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Arktis-Gipfel: Europäische Staaten fordern stärkere EU-Rolle

Zwölf europäische Länder fordern angesichts der wachsenden geopolitischen Bedeutung der Arktis ein größeres Engagement der EU in der Region.
„Wir fordern die Europäische Union auf, in der europäischen Arktis eine strategischere und proaktivere Rolle einzunehmen“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer eines EU-Arktis-Gipfels, die am Montag unter anderem von Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweden unterzeichnet wurde.
Sie verwiesen auf die „erhebliche und langfristige Bedrohung, die von Russland ausgeht“. Angesichts der Bestrebungen Moskaus, seinen Einfluss in der Arktis auszubauen, sowie der „Zunahme hybrider Aktivitäten“ sei eine Stärkung der Arktispolitik der EU notwendig.

Merz sieht geopolitischen Hotspot

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte nach den Beratungen im finnischen Rovaniemi, die Arktis sei zu einem „geopolitischen Hotspot“ geworden. Die Region sei „für Europas Sicherheit und Stabilität von entscheidender Bedeutung“, fügte er hinzu.
„Russland baut hier seine militärischen Kapazitäten aus und nutzt seine Präsenz täglich für hybride Aktivitäten.“ Mit „hybriden“ Aktivitäten sind getarnte aggressive Handlungen gemeint.
„Wir sollten den Fokus der Europäischen Union auf diese Region verstärken, um die Bemühungen der Nato zu ergänzen“, sagte der Kanzler. Die Region berge auch „riesige wirtschaftliche Chancen“, etwa mit Blick auf wichtige Rohstoffe, Energie und Schifffahrt.

Neue EU-Strategie geplant

Bei dem zweitägigen Arktis-Gipfel berieten die Staats- und Regierungschefs mehrerer EU-Länder sowie Vertreter der EU-Institutionen über die Arktisstrategie der Europäischen Union.
Eine überarbeitete Version der 2021 verabschiedeten Strategie soll noch im Herbst vorgestellt werden. (afp/red)
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Social-Media-Verbot: Was in der EU geplant ist

Als Reaktion auf die Arbeit einer Expertenkommission hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am Freitag rasche gesetzliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt angekündigt. Auch auf der EU-Ebene wird an Regelungen gearbeitet.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in der kommenden Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.

Wie könnte ein Verbot aussehen?

Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.

Was könnte die EU von den Konzernen verlangen?

Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.

Wer würde die Einschränkungen durchsetzen?

Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll.
Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.

Welche Kritik gibt es?

Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzer ihr Alter nachweisen müssen.
Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.

Wann könnte das Verbot kommen?

Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein. Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Ministerin Prien auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. (afp/red)
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EU-Mittel für Sachsen-Anhalt: Grünen-Politiker bringt Förderstopp ins Spiel


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt erhält bis 2027 rund 2,95 Milliarden Euro aus EU-Förderprogrammen.
  • Grünen-Europaabgeordneter Daniel Freund bringt einen möglichen Förderstopp bei einer AfD-Regierung ins Gespräch.
  • Der SPD-Abgeordnete Matthias Ecke kritisiert solche Überlegungen und setzt auf weitere EU-Förderung.
  • EU-Gelder dürfen nicht allein wegen eines Wahlergebnisses zurückgehalten werden.

Auf EU-Ebene soll es Überlegungen geben, Mittel aus der Regionalförderung für das Land Sachsen-Anhalt einzufrieren, sollte eine AfD-Regierung Grundrechte verletzen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund hat diese Option gegenüber der ARD angesprochen. Kritisch äußert sich sein Kollege Matthias Ecke von der sozialdemokratischen Fraktion.

Sachsen-Anhalt erhält EU-Fördermittel von insgesamt 2,95 Milliarden Euro

Auf der Grundlage des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027 erhält Sachsen-Anhalt insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Mittel sind gedacht, um Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung mitzufinanzieren – unter anderem Gründerkurse für Existenzgründer. Für Auswahl und Abwicklung der EFRE-Projekte sind die Landesregierungen zuständig.
Dazu kommen etwa 550 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen. Weitere Mittel sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen. Im Regelfall handelt es sich um Kofinanzierungen. Insgesamt ist die Rede von 2,95 Milliarden Euro.
Sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt „gegen das europäische Projekt und gegen die Europäische Union handeln“, so MdEP Freund, müsste die EU-Kommission „im Zweifel auch Gelder zurückhalten“. Als Vorbild nannte der Grünen-Politiker das Vorgehen Brüssels gegenüber Ungarn und Polen in den Regierungsjahren Viktor Orbáns und der PiS.

MdEP Pürner brachte Anfrage an die EU-Kommission ein

Gegenüber beiden Ländern hielt die EU-Kommission die Auszahlung zugesagter Fördermittel zurück. Zur Begründung verwies man auf angeblich verbreitete Fälle von Korruption oder Verstöße gegen sogenannte Grundwerte der EU. Dass es in beiden Ländern mittlerweile EU-freundlichere Regierungen gibt, sieht Freund als Erfolg der Politik Brüssels gegenüber Ungarn und Polen.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Friedrich Pürner sieht in den Erwägungen eine Form der Respektlosigkeit der EU gegenüber demokratischen Entscheidungen in den Mitgliedstaaten. Wie er auf X mitteilt, hat er eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission gerichtet. Er geht davon aus, dass diese Überlegungen bereits im Vorfeld angestrengt worden seien – und erklärt:
„Wer Wahlen mit Milliarden erpresst, hat jedes Recht verwirkt, sich Wertegemeinschaft zu nennen.“
Wie Freund selbst einräumt, wäre ein solches Vorgehen nicht allein aufgrund eines bloßen Wahlergebnisses zulässig. Es müssten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die jeweilige Regierung tatsächlich Vertragspflichten verletzt – etwa durch Infragestellung des Rechtsstaats oder Benachteiligung von Minderheiten.

Sozialdemokraten für weitere Förderung – Bund hätte hinreichend Handhabe

Der SPE-Abgeordnete Matthias Ecke übt Kritik an Überlegungen dieser Art. Er betont, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament sich auch in den Verhandlungen für die Jahre 2028 bis 2034 für die Gewährung weiterer Fördermittel an Sachsen-Anhalt einsetzen. Diese seien zwar an die „Grundwerte“ der EU gebunden – Ecke fügt jedoch hinzu:
„Ich gehe davon aus, dass Sachsen-Anhalt diese Werte auch weiterhin einhalten wird oder die Bundesregierung dafür sorgen wird, dass sie sie einhält.“
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte jüngst betont, dass der Bund über wirksame Mechanismen verfüge, verfassungsmäßiges Handeln von Landesregierungen zu erzwingen, sollten deren Entscheidungen das Grundgesetz verletzen.
Der Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich von der Debatte unbeeindruckt. Gegenüber der ARD äußerte er:
„Wir lachen über unsere parteilichen Gegner, die uns jetzt auch auf EU-Ebene undemokratisch zu benachteiligen suchen.“
Er führte die Gedankenspiele darauf zurück, dass diese „gegen uns argumentativ im politischen Wettbewerb längst wehrlos sind“.
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Ceuta-Krise erreicht Madrid: Proteste erhöhen Druck auf Sánchez-Regierung


In Kürze:
  • Nach der massenhaften irregulären Einreise nach Ceuta demonstrierten am 2. September tausende Menschen in zahlreichen spanischen Städten.
  • Die oppositionelle PP und Vox erhöhen den Druck auf Ministerpräsident Pedro Sánchez und fordern einen härteren Kurs in der Migrationspolitik.
  • Die Krise kostet Spanien Hunderte Millionen Euro und wird zum ersten größeren Belastungstest für den neuen EU-Migrationspakt.

 
Mehr als einen Monat nach dem massenhaften Grenzübertritt von Marokko in die spanische Exklave Ceuta hat die Krise das spanische Festland erreicht. Am 2. September fanden in zahlreichen Städten Kundgebungen zur Unterstützung Ceutas statt.
Die Federación Española de Municipios y Provincias (FEMP), der spanische Verband der Gemeinden und Provinzen, hatte die 8.132 Kommunen des Landes dazu aufgerufen, am 2. September, dem Regionalfeiertag Ceutas, vor den Rathäusern Solidarität mit der Exklave zu zeigen. Ceutas Regierungspräsident Juan Vivas begrüßte den Aufruf: „Für uns ist das eine Ermutigung, weil es uns zeigt, dass wir nicht allein sind.“ Ceuta werde sich gemeinsam mit dem Rest Spaniens wieder aufrichten, erklärte Vivas.
Am 30. und 31. Juli hatten Zehntausende Menschen die Grenze aus Marokko überschritten. In einem Dekret der spanischen Regierung vom 25. August spricht diese von einer „irregulären Einreise“.
Das Ausmaß der Migrationsbewegung zeigt ein Vergleich mit der Einwohnerzahl: Ceuta hat etwas mehr als 80.000 Einwohner, während Ende Juli innerhalb weniger Tage Zehntausende Menschen aus Marokko in die Stadt gelangten. Die vorhandenen Unterkünfte reichten dafür bei Weitem nicht aus. Das reguläre Aufnahmezentrum CETI verfügte Ende Juli lediglich über 500 bis 600 Plätze. Bis Anfang September stellte die spanische Regierung deshalb mehr als 3.400 zusätzliche Unterbringungsplätze bereit.

Aus der Grenzkrise wird eine politische Krise

Die Auseinandersetzung hat sich seit Ende Juli verschoben. Zunächst standen Grenzkontrolle, Unterbringung und Rückkehr der Eingereisten im Mittelpunkt. Inzwischen geht es zunehmend um die politische Verantwortung der Zentralregierung. Dabei muss zwischen dem offiziellen Anlass der Kundgebungen und der Mobilisierung durch die Opposition unterschieden werden. Die FEMP bezeichnete die Veranstaltungen als Solidaritätsbekundungen für Ceuta. Oppositionsparteien nutzten die Proteste zugleich, um die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez anzugreifen.
PP-Chef Alberto Núñez Feijóo warf der Regierung vor, sie habe Warnungen vor den Ereignissen Ende Juli gekannt und nicht angemessen reagiert. Er verlangte zudem, die marokkanische Botschafterin einzubestellen und den spanischen Botschafter in Rabat zu Konsultationen zurückzurufen. Die PP dokumentierte Feijóos Forderungen auf ihrer Internetseite. PP-Generalsekretär Miguel Tellado forderte außerdem den Rücktritt von Innenminister Fernando Grande-Marlaska und vorgezogene Neuwahlen.
Noch weiter geht Vox. Die Partei fordert die unmittelbare Rückführung der irregulär nach Ceuta Eingereisten und spricht von einer „Invasion“. In einem Schreiben an die EU-Spitze bezeichnete die Partei das Vorgehen Marokkos als „hybriden Krieg“ und verlangte unter anderem die Aussetzung von Abkommen, Finanzmitteln und Visa.
Die Regierung verweist auf die seit Ende Juli ergriffenen Maßnahmen. Die spanische Regierung erklärte die Vorgänge in Ceuta im oben genannten Dekret zu einer „Situation von Interesse für die nationale Sicherheit“. Das Dekret begründet dies mit dem vorübergehenden Aufenthalt einer hohen Zahl irregulär eingereister Migranten und den daraus entstandenen Belastungen für Aufnahme, Versorgung und öffentliche Sicherheit. Die Sonderlage gilt zunächst bis Ende 2026.
Sánchez wies am 3. September in einer Anhörung vor dem Parlament zugleich den Vorwurf zurück, seine Regierung habe eine Massenankunft dieser Größenordnung vorhergesehen und nicht gehandelt. Der Ministerpräsident bezeichnete die Ursachen als komplex und „multikausal“ und kündigte die Veröffentlichung entsprechender Berichte an.

Madrid mobilisiert 309 Millionen Euro

Die Folgen reichen inzwischen in die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Der Ministerrat beschloss am 1. September ein Maßnahmenpaket, mit dem im verbleibenden Jahr insgesamt 309 Millionen Euro mobilisiert werden sollen. Nach Angaben der Regierung entspricht dies rund 16 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung Ceutas.
Davon sind 21 Millionen Euro für öffentliche Dienstleistungen, 90 Millionen für Sicherheit und 118 Millionen für Aufnahme und humanitäre Versorgung vorgesehen. Weitere 80 Millionen Euro sollen die wirtschaftliche Aktivität stützen. Die spanische Regierung verweist dabei insbesondere auf Belastungen für Handel, Tourismus, Gastronomie, Unternehmen und Selbstständige.
Ein Teil der Wirtschaftshilfen soll direkt ausgezahlt werden. Selbstständige sollen 5.000 Euro erhalten, Unternehmen je nach Umsatz zwischen 10.000 und 150.000 Euro. Hinzu kommen eine staatlich abgesicherte Kreditlinie von 50 Millionen Euro sowie Maßnahmen zur Stützung von Handel und Tourismus. Damit lässt sich ein Teil der Kosten der Krise bereits beziffern. Zusätzliche Polizeikräfte, Unterkünfte, Verwaltungsverfahren und soziale Betreuung belasten den Staatshaushalt, während Madrid gleichzeitig versucht, einen länger anhaltenden Einbruch der lokalen Wirtschaft zu verhindern.

Ceuta als Test für den neuen EU-Migrationspakt

Für Deutschland liegt die Bedeutung der Krise vor allem in ihrer europäischen Dimension. Die Ereignisse fallen in die ersten Monate nach Beginn der Anwendung des neuen europäischen Asyl- und Migrationssystems.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten die Regeln des EU-Migrations- und Asylpakts. Das aus zehn Rechtsakten bestehende Paket sieht gemeinsame Verfahren zur Registrierung irregulär eingereister Personen, Identitäts- und Sicherheitsprüfungen sowie schnellere Asyl- und Rückkehrverfahren vor. Hinzu kommt ein Solidaritätsmechanismus für Staaten unter besonderem Migrationsdruck.
Ceuta ist dabei ein Sonderfall. Die Stadt gehört zu Spanien und damit zur Europäischen Union, unterliegt jedoch aufgrund ihrer geografischen Lage besonderen Grenzregelungen. Dennoch blieb die Krise nicht auf die Exklave beschränkt. Italien führte nach Angaben der Europäischen Kommission zum 1. August Kontrollen an seinen Luft- und Seegrenzen zu Spanien ein. Rom begründete dies ausdrücklich mit den Ereignissen in Ceuta, den großflächigen irregulären Einreisen und dem Risiko sogenannter Sekundärbewegungen innerhalb des Schengen-Raums. Seit dem 1. September gilt eine Verlängerung bis zum 16. September. Spanien kontrolliert seinerseits seit dem 8. August Luft- und Seegrenzen zu Italien.
Hinzu kommt die Rolle Marokkos. Der Warenhandel zwischen der Europäischen Union und Marokko erreichte nach Angaben der Europäischen Kommission 2025 ein Volumen von 62,2 Milliarden Euro. Die EU ist der wichtigste Handelspartner des Landes und zugleich dessen größter ausländischer Investor.
Für die europäische Industrie ist insbesondere die Einbindung Marokkos in regionale Lieferketten relevant. Maschinen und Transportausrüstung stellten 2025 mit 12,9 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der EU-Warenimporte aus Marokko. Das Land ist unter anderem Produktionsstandort für die Automobil- und Zulieferindustrie.

Rückführung trifft auf individuelle Verfahren

Die Forderung nach einer schnellen Rückführung der irregulär Eingereisten stößt auf europäische Verfahrensregeln. Wer internationalen Schutz beantragt, muss grundsätzlich ein entsprechendes Verfahren erhalten. Eine irreguläre Einreise allein erlaubt keine pauschale Rückführung. Der neue Migrationspakt soll diese Verfahren zugleich beschleunigen. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden irregulär Eingereiste an der Außengrenze registriert und Identitäts-, Sicherheits-, Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfungen unterzogen. Für bestimmte Gruppen gelten anschließend verpflichtende Grenzverfahren.
Gerade hohe Zugangszahlen stellen dieses System vor eine praktische Belastungsprobe. Verfahren können nur dann schnell abgeschlossen werden, wenn ausreichend Personal, Unterkünfte und Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. In Ceuta waren diese normalen Kapazitäten nach Einschätzung der spanischen Regierung Ende Juli überschritten.
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Billige Online-Ware: EU-Staaten beschließen neue Bearbeitungsgebühr

Im Kampf gegen die massenhafte Einfuhr von Billigprodukten in die EU soll eine Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete fällig werden. Ab 1. November soll die neue Abgabe für im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden, wie die EU-Mitgliedstaaten mitteilten. Darauf hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder im März verständigt. Das Parlament muss nun noch formell zustimmen, damit dies in Kraft treten kann.
Die EU-Kommission muss noch die Höhe der Gebühr festlegen. Für die Zahlung sind nach Angaben der EU-Staaten die Online-Handelsplattformen zuständig – nicht etwa die Endverbraucher in Europa.

Milliarden Pakete kommen aus China an

Die neuen Regeln dürften etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die EU gelangt.

Zoll seit Juli auch auf billige Ware

Seit Juli wird unabhängig davon auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll fällig. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Dafür sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.
Europaweite Daten, wie sich die Paketzahlen seitdem verändert haben, liegen noch nicht vor. In Frankreich sank die Einfuhr kleiner Pakete seit Juli um bis zu 40 Prozent, wie das französische Wirtschaftsministerium Ende August mitteilte.
Die neue Bearbeitungsgebühr, die nun von den EU-Staaten bestätigt wurde, ist Teil einer größeren Zollreform. Weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen, wie die EU-Länder mitteilten. Unter anderem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die 2027 in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll. (dpa/red)
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Natrium-Ionen-Batterien: Europas Chance auf mehr Rohstoffunabhängigkeit


In Kürze:

  • Natrium-Ionen-Batterien auf Kochsalzbasis stehen kurz vor der Massenproduktion.
  • Natrium kommt in großem Umfang auch in Deutschland und anderen EU-Ländern vor.
  • Der Abbau von Salz gilt als weniger umweltschädlich.
  • China will noch in diesem Jahr ein Auto mit Natrium-Ionen-Batterie auf den Markt bringen.

 
Seit mehreren Jahren dreht sich die Entwicklung von Elektroautos um die Verfügbarkeit von Lithium für die Herstellung effizienter Batterien. Derzeit findet jedoch eine technische Entwicklung statt, die sowohl den Markt als auch das angespannte Machtverhältnis verändern könnte, das im Wettlauf um das Mineral entstanden ist.

Chance für Europa im weltweiten Wettbewerb

Natrium-Ionen-Batterien auf Basis von Kochsalz stehen laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Batteriezellforschung und -produktion (FFB) kurz vor der industriellen Massenproduktion. Dies könnte eine Chance für Europa sein, seine Position im globalen Wettbewerb um Batterien und wichtige Rohstoffe zu verbessern.
„Natrium-Ionen-Batterien werden bereits produziert und weisen eine ordentliche Leistung auf“, sagt Rickard Arvidsson, Dozent für Umweltsystemanalyse an der Technischen Hochschule Chalmers im schwedischen Göteborg.
In der Forschung laufen derzeit mehrere Entwicklungsprojekte, die dazu beitragen könnten, Europa bei den für die Batterien der Zukunft benötigten Mineralien unabhängiger zu machen. Dies wäre möglich, da Natrium an mehreren Orten auf dem Kontinent in großen Mengen vorkommt. Abbauorte sind Zechstein (Deutschland), Kłodawa (Polen), Twente (Niederlande) sowie das britische Cheshire.
„Es ist generell sinnvoll, Massenprodukte auf reichlich vorhandene Ressourcen in der näheren Umgebung zu stützen, damit man sich im besten Fall selbst versorgen kann, was in diesem Fall möglich sein könnte“, so Arvidsson.
Der entscheidende strategische Vorteil der Natrium-Ionen-Technologie liegt nicht in einer überlegenen Energiedichte – hier hinkt die Technologie noch hinterher –, sondern in der Vereinfachung der Rohstoffbasis. Natrium ist das siebthäufigste Element in der Erdkruste und kommt fast überall auf der Erde in praktisch unbegrenzten Mengen vor, hauptsächlich als Bestandteil von gewöhnlichem Kochsalz. Der Rohstoff ist weit verbreitet und kann vergleichsweise einfach gewonnen werden.

Bürokratie und Trägheit: Europas Unternehmen im Hintertreffen

In einer Natrium-Ionen-Batterie übernehmen Natrium-Ionen die Funktion, die in Lithium-Ionen-Batterien Lithium-Ionen übernehmen. Doch auch das Anodenmaterial Hartkohle kann innerhalb der EU hergestellt werden. Laut Arvidsson seien die Batterien kostengünstiger zu produzieren und böten eine bessere Kältebeständigkeit. Zudem lässt sich Aluminium als Stromkollektor verwenden. Das bringe weitere Kostenvorteile, da Lithiumzellen teureres Kupfer erforderten.
Forscher der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) haben Natrium-Ionen-Batterien mit Lithium-Ionen-Batterien von Tesla verglichen. Die Ergebnisse haben in der Branche Aufmerksamkeit erregt, da viele überzeugt sind, dass die Leistung und die Fertigungsqualität der Natrium-Ionen-Batterien im Vergleich zu den etablierten Lithium-Ionen-Batterien bereits recht wettbewerbsfähig sind.
Uwe Sauer ist einer der führenden deutschen Forscher auf dem Gebiet der Batterietechnik und der elektrochemischen Energiespeicherung und arbeitet an der RWTH. Er führt aus, dass China eine herausragende Position in diesem Bereich einnimmt, da sich das Land frühzeitig in der Wertschöpfungskette für Lithium-Batterien positioniert hat. Hingegen seien europäische Unternehmen aufgrund von Bürokratie, Trägheit und falscher Ausrichtung ins Hintertreffen geraten. „China war klug genug, schnell weltweit Vereinbarungen zu schließen, um die Kontrolle über die Wertschöpfungsketten zu erlangen“, sagt Sauer gegenüber Epoch Times.
Die Lithiumproduktion konzentriert sich auf wenige Länder – Australien, Chile und China. Fast die gesamte australische Produktion gelangt zur Weiterverarbeitung per Schiff nach China. Das verschafft China einen strukturellen Einfluss auf die globale Batterie-Wertschöpfungskette.

Globaler Batteriemarkt um 20 Prozent gewachsen

Die EU-Kommission betrachtet Chinas Dominanz über Teile der Rohstoff- und Batteriekette als strategisches Problem. In China werden heute rund 85 Prozent der weltweit produzierten Lithium-Ionen-Batterien hergestellt – eine zentrale Technologie für die Elektrifizierung des Verkehrssektors in Europa. Der globale Batteriemarkt wuchs im vergangenen Jahr um 20 Prozent auf 150 Milliarden Dollar. Damit hat sich Chinas Bedeutung für die grüne Wende weiter erhöht.
In ihrer Rede zur Lage der EU 2022 stellte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fest, dass China die globale Verarbeitungsindustrie kontrolliert. „Fast 90 Prozent der seltenen Erden und 60 Prozent des Lithiums werden in China verarbeitet“, sagte sie seinerzeit.
In der Rede kündigte sie auch eine EU-Verordnung über kritische Rohstoffe (European Critical Raw Materials Act) an. Ziel ist es, eine europäische Wertschöpfungskette vom Bergbau über die Aufbereitung bis zum Recycling aufzubauen. Die EU-Kommission und die Internationale Energieagentur (IEA) heben dabei das Recycling und die Wiederverwendbarkeit von Lösungen für Batterien und Mineralien als einen Weg hervor, die Abhängigkeit Europas zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. So soll bis 2030 mindestens 25 Prozent des jährlichen Bedarfs der EU an kritischen Rohstoffen durch Recycling gedeckt werden.
Als weitere Möglichkeit zur Verringerung der Abhängigkeit verweist die Kommission auch auf die schwedischen Mineralvorkommen. Schweden ist eines der wichtigsten Bergbauländer der EU und verfügt über Kobalt, Graphit und verschiedene Seltene Erden. Ein verstärkter Abbau könnte sowohl Einnahmen als auch Arbeitsplätze schaffen, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten.

Schwedens Grüne für Ausbau des Bergbaus

Auch die Grünen befürworten inzwischen einen Ausbau des Bergbaus in Schweden. Hauptargument ist dabei, dass dies neben einer Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffen auch für die Klimawende erforderlich sei. In einem Interview mit „Affärsvärlden“ sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Janine Alm Ericson, dass man „wahrscheinlich“ weitere Bergwerke eröffnen müsse. Diese müssten dann aber stets einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
Der Abbau von Salz gilt als weniger umweltschädlich im Vergleich zum Abbau von Kupfer, Lithium oder Kohle. Beim sogenannten Lösungsabbau wird Wasser in das Salzlager gepumpt, wo sich das Mineral auflöst. Die konzentrierte Salzlösung wird dann nach oben gepumpt. Wenn Salzlake austritt, können die Chloridwerte im Grundwasser, in Gewässern und auf landwirtschaftlichen Flächen stark ansteigen.
Rickard Arvidsson sieht große Chancen in der Natrium-Ionen-Technologie. Politik und Industrie müssten sich nun rasch entscheiden, um von den genannten Vorteilen auch zu profitieren, zumal auch China begonnen hat, auf diese Technologie zu setzen. Die Entwicklung wird vor allem von Herstellern wie CATL und BYD vorangetrieben. Im vergangenen Februar stellten CATL und Changan Automobile einen Pkw vor, der als das weltweit erste seriengefertigte Elektroauto mit Natrium-Ionen-Batterie beschrieben wurde. Die Batterie hat eine Kapazität von etwa 45 Kilowattstunden und soll laut der chinesischen CLTC-Messung eine Reichweite von bis zu 400 Kilometern bieten.
Die Batterien erreichen 175 Wattstunden pro Kilogramm (Wh/kg). Das liegt auf dem niedrigeren Leistungsniveau moderner Lithium-Ionen-Batterien vom Typ LFP. Das Modell Changan Nevo A06 soll auf der Naxtra-Batterie von CATL basieren und noch in diesem Jahr auf den Markt kommen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Nya batterier kan minska Europas beroende av råvaror“ (deutsche Bearbeitung: os)
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EU-Staaten fordern Ende „obstruktiver“ Vetos in der Außenpolitik


In Kürze:

  • Elf EU-Staaten fordern einen stärkeren Einsatz qualifizierter Mehrheiten in der Außenpolitik.
  • Deutschland und Frankreich wollen damit „obstruktive“ Vetos einzelner Mitgliedstaaten erschweren.
  • Nach dem Ende der Amtszeit Viktor Orbáns in Ungarn sehen die Befürworter ein „Fenster der Möglichkeiten“ für eine Reform.
  • Eine vollständige Abschaffung der Einstimmigkeit wäre allerdings selbst nur einstimmig möglich.

 
In der EU haben elf Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Frankreich – einen Vorstoß unternommen, um eine „obstruktive“ Nutzung des Vetorechts in der Außenpolitik der Gemeinschaft zu verhindern. Wie „Euronews“ berichtet, haben Vertreter von elf EU-Mitgliedstaaten einen Brief an die Außenbeauftragte Kaja Kallas gerichtet.
Auch Österreich, Dänemark, Belgien, Finnland, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, Spanien und Schweden tragen die Forderung mit. So soll die Entscheidungsfindung mit qualifizierter Mehrheit eine größere Rolle spielen. Nach dem Regierungswechsel in Ungarn sehen die Befürworter demnach ein „unschätzbares Fenster der Möglichkeiten“ für eine Reform. Dieses könnte sich schließen, sollte im kommenden Jahr Marine Le Pen zur französischen Präsidentin gewählt werden.

„Obstruktiver“ Gebrauch des Vetos würde EU behindern

In dem Brief heißt es, die „Konsenskultur der Union ist eine wichtige Quelle ihrer Legitimität“. Deshalb solle man überall, wo es möglich sei, den Konsens suchen. Man müsse aber auch „sicherstellen, dass diese Konsenskultur gemeinsames Handeln fördert, statt es zu verhindern“. Andernfalls habe man „zwar Legitimität, aber keine Stärke“. Die Gruppe betont, „ehrliche Kooperation“ müsse die Oberhand gewinnen, nachdem „obstruktive“ Vetos die Außenpolitik des Blocks über Jahre gelähmt hätten.
Die Außenpolitik der EU sei mittlerweile mit einer „fundamental veränderten Landschaft“ konfrontiert, heißt es in dem Schreiben weiter. Diese sei gekennzeichnet von „strategischem Wettbewerb, wachsender Instabilität und Versuchen, die regelbasierte internationale Ordnung zu unterminieren“.
Ob die EU in diesem Umfeld ihre „Werte und Interessen“ verteidigen könne, hänge davon ab, ob sie „ihr kollektives politisches, ökonomisches und diplomatisches Gewicht schnell und effektiv mobilisieren“ könne.

Fünf Prinzipien für die Außenpolitik

Mit Verweis auf die Ära des im April abgewählten ungarischen Premierministers Viktor Orbán will die Gruppe der elf Mitgliedstaaten fünf Prinzipien für die künftige außenpolitische Beschlussfassung verankern. Eines davon sei die „Aufrechterhaltung der Prinzipien ehrlicher Kooperation und wechselseitiger Solidarität“. Dazu komme der Verzicht darauf, außenpolitische Entscheidungen mit „substanziell nicht damit verbundenen Angelegenheiten“ zu verknüpfen.
Zudem sollen Optionen geprüft werden, um im Rahmen der EU-Verträge von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit überzugehen. Wer einen solchen Schritt blockieren wolle, solle verpflichtet sein, „substanziierte vitale Gründe“ dafür anzugeben. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Der rechtliche Rahmen für alle fünf Prinzipien ist bereits geschaffen. Es liegt allein an uns, sie in die Tat umzusetzen und so unsere Außenpolitik voranzubringen.“
Die Unterzeichner spielen dabei auf Art. 31 des EU-Vertrags an. Dieser sieht für Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) grundsätzlich Einstimmigkeit vor. Zugleich enthält er bereits Ausnahmen, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden kann. Zudem können sich Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen der Stimme enthalten, ohne einen Beschluss zu blockieren.

Mehrheitsprinzip wurde mit der EU schrittweise ausgebaut – Frankreich blockierte lange

In diesem Falle wäre das Land nicht verpflichtet, die Entscheidung der anderen Mitgliedstaaten umzusetzen. Es müsste aber deren Bindungswirkung akzeptieren und dürfte nichts unternehmen, um das Vorgehen der Union zu behindern. Ein Beschluss würde in diesem Fall nicht gefasst, wenn mindestens ein Drittel der Mitgliedstaaten, die mindestens ein Drittel der Unionsbevölkerung vertreten, sich auf diese Weise der Stimme enthalten.
In den Römischen Verträgen von 1957 war für Entscheidungen im Rat grundsätzlich bereits die Mehrheitsentscheidung vorgesehen. Mit der sogenannten Krise des leeren Stuhls sperrte sich Frankreich jedoch Mitte der 1960er-Jahre gegen eine stärkere Anwendung von Mehrheitsentscheidungen. Im Luxemburger Kompromiss von 1966 wurde schließlich festgehalten, dass bei besonders wichtigen Interessen eines Mitgliedstaats eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden sollte.
Mit den späteren Erweiterungen und Vertragsreformen wurde das Mehrheitsprinzip weiter ausgebaut. Allerdings gibt es nach wie vor Bereiche, in denen die Einstimmigkeit erforderlich ist. Dazu gehören neben den mehrjährigen Finanzrahmen und Vertragsänderungen unter anderem die Steuerpolitik, die Erweiterungspolitik sowie bestimmte Bereiche der Energie- und Sozialpolitik. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik gilt grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip.

48 Vetos seit 2011 – auch von Staaten der Elfergruppe

Um das Einstimmigkeitsprinzip vollständig abzuschaffen, wäre ebenfalls Einstimmigkeit erforderlich. Ungarns neuer Premier Péter Magyar hatte zwar angekündigt, von seinem Vetorecht nicht mehr systematisch Gebrauch zu machen. Für eine grundsätzliche Abschaffung des Vetos steht er jedoch eigenen Angaben zufolge nicht zur Verfügung.
Auch Länder wie Tschechien, die Slowakei oder Polen hatten in einigen Politikbereichen auf EU-Ebene einen eigenständigen Kurs verfolgt. Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass auch sie eine vollständige Abschaffung der Einstimmigkeit ohne Weiteres unterstützen würden.
Seit 2011 haben 15 Mitgliedstaaten insgesamt 48 Vetos zu 40 Themen eingelegt. Ungarn liegt dabei mit Abstand an der Spitze, gefolgt von Polen. Auch unter den Ländern, die sich nun in der Elfergruppe wiederfinden, haben mehrere in einzelnen Fällen das Veto genutzt.
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Von der Leyen will private Ersparnisse stärker „nutzbar machen“


In Kürze:

  • Die EU will mit der Spar- und Investitionsunion mehr privates Kapital für europäische Unternehmen und strategische Investitionen mobilisieren.
  • Von der Leyen spricht von rund 10 Billionen Euro an „trägen“ privaten Bankeinlagen.
  • Die angestrebten Maßnahmen schaffen neuen Regulierungsbedarf. Von Zwangsmaßnahmen ist bisher keine Rede.

 
Am Donnerstag, 27. August, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem französischen Unternehmerverband MEDEF in Paris für ihre wirtschaftspolitischen Vorhaben geworben.
Mit Blick auf den nächsten Haushalt kündigte sie an, dieser werde „der finanzielle Arm unserer Unabhängigkeit“ sein.

EU spricht von etwa 10 Billionen Euro an Bankeinlagen

Um Europas Wirtschaft unabhängiger und wettbewerbsfähiger zu machen, plant die Kommission, mehr als 450 Milliarden Euro über den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds und das Programm Horizont Europa zu mobilisieren.
So soll die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Innovation bis zur industriellen Produktion unterstützt werden.
Die sogenannte Spar- und Investitionsunion (SIU) soll dabei auch eine tragende Rolle spielen.
Diese neue Kapitalmarktstrategie hatte Brüssel im März 2025 vorgestellt. Ziel ist, ein „tieferes, liquideres und integriertes EU-Finanzsystem zu unterstützen, das Ersparnisse
effizienter in produktive Investitionen lenkt“.
Das heißt, die SIU soll die europäischen Kapitalmärkte stärker miteinander verbinden. Auf diese Weise soll privates Kapital innerhalb der EU leichter dorthin fließen können, wo es für Investitionen gebraucht wird.

Einfachere und günstigere Anlageprodukte

Von der Leyen sieht dabei in privaten Ersparnissen ein erhebliches ungenutztes Potenzial.
Wie die Kommissionspräsidentin vor den französischen Unternehmern erklärte, summiert sich der Gegenwert kaum verzinster Bankeinlagen derzeit EU-weit auf rund 10 Billionen Euro. Das Geld liege jedoch „träge“ auf Konten, so von der Leyen, oder werde außerhalb Europas investiert. Europa müsse dieses Kapital „zum Vorteil seiner Unternehmen nutzbar machen“.
Der Kommission schweben mehrere Ansätze vor, um die Bereitschaft, in europäische Titel oder Projekte zu investieren, zu steigern. Die Anlageprodukte sollen einfacher und günstiger werden. Bürger sollen besser über Sparanlagen oder Anlagekonten mit EU-Schwerpunkt informiert werden. Sofern die Mitgliedstaaten mitspielen, plant Brüssel, Investitionen in europäische Anlageprodukte auch durch steuerliche Vergünstigungen zu flankieren. Die konkrete Steuerpolitik bleibt jedoch Sache der Staaten selbst.

EU hofft auf „Hebelwirkung“ öffentlicher Beiträge und Garantien

Die SIU soll auf Ebene der Unternehmen Investitionen bewirken. Sie soll mehr Eigen- und Risikokapital für Start-ups, Technologieunternehmen und Mittelständler ermöglichen.
Den Vorstellungen der EU-Kommission zufolge sollen öffentliche Programme und Garantien, unter anderem unter Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank, privates Kapital „hebeln“. Brüssel hofft, dass eine Unterstützung und teilweise Finanzierung durch die öffentliche Hand private Investitionsbereitschaft potenzieren würden.
Weitere, im Kontext der Kapitalmarktpläne zur Sprache gekommene Vorschläge der Kommission betreffen Reformen bei Verbriefungen, grenzüberschreitenden Kapitalmärkten und der Finanzaufsicht. So sollen Banken durch die Weitergabe bestimmter Kreditrisiken wieder mehr Spielraum für neue Kredite bekommen.
In einem Frage- und Antwortpapier zur SIU heißt es dazu:
„Banken können durch diese Transaktion das Risiko bestimmter Kredite auf andere Akteure wie langfristige Investoren (Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter usw.) übertragen und den frei gewordenen Posten in ihrer Bilanz für die Vergabe neuer Kredite an private Haushalte und Unternehmen nutzen.“
Gleichzeitig plant Brüssel, Börsen, Wertpapierabwicklung und Fondsvertrieb innerhalb der EU stärker zu integrieren.
Inwieweit die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, ist ungewiss. Die von der Kommission bisher ins Feld geführten Ansätze lassen bislang vorwiegend die Erwartung erkennen, durch politische Anreize Kapital stärker lenken zu können.

Mehr Regulierung und europäische Aufsicht

Die gewünschte Integration der Kapitalmärkte schafft einen weiteren Bedarf nach zusätzlicher Regulierung und dem Ausbau europäischer Aufsicht.
Diese könnten Druck auf Banken, Versicherungen und Pensionsfonds erzeugen, Kapital in bestimmte Investitionen zu lenken – mit möglichen indirekten Auswirkungen auf Sparzinsen oder Anlagestrategien. An den grundlegenden Schwachstellen des Wirtschaftsstandorts Europa, der einen Kapitalfluss in die USA oder auf asiatische Märkte begünstigt, ist damit noch nichts verändert.
Die EU möchte mit ihrem Vorstoß die Rahmenbedingungen so verändern, dass mehr bislang auf Bankkonten liegendes Privatkapital in produktive Investitionen fließt. Dazu bedarf es einer entsprechenden Attraktivität der Angebote, die bislang nicht zwingend erkennbar ist.
In sozialen Medien wurden Befürchtungen gestreut, wonach die EU-Kommission Zwangsmaßnahmen bis hin zu Enteignungen gegen private Sparkonten ins Auge fassen würde, um ihrem Ziel näherzukommen. Bisher ist jedoch nicht davon die Rede, dass EU-Bürger eine Zwangsanleihe zeichnen müssen oder gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihr Geld in Aktien oder Fonds umzuschichten.
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Der digitale Führerschein startet Ende 2026: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Zweiter Anlauf bei der Einführung des digitalen Führerscheins.
  • Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen.
  • Die Polizeigewerkschaft sieht derzeit noch rechtliche Probleme.
  • 2021 scheiterte das Vorhaben an Sicherheitslücken.

Der digitale Führerschein soll bis Ende dieses Jahres in Deutschland eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung hat die Bundesregierung dafür bereits geschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten, der Beschluss dazu fiel im Monat zuvor. Der digitale „Lappen“ soll auf dem Smartphone gespeichert sein. Die Nutzung ist freiwillig, der bisherige Führerschein bleibt weiter gültig. Es ist der zweite Anlauf der Einführung. Ein Erster endete 2021 bereits kurz nach dem Start.

Bis Ende 2030 digitale Führerscheine in der gesamten EU

Beim Fahrzeugschein ist die Digitalisierung bereits weiter fortgeschritten. Die rechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit eineinhalb Jahren, die entsprechende Verordnung trat am 13. Februar 2025 in Kraft. Seit vergangenem November können Halter den Schein mithilfe der i-Kfz-App auf das Handy laden. Seit März dieses Jahres steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung.
Bis spätestens Ende 2030 soll es in der gesamten EU einen gemeinsamen und allgemein anerkannten digitalen Führerschein geben. Er soll mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Beim digitalen Fahrzeugschein gibt es auf EU-Ebene noch keine endgültige Regelung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Beide Dokumente sollen künftig über die i-Kfz-App verfügbar sein. Doch ist die Nutzung der App auf bestimmte Betriebssysteme beschränkt, erläutert das Kraftfahrbundesamt. So funktioniert sie nur bei iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12.
Bei Motorola-Smartphones hängt die Kompatibilität vom jeweiligen Modell ab: Fehlt eine bestimmte Verschlüsselungstechnik auf dem Chip, lässt sich die App dort nicht verwenden. Unterstützt werden derzeit die Modelle Motorola Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra.
Auf Geräten des chinesischen Herstellers Huawei läuft die App nicht. Das liegt laut ADAC daran, dass diese keine Google-Dienste wie die Google Mobile Services (GMS) mehr nutzen. Der Grund: Wegen US-Sanktionen und Handelsverboten dürfen US-Unternehmen wie Google keine neuen Geschäftsverträge mehr mit Huawei eingehen.

Polizeigewerkschaft sieht Probleme

Wer die App nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit lässt sich die eigene Identität in der App bestätigen und der digitale Fahrzeugschein abrufen. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, so das Kraftfahrtbundesamt (KBA). So können Halter bei der Zulassungsbehörde einen QR-Code bekommen. Wer ihn mit der i-Kfz-App scannt, kann den digitalen Fahrzeugschein auch direkt auf dem Handy hinterlegen.
Laut ADAC rät das KBA dazu, die analogen Dokumente bis auf Weiteres dabei zu haben. Es begründet das damit, dass die noch nicht alle Polizeibehörden über die Rechtsänderung informiert seien. Wer im Ausland unterwegs sei, der müsse den alten Fahrzeugschein in Papierform auf jeden Fall bei sich tragen.
In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) grundsätzlich die Einführung des digitalen Führerscheins. Sie weist aber darauf hin, dass nach den europäischen Vorgaben weiterhin das sogenannte „Ein-Führerschein-Prinzip“ gelten solle. Gleichzeitig würden physischer und digitaler Führerschein nicht prinzipiell unterschiedlich behandelt. Die Gewerkschaft sieht ein Problem für polizeiliche Maßnahmen. Einen physischen Führerschein könne sie beschlagnahmen, bei der digitalen Ausführung sei das nach der derzeitigen Rechtslage nicht ohne Weiteres möglich.
Die Gewerkschaft schlägt daher vor, der Polizei einen eingeschränkten Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister (FaER) und das EU-Führerscheinnetz RESPER zu ermöglichen. So könne die Beschlagnahmung oder eine Sicherstellung umgehend dokumentiert werden, bis ein Gericht über einen finalen Führerscheinentzug entscheidet.
Außerdem solle eine technische Schnittstelle dafür sorgen, dass der digitale Führerschein unmittelbar nach einem Eintrag ins FaER gesperrt wird. Eine weitere Nutzung werde so unterbunden, bis über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden sei. Die Gewerkschaft spricht sich auch dafür aus, dass es in der Zukunft nur noch den digitalen Führerschein geben solle. Beide Möglichkeiten führten zu einem größeren Aufwand bei Beschlagnahmungen der Sicherstellungen.

Kein wochenlanges Warten mehr

Der TÜV-Verband sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins Vorteile. So könne dieser innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden. Fahrschüler müssten dann nicht mehr Tage oder Wochen auf den Kartenführerschein warten. Der Verband fordert zudem, dass Behörden, Fahrschulen und Prüfstellen ihre digitalen Systeme möglichst schnell aufeinander abstimmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht hauptsächlich dann Risiken, wenn auch andere Apps auf die Daten zugreifen können. Doch gegenüber der „Tagesschau“ sagte BfDI-Sprecher Philipp Wilhelmstrop, dass technische Maßnahmen getroffen worden seien, die die Gefahren reduzierten.
Wichtig sei zudem, dass die Nutzung des digitalen Führerscheins nicht zur Erstellung von Profilen verwendet werden könnten. So sollte die Führerscheinstelle beispielsweise nicht erfahren, wann jemand den Führerschein bei einer Polizeikontrolle oder einer Autovermietung vorzeigt. Auch die Nutzer selbst könnten dazu beitragen, ihre Daten zu schützen, sagt er. Handys böten dazu Möglichkeiten.

Erster Einführungsversuch scheiterte nach einer Woche

Ende September 2021 war die zum digitalen Führerschein dazugehörige Smartphone-App „ID Wallet“ nur eine Woche nach dem Start wieder aus den App-Stores genommen. Zuvor hatten Experten auf Sicherheitslücken in der App aufmerksam gemacht.
Der damalige, von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister, die Digital Enabling GmbH erklärte seinerzeit, der Start der Anwendung habe viel Aufmerksamkeit bei Nutzern ausgelöst, die sich intensiv mit Fragen rund um Sicherheit und Vertrauen beschäftigten. Um das System auf eine höhere Auslastung vorzubereiten und zugleich den Hinweisen auf mögliche Sicherheitsprobleme nachzugehen, sollten in den darauffolgenden Wochen umfangreiche weitere Tests durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum werde die App aus den Stores entfernt.
Innerhalb der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hatte sich insbesondere die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), für die Digitalisierung amtlicher Dokumente und darauf aufbauender Anwendungen wie der „ID Wallet“ eingesetzt.
Bereits nach der Vorstellung des Projekts kam es zunächst zu technischen Problemen. Die Server waren überlastet. Zusätzlich äußerten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) Kritik an der Anwendung und wiesen auf mögliche Sicherheitsprobleme hin. Man habe „Grund zur Annahme“, dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnte, schrieb CCC-Mitglied Fabian Lüpke auf X, damals noch Twitter.
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Klimaanpassung: Investitionen jetzt kein Tabu mehr?


In Kürze:

  • Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
  • Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
  • In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  • Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.

 
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.

Einseitige Fokussierung?

Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.

Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

Foto: Bildschirmfoto Civey

Kurswechsel der EU-Kommission

Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.

Beispiele für den EU-Kurswechsel

Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
  • Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.

Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.

Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images

Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.

Welche Wirkung hätte Netto-Null?

Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.

Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?

„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Mit Material von epochtimes.se und AFP 
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Klimaanpassung: Investitionen jetzt kein Tabu mehr?


In Kürze:

  • Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
  • Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
  • In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  • Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.

 
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.

Einseitige Fokussierung?

Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.

Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

Foto: Bildschirmfoto Civey

Kurswechsel der EU-Kommission

Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.

Beispiele für den EU-Kurswechsel

Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
  • Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.

Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.

Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images

Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.

Welche Wirkung hätte Netto-Null?

Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.

Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?

„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Mit Material von epochtimes.se und AFP 
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Waldbrände in Deutschland und weltweit – So ist die Lage wirklich


In Kürze:

  • Mit dem Sommerwetter kämpfen Feuerwehren in Deutschland und Europa weiter gegen Waldbrände.
  • Für mehr als 90 Prozent der Waldbrände ist laut WWF der Mensch verantwortlich.
  • Weltweit liegen CO₂-Emissionen und verbrannte Flächen durch Waldbrände bislang unter den Werten vieler Vorjahre.
  • In Deutschland liegen die CO₂-Emissionen durch Waldbrände dagegen über den Werten vieler Vorjahre.
  • Europäische Versicherungsunternehmen sehen sich wegen Waldbränden mit steigenden Verlusten konfrontiert.

 
Hochsommerliche Temperaturen und Trockenheit begünstigen aktuell vielerorts die Ausbreitung von Waldbränden – in Deutschland und international. Einzelne Schlagzeilen können dabei schnell den Eindruck einer teils noch nie dagewesenen Entwicklung der Ausweitung von Bränden erwecken. Diese wird schließlich oftmals dem Klimawandel zugeschrieben.
Zunächst vorweg: Jeder Waldbrand stellt eine ernste Gefahr für Mensch und Natur dar. Feuer, wenn es unkontrolliert lodert, ist oftmals lebensbedrohlich. Gleichzeitig ist eine richtige Einordnung ebenso wichtig. Der Blick auf die wahren Ursachen der Brände und der Vergleich mit Daten aus der Vergangenheit bringt Klarheit.

Mehrere Waldbrände in Deutschland

Am Freitag, 14. August, loderte ein Waldbrand in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Hürtgenwald. Die Flammen waren bis auf wenige Hundert Meter an den Ortsteil Gey herangerückt. Wegen der akuten Gefährdung mussten am frühen Freitagmorgen alle rund 1.800 Bewohner des Ortsteils ihre Häuser und Wohnungen verlassen.

Aktuelle Waldbrandsituation im Hürtgenwald beim Ortsteil Gey. Die rötlichen Punkte stellen Brände dar.

Foto: Bildschirmfoto FireMap.Live

Darüber hinaus gab es in Deutschland am Freitag, 14. August, drei weitere größere Waldbrände. Nahe der saarländischen Stadt Ottweiler im Landkreis Neunkirchen war die Feuerwehr seit Donnerstagnachmittag im Einsatz. Zwar hatte sie den Waldbrand unter Kontrolle, Andreas Kuhn, Sprecher der Feuerwehren, gab jedoch noch keine endgültige Entwarnung. „Auf der rund 3,6 Hektar großen Brandfläche in einem 10 Hektar (ha) großen Waldstück befinden sich weiterhin zahlreiche Hotspots und Glutnester“, teilte er mit.
Rund 100 Einsatzkräfte waren mit Löscharbeiten nahe der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Bengel beschäftigt. „Der Brand ist unter Kontrolle. Es gibt nur noch Glutnester“, informierte eine Sprecherin der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Freitagmorgen.
Seit Dienstagabend, 11. Augustbrannten zudem Waldflächen nahe der sächsischen Kreisstadt Plauen. In der Nacht zum Freitag waren dort rund 130 Einsatzkräfte im Einsatz. Sie versuchten, neu aufflammende Glutnester einzudämmen oder zu löschen. Zudem setzte die Feuerwehr eine Drohne ein, um Glutnester effektiver aufzuspüren. Nach Angaben der Stadt handelte es sich um einen der größten Brände der vergangenen Jahrzehnte in der Region.

Feuer auch in Europa

Die hohen Temperaturen begünstigen auch im Ausland zahlreiche Brandherde. Auch am Wochenende kämpften Feuerwehrleute besonders in Frankreich, Kroatien und Griechenland gegen die Feuer.
So brennt etwa seit Donnerstag, 13. August, ein Waldgebiet bei der südwestfranzösischen Gemeinde Luglon. Die zerstörte Fläche umfasst inzwischen rund 1.600 Hektar. Etwa 650 Menschen wurden bislang vorsorglich evakuiert. Auch in anderen Regionen Frankreichs brennen kleinere Waldgebiete.

Die geschätzte Waldbrandfläche von Luglon im Südwesten Frankreichs am Freitag, 14. August 2026.

Foto: Bildschirmfoto Google Maps

In Kroatien trieb starker Wind am Freitag einen Waldbrand in den küstennahen Ferienort Omiš nahe der Stadt Split. Die Feuer erfassten neben Waldgebieten auch Siedlungen. Laut lokalen Medien wurden 14 Menschen ins Krankenhaus eingeliefert, sieben davon befanden sich in lebensbedrohlichem Zustand.
Griechenland hat aufgrund mehrerer Waldbrände unlängst landesweit die höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen. Das Mittelmeerland leidet noch immer unter den Folgen von Bränden in diesem Monat. Bei Kassandria auf der Halbinsel Kassandra waren die Einsatzkräfte am Wochenende weiterhin mit den Folgen eines Waldbrandes beschäftigt. Landesweit herrscht weiterhin eine hohe bis extreme Brandgefahr. In den vergangenen Wochen haben die Sommer-Waldbrände in Griechenland fünf Menschen getötet und Tausende Hektar Wald zerstört.

Meist menschengemachte Waldbrände

Dabei sind Hitze und Trockenheit nicht die unmittelbare Ursache eines Waldbrandes. Sie schaffen jedoch Bedingungen, unter denen sich ein entstandenes Feuer schneller ausbreiten kann.
Laut der Umweltorganisation WWF haben nur rund 4 Prozent der Waldbrände natürliche Ursachen, etwa durch Blitzeinschläge. Für weit über 90 Prozent ist demnach der Mensch verantwortlich – beispielsweise durch Unachtsamkeit oder vorsätzliche Brandstiftung. Immer wieder tauchen Videos auf, die Menschen beim Legen von Feuer zeigen.
In Frankreich hat das Innenministerium kürzlich verkündet, dass die Behörden in diesem Sommer bereits 420 Personen festgenommen haben. Ihnen wird vorgeworfen, Brände in den französischen Départements absichtlich oder versehentlich ausgelöst zu haben. Unter den Festgenommenen sind 166 Minderjährige.
In bestimmten Fällen sind Feuer oder Waldbrände allerdings nicht grundsätzlich als Katastrophe anzusehen. Ökosysteme, die an Feuer angepasst sind, benötigen gelegentliche Brände, um sich zu verjüngen und zu regenerieren.

2026 bisher wenig Brände weltweit

Anhand der Waldbrandmeldungen aus Deutschland, Europa und anderen Regionen entsteht der Eindruck, dass 2026 ein besonders „feuriges“ Jahr ist. Die Daten von Copernicus, dem Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union, zeigen jedoch ein anderes Bild.
Bei weltweiter Betrachtung zeigen die Daten, dass 2026 bisher ein deutliches Negativrekordjahr ist. Das bedeutet: In diesem Jahr wurden bislang so wenig CO₂-Emissionen durch Waldbrände verzeichnet wie seit 2003 nicht mehr. Da pro verbrannter Fläche normalerweise ähnlich viel CO₂ freigesetzt wird, lassen sich aus den Emissionsdaten Rückschlüsse auf die verbrannte Fläche ziehen.
Vom 1. Januar bis zum 13. August lagen die weltweiten CO₂-Emissionen durch Waldbrände im vergangenen Jahr bei gut 900 Megatonnen (Mt). In diesem Jahr waren es im gleichen Zeitraum bisher rund 707 Mt – ein Rückgang von etwa 22 Prozent. Vor 2025 lagen die Werte sogar noch höher, den bisherigen Höchststand gab es 2003 mit mehr als 1.400 Mt. Europa hat in diesem Jahr bislang rund 11 Mt CO₂ durch Waldbrände emittiert.
 
Die geringe verbrannte Fläche in diesem Jahr bestätigt auch das Datenportal „Our World in Data“. Dieses zeigt die weltweiten jährlichen Gesamtflächen seit 2012, die durch Waldbrände verbrannt wurden.
Auch hier liegt das laufende Jahr bislang auf dem niedrigsten Niveau und könnte einen neuen Negativrekord erreichen. Während im vergangenen Jahr in den ersten 31 Wochen 140 Millionen ha abgebrannt sind, waren es in diesem Jahr im gleichen Zeitraum 119 Millionen ha.

Deutschland mit hohen Waldbrand-Emissionen

Anders sieht es hingegen in Deutschland aus. Hier zeigen die Copernicus-Daten für das laufende Jahr einen Rekordwert. Waldbrände haben in diesem Jahr bis einschließlich zum 13. August mit 0,21 Mt so viele CO₂-Emissionen freigesetzt wie seit 2003 nicht mehr. Von diesem Aspekt her könnte man eine Rekordzahl an Waldbränden vermuten.
Bei der Betrachtung der verbrannten Fläche ist die Bundesrepublik jedoch laut „Our World in Data“ noch klar vom Rekord der vergangenen Jahre entfernt. Hier liegt das Jahr 2026 in den ersten 31 Wochen mit rund 6.000 ha auf Platz 3 – hinter 2022 und dem Spitzenreiter 2025, die zu diesem Zeitpunkt bereits jeweils mehr als 8.000 ha verbrannte Fläche aufwiesen.

Geringe Margen bei europäischen Versicherern

Die aktuellen Waldbrände sind derweil auch für europäische Versicherungsunternehmen ein akutes Thema. Laut der „Global Insurance Database“ des Informationsportals „GlobalData“ sehen sich diese mit steigenden Verlusten konfrontiert.
Besonders knapp wurde es 2024 in Frankreich. Dort beliefen sich die Prämien für Naturkatastrophen- und Brandversicherungen auf insgesamt 2,07 Milliarden Euro, während die Schadenssumme auf 1,9 Milliarden Euro kletterte.
Dies verdeutlicht, wie gering die Margen in diesem Hochrisikosegment sein können und wie schwierig das Jahr 2026 für die Versicherer werden könnte. Denn bezogen auf die verbrannte Landesfläche hat Frankreich mit rund 99.100 ha bis zur 31. Woche bereits alle Jahre seit 2012 übertroffen. Dabei dauern die Waldbrände im Nachbarland noch an. Je näher sie Ortschaften und Städte erreichen, desto höher können die Schäden ausfallen.
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Tunnel unter lettischer Grenze entdeckt: Riga startet Operation „Werwolf“


In Kürze:

  • Lettische Grenzschützer entdecken erstmals einen Tunnel, durch den 15 Menschen aus Belarus ins Land gelangt sein sollen.
  • Riga beginnt die Operation „Vilkatis“ und verstärkt den Grenzschutz mit Militär sowie mit Drohnen und weiteren technischen Mitteln.
  • Lettland spricht von einer hybriden Bedrohung durch die Instrumentalisierung unerlaubter Migration.
  • Die Zahl der registrierten Grenzübertrittsversuche an der lettisch-belarussischen Grenze ist 2026 bereits deutlich gestiegen.

 
In Lettland haben Grenzschützer nach Angaben der Regierung am Montag, 10. August, nahe Skrudaliena in der Gemeinde Augšdaugava einen Tunnel entdeckt. Zuvor hatten sie dort 15 Personen aufgegriffen, die im Verdacht stehen, unerlaubt aus Belarus nach Lettland eingereist zu sein. Der Tunnel befand sich rund 10 Meter von der Grenzanlage entfernt.
Den Behörden zufolge war es das erste Mal, dass nachweislich ein Tunnel für eine unerlaubte Einreise nach Lettland genutzt wurde. Aus Litauen sind jedoch bereits ähnliche Fälle bekannt. Die Behörden wollen nun unter anderem mittels Bodenscans prüfen, ob es weitere Tunnel dieser Art gibt.
Am Dienstag rief die Regierung in Riga zudem die Operation „Vilkatis“ aus, die sich schwerpunktmäßig der Eindämmung unerlaubter Migration widmen soll.

In Litauen bereits drei Tunnel entdeckt

An der Operation sollen sich Grenzschutz, Staatspolizei und Streitkräfte beteiligen. Das Krisenmanagementzentrum der Staatskanzlei soll die Operation koordinieren. Konkret soll die Armee den Grenzschutz mit zusätzlichem Personal, Material und Technik unterstützen. Dazu gehören ein verstärkter Einsatz von Drohnen, Hubschraubern und Flugzeugen sowie ein intensiverer Austausch operativer Informationen. Auch ein Ausbau der Zusammenarbeit mit den übrigen baltischen Staaten und Polen ist vorgesehen.
In den vergangenen Wochen hatten Sicherheitskräfte mehrere unterirdische Durchgänge entlang der Grenze zwischen Belarus und Litauen entdeckt. Der jüngste wurde Anfang August bei Latežeris gefunden. Er verlief etwa 1,5 Meter unter der Grenzbarriere und war mit Holz abgestützt. Insgesamt hat Litauen im Jahr 2026 bislang zwölf Versuche registriert, über selbst gegrabene Tunnel ins Land zu gelangen.
Obwohl die baltischen Staaten, die selbst von massiver Abwanderung betroffen sind, auch für die Eingereisten meist nur Transitländer sind, bezeichnet Lettland die unerlaubte Migration als „Instrument hybrider Kriegsführung“. In Riga wirft man Russland und Belarus vor, die Migrationsbewegungen gezielt als Druckmittel gegen Lettland als EU-Mitglied mit einer Außengrenze einzusetzen.

Riga spricht von hybrider Bedrohung

Vorerst hat Lettland bis zum 31. Dezember 2026 in mehreren Grenzgemeinden ein sogenanntes erweitertes Grenzschutzsystem eingeführt. Am 31. Juli verkündete Lettlands Innenminister Jānis Dombrava die Schließung der Grenze zu Belarus „aus technischen Gründen“. Zudem erwäge man eine Schließung des Grenzübergangs Pāternieki, obwohl dieser nicht als Schwerpunkt unerlaubter Übertritte gilt.
Der belarussische Außenminister Maxim Ryschenkow erklärte am Sonntag, die lettische Entscheidung zur Grenzschließung sei „diktiert vom Verlangen nach zusätzlicher Finanzierung durch europäische Strukturen“. Einige jüngere lettische Politiker fänden Gefallen an solchen Schritten, weil sie sich davon erhofften, Pluspunkte bei „lettischen und europäischen Politikern zu sammeln, die antirussische und antibelarussische Narrative verbreiten“.

Migrationsdruck verlagerte sich zuletzt in Richtung Lettland

Die Zahl der registrierten Grenzübertrittsversuche von Belarus nach Lettland oder Litauen bewegt sich jährlich im vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Bereich. Von 2023 auf 2024 war die Zahl der Grenzübertrittsversuche in beiden Ländern sogar deutlich rückläufig. Seit zwei Jahren ist sie jedoch wieder angestiegen, wobei sich der Schwerpunkt in Richtung Lettland verlagert hat.
Im Jahr 2023 verzeichnete Lettland 13.863 verhinderte Übertrittsversuche. Ein Jahr später waren es 5.388, während im Vorjahr 12.046 unerlaubte Einreiseversuche registriert worden waren. Im laufenden Jahr lag deren Zahl bis zum 10. August bei 9.521. In Litauen waren bis zum 6. August 1.056 Fälle zu verzeichnen. Dabei können Personen jedoch mehrfach erfasst worden sein.
Aktuellen Angaben zufolge handelt es sich bei den Aufgegriffenen vor allem um Menschen aus dem Nahen Osten und Subsahara-Afrika. Historisch war insbesondere der Irak ein wichtiges Herkunftsland. Die meisten waren über Minsk eingereist und anschließend zur EU-Außengrenze weitergereist.
Historisch entbehrt die Bezeichnung „Vilkatis“ für die nun verkündete Grenzschutzaktion nicht einer gewissen Pikanterie. Im Lettischen bezeichnet das Wort die folkloristische Gestalt eines Wolfsmenschen oder Werwolfs. In internationalen Medien wird es mit „Werewolf“ im Englischen oder „Werwolf“ im Deutschen wiedergegeben.

Bezeichnung „Werwolf“ historisch belastet

In den Jahren 1944/45 war „Werwolf“ die Bezeichnung für eine Untergrund- und Sabotageorganisation, die im Auftrag der Nationalsozialisten gegen die vorrückenden Alliierten vorgehen sollte.
Es deutet zwar nichts darauf hin, dass die lettische Regierung den Namen bewusst in Anspielung auf die damalige „Organisation Werwolf“ gewählt hat. „Vilkatis“ hat zudem im Lettischen jedoch eine eigenständige folkloristische Bedeutung. Die aktuelle Operation „Vilkatis“ wird offiziell als Maßnahme zur Sicherung der lettischen Ostgrenze und zur Eindämmung unerlaubter Migration bezeichnet.
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Ceuta-Krise erschüttert EU: Merz fordert härteren Grenzschutz nach 60.000 Ankünften


In Kürze

  • Zehntausende Migranten gelangten aus Marokko nach Ceuta – größte Ankunftswelle seit 2021.
  • Spanien entsandte Soldaten und kündigte weitere Maßnahmen zur Grenzsicherung an.
  • EU-Vertreter und mehrere Staaten fordern strengeren Außengrenzschutz und Rückführungen.

 
Die Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta hat sich zu einer der größten Herausforderungen für Spanien und die Europäische Union entwickelt. Nach Angaben spanischer Behörden erreichten in den vergangenen Tagen rund 60.000 Migranten aus Marokko die nordafrikanische Exklave – die größte Zahl seit der Krise im Jahr 2021.
Die Zahl entspricht nach Angaben des Präsidenten von Ceuta, Juan Jesús Vivas, etwa 70 Prozent der Einwohnerzahl der Exklave. „Diese Zahl zeigt, dass es unmöglich ist, einen solchen Druck aufzufangen“, erklärte Vivas. Er sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte Unterstützung durch die spanische Zentralregierung.

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Spanien setzt Militär zur Grenzsicherung ein

Angesichts des massiven Zustroms entsandte Spanien Soldaten zur Unterstützung der Grenzsicherung. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete den Andrang bei einem Besuch in Ceuta als „Angriff“ und als „Verletzung der territorialen Integrität Spaniens“.
„Ganz Spanien steht an eurer Seite. Wir übernehmen die Verantwortung für diese Situation“, sagte Sánchez den Bewohnern der Exklave.
Die spanische Regierung kündigte weitere Maßnahmen an. Dazu gehören zusätzliche Sicherungen an der Grenze, unter anderem Schwimmbarrieren zwischen Marokko und Ceuta, sowie beschleunigte Verfahren zur Rückführung irregulär eingereister Migranten.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums kehrten bereits rund 25.000 Menschen nach Marokko zurück. Gleichzeitig betonte Madrid die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden.

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Merz fordert Schutz der EU-Außengrenzen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte die spanische Regierung zu entschlossenem Handeln auf. Spanien müsse „die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen“, erklärte Merz.
Er begrüßte die spanische Absicht, „die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen“. Zugleich forderte er Marokko auf, irregulär eingereiste Migranten „unverzüglich wieder zurückzunehmen“.
„Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration“, betonte Merz. Deutschland stehe in Kontakt mit der spanischen Regierung.
Der Kanzler begrüßte außerdem die Unterstützung der EU-Kommission und von EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Die im Juni verabschiedete EU-Rückkehrverordnung müsse „nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden“, forderte Merz.
Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Foto: STR/AP/dpa

Unionspolitiker kritisieren Spaniens Migrationspolitik

Nach dem Massenzustrom übten deutsche Unionspolitiker scharfe Kritik an der spanischen Regierung. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) machte die Migrationspolitik Madrids mitverantwortlich für die Entwicklung.
„Wer illegale Einreisen belohnt, bekommt mehr illegale Einreisen“, sagte Krings. Die Entscheidung Spaniens, rund 500.000 illegal eingereiste Afrikaner einzubürgern, habe die Probleme für Spanien und Europa möglicherweise verstärkt.
Diese Entscheidung könne als „Anreiz für weitere Versuche“ wirken, Grenzen illegal zu überwinden, erklärte der CDU-Politiker. Gemeinsam mit Spanien und anderen EU-Staaten müsse nun dringend mit Marokko gesprochen werden, um weitere Migrationsbewegungen zu verhindern.
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sprach von möglichen Pull-Faktoren. „Wenn es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass es Pull-Faktoren gibt, dann ist dieser mit den Geschehnissen in Ceuta erbracht“, sagte er.
Nach Angaben der spanischen Regierung wurde der Ansturm durch Gerüchte ausgelöst, die von Schleusernetzwerken verbreitet worden seien. Hintergrund soll ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs gewesen sein, wonach sofortige Rückführungen nicht für alle Personen gelten, die die Grenze auf dem Seeweg erreichen.
Throm erklärte, dieses Urteil habe zu einem Zustrom junger Männer und Jugendlicher geführt und dabei Menschenleben gekostet.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Lage als „zutiefst besorgniserregend“. Eine europäische Migrationswende könne nur gelingen, wenn alle Staaten ihren Beitrag leisteten. Spanien stehe in der Pflicht, seine EU-Außengrenzen zu schützen.

EU-Kommission und europäische Partner reagieren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete den Ansturm auf die Grenzanlagen in Ceuta als „inakzeptabel“. „Wir können es niemandem erlauben, nach Europa zu kommen, ohne unsere Regeln zu befolgen“, schrieb sie. Sie forderte, Schleusernetzwerke zu zerschlagen und Rückführungen schnell umzusetzen.

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Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bot Spanien Unterstützung an – auch über die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Zudem wurden verstärkte Kontrollen an der französisch-spanischen Grenze angekündigt.
Auch Großbritannien signalisierte Unterstützung. Premierminister Andy Burnham bezeichnete die Lage als „Anlass zur Sorge“ und erklärte, seine Regierung stehe mit den spanischen Behörden in Kontakt.

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Streit über Schengen und europäische Verantwortung

Die Ereignisse in Ceuta führten zu einer neuen Debatte über den Schutz der europäischen Außengrenzen. Italien und Finnland forderten Konsequenzen für Spanien und stellten die Frage nach einem möglichen Ausschluss aus dem Schengen-Raum.
Madrid weist die Kritik zurück und verweist auf die Zusammenarbeit mit Marokko sowie die eingeleiteten Maßnahmen.
Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner forderte dagegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die Situation in Ceuta zeige erneut, dass eine humanitäre Flüchtlingspolitik nur gemeinsam gelingen könne. Wenn Schlepperbanden profitierten, gehe dies zulasten der Humanität.
Die Krise in Ceuta hat damit nicht nur eine Sicherheitsdebatte ausgelöst, sondern auch die grundsätzliche Diskussion über Europas Migrationspolitik, Grenzschutz und Rückführungen neu entfacht. (afp/dts/dpa/red)
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Fachmann sieht wenig Erfolgschancen für EU-Elektrifizierungsplan


In Kürze:

  • Mit dem EU-Elektrifizierungsplan plant die EU-Kommission, den Verstromungsanteil zu erhöhen.
  • Der Diplom-Ingenieur Frank Hennig sieht hingegen „völlig verschiedene“ Bedingungen in den einzelnen Staaten.
  • Unternehmen in der EU erleiden seiner Aussage zufolge durch den Plan wettbewerbliche Nachteile gegenüber globalen Mitbewerbern.
  • Um ausreichend flexibel verfügbaren Strom zu produzieren, müsse Deutschland in erster Linie die Gaskraft weiter ausbauen.

 
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie den Stromanteil am gesamten Endenergieverbrauch in der Europäischen Union deutlich erhöhen will. Mitte Juli hat sie genauere Details zu ihrem Plan vorgestellt, um „Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen“.
Was es mit diesem Plan genau auf sich hat und was das konkret für die Menschen in Europa und Deutschland bedeutet, schildert Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, im Interview mit Epoch Times.
Herr Hennig, welche Maßnahmen plant die Europäische Union umzusetzen, um die Elektrifizierung voranzubringen? Haben Sie genauere Informationen dazu?
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission gibt einen Überblick über diese Elektrifizierung, ausführlicher wird das Arbeitsdokument eines „Elektrifizierungsaktionsplans“. Zunächst geht es um öffentliche Konsultationen mit Interessengruppen, dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, dem EU-Parlament und anderen. Es gibt also noch keine konkret beschlossenen Vorgaben, bisher nur aufgeschriebene Ziele der Kommission. Später sollen Richtlinien geändert und neue Gesetzesinitiativen umgesetzt werden.
Das Ziel ist, im Sinne des Green Deal eine EU-weite Beschleunigung der Elektrifizierung durchzuführen. Das soll natürlich auf Grundlage emissionsfreier oder -armer Stromproduktion geschehen.

Eine Umsetzungsvariante des Elektrifizierungsplans der EU-Kommission: Ladesäulen für E-Autos für mehr Elektromobilität, gespeist von als sauber geltenden Kraftwerken.

Foto: chirawan/iStock

Einige Zahlen wie ein Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 und eine Einsparung von fossilen Importen im Wert von jährlich 260 Milliarden Euro scheinen kaum von seriösen Berechnungen gedeckt zu sein, eher von Studien am grünen Tisch bereitgestellt.
In Deutschland wird dieses Ziel schon seit Jahren unter der Überschrift „Sektorenkopplung“ verfolgt. Das Vorhaben ist also nicht grundsätzlich neu – abgesehen von den angeführten Zielzahlen.
Inwiefern halten Sie eine Steigerung des Verstromungsanteils von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren für realistisch?
Das ist kaum möglich. Elektrifizierung ist mehr als nur eine Erhöhung der Stromproduktion. Im Gegensatz zu den Sektoren Wärme und Verkehr müssen im Stromsystem Angebot und Verbrauch sekundengenau übereinstimmen. Das bedeutet, die Netze auf allen Spannungsebenen stark auszubauen, die Zahl grenzüberschreitender Leitungen (Interkonnektoren) zu vervielfachen und riesige Kapazitäten an Stromspeichern zu installieren.
Die Bedingungen sind zudem in den einzelnen EU-Ländern völlig verschieden. Schweden und Frankreich könnten dieses Ziel aufgrund ihres günstigen Energiemixes erreichen. Schweden mit seinen 10,5 Millionen Einwohnern und wenig Schwerindustrie hat sich die Dekarbonisierung im Energiebereich bis 2045 vorgenommen, und das ist realistisch. Die Erneuerung des Kernkraftwerksparks und das gute Aufkommen an Wasserkraft, Biomasse und Wind bieten gute Ansätze zum Ausbau der Elektrifizierung.
Kohlelastige Länder wie Polen, Tschechien oder Griechenland werden ein solches Ziel kaum erreichen können, solange der Einstieg bzw. der Ausbau der Kernenergie dort bislang nicht wirkt und weil die verfügbaren Naturenergien eher überschaubar sind.
Kann die Nutzung der fossilen Energieträger erfolgreich reduziert werden?
Der Rückgang fossiler Energieträger hängt von den verfügbaren Alternativen ab. Prinzipiell können durch den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren die Emissionen gesenkt werden, regelbare und gesicherte Stromproduktion bleibt aber notwendig. Kommt diese aus emissionsarmer Produktion wie Kernkraft, Wasser und Biomasse, ist die Elektrifizierung im Sinne der EU-Kommission möglich.
Eine zeitliche Entkopplung von Stromproduktion und –verbrauch, um die volatile Einspeisung natürlicher Zufallsenergie vermehrt zu nutzen, würde jedoch Speicherkapazitäten in nicht finanzierbaren Größenordnungen erfordern. Batteriespeicher helfen zwar beim Ausgleich des Tagesganges, aber nicht über längere Fristen.
Dringender wären intersaisonale Speicher, worauf die grüne Wasserstoffstrategie abhebt. Grüner Wasserstoff ist gegebenenfalls für die stoffliche Nutzung wirtschaftlich, nicht aber im Bereich der Stromspeicherung. Die zahlreichen Verfahrensschritte senken den Gesamtwirkungsgrad einer Stromspeicherung auf unter 25 Prozent ab, sodass man weniger von Stromspeicherung als von Stromverschwendung sprechen muss.
Der Ansatz, grünen Wasserstoff via Ammoniak aus den Sonnenländern der Welt in großen Mengen zu importieren, schafft neue Abhängigkeiten von Staaten, die teils politisch nicht stabil und nicht unabhängig sind und in denen die Menschenrechtslage nicht unseren Vorstellungen entspricht. Schon das Lieferkettengesetz könnte hier einen Import verhindern. Zudem würde die EU-Methanverordnung auch auf Wasserstoff als Treibhausgas angewendet werden müssen, was die Importbedingungen ebenfalls verschlechtert.
Die gegenwärtige Lieferkrise und die Preisentwicklung bei Öl und Gas durch die Kriege in der Ukraine und im Iran zeigen die Folgen solcher Abhängigkeiten deutlich auf. Die EU wäre gut beraten, ihre eigene Basis verfügbarer Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle zu erhalten und nicht zu schleifen. Moderne Technologien in fossilen Kraftwerken führen zu weniger Emissionen, und der Wechsel von alten zu neuen Kraftwerken würde helfen, Emissionen zu senken.
Auch die CCS-Technologie für Kohlenstoffabscheidung, vom IPCC der UN empfohlen, würde bei den hohen CO2-Zertifikatepreisen wirtschaftlich darstellbar sein. Die Mehrzahl der EU-Staaten baut die Kernkraft aus oder steigt neu ein, dies wirkt aber erst mittelfristig ab den 2030er-Jahren.
Was bedeutet der EU-Plan für die Unternehmen in der EU und vor allem für die in Deutschland? Manche beklagen die teils ohnehin schon strengen Klimaauflagen.
Zu den zu erwartenden Kosten äußert sich die EU nicht, abgesehen von den Einsparungen durch vermiedene Brennstoffimporte. Im Industriebereich ist eine Streckung der Kürzung von kostenlosen Zuteilungen an Emissionszertifikaten in der Diskussion, was aber das Problem nur verschiebt. Durch die Verknappung und Verteuerung der Zertifikate wird der wettbewerbliche Nachteil gegenüber globalen Mitbewerbern immer größer, was die Abwanderung vor allem der energieintensiven Industrie aus der EU begünstigt.
Demgegenüber steht kein messbarer Erfolg hinsichtlich der Klimaentwicklung. Verantwortbare Politik bräuchte ein Monitoring, das die Kosten der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung des Anteils fossiler Energieträger mit dem erreichten Ergebnis, nämlich der Verhinderung eines Temperaturanstiegs, ins Verhältnis setzt.
Die EU-Vorgaben müssen in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Bisher legte Deutschland freiwillig eine Schippe drauf und verschärfte die Vorgaben wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach Aussage des Bundeskanzlers soll das künftig nicht mehr der Fall sein.
Die EU-Vorgaben zur Elektrifizierung bedeuten vor allem weitere Bürokratie und Berichtspflichten, die ja bei uns nach dem sogenannten Reformpaket der Bundesregierung zurückgedrängt werden sollten. Die Marktbedingungen für Unternehmen in Deutschland werden weiterhin schwieriger, was die Standortverlagerung eher beschleunigen wird.
Andere Länder gehen mit EU-Vorgaben eher mediterran um. Die Verrechnung von Emissionszertifikaten wird von den nationalen Behörden kontrolliert. Verstöße müssen durch nationale Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden. Ob das überall umgesetzt wird, wenn beispielsweise staatliche Energieunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, darf bezweifelt werden. In Abwandlung könnte man sagen: Die EU ist groß, Brüssel ist weit.
Welche Auswirkungen sind im deutschen Stromnetz mit der geplanten Elektrifizierung zu erwarten?
Die Windkraft in Deutschland wurde übrigens von 1991 bis heute und ab heute für neu in Betrieb gehende Anlagen für weitere 20 Jahre subventioniert. Daran wird deutlich, dass sie nicht marktfähig ist.
Heute müssen auch die noch zu bauenden Ersatzkraftwerke wie auch bereits vorhandene Reservekraftwerke und „besondere technische Betriebsmittel“ sowie sogenannte Netzbooster (Großbatterien an Netzengstellen) subventioniert werden.
Im Jahr 2026 werden zudem die Netzentgelte staatlich gestützt und es gibt einen subventionierten Industriestrompreis. Würde man die staatlichen Unterstützungsgelder unserem Stromsystem entziehen, würde es zusammenbrechen.

Auflistung der staatlichen Zuschüsse 2026 für das deutsche Stromsystem.

Foto: Frank Hennig

Die Elektrifizierung in Deutschland unter Bedingungen des Atom- und Kohleausstiegs bewirkt, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit neue Gaskraftwerke in großer Zahl gebaut werden müssen.
Im Wärmesektor sollen Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Der Strom für diese kommt im Winter, also in Zeiten geringen Solarstrom-Aufkommens, dann auch aus Gaskraftwerken, was sicher nicht im Sinne der EU-Kommission ist.
Die EU will mit dem Plan auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Potenziale stärken. Wie kann sie dies schaffen?
Der Ansatz der EU-Kommission, die Gemeinschaft wie einen Zentralstaat zu führen, war bisher nicht erfolgreich und wird es auch künftig nicht sein. Solange der „Green Deal“ und die globale „Klimarettung“ das höchste Ziel sind und der technisch-technologische Fortschritt nicht dem freien Markt überlassen wird, sondern Überzeugungen von Beamten und Kommissaren, wird die EU im globalen Wettbewerb wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Die Dekarbonisierung mithilfe der Elektrifizierung des Energiesystems bedeutet einen Umbau, keine Erweiterung, keine höhere Qualität. Es gab vorher ein funktionierendes System, ein solches soll es auch nach der Dekarbonisierung geben.
Das führt zu hohen Kosten, insbesondere für den kleinteiligen Ausbau der wetterabhängigen Erneuerbaren, den Netzausbau auf allen Spannungsebenen, nötige Stromspeicher und die hohen Systemkosten für die Integration zufällig erzeugten Stroms.
Haben andere Industrieländer oder Staatenbündnisse außerhalb der EU ähnlich ambitionierte Klimapläne? 
Eine Elektrifizierung als Folge von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie einem steigenden Anteil von Wärmepumpen und E-Mobilen findet fast überall statt. Jedoch ist das meist Marktakteuren überlassen, die auch die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten anwenden.
In der EU und Deutschland gibt es zunehmend ein unions- bzw. staatswirtschaftliches System, das vor allem mit den Instrumenten Verbot und Subvention arbeitet. Im Energiesystem gibt es nur noch wenige marktgetriebene Investitionen, meistens erfolgen sie subventionsgetrieben.
 Sehen Sie eine effizientere Lösung für eine schnelle Dekarbonisierung in der EU?
Aus mir nicht erklärlichem Grund soll die Dekarbonisierung möglichst schnell erfolgen. Dadurch steigen die Kosten enorm. Seit es Energieversorgung im heutigen Sinn gibt, wurden die Systeme permanent umgebaut und weiterentwickelt. Das europäische Stromnetz im heutigen Zustand ist über etwa 120 Jahre gewachsen.
Der Neubau einer 110-Kilovolt-Ebene – das sind noch nicht die großen Stromautobahnen – dauert heute etwa acht bis zwölf Jahre. Für den Bau neuer Windkraftanlagen oder großer PV-Freiflächenanlagen werden drei bis fünf Jahre benötigt. Der Netzausbau wird den Rückstand nie aufholen können, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität hat.
Es leidet jedoch die Netzstabilität, und die Kosten wachsen exponentiell an. Eine Dekarbonisierung im Sinne eines Zurückdrängens fossiler Brennstoffe wird es weltweit geben. Dazu werden alle Energiequellen genutzt werden, auch Kernkraft und saubere Kohle. Trotz des starken Zubaus an Erneuerbaren fangen diese nicht den Anstieg des globalen Energiebedarfs ab.
Die Entscheider in Politik und Wirtschaft stehen unter Druck von Ideologie und der entsprechenden Lobby. Es fehlt der Mut zu kräftigen sachgerechten Entscheidungen, die aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung nötig wären.
 Was bedeutet der EU-Plan konkret für die Menschen?
Der Weg zu immer teurer werdender Energie wird weiter beschritten. International wirken Krisen und Kriege, die Folgen des Green Deals betreffen aber nur die EU-Länder. Preiswerte Energie ist aber Voraussetzung für gutes Wirtschaften, für Wohlstand und ein gutes Lebensniveau.
Leider sehe ich bei der gegenwärtigen Organisationsform der EU mit den Ambitionen in Brüssel und einer devot folgenden Bundesregierung in Berlin kein Licht am Horizont.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Maurice Forgeng.
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Von der Leyen: „Europa zum 1. elektrifizierten Kontinent machen“


In Kürze:

  • Die EU-Kommission will die fossile Abhängigkeit von Europa verringern.
  • Nach dem EU-Elektrifizierungsplan sollen saubere Energiequellen die gesamte Wirtschaft betreiben.
  • Das bedeutet mehr Elektrifizierung der Industrie, mehr Elektromobilität und mehr Heizen mit Strom.
  • Die Strompreise für Haushalte sollen unter das 2,5-Fache der Gaspreise fallen.

Seit Beginn des Ukrainekriegs im Jahr 2022 sind die Gas- und Ölpreise zeitweise regelrecht explodiert. Auch im Rahmen des aktuellen Irankriegs befinden sich die Preise für die fossilen Brennstoffe erneut auf hohem Niveau. Nach Ansicht der Europäischen Kommission zeigt das, wie anfällig die EU für geopolitische Schocks ist.
In Europa ist der Großteil der Menschen noch auf diese Energieträger angewiesen. Sie spüren somit diese Preissteigerungen somit unmittelbar – ob an der Tankstelle, beim Nachfüllen des Öltanks für die Ölheizung oder bei der nächsten Gasabrechnung. Ebenso verteuern sich teilweise Lebensmittel und andere Waren, die meist mit dieselbetriebenen Lkw transportiert werden. Die Händler geben die Preissteigerungen im Normalfall direkt an die Endverbraucher weiter.
Den Bedarf an fossilen Brennstoffen deckt die Europäische Union – einschließlich Deutschlands – zum Großteil über Importe aus Staaten außerhalb der Union. Im Jahr 2024 lag die allgemeine Energieimportabhängigkeit in der EU bei 57 Prozent. Speziell bei Rohöl und Erdgas liegen die Abhängigkeitsraten sogar bei 89 bis 97 Prozent. Zu den Hauptlieferanten zählen unter anderem Norwegen, die USA, Katar, Algerien und zu einem geringen Umfang Russland.

Was hat die EU-Kommission vor?

Die EU-Kommission will ebendiese Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Das damit verbundene klimapolitische Ziel ist die Dekarbonisierung der EU. Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Zu diesem Zweck hat die überstaatliche Behörde am Freitag, 17. Juli, den EU-Elektrifizierungsplan veröffentlicht, der auch die Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) beinhaltet.
Der Gedanke der Kommission ist: Je höher der Elektrifizierungsgrad der Gesellschaft ist, desto geringer der Bedarf an Kohle, Erdgas und Erdöl. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilt hierzu mit:
„Der beste Weg, Europas Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, besteht darin, unsere Wirtschaft mit Strom aus sauberen, heimischen Quellen zu versorgen. Heute schlagen wir vor, Europa zum weltweit ersten elektrifizierten Kontinent zu machen.“
Im Bereich der Stromerzeugung hatten heimische Energiequellen in der EU im vergangenen Jahr bereits einen Anteil von über 70 Prozent. In diesem Jahr sind es bis dato gut 72 Prozent. Das beinhaltet „erneuerbare“ Energien und die Kernkraft.

Industrie: Mehr Prozesse elektrifizieren

Allerdings stagniert der Elektrifizierungsgrad des Energiebedarfs in der EU seit zehn Jahren bei 23 Prozent. Die Kommission plant daher, die Elektrifizierung der energieverbrauchenden Sektoren, insbesondere Industrie, Verkehr und Gebäude, zu beschleunigen. Hier dominieren weiterhin die fossilen Brennstoffe. Bis 2030 versucht die EU-Kommission, die Verstromung auf 32 Prozent zu erhöhen, bis 2040 sollen es 46 Prozent sein.
In der Industrie sollen somit noch mehr Prozesse automatisiert ablaufen. Ebenso können Hochtemperaturprozesse bis 500 Grad Celsius teilweise vermehrt elektrisch statt fossil betrieben werden. Dies wäre mit Elektrodenkesseln, Großwärmepumpen und Elektroheizungen realisierbar.
Damit verbunden will die EU-Kommission auch Investitionen in die Elektrifizierung der Industrie fördern. Als Instrumente sind hierfür ein überarbeiteter Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) sowie die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie und ein mit 30 Milliarden Euro dotierter ETS-Investment-Booster angedacht.

Verkehr: Elektromobilität ausweiten

Der Verkehrssektor ist für rund 25 Prozent aller menschengemachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 90 bis 95 Prozent des Energieverbrauchs im Transportsektor stammt aus fossilen Brennstoffen. Den mit Abstand größten Anteil an diesem Verbrauch stellt der Straßenverkehr dar, gefolgt von der Luftfahrt und der Seefahrt.
Auf der Straße sollen mehr Menschen auf E-Fahrzeuge umsteigen. Laut der Kommission kann das Fahren eines batterieelektrischen Fahrzeugs bis zu 78 Prozent der Betriebskosten gegenüber einem gleichwertigen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor einsparen.
Dass dieser Schritt gelingen kann, hat das Nicht-EU-Land Norwegen gezeigt. Fast 99 Prozent der Neuwagen sind inzwischen reine E-Autos. Das verändert mit der Zeit auch den Gesamtbestand. Allerdings gelang dieser Wandel nur durch jahrzehntelange staatliche Förderung und verstärkte Investitionen in das Ladenetz. Die hohe Besteuerung von Verbrennerfahrzeugen hat ihr Übriges getan.
Bis zum Jahr 2030 will die EU 400.000 Lkw mit Null-Emissionen – überwiegend werden das E-Lkw sein – in Umlauf bringen. Dafür müssen jedoch die Netzkapazitäten für die Ladeinfrastruktur vorhanden sein. In Baden-Württemberg sprach ein Energieversorger bereits von einem Netzengpass. Dadurch könne er Anträge für neue E-Lkw-Ladepunkte nicht genehmigen. Ebenso bestehen Engpässe in den Niederlanden.

Gebäude: Fokus auf elektrische Wärmepumpen

In den Heizungskellern sollen nach dem Willen der EU-Kommission nach und nach Öl- und Gasheizungen verschwinden. Stattdessen sind hier die dekarbonisierte Fernwärme und insbesondere Wärmepumpen vorgesehen.
Der Umstieg von Gaskesseln auf Wärmepumpen senkt laut der Behörde die Heizkostenrechnung des durchschnittlichen EU-Haushalts um bis zu 60 Prozent und unterstützt gleichzeitig die Klimaanpassung.
Um diese Wärmewende zu beschleunigen, will die Kommission die Einführung eines Marktmechanismus für saubere Wärme prüfen. Dieser soll Anreize für einen steigenden Anteil von Wärmepumpen im Absatz der Hersteller schaffen. Zudem ist ein Aktionsplan für Kühlung und Heizung im Gespräch, um dem wachsenden Bedarf an effizienter Kühlung gerecht zu werden. Viele Wärmepumpen können auch als Kühlgerät dienen.

Status Quo verschiedener Energiekennwerte und die Ziele der EU-Kommission.

Foto: mf/Epoch Times; Daten: Cleanthinking, Bundesnetzagentur

Kommission will Strompreise senken

Im Rahmen ihres Plans spricht die Behörde auch von „der Senkung der Strompreise“. Wie diese Senkung erfolgen soll, verrät sie allerdings nicht.
Bis 2030 will sie jedoch sicherstellen, dass die Strompreise für Haushalte das 2-Fache der Gaspreise und für die Industrie das 2,5-Fache der Gaspreise nicht überschreiten. Derzeit zahlen Haushalte in der EU im Durchschnitt rund 2,64-mal so hohe Strom- wie Gaspreise. Während Gas rund 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) kostet, liegt der Preis für Strom bei rund 29 Cent. In Deutschland zahlen Bestandskunden im Schnitt sogar rund 38 Cent pro kWh.
Da die Behörde jedoch keine konkrete Grenze für den Strompreis nennt, lässt sich das genannte Verhältnis theoretisch auch durch einen höheren Gaspreis erreichen.
Im Rahmen ihrer Preispolitik will die Kommission zudem EU-weit die steuerlichen Unterschiede zwischen Strom und Gas beseitigen. Das soll Anreize für strombasierte Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batterien in ganz Europa schaffen.
Als weiteren Schritt möchte die EU-Kommission die bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe nach 2030 schrittweise abbauen. Ebenso will sie die Mitgliedstaaten befähigen, die Netzentgelte für bestimmte Verbrauchergruppen und die Steuern für energieintensive Unternehmen zu senken.

Wie der höhere Strombedarf gedeckt werden soll

Eine Steigerung der Anzahl von E-Fahrzeugen auf den Straßen, Wärmepumpen in den Heizungskellern und Elektroheizungen in der Industrie treibt den Strombedarf massiv nach oben.
Hierzu sieht die EU-Kommission insbesondere den weiteren Zubau der Erneuerbaren vor.
Laut dem EU-Energiekommissar Dan Jørgensen sei auch die Kernenergie hierfür eine wichtige Ergänzung. In einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ erwähnte er , dass in Staaten mit Kernenergie die nächste Generation von Kernkraftwerken und Technologien entwickelt werden sollte. Die Kernkraft kann also bei der Dekarbonisierung helfen und dient der Versorgungssicherheit. Mehrere Staaten arbeiten aktuell an der Entwicklung Kleiner Modularer Reaktoren (SMR).
Um die Elektrifizierung voranzutreiben, betont die EU-Behörde aber auch, wie wichtig der Ausbau der Stromnetze ist. Dieser müsse beschleunigt werden. Durch die Energiewende und die Elektrifizierung der genannten Sektoren fließen deutlich höhere Ströme durch die Netze – und das nicht nur in eine, sondern teilweise in zwei Richtungen. Das erfordert eine massive Steigerung der Netzkapazitäten, sprich: Es müssen zusätzliche und dickere Leitungen verlegt werden.
„Die europäischen Stromnetze gehören zu den größten und zuverlässigsten der Welt“, teilte die Kommission mit. „Allerdings gibt es lange Wartelisten für neue Anschlüsse, und das bestehende Netz wird nicht so effizient genutzt, wie es möglich wäre.“
Dieser Herausforderung begegnet die Kommission mit dem im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Europäischen Netzpaket. Die rasche Verabschiedung dieses Netzpakets bis Ende des Jahres wird entscheidend dafür sein, dass Europa die Elektrifizierung beschleunigen kann.

„Den Schalter umlegen“

Von der Leyen erklärte: „Von der Senkung der Strompreise bis hin zur Anpassung unseres CO₂-Marktes an die sich wandelnden globalen Gegebenheiten ist dies [der EU-Elektrifizierungsplan] auch ein Investitions- und Unabhängigkeitsplan.“
„Um den Übergang zu sauberer Energie auf Kurs zu halten, unserer Industrie Erleichterung zu verschaffen und die Dekarbonisierung zu unterstützen. Lasst uns den Schalter umlegen“, ergänzte sie.
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Lieferketten und Kosten: Wie ist Rheinmetall von Chinas Sanktionen betroffen?


In Kürze:

  • China reagiert auf das 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland mit Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen.
  • Die Maßnahmen betreffen Dual-Use-Güter und könnten die Versorgung der betroffenen Unternehmen mit wichtigen Rohstoffen und Technologien aus China erheblich erschweren.
  • Experten erwarten zunehmenden Druck auf europäische Lieferketten, da Unternehmen ihre Abhängigkeit von chinesischen Vorprodukten und strategischen Rohstoffen weiter reduzieren müssen.

 
Das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland vom Donnerstag, 23. Juli, trifft neben russischen Unternehmen auch mehrere aus Drittstaaten. Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus China, einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan und Kirgisistan. Es ist damit zu rechnen, dass aus den betroffenen Staaten Gegensanktionen kommen – und China hat den Anfang gemacht. Von diesem sind offenbar auch deutsche Unternehmen wie Rheinmetall betroffen.

China begründet Gegensanktionen mit „Schutz nationaler Interessen“

Insgesamt 51 Unternehmen und Einrichtungen sind neu auf der Sanktionsliste. Diese sollen künftig Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Technologien unterliegen. Die EU zufolge unterstützt diese Russlands Militär- und Rüstungsindustrie durch die Lieferung entsprechender zivil und militärisch verwendbarer Güter.
Schon tags darauf, am Freitag reagierte die Führung in Peking mit der Ankündigung von Exportkontrollen. Diese begründet China mit dem „Schutz der nationalen Sicherheit und der nationalen Interessen“ – und setzt sie mit sofortiger Wirkung in Kraft. Betroffen sind auch drei deutsche Unternehmen.
Bei diesen handelt es sich um Rheinmetall, die Duisburger Antraco Chemie-Handelsgesellschaft und Sindlhauser Materials aus Kempten. Die übrigen betroffenen Unternehmen kommen aus Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und weiteren europäischen Staaten.

Auch ausländische Partner chinesischer Unternehmen sind daran gebunden

Für chinesische Unternehmen bedeutet dies, dass sie den betroffenen Firmen keine Dual-Use-Güter mehr liefern dürfen. Darüber hinaus sind ausländische Unternehmen durch ihre chinesischen Geschäftspartner vertraglich dazu angehalten, keine Waren chinesischen Ursprungs mit Dual-Use-Eigenschaft an diese Firmen weiterzugeben.
Die Gegensanktionen können sich auch auf bereits vereinbarte oder laufende Lieferungen auswirken oder diese erschweren. Chinesische Unternehmen können diese unter Verweis auf die Maßnahmen stoppen. Eine detaillierte Begründung, warum man ausgerechnet diese Unternehmen belangt, gibt es aus Peking noch nicht. Der Zusammenhang ergibt sich jedoch aus dem Sanktionspaket der EU.
Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Produkte, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Beispiele dafür sind etwa Güter aus dem Bereich der Mikroelektronik, Sensoren, Spezialchemikalien, Maschinen, Materialien für Luft- und Raumfahrt und bestimmte Fertigungstechnologien. Sowohl die EU als auch China verfügen über darauf ausgerichtete Exportkontrollsysteme.

Wie sich die Gegensanktionen auf Rheinmetall auswirken könnten

Rheinmetall könnte angesichts der Gegensanktionen in mehrerlei Hinsicht vor erheblichen Herausforderungen stehen. Dies betrifft in erster Linie kritische Rohstoffe, wie sie bei der Fertigung von Rüstungsgütern benötigt werden. So ist Antimon für die Herstellung von Munition relevant oder Wolfram für jene von Panzerung und Penetratoren.
Für die Verwendung von Elektronik, Magneten und Sensoren für militärische Güter ist Rheinmetall auf Seltene Erden angewiesen. Im Bereich Leichtbau benötigen Unternehmen wie der Düsseldorfer Rüstungshersteller Magnesium, dazu Gallium und Germanium für Halbleiter. In mehreren dieser Bereiche ist China ein wichtiger Player auf dem Weltmarkt.
Absehbare Folgen sind unterbrochene Lieferketten und steigende Kosten für Beschaffung und die Suche nach alternativen Lieferanten. Die Produktionszeiten könnten sich verlängern, die Lagerhaltungskosten steigen und die Fertigstellung von Rüstungsprojekten könnte sich verzögern. Gleiches gilt auch für andere europäische Rüstungsunternehmen.

Bereits im April verhängte China Sanktionen gegen Taiwan-Lieferanten

Chinesische oder sonstige betroffene Unternehmen haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese gelten allerdings als bürokratisch, zeitaufwendig und der Ausgang des Unterfangens ist ungewiss. Über Ausnahmegenehmigungen entscheiden letztlich die zuständigen chinesischen Behörden.
Die Entwicklung illustriert die nach wie vor erhebliche Abhängigkeit europäischer Unternehmen von Lieferketten, die nach China reichen. Diese betreffen vor allem Industriegüter und strategische Rohstoffe. Für europäische Industrieunternehmen dürfte der Druck, Lieferketten zu diversifizieren und die Abhängigkeit von chinesischen Vorprodukten zu reduzieren, weiterwachsen.
China hat seit 2020 sein Instrumentarium, Sanktionen gegen Unternehmen und Einheiten, die man als Risiko für die eigene Sicherheit betrachtet, kontinuierlich erweitert. Erst im April 2026 hat China den deutschen Rüstungselektronikhersteller Hensoldt auf eine Exportkontrollliste gesetzt. Dazu kamen sechs weitere EU-Unternehmen. Das Handelsministerium begründete den Schritt mit der Lieferung von Radarsystemen durch die betroffenen Unternehmen an Taiwan. Die nunmehrigen Gegensanktionen sind die ersten Maßnahmen Chinas gegen die EU im Kontext des Ukrainekriegs.
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5 Millionen US-Dollar: USA fördern europäische Projekte mit Trump-Nähe


In Kürze:

  • Die USA stellen bis zu fünf Millionen US-Dollar für ausgewählte europäische Organisationen bereit.
  • Gefördert werden Projekte zur Meinungsfreiheit, Migration, nationaler Souveränität und „Lawfare“.
  • Friedrich Merz kritisiert mögliche Einflussversuche auf europäische Politik und Wahlen.

 
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will ausgewählte Organisationen in Europa mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen insgesamt fünf Millionen US-Dollar an Gruppen fließen, die sich mit Themen wie Meinungsfreiheit, nationaler Souveränität, Migration und Zensur befassen und damit Anliegen vertreten, die nach Ansicht Washingtons den gemeinsamen westlichen Werten entsprechen.
Das Außenministerium kündigte das Förderprogramm am 13. Juli an. Unterstützt werden sollen Organisationen, die sich mit „Herausforderungen in den Bereichen nationale Souveränität, Migration, Zensur und Lawfare (Rechtskriegführung) im Einklang mit unserer gemeinsamen politischen Philosophie, Rechtsordnung und dem westlichen Erbe“ beschäftigen.

Trump-Regierung nennt Förderschwerpunkte

US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance und weitere hochrangige US-Regierungsvertreter haben in den vergangenen Monaten wiederholt ihre Sorge über gesellschaftliche Entwicklungen in Europa geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen eine aus ihrer Sicht zu hohe Zuwanderung sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Fördergelder an zwei oder drei Organisationen vergeben werden. Der größte Empfänger könnte dabei bis zu drei Millionen US-Dollar erhalten.
In der Ankündigung verweist das Außenministerium auf eine Rede von Außenminister Marco Rubio auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort erklärte er, die transatlantischen Beziehungen müssten gestärkt werden, um „moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit“ gemeinsam zu bewältigen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Seit Jahrhunderten basiert die transatlantische Partnerschaft auf einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität. Europäische Regierungen entfernen sich jedoch zunehmend von diesen Grundlagen – durch übermäßige Eingriffe supranationaler Bürokratien und parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen konzentrieren, welche demokratischen Entscheidungen weniger rechenschaftspflichtig sind.“

US-Außenminister Marco Rubio hält am 14. Februar 2026 auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz in München eine Grundsatzrede.

Foto: Johannes Simon/Getty Images

Kritik an Europas Regulierung

In der Mitteilung erhebt das US-Außenministerium schwere Vorwürfe gegen europäische Regierungen und supranationale Institutionen. Diese würden staatliche Macht nutzen, um grundlegende Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung zu untergraben – etwa durch weit gefasste Gesetze gegen Hassrede und Regelungen für Online-Inhalte, die nach Ansicht Washingtons die Meinungsfreiheit einschränken und politische Beteiligung erschweren.
Zugleich greift die Erklärung die Kritik der Trump-Regierung am sogenannten „Lawfare“ auf. Darunter versteht sie die gezielte Nutzung von Rechtssystemen zu politischen Zwecken. Politisch motivierte Strafverfahren, sogenannte SLAPP-Klagen, Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung und behördliche Sanktionen gegen abweichende Meinungen würden demnach zunehmend eingesetzt, um Meinungsfreiheit und gesellschaftliches Engagement einzuschränken.
Nach Auffassung des Außenministeriums entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung: Einzelpersonen und Organisationen könnten aus Angst vor langwierigen oder kostspieligen Gerichtsverfahren davon abgehalten werden, ihre Ansichten öffentlich zu äußern – selbst dann, wenn Vorwürfe letztlich unbegründet seien.
Darüber hinaus behauptet das Außenministerium, Medienaufsichtsbehörden würden unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ eingesetzt, um Medien mit abweichenden Positionen zu untersuchen oder zu sanktionieren. Dies untergrabe nach Ansicht Washingtons den unabhängigen Journalismus und die demokratische Rechenschaftspflicht.

„Eine Auslöschung der Zivilisation“: Warnung vor Europas Entwicklung

In ihrer im vergangenen Jahr veröffentlichten nationalen Sicherheitsstrategie fordert die Trump-Regierung dazu auf, „Widerstand zu fördern“ gegen den politischen Kurs, den Europa nach ihrer Einschätzung derzeit einschlägt.
Das Strategiepapier warnt, Europa laufe aufgrund von Massenmigration, sinkenden Geburtenraten und dem Verlust nationaler Souveränität an der Europäischen Union Gefahr, eine „Auslöschung der Zivilisation“ zu erleben. Sollte dieser Kurs fortgesetzt werden, werde Europa in „20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein“, heißt es in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Dokument.
Weiter heißt es: „Es ist daher keineswegs offensichtlich, ob bestimmte europäische Länder künftig noch über ausreichend starke Volkswirtschaften und Streitkräfte verfügen werden, um verlässliche Verbündete zu bleiben.“
Zudem erklärt die Trump-Regierung: „Wir wollen, dass Europa europäisch bleibt, sein zivilisatorisches Selbstvertrauen zurückgewinnt und seinen gescheiterten Fokus auf regulatorische Überregulierung aufgibt.“
Kritik übt Washington auch an europäischen Regelungen für das Internet, darunter am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union und am britischen Online Safety Act. Nach Auffassung der US-Regierung schränken diese Vorschriften die Meinungsfreiheit ein – insbesondere bei Kritik an der Einwanderungspolitik – und belasten zugleich amerikanische Technologieunternehmen mit umfangreichen Auflagen.
Befürworter der Gesetze halten dagegen, dass sie notwendig seien, um Hassrede sowie Falsch- und Desinformation im Internet wirksam zu bekämpfen.

Merz warnt vor möglicher Einflussnahme

US-Präsident Trump und führende Mitglieder seiner Regierung haben sich wiederholt öffentlich für europäische Politiker und Parteien ausgesprochen, die ihre politischen Ansichten teilen. Genannt werden unter anderem der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sowie die Alternative für Deutschland (AfD).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 15. Juli die Sorge, die Trump-Regierung könnte sich in den deutschen Wahlkampf einmischen. Nach der Ankündigung des Förderprogramms erklärte er auf einer Pressekonferenz: „Wir unsererseits mischen uns nicht in amerikanische Wahlen ein. Umgekehrt möchte ich nicht, dass die amerikanische Regierung oder regierungsnahe Institutionen sich in deutsche Wahlen einmischen.“
Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)

Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Nach Angaben des US-Außenministeriums können sich Einzelpersonen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen um die Fördergelder bewerben. Politische Parteien sind von dem Programm ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, stellte die Initiative bereits während einer Europareise im Februar vor. Ziel sei es, „die Meinungsfreiheit in den westlichen Demokratien zu fördern – und genau das wird meine Vergabe von Fördermitteln unterstützen“.
Rogers betonte zudem, die US-Regierung setze sich „mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit“ ein. Ohne freie Meinungsäußerung gebe es keine Selbstverwaltung und keine demokratische Willensbildung, da unterschiedliche Standpunkte öffentlich vertreten werden müssten.
 
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „US Offers Grants to European Organizations That Share Same Concerns as Trump Admin“. (Deutsche Bearbeitung: zk)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)