Menschen am Grenzübergang Bab Sebta zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta nach Gerüchten über eine Grenzöffnung am 30. Juli 2026. - Foto: Abdelmajid BZIOUAT / AFP via Getty Images
In Kürze
ZehntausendeMigranten gelangten aus Marokko nach Ceuta – größte Ankunftswelle seit 2021.
Spanien entsandte Soldaten und kündigte weitere Maßnahmen zur Grenzsicherung an.
EU-Vertreter und mehrere Staaten fordern strengeren Außengrenzschutz und Rückführungen.
Die Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta hat sich zu einer der größten Herausforderungen für Spanien und die Europäische Union entwickelt. Nach Angaben spanischer Behörden erreichten in den vergangenen Tagen rund 60.000 Migranten aus Marokko die nordafrikanische Exklave – die größte Zahl seit der Krise im Jahr 2021.
Die Zahl entspricht nach Angaben des Präsidenten von Ceuta, Juan Jesús Vivas, etwa 70 Prozent der Einwohnerzahl der Exklave. „Diese Zahl zeigt, dass es unmöglich ist, einen solchen Druck aufzufangen“, erklärte Vivas. Er sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte Unterstützung durch die spanische Zentralregierung.
Thousands of migrants have streamed into the tiny Spanish territory of Ceuta in North Africa from Morocco, prompting local officials to call for help from Spain’s national government in Madrid to restore the border. pic.twitter.com/S2fTWapBzR
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Spanien setzt Militär zur Grenzsicherung ein
Angesichts des massiven Zustroms entsandte Spanien Soldaten zur Unterstützung der Grenzsicherung. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete den Andrang bei einem Besuch in Ceuta als „Angriff“ und als „Verletzung der territorialen Integrität Spaniens“.
„Ganz Spanien steht an eurer Seite. Wir übernehmen die Verantwortung für diese Situation“, sagte Sánchez den Bewohnern der Exklave.
Die spanische Regierung kündigte weitere Maßnahmen an. Dazu gehören zusätzliche Sicherungen an der Grenze, unter anderem Schwimmbarrieren zwischen Marokko und Ceuta, sowie beschleunigte Verfahren zur Rückführung irregulär eingereister Migranten.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums kehrten bereits rund 25.000 Menschen nach Marokko zurück. Gleichzeitig betonte Madrid die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden.
Spain has ordered an emergency military deployment to the country’s North African enclave of Ceuta after thousands of illegal immigrants entered in recent days https://t.co/dl4Ad0u885pic.twitter.com/BWpdvhG9FF
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Merz fordert Schutz der EU-Außengrenzen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte die spanische Regierung zu entschlossenem Handeln auf. Spanien müsse „die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen“, erklärte Merz.
Er begrüßte die spanische Absicht, „die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen“. Zugleich forderte er Marokko auf, irregulär eingereiste Migranten „unverzüglich wieder zurückzunehmen“.
„Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration“, betonte Merz. Deutschland stehe in Kontakt mit der spanischen Regierung.
Der Kanzler begrüßte außerdem die Unterstützung der EU-Kommission und von EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Die im Juni verabschiedete EU-Rückkehrverordnung müsse „nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden“, forderte Merz.
Nach dem Massenzustrom übten deutsche Unionspolitiker scharfe Kritik an der spanischen Regierung. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) machte die Migrationspolitik Madrids mitverantwortlich für die Entwicklung.
„Wer illegale Einreisen belohnt, bekommt mehr illegale Einreisen“, sagte Krings. Die Entscheidung Spaniens, rund 500.000 illegal eingereiste Afrikaner einzubürgern, habe die Probleme für Spanien und Europa möglicherweise verstärkt.
Diese Entscheidung könne als „Anreiz für weitere Versuche“ wirken, Grenzen illegal zu überwinden, erklärte der CDU-Politiker. Gemeinsam mit Spanien und anderen EU-Staaten müsse nun dringend mit Marokko gesprochen werden, um weitere Migrationsbewegungen zu verhindern.
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sprach von möglichen Pull-Faktoren. „Wenn es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass es Pull-Faktoren gibt, dann ist dieser mit den Geschehnissen in Ceuta erbracht“, sagte er.
Nach Angaben der spanischen Regierung wurde der Ansturm durch Gerüchte ausgelöst, die von Schleusernetzwerken verbreitet worden seien. Hintergrund soll ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs gewesen sein, wonach sofortige Rückführungen nicht für alle Personen gelten, die die Grenze auf dem Seeweg erreichen.
Throm erklärte, dieses Urteil habe zu einem Zustrom junger Männer und Jugendlicher geführt und dabei Menschenleben gekostet.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Lage als „zutiefst besorgniserregend“. Eine europäische Migrationswende könne nur gelingen, wenn alle Staaten ihren Beitrag leisteten. Spanien stehe in der Pflicht, seine EU-Außengrenzen zu schützen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete den Ansturm auf die Grenzanlagen in Ceuta als „inakzeptabel“. „Wir können es niemandem erlauben, nach Europa zu kommen, ohne unsere Regeln zu befolgen“, schrieb sie. Sie forderte, Schleusernetzwerke zu zerschlagen und Rückführungen schnell umzusetzen.
The images coming from Ceuta are unacceptable.
We cannot allow anyone to come to our Union without abiding by our rules.
Dangerous crossings must stop immediately. Smuggling networks must be dismantled. And returns must be swift, as our rules allow.
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Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bot Spanien Unterstützung an – auch über die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Zudem wurden verstärkte Kontrollen an der französisch-spanischen Grenze angekündigt.
Auch Großbritannien signalisierte Unterstützung. Premierminister Andy Burnham bezeichnete die Lage als „Anlass zur Sorge“ und erklärte, seine Regierung stehe mit den spanischen Behörden in Kontakt.
🇪🇸 Insane footage from the Moroccan border with Spain: thousands of migrants are gathering at the border
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Streit über Schengen und europäische Verantwortung
Die Ereignisse in Ceuta führten zu einer neuen Debatte über den Schutz der europäischen Außengrenzen. Italien und Finnland forderten Konsequenzen für Spanien und stellten die Frage nach einem möglichen Ausschluss aus dem Schengen-Raum.
Madrid weist die Kritik zurück und verweist auf die Zusammenarbeit mit Marokko sowie die eingeleiteten Maßnahmen.
Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner forderte dagegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die Situation in Ceuta zeige erneut, dass eine humanitäre Flüchtlingspolitik nur gemeinsam gelingen könne. Wenn Schlepperbanden profitierten, gehe dies zulasten der Humanität.
Die Krise in Ceuta hat damit nicht nur eine Sicherheitsdebatte ausgelöst, sondern auch die grundsätzliche Diskussion über Europas Migrationspolitik, Grenzschutz und Rückführungen neu entfacht. (afp/dts/dpa/red)
Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, äußert sich zu dem EU-Elektrifizierungsplan. - Foto: canva; Bildschirmfoto YouTube-Kanal Al Jazeera English
In Kürze:
Mit dem EU-Elektrifizierungsplan plant die EU-Kommission, den Verstromungsanteil zu erhöhen.
Der Diplom-Ingenieur Frank Hennig sieht hingegen „völlig verschiedene“ Bedingungen in den einzelnen Staaten.
Unternehmen in der EU erleiden seiner Aussage zufolge durch den Plan wettbewerbliche Nachteile gegenüber globalen Mitbewerbern.
Um ausreichend flexibel verfügbaren Strom zu produzieren, müsse Deutschland in erster Linie die Gaskraft weiter ausbauen.
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie den Stromanteil am gesamten Endenergieverbrauch in der Europäischen Union deutlich erhöhen will. Mitte Juli hat sie genauere Details zu ihrem Plan vorgestellt, um „Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen“.
Was es mit diesem Plan genau auf sich hat und was das konkret für die Menschen in Europa und Deutschland bedeutet, schildert Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, im Interview mit Epoch Times.
Herr Hennig, welche Maßnahmen plant die Europäische Union umzusetzen, um die Elektrifizierung voranzubringen? Haben Sie genauere Informationen dazu?
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission gibt einen Überblick über diese Elektrifizierung, ausführlicher wird das Arbeitsdokument eines „Elektrifizierungsaktionsplans“. Zunächst geht es um öffentliche Konsultationen mit Interessengruppen, dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, dem EU-Parlament und anderen. Es gibt also noch keine konkret beschlossenen Vorgaben, bisher nur aufgeschriebene Ziele der Kommission. Später sollen Richtlinien geändert und neue Gesetzesinitiativen umgesetzt werden.
Das Ziel ist, im Sinne des Green Deal eine EU-weite Beschleunigung der Elektrifizierung durchzuführen. Das soll natürlich auf Grundlage emissionsfreier oder -armer Stromproduktion geschehen.
Eine Umsetzungsvariante des Elektrifizierungsplans der EU-Kommission: Ladesäulen für E-Autos für mehr Elektromobilität, gespeist von als sauber geltenden Kraftwerken.
Foto: chirawan/iStock
Einige Zahlen wie ein Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 und eine Einsparung von fossilen Importen im Wert von jährlich 260 Milliarden Euro scheinen kaum von seriösen Berechnungen gedeckt zu sein, eher von Studien am grünen Tisch bereitgestellt.
In Deutschland wird dieses Ziel schon seit Jahren unter der Überschrift „Sektorenkopplung“ verfolgt. Das Vorhaben ist also nicht grundsätzlich neu – abgesehen von den angeführten Zielzahlen.
Inwiefern halten Sie eine Steigerung des Verstromungsanteils von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren für realistisch?
Das ist kaum möglich. Elektrifizierung ist mehr als nur eine Erhöhung der Stromproduktion. Im Gegensatz zu den Sektoren Wärme und Verkehr müssen im Stromsystem Angebot und Verbrauch sekundengenau übereinstimmen. Das bedeutet, die Netze auf allen Spannungsebenen stark auszubauen, die Zahl grenzüberschreitender Leitungen (Interkonnektoren) zu vervielfachen und riesige Kapazitäten an Stromspeichern zu installieren.
Die Bedingungen sind zudem in den einzelnen EU-Ländern völlig verschieden. Schweden und Frankreich könnten dieses Ziel aufgrund ihres günstigen Energiemixes erreichen. Schweden mit seinen 10,5 Millionen Einwohnern und wenig Schwerindustrie hat sich die Dekarbonisierung im Energiebereich bis 2045 vorgenommen, und das ist realistisch. Die Erneuerung des Kernkraftwerksparks und das gute Aufkommen an Wasserkraft, Biomasse und Wind bieten gute Ansätze zum Ausbau der Elektrifizierung.
Kohlelastige Länder wie Polen, Tschechien oder Griechenland werden ein solches Ziel kaum erreichen können, solange der Einstieg bzw. der Ausbau der Kernenergie dort bislang nicht wirkt und weil die verfügbaren Naturenergien eher überschaubar sind.
Kann die Nutzung der fossilen Energieträger erfolgreich reduziert werden?
Der Rückgang fossiler Energieträger hängt von den verfügbaren Alternativen ab. Prinzipiell können durch den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren die Emissionen gesenkt werden, regelbare und gesicherte Stromproduktion bleibt aber notwendig. Kommt diese aus emissionsarmer Produktion wie Kernkraft, Wasser und Biomasse, ist die Elektrifizierung im Sinne der EU-Kommission möglich.
Eine zeitliche Entkopplung von Stromproduktion und –verbrauch, um die volatile Einspeisung natürlicher Zufallsenergie vermehrt zu nutzen, würde jedoch Speicherkapazitäten in nicht finanzierbaren Größenordnungen erfordern. Batteriespeicher helfen zwar beim Ausgleich des Tagesganges, aber nicht über längere Fristen.
Dringender wären intersaisonale Speicher, worauf die grüne Wasserstoffstrategie abhebt. Grüner Wasserstoff ist gegebenenfalls für die stoffliche Nutzung wirtschaftlich, nicht aber im Bereich der Stromspeicherung. Die zahlreichen Verfahrensschritte senken den Gesamtwirkungsgrad einer Stromspeicherung auf unter 25 Prozent ab, sodass man weniger von Stromspeicherung als von Stromverschwendung sprechen muss.
Der Ansatz, grünen Wasserstoff via Ammoniak aus den Sonnenländern der Welt in großen Mengen zu importieren, schafft neue Abhängigkeiten von Staaten, die teils politisch nicht stabil und nicht unabhängig sind und in denen die Menschenrechtslage nicht unseren Vorstellungen entspricht. Schon das Lieferkettengesetz könnte hier einen Import verhindern. Zudem würde die EU-Methanverordnung auch auf Wasserstoff als Treibhausgas angewendet werden müssen, was die Importbedingungen ebenfalls verschlechtert.
Die gegenwärtige Lieferkrise und die Preisentwicklung bei Öl und Gas durch die Kriege in der Ukraine und im Iran zeigen die Folgen solcher Abhängigkeiten deutlich auf. Die EU wäre gut beraten, ihre eigene Basis verfügbarer Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle zu erhalten und nicht zu schleifen. Moderne Technologien in fossilen Kraftwerken führen zu weniger Emissionen, und der Wechsel von alten zu neuen Kraftwerken würde helfen, Emissionen zu senken.
Auch die CCS-Technologie für Kohlenstoffabscheidung, vom IPCC der UN empfohlen, würde bei den hohen CO2-Zertifikatepreisen wirtschaftlich darstellbar sein. Die Mehrzahl der EU-Staaten baut die Kernkraft aus oder steigt neu ein, dies wirkt aber erst mittelfristig ab den 2030er-Jahren.
Was bedeutet der EU-Plan für die Unternehmen in der EU und vor allem für die in Deutschland? Manche beklagen die teils ohnehin schon strengen Klimaauflagen.
Zu den zu erwartenden Kosten äußert sich die EU nicht, abgesehen von den Einsparungen durch vermiedene Brennstoffimporte. Im Industriebereich ist eine Streckung der Kürzung von kostenlosen Zuteilungen an Emissionszertifikaten in der Diskussion, was aber das Problem nur verschiebt. Durch die Verknappung und Verteuerung der Zertifikate wird der wettbewerbliche Nachteil gegenüber globalen Mitbewerbern immer größer, was die Abwanderung vor allem der energieintensiven Industrie aus der EU begünstigt.
Demgegenüber steht kein messbarer Erfolg hinsichtlich der Klimaentwicklung. Verantwortbare Politik bräuchte ein Monitoring, das die Kosten der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung des Anteils fossiler Energieträger mit dem erreichten Ergebnis, nämlich der Verhinderung eines Temperaturanstiegs, ins Verhältnis setzt.
Die EU-Vorgaben müssen in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Bisher legte Deutschland freiwillig eine Schippe drauf und verschärfte die Vorgaben wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach Aussage des Bundeskanzlers soll das künftig nicht mehr der Fall sein.
Die EU-Vorgaben zur Elektrifizierung bedeuten vor allem weitere Bürokratie und Berichtspflichten, die ja bei uns nach dem sogenannten Reformpaket der Bundesregierung zurückgedrängt werden sollten. Die Marktbedingungen für Unternehmen in Deutschland werden weiterhin schwieriger, was die Standortverlagerung eher beschleunigen wird.
Andere Länder gehen mit EU-Vorgaben eher mediterran um. Die Verrechnung von Emissionszertifikaten wird von den nationalen Behörden kontrolliert. Verstöße müssen durch nationale Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden. Ob das überall umgesetzt wird, wenn beispielsweise staatliche Energieunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, darf bezweifelt werden. In Abwandlung könnte man sagen: Die EU ist groß, Brüssel ist weit.
Welche Auswirkungen sind im deutschen Stromnetz mit der geplanten Elektrifizierung zu erwarten?
Die Windkraft in Deutschland wurde übrigens von 1991 bis heute und ab heute für neu in Betrieb gehende Anlagen für weitere 20 Jahre subventioniert. Daran wird deutlich, dass sie nicht marktfähig ist.
Heute müssen auch die noch zu bauenden Ersatzkraftwerke wie auch bereits vorhandene Reservekraftwerke und „besondere technische Betriebsmittel“ sowie sogenannte Netzbooster (Großbatterien an Netzengstellen) subventioniert werden.
Im Jahr 2026 werden zudem die Netzentgelte staatlich gestützt und es gibt einen subventionierten Industriestrompreis. Würde man die staatlichen Unterstützungsgelder unserem Stromsystem entziehen, würde es zusammenbrechen.
Auflistung der staatlichen Zuschüsse 2026 für das deutsche Stromsystem.
Foto: Frank Hennig
Die Elektrifizierung in Deutschland unter Bedingungen des Atom- und Kohleausstiegs bewirkt, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit neue Gaskraftwerke in großer Zahl gebaut werden müssen.
Im Wärmesektor sollen Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Der Strom für diese kommt im Winter, also in Zeiten geringen Solarstrom-Aufkommens, dann auch aus Gaskraftwerken, was sicher nicht im Sinne der EU-Kommission ist.
Die EU will mit dem Plan auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Potenziale stärken. Wie kann sie dies schaffen?
Der Ansatz der EU-Kommission, die Gemeinschaft wie einen Zentralstaat zu führen, war bisher nicht erfolgreich und wird es auch künftig nicht sein. Solange der „Green Deal“ und die globale „Klimarettung“ das höchste Ziel sind und der technisch-technologische Fortschritt nicht dem freien Markt überlassen wird, sondern Überzeugungen von Beamten und Kommissaren, wird die EU im globalen Wettbewerb wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Die Dekarbonisierung mithilfe der Elektrifizierung des Energiesystems bedeutet einen Umbau, keine Erweiterung, keine höhere Qualität. Es gab vorher ein funktionierendes System, ein solches soll es auch nach der Dekarbonisierung geben.
Das führt zu hohen Kosten, insbesondere für den kleinteiligen Ausbau der wetterabhängigen Erneuerbaren, den Netzausbau auf allen Spannungsebenen, nötige Stromspeicher und die hohen Systemkosten für die Integration zufällig erzeugten Stroms.
Haben andere Industrieländer oder Staatenbündnisse außerhalb der EU ähnlich ambitionierte Klimapläne?
Eine Elektrifizierung als Folge von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie einem steigenden Anteil von Wärmepumpen und E-Mobilen findet fast überall statt. Jedoch ist das meist Marktakteuren überlassen, die auch die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten anwenden.
In der EU und Deutschland gibt es zunehmend ein unions- bzw. staatswirtschaftliches System, das vor allem mit den Instrumenten Verbot und Subvention arbeitet. Im Energiesystem gibt es nur noch wenige marktgetriebene Investitionen, meistens erfolgen sie subventionsgetrieben.
Sehen Sie eine effizientere Lösung für eine schnelle Dekarbonisierung in der EU?
Aus mir nicht erklärlichem Grund soll die Dekarbonisierung möglichst schnell erfolgen. Dadurch steigen die Kosten enorm. Seit es Energieversorgung im heutigen Sinn gibt, wurden die Systeme permanent umgebaut und weiterentwickelt. Das europäische Stromnetz im heutigen Zustand ist über etwa 120 Jahre gewachsen.
Der Neubau einer 110-Kilovolt-Ebene – das sind noch nicht die großen Stromautobahnen – dauert heute etwa acht bis zwölf Jahre. Für den Bau neuer Windkraftanlagen oder großer PV-Freiflächenanlagen werden drei bis fünf Jahre benötigt. Der Netzausbau wird den Rückstand nie aufholen können, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität hat.
Es leidet jedoch die Netzstabilität, und die Kosten wachsen exponentiell an. Eine Dekarbonisierung im Sinne eines Zurückdrängens fossiler Brennstoffe wird es weltweit geben. Dazu werden alle Energiequellen genutzt werden, auch Kernkraft und saubere Kohle. Trotz des starken Zubaus an Erneuerbaren fangen diese nicht den Anstieg des globalen Energiebedarfs ab.
Die Entscheider in Politik und Wirtschaft stehen unter Druck von Ideologie und der entsprechenden Lobby. Es fehlt der Mut zu kräftigen sachgerechten Entscheidungen, die aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung nötig wären.
Was bedeutet der EU-Plan konkret für die Menschen?
Der Weg zu immer teurer werdender Energie wird weiter beschritten. International wirken Krisen und Kriege, die Folgen des Green Deals betreffen aber nur die EU-Länder. Preiswerte Energie ist aber Voraussetzung für gutes Wirtschaften, für Wohlstand und ein gutes Lebensniveau.
Leider sehe ich bei der gegenwärtigen Organisationsform der EU mit den Ambitionen in Brüssel und einer devot folgenden Bundesregierung in Berlin kein Licht am Horizont.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 13. Juli 2026 in Brüssel. (Symbolbild) - Foto: John Thys/AFP via Getty Images
In Kürze:
Die EU-Kommission will die fossile Abhängigkeit von Europa verringern.
Nach dem EU-Elektrifizierungsplan sollen saubere Energiequellen die gesamte Wirtschaft betreiben.
Das bedeutet mehr Elektrifizierung der Industrie, mehr Elektromobilität und mehr Heizen mit Strom.
Die Strompreise für Haushalte sollen unter das 2,5-Fache der Gaspreise fallen.
Seit Beginn des Ukrainekriegs im Jahr 2022 sind die Gas- und Ölpreise zeitweise regelrecht explodiert. Auch im Rahmen des aktuellen Irankriegs befinden sich die Preise für die fossilen Brennstoffe erneut auf hohem Niveau. Nach Ansicht der Europäischen Kommission zeigt das, wie anfällig die EU für geopolitische Schocks ist.
In Europa ist der Großteil der Menschen noch auf diese Energieträger angewiesen. Sie spüren somit diese Preissteigerungen somit unmittelbar – ob an der Tankstelle, beim Nachfüllen des Öltanks für die Ölheizung oder bei der nächsten Gasabrechnung. Ebenso verteuern sich teilweise Lebensmittel und andere Waren, die meist mit dieselbetriebenen Lkw transportiert werden. Die Händler geben die Preissteigerungen im Normalfall direkt an die Endverbraucher weiter.
Den Bedarf an fossilen Brennstoffen deckt die Europäische Union – einschließlich Deutschlands – zum Großteil über Importe aus Staaten außerhalb der Union. Im Jahr 2024 lag die allgemeine Energieimportabhängigkeit in der EU bei 57 Prozent. Speziell bei Rohöl und Erdgas liegen die Abhängigkeitsraten sogar bei 89 bis 97 Prozent. Zu den Hauptlieferanten zählen unter anderem Norwegen, die USA, Katar, Algerien und zu einem geringen Umfang Russland.
Was hat die EU-Kommission vor?
Die EU-Kommission will ebendiese Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Das damit verbundene klimapolitische Ziel ist die Dekarbonisierung der EU. Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Zu diesem Zweck hat die überstaatliche Behörde am Freitag, 17. Juli, den EU-Elektrifizierungsplan veröffentlicht, der auch die Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) beinhaltet.
Der Gedanke der Kommission ist: Je höher der Elektrifizierungsgrad der Gesellschaft ist, desto geringer der Bedarf an Kohle, Erdgas und Erdöl. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilt hierzu mit:
„Der beste Weg, Europas Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, besteht darin, unsere Wirtschaft mit Strom aus sauberen, heimischen Quellen zu versorgen. Heute schlagen wir vor, Europa zum weltweit ersten elektrifizierten Kontinent zu machen.“
Im Bereich der Stromerzeugung hatten heimische Energiequellen in der EU im vergangenen Jahr bereits einen Anteil von über 70 Prozent. In diesem Jahr sind es bis dato gut 72 Prozent. Das beinhaltet „erneuerbare“ Energien und die Kernkraft.
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Die öffentliche Nettostromerzeugung der Europäischen Union von 2025. Über 70 Prozent des erzeugten Stroms stammt aus sauberen Energiequellen.
Die öffentliche Nettostromerzeugung der Europäischen Union von 2026 bis zum 20. Juli. Über 72 Prozent des erzeugten Stroms stammt aus „erneuerbaren“ und nuklearen Energiequellen.
Allerdings stagniert der Elektrifizierungsgrad des Energiebedarfs in der EU seit zehn Jahren bei 23 Prozent. Die Kommission plant daher, die Elektrifizierung der energieverbrauchenden Sektoren, insbesondere Industrie, Verkehr und Gebäude, zu beschleunigen. Hier dominieren weiterhin die fossilen Brennstoffe. Bis 2030 versucht die EU-Kommission, die Verstromung auf 32 Prozent zu erhöhen, bis 2040 sollen es 46 Prozent sein.
In der Industrie sollen somit noch mehr Prozesse automatisiert ablaufen. Ebenso können Hochtemperaturprozesse bis 500 Grad Celsius teilweise vermehrt elektrisch statt fossil betrieben werden. Dies wäre mit Elektrodenkesseln, Großwärmepumpen und Elektroheizungen realisierbar.
Damit verbunden will die EU-Kommission auch Investitionen in die Elektrifizierung der Industrie fördern. Als Instrumente sind hierfür ein überarbeiteter Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) sowie die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie und ein mit 30 Milliarden Euro dotierter ETS-Investment-Booster angedacht.
Der Verkehrssektor ist für rund 25 Prozent aller menschengemachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 90 bis 95 Prozent des Energieverbrauchs im Transportsektor stammt aus fossilen Brennstoffen. Den mit Abstand größten Anteil an diesem Verbrauch stellt der Straßenverkehr dar, gefolgt von der Luftfahrt und der Seefahrt.
Auf der Straße sollen mehr Menschen auf E-Fahrzeuge umsteigen. Laut der Kommission kann das Fahren eines batterieelektrischen Fahrzeugs bis zu 78 Prozent der Betriebskosten gegenüber einem gleichwertigen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor einsparen.
Dass dieser Schritt gelingen kann, hat das Nicht-EU-Land Norwegen gezeigt. Fast 99 Prozent der Neuwagen sind inzwischen reine E-Autos. Das verändert mit der Zeit auch den Gesamtbestand. Allerdings gelang dieser Wandel nur durch jahrzehntelange staatliche Förderung und verstärkte Investitionen in das Ladenetz. Die hohe Besteuerung von Verbrennerfahrzeugen hat ihr Übriges getan.
Bis zum Jahr 2030 will die EU 400.000 Lkw mit Null-Emissionen – überwiegend werden das E-Lkw sein – in Umlauf bringen. Dafür müssen jedoch die Netzkapazitäten für die Ladeinfrastruktur vorhanden sein. In Baden-Württemberg sprach ein Energieversorger bereits von einem Netzengpass. Dadurch könne er Anträge für neue E-Lkw-Ladepunkte nicht genehmigen. Ebenso bestehen Engpässe in den Niederlanden.
Gebäude: Fokus auf elektrische Wärmepumpen
In den Heizungskellern sollen nach dem Willen der EU-Kommission nach und nach Öl- und Gasheizungen verschwinden. Stattdessen sind hier die dekarbonisierte Fernwärme und insbesondere Wärmepumpen vorgesehen.
Der Umstieg von Gaskesseln auf Wärmepumpen senkt laut der Behörde die Heizkostenrechnung des durchschnittlichen EU-Haushalts um bis zu 60 Prozent und unterstützt gleichzeitig die Klimaanpassung.
Um diese Wärmewende zu beschleunigen, will die Kommission die Einführung eines Marktmechanismus für saubere Wärme prüfen. Dieser soll Anreize für einen steigenden Anteil von Wärmepumpen im Absatz der Hersteller schaffen. Zudem ist ein Aktionsplan für Kühlung und Heizung im Gespräch, um dem wachsenden Bedarf an effizienter Kühlung gerecht zu werden. Viele Wärmepumpen können auch als Kühlgerät dienen.
Status Quo verschiedener Energiekennwerte und die Ziele der EU-Kommission.
Im Rahmen ihres Plans spricht die Behörde auch von „der Senkung der Strompreise“. Wie diese Senkung erfolgen soll, verrät sie allerdings nicht.
Bis 2030 will sie jedoch sicherstellen, dass die Strompreise für Haushalte das 2-Fache der Gaspreise und für die Industrie das 2,5-Fache der Gaspreise nicht überschreiten. Derzeit zahlen Haushalte in der EU im Durchschnitt rund 2,64-mal so hohe Strom- wie Gaspreise. Während Gas rund 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) kostet, liegt der Preis für Strom bei rund 29 Cent. In Deutschland zahlen Bestandskunden im Schnitt sogar rund 38 Cent pro kWh.
Da die Behörde jedoch keine konkrete Grenze für den Strompreis nennt, lässt sich das genannte Verhältnis theoretisch auch durch einen höheren Gaspreis erreichen.
Im Rahmen ihrer Preispolitik will die Kommission zudem EU-weit die steuerlichen Unterschiede zwischen Strom und Gas beseitigen. Das soll Anreize für strombasierte Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batterien in ganz Europa schaffen.
Als weiteren Schritt möchte die EU-Kommission die bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe nach 2030 schrittweise abbauen. Ebenso will sie die Mitgliedstaaten befähigen, die Netzentgelte für bestimmte Verbrauchergruppen und die Steuern für energieintensive Unternehmen zu senken.
Wie der höhere Strombedarf gedeckt werden soll
Eine Steigerung der Anzahl von E-Fahrzeugen auf den Straßen, Wärmepumpen in den Heizungskellern und Elektroheizungen in der Industrie treibt den Strombedarf massiv nach oben.
Hierzu sieht die EU-Kommission insbesondere den weiteren Zubau der Erneuerbaren vor.
Laut dem EU-Energiekommissar Dan Jørgensen sei auch die Kernenergie hierfür eine wichtige Ergänzung. In einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ erwähnte er , dass in Staaten mit Kernenergie die nächste Generation von Kernkraftwerken und Technologien entwickelt werden sollte. Die Kernkraft kann also bei der Dekarbonisierung helfen und dient der Versorgungssicherheit. Mehrere Staaten arbeiten aktuell an der Entwicklung Kleiner Modularer Reaktoren (SMR).
Um die Elektrifizierung voranzutreiben, betont die EU-Behörde aber auch, wie wichtig der Ausbau der Stromnetze ist. Dieser müsse beschleunigt werden. Durch die Energiewende und die Elektrifizierung der genannten Sektoren fließen deutlich höhere Ströme durch die Netze – und das nicht nur in eine, sondern teilweise in zwei Richtungen. Das erfordert eine massive Steigerung der Netzkapazitäten, sprich: Es müssen zusätzliche und dickere Leitungen verlegt werden.
„Die europäischen Stromnetze gehören zu den größten und zuverlässigsten der Welt“, teilte die Kommission mit. „Allerdings gibt es lange Wartelisten für neue Anschlüsse, und das bestehende Netz wird nicht so effizient genutzt, wie es möglich wäre.“
Dieser Herausforderung begegnet die Kommission mit dem im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Europäischen Netzpaket. Die rasche Verabschiedung dieses Netzpakets bis Ende des Jahres wird entscheidend dafür sein, dass Europa die Elektrifizierung beschleunigen kann.
„Den Schalter umlegen“
Von der Leyen erklärte: „Von der Senkung der Strompreise bis hin zur Anpassung unseres CO₂-Marktes an die sich wandelnden globalen Gegebenheiten ist dies [der EU-Elektrifizierungsplan] auch ein Investitions- und Unabhängigkeitsplan.“
„Um den Übergang zu sauberer Energie auf Kurs zu halten, unserer Industrie Erleichterung zu verschaffen und die Dekarbonisierung zu unterstützen. Lasst uns den Schalter umlegen“, ergänzte sie.
Rheinmetall (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
China reagiert auf das 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland mit Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen.
Die Maßnahmen betreffen Dual-Use-Güter und könnten die Versorgung der betroffenen Unternehmen mit wichtigen Rohstoffen und Technologien aus China erheblich erschweren.
Experten erwarten zunehmenden Druck auf europäische Lieferketten, da Unternehmen ihre Abhängigkeit von chinesischen Vorprodukten und strategischen Rohstoffen weiter reduzieren müssen.
Das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland vom Donnerstag, 23. Juli, trifft neben russischen Unternehmen auch mehrere aus Drittstaaten. Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus China, einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan und Kirgisistan. Es ist damit zu rechnen, dass aus den betroffenen Staaten Gegensanktionen kommen – und China hat den Anfang gemacht. Von diesem sind offenbar auch deutsche Unternehmen wie Rheinmetall betroffen.
China begründet Gegensanktionen mit „Schutz nationaler Interessen“
Insgesamt 51 Unternehmen und Einrichtungen sind neu auf der Sanktionsliste. Diese sollen künftig Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Technologien unterliegen. Die EU zufolge unterstützt diese Russlands Militär- und Rüstungsindustrie durch die Lieferung entsprechender zivil und militärisch verwendbarer Güter.
Schon tags darauf, am Freitag reagierte die Führung in Peking mit der Ankündigung von Exportkontrollen. Diese begründet China mit dem „Schutz der nationalen Sicherheit und der nationalen Interessen“ – und setzt sie mit sofortiger Wirkung in Kraft. Betroffen sind auch drei deutsche Unternehmen.
Bei diesen handelt es sich um Rheinmetall, die Duisburger Antraco Chemie-Handelsgesellschaft und Sindlhauser Materials aus Kempten. Die übrigen betroffenen Unternehmen kommen aus Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und weiteren europäischen Staaten.
Auch ausländische Partner chinesischer Unternehmen sind daran gebunden
Für chinesische Unternehmen bedeutet dies, dass sie den betroffenen Firmen keine Dual-Use-Güter mehr liefern dürfen. Darüber hinaus sind ausländische Unternehmen durch ihre chinesischen Geschäftspartner vertraglich dazu angehalten, keine Waren chinesischen Ursprungs mit Dual-Use-Eigenschaft an diese Firmen weiterzugeben.
Die Gegensanktionen können sich auch auf bereits vereinbarte oder laufende Lieferungen auswirken oder diese erschweren. Chinesische Unternehmen können diese unter Verweis auf die Maßnahmen stoppen. Eine detaillierte Begründung, warum man ausgerechnet diese Unternehmen belangt, gibt es aus Peking noch nicht. Der Zusammenhang ergibt sich jedoch aus dem Sanktionspaket der EU.
Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Produkte, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Beispiele dafür sind etwa Güter aus dem Bereich der Mikroelektronik, Sensoren, Spezialchemikalien, Maschinen, Materialien für Luft- und Raumfahrt und bestimmte Fertigungstechnologien. Sowohl die EU als auch China verfügen über darauf ausgerichtete Exportkontrollsysteme.
Wie sich die Gegensanktionen auf Rheinmetall auswirken könnten
Rheinmetall könnte angesichts der Gegensanktionen in mehrerlei Hinsicht vor erheblichen Herausforderungen stehen. Dies betrifft in erster Linie kritische Rohstoffe, wie sie bei der Fertigung von Rüstungsgütern benötigt werden. So ist Antimon für die Herstellung von Munition relevant oder Wolfram für jene von Panzerung und Penetratoren.
Für die Verwendung von Elektronik, Magneten und Sensoren für militärische Güter ist Rheinmetall auf Seltene Erden angewiesen. Im Bereich Leichtbau benötigen Unternehmen wie der Düsseldorfer Rüstungshersteller Magnesium, dazu Gallium und Germanium für Halbleiter. In mehreren dieser Bereiche ist China ein wichtiger Player auf dem Weltmarkt.
Absehbare Folgen sind unterbrochene Lieferketten und steigende Kosten für Beschaffung und die Suche nach alternativen Lieferanten. Die Produktionszeiten könnten sich verlängern, die Lagerhaltungskosten steigen und die Fertigstellung von Rüstungsprojekten könnte sich verzögern. Gleiches gilt auch für andere europäische Rüstungsunternehmen.
Bereits im April verhängte China Sanktionen gegen Taiwan-Lieferanten
Chinesische oder sonstige betroffene Unternehmen haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese gelten allerdings als bürokratisch, zeitaufwendig und der Ausgang des Unterfangens ist ungewiss. Über Ausnahmegenehmigungen entscheiden letztlich die zuständigen chinesischen Behörden.
Die Entwicklung illustriert die nach wie vor erhebliche Abhängigkeit europäischer Unternehmen von Lieferketten, die nach China reichen. Diese betreffen vor allem Industriegüter und strategische Rohstoffe. Für europäische Industrieunternehmen dürfte der Druck, Lieferketten zu diversifizieren und die Abhängigkeit von chinesischen Vorprodukten zu reduzieren, weiterwachsen.
China hat seit 2020 sein Instrumentarium, Sanktionen gegen Unternehmen und Einheiten, die man als Risiko für die eigene Sicherheit betrachtet, kontinuierlich erweitert. Erst im April 2026 hat China den deutschen Rüstungselektronikhersteller Hensoldt auf eine Exportkontrollliste gesetzt. Dazu kamen sechs weitere EU-Unternehmen. Das Handelsministerium begründete den Schritt mit der Lieferung von Radarsystemen durch die betroffenen Unternehmen an Taiwan. Die nunmehrigen Gegensanktionen sind die ersten Maßnahmen Chinas gegen die EU im Kontext des Ukrainekriegs.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron begrüßt US-Außenminister Marco Rubio vor einem Treffen im Élysée-Palast. Mit dabei sind US-Sondergesandter Steve Witkoff (Mitte) und Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot. - Foto: Ludovic Marin/ AFP via Getty Images
In Kürze:
Die USA stellen bis zu fünf Millionen US-Dollar für ausgewählte europäische Organisationen bereit.
Gefördert werden Projekte zur Meinungsfreiheit, Migration, nationaler Souveränität und „Lawfare“.
Friedrich Merz kritisiert mögliche Einflussversuche auf europäische Politik und Wahlen.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will ausgewählte Organisationen in Europa mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen insgesamt fünf Millionen US-Dollar an Gruppen fließen, die sich mit Themen wie Meinungsfreiheit, nationaler Souveränität, Migration und Zensur befassen und damit Anliegen vertreten, die nach Ansicht Washingtons den gemeinsamen westlichen Werten entsprechen.
Das Außenministerium kündigte das Förderprogramm am 13. Juli an. Unterstützt werden sollen Organisationen, die sich mit „Herausforderungen in den Bereichen nationale Souveränität, Migration, Zensur und Lawfare (Rechtskriegführung) im Einklang mit unserer gemeinsamen politischen Philosophie, Rechtsordnung und dem westlichen Erbe“ beschäftigen.
Trump-Regierung nennt Förderschwerpunkte
US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance und weitere hochrangige US-Regierungsvertreter haben in den vergangenen Monaten wiederholt ihre Sorge über gesellschaftliche Entwicklungen in Europa geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen eine aus ihrer Sicht zu hohe Zuwanderung sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Fördergelder an zwei oder drei Organisationen vergeben werden. Der größte Empfänger könnte dabei bis zu drei Millionen US-Dollar erhalten.
In der Ankündigung verweist das Außenministerium auf eine Rede von Außenminister Marco Rubio auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort erklärte er, die transatlantischen Beziehungen müssten gestärkt werden, um „moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit“ gemeinsam zu bewältigen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Seit Jahrhunderten basiert die transatlantische Partnerschaft auf einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität. Europäische Regierungen entfernen sich jedoch zunehmend von diesen Grundlagen – durch übermäßige Eingriffe supranationaler Bürokratien und parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen konzentrieren, welche demokratischen Entscheidungen weniger rechenschaftspflichtig sind.“
US-Außenminister Marco Rubio hält am 14. Februar 2026 auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz in München eine Grundsatzrede.
Foto: Johannes Simon/Getty Images
Kritik an Europas Regulierung
In der Mitteilung erhebt das US-Außenministerium schwere Vorwürfe gegen europäische Regierungen und supranationale Institutionen. Diese würden staatliche Macht nutzen, um grundlegende Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung zu untergraben – etwa durch weit gefasste Gesetze gegen Hassrede und Regelungen für Online-Inhalte, die nach Ansicht Washingtons die Meinungsfreiheit einschränken und politische Beteiligung erschweren.
Zugleich greift die Erklärung die Kritik der Trump-Regierung am sogenannten „Lawfare“ auf. Darunter versteht sie die gezielte Nutzung von Rechtssystemen zu politischen Zwecken. Politisch motivierte Strafverfahren, sogenannte SLAPP-Klagen, Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung und behördliche Sanktionen gegen abweichende Meinungen würden demnach zunehmend eingesetzt, um Meinungsfreiheit und gesellschaftliches Engagement einzuschränken.
Nach Auffassung des Außenministeriums entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung: Einzelpersonen und Organisationen könnten aus Angst vor langwierigen oder kostspieligen Gerichtsverfahren davon abgehalten werden, ihre Ansichten öffentlich zu äußern – selbst dann, wenn Vorwürfe letztlich unbegründet seien.
Darüber hinaus behauptet das Außenministerium, Medienaufsichtsbehörden würden unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ eingesetzt, um Medien mit abweichenden Positionen zu untersuchen oder zu sanktionieren. Dies untergrabe nach Ansicht Washingtons den unabhängigen Journalismus und die demokratische Rechenschaftspflicht.
„Eine Auslöschung der Zivilisation“: Warnung vor Europas Entwicklung
In ihrer im vergangenen Jahr veröffentlichten nationalen Sicherheitsstrategie fordert die Trump-Regierung dazu auf, „Widerstand zu fördern“ gegen den politischen Kurs, den Europa nach ihrer Einschätzung derzeit einschlägt.
Das Strategiepapier warnt, Europa laufe aufgrund von Massenmigration, sinkenden Geburtenraten und dem Verlust nationaler Souveränität an der Europäischen Union Gefahr, eine „Auslöschung der Zivilisation“ zu erleben. Sollte dieser Kurs fortgesetzt werden, werde Europa in „20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein“, heißt es in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Dokument.
Weiter heißt es: „Es ist daher keineswegs offensichtlich, ob bestimmte europäische Länder künftig noch über ausreichend starke Volkswirtschaften und Streitkräfte verfügen werden, um verlässliche Verbündete zu bleiben.“
Zudem erklärt die Trump-Regierung: „Wir wollen, dass Europa europäisch bleibt, sein zivilisatorisches Selbstvertrauen zurückgewinnt und seinen gescheiterten Fokus auf regulatorische Überregulierung aufgibt.“
Kritik übt Washington auch an europäischen Regelungen für das Internet, darunter am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union und am britischen Online Safety Act. Nach Auffassung der US-Regierung schränken diese Vorschriften die Meinungsfreiheit ein – insbesondere bei Kritik an der Einwanderungspolitik – und belasten zugleich amerikanische Technologieunternehmen mit umfangreichen Auflagen.
Befürworter der Gesetze halten dagegen, dass sie notwendig seien, um Hassrede sowie Falsch- und Desinformation im Internet wirksam zu bekämpfen.
Merz warnt vor möglicher Einflussnahme
US-Präsident Trump und führende Mitglieder seiner Regierung haben sich wiederholt öffentlich für europäische Politiker und Parteien ausgesprochen, die ihre politischen Ansichten teilen. Genannt werden unter anderem der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sowie die Alternative für Deutschland (AfD).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 15. Juli die Sorge, die Trump-Regierung könnte sich in den deutschen Wahlkampf einmischen. Nach der Ankündigung des Förderprogramms erklärte er auf einer Pressekonferenz: „Wir unsererseits mischen uns nicht in amerikanische Wahlen ein. Umgekehrt möchte ich nicht, dass die amerikanische Regierung oder regierungsnahe Institutionen sich in deutsche Wahlen einmischen.“
Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach Angaben des US-Außenministeriums können sich Einzelpersonen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen um die Fördergelder bewerben. Politische Parteien sind von dem Programm ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, stellte die Initiative bereits während einer Europareise im Februar vor. Ziel sei es, „die Meinungsfreiheit in den westlichen Demokratien zu fördern – und genau das wird meine Vergabe von Fördermitteln unterstützen“.
Rogers betonte zudem, die US-Regierung setze sich „mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit“ ein. Ohne freie Meinungsäußerung gebe es keine Selbstverwaltung und keine demokratische Willensbildung, da unterschiedliche Standpunkte öffentlich vertreten werden müssten.
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
Die EU-Kommission schlägt eine Reform des europäischen Emissionshandels für Industrie und Luftverkehr vor. (Symbolbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die europäische Industrie soll mehr und länger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen dürfen als bisher geplant. Die EU-Kommission schlug am Freitag vor, den europäischen Emissionshandel (ETS) anzupassen und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten langsamer zu senken.
Brüssel reagiert damit auf Druck aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten, die Kosten für kriselnde Branchen senken wollen.
Langsamerer CO2-Abbau
Die EU deckelt mit dem ETS die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bestimmte Sektoren insgesamt ausstoßen dürfen. Darunter fallen etwa die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Chemieindustrie, Strom- und Wärmeproduzenten sowie Düngemittelhersteller.
Die Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen, deren Gesamtzahl jedes Jahr sinkt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Bislang sollte die Zahl der Zertifikate bis Ende 2039 auf Null sinken.
Die Kommission will sie nun langsamer reduzieren, sodass der Emissionshandel in den 2040er-Jahren weitergeht. Es könnte bis 2046 oder 2048 dauern, bis die betroffenen Industrien ihre CO2-Emissionen vollständig ausgleichen, sagte eine EU-Beamtin in Brüssel.
Kostenlose Zertifikate verlängert
Einige Unternehmen erhalten kostenlose Zertifikate, damit ihnen im internationalen Wettbewerb kein Nachteil durch die ETS-Kosten entsteht. Diese kostenlosen Zertifikate gehen an diejenigen Firmen, die pro Tonne des fertigen Produkts am wenigsten CO2 ausstoßen.
Eigentlich sollten 2034 die letzten kostenlosen Zertifikate ausgegeben werden, diese Frist will die Kommission auf Ende 2037 verlängern.
In Zukunft sollen die kostenlosen Zertifikate aber für viele Unternehmen an Investitionen in die Abkehr von Öl und Gas geknüpft werden. Damit können alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder die Elektrifizierung gefördert werden.
Die Kommission gab am Freitag außerdem als Ziel aus, bis 2040 fast die Hälfte des Energiebedarfs in der EU elektrisch zu decken – bisher ist es weniger als ein Viertel.
Änderungen für Flugverkehr
Brüssel schlug außerdem Änderungen für den Flugverkehr vor. Bisher sind nur innereuropäische Flüge vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU greifen, den Vorschlägen vom Freitag zufolge aber nur bis zu einer gewissen Entfernung.
Drehkreuze wie Istanbul oder Abu Dhabi wären betroffen, Langstreckenflüge in die USA oder nach China aber nicht.
Mögliche Streitpunkte
Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Rat der 27 EU-Länder und im Europaparlament. Zu den Streitpunkten dürfte gehören, was mit den milliardenschweren Einnahmen aus dem Emissionshandel passiert.
Die Kommission will, dass mindestens die Hälfte des Geldes zweckgebunden in Investitionen in der Industrie fließt, nicht mehr in den allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten.
Trotz der Reform soll der Emissionshandel das Kernstück der europäischen Klimapolitik bleiben. Die EU habe bewiesen, dass ein CO2-Preis funktioniere, erklärte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra.
„Europas Wettbewerbsfähigkeit wird auf sauberen Energien aufgebaut sein, nicht auf fossilen Brennstoffen“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre auszustoßen, wie von natürlichen Senken wie etwa Wäldern und technischen Speichern aufgefangen werden kann.
Kohlendioxid ist dabei das wichtigste Treibhausgas. Für ein Zwischenziel 2030 ist die EU Forschern zufolge auf einem guten Weg, danach wird es aber schwieriger. (afp/red)
Chemieunternehmen warnen vor einem Kostenanstieg durch den europäischen Emissionshandel. - Foto: Uwe Anspach/dpa
In Kürze:
Die EU-Kommission präsentiert Reformvorschläge für den Europäischen Emissionshandel (ETS).
Industrie und mehrere Mitgliedstaaten fordern Entlastungen wegen hoher CO₂-Kosten und Wettbewerbsnachteile.
Zur Debatte stehen Änderungen bei kostenlosen Zertifikaten, dem CO₂-Grenzausgleich und dem ETS 2 für Gebäude und Verkehr.
Die Mitgliedstaaten sind zwischen ambitionierter Klimapolitik und wirtschaftlicher Entlastung zunehmend gespalten.
Am Freitag, 17. Juli, wird die EU-Kommission ein Paket mit Reformvorschlägen zum Europäischen Emissionshandel (ETS) vorlegen. Auf diese Weise will Brüssel auf immer vehementere Forderungen und Kritik reagieren, die hauptsächlich aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten kommen.
Diese warnen vor einer verstärkten Abwanderung von Unternehmen, da die CO₂-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Produzenten aus Drittländern schwächt. Die hohen Energiekosten und die sinkende Kaufkraft angesichts von Teuerungseffekten im Alltag der Bürger lähmen die Wirtschaft. Angesichts dessen wird der Ruf nach Entlastungen immer lauter.
Emissionshandel seit 2005 kontinuierlich erweitert
Bereits seit 2005 gilt in der EU der Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Sieben Jahre später bezog die EU auch den innereuropäischen Flugverkehr in das System mit ein. Seit 2024 unterliegt auch die Seefahrt dem ETS 1. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate, die zum Herbeiführen von Emissionen berechtigen, soll Jahr für Jahr sinken, um Anreize für emissionsfreie Produktionsformen zu schaffen.
Die EU bestimmt, wie viel Kohlendioxid die jeweils betroffenen Sektoren insgesamt maximal ausstoßen dürfen. Betroffene Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate kaufen – auch als „Verschmutzungszertifikate“ bekannt. Diese können sie auch untereinander handeln. Derzeit liegt der Preis von CO₂-Emissionsrechten bei etwa 80 Euro pro Tonne.
Unternehmen profitieren, wenn sie weniger verbrauchen, weil sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommener Zertifikate selbst Einnahmen generieren können. Wer sein Kontingent ausschöpft, muss regelmäßig teurere Zertifikate nachkaufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt. Dass dadurch der Preis der vorhandenen Zertifikate steigt, ist beabsichtigt.
Anhaltender Widerstand gegen ETS 2
In Brüssel ging man davon aus, dass Innovationsschübe stattfinden und emissionsfreie Alternativen attraktiver werden würden. Tatsächlich wurden die Zertifikate teurer, aber ein entsprechender breiter Umstieg auf klimaneutrale Produktionsformen fand nicht statt. Dies liegt vor allem auch daran, dass deren Ausbau die Energiekosten nicht in gleichem Maße zu senken vermochte. Auch die Verteilung kostenloser CO₂-Zertifikate an Hersteller in betroffenen Branchen mit starkem internationalem Wettbewerb half nur wenig.
Deshalb gerieten vor allem energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Düngemittelherstellung sowie die Strom- und Wärmeproduktionen in die Krise. Einige von ihnen hörten auf, zu produzieren, oder verlagerten ihre Produktionsstätten in Drittstaaten. Auf die Verbraucher wirkte sich das System nur indirekt aus – und auch nur in dem Umfang, in dem die Produzenten ihre Mehrkosten an sie weitergaben.
Bereits für das Jahr 2027 war die Einführung des sogenannten ETS 2 geplant. Dieser Emissionshandel sollte auch die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Mehrere Staaten, darunter Polen und Tschechien, wehrten sich jedoch, da sie einen starken Anstieg der Verbraucherpreise befürchteten. In Brüssel einigte man sich vorerst darauf, den ETS 2 erst 2028 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Termin haltbar sein wird, dazu könnte sich auch am Freitag die EU-Kommission äußern. Polen und Tschechien fordern eine Abschwächung oder zumindest eine weitere Verschiebung.
Weiterer Preisschub befürchtet
Außerhalb der EU gibt es häufig keine vergleichbaren, politisch veranlassten Kosten für CO₂. Deshalb steht die Kommission weiter unter Zugzwang. Es werden mehrere mögliche Optionen diskutiert, um der befürchteten weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Emissionshandel entgegenzuwirken.
Eine davon ist die Verlängerung des ETS-Zeitraums über 2040 hinaus. Denn viele industrielle Investitionen haben Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Ohne klare ETS-Regeln bis mindestens 2040+ fehlen die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung.
Eine weitere Option wären Anpassungen bei der Vergabe kostenloser Zertifikate für energieintensive Industrien. Ursprünglich sollte die Praxis der Ausgabe kostenloser Zertifikate im Jahr 2034 auslaufen. Stattdessen sollte der sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Platz greifen.
Dieser sollte als eine Importgebühr Güter aus Ländern ohne entsprechenden Emissionshandel verteuern und so den Wettbewerbsnachteil verringern. Die Folge wäre jedoch lediglich eine erneute Angleichung der Preise nach oben. Insofern gibt es auch für eine Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine einhellige Rückendeckung.
Nur noch wenige Länder verfolgen ambitionierte Klimapolitik
Die Kommission könnte eine Einbeziehung noch weiterer Sektoren in den Emissionshandel vorschlagen, um die Lasten der CO₂-Einsparung breiter zu verteilen. In der Abfallindustrie fällt vor allem bei der Müllverbrennung eine große Menge an Kohlendioxid an. Ein weiterer möglicher Schritt wäre eine Ausweitung des Emissionshandels auf internationale Flüge mit einem Zielflughafen in der EU, was jedoch auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stößt.
Die angespannte Wirtschaftslage in der EU hat die Länder, die sich gerne als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik sehen, zunehmend isoliert. Deutschland und Frankreich gehören zwar noch zu diesem Lager und verteidigen den ETS, ihnen folgen jedoch nur noch wenige Länder. Dazu gehören am ehesten noch Schweden, Finnland, Dänemark, die Benelux-Staaten sowie Spanien und Portugal.
Polen und Italien führen demgegenüber eine „pragmatische“ Gruppe an, der es vor allem um eine Entlastung der Industrie geht – notfalls zulasten der Klimaambitionen. Sie finden vor allem in den ost- und südosteuropäischen Ländern Rückendeckung. Allerdings gibt es auch innerhalb dieser Lager Abstufungen und eigene Wege – darunter Länder, die auf Kernkraft setzen.
Deutschland hat bereits beschlossen, den nationalen CO₂-Preis im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Erst mit dem Start des ETS 2 soll die Preisbildung stärker über den Zertifikatemarkt erfolgen. Um die angekündigten Ausgleichsmechanismen für Preissteigerungen, wie den EU-Klimasozialfonds oder ein deutsches Klimageld, ist es zuletzt auch ruhig geworden.
Die vorläufige Chatkontrolle gilt nun bis April 2028. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In Kürze:
Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.
Viele Debatten, keine Mehrheit
Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.
Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein
Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.
Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus
Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.
BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen
Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.
Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen
Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
Die Ausweitung der Elektromobilität ist ein Teil des EU-Elektrifizierungsplans. - Foto: Tartezy/iStock
In Kürze:
Die EU-Kommission will den Anteil an Strom beim gesamten Endenergieverbrauch deutlich erhöhen.
In den nächsten 4 Jahren soll dieser von 23 auf 32 Prozent ansteigen.
Die EU plant, ihren Elektrifizierungsplan voraussichtlich in den nächsten Tagen vorzustellen.
Der EU-Energiekommissar spricht von einer Elektrifizierungsrevolution und fordert unter anderem mehr Wind- und Solarparks.
Die EU-Kommission strebt in den Mitgliedsländern in allen verschiedenen Sektoren eine Erhöhung des Anteils von Strom aus „erneuerbaren“ Energiequellen an. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU ihre Klima- und Energieziele erreicht.
Der Fortschritt ist aktuell jedoch langsam. Im vergangenen Jahr stammten 47,3 Prozent des in der Europäischen Union erzeugten Stroms von den Erneuerbaren. Dies entspricht nur einem minimalen Anstieg gegenüber 2024, wo der Anteil bei 47,2 Prozent lag. Zu den Erneuerbaren zählen vor allem die Windkraft und die Solarenergie, aber auch Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
Von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren?
Beim Endenergieverbrauch, also der gesamten Energie, die private Haushalte, Industrie und Gewerbe sowie Verkehr für Heizung, Strom oder Kraftstoffe beziehen, dominieren weiterhin fossile Brennstoffe. Hier beträgt die Verstromung insgesamt 23 Prozent.
Statt mit Strom in Form von Elektrofahrzeugen fahren die meisten Fahrzeuge in der EU noch mit Benzin oder Diesel. Bei der Wärmeerzeugung dominieren im Bestand weiterhin Gas- und Ölheizungen. Auch im Stromerzeugungssektor selbst füllen die fossilen Quellen die Lücken, wenn die wetterabhängigen Stromquellen Windkraft und Solar zu wenig Energie bereitstellen.
Windkraft und Photovoltaik spielen beim EU-Elektrifizierungsplan weiterhin eine wichtige Rolle.
Foto: lovelyday12/iStock
Schon bis 2030 plant die EU diesen Verstromungsanteil auf 32 Prozent zu erhöhen. Das will die EU vor allem mit dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie erreichen. Ersterer hat zum Ziel die Industrie der EU auf möglichst saubere Energien umzustellen und zu dekarbonisieren sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Der Aktionsplan für erschwingliche Energie dient als Ergänzung und soll die Energiewende beschleunigen und die Energiepreise senken.
Die EU-Kommission hat zusammen mit nicht-europäischen Staaten, der Internationalen Energieagentur und der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien am 23. Juni 2026 die weltweite Initiative „Electrify Now“ gestartet.
Dabei handelt es sich um eine globale Plattform mit dem Ziel, die Elektrifizierung an die Spitze der internationalen Agenda zu bringen. Das tangiert die Klimafrage, aber ebenso die Energiesicherheit, die Wettbewerbsstrategie und die wirtschaftlichen Potenziale.
Das Ziel der teilnehmenden Staaten ist die Erhöhung der Elektrifizierung auf 35 Prozent des Endenergiebedarfs bis zum Jahr 2035. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern eine höhere Elektrifizierung den Bedarf an fossilen Energiequellen tatsächlich reduzieren kann. Denn ein höherer Strombedarf kann eine höhere Verstromungsintensität von Kohle und Erdgas bedeuten, sofern die Erneuerbaren nicht in höherem Maß zulegen.
Wie kann die Umsetzung aussehen?
Die EU plant, ihren Elektrifizierungsplan voraussichtlich in den nächsten Tagen vorzustellen. Wie genau die Umsetzung aussieht, soll wohl dann ersichtlicher werden.
In der Praxis bedeutet der EU-Elektrifizierungsplan die Ausweitung von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen. Zwar sind ihre Absatzzahlen inzwischen auf konkurrenzfähigem Niveau mit fossilen Varianten, im Gesamtbestand spielen sie allerdings noch eine Nebenrolle.
Im Weiteren ist für die EU-Kommission auch das Preisverhältnis zwischen Strom und Gas ein Thema. Aktuell ist die Stromsteuer pro Kilowattstunde (kWh) in den meisten EU-Mitgliedsländern höher als die Gassteuer. So auch in Deutschland: Beim Gas beträgt die Energiesteuer oder Gassteuer 0,55 Cent pro kWh, die Stromsteuer liegt hingegen bei 2,05 Cent, also rund dem 3,7-Fachen.
Unklar ist zudem, in welchem Bereich sich der Stromanteil bis 2040 befinden soll.
EU-Energiekommissar spricht von Elektrifizierungsrevolution
„Es ist an der Zeit, dass Europa seinen Kurs ändert“, schrieb EU-Energiekommissar Dan Jørgensen in einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“. „Wenn es eine Lehre aus der derzeitigen Krise zu ziehen gibt, dann die, dass Europa ohne Energieunabhängigkeit nicht wirklich unabhängig sein kann.“ Damit meinte er die durch den Irankrieg und die damit verbundene Sperrung der Straße von Hormus gestiegenen Energiepreise.
Einen entscheidenden Anteil auf dem Weg zu einer Energieunabhängigkeit sprach er der europäischen Bevölkerung zu. Durch ihre Entscheidung zu einem E-Auto oder einer Wärmepumpe sinke der direkte Bedarf an fossilen Brennstoffen.
„In ganz Europa sehen wir die ersten Anzeichen einer Elektrifizierungsrevolution“, sagte er. Dabei verwies er darauf, dass im ersten Quartal 2026 EU-weit mehr als 500.000 Elektroautos zugelassen wurden. Im selben Zeitraum lag allein in Frankreich, Deutschland und Polen der Absatz von Wärmepumpen bei über 400.000.
Als konkrete Schritte fordert er den Bau weiterer Wind- und Solarparks und in Ländern mit Kernenergie die Entwicklung der nächsten Generation von Kernkraftwerken. Darüber hinaus müsste es laut dem Energiekommissar Investitionen für den Ausbau der Stromnetze sowie Stromspeichersysteme geben.
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Die US-Regierung hat erstmals Entschädigungen an Betroffene des Havanna-Syndroms gezahlt. Rund drei Millionen Dollar flossen an Diplomaten und Botschaftspersonal mit ungeklärten Gesundheitsproblemen. Die Ursache der Beschwerden bleibt bis heute unbekannt.
Touristen fahren auf dem kubanischen Malecon in klassischen Cabriolets an der US-Botschaft vorbei.
Europäischer Rat (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
HEUTE8:35 Uhr
Staatsministerin kritisiert Sparpläne bei Integrationspolitik
Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik kritisiert die geplanten Kürzungen bei Integrationskursen. Sie warnt, dass weniger Geld den Spracherwerb erschwere und die Integration ausbremse. Langfristig schade das Wirtschaft, Arbeitsmarkt und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
«Ein Integrationsturbo für Geflüchtete und Sparpolitik bei den Jobcentern passen nicht zusammen», sagt Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.
Foto: Jens Kalaene/dpa
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HEUTE7:55 Uhr
Japan testet erstmals wiederverwendbare Rakete erfolgreich
Japans Raumfahrtbehörde Jaxa hat erstmals eine wiederverwendbare Rakete erfolgreich gestartet und gelandet. Der Testflug dauerte rund 40 Sekunden. Mit der Technologie will Japan zu SpaceX und Blue Origin aufschließen.
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HEUTE7:00 Uhr
Belgien plant Pkw-Maut ab Mai 2027
Belgien führt ab Mai 2027 eine Mautplakette für ausländische und belgische Fahrzeuge ein. Die Jahresgebühr soll je nach Fahrzeug zwischen 90 und 125 Euro liegen. Noch offen ist, ob belgische Autofahrer bei der Kfz-Steuer entlastet werden.
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HEUTE6:50 Uhr
Zehn Tote bei Flugzeugunglück auf den Bahamas
Bei einem Flugzeugabsturz auf den Bahamas sind am Nationalfeiertag zehn Menschen ums Leben gekommen. Eine Cessna 402 stürzte auf der Insel Andros kurz vor der Landung ab. Die Ursache des Unglücks wird untersucht, die Fluggesellschaft kooperiert mit den Behörden.
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HEUTE6:39 Uhr
IW-Studie: Jedes fünfte Unternehmen verzichtet auf Investitionen
Die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen bleibt schwach: Laut IW-Umfrage verzichtet jedes fünfte Unternehmen vollständig auf Investitionen. Als größte Probleme nennen Firmen hohe Arbeitskosten, Regulierung, Steuern und Energiekosten. Größere Unternehmen investieren häufiger im Ausland.
Ein Wirtschaftsaufschwung liegt in weiter Ferne, dementsprechend schwierig ist laut Ifo-Institut die Lage vieler Unternehmen. (Archivbild)
Foto: Leonie Asendorpf/dpa
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HEUTE6:33 Uhr
EU stuft Russland als bedeutendste Sicherheitsbedrohung ein
Ein neues EU-Sicherheitsdokument stuft Russland als größte und langfristigste Bedrohung für Europas Sicherheit ein. Die EU-Außenminister wollen die Analyse am Montag verabschieden. Die USA bleiben wichtigster Partner, werden intern jedoch kritischer bewertet.
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HEUTE6:15 Uhr
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
Außenminister Johann Wadephul kündigt mit Frankreich eine gemeinsame Libanon-Initiative an. Zudem fordert er Verhandlungen zur Beendigung des Iran- und Ukraine-Kriegs. Die Nato-Unterstützung für Kiew soll den Druck auf Russland erhöhen und Gespräche erzwingen.
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Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
Die US-Regierung hat erstmals Entschädigungen an Betroffene des Havanna-Syndroms gezahlt. Rund drei Millionen Dollar flossen an Diplomaten und Botschaftspersonal mit ungeklärten Gesundheitsproblemen. Die Ursache der Beschwerden bleibt bis heute unbekannt.
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Europäischer Rat (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
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EU stuft Russland als bedeutendste Sicherheitsbedrohung ein
Ein neues EU-Sicherheitsdokument stuft Russland als größte und langfristigste Bedrohung für Europas Sicherheit ein. Die EU-Außenminister wollen die Analyse am Montag verabschieden. Die USA bleiben wichtigster Partner, werden intern jedoch kritischer bewertet.
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Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
Außenminister Johann Wadephul kündigt mit Frankreich eine gemeinsame Libanon-Initiative an. Zudem fordert er Verhandlungen zur Beendigung des Iran- und Ukraine-Kriegs. Die Nato-Unterstützung für Kiew soll den Druck auf Russland erhöhen und Gespräche erzwingen.
Johann Wadephul. (Archivbild)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
Die US-Regierung hat erstmals Entschädigungen an Betroffene des Havanna-Syndroms gezahlt. Rund drei Millionen Dollar flossen an Diplomaten und Botschaftspersonal mit ungeklärten Gesundheitsproblemen. Die Ursache der Beschwerden bleibt bis heute unbekannt.
Touristen fahren auf dem kubanischen Malecon in klassischen Cabriolets an der US-Botschaft vorbei.
Am 3. April liefen die aktuellen Regeln zur sogenannten Chatkontrolle aus. Nun stehen sie vor einer erneuten Verlängerung. (Symbolbild) - Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn
In Kürze:
Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.
Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle
Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.
Datenschützer warnen vor Massenüberwachung
Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.
Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht
Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.
Das Regasifizierungsnetz des LNG-Terminals (Flüssigerdgas) Cavaou in Fos-sur-Mer in Frankreich am 22. Juni 2023. Verschiedene Industriebetriebe, die mit Öl und Gas handeln, sind von der schrittweise wirkenden EU-Methanverordnung direkt betroffen. - Foto: Clement Mahoudeau/AFP via Getty Images
In Kürze:
Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.
Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.
Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:
„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“
Was bedeutet die EU-Methanverordnung?
In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.
Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.
Die Regelung verlangt hauptsächlich, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.
So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.
Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.
„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.
Kritik auch von außerhalb der EU?
Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.
Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.
EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.
Was sind die Schritte?
Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.
Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.
Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.
Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass sogenannte MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.
Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitäts-Grenzwert. Dieser soll von der EU-Kommission noch festgelegt werden.
Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?
Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.
Neben diesen und anderen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.
Die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar, warnte der Verband. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.
„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.
Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“
Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?
Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.
Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.
Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?
Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Als positiv werden die Auswirkungen von der EU-Kommission selbst sowie von der US-amerikanischen nichtstaatlichen Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewertet. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.
Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Das habe zur Folge, dass von 2028 bis 2032 ein Überangebot entsteht. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.
Doch es gibt auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, dem 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“
Der Yuan: Laut einer IW-Studie könnte eine stärkere Aufwertung der chinesischen Währung die deutsche Wirtschaft entlasten. - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
In Kürze:
IW-Studie: Ein künstlich schwacher Yuan verschafft China Wettbewerbsvorteile.
Deutschland betroffen: Eine faire Bewertung der chinesischen Währung könnte Deutschlands Wirtschaftsleistung bis 2028 um rund 43 Milliarden Euro erhöhen.
Forderung: Die EU solle auf China einwirken und notfalls auch mit Ausgleichszöllen reagieren.
Der Handelskonflikt zwischen der EU und China dreht sich meist um die dieselben Themen. Brüssel wirft Peking staatliche Subventionen, Überkapazitäten in der Industrie sowie Dumpingpreise bei Elektroautos, Stahl, Pharmaprodukten und Konsumgütern vor.
Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) richtet den Blick nun auf einen Faktor, der in dieser Debatte bislang eher eine Nebenrolle spielt: den Wechselkurs des Yuan.
Die vom Auswärtigen Amt geförderte Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Unterbewertung der chinesischen Währung die deutsche Wirtschaft spürbar belastet. Wäre der Yuan gegenüber dem Euro fair bewertet, würde die Wirtschaftsleistung Deutschlands zwischen 2026 und 2028 insgesamt um rund 43 Milliarden Euro höher ausfallen, so das Kölner Institut. Allein im Jahr 2028 läge das deutsche Bruttoinlandsprodukt um bis zu 0,25 Prozent über den bisherigen Prognosen.
Der IW-Außenwirtschaftsexperte Jürgen Matthes sieht darin eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.
„Für den freien Handel ist Chinas Währungsmanagement Gift“, sagt er. Durch die Unterbewertung des Yuan verkaufe China seine Waren „deutlich günstiger, als sie eigentlich sein dürften“, und gewinne so Marktanteile, die es „im fairen Wettbewerb nie erhalten würde“.
Der Yuan als versteckte Exporthilfe?
Nach Ansicht der Autoren funktioniert dieser Mechanismus bei China jedoch nicht. Eigentlich hätte der Yuan in den vergangenen Jahren deutlich an Wert gewinnen müssen. Denn chinesische Produkte wurden im Vergleich zu europäischen Waren immer günstiger, während Chinas Exportüberschüsse weiter stiegen. Hinzu kam, dass die Produktionskosten in Europa nach der Corona-Zeit stark anzogen – unter anderem wegen gestörter Lieferketten, höherer Rohstoffpreise und der Energiekrise.
Die chinesische Währung blieb dennoch vergleichsweise schwach. Nach Einschätzung der Autoren hätte der Yuan angesichts der deutlichen Preisunterschiede und der hohen chinesischen Exportüberschüsse eigentlich deutlich aufwerten müssen. Dass dies nicht geschah, führen sie auf Eingriffe der chinesischen Zentralbank zurück. In der Studie heißt es, dass sich der Wechselkurs nicht frei am Markt bilden könne, „weil die chinesische Zentralbank den Wechselkurs steuert, indem sie den Yuan eng am US-Dollar orientiert“.
Deutschlands Handelsdefizit wächst
Die Folgen zeigen sich besonders deutlich im Handelsdefizit zwischen Deutschland und China. Deutschland kaufte zuletzt Waren im Wert von rund 90 Milliarden Euro mehr aus China ein, als es dorthin verkaufte. Das IW weist darauf hin, dass deutsche Ausfuhren nach China deutlich gesunken und Einfuhren chinesischer Güter stark gestiegen seien.
Die Autoren der Studie führen dies nicht allein auf die wachsende Stärke der chinesischen Industrie zurück. Ihrer Einschätzung nach spielt auch der Wechselkurs eine wichtige Rolle. Ein vergleichsweise schwacher Yuan macht chinesische Produkte auf den Weltmärkten günstiger, während Waren aus Europa in China teurer werden.
Die gezielte Unterbewertung verbillige chinesische Exporte und mache Importe teurer. Die Forscher verweisen darauf, dass sich die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert habe. Gleichzeitig sei das deutsche Handelsdefizit gegenüber China stark gewachsen. Auf vielen internationalen Märkten würden deutsche Unternehmen Marktanteile an chinesische Konkurrenten verlieren.
Dies sei besonders problematisch für deutsche Industriebetriebe. Sie setzen traditionell auf Qualität, Innovation und technologische Spitzenleistungen. Doch selbst diese Stärken könnten große Preisunterschiede nur begrenzt ausgleichen. „Preisnachteile von rund 40 Prozent lassen sich mit betriebswirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen und wirtschaftspolitischen Reformen hierzulande nur geringfügig mindern“, heißt es in der Studie.
Gefahr für den Industriestandort Deutschland
Die Autoren gehen in ihrer Analyse noch einen Schritt weiter. Sie sind der Meinung, dass die chinesische Wechselkurspolitik nicht nur den Handel, sondern auch die industrielle Entwicklung in Europa beeinflusst. Der durch den aus ihrer Sicht künstlich schwach gehaltenen Yuan verstärkte Wettbewerbsdruck trage „maßgeblich zur De-Industrialisierung in Europa und Deutschland bei“, heißt es in der Studie.
Mit De-Industrialisierung ist gemeint, dass Industrieunternehmen an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, Investitionen zurückgehen oder Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert werden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die auf denselben Märkten mit chinesischen Herstellern konkurrieren. Wenn chinesische Produkte dauerhaft deutlich günstiger angeboten werden können, steigt der Kostendruck auf europäische Unternehmen weiter.
Die Einschätzung der IW-Forscher ist auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Debatte über die Ursachen der deutschen Wirtschaftsschwäche bislang vor allem auf hausgemachte Probleme fokussiert. Regelmäßig diskutiert werden hohe Energiepreise, Bürokratie, Fachkräftemangel, lange Genehmigungsverfahren oder eine schwache Investitionstätigkeit.
Die Studie ergänzt diese Debatte um einen externen Faktor: die Wechselkurspolitik Chinas. Nach Auffassung der Autoren könnten selbst erfolgreiche Reformen in Deutschland den Wettbewerbsnachteil nur teilweise ausgleichen. Die Untersuchung verweist darauf, dass der Yuan nach verschiedenen Schätzungen um 20 bis 30 Prozent unter seinem eigentlichen Marktwert liegen könnte. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, müsste die chinesische Währung demnach um 25 bis 43 Prozent aufwerten.
Für ihre Modellrechnungen wählen die Forscher das obere Ende dieser Spanne. Die Autoren simulieren eine deutliche Aufwertung des Yuan. Auf dieser Grundlage berechnen sie die möglichen Folgen für das Wirtschaftswachstum, den Handel und die industrielle Wertschöpfung in Deutschland.
Auch China könnte sich anpassen
Die Modellrechnung zeigt jedoch auch eine andere Seite der Entwicklung. Demnach hätte eine Aufwertung des Yuan nicht nur Auswirkungen auf Europa, sondern würde auch die chinesische Wirtschaft verändern. Kurzfristig wären die Folgen für China zunächst negativ. Durch die Aufwertung würden chinesische Produkte auf den Weltmärkten teurer werden, was die Exporte belasten könnte. Die Wirtschaftsleistung des Landes würde deshalb zunächst zurückgehen.
Nach Einschätzung der Forscher wäre dieser Effekt jedoch nicht von Dauer. Wenn weniger Waren exportiert werden, verbleiben mehr Produkte auf dem heimischen Markt, was die Preise senken könnte. Gleichzeitig würden Importe günstiger werden. Auch niedrigere Zinsen und mögliche Maßnahmen zur Stärkung des privaten Konsums könnten die Binnennachfrage fördern. „Der Anstieg der Binnennachfrage gleicht den verminderten Exportüberschuss bereits nach wenigen Jahren weitgehend aus“, schreiben die Autoren in ihrer Pressemitteilung.
Die Studie beschreibt diesen Prozess als eine stärkere Ausrichtung der chinesischen Wirtschaft auf den Binnenmarkt. Laut den Berechnungen läge das chinesische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2028 nur noch rund 0,2 Prozent unter dem Niveau des Basisszenarios. Die anfänglichen Belastungen würden damit im Zeitverlauf deutlich geringer ausfallen.
Ruf nach Gegenmaßnahmen
Aus ihren Ergebnissen leiten die Forscher auch politische Forderungen ab. So sollte die Europäische Union aus ihrer Sicht versuchen, auf China einzuwirken. Ziel sei eine Wirtschaftspolitik, die den privaten Konsum stärkt und die starke Abhängigkeit des Landes von Exporten verringert. Dazu gehören den Autoren zufolge eine Aufwertung des Yuan sowie weniger staatliche Unterstützung für die Industrie.
Gleichzeitig halten die Forscher Gegenmaßnahmen für gerechtfertigt, falls China an seiner bisherigen Wechselkurspolitik festhält. Matthes ist der Ansicht, dass Europa deshalb entschlossener reagieren sollte.
„China spielt mit gezinkten Karten. Europa sollte mit Ausgleichszöllen für gleiche Bedingungen sorgen“, fordert der Ökonom.
Macron und Merz auf G7-Gipfel. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa
Der Militärhistoriker Sönke Neitzel wirft Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, ihrer historischen Aufgabe für Europa nicht gerecht zu werden.
Er könne bei beiden keinen klaren Plan für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Rüstungspolitik erkennen.
„Was mich so frustriert, ist zurzeit, dass ich nicht erkennen kann, dass weder Macron noch Friedrich Merz noch irgendein anderer Staats- und Regierungschef einen Plan hat, wie wir eigentlich vorankommen“, sagte Neitzel dem „Spiegel“. Fortschritte bei der europäischen Verteidigungsintegration seien „marginal“.
An der Spitze fehlen überzeugte Europäer
Früher hätten Regierungschefs wie Helmut Kohl, Helmut Schmidt oder Konrad Adenauer sowie ihre französischen Partner nach dem Zweiten Weltkrieg gewusst, wohin sie Europa führen wollten: „Wenn wir Helmut Kohl gefragt hätten, Mitte der Achtzigerjahre: Herr Bundeskanzler, was ist der Plan? Er hätte einen Plan gehabt.“
Neitzel beklagte, dass es heute an solchen überzeugten Europäern an der Spitze fehle: „Ich glaube, das Grundproblem ist, dass wir zu wenig überzeugte Europäer als Staats- und Regierungschefs zurzeit haben.“
Statt Integration erlebe man „eine Phase der Renationalisierung, insbesondere in der Verteidigung“. Rüstungsbeschaffung werde nach wie vor national organisiert, jede Regierung rechne der eigenen Industrie Arbeitsplätze zu: „Und wenn das aber alle 27 machen, kommen wir natürlich nicht zusammen, sondern jeder pumpt einzeln vor sich hin.“ (dts/red)