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Debatte um Steinmeier-Nachfolge nimmt Fahrt auf

Ein halbes Jahr vor der Bundespräsidentenwahl bringen sich die Parteien für die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin von Frank-Walter Steinmeier in Stellung. Die Linke spricht sich für eine parteiübergreifende Kandidatur aus der Zivilgesellschaft aus, während AfD und Grüne ihr Vorgehen noch offenhalten.

Linke offen für Kandidatur aus der Zivilgesellschaft

Die Linke hat sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten außerhalb der Tagespolitik ausgesprochen. Die Partei behielt sich am Dienstag, den 4. August, nach den Worten von Parlaments-Geschäftsführerin Ina Latendorf zugleich einen eigenen Personalvorschlag vor.
„Die Wahl einer parteiübergreifenden Kandidatin oder eines Kandidaten aus der Zivilgesellschaft mit breitem Rückhalt in der Bevölkerung wäre für uns durchaus vorstellbar“, sagte Latendorf der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
Ihre Fraktion werde sich „zu gegebenem Zeitpunkt die vorliegenden Kandidaturen anschauen und darüber verständigen, ob wir mit einem eigenen Vorschlag ins Rennen gehen“. Zugleich stellte sie klar: „Postengeschiebe zwischen Union und SPD lehnen wir ab.“

AfD fordert weiter Direktwahl des Bundespräsidenten

AfD-Ko-Chefin Alice Weidel vertrat für ihre Partei die Ansicht, dass der Bundespräsident direkt durch das Volk gewählt werden sollte.
„Da eine Mehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung derzeit nicht absehbar ist, werden wir uns Gedanken über einen geeigneten Kandidaten machen, der das Land zusammenführen kann, statt es zu spalten“, sagte sie zu AFP.
Ob ein Mann oder eine Frau das Amt bekleide, sei unerheblich, sagte Weidel. Entscheidend seien „die charakterliche Eignung und die geistige Reife“.
Das Staatsoberhaupt solle „eine über allen Parteien und Lagern stehende und in der gesamten Nation angesehene Respektsperson sein und nicht etwa ein versorgungsbedürftiger Parteipolitiker, der das höchste Staatsamt missbraucht, um Parteipolitik zu betreiben“.

Grüne fordern erstmals eine Frau im Amt

Die Grünen wollen sich noch nicht auf ihr Vorgehen bei der Bundespräsidentenwahl festlegen. Ko-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach sich jedoch für eine Frau als Nachfolgerin Steinmeiers aus.
„Seit 77 Jahren ist der Bundespräsident ein Mann“, sagte Dröge zu AFP. „Im Jahr 2027 ist die Zeit mehr als reif für eine Frau als Bundespräsidentin.“
Das müsse auch „der Anspruch von Bundeskanzler Friedrich Merz“ sein, wenn die Koalition über ihren Kandidaten entscheide.

Union und SPD beraten über mögliche Kandidatur

Steinmeiers Amtszeit endet im Frühjahr 2027. Am 30. Januar kommenden Jahres wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt. Nach zwei Amtszeiten darf Steinmeier nicht erneut kandidieren.
Parteiübergreifend gab es zuletzt Forderungen, erstmals eine Frau in das höchste Staatsamt zu wählen.
Der CSU-Vorsitzende Markus Söder hatte mehrfach betont, dass er eine Kandidatur der bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner unterstützen würde. Nach Söders Angaben gibt es in der Führung der Unionsparteien große Sympathien für eine Frau als Nachfolgerin Steinmeiers. Auch aus der SPD wurde Unterstützung signalisiert.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angekündigt, dass Union und SPD im Herbst über eine Lösung der Nachfolgefrage beraten wollten.

Sitzverteilung in Bundesversammlung entscheidend

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) warnte vor einer zu schnellen Festlegung. Aus seiner Sicht müsse „beides möglich sein“ – die Wahl eines Mannes oder einer Frau für die Steinmeier-Nachfolge, sagte Frei am Montag bei Welt TV.
Es spreche aber „sicherlich einiges dafür, dass das Amt auch einmal von einer Frau ausgeführt wird“.
Der Bundesversammlung, die das Staatsoberhaupt wählt, gehören die 630 Abgeordneten des Bundestages sowie eine gleiche Anzahl von Mitgliedern an, die von den Landtagen bestimmt werden.
Deshalb wird auch der Ausgang der drei Landtagswahlen im September die genaue Sitzverteilung in der Bundesversammlung beeinflussen. (afp/red)
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Streit um Rentenpaket: Kommen Nachbesserungen bei der „Rente mit 63“?


In Kürze:

  • SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
  • CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
  • CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
  • AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.

 
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Nachbesserungen sind möglich

So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.

Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“

Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht

Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.

Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären

Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei

Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Rentenpaket wackelt: Widerstand gegen die Reform wächst


In Kürze:

  • SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
  • CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
  • CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
  • AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.

 
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Nachbesserungen sind möglich

So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.

Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“

Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht

Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.

Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären

Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei

Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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AfD und Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen – Union dagegen


In Kürze:

AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.

Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“

Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger

Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.

Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme

Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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28. Juli: CSD-Anschlag – aktueller Stand | Erdbeben in Japan | Sommerwetter in Deutschland

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CSD-Anschlag – aktueller Stand

Die Polizei hat auf dem Handy des CSD-Attentäters ein IS-Bekennervideo gefunden. Ein Vermummter, mutmaßlich Abdul B., leiste darin einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat. Für Diskussionen sorgte zuletzt die Frage, warum Abdul B. nach seiner Verurteilung frei kam. Das zuständige Gericht erklärte, durch die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Urteil nicht rechtskräftig geworden. Abdul B. erhielt eine Jugendstrafe von 22 Monaten. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen 2 Jahre und 10 Monate.
Derweil werden politische Forderungen nach Konsequenzen laut. CSU-Chef Markus Söder forderte den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für Gefährder, CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will islamistische Moscheevereine verbieten. SPD und Grüne fordern eine Stärkung von LGBTQ-Rechten im Grundgesetz und die Linke sieht Rechtsextremisten in der Verantwortung.

Erdbeben in Japan

Ein Erdbeben der Stärke 7,1 hat den Südwesten Japans erschüttert. Mindestens 50 Menschen wurden verletzt, Straßen und Gebäude wurden teilweise schwer beschädigt. Die Polizei berichtet zudem von einer Explosion in einem Einkaufszentrum infolge des Bebens. Das vollständige Ausmaß der Schäden wird noch ermittelt.

Sommerwetter in Deutschland

In Deutschland rollt die nächste Hitzewelle an. Vor allem im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden morgen Temperaturen von über 35 Grad erwartet. Nur im Norden bleibt es etwas kühler. Den Höhepunkt erreicht die Hitze am Donnerstag – dann sind auch kräftige Gewitter möglich.

Börsensturz

Japanische und koreanische Aktien von Chipherstellern sind heute massiv eingebrochen. Auslöser war ein Bericht über einen möglichen chinesischen Technologiesprung für die Chipproduktion, die dem wichtigsten Hersteller ASML Konkurrenz machen könnte.
 
 
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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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Bundestag debattiert über Zukunft der deutschen Autoindustrie


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunft der deutschen Autoindustrie.
  • Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
  • Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
  • Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.

Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte

Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“

Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.

SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg: Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW

Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.

Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren

Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen

Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.

Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren

Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.

Krankenkassen vor riesigem Defizit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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AfD-Parteitag: Blockadeziel nicht erreicht – Angriffe auf Presse

Dank eines massiven Polizeiaufgebotes und eines funktionierenden polizeilichen Sicherheitskonzepts konnte der AfD-Bundesparteitag heute wie geplant pünktlich starten.
Zahlreiche Verbände, Kirchen, Vereine, Fridays for Future, aber auch Parteien, deren Abgeordnete im Bundestag vertreten sind, wie die der Linken und der Grünen, beteiligten sich an den Demonstrationen. Zahlreiche Blockadeakt…
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Grünen-Urabstimmung: Mehrheit für Vorschlag der Parteispitze

Die Grünen geben sich neue Regeln, unter anderem zur Begrenzung der bisher sehr zahlreichen Anträge für Parteitage. Für alle siebzehn Vorschläge, die den rund 184.000 Mitgliedern vorgelegt worden waren, fand sich bei der Urabstimmung die notwendige Mehrheit, wie die Partei mitteilte. Die meisten Fragen unterstützten sogar mindestens zwei Drittel der abstimmenden Grünen.
Den Angaben zufolge beteiligten sich rund 35 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung, die drei Wochen lang lief. Das deutliche Ergebnis bedeutet auch Rückendeckung der Basis für die Parteiführung um die Co-Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak, die beide für die Änderungen geworben hatten.

Weniger Klein-Klein bei den Parteitagen

Ziel der Reformpläne ist nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der bei den Grünen oft langwierigen Parteitage – interne Kritiker sehen dadurch hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Pegah Edalatian stellte die Ergebnisse der Urabstimmung in Berlin vor. Ihr Posten im Bundesvorstand der Partei heißt künftig nicht mehr „Politische Geschäftsführerin“, sondern „Generalsekretärin“. An ihren Aufgaben ändere sich nichts, es gehe lediglich um eine Namensänderung für die Funktion, erklärte sie. Die Urabstimmung erfolgte online oder auf Wunsch als Briefwahl.

Was sonst noch zur Abstimmung stand

Künftig soll es unter anderem höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen geben, einen längeren Vorlauf für Anträge sowie höhere Hürden – in Form nötiger Unterstützer – für Kandidaturen für den Bundesvorstand. Der Parteirat, ein Beratungsgremium für den Bundesvorstand, soll höherrangiger besetzt und damit schlagkräftiger werden, und zwar mit Mitgliedern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden und möglichen Bundesministern.

Frauen müssen Anträge auch unterstützen

Wer einen Antrag beim Parteitag einreichen will, braucht künftig die Unterstützung von mindestens 0,05 Prozent der Parteimitglieder. Und mindestens die Hälfte der Mitglieder, die den Antrag unterstützen, müssen Frauen sein. Die Zustimmung war bei der Vorgabe zu den Frauen mit 51,45 Prozent so niedrig wie bei keiner anderen Frage, über die von den Mitgliedern jetzt abgestimmt wurde.
Zudem lockert die Partei die traditionelle Trennung von Amt und Mandat. Diese sieht vor, dass nur ein Teil der Grünen mit einem Parteiamt zugleich in einem Parlament sitzen darf. Statt bisher einem Drittel soll künftig die Hälfte der Mitglieder des Bundesvorstands Abgeordnete sein dürfen, davon höchstens zwei Bundestagsmandate.
Kritiker befürchten zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, forderten sie.

Größere Partei braucht andere Regeln

Parteichefin Franziska Brantner argumentierte hingegen, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren. Die heutigen Zeiten erforderten aber etwas anderes. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.
Die Grünen würden durch die Änderungen „handlungsfähiger, innovativer und demokratischer“, sagte Edalatian. Sie betonte, die Bundesarbeitsgemeinschaften der Partei, aus denen teils Kritik an den Änderungen gekommen war, sollten keineswegs entmachtet werden, wie von manchen behauptet.

Gericht stoppte Urabstimmung nicht

Der Versuch einiger Parteimitglieder, die Urabstimmung per Gerichtsentscheid zu verhindern, war gescheitert. Das Landgericht Berlin lehnte es im Eilverfahren ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen. (dpa/red)
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Patzelt warnt: Besetzung des Landtags nach AfD-Sieg möglich

In drei Bundesländern stehen Landtagswahlen bevor. Dazu sprachen wir mit dem Politikwissenschaftler Prof. Werner J. Patzelt.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuell steht dort die AfD in den Umfragen bei 42 Prozent und damit möglicherweise kurz vor dem Erreichen der absoluten Mandatsmehrheit. Dann wäre ein Alleinregieren möglich. Die CDU folgt mit 24 Prozent.
In Berlin und …
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
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„AfD wird stärkste Kraft“ – Prof. Patzelt befürchtet „bürgerkriegsähnliche Umstände“

In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.

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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich? 
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
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Bundestag streitet über Pantisanos Faschismus-Aussage


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
  • Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
  • Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine Kritik am politischen Kurs der Union.
  • Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.

 
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“

Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“

Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.

Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen

Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.

SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme

Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.

Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm

Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Rentenkommission plant tiefgreifende Reformen – Kritik von Politik und Verbänden


In Kürze:

  • Renteneintrittsalter soll schrittweise steigen, Frühverrentung wird eingeschränkt
  • Kapitalgedeckte Rentensäule soll eingeführt und ausgebaut werden
  • Breite Kritik wegen höherer Belastung und sozialer Folgen

 
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt weitreichende Änderungen bei der Alterssicherung – und stößt damit auf geballte Kritik. Das Rentenalter soll in den kommenden Jahrzehnten langsam steigen, die abschlagfreie Frühverrentung nach 45 Beitrittsjahren soll abgeschafft werden, zudem soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden: Dies geht aus einem Entwurf der Empfehlungen hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Vorschläge stießen auf Widerspruch – bei der Opposition ebenso wie bei Gewerkschaften und Ökonomen.
Nach AFP-Informationen will die Rentenkommission am Montag zu einer letzten Sitzung zusammenkommen und den Abschlussbericht mit seinen rund 30 Empfehlungen endgültig verabschieden. Größere Änderungen waren nicht zu erwarten. Am Dienstag sollen die Empfehlungen der Bundesregierung übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Zentrale Reformvorschläge

Die Vorschläge im Einzelnen: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – und dadurch „moderat“ steigen, wie es in dem Entwurf heißt. Von 2031 bis 2041 soll es so um ein halbes Jahr von 67 Jahren auf 67,5 Jahre angehoben werden; weitere Erhöhungen sollen folgen.
Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden – stattdessen soll es gezielte Erleichterungen für gesundheitlich angeschlagene Menschen geben, die nicht mehr länger arbeiten können. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg dämpft – und dessen Anwendung derzeit ausgesetzt ist -, soll ab 2031 wieder angewandt werden.

Arbeitsmarkt und Versicherungssystem

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – sollen weitgehend abgeschafft werden und nur noch für Schüler gelten. Den Empfehlungen der Kommission zufolge sollen künftig zudem sehr viel mehr Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Beamte, Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Die Zahl der Verbeamtungen soll deutlich reduziert werden.

Kapitalgedeckte Rentensäule

Eine weitere vorgeschlagene Neuerung ist der Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Rentenversicherung. Dies soll nach Vorstellung der Kommission längerfristig ein höheres Rentenniveau garantieren von mehr als 50 Prozent. Demnach soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese Kapitalsäule fließt zunächst ein Prozent des Bruttolohns, anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Dann steigt der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent, ebenfalls anteilig finanziert. Eine verpflichtende Betriebsrente soll erst einmal nicht kommen.

Politische Reaktionen aus der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Vorschläge. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann wertete es als „Fehler, das Rentenniveau nicht bei 48 Prozent zu stabilisieren“. Sehr viele Menschen seien im Alter allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, sagte Haßelmann zu AFP. „Sie alle haben dann keine Sicherheit.“ Positiv bewertete es Haßelmann, dass die Kommission eine Stärkung der Kapitaldeckung bei der Rente und eine weitgehende Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 vorschlägt.
Durchweg negativ bewertete die Linke den Entwurf. Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano kündigte entschiedenen Widerstand an. Mit dem Kürzungsprogramm werde die Kommission „Friedrich Merz‘ feuchten Träumen gerecht: noch länger arbeiten, noch mehr arbeiten“, sagte er in Potsdam. Die Linke werde „alles dafür tun, dass wir hier den Widerstand organisieren“.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wies auf „brauchbare Vorschläge“ in dem Kommissionsentwurf hin – etwa, Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Generell liefen die Empfehlungen aber darauf hinaus, dass Menschen „länger arbeiten und höhere Beiträge zahlen“ müssten, kritisierte er gegenüber AFP.

Kritik von Gewerkschaften und Ökonomen

Scharfe Kritik übte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden, wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde“, erklärte Verdi-Chef Frank Werneke. So wäre etwa die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 „eine völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen“.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte Nachbesserungen an den Empfehlungen. Diese würden nicht ausreichen, um die gesetzliche Alterssicherung zu stabilisieren, sagte Fratzscher der „Rheinischen Post“. „Die Reformvorschläge der Rentenkommission gehen in die richtige Richtung, bleiben jedoch insgesamt zu vorsichtig.“
Auch der neue Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr bemängelte die Empfehlungen. „Angesichts der finanziellen Schieflage und der damit verbundenen Verunsicherung ist der Gesamtentwurf nicht ambitioniert genug“, sagte er dem „Handelsblatt“. Insgesamt sei das Paket „okay, aber leider nicht der notwendige große Wurf“.
Die Vorsitzende des Wirtschaftsweisen-Gremiums, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen hingegen. An die Regierungsparteien appellierte Schnitzer im „Handelsblatt“, „dass sie sich die Vorschläge zu eigen machen und damit das Rentensystem zukunftsfähig und generationengerechter gestalten“.

Langfristige Strukturprobleme und finanzielle Stabilität

Neben der kurzfristigen politischen Bewertung verweisen neben Fratzscher auch Ökonomen wie Stefan Bach auf grundlegende strukturelle Herausforderungen des Rentensystems.
Bach und Schnitzer (beide DIW) betonen in Medien wie der ZEIT, dass die Reformdebatte vor allem durch langfristige strukturelle Spannungen geprägt ist. Der zentrale Treiber sei dabei die demografische Entwicklung: Während die Zahl der Rentenbeziehenden wächst, sinkt der Anteil der Erwerbstätigen, die das System finanzieren. Dadurch entsteht ein dauerhaft steigender Anpassungsdruck, der sich nicht durch einzelne Reformschritte vollständig auflösen lasse.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele der diskutierten Maßnahmen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wirken. Anpassungen beim Renteneintrittsalter oder bei Beitragsmechanismen entfalten ihre finanzielle Wirkung oft erst über Jahrzehnte, was die politische Steuerung erschwert und kurzfristige Entlastung begrenzt.
Kapitalgedeckte Elemente werden in diesem Zusammenhang als ergänzende Stabilisierung bewertet, allerdings nicht als Ersatz für das Umlagesystem. Ihre Wirksamkeit hängt stark von langfristigen Renditen und der Stabilität der Finanzmärkte ab, wodurch zusätzliche Unsicherheiten entstehen können. (afp/dpa/red)
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Linken-Parteitag: Neue Führung soll Erfolgskurs sichern


In Kürze:

  • Die Linke wählt auf ihrem Parteitag in Potsdam eine neue Parteiführung und setzt auf Luigi Pantisano als Nachfolger von Jan van Aken.
  • Nach dem Bundestagswahlerfolg und starkem Mitgliederzuwachs liegt die Partei in Umfragen inzwischen bei rund 12 Prozent.
  • Die Parteiführung will verstärkt Arbeiter, Beschäftigte und sozial Schwächere ansprechen, die zuletzt häufig zur AfD abgewandert sind.

 
Vom 19. bis 21. Juni wird die Linke in Potsdam ihren Bundesparteitag abhalten. Dabei steht die Neuwahl ihres Vorstands im Mittelpunkt. Gleichzeitig möchte die Partei vor dem Hintergrund einer sich wandelnden politischen Landschaft in Deutschland ihren überraschenden Erfolg bei der Bundestagswahl fortsetzen.
Die seit Oktober 2024 amtierende Doppelspitze steht vor einer Veränderung. Die damals erstmals in diese Funktion gewählte Co-Parteivorsitzende Ines Schwerdtner wird sich zur Wiederwahl stellen. Demgegenüber hatte ihr bisheriger Sprecherkollege Jan van Aken im April angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Als Nachfolger schlug er den baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Luigi Pantisano vor, der sich daraufhin ebenfalls zur Kandidatur bereit erklärte.

Linke wächst auf 112.000 Mitglieder an

Politisch befindet sich die Linke derzeit in einer günstigen Ausgangslage. Bereits im Vorjahr war es ihr gelungen, in einer beispiellosen Aufholjagd den eigenen Verbleib im Bundestag abzusichern. Noch im Sommer 2024 galt die Partei als Auslaufmodell, Umfragen sahen sie über Monate hinweg bei lediglich 2 bis 3 Prozent. Die „Aktion Silberlocke“, im Zuge derer sich die Aushängeschilder Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow um Direktmandate bewarben, galt als letzte Chance, den Verbleib der Partei im Parlament zu sichern.
Inzwischen hat sich die Lage grundlegend verändert. In der jüngsten YouGov-Umfrage liegt die Linke bei 12 Prozent und damit gleichauf mit der SPD. Seit Beginn des Jahres hat sich zudem ihre Mitgliederzahl verdoppelt. Derzeit gehören 112.000 Menschen der Partei an, wobei die meisten Neuzugänge unter 30 Jahre alt sind.
Etwa 70 Prozent ihrer Wähler bei der Bundestagswahl bezeichneten sich als Überzeugungswähler – nur eine Minderheit hatte die Linke aus Protest oder taktischen Gründen gewählt. Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielte die Partei bei Jung- und Erstwählern, insbesondere bei jungen Frauen. Der Versuch der früheren Spitzenfunktionärin Sahra Wagenknecht, die Linke mit ihrer Parteineugründung im Parteienspektrum abzulösen, scheint gescheitert.

Wachstum geringer als bei anderen Oppositionsparteien

Allerdings konnte die Linke ihre phasenweisen Erfolge auf Bundesebene seit ihrer Entstehung aus dem Zusammenschluss von PDS und WASG im Jahr 2007 nie in eine Regierungsbeteiligung ummünzen. Vonseiten der Union besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Zudem scheiterte eine gemeinsame Mehrheit mit den bevorzugten Partnern SPD und Grünen, die theoretisch 2005 und 2013 möglich gewesen wäre, am fehlenden Interesse der beiden Parteien.
Auf Länderebene regiert die Linke derzeit in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit. In Thüringen ist die CDU-geführte Landesregierung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag bei wichtigen Vorhaben auf die Zusammenarbeit mit der Linken angewiesen. Eine ähnliche Konstellation könnte nach der Landtagswahl im Herbst auch in Sachsen-Anhalt entstehen.
Gleichzeitig wächst die Linkspartei in der Wählergunst langsamer als die anderen im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien. Im Durchschnitt aller jüngst erhobenen Umfragen würde die Linke um 2,1 Prozent mehr als bei der Bundestagswahl 2025 auf sich vereinen können. Demgegenüber würden die Grünen ein Plus von 2,4 Prozent verzeichnen, die AfD eines von 6,9 Prozent.

Geringstes Wählerpotenzial aller Bundestagsparteien

Auch bei der Potenzialanalyse von INSA können sich nur 22,5 Prozent aller Befragten grundsätzlich vorstellen, die Linke zu wählen. Demgegenüber reicht das Wählerpotenzial der Grünen bis zu 28 Prozent, jenes von Union und SPD jeweils bis zu 33 Prozent und das der AfD bis zu 35 Prozent.
Zudem hat sich bei der Bundestagswahl sowie bei den bisherigen Landtags- und Kommunalwahlen des Jahres 2026 ein weiterer Trend gezeigt: Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt die Linke vor allem in Großstädten und Regionen mit einem hohen Akademikeranteil. In diesem Wählersegment steht sie in direkter Konkurrenz zu den Grünen.
Demgegenüber ist die Partei unter Arbeitern und Geringverdienern deutlich schwächer vertreten – also gerade in jenen Wählergruppen, für die sie den Anspruch erhebt, Politik zu machen. Dort ist die Neigung, die AfD zu wählen oder der Wahl fernzubleiben, deutlich stärker ausgeprägt als die Bereitschaft, die Linke zu unterstützen. Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu den 2000er-Jahren, als die Linke beziehungsweise ihre Vorgängerparteien PDS und WASG unter Arbeitslosen und sozial Schwächeren vergleichsweise großen Zuspruch genossen.

Pantisano will die Linke für Arbeiter wählbar machen

Ines Schwerdtner hatte in ihrer bisherigen Zeit als Bundesvorsitzende versucht, die Linke nach dem Vorbild der KPÖ in Graz oder Salzburg als „Kümmerer“-Partei zu etablieren. Im Mittelpunkt standen dabei Alltagsthemen wie hohe Mieten und steigende Lebensmittelpreise. Wie schon bei der PDS in Ostdeutschland nach der Wende sollte auf kommunaler Ebene der Servicegedanke im Vordergrund stehen. Dadurch sollte die Nähe zwischen Partei und Wählern gestärkt werden.
Auch ihr designierter künftiger Sprecherkollege Luigi Pantisano will die Linke als Partei etablieren, die wieder Politik „für die Krankenschwester, den Busfahrer und den Industriearbeiter“ macht. Obwohl der Landesverband in Baden-Württemberg als einer der schwächsten bundesweit gilt und bei der Landtagswahl 2026 erneut den Einzug in den Landtag verpasste, gilt Pantisano innerhalb der Bundespartei als Hoffnungsträger.
Pantisano erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er wolle die Sorgen und Nöte der Erwerbstätigen stärker aufgreifen. Es gebe eine „immense Wut bei denjenigen, die den Laden am Laufen halten, also Arbeiterinnen und Arbeitern“. Diese führt er unter anderem auf die Rhetorik von Bundeskanzler Friedrich Merz zurück, der aus seiner Sicht Narrative kultiviere, wonach Arbeitnehmer Krankenstände vortäuschten sowie länger arbeiten und später in Rente gehen sollten.

Die Partei will sich „als Steinhaus“ aufbauen

Die Linke will nun „an die Werkstore gehen und dort ins Gespräch kommen“. Seit Ende April gibt es auch eine Hotline, bei der sich Beschäftigte mit Anliegen wenden können. Zudem müsse die Partei „hinter den Arbeiterinnen und Arbeitern stehen, wenn Konzernbosse mit Tarifkürzungen und Werksschließungen drohen“.
Auf diese Weise hofft Pantisano, auch dem Abwandern von Arbeitnehmern aus sozial schwächeren Milieus zur AfD entgegenwirken zu können. Diese schaffe es zwar, die Wut der Menschen aufzugreifen, habe jedoch „keinen Plan, wie der Wohlstand gesichert werden kann“. Mit dem Leitantrag „Die Linke als Steinhaus bauen“ skizziert die Partei zudem, wie sie vor allem jüngere Wähler ansprechen will, „die sich aus Wut das erste Mal für die AfD entscheiden oder sich in politische Apathie zurückziehen“.
Im Kern geht es der Partei dabei um die Verteidigung eines ausgebauten Sozialstaats, der aus Sicht der Linken eine Grundbedingung für den Erhalt demokratischer Strukturen ist. Die Partei will in der sich abzeichnenden „neuen Weltordnung“ Europa als Friedensmacht etablieren. Diese soll sich – ungeachtet der kolonialistischen Vergangenheit – mit dem Globalen Süden solidarisieren und durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung ihre Attraktivität gegenüber den Weltmächten bewahren.

Zohran Mamdani als Vorbild – auch im Umgang mit Israel

Zu den Forderungen im Antrag gehören auch Entlastungen im Alltag, Eingriffe in den Wohnungsmarkt, ein staatlicher Investitionsfonds für den industriellen Umbau sowie eine Vermögenssteuer. Pantisano selbst nennt New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani als eines seiner politischen Vorbilder.
Die „Jüdische Allgemeine“ interpretiert die Bezugnahme zu Mamdani dahingehend, dass damit auch eine kritischere Haltung gegenüber der israelischen Politik verbunden sein könnte. Eine direkte Verknüpfung zu Israel stellt der Leitantrag der Linken jedoch nicht her. Das Thema Israelpolitik, das die Partei zuletzt innerparteilich belastet hatte, spielt dort insgesamt nur eine untergeordnete Rolle.
Nach Felix Banaszak bei den Grünen will künftig auch Pantisano bei der Linken verstärkt das Arbeiterpublikum ansprechen. Der Diplom-Ingenieur und Architekt aus Stuttgart ist zudem Mitglied der Gewerkschaft Verdi. Ursula Münch von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing äußert sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Pantisanos Strategie.

Expertin: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel“

Münch erklärt gegenüber AFP, dass das Zielpublikum und dessen Interessen insgesamt zu unterschiedlich seien, um die von der Linken betriebene Verknüpfung von Themen zu tragen. Dies betreffe etwa ökologische Fragen, internationale Positionierungen und soziale Gerechtigkeit: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel und keine internationale Solidarität mit den Palästinensern, sondern bezahlbare Wohnungen.“
Daher bleibe die Linke in einer „gewissen Zerrissenheit“, die sich auch durch „flotte Social-Media-Auftritte der Fraktionsvorsitzenden“ nicht überdecken lasse. Unklar bleibt zudem, ob Anträge zu „Solidarität mit Sexarbeiterinnen“, „Abschaffung des Werbeverbots für die Pille danach“, „Gegen die Ausbeutung von Pferden“, „Verbot der privaten Nutzung von Feuerwerkskörpern“, „reproduktiver Selbstbestimmung“ oder „Solidarität mit Kuba“ tatsächlich die dringlichsten Anliegen der neu adressierten Zielgruppen treffen.
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YouGov: AfD bei 29 Prozent, Union bei 20 Prozent

Die AfD baut ihren Vorsprung in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov weiter aus und liegt jetzt neun Prozentpunkte vor der Union. Die Partei kommt aktuell auf 29 Prozent, ein Punkt mehr als im vergangenen Monat.
CDU/CSU verlieren dagegen zwei Prozentpunkte und liegen nur noch bei 20 Prozent – das sei so niedrig wie seit September 2021 nicht mehr. Nach Angaben des Instituts liegen AfD und Union damit historisch weit auseinander.

Grüne gewinnen leicht hinzu

Auf Platz drei stehen mit deutlichem Abstand die Grünen, die einen Punkt auf 14 Prozent zulegen. Dahinter liegen gleichauf bei 12 Prozent die SPD (minus ein Punkt gegenüber Mai) und die Linke, die einen Punkt gewinnt.
Die Sozialdemokraten stehen damit in der Wählergunst so tief wie noch nie zuvor in der YouGov-Sonntagsfrage.
Die FDP kann ebenfalls einen Punkt zulegen und kommt nun auf 5 Prozent, das BSW liegt mit 4 Prozent dagegen weiter unter der Fünf-Prozent-Hürde. Die sonstigen Parteien erzielen zusammen fünf Prozent.
YouGov befragte für die Erhebung von 12. bis 15. Juni insgesamt 2.154 Personen, von denen 1.793 ihre Wahlabsicht angaben. Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind nach Angaben des Instituts repräsentativ für Wahlberechtigte in Deutschland.

AfD auch bei anderen Instituten auf Platz eins

Auch in Umfragen anderer Institute hatte die AfD zuletzt die Nase klar vorn. In INSA-Umfragen liegt sie schon seit einigen Wochen bei 29 Prozent, die Union stand dort in einer am Wochenende veröffentlichten Erhebung für die „Bild am Sonntag“ aber bei 22 Prozent.
In einer vor einer Woche veröffentlichten Forsa-Umfrage für RTL/ntv kam die AfD auf 27 und die Union auf 22 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen sah den Vorsprung am 5. Juni im ZDF-„Politbarometer“ deutlich knapper: 27 zu 25 Prozent.
Wahlumfragen sind generell immer mit Unsicherheiten behaftet. Unter anderem erschweren nachlassende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen den Meinungsforschungsinstituten die Gewichtung der erhobenen Daten.
YouGov gibt eine statistische Fehlertoleranz von +/- 1,01 Prozentpunkten für einen Anteilswert von 5 Prozent und +/- 2,31 Punkten für einen Anteilswert von 50 Prozent an.
Grundsätzlich spiegeln Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang. Die nächste Bundestagswahl steht regulär 2029 an. (dpa/red)