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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
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Großer Umbau der Altersvorsorge: Wer von den Rentenplänen profitiert

 

In Kürze:

  • Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
  • Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
  • Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
  • Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.

 
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“

Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems

Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.

Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant

Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.

Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren

Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.

Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen

Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.

Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein

So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert

Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.

Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.

Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss

Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
  • Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
  • Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.

 
Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.

Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente

Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“

Koalition hält an Rentenempfehlung fest

Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.

Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein

Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.

Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“

Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.

Kritik kommt vom Beamtenbund

Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.
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So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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Rentenkommission weist Bericht über Rente mit 70 zurück


In Kürze:

  • Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
  • Die Rentenkommission betont, dass bislang keine endgültigen Beschlüsse gefasst wurden.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor sozialen Folgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.

 
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Außerdem soll das garantierte Rentenniveau von 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.

Kommissionsmitglieder: „Keine Beschlüsse getroffen“

Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“

Unabhängig und „frei von Weisungen“

Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.

„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt

Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.

AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.

Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)