Categories
deutschland ticker

6. Oktober: Ex-BND-Chef verhaftet | Erster AfD-Landtagspräsident | Euro auf Jahrestief

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Ex-BND-Chef verhaftet

Der ehemalige BND-Präsident August Hanning wurde wegen des Verdachts auf Landesverrat und Spionage festgenommen. Auch sein früherer Büroleiter Manfred D. wurde festgenommen. Dieser soll Hanning gegen Geld geheime BND-Informationen beschafft haben, welche Hanning anschließend an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergegeben haben soll. Es soll sich dabei nicht um Russland handeln.

Erster AfD-Landtagspräsident

Tobias Rausch ist der neue Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt. Der AfD-Politiker erhielt 48 Stimmen und damit mehr, als die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zusammen Sitze haben. Er ist somit der erste AfD-Landtagspräsident in Deutschland. Bei der Wahl folgte die CDU der Enthaltungsempfehlung von Sven Schulze nicht geschlossen.

Euro auf Jahrestief

Frankreich steckt tief in der Schuldenkrise. Die hohen Schulden und die steigenden Zinskosten setzen die Regierung und damit auch den Euro unter Druck. Die Gemeinschaftswährung ist dadurch auf ein Jahrestief gefallen. Premierminister Lecornu plant deshalb für 2027 ein Sparpaket in Höhe von 54 Milliarden Euro. Notfalls könnte die EZB eingreifen.

Ersten Tankstellen geht der Sprit aus

Der Tankrabatt hat die Nachfrage nach Benzin und Diesel deutlich erhöht. In mehreren deutschen Städten sind deshalb einzelne Tankstellen zeitweise leergelaufen. Der Tankstellen-Interessenverband spricht nicht von einem „generellen Spritmangel”, sondern von überlasteten Lieferketten. Verschärft wird die Lage durch das Niedrigwasser am Rhein.

Weniger Geld für Klimaschutz

Deutschland kürzt seine internationale Klimafinanzierung deutlich. Laut dem Entwicklungs- und dem Umweltministerium flossen im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Das sind 1,4 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2024 und die Bundesregierung verfehlte damit ihr früheres Ziel von sechs Milliarden Euro jährlich.
 
Categories
deutschland ticker

INSA: AfD auf Rekordwert von 30,5 Prozent – Union bei 17,5


In Kürze:

  • Die AfD erreicht in der aktuellen INSA-Umfrage 30,5 Prozent und damit ihren bislang höchsten Wert in dieser Umfragereihe.
  • CDU und CSU fallen gemeinsam auf 17,5 Prozent und liegen damit 13 Prozentpunkte hinter der AfD.
  • SPD und Grüne bleiben jeweils bei 14,5 Prozent, die Linke steigt auf 10,5 Prozent; FDP und BSW würden den Einzug in den Bundestag verfehlen.

 
Die Landtagswahlen des Jahres sind vorbei, die AfD kann ihren Vorsprung auf die Union in der aktuellen INSA-Umfrage zur Bundestagswahl weiter ausbauen. Gleichzeitig rutschen CDU und CSU auch zusammen immer weiter unter die 20-Prozent-Marke. Bereits in einer Umfrage des Instituts für „BILD am SONNTAG“, die am Samstag, 3. Oktober, veröffentlicht wurde, war die AfD auf 30 Prozent gekommen, während die Union auf 18 Prozent absackte.
Die am Montag, 5. Oktober, veröffentlichte turnusmäßige Wochenumfrage von INSA sieht die AfD bei 30,5 Prozent. Gegenüber der Vorwoche entspricht das einem Plus von einem Prozentpunkt und dem höchsten Wert, den INSA je bundesweit für die Partei gemessen hat.

INSA sieht Union nur noch bei 17,5 Prozent

Hingegen verlieren CDU und CSU gemeinsam in nur einer Woche weitere 1,5 Prozentpunkte und liegen bei 17,5 Prozent. Damit verringert sich ihr Abstand zu SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf drei Prozentpunkte. Sowohl die Sozialdemokraten als auch die Grünen liegen wie in der Vorwoche bei 14,5 Prozent.
Die Linkspartei, die die Berlin-Wahl am 20. September gewonnen hat und deren angestrebte Regierungsbeteiligung in der Hauptstadt gerade für heftige Kontroversen sorgt, verbessert sich INSA zufolge auf 10,5 Prozent. Das entspricht einem Plus von einem halben Prozentpunkt. Die FDP, die im Jahr 2026 in keinen Landtag mehr einziehen konnte, verbessert sich bundesweit ebenfalls um einen halben Prozentpunkt.
Allerdings würden die 4,5 Prozent, die INSA zurzeit für die Liberalen sieht, nicht für einen Wiedereinzug in den Bundestag reichen. Auch die kürzlich in „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“ umbenannte Wagenknecht-Partei BSW würde bundesweit nicht an die Fünf-Prozent-Hürde heranreichen. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatte sie den Einzug geschafft, bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Abgeordnetenhauswahl in Berlin knapp verfehlt.

Zahlen von infratest dimap weichen von INSA ab

Für die Umfrage befragte INSA zwischen dem 2. und dem 5. Oktober insgesamt 2.002 repräsentativ ausgewählte Personen online. Dabei ist üblicherweise eine Schwankungsbreite zwischen zwei und drei Prozentpunkten einzukalkulieren.
Seit etwa einem halben Jahr sehen alle Umfrageinstitute die AfD vor der Union. Im Laufe des Jahres hat sich der Abstand kontinuierlich vergrößert. infratest dimap hatte die AfD in der Vorwoche hingegen nur bei 27 Prozent gesehen – wobei sie auch in dieser Umfrage für den ARD-DeutschlandTrend deutlich vor der Union (20 Prozent) lag.
Ein wesentlicher Faktor für den Absturz der Union ist dabei offenbar die weit verbreitete Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Allgemeinen und Bundeskanzler Friedrich Merz im Besonderen. Nur noch jeweils 10 Prozent äußerten sich bei infratest dimap sehr zufrieden oder zufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung beziehungsweise des Kanzlers. Für Merz ist das der niedrigste Wert, den der ARD-DeutschlandTrend seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1997 für einen Kanzler gemessen hat. Anfang September hatte er noch bei 13 Prozent gelegen.

Fünf Landesparlamente werden 2027 neu gewählt

Die nächsten überregionalen Wahlen in Deutschland finden 2027 statt. Am 18. April werden im Saarland und in Schleswig-Holstein die Landesparlamente gewählt. Eine Woche später findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Die Bürgerschaftswahl in Bremen samt den Wahlen der Beiräte und der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven am 30. Mai sowie die Landtagswahl in Niedersachsen am 26. September runden den Wahlkalender ab.
Categories
deutschland ticker

Konstituierende Sitzung: Wird AfD-Kandidat Rausch Landtagspräsident?


In Kürze:

  • Am Dienstag tritt der neu gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
  • Die Wahl des AfD-Kandidaten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten gilt als wahrscheinlich.
  • Das Abstimmungsergebnis könnte Hinweise auf die Mehrheitsverhältnisse vor der Ministerpräsidentenwahl im Dezember geben.
  • Rund um den Landtag sind mehrere Protestaktionen gegen die AfD angekündigt.

 
Mit großem Interesse blickt die Republik am Dienstag, 6. Oktober, nach Magdeburg. Für 11 Uhr hat der noch amtierende Landtagspräsident Gunnar Schellenberger die konstituierende Sitzung des im September neu gewählten Landtags von Sachsen-Anhalt einberufen. Darauf hatten sich die Fraktionen in gemeinsamer Beratung am 16. September geeinigt.
Alle 83 neu gewählten Abgeordneten werden dazu im Landtag erwartet.
Die Tagesordnung ist bisher nicht umfangreich. Alterspräsidentin Eva von Angern (Linke) wird laut Geschäftsordnung die Sitzung eröffnen und bildet mit der oder dem jüngsten Abgeordnete den vorläufigen Sitzungsvorstand. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit stehen der Beschluss über die Tagesordnung und die vorläufige Geschäftsordnung an. Anschließend werden die Schriftführer, der Landtagspräsident und die Vizepräsidenten gewählt.

AfD-Kandidat Rausch wird voraussichtlich neuer Präsident des Landtags

Vor allem die Wahl zum Landtagspräsidenten wird mit großer Spannung erwartet. Sie könnte ein wichtiges Vorzeichen mit Blick auf die für Dezember geplante Wahl des Ministerpräsidenten sein. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September zwar mit 43,8 Prozent und 39 Sitzen stärkste Kraft geworden, hatte aber die angestrebte absolute Mehrheit um drei Sitze verfehlt.
Es ist deshalb unklar, ob Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die erforderlichen Stimmen für eine Wahl zum Ministerpräsidenten auf sich vereinen kann.

Tobias Rausch. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dass der Kandidat der AfD, Tobias Rausch, am Dienstag zum Landtagspräsidenten gewählt wird, gilt als wahrscheinlich. Das BSW, das mit fünf Sitzen im neuen Landtag vertreten sein wird, hat angekündigt, für Rausch stimmen zu wollen. Die CDU plant, sich der Stimme zu enthalten. SPD, Grüne und Linkspartei wollen gegen Rausch wählen. Auf deren Stimmen würde es dann jedoch nicht ankommen.
Es wäre der erste AfD-Landtagspräsident in einem Bundesland überhaupt.
Sollten mehr als 44 Stimmen auf Rausch entfallen, wäre dies jedoch ein möglicher Hinweis darauf, dass in geheimer Wahl mehr Abgeordnete bereit wären, für den AfD-Kandidaten zu stimmen, als diese und das BSW Abgeordnete aufweisen.
Für die Wahl des Landtagspräsidenten ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichend.
Für die Wahl des Ministerpräsidenten hingegen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit aller Mitglieder notwendig, also 42 Stimmen. Erst beim dritten Wahlgang reicht die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aus.

Ulrich Siegmund erwartet „historischen Tag für Deutschland“

Die AfD möchte laut Medienberichten neben dem Amt des Landtagspräsidenten auch einen Vizepräsidenten stellen. Diesbezüglich soll sich die Fraktion auf Hans-Thomas Tillschneider als Kandidaten geeinigt haben. Dieser ist stellvertretender Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD und gilt parteiintern als nicht unumstritten. Das BSW hat sich öffentlich noch nicht über sein beabsichtigtes Abstimmungsverhalten bezüglich Tillschneiders geäußert.
Für die CDU soll Bildungssprecher Carsten Borchert als Kandidat für einen der Vizeposten ins Rennen gehen. Die SPD will Wissenschaftsminister Armin Willingmann vorschlagen.
Siegmund erklärte, er erwarte sich für Dienstag einen „historischen Tag für Deutschland“. Er rechne damit, dass die „kindische Brandmauer zerbröckelt“. Der geschäftsführende Ministerpräsident und CDU-Fraktionschef Sven Schulze äußerte, er rechne nicht damit, dass Abgeordnete seiner Fraktion zur AfD überlaufen würden. Im Landtag wolle die CDU eine „konstruktive Opposition“ bilden und Anträge als Partei bewerten. Absprachen mit der AfD werde es nicht geben.

Mehrere Proteste vor dem Landtag angekündigt

Für Dienstag sind im Umfeld des Landtags auch Protestaktionen angekündigt. Ab 8 Uhr plant das Bündnis Solidarisches Magdeburg, gegen eine aus seiner Sicht drohende Normalisierung der AfD und die Wahl eines Landtagspräsidenten aus deren Reihen zu demonstrieren.
Zudem soll ab 9 Uhr eine 45-minütige Lesung aus dem Grundgesetz abgehalten werden. Zusätzlich sollen noch weitere Gruppen protestieren, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit. Dieses hatte jüngst auf X für Irritationen gesorgt, nachdem es dazu aufgerufen hatte, ihm „kompromittierendes Material“ über den BSW-Landeschef John Lucas Dittrich zukommen zu lassen.
Angesichts der Möglichkeit einer bevorstehenden AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt haben einige Vereinigungen der Länder kurzfristig ihre Regeln in bestimmten Gremien geändert. So hat Hamburg in Abstimmung mit den anderen Ländern und der noch amtierenden Regierung in Magdeburg erklärt, es werde seinen Vorsitz in der Justizministerkonferenz verlängern. Turnusmäßig wäre Sachsen-Anhalt ab Anfang 2027 an der Reihe gewesen.
Die amtierende Regierung in Sachsen-Anhalt hatte zuvor auf ihren Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz ab Anfang Oktober verzichtet. Stattdessen wird diese Position für ein weiteres Jahr Rheinland-Pfalz innehaben. Die Innenministerkonferenz hat ihrerseits ihr Einstimmigkeitsprinzip für gemeinsame Beschlüsse zugunsten einer qualifizierten Mehrheit abgeschafft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland ticker

Wird AfD-Kandidat Rausch Landtagspräsident? Erster Test für neue Mehrheiten in Sachsen-Anhalt


In Kürze:

  • Am Dienstag tritt der neu gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
  • Die Wahl des AfD-Kandidaten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten gilt als wahrscheinlich.
  • Das Abstimmungsergebnis könnte Hinweise auf die Mehrheitsverhältnisse vor der Ministerpräsidentenwahl im Dezember geben.
  • Rund um den Landtag sind mehrere Protestaktionen gegen die AfD angekündigt.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Mit großem Interesse blickt die Republik am Dienstag, 6. Oktober, nach Magdeburg. Für 11 Uhr hat der noch amtierende Landtagspräsident Gunnar Schellenberger die konstituierende Sitzung des im September neu gewählten Landtags von Sachsen-Anhalt einberufen. Darauf hatten sich die Fraktionen in gemeinsamer Beratung am 16. September geeinigt.
Alle 83 neu gewählten Abgeordneten werden dazu im Landtag erwartet.
Die Tagesordnung ist bisher nicht umfangreich. Alterspräsidentin Eva von Angern (Linke) wird laut Geschäftsordnung die Sitzung eröffnen und bildet mit der oder dem jüngsten Abgeordnete den vorläufigen Sitzungsvorstand. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit stehen der Beschluss über die Tagesordnung und die vorläufige Geschäftsordnung an. Anschließend werden die Schriftführer, der Landtagspräsident und die Vizepräsidenten gewählt.

AfD-Kandidat Rausch wird voraussichtlich neuer Präsident des Landtags

Vor allem die Wahl zum Landtagspräsidenten wird mit großer Spannung erwartet. Sie könnte ein wichtiges Vorzeichen mit Blick auf die für Dezember geplante Wahl des Ministerpräsidenten sein. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September zwar mit 43,8 Prozent und 39 Sitzen stärkste Kraft geworden, hatte aber die angestrebte absolute Mehrheit um drei Sitze verfehlt.
Es ist deshalb unklar, ob Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die erforderlichen Stimmen für eine Wahl zum Ministerpräsidenten auf sich vereinen kann.

Tobias Rausch. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dass der Kandidat der AfD, Tobias Rausch, am Dienstag zum Landtagspräsidenten gewählt wird, gilt als wahrscheinlich. Das BSW, das mit fünf Sitzen im neuen Landtag vertreten sein wird, hat angekündigt, für Rausch stimmen zu wollen. Die CDU plant, sich der Stimme zu enthalten. SPD, Grüne und Linkspartei wollen gegen Rausch wählen. Auf deren Stimmen würde es dann jedoch nicht ankommen.
Es wäre der erste AfD-Landtagspräsident in einem Bundesland überhaupt.
Sollten mehr als 44 Stimmen auf Rausch entfallen, wäre dies jedoch ein möglicher Hinweis darauf, dass in geheimer Wahl mehr Abgeordnete bereit wären, für den AfD-Kandidaten zu stimmen, als diese und das BSW Abgeordnete aufweisen.
Für die Wahl des Landtagspräsidenten ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichend.
Für die Wahl des Ministerpräsidenten hingegen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit aller Mitglieder notwendig, also 42 Stimmen. Erst beim dritten Wahlgang reicht die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aus.

Ulrich Siegmund erwartet „historischen Tag für Deutschland“

Die AfD möchte laut Medienberichten neben dem Amt des Landtagspräsidenten auch einen Vizepräsidenten stellen. Diesbezüglich soll sich die Fraktion auf Hans-Thomas Tillschneider als Kandidaten geeinigt haben. Dieser ist stellvertretender Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD und gilt parteiintern als nicht unumstritten. Das BSW hat laut „t-online“ bekannt gemacht, dass es nicht vorhabe, Tillschneider seine Stimmen zu geben.
Für die CDU soll Bildungspolitiker Carsten Borchert als Kandidat für einen der Vizeposten ins Rennen gehen. Die SPD will Wissenschaftsminister Armin Willingmann vorschlagen.
Siegmund erklärte, er erwarte sich für Dienstag einen „historischen Tag für Deutschland“. Er rechne damit, dass die „kindische Brandmauer zerbröckelt“. Der amtierende Ministerpräsident und CDU-Fraktionschef Sven Schulze äußerte, er rechne nicht damit, dass Abgeordnete seiner Fraktion zur AfD überlaufen würden. Im Landtag wolle die CDU eine „konstruktive Opposition“ bilden und Anträge als Partei bewerten. Absprachen mit der AfD werde es nicht geben.

Mehrere Proteste vor dem Landtag angekündigt

Für Dienstag sind im Umfeld des Landtags auch Protestaktionen angekündigt. Ab 8 Uhr plant das Bündnis Solidarisches Magdeburg, gegen eine aus seiner Sicht drohende Normalisierung der AfD und die Wahl eines Landtagspräsidenten aus deren Reihen zu demonstrieren.
Zudem soll ab 9 Uhr eine 45-minütige Lesung aus dem Grundgesetz abgehalten werden. Zusätzlich sollen noch weitere Gruppen protestieren, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit. Dieses hatte jüngst auf X für Irritationen gesorgt, nachdem es dazu aufgerufen hatte, ihm „kompromittierendes Material“ über den BSW-Landeschef John Lucas Dittrich zukommen zu lassen.
Angesichts der Möglichkeit einer bevorstehenden AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt haben einige Vereinigungen der Länder kurzfristig ihre Regeln in bestimmten Gremien geändert. So hat Hamburg in Abstimmung mit den anderen Ländern und der noch amtierenden Regierung in Magdeburg erklärt, es werde seinen Vorsitz in der Justizministerkonferenz verlängern. Turnusmäßig wäre Sachsen-Anhalt ab Anfang 2027 an der Reihe gewesen.
Die amtierende Regierung in Sachsen-Anhalt hatte zuvor auf ihren Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz ab Anfang Oktober verzichtet. Stattdessen wird diese Position für ein weiteres Jahr Rheinland-Pfalz innehaben. Die Innenministerkonferenz hat ihrerseits ihr Einstimmigkeitsprinzip für gemeinsame Beschlüsse zugunsten einer qualifizierten Mehrheit abgeschafft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland ticker

Neue AfD-Strategie: FDP will sachbezogene Mehrheiten ermöglichen


In Kürze:

  • Die FDP will auf ihrem digitalen Bundesparteitag am 8. November über einen neuen Umgang mit der AfD beraten.
  • Ein Antrag der Jungen Liberalen Niedersachsen bezeichnet die bisherige Brandmauer-Strategie als gescheitert.
  • Sachbezogene Verständigungen und Mehrheiten mit AfD-Stimmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden.
  • Eine Regierungsbeteiligung der AfD sowie von ihr gestellte Verfassungsrichter sollen ausgeschlossen bleiben.

 
Die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD wird zu einem Thema auf dem außerordentlichen digitalen Bundesparteitag der FDP. Dieser ist für den 8. November angesetzt.
Aus den Reihen der Jungen Liberalen Niedersachsen wird es einen Antrag geben, der auch die Unterstützung durch Parteichef Wolfgang Kubicki findet. Gegenüber der „WELT“ sagte Kubicki, er „teile die Intention des Antrages, einen pragmatischeren Umgang mit der AfD zu finden“.
Zugleich habe er Zweifel, ob ein digitaler Parteitag der richtige Ort sei, eine so grundsätzliche Frage zu erörtern und zu entscheiden, sagte Kubicki. Derzeit werde geprüft, ob der Antrag überhaupt zulässig sei, da ein solcher Parteitag ausschließlich die innere Organisation der FDP zum Gegenstand habe.

Antrag hält AfD weiterhin für Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der Antrag, der auch die Unterstützung von Generalsekretär Martin Hagen hat, geht davon aus, dass die Brandmauer-Strategie gescheitert sei. Die Verweigerung jeglicher Verständigung mit der AfD in Sachfragen habe diese nur stärker gemacht.
Ihr Erfolg sei die Konsequenz eines Vertrauensverlustes in die politische Mitte. Politische Fehlentscheidungen und die Tabuisierung von Debatten hätten der Partei die Möglichkeit eröffnet, sich selbst als einzige Kraft zu inszenieren, die Missstände anspreche.
Die FDP halte laut Antrag am Ziel fest, die AfD politisch zurückzudrängen. Diese vertrete in weiten Teilen „extremistische, menschenfeindliche, rechtsstaatsgefährdende und wirtschaftsfeindliche Positionen“. Ihr Programm und ihr Führungspersonal stellten eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Allerdings führe die Brandmauer-Politik der grundsätzlichen Nichtverständigung dazu, dass die Parteien der Mitte zur Mehrheitsbildung auf Kräfte der Linken angewiesen seien. Aus Sicht der Antragsteller seien diese jedoch „reformunfähig“ – was Lösungen erschwere und die AfD weiter stärke.

 „Sachbezogene Mehrheitsfindung“ soll auch im Vorfeld möglich werden

Deshalb sollen nach dem Willen der Antragsteller Verständigungen über einzelne Sachfragen nicht mehr ausgeschlossen sein. Voraussetzung sei dabei, dass sich die AfD „inhaltlich auf Positionen zubewegt, die mit der FDP-Beschlusslage vereinbar sind“. Zwar solle eine Zusammenarbeit dieser Art die Ausnahme bleiben und Mehrheiten mit den staatstragenden Parteien hätten Vorrang.
Eine Beteiligung der AfD an der Mehrheitsfindung solle jedoch insbesondere dann eine Option sein, wenn ohne sie keine handlungsfähige Mehrheit möglich erscheine. Eine Mehrheit mit AfD-Stimmen solle auch dann in Betracht kommen, wenn „andere Bündnisse aus Sicht der FDP keine tragfähige politische Veränderung ermöglichen“.
Der FDP-Antrag sieht auch vorherige Verständigungen mit der AfD vor. Eine „sachbezogene Mehrheitsfindung“ solle schon im Vorfeld erfolgen können, wenn für Inhalte mit den anderen Parteien keine tragfähige Mehrheit erreicht werde. In diesem Fall solle es auch möglich sein, sich inhaltlich abzustimmen.
In dem Antrag heißt es auch, dem Wählerwillen sei Rechnung zu tragen, was ein automatisches Vorenthalten parlamentarischer Rechte und Ämter ausschließe. Unter Beachtung der Freiheit des Abstimmungsverhaltens sollen Posten etwa im Parlamentspräsidium auch der AfD zustehen, solange der vorgeschlagene Kandidat für das Amt als geeignet erscheine.

Katalog nicht verhandelbarer Themen

Gleichzeitig sieht der Antrag einen „themenbezogenen Konsultationsausschluss“ vor. Bei bestimmten Themen sollen sowohl sachbezogene Mehrheitsfindungen als auch inhaltliche Gespräche als solche mit der AfD ausgeschlossen sein. Dazu zählten etwa Fragen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger.
Auch über Erinnerungskultur, Unabhängigkeit von Justiz und Verfassungsgerichten, Pressefreiheit und Oppositionsrechte, die Mitgliedschaft Deutschlands in EU und NATO, den Euro, die Unterstützung der Ukraine, die Westbindung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Außenpolitik solle es keine Kompromisse mit der AfD geben. In sensiblen Themenfeldern, in denen aus den Reihen der AfD regelmäßig extreme Äußerungen gekommen seien, müssten Parteibasis und Parteiführung eingebunden werden.
Dies gelte auch dort, wo zweifelhaft sei, ob die Forderung auf einem Landes- oder Bundesparteitag der FDP eine Mehrheit fände. Als Beispiele dafür nennt der Antrag Fragen der Asylpolitik, des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften, der Medienpolitik sowie der Gleichstellungs- und Familienpolitik.

Lauterbach: „Auch moralisch unter die 5-Prozent-Hürde“

In Politikfeldern, in denen die AfD keine verfassungsrechtlich problematischen Positionen vertrete, etwa bei der Wirtschafts- und Steuerpolitik, hält der FDP-Antrag eine Verständigung für vertretbar. Es gehe jeweils darum, ob „ein Themenfeld von der in weiten Teilen völkischen Ideologie der Partei berührt wird“. Diese Differenzierung sei sachgerecht und in der parlamentarischen Praxis handhabbar.
Der Antrag schließt allerdings weiterhin aus, der AfD Zugang zu Regierungsämtern, Verfassungsrichterposten oder Posten in vergleichbaren Kontrollorganen zu ermöglichen. Zudem müsse ein Zugriff der Partei auf sensible Informationen ausgeschlossen bleiben.
Kritik an der Vorlage kommt vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der SPD-Politiker schreibt auf X: „Parteien, die gegen die Bedeutungslosigkeit kämpfen, dienen sich der AfD an. Erst das BSW, jetzt offenbar die FDP. Sie fallen damit auch moralisch unter die 5-Prozent-Hürde. Die vernünftigen Leute haben diese Parteien längst verlassen. Jetzt werden es die Wähler mit Werten auch tun.“

FDP noch im EU-Parlament und in vier Landesparlamenten

Buchautor und Unternehmensberater Christoph Giesa hält die Debatte für müßig und äußert: „Ich möchte nicht darüber diskutieren, wie die FDP sich zur AfD verhält, sondern darüber, wie die FDP wieder zur modernsten, spannendsten und zukunftsfähigsten Partei in diesem Land wird.“
Einem anderen FDP-Mitglied, Christoph Anheuser, geht die Annäherungsbereitschaft zu weit. Er schreibt: „Ein FDP-Antrag wird nicht falsch, nur weil die AfD zustimmt. Aber mit ihr Mehrheiten auszuhandeln ist etwas anderes: Wer AfD-Stimmen braucht, gibt ihr Verhandlungsmacht und muss Zugeständnisse machen.“
Die FDP ist seit 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten. Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bleiben ihr nur noch Mandate in den Landesparlamenten von Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im EU-Parlament stellt sie fünf Abgeordnete.
 
Mit Material von dpa 
Categories
deutschland ticker

1. Oktober: Klingbeils Zuckersteuer gestoppt | Tankrabatt gestartet | 100 Beispiele für Steuerverschwendung

Link

Klingbeils Zuckersteuer gestoppt

Das Bundeskanzleramt stoppt überraschend den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen. Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. Nun heißt es, Klingbeils Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab.

Tankrabatt gestartet

Der neue Tankrabatt hat die Spritpreise am ersten Tag der Einführung deutlich sinken lassen. Im bundesweiten Durchschnitt wurden Benzin und Diesel um zehn bis elf Cent günstiger. Durch die Senkung der Energiesteuer sind rund 17 Cent Entlastung möglich. Aral und Circle K kündigten gegenüber Epoch Times an, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

100 Beispiele für Steuerverschwendung

In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler zahlreiche Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder dokumentiert. Der Verein erklärte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinschauen zu wollen.

EU-Abschiebezentren

Die EU-Innenminister haben einer Verschärfung der Abschieberegeln zugestimmt. Die neue Verordnung ermöglicht Abschiebezentren in Drittstaaten für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft auf eine entsprechende Vereinbarung noch in diesem Jahr.

Einstimmigkeit aufgeweicht

Die deutsche Innenministerkonferenz hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass die AfD künftig in einem Bundesland den Innenminister stellen könnte. Dann hätte eine Gegenstimme ausgereicht, um ein Beschluss zu vereiteln. Künftig soll eine Mehrheit von 13 Ländern ausreichen.
 
Categories
etplus ticker

Thüringer Anhörung macht Grenzen eines Parteiverbots sichtbar


In Kürze:

  • Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hörte Sachverständige zu den rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
  • Im Mittelpunkt standen unter anderem Artikel 21 Grundgesetz sowie die Frage, ob ein Teilverbot möglich wäre.
  • Die Anhörung zeigte: Ein Verbotsantrag wäre politisch folgenreich und müsste juristisch belastbar begründet werden.

 
Im Thüringer Landtag ging es bei der mündlichen Anhörung des Justizausschusses am Mittwoch, 30. September, vor allem um die Frage, ob ein Antrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Immer wieder wurde daraus aber auch eine politische und historische Grundsatzdebatte: Wann muss ein Staat handeln? Wann überschreitet eine Partei die Grenze des demokratischen Wettbewerbs? Und wann wird ein Verbotsverfahren selbst zum Risiko für die Demokratie?
Anlass war ein Antrag der Thüringer Linksfraktion an die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Der Thüringer Landtag kann ein solches Verfahren nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt sind auf Bundesebene Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Justizausschuss hörte dazu mehrere Sachverständige – darunter Hans-Georg Maaßen, Ulrich Vosgerau und eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) –, sowie den Prominenten Hape Kerkeling an.
Der rechtliche Maßstab ist hoch. Nach dem Grundgesetz sind Parteien nur dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

„Fakten, Fakten, Fakten“

Hans-Georg Maaßen setzte den Ton der Gegenposition. Der Jurist und frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erinnerte an seine Rolle im zweiten Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei NPD, das im Jahr 2017 endete. Wer über ein Parteiverbot rede, brauche eine Rechtsgrundlage, sagte Maaßen. Dafür borgte er sich das ehemalige Motto des „Focus“-Magazins: „Fakten, Fakten, Fakten.“
Seine zentrale Frage lautete: Gibt es bei der AfD eine „zweite Agenda“? Maaßen argumentierte, Programme und öffentliche Bekenntnisse der AfD enthielten Bezüge zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer ein Verbot anstrebe, müsse deshalb beweisen, dass diese Bekenntnisse nur Fassade seien. Einzelne Zitate oder Aussagen von Funktionären reichten aus seiner Sicht nicht aus, solange nicht erkennbar werde, dass sie den Kurs der Partei tatsächlich prägten.
Aus dem Ausschuss kam die Nachfrage, wie Maaßen Äußerungen führender AfD-Politiker bewerte. Innenminister Georg Maier (SPD) hielt ihm Aussagen von AfD-Chefin Alice Weidel und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier vor, in denen Gerichte und Verfassungsrichter scharf angegriffen wurden. Maaßen ordnete solche Aussagen überwiegend als politische Polemik ein. Kritik an Gerichten, auch harte, begründe für sich noch keine Ablehnung des Rechtsstaates.
Eine weitere Frage zielte auf frühere Mitglieder der NPD beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei Die Heimat in der AfD.
Der ehemalige Vorsitzende der WerteUnion antwortete, ein Wechsel einzelner Personen „infiziere“ nicht automatisch eine Partei. Entscheidend sei, ob solche Personen Einfluss auf die politische Ausrichtung hätten. Erst wenn Funktionäre mit steuernder Wirkung oder größere Gruppen den Kurs prägten, könne daraus eine relevante Zurechnung entstehen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt auf das Gesamtbild

Anders argumentierte die GFF. Ihre Vertreterin, die Juristin Valentina Chiofalo, stellte das Gutachten der Organisation vor. Die GFF hat nach eigenen Angaben mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Datenpunkte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Die AfD verstoße nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF wahrscheinlich Erfolg.
Chiofalo nannte zwei Argumentationslinien. Zum einen gehe es um angebliche Forderungen von AfD-Vertretern nach strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Legitime Strafanzeigen seien nicht das Problem, sondern der Ruf nach Haft, Anklagebank und politischer Abrechnung wegen demokratisch getroffener Entscheidungen.
In der Anhörung wurde gefragt, ob solche Forderungen nicht noch zum normalen Meinungskampf gehörten. Chiofalo zog die Grenze dort, wo politische Entscheidungen nachträglich kriminalisiert werden sollten. Schon das „Damoklesschwert“ künftiger Strafverfolgung könne parlamentarische Entscheidungen beeinflussen.
Zum anderen habe die GFF eine Verletzung der Menschenwürde durch die AfD belegt. Dabei gehe es nicht um einzelne Aussagen von Vertretern, sondern um ein politisches Konzept. Chiofalo sprach von einem angeblichen ethnisch-kulturellen Volksverständnis, von behaupteter rechtlicher Abwertung bestimmter Deutscher mit Einwanderungsgeschichte sowie von Forderungen gegen Muslime und Schutzsuchende.
Beim Thema Kopftuchverbot unterschied die Juristin zwischen Regelungen für staatliche Amtsträger und Forderungen, Privatpersonen mit islamischem Kopftuch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Das sei kein allgemeiner Laizismus, sondern ziele auf die Verdrängung des Islams aus dem öffentlichen Raum.

Kerkeling: Verbotsverfahren reicht nicht aus

Besonders sichtbar wurde der Unterschied zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive bei Hape Kerkeling. Der Unterhalter sagte gleich zu Beginn, er spreche „nicht als Experte für Verfassungsrecht“, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Kerkeling argumentierte nicht juristisch anhand von Paragrafen, sondern sprach vor allem aus der historischen Erfahrung heraus.
Er erinnerte daran, dass Thüringen ein besonderer Ort der deutschen Demokratie- und Diktaturgeschichte sei. 1930 wurde hier mit Wilhelm Frick der erste NSDAP-Innenminister eines deutschen Landes ernannt; das KZ Buchenwald liegt nur wenige Kilometer entfernt.
Kerkeling sagte, eine Demokratie könne sich selbst abschaffen, wenn genügend Menschen wegschauten. Sein Kernargument lautete: Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 verharmlose oder umdeute, verlasse den Boden des Grundgesetzes.
Aus dem Ausschuss wurde er gefragt, ob ein Verbot das Gedankengut verschwinden lasse. Kerkeling verneinte, dass ein Verbotsverfahren allein ausreiche. Demokratie müsse täglich verteidigt werden. Zugleich hielt er ein Verbotsverfahren für notwendig.
Auf die Sorge, ob ein gescheitertes Verfahren die AfD stärken könne, antwortete er, er habe „große Hoffnung“, dass Karlsruhe der Partei keinen „Persilschein“ ausstelle.
Eine weitere Frage zielte auf die AfD-Wähler. Was werde aus ihnen, wenn eine Partei verboten werde? Kerkeling unterschied zwischen Organisation und Anhängerschaft. Die Wähler seien nicht verschwunden, müssten aber politisch wieder erreicht werden. Demokratische Parteien müssten zuhören und Sorgen ernst nehmen. Sein Appell ging damit über das Verbotsverfahren hinaus: Ein juristischer Schritt könne politische Arbeit nicht ersetzen.

Vosgerau warnt vor Karlsruhe als Versuchslabor

Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer, stellte sich entschieden gegen die Logik eines Verbotsantrags. Er hielt den Thüringer Antrag zwar nicht für verfassungswidrig, aber für rechtlich begrenzt wirksam. Thüringen könne das Verfahren nicht selbst einleiten; der Landtag könne seine Landesregierung auch nicht einfach im Bundesrat anweisen. In der Sache sah Vosgerau keine Erfolgsaussicht.
Besonders wandte er sich gegen die Vorstellung, man könne Karlsruhe erst einmal „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein unverbindliches Gutachten. Wer den Antrag stelle, müsse von der Verfassungsfeindlichkeit überzeugt sein. Vosgerau sagte: „Da kann man nicht sagen: Wir probieren das mal.“ Schon der Antrag greife tief in den politischen Wettbewerb ein.
Vosgerau stellte zudem die Möglichkeit eines Teilverbots infrage. Hintergrund ist Paragraf 46 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Danach kann das Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei“ beschränken.
Der Staatsrechtler bezweifelte, dass diese Regelung vom Grundgesetz gedeckt sei, weil Artikel 21 Grundgesetz nur von Parteien spreche, nicht ausdrücklich von Landesverbänden oder Teilorganisationen. Aus seiner Sicht könnte ein Antragsteller dadurch das Risiko eines Verfahrens senken: Scheitere ein Verbot der Gesamtpartei, könne ein Teilerfolg gegen einen Landesverband politisch dennoch als Erfolg erscheinen.

Delegitimiert die AfD staatliche Institutionen?

In der Befragung wurde Vosgerau außerdem auf die These angesprochen, die AfD delegitimiere staatliche Institutionen. Er unterschied zwischen Kritik und verfassungsfeindlicher Delegitimierung. Regierung und staatliche Stellen hart anzugreifen, sei Recht der Bürger und Pflicht der Opposition, sagte er. Gefährlich werde es erst, wenn eine Partei die Grundordnung selbst beseitigen wolle.
Auch beim Volksbegriff widersprach Vosgerau der Verbotsargumentation. Das NPD-Urteil von 2017 dürfe nicht so gelesen werden, als sei jeder ethnisch-kulturelle Bezug automatisch verfassungswidrig. Problematisch werde es aus seiner Sicht erst, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft ohne Einzelfallprüfung Rechte wie die Staatsangehörigkeit aberkannt werden sollten.
Schließlich verwies Vosgerau auf Artikel 146 Grundgesetz. Der Staatsrechtler argumentierte: Das Grundgesetz sehe selbst vor, dass es eines Tages durch eine neue Verfassung abgelöst werden könne. Artikel 146 sagt, dass das Grundgesetz an dem Tage sein Gültigkeit , an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“ sei.
Daraus leitete Vosgerau eine grundsätzliche Frage ab: Wenn das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt bleibe und über eine neue Verfassung nachdenken dürfe, wie könne dann politisches Handeln in Richtung einer neuen Verfassung als verfassungsfeindlich verfolgt werden? Er formulierte zugespitzt, das Grundgesetz erkläre gewissermaßen „die Revolution“ für legal.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 allerdings klargestellt, dass Artikel 146 während der Geltung des Grundgesetzes kein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung legitimiert.
Parteien dürften über eine neue Verfassung und andere Staatsmodelle sprechen. Ein planvolles Vorgehen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit bleibe jedoch verfassungsrechtlich relevant.
Das Bundesverfassungsgericht heißt es dazu:
„Auch wenn Art. 146 GG dem Verfassungsgeber die Möglichkeit einer völligen Neuschöpfung der Verfassung eröffnen sollte, wird dadurch für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes ein auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes aktives Handeln einer politischen Partei nicht legitimiert. Diese kann sich auf die Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG nur berufen, soweit ihr Handeln nicht gegen den unantastbaren Kernbestand einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist.“

Die Lehren aus dem NPD-Verfahren

Über der gesamten Anhörung stand das 2017er-NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, verbot die Partei aber letztlich nicht. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns möglich erscheinen ließen.
Ein Verbot verlange laut Gericht also mehr als verfassungsfeindliche Programmatik. Die Partei müsse über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele “nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“.
Genau hier sehen Befürworter eines Verfahrens den Unterschied zur AfD. Sie ist keine politisch bedeutungslose Kleinstpartei. Sie verfügt über Mandate, Fraktionen, Landesverbände, kommunale Verankerung und hohe Umfragewerte.
Aus Sicht der GFF spreche gerade dieses Potenzial dafür, die AfD am Karlsruher Maßstab anders zu bewerten als die NPD. Gegner halten dagegen, politische Stärke könne nicht den Nachweis verfassungswidriger Ziele ersetzen.
Weitere Sachverständige, die im Landtag am 30. September aussagten, waren die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer sowie die Rechtswissenschaftler Katrin Groh und Kyrill-Alexander Schwarz.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Categories
deutschland ticker

Mögliche AfD-Minister sorgen für neue Regeln bei der Innenministerkonferenz: Was sich ändert


In Kürze:

  • Die Innenministerkonferenz schafft das seit 1954 praktizierte Einstimmigkeitsprinzip bei ihren Beschlüssen ab.
  • Künftig sollen grundsätzlich 13 von 16 Ländern für einen Beschluss ausreichen.
  • Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig die AfD in einzelnen Ländern den Innenminister stellen könnte.
  • Die IMK kann weiterhin selbst kein unmittelbar geltendes Recht schaffen.

 
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Bis dato war es üblich, dass Beschlüsse des Gremiums einstimmig gefällt werden mussten. Dies sollte die Bedeutung der Position als gemeinsamer Standpunkt der Länder unterstreichen.
Künftig sollen Beschlüsse auch schon dann als repräsentativ für die Länder angesehen werden, wenn eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Länder zustimmen. Wie ein Sprecher des Gremiums mitteilte, haben die 16 Länderminister diese Neuerung im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Die neue Regel soll ab sofort gelten.

IMK hat seit 1954 beratende und koordinierende Funktion

Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig in einigen Bundesländern die AfD den Innenminister stellen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund jüngst angekündigt, sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen zu wollen. Dies impliziert, dass er eine Regierungsbildung als realistisch betrachtet.
Dies hätte nach der bisherigen Praxis zur Folge, dass die AfD Beschlüsse der IMK blockieren könnte. Um dies zu verhindern, hat die Konferenz ihr Reglement geändert.
Die IMK besteht seit 1954. Seit dieser Zeit hat auch das Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen gegolten. Bei der IMK handelt es sich um kein Gesetzgebungsorgan. Entsprechend ergibt sich die Abstimmungsregel auch nicht aus dem Grundgesetz. Auch hat sich das Gremium keine geschriebene Geschäftsordnung gegeben. Die Praxis entsprang vielmehr aus langjähriger Übung.

Beschlüsse können Grundlage für Gesetzentwürfe werden

Das bisherige Verfahren sollte verhindern, dass Länder bei sensiblen Fragen der inneren Sicherheit einfach überstimmt werden. Ein Land konnte Beschlüsse verhindern, auch Enthaltungen waren möglich. Abweichende Positionen konnten im Protokoll dokumentiert werden. Die Minister standen unter Druck, unterschiedliche politische Interessen zusammenzuführen.
Direkt für die Bürger oder auch die Länderbehörden verbindliche Regelungen kann die IMK nicht schaffen. Sie dient jedoch der Beratung und der politischen Koordinierung. Die Innenminister der Länder können Beschlüsse allerdings zur Grundlage eigener Verordnungen oder Gesetzesanträge machen. Gleiches gilt für den Bundesinnenminister, der als ständiger Gast ohne Stimmrecht an der Konferenz teilnimmt.
Die IMK berät und koordiniert insbesondere das Vorgehen in Bereichen wie Polizei und innerer Sicherheit, Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung, Asyl und Einwanderung, Bevölkerungsschutz und Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Zuletzt spielte die IMK etwa bei der Drohnenabwehr eine Rolle: Auf ihrer Herbstkonferenz im Dezember 2025 verständigten sich die Länder mit dem Bund auf ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum unter Federführung des Bundes. Das Zentrum wurde anschließend am 17. Dezember 2025 in Berlin eröffnet.

Ein einzelnes Land kann IMK-Beschlüsse künftig nicht mehr verhindern

Die neue Schwelle entspricht in etwa einer qualifizierten Mehrheit von etwa 81 Prozent der Länder. Stimmen mindestens 13 Länder zu, sollen Beschlüsse nach wie vor einen sehr breiten Konsens unter den Länderministern abbilden.
Auch künftig kann ein Beschluss der IMK kein eigenes Recht schaffen. Verfassungsrechtliche Zuständigkeiten werden nicht verschoben. Die Länderminister können die Beschlüsse in Eigenverantwortung umsetzen – etwa durch eigene Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Landesgesetzentwürfe oder die Schaffung einer einheitlichen Verwaltungspraxis.
Auf Bundesgesetze hat die IMK unverändert keinen direkten Einfluss. Ihre Beschlüsse können sich aber als Forderungen an den Bund richten. Die Länder können sie über den Bundesrat einbringen.
Die nunmehrige Abschaffung der Einstimmigkeit stärkt voraussichtlich die Entscheidungsfähigkeit. Gleichzeitig wird jedoch potenziell der Anspruch der IMK geschwächt, die Position aller Länder auszudrücken.
Es gibt bis dato keine Statistik dazu, welche Länder von ihrer Möglichkeit, Beschlüsse zu verhindern, in der IMK bisher Gebrauch gemacht haben.
Categories
deutschland etplus ticker

AfD-Verbotsverfahren: Expertenanhörung in Erfurt zu Für und Wider


In Kürze:

  • Der Thüringer Landtag befasst sich in einer Anhörung mit einem Antrag der Linken zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
  • Ein Verbot könnten nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
  • Befürworter und Skeptiker bewerten, ob ein Verfahren rechtlich tragfähig und politisch verantwortbar wäre.

 
Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch, 30. September, eine öffentliche mündliche Anhörung vor dem Justizausschuss zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren begonnen. Grundlage ist ein Antrag der Linken-Fraktion vom Mai 2025. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.
Eine Entscheidung über ein Parteiverbot fällt in Erfurt nicht. Die Anhörung der geladenen Experten soll den im Landtag vertretenen Parteien unter anderem Aufschluss darüber geben, wie aussichtsreich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.
Geladen waren mehrere Sachverständige und weitere zu befragende Personen, darunter Juristen, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens.
Die Anhörung war in drei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block wurden die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer gehört. Im zweiten Block folgten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh. Für den dritten Block waren der Unterhalter Hape Kerkeling, der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Rechtswissenschaftler Kyrill-Alexander Schwarz und der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vorgesehen.
Der Landesverband der AfD in Thüringen stellt seit der Wahl 2024 die größte Fraktion im Erfurter Landtag.

Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot

Der rechtliche Rahmen setzt der Landespolitik enge Grenzen. Ein Parteiverbotsverfahren gegen eine bundesweit organisierte Partei können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
Eine Landesregierung ist nur dann antragsberechtigt, wenn sich die Organisation einer Partei auf ihr eigenes Land beschränkt. Der Thüringer Antrag der Linksfraktion zielt deshalb nicht auf einen Alleingang des Landes. Er soll die Landesregierung politisch dazu bewegen, über den Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auf ein Verfahren hinzuwirken.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,“. Über diese Frage entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht hat diese Vorgaben in früheren Parteiverbotsverfahren präzisiert. Ein Verbot setzt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele voraus. Eine Partei muss auch aktiv darauf hinarbeiten, diese Ziele zu erreichen.
Im NPD-Urteil von 2017 verlangte Karlsruhe zudem konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg zumindest möglich erscheint. Die NPD wurde damals trotz verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht verboten, weil ihr nach Einschätzung des Gerichts die tatsächliche Durchsetzungskraft fehlte. Genau diese Frage der „Potentialität“ wäre auch bei einem möglichen AfD-Verfahren zentral.

AfD sieht Verfahren als aussichtslos

Der Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff von der AfD hält ein mögliches Verbotsverfahren für „völlig aussichtslos“. Im Interview mit Epoch Times begründete er dies mit juristischen und gesellschaftlichen Einwänden. Aus seiner Sicht beruhe die Debatte in Thüringen wesentlich auf den Einstufungen des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.
Genau dieses Fundament stellt Haseloff infrage. Er verwies auf den Untersuchungsausschuss zum Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD). Dort sei aus Sicht der AfD deutlich geworden, dass die Einstufung des Landesverbandes „völlig rechtswidrig“ erfolgt sei. Das gesamte Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren beruhen solle, sei deshalb „bröselig“.
Ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände sei nicht möglich. Für ein Verbot der Gesamtpartei gebe es zudem keine ausreichende Beweislast.

Jurist warnt vor vorschneller Bewertung

Deutlich zurückhaltender äußerte sich Ralph Hutschenreuther. Hutschenreuther ist Jurist und sitzt seit 2024 im Thüringer Landtag, eingezogen für das BSW. Inzwischen hat er zusammen mit anderen ehemaligen BSW-Abgeordneten die Fraktion Thüringen Gerecht gegründet.
Im Interview mit Epoch Times sagte Hutschenreuther die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ließen sich nicht abschließend bewerten. Auch die Anhörung könne kein „abschließendes Ergebnis“ liefern, weil dort nicht alle Beweise gesichtet und bewertet würden.
Es gehe zunächst um rechtliche Grundlagen, mögliche Antragswege und die Frage, wer antragsberechtigt sei. Auch ein Verbot rechtlich oder organisatorisch selbstständiger Teilstrukturen sei umstritten. Ein solches Teilverbot habe es nach seiner Kenntnis bislang nicht gegeben. Am Ende müsse darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

CDU sieht offene Fragen

Auch die CDU-Abgeordnete Marion Rosin betonte im Interview mit Epoch Times, dass Thüringen nicht selbst über ein Parteiverbot entscheide. Man stehe am „Anfang eines Prozesses“. Die CDU-Fraktion wolle sich zunächst durch die Anhörung informieren und anschließend bewerten, wie weiter damit umzugehen sei.
Rosin verwies auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, aber auch auf den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag.
Gleichzeitig betonte sie, die Verfassung sei das „höchste Gut“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sollten Parteien diese Grundlage nicht achten, könne ein Verbotsverfahren eine Lösung sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, müsse jedoch sorgfältig geklärt werden.

Was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte

Haseloff warnte, ein erfolgreiches Verbot würde vielen Bürgern die politische Alternative nehmen, die sie inzwischen wählten. Er bezweifelte, dass diese Wähler anschließend einfach zu anderen Parteien zurückkehren würden. Aus seiner Sicht werde ein Verbot zu einer „massiven Verdrossenheit“ führen.
Hutschenreuther sieht ebenfalls Gesprächsbedarf nach einem möglichen Verbot. Entscheidend sei die öffentliche Erklärung, dass nicht einzelne Wähler oder Meinungen verboten würden. Ein Parteiverbot treffe eine Organisation, nicht die politische Haltung jedes einzelnen Unterstützers.
Nach einem erfolgreichen Verfahren müsse der Bevölkerung deshalb erklärt werden, dass nicht Protest oder politische Unzufriedenheit verboten würden, sondern eine Organisation, die nach Karlsruher Bewertung gegen Grundwerte des Grundgesetzes verstößt. Gleichwohl räumte er ein, dass ein solches Verfahren das politische Klima komplizierter machen könne.
Rosin sagte, mögliche Spannungen seien selbstverständlich zu berücksichtigen. Gerade wegen der hohen Zustimmungswerte der AfD müsse die Politik sehr genau prüfen, ob der Zeitpunkt und der Weg richtig seien. Aufgrund der Wahlerfolge der AfD müsse geprüft werden, ob ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung weiter verstärken könne.

Entscheidung liegt nicht in Erfurt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, die AfD habe sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert und ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes lägen demnach vor.
Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander: politisch die Frage, wie ein Verbot auf Wähler und Gesellschaft wirken würde; verfassungsrechtlich die Frage, ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind.
Ein mögliches Verfahren läge am Ende nicht in Erfurt, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Der Thüringer Landtag kann mit der Anhörung Argumente sammeln und den Antrag der Linken-Fraktion weiter beraten. Ob daraus eine Initiative gegenüber Bundesregierung oder Bundesrat wird, bleibt offen.
Categories
deutschland ticker

Innenminister beschließen nicht mehr zwingend einstimmig

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister erfuhr, wurde diese Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in dem Gremium eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.

Bund ist nur als Gast dabei

Die Frage, ob dieses Prinzip mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister beibehalten werden sollte oder nicht, war in der IMK schon länger diskutiert worden. Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Vielmehr beruht das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, auf langjähriger Praxis.
Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.

Blockade verhindern

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK in einem solchen Fall dafür Sorge trage, „dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU) hatte damals gesagt:
„Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.“ Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten, Ulrich Siegmund, mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen.
Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten im Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren. (dpa/red)
Categories
deutschland

Live: Kerkeling und Maaßen sprechen bei Anhörung zum AfD-Verbot im Thüringer Landtag

Erstmals kommen Experten und ein Prominenter bei einer Anhörung zum Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in einem Landesparlament zu Wort.
Geladen sind heute in Erfurt namhafte Verfassungsrechtler, der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sowie der Entertainer Hape Kerkeling. Beantragt hat die Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Parlaments die Linke-Landtagsfraktion, die sich seit Jahren für ein AfD-Verbot einsetzt.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Warum sind Hape Kerkeling und Hans-Georg Maaßen eingeladen?

Der Entertainer und der frühere Bundesverfassungsschutzchef sind als Anzuhörende eingeladen – Kerkeling auf Wunsch der Linken, Maaßen auf Antrag der AfD-Fraktion. „Es ist eine gesellschaftspolitische Debatte, deswegen muss das auch prominent diskutiert werden“, sagte Thüringens Linksfraktionschef Christian Schaft und verweist darauf, dass Kerkeling deutliche Worte beim Gedenken zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gefunden habe.
Thüringens Vize-AfD-Fraktionschef Daniel Haseloff wiederum begründet die Einladung Maaßens mit dessen Expertise als früherer Verfassungsschutzchef. Maaßen war zuletzt bei mehreren AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Grundsätzlich hält Haseloff kürzlich die Anhörung für überflüssig, „weil wir davon ausgehen, dass, selbst wenn es zu einem Verbotsverfahren kommt, das das scheitern würde“.

Wo steht die Debatte derzeit?

Über das Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens wird seit Jahren diskutiert. Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie. Kritiker zweifeln am Erfolg eines solchen Verfahrens. AfD-Politiker und Unterstützer sehen in dem Vorstoß den Versuch, eine Oppositionspartei, die derzeit in den bundesweiten Sonntagsfragen führt, auszuschalten.
Zuletzt hatte die Debatte rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wieder an Fahrt aufgenommen: Mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich kürzlich ein einflussreicher CDU-Politiker für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens aus.

AfD-Vorsprung wächst in Umfrage auf Rekordwert

In den jüngsten bundesweiten Umfragen liegt die AfD mit deutlichem Abstand an der Spitze. Im aktuellen Sonntagstrend des Instituts Insa für die „Bild am Sonntag“ kommt die Partei auf 29 Prozent. Weit abgeschlagen folgt die CDU mit 19 Prozent. SPD und Grüne erreichen 14 beziehungsweise 15 Prozent. Die Linke kommt auf zehn Prozent. FDP und BSW liegen unter fünf Prozent.
(dpa/afp/red)
Categories
deutschland ticker

Kerkeling und Maaßen sprechen bei Anhörung zum AfD-Verbot im Thüringer Landtag

Erstmals kommen Experten und ein Prominenter bei einer Anhörung zum Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in einem Landesparlament zu Wort.
Geladen sind heute in Erfurt namhafte Verfassungsrechtler, der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sowie der Entertainer Hape Kerkeling. Beantragt hat die Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Parlaments die Linke-Landtagsfraktion, die sich seit Jahren für ein AfD-Verbot einsetzt.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Warum sind Hape Kerkeling und Hans-Georg Maaßen eingeladen?

Der Entertainer und der frühere Bundesverfassungsschutzchef sind als Anzuhörende eingeladen – Kerkeling auf Wunsch der Linken, Maaßen auf Antrag der AfD-Fraktion. „Es ist eine gesellschaftspolitische Debatte, deswegen muss das auch prominent diskutiert werden“, sagte Thüringens Linksfraktionschef Christian Schaft und verweist darauf, dass Kerkeling deutliche Worte beim Gedenken zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gefunden habe.
Thüringens Vize-AfD-Fraktionschef Daniel Haseloff wiederum begründet die Einladung Maaßens mit dessen Expertise als früherer Verfassungsschutzchef. Maaßen war zuletzt bei mehreren AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Grundsätzlich hält Haseloff kürzlich die Anhörung für überflüssig, „weil wir davon ausgehen, dass, selbst wenn es zu einem Verbotsverfahren kommt, das das scheitern würde“.

Wo steht die Debatte derzeit?

Über das Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens wird seit Jahren diskutiert. Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie. Skeptiker zweifeln am Erfolg eines solchen Verfahrens. AfD-Politiker sehen in dem Vorstoß den Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten.
Zuletzt hatte die Debatte rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wieder an Fahrt aufgenommen: Mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich kürzlich ein einflussreicher CDU-Politiker für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens aus.

AfD-Vorsprung wächst in Umfrage auf Rekordwert

In den jüngsten bundesweiten Umfragen liegt die AfD mit deutlichem Abstand an der Spitze. Im aktuellen Sonntagstrend des Instituts Insa für die „Bild am Sonntag“ kommt die Partei auf 29 Prozent. Weit abgeschlagen folgt die CDU mit 19 Prozent. SPD und Grüne erreichen 14 beziehungsweise 15 Prozent. Die Linke kommt auf zehn Prozent. FDP und BSW liegen unter fünf Prozent.
(dpa/afp/red)
Categories
deutschland ticker

Siegmund will im Dezember Regierungschef werden

Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund hat angekündigt, sich in der Dezember-Sitzung des Magdeburger Landtags als Ministerpräsident zur Wahl zu stellen. „Wir sind weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit einer anderen Landtagsfraktion und mit einzelnen anderen Abgeordneten dieses Landtages anderer Fraktionen“, sagte der AfD-Co-Fraktionschef.
„Deswegen möchte ich hier und heute verkünden, dass nach aktuellem Stand, dass ich in der Dezember-Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt als Ministerpräsidenten-Kandidat hier in Sachsen-Anhalt antreten werde.“
Bei der Wahl am 6. September war die AfD mit Siegmund als Spitzenkandidaten mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Die AfD führt derzeit Gespräche mit dem BSW zur Regierungsbildung. Das BSW schließt eine Koalition aus. Es geht bei den Gesprächen um Inhalte, die eine AfD-geführte Minderheitsregierung umsetzen müsste. Ergebnisse gibt es bisher nicht.

Vor der Wahl Regierung ohne eigene Mehrheit ausgeschlossen

Siegmund hatte vor der Landtagswahl mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene absolute Mehrheit zu regieren – er wolle sich nur zum Ministerpräsidenten wählen lassen, wenn seine Partei allein regieren könne, betonte er mehrfach.
Zur genauen Konstruktion einer künftigen Regierung äußerte er sich jetzt nicht. Sein Ziel sei aber immer gewesen, eine stabile Regierung auf den Weg zu bringen. „Ich würde ja nicht in die Wahl des Ministerpräsidenten hineingehen, wenn ich die Stabilität nicht vorher als Gewissheit hätte. Demzufolge wird es keine klassische Minderheitsregierung werden, wenn alles so läuft, wie wir es aktuell geplant haben, gibt es ein Format der Stabilität, wo ich jetzt noch keine weiteren Details exakt geben darf.“ Es sei aber ein Format oberhalb einer Minderheitsregierung, das derzeit sondiert werde.
Wie Siegmund ins Amt kommt, ist offen. Die AfD stellt im Parlament 39 Abgeordnete. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze, das BSW ist mit 5 Abgeordneten vertreten. Für eine Mehrheit im Parlament braucht es 42 Stimmen. Das BSW hat jedoch angekündigt, sich bei der Ministerpräsidentenwahl enthalten zu wollen. Im dritten Wahlgang reicht in Sachsen-Anhalt eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Erster Austausch von vier Parteien

Parallel zu den Gesprächen von AfD und BSW hat es am Dienstag auch einen ersten Austausch von SPD, Grünen, Linken und BSW in Magdeburg gegeben. Dabei geht es etwa um die Frage, ob es einen überparteilichen Ministerpräsidenten geben könnte. Die Gespräche wollen die vier Parteien nach der konstituierenden Sitzung des Landtags, die am 6. Oktober stattfindet, fortsetzen.
Eine Mehrheit im Magdeburger Parlament haben die vier Fraktionen nicht, diese gäbe es nur zusammen mit der CDU. Die Christdemokraten hatten die Einladung der SPD zuvor jedoch abgelehnt, sie sehen sich in der Opposition. (dpa/red)
Categories
deutschland ticker

25. September: Neues Bundespolizeigesetz beschlossen | Grundrecht auf Asyl abschaffen | Keine Einigung in Sachsen-Anhalt

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Neues Bundespolizeigesetz beschlossen

Der Bundestag hat die Neufassung des Bundespolizeigesetzes mit 322 Ja-Stimmen verabschiedet. Die Bundespolizei erhält damit erweiterte Befugnisse, beispielsweise bei der Telekommunikationsüberwachung, der Drohnenabwehr und der biometrischen Erkennung. Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer möglichen Ausweitung staatlicher Überwachung und bemängeln Defizite bei Kontrolle und Transparenz.

Grundrecht auf Asyl abschaffen

Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster fordert die Streichung des Grundrechts auf Asyl aus dem Grundgesetz. Stattdessen sollen jährliche Kontingente gelten. Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem Beugehaft für abgelehnte Asylbewerber, strengere Vorraussetzungen zur Einbürgerung und eine Lockerung der Menschenrechtskonvention, um Straftäter leichter abschieben zu können.

Keine Einigung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Einigung über die Größe der Landtagsausschüsse. Die AfD will zwölf Mitglieder pro Ausschuss, die Verwaltung empfiehlt elf. Am 30. September folgt eine weitere Beratung im Vor-Ältestenrat. Die endgültige Entscheidung fällt mit der Geschäftsordnung am 6. Oktober.

Rückruf eine Million Fahrzeuge

Wegen möglicher Korrosion an einer Lenkungsverschraubung rufen VW, Audi und Seat weltweit Millionen Fahrzeuge zurück, davon mindestens 950.000 in Deutschland. Betroffen sind unter anderem der Tiguan, der Golf Variant, der Audi Q3 sowie der Seat Ateca und der Tarraco. Die Reparatur dauert bis zu einer Stunde. Bisher sind keine Personenschäden bekannt.

Xis Besuch inmitten Protesten

US-Präsident Donald Trump und der chinesische Staatschef Xi Jinping trafen sich zu Gesprächen hinter verschlossenen Türen über drängende Themen wie Handel, KI und Taiwan. Trump sagte, die dort getroffenen Entscheidungen würden für die kommenden Jahrzehnte von Bedeutung sein. Begleitet wurden die Gespräche von Demonstrationen, die die Menschenrechtssituation in China anprangern.
 
Categories
deutschland ticker

24. September: SPD-Altpolitiker verlangt Ende der Brandmauer | Trump empfängt Xi | Wirtschaft wächst

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

SPD-Altpolitiker verlangt Ende der Brandmauer

In Mecklenburg-Vorpommern hat der langjährige SPD-Kommunalpolitiker Norbert Raulin ein Ende der „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD gefordert. Diese Taktik habe sich als kontraproduktiv erwiesen, so der 73-Jährige. Seiner Ansicht nach habe dies dazu beigetragen, dass die AfD bei der Landtagswahl auf 38,2 Prozent der Stimmen anwachsen konnte.

Trump empfängt Xi

US-Präsident Donald Trump hat den chinesischen Staatschef Xi Jinping am Flughafen nahe Washington persönlich und mit militärischen Ehren empfangen – eine äußerst seltene Geste. Unmittelbar nach Xis Ankunft verkündete der US-Finanzminister, dass sich beide Staaten auf eine zweimonatige Verlängerung ihrer Zollstreit-Einigung verständigt haben. Heute ist ein Treffen im Weißen Haus geplant.

Wirtschaft wächst

Deutschlands Wirtschaft könnte in diesem Jahr doppelt so schnell wachsen wie bislang erwartet: Führende Wirtschaftsinstitute hoben ihre Prognose auf 1,3 Prozent an. Gleichzeitig dürfte die Inflation 2027 auf 3,2 Prozent steigen. Entlastungen für Bürger – wie den Tankrabatt ab 1. Oktober – sehen die Institute skeptisch. Dafür gebe es keinen finanzpolitischen Spielraum.

Kein Olympia in Berlin

Berlin zieht seine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele zwei Tage vor der Entscheidung offiziell zurück. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner macht die Linken-Politikerin Elif Eralp verantwortlich. Eralp, die neue Bürgermeisterin werden könnte, ist Olympia-Gegnerin und hatte bereits den Bewerbungsprozess samt Kosten kritisiert.

Spritpreise

Niedersachsen will die erlaubte tägliche Preiserhöhung an Tankstellen von 12 auf 20 Uhr verschieben. Für Berufstätige und Familien sei die Mittagszeit unpraktisch. Unterdessen plant die Bundesregierung einen neuen Tankrabatt. Er soll die Preise für Benzin und Diesel um bis zu 17 Cent pro Liter senken. Bundestag und Bundesrat stimmen morgen darüber ab.
 
Categories
deutschland ticker

Mecklenburg-Vorpommern: SPD-Altpolitiker fordert Ende der „Brandmauer“ zur AfD


In Kürze:

  • SPD-Altpolitiker Norbert Raulin fordert ein Ende der „Brandmauer“ gegenüber der AfD.
  • Er sieht einen Zusammenhang zwischen der Ausgrenzung und den starken AfD-Ergebnissen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Auch der SPD-Landrat Markus Bauer plädiert in Sachsen-Anhalt für eine sachorientierte Zusammenarbeit mit allen Parteien.
  • Linken-Bundestagsabgeordneter David Schliesing kritisiert diese Position als Forderung nach einer Normalisierung der AfD.

 
In Mecklenburg-Vorpommern hat ein lokal bekannter langjähriger Kommunalpolitiker der SPD ein Ende der „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD gefordert. Im Gespräch mit dem „Nordkurier“ vertrat Norbert Raulin die Auffassung, dass diese Taktik keinen Erfolg gehabt und sich als kontraproduktiv erwiesen habe.
Raulin war von 1989 bis 2015 Bürgermeister von Strasburg, einer 4.200-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Außerdem war er Chef der SPD-Kreistagsfraktion und Geschäftsführer der kommunalen Wohnungsgesellschaft Ueckermünde.

SPD-Politiker Raulin: „Brandmauer hat AfD nur stärker gemacht“

Der 73-jährige Altpolitiker macht die sogenannte Brandmauer dafür verantwortlich, dass die AfD bei der jüngsten Landtagswahl auf 38,2 Prozent der Stimmen anwachsen konnte. In mehreren ländlichen Wahlkreisen von Vorpommern-Greifswald erzielte die Partei sogar 50 Prozent oder mehr. Anders als in anderen ostdeutschen Bundesländern stuft der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern die AfD bislang nicht als gesichert rechtsextremistisch ein.
Raulin erklärte, die „Brandmauer“ habe „nur gebracht, dass die AfD Höchstergebnisse erzielt“. Er sprach sich dafür aus, eine Partei, die knapp 40 Prozent der Wählerstimmen erhalte, auch politisch einzubeziehen. Dies beziehe sich auf eine Regierungsbildung ebenso wie auf eine politische Zusammenarbeit. Eine Änderung des Umgangs mit der AfD sei aus Sicht des Kommunalpolitikers dringlich. Er mahnte: „Jetzt haben wir noch die Mehrheiten, um im Ernstfall parlamentarisch eingreifen zu können.“
Verharre man hingegen in der Ausgrenzung, würde dies zu Reaktanz bei Unterstützern oder Anhängern der AfD führen und dieser weiter nützen. Der Sturz der CDU unter die Fünf-Prozent-Hürde zeige, wie sich die politische Lage jäh ändern könne. Tatsächlich existierten in ostdeutschen Ländern keine über Jahrzehnte gewachsenen politischen Milieus wie im Westen, so Raulin. Dies könne erhebliche Dynamiken zugunsten oder zuungunsten von Parteien begünstigen.

Landrat Markus Bauer: „Rote Linien statt Brandmauer“

SPD-Altpolitiker Raulin ist heute noch in Aufsichtsräten und Ausschüssen aktiv. Dort stoße er häufig auf AfD-Vertreter. Er bescheinige ihnen sachorientierte Politik: Er habe in diesem Rahmen bisher keine rechtsextremistischen Vorfälle erlebt. In den Gemeindevertretungen und im Kreistag sei ohne oder gegen die Vertreter der AfD häufig kaum noch ein Beschluss durchzubringen.
Raulin ist bundesweit nicht der erste sozialdemokratische Kommunalpolitiker, der sich gegen eine „Brandmauer“-Politik ausspricht. In Sachsen-Anhalt hat der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer, nach der Landtagswahl zu einer Zusammenarbeit aller Parteien aufgefordert. Diese müsse grundsätzlich auch die AfD umfassen.
Auch Bauer wies auf die bereits seit längerem gepflegte sachorientierte Arbeit im Kreistag des Salzlandkreises hin. Diese müsse aus seiner Sicht auch zum Standard auf Landesebene werden. Statt einer „Brandmauer“ müsse man eine Kooperation mit allen Parteien suchen – unter Beachtung grundlegender roter Linien. So gebe es klare Grenzen, wo es um menschenverachtende Positionen oder Vorstöße gehe, die gegen geltende Gesetze oder die Verfassung verstießen.

Linken-MdB Schliesing: Kommunale Praxis kein Freibrief zur Normalisierung

Auf Kritik stieß diese Position bei der Linken. Deren über die Landesliste Sachsen-Anhalt in den Bundestag gewählter Abgeordneter David Schliesing warnte davor, aus einer kommunalpolitischen Praxis auch auf überregionaler Ebene eine Normalisierung der AfD abzuleiten.
Gegenüber dem „Salzlandmagazin“, ehemals „BBG Live“, erklärte er: „Ich bin ehrlich gesagt einigermaßen schockiert, dass mit Markus Bauer ausgerechnet ein SPD-Landrat aus meinem Wahlkreis als einer der ersten umfällt und eine Zusammenarbeit mit den Antidemokraten fordert.“
Die „Brandmauer“ sei „das effektivste Mittel, um eine Regierungsbeteiligung der Rechtsextremen zu verhindern“, so Schliesing. Sie sei die „rote Linie der Demokratie, die es zu verteidigen gilt“.
Aufseiten der CDU hatte in Sachsen-Anhalt bereits wiederholt der Kreisverband Harz eine Aufhebung des seit 2018 geltenden Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD gefordert. Zuletzt war dies nach der Bundestagswahl 2025, nachdem die Partei ihr dortiges Direktmandat an eine ortsfremde AfD-Kandidatin verloren hatte.

Regierungspoker in Sachsen-Anhalt geht weiter – BSW sondiert weiter mit AfD

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erzielte die AfD am 6. September landesweit 43,8 Prozent und wurde mit großem Abstand zur stimmenstärksten Partei. Jedoch verfehlte sie die von ihr angestrebte absolute Mandatsmehrheit um drei Sitze. Alle übrigen im Landtag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit der in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften AfD abgelehnt.
Das BSW hat sich jedoch zu Sondierungsgesprächen bereiterklärt. In diesen wolle man abklären, bei welchen Gesetzesvorhaben man einen Konsens erzielen könne. Die SPD hat unterdessen die Idee des BSW aufgegriffen, einen möglichen überparteilichen Ministerpräsidenten zu wählen. Zu entsprechenden Gesprächen hat man alle Parteien außer der AfD eingeladen. Das BSW hat jedoch bereits erklärt, dass es unter einem überparteilichen Ministerpräsidenten keinen „Brandmauer-Kandidaten“ verstehe. Ein unabhängiger Ministerpräsident könne nur mit der AfD und nicht gegen sie gewählt werden.
Categories
deutschland ticker

Sachsen-Anhalt: AfD und BSW loten Zusammenarbeit im Landtag aus


In Kürze:

  • AfD holte bei der Landtagswahl 43,8 Prozent und 39 der 83 Sitze. Für eine absolute Mehrheit fehlen drei Mandate.
  • Das BSW signalisiert Zusammenarbeit in Sachfragen, schließt eine Koalition mit der AfD aber aus.
  • Bei der Besetzung des Landtagspräsidiums zeichnet sich eine Vereinbarung zwischen AfD und BSW ab. Das BSW will einen AfD-Kandidaten unterstützen.
  • Umstritten ist die künftige Ausschussgröße: Die AfD fordert zwölf statt elf Mitglieder und damit sechs AfD-Sitze je Ausschuss.

 
In Sachsen-Anhalt wird am 6. Oktober erstmals der neu gewählte Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Ein Ministerpräsident wird dabei noch nicht gewählt werden. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat sich selbst zum Ziel gesetzt, bis Ende des Jahres eine tragfähige Regierung zu bilden. Seine Partei ist aus der Landtagswahl am 6. September mit 43,8 Prozent der Stimmen als stärkste Kraft hervorgegangen. Eine eigene absolute Mehrheit hat sie jedoch um drei Sitze verfehlt.

BSW und AfD einig über Präsidium

Vor einigen Tagen erklärte Siegmund in den sozialen Medien, die Wahl des Ministerpräsidenten könne in den darauffolgenden Plenarsitzungen am 18. November oder 15. Dezember auf die Tagesordnung kommen. Dass er selbst dabei gewählt werde, sei „der aktuelle Plan“. Dieser sei aber „noch nicht in Stein gemeißelt“, heißt es in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ).
Was die Wahl des Landtagspräsidiums anbelangt, scheint es zumindest mit dem BSW bereits eine Abrede zu geben. Dies teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Tobias Rausch, der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit. Demnach werde die Wagenknecht-Partei einen AfD-Kandidaten zum Landtagspräsidenten wählen.
Im Gegenzug könnte das BSW einen eigenen Vizepräsidenten bekommen – obwohl es die kleinste Fraktion stellt. Die AfD wolle auch einen Vizepräsidenten stellen. Einer anderen Fraktion, etwa der CDU, biete man einen dritten an. Theoretisch könne dieser auch von SPD, Grünen oder Linken kommen. Diese lagen nach dem amtlichen Endergebnis auf den Plätzen 3, 4 und 5. Es gelte vonseiten der AfD die Zusage: „Wer unseren Kandidaten als Landtagspräsidenten wählt, bekommt unsere Unterstützung bei der Wahl des Vizepräsidenten.“

Streit um Größe der Ausschüsse

CDU-Fraktionschef Sven Schulze erklärte, die CDU-Fraktion habe sich mit dieser Frage noch nicht befasst. Diese stehe „erstmals nächste Woche auf der Tagesordnung“, so der scheidende Ministerpräsident. Um der AfD zusätzlich noch einen Vizepräsidenten zu ermöglichen, müsste die Geschäftsordnung des Landtages geändert werden.
Am Freitag wird auch der Vorältestenrat tagen und dort über den Vorschlag der AfD beraten, die Größe der Ausschüsse von elf auf zwölf zu erhöhen. Die AfD würde dabei jedoch jeweils sechs Sitze selbst beanspruchen, was ihr ein faktisches Veto zu allen Beschlüssen sichern würde. Während CDU, SPD, Grüne und Linke den Plan für verfassungswidrig halten und Klagen angekündigt haben, signalisierte das BSW die Bereitschaft zur Zustimmung.
Die Landtagsverwaltung hatte vorgeschlagen, die Größe der Ausschüsse bei elf zu belassen – von denen fünf der AfD angehören sollen. Auch die Sitzordnung und die Raumverteilung für die Fraktionen will die AfD gegen den Willen der meisten übrigen Fraktionen ändern. Das BSW behält sich hingegen vor, das Vorhaben zu unterstützen.

BSW-Dittrich: AfD weiß „selbst noch nicht genau, was sie möchte“

Was eine Regierungsbildung anbelangt, zeichnet sich jedoch noch kein Durchbruch ab. Der BSW-Landesvorsitzende John Lucas Dittrich äußerte gegenüber der „Zeit“ die Vermutung, die AfD wisse diesbezüglich „selbst noch nicht genau, was sie möchte“. Sie müsse dies wohl im Verlaufe der kommenden Wochen klären. Beim BSW herrsche der Eindruck vor, „dass dort momentan unterschiedliche Personen in Bund und Land unterschiedliche Dinge sagen“.
BSW-Fraktionschef Thomas Schulze erklärte, die Gespräche seien „konstruktiv“. Sie würden im Laufe der Woche fortgesetzt, es gebe auch keinen Zeitdruck. Man wolle „BSW-Politik an den Mann bringen“ und es gehe um Inhalte. Dazu zählten der Erhalt kleinerer Grundschulen, zusätzliche Lehramtsstudienplätze und ein Landespflegegeld.
Eine Koalition schließt die Wagenknecht-Partei aus. Man wolle mit der AfD über Inhalte sprechen, die eine von ihr geführte Minderheitsregierung umsetzen müsste. Zudem erklärte Dittrich, nach seiner Einschätzung werde die AfD nicht an ihren Maximalforderungen bei Themen wie Migration, Medien oder Kultur festhalten. Siegmund hatte bisher eine Minderheitsregierung und Kompromisse bei Themen wie der Migration ausgeschlossen.

SPD wirbt für überparteilichen Ministerpräsidenten

Das BSW werde im ersten Wahlgang einen AfD-Landtagspräsidenten wählen. Bei der Ministerpräsidentenwahl werde sie sich enthalten. Fraktionschef Schulze erklärte auch, er halte wechselnde Mehrheiten für denkbar. Man wolle sich die Mehrheiten überall sichern, wo man eigene Position durchbringen könne.
Unterdessen hat die SPD-Fraktion zu Gesprächen geladen, um möglicherweise die Wahl eines überparteilichen Ministerpräsidenten zu ermöglichen. Diese Vorstellung hatte das BSW bereits im Wahlkampf favorisiert. Die Wagenknecht-Partei hat jedoch erklärt, eine solche Lösung unter Ausschluss der AfD abzulehnen.
Dittrich äußerte dazu bei „Phoenix“: „Der überparteiliche Ministerpräsident wird kein Brandmauer-Ersatz werden. Der überparteiliche Ministerpräsident wird ein Kandidat sein, auf den sich auch die AfD verständigt.“
Categories
deutschland ticker

21. September: Merz will weitermachen | Neuer Tankrabatt | AfD stellt Landtagspräsidenten

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Merz will weitermachen

Bundeskanzler Friedrich Merz will auch nach den herben Wahlniederlagen der CDU am Sonntag weiter im Amt bleiben. Nötig seien nun „Stabilität und ein klarer Kurs“. Auch wies der Kanzler die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse von sich. Diese seien auch auf eine „tiefgreifende Veränderung des politischen Parteiensystems“ zurückzuführen. Für die CDU stellten sich nun grundlegende und langfristige Fragen, über die diskutiert werden müsse.

Neuer Tankrabatt

Ab 1. Oktober gilt vermutlich ein neuer Tankrabatt – Bundestag und Bundesrat sollen die Steuersenkung in dieser Woche beschließen. Wie im Mai und Juni soll bis zum Jahresende die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Inklusive darauf fällig werdender Mehrwertsteuer summiert sich der Tankrabatt auf 17 Cent pro Liter.

AfD stellt Landtagspräsidenten

Die AfD hat sich mit dem BSW in Sachsen-Anhalt auf die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten und eines BSW-Vizepräsidenten geeinigt. BSW-Chefin Amira Mohamed Ali bestätigte dies: Die AfD sei in Sachsen-Anhalt jetzt stärkste Kraft geworden, damit stehe ihr auch der Landtagspräsident zu. Nun will die AfD-Fraktion in ihrer nächsten Sitzung am 29. September beschließen, welchen Kandidaten sie dafür aufstellen will.

Standortprobleme

Für die Hälfte der Unternehmen sind Bürokratie und Regulierung das größte Standortproblem in Deutschland. Mit großem Abstand folgen erst die Energie- und Arbeitskosten. Das zeigt eine aktuelle ifo-Umfrage. Bürokratischer Aufwand koste Unternehmen dabei gleich auf zwei Wegen: Er binde Personal und mache Investitionen unwirtschaftlich.

Merz kündigt Gesetz gegen Enteignung an

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat Bundeskanzler Merz die rasche Verabschiedung eines Bundesgesetzes gegen die Enteignung von Wohnraum angekündigt. Es gehe „vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden“. Die Ankündigung der Partei zur Enteignung großer Wohnungskonzerne habe im In- und Ausland eine verheerende Wirkung gehabt.
 
Categories
deutschland etplus ticker

Was die Wahlen in Berlin und Meck-Pomm für den Bund bedeuten


In Kürze:

  • Die CDU-Spitze hat Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ihre Unterstützung zugesichert.
  • Innerhalb der Union werden dennoch Veränderungen bei Kommunikation, Auftreten und politischen Inhalten gefordert.
  • Auch aus der SPD kommen Forderungen nach Korrekturen bei Renten-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.
  • Die Zukunft der Koalition steht vorerst nicht infrage, doch der Druck auf beide Regierungsparteien wächst.

Nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag, 20. September, halten Debatten und Spekulationen über die Zukunft der Bundesregierung an. Die CDU erzielte in Berlin weniger als 20 Prozent der Stimmen und verfehlte in Mecklenburg-Vorpommern den Einzug in den Landtag.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte schon kurz nach Schließung der Wahllokale am Sonntag an, die Reformpolitik der Bundesregierung fortzusetzen und Parteichef und Kanzler zu bleiben. Dafür hat sich Merz am Sonntag die Rückendeckung des Präsidiums seiner Partei geholt.
Mit diesem Ergebnis der Sitzung vom Wahlabend hat die Parteispitze dem Bundeskanzler Unterstützung für eine Weiterführung seines Reformkurses gegeben. Anwesend waren auch die Länderchefs, von denen zwei – Daniel Günther in Schleswig-Holstein und Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen – im Frühjahr CDU-geführte Landesregierungen verteidigen müssen.

Kritik aus der CDU Brandenburg am Erscheinungsbild der Bundespartei

Die Rückendeckung für Merz beinhaltet auch die Ermächtigung, erforderlichenfalls mehr Druck auf den Koalitionspartner SPD auszuüben – und im Gegenzug Zugeständnisse zu machen. Dies betrifft unter anderem die Umsetzung der Rentenreform oder die geplanten Umgestaltungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Inwieweit damit Ruhe in die Bundesregierung einkehren wird, bleibt offen. Trotz der Festlegung des Präsidiums, mit Merz weiterzumachen, regt sich in Teilen der Partei Kritik. Diese bezieht sich sowohl auf das Bild, das die CDU nach außen hin abgibt, als auch auf Inhalte. In Brandenburg fordert der CDU-Landesverband Konsequenzen.
Generalsekretär Julian Brüning erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es könne im Bund nicht mehr weitergehen wie bisher. Er betonte mit Blick auf das Bild, das die Union in der Koalition vermittle:
„Ich bin überzeugt: Wir müssen unsere gesamte Kommunikation und unser Auftreten grundlegend verändern. Das betrifft die Art, wie wir miteinander streiten, Entscheidungen erklären, mit Kritik umgehen und den Menschen begegnen. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss bereit sein, sich selbst zu hinterfragen.“

Brandenburg als Vorbild für Stabilität

Als Vorbild nennt der CDU-Generalsekretär die Koalition zwischen SPD und Union in Brandenburg. Diese regiert dort, seit die Fraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zerfallen ist und Mitglieder daraufhin zu den Sozialdemokraten gewechselt hatten. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke vollzog daraufhin einen fliegenden Koalitionswechsel hin zur CDU. Brüning sieht diese mittlerweile als Vorbild an Stabilität.
Aus demselben Landesverband mahnt die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) einen härteren Kurs mit der Linken an. In einem Post auf X fragt sie Kanzler Merz, ob er – wie auch beim Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt – Berlin mit dem Bundeszwang droht, falls dort eine Bürgermeisterin der Linken regieren sollte.
Dieses verfassungsrechtliche Notmittel beinhaltet Maßnahmen, die geeignet sind, um sicherzustellen, dass die betroffene Landesregierung ihren bundesgesetzlichen oder verfassungsmäßigen Spielraum nicht überschreitet. Auf X schreibt Ludwig:
„Herr Bundeskanzler! Wird auch Berlin mit dem Bundeszwang belegt, wenn eine linksextreme Bürgermeisterin regiert? Und werden dann die fünf Milliarden Euro aus dem ‚Hauptstadtvertrag‘ umgehend eingefroren?“

Mit Klick auf den folgenden Button stimmen Sie zu, dass der Inhalt von twitter geladen wird.

Die Linke hat in Berlin mit 25,7 Prozent und einem Plus von 13,4 Punkten einen triumphalen Wahlsieg erlangt. Eine Koalition der Wahlverlierer vom Sonntag gegen sie und ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp wäre rechnerisch möglich, erscheint aber als wenig wahrscheinlich.

SPD drängt ihrerseits CDU zur Nachjustierung von Reformen

Ein möglicher Konflikt mit Bundesrecht könnte sich im Fall einer links geführten Regierung mit Blick auf die geplante Überführung des Bestands großer privater Wohnungsgesellschaften in Landeseigentum ergeben. Im Juli 2026 hatte die Bundesregierung im Koalitionsausschuss beschlossen, ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Dieses solle bewirken, dass die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ sein wird. In Kraft ist es jedoch bisher nicht.
Unterdessen ist es fraglich, inwieweit die SPD als Koalitionspartner im Bund es zulassen wird, von Merz unter Druck gesetzt zu werden. Anders als die CDU haben die Sozialdemokraten zwar in Berlin verloren, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine massive Aufholjagd geschafft. Am Ende konnten sie einen Rückstand von 19 Prozentpunkten auf die AfD aus Umfragen vor einem Jahr auf 1,5 verringern.

Manuela Schwesig fordert „mehr Demut“ von Merz

Schwesig hatte sich im Wahlkampf zum einen als Bollwerk gegen die AfD präsentiert. Zum anderen aber übte sie deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin drängte unter anderem als eine der ersten auf staatliche Maßgaben gegen die explodierenden Benzinpreise. Zum anderen kündigte sie entschiedenen Widerstand gegen das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren an.
Auch am Wahlabend machte sie deutlich, dass sie ihren Kurs nicht ändern werde. Stattdessen forderte sie „mehr Demut“ von Bundeskanzler Merz. Politisch seien dringende Änderung erforderlich, da „sonst die AfD immer weiter erstarken wird“.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), die im Frühjahr 2027 eine Landtagswahl zu bestreiten hat, verlangt Kurskorrekturen. Gegenüber dem „Politico Berlin Playbook“-Podcast erklärte sie am Montag, ein „bloßes Weiter-so kann es nicht sein“. Die Ergebnisse vom Sonntag hätten ihre Ursache in der Bundespolitik.

Klüssendorf drängt auf Korrekturen bei abschlagsfreier Rente nach 45 Beitragsjahren

Die Bundesregierung müsse sich auf das Wirtschaftswachstum konzentrieren und das Rentenpaket nachschärfen. Außerdem sei eine Pflegereform überfällig. Reformen müssten dabei „sozial gerecht“ sein. Rehlinger sagte:
„Es geht nicht nur darum, dass wir sie besser erklären, sondern sie müssen auch als solches besser sein“.
Ihre eigene Partei müsse dabei auch inhaltlich Farbe bekennen und nicht nur als der „sozialgerechter Reparaturbetrieb gegenüber der Union“ fungieren.
Im ARD-„Morgenmagazin“ drängte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch auf Korrekturen, insbesondere beim Reformkurs. Die Reformen stünden „augenblicklich in erster Linie für Kürzung“, ließen aber nicht erkennen, welche positiven Veränderungen damit verbunden wären. Neben der Rente nach 45 Versicherungsjahren müsse man auch über andere Eckpunkte sprechen. Miersch nannte etwa die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rente oder eine „Facharztgarantie für gesetzlich Versicherte“.
Die Koalition als solche stellte Miersch jedoch nicht infrage. Alle Koalitionspartner hätten „eine große Verantwortung, ein großes Verantwortungsbewusstsein“. Es gelte nun, „auch bei unterschiedlichen Meinungen einen tragfähigen Kompromiss zu finden“.
Am Wahlabend erklärte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, in den Ländern sei auch „über Bundespolitik abgestimmt“ worden. Das Ergebnis sei ein Signal, dass die Regierung nicht „mit dem Kopf durch die Wand“ und nicht nur „Reformen um der Reform willen“ durchführen dürfe. Vor allem bezüglich der Rente mit 45 Beitragsjahren hätten sich die Menschen „auf uns verlassen“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland ticker

Nach den Wahlen in Berlin und Meck-Pomm: Weidel und Chrupalla äußern sich

Die Spitzen der Bundesparteien beraten am Montag über die Konsequenzen der Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Unter dem Vorsitz von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz kommen die CDU-Gremien am Vormittag in Berlin zusammen, danach will Merz sich den Fragen der Medien stellen (13:30 Uhr).
Auch beim Koalitionspartner SPD kommt die Parteispitze zusammen; die Ko-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil wollen um 11.00 Uhr vor die Presse treten. Mit dabei sind die Spitzenkandidaten Steffen Krach aus Berlin und Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern, die voraussichtlich weiter Ministerpräsidentin bleiben kann.
Auch die Vorsitzenden der anderen im Bundestag vertretenen Parteien stellen sich den Fragen der Medien: die AfD um 10:15 Uhr, die Linke um 12:45 Uhr und die Grünen um 14:00 Uhr.
 

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Die letzten Landeswahlen in diesem Jahr haben keine guten Nachrichten für die schwarz-rote Koalition im Bund gebracht. CDU und SPD verbuchten teils historisch schlechte Ergebnisse.
Die AfD wurde unterdessen nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und nun Mecklenburg-Vorpommern zum dritten Mal bei einer Landtagswahl stärkste Kraft. Auch in Berlin gab es deutliche Zuwächse. Doch weder in Sachsen-Anhalt noch in Mecklenburg-Vorpommern kann die AfD auf einen nötigen Koalitionspartner setzen. In bundesweiten Umfragen liegt die AfD bereits seit dem Frühjahr auf Platz eins vor der CDU.

Merz hält an Reformkurs fest

Für die CDU brachten die drei Wahlen im September eine Hiobsbotschaft nach der anderen. In Sachsen-Anhalt hat die Partei vor zwei Wochen ihr Ergebnis halbiert. Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wurde die CDU klar von der Linkspartei geschlagen, die regierende schwarz-rote Koalition wurde abgewählt.
In Mecklenburg-Vorpommern  fuhr die CDU das schlechteste Ergebnis der Parteigeschichte bei einer Landeswahl ein – und dürfte laut Hochrechnungen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Es wäre das erste Mal, dass die Christdemokraten in einem Bundesland nicht mehr in einen Landtag einziehen.
Kanzler Friedrich Merz kündigte schon kurz nach Schließung der Wahllokale am Sonntag an, die Reformpolitik der Bundesregierung fortzusetzen und Parteichef und Kanzler zu bleiben.

Klingbeil kündigt Kurskorrektur der Bundesregierung an

SPD-Chef Lars Klingbeil deutete nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hingegen Anpassungen am Reformkurs der Bundesregierung an. Gerade das Thema Rente führe „zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung“, sagte Klingbeil am Sonntag in der ARD mit Blick auf Pläne zur Abschaffung der so genannten Rente mit 63.
Die Bundesregierung müsse nun analysieren, „warum es diese große Unsicherheit im Land gibt“, sagte Klingbeil. „Wir haben es nicht geschafft, Reformen so rüberzubringen, dass die Menschen auch sehen, da finden Veränderungen statt“. Häufig seien in Berlin „nur Kürzungsdebatten“ geführt worden.
Zur Frage nach möglichen personellen Konsequenzen in der SPD-Spitze, etwa die Trennung von Ministerämtern und Parteivorsitz, sagte Klingbeil, er sei zusammen mit Ko-Parteichefin Bärbel Bas gewählt „und wir haben einen klaren Auftrag, die SPD in dieser Regierung zu führen“.

Wahlergebnisse: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD nach Angaben der Landeswahlleitung mit 38,2 Prozent der Stimmen gewonnen und ihr Ergebnis von vor fünf Jahren damit mehr als verdoppelt. Die SPD verzeichnet leichte Verluste und kommt auf 35,5 Prozent. Die Linke folgt mit 6,5 Prozent auf Platz drei. Die Grünen ziehen mit 5,7 Prozent ins Parlament ein. Die CDU bleibt mit 4,9 Prozent unter der Sperrklausel und fliegt erstmals aus einem Landtag. Auch das BSW scheitert mit 4,8 Prozent knapp.
Im Schweriner Landtag erhält die AfD demnach 32 Sitze, die SPD kommt auf 29, die Linke und die Grünen sind mit jeweils 5 Sitzen vertreten.
In Berlin gewinnt die Linke nach Auszählung aller Stimmen mit 25,7 Prozent und großem Vorsprung vor den anderen Parteien. Dahinter folgen CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grüne (14,3 Prozent) und SPD (12,1 Prozent). Die regierende CDU/SPD-Koalition hat damit ihre Mehrheit verloren.
Im Berliner Abgeordnetenhaus erhält die Linke demnach 47 Sitze, die CDU kommt auf 34, die AfD ist mit 29 und die SPD mit 22 Sitzen vertreten.
(afp/dpa/red)