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Corona-Maskenskandal: Historisches Urteil gegen Ábalos erschüttert Spanien


In Kürze:

  • Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos wurde zu 24 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
  • Das Gericht sieht ein dauerhaftes Korruptionsnetzwerk um Ábalos, Koldo García und Víctor de Aldama als erwiesen an.
  • Im Mittelpunkt standen mutmaßlich manipulierte Maskenaufträge während der Corona-Pandemie.
  • Das Urteil erhöht den politischen Druck auf die regierende PSOE; weitere Ermittlungen laufen.

 
Die spanische Regierungspartei PSOE steht derzeit unter starkem politischem Druck. Der jüngsten Umfrage von „More In Common“ zufolge würden derzeit nur noch 25,7 Prozent der Wähler den Sozialdemokraten ihre Stimme geben, im Mai wären es noch 28 Prozent gewesen. Bereits eingerechnet ist darin das am 22. Juni ergangene Urteil gegen den früheren Verkehrsminister José Luis Ábalos.
Das Tribunal Supremo, der Oberste Gerichtshof in Spanien, verurteilte Ábalos im ersten Prozess des sogenannten Koldo-Komplexes zu 24 Jahren und drei Monaten Haft. Dies stellt die bislang höchste Freiheitsstrafe dar, die in der demokratischen Geschichte Spaniens gegen ein ehemaliges Regierungsmitglied ausgesprochen wurde. Korruption ist damit wieder ein zentrales politisches Thema geworden.

Verurteilung von engem Berater Ábalos – Bewährung für dritten Beteiligten

Der Gerichtshof verurteilte auch den früheren Berater von Ábalos, Koldo García, zu einer langjährigen Haftstrafe von 19 Jahren und acht Monaten. Der Unternehmer Víctor de Aldama wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wobei das Gericht die Strafe wegen umfassender Kooperation mit der Justiz zur Bewährung aussetzte.
Das Urteil vom 22. Juni betraf vor allem Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Schutzmasken in der Zeit der Corona-Pandemie. Parallel dazu laufen weiterhin Ermittlungen zu weiteren Aspekten des Netzwerks rund um die drei Hauptprotagonisten. Diese betreffen unter anderem öffentliche Bauaufträge oder mutmaßliche Formen der versteckten Parteifinanzierung.
Der Sachverhaltsfeststellung zufolge, die das Gericht dem Urteil zugrunde legte, bildeten Ábalos, García und de Aldama ein koordiniert arbeitendes Korruptionsnetzwerk mit klarer Rollenverteilung. Dieses hätten die Beteiligten über längere Zeit hinweg aufrechterhalten.

Vergabe von Aufträgen durch PSOE-Regierungen an fachfremdes Unternehmen

Ábalos habe als Minister seinen politischen Einfluss genutzt, um dem Netzwerk Vorteile zu verschaffen, so das Gericht. García habe die Geschäfte organisiert, während de Aldama als Unternehmer wirtschaftlich von ministeriellen Entscheidungen profitierte.
Im Zentrum des Maskenskandals stehen zwei lukrative Lieferverträge, auf die das Trio gemeinsam hingewirkt haben soll. Das Unternehmen Soluciones de Gestión habe nach Überzeugung des Gerichts von der staatlichen Hafengesellschaft Puertos del Estado und der Eisenbahngesellschaft ADIF Aufträge zur Maskenlieferung erhalten. Im Gegenzug seien Provisionen geflossen, an denen Ábalos und García beteiligt gewesen sein sollen.
Im Corona-Jahr 2020 soll das Unternehmen, das zuvor keine Erfahrung mit Schutzmasken oder vergleichbaren Gesundheitsprodukten hatte, einen Rekordumsatz in Höhe von 53,1 Millionen Euro erzielt haben. In den Jahren zuvor hatte es praktisch keine Geschäftstätigkeit zu verzeichnen. Auffällig ist zudem, dass Soluciones de Gestión Maskenaufträge ausschließlich von Ministerien und Regionalregierungen erhielt, die von der PSOE geführt wurden.

Auftragsdetails bereits vor ministerieller Anordnung bekannt

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass Verträge bereits vor Erlass einer ministeriellen Anordnung vorbereitet worden seien. Diese hätten bereits Angaben zum Umfang der Bestellung sowie zu späteren Auftragnehmern enthalten. Auch diesen Umstand wertete das Gericht als ein starkes Indiz für eine vorherige Absprache.
Über die Frage der Maskenbeschaffung hinaus sah das Gericht auch weitere Vorwürfe gegen Ábalos, García und de Aldama als erwiesen. Dazu zählen regelmäßige Geldzahlungen sowie weitere Vorteile zur Aufrechterhaltung des Netzwerks. Wohnungen und Ferienhäuser sollen kostenlos als Gegenleistung für politische Gefälligkeiten zur Verfügung gestellt worden sein.
Das Trio soll auch Einfluss auf Personalentscheidungen genommen haben – etwa beim Logistikdienstleister LOGIRAIL. Einflussnahme soll es auch zugunsten privater Unternehmen wie im Umfeld von Air Europa gegeben haben. In mehreren Fällen geht das Gericht von einer Veruntreuung öffentlicher Mittel und mehrfachem Amtsmissbrauch aus. In einigen Punkten gab es Teilfreisprüche – etwa bei einzelnen Vorwürfen des Missbrauchs vertraulicher Informationen sowie der Rechtsbeugung.

Gericht: Korruption „untergräbt Vertrauen in die Demokratie“

Neben den Haftstrafen ordnete das Gericht eine Einziehung mutmaßlicher Korruptionsgewinne in Höhe von 430.300 Euro an. Zudem müssen die Verurteilten an die durch die Absprachen geschädigten Unternehmen INECO und TRAGSATEC Schadensersatz bezahlen. Im Urteil werteten die Richter es als strafverschärfend, dass Ábalos die Straftaten aus seiner Stellung als Regierungsmitglied heraus begangen habe.
Die Taten seien „sowohl in ihrer wirtschaftlichen Dimension als auch in jener des Verstoßes gegen offizielle Pflichten nicht trivial“. Ihre Auswirkungen gingen weit über die eigentliche Rechtsanwendung hinaus. Eine solche Form der Korruption, so heißt es im Urteil, „verletzt nicht nur Vermögensinteressen des Staates, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen“.
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Wegen Korruptionsprozess: Reiseverbot für Ehefrau von spanischem Regierungschef

Im Korruptionsprozess gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, hat der zuständige Richter der 55-Jährigen Reisen ins Ausland untersagt.
Wie aus einem am 20. Juni veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss Gómez ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.
Das Gericht erklärte weiter, es würden „Anweisungen an alle Grenzübergänge sowie zivilen und militärischen Flughäfen erteilt“, um sicherzustellen, dass Gómez das Ausreiseverbot einhalte. Außerdem wurde bekannt, dass sie sich vor einem Geschworenengericht verantworten muss.

Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung

Nach zweijährigen Korruptionsermittlungen war im April Anklage gegen die 55-Jährige erhoben worden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt.
Konkret soll eigens für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Der Ministerpräsident hat seit längerem mit mehreren Korruptionsaffären in seinem Umfeld und in seiner sozialistischen Partei PSOE zu kämpfen. So begann Ende Mai ein Prozess gegen Sánchez‘ Bruder David, der ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben soll.

Weitere Anklagen laufen

Im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos – lange Zeit die rechte Hand von Sánchez – wird bald das Urteil erwartet. Er soll während der Corona-Pandemie Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kassiert haben.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt.
Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
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Spanien: Ehefrau von Regierungschef muss in Korruptionsprozess Pass abgeben

Wie aus einem am Samstag veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.
Das Gericht erklärte weiter, es würden „Anweisungen an alle Grenzübergänge sowie zivilen und militärischen Flughäfen erteilt“, um sicherzustellen, dass Gómez das Ausreiseverbot einhalte. Außerdem wurde bekannt, dass sie sich vor einem Geschworenengericht verantworten muss.
Nach zweijährigen Korruptionsermittlungen war im April Anklage gegen die 55-Jährige erhoben worden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. Konkret soll eigens für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Der Ministerpräsident hat seit längerem mit mehreren Korruptionsaffären in seinem Umfeld und in seiner sozialistischen Partei PSOE zu kämpfen. So begann Ende Mai ein Prozess gegen Sánchez‘ Bruder David, der ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben soll.
Im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos – lange Zeit die rechte Hand von Sánchez – wird bald das Urteil erwartet. Er soll während der Corona-Pandemie Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kassiert haben.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt. Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
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Spanien erhält 900.000 Anträge auf Legalisierung von Zuwanderern


In Kürze:

  • Rund 900.000 Menschen haben eine Legalisierung ihres Aufenthalts in Spanien beantragt.
  • Die Regelung ermöglicht zunächst einen einjährigen legalen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsanspruch.
  • Die spanische Regierung will Schwarzarbeit eindämmen und zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen.
  • Opposition und EU-Kommission kritisieren mögliche Anreize für weitere unerlaubte Migration.

 
Die Amnestieregelung der Regierung für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien hat zu knapp doppelt so vielen Anträgen geführt wie ursprünglich angenommen. Wie das Migrationsministerium gegenüber der spanischen Zeitung „El País“ bestätigte, sind etwa 900.000 Anträge auf Legalisierung des Aufenthaltsstatus eingegangen.
Bisher haben die zuständigen Behörden 360.000 Anträge genehmigt, seit der Beschluss Anfang April in Kraft getreten war. Bis zum 30. Juni haben unerlaubt in Spanien befindliche Einwanderer noch die Möglichkeit, von dieser Option Gebrauch zu machen. Ursprünglich hatte die Regierung in Madrid mit bis zu 500.000 Anträgen gerechnet.

Antragsteller müssen zum Ende des Vorjahres fünf Monate in Spanien gewesen sein

Die Amnestieregelung gewährt noch kein dauerhaftes Recht auf Aufenthalt oder Arbeit. Zunächst ist sie auf ein Jahr befristet. Allerdings räumt sie das sofortige Recht ein, „in jedem Sektor und in jedem Teil des Landes“ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Zudem ist die Legalisierung mit einem Zugang zur Sozialversicherung und zum Gesundheitssystem verbunden.
Die Regelung sieht zudem vor, dass die vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden können. Der legale Status soll es den Begünstigten auch ermöglichen, alle 180 Tage für bis zu 90 Tage im gesamten Schengenraum zu reisen.
Antragsberechtigt sind Angehörige von Drittstaaten, die sich vor dem 31. Dezember 2015 für mindestens fünf Monate ohne Unterbrechung  in Spanien aufgehalten haben.

Keine Vorstrafen, keine Einstufung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Auch Asylbewerber, die vor Jahresende des Vorjahres ihren Antrag gestellt haben, dürfen eine Legalisierung beantragen. Aufgrund einer Sonderregelung kommen auch minderjährige Kinder von Antragstellern in den möglichen Genuss der Amnestieregelung, sofern diese sich in Spanien aufhalten.
Voraussetzung für ein Recht auf Inanspruchnahme der Legalisierung ist, dass der Antragsteller keine Vorstrafen aufweist. Zudem darf er nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft sein.
Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu unterbinden und legale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die Amnestie Unternehmen in Spanien einen umgehenden Zugang zu einem Arbeitskräftepotenzial von mehr als 500.000 Menschen erschließen. Außerdem soll die Regelung, die vor allem auf illegale Beschäftigung abzielt, die Sozialversicherungssysteme stärken.

Nicht die erste Amnestieregelung dieser Art

Während der Bearbeitungszeit gilt der Antrag vorläufig als genehmigt.
Es ist nicht die erste Legalisierungsoffensive dieser Art in Spanien. Seit Mitte der 1980er-Jahre sind laut „tagesschau“ mehr als 1 Million Menschen in den Genuss von Amnestiedekreten dieser Art gekommen. Zuletzt hatte es unter der konservativen Regierung von José María Aznar und unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero Verfahren dieser Art gegeben.
In der EU-Kommission ist man laut „Euronews“ mit der Regelung nicht glücklich. Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, befürchtet eine abträgliche Wirkung auf die restriktivere Einwanderungspolitik, die in Europa durch das GEAS durchgesetzt werden soll.
Allerdings ist Einwanderungsrecht und damit auch Fragen wie Legalisierung unerlaubter Zuwanderer souveränes Recht der Mitgliedstaaten. Die Befürchtung der Kommission und Mitgliedstaaten ist, dass die spanische Regelung dazu führen könnte, dass manche Menschen versuchen, sich ohne Erlaubnis in anderen EU-Ländern niederzulassen.

Überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in Spanien – auch mit Schwarzarbeit

Spaniens Wirtschaft hatte in den vergangenen Jahren ein im EU-Raum überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen gehabt. Allerdings hatte dies weniger mit einem Produktivitätswachstum, sondern mit der Beschäftigung von Einwanderern zu tun, die nicht immer in korrekt angemeldeter Form erfolgte. Dies plant Einwanderungs-Staatssekretärin Pilar Cancela, nun zu ändern.
Der konservative Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo spricht mit Blick auf das Legalisierungsdekret von einem „Skandal“. Santiago Abascal von der rechten Partei Vox erklärt, der sozialdemokratische Premier Pedro Sánchez wolle mit dieser Maßnahme „das spanische Volk ersetzen“.
Die frühere Gleichstellungsministerin von der linken Partei Podemos, Irene Montero, erwiderte darauf, sie hoffe in der Tat, „Rassisten und Faschisten durch arbeitende Menschen, gleich welcher Hautfarbe, ersetzen zu können“.
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Spanien: Polizei verlangt Unterlagen am Sitz der Regierungspartei

Die spanische Polizei Guardia Civil ist am Mittwoch, 27. Mai, am Sitz der sozialistischen Regierungspartei PSOE in Madrid aufgetaucht und hat dort Dokumente im Zusammenhang mit Ermittlungen der Justiz eingefordert.
Justizkreise bestätigten einen entsprechenden Bericht der Online-Zeitung „El Confidencial“. Dem Bericht zufolge geht es um Ermittlungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten. Eine frühere sozialistische Parteiaktivistin, Leire Díez, soll darin verwickelt sein.

Justiz untersucht mutmaßliche Unregelmäßigkeiten

Díez wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung „destabilisieren“ wollte, wie es in einer Erklärung der Justiz hieß.
Die sozialistische Partei hat ihre Verbindungen zu Díez bereits abgebrochen und sichert in dem Fall volle Kooperation zu.
Die Sozialisten von Regierungschef Pedro Sánchez, der seit 2018 regiert, sind derzeit in einer Reihe von Justizermittlungen unter anderem wegen Korruption unter Druck.

Auch Ermittlungen gegen Zapatero sorgen für Druck

Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 an der Spitze der Regierung in Spanien stand und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird seit einigen Tagen in einem anderen Fall wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt.
Zapatero bestreitet die Vorwürfe, die mit der staatlichen Rettung einer kleinen Fluggesellschaft während der Corona-Pandemie zusammenhängen.
Der Fall dreht sich um die Frage, ob Zapatero seinen politischen Einfluss nutzte, um der Airline Plus Ultra 2021 eine staatliche Hilfe in Höhe von 53 Millionen Euro zu verschaffen und ob er und seine Familie dabei finanziell profitierten.
Zapatero bestreitet auch den Erhalt jeglicher Zahlungen von Plus Ultra. Bei den Ermittlungen ist nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP jedoch die Rede von einem Safe von Zapatero, in dem Luxus-Uhren und Schmuck eines nicht genannten Wertes gelagert worden seien.
Vertraute des früheren Regierungschefs versichern, dass es sich um Familienerbstücke handelt.

Sánchez weist Forderungen nach Neuwahlen zurück

Sánchez hielt sich am Mittwoch zu einem Besuch im Vatikan auf. Papst Leo XIV. wird in rund zehn Tagen zu einem mehrtägigen Besuch in Spanien erwartet.
In Rom sagte der Regierungschef, für ihn gebe es „keinen ausreichenden Grund“, seinem Vorgänger Zapatero die Unterstützung zu entziehen. „Vollständige Zusammenarbeit mit der Justiz, meinen vollen Respekt für die Unschuldsvermutung gegenüber Herrn Zapatero“, hob er hervor.
Auch die Forderung nach Neuwahlen wies Sánchez erneut zurück. Das Land brauche „Stabilität“, hob er hervor.
Zu den verschiedenen Ermittlungen der Justiz in Spanien zählen Untersuchungen gegen Sánchez‘ Bruder David wegen Vorteilsnahme, gegen seine Frau Begoña Gómez wegen Korruption und gegen seine frühere rechte Hand, Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos, wegen Korruption. (afp/red)