Grünes Licht vom EU-Parlament für „Return Hubs“ außerhalb Europas. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.
EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
Grünes Licht vom EU-Parlament für „Return Hubs“ außerhalb Europas. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.
Ungewöhnliche Szenen im EU-Parlament nach Abstimmung über härtere Abschieberegeln pic.twitter.com/aEhMWLXQt7
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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
Alexander Throm. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.
Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig
Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert.
Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten. (dts/red)
Merz: Bei Reformen sollten alle mitmachen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.
Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich
Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.
Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern
Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.
Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze
Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.
Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende
In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“
Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs
Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
Die Bundesregierung will offenbar aus der Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung aussteigen. (Archivbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
In Kürze:
Bundesinnenministerium plant EndederFörderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.
Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.
Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.
Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.
Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.
Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern
Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:
„Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“
Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.
Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.
Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs
Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.
Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner
Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.
Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.
Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.
Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.
Die Richterinnen und Richter des EuGH in Luxemburg haben Mindeststandards für die Versorgung von Asylsuchenden skizziert. Diese sollen gelten, solange diese im Land sind - auch bei rechtskräftigem Abschiebebescheid. (Archivbild) - Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
In Kürze:
EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.
Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung
Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.
Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH
Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.
EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe
Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.
Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung
Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
Bundesarbeitsministerin Bas geht davon aus, dass Menschen wegen des Fachkräftemangels oder wegen Verfolgung, Krieg und Terror nach Deutschland kommen. Sozialmisssbrauch gelte es zu bekämpfen. - Foto: Boris Roessler/dpa
In Kürze:
Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.
Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“
Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.
Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.
BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern
Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).
Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.
Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).
Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen
Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.
Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.
2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen
Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
Migranten versuchen den Ärmelkanal nach Großbritannien zu überqueren. (Archivbild) - Foto: Sameer Al-Doumy/AFP/dpa
Mehr als 200.000 Migranten haben nach Behördenangaben seit 2018 in kleinen Booten den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien überquert.
Laut einer am Wochenende veröffentlichten offiziellen Statistik wurde die Schwelle am Freitag, 8. Mai, mit der Ankunft von 70 Menschen überschritten. Demnach kamen seit Beginn der Zählung vor sieben Jahren insgesamt 200.013 Bootsmigranten in Großbritannien an.
Gefährliche Route mit Todesopfern
Die meisten Boote starteten von der Küste Nordfrankreichs. 2025 kamen bei versuchten Überfahren laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP mindestens 29 Menschen ums Leben, in diesem Jahr gab es bislang sechs Todesopfer.
Großbritannien hat seine Einwanderungs- und Asylpolitik unter Premierminister Keir Starmer von der Labour-Partei deutlich verschärft.
Im vergangenen Monat vereinbarten Frankreich und Großbritannien eine Neuauflage ihres Abkommens zur Bekämpfung der irregulären Migration über den Ärmelkanal.
Die migrationsfeindliche Rechtsaußen-Partei Reform UK hatte bei den Regionalwahlen vor wenigen Tagen starke Zugewinne erzielt, Starmer steht unter erheblichem innenpolitischen Druck.
Seine Innenministerin Shabana Mahmood will den Schutz für Geflüchtete zurückfahren und automatische Sozialleistungen für Asylbewerber beenden.
Starmers konservativer Vorgänger Rishi Sunak hatte unter den Slogan „Stoppt die Boote“ erfolglos versucht, die Zahl der Migranten zu verringern.
Starmer wählte den Slogan „Zerschlagt die Gangs“ und versprach, Schleuserbanden in den Fokus zu nehmen, um das Problem zu bekämpfen. Bislang hat er dabei nicht mehr Erfolg als sein Vorgänger. (afp/red)