Tag: Asylpolitik
In Kürze:
- Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
- Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
- Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
- Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Was die Rückführungsverordnung regelt
In Kürze:
- Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
- Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
- Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
- Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Was die Rückführungsverordnung regelt
Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig
In Kürze:
- Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
- Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
- EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
- Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.
Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich
Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern
Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze
Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende
Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs
In Kürze:
Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.
Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.
Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.
Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.
Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.
Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern
Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:
„Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“
Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.
Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.
Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs
Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.
Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.
Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner
Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.
Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.
Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.
Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.
In Kürze:
- EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
- Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
- Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.
Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung
Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH
EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe
Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
In Kürze:
- Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
- Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
- Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“
Bas spricht über Sozialmissbrauch
BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).
Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote
Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.
Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen























