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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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9. Juli: Digitaler Euro rückt näher | Merz zieht Bilanz | Chatkontrolle kommt zurück

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Digitaler Euro rückt näher

Das Europaparlament hat den Weg für den digitalen Euro freigemacht. Nun beginnen Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten und der EU-Kommission. Die digitale Währung soll per App genutzt und Anfang 2029 eingeführt werden. Alle Geschäfte sollen dann Bargeld als auch digitale Euros akzeptieren. Kritische Stimmen mahnen, dass für Bargeldannahmen noch Hürden in die Verordnung eingebaut werden könnten.

Merz zieht Bilanz

Kanzler Friedrich Merz hat die Politik der Bundesregierung verteidigt und vor der Sommerpause eine positive Bilanz gezogen. Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen. AfD, Grüne und Linke kritisierten den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat 2025 mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, für die sie zuständig ist, festgestellt. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle. Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent.

Chatkontrolle kommt zurück

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das EU-Parlament einer Fortsetzung der Chatkontrolle zugestimmt. Damit dürfen Tech-Konzerne wie Meta oder Google private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste anlasslos nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen. Ende März hatte das Parlament eine Verlängerung der Ausnahmeregelung noch abgelehnt. Die Zustimmung wurde durch einen Trick erwirkt, der juristisch umstritten ist.

Naher Osten

Die USA haben den Iran den zweiten Tag in Folge angegriffen. Washington begründet die Angriffe mit der Sicherheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus. Der Iran reagiert mit Angriffen auf Bahrain, Kuwait und Katar sowie Drohungen gegen weitere Verbündete der USA.
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EU-Parlament macht Weg für Wiedereinsetzen der Chatkontrolle frei

Das EU-Parlament hat der Wiedereinsetzung der sogenannten Chatkontrolle zugestimmt. Eine Ablehnung der entsprechenden Ausnahmeverordnung erzielte am Donnerstag nicht die nötige absolute Mehrheit.
Das Europäische Parlament hatte am 7. Juli den Weg für eine kurzfristige Abstimmung freigemacht.
Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Abgeordneten für einen Dringlichkeitsantrag, den Parlamentspräsidentin Roberta Metsola auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt hatte.
Damit konnte das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag erneut über das umstrittene Vorhaben abstimmen.

Schachzug und Brandbriefe

Ziel des Schachzugs war es, die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Chatkontrolle wieder in Kraft zu setzen.
Diese Ausnahmeverordnung erlaubte es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Das Parlament hatte einer erneuten Verlängerung nicht zugestimmt, weshalb die Regelung im April ausgelaufen war.
IT-Sicherheitsforscher hatten in Brandbriefen immer wieder vor unakzeptabel hohen Fehlerquoten der eingesetzten KI-Scans gewarnt, die die Privatsphäre unbescholtener Bürger gefährdeten. (dts/red)
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8. Juli: Waffenstillstand „vorbei“ | Trump dominiert NATO-Gipfel | Brandmauer bleibt

Waffenstillstand „vorbei“

US-Präsident Donald Trump stellt den bestehenden Waffenstillstand mit dem Iran offen infrage. Weitere Gespräche mit iranischen Vertretern bezeichnete er als Zeitverschwendung. Zugleich stellte er es seinen Unterhändlern frei, die Gespräche fortzuführen. Zuvor hatte der Iran erneut drei Tanker in der Straße von Hormus angegriffen, es folgten gegenseitige Raketen- und Drohnenangriffe.

Trump dominiert NATO-Gipfel

Beim NATO-Gipfel in Ankara hat US-Präsident Donald Trump der Ukraine die Erlaubnis zum Bau von Patriot-Luftabwehrraketen gegeben. Er hofft auf ein baldiges Ende des Ukraine-Kriegs. Bei einer Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg bezeichnete Trump außerdem Spanien als „schrecklichen NATO-Partner” und kündigte an, das Handeln mit ihm einzustellen.

Brandmauer bleibt

Die Mittelstandsunion der CDU Brandenburg hält an der Abgrenzung zur AfD fest. Der Landesverband lehnte die Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses ab. Zwei Vorstandsmitglieder hatten zuvor argumentiert, man könne „in Ostdeutschland nicht 30–40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Der geänderte Beschluss fordert stattdessen eine sachorientierte Debattenkultur.

Chatkontrolle in EU

Das EU-Parlament hat den Weg für eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle freigemacht. Anbieter wie Meta, Google oder Microsoft dürfen somit weiterhin private Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs prüfen. Eine dauerhafte EU-Regelung gibt es jedoch nicht. Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.

Amoklauf am Gymnasium

An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau wurden mindestens zwei Mädchen durch Messerstiche schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der 16-jährige mutmaßliche Täter wurde nach der Tat festgenommen. Es gibt möglicherweise weitere Verletzte. Die Polizei sprach von einer einstelligen Opferzahl und schloss eine Beziehungstat nicht aus.
 
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EU-Parlament bringt Übergangsregel zur Chatkontrolle zurück


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
  • Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
  • Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
  • Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.

 
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.

Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle

Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.

Datenschützer warnen vor Massenüberwachung

Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.

Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht

Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.