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26.07.2026 | Massenkarambolage auf A9 | Waldbrand 15 Kilometer vor Bordeaux | Iran stellt Angriffe ein

HEUTE13:33 Uhr

Iran stellt Angriffe ein

Nach zwei Nächten ohne US-Angriffe hat der Iran nach eigenen Angaben seine Attacken auf Ziele in der Region ebenfalls eingestellt. US-Präsident Donald Trump sagte vor zwei Tagen, er erwäge neue, massivere Angriffe auf den Iran. Washington spreche allerdings derzeit mit Teheran, das in den Verhandlungen „von Tag zu Tag ernsthafter“ werde.

Am 26. Juli 2026 im Dorf Zawtar al-Gharbiyeh im Südlibanon (Symbolbild).

Foto: Mahmoud Zayyat/AFP via Getty Images

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HEUTE13:06 Uhr

Erfolgreicher Testflug von SpaceX-Rakete

SpaceX absolvierte den ersten erfolgreichen Testflug seiner Starship-Rakete seit dem Börsengang im Juni. Die 124 Meter lange Rakete sei intakt und setzte sicher im Indischen Ozean auf – das erste Mal. Die Unterstufe stürzte nach Triebwerksproblemen in den Golf von Mexiko.

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HEUTE12:52 Uhr

Waldbrand 15 Kilometer vor Bordeaux – Großraum soll nicht evakuiert werden

Der Waldbrand nahe Bordeaux rückt bis 15 Kilometer an die Grenzen des Großraums der Stadt heran. Eine Evakuierung der rund eine Million Einwohner „kommt aber nicht in Frage“, sagte der Bürgermeister. Bis zur Stadtgrenze seien es noch 25 bis 30 Kilometer. In der Nacht nahm das Feuer zu, es erzeuge seinen eigenen Wind und „breitet sich unkontrolliert in Richtung des Großraums Bordeaux aus“, so der Innenminister.
HEUTE11:43 Uhr

Rumänische Armee schießt nächste Drohne ab

Rumänien hat den dritten Tag in Folge eine Drohne abgeschossen. Sie wurde am Sonntag über dem Schwarzen Meer von einem Kampfjet F-16 abgefangen und fünf Minuten nach Eindringen in der Luftraum zerstört. Die Herkunft wird untersucht.

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HEUTE11:25 Uhr

Neues Weltkulturerbe: D-Day-Strände

Auch die fünf D-Day-Strände in der Normandie wurden von der Unesco als Weltkulturerbe aufgenommen, dort landeten die Alliierten im Juni 1944. Einen Eintrag in die Liste erhielten auch die sogenannten Katharerburgen im Süden Frankreichs, die als Festungen des Languedoc bekannt sind.

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HEUTE10:38 Uhr

Spanien: Neuer Waldbrand bei Valencia – 15.000 Menschen sollen flüchten

Wegen eines neuen Waldbrandes in der Nähe der ostspanischen Großstadt Valencia wurden 15.000 Menschen zur Evakuierung aufgefordert. „Das Feuer übersteigt unsere Löschkapazitäten; es hat einen Umfang von etwa 21 Kilometern“, erklärte Regionalpräsident Juanfran Pérez Llorca.

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HEUTE10:08 Uhr

Massenkarambolage: Mehr als 30 Verletzte auf Autobahn in Thüringen

Bei einer Massenkarambolage auf der A9 bei Bad Lobenstein in Thüringen wurden am Samstagabend etwa 34 Menschen verletzt – dabei fuhr ein Wohnmobil auf ein Stauende auf. Neun Fahrzeuge seien beschädigt, darunter zwei Kleinbusse einer Kinderreisegruppe. Auslöser des Staus war ein umgekippter Pferdeanhänger. Die Autobahn blieb stundenlang gesperrt.

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HEUTE10:01 Uhr

Iran wirft Ukraine Angriff auf Frachtschiff vor

Der Iran macht die Ukraine für den Angriff auf ein Frachtschiff im Kaspischen Meer verantwortlich. Dabei starb ein Crewmitglied, ein weiteres wurde verletzt. Teheran bestellte den ukrainischen Geschäftsträger ein und kündigte eine Reaktion an.

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HEUTE9:30 Uhr

Medien: Europaweite Fahndung nach CSD-Tatverdächtigen

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD fahnden die Ermittler mittlerweile europaweit nach dem 21-jährigen Abdul B. Das BKA habe die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Mithilfe ersucht, berichtet „Focus Online“.
HEUTE8:52 Uhr

Taifun „Noul“ trifft in China auf Land

Taifun „Noul“ traf am Sonntagmorgen nahe Pinghai in Guangdong mit bis zu 162 Stundenkilometern auf Land. Mehr als 340.000 Menschen wurden evakuiert. Hongkong meldete neun Verletzte und mindestens 350 gestrichene Flüge. Der Sturm zieht weiter in die Regionen Jiangxi, Hunan und Hubei.
HEUTE7:48 Uhr

Vorbereitungen auf ESC 2027

Nach Bulgariens erstem Sieg im Eurovision Song Contest soll der Wettbewerb im Mai 2027 in Bulgarien stattfinden. Im Finale der Standortwahl stehen die Hauptstadt Sofia und die maritime Partyzone Burgas. Die Entscheidung soll bei Ende Juli fallen.
Dara aus Bulgarien hat mit dem Titel „Bangaranga“ den 70. ESC gewonnen.

Dara aus Bulgarien hat mit dem Titel „Bangaranga“ den 70. ESC gewonnen.

Foto: Georg Hochmuth/APA/dpa

HEUTE6:52 Uhr

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten. Sie werden verdächtigt, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben. Ein erster Verdacht auf Plünderung wurde ausgeräumt.
HEUTE6:27 Uhr

Deutlicher Anstieg der Fälle von West-Nil-Fieber

Die Europäische Gesundheitsbehörde registrierte 2026 bis 22. Juli 81 in Europa erworbene West-Nil-Fälle, davon 46 in Italien. Dort sind 20 Regionen betroffen. In Deutschland wurden zwei Fälle nach Auslandsreisen erfasst. Das Virus wird laut WHO meist zwischen Mücken und Vögeln übertragen.
HEUTE6:18 Uhr

USA: So viele Masern-Fälle wie seit 35 Jahren nicht mehr

In diesem Jahr sind in den USA bereits mehr als 2.300 Masernfälle in 45 Bundesstaaten dokumentiert – mehr als im gesamten Jahr 2025. Mehr als die Hälfte betraf Kinder und Jugendliche. Auch Kanada verzeichnet eine deutliche Zunahme der Krankheit.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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26.07.2026 | Massenkarambolage auf A9 in Thüringen | 21-Kilometer-Feuer in Spanien | Rumänische Armee schießt nächste Drohne ab

HEUTE11:43 Uhr

Rumänische Armee schießt nächste Drohne ab

Rumänien hat den dritten Tag in Folge eine Drohne abgeschossen. Sie wurde am Sonntag über dem Schwarzen Meer von einem Kampfjet F-16 abgefangen und fünf Minuten nach Eindringen in der Luftraum zerstört. Die Herkunft wird untersucht.

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HEUTE11:25 Uhr

Neues Weltkulturerbe: D-Day-Strände

Auch die fünf D-Day-Strände in der Normandie wurden von der Unesco als Weltkulturerbe aufgenommen, dort landeten die Alliierten im Juni 1944. Einen Eintrag in die Liste erhielten auch die sogenannten Katharerburgen im Süden Frankreichs, die als Festungen des Languedoc bekannt sind.

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HEUTE10:38 Uhr

Spanien: Neuer Waldbrand bei Valencia – 15.000 Menschen sollen flüchten

Wegen eines neuen Waldbrandes in der Nähe der ostspanischen Großstadt Valencia wurden 15.000 Menschen zur Evakuierung aufgefordert. „Das Feuer übersteigt unsere Löschkapazitäten; es hat einen Umfang von etwa 21 Kilometern“, erklärte Regionalpräsident Juanfran Pérez Llorca.

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HEUTE10:08 Uhr

Massenkarambolage: Mehr als 30 Verletzte auf Autobahn in Thüringen

Bei einer Massenkarambolage auf der A9 bei Bad Lobenstein in Thüringen wurden am Samstagabend etwa 34 Menschen verletzt – dabei fuhr ein Wohnmobil auf ein Stauende auf. Neun Fahrzeuge seien beschädigt, darunter zwei Kleinbusse einer Kinderreisegruppe. Auslöser des Staus war ein umgekippter Pferdeanhänger. Die Autobahn blieb stundenlang gesperrt.

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HEUTE10:01 Uhr

Iran wirft Ukraine Angriff auf Frachtschiff vor

Der Iran macht die Ukraine für den Angriff auf ein Frachtschiff im Kaspischen Meer verantwortlich. Dabei starb ein Crewmitglied, ein weiteres wurde verletzt. Teheran bestellte den ukrainischen Geschäftsträger ein und kündigte eine Reaktion an.

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HEUTE9:30 Uhr

Medien: Europaweite Fahndung nach CSD-Tatverdächtigen

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD fahnden die Ermittler mittlerweile europaweit nach dem 21-jährigen Abdul B. Das BKA habe die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Mithilfe ersucht, berichtet „Focus Online“.
HEUTE8:52 Uhr

Taifun „Noul“ trifft in China auf Land

Taifun „Noul“ traf am Sonntagmorgen nahe Pinghai in Guangdong mit bis zu 162 Stundenkilometern auf Land. Mehr als 340.000 Menschen wurden evakuiert. Hongkong meldete neun Verletzte und mindestens 350 gestrichene Flüge. Der Sturm zieht weiter in die Regionen Jiangxi, Hunan und Hubei.
HEUTE7:48 Uhr

Vorbereitungen auf ESC 2027

Nach Bulgariens erstem Sieg im Eurovision Song Contest soll der Wettbewerb im Mai 2027 in Bulgarien stattfinden. Im Finale der Standortwahl stehen die Hauptstadt Sofia und die maritime Partyzone Burgas. Die Entscheidung soll bei Ende Juli fallen.
Dara aus Bulgarien hat mit dem Titel „Bangaranga“ den 70. ESC gewonnen.

Dara aus Bulgarien hat mit dem Titel „Bangaranga“ den 70. ESC gewonnen.

Foto: Georg Hochmuth/APA/dpa

HEUTE6:52 Uhr

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten. Sie werden verdächtigt, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben. Ein erster Verdacht auf Plünderung wurde ausgeräumt.
HEUTE6:27 Uhr

Deutlicher Anstieg der Fälle von West-Nil-Fieber

Die Europäische Gesundheitsbehörde registrierte 2026 bis 22. Juli 81 in Europa erworbene West-Nil-Fälle, davon 46 in Italien. Dort sind 20 Regionen betroffen. In Deutschland wurden zwei Fälle nach Auslandsreisen erfasst. Das Virus wird laut WHO meist zwischen Mücken und Vögeln übertragen.
HEUTE6:18 Uhr

USA: So viele Masern-Fälle wie seit 35 Jahren nicht mehr

In diesem Jahr sind in den USA bereits mehr als 2.300 Masernfälle in 45 Bundesstaaten dokumentiert – mehr als im gesamten Jahr 2025. Mehr als die Hälfte betraf Kinder und Jugendliche. Auch Kanada verzeichnet eine deutliche Zunahme der Krankheit.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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26.07.2026 | Medien: Europaweite Fahndung nach CSD-Tatverdächtigen | Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten

HEUTE9:30 Uhr

Medien: Europaweite Fahndung nach CSD-Tatverdächtigen

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD fahnden die Ermittler mittlerweile europaweit nach dem 21-jährigen Abdul B. Das BKA habe die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Mithilfe ersucht, berichtet „Focus Online“.
HEUTE8:52 Uhr

Taifun „Noul“ trifft in China auf Land

Taifun „Noul“ traf am Sonntagmorgen nahe Pinghai in Guangdong mit bis zu 162 Stundenkilometern auf Land. Mehr als 340.000 Menschen wurden evakuiert. Hongkong meldete neun Verletzte und mindestens 350 gestrichene Flüge. Der Sturm zieht weiter in die Regionen Jiangxi, Hunan und Hubei.
HEUTE7:48 Uhr

Vorbereitungen auf ESC 2027

Nach Bulgariens erstem Sieg im Eurovision Song Contest soll der Wettbewerb im Mai 2027 in Bulgarien stattfinden. Im Finale der Standortwahl stehen die Hauptstadt Sofia und die maritime Partyzone Burgas. Die Entscheidung soll bei Ende Juli fallen.
Dara aus Bulgarien hat mit dem Titel „Bangaranga“ den 70. ESC gewonnen.

Dara aus Bulgarien hat mit dem Titel „Bangaranga“ den 70. ESC gewonnen.

Foto: Georg Hochmuth/APA/dpa

HEUTE6:52 Uhr

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten. Sie werden verdächtigt, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben. Ein erster Verdacht auf Plünderung wurde ausgeräumt.
HEUTE6:27 Uhr

Deutlicher Anstieg der Fälle von West-Nil-Fieber

Die Europäische Gesundheitsbehörde registrierte 2026 bis 22. Juli 81 in Europa erworbene West-Nil-Fälle, davon 46 in Italien. Dort sind 20 Regionen betroffen. In Deutschland wurden zwei Fälle nach Auslandsreisen erfasst. Das Virus wird laut WHO meist zwischen Mücken und Vögeln übertragen.
HEUTE6:18 Uhr

USA: So viele Masern-Fälle wie seit 35 Jahren nicht mehr

In diesem Jahr sind in den USA bereits mehr als 2.300 Masernfälle in 45 Bundesstaaten dokumentiert – mehr als im gesamten Jahr 2025. Mehr als die Hälfte betraf Kinder und Jugendliche. Auch Kanada verzeichnet eine deutliche Zunahme der Krankheit.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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26.07.2026 | Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten | West-Nil-Fieber in Italien

HEUTE6:42 Uhr

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten. Sie werden verdächtigt, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben. Ein erster Verdacht auf Plünderung wurde ausgeräumt.

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HEUTE6:27 Uhr

Deutlicher Anstieg der Fälle von West-Nil-Fieber

Die Europäische Gesundheitsbehörde registrierte 2026 bis 22. Juli 81 in Europa erworbene West-Nil-Fälle, davon 46 in Italien. Dort sind 20 Regionen betroffen. In Deutschland wurden zwei Fälle nach Auslandsreisen erfasst. Das Virus wird laut WHO meist zwischen Mücken und Vögeln übertragen.

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HEUTE6:18 Uhr

USA: So viele Masern-Fälle wie seit 35 Jahren nicht mehr

In diesem Jahr sind in den USA bereits mehr als 2.300 Masernfälle in 45 Bundesstaaten dokumentiert – mehr als im gesamten Jahr 2025. Mehr als die Hälfte betraf Kinder und Jugendliche. Auch Kanada verzeichnet eine deutliche Zunahme der Krankheit.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg

Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss.
Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.
Karlsruhe nannte die pauschalen Vorgaben des Innenmnisteriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot, es müsse der Einzelfall geprüft werden.
Eine Sprecherin Dobrindts sagte dagegen der „Welt“: „Das Bundesverfassungsgericht folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung, wonach Aufnahmeerklärungen auch wieder aufgehoben werden können, wenn sich das politische Interesse ändert“. Das Bundesverfassungsgericht gebe dem Bundesinnenministerium auf, „bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen“, betonte sie.
Die Grünen bezeichneten die Entscheidung als eine „schmerzhafte Niederlage“ für Dobrindt. Für dessen Ressort „zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats“, sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Nachrichtenagentur AFP. „Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt.“
Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan.
Die nun in Karlsruhe erfolgreiche Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen. Über diese Menschenrechtsliste sollten Menschen eine Aufnahme in Deutschland bekommen können, die sich durch ihr gesellschaftliches Engagement exponiert und sich dabei zum Beispiel für deutsche Belange einsetzten und durch die Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im August 2021 gefährdet waren.
Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für „ungültig und erloschen“ – ihre Visaanträge wurden abgelehnt.
Auf Ebene der Verwaltungsgerichte unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten.
Wie Karlsruhe in dem Beschluss mitteilte, ist eine sogenannte Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin möglich und zulässig – diese Erklärung muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Die Frau war nach der Zusage der Aufnahme im Herbst 2024 nach Islamabad in Pakistan ausgereist, wo sie seitdem mit ihren Söhnen lebt. Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun gegebenenfalls mit einer Zwischenentscheidung prüfen, ob die Unterstützung der Familie in Pakistan fortgesetzt werden muss.
Es sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik dazu von Verfassung wegen verpflichtet ist. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet wird und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.
Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland.
Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.
Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Initiative Kabul Luftbrücke handelt es sich bei der erfolgreichen Klägerin um eine afghanische Frauenrechtsaktivistin mit zwei minderjährigen Kindern. Beide Organisationen unterstützen Betroffene mit einer Musterverfassungsbeschwerde. Wie sie am Freitag mitteilte, liegen noch 30 weitere entsprechende Beschwerden beim Verfassungsgericht.
Die Karlsruher Entscheidung sei „deutlich“ sowie „eine gute Nachricht für die Grundrechte“, erklärte die Juristin Mareile Dedekin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. „Die Bundesregierung darf ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.“
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte die Bundesregierung zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Sie müsse davon betroffene Fälle „unverzüglich individuell prüfen, die zugesagte Aufnahme ermöglichen und die Unterstützung der Wartenden so lange fortsetzen, bis eine verfassungsgemäße Entscheidung im Einzelfall vorliegt“, verlangte Pro Asyl.
„Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod“, erklärte Linken-Fraktionsvize Clara Bünger. Die Bundesregierung müsse jetzt „alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen“.(afp/red)
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Nach Messerangriff in Trier: Merz sichert Angehörigen Unterstützung zu


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
  • Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
  • Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.

 
Knapp eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf den 22-jährigen Studenten Marius D. in Trier hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich an die Eltern gewandt. Wie „BILD“ zuerst berichtete, hat der Kanzler 10 Minuten lang mit Thomas und Elke D. gesprochen.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder und der Chef der Staatskanzlei, Marcus Klein, setzten sich mit den Eltern in Verbindung. Die politischen Vertreter aus Bund und Land boten ihnen Unterstützung, etwa im Bereich der Opferbetreuung, an.

Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer

Der Vater des getöteten 22-Jährigen sprach von einem „sehr emotionalen“ Gespräch mit dem Kanzler. Die Eltern hätten dem Kanzler zugleich die Botschaft mitgegeben, dass die Politik handeln und Beschlüsse fassen müsse, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Beide waren selbst kommunalpolitisch bei der CDU engagiert. Seit Montagmorgen liegt im Rathaus von Landstuhl, der Heimatgemeinde der Familie, ein Kondolenzbuch aus.
Dem bislang letzten Polizeibericht vom Donnerstag der Vorwoche zufolge ereignete sich die Bluttat am Mittwoch, als sich der Student auf dem Rückweg von einem Einkauf befand. Der mutmaßliche Täter kam ihm auf dem Gehweg entgegen. Aus ungeklärtem Anlass stach dieser mindestens zweimal mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf den Oberkörper von Marius D. ein.
D. brach zusammen und starb trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Tatverdächtige entfernte sich vom Tatort, doch die Polizei konnte ihn in der näheren Umgebung festnehmen.

Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand spreche vieles dafür, dass sich die Tatbeteiligten zuvor nicht gekannt hätten und Marius D. ein Zufallsopfer gewesen sei. Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, habe die Tat gegenüber der Polizei zugegeben.
Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Laut Polizei soll er bereits zuvor und in jüngerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung gewesen sein. Der Tatverdächtige galt als gut integriert.
Dem SWR zufolge lebte er seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, wo er sowohl eine Schule als auch eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte. Seit vier Jahren arbeitete er in einem Unternehmen in Trier. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben, der 22-Jährige galt als verlässlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

Afghane war nicht ausreisepflichtig

Inwieweit die Bluttat im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen steht, soll nun geklärt werden. Ein Sachverständiger soll ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen erstellen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Dauer der Ermittlungen von mehreren Wochen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder sprach von einer „entsetzlichen Tat“ und fügte hinzu:
„Gewalt mit Messern zerstört Leben und erschüttert unsere Gesellschaft. Dafür darf es in Deutschland keinen Platz geben.“
Dem Innenministerium des Landes zufolge war der Tatverdächtige als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, allerdings bestand ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“. Entsprechend war ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Im Jahr 2023 erteilte ihm die zuständige Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis.
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Student in Trier erstochen – Tatverdächtiger nach Messerangriff festgenommen

Ein Tötungsdelikt hat sich am Mittwochmorgen, 15. Juli, auf der Robert-Schuman-Allee in Trier ereignet. Wie das örtliche Polizeipräsidium mitteilte, hatten Zeugen gegen 09:55 Uhr eine verletzte Person gemeldet. Eine weitere Person habe diese angegriffen und sei geflüchtet. Es sei ein Messer bei dem Angriff zum Einsatz gekommen.
Im Zuge der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen gelang es, den Tatverdächtigen zu stellen und die vorläufige Festnahme auszusprechen. Mehrere Personen wurden Zeugen des Vorfalls und standen den Beamten für sachdienliche Angaben zur Verfügung. Die Einsatzkräfte riefen zudem einen Notfallseelsorger zum Tatort.

Universität Trier ruft zu gemeinsamer Gedenkminute auf

Wie lokale Medien berichten, waren beide beteiligten Personen 22 Jahre alt. Die Polizei hatte das Alter ursprünglich mit jeweils 23 angegeben. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen durch Rettungskräfte gelang es nicht, das Leben des Opfers zu retten. Bei diesem handelt es sich bisherigen Angaben zufolge um einen Studenten. Die Universität Trier hat dies mittlerweile auf ihrer Website bestätigt und für Donnerstagmittag zu einer gemeinsamen Gedenkminute aufgerufen.
Beim mutmaßlichen Täter soll es sich um einen afghanischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Trier handeln. Derzeit ermittelt eine Mordkommission zum Hergang, zur Tatwaffe und zu möglichen Motiven der Tat. Es ist auch nicht bekannt, ob sich die beiden Tatbeteiligten im Vorfeld des Angriffs gekannt haben.
Die Polizei hat ein Hinweisportal zur Tat geschaltet. Zeugen, deren Personalien der Polizei noch nicht bekannt sind, werden gebeten, sich auf diesem Weg oder unter der Telefonnummer 0651 983-43900 zu melden. Außerdem ersuchen die Ermittlungsbehörden darum, ihnen gegebenenfalls vorhandene Fotos oder Filmaufnahmen der Tat zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig warnt die Polizei davor, diese über soziale Medien zu verbreiten.
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Messerdrohungen in bayerischer Regionalbahn – drei Schulkinder leicht verletzt

Zu einem Großeinsatz von Polizeikräften kam es am Mittwochmorgen, 15. Juli, im Areal in und um den Bahnhof in Ruhpolding, Regierungsbezirk Oberbayern. Dabei nahmen Beamte aus sechs Dienststellen einen 28-jährigen Afghanen fest, der zuvor einen Schaffner mit einem Messer bedroht haben soll.
Die Tat hat sich bisherigen Erkenntnissen zufolge in der Regionalbahn 53 ereignet. Diese verkehrt zwischen Traunstein und Ruhpolding. Der Tatverdächtige soll noch weitere Personen bedroht haben. Drei Schulkinder haben sich leicht verletzt, nachdem auf dem Bahnhofsgelände eine Panik ausgebrochen war und sie sich fluchtartig vom Ort des Geschehens entfernten.

Drei Schüler nach Panik am Bahnhof Ruhpolding verletzt

Ausgangspunkt des Geschehens soll eine Fahrkartenkontrolle gewesen sein. Um etwa 7:15 Uhr ging Polizeiangaben zufolge eine Meldung ein, wonach sich in der Regionalbahn 53 am Bahnhof in Ruhpolding ein Mann mit einem Messer befinde. Der Zug war dem Morgenverkehr entsprechend stark frequentiert, es sollen insbesondere zahlreiche Schüler anwesend gewesen sein, die sich auf dem Weg nach Traunstein befanden.
Im Zug soll der Mann mit einem Schaffner in Streit geraten sein. Neben diesem habe er auch weitere Anwesende bedroht. Bis zu 53 Personen sollen Zeugen des Vorfalls geworden sein. Nachdem der Notruf abgesetzt war, verlagerte sich das Geschehen auf den Bahnsteig. Dort sollen sich bereits zahlreiche schulpflichtige Kinder und Jugendliche befunden haben.
Der Tatverdächtige verließ daraufhin das Bahnhofsgelände. Allerdings gelang es den Beamten, ihn im Kurpark von Ruhpolding ohne größeren Widerstand festzunehmen. Durch den Vorfall kam es auch zu einer Beeinträchtigung des Bahnverkehrs entlang der Regionalverkehrsstrecke. Erst am späteren Vormittag sollen die Züge wieder im vorgesehenen Takt verkehrt haben.

Polizei gibt Telefonnummer für Hinweise bekannt

Die amtshandelnden Beamten nahmen den Beschuldigten in Gewahrsam. Laut Polizeiangaben handelt es sich um einen 28-jährigen afghanischen Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis. Für Betroffene und Zeugen richteten die Einsatzkräfte eine Anlauf- und Betreuungsstelle in der Grundschule ein.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt in enger Abstimmung mit der dortigen Polizeiinspektion sowie der Bundespolizeiinspektion Freilassing. Mögliche weitere Zeugen ersucht die Bundespolizei Freilassing um Hinweise unter der Rufnummer 08654 7706-0.
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USA starten Kampagne gegen Internationalen Strafgerichtshof


In Kürze:

  • US-Außenminister Marco Rubio kündigt eine internationale Kampagne gegen den Internationalen Strafgerichtshof an.
  • Washington will den ICC mit Sanktionen, Visa-Beschränkungen und diplomatischem Druck zum Einlenken bewegen.
  • Die EU stellt sich hinter den Gerichtshof und verurteilt Drohungen gegen dessen Mitarbeiter.
  • Auslöser sind unter anderem Ermittlungen gegen US-Soldaten sowie Haftbefehle gegen führende israelische Regierungsvertreter.

 
US-Außenminister Marco Rubio hat eine internationale Kampagne gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) angekündigt. Diese werde von allen Bereichen der US-Regierung getragen. Ziel sei es, dem ICC systematisch die Möglichkeit zu nehmen, gegen amerikanische Beamte oder Einsatzkräfte vorzugehen oder auf andere Weise die amerikanische Souveränität zu beeinträchtigen.
Rubio erklärte, der auf Grundlage des Römischen Statuts errichtete Internationale Strafgerichtshof, stelle eine „nicht tolerierbare Gefahr für die Souveränität der Vereinigten Staaten“ dar. Der ICC maße sich die Befugnis an, gegen amerikanische Einsatzkräfte zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen.

Rubio: Internationaler Strafgerichtshof führt „Krieg gegen unser Land“

In einer Fernsehansprache erklärte Rubio, der ICC führe einen „Krieg gegen unser Land – nicht mit Patronen oder Raketen, sondern mit Statuten und Vertragswerken und der Macht des sogenannten Völkerrechts“. Als 2002 das bereits 1998 verabschiedete Römische Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft getreten sei, hätten die USA angenommen, dass der Tätigkeitsbereich des Gerichts eng begrenzt sein werde.
Nach den damaligen Erwartungen sollte der Gerichtshof „nur die schwersten Verstöße, wie Genozid oder Kriegsverbrechen, verfolgen – und das auch nur dann, wenn nationale Gerichte dazu nicht in der Lage wären“. Tatsächlich habe sich der ICC jedoch zu etwas „deutlich Radikalerem und Extremerem“ entwickelt, sagte Rubio. Das Gericht werde von „nicht gewählten, globalistischen Bürokraten“ geführt, die eine nahezu unbegrenzte Macht beanspruchten.
Nach Rubios Darstellung bedroht der ICC grundlegende Interessen der Vereinigten Staaten. Grenzschutzbeamte, die gewalttätige Kriminelle außer Landes brächten, könnten ebenso in sein Visier geraten wie Marines, die weltweit für die USA im Einsatz seien. Auch Maßnahmen gegen Terroristen könnten nach seiner Darstellung Gegenstand von Ermittlungen werden. Rubio warnte: „Wenn wir nichts tun, könnte das Schicksal von ihnen allen bald in den Händen fremder Richter in tausenden Meilen Entfernung liegen.“

EU kritisiert Vorgehen gegen den ICC als „inakzeptabel“

Die USA, die das Römische Statut nie ratifiziert haben, hätten „so etwas nie zugestimmt und werden das niemals tun“, erklärte Rubio weiter. Unabhängigkeit sei das Recht aller Amerikaner von Geburt an. Man werde dies niemals fremden Bürokraten überlassen. Sollten die Verantwortlichen des ICC glauben, sie könnten die USA ihrer Souveränität berauben, „werden wir ihnen die volle Bedeutung amerikanischer Entschlossenheit lehren“.
Bereits Anfang der 2000er-Jahre verabschiedete der Kongress den American Service-Members‘ Protection Act (ASPA). Das Gesetz sieht Maßnahmen zum Schutz von Angehörigen der US-Streitkräfte vor, falls diese vom ICC verfolgt werden sollten. Der Gerichtshof selbst verfügt über keine Exekutivorgane zur Vollstreckung von Haftbefehlen. Diese können von Mitgliedstaaten des Römischen Statuts vollstreckt werden, wenn sich eine beschuldigte Person auf ihrem Hoheitsgebiet aufhält.
Die Europäische Union unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof und betrachtet ihn als wichtigen Bestandteil der internationalen Strafrechtspflege. Zu den Ankündigungen aus Washington erklärte EU-Sprecher Anouar El Anouni: „Wir bekennen uns entschlossen zur internationalen Strafrechtspflege und zum Kampf gegen Straflosigkeit. Angriffe oder Drohungen gegen Richter, Personal oder Menschen, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, sind schlicht nicht akzeptabel.“
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat die Attacken Washingtons zurückgewiesen. „Für mich ist klar: Der Internationale Strafgerichtshof macht die Welt sicherer und gerechter“, sagte Wadephul dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben). Der Internationale Strafgerichtshof habe „schlimmste Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgedeckt“, etwa bei der Rekrutierung von Kindersoldaten in Bürgerkriegen. „Er hat diejenigen zur Rechenschaft gezogen, die sich schwerster Verbrechen schuldig gemacht haben. Es kommt also seiner Aufgabe wie vorgesehen nach“, betonte Wadephul.
Vom ICC selbst liegt bislang keine Stellungnahme vor.

Seit 2020 ermittelt der ICC zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan

Rubio betonte, es sei „keine diplomatische Option vom Tisch“, wenn es darum gehe, die aus Sicht der US-Regierung vom ICC ausgehende Gefahr für die Vereinigten Staaten zu beseitigen. Verbündete Staaten rief er dazu auf, Zuständigkeitsansprüche des Gerichtshofs gegenüber US-Bürgern zurückzuweisen. Dies gelte insbesondere für Länder, die mit den USA in der Rechtspflege zusammenarbeiten oder unter dem Schutz amerikanischer Sicherheitsgarantien stehen.
Die USA kündigten zudem Visa-Beschränkungen sowie verstärkte Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und mit ihm verbundene Organisationen an. Bereits im Vorjahr hatten die USA Sanktionen gegen mehrere Mitarbeiter des ICC verhängt. Unter ihnen war auch der inzwischen wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe suspendierte Chefankläger Karim Khan.
Hintergrund der amerikanischen Maßnahmen sind unter anderem Ermittlungen des ICC zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan, die bereits 2020 aufgenommen wurden. Die Regierung Trump verhängte damals Sanktionen gegen die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda. Hinzu kamen 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Die Bundesregierung verwies damals darauf, dass Deutschland als Vertragsstaat des Römischen Statuts grundsätzlich an dessen Verpflichtungen gebunden ist.

Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs

Auch Israel hat das Römische Statut – ebenso wie die USA, Russland und China – nicht ratifiziert. Der Internationale Strafgerichtshof wird tätig, wenn nationale Behörden mutmaßliche Völkermorde, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verfolgen können oder wollen. Zudem kann der Ankläger unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen Ermittlungen einleiten. Dafür ist kein Antrag eines Vertragsstaates erforderlich. Hinweise von Staaten, internationalen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen können dabei berücksichtigt werden.
Internationale Bedeutung erlangte die Strafgerichtsbarkeit insbesondere durch die Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda in den 1990er-Jahren. Nach der Gründung des ICC richteten sich zahlreiche Ermittlungen zunächst gegen Fälle in afrikanischen Staaten. Mehrere Regierungen warfen dem Gerichtshof später unter anderem eine einseitige Fokussierung auf Afrika, Eurozentrismus und eine willkürliche Auswahl von Verfahren vor. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erließ der ICC zudem einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Mehrere Staaten haben in den vergangenen Jahren ihren Austritt aus dem Römischen Statut erklärt oder angekündigt. Auf den Philippinen sorgt der ICC ebenfalls für innenpolitische Spannungen. Obwohl das Land den Gerichtshof 2019 verlassen hatte, lieferte die Regierung im Vorjahr den früheren Präsidenten Rodrigo Duterte nach Den Haag aus. Gegen ihn wird wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Anti-Drogen-Krieg ermittelt. Seine Anhänger sprechen von einer „Entführung“ („Kidnapping“) und verweisen darauf, dass die Philippinen über ein eigenes Justizsystem verfügen.
Auf den Philippinen ermittelt der ICC auch gegen den früheren Polizeichef und heutigen Senator Ronald dela Rosa. Nach Medienberichten kam es bislang nicht zu einer Festnahme. Gegner von Präsident Ferdinand „Bongbong“ Marcos Jr. werfen der Regierung vor, mit der Zusammenarbeit mit dem ICC politische Gegner zu schwächen. Die Regierung weist entsprechende Vorwürfe zurück.
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Spionageprozess um iranische Anschlagspläne

Zwei Männer sitzen im Hanseatische Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Zumindest physisch nicht mit im Saal: die Islamische Republik Iran und seine mächtigen Revolutionsgarden, in deren Auftrag die 42 und 54 Jahre alten Männer in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.
Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum

„Das Verfahren zeigt nicht nur, dass der Iran nach wie vor ein wesentlicher Akteur im Bereich der Spionage ist, sondern auch, dass die iranischen Revolutionsgarden Deutschland zunehmend als Handlungsraum für staatsterroristische Anschläge betrachten“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser.
Seine Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchte „Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung“ vor. Der 42-Jährige, ein afghanischer Staatsbürger geboren im Iran, soll sich für die versuchte Beteiligung an einem Mord verantworten.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln habe seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zu ihren Aufgaben gehören auch verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant

Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Volker Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung.
Für einen Brandanschlag auf das koschere Lebensmittelgeschäft in Berlin habe er sich bei seiner Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen – gut 4.000 Euro – soll er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt haben.

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

Nach der Anklageverlesung wollte sich keiner der beiden Beschuldigten äußern. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde dann ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz in die Verhandlung eingeführt, dass den 54 Jahre alten Hauptangeklagten bei einem Besuch in Berlin im vergangenen Sommer observiert hatte.
Mitarbeiter des deutschen Geheimdienstes hatten ihn demzufolge im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 kurz nach seiner Einreise aus Dänemark in Empfang genommen. In einem Wagen mit dänischem Kennzeichen ging es dann weiter nach Berlin.
Dort besuchte der Mann laut Observationsbericht die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den koscheren Lebensmittelhandel und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Josef Schuster angehört. An allen Orten soll er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht haben.

Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst

Die dänische Polizei hatte ihn kurze Zeit nach seiner Rückkehr in Arhus festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Sein mutmaßlicher Komplize war im vergangenen November ebenfalls in Dänemark festgenommen worden.
Den Tipp zu den Planungen der beiden bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden offenkundig aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Festnahme im vergangenen Jahr gesagt. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Volker Beck nahm als Zuschauer unter Personenschutz am ersten Verhandlungstag teil. Über seinen Antrag, als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen zu werden, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Ihm sei es wichtig, die Angeklagten zu sehen, sagte er. „Ich würde denen auch gerne als Verfahrensbeteiligter im Prozess gegenübertreten, um zu zeigen, mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern dann denken wir über unsere Sicherheit nach, aber wir weichen nicht.“
Für Beck, der von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß, steht nach den Ausführung der Bundesanwaltschaft fest: „Auch die Mitarbeiter der iranischen Vertretung in Berlin sind Teil der Infrastruktur für terroristische Machenschaften des Iran. Und da kann nur eine Konsequenz sein: den Botschafter ausweisen und das Personal radikal zu reduzieren.“
Der Iran hatte die Vorwürfe bereits nach der Anklageerhebung zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von „unbegründeten und gefährlichen Behauptungen“, wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. (dpa/red)
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EU-Vertreter empfangen erstmals Taliban in Brüssel

Vertreter der islamistischen Taliban sind erstmals seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan von der EU-Kommission zu Gesprächen in Brüssel empfangen worden. Bei dem Austausch auf „technischer Ebene“ ging es um die Abschiebungen von Afghanen in ihre Heimat, wie die Europäischen Kommission bestätigte.
Ziel der Gespräche ist es demnach, mehr Rückführungen aus der EU von afghanischen Staatsangehörigen, die Straftaten begangen haben und ein Sicherheitsrisiko darstellten, zu ermöglichen.
Das afghanische Außenministerium teilte mit, es sei eine „historische Reise“ gewesen und sprach von „produktiven Gesprächen“. Hauptthema sei die Wiederaufnahme umfassender konsularischer Dienstleistungen für Afghanen im europäischen Raum gewesen.
Umstritten sind die Kontakte wegen der andauernden Menschenrechtsverletzungen der Taliban, die seit 2021 wieder an der Macht sind. So wird der Gruppe vorgeworfen, Menschen willkürlich festzunehmen und zu foltern sowie Frauen zu unterdrücken und ihnen Bildung zu verwehren.
Die Pressefreiheit wird stark eingeschränkt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte sich im Mai zudem auch besorgt über Pläne verschiedener EU-Mitgliedsstaaten zu verstärkten Abschiebungen nach Afghanistan gezeigt. Diese könnten Menschenrechte schwächen und Menschen Gefahren aussetzen.

Taliban versuchen Anerkennung zu erlangen

Nach Angaben der EU-Kommission nahmen auch Vertreter von 15 Mitgliedsländern an den Gesprächen teil. Bereits im Januar hatte es demnach ein Treffen zu dem Thema in Kabul gegeben. 20 europäische Staaten – darunter auch Deutschland – hatten die EU-Kommission zuvor gebeten, bei der Koordinierung von Abschiebungen nach Afghanistan zu unterstützen.
Die Brüsseler Behörde wählt den Begriff der „technischen Ebene“, da die EU die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkennt und sich den Angaben zufolge nicht die politischen Spitzen, sondern Beamte auf Fachebene austauschen.
Ein Treffen zwischen Taliban-Vertretern und EU-Offiziellen in Europa ist politisch auch deshalb heikel, weil es durch die Taliban-Führung im eigenen Land als diplomatischer Gewinn ausgeschlachtet werden könnte. Die Gruppe versucht, durch Abschiebe-Deals mit europäischen Staaten Anerkennung zu erlangen.

Deutschland lässt mehr Taliban-Diplomaten zu

Die EU-Kommission bemüht sich zu betonen, dass die Gespräche nicht einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Offiziell erkennt auch Deutschland die in Kabul regierende islamistische Terrorgruppe nicht an, führt jedoch ebenfalls auf technischer Ebene Gespräche mit Vertretern der Islamisten, um weitere Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan zu erleichtern.
Dafür sollen bis zu vier weitere Diplomaten der Taliban nach Deutschland kommen, wie die Bundesregierung am Montag bestätigte. Es müssten mehr Identitäten festgestellt und Pässe ausgestellt werden, so dass zusätzliche afghanische Konsularbeamte benötigt würden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende erklärt, regelmäßiger und mehr nach Afghanistan abschieben zu wollen. „Künftig sind drei Charterflüge pro Monat möglich“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Wer für die Taliban nach Brüssel kam

An den Gesprächen nahm für die Taliban nach eigenen Angaben unter anderem der afghanischen Außenamtssprechers Abdel Kahar Balchi teil, der als einer der zentralen Kommunikatoren der islamistischen Taliban gilt.
Er spricht fließend Englisch mit neuseeländischem Akzent – Medienberichten zufolge hat Balchi seine Jugendjahre in Neuseeland verbracht. Kurz nach der Machtübernahme der Islamisten im August 2021 trat Balchi zum ersten Mal öffentlich auf, als er für den obersten Taliban-Sprecher Sabiullah Mudschahid übersetzte.
Insgesamt sind nach Angaben des belgischen Außenministeriums von afghanischer Seite fünf Anträge für ein Visum gestellt worden. Das belgische Außenministerium teilte mit, dass es als Gastgeberstaat der EU-Institutionen verpflichtet sei, solche Treffen zu erleichtern und nicht zu behindern.

Belgischer Außenminister distanziert sich von Einladung

Gleichzeitig teilte ein Sprecher mit, der belgische Außenminister Maxime Prévot billige die Entscheidung nicht, Vertreter der Taliban nach Brüssel einzuladen.
„Er würde es niemals akzeptieren, dass die belgische Regierung in ihrem eigenen Namen diese Personen zu Gesprächen in Belgien einlädt“, hieß es.
Österreich führt ebenfalls bereits seit längerem technische Gespräche mit den Taliban, um mehr abschieben zu können. Eine Delegation des österreichischen Innenministeriums reiste Anfang 2025 nach Afghanistan; im September besuchten Taliban-Vertreter Wien. Norwegen hatte bereits Anfang 2022 eine Einladung an Vertreter der Islamisten ausgesprochen.

Taliban verwehren Frauen Bildung und Jobs

Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. Seither beschneiden sie systematisch den Zugang von Frauen und Mädchen zu höherer Bildung und dem Arbeitsmarkt.
Erst vor knapp zwei Wochen hatten Sicherheitskräfte der Taliban in der westafghanischen Stadt Herat Proteste brutal niedergeschlagen. Die Vereinten Nationen sprachen infolge von mindestens zwei Toten, einer davon ein Junge. Menschen hatten protestiert, nachdem Sittenwächter in der Stadt Dutzende Frauen aufgrund angeblicher Verstöße gegen Kleiderregeln festgenommen hatten. (dpa/red)
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Taliban bauen diplomatische Präsenz in Deutschland aus – Hilfe bei Abschiebungen

Die Taliban-Regierung in Afghanistan baut mit Billigung der Bundesregierung ihre inoffizielle diplomatische Präsenz in Deutschland aus. Die personelle Verstärkung um „nicht mehr als vier“ afghanische Konsularbeamte solle die Voraussetzung schaffen für das Ziel der Bundesregierung, mehr afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
Für die Abschiebungen sei die Mitarbeit afghanischer Stellen erforderlich, sagte der Sprecher weiter. „Es müssen mehr Pässe ausgestellt werden, es müssen mehr Identitäten geprüft werden.“ Deshalb sei es nötig, „dass hier mehr Konsularbeamte daran mitarbeiten, genau das zu ermöglichen, was die Bundesregierung zum Ziel hat“.

Bis zu drei Charterflüge im Monat

Am Wochenende hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass künftig bis zu drei Charterflüge im Monat mit abzuschiebenden Afghanen von Deutschland nach Kabul fliegen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung sei in „technischen Gesprächen“ mit Taliban-Vertretern erzielt worden.
Dies sei ein „erfreuliches Ergebnis“, sagte der Außenamtssprecher am Montag. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“. Er kündigte zugleich eine gründliche Prüfung der afghanischen Konsularvertreter an, die zusätzlich nach Deutschland kommen. „Wir werden uns diese Leute natürlich ganz genau anschauen.“
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Allerdings unterhält die Bundesregierung technische Kontakte mit Taliban-Vertretern, bei denen es etwa um Abschiebungen, um Zugang für humanitäre Hilfe und um Menschenrechte geht. (afp/red)
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Innenministerium weitet Abschiebungen nach Afghanistan in Absprache mit Taliban aus

In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Grünen forderten Dobrindt zur Offenlegung seiner Absprachen mit den radikalislamischen Taliban auf. Angesichts der angekündigten Ausweitung der Rückführungsflüge stelle sich „die Frage, welchen Forderungen der islamistischen Taliban sich die Bundesregierung gebeugt hat, um die Abschiebungen zu ermöglichen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Filiz Polat am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig.“ Dobrindt mache Deutschland durch seine „Zusammenarbeit mit den Taliban erpressbar“ und werte die Taliban-Regierung auf, der schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
Auch die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan scharf kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. „Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“(afp/red)
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Innenministerium weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus

In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.

Gespräche „auf technischer Ebene“

Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“

Union weist Kritik zurück

Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP.
„Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“ (afp/red)
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gesellschaft

Clan, Staat und Bibel: Warum westliche Gesellschaften schwer zu verstehen sind


In Kürze:

  • Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
  • Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
  • Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.

 
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.

Der Clan als Form der sozialen Organisation

Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.

Kinder lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig

In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.

Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis

Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
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40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

In einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger bei einem Streit erstochen worden.
Ein 36-jähriger Verdächtiger wurde unmittelbar nach der Tat am Mittwoch in seinem Wohncontainer in der Unterkunft festgenommen, wie die Polizei in Ingolstadt am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Die Hintergründe des Geschehens waren noch unklar.
Nach Polizeiangaben handelte es sich bei beiden Männern um afghanische Staatsbürger. Während der Auseinandersetzung soll der 36-Jährige ein Messer gezogen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.
Zeugen alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der schwerstverletzte 40-Jährige starb nach erfolgloser Reanimation in einem Krankenhaus.
Ein Richter ließ den Verdächtigen am Donnerstag in Untersuchungshaft nehmen, er kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und die Staatsanwaltschaft München II ermitteln. (afp/red)
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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Rücküberweisungen von Einwanderern aus Deutschland: 8,5 Milliarden Euro in 2025


In Kürze:

  • Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
  • Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
  • Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.

Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.

Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen

In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.

Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler

Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).

In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar

Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.

Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten

Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.

Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen

Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
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UNO erwartet Rückkehr von fast drei Millionen Afghanen in ihre Heimat bis Ende 2026

Bis Ende des Jahres werden nach Schätzungen der UNO fast drei Millionen Afghanen aus dem Ausland in ihr Land zurückkehren. Einem UN-Bericht zufolge handelt es sich bei mehr als der Hälfte von ihnen um Frauen und Kinder.
Seit September 2023 sind bereits 5,9 Millionen afghanische Staatsbürger – vorwiegend aus den Nachbarländern Iran und Pakistan – in ihre Heimat zurückgekehrt. Das entspricht zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung.
In den ersten vier Monaten 2026 kehrten demnach bereits etwa 600.000 Afghanen aus Pakistan und dem Iran zurück. Für die kommenden acht Monate werden laut dem Bericht „schätzungsweise 1,7 Millionen Rückkehrer aus dem Iran und 1,1 Millionen aus Pakistan erwartet“.

Die meisten sind in den Nachbarstaaten geboren

Die meisten von ihnen seien in den Nachbarländern geboren und aufgewachsen oder hätten zumindest seit Jahren nicht mehr in ihrer Heimat gelebt.
Sie hätten „entweder schwache oder keine Verbindungen zu ihren Herkunftsgemeinden“, erklärte der für Afghanistan zuständige humanitäre UN-Koordinator Tajudeen Oyewale.
Die UNO und NGOs fordern 100,7 Millionen US-Dollar (rund 86 Millionen Euro) für Sofortmaßnahmen an den Grenzen zum Iran und zu Pakistan, um dort lebensrettende Hilfe zu leisten.
Dem Bericht zufolge sind für die Wiedereingliederungsmaßnahmen der Rückkehrer 428,5 Millionen Dollar nötig. (afp/red)