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Moskau kritisiert Ausweisung von russischer Journalistin

Nach der Ausweisung der russischen Journalistin Xenia Fedorova aus Frankreich hat Moskau Paris eine „politische Verfolgung“ von Medienschaffenden vorgeworfen.
„Jede abweichende Meinung wird als russische Propaganda bezeichnet, worauf Versuche folgen, Journalisten und ganze Medien zu vertreiben“, sagte der stellvertretende Sprecher des russischen Außenministeriums, Alexej Fadejew, am Donnerstag.
Es gebe in Frankreich eine „Zensur von Meinungen, die nicht der offiziellen Linie entsprechen“, sagte Fadejew. Er warf Paris eine „politische Verfolgung von Journalisten auf Grundlage trügerischer Anschuldigungen“ vor.

Vorwürfe gegen Frankreich

Nach Ansicht Fadejews stünden solche Maßnahmen im Widerspruch zur französischen Rhetorik über die Verpflichtung gegenüber den Prinzipien der Meinungsfreiheit. Französische Politiker würden außerdem „verbissen“ einen russischen Einfluss hinter „allen Problemen des Landes“ suchen, sagte der Sprecher.
Das französische Innenministerium hatte Ende Juli Fedorovas Ausweisung angeordnet. Die Regierung in Paris sieht die russische Journalistin als Sprachrohr für von Russland aus dirigierte „Desinformationskampagnen“, mit denen die „öffentliche Ordnung destabilisiert“ werden solle.

Fedorova im Umfeld von Russia Today

Fedorova leitete früher das Büro des russischen Senders Russia Today in Paris. Zuletzt geriet sie in Frankreich zunehmend in die Kritik.
Der Unternehmer Vincent Bolloré öffnete ihr die Türen zu seinem Medienimperium. Dort vertrat die Journalistin häufig die offizielle Linie Moskaus. Kritiker befürchteten, dass Fedorova insbesondere die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr beeinflussen könnte.

Journalistin hat Frankreich verlassen

Fedorova hat Frankreich bereits verlassen. Sie erklärte kürzlich, sie habe fast zehn Jahre lang in dem Land gelebt, sich an das Gesetz gehalten und ihre Steuern gezahlt. Sie habe aber auch „eine Meinung, die ich im Rahmen meiner Arbeit als Journalistin ausdrücke“.
Fedorova hatte in der Vergangenheit auch in Deutschland gelebt. Hier wurde ihr bereits die Einreise untersagt. (afp/red)
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Brandbrief an Merz: Polizeigewerkschaft fordert Verschärfung bei Einbürgerung und Asylgesetz

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit islamistischen Gefährdern.
Anlass für das Schreiben ist der Anschlag auf den Christopher Street Day am Abend des 25. Juli. Dabei starb eine Frau, 29 Menschen erlitten Verletzungen.
Teggatz spricht in seinem Brief von „anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit“.
Aus seiner Sicht besteht insbesondere bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus gesetzlicher Handlungsbedarf.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, so Teggatz weiter.
Ferner solle die Einbürgerung wieder stärker an eine „nachweislich erfolgreiche Integration“ geknüpft sein. Sie müsse „den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden“.

Ausweisungen sollen einfacher möglich sein

Des Weiteren spricht er sich für strengere Vorschriften zum „besonderen Ausweisungsinteresse“ nach dem Aufenthaltsgesetz aus. Dieses liegt vor, wenn vom Aufenthalt eines Ausländers eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Laut Teggatz kommt es trotz eines gesetzlich festgelegten besonderen Ausweisungsinteresses immer wieder vor, dass Abschiebungen unterbleiben, weil Gerichte im Einzelfall keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen.
Daher will die DPolG eine gesetzliche Klarstellung. Die im Gesetz genannten Tatbestände sollen künftig als Gefährdungsnachweis gelten und Ausweisungen rechtssicherer ermöglichen.
Beim Asylrecht sieht die Gewerkschaft ebenfalls Reformbedarf. Sie fordert klarere Regelungen für den Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln. Teggatz nennt Fälle, in denen Menschen mit hierzulande gewährtem Schutzstatus in ihre Heimat reisen. Nach Teggatz‘ Auffassung führen die derzeitigen Regelungen häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Klare gesetzliche Vorgaben sollen daher Spielräume verringern.
Abschließend verweist Teggatz darauf, dass die Vorschläge der DPolG „seit Langem auf dem Tisch liegen“. Nun müssten Taten folgen.