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Verantwortliche für den Hochhausbrand in Hongkong angeklagt

Gut ein halbes Jahr nach dem verheerenden Brand in einem Hochhaus-Wohnblock in Hongkong mit 168 Toten sind mehrere Menschen und Unternehmen angeklagt worden.
Ihnen würden 25 Straftatbestände zur Last gelegt, darunter fahrlässige Tötung, Verschwörung zum Betrug, Geldwäsche, versuchte Behinderung der Justiz und Steuerhinterziehung, erklärte die Hongkonger Regierung am Mittwoch, 10. Juni.
Durch die Brandkatastrophe im Wohnkomplex Wang Fuk Court hatten tausende Menschen ihr Zuhause verloren.
Das Feuer im nördlichen Stadtteil Tai Po Ende November war weltweit der Brand mit den meisten Opfern in einem Wohnhaus seit 1980. Die Flammen wüteten mehr als 40 Stunden lang und erfassten sieben der acht Hochhausblöcke der Wohnanlage, zu der insgesamt fast 2000 Wohneinheiten gehören. Tausende Menschen mussten in der Folge in Behelfsunterkünfte umziehen.
Ermittlungen zufolge hatte eine brennende Zigarette leicht entflammbares Material entzündet. Dass die bei der Renovierung eingesetzten Bambusgerüste, Schutznetze und weitere Materialien nicht ausreichend hitzebeständig waren, begünstigte die schnelle Ausbreitung des Feuers. Zudem waren beim Brandausbruch in sieben der acht Hochhäuser die Brandmelder deaktiviert.
Wie aus einer von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Klageschrift hervorgeht, wurden die Leiter des Bauunternehmens und des Beratungsbüros, die an der Renovierung von Wang Fuk Court beteiligt waren, sowie ein Prüfer und die beteiligten Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Insgesamt wurden demnach sieben Personen wegen Geldwäsche und Steuerbetrugs angeklagt.

„Ein Land, zwei Systeme“ weiter infrage

Zuvor hatten Insider von mutmaßlichen Kartellpraktiken, Kostenmanipulationen und dem Einsatz billiger, leicht entflammbarer Schutznetze berichtet. Eine Artikelserie zu diesen Vorwürfen wurde jedoch am 30. November aus „technischen“ Gründen aus dem Online-Archiv entfernt.
Eine unterdrückte Petition und die Festnahme eines Studenten haben die Kritik an den Behörden und dem Nationalen Sicherheitsgesetz weiter verstärkt. Viele Bürger sehen das frühere Versprechen von „Ein Land, zwei Systeme“ als gebrochen an.
Am 1. Juli 1997 übergab Großbritannien seine damalige Kronkolonie Hongkong an China. Im Gegenzug sagte Peking zu, Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und ein hohes Maß an Autonomie für mindestens 50 Jahre zu gewährleisten. Diese sogenannte „Ein Land, zwei Systeme“-Garantie sollte bis 2047 gelten.
Kritiker werfen der chinesischen Führung jedoch vor, diese Zusagen nicht einzuhalten. Die Lage für Demokratie und Freiheitsrechte in Hongkong habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Mit dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) von 2020 werde Regierungskritik als „Subversion“ verfolgt.
Zudem dürfen nach der Wahlrechtsreform von 2021 nur noch „Patrioten“ für das Parlament kandidieren; die Opposition ist weitgehend ausgeschlossen. Nach Angaben von Demokratiegruppen wurden seither mehr als 280 Demokratieaktivisten festgenommen, darunter Joshua Wong und Jimmy Lai. (afp/red)
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Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)