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27. Juli: Merz baut weiter um | Unmut über Schnieder-Umgang | Mieter unter Druck

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Merz baut weiter um

Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Rahmen der laufenden Personalrochaden in seiner Partei und im Kabinett weitere Personalentscheidungen bestätigt. Neuer Verkehrsminister soll Steffen Bilger, werden. Außerdem wird Franziska Hoppermann neue CDU-Generalsekretärin. Sie folgt auf Carsten Linnemann, der künftig das Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen soll.

Unmut über Schnieder-Umgang

Bundeskanzler Friedrich Merz hält trotz Kritik an der geplanten Ablösung von Verkehrsminister Patrick Schnieder fest. Innerhalb der CDU wächst der Unmut über den Umgang mit Schnieder. Nun hat die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion einen bereits vereinbarten Besuch im Kanzleramt mit einem deutlichen Schreiben abgesagt. Der Journalist Robin Alexander schreibt, der Unmut nehme „bisher nicht gekannte Formen“ an.

Mieter unter Druck

Miete und Nebenkosten überfordern laut einer YouGov-Umfrage immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der befragten Mieter können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Gleichzeitig wünscht sich fast jeder zweite Mieter Wohneigentum. Die größte Hürde ist dabei jedoch fehlendes Eigenkapital.

Drohnenflotte und Labors im All

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will vermehrt in Forschung, Innovation und Technologie investieren. Dazu hat die Gruppe konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem soll die Bundeswehr ihre Drohnenflotte deutlich ausbauen. Auch der Weltraum soll besser genutzt werden – zum Beispiel für die Forschung und die Herstellung von Medikamenten. Ziel sei es, Deutschlands führende Rolle als Industrie und Exportnation zu erhalten.

Feuer wüten weiter

An der französischen Atlantikküste kämpft die Feuerwehr weiter mit einem Großaufgebot und internationaler Unterstützung gegen den großflächigen Waldbrand. Nach einer Krisensitzung der Regierung erklärte Innenminister Laurent Nuñez, dass der Brand „stabilisiert“ aber „noch nicht unter Kontrolle“ sei. Die Flammen wüteten weiter. 2.500 Feuerwehrleute, 18 Löschflugzeuge und 1.500 Soldaten seien im Einsatz.
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Verkehrsminister Bilger auf bekanntem Terrain – Neuland für Gesundheitsminister Linnemann


In Kürze:

  • Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger gilt als Fachmann des Metiers.
  • Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ist nun Kanzleramtschefin.
  • Die ehemalige Fußballnationalspielerin Nadine Keßler ist neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.

 
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Kabinett umgebaut und drei Ministerämter sowie mehrere weitere Positionen neu besetzt. Für die meiste Diskussion und Kritik – vor allem innerhalb der Union – sorgte der Rücktritt von Patrick Schnieder. Er kam damit einer möglichen Entlassung durch Merz zuvor. Nachdem der vom Kanzler zunächst favorisierte Nachfolger Fritz Güntzler nicht zur Verfügung stand, trat schließlich Steffen Bilger (CDU) die Nachfolge seines Parteikollegen Schnieder an.

Bilger: Erfahrener Verkehrspolitiker mit Einfluss

Der 47-jährige Steffen Bilger gilt als fachlich versierter Politiker, gut vernetzt und erfahrener Verkehrsexperte. Während er in der schwarz-roten Koalition bislang vor allem im Hintergrund wirkte, bringt der Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg umfassende Kenntnisse im Verkehrsbereich mit. Anders als der ursprünglich favorisierte Finanz- und Steuerfachmann Fritz Güntzler war Bilger bereits früh im Verkehrsausschuss des Bundestages aktiv.
Nach seinem Einzug in den Bundestag 2009 gehörte Bilger von 2009 bis 2013 dem Verkehrsausschuss an. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel im Jahr 2017 arbeitete er in der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur mit. 2018 wurde er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Nach dem Wechsel der Union in die Opposition 2021 übernahm Bilger den Posten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und wechselte zugleich sein Fachgebiet. Er war für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zuständig und kritisierte in dieser Rolle unter anderem den damaligen Grünen-Minister Cem Özdemir.
Seit Beginn der schwarz-roten Koalition ist Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion und zählt damit zu den einflussreichen Organisatoren hinter den Kulissen. Nun übernimmt der verheiratete Vater von drei Kindern das Verkehrsministerium mit einem der größten Etats des Bundes. Auf X erklärte Bilger, er freue sich auf die Rückkehr ins Bundesverkehrsministerium. Verkehrspolitik sei viele Jahre sein Schwerpunktthema gewesen.

Gesundheitspolitik als neue Aufgabe für Linnemann

Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ist bereits seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Der bald 50-jährige CDU-Politiker ist Diplom-Betriebswirt (FH) und promovierter Volkswirt. Vor Beginn seiner politischen Laufbahn arbeitete er als Ökonom bei der Deutschen Bank Research und der IKB. Er gilt als wirtschafts- und finanzpolitisch versiert, das Gesundheitswesen ist hingegen weitgehend Neuland für ihn. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war er zuletzt unter anderem für Arbeit, Soziales und Ehrenamt zuständig.

Nina Warken wird Kanzleramtschefin

Linnemann folgt auf Nina Warken, die als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben nun ins Kanzleramt wechselte. Die Juristin ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der CDU. Von 2004 bis 2024 war sie Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim, von 2014 bis 2019 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises. Mitglied des Bundestages war sie zunächst von 2013 bis 2017, dann wieder ab 2018. Sie ist im Bundesvorstand der Frauenunion Deutschlands und Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innere Sicherheit der CDU.  Seit 2023 ist die verheiratete Mutter von drei Kindern zudem  Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg.
Neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt wird Philipp Amthor. Er folgt auf Michael Meister, der seine Regierungsfunktion verliert, aber weiterhin Bundestagsabgeordneter bleibt. Der 33-jährige CDU-Politiker ist seit Mai 2025 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und war dort unter anderem für Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau zuständig.

Keßler wird Staatsministerin für Sport und Ehrenamt

Seine Aufgaben übernimmt die bisherige Wirtschafts-Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU). Sie bleibt nach ihrem Wechsel ins Digitalministerium Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Connemann ist Juristin, verheiratet, und gehört der CDU seit 1996 an. Die 62-Jährige ist zugleich Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), des einflussreichen Wirtschaftsflügels. An dieser Doppelrolle – MIT-Chefin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Wirtschaftsministerium – gab es in der CDU durchaus Kritik.
Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium wird der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger. Er ist bisher agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz. Der 39-jährige Gymnasiallehrer stammt aus Bad Dürkheim, ist ledig und seit 2013 Mitglied des Bundestages.
Mit Nadine Keßler zieht erstmals eine ehemalige Fußballnationalspielerin in die Bundesregierung ein. Die 38-Jährige übernimmt als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt eine neue Aufgabe. Keßler war Weltfußballerin des Jahres 2014 und zuletzt bei der UEFA für den Frauenfußball verantwortlich.
Keßler folgt auf Christiane Schenderlein (CDU), die als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesgesundheitsministerium wechselt. Die 44-jährige Politikwissenschaftlerin gehörte von 2019 bis 2021 dem sächsischen Landtag an. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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24. Juli: Merz baut Kabinett um | Klopp offiziell vorgestellt | China sanktioniert deutsche Firmen

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Merz baut Kabinett um

Nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn baut Bundeskanzler Merz das Kabinett und die Parteiführung um. Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Spahns Nachfolger werden. Gesundheitsministerin Nina Warken wechselt ins Kanzleramt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann soll Gesundheitsminister werden. Verkehrsminister Schnieder soll auch ausgetauscht werden. Sein Nachfolger ist noch nicht bekannt.

Klopp offiziell vorgestellt

Jürgen Klopp ist der neue Bundestrainer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der DFB stellte den 59-Jährigen in Frankfurt vor. Sein Vertrag beginnt am 15. August und läuft bis zur Weltmeisterschaft 2030. Klopp sprach von einer großen Ehre. Zum 1. Januar 2027 übernimmt zudem Per Mertesacker den Posten des DFB-Geschäftsführers Sport.

China sanktioniert deutsche Firmen

Als Reaktion auf die neuen EU-Sanktionen gegen Russland hat China Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen verhängt, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen. Betroffen sind Lieferungen sogenannter Dual-Use-Güter. Die EU prüft derzeit die Auswirkungen dieser Maßnahmen.

Mehr ausländische Häftlinge

Der Anteil ausländischer Häftlinge ist erneut gestiegen. Inzwischen machen ausländische Inhaftierte 44,8 Prozent der rund 60.400 Gefängnisinsassen in Deutschland aus. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt vor einer Überforderung der Anstalten, die unter anderem durch Sprachbarrieren und Subkulturen verursacht wird.

Neue US-Zölle

Ab heute führen die USA neue Zölle von 10 bis 12,5 Prozent auf Importe aus mehr als 60 Handelspartnern, darunter auch die Europäische Union, ein. Die Regierung unter Präsident Trump begründet die Maßnahmen mit dem Kampf gegen Zwangsarbeit. Ausgenommen sind unter anderem Energie, Lebensmittel und bestimmte Industriegüter.
 
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Neue Gaskraftwerke für Deutschland: Bundestag stimmt zu

Der Bundestag hat den Plan zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke in den nächsten fünf Jahren gebilligt. Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg und den Ausbau von Ökostrom flankieren und befürchtete Lücken in der Stromversorgung vermeiden.
Auf Verbraucher kommen damit ab 2031 zusätzliche Kosten für eine neue Umlage zu, mit der die Förderung in Milliardenhöhe für die Betreiber finanziert werden soll.
Im Parlament stimmten Union und SPD für die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. In der Debatte warnte die AfD vor Milliardenkosten und erneuerte die Forderung nach Rückkehr zur Atomkraft.
Grüne und Linke kritisierten, dass sich Deutschland noch abhängiger von Gasimporten mache und die Kosten unübersichtlich seien. Union und SPD verteidigten das Vorhaben, das nun in den Bundesrat geht.

Ausschreibungen noch 2026

Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten beginnen, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist.
Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann „klimaneutral“ mit Wasserstoff laufen. Das heißt, sie müssen jetzt schon so geplant werden, dass ein Umstieg möglich ist – der Fachbegriff heißt „H2-ready“.
Der Ausbau an Ökostrom soll weitergehen – schon 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien kommen. Auch das Ziel des Kohleausstiegs bis 2038 bekräftigt die Regierung.
Die neuen Kraftwerke halten Union und SPD aus zwei Gründen für nötig: Zum einen drohe andernfalls ab 2031 eine „Versorgungslücke“; zum anderen sollen die Gaskraftwerke bei „Dunkelflauten“ einspringen, wenn zu wenig Wind- und Solarenergie erzeugt wird.
Dafür soll ab 2032 ein sogenannter Kapazitätsmarkt entstehen. Das heißt, Kraftwerksbetreiber werden dafür bezahlt, dass sie Kapazitäten vorhalten, die gerade nicht gebraucht werden.
In der Schlussdebatte bezeichnete Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) das Kraftwerksgesetz als „Sicherheitsgurt“ für die deutsche Stromversorgung. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte, man dürfe nicht den Fehler machen, zu viel Kapazität an Gaskraftwerken aufzubauen. Aber es dürfe auch keine Lücke entstehen.

Milliardenkosten erwartet

Die Förderkosten sollen ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt werden. In ihrem ursprünglichen Entwurf ging die Bundesregierung von 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 und danach von jährlichen Kosten von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro aus. Im parlamentarischen Verfahren wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen, die aus Sicht von Kritikern die Kosten hochtreiben könnten.
Wie die Deutsche Umwelthilfe vorrechnet, wurden Gebotshöchstgrenzen bei der Auktion der neuen Kraftwerkskapazitäten von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt hochgesetzt.
Damit könnten die auf die Stromkunden umgelegten Kosten 2031 nach Angaben des Verbands auf mehr als 4 Milliarden Euro steigen. Die Umwelthilfe moniert zudem, dass Batteriespeicher als Alternative zu neuen Kraftwerken benachteiligt würden.

Energiebranche zufrieden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt die neuen Regelungen hingegen als tragfähigen Kompromiss. „Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie begrüßte die Anhebung des Höchstgebotswertes, weil damit Wettbewerb in den Ausschreibungen und ausreichend Gebote gesichert würden.
Auch der Energiekonzern RWE äußerte sich erfreut. „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zügig erteilt und die Auktionen im Herbst starten können“, erklärte RWE-Chef Markus Krebber.
„Erste Anlagen könnten dann um 2030 in Betrieb gehen.“ Das Unternehmen will drei wasserstofffähige Gaskraftwerke mit rund drei Gigawatt Leistung an eigenen Kraftwerksstandorten in Nordrhein-Westfalen bauen.

Abschied vom Südbonus

Im Gesetz geändert wurde – nach Protest aus dem Norden und dem Osten – der ursprüngliche Plan eines „Südbonus“: Vorgesehen war zunächst, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten vorrangig in den „netztechnischen Süden“ gehen. Dies umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Nun soll der Südbonus erst greifen, wenn ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten gegangen ist. Zugute kommt dies Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. (dpa/red)
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Haushaltspläne stoßen auf Kritik: „Plünderung“ von Klimafonds

Die Haushaltspläne der Bundesregierung stoßen auf breite Kritik. Dabei geht es vor allem um eine geplante höhere Neuverschuldung und Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds. Der Haushaltsentwurf, den das Kabinett am Montag beschließen sollte, sieht mehr Ausgaben und höhere Schulden vor.
Vor allem die Verteidigungsausgaben sollen massiv steigen, um die Bundeswehr gegen Bedrohungen durch Russland zu stärken.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Haushalt in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll den Etat Ende November verabschieden. Üblicherweise kommt es noch zu Änderungen am Regierungsentwurf. Darum geht es bei den Haushaltsplänen:

Höhere Ausgaben und mehr Schulden

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) veranschlagt 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als im laufenden Jahr, in dem 524,5 Milliarden Euro zu Buche stehen. Im Kernhaushalt sind 2027 Ausgaben im Verteidigungsetat von rund 109,7 Milliarden Euro geplant – ein Drittel mehr als im Budget 2026. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fallen nur bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse.
Vorgesehen ist 2027 eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro – nach geplanten 98 Milliarden 2026. Dazu kommen neue Schulden aus den Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr. Insgesamt soll die Neuverschuldung 2027 damit bei gut 200 Milliarden Euro liegen und auf 219,5 Milliarden Euro bis 2030 steigen. Mit den Ausgaben aus den Sondervermögen Infrastruktur sollen unter anderem marode Brücken, Straßen und das Bahnnetz saniert werden. Der Bund plant 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro.
Klingbeil verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf Bedrohungen durch Russland und dessen Präsidenten Wladimir Putin.
Belastet wird der Haushalt dadurch, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Wachstumserwartungen senken musste. Klingbeil muss mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen als zuvor angenommen.
Neben Einsparungen in Etats ist ein Abbau von Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds geplant. Außerdem sollen Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zurückgefahren werden. Mehr Geld bringen sollen eine neue Plastikabgabe sowie eine höhere Tabak- und Alkoholsteuer. Klingbeil muss aber zudem rund 6,8 Milliarden Euro aus einer Rücklage entnehmen.

Industrie kritisiert Ausgaben- und Schuldenzuwächse

„Die geplanten Ausgaben- und Schuldenzuwächse im Haushalt sind alarmierend“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. „Trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen gelingt es der Bundesregierung nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.“
Der Linke-Haushälter Dietmar Bartsch sagte: „Obwohl der Finanzminister Schulden macht wie keiner seiner Vorgänger in den letzten 77 Jahren, und die Zinslasten auf 80 Milliarden im Jahr anwachsen werden, reicht das Geld nur für eines: den kreditfinanzierten Kauf der Militärtechnik von vorgestern.“

Kürzungen im Klimafonds

Die Bundesregierung plant Kürzungen im Sondertopf Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß. Laut Entwurf sollen im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher in den KTF geflossen sind, teilweise zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Es geht um eine Summe von 2,7 Milliarden Euro.
Aus dem KTF werden unterschiedliche Förderprogramme finanziert – darunter ist mit Milliardenmitteln die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Aus diesem Programm wird auch der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gefördert. Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge der Reform des Heizungsgesetzes bereits Einschnitte bei der Förderung angedeutet. Vieles deutet auf eine sozial stärker gestaffelte Förderung hin.

Umweltverband: Klingbeil will Fonds „plündern“

„Finanzminister Klingbeil will den Klima- und Transformationsfonds plündern, um die Einkommensteuer von Besserverdienenden zu senken, das ist eine schamlose Zweckentfremdung und ein Skandal für eine Partei, die für Fortschritt und Sozialstaatlichkeit stehen will“, sagte Greenpeace-Finanzexperte Mauricio Vargas. Er sprach von einem „Raubzug“. Die Klimaschutzorganisation GermanZero sprach mit Blick auf die Kürzungen im KTF von einer „offenen Kampfansage“ an den Klimaschutz.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte: „Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren.“ Der KTF verkomme zum Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt.

Finanzminister kündigt weitere Konsolidierung an

„Wir müssen konsolidieren, da führt kein Weg dran vorbei“, sagte der Finanzminister in der ARD. Laut Kabinettvorlage liegt die Finanzlücke 2028 bei 22 Milliarden Euro, 2029 bei 38 Milliarden Euro und 2030 bei 47 Milliarden Euro. Ein großes Problem sind massiv steigende Zinsausgaben. (dpa/red)
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„Glasfaser in jede Wohnung“ – Reform für schnelleren Ausbau

Zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus hat das Bundeskabinett eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht.
Die Neuregelungen, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat brauchen, sollen nach Angaben des zuständigen Bundesdigitalministeriums Bürokratie reduzieren und Verfahren vereinfachen.

Wildberger: „Glasfaser in jede Wohnung“

Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die Reform bündele eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, „um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen“.
Oft endet Glasfaser bisher am Haus. Die Neuregelungen sollen Telekommunikationsfirmen gegenüber Gebäudebesitzern ein sogenanntes Recht auf Vollausbau einräumen.
Liegt Glasfaser an, aber im Gebäude fehlt noch die Infrastruktur, sollen Anbieter auch dort die entsprechende Verkabelung legen dürfen. Alternative: Gebäudeeigentümer kümmern sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst um die hausinterne Glasfaser-Verkabelung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Beschleunigt werden sollen zudem Verfahren bei der Glasfaserverlegung in der Fläche durch kürzere Genehmigungsfristen und die Möglichkeit für Bauunternehmen, früher mit den Arbeiten zu beginnen.
Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. (dpa/red)
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Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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Cyberabwehr: BSI kann künftig IT-Systeme stilllegen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren.
Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, will dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu drohenden Angriffen zu verbessern.
Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen, die teils große Wirkung entfalten könnten.
Auch hybride Bedrohungen gewännen zunehmend an Bedeutung. In dieser Situation müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.

Großes Schadenspotenzial

Die Bundesregierung führt in ihrem Entwurf weiter aus: „Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz.“
Die Polizeibehörden des Bundes und das BSI müssten daher ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Angriffe erhalten. Ziel sei es dabei, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minieren.
Um die Aufgaben zu erfüllen, die sich durch die geplanten Änderungen ergeben, werden laut Entwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte benötigt.

Aktives Eingreifen erlaubt

Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen „klare Befugnisse“ bekommen, um „eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen“. So sollen sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, IT-Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern können.
Bislang war dem BKA ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war die Behörde auf die Strafverfolgung beschränkt.
Das BSI soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können.
Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, „Informationen des BSI über konkrete Gefahren“ an ihre Nutzer weiterzugeben.

Gefahrenabwehr statt Strafverfolgung

Da wechselnde maliziöse Internet-Domänen bei der Verbreitung von Schadsoftware eine tragende Rolle einnehmen, soll dem BSI ermöglicht werden, gegen solche Domänen vorzugehen.
Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten alleine der Gefahrenabwehr, nicht der Strafverfolgung, heißt es.
Besondere Abwehrmaßnahmen durch die Bundespolizei sollen nur in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa wenn sich die Gefahr gegen „Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind“, richtet. (dpa/red)
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Zwangsarbeit: Gesetzentwurf nimmt Bauherren und Unternehmen stärker in die Pflicht

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.
Belangt werden sollen künftig auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen.
Künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

Auch Kunden belangen

„Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Vergehen der Opfer

Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat.
Voraussetzung für die Einstellung ist laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können. (dpa/red)
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)