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Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen.
In dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizisten, Gerichtsvollzieher, Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

Angriffe auf sie sollen künftig strenger bestraft werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.
In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren betragen, vorher waren es sechs Monate bis zu fünf Jahre.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen nehmen zu. Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft.“
Das geplante Gesetz sende „ein klares Signal“ aus, erklärte die Ministerin. „Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens.“

Anpassungen im Strafrecht

Bereits seit 2017 gibt es ein Gesetz, dass Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte besonders ahndet.
Derartige Taten nahmen seitdem laut Bundeskriminalamt aber noch zu. Laut der im vergangenen Dezember vorgestellten Jahresstatistik wurden 2024 insgesamt 46.367 Gewalttaten gegen Polizisten registriert – 38,5 Prozent mehr als noch 2015.
Bei Gewalttaten gegen sonstige Rettungskräfte – dies sind insbesondere Beschäftigte von Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk – wurden 2024 mit 2.916 Betroffenen die höchsten Opferzahlen seit 2018 festgehalten.
Der von Hubig vorgelegte neue Gesetzentwurf sieht weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.
Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte „gemeinschaftswichtiger Unternehmen“ erhalten – darunter fallen auch Zugbegleiter. Bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte.

Strafen bei Angriffen auf Ärzte gleich denen von Vollstreckungsbeamten

Auch Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeiter sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden. Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen Übergriffe gegen Ärzte und ihre Mitarbeiter künftig den gleichen verschärften Strafandrohungen unterliegen wie Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamte.
Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Richterbund: Effektiv durchsetzen

Der Deutsche Richterbund begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen, machte aber Zweifel in ihrer Umsetzbarkeit geltend. „Ein besserer strafrechtlicher Schutz von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, ist ein richtiges Ziel“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
„Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen.“
Aktuell sei die Lage so, „dass die Staatsanwaltschaften eine Bugwelle von 1,1 Millionen offenen Fällen vor sich herschieben und Ermittlungen immer öfter vorzeitig eingestellt werden, weil Personal fehlt“, betonte Rebehn. (afp/dpa/red)
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Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Ärzte

Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den das Kabinett heute beraten will.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, jetzt das Signal zu senden, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe.

Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters

Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar, als der Fall eines Zugbegleiters bundesweit für Bestürzung sorgte. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle.
Bei der Bahn gebe es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig am Morgen im „Deutschlandfunk“. Dort, wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse man als Staat die Menschen besonders schützen, auch in anderen Berufsgruppen.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem getöteten Zugbegleiter ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Dabei gehe es letztlich auch um den Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates: Es sei erkennbar, dass es bei diesen Attacken nicht nur darum gehe, Einzelpersonen anzugreifen, sondern „diejenigen, die dafür sorgen, dass der Staat läuft, dass es nach vorne geht“, sagte Hubig.
„Wir sehen einfach, dass wir insgesamt ein Klima in der Gesellschaft haben, das stärker zu Gewalt greift, nicht zu friedlichen Lösungen, das in vielen Bereichen eben nicht mehr respektvoll miteinander umgeht“, sagte die Ministerin. Gegen diese Entwicklung, die man sowohl im Internet als auch im realen Leben beobachte, müsse man ein klares Signal senden.

Höhere Mindeststrafe bei Angriff auf Polizei

Künftig sollen Bahnmitarbeiter sowie Beschäftigte anderer wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- oder Wasserversorgung, strafrechtlich besser geschützt werden. Wer sie angreift, soll mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.
Der vom Justizministerium erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Hilfeleistende im Katastrophen- und Zivilschutz.
Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.
Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft.
Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.

Gewalt in Praxen und Kliniken

Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor.
Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst. Bisher galten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur für Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst oder in der Notaufnahme.

Auch Rettungsdienste werden öfter angegriffen als früher.

Foto: Sascha Baumann/All4foto.de/dpa

Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Wenn Politiker angegriffen werden, sollen Gerichte bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen, ob die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
Das könnte etwa relevant sein, wenn Angriffe oder Drohungen Amtsträger oder Mandatsträger einschüchtern und ihre Arbeit erschweren. Verantwortliche auf kommunaler und europäischer Ebene kämen ausdrücklich hinzu. Auch Gemeinderäte und Bürgermeister sollen vor Nötigung durch Gewalt oder Gewaltandrohung geschützt werden.
Wird ein Amtsträger während des Dienstes oder wegen seines Dienstes beleidigt, soll auch sein Vorgesetzter den Strafantrag stellen können. Betrifft die Beleidigung eine Behörde, soll das deren Leitung oder die Leitung der Aufsichtsbehörde übernehmen können.

Verlust des passiven Wahlrechts

Ein Gericht soll künftig bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zusätzlich zur Freiheitsstrafe die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und bei Wahlen zu kandidieren, zeitweise aberkennen können – sofern die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr beträgt.
Der Entzug des passiven Wahlrechts für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren wäre allerdings eine Ermessensentscheidung des Gerichts, keine automatische Folge des Urteils.
An dieser Stelle ist der Entwurf etwas großzügiger als eine frühere Fassung, die diese Sanktionen schon ab einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung vorsah. Volksverhetzung ist, wenn jemand öffentlich Hass gegen bestimmte Gruppen schürt oder zu Gewalt und Willkür gegen sie aufruft und dadurch den öffentlichen Frieden gefährdet.
Der zeitweise Entzug des passiven Wahlrechts und das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, ist bisher schon automatisch vorgesehen, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Wird jemand wegen Wahlfälschung oder Wählernötigung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, kann das Gericht jetzt schon zusätzlich zu der Strafe Wahlrechte vorübergehend entziehen.

Volksverhetzung – auch bei Äußerungen mit Auslandsbezug

Zudem wird der Strafrahmen, wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf in diesem Punkt folgen sollte, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung von bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahre erweitert.
Eine strafbare Volksverhetzung muss sich laut der Kabinettsvorlage nicht auf eine Gruppe von Menschen im Inland beziehen. Eine Störung des öffentlichen Friedens sei auch bei Äußerungen denkbar, die sich vordergründig gegen eine ausländische Gruppe richten, etwa wenn diese geeignet sind, eine Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen in Deutschland auszulösen, die als Angehörige dieser Gruppe wahrgenommen werden. (dpa/red)
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Regierung will Sozialbetrug eindämmen – KI gegen Kriminelle

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schrieb dazu auf X: „Missbrauch geht zulasten aller, die arbeiten und einzahlen.“ Die Sozialsysteme dürften nicht ausgenutzt werden.
Unter anderem soll Grundsicherung nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen ausgezahlt werden. Wirksamer bekämpft werden sollen auch ausbeuterische Geschäftsmodelle mit sogenannten Schrottimmobilien, wie es in dem vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan heißt.
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), die den Plan mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet hatte, sagte, die Freizügigkeit innerhalb der EU dürfe nicht ausgenutzt werden, um Menschen auszubeuten. Schlupflöcher würden nun geschlossen.
„Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung.“ Hintergrund: Seit Jahren bringen Banden EU-Bürger aus Südosteuropa, besonders aus Bulgarien und Rumänien, nach Deutschland, beschäftigen sie zum Schein und beantragen aufstockende Sozialleistungen.
Zugleich betonte Bas, Deutschland brauche ausländische Fachkräfte. Millionen ausländische Beschäftigte stärkten das Land.

Haftbefehl und Sozialleistungen

Dobrindt unterstrich: „Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird.“ Unter anderem sollen Leistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen ausgeschlossen werden.
„Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz Ladung zum Haftantritt entziehen.“ Umgesetzt werden sollen mit dem Plan Ankündigungen des Koalitionsausschusses und aus dem Koalitionsvertrag.
Kernanliegen ist zudem umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde -, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen. Besser helfen soll dies gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße.

Was sind Schrottimmobilien?

Betroffen sind unter anderem Kommunen im Ruhrgebiet, die teils hartnäckige Strukturen beklagen. Zum Teil werden Menschen aus Südosteuropa dort in heruntergekommenen Häusern untergebracht, sogenannten Schrottimmobilien. Als sogenannte Aufstocker bekommen sie auch Anspruch auf Sozialleistungen. Mit Razzien gehen Polizei und weitere Behörde wiederholt dagegen vor.
Der Aktionsplan verweist unter anderem auf Änderungen im Baugesetzbuch. Kommunen sollen leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien bekommen und Vorkaufsrechte ausüben können.
„Weil Schrottimmobilien ihr soziales oder städtebauliches Umfeld in der Regel massiv beeinträchtigen, schaffen wir eine neue (…) Möglichkeit zu ihrer Enteignung“, so die Regierung zudem. Voraussetzung soll sein, dass Eigentümer Modernisierungsgeboten nicht folgen.
Unter anderem per Melderecht soll Überbelegungen oder „Vermietung von nichtbewohnbarem Wohnraum“ wirksamer begegnet werden. Halbiert werden soll der einmonatige Bezugszeitraum von Überbrückungsleistungen für unrechtmäßig im Land befindliche Unionsbürger.
Die verantwortlichen Minister für den Aktuinsplan: Bas und Dobrindt.

Die verantwortlichen Minister für den Aktionsplan: Bas und Dobrindt.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Regierung will KI gegen Missbrauch einsetzen

Auch KI-gestützte Analysesysteme kündigt die Regierung an. Sie sollen Leistungsmissbrauch erkennen. Geschehen solle dies sicher, vertrauenswürdig und diskriminierungsfrei, so der Plan. Rechtsgrundlagen würden dazu angepasst, technische Voraussetzungen geschaffen.
Die Regierung stellt auch klar, dass die Schulpflicht für mit eingereiste Kinder durchgesetzt werden müsse. Zuständig sind hier allerdings die Länder.

Bas kündigt Gespräche mit Herkunftsländern an

Dagmar Schmidt, Vize-Chefin der SPD-Fraktion sagte: „Der heutige Beschluss ist ein starkes Signal.“ Wer Sozialleistungen erschleiche oder Menschen in Not ausnutze, müsse zur Verantwortung gezogen werden.
Bas fügte hinzu: „Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen.“ (dpa/red)
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Zehn Maßnahmen für mehr Schutz gegen islamistischen Terror

Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitteilen, sollen unter anderem bei terroristischen Vereinigungen der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand für das Sammeln von Spenden geschaffen werden.
Zudem sollen bei Entscheidungen über Bewährungsstrafen Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden. Der neue Zehn-Punkte-Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor.

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Neuer 10-Punkte-Plan

Ein Zehn-Punkte-Plan, über den das Bundeskabinett heute beraten will, sieht nach Angaben aus Regierungskreisen unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen vor, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen.
Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden.
Bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung soll ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr künftig neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
Darauf haben sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geeinigt. Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird.

Landespolizei soll Verkehrsdaten sichern lassen können

Der Zehn-Punkte-Plan sieht außerdem vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen.
Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Die Sicherungsanordnung, für die eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz erforderlich ist, soll allerdings nur erlaubt sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder in einer bestehenden Gefahrenlage.

CSD-Attentäter war IS-Anhänger

Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt.
Der 21-Jährige konnte zunächst fliehen und wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist bekannt gewesen.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund der Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war, dass er in den Libanon gereist war, um sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Außerdem ging es in dem Verfahren wegen der Verbreitung von IS-Propaganda um Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an.
Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. (dpa/red)
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Studie: Milliardenwerte in Europas Elektroschrott ungenutzt

In ausgedienten Haushaltsgeräten und alter Unterhaltungselektronik schlummern in der EU ungenutzte Rohstoffwerte von mehr als 65 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung der Boston Consulting Group (BCG) und der Initiative „Cradle to Cradle Electronics“, die anlässlich der Technikmesse IFA in Berlin vorgestellt wurde.
Die Autoren warnen vor drastischen Risiken für die europäische Industrie durch geopolitische Abhängigkeiten. Ebenso mahnen sie ein grundlegend neues Produktdesign nach dem Kreislaufprinzip an.
Jährlich landen laut Bericht rund 1,6 Millionen Tonnen kritischer und strategischer Rohstoffe in Neugeräten auf dem EU-Markt – darunter Kupfer, Aluminium, Lithium, Kobalt und seltene Erden. Das Problem: Viele dieser Materialien stammen fast vollständig aus Drittstaaten. Allen voran aus China, das bei schweren seltenen Erden nahezu eine Monopolstellung hält.

Rohstoffe sind teuer

Für die Produktion der Neugeräte müssen die Hersteller viel Geld in die Hand nehmen. Exportbeschränkungen, Halbleiterkrisen und der weltweite Boom von Rechenzentren für Künstliche Intelligenz treiben die Beschaffungspreise stark in die Höhe.
Gleichzeitig bleibt dieses Potenzial nach der Nutzung weitgehend unerschlossen: Zwar fallen in Europa jährlich mehr als 13 Millionen Tonnen Elektroschrott an, doch die offizielle Sammelquote liegt bei lediglich rund 43 Prozent. Allein in europäischen Schubladen verstauben demnach schätzungsweise 700 Millionen ungenutzte Smartphones, die rund 50.000 Tonnen strategische Rohstoffe binden.

Das Gerät als Rohstofflager

Fehler machen die Autoren der Studie auch bei der Behandlung des Elektroschrotts aus: Weil Altgeräte oft geschreddert, verbrannt oder illegal exportiert würden, gingen wertvolle Metalle und Komponenten verloren.
Als Ausweg schlägt die Studie das „Cradle to Cradle“-Konzept (C2C) vor. Geräte müssten von vornherein als „Materialbanken“ konzipiert werden: ohne giftige Stoffe, leicht demontierbar und modular aufgebaut.
Dadurch ließen sich Komponenten wie Motoren oder Elektronikmodule gezielt reparieren, aufbereiten und wiederverwenden. Bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen, die noch mehrheitlich in Europa gefertigt werden, könnten optimierte Kreisläufe bis zu 50 Prozent des Materialbedarfs für die Neugeräte einsparen. (dpa/red)
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Steuerreform im Kabinett: Was soll sich ändern?

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Einkommensteuer wird konkret. An diesem Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschließen. Vorgesehen ist laut Finanzministerium ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro. Im Gegenzug soll unter anderem die Reichensteuer erhöht werden.
Ein Teil der Neuregelungen gilt ab 2028. Generell gilt: Steuerzahlungen werden nicht direkt vom Bruttolohn ermittelt, sondern vom „zu versteuernden Einkommen“ nach Abzug etwa von Freibeträgen und absetzbaren Ausgaben. Der Gesetzentwurf wird anschließend in Bundestag und Bundesrat weiter beraten. Dabei sind Änderungen möglich und zumindest in Einzelpunkten auch wahrscheinlich.

Welche einzelnen Maßnahmen sind geplant?

Grundfreibetrag

Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Spitzensteuersatz

Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen – ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro.
Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren demnach mittlere Einkommen am stärksten.

Reichensteuer

Für eine teilweise Gegenfinanzierung der Reform will die Regierung die „Reichensteuer“ erhöhen. Ihr Steuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent und als neue „Superreichensteuer“ ab 280.000 Euro 47 Prozent betragen.
Derzeit sind es einheitlich 45 Prozent, aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (jeweils für Alleinstehende, bei gemeinsamer Veranlagung von Paaren verdoppelt sich der Wert).

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für Beschäftigte soll die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.

Mini-Jobs

Der von den Betrieben zu zahlende Pauschalsteuersatz bei Mini-Jobs steigt von zwei Prozent auf fünf Prozent. Zudem will die Regierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren bestimmte Steuervergünstigungen abbauen.

Kinder

Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen 2027 auf 10.056 Euro, 2028 auf 10.236 Euro. Derzeit sind es 9.756 Euro.

Sonntagszuschläge

Der maximal zulässige Stundenlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll von 50 auf 75 Euro erhöht werden. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Privathaushalten wird von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert. Damit reduziert sich die maximal mögliche Steuerminderung von 1200 auf 900 Euro im Jahr.

Was das bringt: Mehr Netto vom Brutto für viele

Mit der Reform solle die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben, heißt es aus dem Finanzministerium.
Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur mit 5.000 Euro brutto liege die Entlastung 2028 im Vergleich zu diesem Jahr bei etwa 192 Euro.

Steuerminderung um 4,5 Milliarden Euro erwartet

Die Reform der Einkommensteuer soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. In der Summe wird die Steuerminderung unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.

Gibt es Kritik an dem Vorhaben?

Der Gesetzentwurf enthält keinen zusätzlichen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass nominale Gehaltserhöhungen durch Inflation und die Wirkung der Steuerprogression teilweise aufgezehrt werden.
Gleiches gilt durch Mehrbelastungen etwa durch höhere Sozialbeiträge oder Kürzungen bei anderen staatlichen Leistungen. (dpa/afp/red)
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Bundeskabinett will Einkommensteuerreform auf den Weg bringen

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die von der Regierung geplante Einkommensteuerreform auf den Weg bringen. Zum vorgesehenen Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Dienstag, 1. September, am Rande des G20-Finanzministertreffens in Asheville in den USA: „Ich finde, das ist eine Summe, die sich sehen lassen kann.“ Kritik an dem Gesetzentwurf kam allerdings aus dem Wirtschaftsressort von Katherina Reiche (CDU).

Kabinett soll Reform beschließen

„Alle Kabinettsmitglieder haben zugestimmt, dass wir morgen jetzt im Kabinett diese Einkommenssteuerreform verabschieden werden“, sagte dazu Klingbeil mit Blick auf die Kabinettsitzung. Dies bestätigte auch das Wirtschaftsministerium. „Bundesministerin Reiche steht zu den im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen“, hieß es in einer Erklärung.
„Ich habe sehr gerungen, dass wir den Schwerpunkt dann auch auf Familien setzen“, sagte Klingbeil weiter zu dem Gesetzentwurf. „Das sind für mich diejenigen, die am meisten gelitten haben in den letzten Jahren unter steigenden Preisen, und die entlastet werden müssen.“
Aus dem Finanzministerium hieß es dazu: „Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben.“ Für eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.

Zehn Milliarden Euro in zwei Stufen

Insgesamt hat die Reform laut Gesetzentwurf ein Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro. Dieses soll in zwei Stufen 2027 und 2028 erreicht werden. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer erhöht werden. Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.

Grundfreibetrag, Kindergeld und weitere Entlastungen

Konkret vorgesehen ist, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen. Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten sowie der steuerfreie Anteil bei Sonn- und Feiertagszuschlägen.

Gegenfinanzierung über Reichensteuer und Abbau von Vergünstigungen

Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben.
Die Kritik des Wirtschaftsministeriums richtet sich vor allem dagegen, dass kein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression vorgesehen ist. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies aus dem Finanzministerium mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen sowie der Familien.
„Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst“, heißt es dagegen laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ in einem Brief von Wirtschafts-Staatssekretär Thomas Steffen an Finanz-Staatssekretär Rolf Bösinger. Das Ergebnis sei „eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“, kritisierte Steffen darin demnach weiter.
Er forderte zudem laut dem Bericht in dem Brief den Steuertarif entsprechend anzupassen und drang zudem auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen. In der Erklärung des Wirtschaftsministeriums vom Dienstagnachmittag hieß es zu dem Disput, das Ressort habe die Kabinettsbefassung „zum Anlass genommen, seine grundsätzliche wirtschaftspolitische Haltung zur Steuerpolitik mit Blick auf die kommenden Jahre darzulegen“.

Klingbeil warnt vor „Opposition in der Regierung“

Klingbeil reagierte auf den Brief scharf. „Eine Opposition in der Regierung wird am Ende allen schaden“, sagte er in Asheville. „Und das sollten sich alle nochmal ins Stammbuch schreiben“, fügte er offensichtlich mit Blick auf Reiche hinzu.
„Ich bin fest davon überzeugt, dass in Zeiten, wo die Rechtsextremen sich aufgemacht haben, dieses Land zu übernehmen, das ein ganz wichtiger Punkt ist, dass wir in der Regierung zusammenarbeiten, dass wir Entscheidungen gemeinsam treffen, dass wir Entscheidungen auch gemeinsam dann durchtragen“, hob der Finanzminister und SPD-Chef weiter hervor.
Klingbeil erinnerte zudem daran, dass er auch Vorschläge gemacht habe „über die Erhöhung der Erbschaftsteuer oder auch über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes ein großes Volumen zu  erreichen und eine deutliche Entlastung“. Dafür sei er auch weiterhin offen. “
Aber ich habe an vielen Stellen eben erlebt, dass in den Verhandlungen Verhandlungspartner gesagt haben, das machen wir nicht mit“, verwies er auf den Widerstand der CDU/CSU gegen Mehrbelastungen für Menschen mit hohen Einkommen.

Linke nennt Reform eine „Placebo-Reform“

Kritik an Klingbeils Steuerplänen übte auch die Linkspartei. „Die Einkommensteuerreform, die der große Wurf für kleine und mittlere Einkommen werden sollte, ist eine Placebo-Reform“, erklärte deren steuerpolitische Sprecherin Doris Achelwilm.
Die vorgesehene Entlastungswirkung halte „nicht einmal mit der Preisentwicklung Schritt“. Achelwilm pochte für eine größere Entlastung ebenfalls auf eine höhere Belastung von Spitzeneinkommen sowie eine gerechtere Besteuerung von Kapitalerträgen. (afp/red)
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Merz: Legen in Kürze Erkenntnisse zu Sprengstoff-Drohne vor

Kanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass sich die Bundesregierung demnächst zu Erkenntnissen über die Urheber des Vorfalls mit einer Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle am 4. August äußern will.
Bei der Klausur des schwarz-roten Kabinetts auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg werde es nicht um die Zuordnung des Angriffs gehen, sagte der CDU-Chef zum Auftakt des zweitägigen Treffens östlich von Berlin zwar. Er ergänzte aber, daran arbeite man mit den Sicherheitsbehörden intensiv und fügte hinzu: „Wir werden das in Kürze auch darlegen und uns dazu äußern.“

Kanzler: „Deutschland bleibt ein sicheres Land“

Unter anderem der Drohnenangriff in Leipzig zeige, dass Deutschland „ganz handfest bedroht“ sei, sagte Merz. „Wir haben Probleme, die zum Teil von außen kommen und die wir nicht ignorieren dürfen“, wozu nicht zuletzt das Thema Sicherheit gehöre.
„Deutschland ist stärker ins Fadenkreuz hybrider Angreifer gerückt.“ Der Kanzler sagte: „Angreifer nehmen zunehmend skrupellos auch schwere Sachschäden, sogar Verletzte und Tote in Kauf.“
Der Vorfall von Leipzig zeigt nach Ansicht von Merz, dass es richtig gewesen sei, dass die Bundesregierung vieles auf den Weg gebracht habe, um das Land und seine Bevölkerung gegen hybride Angriffe besser zu schützen.
„Deutschland bleibt ein sicheres Land“, betonte der Kanzler. Die Bundesregierung stärke deshalb den Schutz, zuletzt durch die Einrichtung des Drohnenzentrums in Magdeburg.
Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. (Archivbild)

Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. (Archivbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Merz: Urheber hybrider Angriffe werden bezahlen

Deutschland schrecke außerdem ab, indem die Bundesregierung Urhebern hybrider Angriffe einen Preis auferlege, sagte Merz. „Sie werden dafür bezahlen“, kündigte er an. Dies sei wichtiges Ziel des im August vom Kabinett beschlossenen Gesetzespaketes zu den Nachrichtendiensten.
Zudem halte die Bundesregierung Kurs und setze die Unterstützung der Ukraine in deren Abwehr des Angriffskriegs Russland „mit langem Atem fort“, um Friedensgespräche zu erzwingen.
Die Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle war am Abend des 4. Augusts im Sicherheitsbereich zwischen ukrainischen Frachtmaschinen entdeckt worden.
Die Bundesanwaltschaft sprach von einem „schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte später: „Leipzig ist kein singulärer Fall, sondern Leipzig ist Teil eines größeren Gebildes, mit dem wir es zu tun haben.“ Es besteht zwar die Vermutung, dass Russland dahintersteckt, geklärt ist die Urheberschaft aber nicht. (dpa/red)
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27. Juli: Merz baut weiter um | Unmut über Schnieder-Umgang | Mieter unter Druck

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Merz baut weiter um

Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Rahmen der laufenden Personalrochaden in seiner Partei und im Kabinett weitere Personalentscheidungen bestätigt. Neuer Verkehrsminister soll Steffen Bilger, werden. Außerdem wird Franziska Hoppermann neue CDU-Generalsekretärin. Sie folgt auf Carsten Linnemann, der künftig das Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen soll.

Unmut über Schnieder-Umgang

Bundeskanzler Friedrich Merz hält trotz Kritik an der geplanten Ablösung von Verkehrsminister Patrick Schnieder fest. Innerhalb der CDU wächst der Unmut über den Umgang mit Schnieder. Nun hat die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion einen bereits vereinbarten Besuch im Kanzleramt mit einem deutlichen Schreiben abgesagt. Der Journalist Robin Alexander schreibt, der Unmut nehme „bisher nicht gekannte Formen“ an.

Mieter unter Druck

Miete und Nebenkosten überfordern laut einer YouGov-Umfrage immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der befragten Mieter können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Gleichzeitig wünscht sich fast jeder zweite Mieter Wohneigentum. Die größte Hürde ist dabei jedoch fehlendes Eigenkapital.

Drohnenflotte und Labors im All

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will vermehrt in Forschung, Innovation und Technologie investieren. Dazu hat die Gruppe konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem soll die Bundeswehr ihre Drohnenflotte deutlich ausbauen. Auch der Weltraum soll besser genutzt werden – zum Beispiel für die Forschung und die Herstellung von Medikamenten. Ziel sei es, Deutschlands führende Rolle als Industrie und Exportnation zu erhalten.

Feuer wüten weiter

An der französischen Atlantikküste kämpft die Feuerwehr weiter mit einem Großaufgebot und internationaler Unterstützung gegen den großflächigen Waldbrand. Nach einer Krisensitzung der Regierung erklärte Innenminister Laurent Nuñez, dass der Brand „stabilisiert“ aber „noch nicht unter Kontrolle“ sei. Die Flammen wüteten weiter. 2.500 Feuerwehrleute, 18 Löschflugzeuge und 1.500 Soldaten seien im Einsatz.
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Verkehrsminister Bilger auf bekanntem Terrain – Neuland für Gesundheitsminister Linnemann


In Kürze:

  • Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger gilt als Fachmann des Metiers.
  • Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ist nun Kanzleramtschefin.
  • Die ehemalige Fußballnationalspielerin Nadine Keßler ist neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.

 
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Kabinett umgebaut und drei Ministerämter sowie mehrere weitere Positionen neu besetzt. Für die meiste Diskussion und Kritik – vor allem innerhalb der Union – sorgte der Rücktritt von Patrick Schnieder. Er kam damit einer möglichen Entlassung durch Merz zuvor. Nachdem der vom Kanzler zunächst favorisierte Nachfolger Fritz Güntzler nicht zur Verfügung stand, trat schließlich Steffen Bilger (CDU) die Nachfolge seines Parteikollegen Schnieder an.

Bilger: Erfahrener Verkehrspolitiker mit Einfluss

Der 47-jährige Steffen Bilger gilt als fachlich versierter Politiker, gut vernetzt und erfahrener Verkehrsexperte. Während er in der schwarz-roten Koalition bislang vor allem im Hintergrund wirkte, bringt der Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg umfassende Kenntnisse im Verkehrsbereich mit. Anders als der ursprünglich favorisierte Finanz- und Steuerfachmann Fritz Güntzler war Bilger bereits früh im Verkehrsausschuss des Bundestages aktiv.
Nach seinem Einzug in den Bundestag 2009 gehörte Bilger von 2009 bis 2013 dem Verkehrsausschuss an. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel im Jahr 2017 arbeitete er in der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur mit. 2018 wurde er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Nach dem Wechsel der Union in die Opposition 2021 übernahm Bilger den Posten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und wechselte zugleich sein Fachgebiet. Er war für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zuständig und kritisierte in dieser Rolle unter anderem den damaligen Grünen-Minister Cem Özdemir.
Seit Beginn der schwarz-roten Koalition ist Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion und zählt damit zu den einflussreichen Organisatoren hinter den Kulissen. Nun übernimmt der verheiratete Vater von drei Kindern das Verkehrsministerium mit einem der größten Etats des Bundes. Auf X erklärte Bilger, er freue sich auf die Rückkehr ins Bundesverkehrsministerium. Verkehrspolitik sei viele Jahre sein Schwerpunktthema gewesen.

Gesundheitspolitik als neue Aufgabe für Linnemann

Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ist bereits seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Der bald 50-jährige CDU-Politiker ist Diplom-Betriebswirt (FH) und promovierter Volkswirt. Vor Beginn seiner politischen Laufbahn arbeitete er als Ökonom bei der Deutschen Bank Research und der IKB. Er gilt als wirtschafts- und finanzpolitisch versiert, das Gesundheitswesen ist hingegen weitgehend Neuland für ihn. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war er zuletzt unter anderem für Arbeit, Soziales und Ehrenamt zuständig.

Nina Warken wird Kanzleramtschefin

Linnemann folgt auf Nina Warken, die als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben nun ins Kanzleramt wechselte. Die Juristin ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der CDU. Von 2004 bis 2024 war sie Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim, von 2014 bis 2019 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises. Mitglied des Bundestages war sie zunächst von 2013 bis 2017, dann wieder ab 2018. Sie ist im Bundesvorstand der Frauenunion Deutschlands und Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innere Sicherheit der CDU.  Seit 2023 ist die verheiratete Mutter von drei Kindern zudem  Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg.
Neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt wird Philipp Amthor. Er folgt auf Michael Meister, der seine Regierungsfunktion verliert, aber weiterhin Bundestagsabgeordneter bleibt. Der 33-jährige CDU-Politiker ist seit Mai 2025 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und war dort unter anderem für Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau zuständig.

Keßler wird Staatsministerin für Sport und Ehrenamt

Seine Aufgaben übernimmt die bisherige Wirtschafts-Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU). Sie bleibt nach ihrem Wechsel ins Digitalministerium Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Connemann ist Juristin, verheiratet, und gehört der CDU seit 1996 an. Die 62-Jährige ist zugleich Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), des einflussreichen Wirtschaftsflügels. An dieser Doppelrolle – MIT-Chefin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Wirtschaftsministerium – gab es in der CDU durchaus Kritik.
Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium wird der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger. Er ist bisher agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz. Der 39-jährige Gymnasiallehrer stammt aus Bad Dürkheim, ist ledig und seit 2013 Mitglied des Bundestages.
Mit Nadine Keßler zieht erstmals eine ehemalige Fußballnationalspielerin in die Bundesregierung ein. Die 38-Jährige übernimmt als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt eine neue Aufgabe. Keßler war Weltfußballerin des Jahres 2014 und zuletzt bei der UEFA für den Frauenfußball verantwortlich.
Keßler folgt auf Christiane Schenderlein (CDU), die als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesgesundheitsministerium wechselt. Die 44-jährige Politikwissenschaftlerin gehörte von 2019 bis 2021 dem sächsischen Landtag an. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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24. Juli: Merz baut Kabinett um | Klopp offiziell vorgestellt | China sanktioniert deutsche Firmen

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Merz baut Kabinett um

Nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn baut Bundeskanzler Merz das Kabinett und die Parteiführung um. Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Spahns Nachfolger werden. Gesundheitsministerin Nina Warken wechselt ins Kanzleramt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann soll Gesundheitsminister werden. Verkehrsminister Schnieder soll auch ausgetauscht werden. Sein Nachfolger ist noch nicht bekannt.

Klopp offiziell vorgestellt

Jürgen Klopp ist der neue Bundestrainer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der DFB stellte den 59-Jährigen in Frankfurt vor. Sein Vertrag beginnt am 15. August und läuft bis zur Weltmeisterschaft 2030. Klopp sprach von einer großen Ehre. Zum 1. Januar 2027 übernimmt zudem Per Mertesacker den Posten des DFB-Geschäftsführers Sport.

China sanktioniert deutsche Firmen

Als Reaktion auf die neuen EU-Sanktionen gegen Russland hat China Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen verhängt, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen. Betroffen sind Lieferungen sogenannter Dual-Use-Güter. Die EU prüft derzeit die Auswirkungen dieser Maßnahmen.

Mehr ausländische Häftlinge

Der Anteil ausländischer Häftlinge ist erneut gestiegen. Inzwischen machen ausländische Inhaftierte 44,8 Prozent der rund 60.400 Gefängnisinsassen in Deutschland aus. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt vor einer Überforderung der Anstalten, die unter anderem durch Sprachbarrieren und Subkulturen verursacht wird.

Neue US-Zölle

Ab heute führen die USA neue Zölle von 10 bis 12,5 Prozent auf Importe aus mehr als 60 Handelspartnern, darunter auch die Europäische Union, ein. Die Regierung unter Präsident Trump begründet die Maßnahmen mit dem Kampf gegen Zwangsarbeit. Ausgenommen sind unter anderem Energie, Lebensmittel und bestimmte Industriegüter.
 
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Neue Gaskraftwerke für Deutschland: Bundestag stimmt zu

Der Bundestag hat den Plan zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke in den nächsten fünf Jahren gebilligt. Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg und den Ausbau von Ökostrom flankieren und befürchtete Lücken in der Stromversorgung vermeiden.
Auf Verbraucher kommen damit ab 2031 zusätzliche Kosten für eine neue Umlage zu, mit der die Förderung in Milliardenhöhe für die Betreiber finanziert werden soll.
Im Parlament stimmten Union und SPD für die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. In der Debatte warnte die AfD vor Milliardenkosten und erneuerte die Forderung nach Rückkehr zur Atomkraft.
Grüne und Linke kritisierten, dass sich Deutschland noch abhängiger von Gasimporten mache und die Kosten unübersichtlich seien. Union und SPD verteidigten das Vorhaben, das nun in den Bundesrat geht.

Ausschreibungen noch 2026

Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten beginnen, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist.
Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann „klimaneutral“ mit Wasserstoff laufen. Das heißt, sie müssen jetzt schon so geplant werden, dass ein Umstieg möglich ist – der Fachbegriff heißt „H2-ready“.
Der Ausbau an Ökostrom soll weitergehen – schon 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien kommen. Auch das Ziel des Kohleausstiegs bis 2038 bekräftigt die Regierung.
Die neuen Kraftwerke halten Union und SPD aus zwei Gründen für nötig: Zum einen drohe andernfalls ab 2031 eine „Versorgungslücke“; zum anderen sollen die Gaskraftwerke bei „Dunkelflauten“ einspringen, wenn zu wenig Wind- und Solarenergie erzeugt wird.
Dafür soll ab 2032 ein sogenannter Kapazitätsmarkt entstehen. Das heißt, Kraftwerksbetreiber werden dafür bezahlt, dass sie Kapazitäten vorhalten, die gerade nicht gebraucht werden.
In der Schlussdebatte bezeichnete Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) das Kraftwerksgesetz als „Sicherheitsgurt“ für die deutsche Stromversorgung. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte, man dürfe nicht den Fehler machen, zu viel Kapazität an Gaskraftwerken aufzubauen. Aber es dürfe auch keine Lücke entstehen.

Milliardenkosten erwartet

Die Förderkosten sollen ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt werden. In ihrem ursprünglichen Entwurf ging die Bundesregierung von 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 und danach von jährlichen Kosten von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro aus. Im parlamentarischen Verfahren wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen, die aus Sicht von Kritikern die Kosten hochtreiben könnten.
Wie die Deutsche Umwelthilfe vorrechnet, wurden Gebotshöchstgrenzen bei der Auktion der neuen Kraftwerkskapazitäten von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt hochgesetzt.
Damit könnten die auf die Stromkunden umgelegten Kosten 2031 nach Angaben des Verbands auf mehr als 4 Milliarden Euro steigen. Die Umwelthilfe moniert zudem, dass Batteriespeicher als Alternative zu neuen Kraftwerken benachteiligt würden.

Energiebranche zufrieden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt die neuen Regelungen hingegen als tragfähigen Kompromiss. „Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie begrüßte die Anhebung des Höchstgebotswertes, weil damit Wettbewerb in den Ausschreibungen und ausreichend Gebote gesichert würden.
Auch der Energiekonzern RWE äußerte sich erfreut. „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zügig erteilt und die Auktionen im Herbst starten können“, erklärte RWE-Chef Markus Krebber.
„Erste Anlagen könnten dann um 2030 in Betrieb gehen.“ Das Unternehmen will drei wasserstofffähige Gaskraftwerke mit rund drei Gigawatt Leistung an eigenen Kraftwerksstandorten in Nordrhein-Westfalen bauen.

Abschied vom Südbonus

Im Gesetz geändert wurde – nach Protest aus dem Norden und dem Osten – der ursprüngliche Plan eines „Südbonus“: Vorgesehen war zunächst, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten vorrangig in den „netztechnischen Süden“ gehen. Dies umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Nun soll der Südbonus erst greifen, wenn ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten gegangen ist. Zugute kommt dies Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. (dpa/red)
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Haushaltspläne stoßen auf Kritik: „Plünderung“ von Klimafonds

Die Haushaltspläne der Bundesregierung stoßen auf breite Kritik. Dabei geht es vor allem um eine geplante höhere Neuverschuldung und Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds. Der Haushaltsentwurf, den das Kabinett am Montag beschließen sollte, sieht mehr Ausgaben und höhere Schulden vor.
Vor allem die Verteidigungsausgaben sollen massiv steigen, um die Bundeswehr gegen Bedrohungen durch Russland zu stärken.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Haushalt in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll den Etat Ende November verabschieden. Üblicherweise kommt es noch zu Änderungen am Regierungsentwurf. Darum geht es bei den Haushaltsplänen:

Höhere Ausgaben und mehr Schulden

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) veranschlagt 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als im laufenden Jahr, in dem 524,5 Milliarden Euro zu Buche stehen. Im Kernhaushalt sind 2027 Ausgaben im Verteidigungsetat von rund 109,7 Milliarden Euro geplant – ein Drittel mehr als im Budget 2026. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fallen nur bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse.
Vorgesehen ist 2027 eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro – nach geplanten 98 Milliarden 2026. Dazu kommen neue Schulden aus den Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr. Insgesamt soll die Neuverschuldung 2027 damit bei gut 200 Milliarden Euro liegen und auf 219,5 Milliarden Euro bis 2030 steigen. Mit den Ausgaben aus den Sondervermögen Infrastruktur sollen unter anderem marode Brücken, Straßen und das Bahnnetz saniert werden. Der Bund plant 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro.
Klingbeil verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf Bedrohungen durch Russland und dessen Präsidenten Wladimir Putin.
Belastet wird der Haushalt dadurch, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Wachstumserwartungen senken musste. Klingbeil muss mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen als zuvor angenommen.
Neben Einsparungen in Etats ist ein Abbau von Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds geplant. Außerdem sollen Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zurückgefahren werden. Mehr Geld bringen sollen eine neue Plastikabgabe sowie eine höhere Tabak- und Alkoholsteuer. Klingbeil muss aber zudem rund 6,8 Milliarden Euro aus einer Rücklage entnehmen.

Industrie kritisiert Ausgaben- und Schuldenzuwächse

„Die geplanten Ausgaben- und Schuldenzuwächse im Haushalt sind alarmierend“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. „Trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen gelingt es der Bundesregierung nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.“
Der Linke-Haushälter Dietmar Bartsch sagte: „Obwohl der Finanzminister Schulden macht wie keiner seiner Vorgänger in den letzten 77 Jahren, und die Zinslasten auf 80 Milliarden im Jahr anwachsen werden, reicht das Geld nur für eines: den kreditfinanzierten Kauf der Militärtechnik von vorgestern.“

Kürzungen im Klimafonds

Die Bundesregierung plant Kürzungen im Sondertopf Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß. Laut Entwurf sollen im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher in den KTF geflossen sind, teilweise zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Es geht um eine Summe von 2,7 Milliarden Euro.
Aus dem KTF werden unterschiedliche Förderprogramme finanziert – darunter ist mit Milliardenmitteln die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Aus diesem Programm wird auch der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gefördert. Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge der Reform des Heizungsgesetzes bereits Einschnitte bei der Förderung angedeutet. Vieles deutet auf eine sozial stärker gestaffelte Förderung hin.

Umweltverband: Klingbeil will Fonds „plündern“

„Finanzminister Klingbeil will den Klima- und Transformationsfonds plündern, um die Einkommensteuer von Besserverdienenden zu senken, das ist eine schamlose Zweckentfremdung und ein Skandal für eine Partei, die für Fortschritt und Sozialstaatlichkeit stehen will“, sagte Greenpeace-Finanzexperte Mauricio Vargas. Er sprach von einem „Raubzug“. Die Klimaschutzorganisation GermanZero sprach mit Blick auf die Kürzungen im KTF von einer „offenen Kampfansage“ an den Klimaschutz.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte: „Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren.“ Der KTF verkomme zum Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt.

Finanzminister kündigt weitere Konsolidierung an

„Wir müssen konsolidieren, da führt kein Weg dran vorbei“, sagte der Finanzminister in der ARD. Laut Kabinettvorlage liegt die Finanzlücke 2028 bei 22 Milliarden Euro, 2029 bei 38 Milliarden Euro und 2030 bei 47 Milliarden Euro. Ein großes Problem sind massiv steigende Zinsausgaben. (dpa/red)
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„Glasfaser in jede Wohnung“ – Reform für schnelleren Ausbau

Zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus hat das Bundeskabinett eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht.
Die Neuregelungen, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat brauchen, sollen nach Angaben des zuständigen Bundesdigitalministeriums Bürokratie reduzieren und Verfahren vereinfachen.

Wildberger: „Glasfaser in jede Wohnung“

Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die Reform bündele eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, „um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen“.
Oft endet Glasfaser bisher am Haus. Die Neuregelungen sollen Telekommunikationsfirmen gegenüber Gebäudebesitzern ein sogenanntes Recht auf Vollausbau einräumen.
Liegt Glasfaser an, aber im Gebäude fehlt noch die Infrastruktur, sollen Anbieter auch dort die entsprechende Verkabelung legen dürfen. Alternative: Gebäudeeigentümer kümmern sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst um die hausinterne Glasfaser-Verkabelung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Beschleunigt werden sollen zudem Verfahren bei der Glasfaserverlegung in der Fläche durch kürzere Genehmigungsfristen und die Möglichkeit für Bauunternehmen, früher mit den Arbeiten zu beginnen.
Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. (dpa/red)
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Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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Cyberabwehr: BSI kann künftig IT-Systeme stilllegen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren.
Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, will dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu drohenden Angriffen zu verbessern.
Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen, die teils große Wirkung entfalten könnten.
Auch hybride Bedrohungen gewännen zunehmend an Bedeutung. In dieser Situation müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.

Großes Schadenspotenzial

Die Bundesregierung führt in ihrem Entwurf weiter aus: „Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz.“
Die Polizeibehörden des Bundes und das BSI müssten daher ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Angriffe erhalten. Ziel sei es dabei, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minieren.
Um die Aufgaben zu erfüllen, die sich durch die geplanten Änderungen ergeben, werden laut Entwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte benötigt.

Aktives Eingreifen erlaubt

Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen „klare Befugnisse“ bekommen, um „eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen“. So sollen sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, IT-Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern können.
Bislang war dem BKA ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war die Behörde auf die Strafverfolgung beschränkt.
Das BSI soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können.
Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, „Informationen des BSI über konkrete Gefahren“ an ihre Nutzer weiterzugeben.

Gefahrenabwehr statt Strafverfolgung

Da wechselnde maliziöse Internet-Domänen bei der Verbreitung von Schadsoftware eine tragende Rolle einnehmen, soll dem BSI ermöglicht werden, gegen solche Domänen vorzugehen.
Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten alleine der Gefahrenabwehr, nicht der Strafverfolgung, heißt es.
Besondere Abwehrmaßnahmen durch die Bundespolizei sollen nur in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa wenn sich die Gefahr gegen „Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind“, richtet. (dpa/red)
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Zwangsarbeit: Gesetzentwurf nimmt Bauherren und Unternehmen stärker in die Pflicht

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.
Belangt werden sollen künftig auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen.
Künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

Auch Kunden belangen

„Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Vergehen der Opfer

Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat.
Voraussetzung für die Einstellung ist laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können. (dpa/red)
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)