Zwei Büroangestellte in einer Firma. (Symbolbild) - Foto: gorodenkoff/iStock.
Ein bisschen Frieden: Wer in Deutschland im Büro arbeitet, hätte es gerne leiser. 95 Prozent nennen eine ruhige Arbeitsumgebung in einer aktuellen Umfrage sehr oder eher wichtig. Und am meisten stören dabei die lieben Kollegen. Die Erhebung, die YouGov im Auftrag von Logitech durchführte, umfasste gut 2.100 Befragte in Deutschland, die zumindest teilweise im Büro arbeiten.
Gefragt, welche Geräusche sie als besonders störend empfinden, nannten 53 Prozent der Teilnehmer Calls und Telefonate der Kollegen, 47 Prozent nannten deren Gespräche und 41 Prozent Videomeetings, die ohne Kopfhörer geführt wurden. Erst mit deutlichem Abstand folgen Hintergrundgeräusche wie Lüftung, Drucker oder Kaffeemaschine, die von 18 Prozent genannt wurden. Tastaturgeräusche stören 7 Prozent, Mausklicks 4 Prozent. Bei der Frage konnten bis zu 3 Geräusche genannt werden.
Das Ruhebedürfnis ist gewachsen
Zudem sagten 68 Prozent, dass das Bedürfnis nach Ruhe im Arbeitsumfeld in den letzten fünf Jahren gestiegen sei. Dass in Büros bewusster auf Lautstärke geachtet werde, konnten aber nur 41 Prozent erkennen. Von sich selbst sagten allerdings 51 Prozent, dass sie sich stärker zu rücksichtsvollem Verhalten verpflichtet fühlten. Der Krach hat zudem Folgen: 70 Prozent sagen, dass Geräusche im Büro ihre Konzentration beeinträchtigen.
„Ein gestiegenes Ruhebedürfnis bedeutet nicht, dass Menschen weniger Austausch wollen. Es zeigt vielmehr, dass Kommunikation im Büro bewusster organisiert werden muss“, sagt Logitech-Deutschlandchef Serkan Ates. „Viele Arbeitsroutinen haben sich verändert, aber die Regeln für das Miteinander im Büro sind nicht überall im gleichen Tempo mitgewachsen. Gerade bei Calls, spontanen Gesprächen und hybriden Meetings braucht es mehr Klarheit darüber, was für andere zumutbar ist.“ Letztlich entscheide Rücksicht mit darüber, „ob Menschen im Arbeitsalltag fokussiert bleiben oder ständig aus ihrer Konzentration gerissen werden“. (dpa/red)
Für Gesundheitsministerin Nina Warken steht ein Jobwechsel an. (Archivbild) - Foto: Elisa Schu/dpa
Mit Nina Warken übernimmt erstmals eine Frau die Leitung des Bundeskanzleramts. Um die 47-Jährige in die zentrale Koordinationsstelle der Regierungsarbeit zu holen, zieht Bundeskanzler Friedrich Merz sie inmitten der Reformprozesse bei Gesundheit und Pflege aus ihrem derzeitigen Amt als Bundesgesundheitsministerin ab. Dort übernimmt nun Carsten Linnemann, der bisher eher als überzeugter Wirtschaftsliberaler denn als Sozialpolitiker in Erscheinung getreten ist.
Im Gesundheitsressort war es Warken in den vergangenen Monaten gelungen, gegen massive Widerstände die Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen durchzusetzen. Auch wenn es daran weiterhin viel Kritik gibt, wird ihr bescheinigt, unterschiedliche Interessengruppen zumindest in die Sparanstrengungen einbezogen zu haben, wenn auch in unterschiedlich starkem Ausmaß. Die Hauptlast der Einschnitte werden die Versicherten tragen müssen.
Wie Merz begründet
„Nina Warken hat gezeigt, dass sie ein Ministerium führen und Reformen auch gegen Widerstände durchsetzen kann“, begründete Merz seine Entscheidung. Die neue Kanzleramtsministerin sei „durchsetzungsstark“ und habe sich in unterschiedlichen Funktionen als „eine harte Verhandlerin“ bewährt. „Ich freue mich, den Reformkurs weiter voranzutreiben und mitzugestalten, damit unser Land weiter vorankommt“, sagte Warken nach Bekanntgabe ihrer Nominierung für das neue Amt.
Doch Merz deutete weitere Gründe an, warum er sich für Warken als Nachfolger von Thorsten Frei entschieden hat, der kommende Woche die Leitung der Unionsfraktion übernehmen soll. Aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten sei sie auch „in sicherheitspolitischen Themen zuhause“, die im Kanzleramt ja ebenfalls eine zentrale Rolle spielen. Insofern werde Warken künftig für ihn „in der Regierungsarbeit die wichtigste Stütze“ sein.
Zudem kennt der Kanzler Warken schon lange aus der gemeinsamen Arbeit in der Partei – sie kenne auch dort „die politischen Abläufe und die Themen bestens“. Nicht nur war sie Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Seit 2025 ist Warken Bundesvorsitzende der Frauen-Union und damit auch beratendes Mitglied im CDU-Bundesvorstand.
Warken führt die Frauen-Union
„Ja, ich bin Feministin“, sagte die dreifache Mutter einmal in einem Interview. Tatsächlich ist es die von ihr geführte Frauen-Union, die der männerdominierten CDU-Spitze um Merz immer wieder Druck macht, endlich für einen höheren Frauenanteil in politischen Spitzenpositionen in Partei, Fraktion und Regierung zu sorgen – ein Anliegen, das angesichts schwacher CDU-Umfragewerte gerade in der weiblichen Wählerschaft auch Merz ernst zu nehmen scheint.
Warken stammt aus dem beschaulichen Weinbau-Städtchen Tauberbischofsheim, sie bezeichnet sich selbst als sehr heimatverbunden. Schon als Jurastudentin in Heidelberg tritt sie der Jungen Union (JU) und der CDU bei. Später wird sie stellvertretende JU-Bundesvorsitzende. Parallel zum Studienabschluss folgen erste Schritte in der Lokalpolitik: Warken wird Mitglied im Stadtrat ihrer Heimatstadt Tauberbischofsheim. Zudem arbeitet sie als Rechtsanwältin.
Seit 2013 im Bundestag
2013 zieht sie erstmals in den Bundestag ein. Ihr Schwerpunkt liegt dort vor allem in der Innen- und Rechtspolitik – im Gesundheitsressort galt sie bei ihrem Amtsantritt als Ministerin eher als fachfremd. Sie erwirbt sich einen Ruf als Politikerin, die nicht durch laute Töne auf sich aufmerksam macht, sondern eher im Stillen wirkt, jedoch mit Kraft und großer Beharrlichkeit.
Warken leitet gemeinsam mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth den CDU-Bundesfachausschuss Innere Sicherheit. Zudem wird sie 2021 parlamentarische Geschäftsführerin der später von Merz geführten Fraktion.
Ende 2023 übernimmt sie zusätzlich das Amt der Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Diese schickte sich damals an, den Grünen die Führung der Landesregierung abzunehmen – was allerdings im März 2026 an dem populären Grünen-Spitzenkandidaten Cem Özdemir scheitert. Zu diesem Zeitpunkt war Warken aber nach dem Erfolg der CDU/CSU bei der Bundestagswahl Anfang 2025 bereits der Karrieresprung ins Bundeskabinett gelungen. (afp/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz (l) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann (Symbolbild). - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Nach den von Bundeskanzler Friedrich Merz bekanntgegebenen Personalwechseln in Kabinett, Kanzleramt und Bundestagsfraktion ist nun die Partei an der Reihe. Es wird erwartet, dass der CDU-Chef am Montag in einer Pressekonferenz (12:00 Uhr) bekanntgeben wird, wer den künftigen Gesundheitsminister Carsten Linnemann auf dem Posten des CDU-Generalsekretärs ablösen soll.
Dafür gilt in der Union seit einigen Tagen die bisherige Schatzmeisterin Franziska Hoppermann als gesetzt. Eine offizielle Bestätigung gab es allerdings noch nicht.
Merz schnürt seit dem Rücktritt von Bundestagsfraktionschef Jens Spahn (CDU) vor gut einer Woche ein großes Personalpaket. Zum Nachfolger Spahns soll am Mittwoch der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei gewählt werden.
Auf seinen Posten in der Regierungszentrale wechselt Gesundheitsministerin Nina Warken, die von Linnemann abgelöst wird. Der bisherige Digital-Staatssekretär Philipp Amthor wird Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt.
Bilger freut sich auf Rückkehr ins Ministerium
Und der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, löst Verkehrsminister Patrick Schnieder ab, mit dem Merz unzufrieden war. Bilger gilt als ausgewiesener Verkehrsexperte, saß jahrelang im Fachausschuss im Bundestag und war später Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium.
Er freue sich, dorthin zurückzukehren, schrieb Bilger am Abend auf X: „Verkehrspolitik war viele Jahre mein Schwerpunktthema.“
Steffen Bilger soll neuer Verkehrsminister werden. (Archivfoto)
Foto: Michael Kappeler/dpa
Unmut über Umgang mit Schnieder
Besonders über den Umgang mit Schnieder gibt es Unmut in der Union. Das dürfte in den Sitzungen von Parteipräsidium und -vorstand (ab 10:00 Uhr) vor der Pressekonferenz zur Sprache kommen.
Merz hatte Schnieder bereits am Donnerstag darüber informiert, dass er ihn entlassen will. Wegen der kurzfristigen Absage des für die Nachfolge vorgesehenen Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler wurde das aber drei Tage lang nicht kommuniziert. Am Sonntag bat Schnieder dann selbst um Entlassung, um den „unwürdigen Zustand“ zu beenden.
Der frühere Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) schrieb am Wochenende auf X, was viele aktive Politiker der Union hinter vorgehaltener Hand sagen: Der Umgang mit Schnieder mache ihn betroffen und wütend und werde weder der Person des Noch-Verkehrsministers noch seiner Leistung gerecht. Schnieders Bruder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU), teilte den Post kommentarlos – ein Zeichen der Unterstützung für diese Haltung.
Auch Bundestagsabgeordnete und hochrangige Parteivertreter sprechen von handwerklichen Fehlern, von einem „Desaster“, das Merz zu verantworten habe.
CSU-Chef Markus Söder nahm Merz dagegen in Schutz. Die Verantwortung für die Hängepartie sieht er bei Güntzler. „Wenn man mit jemandem am Abend ausmacht, dass er kommt, und dann in der Früh um 4:00 Uhr hört, dass es nicht klappt, das macht es manchmal nicht leichter. Da liegt also die Verantwortung sicher nicht beim Bundeskanzler“, sagte der bayerische Ministerpräsident im ZDF.
Personalrochade geht weiter
Ausgelöst worden war die Personalrochade durch den Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn vor mehr als einer Woche. Er war unter Druck geraten, weil er und sein Ehemann sich für eine in Deutschland verbotene Leihmutterschaft in den USA entschieden hatten.
Damit ist die Personalrochade aber noch nicht beendet. Neben dem Verkehrsminister soll nach Informationen der dpa auch die Staatsministerin für Sport im Kanzleramt, Christiane Schenderlein, abgelöst werden. Die 44-jährige Sächsin soll bereits über den geplanten Schritt informiert worden sein.
Und auch für die Nachfolge von Bilger, Amthor und Hoppermann – falls sie Generalsekretärin wird – auf ihren bisherigen Posten müssen noch Lösungen gefunden werden. (dpa/red)
Mann im Rollstuhl (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Gesetzlich Krankenversicherte haben 2025 wieder deutlich mehr Geld für höherwertige Hilfsmittel ausgegeben. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf den Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.
Die freiwilligen Mehrkosten summierten sich demnach auf rund 1,13 Milliarden Euro und lagen damit knapp neun Prozent über dem Vorjahrswert. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlichen Eigenzahlungen je Mehrkostenfall nach einem leichten Rückgang im Vorjahr um sieben Prozent auf 158,61 Euro. Damit legten sie deutlich stärker zu als die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel, die um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro stiegen.
Immer mehr Versicherte zahlen drauf
Für den Bericht wertete der Spitzenverband Daten zu 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen aus dem Jahr 2025 aus. In 77,7 Prozent der Fälle erhielten Versicherte ihre Hilfsmittel ohne Mehrkosten. In rund 7,1 Millionen Fällen oder 22,3 Prozent der Versorgungen entschieden sie sich dagegen für eine höherwertige Versorgung und zahlten den Aufpreis selbst. Der Anteil dieser Mehrkostenfälle stieg damit leicht gegenüber dem Vorjahr und erreichte den höchsten Stand seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 2019.
„Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln“, sagte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, den Zeitungen. Zusätzliche Zahlungen seien nur vorgesehen, wenn sich Versicherte bewusst für Leistungen entschieden, die über das medizinisch Notwendige hinausgingen.
Für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten der wirtschaftlichen Regelversorgung. Versicherte müssen dabei lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten. Entscheiden sie sich dagegen für eine höherwertige Ausführung, etwa aus Komfort- oder Ästhetikgründen, müssen sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
Verbandschef Oliver Blatt, der auch die Pflegekassen vertritt, warnt: „Die Hütte brennt“. (Archivbild)
Foto: Britta Pedersen/dpa
Hörhilfen treiben Zusatzkosten
Besonders ins Gewicht fielen Hörhilfen. Obwohl sie lediglich 5,9 Prozent aller Mehrkostenfälle ausmachten, entfielen wegen der hohen Eigenbeteiligungen rund 62 Prozent aller Mehrkosten auf diese Produktgruppe. Versicherte zahlten hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich – mit Abstand mehr als bei allen anderen Hilfsmitteln.
Schuheinlagen waren die Produktgruppe mit dem höchsten Anteil an Mehrkostenvereinbarungen: In mehr als jedem zweiten Versorgungsfall entschieden sich Versicherte für eine höherwertige Ausführung. Insgesamt konzentrierten sich 96 Prozent aller Mehrkostenfälle auf lediglich acht Produktgruppen, darunter Einlagen, Hör- und Sehhilfen, Bandagen, Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie.
Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb mehr Transparenz über die Gründe für Mehrkostenvereinbarungen. Leistungserbringer sollten den Krankenkassen künftig mitteilen müssen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Nur so lasse sich beurteilen, ob zusätzliche Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen nach Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus beruhten oder ob Versicherte ihren gesetzlichen Leistungsanspruch nicht ausreichend kannten. (dts/red)
Kabinettssitzung am 15.07.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das sogenannte „Entlastungskabinett“ hat mehrere Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Insgesamt sollen damit Unternehmen und Bürger um 10 Milliarden Euro entlastet werden, teilte die Bundesregierung mit.
Im Gesundheitsbereich soll demnach die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt werden und die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) verbessert werden.
Hierbei soll digitaler Nachrichtenversand und elektronische Überweisungen eingeführt werden.
Für Transport- und Logistikunternehmen soll es Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot geben. Dieses gilt künftig nicht mehr bei lokalen Feiertagen, sondern nur noch an bundesweit einheitlichen.
Wer bei der Arbeitsförderung Leistungen beantragt oder Änderungen mitteilen muss, soll das künftig digital erledigen können. Beratungs- und Vermittlungsgespräche sollen künftig per Videoschalte von zu Hause stattfinden können.
Die tägliche Briefkasten-Pflicht soll entfallen, solange man digital erreichbar bleibt. Auch der Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler soll sich künftig formlos per E-Mail schließen lassen.
Wer ein reines Elektroauto fährt, soll künftig keine grüne Plakette mehr kaufen und auf die Windschutzscheibe kleben müssen, um in eine Umweltzone einzufahren. Stattdessen soll das E-Kennzeichen selbst als Nachweis gelten.
Bis Ende 2026 will die Bundesregierung weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. So soll die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege schrittweise abgeschafft werden.
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll das Bauvertragsrecht so angepasst werden, dass von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden kann.
Bundesdigitalisierungsminister Karsten Wildberger (CDU) erklärte, die Regierung halte ihr Wort beim Bürokratierückbau. Über 40 Maßnahmen seien bereits umgesetzt worden, um die Wirtschaft und die Bürger zu entlasten.
„Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen“, sagte er. „Wir arbeiten bereits am Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verwies auf Änderungen beim Arbeitsschutz. „Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im Arbeitsschutz“, sagte sie.
„Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.“ (dts/red)
In Berlin wird über eine Therapie für das Gesundheitswesen gerungen, hier eine deutsche Arztpraxis. (Archivfoto) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Arztüberweisung soll digitalisiert werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Die elektronische Überweisung soll demnach schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden.
Mit dem Gesetz will die Regierung auch insgesamt die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. So sollen die elektronische Patientenakte (ePA) ausgebaut und Gesundheitsdaten besser genutzt werden.
Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind seit 1. Oktober 2025 verpflichtet, die ePA zu nutzen. Sie soll nun um verschiedene Anwendungen wie eine digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Impfungen ergänzt werden.
Zudem sollen die Krankenkassen die Akte um weitere Angebote ausbauen dürfen.
Über die elektronische Akte sollen Versicherte künftig auch Termine buchen können.
Insgesamt will die Bundesregierung mit den geplanten Änderungen die technischen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystems schaffen.
„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt“, betonte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden.“
Mit dem Gesetz „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ muss sich als nächstes der Bundestag befassen.
Ein Primärversorgungssystem ist eines der großen Vorhaben Warkens: Die Hausärztin oder der Hausarzt soll künftig die erste Anlaufstation bei gesundheitlichen Problemen sein.
Ein Facharzt soll erst nach einer hausärztlichen Erstberatung aufgesucht werden können. Ziel ist es, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren und damit Kosten zu sparen. (afp/red)
Das Gehirn blinder Menschen scheint sich aufgrund fehlender visueller Erfahrungen umzustrukturieren und daran anzupassen. - Foto: Highwaystarz-Photography/iStock
In Kürze:
Forscher der Max-Planck-Gesellschaft nutzten hochauflösende MRT-Technologie, um die Mikrostruktur des Gehirns zu untersuchen.
Dabei stellten sie fest, dass die Sehrinde blinder Menschen dicker als die sehender Menschen ist.
Ursache ist, anders als bisher angenommen, offenbar eine geringere Myelinisierung des Gehirns.
Diese stellt jedoch keine Beeinträchtigung dar, da die umgeformte Sehrinde andere Funktionen wie Sprachverarbeitung und Arbeitsgedächtnis übernimmt.
Die Entwicklung des menschlichen Gehirns ist einer der komplexesten biologischen Prozesse. In den ersten Lebensjahren finden im Gehirn enorme Veränderungen statt, die dazu beitragen, seine Funktionsweise zu optimieren. Allein im ersten Jahr vergrößert sich die Oberfläche der Großhirnrinde um etwa drei Viertel, während ihre Dicke um rund ein Drittel zunimmt.
Zu Beginn der Entwicklung bildet das Gehirn weit mehr Verbindungen zwischen Neuronen, als es tatsächlich benötigt. Im Laufe des Lebens werden häufig genutzte Verbindungen gestärkt, während andere in einem als „Pruning“ bezeichneten Prozess eliminiert werden.
Gleichzeitig schreitet ein weiterer Prozess – die Myelinisierung – im gesamten Gehirn voran. Dabei werden die Nervenfasern von einer Fettschicht umhüllt, die ähnlich wie die Isolierung um elektrische Leitungen funktioniert und die Signalübertragung beschleunigt. Diese „Isolierung“ entwickelt sich je nach den Bedürfnissen der einzelnen Hirnregionen unterschiedlich.
Neuronen in sensorischen Kortexen wie dem visuellen und auditorischen Kortex sind stark myelinisiert, während Neuronen im Frontallappen, der für höhere kognitive Funktionen zuständig ist, weniger Myelin aufweisen.
Anna-Lena Stroh vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig erklärte:
„Aus Tierstudien wissen wir bereits, dass Sinneserfahrungen einen enormen Einfluss auf diese Entwicklungsprozesse haben. Die genauen Mechanismen hinter diesem Einfluss sind jedoch Gegenstand laufender Forschung.“
„Menschen, die von Geburt an blind sind, spielen in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle, da sich ihr Gehirn ohne visuelle Reize entwickelt. So lassen sich die Auswirkungen von Sinneserfahrungen auf die Gehirnentwicklung gezielt untersuchen.“
Dickere Sehrinde
Seit vielen Jahren beobachten Forscher, dass der visuelle Kortex von Menschen, die von Geburt an blind sind, dicker erscheint als der von sehenden Menschen. Die vorherrschende Erklärung lautete, dass Blindheit den Pruningprozess stört, wodurch überschüssige neuronale Verbindungen im visuellen Kortex zurückbleiben.
Um diese Idee zu überprüfen, holte sich das Team aus Leipzig Unterstützung von Forschern aus Polen. Mittels modernster Bildgebungstechnologien konnten sie so Hirngewebe in außergewöhnlich hoher Detailgenauigkeit charakterisieren.
Insgesamt reisten 24 von Geburt an blinde Personen nach Leipzig, um an bildgebenden Messungen des Gehirns teilzunehmen. Sie wurden mit sehenden Kontrollpersonen verglichen, die hinsichtlich Alter und Geschlecht vergleichbar waren.
„Dank hochauflösender Daten […] konnten wir die Mikrostruktur des Gehirns im Submillimeterbereich abbilden und so mehrere wichtige Muster aufdecken“, erklärte Nikolaus Weiskopf, Direktor der Abteilung Neurophysik am MPI in Leipzig. Weiter sagte er:
„Wie bereits in früheren Studien beobachteten wir, dass der visuelle Kortex bei blinden Menschen dicker erschien.“
Entscheidend sei jedoch, dass Weiskopf und Kollegen zeigen konnten, „dass der visuelle Kortex von Menschen, die von Geburt an blind sind, weniger myelinisiert war“. Hinweise auf einen gestörten Pruningprozess fanden die Forscher dagegen nicht. Sie schlossen aber auch nicht aus, dass der Prozess irgendeine Rolle spielen könnte.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine verringerte Myelinisierung ein zentraler Faktor für die bei Blindheit beobachteten strukturellen Unterschiede im Gehirn ist. „Eine verminderte Myelinisierung kann auch beeinflussen, wie die Grenze zwischen grauer und weißer Substanz in MRT-Aufnahmen erscheint“, erläuterte Anna-Lena Stroh. „Dadurch kann die Großhirnrinde in MRT-Messungen dicker erscheinen.“
Zusätzliche Analysen zeigten, dass diese Veränderungen auch die weiße Substanz betrafen. Diese ist für die Informationsübertragung zwischen verschiedenen Hirnregionen zuständig. Gleichzeitig beobachteten die Forscher keine Unterschiede in Hirnarealen, die mit dem Hören oder Tasten in Verbindung stehen. Daher glauben die Wissenschaftler, dass die beschriebenen Veränderungen direkt mit dem Fehlen visueller Erfahrungen zusammenhängen.
Doch nur weil sich das Gehirn umstrukturiert, bedeutet dies nicht, dass es beeinträchtigt ist. Bei blinden Menschen ist der visuelle Kortex an Funktionen wie der Sprachverarbeitung, dem Arbeitsgedächtnis und der kognitiven Kontrolle beteiligt. Interessanterweise sind auch die Gehirnregionen, die diese Funktionen bei sehenden Menschen unterstützen, tendenziell weniger myelinisiert.
„Daher stehen die Unterschiede, die wir bei blinden Menschen beobachten, völlig im Einklang mit dem, was dieser Kortex bei blinden Menschen tatsächlich leistet“, resümiert Marcin Szwed von der Jagiellonen-Universität in Krakau. „Der visuelle Kortex bei blinden Menschen ist nicht beeinträchtigt – er ist nur anders organisiert.“
Die Zahlungen für die Pflege im Heim aus eigener Tasche steigen weiter. (Archivbild) - Foto: Bernd Thissen/dpa
Die Pflege im Heim wird für Bewohner wegen selbst zu bezahlender Anteile immer teurer. Mit Stand 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig.
Das waren monatlich 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als zum 1. Juli 2025, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab.
Die Koalition arbeitet gerade an einer Pflegereform. Sie zielt wegen Finanznöten der Pflegekassen jedoch darauf, Entlastungen bei den Eigenanteilen abzuschwächen.
Regional gibt es große Unterschiede, wie die dpa vorliegenden Daten zeigen. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim in Bremen mit nun durchschnittlich 3.761 Euro und im Saarland mit 3.695 Euro pro Monat.
Nur in Sachsen-Anhalt lag die Belastung mit im Schnitt 2.891 Euro im ersten Heimjahr unter der Schwelle von 3.000 Euro.
In den Summen ist zum einen ein Eigenanteil nur für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten.
Im Heim kommen dann noch Zahlungen der Bewohner für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen und Umlagen für Ausbildungskosten hinzu.
Kostentreiber sind vor allem die Personalausgaben für Pflegekräfte. Seit 2022 können Heime nur noch Verträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen.
Und das schlägt dann auf den Eigenanteil nur für die reine Pflege durch: Der Ausgangswert, von dem aus die jeweiligen konkreten Zahlungen der Pflegebedürftigen in den Heimen ermittelt wird, stieg im Bundesschnitt über die Marke von 2.000 Euro auf nun 2.088 Euro im Monat. Das waren monatlich 226 Euro mehr als im Juli 2025.
Höhere Kosten für Verpflegung und Unterkunft
Teurer geworden sind auch Unterkunft und Verpflegung. Dafür fällig werden nun im Schnitt 1.086 Euro pro Monat und damit 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Ersatzkassenverband erläuterte. Ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit an.
Verbandschefin Ulrike Elsner sagte: „Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“ Es brauche eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform müsse eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.
Patientenvertreter und Sozialverbände fordern schon seit Jahren Entlastungen von immer höheren Zuzahlungen. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Bei den Reformplänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stehen nun aber unter anderem Einsparungen bei Entlastungszuschlägen im Blick, die es von der Pflegekasse gibt – und zwar steigend mit der Aufenthaltsdauer.
Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Spannen, bis die nächsthöhere Stufe greift, sollen laut einem Entwurf jetzt jeweils von 12 auf 18 Monate gestreckt werden. Das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Teil der Reform soll auch sein, die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen.
Hintergrund der Pläne ist, dass sich die Finanznöte der Pflegeversicherung zuspitzen. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden.
Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Höherer Beitrag für Menschen ohne Kinder?
Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen.
Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige. (dpa/red)
Zigaretten sollen in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. (Symbolbild) - Foto: LIgorko/iStock
Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.
Sparpaket im Gesundheitswesen
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.
Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz
Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
Der renommierte und für seine Forschungsarbeiten mehrfach ausgezeichnete emeritierte Professor für Mikrobiologie und Immunologie Sucharit Bhakdi gehört zu den schärfsten Kritikern der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland.
Insbesondere die auf der mRNA-Technologie beruhenden COVID-Impfstoffe, sieht der in Schleswig-Holstein lebende Mediziner kritisch.
A picture of Nobby Stiles, George Best and Bobby Charlton is left as a tribute to Sir Bobby Charlton CBE ahead of the UEFA Champions League match between Manchester United and F.C. Copenhagen at Old Trafford on October 24, 2023 in Manchester, England. - Foto: by Catherine Ivill/Getty Images
Der Streit um einen möglichen Zusammenhang zwischen Kopfbällen im Fußball und schweren Hirnschäden ist in Großbritannien durch neue gerichtsmedizinische Informationen zum Tod des Fußball-Weltmeisters Nobby Stiles weiter angeheizt worden.
Der Gerichtsmediziner Chris Morris sagte am Freitag vor einem Gericht im englischen Stockport, dass der im Oktober 2020 im Alter von 78 Jahren gestorbene Stiles an einer Chronisch Traumatischen Enzephalopathie (CTE) gelitten habe.
Dabei handelt es sich um eine Form der Demenz, die Mediziner mit häufigen Schlägen auf den Kopf in Verbindung bringen. Die CTE ist wiederholt bei Sportlern diagnostiziert worden. Stiles hatte dem englischen Weltmeister-Team von 1966 angehört. Sein Sohn John hat den Vorwurf erhoben, sein Vater sei durch den Fußball „getötet“ worden.
John Stiles bezog sich damit auf die vielen Kopfbälle seines Vaters im Training und in Spielen. Neben Stiles erkrankten noch weitere Mitglieder der legendären Weltmeister-Mannschaft von 1966 später an Demenz.
John Stiles hat zusammen mit anderen Angehörigen früherer Fußballer sowie auch ehemaligen Spielern den englischen Fußballverband FA und andere Fußballvereinigungen verklagt. Sie werfen ihnen vor, die Spieler nicht ausreichend vor den Schäden durch Kopfbälle geschützt zu haben.
Der Gerichtsmediziner Morris sagte nun, ein eingeschalteter Hirnspezialist habe die CTE bei Stiles aufgrund der Auswertungen von Proben und medizinischen Akten festgestellt. Aufgrund dieses Zwischenergebnisses wurde eine umfänglichere gerichtsmedizinische Untersuchung angesetzt, die am kommenden Mittwoch stattfinden soll.
Im März hatten FA-Anwälte vor Gericht argumentiert, dass es keine wissenschaftlichen Belege für die Verursachung dauerhafter Hirnschäden durch Kopfbälle gebe.
Zuvor war aber in einer im Januar veröffentlichten gerichtsmedizinischen Untersuchung zum Tod des ehemaligen schottischen Nationalspielers Gordon McQueen ebenfalls CTE diagnostiziert worden. Kopfbälle hätten „wahrscheinlich“ zu dieser Hirnerkrankung beigetragen, hieß es in dem Untersuchungsbericht.(afp/red)
Bundesratssitzung. (Archivbild) - Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.
Neues Heizungsgesetz
Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Recht auf Reparatur
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.
Vorrang für Infrastruktur
Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.
Diäten-Erhöhung ausgesetzt
Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.
Spritpreis-Deckel
Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.
„Nur Ja heißt Ja“-Regelung
Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.
Bewahrung der Schulpflicht
Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.
Existenzrechts Israels
Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.
Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle
Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
Ein gesunder Körper kommt grundsätzlich mit hohen Temperaturen klar. Doch besonders Ältere und Kranke sollten vorsichtig sein. - Foto: monkeybusinessimages/iStock
In Kürze:
Hitze erzeugt immer wieder Schlagzeilen und belastet unseren Körper. Panik ist jedoch nicht hilfreich.
Verschiedene Personengruppen bedürfen tatsächlich des Schutzes. Für viele andere genügt ein gesunder Menschenverstand.
Der Körper ist kein Gerät, das man nur kühlen muss. Er ist ein Regulationssystem.
Dieses System kann man überfordern durch zu viel Sonne, unangepasste Ernährung, falsche Medikamenteneinstellung, Alkohol oder Bewegungsmangel.
Man kann es aber auch unterstützen, und zwar durch Flüssigkeit, Mineralstoffe, Schatten, Schlaf, leichte Kost und Wasseranwendungen.
Kaum steigen in Deutschland die Temperaturen, beginnt ein merkwürdiges Schauspiel. Der Wetterbericht klingt zumindest in weiten Teilen plötzlich wie eine Katastrophenschutzübung, Nachrichtensendungen arbeiten mit dramatischer Kulisse und aus einem heißen Sommertag wird in kürzester Zeit ein gesellschaftlicher Belastungstest.
Man darf sich schon wundern: Dieselben Menschen, die bei 35 Grad in Deutschland den Ausnahmezustand ausrufen, fliegen zwei Wochen später nach Spanien, Griechenland oder in die Türkei, setzen sich mit Sonnenhut und Sangria an den Pool und nennen es Erholung. Dieselbe Hitze, die am Mittelmeer Urlaub heißt, wird hierzulande zur Vorstufe des Jüngsten Gerichts erklärt.
Natürlich: Hitze ist kein Spaß. 35 oder 40 Grad sind für den Organismus eine Herausforderung. Wer draußen arbeitet, alt, krank oder pflegebedürftig ist, braucht Schutz, Aufmerksamkeit und praktische Hilfe. Aber genau hier beginnt das Problem. Zwischen berechtigter Vorsicht und öffentlicher Hitzedramaturgie liegt inzwischen ein erheblicher Unterschied.
Beim Umgang mit Sonnenschein gilt schlicht „gesunder Menschenverstand“, auch im Urlaub.
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Wer wirklich gefährdet ist
Hitze kann gefährlich werden, vor allem für ältere Menschen. Mit zunehmendem Alter lässt das Durstgefühl nach. Die Nieren arbeiten nicht mehr so belastbar wie früher. Viele Ältere trinken ohnehin zu wenig. Dazu kommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Übergewicht, Atemwegserkrankungen oder eine eingeschränkte Mobilität.
Das Ergebnis sieht man dann nicht in Schlagzeilen, sondern in Praxen, in Pflegeheimen und in Notaufnahmen: Schwindel, Schwäche, Verwirrtheit, Kreislaufentgleisungen, Verstopfung, Harnwegsprobleme, Nierenbelastung und Stürze. Bei längeren Hitzewellen kann es auch zu einer Übersterblichkeit kommen.
Das betrifft nicht den gesunden 30-Jährigen, der sich über den heißen Asphalt beschwert, sondern den 82-Jährigen im schlecht gelüfteten Dachgeschoss, der kaum Durst verspürt und „nicht dauernd zur Toilette laufen“ möchte. Gerade deshalb benötigen wir weniger Panik und mehr konkrete Gesundheitskompetenz.
Ein besonders wichtiger Punkt sind Medikamente. Vor allem wer dauerhaft Arzneimittel einnimmt, sollte an heißen Tagen nicht einfach weitermachen wie immer. Besonders beachtet werden sollten Entwässerungsmittel, in der Fachsprache Diuretika genannt. Sie können bei Hitze den Flüssigkeits- und Mineralstoffverlust verstärken. Wer ohnehin zu wenig trinkt, kann dadurch schneller in eine Kreislauf- oder Nierenbelastung geraten.
Auch Blutdruckmedikamente können bei hohen Temperaturen anders wirken. Wärme erweitert die Gefäße, um den Wärmetransport zu maximieren. Der Blutdruck kann dadurch zusätzlich absinken. Dann kommt es leichter zu Schwindel, Schwäche, Benommenheit oder auch zu Stürzen.
Wichtig sind zudem Medikamente mit anticholinerger Wirkung. Dazu zählen manche Mittel gegen Blasenbeschwerden, bestimmte Psychopharmaka, ältere Allergiemittel, Schlafmittel und einige Präparate gegen Übelkeit. Diese können das Schwitzen vermindern oder auch die Temperaturregulation stören.
Unser Körper verfügt über verschiedenen Methoden, die Temperatur zu regulieren.
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Und auch Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel, Opioide und manche Parkinsonmedikamente oder Psychopharmaka können bei Hitze problematisch werden, weil sie Wachheit, Kreislauf und Reaktionsfähigkeit beeinflussen.
Diabetiker sollten zusätzlich bedenken, dass Insulin und manche Teststreifen hitzeempfindlich sind. Auch der Blutzucker kann bei Hitze unberechenbarer reagieren, besonders wenn weniger gegessen, mehr geschwitzt oder unregelmäßig getrunken wird.
Die einfache Regel lautet: Wer Medikamente nimmt und bei Hitze ungewöhnlich müde, verwirrt, wackelig, kurzatmig, benommen oder auffällig schwach wird, sollte das nicht als „normalen Sommertag“ abtun – also Vorsicht.
Trinken, aber richtig
Der wichtigste Hitzeschutz ist ziemlich banal: trinken, bevor der Durst kommt. Gerade ältere Menschen können sich auf ihr Durstgefühl nicht immer verlassen. Sinnvoll ist es, morgens eine Trinkmenge sichtbar bereitzustellen. Geeignet sind Wasser, Mineralwasser, verdünnte Säfte oder ungesüßte Kräutertees.
Wer stark schwitzt, benötigt nicht nur Flüssigkeit, sondern auch Mineralstoffe. Eine Brühe, mineralstoffreiches Wasser, leicht gesalzene Speisen oder eine Prise Salz in der Mahlzeit sind sinnvoll.
Aber auch hier gilt: nicht blind nach Schema. Wer an schwerer Herz- oder Nierenerkrankung leidet, sollte die Trinkmenge individuell abklären. Zu wenig ist schlecht, aber zu viel kann in bestimmten Fällen ebenfalls problematisch werden.
Alkohol ist bei Hitze dagegen keine gute Idee. Das Glas Bier „gegen den Durst“ gehört zu den alten Klassikern, ist aber nicht sinnvoll. Alkohol fördert letztlich den Flüssigkeitsverlust, belastet Kreislauf und Schlaf und macht den Körper bei Hitze nicht gerade widerstandsfähiger.
Besonders Ältere sollten im Sommer darauf achten, dass sie genug Wasser trinken, auch wenn sie nicht durstig sind.
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Leicht essen, klug lüften, Bewegung dosieren
Auch die Ernährung spielt eine Rolle. Große, schwere Mahlzeiten zwingen den Körper zur Verdauungsarbeit, während er eigentlich mit Temperaturregulation beschäftigt ist. Besser sind leichte, wasserreiche Lebensmittel: Gurken, Melonen, Beeren, Salate, gedünstetes Gemüse, Suppen, leichte Eiweißquellen.
Auch die Wohnung sollte man nicht gegen den gesunden Menschenverstand behandeln, sondern morgens und spät abends lüften und tagsüber Fenster, Vorhänge und Rollläden schließen. Das klingt banal, wird aber erstaunlich oft falsch gemacht. Wer mittags die heiße Luft hereinlässt, darf sich abends nicht wundern, wenn das Schlafzimmer zur Backstube wird.
Bewegung bleibt wichtig. Der Körper braucht Muskelarbeit, Durchblutung und Kreislaufreize. Aber die Mittagshitze ist nicht der Zeitpunkt für Heldentaten. Spaziergänge früh morgens oder abends, leichte Gymnastik, kurze Wege im Schatten – das reicht oftmals. Gerade ältere Menschen bauen bei längerer Inaktivität schnell ab. Kreislauf, Muskulatur, Stoffwechsel und Stimmung hängen enger zusammen, als viele glauben.
Kneipp im Schnellverfahren: Das kalte Armbad
Und dann gibt es die alten Naturheilverfahren. Ein Klassiker ist das kalte Armbad nach Kneipp. Dafür lässt man kaltes Wasser ins Waschbecken laufen und taucht beide Unterarme ein, von den Händen bis etwa zu den Ellenbogen – so lange, bis es deutlich kalt wird, aber nicht schmerzhaft. Danach die Arme nicht abtrocknen, sondern das Wasser nur abstreifen. Die Hände dürfen abgetrocknet werden.
Wer es noch einfacher möchte, nimmt einen Eiswürfel und reibt damit im Wechsel beide Unterarme ab: von der Hand Richtung Ellenbogen und wieder zurück. Ein Eiswürfel reicht. Danach das Wasser ebenfalls nur abstreifen.
Warum nicht trockenrubbeln? Weil der Kältereiz weiterwirken soll. Der kurze Reiz zieht die Gefäße zunächst zusammen. Danach folgt eine reaktive Durchblutung. Der Körper antwortet. Er reguliert. Genau darum geht es bei Kneipp: nicht unterdrücken, sondern Reaktionsfähigkeit trainieren.
Besonders hilfreich ist das bei schwerem Kopf, müden Augen, innerer Unruhe, geistiger Überhitzung, leichter Kreislaufträgheit oder nach langer Bildschirmarbeit. In der Naturheilkunde spricht man hier auch von Ableitung. Wenn „alles oben sitzt“ – Druck, Gedanken, Hitzegefühl et cetera –, kann der Reiz an den Unterarmen helfen, dies abzuleiten.
Ein Eiswürfel über den Unterarm gerieben hilft, Wärme abzuleiten.
Foto: Tatiana/iStock
Der Reiz muss zum Menschen passen
Heute ist das Eisbaden nach Wim Hof modern. Für manche ist das durchaus reizvoll. Für viele ist es schlicht zu viel. Ein untrainierter Organismus benötigt keinen Kälteschock, sondern einen passenden Reiz. Alles andere ist so, als würde man einem Menschen ohne Lauferfahrung empfehlen, morgen einen Marathon zu laufen.
Kneipp war da klüger. Er wusste, dass man den Patienten nicht mit Härte gewinnt, sondern mit einem Reiz, den der Körper beantworten kann. Man beginnt mild, beobachtet die Reaktion und steigert nur dann, wenn der Organismus gut reagiert.
Das ist überhaupt der entscheidende Punkt beim Thema Hitze: Der Körper ist kein defektes Gerät, das man nur kühlen muss. Er ist ein Regulationssystem. Und dieses System kann man überfordern durch zu viel Sonne, zu wenig Flüssigkeit, falsche Medikamenteneinstellung, Alkohol, schlechte Nächte oder Bewegungsmangel. Man kann es aber auch unterstützen durch Flüssigkeit, Mineralstoffe, Schatten, Schlaf, leichte Kost und Wasseranwendungen.
Fazit
Was wir nicht benötigen, ist betreutes Denken im Halbstundentakt, verbunden mit „Hitzepanik“. Ich erlebe derzeit Menschen, die bereits 26 Grad als Hitze empfinden. Klar: Hitze kann gefährlich sein – aber 26 Grad? Der Körper kann mit Hitze umgehen. Man sollte ihn dabei unterstützen und ihm nicht schon morgens einreden, dass der Tag kaum zu überleben ist.
Ministerin Nina Warken (CDU) warb für das Spargesetz. - Foto: Elisa Schu/dpa
Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)
Bäckereien dürfen je nach Bundesland derzeit 3 Stunden am Sonntag öffnen. Die Bundesregierung will das nun ändern. - Foto: iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“
Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb
Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.
Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver
Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.
Öffnungszeiten sind Sache der Länder
Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
Gesundheitsministerin Warken wies die Kritik zurück. (Archivbild) - Foto: Markus Lenhardt/dpa
Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
Streeck machte für die vielen jungen Opfer auch Mischkonsum von Medikamenten, Alkohol und anderen Substanzen verantwortlich. - Foto: Soeren Stache/dpa
Für 2.150 Menschen in Deutschland hatte der Konsum von Drogen im vergangenen Jahr tödliche Folgen – dabei ist jeder vierte Drogentote jünger als 30. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck sprach von einer Totenzahl auf Rekordniveau. 2024 hatte es 2.137 Drogentote gegeben.
„Besonders erschüttert mich, dass die Opfer immer jünger werden“, sagte Streeck. Seit 2021 sind die Todesfälle unter 30 um mehr als die Hälfte gestiegen, bei den unter 20-Jährigen haben sie sich nahezu verdoppelt. 106 der Toten waren unter 20 Jahre, 422 waren 20 bis 29 Jahre alt. Mit 1.777 Opfern war die überwiegende Zahl der Toten männlich.
Streeck machte für die vielen jungen Opfer auch Mischkonsum von Medikamenten, Alkohol und anderen Substanzen verantwortlich – tödliche Kombinationen. „Viele dieser jungen Menschen können die Risiken noch nicht oder nicht vollständig überschauen.“
Der Drogenbeauftragte und Mediziner nannte als Gründe junger Menschen, Drogen zu nehmen: psychische Belastung und Krisen – aber auch Neugier und Übermut.
„Sucht und Drogenabhängigkeit entstehen selten aus einer einzigen Ursache und so gut wie nie ausschließlich aus der Substanz.“ Ursachen seien fehlende Bindung, Sicherheit oder Perspektive, auch wachsende Einsamkeit. Die Verfügbarkeit aller möglichen Drogen sei hoch. Interventionen kämen oft zu spät.
Junge Drogentote hätten insbesondere Medikamente konsumiert. Oft beteiligt: Benzodiazepine, opioidhaltige Schmerzmittel und andere psychoaktive Arzneimittel. Den in den allermeisten Fällen zugrunde liegenden Konsum mehrerer Substanzen nannte Streeck „hochgefährlich“.
Aufruf zu mehr Hilfe
Nur rund die Hälfte der Betroffenen bekämen die nötigen Hilfen, sagte der Berliner Substitutionsarzt Thomas Peschel, in dessen Praxis Streeck die Zahlen vorstellte. Es gebe nicht genug ärztlichen Nachwuchs. Grund: Oft sei die Behandlung Abhängiger nach wie vor stigmatisiert.
„Für Streeck ist die Frage, „warum wir als Gesellschaft nicht aus diesen Drogentoten-Zahlen lernen.“ Er sagte: „Die Drogenproblematik wird oft als Problem des Stadtbilds beschrieben, sie wird als Problem des Bahnhofs beschrieben.“
Für Streeck ist das Kernproblem aber, dass Hilfe „an vielen Stellen schwer erreichbar, zu langsam und sehr unterfinanziert“ sei.
Er verlangte: „Wenn fast jeder vierte Drogentote unter 30 ist, dann darf unsere Antwort nicht Betroffenheit sein, sondern es braucht auch Konsequenzen: mehr Prävention, frühere Hilfe und ein Hilfesystem, das Menschen rechtzeitig erreicht.“
Angesichts der knappen Haushalte beim Bund, aber auch den Kommunen mit ihren Hilfeeinrichtungen forderte Streeck: „Wir haben in Deutschland ein gutes Suchthilfesystem, aber wir dürfen es nicht kaputtsparen.“
Gerade Jugendliche bräuchten ausreichend Entzugs- und Therapieplätze. Es müsse Begleitung für Familien geben. Streeck forderte „Angebote, die sie erreichen, bevor aus Risiko ein Todesfall wird“.
Die Todesfälle durch Drogen
Vergiftungen in Verbindung mit Opiaten/Opioiden machen mit 1.316 Toten die meisten Todesfälle aus – gefolgt von Vergiftungen mit Kokain/Crack (769), mit Heroin/Morphin (708), psychoaktiven Medikamenten (696) und mit Opiat-Substituten wie Methadon (611). Vergiftungen in Verbindung mit Amphetaminen lagen 602 Mal vor.
Synthetische Opioide hätten sich ausgebreitet: So gab es etwa auch 118 Todesfälle mit Beteiligung von Fentanyl, einem hochpotenten Schmerzmittel, das als Droge in den USA eine tödliche Epidemie ausgelöst hatte.
„Wir sehen auf dem Markt Tabletten, die aussehen wie bekannte Medikamente, aber mit hochpotenten synthetischen Opioiden wie Nitazenen versetzt sind“, sagte Streeck zudem.
Dabei handelt es sich um hochwirksame synthetische Opioide, viel stärker als Morphin und hochgradig gefährlich. „Schon kleinste Mengen können tödlich sein.“
Trends über die Jahre
Bereits seit Jahren fordern die Drogenbeauftragten entschlossenes Handeln gegen steigende Opferzahlen. „Wir müssen schneller, systematischer und konsequenter reagieren auf neue, immer gefährlichere Drogen“, hatte Streeck im vergangenen Jahr gesagt.
Streeck kündigte Maßnahmen zur Eindämmung neuer Drogenprobleme an, die die Bundesregierung derzeit ressortübergreifend erarbeite. Ein Teil davon sollen ausgebaute Frühwarnsysteme für synthetische Opioide sein.
Der Beauftragte wies aber auch darauf hin, dass die Entwicklung kein rein deutsches Problem sei. Weltweit sei der Drogenkonsum zuletzt weiter gestiegen, besonders bei Kokain und synthetischen Drogen.
„Drogen, gefälschte Medikamente und hochriskante Mischungen sind heute oft nur wenige Klicks entfernt“. Der „Dealer an der Straßenecke“ sei längst nicht das einzige Problem.
Tendenziell steigen die Opferzahlen seit einigen Jahren bis auf Ausnahmen an. Vor zehn Jahren, 2016, gab es beispielsweise 1.333 Drogentote in Deutschland.
Die Experten hatten damals von einer Zunahme des Konsums von neuen psychoaktiven Substanzen berichtet. Die meisten Todesfälle waren auf Heroinkonsum zurückzuführen, mit immer älteren Heroin-Konsumenten.
Dadurch steige die Gefahr, die Droge körperlich nicht zu verkraften, hieß es damals. Bis 2012 war die Opferzahl zurückgegangen. (dpa/red)
Grünen-Fraktionschefin Dröge kritisiert das Vorgehen der Koalition: Am Montag erhielten die Grünen 300 Seiten Änderungsanträge zur Krankenkassen-Reform – die bereits heute wegen eines Fehlers erneut überarbeitet werden müssen. (Archivbild) - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.
Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren
Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.
Krankenkassen vor riesigem Defizit
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
Bei Überlastung stehen Muskeln ständig unter Spannung und entspannen sich nicht mehr vollständig. - Foto: Liubomyr Vorona/iStock
Eine Analyse des BKK Dachverbandes der Betriebskrankenkassen zu Krankschreibungen hat ergeben, dass nicht kurze Erkältungen, sondern lange schwere Krankheiten die großen Kostentreiber für gesetzliche Krankenversicherungen sind.
„Es sind die langen, oft Muskel-Skelett und psychisch bedingten Ausfälle, die zum eigentlichen Kostentreiber werden“, sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Das Krankengeld – das erst ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird und damit vor allem Menschen mit langwierigen Erkrankungen betrifft – zähle inzwischen mit 21,6 Milliarden Euro zu den größten Ausgabepositionen der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt, so die BKK.
2025 entfielen demnach mehr als ein Viertel aller Fehltage auf den Bezug von Krankengeld. Die Krankengeldtage seien in den vergangenen zehn Jahren um 24,4 Prozent gestiegen.
Haupttreiber seien psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Leiden. Zwar machten psychische Erkrankungen nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus, im Schnitt dauerten sie jedoch mehr als fünf Wochen an – mit steigender Tendenz.
Klemm fordert deswegen eine ernsthafte Debatte über Präventionsstrategien: „Wir beobachten den Trend der psychischen Belastungen in der Arbeitswelt schon lange. Diese Rechnung zahlen wir sonst noch viele Jahre weiter – und hinter jeder steht das lange Leiden einer betroffenen Person.“
Der Krankenstand insgesamt blieb 2025 mit 6,1 Prozent stabil. Häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit seien Atemwegserkrankungen gewesen, die wegen ihrer kurzen Dauer aber laut BKK finanziell kaum ins Gewicht fallen.
Koalition will strengere Regeln bei Krankschreibungen
Die schwarz-rote Koalition hatte vor einigen Tagen angekündigt, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf den ersten Krankheitstag vorziehen zu wollen und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abzuschaffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne damit, dass der Krankenstand gesenkt werden solle. (dpa/red)
Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben laut Medienberichten rund 170 Millionen Euro an Beitragsgeldern in riskanten Immobilienfonds verloren. (Archivbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.
Entlastungen für Familien
Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend
Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.
DKG übt scharfe Kritik
Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.
Linnemann zuversichtlich
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)