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Für mehr gesellschaftliche Wärme: Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will geplante Einsparungen bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoppen. „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen“, sagte Linnemann der „BILD am Sonntag“.
Bei einer Umsetzung verlöre die Gesellschaft an Wärme. „Sie wird kälter, weil das Menschen sind, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, sagte Linnemann. „Und deswegen werde ich versuchen, diesen Punkt zu korrigieren, dass es keine Abstriche gibt, sondern dass die Rentenpunkte erhalten bleiben.“
Aus den Koalitionsparteien SPD und CSU sowie aus seiner CDU höre er ähnliches. Unter anderem habe sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Sommerpressekonferenz Mitte Juli dazu geäußert. „Und deswegen gehe ich davon aus, dass das ein Gesamtanliegen ist“, sagte Linnemann.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) begrüßte die Ankündigung des Ministers.

Gegenfinanzierung gesucht

Mit Blick auf eine Finanzierung sagte Linnemann: „Wenn ich auf der einen Seite sage, ich möchte an den Rentenpunkten nicht sparen und keine Abstriche machen, und gleichzeitig sage, die 3,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz sind gesetzt, dann habe ich dazwischen Spielraum, mir sehr, sehr viel anzuschauen, wie ich es gegenfinanziere.“
Die Gespräche darüber in der Koalition würden aus seiner Sicht „nicht einfach“, sagte Linnemann.
„Aber wir werden Wege finden, um es gegenzufinanzieren.“
Linnemann bezeichnete die Menschen, die andere Menschen zu Hause pflegen, als „die Alltagshelden Deutschlands“. Es gebe in Deutschland rund sechs Millionen Pflegebedürftige, davon würden mehr als drei Millionen zu Hause gepflegt.
„Diese Menschen müssen stärker in den Fokus“, sagte Linnemann. „Wenn wir den Fokus verlieren, uns auf diese Menschen zu konzentrieren, werden die Gesundheitssysteme meines Erachtens kollabieren, das Pflegesystem auch.“

Der Reformbedarf ist groß

Der GKV-Spitzenverband lobte die Ankündigung. „Bei den Rentenzahlungen für pflegende Angehörige zu kürzen war ein falscher Ansatz und es ist gut, dass Minister Linnemann das jetzt anders machen möchte“, sagte Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt am Sonntag.
Es gebe bei dem Thema „trotzdem großen Reformbedarf“. Es handle sich um „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die richtigerweise aus Steuermittel finanziert werden müsste“.
Nach Angaben Blatts geht es dabei um Ausgaben in einer Größenordnung von jährlich mehr als fünf Milliarden Euro. „Dafür braucht es eine bessere Lösung, als weiterhin die Beitragszahler der Pflegeversicherung zur Kasse zu bitten“, fügte der Verbandschef an.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Ankündigung Linnemanns. Der neue Bundesgesundheitsminister beende damit „einen politischen Irrweg“, erklärte deren Vorstand Eugen Brysch am Sonntag.  (afp/dpa/red)
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Immer mehr Medikamente – Aber werden wir auch gesünder?


In Kürze:

  • Noch nie wurden so viele Medikamente verschrieben wie heute. Versicherte der Techniker Krankenkasse erhielten 2025 im Schnitt 292 Tagesdosen.
  • Zahlreiche Arzneimittel lindern gezielt Beschwerden oder verhindern Komplikationen – und schaffen durch Wechselwirkungen untereinander neue.
  • 2021 hat fast jeder zweite gesetzlich Versicherte ab 65 Jahren mindestens ein potenziell ungeeignetes Arzneimittel erhalten.
  • Das Bundesgesundheitsministerium ging im April 2026 von jährlich rund 250.000 Krankenhauseinweisungen infolge von Medikationsfehlern aus.
  • Veränderung ist möglich aber unbequem: Sie verlangt täglich neue Entscheidungen, zeigt sich oft aber erst nach Wochen oder Monaten.

 
Die Techniker Krankenkasse (kurz TK) meldete Anfang August einen neuen Höchstwert. Im Jahr 2025 bekamen die bei ihr versicherten Erwerbspersonen rund 34,3 Millionen Arzneimittelpräparate verschrieben. Insgesamt waren das 2,036 Milliarden Tagesdosen. Durchschnittlich entfielen damit 292 Tagesdosen auf jeden Versicherten.
Diese Auswertung betrifft wohlgemerkt Menschen im Erwerbsleben. Bewohner von Pflegeheimen und ein großer Teil der hochbetagten Patienten sind darin nicht enthalten. Gegenüber dem Vorjahr stieg das Verordnungsvolumen erneut um 2,6 Prozent. Bei den Herz-Kreislauf-Medikamenten hat sich die Zahl der Tagesdosen seit dem Jahr 2000 sogar um 129 Prozent erhöht.
Die TK nennt das einen Verordnungsrekord. Man kann dies als eine umfassende moderne medizinische Versorgung verkaufen. Schließlich gibt es heute für viele Erkrankungen wirksame Arzneimittel, die Beschwerden lindern, Komplikationen verhindern und Leben retten. Eine Frage bleibt trotzdem offen: Werden die Menschen dadurch gesünder?
Ein gesenkter Blutdruck gilt als Behandlungserfolg. Das gilt ebenso für einen besser eingestellten Blutzucker oder eine „beherrschte Entzündung“. Doch ein günstigerer Messwert beweist noch nicht, dass die Ursache einer Erkrankung beseitigt wurde. Der Patient kann laut Laborbericht gut eingestellt sein und sich dennoch keinen einzigen Tag gesund fühlen.

Polypharmazie und ihre Nebenwirkung

Hinzu kommt das Problem der Polypharmazie. Üblicherweise wird davon gesprochen, wenn ein Patient dauerhaft fünf oder mehr Medikamente einnimmt. Bei älteren und chronisch kranken Menschen sind acht, zehn oder noch mehr Präparate längst keine Seltenheit.
Wie ernst dieses Problem genommen werden muss, zeigt etwa die PRISCUS-Liste. Sie erfasst Arzneimittel, die bei Menschen ab 65 Jahren als potenziell ungeeignet gelten. Die aktuelle Fassung PRISCUS 2.0 enthält 177 Wirkstoffe und Wirkstoffklassen. Dazu gehören bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antidepressiva, Schmerzmittel, Muskelrelaxantien und weitere häufig eingesetzte Präparate.
Teilweise werden auch eine zu hohe Dosis oder eine zu lange Einnahmedauer problematisch. Protonenpumpenhemmer gelten beispielsweise bei einer Behandlungsdauer von mehr als acht Wochen als potenziell inadäquat.
Die PRISCUS-Liste ist keine Verbotsliste. Ein dort aufgeführtes Medikament kann im Einzelfall notwendig und sinnvoll sein. Es sollte jedoch besonders sorgfältig geprüft werden, ob Nutzen, Dosierung und Behandlungsdauer noch stimmen und ob eine verträglichere Alternative infrage kommt.
Die Verordnungswirklichkeit ist indes ernüchternd. Nach einer Auswertung von Abrechnungsdaten hatte 2021 fast jeder zweite gesetzlich Versicherte ab 65 Jahren mindestens ein potenziell ungeeignetes Arzneimittel erhalten. Polypharmazie bedeutet deshalb mehr, als „nur“ eine lange Liste auf dem Medikamentenplan. Sie kann zu einem eigenständigen Gesundheitsrisiko werden.

Patienten in der Medikamente-Wechselwirkung-Spirale

Wie sieht es denn in der Praxis aus? Der Internist behandelt die Herzerkrankung. Der Diabetologe kümmert sich um den Blutzucker. Der Orthopäde verordnet etwas gegen die Schmerzen. Der Psychiater behandelt Depressionen. Beim Hausarzt laufen die verschiedenen Verordnungen schließlich zusammen – sollten sie zumindest. Er soll den Überblick behalten, obwohl sein Wartezimmer voll ist und für den einzelnen Patienten nur begrenzt Zeit zur Verfügung steht.
Mit jedem zusätzlichen Präparat steigt die Zahl möglicher Wechselwirkungen. Auch die Gefahr einer Verordnungskaskade wächst. Dabei wird die Nebenwirkung eines Arzneimittels als neues Krankheitszeichen gedeutet und mit einem weiteren Mittel behandelt.
Beispiel: ein Medikament verursacht Schwindel, Wassereinlagerungen, Verstopfung, Müdigkeit oder Schlafprobleme. Statt die bestehende Medikation zu überprüfen, kommt eine neue Diagnose hinzu. Darauf folgt das nächste Rezept. Auf diese Weise wächst ein Medikamentenplan über Jahre, ohne dass dabei jemand leichtfertig oder mit böser Absicht gehandelt haben muss.

58.000 arzneimittelbedingte Todesfälle

Dass diese Risiken keineswegs theoretisch sind, zeigte bereits der Pharmakologe Professor Jürgen C. Frölich. Im Jahr 2003 errechnete er gemeinsam mit einem Kollegen auf Grundlage einer norwegischen Krankenhausstudie für Deutschland bis zu 58.000 Todesfälle durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen im stationären internistischen Bereich.
Die Zahl war eine Hochrechnung und wurde damals kontrovers diskutiert. Beunruhigend war vor allem der Befund, dass ungefähr die Hälfte dieser Todesfälle als potenziell vermeidbar galt. Nur etwa sechs Prozent der arzneimittelbedingten Todesfälle waren von den behandelnden Ärzten als solche erkannt worden.
Mehr als zwei Jahrzehnte später ist das Problem genauso aktuell. Das Bundesgesundheitsministerium ging im April 2026 von schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich infolge von Medikationsfehlern aus. Viele dieser Fälle seien vermeidbar.
Die Bundesregierung beschloss dann einen neuen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Aktionspläne sind immer gut und signalisieren „man ist bemüht“. Eine Frage bleibt aber: Warum lässt sich ein so offensichtliches Problem so schwer lösen?

Dilemma der Ärzte

Zur Rettung der Ärzteschaft muss man sagen: Ihnen sind in vieler Hinsicht die Hände gebunden. Eine sorgfältige Überprüfung eines umfangreichen Medikamentenplans benötigt Zeit. Sämtliche Präparate müssen erfasst, Dosierungen kontrolliert und mögliche Wechselwirkungen geprüft werden. Alter, Gewicht, Nierenfunktion, Leberleistung und weitere Erkrankungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Eine solche Prüfung lässt sich bei einem multimorbiden Patienten kaum zwischen Tür und Angel erledigen. Genau das verlangt der Praxisalltag jedoch häufig. Patienten müssen versorgt, Befunde dokumentiert, Anträge bearbeitet und zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Dazu kommen dann die medizinischen Leitlinien. Formal sind Leitlinien keine Gesetze. In der Praxis beschreiben sie jedoch den anerkannten Behandlungsstandard. Ein Arzt, der von ihnen abweicht, sollte dafür gute Gründe haben und diese dokumentieren können. Wer die „Leitlinien-Therapie“ verordnet, befindet sich fachlich und rechtlich meist auf sichererem Boden.
Daraus entsteht ein merkwürdiges Leitlinienparadox. Jede einzelne Erkrankung wird korrekt nach ihrer jeweiligen Leitlinie behandelt. Der Patient mit fünf Krankheiten erhält am Ende fünf „korrekte“ Behandlungen, die aber zusammen ein kaum noch beherrschbares Problem bilden können.

Was Sie tun können

Auch die Patienten tragen ihren Teil zur Entwicklung bei. Das ist keine moralische Anklage. Wer krank ist, sucht einen Fachmann auf und erwartet Hilfe. Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, möchte ich es repariert zurückbekommen. Ich möchte vorher keinen Grundkurs in Fahrzeugelektrik absolvieren. Ähnlich ergeht es dem Patienten. Er geht zum Arzt, weil dieser Medizin studiert hat. Kaum jemand hat neben Beruf und Familie die Zeit, sich durch Leitlinien, Beipackzettel, Fachartikel und Wechselwirkungsdatenbanken zu arbeiten.
Der Vergleich hat allerdings eine Grenze. Das Auto fährt nach der Reparatur „allein“ weiter. Der menschliche Körper hängt auch nach dem Arztbesuch davon ab, wie sein Besitzer lebt und ob die Ursachen überhaupt abgestellt wurden, die zur Erkrankung oder den Schmerzen geführt haben.
Die Grundregeln – nicht nur der Naturheilkunde – dürften hinlänglich bekannt sein: ausreichende Bewegung, vernünftige Ernährung, guter Schlaf, weniger (besser gar kein) Alkohol, kein Nikotin, ein gesundes Körpergewicht und ein angemessener Umgang mit Stress. Das alles könnte bei zahlreichen chronischen Erkrankungen einen erheblichen Unterschied machen.
Die Umsetzung ist allerdings unbequem. Eine Tablette einzunehmen, dauert wenige Sekunden. Das eigene Verhalten zu verändern, verlangt täglich neue Entscheidungen. Und der Nutzen zeigt sich oft erst nach Wochen oder Monaten.

Bequeme Medikamente statt Arbeit

Vielleicht sehen wir deshalb im Fernsehen so viele medizinische Jubelgeschichten über neue Medikamente, Operationsroboter und spektakuläre Eingriffe. Solche Berichte liefern eindrucksvolle Bilder. Ein schwer kranker Mensch wird behandelt und kann wenige Tage später die Klinik verlassen.
Evidenzbasierte Naturheilkunde ist weniger fernsehtauglich. Regelmäßiges Krafttraining, Gewichtsreduktion, Schlafverbesserung, eine sinnvoll zusammengestellte Ernährung, gezielt eingesetzte Heilpflanzen oder die Korrektur eines nachgewiesenen Vitalstoffmangels ergeben keine dramatischen Fernsehbilder. Außerdem verlangen sie Mitarbeit.
Vielleicht wollen viele Menschen solche Sendungen gar nicht sehen. Die Botschaft könnte lauten, dass Gesundheit auch etwas mit der eigenen Lebensführung zu tun hat. Das klingt erheblich anstrengender als die Aussicht auf ein neues Präparat.

Wer profitiert am Ende?

Und dann wäre da noch die Industrie. An einer dauerhaft eingenommenen Tablette lässt sich mehr verdienen als an einem täglichen Spaziergang. Das klingt schnell nach Verschwörung und der „bösen Pharmaindustrie“. Dafür benötigt es jedoch keine Verschwörung.
Pharmaunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen, stehen unter Renditedruck und sind auch den Erwartungen ihrer Aktionäre verpflichtet. Prävention und die Vermeidung unnötiger Dauerverordnungen berühren bestehende Märkte und wirtschaftliche Interessen. Wer daran etwas ändern möchte, muss mit Gegenwind rechnen.
Ein sinnvolles Gesundheitssystem müsste seinen Erfolg daher anders messen. Entscheidend wäre nicht allein, wie viele Menschen behandelt werden. Interessanter wäre, wie viele nach einigen Jahren weniger Medikamente benötigen, belastbarer geworden sind und ihre Stoffwechsellage verbessert haben. Die 292 Tagesdosen je erwerbstätigem Versicherten erzählen nur die halbe Geschichte. Die andere Hälfte betrifft jeden von uns.

Fazit: Eine Frage kann helfen

Wie wollen Sie es künftig halten? Reicht es Ihnen, wenn Ihre Werte mit immer mehr Medikamenten einigermaßen stimmen? Oder möchten Sie wissen, weshalb Ihr Körper diese Unterstützung überhaupt benötigt und was Sie selbst verändern können?
Medikamente sollten niemals eigenmächtig abgesetzt werden. Fragen darf man trotzdem. Vielleicht wäre die wichtigste beim nächsten Arztbesuch: Benötige ich dieses Mittel noch? Und was kann ich tun, damit ich es eines Tages nicht mehr benötige?
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Städtetag will Pflegevollversicherung und Kostendeckel

In der Debatte um die anstehende Pflegereform fordert der Deutsche Städtetag die Einführung einer Pflegevollversicherung. „So würden Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Für die kommunalen Haushalte wäre eine solche Umstellung „Jahr für Jahr eine Entlastung in Milliardenhöhe“.
Der Verband dringt auch auf eine Begrenzung der Belastung für Heimbewohner. „Eine Möglichkeit wäre, einen Deckel für Eigenanteile aufzusetzen, der je nach Einkommen höher oder niedriger ausgelegt ist“, sagte Jung. Orientieren könne man sich am Ansatz der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), Eigenanteile über 1.500 Euro von den Kassen zahlen zu lassen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen Deckel gemeinsam mitfinanzieren.

Pflegekassen droht Defizit von 22,5 Milliarden Euro

Grund für den Vorstoß sei auch die zunehmende finanzielle Überlastung der Städte und Gemeinden. „Mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro jedes Jahr stehen die Kommunen komplett an der Wand“, so Jung. Diese müssten jedoch einspringen, wenn Senioren die Heimplätze nicht mehr selbst bezahlen können.
In Leipzig, wo Burkhard Jung Oberbürgermeister ist, seien die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen. Vor allem im Osten seien immer weniger Menschen in der Lage, ihren Eigenanteil zu bezahlen. „Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, mahnte Jung.
Angesichts eines drohenden Defizits von etwa 22,5 Milliarden Euro bei den Pflegekassen in den kommenden zwei Jahren will die Regierung noch 2026 eine Pflegereform verabschieden. (dts/red)
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Neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige kommt

Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen. Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten.
„Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen.
Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe.
Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung (Humane Papillomviren) zu erhöhen.

Bis zur Umsetzung dauert es noch

Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung.
U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los.
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft.
Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden. (dpa/red)
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Jahresstatistik 2025: Hohe Zahl an Behandlungsfehlern

Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2025 bundesweit insgesamt 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Das teilte die Organisation in Berlin mit.
In jedem vierten Fall (3.098 Fälle) stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 Fällen war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. In 97 Fällen hat der Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen.
Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens, es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.

Rund 350.000 bis 700.000 Fälle jährlich

Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspricht das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Unsichere Versorgung verursacht nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten.
Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden.
Überträgt man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.

150 schwerwiegende „Never Events“

Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, sagte, dass mehr Patientensicherheit auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens sei. „Jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten.“
In der Jahresstatistik 2025 stuften die Gutachter 150 Fälle (2024: 134) als sogenannte „Never Events“ ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer o.ä., Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können.
Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe beziehen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich.

An der Spitze: Orthopädie und Unfallchirurgie

Betrachtet man die Fachgebiete, ergibt sich folgendes Bild: 29,6 Prozent der Vorwürfe (3.476 Fälle) betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie; 10,6 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.246 Fälle); 9,4 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.099 Fälle).
8,9 Prozent der Fälle gab es in der Zahnmedizin (1.043 Fälle) und 8,2 Prozent in der Allgemein- und Viszeralchirurgie (961 Fälle). 6,6 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf Pflege (776 Fälle). 26,7 Prozent der Vorwürfe entfallen auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).
In der Jahresstatistik 2025 sind 11.735 Verdachtsfälle zu knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vieles andere mehr. (dts/red)
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dm bereitet neues Angebot vor: Herz-Kreislauf-Check in der Drogerie

Trotz anstehender Prozesse zu Gesundheitsdienstleistungen möchte die Drogeriemarktkette dm ihr Angebot ausbauen – und auf den Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausweiten.
„Das ist die häufigste Todesursache in Deutschland“, sagte Sebastian Bayer, Geschäftsführer Marketing + Beschaffung.
Mittlerweile sei die technologische Entwicklung so weit, dass man mit Sensorik viele Vitaldaten und Parameter ohne größeren Aufwand zuverlässig erfassen könne. Dafür reiche es beispielsweise, sich angezogen in eine Kabine zu stellen.
Einen genauen Termin für die Einführung eines solchen Angebots nannte Bayer nicht. „Ich gehe aber davon aus, dass wir noch in diesem Kalenderjahr an den Start gehen.“ Unklar blieb zunächst auch, mit welchen Partner das Karlsruher Unternehmen hierbei zusammenarbeiten möchte.

Mehr Filialen mit Augenscreening-Angebot

Vor rund einem Jahr hatte dm angefangen, in ausgewählten Pilotfilialen Haut- und Blutanalysen oder Augenscreenings anzubieten.
Bei den Augenscreenings geht Bayer zufolge schon bald eine zweite Testphase los: Sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten wolle dm schauen, wie das Angebot dort jeweils angenommen wird.
Die Zahl der Filialen, die ein solches Augenscreening anbieten, solle von derzeit 8 auf 30 steigen. Die Umbauarbeiten seien für Ende August und September geplant.
Die Analyse von Blutwerten sei im Moment ausgesetzt, habe sich aber als ein relevantes Angebot für Kunden erwiesen, sagte Bayer. „Das will dm stärker selbst in die Hand nehmen.“ Mit Blick auf die Hautuntersuchungen gehe es aktuell vor allem darum, die Vermittlung an einen Online-Hautarzt zu verbessern.

Gerichtsprozess im September

Verbände von Haut- und Augenärzten hatten die Angebote kritisiert. Die Wettbewerbszentrale ist sogar wegen des Augenscreenings vor Gericht gezogen.
Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, verlangt unter anderem, dass dm in den Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Menschen durchführen lässt, die keine Ärzte sind, und solche Angebote nicht bewirbt.
Am 9. September will hierzu das Landesgericht Karlsruhe verhandeln. Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort geht es um den Kooperationspartner von dm. (dpa/red)
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dm plant Herz-Kreislauf-Checks in der Drogerie

Trotz anstehender Prozesse zu Gesundheitsdienstleistungen möchte die Drogeriemarktkette dm ihr Angebot ausbauen – und auf den Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausweiten.
„Das ist die häufigste Todesursache in Deutschland“, sagte Sebastian Bayer, Geschäftsführer Marketing + Beschaffung.
Mittlerweile sei die technologische Entwicklung so weit, dass man mit Sensorik viele Vitaldaten und Parameter ohne größeren Aufwand zuverlässig erfassen könne. Dafür reiche es beispielsweise, sich angezogen in eine Kabine zu stellen.
Einen genauen Termin für die Einführung eines solchen Angebots nannte Bayer nicht. „Ich gehe aber davon aus, dass wir noch in diesem Kalenderjahr an den Start gehen.“ Unklar blieb zunächst auch, mit welchen Partner das Karlsruher Unternehmen hierbei zusammenarbeiten möchte.

Mehr Filialen mit Augenscreening-Angebot

Vor rund einem Jahr hatte dm angefangen, in ausgewählten Pilotfilialen Haut- und Blutanalysen oder Augenscreenings anzubieten.
Bei den Augenscreenings geht Bayer zufolge schon bald eine zweite Testphase los: Sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten wolle dm schauen, wie das Angebot dort jeweils angenommen wird.
Die Zahl der Filialen, die ein solches Augenscreening anbieten, solle von derzeit 8 auf 30 steigen. Die Umbauarbeiten seien für Ende August und September geplant.
Die Analyse von Blutwerten sei im Moment ausgesetzt, habe sich aber als ein relevantes Angebot für Kunden erwiesen, sagte Bayer. „Das will dm stärker selbst in die Hand nehmen.“ Mit Blick auf die Hautuntersuchungen gehe es aktuell vor allem darum, die Vermittlung an einen Online-Hautarzt zu verbessern.

Gerichtsprozess im September

Verbände von Haut- und Augenärzten hatten die Angebote kritisiert. Die Wettbewerbszentrale ist sogar wegen des Augenscreenings vor Gericht gezogen.
Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, verlangt unter anderem, dass dm in den Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Menschen durchführen lässt, die keine Ärzte sind, und solche Angebote nicht bewirbt.
Am 9. September will hierzu das Landesgericht Karlsruhe verhandeln. Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort geht es um den Kooperationspartner von dm. (dpa/red)
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Moderna und Merck melden positive Testergebnisse für mRNA-Impfstoff gegen schwarzen Hautkrebs

Den US-Pharmakonzernen Merck und Moderna ist möglicherweise ein Durchbruch bei mRNA-Impfstoffen gegen Krebs gelungen.
Die letzte Phase der klinischen Studien zu einem therapeutischen Impfstoff für Patienten mit schwarzem Hautkrebs im fortgeschrittenen Stadium habe positive Ergebnisse gezeigt, teilten die Unternehmen am Mittwoch mit.
„Dies ist die erste Bekanntgabe von positiven Phase-3-Ergebnissen für eine mRNA-basierte Krebstherapie“, hieß es in der gemeinsamen Erklärung.

mRNA-Therapie gegen Krebs

Forscher arbeiten schon seit Längerem an der Entwicklung von mRNA-Therapien gegen Krebs. Der neue Impfstoff namens Intismeran Autogene basiert auf derselben Technologie, die auch den Covid-19-Impfstoffen zugrunde liegt. Anders als vorbeugende Impfstoffe werden therapeutische Impfstoffe hingegen zur Behandlung bereits bestehender Erkrankungen genutzt.
Intismeran Autogene in Kombination mit Pembrolizumab – ein Immuntherapeutikum und die derzeitige Standardtherapie bei schwarzem Hautkrebs – verhindere das Wiederauftreten von Melanomen und die Ausbreitung des Krebses auf andere Organe, erklärten die US-Unternehmen.
Die Studie dauerte etwa ein Jahr. Dabei wurden 1137 Patienten nach der operativen Entfernung ihrer Tumore in zufällige Gruppen aufgeteilt. Zwei Drittel von ihnen bekamen die neue Therapie in Kombination mit Pembrolizumab, die anderen wurden ausschließlich mit Pembrolizumab behandelt.

Das Potenzial ist da

„Intismeran in Kombination mit Pembrolizumab hat das Potenzial, ein neues Behandlungsparadigma in der adjuvanten Melanomtherapie zu etablieren und dazu beizutragen, dass Patienten länger krebsfrei bleiben“, sagte Studienleiterin Georgina Long.
Die medizinische Direktorin des Melanoma Institute Australia sprach von einem „Meilenstein in der adjuvanten Behandlung“ von schwarzem Hautkrebs.
Die Pharma-Konzerne kündigten an, ihre Ergebnisse auf einer bevorstehenden internationalen Konferenz vorzustellen und Anträge auf Zulassung bei den zuständigen Aufsichtsbehörden einzureichen. Die Nachricht ließ die Moderna-Aktie um 128 Prozent auf 143 Dollar (rund 123 Euro) steigen. Die Merck-Aktie legte um mehr als zehn Prozent auf 149,50 Dollar zu.
Das Melanom, auch als schwarzer Hautkrebs bekannt, ist eine der gefährlichsten Formen von Hautkrebs. Im Jahr 2022 wurden weltweit mehr als 330.000 neue Fälle diagnostiziert. (afp/red)
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Pflegereform: Städtetag fordert Pflegevollversicherung

In der Debatte um die anstehende Pflegereform fordert der Städtetag die Einführung einer Pflegevollversicherung. „So würden Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Für die kommunalen Haushalte wäre eine solche Umstellung „Jahr für Jahr eine Entlastung in Milliardenhöhe“.

Deckel für Eigenanteile gefordert

Der Verband dringt außerdem auf eine Begrenzung der Belastung für Heimbewohner. „Eine Möglichkeit wäre, einen Deckel für Eigenanteile aufzusetzen, der je nach Einkommen höher oder niedriger ausgelegt ist“, sagte Jung.
Er verwies auf den Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin, Eigenanteile über 1500 Euro von den Kassen zahlen zu lassen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen solchen Deckel gemeinsam mitfinanzieren.

Anke Rehlinger (SPD), die neue saarländische Ministerpräsidentin.

Foto: HARALD TITTEL/POOL/AFP via Getty Images

Kommunen finanziell überlastet

Grund für den Vorstoß sei die zunehmende finanzielle Überlastung der Städte und Gemeinden. „Mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro jedes Jahr stehen die Kommunen komplett an der Wand“, betonte Jung. Diese müssten einspringen, wenn Senioren die Heimplätze nicht mehr selbst bezahlen können.
In Leipzig, wo Jung Oberbürgermeister ist, seien die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen. Vor allem im Osten seien immer weniger Menschen in der Lage, ihren Eigenanteil zu bezahlen.
„Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, mahnte der Städtetags-Präsident.

Regierung will Reform noch 2026 verabschieden

Angesichts eines drohenden Defizits von etwa 22,5 Milliarden Euro bei den Pflegekassen in den kommenden zwei Jahren will die Regierung die Pflegereform noch 2026 verabschieden.
Der erste Entwurf der früheren Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) das Vorhaben zu Ende bringen. (afp/red)
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Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona

In der Diskussion um neue Wege bei der Organspende hat der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger Vergleiche zur Corona-Krise gezogen. „Mich erinnert die Debatte teilweise an die Impfpflichtdiskussion während Corona“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe). Der CSU-Politiker hat zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eine Gegeninitiative zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für eine Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht.
„Man suggeriert mit einem weitreichenden Eingriff in die individuelle Freiheit eine einfache Lösung für ein komplexes Problem, ohne sicher belegen zu können, dass dieser Eingriff das versprochene Ergebnis überhaupt erzielt“, begründete Pilsinger seinen Vergleich mit der Debatte um die Corona-Impfpflicht. Er äußerte zudem verfassungsrechtliche Zweifel bei einer Widerspruchslösung. „Nicht zu widersprechen kann niemals dasselbe sein wie zuzustimmen.“
„Nicht jeder Mensch ist aufgrund seiner persönlichen, intellektuellen oder psychischen Situation gleichermaßen in der Lage, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und aktiv zu widersprechen“, sagte der CSU-Politiker weiter. „Gerade bei einem so höchstpersönlichen Eingriff darf der Staat Schweigen nicht als Zustimmung interpretieren.“
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende im Bundestag eingebracht. Jeder, der nicht aktiv widerspricht, würde damit zum Organspender. Bisher ist es andersherum: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat oder wessen Angehörige zustimmen, wird zum Organspender.
Den eingebrachten Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung haben fast 250 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke unterzeichnet. Ein erste Lesung könnte nach der parlamentarischen Sommerpause im September stattfinden. Es gibt aber auch Widerstand im Parlament, unter anderem von Pilsinger.
AFP
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SPD-Vorstoß zum Hitzeschutz: Unterstützung und Zurückhaltung

Für ihren Vorstoß zu einer Verfassungsänderung zugunsten des Hitzeschutzes erhält die SPD Unterstützung von Umweltverbänden, Sozialverbänden und Gewerkschaften. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte sich hingegen noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners unterstützt.
Die Regierung werde nun zunächst intern über den Vorstoß der SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin.

Was die SPD vorschlägt

Ziel der von der SPD vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre es, dass sich der Bund stärker an Klimaanpassungs-Maßnahmen wie dem Hitzeschutz beteiligen kann als bisher.
Der Bund sollte „Länder und Gemeinden dabei unterstützen, vor Ort wirksame Maßnahmen treffen zu können – für einen besseren und vorausschauenden Umgang mit Hitze, mit Niedrigwasser und mit anderen Folgen des Klimawandels“, sagte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums.
In einem am Sonntag vorgelegten vierseitigen Papier fordern die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen, Soziales, Bauen und Entwicklung unter anderem:
  • einen nationalen Hitzeaktionsplan,
  • Änderungen im Bauplanungsrecht,
  • den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums nannte das Ziel, bis zur Umweltministerkonferenz im November einen genauen Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung auszuarbeiten.
„Es reicht nicht, einfach nur das Wort ‚Klimaanpassung‘ reinzuschreiben“, sagte er. „Das muss genauer eingegrenzt werden, um die nötige juristische Eindeutigkeit herzuleiten.“ Darum kümmere sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Unterstützung von Verbänden und Gewerkschaften

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, nahm die Regierungskoalition aus Union und SPD in die Pflicht: „Das muss jetzt konkret werden und darf nicht beim nächsten Lippenbekenntnis bleiben.“ Der Extremsommer zeige, dass Deutschland nicht gewappnet sei für die Hitze, die durch die Klimakrise immer häufiger auftrete.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, betonte, die Verfassungsänderung solle für eine verlässliche Finanzierung der Klimaanpassung durch den Bund sorgen. „Ohne schnelle und unbürokratische Investitionen in hitzeresiliente Gebäude bleiben vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass der Klimawandel reale Auswirkungen auf Gesundheit, Wertschöpfung und Arbeitsbedingungen habe. „Wir unterstützen das von der SPD vorgelegte Konzept und fordern einen Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft“, erklärte DGB-Vizevorsitzender Stefan Körzell.
Auch Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) drängten auf konkrete Maßnahmen. Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser kritisierte, dass die Klimakrise bei der anstehenden Kabinettsklausur nicht im Zentrum stehe. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend forderte ein „effektives Vorsorgepaket“, das mehr Klimaschutz, Anpassung und Investitionen in die Natur bündelt.

Zurückhaltung der Union und interne Beratung

Die Unionsfraktion meldete erheblichen Klärungsbedarf an. Vizeregierungssprecher Hille sagte, die Regierung werde den SPD-Katalog zunächst intern beraten: „Wie das so ist in einer Koalition: Wenn es Impulse und Ideen und Vorschläge gibt, dann spricht man in der Koalition drüber. Die Bedeutung des Themas ist allen bewusst.“

Forderungen der Kommunen

Die Kommunen in Deutschland forderten ein Milliarden-Programm, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Bund und Länder müssten dauerhaft und verlässlich die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger. Den Finanzierungsbedarf bezifferte er mit acht Milliarden Euro jährlich – also rund 40 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.  (afp/red)
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Gesundheitsrisiko Waldbrand: Wieso der Rauch gefährlich ist

Waldbrände sind nicht nur durch ihre zerstörerischen Flammen gefährlich – der dabei entstehende Rauch stellt auch ein Gesundheitsrisiko dar. Die Stadt Monschau hat genau aus diesem Grund empfohlen, ihre Häuser und Wohnungen zu verlassen.

Was kann der Rauch verursachen?

Die bei Waldbränden entstehenden Rauchschwaden sind ein komplexes Gemisch aus verschiedenen Gasen und sehr feinen Teilchen, die entstehen, wenn Bäume, Sträucher, aber auch Gebäude und andere Materialien brennen.
Nach Angaben der WHO sind besonders Feinstaubpartikel namens PM2.5 besorgniserregend, weil sie eingeatmet werden und so tief in die Lunge gelangen können. Das wiederum kann demnach Husten, Augen- und Halsbeschwerden, Kopfschmerzen oder Atemlosigkeit auslösen.
Da die Teilchen in den Blutkreislauf gelangen können, können sie prinzipiell alle menschlichen Organe betreffen. Die Partikel lösen dem Umweltbundesamt zufolge Entzündungen und Stress in Zellen aus.
Je nachdem, wie lange dies anhält, können Erkrankungen die Folge sein. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Demenz oder Diabetes Typ II werden laut dem UBA mit Feinstaub in Verbindungen gebracht.

Was kann man tun, um sich zu schützen?

Die WHO rät:
  • Empfehlungen der lokalen Behörden befolgen.
  • Möglichst drinnen bleiben und Fenster und Türen geschlossen halten.
  • Klimaanlagen nicht in einem Modus nutzen, in dem sie Außenluft hineinlassen und in den Innenräumen zirkulieren lassen.
  • Draußen eine FFP2-Maske tragen.
  • Bei Symptomen medizinischen Rat suchen.

Wer ist besonders gefährdet?

Bei Menschen mit Asthma, chronischen Lungen- oder Herzkrankheiten könnten sich die Symptome verstärken, heißt es von der WHO. Zudem seien Ältere und Babys sowie Kinder stärker als andere gefährdet, bei den Kleinen entwickle sich die Lunge erst noch.
Auch Behinderte und Schwangere gehören zu den Risikogruppen – und Einsatzkräfte, die an vorderster Front die Brände bekämpfen.

Wie nah am Brand wird es gefährlich für Menschen?

Weil unterschiedliche Witterungsbedingungen – wie etwa Wind – aber auch verschiedene persönliche Reaktionen auf Schadstoffe eine Rolle spielen, lasse sich kein pauschal sicherer Abstand zu Waldbränden festlegen, schreibt das Umweltbundesamt.
Mit zunehmendem Abstand zum brennenden Bereich nehme jedoch die Wahrscheinlichkeit für akute Auswirkungen durch die Rauchbelastung ab. Ab einigen hundert Metern würden eher die oben beschriebenen Auswirkungen durch Feinstaub relevant.
DIe WHO weist darauf hin, dass der Rauch von Waldbränden sich über weite Regionen und sogar Länder oder Kontinente hinweg ausbreiten und die Luftqualität von Orten in der entsprechenden Windrichtung deutlich verschlechtern kann – auch für Menschen, die weit entfernt wohnen. (dpa/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Die Kraft des Spielens: Warum Erwachsene das genauso brauchen wie Kinder

Kinder verbringen einen großen Teil ihrer Zeit mit Spielen. Und das zu Recht. Laut dem National Institute for Play (NIP) mit Sitz in Kalifornien ist „das Spielen entscheidend dafür, wie sich Menschen und andere Spezies entwickeln, funktionieren und innovativ sind“.
Das NIP erklärt, dass das Spielen tief in unseren Nervenstrukturen verankert ist. Es ist fest in unserer Biologie verwurzelt. Affektive Neurowissenschaftler haben sieben primäre emotionale Systeme identifiziert, mit denen wir geboren werden. Dazu gehört auch das Spielen. Spielkreisläufe im Mittelhirn aktivieren weitreichende neuronale Netzwerke und stärken somit die neuronalen Verbindungen, die mit Sozialisation, Bewegung und emotionaler Regulierung zusammenhängen.

Das Gehirn entwickelt sich spielend

Für Kinder ist die Spielzeit entscheidend für ihre Entwicklung und ihr Lernen – vom Kleinkind bis in die Jugend hinein und darüber hinaus. Spielen hilft Säuglingen dabei, ihre Koordination und ihre Blickverfolgungsfähigkeiten zu entwickeln, während Kleinkinder dadurch sowohl körperliche als auch emotionale Widerstandsfähigkeit aufbauen. Kinder, denen beim Spielen ein angemessenes Maß an Freiheit gewährt wird, entwickeln zudem Kreativität. Denn ihre grenzenlose Vorstellungskraft kann dann frei schweifen und sie können an allem in ihrer Umgebung Spaß haben. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Förderung spielerischer Neugier die Lernergebnisse verbessert, während ein Mangel an Spiel mit emotionalen und Verhaltensproblemen in Verbindung gebracht wird.
Durch Fantasie und Spiel beginnen Kinder, die Welt zu begreifen, zu träumen, zu gestalten und zu experimentieren. Sie lernen, dass einige der wichtigsten menschlichen Aktivitäten Dinge sind, die wir um ihrer selbst willen tun – aus purer Freude daran und nicht unbedingt, um praktische Ergebnisse zu erzielen. Das Spielen weckt zudem Interessen und Neigungen, die den Charakter prägen und sich zu lebenslangen Beschäftigungen oder sogar Berufen entwickeln können. Das Kind, das sich leidenschaftlich für Ritterspiele begeistert, studiert später vielleicht Geschichte, während dasjenige, das von Legosteinen fasziniert ist, einen Weg in Richtung Ingenieurwesen einschlägt. Auf diese Weise kann das Spielen zu einem Tor zur Berufung werden.

Auch Erwachsene dürfen spielen

Aber nicht nur Kinder brauchen Verspieltheit in ihrem Leben. Die biologische Veranlagung zum Spielen verschwindet nicht einfach mit dem Alter; wir alle brauchen ein gewisses Maß an Spaß im Leben. Das NIP stellt fest: „Spielen ist ein grundlegender biologischer, psychologischer und sozialer Mechanismus, der prägt, wie wir über die gesamte Lebensspanne hinweg lernen, uns anpassen, Beziehungen knüpfen und uns entfalten. […] Wenn Spielen fehlt oder dauerhaft unterdrückt wird, sehen Forscher einen Zusammenhang zwischen diesem Mangel und Depressionen, einer beeinträchtigten sozialen Entwicklung sowie Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation und beim Lernen.“
Die konkreten Vorteile für Erwachsene sind vielfältig. Unter anderem regt das Spielen die Kreativität an, baut stressbedingte Anspannung ab, verbessert die Gehirnfunktion und vertieft die Beziehungen zu anderen.
In seinem Buch „Essentialism: The Disciplined Pursuit of Less“ („Essentialismus: Die konsequente Suche nach Weniger“) empfiehlt der US-amerikanische Autor und Unternehmensstratege Greg McKeown Erwachsenen, insbesondere Berufstätigen, regelmäßig Zeit zum Spielen einzuplanen. Dazu müssen wir die Vorstellung ablehnen, dass Spielen trivial sei – ein Konzept, das wir uns aneignen, wenn wir die Kindheit hinter uns lassen.
Warum legt McKeown so großen Wert auf das Spielen? Zum einen hilft es uns, neue Denkweisen zu entwickeln. Das kann uns dabei unterstützen, Probleme zu lösen und in jedem Unterfangen herausragende Leistungen zu erbringen. McKeown schrieb über eine Studie mit Grizzlybären, die ergab, dass die Bären, die am meisten spielten, im Allgemeinen am längsten überlebten, da das Spielen sie darauf vorbereitet hatte, kreativ zu denken und Probleme zu lösen. Das Gleiche gilt für uns.
McKeown schreibt: „Spielen erweitert unseren Horizont auf eine Weise, die es uns ermöglicht, Neues zu erkunden: neue Ideen zu entwickeln oder alte Ideen in einem neuen Licht zu betrachten. Es macht uns neugieriger, aufgeschlossener für Neues und engagierter.“
Spielen ermöglicht es Menschen jeden Alters, neue Fähigkeiten zu erlernen und fördert gleichzeitig Experimentierfreude und lebenslange Neugier. Foto: Jevtic/iStock

Spielen ermöglicht es Menschen jeden Alters, neue Fähigkeiten zu erlernen, und fördert gleichzeitig Experimentierfreude und lebenslange Neugier.

Foto: Jevtic/iStock

Spielen für mehr Wohlbefinden

Aristoteles sagte bekanntlich: „Wir arbeiten, um Muße zu haben.“ Spiel und Muße sind zwar etwas unterschiedliche Kategorien, stehen aber in Zusammenhang, da beide als Ziel der Arbeit verstanden werden können – und nicht nur als Pausen von der Arbeit. Aristoteles vertritt hier die Ansicht, dass die wichtigsten, zutiefst menschlichen Dinge, die wir tun – zum Beispiel nach Wahrheit streben, mit anderen in Verbindung treten oder Schönheit schätzen –, nicht direkt mit den praktischen Aspekten der Arbeit verbunden sind. Vielmehr arbeiten wir, um die Möglichkeit zu haben, uns diesen befreienden, humanisierenden Aktivitäten zu widmen.
Das Spiel – auch wenn es weniger ernst ist als das, was Aristoteles als „Muße“ betrachtete – hilft uns dennoch dabei, uns daran zu erinnern, dass das Leben mehr zu bieten hat, als nur Ein- und Ausstempeln und sich anschließend auf das Sofa fallen zu lassen.
Beim Spielen geraten wir oft in einen „Flow-Zustand“, in dem die Zeit verschwindet und praktische Sorgen, Nöte und Ziele in den Hintergrund treten. Wir sind, wie ein Kind, einfach nur lebendig.
Spielen ist keine Frage des Alters. Foto: koldo studio/iStock

Spielen ist keine Frage des Alters.

Foto: koldo studio/iStock

Auch der gemeinschaftliche Aspekt des Spielens verdient besondere Beachtung. Die Teilnahme an interaktiven, unbeschwerten Aktivitäten bietet etwas, das eine Familie oder eine Gruppe von Freunden gemeinsam erleben kann. Aufgrund dieser Interaktivität entstehen durch das Spielen viel leichter Bindungen als durch das gemeinsame Starren auf einen Bildschirm oder, was wahrscheinlicher ist, auf getrennte Bildschirme.
Wie könnte das in der Praxis aussehen? Hier ein paar Ideen:
  • Organisieren Sie einen Spieleabend mit der Familie oder Freunden.
  • Verbringen Sie Zeit nicht nur damit, Ihre Kinder oder Enkelkinder zu beobachten, sondern tatsächlich mit ihnen zu spielen.
  • Nehmen Sie eine Sportart wieder auf, die Sie in Ihrer Jugend ausgeübt haben, oder probieren Sie eine neue aus.
  • Nehmen Sie sich Zeit, einfach nur mit jemandem, den Sie lieben, zusammen zu sein – ganz ohne geplante Aktivitäten – und schauen Sie, was Ihnen gemeinsam einfällt.
  • Probieren Sie ein neues Hobby oder Handwerk aus.
  • Spielen oder hören Sie Musik.
  • Erkunden Sie die Natur.
  • Erzählen Sie sich Geschichten und lachen Sie gemeinsam.
Spielen ist die wilde Welt, in der man sich skurrilen und unnötigen Dingen hingibt – was sich letztlich doch als ziemlich notwendig für unser Wohlbefinden herausstellt. Ein gewisses Maß an Freude an den Dingen um ihrer selbst willen, einfach das Leben durch Aktivitäten zu genießen, die Freude bereiten, bleibt unser ganzes Leben lang unverzichtbar.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Power of Play: Why Adults Need Play as Much as Kids“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Streit mit den Eltern, kaum Zeit für Freunde: Macht Ihr soziales Leben Sie schleichend krank?

Wer gute Freundschaften pflegt und enge soziale Bindungen hat, dem geht es einer aktuellen Studie zufolge sowohl körperlich als auch psychisch besser. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Kütahya Health Sciences University in der Türkei. Der Einfluss guter familiärer Beziehungen in der Kindheit auf das Wohlbefinden falle dagegen schwächer aus, schreibt das Team um Veli Durmus im Fachjournal „Journal of Mental Health“.
Für die Untersuchung wurden die Angaben von 204.907 Menschen ab 18 Jahren ausgewertet. Die Daten stammen aus der ersten Phase der sogenannten Global Flourishing Study (GFS), für die Menschen aus 22 Ländern in Europa, Amerika, Asien, Ozeanien, dem Nahen Osten und Afrika zu Faktoren für ein gelingendes Leben befragt wurden.
Am zufriedensten mit ihren Freundschaften und Beziehungen scheinen laut der Studie die Menschen in Indonesien zu sein, in Japan hingegen wurden die niedrigsten Werte ermittelt. Die Teilnehmenden bewerteten selbst, wie zufrieden sie mit ihren Freundschaften, ihren Beziehungen und ihrer psychischen sowie körperlichen Gesundheit sind. Die Forschenden berücksichtigten daneben auch das Einkommen und den Bildungsstand der Befragten.

Soziales Umfeld verändert sich im Lauf des Lebens

Diejenigen, die am zufriedensten mit ihren Freundschaften und Beziehungen waren, berichteten auch am häufigsten von einer insgesamt besseren psychischen und körperlichen Gesundheit. Wer die Beziehungen zu seinen Eltern in der Kindheit als positiv erinnert, zeigte ähnliche Ergebnisse, jedoch schwächer ausgeprägt. Der Einfluss von Beziehungen in der Kindheit sei nicht unveränderlich, betont Durmus. Freundschaften, Partnerschaften und andere soziale Kontakte könnten die Wirkung früherer Erfahrungen im weiteren Leben verstärken oder abschwächen.
Durmus zieht daraus den Schluss, „dass Beziehungen in der Kindheit zwar eine Rolle spielen, jedoch kein vollständiges Bild wiedergeben“. Das soziale Umfeld eines Menschen verändere sich im Laufe des Lebens ständig und Freundschaften, Partnerschaften und andere Beziehungen könnten den Einfluss früherer Erfahrungen verstärken oder abmildern, erklärte der Wissenschaftler. Er fordert die Politik auf, den Einfluss dieser emotionalen und sozialen Bindungen auf die psychische und körperliche Gesundheit zu berücksichtigen, wenn Strategien für die Gesundheitspolitik entwickelt werden.
Gute soziale Beziehungen seien eine „universelle Säule“ des Wohlbefindens, resümiert die Studie. Die Aussagekraft der Ergebnisse ist jedoch begrenzt, weil die Daten lediglich auf Selbstauskünften beruhen. Sie spiegeln damit die subjektive Einschätzung der Befragten wider. (dpa/red)
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Nach Sonnenfinsternis: Patienten beklagen Augenschmerzen

Dutzende Menschen haben nach der Sonnenfinsternis wegen Augenschmerzen ein Krankenhaus aufgesucht. Das melden mehrere Kliniken in Baden-Württemberg, wo das Naturschauspiel besonders gut zu beobachten war: Die stärkste Bedeckung der Sonne gab es im äußersten Südwesten, in Freiburg waren es gut 90 Prozent.
Allein an der Mannheimer Augenklinik gab es in den Stunden nach dem Himmelsspektakel rund 20 Anfragen, wie Robert Patrick Finger, Direktor der Augenklinik am Universitätsklinikum Mannheim, mitteilte.
Die Betroffenen hätten über Kopfschmerzen geklagt, einigen sei schwindelig gewesen. „Bei all diesen Fällen rechnen wir aber damit, dass das spurlos verschwindet“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Ähnlich sieht es in Stuttgart aus: „In unserer Augenklinik haben sich bis heute Mittag rund 20 Patienten vorgestellt, die meinten, sie hätten einen Schaden aufgrund der Sonnenfinsternis“, sagte eine Sprecherin des Klinikums Stuttgart. „Bei keinem Patienten konnte ein Schaden festgestellt werden.“

Beschwerden auch in Freiburg

In Freiburg waren noch in der Nacht acht Menschen wegen Schmerzen in den Augen zur Universitätsklinik gekommen, am Tag danach hätten nochmal eine Handvoll über ein Brennen, Kopfschmerzen oder Flecken beim Sehen geklagt, sagte ein Sprecher. „Das wird in den kommenden Tagen auch so weitergehen, schätzen wir“, sagte er.
„Wir konnten bislang aber bei keinem von ihnen eine objektive Verschlechterung beim Sehen feststellen.“
Augenärzte hatten im Vorfeld der partiellen Sonnenfinsternis davor gewarnt, die „So-Fi“ mit ungenügendem Schutz oder mit gänzlich ungeschützten Augen anzuschauen. Das könne die Netzhaut beschädigen, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnte.
Innerhalb von kürzester Zeit könne das Sonnenlicht an dieser lichtempfindlichen Schicht im Auge bleibende Schäden verursachen. Tückisch dabei: Für drohende Netzhautschäden gibt es keine Warnsignale. Bemerkt man Probleme beim Sehen, ist es schon zu spät. (dpa/red)
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Mangel an Pflegeplätzen: Verband fordert „pflegepolitische Wende“

Angesichts drastisch gestiegener Eigenanteile und fehlender Pflegeplätze sieht der Arbeitgeberverband Pflege dringenden Handlungsbedarf. „Wir brauchen eine pflegepolitische Wende, sonst wird die Pflegekrise zur Gesellschaftskrise“, erklärte Verbandspräsident Thomas Greiner am Donnerstag. „Pflege muss wieder günstiger werden, die Eigenanteile müssen runter und wir brauchen Pflegeplätze, Pflegeplätze, Pflegeplätze.“
Die Eigenanteile für die Pflege im Heim sind Berechnungen des Verbands zufolge seit 2018 um 76 Prozent gestiegen – und damit fast dreimal so stark wie die Verbaucherpreise.
Aktuell müssen Heimbewohner durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche bezahlen, wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) kürzlich mitteilte.

AGVP-Präsident Greiner fordert „Neustart“

Laut Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fehlen seit Ende 2021 rund 60.000 zusätzliche Pflegeplätze. Ab Mitte der 2030er-Jahre würden die geburtenstarken Jahrgänge das besonders pflegesensitive Alter, warnte der Verein. Bis 2045 steige so die Zahl der Hochbetagten auf 8,6 Millionen.
„Die Uhr tickt: Deutschland hat noch rund zehn Jahre, um die Pflegeinfrastruktur für die kommende Pflegewelle aufzubauen“, betonte Verbandspräsident Greiner. „Wer heute nicht plant, baut und betreibt, kann morgen keine Babyboomer versorgen.“
Er forderte eine bessere Organisation der Pflege: „Personal nach Kompetenz und Bedarf einsetzen, Beschäftigte durch Digitalisierung entlasten und unnötige Bürokratie streichen.“ So könnten mehr Menschen versorgt werden und die Kosten pro Platz sinken. Zudem müssten Bauvorschriften überprüft und Personalvorgaben abgebaut werden.
Die Bundesregierung plant derzeit eine große Pflegereform, mit der vor allem auf das Milliarden-Defizit in der Pflegeversicherung reagiert werden soll. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann muss das von seiner Amtsvorgängerin Nina Warken (beide CDU) begonnen Vorhaben weiterführen.
AGVP-Präsident Greiner sieht im bisherigen Entwurf zur Pflegereform allerdings „keine Antwort auf die Versorgungskrise“. Er forderte Linnemann auf, „den Neustart“ zu wagen. (afp/red)