In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit islamistischen Gefährdern.
Anlass für das Schreiben ist der Anschlag auf den Christopher Street Day am Abend des 25. Juli. Dabei starb eine Frau, 29 Menschen erlitten Verletzungen.
Teggatz spricht in seinem Brief von „anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit“.
Aus seiner Sicht besteht insbesondere bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus gesetzlicher Handlungsbedarf.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, so Teggatz weiter.
Ferner solle die Einbürgerung wieder stärker an eine „nachweislich erfolgreiche Integration“ geknüpft sein. Sie müsse „den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden“.
Ausweisungen sollen einfacher möglich sein
Des Weiteren spricht er sich für strengere Vorschriften zum „besonderen Ausweisungsinteresse“ nach dem Aufenthaltsgesetz aus. Dieses liegt vor, wenn vom Aufenthalt eines Ausländers eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Laut Teggatz kommt es trotz eines gesetzlich festgelegten besonderen Ausweisungsinteresses immer wieder vor, dass Abschiebungen unterbleiben, weil Gerichte im Einzelfall keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen.
Daher will die DPolG eine gesetzliche Klarstellung. Die im Gesetz genannten Tatbestände sollen künftig als Gefährdungsnachweis gelten und Ausweisungen rechtssicherer ermöglichen.
Beim Asylrecht sieht die Gewerkschaft ebenfalls Reformbedarf. Sie fordert klarere Regelungen für den Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln. Teggatz nennt Fälle, in denen Menschen mit hierzulande gewährtem Schutzstatus in ihre Heimat reisen. Nach Teggatz‘ Auffassung führen die derzeitigen Regelungen häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Klare gesetzliche Vorgaben sollen daher Spielräume verringern.
Abschließend verweist Teggatz darauf, dass die Vorschläge der DPolG „seit Langem auf dem Tisch liegen“. Nun müssten Taten folgen.

