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Brandbrief an Merz: Polizeigewerkschaft fordert Verschärfung bei Einbürgerung und Asylgesetz

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit islamistischen Gefährdern.
Anlass für das Schreiben ist der Anschlag auf den Christopher Street Day am Abend des 25. Juli. Dabei starb eine Frau, 29 Menschen erlitten Verletzungen.
Teggatz spricht in seinem Brief von „anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit“.
Aus seiner Sicht besteht insbesondere bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus gesetzlicher Handlungsbedarf.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, so Teggatz weiter.
Ferner solle die Einbürgerung wieder stärker an eine „nachweislich erfolgreiche Integration“ geknüpft sein. Sie müsse „den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden“.

Ausweisungen sollen einfacher möglich sein

Des Weiteren spricht er sich für strengere Vorschriften zum „besonderen Ausweisungsinteresse“ nach dem Aufenthaltsgesetz aus. Dieses liegt vor, wenn vom Aufenthalt eines Ausländers eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Laut Teggatz kommt es trotz eines gesetzlich festgelegten besonderen Ausweisungsinteresses immer wieder vor, dass Abschiebungen unterbleiben, weil Gerichte im Einzelfall keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen.
Daher will die DPolG eine gesetzliche Klarstellung. Die im Gesetz genannten Tatbestände sollen künftig als Gefährdungsnachweis gelten und Ausweisungen rechtssicherer ermöglichen.
Beim Asylrecht sieht die Gewerkschaft ebenfalls Reformbedarf. Sie fordert klarere Regelungen für den Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln. Teggatz nennt Fälle, in denen Menschen mit hierzulande gewährtem Schutzstatus in ihre Heimat reisen. Nach Teggatz‘ Auffassung führen die derzeitigen Regelungen häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Klare gesetzliche Vorgaben sollen daher Spielräume verringern.
Abschließend verweist Teggatz darauf, dass die Vorschläge der DPolG „seit Langem auf dem Tisch liegen“. Nun müssten Taten folgen.
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28. Juli: CSD-Anschlag – aktueller Stand | Erdbeben in Japan | Sommerwetter in Deutschland

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CSD-Anschlag – aktueller Stand

Die Polizei hat auf dem Handy des CSD-Attentäters ein IS-Bekennervideo gefunden. Ein Vermummter, mutmaßlich Abdul B., leiste darin einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat. Für Diskussionen sorgte zuletzt die Frage, warum Abdul B. nach seiner Verurteilung frei kam. Das zuständige Gericht erklärte, durch die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Urteil nicht rechtskräftig geworden. Abdul B. erhielt eine Jugendstrafe von 22 Monaten. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen 2 Jahre und 10 Monate.
Derweil werden politische Forderungen nach Konsequenzen laut. CSU-Chef Markus Söder forderte den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für Gefährder, CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will islamistische Moscheevereine verbieten. SPD und Grüne fordern eine Stärkung von LGBTQ-Rechten im Grundgesetz und die Linke sieht Rechtsextremisten in der Verantwortung.

Erdbeben in Japan

Ein Erdbeben der Stärke 7,1 hat den Südwesten Japans erschüttert. Mindestens 50 Menschen wurden verletzt, Straßen und Gebäude wurden teilweise schwer beschädigt. Die Polizei berichtet zudem von einer Explosion in einem Einkaufszentrum infolge des Bebens. Das vollständige Ausmaß der Schäden wird noch ermittelt.

Sommerwetter in Deutschland

In Deutschland rollt die nächste Hitzewelle an. Vor allem im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden morgen Temperaturen von über 35 Grad erwartet. Nur im Norden bleibt es etwas kühler. Den Höhepunkt erreicht die Hitze am Donnerstag – dann sind auch kräftige Gewitter möglich.

Börsensturz

Japanische und koreanische Aktien von Chipherstellern sind heute massiv eingebrochen. Auslöser war ein Bericht über einen möglichen chinesischen Technologiesprung für die Chipproduktion, die dem wichtigsten Hersteller ASML Konkurrenz machen könnte.
 
 
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Urteil: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA – Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport

Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte

Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.

Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt

Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.

Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an  Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)