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Datenschutzbeauftragte: Durch Geheimdienstreform drohen Grundrechtseinschränkungen

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sieht in der von der Regierung geplanten Geheimdienstreform massive Risiken für die Bürgerrechte. „Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Nachrichtendienste sollten nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei, mahnte sie.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Es spreche viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Pläne als zu weitgehend einstufen werde, erklärte Specht-Riemenschneider. Verfassungsschutz und BND sollen künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen. Selbst Aufnahmen, die mit Kameras oder Drohnen über das Zulässige hinausgehen, dürften danach weiterverwendet werden. „Der Staat duldet den Rechtsbruch“, kritisierte sie.

Kritik an Datenspeicherung und Kontrolllücke

Auch die geplante unbefristete Speicherung personenbezogener Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen durch den BND hält die Datenschutzbeauftragte für verfassungswidrig. Zudem soll die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, erst ab Anfang 2029 ihre Arbeit aufnehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern werde damit für zwei Jahre die Möglichkeit genommen, sich mit einer Beschwerde zu wehren.

Wechsel an der Spitze der Datenschutzbehörde

Bisher ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für solche Beschwerden zuständig – diese Aufgabe soll sie zum Jahreswechsel verlieren. Specht-Riemenschneider selbst gibt ihr Amt im September aus gesundheitlichen Gründen auf. Der Bundestag hat im Juni den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann zu ihrem Nachfolger gewählt. (afp/red)
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Werden alte Bücher von amerikanischer KI „aufgegessen“?

Der Wettlauf um sogenannte Trainingsdaten veranlasst möglicherweise amerikanische KI-Unternehmen, in großem Umfang antiquarische Bücher in Deutschland aufzukaufen. Auch in Spanien, der Schweiz, den USA, Neuseeland und Australien wurden ähnliche Massenankäufe alter Bücher festgestellt.
Im Januar hat die amerikanische Hauptstadtzeitung „The Washington Post“ zum ersten Mal über das Thema berichtet. In dem Beitrag mit der Überschrift „Ein Einblick in den Plan eines KI-Start-ups, Millionen von Büchern zu scannen und zu entsorgen“ wurde der Verdacht ausgesprochen, KI-Unternehmen wollten ihre Sprachmodelle anhand von Büchern trainieren, ohne für das Urheberrecht zu bezahlen.

Wer dahintersteckt

In Deutschland erregte das Thema erst mit Verzögerung größere Aufmerksamkeit. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezog sich am 29. Juni in seinem Verbandsorgan „Börsenblatt“ auf einen Sendebeitrag des „Südwestdeutschen Rundfunks“ (SWR) vom 26. Juni mit dem Titel „KI frisst Bücher: Gekauft, gescannt, geschreddert?“.
Der SWR wiederum hatte nach eigenen Angaben über die Onlineplattform „literaturcafe.de“ von einer auffallenden Kaufwelle in deutschen Antiquariaten erfahren. Dort wurde am 11. Juni in einem Beitrag die Frage aufgeworfen: „Wer oder was steckt dahinter? Werden die Bücher zerstört, um die KI zu füttern?“

Hohes Interesse an Ladenhütern

Ende April sei es erstmals bei deutschen Antiquariaten zu hohen Bestellungen eines kanadischen Unternehmens gekommen. „Scheinbar wahllos wurden gebrauchte Bücher gekauft, zum Teil pro Händler bis zu 1.000 Exemplare“, berichtete „literaturcafe.de“.
Inzwischen ist bekannt, dass es sich bei dem Unternehmen um Zoom Books handeln soll, das jeweils nachts zwischen 3 und 5 Uhr wahrscheinlich automatisierte Buchkäufe bei deutschen Antiquariaten und auf Onlineplattformen wie AbeBooks und ZVAB tätigte.
Bevorzugt worden seien Sach- und Fachbücher ab den 1970er-Jahren. So seien Ladenhüter wie regionalgeschichtliche Werke, Sprachbücher, Wirtschaftsliteratur, Rechtswerke und generell wissenschaftliche Bücher besonders gefragt, da diese Bücher auf einem Sprachniveau geschrieben seien, das im heutigen Internet fehle und somit noch nicht digitalisiert worden sei, berichtet das „Schweizer Radio und Fernsehen“ (SRF).
Zoom Books hat laut dem SRF die Vorwürfe kategorisch dementiert und auf ein „reguläres Recycling- und Handelsmodell“ hingewiesen.

Juristisches Schlupfloch?

Das SRF vermutet, dass beim Massenankauf antiquarischer Bücher ein „juristisches Schlupfloch“ des amerikanischen Urheberrechts genutzt werde. Wer digitale Texte im Netz kopiere, riskiere Schadensersatzklagen. Würden KI-Unternehmen die Bücher hingegen als Printprodukt kaufen und nach dem Einlesen vernichten, könnten sich die Unternehmen auf das sogenannte Fair-Use-Prinzip berufen.
Das Fair-Use-Prinzip ist Teil des amerikanischen Urheberrechts. Es erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dient.
„Das bedeutet jedoch nicht, dass alle nicht gewinnorientierten Bildungszwecke und nicht kommerziellen Verwendungen fair sind und alle kommerziellen Verwendungen nicht fair sind“, wird auf der US-Regierungswebsite zum Urheberrecht erläutert.

Auf der 62. Frankfurter Buchmesse in Frankfurt am Main werden antiquarische Bücher ausgestellt (7. Oktober 2010).

Foto: Daniel Roland/AFP via Getty Images

Urheberrechtsklage als Auslöser?

Wie „The Washington Post“ weiter berichtete, hätten Anfang 2024 „Führungskräfte des KI-Start-ups Anthropic ein ehrgeiziges Projekt vorangetrieben, das sie geheim halten wollten“.
Das Unternehmen sei im Rahmen mehrerer Urheberrechtsklagen von Autoren, Künstlern, Fotografen und Nachrichtenmedien verklagt worden. Vor Gericht eingereichte Dokumente hätten offenbart, dass Anthropic „alle Bücher der Welt destruktiv“ habe scannen wollen.
„Den Unterlagen zufolge hatte das Unternehmen einen zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben, um Millionen von Büchern zu erwerben, deren Buchrücken abgeschnitten wurden, bevor die Seiten gescannt wurden, um das Wissen in die KI-Modelle […] einzuspeisen.“
Ein Richter habe dann entschieden, dass dies unter die „faire Nutzung“ des Urheberrechts falle. Im weiteren Verlauf habe sich Anthropic im August 2025 dann bereit erklärt, 1,5 Milliarden Dollar (rund 1,3 Milliarden Euro) zur Beilegung des Rechtsstreits zu zahlen.

„Fair Use“ und Urheberrecht

Mit der Nutzung des Fair-Use-Prinzips in den USA hat sich besonders Jannis Lennartz, Privatdozent an der Berliner Humboldt-Universität, befasst. Ob eine Nutzung ohne Einwilligung gerechtfertigt sei, hänge von mehreren Faktoren ab, „wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Fragen liegt, inwieweit die Nutzung dem verwerteten Werk ähnelt und ob zwischen beiden eine wirtschaftliche Konkurrenz besteht“, erklärt er auf „Verfassungsblog“.
Die Debatte über die rechtlichen Grenzen der Buchdigitalisierung reiche weiter zurück als die jetzt mit KI verbundene Aufregung. „Sie begann mit Google Books. Google scannte mehr als 40 Millionen Titel ohne Zustimmung der Autoren, obwohl das Unternehmen später eine Opt-out-Klausel einführte. Das Unternehmen scannte sowohl gemeinfreie Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen war, als auch Werke, die noch vollständig urheberrechtlich geschützt waren“, so Lennartz weiter. Diese Praxis sei als „Fair Use“ eingeschätzt worden.

Aktiver Widerspruch nötig

Inzwischen gibt es die EU-Richtlinie 2019/790 zur Reform des Urheberrechts. Darin soll das europäische Urheberrecht an das Zeitalter des Internets angepasst werden. „Wer ein neu gedrucktes Buch aufschlägt, findet am Anfang eine Opt-out-Möglichkeit“, weist Lennartz darauf hin.
Das heißt, ein Autor oder ein Verlag muss aktiv widersprechen, um eine willkürliche Datenverarbeitung zu verhindern. Bei alten Büchern war ein solcher Widerspruch jedoch nicht vorgesehen. Deshalb können KI-Firmen auch nach europäischem Recht „Data-Mining“ vornehmen.

Mario Voigt und die eingescannten Bücher

Der Berliner Wissenschaftler Lennartz mokiert sich über die derzeitige Medienaufgeregtheit in Deutschland zu dem Thema, indem er auf den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) hinweist. Voigt hatte kürzlich die Debatte um die Nutzung von KI neu befeuert.
Die Rechercheplattform „FragDenStaat“ deckte im Juni auf, dass Voigt KI nutzte, um Teile offizieller Reden – darunter wahrscheinlich auch eine Rede zum Holocaust-Gedenken –, Gastbeiträge und Zeitungsartikel zu schreiben. „Das Lesen von Büchern überlässt er amerikanischen Maschinen“, so Lennartz über Voigt. Mit anderen Worten: Ohne das Scannen alter deutscher Bücher durch amerikanische KI-Firmen wären die Reden Voigts gar nicht möglich gewesen.
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„Beispielloser Cybervorfall“: OpenAI-KI-Agenten dringen selbstständig in fremde Systeme ein


In Kürze:

  • Zwei fortschrittliche OpenAI-Agenten brechen in Sicherheitssysteme einer Tech-Firma ein.
  • OpenAI hatte für Tests die Sicherheitsbarrieren verringert.
  • Künstliche Intelligenz nutzte Schwachstellen systematisch aus.
  • Wachsende Besorgnis um Cybersicherheit.
  • US-Präsident Trump gibt Executiv Order heraus.

Das US-Unternehmen OpenAI hat mitgeteilt, dass seine autonomen KI-Modelle in die Server der KI-Plattform Hugging Face eingedrungen seien. Der Vorfall ereignete sich während einer Aufgabe zur Optimierung der Leistungsbewertung der Modelle. OpenAI spricht von einem „beispiellosen Cybervorfall“.

GPT-5.6 Sol und ein noch leistungsfähigeres Test-Modell

Der ChatGPT-Hersteller erklärte in einem Blogbeitrag vom 21. Juli, dass die Modelle – darunter sein neu veröffentlichtes Modell GPT-5.6 Sol und ein noch leistungsfähigeres Modell, das sich noch in internen Tests befindet – in die Infrastruktur der KI-Plattform Hugging Face illegal eingedrungen seien. Zuvor seien die KI-Modelle aus einer eingeschränkten Umgebung (Sandbox) ausgebrochen, in der eine Cybersicherheitsbewertung durchgeführt wurde. OpenAI erklärte:
„Das Modell suchte und fand erfolgreich Wege, um Zugang zu geheimen Informationen zu erlangen, die es nutzen konnte, um die Bewertung zu manipulieren.“
In einem Fall kombinierte das Modell mehrere Angriffsvektoren zu einem einzigen Cyberangriff, indem es gestohlene Zugangsdaten mit sogenannten Zero-Day-Schwachstellen (bislang unbekannte Schwachstellen) auf den Hugging Face-Servern verknüpfte, bevor es einen Pfad zur Remotecodeausführung ausnutzte, um unbefugt auf Daten zuzugreifen.

OpenAI: „beispielloser Cybervorfall“

„Wir betrachten diesen Vorfall als einen beispiellosen Cybervorfall, der modernste Cyberfähigkeiten beinhaltet, und reagieren entsprechend“, sagte OpenAI.
Das Unternehmen veröffentlichte seine vorläufigen Ergebnisse weniger als eine Woche, nachdem Hugging Face offengelegt hatte, dass ein autonomer KI-Agent in einen Teil seiner Produktionsinfrastruktur eingedrungen war.
„Dieser Fall unterschied sich in einer wichtigen Hinsicht von allem, was wir zuvor gehandhabt hatten: Er wurde von Anfang bis Ende durch ein autonomes KI-Agentensystem angetrieben“, erklärte Hugging Face in einem Blogbeitrag vom 16. Juli und fügte hinzu, dass man zunächst nicht gewusst habe, welches Modell hinter dem Sicherheitsvorfall stecke.
OpenAI gab an, die anormale Aktivität intern entdeckt zu haben, bevor man Kontakt mit Hugging Face aufgenommen habe. Dessen Sicherheitsteam hatte bereits das böswillige Verhalten des KI-Eindringlings erkannt und arbeitete daran, ihn einzudämmen.
„Wir arbeiten aktiv mit ihnen zusammen, um den Vorfall weiter zu untersuchen“, sagte OpenAI und erklärte, dass man dankbar sei „für die schnelle und enge Zusammenarbeit von Hugging Face bei der Untersuchung und Behebung“ des Problems.

Das „Aber“ in der Gleichung

Der Vorfall ereignete sich in einer Evaluationsumgebung mit Nutzung fortschrittlicher Ausnutzungstechniken (Exploitation-Techniken) durch die OpenAI-Agenten. Zwar handelten die Modelle autonom, aber man hatte es ihnen durch die absichtliche Deaktivierung von Schutzvorkehrungen leichtgemacht, ihre maximalen Fähigkeiten auszuspielen.
„Autonome, KI-gesteuerte offensive Werkzeuge sind nicht länger theoretisch“, sagte Hugging Face und fügte hinzu, die wichtigste Lehre aus dem Einbruch sei, dass die Verteidigung von Online-Plattformen nicht nur erhöhte Wachsamkeit erfordere, sondern auch „den Einsatz von KI in der Verteidigung, um Schritt zu halten“.
OpenAI erklärte, es habe mittlerweile strengere Kontrollen für seine Forschungsinfrastruktur festgelegt und die Schwachstellen behoben – selbst wenn diese Maßnahmen die Entwicklung der Modelle verlangsamen könnten.
Das Tech-Unternehmen legte Entwicklern gegenüber auch die Zero-Day-Schwachstelle offen, die seine Modelle bei dem Angriff ausgenutzt hatten. Zugleich verstärkte OpenAI die Cyberschutzmaßnahmen in seiner Testumgebung.

Wachsende Besorgnis vor Cyber-Bedrohungen

Der Vorfall verstärkt die Sorgen, dass zunehmend leistungsfähige KI-Systeme inländische Kriminelle und ausländische Gegner in die Lage versetzen könnten, komplexe Angriffe schneller und mit weniger menschlichem Fachwissen auszuführen.
Das amerikanische KI-Unternehmen Anthropic warnte in einer Bedrohungsanalyse vom August 2025 davor, dass „agentenbasierte“ KI-Systeme bereits als Waffe eingesetzt würden, etwa für Erpressung, Betrug, Ransomware („Erpressungstrojaner“) und den Diebstahl von Zugangsdaten.
In einem Fall gab Anthropic an, dass ein Hacker den Anthropic-Code-Assistenten „Claude“ für eine Beteiligung zur Infiltration genutzt hatte. Betroffen waren mindestens 17 Organisationen, darunter Krankenhäuser, Rettungsdienste und Regierungsbehörden. Die KI wurde für die digitale Spionage, die anschließende Netzwerkpenetration, die Analyse gestohlener Finanzinformationen und die Vorbereitung zielgerichteter Lösegeldforderungen missbraucht.
Michael Lopez Chiesa, ehemaliger Cyberspezialist der US-Armee nun heute als unabhängiger Berater tätig, erklärte gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, dass die Fähigkeit der KI, Aufgaben zu automatisieren, sie bei der Verfolgung eines zugewiesenen Ziels unerbittlich machen könne.
„Mit KI muss man nur noch diese eine Zeile Code schreiben, und sie kann sie millionenfach in Milliarden verschiedener Varianten ausprobieren, weil sie einfach jede Möglichkeit durchgeht“, erklärte Lopez Chiesa. „Man muss selbst überhaupt nicht mehr eingreifen. Man gibt ihr lediglich das Ziel vor, und sie arbeitet so lange daran, bis sie aufgibt.“

Erpressung zum Selbstschutz?

Die Bedenken gehen jedoch weit über den vorsätzlichen kriminellen Missbrauch hinaus und betreffen auch die Art und Weise, wie KI-Systeme agieren. Im Mai 2025 wurde in simulierten Tests offengelegt, dass die Anthropic-KI „Claude Opus 4“ damit gedroht hatte, die außereheliche Affäre eines Ingenieurs offenzulegen, als ihm gesagt wurde, es würde abgeschaltet und durch ein anderes Modell ersetzt.
Anthropic beteuerte zu dieser Zeit, dass das Verhalten nur unter stark konstruierten Testbedingungen aufgetaucht sei. Man erklärte, man habe keine Beweise dafür gefunden, dass das Modell akut gefährliche Ziele verfolge.
Unterdessen hat die Trump-Regierung mehrere Schritte unternommen, um den Risiken für die nationale Sicherheit zu begegnen, die von fortgeschrittener KI ausgehen. Gleichzeitig weitet die Regierung jedoch auch den Einsatz von KI in der Cyberabwehr aus.
US-Präsident Donald Trump unterzeichnete im Juni eine Executive Order, die es den Bundesbehörden angesichts solcher Risiken ermöglicht, die fortschrittlichsten KI-Systeme bis zu einen Monat lang zu überprüfen, bevor diese öffentlich freigegeben werden.
„Fortgeschrittene KI-Fähigkeiten machen unsere Nation stärker, bringen aber auch neue Überlegungen zur nationalen Sicherheit ein, die ein koordiniertes Vorgehen über Exekutivabteilungen und -behörden hinweg erfordern“, schrieb Trump in der Verordnung.
Die Teilnahme von KI-Entwicklern an dem Überwachungsprogramm soll freiwillig sein.
Der Artikel erschien im Original zuerst auf theepochtimes.com unter dem Titel „OpenAI Says Its Model Autonomously Hacked Hugging Face“. Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: (sm)
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OpenAI-KI-Gigafabrik in Deutschland gescheitert: Strom und EU-Recht als Hürden


In Kürze:

  • OpenAI führte vertrauliche Gespräche mit der Bundesregierung über ein KI-Rechenzentrum in Deutschland.
  • Energieversorgung, Netzkapazitäten und regulatorische Fragen verhinderten bislang die Umsetzung.
  • Diskutiert wurde sogar die Versorgung mit französischem Kernenergiestrom.
  • Stattdessen treibt OpenAI nun Großprojekte wie „Stargate UAE“ in den Vereinigten Arabischen Emiraten voran.

 
Ein hochmodernes KI-Rechenzentrum – und Deutschland sollte der Standort sein. Am Ende scheiterte es jedoch – zumindest bis auf Weiteres – an zu vielen offenen Fragen.
OpenAI plante in Deutschland faktisch eine KI-Gigafabrik mit einer Leistung von rund einem Gigawatt. Das Projekt hätte Deutschland als Standort für Künstliche Intelligenz durch eine Milliardeninvestition mit erheblicher Rechenkapazität aufwerten können. Zudem hätte es zu den größten KI-Rechenzentren Europas gezählt und wäre Teil des internationalen Wettbewerbs um sogenannte KI-Gigafabriken gewesen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, soll es bereits kurz nach der Regierungsbildung vertrauliche Gespräche der Bundesregierung mit OpenAI und dessen CEO Sam Altman gegeben haben. Auf deutscher Seite haben dem Bericht zufolge die Regierungsspitzen Friedrich Merz und Lars Klingbeil sowie Digitalminister Karsten Wildberger an den Gesprächen teilgenommen.

OpenAI wollte zum Partner des öffentlichen Sektors und großer Unternehmen werden

Erst hätten OpenAI und das Bundesdigitalministerium Vorgespräche geführt. Im September 2025 sei Altman persönlich mit Merz und weiteren Regierungsmitgliedern zusammengetroffen. Damals stellte der US-Konzern gemeinsam mit SAP die Initiative „OpenAI for Germany“ vor. Diese sollte vor allem dem öffentlichen Sektor in Deutschland eine sichere Nutzung von KI ermöglichen – mit lokalen und EU-konformen Cloud-Lösungen aus Walldorf.
Deutschland galt OpenAI als Markt von großem Interesse. Gründe dafür waren die hohe Nachfrage, aber auch die Nähe zu großen Industrieanwendern und der öffentlichen Verwaltung. Der US-Konzern hätte nicht nur seine Produkte verkauft, sondern auch langfristig Infrastruktur in Europa verankert.
Mittlerweile gilt das Projekt als vorerst gescheitert. Eine der Fragen, auf die keine hinreichende Antwort gefunden werden konnte, war die Stromversorgung des Rechenzentrums. Dieses hätte voraussichtlich eine Leistung von mindestens einem Gigawatt benötigt – ein Wert, der für Einrichtungen dieser Größenordnung typisch ist. Eine solche Menge entspricht etwa dem Bedarf eines Großkraftwerks.

Gigawatt-Rechenzentrum stellte Energieversorgung vor Herausforderungen

Um einen dauerhaften und stabilen Betrieb zu gewährleisten, wären jedoch langfristig verfügbare, stabile und vergleichsweise günstige Strommengen erforderlich. Dies ist bereits für das Training der KI-Modelle unabdingbar. Schon heute übersteigt die Nachfrage nach Netzanschlüssen für Rechenzentren die kurzfristig verfügbaren Kapazitäten deutlich.
Der Ausbau der Stromnetze dauert jedoch häufig mehrere Jahre, wenn nicht sogar mehr als ein Jahrzehnt. Zudem gilt bei zusätzlichen Netzkapazitäten das sogenannte Windhundverfahren: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragstellung. Dies kann die Wartezeiten zusätzlich verlängern.
Neben dem Ausbaugrad der Netzinfrastruktur spielen auch die Stromkosten bei Standortentscheidungen dieser Art eine entscheidende Rolle. Sie können bei großen Rechenzentren bis zur Hälfte der Betriebskosten ausmachen. Die deutschen Energiekosten sind selbst im europäischen Vergleich hoch. Auch deshalb brachte OpenAI einen ungewöhnlichen Lösungsvorschlag ins Spiel.

Französischer Atomstrom als diskutierte Option

So wäre es eine Möglichkeit gewesen, das Rechenzentrum mit französischem Strom aus Kernkraftwerken zu betreiben. Dieser gilt als CO₂-arm und grundlastfähig. Frankreich wirbt seit Jahren um Investitionen in KI-Infrastruktur und verweist dabei auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung.
Deutschland strebt zudem an, Rechenzentren perspektivisch vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Deshalb hätte man auch Frankreich in die Gespräche über eine Lösung einbinden müssen. Allerdings hätte dies eine Reihe EU-rechtlicher Fragen aufgeworfen.
Ein deutsches KI-Rechenzentrum hätte damit in maßgeblicher Weise mit importiertem Atomstrom betrieben werden können. Gleichzeitig hält Deutschland am Atomausstieg fest und hat sich lange gegen eine Gleichbehandlung aller CO₂-armen Technologien im Rahmen der Taxonomie ausgesprochen.

EU-Recht wurde zur zusätzlichen Herausforderung

Darüber hinaus hätte diese Lösung den europäischen Strombinnenmarkt und die grenzüberschreitende Netzintegration berührt. Dies hätte den Gesamtrahmen zusätzlich verkompliziert. Nicht die Frage, ob ein KI-Projekt dieser Größenordnung stattfinden soll, wäre dabei in den Mittelpunkt der Debatte gerückt.
Vielmehr hätte sich diese auf mehrere Bereiche erstreckt – vom Strombinnenmarkt und Energiebeihilfen über das Beihilfenrecht für Infrastrukturförderung bis hin zum Datenschutz und grenzüberschreitenden Datenflüssen. Zu klären gewesen wären Details, die von Netzzugangsregeln und Kapazitätszuweisungen über mögliche Engpässe bis hin zur Systemkompatibilität mit den Energiezielen gereicht hätten.
Hätte der deutsche Staat für die Errichtung des Rechenzentrums besondere Vorteile, Zusagen, Absicherungen oder indirekte Standortsubventionen in Aussicht gestellt, wäre zudem das EU-Beihilferecht relevant geworden.

Ausbau des Länderprogramms von OpenAI geht dennoch weiter – etwa in Abu Dhabi

OpenAI könnte seine Initiative „OpenAI for Countries“ zunächst nicht mit einem Schwerpunkt in Europa weiterverfolgen. Stattdessen wurde mit „Stargate UAE“ bereits eine 1-Gigawatt-Anlage in Abu Dhabi angekündigt. Schon heute befindet sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Datenresidenz.
Die Emirate bieten OpenAI eine sehr schnelle Umsetzbarkeit. Hinzu kommen eine hohe Energieverfügbarkeit, eine klare politische Steuerung und ein Umfeld, das den Aufbau leistungsfähiger KI-Infrastruktur aktiv als Teil der Standortpolitik vorantreibt.
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„Genug gearbeitet“ – KI und Mensch: Entlastung beginnt vor dem Tool

„Wir müssen jetzt etwas mit KI machen.“ Dieser Satz ist 2026 in vielen Unternehmen angekommen. Er klingt modern, entschlossen und gefährlich unpräzise. Denn KI löst keine Unklarheit. KI verstärkt sie.
Wenn Prozesse unklar sind, erzeugt KI schneller Unklarheit. Wenn Verantwortung diffus ist, liefert KI schneller Texte, Analysen oder Vorschläge, für die am Ende niemand sauber einsteht. Wenn Führung nur hofft, durch Technik Zeit zu sparen, entsteht oft neue Arbeit: prüfen, korrigieren, erklären und beruhigen.
KI ist kein Ersatz für Führung. Sie ist ein Werkzeug. Und Werkzeuge sind nur so gut wie der Zweck, für den sie eingesetzt werden.
Ein Unternehmen startete mit einem großen KI-Workshop – viele Ideen, viel Begeisterung, aber wenig Umsetzung. Drei Monate später war kaum etwas geblieben. Danach begannen wir kleiner: Welche drei Routinen kosten viel Zeit, sind wiederkehrend und haben ein überschaubares Risiko? Heraus kamen Protokollentwürfe, Angebotsbausteine und erste Zusammenfassungen von Kundenanfragen.
Plötzlich wurde KI praktisch – nicht als Zukunftsversprechen, sondern als Entlastung im Alltag.
Drei Fragen gehören vor jedes KI-Projekt:
  • Welche konkrete Arbeit soll leichter werden?
  • Wer prüft das Ergebnis und trägt Verantwortung?
  • Was darf aus Datenschutz-, Vertrauens- oder Qualitätsgründen nicht in dieses Werkzeug?
Genug gearbeitet. KI darf nicht noch ein Thema werden, das zusätzlich auf die ohnehin übervollen Kalender fällt. Sie muss Arbeit vereinfachen, sonst ist sie nur digitale Dekoration.
Besonders wichtig ist der menschliche Faktor. Viele Mitarbeiter fragen sich nicht nur, wie KI funktioniert. Sie fragen sich: Wird meine Arbeit dadurch entwertet? Darf ich KI nutzen? Muss ich Angst haben, Fehler zu machen? Werde ich ersetzt oder entlastet?
Führung muss diese Fragen nicht mit Beschwichtigung überdecken. Sie muss sie klären. Ein guter Startsatz lautet: „Wir nutzen KI dort, wo sie Routine entlastet. Entscheidungen, Verantwortung und Beziehung bleiben menschlich.“
Danach sind Leitplanken nötig:
  • Keine vertraulichen Personaldaten in ungeklärte Systeme.
  • Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden geprüft.
  • KI-Ergebnisse sind Vorschläge, keine Entscheidungen.
  • Gute Nutzung wird geteilt, nicht versteckt.
So entsteht Vertrauen. Und Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen neue Werkzeuge nicht heimlich, ängstlich oder gar nicht nutzen.
Beim b-steps summit 2026 geht es nicht um Tool-Show. Es geht um die Frage, wie KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird.
Genug gearbeitet. Welche Routine könnten Sie mit KI entlasten, ohne Verantwortung aus der Hand zu geben?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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8. Juli: Waffenstillstand „vorbei“ | Trump dominiert NATO-Gipfel | Brandmauer bleibt

Waffenstillstand „vorbei“

US-Präsident Donald Trump stellt den bestehenden Waffenstillstand mit dem Iran offen infrage. Weitere Gespräche mit iranischen Vertretern bezeichnete er als Zeitverschwendung. Zugleich stellte er es seinen Unterhändlern frei, die Gespräche fortzuführen. Zuvor hatte der Iran erneut drei Tanker in der Straße von Hormus angegriffen, es folgten gegenseitige Raketen- und Drohnenangriffe.

Trump dominiert NATO-Gipfel

Beim NATO-Gipfel in Ankara hat US-Präsident Donald Trump der Ukraine die Erlaubnis zum Bau von Patriot-Luftabwehrraketen gegeben. Er hofft auf ein baldiges Ende des Ukraine-Kriegs. Bei einer Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg bezeichnete Trump außerdem Spanien als „schrecklichen NATO-Partner” und kündigte an, das Handeln mit ihm einzustellen.

Brandmauer bleibt

Die Mittelstandsunion der CDU Brandenburg hält an der Abgrenzung zur AfD fest. Der Landesverband lehnte die Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses ab. Zwei Vorstandsmitglieder hatten zuvor argumentiert, man könne „in Ostdeutschland nicht 30–40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Der geänderte Beschluss fordert stattdessen eine sachorientierte Debattenkultur.

Chatkontrolle in EU

Das EU-Parlament hat den Weg für eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle freigemacht. Anbieter wie Meta, Google oder Microsoft dürfen somit weiterhin private Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs prüfen. Eine dauerhafte EU-Regelung gibt es jedoch nicht. Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.

Amoklauf am Gymnasium

An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau wurden mindestens zwei Mädchen durch Messerstiche schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der 16-jährige mutmaßliche Täter wurde nach der Tat festgenommen. Es gibt möglicherweise weitere Verletzte. Die Polizei sprach von einer einstelligen Opferzahl und schloss eine Beziehungstat nicht aus.
 
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EU-Parlament bringt Übergangsregel zur Chatkontrolle zurück


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
  • Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
  • Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
  • Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.

 
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.

Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle

Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.

Datenschützer warnen vor Massenüberwachung

Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.

Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht

Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.
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Ministerium genehmigt MediaMarkt-Übernahme durch chinesischen Konzern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat grünes Licht gegeben für die Übernahme von Europas größtem Elektronik-Fachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen Konzern JD.com – allerdings nur unter Auflagen. Das teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Auflagen sollen demnach gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Kunden in Deutschland geschützt bleiben. Zudem räumten sie der Bundesregierung starke Überwachungs- und Kontrollrechte ein und ermöglichten ihr, die Genehmigung im Fall von Verstößen zu widerrufen, hieß es in einer Mitteilung. Im Investitionsprüfverfahren wurde untersucht, ob die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt.
JD.com teilte mit: „Wir begrüßen die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“ Das Unternehmen rechnet mit einer Gesamt-Freigabe in der zweiten Jahreshälfte.

EU-Kommission prüft Marktverzerrung

Besiegelt ist die Übernahme noch nicht. Die Europäische Kommission äußerte nach einer ersten Untersuchung „vorläufige Bedenken“ und prüft den Fall nun genauer. „Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Brüsseler Behörde Ende Mai mit.
Chinesische Subventionen könnten es JD.com ermöglicht haben, ein höheres Übernahmeangebot für Ceconomy, die MediaMarkt- und Saturn-Mutter, abzugeben. Dies könnte den Prozess verzerrt haben. Die Kommission will außerdem prüfen, ob die Übernahme den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren würde. Nach EU-Recht hat sie bis zum 2. Oktober Zeit für eine endgültige Entscheidung. Die Zustimmung der Kommission ist eine der Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel.

Behörden prüfen nach Kartellrecht und Sicherheit

JD.com hatte im vergangenen Sommer ein Übernahmeangebot abgegeben und sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert. Behörden in mehreren Ländern prüfen die Übernahme. Je nach nationalen Anforderungen wird die Transaktion kartellrechtlich geprüft. In anderen Ländern wird untersucht, ob der Einstieg eines ausländischen Investors sicherheits- oder ordnungspolitisch unbedenklich ist.
Frankreich, Italien und Deutschland haben bereits grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Spanien und Österreich stehen noch aus. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb bereits im vergangenen September freigegeben. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv sei.

Einer der größten Handelskonzerne weltweit

MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando viertgrößter Onlineshop in Deutschland. Das Handelsunternehmen Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group heute zählt, entstand 2017 als Abspaltung von Metro.
JD.com ist mit einem Jahresumsatz von knapp 159 Milliarden US-Dollar (2024) laut dem Forschungsinstitut EHI größter chinesischer Handelskonzern und zählt auch weltweit zu den zehn größten. Die Gruppe, die etwa 570.000 Beschäftigte hat, ist unter anderem auch in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. In Deutschland ist das Engagement bislang überschaubar. Im März dieses Jahres startete JD.com den Onlineshop Joybuy.
Ceconomy ist laut Geschäftsbericht mit mehr als 1.000 Märkten in elf europäischen Ländern aktiv, rund 400 davon hierzulande. Filialen der Kette Saturn gibt es nur noch in Deutschland. Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro. Weltweit beschäftigte der Konzern im Jahr 2024 rund 50.000 Menschen, davon knapp 20.000 in Deutschland.
Die erste Saturn-Filiale wurde 1961 in Köln eröffnet, der erste MediaMarkt 1979 in München. Die Einzelhandelskette übernahm den Wettbewerber Saturn 1990. Einige Jahre später besaß die Metro AG die Mehrheit an beiden Marken. (dpa/red)
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Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.
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Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
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EU-Parlament stimmt zu: Verbot für sexualisierte Deepfake-KI

Das Europaparlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können, zugestimmt. Eine große Mehrheit von 423 Abgeordneten stimmte in Straßburg für eine entsprechende Änderung des europäischen KI-Gesetzes. 57 lehnten sie ab, 174 Parlamentarier enthielten sich.
Nun fehlt noch die formelle Zustimmung der EU-Staaten. Das Verbot würde dann ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.

Täuschend echte Aufnahmen

Bei Deepfakes werden mit Hilfe Künstlicher Intelligenz täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufnahmen manipuliert oder erzeugt.
Das neue Verbot soll die bisherigen Regeln ergänzen, indem es neben den Nutzern auch die Anbieter der entsprechenden digitalen Werkzeuge ins Visier nimmt.
Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten hatten betont, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.

Was genau verboten sein soll

Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Das Verbot zielt demnach auf KI-Anwendungen ab, die etwa die Erstellung von realistischen Bildern oder Videos vom Intimbereich erlauben – insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen.
Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. Auch nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.

Verpflichtende Wasserzeichen für KI kommen später

Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen der KI-Branche zunächst zusätzliche Pflichten ersparen. Auch für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft gibt es Regelvereinfachungen.
An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. erst ab Dezember 2026 halten.
Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte etwa deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. (dpa/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Reichsbürger-Prozess: Findeisen-Verteidigung hinterfragt Einsatz von Palantir-Software


In Kürze:

  • Verteidigung von Johanna Findeisen hinterfragt Einsatz von HessenDATA
  • Analyseplattform basiert auf der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir
  • Innenministerium bestätigte Einsatz der Software zur Unterstützung der Ermittlungen gegen das Reuß-Netzwerk
  • Bundesverfassungsgericht fordert strenge Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen
  • Mögliche Beweisverwertungsverbote müssten im Einzelfall geprüft werden

 
Einen Hinweis in der „heute-show“ des ZDF vom 8. Mai 2026 plant die Verteidigung der im Frankfurter „Reichsbürger“-Prozess in Frankfurt angeklagten Johanna Findeisen zunutze zu machen. In dieser ging es um den Einsatz von Recherchesoftware des US-Tech-Unternehmens Palantir. Im Zuge der Ermittlungen soll die Analyseplattform HessenDATA eine Rolle gespielt haben. Diese basiert auf der Software „Gotham“ des umstrittenen US-Anbieters.
Zentrales Element der Software ist eine hochkomplexe und leistungsfähige, automatisierte Datenanalyse. Diese soll die Polizeiarbeit deutlich effektiver machen, da sie es ermöglicht, in kurzer Zeit Daten zusammenzuführen, die Polizeibeamte bisher nur mühsam und gar nicht verbinden konnten.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Risiken dieser Technologie für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angesprochen. In seinem Urteil zur automatisierten Datenanalyse vom 16. Februar 2023 forderte es klare gesetzliche Grundlagen, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit bei deren Einsatz.

Innenminister bestätigt „erhebliche“ Bedeutung von Palantir-Software für „Reichsbürger“-Ermittlungen

Die Verteidigung der in Untersuchungshaft sitzenden Findeisen plant nun laut der „Stattzeitung“ überprüfen zu lassen, ob der Softwareeinsatz im Fall ihrer Mandantin diesen Vorgaben entsprach. Die Anwälte hätten einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt.
Es wäre möglich, dass sich einzelne gegen sie erhobene Beweise vor Gericht als nicht verwertbar erweisen könnten.  Dies wäre denkbar, wenn Erkenntnisse auf einer verfassungswidrigen Datenanalyse beruhten, Daten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage zusammengeführt oder Grundrechte verletzt worden sein sollten.
Moderator Oliver Welke hat in seiner Sendung am 8. Mai erwähnt, dass bei den Ermittlungen rund um die „Patriotische Union“ von Heinrich XIII. Prinz Reuß auf HessenDATA zurückgegriffen wurde.
Im September des Vorjahres bestätigte dies Innenminister Roman Poseck (CDU) im Plenum des Hessischen Landtages. Hessen sei bei der Verwendung der Plattform bereits 2017 „Vorreiter“ gewesen. Die Polizei habe mithilfe der Analysesoftware 2018 einen geplanten dschihadistischen Terroranschlag in Eschwege verhindern können. Poseck fügte anschließend hinzu:
„Auch im Kontext […] der Aufklärung des Netzwerkes um die mutmaßlich terroristische Vereinigung des Reichsbürgers ,Prinz Reuß‘ hat HessenDATA die polizeilichen Ermittlungen erheblich unterstützt.“

Software in mehreren Bundesländern im Einsatz

In Hessen sieht man sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 in der Verwendung der Software bestärkt. Dieses habe die Nutzungsmöglichkeit von Analyseplattformen ausdrücklich bestätigt. Man habe in Hessen auch Belange der IT-Sicherheit und des Datenschutzes von Beginn der Nutzung von HessenDATA an berücksichtigt. So sei kein „unzulässiger Abfluss von Daten unter Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder einen unautorisierten Zugriff von außen“ möglich.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hingegen befand damals, dass mit dem Urteil die Rechtsgrundlage für den Einsatz von HessenDATA durch die hessische Polizei „teilweise als verfassungswidrig“ eingestuft wurde.
Mittlerweile ist die Software auch in Bayern und NRW im Einsatz. In Baden-Württemberg hat der Landtag im November des Vorjahres grünes Licht dafür gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte betont, dass eine automatisierte Auswertung großer Datenmengen immer einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle. Der Gesetzgeber müsse die Grenzen solcher Analysen klar festlegen. Je intensiver die Datenanalyse sei, umso höher seien die rechtlichen Anforderungen.

Klagen von Verbänden gegen Palantir-Einsatz in Karlsruhe noch anhängig

Die 55-jährige Johanna Findeisen sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Der Vorwurf gegen sie lautet, zum inneren Kreis der Gruppe gehört zu haben, der die Vorbereitung eines Staatsstreichs zur Last gelegt wird.
Sie soll laut Medienberichten gestanden haben, an mehreren Treffen mit mutmaßlichen Rädelsführern der Vereinigung teilgenommen zu haben. Bei einem davon soll sie einem von ihnen 150.000 Euro in bar übergeben haben.
Außerdem habe sie bei einem der Treffen mögliche Codewörter notiert. So soll „Buntstifte“ für „Waffen“ oder „Abholzen“ für „Personenbeseitigung“ gestanden haben. Die frühere Direktkandidatin bei der Bundestagswahl für die Partei dieBasis bestreitet jedoch, Gewalt befürwortet zu haben.
Was die Grenzen der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von automatisierter Datenauswertung anbelangt, ist noch vieles ungeklärt. Derzeit gehen Verbände wie die Stiftung Datenschutz oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen entsprechende Gesetze vor. Sie verweisen ebenfalls auf Bedenken aus Karlsruhe.
Allerdings würde auch eine rechtswidrige Ermittlung einen Beweis nicht von vornherein unverwertbar machen. Gerichte prüfen stets den Einzelfall. Auch, wenn das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen automatisierter Datenanalysen noch enger fassen sollte, würde dies nicht zwingend das gesamte Verfahren in seinen Grundfesten erschüttern.

Hat Software-Nutzung die Ermittlungen erst ausgelöst – oder diese nur unterstützt?

Von Interesse wären Fragen wie jene, ob die Reuß-Gruppe erst durch automatisierte Datenanalyse identifiziert worden wäre – oder die Systeme lediglich der Auswertung bereits vorhandener Ermittlungsansätze dienten. Nur im erstgenannten Fall könnte eine rechtswidrige Grundlage der Ermittlungen potenziell Relevanz entfalten. Immerhin wäre damit die im Strafrecht relevante Frage der Nachvollziehbarkeit von Ermittlungen berührt.
Hier jedoch stützt sich das Vorgehen der Anklage auf mehrere Ermittlungsgrundlagen und Verdachtsmomente. Neben möglichen Inhalten und Verbindungen, die aufgrund von Datenanalysen gewonnen wurden, ist von Treffen der Beschuldigten, dokumentierten Kommunikationsinhalten, Zeugenaussagen und sichergestellten Dokumenten die Rede. Zudem seien auch Erkenntnisse über Wege zur Beschaffung von Waffen, Geldübergaben oder Organisationsstrukturen vorhanden, die keinen zwingenden Bezug zu Palantir haben müssen.
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Uber erlaubt Tonaufnahmen – neue Sicherheitsfunktion startet

Der Fahrdienstvermittler Uber führt in Deutschland eine neue In-App-Funktion ein, die es Fahrgästen erlaubt, während der Fahrt den Ton im Fahrzeug aufzuzeichnen. Das Technologieunternehmen möchte damit das Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer stärken und eine zusätzliche Schutzebene etablieren.
Das Tool erweitert das bestehende Sicherheitsangebot der Plattform, zu dem bereits Funktionen wie das Teilen des Standorts mit Kontakten oder ein In-App-Notruf gehören. Die Audioaufnahme wird ab sofort schrittweise bundesweit ausgerollt.

Verstößt Funktion gegen Datenschutzrecht?

Die neue Funktion wirft die Frage auf, ob die dauerhafte Aufzeichnung von Gesprächen in einem Fahrzeug nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt oder die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verletzt. Uber hält hier jedoch mit einem Konzept dagegen, das die datenschutzrechtlichen Klippen umschiffen soll.
Eine Verletzung des Datenschutzes werde durch das Prinzip der Freiwilligkeit und den Einsatz von Verschlüsselungstechnik verhindert, betont der Fahrdienstvermittler. Fahrgäste müssen der Funktion vorab ausdrücklich per Opt-in zustimmen und die Aufnahme während der Fahrt manuell starten.
Aktivieren sie die Funktion bereits vor dem Einsteigen, werden die Fahrer im Voraus darüber informiert, dass eine Aufzeichnung stattfinden könnte, und erhalten die Möglichkeit, die Fahrt abzulehnen.

Teilen der Aufzeichnung nicht ohne weiteres möglich

Wichtig ist weiterhin eine technische Absicherung: Die Audioaufnahmen werden lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone des Fahrgasts abgelegt. Niemand, nicht einmal der Fahrgast selbst oder Uber, kann die Datei einfach abspielen, bearbeiten oder extern teilen.
Zu einer Entschlüsselung und Überprüfung durch Uber kommt es ausschließlich dann, wenn der Fahrgast nach einem Vorfall aktiv einen Sicherheitsbericht einreicht und die Datei anhängt. Geschieht dies nicht, wird das Material nach 14 Tagen automatisch und unwiderruflich vom Gerät gelöscht.
Christoph Weigler, Deutschland-Chef von Uber, sagte, für sein Unternehmen sei die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben besonders wichtig. „Die Funktion gibt den Fahrgästen die volle Kontrolle und hilft uns gleichzeitig dabei, nach einem sicherheitsrelevanten Vorfall die bestmögliche Aufklärung zu gewährleisten.“ (dpa/red)
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Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)
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deutschland

Cyberangriff auf Kliniken: Tausende Patientendaten geklaut

Bei einem Cyberangriff auf einen externen Dienstleister zahlreicher Kliniken in Deutschland sind Zehntausende Patientendaten gestohlen worden. Betroffen waren etwa Kliniken in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Der attackierte Dienstleister drückte sein Bedauern aus. Man nehme den Vorfall sehr ernst und sei sich möglicher Auswirkungen auf Kunden und Patienten bewusst, teilte das Unternehmen Unimed mit Sitz in Wadern (Saarland) mit.
Die Attacke fand demnach schon Mitte April statt. Kurz danach sei der Abrechnungsservice wieder uneingeschränkt arbeitsfähig gewesen.
Man gehe davon aus, dass die Angreifer die komplette Verschlüsselung des Systems vorhatten. Das habe nicht verwirklicht werden können. Bevor die Angreifer abgewehrt werden konnten, seien die Daten jedoch abgeflossen. Betroffen sind Angaben eines Unimed-Sprechers zufolge ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.

Fälle in mehreren Bundesländern bekannt

Bei dem Cyberangriff waren Daten Zehntausender Patientinnen und Patienten gestohlen worden. Allein die Uniklinik Köln gab an, dass 30.000 Menschen betroffen seien.
Am Universitätsklinikum Düsseldorf war von mehr als 3.000 Fällen die Rede. In Baden-Württemberg erbeuteten die Diebe Daten von mehr als 72.000 Patienten der Universitätskliniken Freiburg, Ulm, Heidelberg und Tübingen.
Das Universitätsklinikum des Saarlands meldete gut 1.200 Fälle. Die einzige Uniklinik von Rheinland-Pfalz, die Mainzer Universitätsmedizin, nannte die Zahl von maximal 2.764 betroffenen Patientinnen und Patienten mit privater (Zusatz-)Versicherung beziehungsweise als Selbstzahler.
„Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt gehören, ist der Cyberangriff auf den externen Dienstleister ein schwerwiegender Eingriff für die Betroffenen, den wir aufs Schärfste verurteilen“, teilte die Unimedizin Mainz mit.
Der externe Dienstleister rechnet nach Auskunft der Krankenhäuser für zahlreiche Kliniken in Deutschland Leistungen bei Patientinnen und Patienten mit privater oder wahlärztlicher Leistung ab. (dpa/red)
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Bundesregierung bringt digitale Brieftasche auf den Weg

Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Start für 2027 vorgesehen

EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.

Digitale Ausweise und Nachweise

„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)
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wirtschaft

Thales und Google Cloud starten IT-Bündnis für Deutschland

In die Debatte um digitale Souveränität und die Vormachtstellung von US-amerikanischen Tech-Giganten kommt Bewegung. Der französische Rüstungs- und Technologiekonzern Thales hat eine strategische Partnerschaft mit Google Cloud angekündigt.
Gemeinsam möchten die beiden Unternehmen eine souveräne Cloud-Plattform in Deutschland aufbauen. Das Angebot soll bis Ende 2026 die allgemeine Marktreife erreichen.
Seit Jahren wächst in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung das Unbehagen über die massive Abhängigkeit von US-Hyperscalern wie Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud, die zusammen den europäischen Markt dominieren.

Konflikt zwischen Cloud-Act und DSGVO

Unternehmen und Behörden benötigen dringend die Skalierbarkeit und die modernen KI-Modelle der Amerikaner. Gleichzeitig müssen sich die US-Mutterkonzerne an den Cloud-Act halten.
Dieses US-Gesetz verpflichtet amerikanische IT-Anbieter, US-Behörden im Zweifelsfall Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren, völlig unabhängig davon, ob die Server physisch in Frankfurt, Paris oder Seattle stehen.
Für europäische Organisationen und Unternehmen führt das zu einem unlösbaren Dilemma: Die Weitergabe von Daten ohne richterlichen Beschluss verstößt eklatant gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Brandmauer soll schützen

Das Modell von Thales und Google soll diesen Konflikt nun lösen. Um die sensiblen Daten vor Zugriffen aus dem Ausland zu schützen, gründen die Beteiligten eine neue deutsche Gesellschaft – im Besitz und unter der Kontrolle von Thales.
Die Architektur sieht eine strikte operative Trennung von Google Cloud vor. Die Plattform läuft auf einer eigenen Infrastruktur, die ausschließlich von Personal aus Deutschland betrieben und verwaltet wird.
Das soll garantieren, dass keine dritte Partei Einblick in die gespeicherten oder verarbeiteten Daten erhält.
Google liefert hierbei die technologische Plattform inklusive Rechenleistung und KI-Kapazitäten, während Thales die Cybersicherheits-Architektur und die hoheitliche Kontrolle beisteuert.
Christoph Ruffner, CEO von Thales, sagte, Deutschland sei ein entscheidender Markt für souveräne Technologien. „Diese Partnerschaft ist eine direkte Antwort auf den Wunsch deutscher Organisationen aus dem privaten und öffentlichen Sektor, Zugang zur Technologie von Google Cloud unter vollständiger deutscher Kontrolle zu erhalten.“ (dpa/red)
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Peking verweigert Kooperation: Eskalation zwischen EU und China bei Untersuchung der staatlichen Subventionen


In Kürze:

  • Die Europäische Kommission kritisiert staatliche Subventionierung chinesischer Unternehmen.
  • Peking untersagt chinesischen Unternehmen, bei Untersuchungen mit der Europäischen Kommission zu kooperieren.
  • Nuctech stattet weltweit Flughäfen mit Sicherheitssystemen aus.
  • Peking bezeichnet die europäische Verordnung zum Subventionsverbot als Diskriminierung.

 
China hat inländischen Unternehmen untersagt, mit der Antisubventionsuntersuchung der Europäischen Union gegen Nuctech zu kooperieren. Bei Nuctech handelt es sich um einen bedeutenden chinesischen Hersteller von Flughafensicherheitstechnik.

China untersagt Kooperation mit EU-Untersuchung zu Nuctech

Wie aus einer Online-Erklärung vom 15. Mai hervorgeht, teilte das chinesische Justizministerium mit, gemeinsam mit dem Handelsministerium und weiteren Behörden festgestellt zu haben, dass die grenzüberschreitende Untersuchung der EU im Fall Nuctech eine „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ darstelle und gegen chinesische Vorschriften verstoße.
Keine juristische oder natürliche Person dürfe den Maßnahmen der EU Folge leisten oder diese unterstützen, erklärte das Ministerium. Die Anordnung gelte ab sofort.
Dieser Schritt markiert die erste Anwendung einer im April in Kraft getretenen neuen Verordnung. Sie soll inländische Unternehmen vor ausländischen Maßnahmen schützen, die von den Behörden als „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ eingestuft werden.
Nuctech ist ein staatliches Unternehmen und stellt weltweit Sicherheitsausrüstung – darunter Röntgenscanner, Sprengstoffdetektoren und Wärmebildkameras – sowie entsprechende Dienstleistungen für Flughäfen, Häfen und Grenzzollstellen bereit.
Angesichts der raschen Expansion des chinesischen Anbieters in Europa und anderen Auslandsmärkten haben sich die Bedenken hinsichtlich seiner Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verstärkt. Zu den Gründern des Unternehmens zählt Hu Haifeng, Sohn von Hu Jintao, der von 2002 bis 2012 Parteichef der KPCh war.

EU-Untersuchung zu Nuctech und Streit über Subventionsregeln

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission eine „eingehende“ Untersuchung gegen Nuctech auf Grundlage der Verordnung über ausländische Subventionen ein. Die Kommission erklärte, es gebe Hinweise darauf, dass mehrere von Peking ergriffene Maßnahmen zugunsten des staatlichen Unternehmens als ausländische Subventionen einzustufen sein könnten. Dazu zählen Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen sowie bevorzugte Finanzierungsvereinbarungen.
Europäische Regulierungsbehörden äußerten die Sorge, dass staatliche Subventionen aus Peking dem chinesischen Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber europäischen Wettbewerbern verschaffen könnten.
„Systeme zur Bedrohungserkennung – einschließlich der an Häfen und Flughäfen eingesetzten Sicherheits- und Inspektionsscanner – spielen eine wesentliche Rolle dabei, sicherzustellen, dass Europa offen und zugleich sicher bleibt“, erklärte Teresa Ribera, die Kartellrechtschefin der Europäischen Kommission, im Dezember 2025. „Daher streben wir gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für solche Systeme an, um faire Chancen für Wettbewerber sowie für Kunden wie Grenzschutzbehörden zu gewährleisten.“
In einer Stellungnahme kritisierte das chinesische Handelsministerium, dass europäische Regulierungsbehörden übermäßig viele Informationen von chinesischen Unternehmen anforderten. Zudem warf es ihnen vor, im Nuctech-Fall die Kooperation chinesischer Banken zu verlangen. Die Maßnahmen hätten „erhebliche negative Auswirkungen“ auf den normalen Geschäftsbetrieb sowie die Investitionstätigkeit zahlreicher chinesischer Unternehmen und Banken. Darüber hinaus bekräftigte das Ministerium, dass es die EU-Verordnung über ausländische Subventionen ablehne.

Peking klagt vor dem Gerichtshof in Luxemburg

Seit Inkrafttreten der Verordnung über ausländische Subventionen der EU hat sich Brüssel wiederholt darauf berufen, um gegen chinesische Unternehmen zu ermitteln. Ein Sprecher des chinesischen Justizministeriums verurteilte dies in einer Stellungnahme vom 15. Mai als diskriminierend.
Unternehmen, die gegen die Verordnung der Europäischen Kommission über ausländische Subventionen verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes.
Im April 2024 führte die Kommission unangekündigte Inspektionen in den Einrichtungen von Nuctech in Polen und den Niederlanden durch. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.
In Europa bestehen Bedenken, dass Kontrollsysteme sensible personenbezogene Daten erfassen könnten. Kritiker verweisen dabei auf das chinesische Gesetz zur nationalen Sicherheit und befürchten, dass solche Daten dem kommunistischen Regime zugänglich werden könnten. Bereits 2021 blockierte Litauen einen Vertrag mit einer Nuctech-Tochtergesellschaft über die Lieferung von Sicherheitsausrüstung für den Flughafen des Landes. In den Vereinigten Staaten setzte das US-Handelsministerium Nuctech im Jahr 2020 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit auf seine Handelssperrliste.
Die kanadische Regierung stornierte im selben Jahr einen Vertrag mit Nuctech über 6,8 Millionen US-Dollar zur Lieferung von Sicherheitsausrüstung für 170 diplomatische Vertretungen weltweit, nachdem öffentliche Proteste aufgekommen waren.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China Tells Companies Not to Comply With EU’s Probe Into Nuctech“ (deutsche Bearbeitung: os)
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Länder beschließen Schritte zur schnelleren digitalen Verwaltung

Die Digitalminister der Länder haben bei ihrer 5. Konferenz in Hamburg zentrale Beschlüsse für eine „einfachere digitale Verwaltung“ gefasst.
Im Mittelpunkt standen die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda, schnellere Unternehmensgründungen und leistungsfähige digitale Infrastrukturen, teilte das Brandenburger Digitalministerium am Mittwoch, 13. Mai, mit.
Die Konferenz befasste sich auch mit der praxistauglichen Anwendung des Datenschutzes.
Brandenburgs Digitalminister Benjamin Grimm (SPD) sagte, dass die digitale Verwaltung den Alltag der Menschen erleichtern müsse, indem sie weniger Papier verlange und schneller zu Entscheidungen komme.

„Digital Only“ als Ziel

Die Föderale Modernisierungsagenda soll schrittweise den Regelfall „Digital Only“ einführen, wobei Menschen mit wenig digitalen Kenntnissen nicht ausgeschlossen werden sollen.
Das Vorhaben „Gründen in 24 Stunden“ zielt unterdessen darauf ab, Unternehmensgründungen zu vereinfachen, indem Anträge digital gebündelt erledigt werden können.
Die Länder sprachen sich auch für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in der Datenschutzpraxis aus, ohne den Schutz persönlicher Daten zu verringern.
Zudem soll Deutschland als Standort für leistungsfähige und souveräne Rechenzentren gestärkt werden, um digitale Wertschöpfung und moderne Cloud-Infrastrukturen zu fördern. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und Glasfaser- sowie Mobilfunknetze weiter ausgebaut werden. (dts/red)