Alexander Dobrindt am 10.09.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der Etat des Innenministeriums steigt 2027 auf rund 16,71 Milliarden Euro.
Im Zentrum der Debatte stehen innere Sicherheit, hybride Bedrohungen, Migration und Bevölkerungsschutz.
Während die Union mehr Sicherheitsmaßnahmen fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs aus unterschiedlichen Gründen.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September, in erster Lesung über den Etatentwurf des Bundesministeriums des Innern im Bundeshaushalt 2027 debattiert. Der Einzelplan 06 umfasst ein Ausgabenvolumen von etwa 16,71 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Jahr ist das ein Plus von 951 Millionen Euro – das entspricht rund drei Prozent des Gesamthaushalts.
Die Koalition würdigt den Etat als Ausdruck der Stärkung der inneren Sicherheit und des Zusammenhalts angesichts mehrerer Bedrohungen. Aufseiten der Opposition gehen der AfD mehrere Maßnahmen nicht weit genug. Grüne und Linksfraktion kritisieren ein Übergewicht von Überwachung und Sicherheitsapparat zulasten von Prävention, Integration und sozialen Leistungen. Nach Ende der Beratungen zu den Einzelplänen des Bundes am 11. September sollen diese an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Dobrindt weist auf Bedrohungslage hin – Zufriedenheit mit Sicherheitsbehörden und Migrationspolitik
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte zu Beginn seiner Ausführungen, Deutschland befinde sich zwar nicht im Krieg, sei aber täglich Ziel hybrider Kriegsführung. Dazu kämen Terroranschläge wie jener gegen den CSD oder extremistische Angriffe gegen die Stromversorgung. Diese richteten sich nicht allein gegen die kritische Infrastruktur. Ziel sei es vielmehr, das Vertrauen in den Staat und die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zu untergraben.
Der Etat sei Ausdruck der notwendigen Resilienz des Landes, betonte Dobrindt. Um auf die Bedrohungslage adäquat zu reagieren, wolle die Bundesregierung wirksame Maßnahmen treffen. So werde man digitale Ermittlungsbefugnisse ausweiten, die Nachrichtendienste reformieren, die Cyberabwehr stärken und die Drohnenabwehr ausbauen. Dabei wolle man auch Forschungseinrichtungen stärker einbeziehen.
Dobrindt wies Kritik zurück, die schon im Vorfeld der Debatte aus den Reihen von Grünen und Linksfraktion gekommen war. Eine Reform sei kein Angriff auf die Grundrechte. Sicherheitsbehörden seien vielmehr notwendig, um Freiheit zu schützen. Es sei zu begrüßen, dass der Ausbau der inneren Sicherheit jahrzehntelang politisch umstritten gewesen sei, nun aber innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit vorangetrieben werde.
Ein Schwerpunkt der Rede von Minister Dobrindt lag auch auf der Migrationspolitik. Er sprach von einer gelungenen Migrationswende und verwies darauf, dass die Zahl der Asyl-Erstanträge gegenüber 2024 um 75 Prozent zurückgegangen sei. Deutschland sei zudem nicht mehr das Zielland Nummer eins in der EU für irreguläre Migration.
Nach seinen Angaben haben deutsche Sicherheitsbehörden rund 60.000 irreguläre Einreisen verhindert, 1.700 Schleuser festgenommen, 6.000 Haftbefehle vollstreckt und 42.000 Abschiebungen durchgeführt. Die Bundesregierung wolle zudem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf EU-Ebene stärken und sogenannte Return Hubs in Drittstaaten aufbauen. Dobrindt formulierte dabei eine grundsätzliche politische Linie: Es müsse eine klare Grenze zwischen Sicherheit und Unsicherheit gezogen werden.
AfD: Keine echte Wende in der Migrationspolitik
Der AfD-Abgeordnete Marcus Bühl widersprach dieser Darstellung deutlich. Von einer Migrationswende könne keine Rede sein. Nach wie vor kämen mehr irreguläre Migranten nach Deutschland, als abgeschoben würden. Ausreisepflichtige könnten gleichzeitig weiterhin im Land bleiben.
Bühl kritisierte zudem, dass zahlreiche Abschiebungen beispielsweise daran scheiterten, dass die Betroffenen nicht anzutreffen seien. Auch gegen Missbrauch und gefälschte Sprachzertifikate werde aus seiner Sicht nicht ausreichend vorgegangen.
Auch was Investitionen in technische und personelle Ausstattung anbelangt, äußerte sich Bühl unzufrieden. Bei der Bundespolizei bleibe weiterhin ein erheblicher Überstundenberg, den man abbauen müsse. Neueinstellungen würden laut Bühl lediglich altersbedingte Abgänge ausgleichen. Er forderte eine bessere Ausstattung der Beamten, die Sanierung von Dienstgebäuden und einen stärkeren Einsatz moderner Technik.
Drohnen, Wärmebildkameras und KI-gestützte Aufklärung könnten nach seiner Auffassung insbesondere bei der Grenzüberwachung und der Bekämpfung des Schlepperwesens eingesetzt werden.
SPD: Mehr Geld für Bevölkerungsschutz und Sicherheit
Martin Gerster (SPD) verwies auf eine Reihe von Ereignissen der vergangenen Monate, die Deutschlands heikle Sicherheitslage illustrierten. Dabei benannte er unter anderem den Terroranschlag im Zusammenhang mit dem CSD, Angriffe auf Umspannwerke und den Drohnenvorfall in Leipzig. Allen, die für die Sicherheit des Landes verantwortlich seien, gebühre Dank.
Die Bundesregierung habe unterdessen gehandelt, um Deutschland an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die Ausnahmeregelung für den Bereich Sicherheit bei der Schuldenbremse sei dabei die richtige Entscheidung gewesen.
Gerster verwies auf zusätzliche Investitionen in Warnsysteme, Zivilschutz und Nachrichtendienste. Für 2027 seien in diesen Bereichen nochmals deutlich höhere Mittel vorgesehen. Der Abgeordnete sprach von einem Plus von 75 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Hunderte neue Stellen beim Technischen Hilfswerk (THW), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Polizei sollten die Sicherheitsstrukturen zusätzlich stärken. Auch die Länder sollen profitieren: 160 Millionen Euro seien demnach für neue Löschfahrzeuge vorgesehen, unter anderem zur besseren Bewältigung von Waldbränden.
Gleichzeitig müsse die Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation, Hass und Spaltung werden. Dafür seien neben Sicherheitsmaßnahmen auch ausreichende Mittel für Integration notwendig.
Grüne warnen vor Kürzungen bei Prävention
Leon Eckert (Grüne) sah dagegen gerade bei der Prävention Defizite. Der Sommer habe mit Extremwetter, Hitze und Sabotage erneut die unterschiedlichen Gefahren für Deutschland vor Augen geführt.
Der Haushaltsentwurf lasse jedoch Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt vermissen. Eckert kritisierte unter anderem Kürzungen bei Integrationsprogrammen, der Demokratieförderung, der Bundeszentrale für politische Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Zudem müsse hinterfragt werden, ob die geplanten Investitionen in Personal und Technik tatsächlich die effizienteste Form des Bevölkerungsschutzes darstellten. Eckert kritisierte, dass teilweise auch Verwaltungskosten als Investitionen dargestellt würden. Zugleich müsse der Schutz der Freiheit insgesamt daran gemessen werden, inwieweit er die individuelle Freiheit vor einem zu mächtigen Staat schütze.
Linke: „PR-Haushalt“ des Innenministers
Noch schärfer fiel die Kritik von Dietmar Bartsch aus, der für die Linksfraktion das Wort ergriff. Für das Innenministerium seien 16,7 Milliarden Euro vorgesehen – rund eine Milliarde Euro mehr als bisher. Gleichzeitig kürze die Bundesregierung jedoch bei Wohngeld, Familienleistungen und Unterhaltsvorschuss.
Bartsch warf Dobrindt einen Kurswechsel bei der Schuldenbremse vor. Dieser habe die Schuldenbremse früher als Erfolgsmodell bezeichnet und setze nun auf die Bereichsausnahme. Mehr als vier Milliarden Euro würden über diese Ausnahme finanziert.
Die Stärkung von THW und anderen Sicherheitsstrukturen sei zwar sinnvoll, der haushaltspolitische Weg dorthin sei jedoch falsch. Die Regierung reiche Schulden an kommende Generationen weiter.
Bartsch kritisierte zudem die Kürzung der Ausgaben für Demokratieförderung. Er warf der Regierung vor, auf Überwachung und Kontrolle statt auf demokratische Selbstermächtigung zu setzen. Die geplante Drohnenabwehr bezeichnete er als „Flickenteppich“. Auch Abschiebungen nach Afghanistan lehnte er ab, weil dadurch aus seiner Sicht das Taliban-Regime legitimiert werde.
Union fordert weitere Verschärfungen
Alexander Throm verteidigte namens der CDU/CSU-Fraktion hingegen den Haushalt als notwendigen Sicherheitshaushalt. Angesichts der gestiegenen Bedrohungen seien zusätzliche Mittel erforderlich. Dazu gehörten auch die Speicherung von IP-Adressen und vergleichbare Maßnahmen zur Strafverfolgung. Throm verwies darauf, dass auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen gestützt habe.
Bei der Migration warnte er davor, die bisherigen Maßnahmen als Abschluss einer Wende zu betrachten. Entwicklungen etwa in Ceuta und die italienische Migrationspolitik zeigten, dass die Herausforderungen innerhalb des Schengen-Raums fortbestünden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des GEAS müssten deshalb die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden. Die Rückführungen seien verbessert worden und sollten durch ein neues Gesetz weiter erleichtert werden. Auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssten nach Ansicht Throms weiterhin und in noch stärkerem Ausmaß stattfinden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigt ein Schutzschild gegen Sabotage an. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant ein „Anti-Sabotage-Schutzschild“ für die kritische Infrastruktur.
In neun strategisch wichtigen Städten sollen schnell verlegbare Anti-Drohnen-Einheiten stationiert werden.
Ein „Cyberdome“ mit einem engmaschigen Netz digitaler Sensoren soll Cyberangriffe frühzeitig erkennen und abfangen.
Auch Betreiber kritischer Infrastruktur sollen künftig mehr Befugnisse zur Drohnenabwehr erhalten.
Unter dem Eindruck jüngster hybrider Angriffe und Sabotageakte gegen die kritische Infrastruktur (KRITIS) will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein weiteres umfassendes Sicherheitspaket vorlegen. Anlass für die Ankündigung eines „Anti-Sabotage-Schutzschildes“ ist der gescheiterte Sprengstoff-Drohnenanschlag auf dem Flughafen Leipzig/Halle Anfang August. Die Bundesregierung macht Russland für den Angriff verantwortlich, der einem Flugzeug galt, das militärische Güter in die Ukraine transportieren soll.
Dobrindt: Verdacht des „Klimaterrorismus“ bei Umspannwerken
Dazu kommen mehrere versuchte Sabotageakte gegen Umspannwerke und andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur allein in den vergangenen Tagen. So richteten sich am 2. September von Behörden als „systematisch“ eingeschätzte Sabotageversuche gegen das Umspannwerk Turnow-Preilack/Kraftwerk Jänschwalde (Brandenburg) und das Umspannwerk Bergheim (NRW).
An den darauffolgenden Tagen entdeckten Sicherheitsbehörden zur Sabotage geeignete Vorrichtungen an Umspannwerken in Dormagen und am Kraftwerk Weisweiler bei Aachen (NRW). In Ostsachsen wurden zudem rund zwölf Sprengvorrichtungen sichergestellt. Ein separater Polizeieinsatz am Umspannwerk Ganderkesee bei Bremen wurde dagegen durch einen offenstehenden Schaltschrank ausgelöst – ein Zusammenhang mit den Sabotageakten ist bislang nicht bestätigt. Dort, wo aktive Sabotageversuche unternommen wurden, entstand aufgrund der Robustheit der Netze kein größerer Schaden.
Mit Blick auf diese Fälle sprach Minister Dobrindt von möglichem „Klimaextremismus“ oder „Klimaterrorismus“. Derzeit findet eine europaweite Fahndung nach einem 48-Jährigen statt. Er steht im Verdacht, Bekennerschreiben im Zusammenhang mit den Sabotageversuchen verfasst zu haben.
2026 bereits Hunderte Sabotageversuche und Drohnensichtungen
Im bisherigen Laufe des Jahres 2026 hat das Bundeskriminalamt (BKA) bereits mehr als 165 Verdachtsfälle von Sabotage gegen KRITIS-Anlagen registriert. Die Übergriffe hätten sich unter anderem gegen Stromleitungen und Bahntrassen gerichtet. Auch Cyber- und Drohnenangriffe hätten sich darunter befunden.
Darüber hinaus habe es von Januar bis Ende August 747 verdächtige Drohnensichtungen gegeben. In diesem Kontext habe man insgesamt 1.068 Drohnen über KRITIS-Anlagen, militärischen Einrichtungen und Rüstungsbetrieben registriert. Minister Dobrindt bezeichnete hybride Angriffe gegenüber „BILD am Sonntag“ als „tägliche Realität“. Er sprach davon, dass diese zunehmen würden, fügte jedoch hinzu: „Wir können uns wehren und schützen.“
Das angekündigte Maßnahmenbündel soll mehrere Komponenten umfassen. In neun strategischen Städten will der Bund schnell verlegbare Anti-Drohnen-Einheiten stationieren. Die Rede ist von Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Hannover und Köln. Diese Maßnahme soll einen lückenlosen Schutz des Luftraums über kritischen Drehkreuzen gewährleisten.
„Cyberdome“: Dobrindt-Ministerium setzt auf Zusammenarbeit mit Israel
Speziell im Blick habe man dabei Flughäfen, Bahnhöfe und das Berliner Regierungsviertel. Die Einheiten, die das Ministerium dazu abstellen will, sollen nicht nur in der Lage sein, Drohnen abzufangen. Sie sollen auch Drohnenbomben abfangen und Sprengsätze entschärfen.
Darüber hinaus will das Ministerium die Abwehrbefugnisse erweitern. Bisher kam nur staatlichen Stellen eine Kompetenz zu, Drohnen aktiv abzuwehren. Betreiber von KRITIS-Einrichtungen wie Wasserwerken, Stromanbietern oder Rüstungsbetrieben waren bislang nur berechtigt, sie zu melden. Künftig sollen sie auch rechtliche Befugnisse erhalten, selbst dagegen vorzugehen.
Ein weiterer Kernbereich des geplanten „Anti-Sabotage-Schutzschildes“ soll auch „Cyberdome“ sein. Dabei handelt es sich um ein engmaschiges digitales Sensornetzwerk, das Hackerangriffe frühzeitig erkennen und aktiv abfangen soll. Vorbild und enger Kooperationspartner in diesem Bereich soll Israel sein, das als Vorreiter im Bereich der Cyberabwehr gilt.
KI soll auf Bahnhöfen Waffen und „verdächtiges Verhalten“ erkennen
Israel soll dabei Erfahrung und Technologie bereitstellen. Zu dieser sollen KI-basierte Frühwarnsysteme gehören, die Angriffe erkennen können, bevor Schaden eintreten kann. Im Januar 2026 hatte es mit „Blue Horizon“ bereits eine gemeinsame Übung für den Ernstfall gegeben.
Bei „Cyberdome“ handelt es sich dem Bundesministerium des Innern (BMI) zufolge nicht um ein einzelnes technisches Produkt. Vielmehr stellt es ein Verteidigungskonzept dar, das unterschiedliche Datenquellen zusammenführt. So sammelt das System Informationen aus Netzwerken von Behörden, KRITIS-Betreibern und Sicherheitsbehörden. KI soll diese in Echtzeit analysieren, Schwachstellen, Anomalien und laufende Angriffe identifizieren und Sicherheitsverantwortliche proaktiv warnen.
Das Bundesinnenministerium plant darüber hinaus auch an sensiblen Orten wie Bahnhöfen den verstärkten Einsatz von Künstlicher-Intelligenz(KI)-gestützten Technologien, biometrischer Gesichtserkennung und Videoüberwachung. Diese sollen ebenfalls der Identifizierung potenzieller Saboteure dienen. Die KI soll dabei insbesondere in der Lage sein, Waffen oder „verdächtiges Verhalten“ frühzeitig zu erkennen.
Eine Aufnahme zeigt das Gebäude des Goethe-Instituts in Moskau am 2. September 2026. - Foto: Igor Ivanko/AFP via Getty Images
In Kürze:
Moskau kündigt die Schließung der Goethe-Institute in Russland an. Dies folgt auf das Aus für das Russische Haus in Berlin.
Wadephul bezeichnet den Schritt als „sehr bedauerlich“.
Der russische Außenminister lässt auch eine Schließung des deutschen Generalkonsulats in St. Petersburg prüfen.
Unterdessen gibt es neue Hinweise auf Verdächtige im Kontext des Drohnenvorfalls am Flughafen Leipzig/Halle.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat am Donnerstag, 3. September, die Entscheidung des russischen Außenministeriums, die verbliebenen Goethe-Institute in Russland zu schließen, als „sehr bedauerlich“ bezeichnet.
Sie „schadet unseren Beziehungen weiter“, äußerte der Minister am Rande eines Treffens mit seinen Kollegen aus Frankreich und Polen im thüringischen Weimar gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“. Das Goethe-Institut mache sich „jeden Tag um gedeihliche Kulturbeziehungen und gesellschaftlichen Austausch zwischen Russland und Deutschland verdient“ – seit Beginn des Ukrainekrieges „unter schwierigsten Bedingungen“.
Wie Berichte auch in russischen Medien am Donnerstagmorgen bestätigen, werden die noch verbliebenen Goethe-Institute in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk geschlossen. Dies habe Außenminister Sergej Lawrow auf dem 11. Östlichen Wirtschaftsforum in Wladiwostok angekündigt. Eine Schließung des deutschen Generalkonsulats in St. Petersburg gilt ebenfalls als denkbar, eine Entscheidung darüber sei jedoch noch nicht gefallen.
Die deutsche Regierung macht Russland für den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle vom 4. August verantwortlich. Als Reaktion darauf kündigten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Wadephul unter anderem die Schließung des Generalkonsulats in Bonn und des Russischen Hauses in Berlin an.
Deutscher Botschafter in Russland einbestellt
Einem Bericht der staatlichen russischen Nachrichtenagentur „TASS“ zufolge spricht das Außenministerium in Moskau von einem „fingierten Vorwand“. Russland beschuldigt die deutsche Bundesregierung, einen weiteren Schritt zu setzen, um „das Potenzial bilateraler Beziehungen, die Generationen russischer und deutscher Politiker und Diplomaten aufgebaut hatten, endgültig zu zerstören“.
Das russische Außenministerium bestellte zudem den deutschen Botschafter in Moskau, Bernd Finke, aufgrund der jüngsten Aussagen und Schritte der deutschen Regierung ein. Bereits zu Beginn der Woche hatte das deutsche Außenministerium den russischen Botschafter Sergei Netschajew im Zusammenhang mit dem Drohnenvorfall vorgeladen.
Grote warnt wegen Kontakten nach Russland vor Wahl der AfD
Unterdessen hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Andy Grote (SPD), das Vorgehen der Bundesregierung begrüßt. Die Antwort sei „konsequent und richtig“. Er beschuldigte Russland einer Kriegsführung, die über die Ukraine hinausgehe und „immer gezielter“ auch gegen deren Unterstützerländer gerichtet sei.
Man müsse „damit rechnen, dass diese hybriden Angriffe von Desinformation über Cyberattacken bis hin zu Anschlägen mit Sprengstoff und Waffen weiter intensiviert werden“. Deren Ziel sei es, „uns politisch und gesellschaftlich zu destabilisieren und die Unterstützung für die Ukraine zu schwächen“.
Der Hamburger Innensenator mahnte, Deutschland müsse weiterhin „mit aller Entschlossenheit“ seine Abwehrfähigkeiten stärken. Er warnte in diesem Zusammenhang auch vor möglichen Wahlerfolgen der AfD bei den bevorstehenden Landtagswahlen.
Aufgrund ihrer Kontakte nach Moskau stellte diese ein „massives Sicherheitsrisiko“ für Deutschland dar. In Berlin hat unterdessen das BSW für Freitagabend zu einer Kundgebung aufgerufen. Die Wagenknecht-Partei will für den Erhalt des Russischen Hauses als Kulturstätte und für den Weiterbestand der Goethe-Institute in Russland demonstrieren.
Zwei Personen in Serbien in Untersuchungshaft: Möglicher Zusammenhang geprüft
Heeresinspekteur und Generalleutnant Christian Freuding fordert aufgrund behaupteter Bedrohungen durch Russland mehr Tempo bei der Reformierung der Bundeswehr. Deutschland müsse „zum frühestmöglichen Zeitpunkt militärische Stärke demonstrieren, die glaubwürdig abschreckt“. Die Bundeswehr sei mittlerweile dazu übergegangen, bereits in der Grundausbildung den Umgang mit Drohnen zu lehren.
Unterdessen heißt es laut „SPIEGEL“ aus Sicherheitskreisen, es gebe im Kontext des mutmaßlichen Drohnenangriffes vom 4. August konkrete Spuren zu Tatverdächtigen. So hätten serbische Sicherheitskräfte an der EU-Außengrenze zwei Männer festgenommen. Diese hätten Komponenten einer modifizierten Drohne, Transmitter zur Steuerung sowie zwei Konservendosen mit Sprengstoff mit sich geführt.
Ermittlungsbehörden sollen die beiden Personen mit serbischer und serbisch-russischer Doppelstaatsangehörigkeit mit einem Sabotageakt im Juli 2024 in Polen in Verbindung bringen. Zwar sei die Festnahme bereits am 11. Juni erfolgt. Man sehe jedoch Ähnlichkeiten der Bauteile zu der in Leipzig verwendeten Drohne. Die beiden Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Ein Mann soll Kontakt zu russischen Geheimdiensten haben.
Mehreren europäischen Nachrichtendiensten sollen Informationen über mindestens vier aus Russland gesteuerte Sabotage-Netzwerke vorliegen, die derzeit in der EU aktiv seien.
Italien will Informationen prüfen, nach denen ein möglicher Beteiligter an dem mutmaßlich russischen Anschlagsversuch auf dem Flughafen Leipzig/Halle mit einem von Italien ausgestellten Touristenvisum in die EU eingereist sein soll. Der italienische Außenminister Antonio Tajani sagte am Rande eines EU-Treffens in Irland am Donnerstag, es werde nun alle notwendigen Untersuchungen geben.
Das Russische Haus in der Friedrichstraße in Berlin. (Archivfoto) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung kündigtdenVertrag mit dem Russischen Haus in Berlin.
Die vertragliche Kündigung kann frühestens zum 7. Juni 2027wirksam werden.
Russland droht im Gegenzug mit „spiegelbildlichen“ Maßnahmen – auch Goethe-Institute könnten betroffen sein.
Am Dienstag, 1. September, hat die deutsche Bundesregierung Russland offiziell für verantwortlich für den Drohnenvorfall vom 4. August am Flughafen Halle/Leipzig erklärt. Zu den Maßnahmen, die das Bundeskabinett als Konsequenz aus dieser Einschätzung verkündete, gehört unter anderem die Kündigung des Vertrages mit dem Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) verkündeten die Maßnahme neben anderen in einer Pressekonferenz in Berlin. Das Paket habe man mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) abgesprochen.
Wadephul: Russisches Haus erfüllt „nicht mehr seinen Zweck“ – Kritik von Stegner
Die Minister erläuterten nicht, welche Rolle die Einrichtung konkret in der Planung oder Durchführung des Drohnenangriffs auf dem Flughafen gespielt haben soll. Wadephul zufolge erfülle das Russische Haus jedoch „längst nicht mehr den eigentlichen Zweck einer kulturellen Verbindung zwischen Russland und Deutschland“.
Skeptischer in seiner Einschätzung zeigte sich SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner. Dieser betonte auf Facebook, nachgewiesene Angriffe auf deutsche Infrastruktur dürften nicht folgenlos bleiben. Mit Blick auf die angekündigten Maßnahmen rund um das Russische Haus fügte Stegner jedoch hinzu:
„Ob es so sinnvoll ist, die letzten Institutionen kulturellen Austauschs und gesellschaftlicher Beziehungen zu beseitigen, darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden.“
Während man die Schließung des Russischen Generalkonsulats in Bonn bereits zum 18. September anordnet, ist die Situation bezüglich des Russischen Hauses in Berlin komplexer. Dort geht es um die Kündigung bilateraler Abkommen, die über die Nutzung des Gebäudes in der Berliner Friedrichstraße bestehen.
Mehrere Kulturabkommen zwischen Deutschland und Russland
Ein erstes Rahmenabkommen über die kulturelle Zusammenarbeit mit Russland stammt aus dem Jahr 1992. In diesem heißt es, beide Vertragsparteien seien bestrebt, die gegenseitige Kenntnis der Kultur ihrer Länder zu erweitern und eine entsprechende Partnerschaft und Zusammenarbeit „auf allen Ebenen weiterzuentwickeln“.
Weitere Bestimmungen befassen sich mit Themen wie der Durchführung kultureller Veranstaltungen aller Art, wechselseitiger Vermittlung der Sprachen, Wissenschaft, Archiven oder Rundfunk. In den Jahren 2003 und 2004 kamen Abkommen über das Erlernen der deutschen und russischen Sprache sowie über die jugendpolitische Zusammenarbeit dazu.
Speziell die Aktivitäten des Russischen Hauses waren Gegenstand eines 2011 abgeschlossenen Abkommens über die Tätigkeit der Kultur- und Informationszentren. Dieses bildete gleichzeitig auch die Grundlage für die weiterer Arbeit der deutschen Goethe-Institute.
Standorte der Goethe-Institute in Russland befinden sich heute noch in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk, wo letzteres nur noch ein reines Kontaktbüro ist. Es ist davon auszugehen, dass die angekündigte Kündigung diesen Vertrag betrifft.
Vertrag über Nutzung des Grundstücks weist Laufzeit von 99 Jahren auf
Die Frage nach Verwaltung und Nutzung der Liegenschaften, die zum Russischen Haus gehören, war gemäß dieser Vereinbarung explizit einem gesonderten Vertrag vorbehalten. Diese folgte 2013 als Abkommen über die Unterbringung des Russischen Hauses und des Goethe-Instituts in Moskau. Eine „Schließung“ der Einrichtung ist deshalb nicht so ohne Weiteres möglich und eröffnet zudem Russland Spielraum für mögliche Vergeltungsmaßnahmen auf gleicher Ebene.
Das zwischen den damaligen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und gegenwärtigen Außenminister Sergej Lawrow abgeschlossene Abkommen von 2011 ist seit Juni 2012 in Kraft. Es wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen und unterliegt der automatischen Verlängerung auf weitere fünf Jahre. Allerdings können beide Parteien es schriftlich auf diplomatischem Wege bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils laufenden Periode kündigen. Der nächste erreichbare Termin wäre entsprechend der 7. Juni 2027.
Das Abkommen von 2013, das die Nutzung des Grundstücks regelt, hat eine Laufzeit von 99 Jahren. Auch hier besteht eine Kündigungsmöglichkeit – bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer. Darüberhinausgehende Beendigungen durch einseitige Willenserklärung sind nach dem Vertragstext nicht möglich.
Betreiber von EU-Sanktionen betroffen
Dies hat zur Konsequenz, dass eine „Schließung“ vorerst als Beendigung der vertraglich abgesicherten Tätigkeit als Kultur- und Informationszentrum in Betracht kommt. Was bezüglich der Immobilie geschieht, wäre auch dann immer noch unklar. Eine weitere Unklarheit könnte der Umstand mit sich bringen, dass die Betreiberorganisation seit Juli 2022 unter EU-Sanktionen steht.
Verantwortlich für den Betrieb ist die „Föderalagentur für Angelegenheiten der GUS, für Fragen der im Ausland lebenden Mitbürger und für internationale humanitäre Zusammenarbeit“. Bekannter ist die Behörde des russischen Außenministeriums unter der Abkürzung Rossotrudnitschestwo.
Die Organisation ist aufgrund der Sanktionen nicht zur freien Verfügung über die Immobilie berechtigt. Ihre Aufgabe ist derzeit vor allem der sogenannte Substanzerhalt – etwa zum Gebäudeerhalt oder zur Begleichung laufender Kosten.
Dafür steht es ihr auch zu, die erforderlichen finanziellen Veranlassungen zu treffen. Allerdings müssen diese von der Bundesbank genehmigt werden und Rossotrudnitschestwo muss die Verwendung nachweisen. Klagen gegen diese Einschränkungen blieben bislang erfolglos. Aufgrund der geltenden Verträge muss Deutschland wiederum 2026 noch 70.000 Euro für die Grundsteuer des Russischen Hauses bereitstellen.
Russisches Haus leistete bereits zu Sowjetzeiten Kulturarbeit
Ursprünglich wurde das Russische Haus bereits 1984 eröffnet – als größtes Auslandskulturinstitut der damaligen Sowjetunion. Das kulturelle Angebot war traditionell umfangreich, bereits für die Sowjets galt die Einrichtung als Aushängeschild für deren Kulturarbeit. Neben Russischkursen beherbergte es auch den Sprachklub „Russisch an der Spree“.
Das Russische Haus veranstaltete neben Kunst- und Sprachkursen auch Konzerte, Theatergastspiele, Literaturveranstaltungen und Filmvorführungen mit sowjetischen und später russischen Filmstudios. Dazu kamen Veranstaltungen, die sich mit Themen der Geschichte und Erinnerungskultur befassten.
In der Einrichtung befinden sich auch eine umfangreiche Bibliothek, ein Buchhandel, ein Kino und diverse Konzertsäle. Auch ein Café wird im Russischen Haus betrieben. Vor dem Ukrainekrieg fanden in dem Gebäude jährlich bis zu 400 Kulturveranstaltungen statt – von Ballett über Literatur bis hin zu Ausstellung.
Zuletzt wies ein Veranstaltungsflyer vom Dezember 2025 immer noch 19 Veranstaltungen und neun laufende Ausstellungen aus.
Französische Behörden sprechen von möglicher Tarnung
Diese Zahl soll in den vergangenen Jahren auffällig stabil geblieben sein, was unter anderem beim Recherchekollektiv „Correctiv“ Argwohn hervorrief. Die Finanzierung erfolge über staatliche Zuschüsse, wobei der russische Staatshaushalt regelmäßig umgerechnet mehrere Millionen US-Dollar dafür vorgesehen habe. Dazu kam die Vermietung von Geschäftsflächen und Wohnungen.
Es ist unstreitig, dass das Russische Haus auch nach Beginn des Ukrainekrieges nach wie vor ein umfangreiches und reales Angebot an Kulturevents, Bildungsoptionen und Veranstaltungen anbot. Dennoch stand die Einrichtung in Politik, Medien, aber auch aufseiten einiger Nachrichtendienste im In- und Ausland im Verdacht, ein Dach für nachrichtendienstliche Aktivitäten Russlands bieten.
So soll es beispielsweise in einer nachrichtendienstlichen Bewertung des französischen Innenministeriums, die dem WDR und anderen Medien vorliegen soll, heißen, welche anlässlich des Ausweisungsverfahrens gegen die frühere RT-France-Chefredakteurin Xenia Fedorowa verfasst wurde. Konkrete Spionageoperationen, die aus dem Russischen Haus gesteuert worden seien, soll jedoch auch das französische Ministerium nicht nennnen.
Russland könnte im Gegenzug Goethe-Institute schließen
Deutsche Nachrichtendienste nannten bislang diplomatische Einrichtungen Russlands wie Botschaften oder Generalkonsulate als Ausgangspunkte nachrichtendienstlicher Aktivitäten. Der Verfassungsschutz äußerte, dass dort häufig als Diplomaten getarnte russische Geheimdienstangehörige stationiert seien und unter dem Schutz der diplomatischen Immunität agierten. Bezüglich des Russischen Hauses war man bislang zurückhaltender.
Russland hat nach der deutschen Ankündigung „spiegelbildliche“ Gegenmaßnahmen angekündigt. Dabei hat Außenamtssprecherin Maria Sacharowa auch die Möglichkeit einer Schließung deutscher Goethe-Institute ins Spiel gebracht. Eine förmliche Entscheidung dazu ist jedoch bislang nicht gefallen.
Regierungspressekonferenz am 02.09.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach den aus Berlin erhobenen Vorwürfen gegen Russland, für den Anschlag vom Flughafen Leipzig verantwortlich zu sein, fordert die Bundesregierung von der Bevölkerung Vertrauen.
Diejenigen, die im Dienste des Staates seien, Behörden, Beamte, „aber natürlich auch die Regierung selbst, die einen Amtseid geschworen hat“ würden „gewissenhaft, sorgsam, besonnen, aber eben auch klar agieren“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 2. September, der dts Nachrichtenagentur. „Und deshalb können uns die Bürgerinnen und Bürger vertrauen.“
Der Regierungssprecher reagierte damit auf zahlreiche Journalistenfragen in der Regierungspressekonferenz, in denen nach Beweisen für die Urheberschaft Russlands für den Anschlag von Leipzig gefragt wurde.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatten am Dienstag zwar gesagt, dass man wisse, dass Russland hinter dem Anschlag von Anfang August stecke, aber keinerlei nachvollziehbaren Belege wie Bildmaterial oder andere Dokumente präsentiert.
Zu der Frage, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass die am Dienstag angekündigten Reaktionen – wie die Schließung des russischen Konsulats in Bonn oder die Kündigung des Vertrags mit dem „Russischen Haus“ in Berlin – Russland nun von weiteren Anschlagsversuchen abhalten, wollte der Regierungssprecher „nicht spekulieren“.
Meyer weiter: „Wir sollten nie naiv sein, aber wir sind schon sehr stark davon überzeugt, dass das verstanden wird.“ Die Tür und der Weg zu einem Frieden in der Ukraine seien jedoch „immer offen“. (dts/red)
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BGH-Urteil zu Maskenattesten
Gegen einen Facharzt lief über fünf Jahre ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Nach 29 Verhandlungstagen und 200 Zeugenaussagen wurde er in 26 von 264 Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Im Interview mit der Epoch Times spricht der Arzt exklusiv über Details und erläutert, weshalb er politischen Einfluss vermutet.
Die anhaltende Trockenheit hat in der Landwirtschaft zu Futterknappheit geführt. Den Landwirten stehen 30 bis 40 Prozent weniger Grundfutter als üblich zur Verfügung. Einige Betriebe müssen deshalb ihre Tiere vorzeitig verkaufen. In einzelnen Regionen geraten Schlachthöfe dadurch kurzfristig an ihre Kapazitätsgrenzen.
Im Zusammenhang mit dem Waffenfund in der Nähe von Berlin im vergangenen Jahr ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen einen Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Agententätigkeit und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dies bestätigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt heute bei einer Pressekonferenz.
Die Aufarbeitung kommt voran. Laut Bundesfinanzministerium wurden 208 Cum-Ex-Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen und Steuergelder in Höhe von knapp 3,6 Mrd. Euro zurückgefordert oder Erstattungen abgelehnt. Bei Cum-Cum waren es 96 Fälle und 840 Millionen Euro Steuergeld.
Heute Morgen ist ein 68-Jähriger mit gesundheitlichen Problemen in Hofgeismar, Hessen, mit einem Mercedes in eine Fußgängerzone gerast. Dabei erfasste er Passanten und prallte gegen ein Kaufhaus. Es gibt acht Verletzte, darunter keine Schwerverletzten.
Nachrichtendienste erhalten mehr Befugnisse. - Foto: iStock/BeritK
In Kürze:
Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.
Vom Beobachten zum Eingreifen
Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.
Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.
Kubicki: „Historischer Tabubruch“
FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“
Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform
Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.
Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.
Minderjährige als V-Leute?
„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Nachrichtendienste erhalten mehr Befugnisse. - Foto: iStock/BeritK
In Kürze:
Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.
Vom Beobachten zum Eingreifen
Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.
Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.
Kubicki: „Historischer Tabubruch“
FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“
Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform
Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.
Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.
Minderjährige als V-Leute?
„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Martin Jäger ist seit September 2025 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Er möchte den deutschen Auslandsgeheimdienst operativer machen. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.
Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.
Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben
Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.
Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage
Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.
BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen
Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.
„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert
Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.
Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“
Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.
Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar
Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.
Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte
Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
Ukrainisches Antonow-Frachtflugzeug am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor wurde dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt. - Foto: Jens Schlueter/Getty Images.
In Kürze:
Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.
Foto: Jens Schlueter/Getty Images.
Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?
Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.
Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen
Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.
Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt
Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.
Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.
Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images
Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf
Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.
Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.
Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)
Foto: via dts Nachrichtenagentur; Montage: Epoch Times
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Anschlag entgangen
Nach dem Drohnenvorfall in Leipzig spricht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von einer „neuen Gefahrenqualität“ und einer „hybriden Bedrohung“. Laut der Gewerkschaft der Polizei seien wir einem großen Anschlag entgangen. Die Drohne war so konfiguriert, dass sie die Sicherheitsbehörden umgehen konnte. Der Flugplatz gilt als wichtiges Drehkreuz für Militärtransporte in die Ukraine.
Nach dem Spitzentreffen zum Niedrigwasser auf Bundeswasserstraßen kündigte Verkehrsminister Steffen Bilger verschiedene Hilfsmaßnahmen an. Zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene sollen erleichtert werden und Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter möglich sein. Dies soll die Industrie unterstützen.
Zum Artikel
Linke kündigt Enteignung an
Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner hat angekündigt, dass ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung im Berliner Senat auf die Enteignung großer Wohnungsunternehmen bestehen werde. Um die Mieten langfristig zu stabilisieren, müsse ein Teil der Wohnungen der Marktlogik entzogen werden. In Berlin finden am 20. September die Landtagswahlen statt.
Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf eine ver.di-Demonstration in München ist der aus Afghanistan stammende Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag im Februar 2025 wurden eine 37-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind getötet und mehr als 40 Menschen verletzt.
Der Facebook-Konzern Meta hat bestätigt, dass sich seine KI in die Computersysteme eines anderen Unternehmens gehackt hat. Welches Unternehmen betroffen war, ist nicht bekannt. Nach den KI-Firmen OpenAI und Anthropic ist dies bereits der dritte Fall, in dem sich eine KI unerlaubt Zugang zu fremden Systemen verschafft hat.
Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026. - Foto: AFP via Getty Images
In Kürze:
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.
Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Was über Abdul B. bekannt ist
Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.
Streit über den Umgang mit Gefährdern
Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.
Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Rechtsstaatliche Grenzen
Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“
Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt
Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.
Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten
Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.
Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten
Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.
Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“
Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
Epoch Times berichtet am Samstag (4. Juli) ab 7:00 Uhr live von den Geschehnissen rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Das Aktionsbündnis „widersetzen“ kündigte Störaktionen gegen den Parteitag an. Ziel sei dabei, mit Blockaden die Delegierten daran zu hindern, zum Parteitag gelangen.
Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.
Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf
In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.
Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).
Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD
Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.
Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2025 am 30.06.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.
Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen
Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.
Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung
Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.
Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls
Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.
Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat
Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.
„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche
Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.
„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
Ein Pro-Ukraine-Demo. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von der geplanten Aufhebung des automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer in einer bestimmten Altersklasse wären in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Personen betroffen.
Die Anzahl der in Deutschland „aktuell aufhältigen“ ukrainischen Männer im Alter zwischen 23 und 60 betrage zum Stichtag 31. Mai genau 265.804 Personen, teilte das Bundesinnenministerium am Montag, 29. Juni, mit.
Öffentlich bekannt war bislang nur die Zahl der Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren, die zum Stichtag 9. März bei 349.520 lag und binnen zwölf Monaten um rund 52.000 gestiegen war. Außerdem lebten zu diesem Zeitpunkt 500.393 ukrainische Frauen im Alter zwischen 18 und 63 Jahren in Deutschland.
Die EU-Kommission will auf Bitte der ukrainischen Regierung den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. Die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen, für Deutschland hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits klar gemacht, dass er dafür ist.
Nachdem Russland 2022 den Krieg gegen die Ukraine gestartet hatte, war das Kriegsrecht im Land ausgerufen worden – inklusive eines Ausreiseverbotes für alle wehrpflichtigen Männer im Alter 23 und 60 Jahren. Trotzdem schafften es viele ins Ausland. Zum Einsatz an der Front dürfen in der Ukraine nur Männer ab 25 Jahren verpflichtet werden. (dts/red)
Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25. Juni 2026 in Berlin. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlichzugänglicheQuellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.
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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit
Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.
Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde
Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.
GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus
Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.
Wer ist die GFF?
Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.
Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss
Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.
Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.
Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?
Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt weiht mit dem Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Sinan Selen (r.), das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen ein. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
NeuesAbwehrzentrum eröffnet: Bundesinnenminister Dobrindt hat gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Selen das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingeweiht.
Bessere Vernetzung: Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessern.
Wegwerf-Agenten im Blick: Sicherheitsbehörden beobachten verstärkt Personen, die für einzelne Aufträge angeworben werden, ohne die Hintermänner zu kennen.
Reaktion auf neueBedrohungen: Das Zentrum soll Deutschlands Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe aus dem Ausland stärken.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen haben am Dienstag, 16. Juni, das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zu dem Termin, der im Berliner Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz stattfand, sind auch zahlreiche Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erschienen.
Bei dem Zentrum handele es sich laut Dobrindt um keine neue Behörde, sondern um eine gemeinsame Plattform. Diese solle den Informationsaustausch und die Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bekämpfung sogenannter hybrider Angriffe erleichtern.
Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Bei der Plattform handelt es sich nicht um die Erste ihrer Art. So gibt es bereits jetzt ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, ein Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Das GAZ Hybrid soll diese Koordination nun auf das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen erweitern.
GAZ Hybrid soll Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure stärken
Dobrindt erklärte, es gehe bei dem Aufbau der Plattform darum, „Koordinierung statt Kompetenzgerangel“ zu schaffen. Die deutschen Nachrichtendienste müssten zu „echten“ Geheimdiensten weiterentwickelt werden – mit entsprechenden Befugnissen im Online-Bereich und auch Möglichkeiten zur aktiven Abwehr, „die in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen“. Um diese Nachrichtendienstreform voranzutreiben, kündigte Dobrindt auch einen baldigen Kabinettsbeschluss an.
Deutschland sei ein „tägliches Ziel“ hybrider Übergriffe, so der Minister.
Eine entsprechende Einschätzung hatte auch Verfassungsschutzchef Selen vor mehreren Wochen geäußert. Russland sein in diesem Kontext am häufigsten auffällig geworden – allerdings seien auch aus China, dem Iran oder Nordkorea entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen.
Dobrindt erklärte dazu:
„Hybride Bedrohungen sind der Schattenkrieg des 21. Jahrhunderts. Kein heißer Krieg, aber eine dunkle Bedrohung, die versucht, sich manipulativ über unser Land zu legen. Wir antworten heute mit einem starken, gemeinsamen Schild gegen diese hybride Bedrohung.“
Einrichtungen wie das GAZ Hybrid seien daher ein Beitrag zum Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure.
Breites Aufgabenspektrum und mehrere Sicherheitsbehörden eingebunden
Zu den Bedrohungen, die in diesem Kontext genannt werden, gehören unter anderem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Kampagnen zur Desinformation. In weiterem Sinne seien auch Einflussnahme auf Wahlen, Staatsterrorismus, transnationale Repression oder Proliferation dazu zu zählen. Dabei handelt es sich um die Weitergabe sensibler Technologien und Waffen.
Unter transnationaler Repression versteht man Bestrebungen von Staaten, Oppositionelle auch außerhalb der eigenen Grenzen zu verfolgen. Dies kann beispielsweise durch gezielte Angriffe, aber auch durch Verweigerung diplomatischer Dienste oder Diffamierungskampagnen erfolgen. Neben China, das etwa gegen Falun-Gong-Praktizierende, Tibeter und Demokratie-Aktivisten vorgeht, ist auch die Türkei mit Blick auf die Gülen-Bewegung in dieser Weise vorgegangen.
Solche Bedrohungen soll das GAZ Hybrid künftig frühzeitig zu erkennen helfen und bekämpfen. Dabei baut die Einrichtung auf bestehenden Strukturen auf und erweitert die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zu den ständigen Teilnehmern des GAZ Hybrid gehören unter anderem alle Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, ebenso die Kriminalämter. Außerdem werden auch Bundespolizei, BND, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Generalzolldirektion mit von der Partie sein. Bei Bedarf lassen sich auch andere Stellen einbinden, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören etwa die Bundeswehr oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Fünf Arbeitsgruppen und deren Aufgabenbereiche
Bei den Sitzungen der gemeinsamen Zentren gibt es grundsätzlich keine Hierarchie. Vielmehr wird in den Lagebesprechungen sowie bei den Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Das neue Zentrum soll nach Angaben des Innenministeriums in fünf Arbeitsgruppen agieren: AG Lage, AG Operativer Informationsaustausch, AG Desinformation und Einflussnahme, AG Wirtschaft und schließlich AG Analyse und Berichtswesen. Die einzelnen Gruppen sammeln und bewerten alle relevanten Infos, besprechen sich zu den Maßnahmen, werten Angriffe im Vorfeld von Wahlen aus und vernetzen sich mit Unternehmen und Verbänden.
Eine Arbeitsgruppe hat dabei sogenannte Wegwerf-Agenten im Fokus. Dabei handelt es sich um Personen, die für einzelne Aktionen angeworben werden – etwa über soziale Netzwerke und gegen Geld.
Häufig geht es dabei um Sabotage oder Informationsbeschaffung. Die Angesprochenen kennen dabei die eigentlichen Auftraggeber oder deren Ziele oft gar nicht. Sicherheitsbehörden zufolge bedienen sich ausländische Akteure zunehmend dieser Akteure.
GAZ Hybrid illustriert Wandel im Sicherheitsverständnis
Das GAZ Hybrid stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine organisatorische Neuordnung dar, sondern spiegelt auch einen Wandel im Sicherheitsverständnis wider. In früheren Zeiten hatten sich Sicherheitsbehörden stärker auf Terrorismus oder klassische Spionage konzentriert. Mittlerweile rücken heute Grauzonen-Konflikte in den Mittelpunkt – dabei handelt es sich Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Verfassungsschutz-Präsident Selen erklärte im Rahmen des Pressetermins dazu:
„Hybride Angriffe sind keine vorübergehende Gefahr. Sie sind das Mittel der Wahl in internationalen Konflikten unserer Gegenwart weit im Vorfeld klassischer bewaffneter Konflikte. Und wir werden langfristig mit dieser Gefahr konfrontiert bleiben.”
Feuerwehr am 24. Mai 2026 in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. - Foto: Vladyslav Musienko/AFP via Getty Images
In Kürze:
EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.
EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht
Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.
Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern
Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.
Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent
Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.
Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?
Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.
Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“
Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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