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Brandbrief an Merz: Polizeigewerkschaft fordert Verschärfung bei Einbürgerung und Asylgesetz

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit islamistischen Gefährdern.
Anlass für das Schreiben ist der Anschlag auf den Christopher Street Day am Abend des 25. Juli. Dabei starb eine Frau, 29 Menschen erlitten Verletzungen.
Teggatz spricht in seinem Brief von „anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit“.
Aus seiner Sicht besteht insbesondere bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus gesetzlicher Handlungsbedarf.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, so Teggatz weiter.
Ferner solle die Einbürgerung wieder stärker an eine „nachweislich erfolgreiche Integration“ geknüpft sein. Sie müsse „den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden“.

Ausweisungen sollen einfacher möglich sein

Des Weiteren spricht er sich für strengere Vorschriften zum „besonderen Ausweisungsinteresse“ nach dem Aufenthaltsgesetz aus. Dieses liegt vor, wenn vom Aufenthalt eines Ausländers eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Laut Teggatz kommt es trotz eines gesetzlich festgelegten besonderen Ausweisungsinteresses immer wieder vor, dass Abschiebungen unterbleiben, weil Gerichte im Einzelfall keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen.
Daher will die DPolG eine gesetzliche Klarstellung. Die im Gesetz genannten Tatbestände sollen künftig als Gefährdungsnachweis gelten und Ausweisungen rechtssicherer ermöglichen.
Beim Asylrecht sieht die Gewerkschaft ebenfalls Reformbedarf. Sie fordert klarere Regelungen für den Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln. Teggatz nennt Fälle, in denen Menschen mit hierzulande gewährtem Schutzstatus in ihre Heimat reisen. Nach Teggatz‘ Auffassung führen die derzeitigen Regelungen häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Klare gesetzliche Vorgaben sollen daher Spielräume verringern.
Abschließend verweist Teggatz darauf, dass die Vorschläge der DPolG „seit Langem auf dem Tisch liegen“. Nun müssten Taten folgen.
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Bericht: 1.150 Islamisten aus Deutschland reisten nach Syrien oder Irak – die Hälfte mit deutschem Pass


In Kürze:

  • Der mutmaßliche CSD-Attentäter besaß die deutsche Staatsangehörigkeit, nachdem er hier geboren worden war.
  • BMI: Eine Rücknahme der Einbürgerung ist in anders gelagerten Fällen unter bestimmten Umständen möglich.
  • Von 1.150 Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, hatten rund die Hälfte einen deutschen Pass.

 
Der mutmaßliche Täter des Anschlags beim Berliner Christopher Street Day am Samstag, 25. Juli, ist ein deutscher Staatsbürger libanesischer Herkunft. Er war den Behörden als Islamist bekannt.
Nach einem gescheiterten Versuch, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, wurde er im Libanon verhaftet. Nach einer Verurteilung musste ihn Deutschland jedoch wieder aufnehmen.
Dass dies kein Einzelfall ist, darüber berichtet die „Berliner Zeitung“.
Unter Verweis auf Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) heißt es, dass seit 2011 etwa 1.150 Islamisten aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind. Mehr als die Hälfte davon besaß einen deutschen Pass. Bei etwa 65 Prozent gibt es Hinweise auf Unterstützung des IS, von al-Qaida oder ähnlichen Gruppierungen.
Rund 35 Prozent halten sich nach Auskunft des Ministeriums weiterhin im Ausland auf. Etwa ein Viertel soll im Irak oder in Syrien umgekommen sein.

Radikalisierung, Bekennervideo

Abdul B. radikalisierte sich nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung über mehrere Jahre hinweg. Es war keine Turboradikalisierung“, sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network der „Berliner Morgenpost“. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, „warum er einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wird“.
Nach dem Terroranschlag hat die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein Bekennervideo gefunden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der „BILD“. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf den IS leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Bei dem Terroranschlag am Samstag mit einem Auto wurde eine Frau getötet und 31 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter soll auch eine Machete benutzt haben. Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten.

Einbürgerung: Möglichkeit der Rücknahme besteht

Abdul B.s Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert, weswegen er im Jahr 2005 als deutscher Staatsbürger zur Welt gekommen ist.
Dobrindt verwies darauf, dass einige Gefährder wie Abdul B. die deutsche Staatsbürgerschaft hätten. Solche Menschen könnten also nicht ausgewiesen werden. „Das heißt, diese Gefährder sind objektiv vorhanden. Wir müssen unsere Gesellschaft bestmöglich davor schützen.“
CSU-Chef Markus Söder forderte, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen. Jemand, der als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.
Auf die Frage, ob die geltenden Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in anders gelagerten Fällen ausreichen, wenn die Person sich nach dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft einer islamistischen Terrororganisation anschließe, verwies das Ministerium auf verfügbare Maßnahmen.
„Im Staatsangehörigkeitsgesetz sind bereits Sicherstellungen vorhanden, damit Personen nicht eingebürgert werden können, die sich im Sinne der Fragestellung betätigen“, zitiert BZ eine Sprecherin.
Dazu gehöre ein Ausschluss der Einbürgerung, sollten verfassungsfeindliche Aktivitäten unterstützt werden. Auch „die Möglichkeit einer Rücknahme der Einbürgerung“ sei vorgesehen.

9.110 gewaltbereite Islamisten

Ob das ausreiche, sagte das BMI gegenüber der Zeitung nicht. So sollten die „derzeit geltenden Rechtsrahmen einer fachlichen Prüfung unterzogen werden“.
Die Angaben des BMI zu 1.150 decken sich weitgehend mit der Antwort der Behörde auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2021. Darin heißt es auch, dass die meisten Ausreisen in den Jahren 2013 bis 2015 registriert wurden. Der überwiegende Teil der ausgereisten Personen war jünger als 30 Jahre. Auch laut damaliger Antwort besaß mehr als die Hälfte der ausgereisten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.
In einem Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem vergangenen Jahr wird das gesamte „Islamistische Personenpotenzial“ auf 27.200 geschätzt. Rund 9.110 Personen gelten als gewaltbereit.
Zudem heißt es, dass die Zahl der Ausreisen ab 2015 rückläufig sei. Bereits seit 2019 würden Ausreiseversuche nach Syrien oder in den Irak nur noch selten registriert. „Derzeit zeichnet sich weltweit kein Jihadschauplatz ab, der für die islamistische Szene in Deutschland eine auch nur annähernd vergleichbare Relevanz entwickeln könnte, wie Mitte der 2010er-Jahre Syrien oder der Irak“, heißt es in dem Bericht.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)