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Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts soll Teil einer Schleuserbande gewesen sein


In Kürze:

  • Die Kölner Ausländerbehörde geriet bereits mehrfach in die Schlagzeilen:
  • Eine ehemalige Mitarbeiterin soll 76.000 Euro kassiert haben.
  • Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits 2022.

 
Nachdem die Polizei Anfang Dezember vergangenen Jahres einer mutmaßlichen Schleuserbande auf die Schliche kam und mehrere Personen verhaftete, gab es nun Konsequenzen in der betroffenen Kölner Behörde.
Im Ausländeramt des Stadtteils Ehrenfeld habe Subha L. vier Jahre gearbeitet, berichtete „BILD“. Sie stehe unter Verdacht, diese Zeit genutzt zu haben, um an Inder mit auf Zypern eingegangenen Scheinehen Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland vermittelt zu haben.
Laut „BILD“ soll sie mit ihrem Mann etwa 76.000 Euro dafür kassiert haben.

Bulgarinnen zum Heiraten nach Zypern geschickt

Die Aufenthaltsgenehmigungsanträge soll die Frau, die Deutsche mit indischen Wurzeln ist, dann in der Behörde selbst bearbeitet und genehmigt haben. Mittlerweile hat das Amt die Fälle untersucht und die „rechtswidrig festgestellten Erteilungen […] durch entsprechende Rücknahmeentscheidungen aufgehoben“, so die Stadtverwaltung gegenüber der Zeitung.
Wie „WELT“ berichtete, soll die Mitarbeiterin etwa 20 Männern aus Indien zu Aufenthaltsgenehmigungen verholfen haben. Dazu hatte die Bande Bulgarinnen nach Zypern gebracht, wo sie Ehen eingingen. Als EU-Bürgerinnen gilt für die Osteuropäerinnen die Freizügigkeit, die ihnen erlaubt, sich in Deutschland niederzulassen. Die Behörden der östlichen Mittelmeerinsel schienen dabei kaum zu prüfen, ob die Frauen in Bulgarien bereits verheiratet waren oder ob sie ihre zukünftigen Partner überhaupt persönlich kannten.
Die Schleuserbande soll aus vier Personen bestanden haben. Im kommenden Februar beginnt voraussichtlich der Prozess gegen sie vor dem Landgericht Darmstadt. Dabei gilt laut „BILD“ das jüngste Mitglied der Bande als wichtiger Zeuge. Nach Angaben seines Anwaltes Marc Piel war der 26-Jährige „vollumfänglich geständig“ und habe das „verwirklichte Unrecht“ eingesehen.

Abschiebungen verhindert?

Die Kölner Behörde ist bereits in die Schlagzeilen geraten. So gab es 2022 einen ähnlichen Vorfall. Bei einer Razzia im Oktober jenes Jahres nahm die Polizei die Mitglieder einer Schleusergruppe fest, darunter die Gruppenleiterin des Ausländeramtes. Laut Anklage hatte sie Daten manipuliert und gefälschte Aufenthaltsdokumente sowie Reisepapiere ausgestellt, um überwiegend Syrern die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dafür hat sie insgesamt etwa 15.000 Euro erhalten. Das Landgericht Köln verurteilte sie Ende Juni 2023 zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
Im vergangenen August war bekannt geworden, dass Köln die Abschiebung von mehreren Hundert Ausreisepflichtigen verhindert haben soll. Unter sollen sich auch zahlreiche Straftäter befunden haben.
Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, sagte gegenüber „WELT“: „Hier wurde Recht und Gesetz mit voller Absicht gebrochen, um Menschen hierzubehalten, die längst hätten abgeschoben werden müssen.“ Diese Menschen könne man nicht integrieren, „und ich will sie auch gar nicht integrieren. Da sind Kriminelle dabei, da sind Sozialstaatsbetrüger dabei“.
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Brandbrief an Merz: Polizeigewerkschaft fordert Verschärfung bei Einbürgerung und Asylgesetz

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit islamistischen Gefährdern.
Anlass für das Schreiben ist der Anschlag auf den Christopher Street Day am Abend des 25. Juli. Dabei starb eine Frau, 29 Menschen erlitten Verletzungen.
Teggatz spricht in seinem Brief von „anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit“.
Aus seiner Sicht besteht insbesondere bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus gesetzlicher Handlungsbedarf.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, so Teggatz weiter.
Ferner solle die Einbürgerung wieder stärker an eine „nachweislich erfolgreiche Integration“ geknüpft sein. Sie müsse „den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden“.

Ausweisungen sollen einfacher möglich sein

Des Weiteren spricht er sich für strengere Vorschriften zum „besonderen Ausweisungsinteresse“ nach dem Aufenthaltsgesetz aus. Dieses liegt vor, wenn vom Aufenthalt eines Ausländers eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Laut Teggatz kommt es trotz eines gesetzlich festgelegten besonderen Ausweisungsinteresses immer wieder vor, dass Abschiebungen unterbleiben, weil Gerichte im Einzelfall keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen.
Daher will die DPolG eine gesetzliche Klarstellung. Die im Gesetz genannten Tatbestände sollen künftig als Gefährdungsnachweis gelten und Ausweisungen rechtssicherer ermöglichen.
Beim Asylrecht sieht die Gewerkschaft ebenfalls Reformbedarf. Sie fordert klarere Regelungen für den Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln. Teggatz nennt Fälle, in denen Menschen mit hierzulande gewährtem Schutzstatus in ihre Heimat reisen. Nach Teggatz‘ Auffassung führen die derzeitigen Regelungen häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Klare gesetzliche Vorgaben sollen daher Spielräume verringern.
Abschließend verweist Teggatz darauf, dass die Vorschläge der DPolG „seit Langem auf dem Tisch liegen“. Nun müssten Taten folgen.