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Livestream zum AfD-Bundesparteitag: Aktionsbündnis kündigt Blockaden an – Polizei warnt vor „Endzeit-Szenario“

Epoch Times berichtet am Samstag (4. Juli) ab 7:00 Uhr live von den Geschehnissen rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Das Aktionsbündnis „widersetzen“ kündigte Störaktionen gegen den Parteitag an. Ziel sei dabei, mit Blockaden die Delegierten daran zu hindern, zum Parteitag gelangen.
Auf ihrer Website kündigte die …
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Neubauer und Campact unterstützen Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag


In Kürze:

  • Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
  • Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
  • Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

 
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.

Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf

In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.

Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).

Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Wenn Verliebtsein nicht mehr ausreicht – Diskussion über die Ehe

Im Jahr 2024 gab es laut Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland 349.200 Eheschließungen. Dies ist der letzte Stand der Erhebung. Die Heiratszahlen befinden sich damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1950, als sich noch 750.452 Paare das Ja-Wort gaben. Im Jahr 2024 ließen sich zudem 129.300 Ehepaare scheiden. Ehen halten hierzulande im Durchschnitt 14 Jahre und 7 Monate.
Außerdem leben in Deutschland rund 17 Millionen als Singles. Das ist umgerechnet jede fünfte Person. Dieser Trend sei in den vergangenen 20 Jahren signifikant gestiegen, erklärte das Destatis. Im Jahr 2004 lebten 14 Millionen Menschen allein.

„Nieder mit dem Patriarchat“

Vor diesem Hintergrund ist es an sich nicht verwunderlich, dass für die Ehe die Sinnfrage gestellt wird.
Doch den Berliner Jungsozialisten der SPD geht es nicht um gesellschaftliche Trends. Sie forderten vielmehr auf dem SPD-Landesparteitag Anfang Mai in der kämpferischen Art des vergangenen Jahrhunderts ein Ende des „Patriarchats“. Wörtlich lautete der Juso-Antrag Nr. 108/II/2025 auf Seite 194 des Antragsbuches: „Nieder mit dem Patriarchat, auch wenn es sich romantisch anfühlt: Zivilehe abschaffen, Verantwortungsgemeinschaften umsetzen.“
Um es vorwegzunehmen: Das Juso-Ansinnen wurde auf Empfehlung der Antragskommission von der Tagesordnung genommen und auf das Jahr 2027 vertagt. Denn parteiintern stieß der Vorstoß der Jusos auf Kritik. Möglicherweise war den Genossen das Thema kurz vor der Berliner Landtagswahl zu heikel. Berlin wählt am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus sowie Bezirksverordnetenversammlungen.
Und so äußerte denn auch der SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Die Idee kenne ich noch aus meinen eigenen Juso-Zeiten. Schon damals hatte ich dazu eine andere Haltung als die Jusos. Ich war sehr für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, aber sie abzuschaffen, ist nicht mein Thema. Ich bin sehr gern verheiratet und das war die beste Entscheidung“, wird vom Medium zitiert.
Das Thema steht aber im kommenden Jahr erneut zur Debatte und auch mindestens eine Forderung der Jusos – Abschaffung des Ehegattensplittings – wurde von der SPD-Parteispitze als ernsthaftes Vorhaben für die Bundespolitik aufgegriffen. Daher sei dem „Patriarchats“-Papier der Jungsozialisten eine nähere Betrachtung gegönnt.

Worum es geht

„Das Patriarchat ist eines der Kernunterdrückungssysteme unserer Gesellschaft“, beginnt der Juso-Antrag. „Um die Unterdrückung von Frauen durch Cis-Männer abzusichern, haben sich über Jahrtausende Institutionen entwickelt, die systematische Machtgefälle in die gelebte Praxis umsetzen und normalisieren“, heißt es weiter. Unter Cis-Männern wird im Gegensatz zu Trans-Männern ein Mann verstanden, der sich selbst aufgrund seines angeborenen Geschlechts als Mann versteht.
Eine der Institutionen, in der die Frau unterdrückt werde, sei die Ehe, so der Wortlaut des Antrags weiter. Die Ehe sehen die Jusos weiterhin als Machtinstrument des Staates, „um durch das Zeugen von Kindern […] verlässlich neue Arbeitskräfte durch die Arbeiter*innenklasse selbst sicherzustellen“.
Hieraus hätten sich „viele Privilegien für Verheiratete“ ergeben, „die sich heute beispielsweise mit dem Ehegattensplitting noch in Steuervergünstigungen niederschlagen“. Diese steuerliche Besserstellung von Ehepaaren soll entfallen, da sie nach Juso-Ansicht Frauen in die finanzielle Abhängigkeit treibe.

„Unter dem Vorwand des Verliebtseins“

Als weiterer historisch gewachsener Grund gegen die Ehe wird angeführt: „Unter dem Vorwand des Verliebtseins wurde verschleiert, dass Frauen, die heirateten, viele ihrer Selbstbestimmungsrechte mit aufgaben. Sie durften lange ohne Zustimmung des Ehemannes keine Arbeit aufnehmen, kein Bankkonto eröffnen.“
Frauen seien zudem „oft Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgesetzt“. So sei „Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 strafbar gemacht“ worden. „Die Institution der Ehe hat eine jahrtausendelange Geschichte der Unterdrückung der Frau“, geben sich die Jungsozialisten überzeugt.

Grundgesetzänderung nötig

Deshalb schlagen sie ein neues Modell des Zusammenlebens vor. Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, Verwandtschaftsgrad oder Anzahl der Beteiligten rechtlich verbindlich Verantwortung füreinander übernehmen, und zwar in sogenannten „Verantwortungsgemeinschaften“.
Themen wie Erbrecht, Fürsorge und Aufenthaltsrechte sollen in der Verantwortungsgemeinschaft selbst geregelt werden. Weil das Grundgesetz in Artikel 6 jedoch der Ehe und Familie einen besonderen Schutz gewährt, fordern die Jusos eine Streichung des Absatzes 1. Bestehenden Ehen räumen die Jungsozialisten indes so etwas wie einen Bestandsschutz während einer „Übergangsphase“ ein.

Digitale Kommunikation bevorzugt?

Die Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in den USA, die sich der Förderung von wirtschaftlich benachteiligten Familien verschrieben hat, zitiert in einem Onlinebeitrag das US-Meinungsforschungsinstitut Pew Research Center. Dieses sei im Jahr 2025 zu dem Schluss gekommen, dass die Generation Z im Alter von 18 bis 29 Jahren von allen bisherigen Generationen jene sei, die am wenigsten geneigt sei, „romantische Partnerschaften zu suchen oder einzugehen“, schreibt Lauren Hall.
In dem Beitrag wird außerdem die Psychologin Jean Twenge zitiert, die als mögliche Gründe für dieses Verhalten auf die zunehmende Abhängigkeit von Smartphones und sozialen Medien verweist. Diese würden die persönlichen Interaktionen für viele beängstigend oder sogar überflüssig machen. Digitale Kommunikation hingegen biete eine sicherere, kontrollierte Umgebung, die junge Erwachsene vor der Verletzlichkeit schütze, die mit traditionellen Liebesbeziehungen einhergehe, so die Psychologin.
Auch wirtschaftliche Faktoren spielten eine bedeutende Rolle. Die Anthropologin Helen Fisher wird in dem Beitrag mit der Ansicht zitiert, dass finanzielle Unsicherheit ein abschreckender Faktor für Beziehungen sei. Angesichts eines unsicheren Arbeitsmarkts legen Angehörige der Generation Z Wert auf finanzielle und persönliche Stabilität, bevor sie sich auf eine Beziehung einlassen, so die Anthropologin.

Was Ehe heute wertvoll macht

Die Ehe ist zwar nicht veraltet geworden, aber es ist offenkundig, dass sich ihr Charakter in den vergangenen Jahrzehnten in der gesamten westlichen Welt stark verändert hat.
Sie hat zunehmend eine symbolische Bedeutung gewonnen; sie ist das, was die Jusos kritisieren: eine Institution der Liebe und emotionalen Verbindlichkeit. Auch wenn die Eheschließungen zurückgehen – was auch mit dem Bevölkerungsschwund zu tun hat – bleibt das offizielle Ja-Wort unter Zeugen für zwei Verliebte weiterhin populär.
Denn die vermeintliche finanzielle Abhängigkeit der Frau – wie in dem Juso-Antrag mehrfach betont – gibt es so nicht mehr. Frauen sind heutzutage weit überwiegend finanziell unabhängig und auch die rechtlichen Absicherungen für Kinder in nicht ehelichen Partnerschaften sind bereits möglich.
Es stimmt: Die Ehe ist keine zwingende Voraussetzung mehr für das Zusammenleben oder eine Familiengründung. Aber die Eheschließung bleibt ein besonderes Bekenntnis für Verlässlichkeit und gegenseitige Verpflichtung eines Paares.
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„So wahr mir Gott helfe“: Gott in der Politik

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte am 16. Mai im kanadischen Calgary der ehemalige Ministerpräsident von Neufundland, Alfred Brian Peckford, die Zuhörer auf einer Konferenz für Anwälte. Er warf den kanadischen Juristen eine zunehmende Säkularisierung von Justiz und Verfassung in Kanada vor.

Die meisten Deutschen sind Kirchenmitglieder

In Deutschland sind Staat und Kirche offiziell voneinander getrennt. Dennoch kooperiert der Staat mit den beiden christlichen Großkirchen. Das bekannteste Beispiel ist der Einzug der Kirchensteuer für die evangelische sowie für die katholische Kirche. Hier tritt der Staat jedoch nur als Dienstleister auf und lässt sich von den Kirchen dafür auch bezahlen.
Evangelische Freikirchen und andere christliche religiöse Gemeinschaften hingegen, wie die Neuapostolische Kirche, Baptisten, Mennoniten, Pfingstler, Adventisten, Mormonen oder die Heilsarmee, finanzieren sich über freiwillige Spenden und sind vom Staat bewusst unabhängig. Insgesamt bekennen sich laut „Statista“ knapp 900.000 Christen in Deutschland zu Freikirchen.
Zum katholischen Glauben bekennen sich 19,4 Millionen Deutsche, zum evangelischen Glauben 17,4 Millionen. Zusammengenommen bekennen sich unter den 83,4 Millionen Deutschen 37,7 Millionen zum Christentum und stellen damit eine leichte Mehrheit dar.

Christliche Grundsätze in der Politik

So verwundert es nicht, dass sich auf den ersten Blick in der Politik und in manchen staatlichen Einrichtungen ein christliches Grundverständnis der deutschen Gesellschaft abbildet. Etwa in christlich-religiösen Grundsätzen und Symbolen. Die Partei Christlich Demokratische Union (CDU) zum Beispiel definiert ihre Politik laut eigenem Grundsatzprogramm von 2024 über „das christliche Verständnis vom Menschen“.
Theologisch konkret wird die CDU mit dieser Aussage jedoch nicht. Vielmehr fühlt sie sich auch „den Traditionen der Aufklärung verpflichtet und erklärt, allen Menschen offen zu stehen, die – unabhängig von der eigenen religiösen Überzeugung“ die Grundwerte der Partei teilen.
Damit ist die CDU trotz Namensgebung keine explizit christliche Partei. Da sie sich zudem auf das Zeitalter der Aufklärung beruft, deren Grundgedanke der Humanismus ist, gibt es Christen, die der Partei ihr vermeintliches „Christsein“ gänzlich absprechen.
Nach jeder Bundeskanzlerwahl sind in erster Linie Christen daran interessiert, welche Eidesformel der neue Bundeskanzler spricht. Der Amtseid des Bundeskanzlers ist in Artikel 56 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 64, Absatz 2 GG festgelegt und entspricht dem Eid des Bundespräsidenten. Die Schlussworte „So wahr mir Gott helfe“ am Ende der Eidesformel sind ein freiwilliger Zusatz. Diese Option drückt damit Respekt vor der Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 GG aus.
Während Friedrich Merz (CDU) den Amtseid mit dem religiösen Zusatz ablegte, nutzte sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD) den weltlichen Zusatz „Ich schwöre es“. Gerhard Schröder (SPD) war der erste Bundeskanzler, der auf Gottes Hilfe bei seinem Amtseid verzichtete.
Auch Bundesminister sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit schwören einen ähnlichen Eid, bei dem der religiöse Zusatz optional ist.
Laut der einstigen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die als Pfarrerstochter aufwuchs, war der Zusatz ein selbstverständliches Bekenntnis. „Die Formel ‚So wahr mir Gott helfe‘ macht uns Menschen bewusst, dass all unser Handeln und Bestreben fehlbar und begrenzt ist“, wird sie auf dem von katholischen Kirche betriebenen Onlineportal „katholisch.de“ zitiert.

Gott im Grundgesetz

Im Grundgesetz sticht die Präambel mit einem Gottesbezug hervor: Dort heißt es im ersten Satz: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche Volk […] dieses Grundgesetz gegeben.“ In diesem ersten Satz wird eine Selbstbegrenzung der staatlichen Macht ausgedrückt. Die letzte Instanz sei nicht der Mensch, sondern Gott.
Obwohl die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik höchstwahrscheinlich bei dem Begriff „Gott“ an den christlich-jüdischen Gott der Bibel bzw. der Thora dachten, kann Gott heute auch für die dritte abrahamitische Glaubensrichtung, den Islam, gelten und grenzt Muslime nicht aus. Denn im Arabischen nutzen auch Christen den Begriff „Allah“ für den biblischen Gott.

Staatliche Neutralität

Wie aber steht es um die weltanschauliche Neutralität des Staates? Dazu hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages im Jahr 2016 eine Stellungnahme herausgegeben.
Darin heißt es: „Ein Widerspruch der Präambel zu der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates läge nur dann vor, wenn die Präambel sich für einen christlichen Staat ausspräche oder den Einzelnen auf den christlichen Glauben festlegen würde.“
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 4, Absatz 1 des GG verwiesen: Das dort verankerte Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit schütze die innere Freiheit des Einzelnen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und diese nach außen zu bekennen und zu verbreiten. Zudem sei auch das Recht, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu teilen, geschützt.

Jesus mahnte, nicht zu schwören

Dennoch bleibt die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, bei der Vereidigung der höchsten Staatsvertreter und bei der Verbeamtung einen Eid anzubieten, bei dem die Option besteht, auf Gott zu schwören oder nicht. Schließlich erleben alle christlichen Religionsgemeinschaften jedes Jahr massive Austritte und die deutsche Gesellschaft wird zunehmend säkular.
Außerdem verbietet das Neue Testament der christlichen Bibel sogar ausdrücklich das Schwören. In der Bergpredigt (Matthäus 5,34) stellte Jesus eine Forderung auf: „Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt.“ Und wenig später (Matthäus 5, 37) mahnte er: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.“
Kurzum: Wer schwört, um seine Worte zu untermauern, dessen normale Worte scheinen offenbar weniger glaubwürdig. Jesus aber ermahnt oder ermutigt dazu, dass auch ohne Schwur die Worte eines Menschen glaubhaft gemeint sein sollen.
In einer Auslegung der katholischen Kirche, dem „Katechismus“ heißt es, Jesu Worte würden nur das „mitmenschliche Verhalten“ betreffen „und nicht unmittelbar die Eidesableistung vor Gericht“. Und weiter: „Die katholische Kirche sucht der Forderung der Heiligen Schrift dadurch zu entsprechen, dass sie die Eidesleistung möglichst einschränkt und sie nur für erlaubt ansieht, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen.“
Zudem wird in dem Katechismus darauf hingewiesen, dass auch die evangelische Theologie „die sittliche Erlaubtheit des Eides, der ein Bekenntnis zu Gott zum Ausdruck bringt“, bekräftige. Unter zahlreichen Freikirchen wird indes jegliche Form von Eid oder Schwur abgelehnt. Die ältesten christlichen Glaubensrichtungen dieser Art sind die Mennoniten, die Herrnhuter Brüdergemeine
und die Quäker.

Christliches Abendland – eine Fiktion?

In sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – gibt es in den Landesverfassungen keinen Bezug zu Gott. Ähnlich uneinheitlich wie in Deutschland sieht es auch bei den Mitgliedsstaaten der EU aus. Neben Deutschland finden sich nur in Dänemark, Griechenland und Irlands in den Verfassungen ausdrücklich ein direkter Gottesbezug.
In Großbritannien, das immerhin drei Kreuze in der Nationalflagge des Vereinigten Königreichs, dem „Union Jack“, führt, ist staatliches Schwören auf Gott häufiger verbreitet. Wer etwa in England eingebürgert werden will, muss einen Eid schwören, der folgendermaßen beginnt: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen“.
Parlamentarier des Ober- und Unterhauses haben – wie in Deutschland – die Option, bei ihrer Vereidigung zu sagen „So help me God“ oder diesen Zusatz wegzulassen. Britische Monarchen haben bisher ihren Krönungseid ebenfalls mit der Formulierung „So help me God“ abgeschlossen.
Bei so wenig Gottesbezug in Europa muss gefragt werden: Wie christlich ist das „christliche Abendland“? Die katholische Kirche hat darauf eine klare Antwort. In einem Beitrag von „katholisch.de“ heißt es: „Das christliche Abendland ist Fiktion.“
Der Theologe der Hochschule Vallendar, Manfred Becker-Huberti erklärte im Jahr 2016 vor dem Hintergrund der Pegida-Bewegung in Deutschland, der Begriff „christliches Abendland“ sei ab dem 5. Jahrhundert „ursprünglich als Bezeichnung für die ehemaligen römischen Provinzen des westlichen Europas verwendet“ und als „Kampfbegriff“ gegen die griechisch-orthodoxe Kirche von Byzanz gebraucht worden.
In ähnlicher Weise werde der Begriff heute wieder angewandt, um „sich gegen eine drohende Islamisierung“ zu verteidigen. Wer den Begriff „Christliches Abendland“ in dieser Weise benutze, wolle „etwas verteidigen, was es so in der Form nie gegeben hat“, erklärt der katholische Theologe.

Jeder ist seines Glückes Schmied

Die Frage nach einem Leben mit oder ohne Gott ist eine der ältesten Fragen der Menschheit. Leben mit einem Gott gibt Milliarden von Menschen auf der Welt Sinn und Halt, spendet Trost in Krisen und dient meist als gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Leben ohne Gott – oft bezeichnet als Atheismus, Agnostizismus oder Humanismus – stellt die Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund. Mit dieser Weltanschauung wird jeder Mensch zu seines Glückes Schmied. Säkulare Personen empfinden dies oft als die ultimative Freiheit der Menschheit.
Am Ende sind jedoch beide Weltanschauungen stets für ihr Handeln selbst verantwortlich. Zumindest in dieser Hinsicht gibt es Einigkeit unter religiösen und nichtreligiösen Menschen.
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27 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich – Verbände fordern weniger Bürokratie

Zum bundesweiten Ehrentag anlässlich des 77-jährigen Bestehens des deutschen Grundgesetzes haben Verbände eine Stärkung des Ehrenamts gefordert.
Weniger Bürokratie für die ehrenamtliche Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf verlangten am Samstag etwa die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie der Sozialverband Deutschland. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bekräftigte: „Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Demokratie.“

Das Grundgesetz feiern

Der „Ehrentag“ wurde auf Anregung des Bundespräsidenten am 23. Mai zum ersten Mal begangen – er fiel damit auf den Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949.
Bundesweit luden Initiativen, Vereine, Verbände und Nachbarschaften dazu ein, gemeinsam mit anzupacken und sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Steinmeier las unter anderem gemeinsam mit seiner Frau in einer Bibliothek in Berlin-Wedding Kindern vor, half beim Gärtnern und wollte am Abend eine Senioreneinrichtung besuchen.
Das Grundgesetz zu feiern „tun wir am besten dadurch, indem wir uns gemeinsam vornehmen, etwas für das Land zu tun, für die Nachbarschaft, für die Gemeinde, für die Region“, sagte Steinmeier in Berlin.
Ehrenamtliche Arbeit sei „zentral wichtig“ in Deutschland. Sie bringe Gewinn und mache Spaß. „Wer gedacht hat, wir seien ein Land der schlechten Laune, der hätte mich in der Woche vor dem Ehrentag durch Deutschland begleiten sollen“, sagte der Präsident.
Steinmeier: «Die Demokratie braucht aktive Bürger. Sie braucht Tatkraft.»

Steinmeier: «Die Demokratie braucht aktive Bürger. Sie braucht Tatkraft.»

Foto: Christophe Gateau/dpa

Bürokratie behindert Helfer

Die deutsche Botschaft in London erklärte im Portal X, Demokratie lebe „von der Beteiligung der Menschen“. Daher werde der Ehrentag begangen, inspiriert von einem ähnlichen Tag in Großbritannien, dem „Big Help Out“ („Das große Aushelfen“).
Ehrenamtliche in Deutschland verbringen jedoch nach Einschätzung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt immer mehr Zeit mit Bürokratie.
„Ein durchschnittlich großer Verein benötigt rund 42 Tage pro Jahr oder 6,5 Stunden pro Woche für Verwaltungsaufgaben“, sagte der Vorstand der Stiftung, Jan Holze, der „Rheinischen Post“. Dies sei „zu viel, wenn man bedenkt, dass drei Viertel aller Vereine rein ehrenamtlich, ohne hauptamtliche Unterstützung arbeiten“.
Bundesweit engagierten sich rund 27 Millionen Menschen ehrenamtlich, sagte er der Zeitung. „Allerdings sind das fast zwei Millionen weniger als noch vor fünf Jahren“ vor der Corona-Pandemie. Die Politik müsse dringend Bürokratie beim Ehrenamt abbauen.
Graugänse gehen mit ihrem Nachwuchs ordnungsgemäß über eine Ampel vom Maschsee in den Maschpark in Hannovers Innenstadt.

Graugänse gehen mit ihrem Nachwuchs ordnungsgemäß über eine Ampel vom Maschsee in den Maschpark in Hannovers Innenstadt.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Schenderlein: Bürger als „Motor der Demokratie“

Auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, forderte die Politik auf, mehr für das Ehrenamt zu tun. „Ehrenamt braucht selbst Unterstützung und ermöglichende Strukturen – vielleicht sogar künftig gesetzlich verankert“, sagte Engelmeier.
Wichtig sei etwa „eine bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf“. Denn das Ehrenamt sei „gerade in Zeiten politischer Polarisierung und gesellschaftlicher Unsicherheit ein wichtiger Teil des Fundamentes für unseren Zusammenhalt und die Stärkung der Demokratie“.
Christiane Schenderlein, Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, bezeichnete aktive Bürger als „Motor der Demokratie“. „Wer mitmacht, anpackt, etwas verändern kann“, sei nicht nur zufriedener, sondern „stärkt unsere Demokratie durch Teilhabe“, sagte sie der „Rheinischen Post“.

Ein Blick auf die Kinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund forderten die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.
„Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden“, erklärten die Verbände.
Kinder und Jugendliche seien eine „demografische Minderheit ohne Wahlrecht“ und zugleich besonders von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. (afp/red)