Categories
deutschland etplus ticker

Kann Berlin vom Länderfinanzausgleich ausgeschlossen werden?

 

In Kürze:

  • Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
  • Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
  • Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.

 
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ausgleich nach Rechenregeln

Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.

Politische Sanktion schwer begründbar

Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.

Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall

Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.

Finanzstarke Länder fordern Reformen

Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.

Kein einfaches Druckmittel

Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
Categories
deutschland etplus ticker

AfD-Verbotsverfahren: Expertenanhörung in Erfurt zu Für und Wider


In Kürze:

  • Der Thüringer Landtag befasst sich in einer Anhörung mit einem Antrag der Linken zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
  • Ein Verbot könnten nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
  • Befürworter und Skeptiker bewerten, ob ein Verfahren rechtlich tragfähig und politisch verantwortbar wäre.

 
Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch, 30. September, eine öffentliche mündliche Anhörung vor dem Justizausschuss zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren begonnen. Grundlage ist ein Antrag der Linken-Fraktion vom Mai 2025. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.
Eine Entscheidung über ein Parteiverbot fällt in Erfurt nicht. Die Anhörung der geladenen Experten soll den im Landtag vertretenen Parteien unter anderem Aufschluss darüber geben, wie aussichtsreich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.
Geladen waren mehrere Sachverständige und weitere zu befragende Personen, darunter Juristen, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens.
Die Anhörung war in drei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block wurden die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer gehört. Im zweiten Block folgten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh. Für den dritten Block waren der Unterhalter Hape Kerkeling, der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Rechtswissenschaftler Kyrill-Alexander Schwarz und der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vorgesehen.
Der Landesverband der AfD in Thüringen stellt seit der Wahl 2024 die größte Fraktion im Erfurter Landtag.

Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot

Der rechtliche Rahmen setzt der Landespolitik enge Grenzen. Ein Parteiverbotsverfahren gegen eine bundesweit organisierte Partei können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
Eine Landesregierung ist nur dann antragsberechtigt, wenn sich die Organisation einer Partei auf ihr eigenes Land beschränkt. Der Thüringer Antrag der Linksfraktion zielt deshalb nicht auf einen Alleingang des Landes. Er soll die Landesregierung politisch dazu bewegen, über den Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auf ein Verfahren hinzuwirken.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,“. Über diese Frage entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht hat diese Vorgaben in früheren Parteiverbotsverfahren präzisiert. Ein Verbot setzt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele voraus. Eine Partei muss auch aktiv darauf hinarbeiten, diese Ziele zu erreichen.
Im NPD-Urteil von 2017 verlangte Karlsruhe zudem konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg zumindest möglich erscheint. Die NPD wurde damals trotz verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht verboten, weil ihr nach Einschätzung des Gerichts die tatsächliche Durchsetzungskraft fehlte. Genau diese Frage der „Potentialität“ wäre auch bei einem möglichen AfD-Verfahren zentral.

AfD sieht Verfahren als aussichtslos

Der Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff von der AfD hält ein mögliches Verbotsverfahren für „völlig aussichtslos“. Im Interview mit Epoch Times begründete er dies mit juristischen und gesellschaftlichen Einwänden. Aus seiner Sicht beruhe die Debatte in Thüringen wesentlich auf den Einstufungen des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.
Genau dieses Fundament stellt Haseloff infrage. Er verwies auf den Untersuchungsausschuss zum Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD). Dort sei aus Sicht der AfD deutlich geworden, dass die Einstufung des Landesverbandes „völlig rechtswidrig“ erfolgt sei. Das gesamte Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren beruhen solle, sei deshalb „bröselig“.
Ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände sei nicht möglich. Für ein Verbot der Gesamtpartei gebe es zudem keine ausreichende Beweislast.

Jurist warnt vor vorschneller Bewertung

Deutlich zurückhaltender äußerte sich Ralph Hutschenreuther. Hutschenreuther ist Jurist und sitzt seit 2024 im Thüringer Landtag, eingezogen für das BSW. Inzwischen hat er zusammen mit anderen ehemaligen BSW-Abgeordneten die Fraktion Thüringen Gerecht gegründet.
Im Interview mit Epoch Times sagte Hutschenreuther die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ließen sich nicht abschließend bewerten. Auch die Anhörung könne kein „abschließendes Ergebnis“ liefern, weil dort nicht alle Beweise gesichtet und bewertet würden.
Es gehe zunächst um rechtliche Grundlagen, mögliche Antragswege und die Frage, wer antragsberechtigt sei. Auch ein Verbot rechtlich oder organisatorisch selbstständiger Teilstrukturen sei umstritten. Ein solches Teilverbot habe es nach seiner Kenntnis bislang nicht gegeben. Am Ende müsse darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

CDU sieht offene Fragen

Auch die CDU-Abgeordnete Marion Rosin betonte im Interview mit Epoch Times, dass Thüringen nicht selbst über ein Parteiverbot entscheide. Man stehe am „Anfang eines Prozesses“. Die CDU-Fraktion wolle sich zunächst durch die Anhörung informieren und anschließend bewerten, wie weiter damit umzugehen sei.
Rosin verwies auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, aber auch auf den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag.
Gleichzeitig betonte sie, die Verfassung sei das „höchste Gut“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sollten Parteien diese Grundlage nicht achten, könne ein Verbotsverfahren eine Lösung sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, müsse jedoch sorgfältig geklärt werden.

Was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte

Haseloff warnte, ein erfolgreiches Verbot würde vielen Bürgern die politische Alternative nehmen, die sie inzwischen wählten. Er bezweifelte, dass diese Wähler anschließend einfach zu anderen Parteien zurückkehren würden. Aus seiner Sicht werde ein Verbot zu einer „massiven Verdrossenheit“ führen.
Hutschenreuther sieht ebenfalls Gesprächsbedarf nach einem möglichen Verbot. Entscheidend sei die öffentliche Erklärung, dass nicht einzelne Wähler oder Meinungen verboten würden. Ein Parteiverbot treffe eine Organisation, nicht die politische Haltung jedes einzelnen Unterstützers.
Nach einem erfolgreichen Verfahren müsse der Bevölkerung deshalb erklärt werden, dass nicht Protest oder politische Unzufriedenheit verboten würden, sondern eine Organisation, die nach Karlsruher Bewertung gegen Grundwerte des Grundgesetzes verstößt. Gleichwohl räumte er ein, dass ein solches Verfahren das politische Klima komplizierter machen könne.
Rosin sagte, mögliche Spannungen seien selbstverständlich zu berücksichtigen. Gerade wegen der hohen Zustimmungswerte der AfD müsse die Politik sehr genau prüfen, ob der Zeitpunkt und der Weg richtig seien. Aufgrund der Wahlerfolge der AfD müsse geprüft werden, ob ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung weiter verstärken könne.

Entscheidung liegt nicht in Erfurt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, die AfD habe sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert und ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes lägen demnach vor.
Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander: politisch die Frage, wie ein Verbot auf Wähler und Gesellschaft wirken würde; verfassungsrechtlich die Frage, ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind.
Ein mögliches Verfahren läge am Ende nicht in Erfurt, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Der Thüringer Landtag kann mit der Anhörung Argumente sammeln und den Antrag der Linken-Fraktion weiter beraten. Ob daraus eine Initiative gegenüber Bundesregierung oder Bundesrat wird, bleibt offen.
Categories
gesellschaft ticker

Emotionale Debatte im Bundestag: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung zur Organspende

Kann man Schweigen als Zustimmung zur Organspende zählen? Kann man Menschen verpflichten, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?
Das sind Fragen, die momentan die Politik beschäftigen. Am Donnerstag, 24. September, wurde in erster Lesung im Bundestag über einen neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung debattiert.
Demnach würde künftig in Deutschland jede volljährige und einwilligungsfähige Person als Organspender gelten, die einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat – ein Weg, der im Jahr 2020 nicht die notwendige Mehrheit im Bundestag fand und von Patientenschützern abgelehnt wird.
Ein weiterer diskutierter Antrag setzt auf die Freiwilligkeit der Organspende und vermehrte Aufklärung. Im Ziel sind sich beide fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten einig: Die Anzahl der benötigten Organspenden soll erhöht werden.

Das Dilemma

Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen und Vertreter des Bundesrates, verwies in der Debatte auf ein Dilemma: Es würden einfach zu wenig Menschen ihre Einstellung zur Organspende dokumentieren. Und daher begrüße es der Bundesrat, dass sich der Bundestag auch in dieser Wahlperiode mit dem Thema Organspende befasse. Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei zumutbar, so Laumann.
Auch andere Befürworter der Widerspruchsregelung argumentierten, dass sich jeder Mensch, der entscheidungsfähig sei, zumindest einmal in seinem Leben mit der Frage auseinandersetzen und seinen Willen dokumentieren solle, ob er seine Organe spenden will oder nicht.
Konsens unter den Befürwortern der Widerspruchslösung herrschte in dem Punkt, dass diese allein nicht ausreiche, um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Auch die Strukturen in Krankenhäusern, Personal und Aufklärung müssten entsprechend ausgebaut werden.
Es gehe darum, an „Stellschrauben“ zu drehen, wie Sabine Dittmar (SPD) es zur Eröffnung der Debatte nannte.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Transplantationsorgane aus Nachbarländern

Während der Debatte führten gleich mehrere Politiker Einzelschicksale an, die untermauern sollten, warum sie sich für oder gegen die Widerspruchsregelung positionieren.
Der Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von seiner Freundin Anke, deren Leben durch eine Spenderleber um 17 Jahre verlängert worden sei. In vielen europäischen Nachbarländern gelte bereits die Widerspruchsregelung. „Deutschland geht einen Sonderweg, profitiert aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen“, sagte Kellner.
Ähnlich sieht es Stefan Schwartze (SPD), Patientenbeauftragter der Bundesregierung.
„Wir beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden. Ein System, wie wir es bei uns selber scheuen“, so Schwartze.
Er erzählte von der 16-jährigen Lilly, die ebenfalls dringend eine neue Leber benötigte und am Tag der Debatte ihren „zweiten Geburtstag“ feierte. Die Widerspruchsregelung sei „kein Allheilmittel“, aber eine zentrale Maßnahme, um Spenden zu erhöhen.

Menschenleben retten

Alexis Giersch (AfD) weiß aus seiner Erfahrung als Rettungsassistent, dass das Thema Organspende für Betroffene „keine abstrakte politische Debatte“ sei. Für ihn steht im Vordergrund, Menschenleben zu retten.
„Die Argumente für die Beibehaltung der Zustimmungslösung kann ich zwar nachvollziehen, aber nach intensiver Abwägung und intensivem Nachdenken sind die Argumente für die Einführung der Widerspruchslösung für mich überzeugender“, so der AfD-Politiker.

Keine Stigmatisierung

Bodo Ramelow (Die Linke) musste sich nach eigenen Angaben selbst als Vater seines schwer kranken Sohnes mit der Frage der Knochenmarkspende auseinandersetzen. Er warb nicht nur dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, sondern auch, über eine Knochenmarkspende nachzudenken und sich registrieren zu lassen.
Aber auch ein „Nein“ zu einer Blut- oder Organentnahme müsse respektiert werden. „Es darf nicht zu einer Stigmatisierung führen“, so Ramelow.

Eine „lästige“ Entscheidung

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) vertrat die Auffassung, dass die Freiwilligkeit der Spende „absolut gewahrt und unangetastet“ bleibe.
„Und deshalb beschränkt sich der Eingriff in eine vielleicht lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit, sich zu entscheiden und sich zu erklären“, so Winkelmeier-Becker.
Wer diese Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten nicht treffe, fordere viel von den Angehörigen, die dann die Entscheidung übernehmen müssten. Hirntote, die nicht als Spender freigegeben werden, würden mit ihren Organen verbrannt – dabei könne man damit noch Leben retten.

Fachgesellschaften für Widerspruchsregelung

Der CSU-Politiker und Intensivmediziner Prof. Dr. Hans Theiss verwies auf die Sicht diverser medizinischer Fachgesellschaften.
Die Widerspruchsregelung sei „der entscheidende Mosaikstein“, der in Deutschland fehle. Aber erst bei einem „Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen, wie intensiver Aufklärung, Optimierung der Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination“ entfalte sie ihre volle Wirkung.
Zusätzlich verwies Theiss darauf, dass im Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine Organentnahme nach dem Herztod vorgesehen sei, wie sie etwa in einem Positionspapier der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin angeregt wurde. „Nein, unser Antrag hält am Hirntodkonzept fest.“

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Martin Sichert und Dr. Christina Baum (beide AfD) hingegen plädierten für eine freiwillige, bewusste Entscheidung der Menschen. In der Debatte stellten sie die zentrale Voraussetzung für die Organspende infrage: die aus ihrer Sicht fragwürdige Hirntoddefinition. „Niemand weiß, was mit der Seele beim Hirntod passiert oder was der Mensch mitbekommt“, so Sichert.
Dazu führte er das Schicksal des 1991 geborenen Max Siegel an. Seine Mutter war elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt worden – und trotzdem kam ihr Sohn unter Wehen per Kaiserschnitt zur Welt. In diesen Tagen feiert Siegel seinen 35. Geburtstag.
Baum bezeichnete unter Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit die Widerspruchsregelung als „einen gezielten Übergriff auf die körperliche Selbstbestimmung des Menschen“.
„Wer das Individuum dem Kollektiv unterordnet und sein Schweigen gegen ihn verwendet, folgt der Handschrift kommunistischer Systeme, nicht der eines freien Rechtsstaates“, argumentierte sie.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Menschenwürde über den Tod hinaus

Sven Lehmann (Grüne) warnte vor einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung. „Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen. Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers“, so Lehmann.
Es sei legitim, wenn man sich nicht mit dem Tod und der Frage nach der Organspende beschäftigen wolle.
Ebenso habe der Mensch „postmortale Persönlichkeitsrechte“. Die Menschenwürde ende nicht mit dem Tod – sonst bräuchte es auch keine Gesetze gegen die Störung der Totenruhe.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Vertrauen stärken

Michael Brand (CDU) verwies auf Menschen in schwierigen Lebenslagen, etwa Obdachlose oder Menschen mit Sprach- oder Leseproblemen, die zwar entscheidungsfähig seien, aber sich nicht melden und so unfreiwillig per Gesetz zum Organspender erklärt werden würden. Er selbst habe versucht, sich im Onlineregister anzumelden. Erst beim dritten Versuch habe es geklappt.
In Zeiten, in denen man selbst bei Internetnutzung ständig seine Zustimmung erklären müsse, bei so einem wichtigen Punkt wie der Organspende den Spieß plötzlich umdrehe, könne er nicht nachvollziehen.
Wer mehr Organe wolle, müsse Vertrauen stärken, nicht Zweifel säen. „Vertrauen ist der Rohstoff der Organspende und sie ist eine höchstpersönliche Entscheidung“, so Brand.
Mit „vernünftigen Onlinekampagnen“ zur Information könne man mehr Menschen erreichen, vorrangig die jüngere Generation.
In den nächsten Wochen soll nun  im federführenden Gesundheitsausschuss über die Vorlagen beraten werden. Wann es zu einer endgültigen Abstimmung im Plenum kommt, steht bislang nicht fest.
Der Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung wurde von 254 Abgeordneten eingebracht. Welches Mehrheitsverhältnis sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten zeigt, bleibt abzuwarten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland ticker

Nach Merz bringt auch Frei Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt ins Spiel


In Kürze:

  • Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
  • Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
  • Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
  • Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.

 
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund

Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.

Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle

Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.

Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht

Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.
Categories
deutschland ticker

8. September: SPD-Politiker gegen Brandmauer | Merz über Bundestreue | Verdächtiger der Stromnetz-Sabotage festgenommen

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

SPD-Politiker gegen Brandmauer

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt fordert Markus Bauer, SPD-Landrat im Salzlandkreis, mehr parteiübergreifende Zusammenarbeit. Auch die AfD müsse grundsätzlich einbezogen werden. In diesem Wahlkreis holte die AfD teils knapp 50 Prozent und gewann sämtliche Direktmandate. Eine Partei mit einem solchen Rückhalt dürfe „nicht ignoriert und ausgeschlossen werden”, so der SPD-Landrat.

Merz über Bundestreue

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt wies Kanzler Merz auf die Grenzen politischer Macht und die Bundestreue hin. Das Grundgesetz gelte auch dort. Der Bund könne bei Verstößen gegen bundesrechtliche Pflichten, beispielsweise im Bereich der Migration, eingreifen. Der Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes sei ein äußerstes Mittel und wurde bislang noch nie angewandt.

Verdächtiger der Stromnetz-Sabotage festgenommen

Nach einer Serie von Sabotage-Angriffen auf Umspannwerke in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen hat die Polizei einen 48-jährigen Tatverdächtigen festgenommen. Er wurde in der Nähe des Kraftwerks Weisweiler bei Aachen aufgegriffen. Er hatte weitere Sprengmittel bei sich und leistete keinen Widerstand.

Klingbeil stellt Haushalt 2027 vor

Heute stellt Finanzminister Klingbeil den Bundeshaushalt 2027 im Bundestag vor. Er verteidigt die geplanten Investitionen von über 120 Milliarden Euro für Infrastruktur, Verteidigung und KI. Die Opposition kritisiert die hohen Schulden und die damit verbundenen Zinslasten sowie die unzureichenden Entlastungen der Bürger.

PISA-Absturz

In der neuen PISA-Studie schneidet Deutschland so schlecht ab wie noch nie. Rund 6.700 Schüler wurden im Jahr 2025 getestet. Sie erreichten die niedrigsten Werte, die je gemessen wurden, in Mathematik, Lesekompetenz und Naturwissenschaften. Ein Drittel der 15-Jährigen hält die Schule für eine Zeitverschwendung. Bildungsministerin Prien fordert deshalb, Bildung zu einer „Top-Priorität“ zu machen.
 
Categories
deutschland etplus ticker

Merz verweist auf Bundestreue: Wie weit der Bund gegenüber Sachsen-Anhalt gehen kann

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ungewöhnlich grundsätzlich über die Grenzen politischer Macht gesprochen. Zugleich verwies er auf die sogenannte Bundestreue. Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Bei der Landtagswahl am Sonntag erreichte die AfD nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Die AfD wurde damit mit großem Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit.
Merz bezeichnete das Ergebnis am Montag, 7. September, nach den Sitzungen von CDU-Präsidium und -Bundesvorstand in einer Pressekonferenz in Berlin als Einschnitt für ganz Deutschland. Die Partei sei davon „zutiefst schockiert“.
Mehrheitsverhältnisse könnten sich in einer Demokratie ändern, Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung. Nicht zur Abstimmung stünden jedoch „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Dann folgte der Satz, der besondere Aufmerksamkeit auslöste: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen. Und die Minderheit ist nicht der Feind der Mehrheit.“ Die Institutionen seien „wehrhaft und stabil“; das Grundgesetz garantiere diese Ordnung.

Historisch aufgeladene Wortwahl

Merz verwendete damit nicht ausdrücklich den Begriff „Machtergreifung“, griff mit der Gegenüberstellung von „erteilt“ und „ergriffen“ jedoch eine historisch aufgeladene Unterscheidung auf.
Der Begriff „Machtergreifung“ ist eng mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Aufstieg der Nationalsozialisten 1933 verbunden. Hitler kam am 30. Januar 1933 allerdings nicht durch einen Staatsstreich ins Amt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn damals zum Reichskanzler. Erst in den folgenden Monaten beseitigten die Nationalsozialisten schrittweise die demokratische Ordnung und errichteten ihre Diktatur.
Die gestrige Formulierung des Kanzlers lässt sich vor diesem Hintergrund als Hinweis darauf verstehen, dass auch ein deutlicher Wahlsieg politische Macht nur innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung vermittelt. Eine demokratische Wahl setzt die darin festgelegten Regeln und garantierten Rechte nicht außer Kraft.

Merz verweist auf „Bundestreue“

Konkreter wurde der Kanzler bei einer Frage eines Pressevertreters, was eine mögliche AfD-geführte Landesregierung für Minderheiten bedeuten könnte. Sollten dabei Grenzen überschritten werden, werde die Bundesregierung „alles tun, um das zu korrigieren“, kündigte Merz an. Das Grundgesetz gelte „auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“.
Anschließend verwies er auf die „Pflicht zur Bundestreue […] in wesentlichen Teilen der Politik, die der Bund bestimmt“. Als Beispiel nannte Merz die Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Bei der Umsetzung gebe es Spielräume für die Länder, die Grundzüge würden aber in Berlin und nicht in Magdeburg entschieden.
Die Bundestreue steht nicht als eigener Artikel im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht versteht sie vielmehr als einen Grundsatz, der das Verhältnis zwischen Bund und Ländern insgesamt prägt. Sie verlange „gegenseitige Rücksichtnahme“ und schließe eine „missbräuchliche Wahrnehmung von Gesetzgebungskompetenzen“ aus, stellte der Zweite Senat in einem Beschluss vom 7. Dezember 2021 fest.
Bremen hatte damals den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen verboten. Das Land wollte damit seine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verfolgen. Für den Transport von Kernbrennstoffen besitzt jedoch der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bremer Regelung deshalb für nichtig.
Die Karlsruher Richter stellten grundsätzlich klar, dass das Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern weitgehend abschließend verteilt. „Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd“, heißt es in dem Beschluss. Auch politische Gestaltungsspielräume eines Landes erlauben es demnach nicht, in einen Bereich einzugreifen, den das Grundgesetz dem Bund zuweist. Die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung sei „unverfügbar“.
Für die Aussage des Bundeskanzlers scheint diese Einschränkung entscheidend: Bundestreue bedeutet nicht, dass eine Landesregierung die politischen Positionen der Bundesregierung übernehmen muss. Sie kann beispielsweise in der Migrationspolitik andere Ziele verfolgen. Wo das Grundgesetz eine Entscheidung dem Bund zuweist, kann ein Land dessen Zuständigkeit jedoch nicht mit eigenen Regelungen unterlaufen. Die Pflicht zur Rücksichtnahme gilt umgekehrt ebenso für den Bund gegenüber den Ländern.

Bundeszwang als äußerstes Mittel

Für den Fall, dass ein Land seinen verfassungs- oder bundesgesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, sieht das Grundgesetz allerdings ein weitreichendes Instrument vor. Nach Artikel 37 kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates „die notwendigen Maßnahmen treffen“, um das betreffende Land „zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Zur Durchführung dieses sogenannten Bundeszwangs erhält der Bund ein „Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden“.
Der im Grundgesetz vorgesehene Bundeszwang ist damit etwas anderes als die von Merz angesprochene Bundestreue. Voraussetzung wäre ein konkreter Verstoß eines Landes gegen seine bundesrechtlichen Pflichten. In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Bundeszwang bislang nicht angewandt worden.
Merz kündigte am Montag einen Bundeszwang auch nicht an. Seine Äußerungen zielten vielmehr darauf, nach dem Wahlsieg der AfD die verfassungsrechtlichen Grenzen einer möglichen Landesregierung hervorzuheben. Auch wenn die politische Machtfrage mit der Wahl am Sonntag nun neu gestellt wird, ändern sich dadurch nicht die rechtlichen Spielregeln.
Categories
etplus gesellschaft ticker

Klimaanpassung: Investitionen jetzt kein Tabu mehr?


In Kürze:

  • Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
  • Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
  • In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  • Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.

 
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.

Einseitige Fokussierung?

Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.

Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

Foto: Bildschirmfoto Civey

Kurswechsel der EU-Kommission

Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.

Beispiele für den EU-Kurswechsel

Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
  • Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.

Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.

Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images

Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.

Welche Wirkung hätte Netto-Null?

Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.

Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?

„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Mit Material von epochtimes.se und AFP 
Categories
etplus gesellschaft ticker

Klimaanpassung: Investitionen jetzt kein Tabu mehr?


In Kürze:

  • Bisher hat sich die EU-Kommission deutlich stärker auf Emissionsminderung als auf Klimaanpassung konzentriert.
  • Nun deuten mehrere Entwicklungen auf einen möglichen Kurswechsel hin.
  • In Deutschland fordert Bundesumweltminister Carsten Schneider, die Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  • Die unmittelbare globale Wirkung von Netto-Null-Emissionen wäre begrenzt; ihre Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung würden sich über längere Zeiträume entfalten.

 
„Emissionsminderungen lassen sich immer schwerer verkaufen“, sagt der EU-Analyst André Wolf. Gemeint ist damit die zunehmende politische Schwierigkeit, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen gegenüber Bürgern und Unternehmen durchzusetzen. Gerade in Deutschland wird die Klimapolitik zunehmend von Fragen nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen begleitet.
Wolf ist für die unabhängige liberale Denkfabrik „Centers for European Policy Network“ (Zentrum für europäische Politik, CEP) tätig, die die EU-Politik analysiert. Er leitet dort die Abteilung für Technologie, Infrastruktur und industrielle Entwicklung und befasst sich insbesondere mit dem „Green Deal“ der EU.

Einseitige Fokussierung?

Bei den klimapolitischen Maßnahmen gibt es zwei Hauptansätze: Emissionsminderung und Anpassung. Letzteres bedeutet, die Gesellschaft auf verschiedene Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen.
Im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ lag der politische Schwerpunkt der EU bislang vor allem auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, während Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels weniger stark im Fokus standen.
Der Europäische Rechnungshof hat auf Schwächen und Lücken bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Klimaanpassung hingewiesen. Nun zeichnen sich Anzeichen für einen allmählichen Wandel ab – sowohl bei der politischen Schwerpunktsetzung als auch in der Kommunikation der EU-Kommission.
Die Brände und Hitzewellen in diesem Sommer in Teilen Europas haben die Debatte über den Umgang mit dem Klimawandel erneut in den Fokus gerückt. Gleichzeitig ist auch die Frage nach der Wirksamkeit in den Vordergrund gerückt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen den Bürgern am konkretesten und am schnellsten helfen.

Schneider will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

In Deutschland teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 12. August, mit, dass er Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Er verwies dabei auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Damit reagierte Schneider auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände.
„Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlungen, aber auch für Ausgaben hat“, sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, stellte er klar, auch mit Blick auf die offiziell hohe Zahl von Hitzetoten.
Die Kommunen begrüßen den Vorstoß des Umweltministers. Dazu äußerte sich Ralph Spiegler (SPD), Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er sagte am Donnerstag: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander: Der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“
Besonders dringend sei laut Spiegler die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Dazu müsse man Wasserspeicher ausbauen. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“, so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält Schneider auch von der Opposition. Grüne und Linke befürworten einen stärkeren Ausbau von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Widerstand kommt hingegen vom Koalitionspartner. „Ich bin nicht überzeugt, dass eine Gemeinschaftsaufgabe das Problem der Klimaanpassung lösen wird“, zweifelte der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart.
Die Bevölkerung ist bei der Frage, ob Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden soll, gespalten. Bei einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey befürworten insgesamt 47,6 Prozent Schneiders Vorschlag. 42,5 Prozent sehen diesen Schritt jedoch als falsch an.

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage befürwortet eine knappe Mehrheit den Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

Foto: Bildschirmfoto Civey

Kurswechsel der EU-Kommission

Bei der EU-Kommission zeichnet sich eine stärkere Betonung von Klimaanpassung und Resilienz ab.
„Während wir unsere Treibhausgasemissionen senken müssen, um die globale Erwärmung zu begrenzen und ihre Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, müssen wir uns auch auf das ungünstigere Klima vorbereiten, das uns noch lange begleiten wird.“ So heißt es in einem EU-Dokument zu einem „integrierten Rahmen für Risikomanagement und Resilienz gegenüber dem Klimawandel in Europa“.
Der neue Rahmen geht auf Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zurück. Eine Anpassungsstrategie ist bereits seit 2021 Bestandteil der europäischen Klimapolitik. Mit dem neuen Rahmen will die EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen stärker bündeln und die Anpassungsstrategie auf die nächste Ebene heben. Der neue Rahmen sei der „nächste Schritt“.
Vor allem fehle es bislang an einer klaren Koordinierung, meint Wolf. Es gebe zwar einige Programme und Forschungsförderungen, doch was fehle, sei eine zentrale Steuerung der Anpassungsmaßnahmen in der EU. Zugleich verweist Wolf auf die Belastungen für Haushalte durch höhere Energiepreise infolge der bisherigen Klimapolitik.

Beispiele für den EU-Kurswechsel

Anzeichen für eine veränderte Schwerpunktsetzung zeigen sich auch bei einzelnen klimapolitischen Entscheidungen. Im Folgenden zwei Beispiele:
  • Die EU-Kommission hat im Juli 2026 vorgeschlagen, die Regeln des EU-Emissionshandels gezielt zu überarbeiten und dabei die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärker zu berücksichtigen.
  • Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die CO₂-Vorgaben für neue Pkw ab 2035 zu lockern und den Herstellern mehr technologische Flexibilität einzuräumen.
Wolf führt den von ihm beobachteten möglichen Kurswechsel der EU vor allem auf pragmatische Erwägungen zurück. Die abgeschwächten Klimaszenarien mögen den Wandel politisch erleichtert haben, doch das Hauptmotiv in Ländern wie Deutschland und Polen war der innenpolitische Druck.

Die Installation von Klimaanlagen kann Abhilfe bei Hitze schaffen und die Zahl der Hitzetoten reduzieren.

Foto: Grégory Dziedzic / Hans Lucas / AFP via Getty Images

Wolf verweist auf höhere Energiepreise sowie mögliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Für eine solche Politik sei es daher schwierig, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Maßnahmen zur Emissionsminderung ließen sich zunehmend schwerer durchsetzen.
Als aktuelles Beispiel nennt Wolf ETS2, das Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr. Dessen operativer Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Anpassungsmaßnahmen hingegen, etwa zur Risikominimierung bei Katastrophen, könnten den Menschen unmittelbar zugutekommen. Darin sieht Wolf einen Anreiz für die EU-Kommission, ihre Strategie stärker in Richtung Klimaanpassung zu verlagern.

Welche Wirkung hätte Netto-Null?

Global betrachtet stellt sich die Frage, wie groß die Wirkung wäre, wenn die EU-Emissionen wie geplant auf null sinken würden. Die Emissionen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern steigen weiterhin, während sie in Europa und den USA zurückgehen. Ein vollständiger Rückgang der EU-Emissionen würde die weltweiten Emissionen zwar verringern, allein jedoch nur einen begrenzten Einfluss auf die weitere globale Entwicklung haben.
Bei Betrachtung der physikalischen Zusammenhänge zeigen Untersuchungen – die davon ausgehen, dass die Emissionen des Menschen die Hauptursache für die Erwärmung sind –, dass die Auswirkungen auf die Temperatur erst nach langer Zeit spürbar werden. Die Wirkung von Emissionsminderungen auf die globale Temperaturentwicklung zeigt sich nicht unmittelbar, sondern über längere Zeiträume.
Auch nach dem Erreichen weltweiter Netto-Null-Emissionen würden sich die Auswirkungen des bereits erfolgten Klimawandels nicht unmittelbar zurückbilden. Kritiker argumentieren daher, dass die EU zunächst hohe Kosten für Emissionsminderungen trägt, deren unmittelbarer Einfluss auf die globale Temperaturentwicklung jedoch begrenzt sei.

Bisherige EU-Strategie eine Frage der Glaubwürdigkeit?

„Selbst wenn wir auf globaler Ebene Netto-Null erreichen würden, hätten wir einen gewissen Anstieg von Extremwetterereignissen und damit verbundene anhaltende Kosten. Das sagen die Klimamodelle“, sagt Wolf. „Für mich ist daher klar, dass Emissionsreduktionen nicht die einzige Lösung sein können, selbst wenn sie erfolgreich sind. Wir müssen in Anpassungsmaßnahmen investieren.“
Er ergänzt: „Dazu gehören beispielsweise eine andere Geländegestaltung beim Bauen, der Verzicht auf Bauvorhaben in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko und die Umstellung auf klimaresistente Nutzpflanzen.“
Das Motiv für die Emissionsfreiheit habe auch mit Glaubwürdigkeit und Psychologie zu tun. „Wenn wir nicht mit gutem Beispiel vorangehen, können wir nicht verlangen, dass der Rest der Welt es tut“, erklärt Wolf. Deshalb sei es lange Zeit ein heikles Thema gewesen, der Anpassung Priorität einzuräumen.
So sei es beispielsweise umstritten gewesen, den Ausbau von Klimaanlagen zu befürworten. Umweltpolitiker und Aktivisten argumentierten, dass diese Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ein falsches Signal senden würde und der zusätzliche Energieverbrauch zu weiteren Emissionen führen könnte. Angesichts zunehmender Hitzebelastung wird nun jedoch der mögliche gesundheitliche Nutzen von Klimaanlagen stärker diskutiert.
Mit Material von epochtimes.se und AFP 
Categories
ausland ticker

Nach der Kettensäge nun die Fußfessel: So will Milei Argentinien vor Verschuldung bewahren


In Kürze:

  • Argentiniens Präsident Milei will strukturell defizitäre Haushalte unmöglich machen.
  • Staatliche Ausgaben werden so lange eingefroren, bis die Bücher wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
  • Dazu zählen auch Gehälter von Amtsträgern.
  • In Deutschland wäre eine automatische Streichung von Diäten zur Zeit nicht möglich.

 
Der argentinische Präsident Javier Milei hat ein neues Gesetzespaket angekündigt. Ein Mechanismus soll dafür sorgen, dass im Falle einer zu hohen Verschuldung des Staates nicht essenzielle staatliche Ausgaben automatisch eingestellt werden.
Dazu gehört, dass die Gehälter politischer Amtsträger ausgesetzt werden. Das heißt, Politiker auf Bundesebene – vom Präsidenten und Vizepräsidenten über die Minister und Staatssekretäre bis zu sämtlichen Parlamentariern – würden keinen einzigen Peso mehr sehen. Und zwar so lange, bis sie den Haushalt wieder ausgeglichen haben.
Milei nennt das „grillete fiscal“ – oder fiskalische Fußfessel –, die Teil einer dauerhaften Fiskalregel werden soll. Das berichtet das argentinische Nachrichtenportal „parlamentario.com“.

Unterschiede zum amerikanischer „Shutdown“

Seit seinem Amtsantritt hat sich Milei auf die Fahnen geschrieben, die Staatsfinanzen dauerhaft zu stabilisieren und die Inflation einzudämmen.
In einer landesweit ausgestrahlten Fernsehansprache am 30. Juli kündigte der Präsident dazu ein umfangreiches Reformpaket an.
Die „fiskalische Fußfessel“ orientiert sich grob am „Shutdown“ in den USA. In den USA tritt ein „Shutdown“ ein, wenn es keine politische Einigung zwischen Exekutive und Legislative gibt und der Kongress den Haushalt daher nicht verabschieden kann.
„Doch während in den Vereinigten Staaten der Schwerpunkt eher auf der institutionellen Ebene liegt, geht es bei Mileis Vorschlag darum, den Haushaltsüberschuss abzusichern“, erläutert ein Regierungsmitglied der Tageszeitung „La Nacion“.
„Wir wollen um jeden Preis ein Defizit verhindern, denn das ist das große Problem Argentiniens“, so die Quelle weiter. Während der Mechanismus in den Vereinigten Staaten also darauf abzielt, eine Einigung über den Haushalt zu erzwingen, verfolgt die libertäre Regierung in Argentinien eine andere Strategie.
Mit Plänen wie diesem soll der Haushaltsüberschuss durch gesetzliche Mechanismen gesichert werden. „Milei schlägt dies vor, um zu verhindern, dass künftig jemand kommt und sagt: ‚Wir drucken neues Geld‘“, so die Quelle gegenüber „La Nacion“.

Ausnahme bei Renten und Sozialprogrammen

Milei sieht das mangelnde Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben als eine der Hauptursachen für die wirtschaftlichen Probleme Argentiniens in den vergangenen Jahrzehnten.
Eine Verschuldung der Staatshaushalte zahle die Gesellschaft in Form von Steuererhöhungen oder Inflation, so Milei bei der Vorstellung des Entwurfs. Daher sehe er die Notwendigkeit einer Regelung, die die Ordnung der öffentlichen Finanzen vorschreibt.
„Es handelt sich um eine dauerhafte finanzpolitische Regel, die sicherstellen soll, dass Argentinien keinen Haushalt mit Defizit mehr verabschieden oder dauerhaft fortführen kann“, sagte er.
Wenn der Haushalt über mehrere Monate nicht ausgeglichen ist, wird der Staat automatisch abgeschaltet. Sobald alle Haushaltsmittel aufgebraucht sind und kein Geld mehr vorhanden ist, bleibt der Staat so lange abgeschaltet, bis eine Aufstockung des Haushalts beschlossen wird.
Es soll jedoch Ausnahmen geben. Renten, Sozialprogramme, Schuldendienstzahlungen sowie Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind als essenziell eingestuft und wären von einem „argentinischen Shutdown“ nicht betroffen.
Mileis Gesetzentwurf sieht zudem neue Regeln für die argentinische Zentralbank vor. So soll es strengere Grenzen für die Finanzierung staatlicher Ausgaben durch neu geschaffenes Zentralbankgeld geben, und die Unabhängigkeit der Notenbank soll zusätzlich garantiert werden.

Grundgesetz sichert feste Entschädigung

In Deutschland ist eine automatische vorläufige Streichung oder Aussetzung von Politikergehältern bei Haushaltsdefiziten rechtlich nicht vorgesehen. Abgeordnete haben gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“.
Zudem wurde die vom Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse wiederholt durch sogenannte „Sondervermögen“, Notlagenbeschlüsse und kreditfinanzierte Nebenhaushalte umgangen.
Categories
deutschland ticker

30 Jahre alte Regelung vor dem Aus? Bund will längere Arbeitszeiten für Bäcker


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
  • So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
  • Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
  • Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.

 
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“

Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.

Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver

Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Öffnungszeiten sind Sache der Länder

Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
ticker

Livestream zum AfD-Bundesparteitag: Aktionsbündnis kündigt Blockaden an – Polizei warnt vor „Endzeit-Szenario“

Epoch Times berichtet am Samstag (4. Juli) ab 7:00 Uhr live von den Geschehnissen rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Das Aktionsbündnis „widersetzen“ kündigte Störaktionen gegen den Parteitag an. Ziel sei dabei, mit Blockaden die Delegierten daran zu hindern, zum Parteitag gelangen.
Auf ihrer Website kündigte die …
Categories
deutschland ticker

Neubauer und Campact unterstützen Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag


In Kürze:

  • Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
  • Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
  • Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

 
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.

Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf

In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.

Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).

Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.
Categories
deutschland etplus ticker

Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
etplus gesellschaft

Wenn Verliebtsein nicht mehr ausreicht – Diskussion über die Ehe

Im Jahr 2024 gab es laut Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland 349.200 Eheschließungen. Dies ist der letzte Stand der Erhebung. Die Heiratszahlen befinden sich damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1950, als sich noch 750.452 Paare das Ja-Wort gaben. Im Jahr 2024 ließen sich zudem 129.300 Ehepaare scheiden. Ehen halten hierzulande im Durchschnitt 14 Jahre und 7 Monate.
Außerdem leben in Deutschland rund 17 Millionen als Singles. Das ist umgerechnet jede fünfte Person. Dieser Trend sei in den vergangenen 20 Jahren signifikant gestiegen, erklärte das Destatis. Im Jahr 2004 lebten 14 Millionen Menschen allein.

„Nieder mit dem Patriarchat“

Vor diesem Hintergrund ist es an sich nicht verwunderlich, dass für die Ehe die Sinnfrage gestellt wird.
Doch den Berliner Jungsozialisten der SPD geht es nicht um gesellschaftliche Trends. Sie forderten vielmehr auf dem SPD-Landesparteitag Anfang Mai in der kämpferischen Art des vergangenen Jahrhunderts ein Ende des „Patriarchats“. Wörtlich lautete der Juso-Antrag Nr. 108/II/2025 auf Seite 194 des Antragsbuches: „Nieder mit dem Patriarchat, auch wenn es sich romantisch anfühlt: Zivilehe abschaffen, Verantwortungsgemeinschaften umsetzen.“
Um es vorwegzunehmen: Das Juso-Ansinnen wurde auf Empfehlung der Antragskommission von der Tagesordnung genommen und auf das Jahr 2027 vertagt. Denn parteiintern stieß der Vorstoß der Jusos auf Kritik. Möglicherweise war den Genossen das Thema kurz vor der Berliner Landtagswahl zu heikel. Berlin wählt am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus sowie Bezirksverordnetenversammlungen.
Und so äußerte denn auch der SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Die Idee kenne ich noch aus meinen eigenen Juso-Zeiten. Schon damals hatte ich dazu eine andere Haltung als die Jusos. Ich war sehr für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, aber sie abzuschaffen, ist nicht mein Thema. Ich bin sehr gern verheiratet und das war die beste Entscheidung“, wird vom Medium zitiert.
Das Thema steht aber im kommenden Jahr erneut zur Debatte und auch mindestens eine Forderung der Jusos – Abschaffung des Ehegattensplittings – wurde von der SPD-Parteispitze als ernsthaftes Vorhaben für die Bundespolitik aufgegriffen. Daher sei dem „Patriarchats“-Papier der Jungsozialisten eine nähere Betrachtung gegönnt.

Worum es geht

„Das Patriarchat ist eines der Kernunterdrückungssysteme unserer Gesellschaft“, beginnt der Juso-Antrag. „Um die Unterdrückung von Frauen durch Cis-Männer abzusichern, haben sich über Jahrtausende Institutionen entwickelt, die systematische Machtgefälle in die gelebte Praxis umsetzen und normalisieren“, heißt es weiter. Unter Cis-Männern wird im Gegensatz zu Trans-Männern ein Mann verstanden, der sich selbst aufgrund seines angeborenen Geschlechts als Mann versteht.
Eine der Institutionen, in der die Frau unterdrückt werde, sei die Ehe, so der Wortlaut des Antrags weiter. Die Ehe sehen die Jusos weiterhin als Machtinstrument des Staates, „um durch das Zeugen von Kindern […] verlässlich neue Arbeitskräfte durch die Arbeiter*innenklasse selbst sicherzustellen“.
Hieraus hätten sich „viele Privilegien für Verheiratete“ ergeben, „die sich heute beispielsweise mit dem Ehegattensplitting noch in Steuervergünstigungen niederschlagen“. Diese steuerliche Besserstellung von Ehepaaren soll entfallen, da sie nach Juso-Ansicht Frauen in die finanzielle Abhängigkeit treibe.

„Unter dem Vorwand des Verliebtseins“

Als weiterer historisch gewachsener Grund gegen die Ehe wird angeführt: „Unter dem Vorwand des Verliebtseins wurde verschleiert, dass Frauen, die heirateten, viele ihrer Selbstbestimmungsrechte mit aufgaben. Sie durften lange ohne Zustimmung des Ehemannes keine Arbeit aufnehmen, kein Bankkonto eröffnen.“
Frauen seien zudem „oft Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgesetzt“. So sei „Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 strafbar gemacht“ worden. „Die Institution der Ehe hat eine jahrtausendelange Geschichte der Unterdrückung der Frau“, geben sich die Jungsozialisten überzeugt.

Grundgesetzänderung nötig

Deshalb schlagen sie ein neues Modell des Zusammenlebens vor. Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, Verwandtschaftsgrad oder Anzahl der Beteiligten rechtlich verbindlich Verantwortung füreinander übernehmen, und zwar in sogenannten „Verantwortungsgemeinschaften“.
Themen wie Erbrecht, Fürsorge und Aufenthaltsrechte sollen in der Verantwortungsgemeinschaft selbst geregelt werden. Weil das Grundgesetz in Artikel 6 jedoch der Ehe und Familie einen besonderen Schutz gewährt, fordern die Jusos eine Streichung des Absatzes 1. Bestehenden Ehen räumen die Jungsozialisten indes so etwas wie einen Bestandsschutz während einer „Übergangsphase“ ein.

Digitale Kommunikation bevorzugt?

Die Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in den USA, die sich der Förderung von wirtschaftlich benachteiligten Familien verschrieben hat, zitiert in einem Onlinebeitrag das US-Meinungsforschungsinstitut Pew Research Center. Dieses sei im Jahr 2025 zu dem Schluss gekommen, dass die Generation Z im Alter von 18 bis 29 Jahren von allen bisherigen Generationen jene sei, die am wenigsten geneigt sei, „romantische Partnerschaften zu suchen oder einzugehen“, schreibt Lauren Hall.
In dem Beitrag wird außerdem die Psychologin Jean Twenge zitiert, die als mögliche Gründe für dieses Verhalten auf die zunehmende Abhängigkeit von Smartphones und sozialen Medien verweist. Diese würden die persönlichen Interaktionen für viele beängstigend oder sogar überflüssig machen. Digitale Kommunikation hingegen biete eine sicherere, kontrollierte Umgebung, die junge Erwachsene vor der Verletzlichkeit schütze, die mit traditionellen Liebesbeziehungen einhergehe, so die Psychologin.
Auch wirtschaftliche Faktoren spielten eine bedeutende Rolle. Die Anthropologin Helen Fisher wird in dem Beitrag mit der Ansicht zitiert, dass finanzielle Unsicherheit ein abschreckender Faktor für Beziehungen sei. Angesichts eines unsicheren Arbeitsmarkts legen Angehörige der Generation Z Wert auf finanzielle und persönliche Stabilität, bevor sie sich auf eine Beziehung einlassen, so die Anthropologin.

Was Ehe heute wertvoll macht

Die Ehe ist zwar nicht veraltet geworden, aber es ist offenkundig, dass sich ihr Charakter in den vergangenen Jahrzehnten in der gesamten westlichen Welt stark verändert hat.
Sie hat zunehmend eine symbolische Bedeutung gewonnen; sie ist das, was die Jusos kritisieren: eine Institution der Liebe und emotionalen Verbindlichkeit. Auch wenn die Eheschließungen zurückgehen – was auch mit dem Bevölkerungsschwund zu tun hat – bleibt das offizielle Ja-Wort unter Zeugen für zwei Verliebte weiterhin populär.
Denn die vermeintliche finanzielle Abhängigkeit der Frau – wie in dem Juso-Antrag mehrfach betont – gibt es so nicht mehr. Frauen sind heutzutage weit überwiegend finanziell unabhängig und auch die rechtlichen Absicherungen für Kinder in nicht ehelichen Partnerschaften sind bereits möglich.
Es stimmt: Die Ehe ist keine zwingende Voraussetzung mehr für das Zusammenleben oder eine Familiengründung. Aber die Eheschließung bleibt ein besonderes Bekenntnis für Verlässlichkeit und gegenseitige Verpflichtung eines Paares.
Categories
gesellschaft

„So wahr mir Gott helfe“: Gott in der Politik

„Was ist aus Gott geworden?“, fragte am 16. Mai im kanadischen Calgary der ehemalige Ministerpräsident von Neufundland, Alfred Brian Peckford, die Zuhörer auf einer Konferenz für Anwälte. Er warf den kanadischen Juristen eine zunehmende Säkularisierung von Justiz und Verfassung in Kanada vor.

Die meisten Deutschen sind Kirchenmitglieder

In Deutschland sind Staat und Kirche offiziell voneinander getrennt. Dennoch kooperiert der Staat mit den beiden christlichen Großkirchen. Das bekannteste Beispiel ist der Einzug der Kirchensteuer für die evangelische sowie für die katholische Kirche. Hier tritt der Staat jedoch nur als Dienstleister auf und lässt sich von den Kirchen dafür auch bezahlen.
Evangelische Freikirchen und andere christliche religiöse Gemeinschaften hingegen, wie die Neuapostolische Kirche, Baptisten, Mennoniten, Pfingstler, Adventisten, Mormonen oder die Heilsarmee, finanzieren sich über freiwillige Spenden und sind vom Staat bewusst unabhängig. Insgesamt bekennen sich laut „Statista“ knapp 900.000 Christen in Deutschland zu Freikirchen.
Zum katholischen Glauben bekennen sich 19,4 Millionen Deutsche, zum evangelischen Glauben 17,4 Millionen. Zusammengenommen bekennen sich unter den 83,4 Millionen Deutschen 37,7 Millionen zum Christentum und stellen damit eine leichte Mehrheit dar.

Christliche Grundsätze in der Politik

So verwundert es nicht, dass sich auf den ersten Blick in der Politik und in manchen staatlichen Einrichtungen ein christliches Grundverständnis der deutschen Gesellschaft abbildet. Etwa in christlich-religiösen Grundsätzen und Symbolen. Die Partei Christlich Demokratische Union (CDU) zum Beispiel definiert ihre Politik laut eigenem Grundsatzprogramm von 2024 über „das christliche Verständnis vom Menschen“.
Theologisch konkret wird die CDU mit dieser Aussage jedoch nicht. Vielmehr fühlt sie sich auch „den Traditionen der Aufklärung verpflichtet und erklärt, allen Menschen offen zu stehen, die – unabhängig von der eigenen religiösen Überzeugung“ die Grundwerte der Partei teilen.
Damit ist die CDU trotz Namensgebung keine explizit christliche Partei. Da sie sich zudem auf das Zeitalter der Aufklärung beruft, deren Grundgedanke der Humanismus ist, gibt es Christen, die der Partei ihr vermeintliches „Christsein“ gänzlich absprechen.
Nach jeder Bundeskanzlerwahl sind in erster Linie Christen daran interessiert, welche Eidesformel der neue Bundeskanzler spricht. Der Amtseid des Bundeskanzlers ist in Artikel 56 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 64, Absatz 2 GG festgelegt und entspricht dem Eid des Bundespräsidenten. Die Schlussworte „So wahr mir Gott helfe“ am Ende der Eidesformel sind ein freiwilliger Zusatz. Diese Option drückt damit Respekt vor der Glaubensfreiheit gemäß Artikel 4 GG aus.
Während Friedrich Merz (CDU) den Amtseid mit dem religiösen Zusatz ablegte, nutzte sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD) den weltlichen Zusatz „Ich schwöre es“. Gerhard Schröder (SPD) war der erste Bundeskanzler, der auf Gottes Hilfe bei seinem Amtseid verzichtete.
Auch Bundesminister sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit schwören einen ähnlichen Eid, bei dem der religiöse Zusatz optional ist.
Laut der einstigen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die als Pfarrerstochter aufwuchs, war der Zusatz ein selbstverständliches Bekenntnis. „Die Formel ‚So wahr mir Gott helfe‘ macht uns Menschen bewusst, dass all unser Handeln und Bestreben fehlbar und begrenzt ist“, wird sie auf dem von katholischen Kirche betriebenen Onlineportal „katholisch.de“ zitiert.

Gott im Grundgesetz

Im Grundgesetz sticht die Präambel mit einem Gottesbezug hervor: Dort heißt es im ersten Satz: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche Volk […] dieses Grundgesetz gegeben.“ In diesem ersten Satz wird eine Selbstbegrenzung der staatlichen Macht ausgedrückt. Die letzte Instanz sei nicht der Mensch, sondern Gott.
Obwohl die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik höchstwahrscheinlich bei dem Begriff „Gott“ an den christlich-jüdischen Gott der Bibel bzw. der Thora dachten, kann Gott heute auch für die dritte abrahamitische Glaubensrichtung, den Islam, gelten und grenzt Muslime nicht aus. Denn im Arabischen nutzen auch Christen den Begriff „Allah“ für den biblischen Gott.

Staatliche Neutralität

Wie aber steht es um die weltanschauliche Neutralität des Staates? Dazu hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages im Jahr 2016 eine Stellungnahme herausgegeben.
Darin heißt es: „Ein Widerspruch der Präambel zu der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates läge nur dann vor, wenn die Präambel sich für einen christlichen Staat ausspräche oder den Einzelnen auf den christlichen Glauben festlegen würde.“
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 4, Absatz 1 des GG verwiesen: Das dort verankerte Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit schütze die innere Freiheit des Einzelnen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und diese nach außen zu bekennen und zu verbreiten. Zudem sei auch das Recht, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu teilen, geschützt.

Jesus mahnte, nicht zu schwören

Dennoch bleibt die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, bei der Vereidigung der höchsten Staatsvertreter und bei der Verbeamtung einen Eid anzubieten, bei dem die Option besteht, auf Gott zu schwören oder nicht. Schließlich erleben alle christlichen Religionsgemeinschaften jedes Jahr massive Austritte und die deutsche Gesellschaft wird zunehmend säkular.
Außerdem verbietet das Neue Testament der christlichen Bibel sogar ausdrücklich das Schwören. In der Bergpredigt (Matthäus 5,34) stellte Jesus eine Forderung auf: „Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt.“ Und wenig später (Matthäus 5, 37) mahnte er: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.“
Kurzum: Wer schwört, um seine Worte zu untermauern, dessen normale Worte scheinen offenbar weniger glaubwürdig. Jesus aber ermahnt oder ermutigt dazu, dass auch ohne Schwur die Worte eines Menschen glaubhaft gemeint sein sollen.
In einer Auslegung der katholischen Kirche, dem „Katechismus“ heißt es, Jesu Worte würden nur das „mitmenschliche Verhalten“ betreffen „und nicht unmittelbar die Eidesableistung vor Gericht“. Und weiter: „Die katholische Kirche sucht der Forderung der Heiligen Schrift dadurch zu entsprechen, dass sie die Eidesleistung möglichst einschränkt und sie nur für erlaubt ansieht, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen.“
Zudem wird in dem Katechismus darauf hingewiesen, dass auch die evangelische Theologie „die sittliche Erlaubtheit des Eides, der ein Bekenntnis zu Gott zum Ausdruck bringt“, bekräftige. Unter zahlreichen Freikirchen wird indes jegliche Form von Eid oder Schwur abgelehnt. Die ältesten christlichen Glaubensrichtungen dieser Art sind die Mennoniten, die Herrnhuter Brüdergemeine
und die Quäker.

Christliches Abendland – eine Fiktion?

In sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – gibt es in den Landesverfassungen keinen Bezug zu Gott. Ähnlich uneinheitlich wie in Deutschland sieht es auch bei den Mitgliedsstaaten der EU aus. Neben Deutschland finden sich nur in Dänemark, Griechenland und Irlands in den Verfassungen ausdrücklich ein direkter Gottesbezug.
In Großbritannien, das immerhin drei Kreuze in der Nationalflagge des Vereinigten Königreichs, dem „Union Jack“, führt, ist staatliches Schwören auf Gott häufiger verbreitet. Wer etwa in England eingebürgert werden will, muss einen Eid schwören, der folgendermaßen beginnt: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen“.
Parlamentarier des Ober- und Unterhauses haben – wie in Deutschland – die Option, bei ihrer Vereidigung zu sagen „So help me God“ oder diesen Zusatz wegzulassen. Britische Monarchen haben bisher ihren Krönungseid ebenfalls mit der Formulierung „So help me God“ abgeschlossen.
Bei so wenig Gottesbezug in Europa muss gefragt werden: Wie christlich ist das „christliche Abendland“? Die katholische Kirche hat darauf eine klare Antwort. In einem Beitrag von „katholisch.de“ heißt es: „Das christliche Abendland ist Fiktion.“
Der Theologe der Hochschule Vallendar, Manfred Becker-Huberti erklärte im Jahr 2016 vor dem Hintergrund der Pegida-Bewegung in Deutschland, der Begriff „christliches Abendland“ sei ab dem 5. Jahrhundert „ursprünglich als Bezeichnung für die ehemaligen römischen Provinzen des westlichen Europas verwendet“ und als „Kampfbegriff“ gegen die griechisch-orthodoxe Kirche von Byzanz gebraucht worden.
In ähnlicher Weise werde der Begriff heute wieder angewandt, um „sich gegen eine drohende Islamisierung“ zu verteidigen. Wer den Begriff „Christliches Abendland“ in dieser Weise benutze, wolle „etwas verteidigen, was es so in der Form nie gegeben hat“, erklärt der katholische Theologe.

Jeder ist seines Glückes Schmied

Die Frage nach einem Leben mit oder ohne Gott ist eine der ältesten Fragen der Menschheit. Leben mit einem Gott gibt Milliarden von Menschen auf der Welt Sinn und Halt, spendet Trost in Krisen und dient meist als gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Leben ohne Gott – oft bezeichnet als Atheismus, Agnostizismus oder Humanismus – stellt die Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund. Mit dieser Weltanschauung wird jeder Mensch zu seines Glückes Schmied. Säkulare Personen empfinden dies oft als die ultimative Freiheit der Menschheit.
Am Ende sind jedoch beide Weltanschauungen stets für ihr Handeln selbst verantwortlich. Zumindest in dieser Hinsicht gibt es Einigkeit unter religiösen und nichtreligiösen Menschen.
Categories
gesellschaft

27 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich – Verbände fordern weniger Bürokratie

Zum bundesweiten Ehrentag anlässlich des 77-jährigen Bestehens des deutschen Grundgesetzes haben Verbände eine Stärkung des Ehrenamts gefordert.
Weniger Bürokratie für die ehrenamtliche Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf verlangten am Samstag etwa die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie der Sozialverband Deutschland. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bekräftigte: „Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Demokratie.“

Das Grundgesetz feiern

Der „Ehrentag“ wurde auf Anregung des Bundespräsidenten am 23. Mai zum ersten Mal begangen – er fiel damit auf den Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949.
Bundesweit luden Initiativen, Vereine, Verbände und Nachbarschaften dazu ein, gemeinsam mit anzupacken und sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Steinmeier las unter anderem gemeinsam mit seiner Frau in einer Bibliothek in Berlin-Wedding Kindern vor, half beim Gärtnern und wollte am Abend eine Senioreneinrichtung besuchen.
Das Grundgesetz zu feiern „tun wir am besten dadurch, indem wir uns gemeinsam vornehmen, etwas für das Land zu tun, für die Nachbarschaft, für die Gemeinde, für die Region“, sagte Steinmeier in Berlin.
Ehrenamtliche Arbeit sei „zentral wichtig“ in Deutschland. Sie bringe Gewinn und mache Spaß. „Wer gedacht hat, wir seien ein Land der schlechten Laune, der hätte mich in der Woche vor dem Ehrentag durch Deutschland begleiten sollen“, sagte der Präsident.
Steinmeier: «Die Demokratie braucht aktive Bürger. Sie braucht Tatkraft.»

Steinmeier: «Die Demokratie braucht aktive Bürger. Sie braucht Tatkraft.»

Foto: Christophe Gateau/dpa

Bürokratie behindert Helfer

Die deutsche Botschaft in London erklärte im Portal X, Demokratie lebe „von der Beteiligung der Menschen“. Daher werde der Ehrentag begangen, inspiriert von einem ähnlichen Tag in Großbritannien, dem „Big Help Out“ („Das große Aushelfen“).
Ehrenamtliche in Deutschland verbringen jedoch nach Einschätzung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt immer mehr Zeit mit Bürokratie.
„Ein durchschnittlich großer Verein benötigt rund 42 Tage pro Jahr oder 6,5 Stunden pro Woche für Verwaltungsaufgaben“, sagte der Vorstand der Stiftung, Jan Holze, der „Rheinischen Post“. Dies sei „zu viel, wenn man bedenkt, dass drei Viertel aller Vereine rein ehrenamtlich, ohne hauptamtliche Unterstützung arbeiten“.
Bundesweit engagierten sich rund 27 Millionen Menschen ehrenamtlich, sagte er der Zeitung. „Allerdings sind das fast zwei Millionen weniger als noch vor fünf Jahren“ vor der Corona-Pandemie. Die Politik müsse dringend Bürokratie beim Ehrenamt abbauen.
Graugänse gehen mit ihrem Nachwuchs ordnungsgemäß über eine Ampel vom Maschsee in den Maschpark in Hannovers Innenstadt.

Graugänse gehen mit ihrem Nachwuchs ordnungsgemäß über eine Ampel vom Maschsee in den Maschpark in Hannovers Innenstadt.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Schenderlein: Bürger als „Motor der Demokratie“

Auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, forderte die Politik auf, mehr für das Ehrenamt zu tun. „Ehrenamt braucht selbst Unterstützung und ermöglichende Strukturen – vielleicht sogar künftig gesetzlich verankert“, sagte Engelmeier.
Wichtig sei etwa „eine bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf“. Denn das Ehrenamt sei „gerade in Zeiten politischer Polarisierung und gesellschaftlicher Unsicherheit ein wichtiger Teil des Fundamentes für unseren Zusammenhalt und die Stärkung der Demokratie“.
Christiane Schenderlein, Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, bezeichnete aktive Bürger als „Motor der Demokratie“. „Wer mitmacht, anpackt, etwas verändern kann“, sei nicht nur zufriedener, sondern „stärkt unsere Demokratie durch Teilhabe“, sagte sie der „Rheinischen Post“.

Ein Blick auf die Kinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund forderten die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.
„Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden“, erklärten die Verbände.
Kinder und Jugendliche seien eine „demografische Minderheit ohne Wahlrecht“ und zugleich besonders von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. (afp/red)