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Nach Messerangriff in Trier: Merz sichert Angehörigen Unterstützung zu


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
  • Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
  • Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.

 
Knapp eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf den 22-jährigen Studenten Marius D. in Trier hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich an die Eltern gewandt. Wie „BILD“ zuerst berichtete, hat der Kanzler 10 Minuten lang mit Thomas und Elke D. gesprochen.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder und der Chef der Staatskanzlei, Marcus Klein, setzten sich mit den Eltern in Verbindung. Die politischen Vertreter aus Bund und Land boten ihnen Unterstützung, etwa im Bereich der Opferbetreuung, an.

Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer

Der Vater des getöteten 22-Jährigen sprach von einem „sehr emotionalen“ Gespräch mit dem Kanzler. Die Eltern hätten dem Kanzler zugleich die Botschaft mitgegeben, dass die Politik handeln und Beschlüsse fassen müsse, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Beide waren selbst kommunalpolitisch bei der CDU engagiert. Seit Montagmorgen liegt im Rathaus von Landstuhl, der Heimatgemeinde der Familie, ein Kondolenzbuch aus.
Dem bislang letzten Polizeibericht vom Donnerstag der Vorwoche zufolge ereignete sich die Bluttat am Mittwoch, als sich der Student auf dem Rückweg von einem Einkauf befand. Der mutmaßliche Täter kam ihm auf dem Gehweg entgegen. Aus ungeklärtem Anlass stach dieser mindestens zweimal mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf den Oberkörper von Marius D. ein.
D. brach zusammen und starb trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Tatverdächtige entfernte sich vom Tatort, doch die Polizei konnte ihn in der näheren Umgebung festnehmen.

Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand spreche vieles dafür, dass sich die Tatbeteiligten zuvor nicht gekannt hätten und Marius D. ein Zufallsopfer gewesen sei. Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, habe die Tat gegenüber der Polizei zugegeben.
Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Laut Polizei soll er bereits zuvor und in jüngerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung gewesen sein. Der Tatverdächtige galt als gut integriert.
Dem SWR zufolge lebte er seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, wo er sowohl eine Schule als auch eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte. Seit vier Jahren arbeitete er in einem Unternehmen in Trier. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben, der 22-Jährige galt als verlässlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

Afghane war nicht ausreisepflichtig

Inwieweit die Bluttat im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen steht, soll nun geklärt werden. Ein Sachverständiger soll ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen erstellen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Dauer der Ermittlungen von mehreren Wochen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder sprach von einer „entsetzlichen Tat“ und fügte hinzu:
„Gewalt mit Messern zerstört Leben und erschüttert unsere Gesellschaft. Dafür darf es in Deutschland keinen Platz geben.“
Dem Innenministerium des Landes zufolge war der Tatverdächtige als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, allerdings bestand ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“. Entsprechend war ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Im Jahr 2023 erteilte ihm die zuständige Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis.
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Großbritannien plant Asyl-Selbstbehalt: Flüchtlinge sollen 10.000 Pfund zurückzahlen


In Kürze:

  • Großbritannien will sein Einwanderungs- und Asylrecht verschärfen: Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Rückzahlungspflicht für anerkannte Asylbewerber vor.
  • Sie sollen bis zu 10.000 Pfund staatlicher Unterstützung zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen.
  • Weitere Maßnahmen umfassen schnellere Abschiebungen und längere Wartezeiten auf dauerhafte Aufenthaltsrechte.
  • Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen, Wissenschaftlern und Teilen der Labour Party.

 
Am Dienstag, 30. Juni, plant Großbritanniens Innenministerin Shabana Mahmood, den Entwurf für ein verschärftes Einwanderungs- und Asylgesetz ins Parlament einzubringen. König Charles III. hatte dieses Vorhaben der Regierung im Mai in seiner Rede zur Eröffnung des neuen Parlamentsjahres angekündigt.
Ein Element des Gesetzespakets wird eine Art Selbstbehalt sein, der künftig für diejenigen gelten soll, deren Asylantrag bewilligt wird. So sollen anerkannte Asylbewerber künftig pauschal 10.000 Pfund (rund 11.615 Euro) an den britischen Staat zurückzahlen, sobald sie ein hinreichendes eigenes Einkommen erzielen.

Ohne Rückzahlung kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien

Der BBC zufolge wird das Gesetz für alle Asylanten gelten, sobald diese eine Arbeitserlaubnis haben. Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten erfolgen. Bevor der Betrag nicht beglichen ist, soll es keinen Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis geben. Die Einkommensgrenze, ab der die Zahlungsverpflichtung greifen soll, sowie die Höhe des monatlichen Betrags müssen noch definiert werden.
Die britische Regierung unter Führung der Labour-Party beabsichtigt, die Einkommensgrenze so zu bestimmen, dass die Betroffenen nicht in Armut geraten. Gleichzeitig soll die Rückzahlungspflicht auch für Personen gelten, deren Asylantrag später abgelehnt wird – sofern sie nur die Einkommensschwelle erreichen und sie nach Großbritannien zurückkehren. Die Asylberechtigung soll alle 2,5 Jahre überprüft werden.
Ministerin Mahmood erklärte dazu, dass Unterstützung bei Gewährung von Asyl „ein Recht, aber auch mit Pflichten“ darstelle. Sie fügte hinzu:
„Sobald diese Menschen etwas beitragen und dem britischen Volk dessen Großzügigkeit zurückbezahlen können, erwarten wir, dass sie dies auch tun.“

Asylanten sollen verstärkt in Kasernen untergebracht werden

Die Regierung plant, mit dieser Maßnahme die jährlichen Asylkosten zu senken, die zuletzt auf rund 4,64 Milliarden Euro angewachsen waren. Wer als Asylant ein eigenes Einkommen erzielt, soll sich mittels dieses Selbstbehalts an den Kosten für Unterbringung und Unterstützung beteiligen.
Zu den weiteren Elementen der Gesetzesvorlage gehört auch die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Auch sollen diese verstärkt in ehemaligen Kasernen untergebracht werden.
Die Regierung in Großbritannien beabsichtigt, zudem kontingentierte legale Fluchtwege einzuführen, sogenannte „capped safe and legal routes“, die von interessierten Sponsoren mitfinanziert werden sollen. Dafür kommen nach Vorstellung der Downing Street etwa Universitäten, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Betracht.
In Summe will die britische Regierung mit ihrem Paket mögliche Anreize zur irregulären Migration, sogenannte Pull-Faktoren, minimieren. Die Theorie, dass die Höhe von Sozialleistungen einen signifikanten Einfluss auf das Fluchtziel von Zuwanderern habe, findet in der Fachwelt Befürworter und Gegner.

Kritik: Unfair und unpraktisch

Geflüchtetenhilfsorganisationen wie der Refugee Council üben deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen. Sie sprechen von einer „zusätzlichen Fluchtsteuer“, die unfair und praktisch kaum umsetzbar sei. Insbesondere seien sie eine zusätzliche Belastung für Menschen, die mittellos nach Großbritannien gekommen seien. Sie weisen darauf hin, dass Asylanten während ihres laufenden Verfahrens vorwiegend deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen seien, weil sie gar nicht arbeiten dürften.
Das Migration Observatory der University of Oxford glaubt nicht, dass nennenswerte Summen durch die Rückzahlungsregel in den Haushalt zurückfließen werden. Auch anerkannte Asylsuchende erzielten noch Jahre nach ihrer Ankunft nur geringe Einkommen. Nur etwa 13 Prozent erzielten nach fünf Jahren ein Jahreseinkommen von 20.000 Pfund jährlich. Selbst acht Jahre nach der Anerkennung liege der Medianverdienst nur bei etwa 23.000 Pfund, mehr als die Hälfte arbeite zum Mindestlohn.

Verschärfungen auch für reguläre Arbeitskräfte

Abseits der Asylproblematik sieht der Entwurf des neuen Gesetzes auch für andere Einwanderer deutliche Verschärfungen vor.
So soll die Wartezeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die meisten regulär ins Land gekommenen Einwanderer von fünf auf zehn Jahre steigen. Wer mit einem Pflege- oder Gesundheitsvisum ins Land gekommen ist, soll sogar 15 Jahre warten müssen. Sogar 20 Jahre soll die Wartezeit auf eine permanente Aufenthaltsbewilligung betragen, wenn ein Einwanderer länger als 12 Monate Sozialleistungen bezogen hatte.

Widerstand in der Regierung

Widerstand gegen das Vorhaben gibt es auch innerhalb der regierenden Labour Party selbst. Staatssekretär für Migration Mike Tapp kritisierte in der „Times“ die geplanten Verschärfungen für ausländische Pflegekräfte. Auch die geplante Verschärfung von Visaregeln für bereits legal im Land lebende Drittstaatsangehörige bezeichnete Tapp als „unbritisch“ und kontraproduktiv.
Die Regierung ist verpflichtet, Asylbewerber unterzubringen, wenn diese sich während der Prüfung ihres Antrags ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Im März 2026 befanden sich laut der BBC 93.653 Personen in britischen Asylunterkünften. Die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Asylbewerbers für eine Nacht in einer privat gemieteten Unterkunft betragen 27 Euro, in einem Hotel 167 Euro – während die Unterhaltszahlungen zwischen 11 Euro und 57 Euro pro Person und Woche liegen.
Von April 2025 bis März 2026 haben insgesamt rund 94.000 Menschen im Vereinigten Königreich Asyl beantragt. Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.