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Ceuta-Krise erschüttert EU: Merz fordert härteren Grenzschutz nach 60.000 Ankünften


In Kürze

  • Zehntausende Migranten gelangten aus Marokko nach Ceuta – größte Ankunftswelle seit 2021.
  • Spanien entsandte Soldaten und kündigte weitere Maßnahmen zur Grenzsicherung an.
  • EU-Vertreter und mehrere Staaten fordern strengeren Außengrenzschutz und Rückführungen.

 
Die Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta hat sich zu einer der größten Herausforderungen für Spanien und die Europäische Union entwickelt. Nach Angaben spanischer Behörden erreichten in den vergangenen Tagen rund 60.000 Migranten aus Marokko die nordafrikanische Exklave – die größte Zahl seit der Krise im Jahr 2021.
Die Zahl entspricht nach Angaben des Präsidenten von Ceuta, Juan Jesús Vivas, etwa 70 Prozent der Einwohnerzahl der Exklave. „Diese Zahl zeigt, dass es unmöglich ist, einen solchen Druck aufzufangen“, erklärte Vivas. Er sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte Unterstützung durch die spanische Zentralregierung.

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Spanien setzt Militär zur Grenzsicherung ein

Angesichts des massiven Zustroms entsandte Spanien Soldaten zur Unterstützung der Grenzsicherung. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete den Andrang bei einem Besuch in Ceuta als „Angriff“ und als „Verletzung der territorialen Integrität Spaniens“.
„Ganz Spanien steht an eurer Seite. Wir übernehmen die Verantwortung für diese Situation“, sagte Sánchez den Bewohnern der Exklave.
Die spanische Regierung kündigte weitere Maßnahmen an. Dazu gehören zusätzliche Sicherungen an der Grenze, unter anderem Schwimmbarrieren zwischen Marokko und Ceuta, sowie beschleunigte Verfahren zur Rückführung irregulär eingereister Migranten.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums kehrten bereits rund 25.000 Menschen nach Marokko zurück. Gleichzeitig betonte Madrid die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden.

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Merz fordert Schutz der EU-Außengrenzen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte die spanische Regierung zu entschlossenem Handeln auf. Spanien müsse „die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen“, erklärte Merz.
Er begrüßte die spanische Absicht, „die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen“. Zugleich forderte er Marokko auf, irregulär eingereiste Migranten „unverzüglich wieder zurückzunehmen“.
„Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration“, betonte Merz. Deutschland stehe in Kontakt mit der spanischen Regierung.
Der Kanzler begrüßte außerdem die Unterstützung der EU-Kommission und von EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Die im Juni verabschiedete EU-Rückkehrverordnung müsse „nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden“, forderte Merz.
Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Foto: STR/AP/dpa

Unionspolitiker kritisieren Spaniens Migrationspolitik

Nach dem Massenzustrom übten deutsche Unionspolitiker scharfe Kritik an der spanischen Regierung. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) machte die Migrationspolitik Madrids mitverantwortlich für die Entwicklung.
„Wer illegale Einreisen belohnt, bekommt mehr illegale Einreisen“, sagte Krings. Die Entscheidung Spaniens, rund 500.000 illegal eingereiste Afrikaner einzubürgern, habe die Probleme für Spanien und Europa möglicherweise verstärkt.
Diese Entscheidung könne als „Anreiz für weitere Versuche“ wirken, Grenzen illegal zu überwinden, erklärte der CDU-Politiker. Gemeinsam mit Spanien und anderen EU-Staaten müsse nun dringend mit Marokko gesprochen werden, um weitere Migrationsbewegungen zu verhindern.
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sprach von möglichen Pull-Faktoren. „Wenn es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass es Pull-Faktoren gibt, dann ist dieser mit den Geschehnissen in Ceuta erbracht“, sagte er.
Nach Angaben der spanischen Regierung wurde der Ansturm durch Gerüchte ausgelöst, die von Schleusernetzwerken verbreitet worden seien. Hintergrund soll ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs gewesen sein, wonach sofortige Rückführungen nicht für alle Personen gelten, die die Grenze auf dem Seeweg erreichen.
Throm erklärte, dieses Urteil habe zu einem Zustrom junger Männer und Jugendlicher geführt und dabei Menschenleben gekostet.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Lage als „zutiefst besorgniserregend“. Eine europäische Migrationswende könne nur gelingen, wenn alle Staaten ihren Beitrag leisteten. Spanien stehe in der Pflicht, seine EU-Außengrenzen zu schützen.

EU-Kommission und europäische Partner reagieren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete den Ansturm auf die Grenzanlagen in Ceuta als „inakzeptabel“. „Wir können es niemandem erlauben, nach Europa zu kommen, ohne unsere Regeln zu befolgen“, schrieb sie. Sie forderte, Schleusernetzwerke zu zerschlagen und Rückführungen schnell umzusetzen.

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Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bot Spanien Unterstützung an – auch über die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Zudem wurden verstärkte Kontrollen an der französisch-spanischen Grenze angekündigt.
Auch Großbritannien signalisierte Unterstützung. Premierminister Andy Burnham bezeichnete die Lage als „Anlass zur Sorge“ und erklärte, seine Regierung stehe mit den spanischen Behörden in Kontakt.

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Streit über Schengen und europäische Verantwortung

Die Ereignisse in Ceuta führten zu einer neuen Debatte über den Schutz der europäischen Außengrenzen. Italien und Finnland forderten Konsequenzen für Spanien und stellten die Frage nach einem möglichen Ausschluss aus dem Schengen-Raum.
Madrid weist die Kritik zurück und verweist auf die Zusammenarbeit mit Marokko sowie die eingeleiteten Maßnahmen.
Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner forderte dagegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die Situation in Ceuta zeige erneut, dass eine humanitäre Flüchtlingspolitik nur gemeinsam gelingen könne. Wenn Schlepperbanden profitierten, gehe dies zulasten der Humanität.
Die Krise in Ceuta hat damit nicht nur eine Sicherheitsdebatte ausgelöst, sondern auch die grundsätzliche Diskussion über Europas Migrationspolitik, Grenzschutz und Rückführungen neu entfacht. (afp/dts/dpa/red)
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„Send them back“ – Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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EU führt neues Asylsystem GEAS ein – schnellere Verfahren und strengere Regeln ab Juni


In Kürze:

  • Das Gemeinsame Europäische Asylsystem gilt ab dem 12. Juni 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Asylverfahren an den Außengrenzen sollen deutlich beschleunigt werden.
  • Einheitliche EU-Liste sicherer Herkunftsländer wird eingeführt.
  • Abschiebehaft kann künftig bis zu zwei Jahre dauern.

 
Während die Anzahl der Asylanträge in Deutschland und in der EU insgesamt weiterhin sinkt, tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) EU-weit in Kraft.
Die GEAS-Reform wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der elf Rechtsakte. Deutschland setzte die entsprechenden Gesetze im Februar und April 2026 um. Ab dem 12. Juni gelten die neuen Bestimmungen EU-weit verbindlich.

Kontrollmechanismus soll Grenzverfahren überwachen

Ein zentraler Bestandteil des Asylpakets sind beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen. Betroffen sind Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten, Ländern mit geringer Schutzquote sowie Personen ohne Dokumente. Bei fehlenden Erfolgsaussichten kann die Einreise bereits an der Grenze verweigert werden.

Zur Sicherstellung von Grund- und Menschenrechten hat die EU einen unabhängigen Kontrollmechanismus eingerichtet. Das dazugehörige Verfahren an den Außengrenzen ist in der sogenannten Screening-Verordnung geregelt. Es umfasst eine Identitäts- und Sicherheitsprüfung und eine vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung. Währenddessen gilt die „Fiktion der Nicht-Einreise“, auch wenn sich Betroffene bereits im EU-Gebiet befinden.

Mit dem Inkrafttreten des GEAS gibt es auch eine EU-weit einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer. Zu diesen gehören Ägypten, Marokko, Tunesien, Bangladesch, Indien, Kolumbien und das Kosovo. Asylanträge aus diesen Ländern werden beschleunigt geprüft und häufiger abgelehnt.

Sekundärmigrationszentren bislang nur in Hamburg und Brandenburg eingerichtet

Das Verfahren an den Außengrenzen soll Entscheidungen innerhalb von Wochen statt Monaten ermöglichen. Es gelten dabei in allen EU-Staaten einheitliche Standards. Das Eurodac-System mit einer erweiterten Fingerabdruckdatenbank soll zudem Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindern.
Antragsteller, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben, sowie sogenannte Dublin-Fälle können in sogenannten Sekundärmigrationszentren untergebracht werden. Damit soll eine schnelle Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat nach Abschluss des Verfahrens sichergestellt werden. In Deutschland gibt es solche Einrichtungen bisher nur in Hamburg und Brandenburg.
Ein erster Schritt zum künftigen Außengrenzverfahren ist das bereits bestehende Flughafenverfahren. Bei Asylsuchenden ohne gültige Papiere oder aus sicheren Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren bereits vor der Einreiseentscheidung der Bundespolizei im Transitbereich durchgeführt werden.

GEAS stößt auf Kritik von Betroffenen und NGOs

Das GEAS schafft zudem EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Sie gelten nicht nur für Asylsuchende an den Außengrenzen, sondern auch für bereits irregulär im EU-Gebiet aufhältige, ausreisepflichtige Personen.
Zur Aufspürung irregulär aufhältiger Personen dürfen Behörden künftig in EU-Mitgliedstaaten auch Wohnanschriften und andere relevante Räumlichkeiten durchsuchen. Dies weckt unter anderem bei NGOs Befürchtungen, dass dadurch Razzien nach dem Vorbild der US-ICE-Einsätze auch in Europa häufiger werden könnten.
Auch bei Einreiseverboten sind deutliche Verschärfungen vorgesehen. Nach dem vorläufigen Trilog-Kompromiss zur Rückführungsverordnung sollen auch Familien mit Kindern künftig nicht mehr grundsätzlich vor Abschiebehaft geschützt sein. Lediglich unbegleitete Minderjährige genießen ein höheres Schutzniveau, sofern sie nicht als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.

Keine Ausnahmen für Familien und Kinder vorgesehen

Auch bei Rechtsmitteln sind Verschärfungen vorgesehen. Einsprüche gegen Abschiebungen führen künftig nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung. Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob eine erneute Prüfung erfolgt; bei klarer Rechtslage kann die Aussetzung verweigert werden.
Die Dauer von Einreiseverboten soll von maximal fünf auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Für gefährlich eingestufte Personen kann ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot verhängt werden. Die zulässige Höchstdauer der Abschiebehaft soll von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgeweitet werden – ohne grundsätzliche Ausnahme für Frauen und Kinder.
Hilfsorganisationen wie „Pro Asyl“ weisen darauf hin, dass die Regelungen vom Europäischen Parlament weiter verschärft wurden. Sie kritisieren, dass mit den GEAS-Bestimmungen die Grenzen zwischen Abschiebungshaft und Strafhaft de facto aufgehoben würden.

„Pro Asyl“: GEAS hebt Grenzen zwischen Abschiebe- und Strafhaft auf

Grundsätzlich ist künftig eine Abschiebungshaft von bis zu zwölf Monaten als Regeldauer vorgesehen. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate soll möglich sein, wenn eine Abschiebung etwa wegen fehlender Kooperation nicht vollzogen werden kann. Laut „Pro Asyl“ betrifft dies nicht nur Fälle, in denen Betroffene selbst die Rückführung verweigern.
Sie kann auch verhängt werden, wenn die Beschaffung von Dokumenten aus Drittstaaten Probleme bereitet, obwohl die Betroffenen dafür nicht verantwortlich sind. Genau daran scheitern jedoch viele Abschiebungen in der Praxis.
Einige Garantien für Asylsuchende sieht das GEAS dennoch vor. So stehen den Betroffenen Dolmetscher, eine persönliche Anhörung und eine unentgeltliche Rechtsberatung zu. Es gibt für alle Staaten verbindliche Bestimmungen über angemessene Aufnahme- und Lebensstandards.
Ein EU-Innenkommissar erklärte bei der Vorstellung der Reform, Ziel sei vor allem eine abschreckende Wirkung auf Asylmigration und eine grundsätzliche Kehrtwende in der EU-Asylpolitik. „Wir sorgen dafür, dass Menschen ohne Bleiberecht in der EU auch wirklich zurückgeführt werden.“

Österreich und Deutschland machen sich für „Return Hubs“ stark

Wer rechtskräftig abgelehnt wurde oder aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, kann in Rückführungszentren („Return Hubs“) untergebracht werden. Diese können als kurzfristige Transitzentren oder längerfristige Unterbringungsorte dienen. Perspektivisch sind auch Standorte in Drittstaaten möglich, ohne Verbindung zum Herkunftsland der Betroffenen.
Griechenland, Deutschland, Österreich und die Niederlande gehören bisher zu den Vorreitern bei der Suche nach möglichen Standorten. Die Regierung in Den Haag prüft ein Abkommen mit Uganda – Italien hatte bereits mit Albanien eine Vereinbarung geschlossen. Allerdings erklärte ein Gericht dieses Vorgehen für unzulässig.
Für die Einrichtung der „Return Hubs“ sind bilaterale Abkommen mit Drittstaaten erforderlich, deren Beteiligung bislang ungewiss ist. Zudem müssen dort Mindeststandards im Bereich der Menschenrechte eingehalten werden. Ob dies etwa für das von deutscher Seite genannte Uganda gilt, ist derzeit umstritten.

Großbritannien: Ruanda-Modell brachte neunstellige Kosten – aber keine Abschiebung

In Großbritannien hatte im November 2023 der Supreme Court das dortige Ruanda-Modell für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hatte insbesondere die Zulässigkeit einer Einstufung Ruandas als sicheres Drittland als nicht gegeben bewertet. Kern des Vorhabens war, dass irregulär auf die Insel gelangte Asylsuchende gar nicht erst die Gelegenheit erhalten sollten, auf britischem Boden ein Asylverfahren zu beantragen. Stattdessen wollte man sie unmittelbar nach ihrer Ankunft nach Ruanda bringen – und damit gewährleisten, dass sie in weiterer Folge nicht mehr nach Großbritannien zurückkehren.
Die Labour-Regierung beendete das Programm nach ihrer Übernahme im Jahr 2024. Abseits der grundsätzlichen Fragen nach der Sicherheit Ruandas als Drittland lenkte sie den Fokus vor allem auf die finanziellen Aspekte des Programms. Demnach sollen umgerechnet bis zu 730 Millionen Euro Kosten entstanden sein – ohne dass eine einzige Abschiebung durchgeführt wurde.
Großbritannien hatte Ruanda über 500 Millionen Pfund (über 578 Millionen Euro) für die Aufnahme von zunächst 300 Geflüchteten zugesagt. Davon flossen bereits über 430 Millionen Euro allein für die Aufnahmebereitschaft sowie zusätzliche Kosten für Charterflüge. Letztlich wurde jedoch kein einziger Geflüchteter nach Ruanda überstellt.