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Ceuta-Krise erreicht Madrid: Proteste erhöhen Druck auf Sánchez-Regierung


In Kürze:
  • Nach der massenhaften irregulären Einreise nach Ceuta demonstrierten am 2. September tausende Menschen in zahlreichen spanischen Städten.
  • Die oppositionelle PP und Vox erhöhen den Druck auf Ministerpräsident Pedro Sánchez und fordern einen härteren Kurs in der Migrationspolitik.
  • Die Krise kostet Spanien Hunderte Millionen Euro und wird zum ersten größeren Belastungstest für den neuen EU-Migrationspakt.

 
Mehr als einen Monat nach dem massenhaften Grenzübertritt von Marokko in die spanische Exklave Ceuta hat die Krise das spanische Festland erreicht. Am 2. September fanden in zahlreichen Städten Kundgebungen zur Unterstützung Ceutas statt.
Die Federación Española de Municipios y Provincias (FEMP), der spanische Verband der Gemeinden und Provinzen, hatte die 8.132 Kommunen des Landes dazu aufgerufen, am 2. September, dem Regionalfeiertag Ceutas, vor den Rathäusern Solidarität mit der Exklave zu zeigen. Ceutas Regierungspräsident Juan Vivas begrüßte den Aufruf: „Für uns ist das eine Ermutigung, weil es uns zeigt, dass wir nicht allein sind.“ Ceuta werde sich gemeinsam mit dem Rest Spaniens wieder aufrichten, erklärte Vivas.
Am 30. und 31. Juli hatten Zehntausende Menschen die Grenze aus Marokko überschritten. In einem Dekret der spanischen Regierung vom 25. August spricht diese von einer „irregulären Einreise“.
Das Ausmaß der Migrationsbewegung zeigt ein Vergleich mit der Einwohnerzahl: Ceuta hat etwas mehr als 80.000 Einwohner, während Ende Juli innerhalb weniger Tage Zehntausende Menschen aus Marokko in die Stadt gelangten. Die vorhandenen Unterkünfte reichten dafür bei Weitem nicht aus. Das reguläre Aufnahmezentrum CETI verfügte Ende Juli lediglich über 500 bis 600 Plätze. Bis Anfang September stellte die spanische Regierung deshalb mehr als 3.400 zusätzliche Unterbringungsplätze bereit.

Aus der Grenzkrise wird eine politische Krise

Die Auseinandersetzung hat sich seit Ende Juli verschoben. Zunächst standen Grenzkontrolle, Unterbringung und Rückkehr der Eingereisten im Mittelpunkt. Inzwischen geht es zunehmend um die politische Verantwortung der Zentralregierung. Dabei muss zwischen dem offiziellen Anlass der Kundgebungen und der Mobilisierung durch die Opposition unterschieden werden. Die FEMP bezeichnete die Veranstaltungen als Solidaritätsbekundungen für Ceuta. Oppositionsparteien nutzten die Proteste zugleich, um die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez anzugreifen.
PP-Chef Alberto Núñez Feijóo warf der Regierung vor, sie habe Warnungen vor den Ereignissen Ende Juli gekannt und nicht angemessen reagiert. Er verlangte zudem, die marokkanische Botschafterin einzubestellen und den spanischen Botschafter in Rabat zu Konsultationen zurückzurufen. Die PP dokumentierte Feijóos Forderungen auf ihrer Internetseite. PP-Generalsekretär Miguel Tellado forderte außerdem den Rücktritt von Innenminister Fernando Grande-Marlaska und vorgezogene Neuwahlen.
Noch weiter geht Vox. Die Partei fordert die unmittelbare Rückführung der irregulär nach Ceuta Eingereisten und spricht von einer „Invasion“. In einem Schreiben an die EU-Spitze bezeichnete die Partei das Vorgehen Marokkos als „hybriden Krieg“ und verlangte unter anderem die Aussetzung von Abkommen, Finanzmitteln und Visa.
Die Regierung verweist auf die seit Ende Juli ergriffenen Maßnahmen. Die spanische Regierung erklärte die Vorgänge in Ceuta im oben genannten Dekret zu einer „Situation von Interesse für die nationale Sicherheit“. Das Dekret begründet dies mit dem vorübergehenden Aufenthalt einer hohen Zahl irregulär eingereister Migranten und den daraus entstandenen Belastungen für Aufnahme, Versorgung und öffentliche Sicherheit. Die Sonderlage gilt zunächst bis Ende 2026.
Sánchez wies am 3. September in einer Anhörung vor dem Parlament zugleich den Vorwurf zurück, seine Regierung habe eine Massenankunft dieser Größenordnung vorhergesehen und nicht gehandelt. Der Ministerpräsident bezeichnete die Ursachen als komplex und „multikausal“ und kündigte die Veröffentlichung entsprechender Berichte an.

Madrid mobilisiert 309 Millionen Euro

Die Folgen reichen inzwischen in die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Der Ministerrat beschloss am 1. September ein Maßnahmenpaket, mit dem im verbleibenden Jahr insgesamt 309 Millionen Euro mobilisiert werden sollen. Nach Angaben der Regierung entspricht dies rund 16 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung Ceutas.
Davon sind 21 Millionen Euro für öffentliche Dienstleistungen, 90 Millionen für Sicherheit und 118 Millionen für Aufnahme und humanitäre Versorgung vorgesehen. Weitere 80 Millionen Euro sollen die wirtschaftliche Aktivität stützen. Die spanische Regierung verweist dabei insbesondere auf Belastungen für Handel, Tourismus, Gastronomie, Unternehmen und Selbstständige.
Ein Teil der Wirtschaftshilfen soll direkt ausgezahlt werden. Selbstständige sollen 5.000 Euro erhalten, Unternehmen je nach Umsatz zwischen 10.000 und 150.000 Euro. Hinzu kommen eine staatlich abgesicherte Kreditlinie von 50 Millionen Euro sowie Maßnahmen zur Stützung von Handel und Tourismus. Damit lässt sich ein Teil der Kosten der Krise bereits beziffern. Zusätzliche Polizeikräfte, Unterkünfte, Verwaltungsverfahren und soziale Betreuung belasten den Staatshaushalt, während Madrid gleichzeitig versucht, einen länger anhaltenden Einbruch der lokalen Wirtschaft zu verhindern.

Ceuta als Test für den neuen EU-Migrationspakt

Für Deutschland liegt die Bedeutung der Krise vor allem in ihrer europäischen Dimension. Die Ereignisse fallen in die ersten Monate nach Beginn der Anwendung des neuen europäischen Asyl- und Migrationssystems.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten die Regeln des EU-Migrations- und Asylpakts. Das aus zehn Rechtsakten bestehende Paket sieht gemeinsame Verfahren zur Registrierung irregulär eingereister Personen, Identitäts- und Sicherheitsprüfungen sowie schnellere Asyl- und Rückkehrverfahren vor. Hinzu kommt ein Solidaritätsmechanismus für Staaten unter besonderem Migrationsdruck.
Ceuta ist dabei ein Sonderfall. Die Stadt gehört zu Spanien und damit zur Europäischen Union, unterliegt jedoch aufgrund ihrer geografischen Lage besonderen Grenzregelungen. Dennoch blieb die Krise nicht auf die Exklave beschränkt. Italien führte nach Angaben der Europäischen Kommission zum 1. August Kontrollen an seinen Luft- und Seegrenzen zu Spanien ein. Rom begründete dies ausdrücklich mit den Ereignissen in Ceuta, den großflächigen irregulären Einreisen und dem Risiko sogenannter Sekundärbewegungen innerhalb des Schengen-Raums. Seit dem 1. September gilt eine Verlängerung bis zum 16. September. Spanien kontrolliert seinerseits seit dem 8. August Luft- und Seegrenzen zu Italien.
Hinzu kommt die Rolle Marokkos. Der Warenhandel zwischen der Europäischen Union und Marokko erreichte nach Angaben der Europäischen Kommission 2025 ein Volumen von 62,2 Milliarden Euro. Die EU ist der wichtigste Handelspartner des Landes und zugleich dessen größter ausländischer Investor.
Für die europäische Industrie ist insbesondere die Einbindung Marokkos in regionale Lieferketten relevant. Maschinen und Transportausrüstung stellten 2025 mit 12,9 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der EU-Warenimporte aus Marokko. Das Land ist unter anderem Produktionsstandort für die Automobil- und Zulieferindustrie.

Rückführung trifft auf individuelle Verfahren

Die Forderung nach einer schnellen Rückführung der irregulär Eingereisten stößt auf europäische Verfahrensregeln. Wer internationalen Schutz beantragt, muss grundsätzlich ein entsprechendes Verfahren erhalten. Eine irreguläre Einreise allein erlaubt keine pauschale Rückführung. Der neue Migrationspakt soll diese Verfahren zugleich beschleunigen. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden irregulär Eingereiste an der Außengrenze registriert und Identitäts-, Sicherheits-, Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfungen unterzogen. Für bestimmte Gruppen gelten anschließend verpflichtende Grenzverfahren.
Gerade hohe Zugangszahlen stellen dieses System vor eine praktische Belastungsprobe. Verfahren können nur dann schnell abgeschlossen werden, wenn ausreichend Personal, Unterkünfte und Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. In Ceuta waren diese normalen Kapazitäten nach Einschätzung der spanischen Regierung Ende Juli überschritten.
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Streit um Abschiebungen: Wie die „Coesfelder Liste“ zum Fall für den NRW-Landtag wurde


In Kürze:

  • Die Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna haben nach dem Anschlag in Solingen Listen mit ausreisepflichtigen Personen erstellt.
  • Das LKA Nordrhein-Westfalen hat darauf 6.800 ausreisepflichtige Personen überprüft.
  • Rund 2.100 von ihnen tauchen in Ermittlungsakten auf.
  • 471 Ausreisepflichtige wurden der Stadt Köln gemeldet, darunter auch mehrfach Vorbestrafte.
  • Die Kölner Abteilung, die für Rückführungen zuständig ist, hat nicht auf die Listen reagiert.
  • Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen die Stadt Köln wegen Fehlverhaltens.
  • Die SPD kritisiert auch das NRW-Fluchtministerium wegen des Umgangs mit den Listen.

 
Eine ursprünglich zur Unterstützung von Abschiebungen erstellte Liste beschäftigt inzwischen den nordrhein-westfälischen Landtag. Am Mittwoch, 2. September, kam der Integrationsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Thema waren die sogenannte Coesfelder Liste und eine weitere Liste aus Unna sowie die Überprüfung von insgesamt 6.800 ausreisepflichtigen Personen durch das Landeskriminalamt (LKA). Das geht aus der offiziellen Tagesordnung des NRW-Landtags hervor.
Ausgangspunkt ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums nach dem Anschlag von Solingen im August 2024. Es beauftragte bei den Zentralen Ausländerbehörden eine Übersicht über ausreisepflichtige Personen.
In NRW sind fünf Zentrale Ausländerbehörden jeweils landesweit für bestimmte Herkunftsländer zuständig. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld deckt die Region Westbalkan ab. Im November 2024 übermittelte die ZAB Coesfeld den örtlichen Ausländerbehörden Daten von 1.247 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan. Die Behörde bot zugleich an, für diese Menschen notwendige Passersatzpapiere zu beschaffen.
Die Coesfelder Liste ist keine Abschiebeanordnung. Ob eine gelistete Person tatsächlich abgeschoben werden konnte, musste weiterhin von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft werden. An die Stadt Köln wurden die Namen von ausreisepflichtigen 471 Personen übermittelt.

Warum Köln in die Kritik geriet

Der Umgang Kölns mit diesen Fällen löste im August dieses Jahres eine politische Debatte aus. Der WDR schreibt:
„Die Stadt ist auf das Angebot aus Coesfeld nicht eingegangen. Nur eine einzige der zuständigen Abteilungen in der Kölner Ausländerbehörde antwortete überhaupt. Die Abteilung, die für das Rückführungsmanagement zuständig ist, reagierte nicht.“
Nach Darstellung der Stadt gab es Unklarheiten über das Verfahren, weil die Liste direkt aus Coesfeld und nicht über den sonst üblichen Weg über Ministerium und Bezirksregierung gekommen sei.
Köln wandte sich nach eigenen Angaben im November 2024 an die Bezirksregierung. Diese habe beim Ministerium nachfragen wollen. Was anschließend geschah, ließ sich nach Angaben der Stadt zunächst nicht rekonstruieren. Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert bezeichnete den Ablauf im August als „denkbar unglücklich“, die Kommunikation sei „missverständlich und unglücklich“ gewesen.
Inzwischen richtet sich der Blick auch auf die Landesregierung. Nach einer Sondersitzung warf die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat dem von Verena Schäffer (Grüne) geführten Fluchtministerium vor, den angestoßenen Prozess nicht ausreichend begleitet zu haben. Kapteinat erklärte:
„Seitens des Fluchtministeriums ist der Prozess zur Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen in den Westbalkan und Irak zwar vor über zwei Jahren angestoßen worden, ein Monitoring gab es allerdings nicht. (…) Das Fluchtministerium hat sich über ein Jahr hinweg landesweit nicht mehr aktiv in den Prozess eingebracht oder hinterfragt, ob alles funktioniert – obwohl es die oberste Aufsichtsbehörde ist.“
Erst ein öffentlich gewordener Fall um einen strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen habe aufgedeckt, dass der Prozess nicht funktioniere, so die SPD-Politikerin.

Ein straffälliger 16-Jähriger

Anfang August gab es eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier Großfamilien in Köln-Mülheim. Einer der mutmaßlich Beteiligten, ein 16-Jähriger, soll auf der Coesfelder Liste gestanden haben. Gegen ihn laufen nach Informationen des WDR Ermittlungen wegen schwerer Vergewaltigung. Zudem sei er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der „Kölner Stadtanzeiger“ (KStA) zeigte in einer Recherche, dass noch mehr Personen, die von der ZAB Coesfeld als ausreisepflichtig identifiziert worden sind, in Straftaten verwickelt sind.
Auf der Liste steht laut KStA auch ein Vater von acht Kindern. Der Staat zahlt der Familie inzwischen rund 7500 Euro monatlich – obwohl der Vater als Asylbewerber abgelehnt und bereits achtmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Im Mai 2025 verurteilte ihn ein Gericht wegen Geschenkkartenbetrugs zu einem Jahr auf Bewährung. Auch seine Frau sei vorbestraft und zwei erwachsene Töchter. Die vier Familienmitglieder standen auf der Coesfelder Liste, doch die zehnköpfige Familie wurde in das Bleiberechtsprogramm der Stadt aufgenommen, schreibt die Zeitung.
In einer E-Mail der für das Programm zuständigen Stelle hieß es als Antwort an die ZAB Coesfeld, Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Es handele sich um Personen, „die seit langer Zeit geduldet sind“.
3657 geduldete Ausländer lebten Ende 2025 in Köln, fast 900 davon sind seit über einem Jahrzehnt in Deutschland. Welche Kosten daraus entstehen, konnte die Stadt auf Anfrage des KStA nicht separat beziffern.

LKA überprüft 6.800 Personen

Inzwischen geht die Überprüfung weit über die 471 Kölner Fälle hinaus. Neben der Coesfelder Liste wurde eine weitere Aufstellung der ZAB Unna einbezogen, die Personen aus dem Irak betrifft.
Das LKA überprüfte insgesamt 6.800 ausreisepflichtige Personen aus beiden Listen. Diese Größenordnung ist amtlich bestätigt: Die offizielle Tagesordnung des Integrationsausschusses nennt als Thema der Sondersitzung ausdrücklich: „Liste Coesfeld und Liste Unna – LKA prüft 6800 Ausreisepflichtige“.
Über die Ergebnisse der Überprüfung berichtete ebenfalls der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach tauchen rund 2.100 der 6.800 überprüften Personen in Ermittlungsakten auf. Eine Abfrage des LKA im polizeilichen Informationssystem VIVA habe mindestens 12.000 Ermittlungsverfahren ergeben. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichte die Ergebnisse am 1. September.
Die Zahlen bedeuten nicht, dass 2.100 Menschen wegen Straftaten verurteilt wurden oder 12.000 Straftaten nachgewiesen sind. Gegen eine Person können mehrere Ermittlungsverfahren geführt werden. Verfahren können eingestellt werden, mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden. Eine vollständige amtliche Aufschlüsselung der Ergebnisse ist bislang nicht öffentlich zugänglich.

LKA schaut bis 2016

Für die 471 Personen der Kölner Liste liegt nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ eine gesonderte Auswertung vor. Der Zeitung zufolge umfasst das Dokument des LKA 21 Seiten und betrachtet den Zeitraum von 2016 bis heute. Darin seien mehr als 160 Beschuldigte mit knapp 1.600 Vorgängen erfasst. Die Zeitung berichtet, dass ihm die LKA-Auswertung vorliegt.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat eine Prüfung der Affäre um die Coesfelder Liste angeordnet. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Aufgeführt werden dem Bericht zufolge neben zahlreichen Eigentumsdelikten auch schwere Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, räuberische Erpressung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Drogendelikte. Welche Verfahren eingestellt wurden und in wie vielen Fällen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, geht aus den bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht vollständig hervor.
Zuvor war eine niedrigere Zahl bekannt geworden. Die Kölner Polizei hatte nach Angaben des WDR 152 der 471 Personen seit November 2024 insgesamt 568 mutmaßlichen Straftaten zugeordnet.
Der Unterschied zwischen den Zahlen lässt sich zumindest teilweise durch die Untersuchungszeiträume erklären. Die Kölner Polizei betrachtete den Zeitraum seit Herbst 2024, während die spätere LKA-Auswertung laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ bis ins Jahr 2016 zurückreicht.

SPD kritisiert Fluchtministerium

Nach der Sondersitzung des Integrationsausschusses richtet sich die politische Debatte nun stärker auf die Verantwortung des Landes. Ob das Fluchtministerium tatsächlich Aufsichts- oder andere Pflichten verletzt hat, ist momentan nicht festgestellt.
Auch die Vorgänge in Köln werden weiter untersucht. Die Stadt überprüft erneut den Aufenthaltsstatus der 471 Personen und den Stand der jeweiligen Verfahren. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft Köln nach Informationen des WDR mehrere Strafanzeigen zum Umgang der Behörden mit der Liste.
Offen ist insbesondere, wie viele der überprüften Personen tatsächlich rechtskräftig verurteilt wurden, wie viele weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig sind und in wie vielen Fällen eine Abschiebung rechtlich und praktisch möglich gewesen wäre.
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Ceuta-Krise erschüttert EU: Merz fordert härteren Grenzschutz nach 60.000 Ankünften


In Kürze

  • Zehntausende Migranten gelangten aus Marokko nach Ceuta – größte Ankunftswelle seit 2021.
  • Spanien entsandte Soldaten und kündigte weitere Maßnahmen zur Grenzsicherung an.
  • EU-Vertreter und mehrere Staaten fordern strengeren Außengrenzschutz und Rückführungen.

 
Die Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta hat sich zu einer der größten Herausforderungen für Spanien und die Europäische Union entwickelt. Nach Angaben spanischer Behörden erreichten in den vergangenen Tagen rund 60.000 Migranten aus Marokko die nordafrikanische Exklave – die größte Zahl seit der Krise im Jahr 2021.
Die Zahl entspricht nach Angaben des Präsidenten von Ceuta, Juan Jesús Vivas, etwa 70 Prozent der Einwohnerzahl der Exklave. „Diese Zahl zeigt, dass es unmöglich ist, einen solchen Druck aufzufangen“, erklärte Vivas. Er sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte Unterstützung durch die spanische Zentralregierung.

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Spanien setzt Militär zur Grenzsicherung ein

Angesichts des massiven Zustroms entsandte Spanien Soldaten zur Unterstützung der Grenzsicherung. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete den Andrang bei einem Besuch in Ceuta als „Angriff“ und als „Verletzung der territorialen Integrität Spaniens“.
„Ganz Spanien steht an eurer Seite. Wir übernehmen die Verantwortung für diese Situation“, sagte Sánchez den Bewohnern der Exklave.
Die spanische Regierung kündigte weitere Maßnahmen an. Dazu gehören zusätzliche Sicherungen an der Grenze, unter anderem Schwimmbarrieren zwischen Marokko und Ceuta, sowie beschleunigte Verfahren zur Rückführung irregulär eingereister Migranten.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums kehrten bereits rund 25.000 Menschen nach Marokko zurück. Gleichzeitig betonte Madrid die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden.

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Merz fordert Schutz der EU-Außengrenzen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte die spanische Regierung zu entschlossenem Handeln auf. Spanien müsse „die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen“, erklärte Merz.
Er begrüßte die spanische Absicht, „die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen“. Zugleich forderte er Marokko auf, irregulär eingereiste Migranten „unverzüglich wieder zurückzunehmen“.
„Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration“, betonte Merz. Deutschland stehe in Kontakt mit der spanischen Regierung.
Der Kanzler begrüßte außerdem die Unterstützung der EU-Kommission und von EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Die im Juni verabschiedete EU-Rückkehrverordnung müsse „nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden“, forderte Merz.
Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Foto: STR/AP/dpa

Unionspolitiker kritisieren Spaniens Migrationspolitik

Nach dem Massenzustrom übten deutsche Unionspolitiker scharfe Kritik an der spanischen Regierung. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) machte die Migrationspolitik Madrids mitverantwortlich für die Entwicklung.
„Wer illegale Einreisen belohnt, bekommt mehr illegale Einreisen“, sagte Krings. Die Entscheidung Spaniens, rund 500.000 illegal eingereiste Afrikaner einzubürgern, habe die Probleme für Spanien und Europa möglicherweise verstärkt.
Diese Entscheidung könne als „Anreiz für weitere Versuche“ wirken, Grenzen illegal zu überwinden, erklärte der CDU-Politiker. Gemeinsam mit Spanien und anderen EU-Staaten müsse nun dringend mit Marokko gesprochen werden, um weitere Migrationsbewegungen zu verhindern.
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sprach von möglichen Pull-Faktoren. „Wenn es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass es Pull-Faktoren gibt, dann ist dieser mit den Geschehnissen in Ceuta erbracht“, sagte er.
Nach Angaben der spanischen Regierung wurde der Ansturm durch Gerüchte ausgelöst, die von Schleusernetzwerken verbreitet worden seien. Hintergrund soll ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs gewesen sein, wonach sofortige Rückführungen nicht für alle Personen gelten, die die Grenze auf dem Seeweg erreichen.
Throm erklärte, dieses Urteil habe zu einem Zustrom junger Männer und Jugendlicher geführt und dabei Menschenleben gekostet.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Lage als „zutiefst besorgniserregend“. Eine europäische Migrationswende könne nur gelingen, wenn alle Staaten ihren Beitrag leisteten. Spanien stehe in der Pflicht, seine EU-Außengrenzen zu schützen.

EU-Kommission und europäische Partner reagieren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete den Ansturm auf die Grenzanlagen in Ceuta als „inakzeptabel“. „Wir können es niemandem erlauben, nach Europa zu kommen, ohne unsere Regeln zu befolgen“, schrieb sie. Sie forderte, Schleusernetzwerke zu zerschlagen und Rückführungen schnell umzusetzen.

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Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bot Spanien Unterstützung an – auch über die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Zudem wurden verstärkte Kontrollen an der französisch-spanischen Grenze angekündigt.
Auch Großbritannien signalisierte Unterstützung. Premierminister Andy Burnham bezeichnete die Lage als „Anlass zur Sorge“ und erklärte, seine Regierung stehe mit den spanischen Behörden in Kontakt.

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Streit über Schengen und europäische Verantwortung

Die Ereignisse in Ceuta führten zu einer neuen Debatte über den Schutz der europäischen Außengrenzen. Italien und Finnland forderten Konsequenzen für Spanien und stellten die Frage nach einem möglichen Ausschluss aus dem Schengen-Raum.
Madrid weist die Kritik zurück und verweist auf die Zusammenarbeit mit Marokko sowie die eingeleiteten Maßnahmen.
Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner forderte dagegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die Situation in Ceuta zeige erneut, dass eine humanitäre Flüchtlingspolitik nur gemeinsam gelingen könne. Wenn Schlepperbanden profitierten, gehe dies zulasten der Humanität.
Die Krise in Ceuta hat damit nicht nur eine Sicherheitsdebatte ausgelöst, sondern auch die grundsätzliche Diskussion über Europas Migrationspolitik, Grenzschutz und Rückführungen neu entfacht. (afp/dts/dpa/red)
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Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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„Send them back“ – Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.