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Hundertjährige überführt in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger

Eine Hundertjährige hat in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger überführt. Sie erkannte die Betrugsmasche, wie die Polizei Hagen am Freitag mitteilte. Demnach wurde die Frau am Donnerstag von einem Unbekannten angerufen. Dieser schilderte ihr, dass ein schwerstkranker Nachbar Geld für eine anstehende Behandlung bräuchte.
Nachdem sich der Anrufer bei der Frau über Wertsachen und Bargeld erkundigt hatte, durchschaute die Hundertjährige den Betrug und legte auf. (afp/red)
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EU plant Bargeldpflicht – Ausnahme für Automaten sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
  • Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
  • Verbände und Sozialorganisationen warnen vor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
  • Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.

 
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.

Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein

Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.

Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein

Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.

Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.

In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig

Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.
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29. Mai: Fahrerüberwachung | Pflegefinanzierung | Tankrabatt nicht verlängern

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Fahrerüberwachung

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem Fahrerkontrollsystem ADDW ausgestattet sein. Mithilfe von Kameras und Warnsignalen soll erkannt werden, wenn Fahrer abgelenkt oder unaufmerksam sind. Das Ziel der EU ist mehr Verkehrssicherheit. Kritiker warnen jedoch vor Datenschutzproblemen und zusätzlicher Ablenkung. Auch der ADAC berichtet von teils störenden Systemen.

Pflegefinanzierung

Der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, dass Pflegebedürftige vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ihr eigenes Vermögen und ihr Eigenheim stärker einsetzen müssen. SPD, Linke und Sozialverbände kritisieren diesen Vorschlag scharf, da er die Altersvorsorge und das Zuhause vieler Familien gefährdet. Hintergrund sind die massiven Defizite der Pflegeversicherung und die geplante Reform.

Tankrabatt nicht verlängern

Die Verbraucherzentrale lehnt eine Verlängerung des Tankrabatts ab. Sie bezeichnete die Maßnahme als teuer und ineffizient. Ein Teil der Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen statt bei den Verbrauchern angekommen. Auch Union und ADAC äußern Zweifel. Stattdessen werden gezielte Hilfen für Pendler, den Mittelstand und die Logistikbranche diskutiert.

Wertsachen nach Millionen-Coup zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Coup in einer Sparkasse in Gelsenkirchen erhalten die ersten Schließfachkunden ihre Wertsachen zurück. Unter diesen befinden sich Schmuck, Edelmetalle und Bargeld, die die Täter Ende 2025 im Tresorraum zurückgelassen hatten. Der Schaden liegt laut Polizei bei mindestens einem zweistelligen Millionenbetrag.

Bedingungen für Iran

US-Präsident Trump hat neue Bedingungen für ein Abkommen mit dem Iran bekannt gegeben. In einem Beitrag auf Truth Social schreibt er, dass Teheran die Straße von Hormuz sofort in beide Richtungen ohne Gebühren öffnen, Minen räumen und auf Atomwaffen verzichten müsse. Trump will heute eine endgültige Entscheidung treffen. Zudem wird die US-Seeblockade aufgehoben.