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Nach Bluttat von Stade: SPD-Abgeordneter legt Familienbeziehung offen


In Kürze:

  • SPD-Landtagsabgeordneter Deniz Kurku hat offengelegt, dass seine Schwiegermutter eine Person im Umfeld der Ermittlungen zur Bluttat von Stade ist.
  • Gegen die 65-Jährige besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit kein hinreichender Tatverdacht.
  • Die Ermittler prüfen weiterhin die Rolle der Frau sowie die Hintergründe der Bluttat und die Vorgeschichte des Tatverdächtigen.
  • Für die Waisen einer Opferin wurden mehr als 620.000 Euro an Spenden gesammelt.

 
Im Zusammenhang mit dem sechsfachen Mord in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für Delmenhorst, Deniz Kurku, ein verwandtschaftliches Verhältnis zu einer Person von polizeilichem Interesse offengelegt. Wie der NDR mitteilte, hat Kurku erklärt, dass es sich dabei um seine 65-jährige Schwiegermutter handele.
Die Rolle der Frau im Umfeld der Bluttat vom Montag, 29. Juni, bei der sechs Menschen starben, ist noch unklar. Sie soll jedoch am Steuer des Wagens gesessen haben, mit dem sich der dringend tatverdächtige 45-Jährige vom Tatort entfernte. Die Polizei sah sich veranlasst, diesen durch Schüsse in die Reifen zu stoppen.

Patentante soll späteren Verdächtigen zu dem Termin in Stade gefahren haben

Der Verdächtige selbst sitzt in Untersuchungshaft. Er steht im Verdacht, sechs Mitarbeiter des Jugendhauses Stade durch Schüsse aus einer Faustfeuerwaffe getötet zu haben, die er zum Tatort mitgebracht haben soll. Die 65-Jährige soll den mutmaßlichen Täter auch schon zu dem Termin gefahren haben, bei dem es offenbar um das Sorgerecht für die drei Monate alte Tochter des Tatverdächtigen ging.
Die 65-Jährige hat sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen als „Patentante“ des Mädchens vorgestellt. Zu dem sogenannten Hilfeplangespräch waren auch die 34 Jahre alte Mutter des Mädchens und das Kind selbst erschienen. Seit 26. Mai sollen die Mutter und das Kind im Kinder- und Jugendhaus Stade untergebracht gewesen sein. Beide blieben bei der Bluttat unverletzt.
Kurku, der auch ehrenamtlicher Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe ist, hat seine familiäre Beziehung zu der „Patentante“ am Donnerstagabend offengelegt. Kurku erklärte, er habe die Ermittlungsbehörden ebenso wie Stellen in seinem beruflichen Umfeld, inklusive Ministerpräsident Olaf Lies (SPD), darüber in Kenntnis gesetzt. Der Abgeordnete sprach allen Opfern, Angehörigen und Zeugen der Bluttat seine „tief empfundene Anteilnahme“ aus.

SPD-Fraktion stellt sich hinter Abgeordneten Kurku

Hinweise auf einen wie auch immer gearteten Bezug Kurkus zu dem Geschehen in Stade gibt es nicht. Dies hat auch Ministerpräsident Lies betont. Ein Sprecher der Landesregierung machte gegenüber dem NDR deutlich, dass die familiäre Verbindung keine unmittelbare Auswirkung auf seine ehrenamtliche Tätigkeit habe. Kurku, so ein Sprecher, führe seine Aufgabe „mit größtem persönlichem Engagement“ aus. Es sei richtig gewesen, von sich aus die familiäre Beziehung offenzulegen.
Auch die SPD-Fraktion im Landtag hat sich am Donnerstagabend in einer Erklärung „klar und uneingeschränkt“ hinter ihren Abgeordneten gestellt. Kurku sei ein „höchst angesehener und seit vielen Jahren außerordentlich engagierter Abgeordneter“. Er habe die familiäre Verbindung transparent offengelegt. Daraus erwachse weder eine politische noch eine persönliche Verantwortung für Handlungen anderer.
Warum die 65-jährige Patentante den späteren Tatverdächtigen zu dem Termin chauffiert hatte, ist derzeit noch offen. Ebenso, inwieweit sie davon Kenntnis hatte, dass dieser eine Waffe besaß und diese mit sich führte. Derzeit besteht der Staatsanwaltschaft zufolge gegen die Frau kein hinreichender Tatverdacht.

Vor der Bluttat von Stade ergriff „Patentante“ Partei für späteren Täter

Sie soll allerdings im Vorfeld des Termins in einem 20-seitigen Schreiben an mehrere Medien zu dem laufenden Sorgerechtsstreit Stellung genommen haben. In diesem stellte sie sich laut NDR auf die Seite des Tatverdächtigen. Anlass für die Inobhutnahme war der Verdacht auf ein Schütteltrauma, das Ärzte bei dem Baby festgestellt hätten.
Dies stellte nach ihrer Ansicht einen hinreichenden Hinweis auf ein Misshandlungsgeschehen dar. Die Patentante schrieb jedoch von einem „unbeabsichtigten […] kräftigen Zusammenstoß“ der Köpfe von Vater und Kind im Bett, wo der Säugling mit den Eltern geschlafen habe. Sie warf auch dem Personal in Klinik und Jugendeinrichtung vor, vor Gericht den Vater zu Unrecht als aggressiv und gewalttätig dargestellt zu haben.
Der Tatverdächtige war den deutschen Behörden zuvor wegen Drohungen bekannt. Als „absolut gewalttätig“ war er laut „BILD“ jedoch nicht eingestuft.
Er soll sich laut NDR die Tatwaffe, eine Beretta Modell 70, eine Woche vor der Tat auf dem Kurfürstendamm in Berlin gekauft haben. Für die Waffe und 21 Schuss Munition habe er etwa 4.000 Euro bezahlt. Über eine waffenrechtliche Erlaubnis soll er nicht verfügt haben.

Spendenaktion mit enormer Resonanz

Unter den Opfern ist eine 32-jährige Mutter zweier kleiner Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Die Geschwister hatten erst wenige Wochen zuvor ihren Vater verloren.
Für die beiden Waisen läuft eine GoFundMe-Spendenaktion, die bisher mehr als 620.000 Euro einbrachte. Über 24.000 Menschen spendeten innerhalb kurzer Zeit. Das Geld soll den Kindern eine sichere Zukunft ermöglichen – von Betreuung und Bildung über therapeutische Hilfe bis zu den Beerdigungskosten.
Die verstorbene Mutter wird im Spendenaufruf als liebevolle, starke Frau beschrieben, für die ihre Kinder „ihr Ein und Alles“ waren. GoFundMe prüft, dass die Spenden an einen Vormund der Kinder gehen.
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Explosion in Monaco: Ukrainerin aus Deutschland verdächtigt

Nach der Explosion in Monaco mit Schwerverletzten suchen die Behörden eine Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als zunächst gedacht, handle es sich bei der verdächtigen Person um eine Frau und nicht um einen Mann, sagte Morgan Raymon von der Staatsanwaltschaft Monaco. Die Verdächtige, die sich als Mann verkleidet hatte, werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
„Nach ersten Erkenntnissen und Ermittlungen der monegassischen Strafverfolgungsbehörden hatten sich Bezüge nach Hessen ergeben“, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Hessen mit. Am Donnerstag sei im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens eine von der 39 Jahre alten Ukrainerin angemietete Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht worden. „Des Weiteren wurde ein von ihr genutztes Fahrzeug durchsucht und sichergestellt.“
Die Frau stehe im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, schrieb das LKA. Beweismittel seien an die monegassischen Behörden übergeben worden. „Die gesuchte Frau befindet sich aktuell auf der Flucht.“

Drei Schwerverletzte bei Explosion

Am Montagabend hatte es am Eingang eines Wohngebäudes eine heftige Explosion in Monaco gegeben. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt. Zuvor hatte eine Person dort den Angaben nach ein Paket abgelegt, später war sie geflohen. Ermittelt werde wegen versuchter Tötung und einer Sprengstoffstraftat.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtige nicht alleine gehandelt hat. Zwischenzeitlich nahmen sie zwei Männer fest. Weil diese aber wohl nicht aktiv an der Tat beteiligt waren, kamen sie wieder frei.
Zur Identität der Opfer hatte die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Nach Medienberichten in Monaco, Frankreich und der Ukraine soll es sich um einen ukrainischen Oligarchen, seine Ehefrau und einen Sohn des Paares handeln. (dpa/red)
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Wegen Karikatur: Hausdurchsuchungen beim Zentrum für politische Schönheit in Berlin


In Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
  • Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
  • Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
  • Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.

 

Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:

BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.

— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026

Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor

Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.

Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.

Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.

Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“

Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“

Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.

Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.

Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:

„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“

Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.

Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar

Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.

Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.

Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.

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gesellschaft

Fund von Babyleiche: Legte die Mutter den Säugling dort ab?

Überraschende Wende nach dem Fund der Babyleiche in Renningen bei Stuttgart: Nun wird die Mutter des Säuglings verdächtigt, ihr eigenes drei Monate altes Kind selbst abgelegt und eine Entführung lediglich vorgetäuscht zu haben.
„Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten keinerlei Hinweise auf eine Entführung des Säuglings erlangt werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Vielmehr wird nun gegen die 32-jährige Mutter des Kindes wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.“
Zweifelsfrei geklärt ist laut Polizei inzwischen, dass es sich bei dem gefundenen toten Jungen um das zwischenzeitlich vermisst gemeldete Baby handelt. Es sei durch einen DNA-Abgleich identifiziert worden, hieß es.
Unklar bleibt allerdings auch weiterhin, wie der Junge starb. Wurde er getötet? „Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an“, teilten die Ermittler mit.

Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus 

Nun versuchen die 13 Experten in der Ermittlungsgruppe „Wagen“ Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden. Das tote Kind war am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt worden. Die Mutter hatte ausgesagt, das Baby sei am späten Abend in einem unbeaufsichtigten Moment aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte.
Mit Hilfe von speziellen Vermessungen am Fundort der Leiche haben Experten des Landeskriminalamts zuletzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein dreidimensionales Modell erstellt. Dadurch können sich mögliche Abläufe rekonstruieren lassen. Zudem werden mehrere Zeugenhinweise ausgewertet.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen bislang keine Angaben dazu, ob sich die nun verdächtigte Mutter zum Verschwinden des Kindes äußert. (dpa/red)
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gesellschaft

Brandanschläge auf Stromnetz bei Regensburg

Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.

Polizei sucht nach Zeugen

In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
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gesellschaft

Mann in Sachsen erschossen – zwei Verdächtige festgenommen

Im sächsischen Strehla ist ein Mann erschossen worden. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest, wie die Beamten am Freitag, 12. Juni, in Dresden mitteilten. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.
Zeugen alarmierten am Donnerstagabend die Beamten, nachdem vor einem Haus in Strehla im Landkreis Meißen Schüsse gefallen waren. Die Rettungskräfte fanden einen 42-jährigen tödlich verletzten Mann.
Mit Unterstützung eines Hubschraubers suchten die Einsatzkräfte nach den mutmaßlichen Tätern, zu denen Zeugenangaben vorlagen. Kurze Zeit später nahmen Beamte in Riesa zwei 37 und 41 Jahre alte Männer Männer fest.
Deren Beteiligung an der Tat sei Gegenstand der Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. (afp/red)
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Verantwortliche für den Hochhausbrand in Hongkong angeklagt

Gut ein halbes Jahr nach dem verheerenden Brand in einem Hochhaus-Wohnblock in Hongkong mit 168 Toten sind mehrere Menschen und Unternehmen angeklagt worden.
Ihnen würden 25 Straftatbestände zur Last gelegt, darunter fahrlässige Tötung, Verschwörung zum Betrug, Geldwäsche, versuchte Behinderung der Justiz und Steuerhinterziehung, erklärte die Hongkonger Regierung am Mittwoch, 10. Juni.
Durch die Brandkatastrophe im Wohnkomplex Wang Fuk Court hatten tausende Menschen ihr Zuhause verloren.
Das Feuer im nördlichen Stadtteil Tai Po Ende November war weltweit der Brand mit den meisten Opfern in einem Wohnhaus seit 1980. Die Flammen wüteten mehr als 40 Stunden lang und erfassten sieben der acht Hochhausblöcke der Wohnanlage, zu der insgesamt fast 2000 Wohneinheiten gehören. Tausende Menschen mussten in der Folge in Behelfsunterkünfte umziehen.
Ermittlungen zufolge hatte eine brennende Zigarette leicht entflammbares Material entzündet. Dass die bei der Renovierung eingesetzten Bambusgerüste, Schutznetze und weitere Materialien nicht ausreichend hitzebeständig waren, begünstigte die schnelle Ausbreitung des Feuers. Zudem waren beim Brandausbruch in sieben der acht Hochhäuser die Brandmelder deaktiviert.
Wie aus einer von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Klageschrift hervorgeht, wurden die Leiter des Bauunternehmens und des Beratungsbüros, die an der Renovierung von Wang Fuk Court beteiligt waren, sowie ein Prüfer und die beteiligten Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Insgesamt wurden demnach sieben Personen wegen Geldwäsche und Steuerbetrugs angeklagt.

„Ein Land, zwei Systeme“ weiter infrage

Zuvor hatten Insider von mutmaßlichen Kartellpraktiken, Kostenmanipulationen und dem Einsatz billiger, leicht entflammbarer Schutznetze berichtet. Eine Artikelserie zu diesen Vorwürfen wurde jedoch am 30. November aus „technischen“ Gründen aus dem Online-Archiv entfernt.
Eine unterdrückte Petition und die Festnahme eines Studenten haben die Kritik an den Behörden und dem Nationalen Sicherheitsgesetz weiter verstärkt. Viele Bürger sehen das frühere Versprechen von „Ein Land, zwei Systeme“ als gebrochen an.
Am 1. Juli 1997 übergab Großbritannien seine damalige Kronkolonie Hongkong an China. Im Gegenzug sagte Peking zu, Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und ein hohes Maß an Autonomie für mindestens 50 Jahre zu gewährleisten. Diese sogenannte „Ein Land, zwei Systeme“-Garantie sollte bis 2047 gelten.
Kritiker werfen der chinesischen Führung jedoch vor, diese Zusagen nicht einzuhalten. Die Lage für Demokratie und Freiheitsrechte in Hongkong habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Mit dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) von 2020 werde Regierungskritik als „Subversion“ verfolgt.
Zudem dürfen nach der Wahlrechtsreform von 2021 nur noch „Patrioten“ für das Parlament kandidieren; die Opposition ist weitgehend ausgeschlossen. Nach Angaben von Demokratiegruppen wurden seither mehr als 280 Demokratieaktivisten festgenommen, darunter Joshua Wong und Jimmy Lai. (afp/red)
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Polizei unter Druck nach Tod von Henry Nowak – Bodycam-Video sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Premierminister Starmer kritisiert das Vorgehen der Polizei nach dem Tod des Studenten Henry Nowak in Southampton.
  • Eine Bodycam-Aufnahme zeigt, dass Beamte den schwer verletzten 18-Jährigen zunächst festnahmen und erst später einen Rettungswagen verständigten.
  • Der Täter Vickrum Digwa wurde wegen Totschlags zu mindestens 21 Jahren Haft verurteilt.
  • Eine unabhängige Kontrollbehörde untersucht das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten.

 
Großbritanniens Premierminister Keir Starmer erklärte am Dienstag, 2. Juni, nach dem Tötungsdelikt an dem 18-jährigen Studenten Henry Nowak in Southampton müsse sich die Polizei „ernste Fragen“ stellen. Damit schließt er sich der verbreiteten Kritik am Vorgehen der Beamten an, die nach der Messerattacke vom 3. Dezember 2025 am Tatort im Einsatz waren.
Die BBC hat kürzlich Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes veröffentlicht.
Am Donnerstag der Vorwoche hatte der Crown Court in Southampton den 23-jährigen Vickrum Digwa wegen Totschlags schuldig gesprochen und zu mindestens 21 Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde auch seine Mutter, die geholfen haben soll, die Tatwaffe vom Tatort zu entfernen. Ihr Strafmaß soll am 17. Juli verkündet werden.

21 Jahre Mindesthaft für den Täter im Fall Henry Nowak

Das zuständige Gericht schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Dieser zufolge habe Digwa ohne Not mehrfach mit einem 21 Zentimeter langen Messer auf Nowak eingestochen. Zur genauen Vorgeschichte der Tat konnten jedoch keine vollständigen Feststellungen getroffen werden.
Den gesicherten Erkenntnissen zufolge war Nowak nach einem Abend mit Bekannten auf dem Heimweg. Der Erstsemester hatte zwar Alkohol konsumiert, jedoch nicht in einem Ausmaß, das auf eine erhebliche Bewusstseinstrübung schließen ließe. Auf Aufnahmen seines Smartphones, das Digwa später an sich genommen hatte, ist ein Wortwechsel zwischen den beiden zu hören, der anschließend offenbar eskalierte.
Die Verteidigung argumentierte, Digwa habe in Notwehr gehandelt und das Messer im Rahmen seiner religiösen Pflichten als Angehöriger der Sikh-Gemeinschaft bei sich getragen. Nowak habe ihn rassistisch beleidigt und ihm den Turban vom Kopf gerissen. Zum Messer habe er gegriffen, weil er befürchtet habe, sein Kontrahent könne es an sich nehmen und gegen ihn verwenden.

Anklage zweifelte Darstellung eines rassistischen Angriffs an

Staatsanwalt Nicholas Lobbenberg bezeichnete dieses Vorbringen als „gemeine Lüge“. Digwa habe seine religiöse Pflicht als Sikh erfüllt, indem er einen kleinen Kirpan – ein Zeremonienschwert – um den Hals getragen habe. Dass er darüber hinaus einen 21 Zentimeter langen Dolch bei sich geführt habe, habe jedoch keinen Bezug zur Religionsausübung und sei dadurch auch nicht gerechtfertigt.
Dieser Auffassung schlossen sich auch die Geschworenen an und sprachen den 23-Jährigen schuldig. Für die Darstellung, es sei vor den tödlichen Stichen zu einem rassistischen oder tätlichen Angriff durch Nowak gekommen, fanden sich keine belastbaren Indizien. Stattdessen folgte die Jury der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach Digwa den 18-Jährigen gejagt habe und dieser noch versucht habe, über Zäune zu fliehen.
Dafür spricht auch die Eingangsszene des Bodycam-Videos, in der Nowak zwischen einer Hauswand und einem davor geparkten Auto liegt. Richter William Mousley KC attestierte dem Verurteilten, er habe „Schande über seine Familie und seine Religion“ gebracht.
Offen bleibt, ob es noch Konsequenzen für die am Einsatzort beteiligten Polizeibeamten geben wird. Die unabhängige Polizeikontrollstelle IOPC untersucht den Fall und will innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorlegen. Dienstrechtliche Konsequenzen habe es bislang gegen keinen der beteiligten Beamten gegeben, berichtete die „Daily Mail“.

Anwohner machten Polizei beim Eintreffen auf Auffälligkeiten aufmerksam

Regierungschef Keir Starmer bezeichnete die Bodycam-Aufzeichnung vom Polizeieinsatz am Tatort als „wirklich verstörend“. Es habe ihn „krank gemacht“, sie anzusehen. Starmer erklärte, man müsse untersuchen, ob Rassismusvorwürfe gegen Nowak Entscheidungen der Beamten beeinflusst hätten. Eine weitergehende Untersuchung schloss er nicht aus.
Das veröffentlichte Bodycam-Video zeigt zudem, dass ein Anwohner des Hauses, vor dem Nowak lag, die Beamten bereits beim Eintreffen auf Auffälligkeiten hinwies. Sein Vater habe versucht, ihn aufrechtzuhalten, da er immer wieder zur Seite kippte. Zudem sei Blut aus seinem Mund ausgetreten.
Nowak äußerte beim Eintreffen der Polizei erstmals: „Ich kann nicht atmen“ und gab an, zuvor gestochen worden zu sein. Als ein Beamter fragte, ob es weitere Verletzte gebe, trat Digwa vor und erklärte, Nowak habe „meinen Bruder angefasst und mir den Turban heruntergerissen“. Zudem habe er ihn an den Haaren gezogen und ihm ein geschwollenes Auge sowie Prellungen zugefügt.

Beamte äußerten Zweifel an Aussagen des Verletzten

Anschließend ist zu sehen, wie die Beamten den am Boden liegenden Nowak in den Hauseingangsbereich auf eine freie Fläche schleiften. Auch dabei wiederholte der Verletzte, dass er nicht atmen könne und angestochen worden sei. Zudem forderte er die Verständigung eines Rettungsdienstes. Innerhalb von 1 Minute und 11 Sekunden äußerte Nowak viermal, er habe Stichverletzungen.
Erst danach fragte ein Polizist, wo er gestochen worden sei, und äußerte Zweifel daran, dass dies tatsächlich geschehen sei. Gleichzeitig wurde Nowak mit hinter dem Rücken gefesselten Händen fixiert. Rund eine halbe Minute später prüfte ein weiterer Beamter seine Verletzungen. Eine auf dem Video nicht identifizierbare männliche Person sagte anschließend: „Er ist nicht gestochen worden, ich weiß nicht, warum er das sagt.“
Die Beamten erklärten Nowak trotz seiner wiederholten Aussage, er könne nicht atmen, die Festnahme und lasen ihm seine Rechte vor. Erst 2 Minuten und 48 Sekunden nach Beginn der Aufnahme wurde schließlich ein Rettungsdienst verständigt.

Nationale Polizei will interne Direktiven überprüfen

Der Nationale Polizeirat (NPCC) will nun auch die internen Abläufe im Umgang mit Rassismus im Polizeieinsatz genauer überprüfen. Besonders ein Dokument aus dem Vorjahr soll laut BBC erneut überarbeitet werden. Darin heißt es mit Blick auf strukturellen Rassismus, Gleichbehandlung entstehe nicht durch eine strikt identische Behandlung aller Fälle, sondern durch die Berücksichtigung spezifischer „Umstände und Erfahrungen“.
Kritiker sehen darin eine unterschiedliche Behandlung ethnischer Minderheiten, um faktisch Gleichbehandlung zu erreichen. Die Konservativen kritisierten die Richtlinie scharf und sagten, die Regelung verlange eine unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe. Chief Constable Gavin Stephens, Vorsitzender des NPCC, erklärte dazu: „Wo es erforderlich ist, können und werden wir Veränderungen veranlassen.“
Der stellvertretende Leiter der Polizeibehörde in Southampton, Robert France, sprach von einer „absoluten Tragödie“. Er fügte hinzu: „Es tut uns leid, dass wir in dieser Nacht Henrys Leben nicht retten konnten und dass er festgenommen und in Handschellen gelegt wurde. Er war das Opfer.“
Der Schatten-Innenminister der Konservativen, Chris Philp, sowie Reform-UK-Chef Nigel Farage kamen in ihrer Bewertung überein, dass der Vorwurf eines rassistisch motivierten Übergriffs für die Beamten in dieser Situation schwerer gewogen habe als der Zustand eines sterbenden 18-Jährigen.

Gerichtsmedizin: Auch rechtzeitiges Handeln hätte Henry Nowak nicht gerettet

Ob es zu weitreichenden Konsequenzen für die beteiligten Beamten kommen wird, ist derzeit unklar. Die Gerichtsmedizin kam indes zu der eindeutigen Einschätzung, dass Henry Nowak selbst bei sofortiger Beförderung ins Krankenhaus und ohne Fesselung nicht hätte gerettet werden können – angesichts der Schwere seiner Verletzungen.
Unterdessen warnte Innenministerin Shabana Mahmood vor einer politischen Instrumentalisierung des Falls. Sie verwies auf einen „machtvollen Aufruf“ der Familie des Opfers, den Tod ihres Sohnes nicht zu nutzen, um „mehr Spaltung, Hass und Spannungen“ zu erzeugen.
Am Dienstagabend kam es am Rande eines Protests in Southampton zu schweren Ausschreitungen, als Teilnehmer in der Nähe des Tatorts vom 3. Dezember die Polizei angriffen. Dabei warfen sie mit Ziegelsteinen, Mülltonnen und Flaschen. Elf Beamte sowie ein Polizeihund wurden verletzt, wie der „Guardian“ berichtete.
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Eingemauerte Frauenleiche in Haus bei Wien entdeckt

In Österreich ist die eingemauerte Leiche einer Frau entdeckt worden. Die Polizei fand die Tote in einem Haus in Münchendorf südlich von Wien, wie der Deutschen Presse-Agentur aus Behördenkreisen bestätigt wurde.
Zuvor hatten die Zeitungen „Heute“ und „Kronen Zeitung“ über den Fall berichtet. Demnach handelt es sich bei der Toten um eine betagte Frau.
In dem Fall werde ermittelt und eine Obduktion sei in Auftrag gegeben worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien der dpa. Weitere Details gab sie nicht bekannt.

Fundort in kleiner Gemeinde bei Wien

Ermittler seien vorige Woche mit Hilfe der Feuerwehr in das Haus gelangt, hieß es aus Behördenkreisen.
Die Frau hatte demnach nicht ständig in Münchendorf gelebt, sondern hatte dort einen Zweitwohnsitz. Die ländliche Gemeinde mit rund 3.000 Einwohnern liegt im Umland der österreichischen Hauptstadt.
Zu Medienberichten, nach denen die Frau schon seit Jahren tot sein könnte, äußerte sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht.
Auch Spekulationen, wonach die Tote versteckt worden sein könnte, um weiterhin Sozialleistungen für die Frau zu beziehen, kommentierte die Sprecherin nicht. (dpa/red)
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Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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170.000 Euro wert: Gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.

Ware auf Europaletten gelagert

Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
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15-jähriger Rollerfahrer stirbt nach Kollision mit Auto in Köln

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Köln-Mülheim ist ein 15 Jahre alter Rollerfahrer tödlich verletzt worden.
Nach ersten Ermittlungen kam es am Sonntagabend zu einer Kollision zwischen dem Roller und einem in gleicher Richtung fahrenden Auto, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, mitteilte.
Ein 14-jähriger Mitfahrer des Jugendlichen sowie ein 45 Jahre alter Autofahrer wurden schwer verletzt.
Der 15-Jährige erlitt bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen und starb später im Krankenhaus. Er war nach Angaben der Polizei ohne Helm unterwegs.
Eine Überprüfung des Rollers ergab zudem, dass dieser Anfang Mai gestohlen worden war. Der 15-Jährige verfügte zudem nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Die Polizei sicherte vor Ort Spuren und nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. (afp/red)
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Geldwäsche-Verdacht gegen Überweisungsdienst Wise: Belgische Justiz ermittelt

Die belgische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen den europäischen Zweig des Überweisungsdienstleisters Wise.
Die Ermittlungen laufen schon seit dem vergangenen Jahr und „nähern sich ihrem Ende“, wie die Staatsanwaltschaft der AFP am Montag, 1. Juni, bestätigte. Der Aktienkurs des Unternehmens an der Londoner Börse brach bis Montagmittag um fast 15 Prozent ein.
Zuvor hatten Investigativjournalisten mehrerer europäischer Medien berichtet.

Mutmaßlich unterlassene Meldung verdächtiger Geldtransfers

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben, ob Wise verdächtige Überweisungen im großen Stil nicht gemeldet und damit gegen die Anti-Geldwäschegesetze der EU und Belgiens verstoßen hat.
Dabei geht es demnach um Überweisungen, die mutmaßlich im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und Drogenhandel stehen.
Wise hat seinen Hauptsitz in London, die Ermittlungen betreffen des EU-Zweig des Unternehmens mit Sitz in Brüssel.
Die belgischen Ermittler waren den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge auf den Dienstleister aufmerksam geworden, weil Ermittler aus mehr als 30 anderen Ländern in zahlreichen Fällen um Unterstützung in Brüssel baten, weil Wise-Konten in ihren Strafverfahren auftauchten.

Unternehmen weist Vorwürfe zurück

Das Unternehmen in London bezeichnete die Ermittlungen am Montag als „Teil des laufenden Geschäftsbetriebs“. Sie deuteten „weder auf eine Nichteinhaltung der Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung noch auf sonst irgendein Fehlverhalten“ hin, teilte Wise weiter mit.
Die Ermittlungen dauerten zudem noch an. „Stand heute wurden uns keine konkreten Schlussfolgerungen vorgelegt.“
Wise zählt weltweit mehr als 19 Millionen aktive Kunden, die international Geld hin und her schicken. Pro Tag wickelt der Dienstleister nach eigenen Angaben etwa 4,7 Millionen Transaktionen ab. (afp/red)
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Nach Millionen-Einbruch: Erste Sparkassenkunden erhalten Wertsachen zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse bekommen erste Schließfachkunden Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle oder sogar Bargeld zurück. Das kündigte die Sparkasse am Freitag an.
Sie gehören zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten.
Dabei handele es sich durchaus in einigen Fällen um erhebliche Werte, hieß es in einer Sparkassen-Mitteilung. Natürlich könne „nur ein Teil der Betroffenen ihr Eigentum vollständig zurückerhalten“, erklärte Sparkassen-Chef Michael Klotz.

Keine Rückgabe ohne genaue Beschreibung

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft die zunächst beschlagnahmten Gegenstände zur Rückgabe an die Eigentümer freigegeben. Im ersten Schritt wurden namentlich zuzuordnende Dokumente zurückgegeben.
Voraussetzung für die Rückgabe der Wertsachen sei eine genaue Beschreibung der Gegenstände in Inventarlisten der Kunden, damit die Gegenstände auch dem richtigen Eigentümer zugeordnet werden können, betonte die Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten sich die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen.
Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen.

Polizei hat weiter keine heiße Spur

Mit großem Personalaufwand würden rund 650 Spuren zu den Tätern verfolgt, einen Durchbruch gebe es aber weiterhin nicht, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag.
Am 11. Juni beginnen vor dem Landgericht Essen zwei erste Zivilprozesse von Schließfachkunden gegen die Sparkasse. Sie werfen der Bank mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordern vollen Schadenersatz für ihre verlorenen Schließfachinhalte – in einem Fall fordert der Kläger 391.000 Euro. Die Sparkasse weist die Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen zurück. (dpa/red)
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ausland

Spanien: Polizei verlangt Unterlagen am Sitz der Regierungspartei

Die spanische Polizei Guardia Civil ist am Mittwoch, 27. Mai, am Sitz der sozialistischen Regierungspartei PSOE in Madrid aufgetaucht und hat dort Dokumente im Zusammenhang mit Ermittlungen der Justiz eingefordert.
Justizkreise bestätigten einen entsprechenden Bericht der Online-Zeitung „El Confidencial“. Dem Bericht zufolge geht es um Ermittlungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten. Eine frühere sozialistische Parteiaktivistin, Leire Díez, soll darin verwickelt sein.

Justiz untersucht mutmaßliche Unregelmäßigkeiten

Díez wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung „destabilisieren“ wollte, wie es in einer Erklärung der Justiz hieß.
Die sozialistische Partei hat ihre Verbindungen zu Díez bereits abgebrochen und sichert in dem Fall volle Kooperation zu.
Die Sozialisten von Regierungschef Pedro Sánchez, der seit 2018 regiert, sind derzeit in einer Reihe von Justizermittlungen unter anderem wegen Korruption unter Druck.

Auch Ermittlungen gegen Zapatero sorgen für Druck

Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 an der Spitze der Regierung in Spanien stand und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird seit einigen Tagen in einem anderen Fall wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt.
Zapatero bestreitet die Vorwürfe, die mit der staatlichen Rettung einer kleinen Fluggesellschaft während der Corona-Pandemie zusammenhängen.
Der Fall dreht sich um die Frage, ob Zapatero seinen politischen Einfluss nutzte, um der Airline Plus Ultra 2021 eine staatliche Hilfe in Höhe von 53 Millionen Euro zu verschaffen und ob er und seine Familie dabei finanziell profitierten.
Zapatero bestreitet auch den Erhalt jeglicher Zahlungen von Plus Ultra. Bei den Ermittlungen ist nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP jedoch die Rede von einem Safe von Zapatero, in dem Luxus-Uhren und Schmuck eines nicht genannten Wertes gelagert worden seien.
Vertraute des früheren Regierungschefs versichern, dass es sich um Familienerbstücke handelt.

Sánchez weist Forderungen nach Neuwahlen zurück

Sánchez hielt sich am Mittwoch zu einem Besuch im Vatikan auf. Papst Leo XIV. wird in rund zehn Tagen zu einem mehrtägigen Besuch in Spanien erwartet.
In Rom sagte der Regierungschef, für ihn gebe es „keinen ausreichenden Grund“, seinem Vorgänger Zapatero die Unterstützung zu entziehen. „Vollständige Zusammenarbeit mit der Justiz, meinen vollen Respekt für die Unschuldsvermutung gegenüber Herrn Zapatero“, hob er hervor.
Auch die Forderung nach Neuwahlen wies Sánchez erneut zurück. Das Land brauche „Stabilität“, hob er hervor.
Zu den verschiedenen Ermittlungen der Justiz in Spanien zählen Untersuchungen gegen Sánchez‘ Bruder David wegen Vorteilsnahme, gegen seine Frau Begoña Gómez wegen Korruption und gegen seine frühere rechte Hand, Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos, wegen Korruption. (afp/red)
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gesellschaft

Beleidigung von Bundeswehrsoldaten: Polizei lässt heimlich gefilmtes Video löschen

Ein Internetvideo, das eine anlasslose Beleidigung von vier Bundeswehrsoldaten auf offener Straße zeigt, hat die Polizei in München auf den Plan gerufen.
Wie die Beamten in der bayerischen Hauptstadt am Sonntag, 17. Mai, mitteilten, ermitteln sie gegen den 46-jährigen mutmaßlichen Urheber; sie setzten die Löschung des Videos um.
Die Aufnahme des Verdächtigen war demnach zwischenzeitlich von mehr als 200.000 Nutzern aufgerufen worden.

Soldaten heimlich gefilmt

Nach Polizeiangaben ging der zunächst noch unbekannte Mann am Freitag auf einer Straße im Stadtteil Ludwigsvorstadt auf die uniformierten Soldaten zu und beleidigte sie.
Wie sich später herausstellte, filmte er dies heimlich mit seinem Mobiltelefon und veröffentlichte das Video mit den klar erkennbaren Bundeswehrangehörigen auf einer Videoplattform im Internet. Daraufhin nahm die Münchner Polizei die Ermittlungen auf.
Die Beamten identifizierten einen 36-jährigen kasachischen Staatsbürger als mutmaßlichen Urheber.

Polizei lässt Aufnahme löschen

Gegen ihn wird nun wegen Beleidigung sowie eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Dies bezieht sich auf den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der unfreiwillig abgebildeten Soldaten.
Das Video wurde vor diesem Hintergrund gelöscht, zum möglichen Motiv des Verdächtigen äußerten sich die Beamten nicht. (afp/red)
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deutschland

Berliner Polizei stuft Drohungen gegen Stromnetz als „sehr ernst“ ein

Die Berliner Polizei bewertet neue Drohungen gegen das Stromnetz der Hauptstadt deutlich ernster als bislang bekannt. Das geht aus internen Unterlagen hervor, über die die „Welt“ berichtet.
Demnach wird ein Aufruf aus der mutmaßlich linksextremen Szene nicht nur als authentisch eingeschätzt, sondern ausdrücklich als „sehr ernst“ bewertet. Öffentlich hatte die Polizei bislang lediglich von „unspezifischen Bedrohungsszenarien“ gesprochen.

Aufruf im Fokus der Ermittler

Auslöser ist ein vor wenigen Tagen auf der als linksextrem geltenden Internetseite Indymedia mit dem Titel „Cut the Power, so we can see the stars“ veröffentlichter Beitrag. Darin beziehen sich die anonymen Verfasser auf frühere Sabotageakte gegen die Energieversorgung in Berlin und rufen zu Solidarität mit Betroffenen von Polizeimaßnahmen auf.
Sicherheitsbehörden sehen in dem Text eine Verbindung aus anarchistischen, antimilitaristischen und technikfeindlichen Inhalten mit einer positiven Darstellung von Sabotage. Auch mögliche Ziele werden in den internen Papieren konkret benannt, darunter Energieanlagen, staatliche Einrichtungen sowie Unternehmen aus Technologie- und Rüstungsbereichen.

Behörden analysieren Täterprofil

Erstmals beschreiben die Unterlagen zudem ein konkretes Täterprofil und mögliche Vorgehensweisen. Demnach gehen die Ermittler von kleinen, konspirativ agierenden Gruppen aus, die überwiegend nachts handeln, vermummt auftreten und Fahrräder zur Flucht nutzen.
Treffpunkte liegen häufig in Parks oder unübersichtlichen Bereichen, Fluchtwege führen gezielt über schwer zugängliche Strecken. Tatmittel würden zum Teil Wochen vorher in Erddepots vergraben. Nach Angaben aus Polizeikreisen würden die Täter bei der Flucht zum Teil erhebliche Wegstrecken zurücklegen. (dts/red)
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ausland

Norwegen stoppt mutmaßliche Satellitenspionage: Chinesin festgenommen


In Kürze:

  • Festnahme wegen Verdacht auf Satellitenspionage
  • Geplante Empfangsanlage für sensible Daten entdeckt und gestoppt
  • Ermittlungen gegen weitere Beteiligte laufen

 
In Norwegen haben die Behörden eine chinesische Staatsbürgerin wegen des Verdachts auf Spionage festgenommen. Die Festnahme erfolgte am Donnerstag im Zusammenhang mit dem Vorwurf, sie habe versucht, eine Anlage zur Erfassung sensibler Satellitendaten einzurichten.
Der norwegische Inlandsnachrichtendienst PST teilte mit, dass der Fall mit einer mutmaßlichen Operation in Verbindung stehe, bei der ein in Norwegen registriertes Unternehmen als Tarnfirma für einen chinesischen staatlichen Akteur genutzt worden sei.
Laut PST wird geprüft, ob die Frau versucht hat, eine Empfangsstation zu installieren, die Daten von Satelliten in polaren Umlaufbahnen aufzeichnen kann. Diese Daten könnten demnach „grundlegende norwegische Interessen schädigen, wenn sie einem ausländischen Staat zugänglich werden“, erklärte PST-Staatsanwalt Thomas Blom.

Durchsuchungen in Nord- und Südnorwegen

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei zwei Standorte. Einer davon befand sich auf einer Insel im Norden Norwegens, wo sich auch das Andøya Spaceport befindet, ein wichtiger Standort für europäische Raumfahrtaktivitäten.
Der zweite Durchsuchungsort lag in Innlandet im Süden des Landes. Die Behörden gaben an, dass der betreffende Satellitenempfänger beschlagnahmt wurde und die geplanten Installationsarbeiten gestoppt wurden.
Außerdem teilte die Polizei mit, dass im selben Ermittlungsverfahren mehrere weitere Personen angeklagt wurden. Details zu deren Identität, Nationalität oder möglichen Festnahmen wurden jedoch nicht veröffentlicht.

Bewertung der Behörden

Der CEO von Andøya Space, Ketil Olsen, stellte klar, dass das Unternehmen keinerlei Verbindung zu der festgenommenen Person habe. Zudem habe man „keine Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Fall im Bereich der eigenen Operationen festgestellt“.
Laut Polizei besteht der Verdacht der Beteiligung an einem Versuch der schweren Spionage gegen norwegische Staatsgeheimnisse. Die Ermittlungen dauern an.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Norwegian Police Arrest a Chinese Citizen on Spying Allegations“. (deutsche Bearbeitung zk)
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gesellschaft

Sinzig: Geisel befreit, Täter flüchtig

Die Geiselnahme in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig ist nach Polizeiangaben ohne Verletzte beendet worden.

Die Polizei stürmte am Nachmittag die betroffene Bank sowie angrenzende Wohneinheiten.

Wie das Polizeipräsidium Koblenz mitteilte, durchsuchten Spezialkräfte das Gebäude nach möglichen Tätern. Dabei konnten zwei Personen unverletzt aus einem verschlossenen Raum befreit werden.

Die mutmaßlichen Täter hätten sich nicht mehr am Tatort befunden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand haben der oder die Täter die beiden Personen in einen Tresorraum eingeschlossen und sich anschließend auf bislang unbekanntem Weg vom Tatort entfernt.

Die Polizei sagte, der Schutz möglicher Opfer habe von Beginn an oberste Priorität gehabt.

Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. Die Ermittlungen zu den flüchtigen Tätern dauern an.

Was wir wissen

  • Befreiung: Nach mehreren Stunden befreien Spezialkräfte der Polizei zwei Menschen aus einem verschlossenen Raum der Bank – von den Tätern fehlt jede Spur.
  • Alarmierung: Die Beamten wurden um 9.00 Uhr über den Vorfall informiert. Dabei handelte es sich laut Polizei um einen automatisierten Notruf, der bei Banken üblich sei. Der vor der Volksbank abgestellte Geldtransporter stand am Nachmittag noch da.
  • Opfer der Tat: Unter ihnen waren laut Polizei wohl keine Kunden. Bei einer Geisel handelte es sich um den Fahrer eines Geldtransporters, zur anderen Geisel machte die Polizei keine genauen Angaben.
  • Großaufgebot: Die Polizei und Rettungskräfte waren mit einem massiven Aufgebot vor Ort. Unter anderem waren Spezialkräfte und ein Verhandlungsteam der Polizei angerückt. Zu den mutmaßlichen Geiselnehmern bestand über die gesamte Zeit kein Kontakt.
  • Als Vorsichtsmaßnahme wurde vom DRK und vom Katastrophenschutz Ahrweiler eine Rettungsstation eingerichtet.
  • Keine Gefahr für Unbeteiligte: Für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, bestand keine Gefahr, auch nicht für Menschen, die in der Absperrung wohnten, sollten die Häuser nicht verlassen.
  • Für betroffene Anwohner, die nicht in ihre Wohnungen in der Sperrzone konnten, wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.
  • Ort: Sinzig liegt in Rheinland-Pfalz, etwa 26 Kilometer südlich von Bonn in Nordrhein-Westfalen.

Was wir nicht wissen

  • Täter: Unklar ist, wie viele es genau waren. Es gibt noch keine Personenbeschreibung und keine Angaben zu Geschlecht, Alter oder Nationalitäten.
  • Ablauf: Wie genau lief die Tat ab? Wann flüchteten die Täter? Die Polizei will nun erst einmal ermitteln und setzt auch auf die Aussagen der beiden Opfer
  • Beute: Es ist unklar, ob die Täter mit Geld flüchteten.
  • Tatvorwurf: Der genaue Vorwurf muss nun geklärt werden – war es eine vielleicht auch kurze Geiselnahme, ein Raub, ein Banküberfall oder eine Freiheitsberaubung? Das sollen die Ermittlungen zeigen.
  • Waren die beiden Opfer im Tresorraum eingesperrt? Das wollte die Polizei nicht dementieren, bestätigt es aber auch nicht. Unklar ist auch, wie genau es den Opfern geht.
  • Vorgehen der Polizei: Dazu machten die Beamten keine Angaben.
  • Waffen: Über welche Waffen verfügen die Geiselnehmer? Hierzu gibt es noch keine Informationen. (dpa/dts/afp/red)