Tag: Ermittlungen
In Kürze:
- Robinson muss sich vor Gericht für den Tod von Charlie Kirk verantworten.
- Er bekannte sich nicht schuldig.
- Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.
Beschuldigt mit sieben Straftaten
Staatsanwaltschaft: Weitere Menschenleben gefährdet
Einschränkungen für Medien
Kirks Witwe fordert keine „unangemessene Verzögerung“
Die tödliche Schießerei
Ermittlungen auch gegen zehn Häftlinge

Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)
Foto: Focke Strangmann/dpa
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung“
Ähnliche Fälle in NRW
CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht
In Kürze:
- Die Berliner Polizei registriert erstmals Fälle, in denen Drogenproben gemeinsam mit Werbematerial in Briefkästen verteilt wurden.
- Die Päckchen enthalten unter anderem Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch, Marihuana oder 3-MMC und könnten von Kindern mit Süßigkeiten verwechselt werden.
- Bürger sollen die Sendungen nicht öffnen oder entsorgen, sondern die Polizei verständigen.
- Die Ermittler sehen darin eine neue Form der Kundenakquise im illegalen Drogenhandel.
Polizei Berlin: Dealer greifen zu immer aggressiveren Strategien
Polizei warnt vor Gefahr für Kinder
In Kürze:
- Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
- Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
- Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
- Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.
Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer
Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung
Afghane war nicht ausreisepflichtig
Universität Trier ruft zu gemeinsamer Gedenkminute auf
In Kürze:
- Nach einem Steinwurf auf einen Streifenwagen im Juni hat die Polizei in Kiel eine DNA-Reihenuntersuchung im Hochhaus „Weißer Riese“ durchgeführt.
- Mehr als 80 Prozent der angetroffenen Bewohner gaben freiwillig eine DNA-Probe ab; zusätzlich gingen neue Hinweise bei den Ermittlern ein.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines mutmaßlichen Tötungsdelikts, da der herabgeworfene Stein tödliche Folgen hätte haben können.
Amtsgericht Kiel hatte DNA-Reihenuntersuchung genehmigt
Etwa 100 Beamte und zwei Drohnen im Einsatz
Verwandtensuche teilweise erlaubt – freie DNA-Recherche in privaten Datenbanken nicht
103-jährige Großmutter muss schwer verletzt ins Krankenhaus
In Kürze:
- SPD-Landtagsabgeordneter Deniz Kurku hat offengelegt, dass seine Schwiegermutter eine Person im Umfeld der Ermittlungen zur Bluttat von Stade ist.
- Gegen die 65-Jährige besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit kein hinreichender Tatverdacht.
- Die Ermittler prüfen weiterhin die Rolle der Frau sowie die Hintergründe der Bluttat und die Vorgeschichte des Tatverdächtigen.
- Für die Waisen einer Opferin wurden mehr als 620.000 Euro an Spenden gesammelt.
Patentante soll späteren Verdächtigen zu dem Termin in Stade gefahren haben
SPD-Fraktion stellt sich hinter Abgeordneten Kurku
Vor der Bluttat von Stade ergriff „Patentante“ Partei für späteren Täter
Spendenaktion mit enormer Resonanz
Drei Schwerverletzte bei Explosion
In Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ließ mehrere Objekte im Umfeld des Zentrums für politische Schönheit in Berlin durchsuchen.
- Hintergrund ist eine Plakataktion vor der Polizeidirektion Chemnitz im Oktober 2025.
- Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung.
- Die Aktivisten weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf die Kunstfreiheit.
Am Donnerstag, 25. Juni, ist es offenbar an mehreren Adressen in Berlin zu Hausdurchsuchungen im Umfeld des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Aktivistengruppe, die bereits mehrfach mit kontroversen Aktionen in Erscheinung getreten ist, hat auf X selbst über den Vorgang informiert:
BREAKING: Hausdurchsuchungen bei uns heute in Berlin! Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Sachsen wurde heute 6 Uhr morgens Kunst kriminalisiert: Familien & Kinder aus dem Schlaf gerissen, Teammitglieder schikaniert, Geräte beschlagnahmt und zur DNA-Abgabe gezwungen.
— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2026
Zentrum für politische Schönheit wirft Polizei Akten-Leaks an Rechtsextreme vor
Anlass ist offenbar ein Plakat, das einer der Aktivisten sowie zwei Begleitpersonen im Oktober des Vorjahres vor der Polizeidirektion Chemnitz enthüllt haben sollen. Darauf befand sich eine Karikatur, die einen Polizeibeamten, der „Ringo“ genannt wird, auf einem Motorrad zusammen mit AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla darstellt. Betitelt ist das Bild mit der Wortfolge „Tino & Ringo – auf der Überholspur ganz rechts außen“.
Das Motorrad ist mit der von 1867 bis 1921 verwendeten Reichskriegsflagge geschmückt. Diese hatte vor allem seit den 1990er-Jahren zunehmend in der rechtsextremen Szene als Ersatz für verbotene Flaggen des Dritten Reiches Verwendung gefunden.
Ein Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Juni 2021 hat deren öffentliche Verwendung in bestimmten Kontexten zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Als verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragrafen 86 Strafgesetzbuches (StGB) gilt sie nicht.
Chrupalla wird zudem mit einem ausgestreckten linken Arm dargestellt, was offenbar eine Assoziation zum verbotenen Hitlergruß wecken soll. Die beiden Personen auf dem Motorrad führen einen Dialog, wobei Chrupalla die Frage „Hey, Ringo, ist die Akte schon bei unseren YouTubern?“ zugeordnet wird. Der Beamte antwortet mit: „Klaro Tino! Nazis haben bei mir immer Akteneinsicht.“
Aktivisten sehen „Kunst kriminalisiert“
Das Plakat ist zudem betitelt mit der Aussage „Polizei Sachsen leaked [sic!] Akten an Rechtsextreme!“ Auf welchen konkreten Anlassfall das ZPS damit anspielt, führt das Zentrum nicht näher aus.
Betroffen von der Durchsuchung waren laut Medienberichten fünf Objekte, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit selbst. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Amtshandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz genehmigt. Der Verdacht, auf den sich die Ermittlungen stützen, lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, üble Nachrede und Beleidigung.
Das ZPS sieht sich zu Unrecht von den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen. Auf X spricht die Organisation von einem „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorgehen und fügt hinzu:
„Wer Kunst kriminalisiert, die das Staatsversagen in Sachsen sichtbar macht, hat ein Demokratieproblem!“
Den beteiligten Beamten wirft man vor, diese hätten „Familien und Kinder aus dem Schlaf gerissen“ und außerdem noch „Teammitglieder schikaniert“.
Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar
Im Jahr 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass der sogenannte Hitlergruß auch dann den Tatbestand des Paragrafen 86a StGB erfüllt, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Es komme nicht darauf an, dass die verbotene Grußformel originalgetreu ausgeführt werde. Entscheidend sei die objektive Erkennbarkeit der Darstellung als NS-Kennzeichen bzw. verbotene nationalsozialistische Grußform.
Der Zweck der Paragrafen 86, 86a StGB ist, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Es solle gar nicht erst zu ihrer Normalisierung oder einer Gewöhnung daran im öffentlichen Raum kommen.
Tatbestandsausschlüsse sind nur unter engen Ausnahmen vorgesehen. Diese sollen nur greifen, wenn die Tathandlung „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Es ist davon auszugehen, dass sich das ZPS im gegebenen Kontext genau auf diese Ausnahmebestimmung berufen wird.
Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus
Polizei sucht nach Zeugen
„Ein Land, zwei Systeme“ weiter infrage
In Kürze:
- Premierminister Starmer kritisiert das Vorgehen der Polizei nach dem Tod des Studenten Henry Nowak in Southampton.
- Eine Bodycam-Aufnahme zeigt, dass Beamte den schwer verletzten 18-Jährigen zunächst festnahmen und erst später einen Rettungswagen verständigten.
- Der Täter Vickrum Digwa wurde wegen Totschlags zu mindestens 21 Jahren Haft verurteilt.
- Eine unabhängige Kontrollbehörde untersucht das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten.
21 Jahre Mindesthaft für den Täter im Fall Henry Nowak
Anklage zweifelte Darstellung eines rassistischen Angriffs an
Anwohner machten Polizei beim Eintreffen auf Auffälligkeiten aufmerksam
Beamte äußerten Zweifel an Aussagen des Verletzten
Nationale Polizei will interne Direktiven überprüfen
Gerichtsmedizin: Auch rechtzeitiges Handeln hätte Henry Nowak nicht gerettet
Fundort in kleiner Gemeinde bei Wien
Unternehmer seit April vermisst





























