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Koalition debattiert weiter über Pflegereform – Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung – die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde.
Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, wies darauf hin, dass sich höhere Löhne in der Pflege „stets unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen“ auswirkten – „und die steigen seit Jahren ungebremst“. Die Politik müsse „hier endlich Lösungen aufzeigen, wie auch zukünftig angemessen steigende Löhne sichergestellt werden können, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch weiter so stark belastet werden“.

Erste Stufe gestern beschlossen

Am Vortag hatte das Bundeskabinett eine erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht, die kurzfristig die akute Unterfinanzierung der Pflegekassen lindern soll. Eine tiefer greifende Strukturreform, die das Pflegesystem über die kommenden Jahre hinweg stabilisieren soll, wurde auf das kommende Jahr verschoben. Die Regierung will hier zunächst die Empfehlungen einer Expertenkommission abwarten, die das Bundeskabinett in der kommenden Woche einsetzen soll.
Die SPD will dabei zwei Punkte durchsetzen, die bei der Union auf wenig Gegenliebe stoßen: Zum einen will sie, dass die besser finanzierten privaten Pflegekassen einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Kassen leisten. Zum anderen fordert sie einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zog am Mittwochabend im „heute journal“ des ZDF rote Linien. Eine feste Deckelung der Eigenbeteiligung wies er als „hochgradig gefährlich“ zurück. Ein solcher Deckel würde für die Pflegekassen dazu führen, „dass die Kosten weiter ausarten“. Linnemann betonte, dass das Thema Pflegedeckel – anders als von der SPD gewünscht – nicht von der geplanten Expertenkommission behandelt werde.

CDU-Wirtschaftsrat: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze „falsches Signal“

Der von der SPD geforderte Finanzausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Kassen werde hingegen Teil der Prüfung sein, sagte Linnemann. Er dämpfte aber die Erwartungen – es werde sich zunächst um eine rein rechtliche Prüfung handeln: „Ich warne davor, selbst wenn verfassungsrechtlich die Prüfung positiv ist und man würde das umsetzen, dass das die strukturellen Probleme in der Pflegeversicherung löst – mitnichten.“
Die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene erste Stufe der Pflegereform soll den generellen Beitragssatz stabil halten – allerdings werden bestimmte Versicherte herangezogen, um das Finanzloch der Kassen zu stopfen: Kinderlose und Gutverdienende sollen stärker herangezogen werden, für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant.
Der Wirtschaftsrat der CDU kritisierte das. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei „ein falsches Signal“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, Wolfgang Steiger, der „Augsburger Allgemeinen“ vom Donnerstag. Wer immer stärker auf noch höhere Beiträge für Leistungsträger setze, „belastet Arbeit und Beschäftigung und schwächt damit letztlich die Grundlage, auf der die Finanzierung unseres Sozialstaates fußt“.

DAK-Gesundheit sieht Belastung von Kinderlosen kritisch

Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte vor großen Belastungen für kinderlose Versicherte infolge der geplanten Pflegereform. Diese Gruppe werde durch die Reform mit 3,3 Milliarden Euro pro Jahr belastet – „mehr als die Hälfte des Konsolidierungsvolumens entfällt damit auf Kinderlose“, sagte Storm der „Rheinischen Post“.
Der Kassenchef sieht diese Mehrbelastung kritisch: „Weiter darf die Spreizung der Beiträge nicht gehen: 3,6 Prozent allgemeiner Beitrag und 4,5 Prozent für Kinderlose – verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen.“
Verhalten positiv bewertete der Wirtschaftsweise Martin Werding den am Mittwoch beschlossenen Pflege-Kompromiss. „Das ist eine gute Lösung, besser als nichts“, sagte der Ökonom dem Bayerischen Rundfunk. Nun sei der Weg frei für ein Gesetzgebungsverfahren, „das dafür sorgen soll, dass nächstes Jahr die Beitragssätze in der Pflegeversicherung nicht schon wieder steigen, wie die letzten Jahre, wie zuletzt auch immer in der Krankenversicherung“, sagte Werding. (afp/red)
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„Nicht mit der CDU“: Hoppermann erteilt Bürgerversicherung Absage

„Nicht mit der CDU und auch sicherlich nicht mit der CSU“, sagte Hoppermann im Politico Berlin Playbook Podcast (Mittwoch). Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten seien nicht als Vorstoß für einen Umbau des Krankenversicherungssystems zu verstehen.
Mit Äußerungen zur ungerechten Behandlung gesetzlich Versicherter in Arztpraxen hatte Merz eine lebhafte Debatte ausgelöst. Ein Teil dieser Debatte drehte sich am Dienstag um die Frage, worauf der Kanzler mit seinen Äußerungen eigentlich hinaus wollte: Vertreter von CDU und CSU wiesen die Interpretation zurück, Merz stelle das gesamte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf den Prüfstand.
Merz hatte am Montag nach den Wahlschlappen seiner Partei einen Kurswechsel bei der Frage der Krankenversicherung angedeutet. Das „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“ werde von vielen Menschen als „Gerechtigkeitsproblem“ betrachtet, sagte Merz in Berlin. Er sehe das Problem und sei zu Änderungen bereit.
„Der Bundeskanzler hat etwas anderes gemeint“, sagte CDU-Generalsekretärin Hoppermann nun. Gemeint seien Fragen der Patientensteuerung und der Wartezeiten auf Arzttermine. „Das hat aber nichts mit der Grundstruktur unserer Krankenversicherung zu tun.“
Merz habe zudem keine konkrete Reform angekündigt. „Er hat ja da gar nichts angekündigt, sondern er hat gesagt, was Themen sind, um die wir uns kümmern müssen, weil sie die Menschen bewegen“, sagte Hoppermann.
Nach den Wahlniederlagen von Union und SPD in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern drängte Hoppermann auf schnellere Reformen der Bundesregierung. Vorrang habe die Rentenreform. „Das allererste, was jetzt kommen muss, (ist) der Gesetzentwurf zur Rente“, sagte die CDU-Politikerin. Die Koalition warte auf einen entsprechenden Entwurf, um in die konkrete Beratung einzusteigen.
Als weiteres zentrales Vorhaben nannte Hoppermann den Kampf gegen Sozialstaatsmissbrauch. Im CDU-Bundesvorstand sei nach dem Wahlwochenende zudem über die Frage diskutiert worden, ob Menschen, die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bei Jobcentern anders behandelt werden sollten als Menschen ohne vorherige Beitragszahlungen. „Dieser ganze Strauß ist etwas, um den wir uns jetzt kümmern müssen“, sagte sie.
Reformbedarf sieht Hoppermann außerdem bei der Facharztversorgung und den Versorgungsstrukturen. „Da ist noch ein großer Schritt zu gehen“, sagte sie. Die Probleme seien jedoch nicht durch einen Wechsel des Krankenversicherungssystems zu lösen. (afp)
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Söder fordert Reformen und droht Berlin mit Konsequenzen beim Finanzausgleich


In Kürze:

  • CSU-Chef Markus Söder fordert nach den jüngsten Wahlniederlagen der Union mehr Geschlossenheit und Reformtempo.
  • Die CSU will nach Söders Worten stärker auf Bürgernähe und nachvollziehbare politische Entscheidungen setzen.
  • Söder kritisiert mögliche Pläne zur Bürgerversicherung und stellt eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs in Aussicht.
  • Nach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin fordert der CSU-Chef eine Debatte über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

 
Im Kloster Banz bei Bad Staffelstein findet derzeit die Herbstklausur der CSU statt. Dabei hielt Parteichef Markus Söder am Dienstag, 22. September, eine Grundsatzrede. Anschließend stellte er sich den Fragen der Reporter.
Die CSU sieht sich nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Koalition in einer deutlich stärkeren Position. Während Meinungsforscher der SPD in bundesweiten Umfragen maximal 13,5 Prozent zutrauen und die CDU in Mecklenburg-Vorpommern sogar aus dem Landtag gewählt wurde, scheint Bayern stabil zu bleiben. Söder verwies am Dienstag auf eine Umfrage von Allensbach, der zufolge 62 Prozent der Befragten im Freistaat zufrieden mit der Staatsregierung seien.

CSU-Chef mahnt zügige Reformen an

Söder äußerte sich erwartungsgemäß gegenüber der Presse unter anderem zu den Wahlergebnissen vom Sonntag. Der bayerische Ministerpräsident bezeichnete diese als „Totalschaden“. Die Union dürfe angesichts einer „blauen Welle und roten Front“ nicht zu einem „Hühnerhaufen“ werden. Allerdings seien die Wahlergebnisse eine klare Mahnung, dass es kein „Weiter so“ geben dürfe.
Der CSU-Chef wandte sich gegen öffentliche Personaldebatten und mahnte stattdessen Disziplin bei der Umsetzung von Reformen an. Die Bundesregierung müsse hier schnell liefern, und die Maßnahmen müssten für die Bevölkerung nachvollziehbar sein. Ein Regierungsstillstand müsse um jeden Preis verhindert werden, da ein solcher die AfD weiter stärken würde.
Die Bundesregierung dürfe im Reformprozess auch nicht „über die Bevölkerung hinwegregieren“. Es sei entscheidend, „nahe und empathisch am Volk“ zu sein. In jüngster Zeit hatte es wiederholt Kritik am Stil und Auftreten von Bundeskanzler Friedrich Merz gegeben. Unter anderem hatte ihm Unternehmer Carsten Maschmeyer vorgeworfen, unnahbar und belehrend zu sein.

Söder gegen Bürgerversicherung und Linke in Berliner Regierungskoalition

Der CSU-Chef zeigte sich zufrieden, dass Merz mittlerweile von seinem Vorstoß hin zu einer möglichen Bürgerversicherung im Bereich der Krankenkassen zurückgerudert ist. Der Kanzler hatte am Montag in einem Pressestatement von einem „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen, als das Teile der Bevölkerung das duale Krankenkassensystem wahrnähmen. Tatsächlich bestätigen Studien beispielsweise, dass die Wartezeiten auf einen Facharzttermin für privat Krankenversicherte signifikant kürzer seien als für gesetzlich Versicherte.
Merz hatte in diesem Kontext erklärt, das duale Krankenkassensystem „überdenken“ zu wollen. Später hieß es, man wolle das System nicht grundsätzlich in Frage stellen. Es sei lediglich darum gegangen, das „Gefühl der Ungleichbehandlung in der Bevölkerung“ ernst zu nehmen. Söder betonte, die CSU hätte Maßnahmen, die auf ein Ende der privaten Krankenversicherung ausgerichtet gewesen wären, „nicht mitgemacht“.
Mit Blick auf Berlin warnte Söder die Grünen und die SPD. Diese sollten sich „gut überlegen“, ob sie in der Hauptstadt künftig mit der Linkspartei regieren wollten, die mit 25,7 Prozent deutlich stimmenstärkste Partei geworden war. Der bayerische Ministerpräsident regte sogar an, Berlin vom Länderfinanzausgleich auszuschließen. Es gehe nicht an, dass der Bund und die Nettozahler für eine „antisemitische Regierung“ bezahlten, „in der bei Partys Clan-Kriminelle dabei sind“.

CSU-Chef will Neuordnung mit anderen Ministerpräsidenten besprechen

Söder spielte damit auf aggressive Rhetorik und offene Feindseligkeit gegenüber Israel an, die in Teilen der Linken-Partei wiederholt zum Ausdruck gekommen war. Spitzenkandidatin Elif Eralp räumte in einer Podiumsveranstaltung bei der Jüdischen Gemeinde Berlin ein, dass Antisemitismus ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, das auch an der Linken nicht vorbeigehe. Allerdings seien antisemitische Strömungen nicht repräsentativ für die Partei.
Die Linke hatte auch Issa Remmo aus der bekannten Berliner Großfamilie Remmo gebeten, eine Wahlparty des Kreisverbandes Neukölln zu verlassen. Remmo hatte diese öffentlich zugängliche Veranstaltung ohne Einladung besucht. Die Polizei bringt die Großfamilie mit organisierter Kriminalität in Verbindung. Issa Remmo selbst weist bislang keine rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen auf.
Söder erklärte, er wolle mit den anderen Ministerpräsidenten der Länder über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sprechen. Es könne nicht sein, dass „extremistische und antidemokratische Politik“ belohnt würde. Es „nervt uns langsam ohne Ende“, so der CSU-Chef, „dass wir für die Schwäche anderer und für falsche Politik bezahlen sollen“. Berlin profitiert regelmäßig am stärksten vom Länderfinanzausgleich. Allein für das Jahr 2025 waren es 4,2 Milliarden Euro, die der Hauptstadt aus dem Mechanismus zugutekamen.

X-Nutzer werfen Söder 180-Grad-Wende zum Länderfinanzausgleich vor

Die Aussagen Söders stießen in sozialen Medien auf Kritik. Nutzer des Kurznachrichtendienstes X wiesen darauf hin, dass dieser zu Beginn des Monats bei „Maischberger“ noch eine komplett entgegengesetzte Position vertreten habe. Söder hatte eine Streichung von Mitteln des Länderfinanzausgleichs für Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-Regierung als „absurd“ bezeichnet. Man müsse den Mechanismus überarbeiten, so der CSU-Chef damals, ihn aber nicht „zur Bestrafung eines ganzen Landes“ nutzen.
Außerdem machen alte Bilder und Zeitungsartikel die Runde, die auf ein Ereignis aus dem Jahr 2025 hinweisen. Damals hatte der CDU-Politiker Christian Zander eine Besuchergruppe aus mehreren arabischen Staaten ins Berliner Abgeordnetenhaus eingeladen. Dabei hatte sich auch Remmo der Gruppe angeschlossen und posierte zusammen mit den anderen Teilnehmern auf einem gemeinsamen Foto.
Söder appellierte an die Verantwortungsträger im Bund, man müsse „alles dafür tun, das Vertrauen in die Politik zu stärken“. Dies setze jedoch voraus, dass die Politik auch nah beim Volk sei. Es gebe nicht „Volk und Establishment“ oder „eine Partei und Altparteien“. Die CSU solle bereits am kommenden Parteitag deutlich machen, wie sie eine Politik verstehe, die „bodenständig und bürgernah“ sei.
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Ein Erbe des Kaiserreichs: Was unterscheidet gesetzliche und private Kassen?

Die Wurzeln reichen zurück in eine andere Zeit: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der Institutionen in der Bundesrepublik, die noch aus der Zeit des Kaiserreichs stammen und deren Grundsätze – etwa die Versicherungspflicht für weite Bevölkerungskreise – sich seit ihrer Gründung 1883 bis heute erhalten haben.
Auch das Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Kassen reicht in diese Zeit zurück. Es ist eine Zweiteilung, die heute von manchen als sozial ungerecht empfunden wird und aktuell für politische Debatten sorgt.

Solidarprinzip vs. Krankheitsrisiko

Die tragende Säule des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Solidarprinzip. Die Versicherten zahlen einen nach Einkommen gestaffelten Beitrag. Bei den anschließenden Leistungen für Erkrankte – also etwa Arztbehandlung und Medikamente – spielt das Einkommen aber keine Rolle.
Die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden ganz anders kalkuliert: Hier wird das Krankheitsrisiko – und damit auch Kostenrisiko – jedes einzelnen Versicherten geprüft, und auf dieser Grundlage wird die Prämie berechnet.
Die PKV kann also Menschen, die absehbar hohe medizinische Kosten verursachen, mit entsprechend hohen Prämien belegen. Sie versichert tendenziell jüngere und gesündere Menschen. Das Risiko für chronisch Kranke oder ältere Menschen verbleibt in der GKV.
Aktuell sind rund 90 Prozent der Versicherten in der GKV – das entspricht rund 74,5 Millionen Menschen. In der PKV sind rund zehn Prozent, das entspricht neun Millionen Menschen.

Warum wird diese Zweiteilung kritisiert?

Das nebeneinander von GKV und PKV wird als Zwei-Klassen-Medizin und als Bruch mit dem Solidarprinzip kritisiert. Die privaten Kassen sind finanziell besser aufgestellt und können Ärzten höhere Honorare zahlen.
Deswegen werden ihre Versicherten oft bei der Terminvergabe bevorzugt. Hinzu kommen bessere Leistungen wie etwa Chefarztbehandlungen und moderne Medizinmethoden.
In die PKV wechseln vor allem Menschen mit hohem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Dadurch fehlen der gesetzlichen Solidargemeinschaft wichtige Beitragszahler.

Versicherungspflicht zunächst für Arbeiter und Handwerker

Gegründet wurde die GKV im Kaiserreich mit dem Ziel, Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben vor dem Kostenrisiko von Erkrankungen zu schützen. Der Kreis der Versicherten wurde dann ständig ausgeweitet, ebenso der Leistungskatalog.
Heute ist im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, wer in der GKV pflichtversichert ist: Arbeitnehmer, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner, Studenten, Künstler sowie Land und Forstwirte.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Menschen, deren Jahresgehalt eine bestimmte Grenze überschreitet, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen – aktuell ist das ein Jahresgehalt von 77.400 Euro. Bei ihnen geht der Staat davon aus, dass sie weniger schutzbedürftig sind und das Risiko von Erkrankungen finanziell selbst absichern können.
Auch Beamte müssen nicht in die GKV, weil sie anderweitig hinreichend abgesichert sind – etwa durch das Beihilfesystem für Staatsbedienstete. Weitere Ausnahmen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben: Selbstständige, Geistliche, Richter und Soldaten.
Auch das System der Privatkassen reicht weit in die Geschichte zurück. Schon im Kaiserreich spielten sie eine wichtige Rolle, weil die GKV zunächst fast ausschließlich auf Arbeiter beschränkt war. (afp/red)
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„Gerechtigkeitsproblem“: Merz deutet Kurswechsel bei dualem Krankenkassen-System an

Nach den Wahlschlappen seiner Partei hat CDU-Chef Friedrich Merz einen Kurswechsel bei der Frage der Krankenversicherung angedeutet. Das „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“ werde von vielen Menschen als „Gerechtigkeitsproblem“ betrachtet, sagte Merz am Montag nach den Sitzungen der CDU-Parteigremien in Berlin.
Er sehe das Problem und sei zu Änderungen bereit. Details nannte der Kanzler allerdings nicht. Der Koalitionspartner SPD signalisierte Unterstützung, die Schwesterpartei CSU wandte sich gegen Änderungen.

Merz sieht Gerechtigkeitsproblem

Merz sagte, es gebe „gute Gründe für beide Systeme, aber wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht – und ich teile die Einschätzung –, dann müssen wir daran etwas ändern, und genau darüber werden wir reden“.
In der Bevölkerung habe sich „der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen und diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen“, sagte der Kanzler weiter. „Wir sehen das Problem.“
Der CDU-Chef betonte, dass die Reformvorhaben der Koalition im Gesundheitsbereich „wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung übertragen“ werden müssten. „Das haben wir bis jetzt nicht gemacht, und das werden wir nachholen müssen.“ Welches Modell der Krankenversicherung Merz vorschwebt, sagte er nicht.

Kanzleramt: Kein grundsätzliches neues System geplant

Ein Sprecher des Bundeskanzlers stellte nach dessen Äußerungen klar, dass Merz keine grundsätzliche Änderung am bestehenden System plane: „Der Bundeskanzler hat das System der Krankenversicherung nicht in Frage gestellt“, sagte der Sprecher auf Anfrage der Funke Zeitungen.
Merz habe deutlich gemacht, dass die Bundesregierung das in der Bevölkerung verbreitete Gefühl der Ungleichbehandlung ernst nehme, „dass es aber auch gute Gründe für das bestehende System gebe“.

Abkehr von bisheriger CDU-Position

Ein Ende des Nebeneinanders von privater und gesetzlicher Krankenversicherung wäre eine Abkehr von einer althergebrachten Position seiner Partei. Die CDU bekannte sich immer wieder eindeutig zum dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Die Partei lehnte bislang eine staatliche Einheitsversicherung – etwa die von SPD, Grünen und Linken geforderte „Bürgerversicherung“ – strikt ab.

SPD signalisiert Gesprächsbereitschaft

Der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, bot der Union Gespräche über eine Umsetzung von Änderungen an. Bislang gebe es für einen „grundlegenden Systemwechsel“ keine Mehrheit, erklärte Pantazis.
„Umso bemerkenswerter ist es, wenn der Bundeskanzler selbst das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Versicherung als Gerechtigkeitsproblem beschreibt.“
Der SPD-Abgeordnete fügte hinzu: „Wenn die heutigen Äußerungen des Bundeskanzlers hier ein Umdenken markieren, begrüße ich das ausdrücklich. Dann sollten wir darüber jetzt miteinander reden.“
Einen „ersten konkreten Schritt“ könne die Koalition hier bei der anstehenden Pflegereform gehen, indem sie über einen „finanziellen Ausgleich“ zwischen dem privaten und dem gesetzlichen System berate, um letzteres zu stärken.

CSU gegen Änderungen am dualen System

Der Vizechef des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Stephan Pilsinger (CSU), sprach sich am Montag aber für eine Beibehaltung des derzeitigen Systems aus.
„Ich gehe nicht davon aus, dass Bundeskanzler Merz die Abschaffung des grundsätzlich bewährten dualen Krankenversicherungssystems im Sinn hat“, sagte der CSU-Politiker dem „Focus“.
„Die von links immer wieder angestoßene Debatte über eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung sollten wir den Grünen und der Linkspartei überlassen“, mahnte Pilsinger. „Sie verkürzt keine einzige Wartezeit und wäre zudem praktisch wie verfassungsrechtlich äußerst schwierig umzusetzen.“

Patientenschützer begrüßen mögliche Abkehr

Patientenschützer begrüßten eine mögliche Abkehr vom bisherigen System. „Offenkundig hat der Bundeskanzler erkannt, dass das Nebeneinander von privaten und gesetzlicher Versicherung die Spaltung der Gesellschaft vertieft“, sagte Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz der Nachrichtenagentur AFP.
„Nun warten die Versicherten auf konkrete Vorschläge.“

Bundesärztekammer warnt vor Folgen

Kritik kommt hingegen von der Bundesärztekammer. Deren Präsident Klaus Reinhardt nannte es „gefährlich“, mit der privaten Krankenversicherung (PKV) „gerade die stabilste Säule“ des Gesundheitssystems in Frage zu stellen.
Mit den Erlösen aus der PKV könnten „Personal, Geräte und weitere Ausstattung finanziert werden, die für die Versorgung von privaten wie gesetzlich Versicherten genutzt werden“.
Reinhardt betonte: „Ein Gesundheitssystem ohne PKV ist eine Versorgung mit weniger Geld für alle.“ (afp/red)
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Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen

Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.

Weitere Verluste möglich

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.

Kontrollen werden überprüft

Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.

Opposition fordert Konsequenzen

Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
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Kassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr mitteilen

Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln?
Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist.
Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr.
Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, „werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren“.
Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen.
Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.

Informationen künftig auch digital?

Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. „Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.“
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr.
Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren. (dpa/red)
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Sozialausgaben wachsen schneller als Wirtschaft – Bürgergeld erstmals rückläufig


In Kürze:

  • Sozialausgaben steigen 2025 auf 1,431 Billionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand.
  • Die Sozialleistungsquote erreicht 32,0 Prozent des BIP, bleibt aber unter dem Corona-Rekord von 32,5 Prozent.
  • Gesundheit, Pflege und Renten treiben den Ausgabenanstieg, während die Bürgergeld-Ausgaben leicht zurückgehen.
  • Sozialbeiträge gewinnen gegenüber staatlichen Zuschüssen weiter an Bedeutung.

 
Die Sozialausgaben in Deutschland sind im Jahr 2025 auf ein neues nominelles Rekordhoch gestiegen – allerdings nicht auf eine Rekordquote. Wie aus dem jüngst vorgelegten Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, wuchsen die Sozialausgaben auf 1.431,0 Milliarden Euro. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von 36,6 Prozent.
Im selben Zeitraum wuchs das BIP um 26,4 Prozent auf 4.470 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als die Sozialausgaben. Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhte sich die Summe der Sozialausgaben um 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote wuchs damit von 31,3 auf 32,0 Prozent des BIP.

Sozialausgaben steigen schneller als die Wirtschaftsleistung

Mit den 1.431 Milliarden Euro haben die Sozialausgaben einen neuen historischen Höchstbetrag erreicht. Allerdings stellen die 32 Prozent des BIP keine Rekordquote dar. Der bisherige Höchstwert in diesem Bereich war 32,5 Prozent im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2019 hatte die Quote bei 29,6 Prozent gelegen, im Jahr 2010 bei 29,5 Prozent – und 1991 bei 24,8 Prozent.
Ein Aspekt, der die Steigerung der Sozialleistungsquote beeinflusst, war auch im Jahresvergleich die unterschiedliche Dynamik. Während die Sozialausgaben von 2024 auf 2025 um 5,7 Prozent anwuchsen, stieg das BIP um 3,3 Prozent. Wachsen die Sozialausgaben aber schneller als die Wirtschaftsleistung, steigt dadurch auch automatisch die Quote.
Was die Einzelbereiche anbelangt, liegen die Ausgaben für Gesundheit und Alterssicherung mittlerweile fast gleichauf. Die Leistungen für Krankheit und Invalidität summieren sich auf etwa 564,6 Milliarden Euro – fast gleichauf sind mit 563,3 Milliarden Euro jene für Alter und Hinterbliebene. Zuvor waren die Ausgaben für die Alterssicherung deutlich höher.

Kranken- und Pflegekosten wachsen besonders stark

Allerdings haben die Bereiche Krankheit und Invalidität deutlich zugenommen. So stiegen die Ausgaben im Bereich der Krankenversicherung um 7,7 Prozent und bei der Pflege um 11,2 Prozent. Die Leistungen für Krankheit insgesamt stiegen im Jahresvergleich um 7,2 und jene für Invalidität um 6,4 Prozent. Damit entfällt inzwischen rund ein Zehntel der Wirtschaftsleistung insgesamt auf die Bereiche Gesundheit und Pflege – was den wachsenden Finanzierungsdruck dort unterstreicht.
Der größte Zweig der Sozialversicherung bleibt von den Leistungen gesehen mit rund 432 Milliarden Euro die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt auf 351 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung auf 73 Milliarden Euro. Die Sondersysteme wie private Krankenversicherung oder Berufsständische Versorgungswerke kommen insgesamt auf ein Leistungsvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Insgesamt entfallen etwa 30 Prozent aller Sozialausgaben auf Leistungen der Rentenversicherung.
Ein deutliches Plus war auch bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen. Der Zuwachs von 39,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 45,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht einem Plus von 15,7 Prozent. Neben einer steigenden Zahl an Arbeitslosen spielt dabei auch ein höheres Arbeitslosengeld infolge der Lohnzuwächse in den vergangenen Jahren eine Rolle.

Bürgergeld als rückläufige Leistung

Rückläufig sind hingegen die Aufwendungen für das Bürgergeld. Die Summe der dafür anfallenden Leistungen war von 53,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 58,2 Milliarden Euro im darauffolgenden Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr zeichnet sich ein Rückgang um 1,2 Prozent auf 57,5 Milliarden Euro ab.
Damit ist das Bürgergeld die einzige größere Sozialleistung mit rückläufiger Entwicklung. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich im Jahresvergleich um 91.000. Insgesamt sank die Zahl der Empfänger, einschließlich Kindern, um 185.000.
Was insgesamt ebenfalls auffällt, ist ein langfristiger Strukturwandel weg von klassischen Geldleistungen hin zu Sachleistungen. So sind im Jahr 2010 noch 33,5 Prozent aller erbrachten Sozialtransfers Sachleistungen und 61,1 Prozent Geldleistungen gewesen. Im laufenden Jahr beträgt das Verhältnis 38,2 zu 57,4 Prozent. Diese Entwicklung könnte ihre Wurzel im Ausbau kostenintensiver Leistungen für Gesundheit und Pflege haben.

Sozialausgaben in immer geringerem Maße durch Staatszuschüsse finanziert

Demgegenüber ist die Steuerfinanzierung von Sozialleistungen zurückgegangen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der Staatszuschüsse an der Finanzierung noch bei 35,5 Prozent – mittlerweile sind es 32,8 Prozent. Dagegen tragen die Arbeitgeber 34,5 und die Versicherten 31,0 Prozent der Finanzierung des Sozialbudgets 2025.
Hatten die Versicherten e 2010 noch 249 Milliarden Euro zur Finanzierung beigetragen, sind es nun 470 Milliarden. Der Anteil stieg damit von 30,3 auf 31,6 Prozent. Auch das weist auf eine höhere Belastung der Bürger durch Sozialabgaben und Eigenbeiträge hin.
Die 2025er-Werte des Sozialbudgets sind voraussichtliche Schätzwerte.
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Bericht: Millionenverlust bei Krankenkassen durch Investments in Immobilienfonds

Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben einem Medienbericht zufolge millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten.
Sie sollen insgesamt mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds gesteckt haben, berichteten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Freitag.
Diese Fonds seien später in Schieflage geraten und verloren mutmaßlich den allergrößten Teil der Beitragsgelder, die nun bei Kassen und KVen fehlen. SPD und Linke forderten eine Aufklärung der Vorgänge.
Den Recherchen von NDR, WDR und „SZ“ zufolge haben die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse investiert. Hinzu kämen die KVen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Insgesamt beläuft sich die Summe der bestätigten Investments der Recherche der drei Medien zufolge auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Viele der Krankenkassen und KVen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führen NDR, WDR und „SZ“ aus.
Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.
Die Kassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute laut Bericht auf Schadensersatz in Höhe der Investments. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.
Der Anwalt der Kläger argumentiert darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.
Die SPD-Fraktion forderte eine „umfassende“ Aufklärung der Vorgänge. „Dabei muss auch geklärt werden, wie Investitionen dieser Größenordnung möglich waren und ob die bestehenden Aufsichts- und Kontrollmechanismen ausreichend funktioniert haben“, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis.
„Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber. Wer damit umgeht, trägt eine besondere Verantwortung“, betonte Pantazis. Es sei „nicht hinnehmbar, wenn diese Mittel durch fragwürdige Finanzgeschäfte in erheblichem Umfang verloren gehen“.
„Eine lückenlose Aufklärung und klare Konsequenzen für die Verursacher“ forderte auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar. „Gesundheit ist keine Spielwiese für Finanzspekulationen und Beitragsgelder gehören erst recht nicht in Immobilienfonds, deren Renditemodell auf immer höheren Mieten beruht“, erklärte er.(afp/red)
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Bericht: Tabaksteuer soll um 40 Cent stärker steigen als geplant

Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.

Sparpaket im Gesundheitswesen

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.

Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz

Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
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Merz zieht Bilanz: Regierung verteidigt Reformkurs vor Sommerpause


In Kürze:

  • Friedrich Merz verteidigt den Reformkurs der Bundesregierung und zieht vor der Sommerpause eine positive Bilanz.
  • Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels.
  • AfD, Grüne und Linke kritisieren den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • SPD und Union werben für die Reformagenda und verteidigen die Kompromisse der Koalition.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ abgegeben. Es sollte die Letzte dieser Art vor der parlamentarischen Sommerpause sein. Der Kanzler zog dabei eine Bilanz über die bisherigen 14 Monate seiner Regierungszeit und den am Mittwoch zu Ende gegangenen NATO-Gipfel in Ankara. Anschließend gab es eine Aussprache.

Merz: Deutschland bleibt dank der Reformen ein „starkes Land“

In seiner knapp 25-minütigen Erklärung stellte er sein Kabinett als „Regierung der Erneuerung“ dar. Er lobte die Reformagenda der Bundesregierung, die sich Neuerungen widme, die keinen weiteren Aufschub zuließen. Die anstehenden Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat zeigten, dass die politische Mitte in der Lage sei, Lösungen zu erarbeiten.
Die Mitte „liefert, arbeitet und erfüllt den Auftrag aus dem Grundgesetz“, so der Kanzler. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Oft sei es hart, Kompromisse zu finden und einen Ausgleich der Interessen zu bewerkstelligen, allerdings habe man im ersten Regierungsjahr „sehr viel auf den Weg gebracht“.
Das stärke die Wirtschaft ebenso wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Gleichzeitig wirke man damit den radikalen Kräften entgegen, die „unsere Freiheit und die Sicherheit unseres Landes angreifen“.
Deutschland sei „ein starkes Land“, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Man bleibe es, „wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“.

Berichtspflichten zurückgebaut, Beitragssätze stabilisiert

Merz rühmte unter anderem die Reformen beim Rentensystem, die seine Regierung im Begriff sei, auf den Weg zu bringen. Vor allem sei die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitalmarkt bemerkenswert. Diese sorge langfristig für sinkende Beitragssätze und ein steigendes Rentenniveau durch Kapitalerträge. Was man jetzt schaffe, sei die „tiefgreifendste Rentenreform der Bundesrepublik“.
Auch bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen im Steuerrecht und dessen Vereinfachung habe die Regierung Akzente gesetzt. Ein Meilenstein sei etwa die Einführung einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Auf dem Arbeitsmarkt schaffe man durch erweiterte Befristungsmöglichkeiten mehr Flexibilität und ermögliche so Neueinstellungen.
Einen „Befreiungsschlag“ nannte Merz den geplanten Rückbau von Berichtspflichten des Bundes. Die Bundesregierung werde „grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“. Sollte ein Ministerium Berichtspflichten beibehalten wollen, müsse dieses künftig begründen, warum diese erhalten bleiben sollten.

Merz: Infineon-Ansiedlung in Dresden deutet Wende an

Merz verteidigte zudem die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sei erforderlich, um zu verhindern, dass die Lohnnebenkosten ein Maß annehmen, das für die Unternehmen nicht mehr bezahlbar sei. Auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werde sich vieles fundamental verändern. So werde der Bund künftig neue Aufgaben für Kommunen nur noch beschließen, wenn er den Großteil der Kosten trage.
Bereits jetzt, so erklärte Merz weiter, nehme er wahr, dass die Industrieproduktion steige, die Auftragsbestände wüchsen und es dank des Wachstumstreibers KI auch für Gründer neue Hoffnungen gebe. Der Bau der neuen Infineon-Halbleiterfabrik in Dresden zeige, dass man auf einem richtigen Weg sei. Ferner werde die Aktivrente gut angenommen und auch die neue Grundsicherung setze wieder stärker auf Eigenverantwortung und Gegenleistung.
Den NATO-Gipfel dieser Woche in Ankara bezeichnete Merz als „großen Erfolg“. Man werde das 5-Prozent-Ziel der NATO frühzeitig erfüllen und die EU-Verteidigungsindustrie ausbauen. Ein großer U-Boot-Auftrag Kanadas sei an ein deutsch-norwegisches Konsortium gegangen. Neben dem Kauf von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern, baue man auch die eigenen europäischen Fähigkeiten aus.
AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

Foto: Elisa Schu/dpa

Chrupalla warf Merz Wortbruch und fehlende Empathie vor

Für die AfD trat Fraktionschef Tino Chrupalla ans Rednerpult und warf der Regierung Merz vor, zentrale Wahlversprechen gebrochen zu haben. Die Regierung habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Sie kündige Reformen an, nur um diese immer weiter zu verschieben. Die Koalition sei zerstritten.
Chrupalla kritisierte, dass die Pensionen der Beamten um ein Vielfaches höher seien als die gesetzlichen Renten. Er forderte die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems, in das auch Staatsdiener einzahlen sollten. In der Gesundheitspolitik warf Chrupalla Merz vor, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung illustriere dessen fehlende Empathie und Ahnung von der täglichen Realität Arbeitnehmern.
So werde diese Maßnahme nur mehr Bürokratie, eine Überlastung der Arztpraxen und zusätzliche Belastungen für Familien und chronisch Kranke nach sich ziehen. Kritik übte der AfD-Co-Chef auch an den Kürzungen beim Elterngeld. Die Regierung, so Chrupalla, investiere „lieber in Panzer als in Kinder“.

Miersch und Spahn sehen Reformpolitik auf einem richtigen Weg

Rückendeckung für die Koalitionspolitik kam von den Fraktionsspitzen Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU). Miersch betonte, die Reformen seien aufgrund der Wirtschaftskrise und der internationalen Lage notwendig. Trotz ihrer Unterschiede hätten Union und SPD tragfähige Kompromisse gefunden.
Miersch betonte, die Gesundheitsreform stabilisiere Beiträge. Hinter der Rentenreform stehe ein einstimmiger Reformvorschlag der Rentenkommission. Mit der höheren Besteuerung sehr hoher Einkommen habe man ein „Gerechtigkeitsmomentum“ geschaffen. Zudem werde man mehr Wachstum durch den Deutschlandfonds und die Förderung von Zukunftsbranchen generieren und für einen schnelleren Zugang gesetzlich Versicherter zu Fachärzten sorgen.
Spahn attestiert dem Bundeskanzler ein erfolgreiches Agieren auf dem NATO-Gipfel und betont, dass Merz Deutschland zum „zentralen europäischen Faktor“ im westlichen Militärbündnis gemacht habe.
Aber auch bei der wirtschaftlichen Stärke gehe es aufwärts. Die Krisen der vergangenen sechs Jahre hätten die ökonomische Substanz des Landes zu beseitigen gedroht, mehr als 10.000 Industriejobs fielen Monat für Monat weg. Die aktuellen Reformen böten nun jedoch die Chance, effektiv gegenzusteuern.

Britta Haßelmann (l.) und Katharina Dröge. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dröge: „Kein Wort über Hitzetote“ – Reichinnek: „Schlechte Beliebtheitswerte verdient“

Für die Grünen kritisierte Fraktionschefin Katharina Dröge, Merz habe die Hitzetoten der jüngsten Hitzewelle nicht erwähnt. Zudem habe er weder Angehörigen noch Rettungskräften öffentlich gedankt. Die Bundesregierung schwäche den Klimaschutz und verabsäume es, ein Sofortprogramm gegen Hitzefolgen aufzulegen.
Dröge forderte Klimaanlagen in Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern, mehr Stadtgrün und den Ausbau von Solaranlagen. Außerdem kritisierte sie auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese führe zu überfüllten Arztpraxen.
Im Namen der Linken warf Fraktionschefin Heidi Reichinnek den „Sozialkahlschlag“ der Koalition. Diese schwäche das Gesundheitssystem, ignoriere die Mietenexplosion, höhle die Arbeitnehmerrechte aus und mache das Leben unbezahlbar.
Merz ignoriere die Sorgen und Ängste der Menschen im Land und habe sich dadurch seine „katastrophalen Beliebtheitswerte wirklich redlich verdient“. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sei eine Unterstellung an alle arbeitenden Menschen, diese würden betrügen.
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen

Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.

Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren

Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.

Krankenkassen vor riesigem Defizit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Krankenkassen: Lange Ausfälle sind größte Kostentreiber

Eine Analyse des BKK Dachverbandes der Betriebskrankenkassen zu Krankschreibungen hat ergeben, dass nicht kurze Erkältungen, sondern lange schwere Krankheiten die großen Kostentreiber für gesetzliche Krankenversicherungen sind.
„Es sind die langen, oft Muskel-Skelett und psychisch bedingten Ausfälle, die zum eigentlichen Kostentreiber werden“, sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Das Krankengeld – das erst ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird und damit vor allem Menschen mit langwierigen Erkrankungen betrifft – zähle inzwischen mit 21,6 Milliarden Euro zu den größten Ausgabepositionen der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt, so die BKK.
2025 entfielen demnach mehr als ein Viertel aller Fehltage auf den Bezug von Krankengeld. Die Krankengeldtage seien in den vergangenen zehn Jahren um 24,4 Prozent gestiegen.

Klemm: Brauchen Präventionsstrategien

Haupttreiber seien psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Leiden. Zwar machten psychische Erkrankungen nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus, im Schnitt dauerten sie jedoch mehr als fünf Wochen an – mit steigender Tendenz.
Klemm fordert deswegen eine ernsthafte Debatte über Präventionsstrategien: „Wir beobachten den Trend der psychischen Belastungen in der Arbeitswelt schon lange. Diese Rechnung zahlen wir sonst noch viele Jahre weiter – und hinter jeder steht das lange Leiden einer betroffenen Person.“
Der Krankenstand insgesamt blieb 2025 mit 6,1 Prozent stabil. Häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit seien Atemwegserkrankungen gewesen, die wegen ihrer kurzen Dauer aber laut BKK finanziell kaum ins Gewicht fallen.

Koalition will strengere Regeln bei Krankschreibungen

Die schwarz-rote Koalition hatte vor einigen Tagen angekündigt, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf den ersten Krankheitstag vorziehen zu wollen und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abzuschaffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne damit, dass der Krankenstand gesenkt werden solle. (dpa/red)
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Handwerk fordert stärkere Einschnitte bei Krankenkassen

Handwerkspräsident Jörg Dittrich verlangt von der Bundesregierung viel weitgehendere Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung als bislang geplant. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Halbherzige Schritte bringen uns nicht weiter“, sagte Dittrich der Zeitung.
Die Finanzkommission Gesundheit habe im März Sparmaßnahmen mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro präsentiert, aufgegriffen worden seien davon nur 16 Milliarden Euro. Die vorgeschlagenen Einsparungen seien notwendig, um die Beiträge spürbar zu senken, so Dittrich. Tiefgreifende strukturelle Eingriffe seien jetzt unvermeidbar.

Handwerk leidet

Die Lohnzusatzkosten lägen bereits bei knapp 43 Prozent, Tendenz weiter steigend. „Wir brauchen dringend das politische Ziel, wieder in Richtung 40 Prozent zu kommen“, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das lohnintensive Handwerk leide unter steigenden Sozialbeiträgen besonders.
Die Vorschläge der Rentenkommission lobte Dittrich grundsätzlich. Auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sieht er positiv. „Es war der falsche Reflex, aus jedem Einzelfall eine Regel für alle zu machen. Von daher unterstütze ich die Abschaffung der Rente mit 63“, sagte Dittrich, der einen Dachdeckerbetrieb in Dresden führt. Allerdings würden die Vorschläge in der aktuellen Krisenlage kein Wachstum schaffen.

Kritik am Aus für Minijobs

Kritisch äußerte sich Dittrich zum empfohlenen Aus für Minijobs. „Da habe ich die Sorge, dass eine Abschaffung Schwarzarbeit fördert“, sagte er.
Über die kleine Gruppe, die dauerhaft nur Minijobs annehme und später auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sei, könne man reden. Aber deshalb gleich alle Minijobs abzuschaffen, wäre falsch. Viele Minijobber seien Studenten oder Menschen mit einem Hauptjob, die sich etwas dazuverdienen wollten.
Zur Verteidigung des umstrittenen Steuerbonus für Handwerkerleistungen habe sein Verband dem Finanzministerium vorgeschlagen, eine Bagatellgrenze einzuführen und den Bonus digital abzuwickeln, um Verwaltungskosten zu sparen, sagte Dittrich.
Zudem könne man zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Prüfleistungen wie beim Schornsteinfeger herausnehmen. Es gebe keinen Grund, warum diese Ausgaben steuerlich absetzbar sein sollten. Die Abschaffung des Steuerbonus hatte in der Vergangenheit unter anderem der Bundesrechnungshof gefordert, da das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht erreicht worden sei. (dts/red)
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Verabschiedung der Gesundheitsreform verschoben

Pantazis begründete die Verzögerung mit weiterem Beratungsbedarf. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung“, erklärte er.
Die Koalitionsfraktionen wollten die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung umfassend auswerten und in die weiteren Beratungen einbeziehen. Das gemeinsame Ziel bleibe ein Abschluss noch vor der Sommerpause.

Kritik an dem Vorhaben

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) waren bereits bei der ersten Lesung im Bundestag vor einer Woche auf breiten Widerstand gestoßen. Oppositionspolitiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam. Auch die Bundesländer äußerten im Bundesrat massive Kritik.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie kostendämpfende Maßnahmen bei der Vergütung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen vor.
Ziel ist die Stabilisierung der zuletzt stark gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge. (afp/red)
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Einigungsdruck bei Gesundheits-Sparpaket und viel Skepsis

Beim umkämpften Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge steigt der Einigungsdruck in der schwarz-roten Koalition.
Im Bundestag steht Anfang nächster Woche eine Mammut-Anhörung mit mehr als 80 geladenen Organisationen an, und dafür bringen sich Verbände und Patientenvertreter noch mit Forderungen und Warnungen in Stellung.
Das Gesetz könnte dann nach vorläufiger Planung Ende kommender Woche zur Verabschiedung ins Parlament kommen. Vor der heißen Phase treffen die Pläne in der Bevölkerung laut einer Umfrage auf viel Skepsis – einzelne Maßnahmen werden aber unterstützt.
Das zentrale Ziel von Ministerin Nina Warken (CDU), die seit Jahren stark steigenden Gesundheitsausgaben zu bremsen, lehnen 61 Prozent ab, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Voll und ganz lehnen es 32 Prozent ab, eher dagegen sind 29 Prozent. Tendenziell zustimmend äußerten sich ebenfalls 29 Prozent.

Lasten gerecht verteilt?

Gefragt nach ihrem persönlichen Eindruck, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass Lasten bei Einsparungen zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und Versicherten „eher nicht gerecht verteilt“ würden.
Als „eher gerecht verteilt“ erscheinen sie demnach 10 Prozent der Befragten. Jedoch antworteten auch 18 Prozent auf die Frage nach ihrem Gerechtigkeitseindruck mit „weiß nicht“. Für die Umfrage wurden vom 12. bis 15. Juni 2.154 Personen ab 18 Jahren befragt.
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche kommen.
Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Größere Milliardenlücke 2027

Nach einem rasanteren Anstieg der Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hat Warken das Sparziel inzwischen noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss nun eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro.
Dazu müssen Union und SPD jetzt noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr an Entlastungen herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht. Verständigungen sollen auch noch zu einer Reihe strittiger Punkte bei den Sparinstrumenten her.
Die Verbraucherzentralen monieren bisher unausgewogen hohe Belastungen für Patientinnen und Patienten. „Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands zur Anhörung am Montag.
Verpasst werde die Chance, Patienten auch positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder bessere Versorgung. Bei einer geplanten Zuckerabgabe für Getränke bleibe es nur bei Ankündigungen. Dabei sollte ein Gesetz mit einschneidenden Maßnahmen auch Zuversicht auslösen, mahnen die Verbraucherzentralen.

Beitragszahler schon in „Vorleistung“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnt noch weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber ab. Durch die Anhebungen der Zusatzbeiträge von 2024 bis 2026 seien sie bereits mit 49 Milliarden Euro in Vorleistung getreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt mit Nachdruck vor Beeinträchtigungen der Versorgung. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, heißt es in der Stellungnahme.
Bei der Akzeptanz einzelner Sparmaßnahmen unter den Bundesbürgern zeigt die YouGov-Umfrage ein gemischtes Bild.
Auf Zustimmung trifft, dass Gutverdiener über eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf einen größeren Einkommensteil Beiträge zahlen sollen – voll und ganz befürworten das 36 Prozent, weitere 33 Prozent äußerten sich eher befürwortend.
Mehrheitlich positiv kommt auch an, dass homöopathische Mittel nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen – voll und ganz dafür sind 30 Prozent, eher dafür weitere 23 Prozent.

Breites Nein zu höheren Zuzahlungen

Von fast drei Vierteln (72 Prozent) abgelehnt wird dagegen laut Umfrage die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente in Apotheken – voll und ganz dagegen sind 44 Prozent, eher ablehnend äußerten sich 28 Prozent.
Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern lehnen demnach 36 Prozent voll und ganz ab, weitere 21 Prozent lehnen dies eher ab. (dpa/red)
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Warken will Sozialbeiträge langfristig senken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Niedrigere Beiträge im Blick

„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.

Mehr Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Warken plant mehr Einsparungen für stabile Kassenbeiträge

Das Spargesetz für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine noch größere Finanzlücke schließen als bisher geplant.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach einer Konferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Hannover, die Ausgabendynamik bei den Kassen sei nach Zahlen des ersten Quartals höher als bislang erwartet. Dies ergebe ein weiteres Defizit von 3,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, habe es einen Puffer von einer Milliarde Euro gegeben, erläuterte die Ministerin.
„Sprich, der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen.“ Rechnerisch ergibt sich eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Entwurf kommt ins parlamentarische Verfahren

Nähere Angaben zu dafür vorgesehenen Maßnahmen machte Warken zunächst nicht. Dies werde nun im parlamentarischen Verfahren geklärt. Klar sei, dass der Spielraum damit insgesamt „noch etwas verengter“ sei.
Der Entwurf kommt an diesem Freitag in den Bundestag, auch der Bundesrat befasst sich erstmals damit. Unter den Ländern gibt es zahlreiche Einwände gegen vorgesehene Einschnitte vor allem bei den Kliniken.
Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vermeiden. (dpa/red)