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Reform der Einkommensteuer
Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.
Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.
Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.
Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
Rund 900 Menschen wurden bei Protesten und Ausschreitungen in Südafrika festgenommen.
Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt und kündigte eine härtere Migrationspolitik an.
Wirtschaftliche Probleme, politische Instabilität und hohe Kriminalität gelten als zentrale Ursachen der Eskalation.
Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der hohen Gewaltkriminalität bleibt fraglich.
Südafrika wird seit mehreren Wochen von einer Welle fremdenfeindlicher Rhetorik und Ausschreitungen in verschiedenen Städten erschüttert. Wie „SBS News“ berichtet, nahm die Polizei am Dienstag, dem 30. Juni, landesweit rund 900 Personen wegen verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit den Unruhen fest.
Nach Angaben des stellvertretenden Nationalen Polizeikommissars Tebello Mosikili verliefen am Mittwoch 108 der insgesamt 120 landesweiten Kundgebungen friedlich. Bei zwölf Veranstaltungen mussten die Sicherheitskräfte jedoch eingreifen, nachdem es am Rande der Proteste zu Gewalttaten, Plünderungen und Raubdelikten gekommen war.
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Demonstranten bei einer Kundgebung der Bewegung „March and March“ in Durban am 30. Juni 2026.
Foto: Rajesh Jantilal/AFP via Getty Images
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Die Polizei hält die Menge in Durban in Schach.
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Hunderte Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung warteten am 29. Juni 2026 am „Durban Drive In“ im Zentrum von Durban. Von hier wollen sie mit Bussen in ihre Heimat zurück.
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Am 29. Juni 2026, vor dem „Durban Drive In“ in Durban. Migranten müssen sich derzeit auf eigene Kosten zur Grenze begeben.
Foto: Marco Longari/AFP via Getty Images
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Gegen-Demonstranten und Aktivisten gegen Fremdenfeindlichkeit.
Foto: Rodger Bosch/AFP via Getty Images
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Mancherorts kam es zu Ausschreitungen: Während einer Demonstration in Johannesburg am 30. Juni 2026.
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Demonstration in Johannesburg.
Foto: Emmanuel Croset/AFP via Getty Images
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Manche kamen in Johannesburg mit Stöcken und skandieren Parolen.
Foto: Emmanuel Croset/AFP via Getty Images
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Demonstranten heben Steine auf, um sie auf Personen zu werfen, die sie für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung halten, 30. Juni 2026, Johannesburg.
Foto: Emmanuel Croset/AFP via Getty Images
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Polizei während der Demonstration am 30. Juni 2026 in Kapstadt.
Foto: Rodger Bosch/ADP via Getty Images
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Demonstranten am 29. Juni 2026 in Soweto.
Foto: Emmanuel Croset/AFP via Getty Images
Einige Festnahmen betrafen zudem undokumentierte Einwanderer, die gegen Ausweispflichten verstoßen hatten, sowie Personen, die ihnen Unterkunft gewährten. In Johannesburg wurde nach einer Plünderung im Stadtteil Alexandra ein junger Mann erschossen. Ein ausländischer Staatsangehöriger sprang aus dem achten Stock eines Gebäudes, nachdem er befürchtet hatte, von Randalierern angegriffen zu werden.
Gewalt trifft auch legale Einwanderer
Im Vorfeld hatte die von der ehemaligen Radiomoderatorin Jacinta Ngobese-Zuma organisierte Bewegung „March and March“ irregulär im Land lebenden Einwanderern ein „Ultimatum“ gestellt. Sie sollten Südafrika bis zum 30. Juni verlassen. Tatsächlich richteten sich die Ausschreitungen jedoch auch gegen ausländische Staatsangehörige, die sich teils seit Jahren legal im Land aufhalten.
Die südafrikanische Zeitung „News24“ berichtet von selbst ernannten Bürgerwehren, die Passanten und Geschäftsleute anhalten, ihre Ausweise kontrollieren oder sie zur Polizei bringen. Um nicht selbst ins Visier des Mobs zu geraten, sollen einige Vermieter ihre ausländischen Mieter vor die Tür gesetzt haben. Davon seien unter anderem rund 100 Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo betroffen gewesen.
Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt, kündigte zugleich jedoch eine strengere Migrationspolitik sowie härtere Strafen für Personen an, die undokumentierte Migranten beschäftigen. Gleichzeitig warnte er vor Selbstjustiz, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus. Die Sicherheitsbehörden wurden inzwischen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.
Ausländer machen nur vier Prozent der Bevölkerung Südafrikas aus
Die derzeit größte Gewaltwelle gegen Einwanderer seit Mai 2008 fällt in eine politisch angespannte Phase. Im November 2026 sollen landesweite Kommunalwahlen stattfinden, wobei die Wahlkommission auch einen Termin im Januar 2027 nicht ausschließt. Gleichzeitig wächst die südafrikanische Wirtschaft nur noch schwach. Im ersten Quartal 2026 lag das Bruttoinlandsprodukt 1,9 Prozent über dem Vorjahreswert.
Für das Gesamtjahr rechnen Ökonomen lediglich mit einem Wirtschaftswachstum von etwas mehr als einem Prozent. Mitte der 2000er-Jahre hatte dieses noch bei über fünf Prozent gelegen. Für viele Menschen wird es dadurch zunehmend schwieriger, Armut und Arbeitslosigkeit zu überwinden. Gruppierungen wie „March and March“ oder „Operation Dudula“ beziehen Einwanderung in ihre politischen Positionen ein. Nach Angaben der Statistikbehörde Stats SA machen Einwanderer rund vier Prozent der Bevölkerung aus.
Hinzu kommt eine zunehmende politische Instabilität. Der seit dem Ende der Apartheid dominierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat seine jahrzehntelange absolute Mehrheit verloren. Parteispaltungen und der wachsende Einfluss kleinerer Parteien haben das Vertrauen in die Regierungsfähigkeit des ANC zusätzlich geschwächt. Korruptionsvorwürfe sowie die Wahrnehmung, dass staatliche Institutionen ihre Aufgaben in vielen Bereichen nur eingeschränkt erfüllen, verstärken die Unzufriedenheit in der Bevölkerung.
Kriminalität schon vor 1994 auf hohem Niveau – und seit 2012 wieder steigend
Bewegungen wie „March and March“ thematisieren irreguläre Einwanderung im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität. Tatsächlich ist die Kriminalitätsbelastung vor allem in großen Städten erheblich – auch das Auswärtige Amt rät Reisenden deshalb zur Vorsicht.
Im Jahr 2024 war in Südafrika eine Mordrate von knapp 42 pro 100.000 Einwohner zu beklagen. Dies entsprach einer Anzahl von 26.232 Tötungsdelikten oder etwa 72 pro Tag. Zuletzt ging die Kriminalitätsrate leicht zurück, verharrte jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. In Umfragen erklären 54 Prozent der Bürger, dass ihnen die Kriminalität im Lande Sorgen bereite.
Ein direkter Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der jüngeren Entwicklung der Gewaltkriminalität lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht eindeutig ableiten. In einzelnen Regionen kann es jedoch zu einer Verstärkung bestehender Problemlagen kommen. Vielmehr ist das hohe Maß an Gewaltkriminalität in Südafrika ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem. Noch 1993 – im letzten Jahr vor dem Ende der Apartheid – lag die Mordrate bei 70 auf 100.000 Einwohner. Bis 2012 ging diese auf etwa 30 zurück, ehe sie anschließend wieder anstieg.
Südafrika als Zielland für Einwanderer aus ärmeren Nachbarländern
Der Großteil der Kriminalität konzentriert sich auf bestimmte Hotspots, in denen organisierte Kriminalität eine erhebliche Rolle spielt. Unter Präsident Jacob Zuma verstärkten sich zudem Probleme mit Vetternwirtschaft und Korruption innerhalb der Polizei, was deren Effektivität deutlich beeinträchtigte. Parallel dazu bildeten sich Bürgerwehren, häufig in Form bewaffneter Selbstschutzorganisationen. In vielen Fällen verlief diese Entwicklung entlang ethnischer oder religiöser Linien.
Südafrika bleibt trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten die größte Volkswirtschaft in Subsahara-Afrika. Menschen aus Nachbarländern wie Simbabwe, Lesotho, Eswatini, Mosambik oder Malawi versuchen daher häufig, ihren Lebensmittelpunkt ins wohlhabendere Südafrika zu verlagern. Verschärfungen der Migrationspolitik führen regelmäßig zu verstärkten Versuchen irregulärer Einreise. Gleichzeitig leben auch zahlreiche Arbeitsmigranten aus Ländern wie Pakistan oder Bangladesch im Land.
Der Aufstieg von Bewegungen wie „March and March“ könnte bei den Kommunalwahlen insbesondere für die Economic Freedom Fighters problematisch werden. Die Bewegung rund um den Linkspolitiker Julius Malema profitierte in der Vergangenheit von verbreiteter Unzufriedenheit und Proteststimmung. Sie beruft sich auf den Marxismus-Leninismus sowie den antikolonialen Vordenker Frantz Fanon und hatte unter anderem eine umfassende Enteignung weißer Farmer als Mittel zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit vorgeschlagen.
Vision „Afrika ohne Grenzen“ könnte Malema Stimmen kosten
Mittlerweile stößt ihr Ansatz eines vereinten Afrikas ohne Grenzen selbst in Teilen der eigenen Wählerschaft auf nachlassende Zustimmung. Malema warnte in mehreren Reden vor einer Wiederkehr von Tribalismus und gesellschaftlicher Spaltung innerhalb der afrikanischen Bevölkerung.
Bereits im Mai sagte er auf einer Kundgebung: „Heute jagt ihr die Menschen aus Simbabwe, weil ihr glaubt, sie nähmen eure Jobs weg. Morgen sagt ihr, die Venda aus Johannesburg gehörten nicht hierher, übermorgen sind es die Zulu aus Gauteng. Wenn ihr einmal das Feuer des Hasses entfacht, könnt ihr nicht mehr kontrollieren, welches Haus es verbrennt – es wird das ganze Dorf verbrennen.“
Nach seiner Ansicht gebe es keine Migrationskrise, sondern eine Krise staatlichen Versagens. Sowohl Südafrikaner als auch Asylsuchende litten unter der Unfähigkeit der Behörden, verlässliche Dokumente bereitzustellen, die Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen.
Der Supreme Court hat über das US-Geburtsrecht entschieden. (Archivfoto) - Foto: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.
Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte
Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.
Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt
Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.
Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.
Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.
Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)
Die britische Innenministerin Shabana Mahmood. - Foto: Joe Giddens/PA Wire/dpa
In Kürze:
Großbritannien will sein Einwanderungs- und Asylrechtverschärfen: Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Rückzahlungspflicht für anerkannte Asylbewerber vor.
Sie sollen bis zu 10.000 Pfund staatlicher Unterstützung zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen.
Weitere Maßnahmen umfassen schnellere Abschiebungen und längere Wartezeiten auf dauerhafte Aufenthaltsrechte.
Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen, Wissenschaftlern und Teilen der Labour Party.
Am Dienstag, 30. Juni, plant Großbritanniens Innenministerin Shabana Mahmood, den Entwurf für ein verschärftes Einwanderungs- und Asylgesetz ins Parlament einzubringen. König Charles III. hatte dieses Vorhaben der Regierung im Mai in seiner Rede zur Eröffnung des neuen Parlamentsjahres angekündigt.
Ein Element des Gesetzespakets wird eine Art Selbstbehalt sein, der künftig für diejenigen gelten soll, deren Asylantrag bewilligt wird. So sollen anerkannte Asylbewerber künftig pauschal 10.000 Pfund (rund 11.615 Euro) an den britischen Staat zurückzahlen, sobald sie ein hinreichendes eigenes Einkommen erzielen.
Ohne Rückzahlung kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien
Der BBC zufolge wird das Gesetz für alle Asylanten gelten, sobald diese eine Arbeitserlaubnis haben. Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten erfolgen. Bevor der Betrag nicht beglichen ist, soll es keinen Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis geben. Die Einkommensgrenze, ab der die Zahlungsverpflichtung greifen soll, sowie die Höhe des monatlichen Betrags müssen noch definiert werden.
Die britische Regierung unter Führung der Labour-Party beabsichtigt, die Einkommensgrenze so zu bestimmen, dass die Betroffenen nicht in Armut geraten. Gleichzeitig soll die Rückzahlungspflicht auch für Personen gelten, deren Asylantrag später abgelehnt wird – sofern sie nur die Einkommensschwelle erreichen und sie nach Großbritannien zurückkehren. Die Asylberechtigung soll alle 2,5 Jahre überprüft werden.
Ministerin Mahmood erklärte dazu, dass Unterstützung bei Gewährung von Asyl „ein Recht, aber auch mit Pflichten“ darstelle. Sie fügte hinzu:
„Sobald diese Menschen etwas beitragen und dem britischen Volk dessen Großzügigkeit zurückbezahlen können, erwarten wir, dass sie dies auch tun.“
Asylanten sollen verstärkt in Kasernen untergebracht werden
Die Regierung plant, mit dieser Maßnahme die jährlichen Asylkosten zu senken, die zuletzt auf rund 4,64 Milliarden Euro angewachsen waren. Wer als Asylant ein eigenes Einkommen erzielt, soll sich mittels dieses Selbstbehalts an den Kosten für Unterbringung und Unterstützung beteiligen.
Zu den weiteren Elementen der Gesetzesvorlage gehört auch die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Auch sollen diese verstärkt in ehemaligen Kasernen untergebracht werden.
Die Regierung in Großbritannien beabsichtigt, zudem kontingentierte legale Fluchtwege einzuführen, sogenannte „capped safe and legal routes“, die von interessierten Sponsoren mitfinanziert werden sollen. Dafür kommen nach Vorstellung der Downing Street etwa Universitäten, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Betracht.
In Summe will die britische Regierung mit ihrem Paket mögliche Anreize zur irregulären Migration, sogenannte Pull-Faktoren, minimieren. Die Theorie, dass die Höhe von Sozialleistungen einen signifikanten Einfluss auf das Fluchtziel von Zuwanderern habe, findet in der Fachwelt Befürworter und Gegner.
Geflüchtetenhilfsorganisationen wie der Refugee Council üben deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen. Sie sprechen von einer „zusätzlichen Fluchtsteuer“, die unfair und praktisch kaum umsetzbar sei. Insbesondere seien sie eine zusätzliche Belastung für Menschen, die mittellos nach Großbritannien gekommen seien. Sie weisen darauf hin, dass Asylanten während ihres laufenden Verfahrens vorwiegend deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen seien, weil sie gar nicht arbeiten dürften.
Das Migration Observatory der University of Oxford glaubt nicht, dass nennenswerte Summen durch die Rückzahlungsregel in den Haushalt zurückfließen werden. Auch anerkannte Asylsuchende erzielten noch Jahre nach ihrer Ankunft nur geringe Einkommen. Nur etwa 13 Prozent erzielten nach fünf Jahren ein Jahreseinkommen von 20.000 Pfund jährlich. Selbst acht Jahre nach der Anerkennung liege der Medianverdienst nur bei etwa 23.000 Pfund, mehr als die Hälfte arbeite zum Mindestlohn.
Verschärfungen auch für reguläre Arbeitskräfte
Abseits der Asylproblematik sieht der Entwurf des neuen Gesetzes auch für andere Einwanderer deutliche Verschärfungen vor.
So soll die Wartezeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die meisten regulär ins Land gekommenen Einwanderer von fünf auf zehn Jahre steigen. Wer mit einem Pflege- oder Gesundheitsvisum ins Land gekommen ist, soll sogar 15 Jahre warten müssen. Sogar 20 Jahre soll die Wartezeit auf eine permanente Aufenthaltsbewilligung betragen, wenn ein Einwanderer länger als 12 Monate Sozialleistungen bezogen hatte.
Widerstand in der Regierung
Widerstand gegen das Vorhaben gibt es auch innerhalb der regierenden Labour Party selbst. Staatssekretär für Migration Mike Tapp kritisierte in der „Times“ die geplanten Verschärfungen für ausländische Pflegekräfte. Auch die geplante Verschärfung von Visaregeln für bereits legal im Land lebende Drittstaatsangehörige bezeichnete Tapp als „unbritisch“ und kontraproduktiv.
Die Regierung ist verpflichtet, Asylbewerber unterzubringen, wenn diese sich während der Prüfung ihres Antrags ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Im März 2026 befanden sich laut der BBC 93.653 Personen in britischen Asylunterkünften. Die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Asylbewerbers für eine Nacht in einer privat gemieteten Unterkunft betragen 27 Euro, in einem Hotel 167 Euro – während die Unterhaltszahlungen zwischen 11 Euro und 57 Euro pro Person und Woche liegen.
Von April 2025 bis März 2026 haben insgesamt rund 94.000 Menschen im Vereinigten Königreich Asyl beantragt. Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
London: Das Parlamentsgebäude (Houses of Parliament) mit Victoria Tower, Big Ben und Westminster Bridge. - Foto: lexKozlov/iStock
Asylbewerber in Großbritannien sollen künftig mehrere tausend Euro zu den Kosten für ihre Unterbringung und Unterstützung beitragen. Das geht aus Plänen des britischen Innenministeriums hervor.
Demnach sollen Betroffene bis zu 10.000 Pfund – umgerechnet mehr als 11.000 Euro – pro Person zurückzahlen, sobald sie über ein Einkommen verfügen, wie britische Medien unter Berufung auf das Innenministerium berichten.
Der Betrag soll den Plänen zufolge in monatlichen Raten entrichtet werden, ähnlich wie bei einem Kredit. Erst wenn der Betrag vollständig beglichen ist, gibt es demnach Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.
Erste Lesung im Unterhaus
Die Pläne sind Teil der sogenannten „Immigration and Asylum Bill“, die am Dienstag zunächst für eine erste Lesung ins Unterhaus eingebracht wird. Das Thema Migration ist in Großbritannien seit Jahren politisch stark aufgeladen.
Auch beim Austritt des Landes aus der EU spielte es eine große Rolle. Brexit-Vorkämpfer Nigel Farage liegt auch deshalb mit seiner Partei Reform UK in den Umfragen vor der Regierungspartei Labour.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Der Nachrichtenagentur PA zufolge wurden im vergangenen Jahr etwa vier Milliarden Pfund für die Unterkünfte und Unterstützung von Asylsuchenden ausgegeben. Innenministerin Mahmood bezeichnete diesen Betrag als zu hoch.
„Sobald Menschen einen Beitrag leisten und die Großzügigkeit der britischen Bevölkerung zurückzahlen können, erwarten wir von ihnen, dass sie dies tun“, sagte sie demnach. Eine Unterstützung für Asylsuchende sei ein Recht, aber „auch mit Verantwortung verbunden“.
Kritik an den Plänen kommt etwa von der Direktorin des Migration Observatory von der Universität Oxford, Madeleine Sumption. Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten verdiene genug, um einen Beitrag leisten zu können, sagte sie.
Zoe Dexter von der Menschenrechtsorganisation Helen Bamber Foundation bezeichnete das Vorhaben als „zutiefst ungerecht und völlig kontraproduktiv“. (dpa/red)
Ein Pro-Ukraine-Demo. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von der geplanten Aufhebung des automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer in einer bestimmten Altersklasse wären in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Personen betroffen.
Die Anzahl der in Deutschland „aktuell aufhältigen“ ukrainischen Männer im Alter zwischen 23 und 60 betrage zum Stichtag 31. Mai genau 265.804 Personen, teilte das Bundesinnenministerium am Montag, 29. Juni, mit.
Öffentlich bekannt war bislang nur die Zahl der Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren, die zum Stichtag 9. März bei 349.520 lag und binnen zwölf Monaten um rund 52.000 gestiegen war. Außerdem lebten zu diesem Zeitpunkt 500.393 ukrainische Frauen im Alter zwischen 18 und 63 Jahren in Deutschland.
Die EU-Kommission will auf Bitte der ukrainischen Regierung den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. Die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen, für Deutschland hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits klar gemacht, dass er dafür ist.
Nachdem Russland 2022 den Krieg gegen die Ukraine gestartet hatte, war das Kriegsrecht im Land ausgerufen worden – inklusive eines Ausreiseverbotes für alle wehrpflichtigen Männer im Alter 23 und 60 Jahren. Trotzdem schafften es viele ins Ausland. Zum Einsatz an der Front dürfen in der Ukraine nur Männer ab 25 Jahren verpflichtet werden. (dts/red)
Bundesverwaltungsgericht Leipzig.(Archiv) - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. (Archivbild) - Foto: Siddiqullah Alizai/AP/dpa
Vertreter der islamistischen Taliban sind erstmals seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan von der EU-Kommission zu Gesprächen in Brüssel empfangen worden. Bei dem Austausch auf „technischer Ebene“ ging es um die Abschiebungen von Afghanen in ihre Heimat, wie die Europäischen Kommission bestätigte.
Ziel der Gespräche ist es demnach, mehr Rückführungen aus der EU von afghanischen Staatsangehörigen, die Straftaten begangen haben und ein Sicherheitsrisiko darstellten, zu ermöglichen.
Das afghanische Außenministerium teilte mit, es sei eine „historische Reise“ gewesen und sprach von „produktiven Gesprächen“. Hauptthema sei die Wiederaufnahme umfassender konsularischer Dienstleistungen für Afghanen im europäischen Raum gewesen.
Umstritten sind die Kontakte wegen der andauernden Menschenrechtsverletzungen der Taliban, die seit 2021 wieder an der Macht sind. So wird der Gruppe vorgeworfen, Menschen willkürlich festzunehmen und zu foltern sowie Frauen zu unterdrücken und ihnen Bildung zu verwehren.
Die Pressefreiheit wird stark eingeschränkt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte sich im Mai zudem auch besorgt über Pläne verschiedener EU-Mitgliedsstaaten zu verstärkten Abschiebungen nach Afghanistan gezeigt. Diese könnten Menschenrechte schwächen und Menschen Gefahren aussetzen.
Taliban versuchen Anerkennung zu erlangen
Nach Angaben der EU-Kommission nahmen auch Vertreter von 15 Mitgliedsländern an den Gesprächen teil. Bereits im Januar hatte es demnach ein Treffen zu dem Thema in Kabul gegeben. 20 europäische Staaten – darunter auch Deutschland – hatten die EU-Kommission zuvor gebeten, bei der Koordinierung von Abschiebungen nach Afghanistan zu unterstützen.
Die Brüsseler Behörde wählt den Begriff der „technischen Ebene“, da die EU die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkennt und sich den Angaben zufolge nicht die politischen Spitzen, sondern Beamte auf Fachebene austauschen.
Ein Treffen zwischen Taliban-Vertretern und EU-Offiziellen in Europa ist politisch auch deshalb heikel, weil es durch die Taliban-Führung im eigenen Land als diplomatischer Gewinn ausgeschlachtet werden könnte. Die Gruppe versucht, durch Abschiebe-Deals mit europäischen Staaten Anerkennung zu erlangen.
Deutschland lässt mehr Taliban-Diplomaten zu
Die EU-Kommission bemüht sich zu betonen, dass die Gespräche nicht einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Offiziell erkennt auch Deutschland die in Kabul regierende islamistische Terrorgruppe nicht an, führt jedoch ebenfalls auf technischer Ebene Gespräche mit Vertretern der Islamisten, um weitere Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan zu erleichtern.
Dafür sollen bis zu vier weitere Diplomaten der Taliban nach Deutschland kommen, wie die Bundesregierung am Montag bestätigte. Es müssten mehr Identitäten festgestellt und Pässe ausgestellt werden, so dass zusätzliche afghanische Konsularbeamte benötigt würden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende erklärt, regelmäßiger und mehr nach Afghanistan abschieben zu wollen. „Künftig sind drei Charterflüge pro Monat möglich“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Wer für die Taliban nach Brüssel kam
An den Gesprächen nahm für die Taliban nach eigenen Angaben unter anderem der afghanischen Außenamtssprechers Abdel Kahar Balchi teil, der als einer der zentralen Kommunikatoren der islamistischen Taliban gilt.
Er spricht fließend Englisch mit neuseeländischem Akzent – Medienberichten zufolge hat Balchi seine Jugendjahre in Neuseeland verbracht. Kurz nach der Machtübernahme der Islamisten im August 2021 trat Balchi zum ersten Mal öffentlich auf, als er für den obersten Taliban-Sprecher Sabiullah Mudschahid übersetzte.
Insgesamt sind nach Angaben des belgischen Außenministeriums von afghanischer Seite fünf Anträge für ein Visum gestellt worden. Das belgische Außenministerium teilte mit, dass es als Gastgeberstaat der EU-Institutionen verpflichtet sei, solche Treffen zu erleichtern und nicht zu behindern.
Belgischer Außenminister distanziert sich von Einladung
Gleichzeitig teilte ein Sprecher mit, der belgische Außenminister Maxime Prévot billige die Entscheidung nicht, Vertreter der Taliban nach Brüssel einzuladen.
„Er würde es niemals akzeptieren, dass die belgische Regierung in ihrem eigenen Namen diese Personen zu Gesprächen in Belgien einlädt“, hieß es.
Österreich führt ebenfalls bereits seit längerem technische Gespräche mit den Taliban, um mehr abschieben zu können. Eine Delegation des österreichischen Innenministeriums reiste Anfang 2025 nach Afghanistan; im September besuchten Taliban-Vertreter Wien. Norwegen hatte bereits Anfang 2022 eine Einladung an Vertreter der Islamisten ausgesprochen.
Taliban verwehren Frauen Bildung und Jobs
Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. Seither beschneiden sie systematisch den Zugang von Frauen und Mädchen zu höherer Bildung und dem Arbeitsmarkt.
Erst vor knapp zwei Wochen hatten Sicherheitskräfte der Taliban in der westafghanischen Stadt Herat Proteste brutal niedergeschlagen. Die Vereinten Nationen sprachen infolge von mindestens zwei Toten, einer davon ein Junge. Menschen hatten protestiert, nachdem Sittenwächter in der Stadt Dutzende Frauen aufgrund angeblicher Verstöße gegen Kleiderregeln festgenommen hatten. (dpa/red)
Ein Verwaltungsmitarbeiter der Taliban am 22. Juni 2026 im Gebäude des Ministeriums für Information und Kultur in der Stadt Kandahar in Afghanistan. - Foto: Sanaullah SEIAM / AFP via Getty Images
Die Taliban-Regierung in Afghanistan baut mit Billigung der Bundesregierung ihre inoffizielle diplomatische Präsenz in Deutschland aus. Die personelle Verstärkung um „nicht mehr als vier“ afghanische Konsularbeamte solle die Voraussetzung schaffen für das Ziel der Bundesregierung, mehr afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
Für die Abschiebungen sei die Mitarbeit afghanischer Stellen erforderlich, sagte der Sprecher weiter. „Es müssen mehr Pässe ausgestellt werden, es müssen mehr Identitäten geprüft werden.“ Deshalb sei es nötig, „dass hier mehr Konsularbeamte daran mitarbeiten, genau das zu ermöglichen, was die Bundesregierung zum Ziel hat“.
Bis zu drei Charterflüge im Monat
Am Wochenende hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass künftig bis zu drei Charterflüge im Monat mit abzuschiebenden Afghanen von Deutschland nach Kabul fliegen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung sei in „technischen Gesprächen“ mit Taliban-Vertretern erzielt worden.
Dies sei ein „erfreuliches Ergebnis“, sagte der Außenamtssprecher am Montag. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“. Er kündigte zugleich eine gründliche Prüfung der afghanischen Konsularvertreter an, die zusätzlich nach Deutschland kommen. „Wir werden uns diese Leute natürlich ganz genau anschauen.“
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Allerdings unterhält die Bundesregierung technische Kontakte mit Taliban-Vertretern, bei denen es etwa um Abschiebungen, um Zugang für humanitäre Hilfe und um Menschenrechte geht. (afp/red)
Bericht über großflächigen organisierten Kindesmissbrauch und institutionelle Versäumnisse in England
Opferzahlen und Täterdeutungen sind umstritten und nicht eindeutig belegbar.
Faktenprüfer und Hilfsorganisationen widersprechen zentralen Interpretationen
In Großbritannien sorgt derzeit ein neuer Bericht über organisierten sexuellen Kindesmissbrauch für breite politische und gesellschaftliche Diskussionen. Auslöser sind schwerwiegende Vorwürfe über das Ausmaß und die Struktur solcher Fälle sowie die Rolle staatlicher Institutionen im Umgang damit.
Laut der Untersuchung seien mindestens 250.000 überwiegend weiße Mädchen von organisierten Banden im gesamten Vereinigten Königreich sexuell ausgebeutet worden. Die Täter sollen „vorwiegend muslimische Pakistaner“ gewesen sein. Der Bericht stößt jedoch auf Kritik.
Die am 16. Juni veröffentlichte Untersuchung fordert eine nationale Initiative gegen mutmaßlich jahrzehntelange institutionelle Versäumnisse von Polizei, lokalen Behörden und mehreren Regierungen.
Der 219 Seiten lange Report wurde von der Independent Rape Gang Inquiry (Unabhängige Untersuchung zu Vergewaltigungsbanden) erstellt, einer privat finanzierten Initiative unter der Leitung des Parlamentsabgeordneten Rupert Lowe. Er führt inzwischen die Partei Restore Britain, die Nigel Farages Reform-Partei von rechts herausfordert – unter anderem mit der Forderung nach einer deutlich härteren Einwanderungs- und Integrationspolitik.
Die Untersuchung stützt sich auf Beweise von Überlebenden, Angehörigen, Whistleblowern, Experten und ehemaligen Amtsträgern.
Der Bericht stellt fest, dass organisierte sexuelle Ausbeutung von Kindern über Jahrzehnte hinweg in Städten und Gemeinden im gesamten Vereinigten Königreich stattgefunden habe und dass öffentliche Institutionen wiederholt versäumt hätten, einzugreifen.
Die Opfer seien häufig ignoriert, angezweifelt, kriminalisiert oder eher als Täter denn als schutzbedürftige Kinder behandelt worden.
Der Bericht gibt zudem an, dass die vorgelegten Beweise darauf hindeuten, dass organisierte sexuelle Ausbeutung in mindestens 149 kommunalen Bezirken stattgefunden habe.
Die Autoren argumentieren außerdem, dass die Angst vor sozialen Konsequenzen und dem Vorwurf des Rassismus dazu beigetragen habe, dass bestimmte Täter nicht überprüft und bekannte Muster aus früheren Fällen nicht öffentlich aufgearbeitet wurden.
Ein Polizeiauto in Großbritannien.
Foto: BrianAJackson/iStock
Politische Reaktionen und öffentliche Debatte
Lowe und eine Gruppe britischer Abgeordneter – darunter der ehemalige konservative Kabinettsminister Sir Gavin Williamson, der unabhängige Abgeordnete Alex Easton und der konservative Abgeordnete Sir Christopher Chope – drängen die Regierung zu einer formellen Stellungnahme.
Der Bericht hat in den sozialen Medien und in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregt. Elon Musk griff das Thema auf der Plattform X auf und schrieb, dass „die Politiker, die bei den Vergewaltigungen im Vereinigten Königreich weggeschaut haben, ins Gefängnis gesteckt werden müssen“.
Für die Untersuchung wurden zudem rund 800.000 Pfund von mehr als 23.000 Spendern über Crowdfunding gesammelt.
Die Debatte findet zeitgleich mit einer eigenen Untersuchung der Regierung statt. Sie folgt auf große Skandale im Zusammenhang mit der organisierten sexuellen Ausbeutung von Kindern in Rotherham, Rochdale, Oldham und anderen Städten.
Im Juni 2025 machte der „Casey Report“ das Versagen der Institutionen deutlich, Kinder und junge Mädchen vor Vergewaltigung, Ausbeutung und schwerer Gewalt zu schützen:
„Es gibt zahlreiche Belege für die sexuelle Ausbeutung von Kindern, für Systemversagen und für notwendige Verbesserungen, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern wirksamer zu bekämpfen.“
Die Regierung akzeptierte alle zwölf Empfehlungen der Leiterin der Überprüfung, Baroness Louise Casey. Dazu gehört auch die Einberufung einer nationalen Untersuchung zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Diese wurde im April gestartet und wird von Baroness Anne Longfield, der ehemaligen Kinderbeauftragten für England, geleitet. Die Untersuchung soll Versäumnisse im Umgang mit sogenannten Grooming-Gangs in England und Wales aufdecken und dabei auch Faktoren berücksichtigen, die die Ausbeutung ermöglicht haben. Dazu zählen die ethnische Zugehörigkeit, Religion und Kultur von Tätern und Opfern.
Die Untersuchung soll bis zu drei Jahre dauern und verfügt über ein Budget von rund 65 Millionen Pfund (rund 76 Millionen Euro).
Titelbild des „Daily Mirror“ vom 27. August 2014. „Der abscheuliche sexuelle Missbrauch junger Mädchen durch asiatische Banden dauerte 16 Jahre, weil die Verantwortlichen Angst hatten, als rassistisch abgestempelt zu werden, wenn sie dagegen vorgingen …“
Foto: Bildschirmfoto/Daily Mirror
Die Herkunft der Täter
Der aktuelle Bericht von Rupert Lowe wurde von Organisationen, die sich gegen sexuelle Gewalt einsetzen, kritisiert.
Rape Crisis England & Wales begrüßte zwar die Untersuchung institutioneller Versäumnisse, stellte jedoch die Schlussfolgerung infrage, dass Einwanderung die zentrale Ursache sei. Die Organisation verwies auf fehlende belastbare Belege für eine landesweit überrepräsentierte ethnische Gruppe.
Zudem verwies die Organisation auf offizielle Auswertungen, die zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der Tätergruppen kommen. Allerdings erwähnt der von der Regierung beauftragte Bericht von Baroness Louise Casey, dass in den drei untersuchten Polizeibezirken
„im Zusammenhang mit gruppenbezogener sexueller Ausbeutung von Kindern ein überproportionaler Anteil an Männern mit asiatischem ethnischem Hintergrund zu verzeichnen ist.“
Hinzu komme die erhebliche Anzahl von Tätern asiatischer Herkunft, die in lokalen Auswertungen und bei aufsehenerregenden Strafverfahren wegen sexueller Ausbeutung von Kindern im ganzen Land identifiziert wurden, was laut Casey eine weitere Untersuchung rechtfertigt.
In ihrer Stellungnahme wies sie zudem auf die Zurückhaltung der Behörden hin, „die ethnische Zugehörigkeit der Täter zu prüfen“, und erklärte, dies sei nicht rassistisch:
„Anstelle einer genauen Untersuchung haben wir Verschleierung erlebt. In einem Vakuum werden unvollständige und unzuverlässige Daten so verwendet, dass sie den Zielen derjenigen dienen, die sie präsentieren. Das System behauptet, es gebe ein überwältigendes Problem mit weißen Tätern, obwohl dies nicht bewiesen werden kann. Das tut niemandem einen Gefallen, am wenigsten den Angehörigen der asiatischen, pakistanischen oder muslimischen Gemeinschaften, die unnötigerweise leiden, weil Menschen mit böswilligen Absichten diese Vernebelung nutzen, um Hass zu säen und zu verbreiten.“
Full Fact, eine britische Faktenprüfungsorganisation, kommt nach unabhängigen Recherchen zu dem Ergebnis, dass es keine verlässliche nationale Gesamtzahl der Opfer von Grooming-Gangs gebe. Häufig genannte Zahlen wie „über 250.000 Opfer“ oder „bis zu einer Million Opfer“ beruhen demnach auf Extrapolationen aus einzelnen lokalen Fällen und würden nicht als belastbare statistische Schätzungen gelten.
Auch beteiligte Personen, die solche Hochrechnungen ursprünglich formuliert hatten, bezeichneten diese später selbst als unzuverlässig. Darunter zählt auch Sarah Champion, Labour-Abgeordnete für Rotherham, die eine frühe Extrapolation von bis zu 1 Million Fällen genannt hatte und diese später selbst als unzuverlässig einstufte.
Insgesamt wird in diesen Einordnungen betont, dass es zwar umfangreiche dokumentierte Fälle gibt, das tatsächliche Gesamtausmaß jedoch statistisch nicht exakt bestimmbar ist.
Menschen auf dem Weg über den Ärmelkanal.(Archiv) - Foto: Gareth Fuller/PA Wire/dpa
Bei der versuchten Überfahrt von Frankreich über den Ärmelkanal nach Großbritannien ist eine Migrantin ums Leben gekommen. Die Frau starb nach Angaben britischer und französischer Behörden sowie von Aktivisten, nachdem sie britische Gewässer erreicht hatte.
Das Boot, mit dem die Frau unterwegs war, habe während der Überfahrt keine Hilfe angefordert. Britische Behörden hätten es abgefangen und die bewusstlose Insassin gefunden.
Trotz medizinischer Hilfe sei die Frau gestorben, teilte ein britischer Regierungssprecher mit. Die britischen und französischen Behörden machten zunächst keine Angaben zur Identität der gestorbenen Migrantin.
„Diese jüngste Tragödie unterstreicht die schrecklichen Gefahren von Überfahrten mit kleinen Booten“, sagte der britische Regierungssprecher. London arbeite „weiterhin unermüdlich mit den französischen Behörden und unseren Partnern in Übersee zusammen, um diese gefährlichen Überfahrten zu verhindern“.
Die französischen Behörden meldeten an diesem Wochenende mehrere versuchte Überfahrten über den Ärmelkanal. Grund dafür war demnach die ruhige Wetterlage.
Laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP, die auf offiziellen britischen und französischen Angaben beruht, kamen in der Region im vergangenen Jahr mindestens 29 Migranten auf See ums Leben. In diesem Jahr starben demnach bislang mindestens neun Menschen bei den Überfahrten.
Großbritannien hat seine Einwanderungs- und Asylpolitik unter Premierminister Keir Starmer erheblich verschärft. Im April vereinbarten Frankreich und Großbritannien eine Neuauflage ihres Abkommens zur Bekämpfung der irregulären Migration über den Ärmelkanal.
London hat Paris immer wieder vorgeworfen, zu wenig dagegen zu tun, dass Migranten von den französischen Küsten aus die gefährliche Überfahrt über den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien antreten.(afp/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will deutlich mehr Abschiebungen nach Afghanistan. (Archivbild) - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Grünen forderten Dobrindt zur Offenlegung seiner Absprachen mit den radikalislamischen Taliban auf. Angesichts der angekündigten Ausweitung der Rückführungsflüge stelle sich „die Frage, welchen Forderungen der islamistischen Taliban sich die Bundesregierung gebeugt hat, um die Abschiebungen zu ermöglichen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Filiz Polat am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig.“ Dobrindt mache Deutschland durch seine „Zusammenarbeit mit den Taliban erpressbar“ und werte die Taliban-Regierung auf, der schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
Auch die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan scharf kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. „Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“(afp/red)
Die erste Abschiebung nach Kabul nach der Machtübernahme der Taliban kam mit Hilfe des Golfemirats Katar zustande. Inzwischen gibt es direkte Kontakte Deutschlands zu den militant-islamistischen Machthabern. (Archivfoto) - Foto: Jan Woitas/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Gespräche „auf technischer Ebene“
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Union weist Kritik zurück
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP.
„Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“ (afp/red)
Grünes Licht vom EU-Parlament für „Return Hubs“ außerhalb Europas. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.
EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
Grünes Licht vom EU-Parlament für „Return Hubs“ außerhalb Europas. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.
Ungewöhnliche Szenen im EU-Parlament nach Abstimmung über härtere Abschieberegeln pic.twitter.com/aEhMWLXQt7
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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zu geopolitischen Fragen geeinigt. - Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa
In Kürze:
G7 sagt der Ukraine weitere militärische und wirtschaftliche Unterstützung zu.
Sanktionen gegen Russlands Öl- und Gassektor sollen verschärft werden.
Unterstützung für das US-Iran-Abkommen und eine sichere Schifffahrt durch die Straße von Hormus.
Deutliche Positionierung zugunsten von Stabilität in der Taiwanstraße.
Zum Ende des G7-Gipfels in Évian haben die dort versammelten Führer der größten westlichen Industriestaaten eine Reihe gemeinsamer Erklärungen verabschiedet. Diese befassten sich mit unterschiedlichen Themen, die von Geopolitik und Sicherheit über Gesundheit, Migration und wirtschaftlicher Stabilität bis zu Wachstum und neuen Technologien reichten.
Auf diese Weise unterstrichen die G7 erneut ihre stärkere geopolitische Ausrichtung. Dazu versuchten sie, Bereiche wie Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik enger miteinander zu verknüpfen.
G7 wollen „russische Kriegswirtschaft“ stärker unter Druck setzen
Die G7 bekräftigten erneut ihre „unerschütterliche Unterstützung” für die Ukraine.Sie bekräftigten, deren „Freiheit, Souveränität und territoriale Integrität“ weiterhin verteidigen zu wollen. Dazu wolle man die ukrainische Luftverteidigung weiter ausbauen, zusätzliche Abfangsysteme liefern und weitere Langstreckensysteme bereitstellen.
Als weitere Maßnahme bringen die G7 eine mögliche Ausweitung der Produktionslizenzen für die ukrainische Rüstungsindustrie ins Spiel. Außerdem rechnet man offenbar damit, dass im Winter erneut eine zusätzliche Unterstützung für die Energieversorgung erforderlich werden würde.
Die G7 sprechen sich auch für erhöhten Druck auf Russland durch verschärfte Sanktionen aus, die sich insbesondere gegen den Öl- und Gassektor richten sollen. Die Erklärung spricht von der behaupteten Notwendigkeit einer „Intensivierung des wirtschaftlichen Drucks auf die russische Kriegswirtschaft“.
Unterstützung für Abkommen zwischen den USA und Iran
Mit Blick auf die Entwicklung in der Golfregion begrüßen die G7 das Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Dieses biete eine „historische Chance“, den Erwerb von Atomwaffen durch den Iran dauerhaft zu verhindern. Die G7 bieten ihre Unterstützung bei weiteren Verhandlungen über ein umfassendes Sicherheitsabkommen an.
Dazu bekennen sich die sieben größten westlichen Industriestaaten dazu, die Straße von Hormus offenzuhalten. Darüber hinaus regen sie eine von Frankreich und Großbritannien geführte maritime Schutzmission an. Sie sprechen sich auch für einen Waffenstillstand im Libanon aus, der jedoch mit einer Entwaffnung der Hisbollah einhergehen müsse.
In der Erklärung finden sich auch Forderungen nach einer Beschleunigung der humanitären Hilfe und des Wiederaufbaus in Gaza sowie ein Aufruf zum Ende der Gewalt in Judäa und Samaria, dem sogenannten Westjordanland. Um ihre Abhängigkeit von der Straße von Hormus zu verringern, soll das G7-Mitglied Kanada künftig eine größere Rolle als Energielieferant spielen.
Kritische Worte in Richtung China und Nordkorea
Mit Blick auf Asien bekennt sich der Verbund erneut zu einer „freien und offenen Indo-Pazifik-Region“, wobei die Passage zur Taiwanstraße besonders deutlich ausfiel. Die G7 betonen, jede Änderung des Status quo durch Gewalt oder Zwang abzulehnen. Stattdessen sei eine friedliche Lösung von Konflikten im Ost- und Südchinesischen Meer sowie rund um Taiwan erforderlich.
Die Gemeinschaft übt auch deutliche Kritik am Atom- und Raketenprogramm Nordkoreas. Von Pjöngjang fordern sie eine vollständige Denuklearisierung. Zudem sprechen sie eine Missbilligung von Kryptowährungsdiebstählen und Cyberkriminalität aus, die von Nordkorea ausgingen.
Darüber hinaus sprachen die G7 auch die Notwendigkeit der Fortsetzung von globalen wirtschaftlichen Ungleichgewichten an – wobei sie insbesondere China und dessen Handelspraktiken erwähnten. Die westlichen Industriestaaten werfen der Führung in Peking unter anderem vor, Seltene Erden als Druckmittel zu verwenden, im Westen in großem Stil Industrie- und Forschungsspionage zu betreiben und Überkapazitäten durch Überschwemmung von Märkten mit Billigexporten abzubauen.
Irreguläre Migration und Schleuser-Tätigkeit als „Bedrohung staatlicher Souveränität“
Eine weitere Erklärung beschäftigte sich mit der Schleuserkriminalität. Die entsprechenden Netzwerke wolle man energischer bekämpfen. Dazu wolle man stärker mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten. Zudem plant man, die Zusammenarbeit mit Internetplattformen im Kampf gegen Online-Schleusung zu intensivieren und gezielte Sanktionen gegen beteiligte Personen und Organisationen zu verhängen.
Gleichzeitig bekennen die G7 sich zu einer erleichterten Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Die Teilnehmer bezeichnen irreguläre Migration und Menschenhandel ausdrücklich als „grenzüberschreitende Bedrohung staatlicher Souveränität“.
Weitere Entschließungen betreffen den internationalen Drogenhandel und die Entwicklungs- sowie Gesundheitspolitik. Ein neues „G7+ Ports Network“ soll demnach zur Sicherung wichtiger Häfen beitragen. Auch soll es eine bessere Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden gegen Geldwäsche und Unterwanderung des Staates durch kriminelle Netzwerke geben.
G7 für sichere Lieferketten und engere Zusammenarbeit in der Krebsforschung
In der Entwicklungspolitik wolle man die afrikanischen Staaten beim Schuldenmanagement unterstützen und Projekte in Bereichen wie Infrastruktur, Energie und Digitales fördern. Große Bedeutung misst man auch dem Ausbau sicherer Lieferketten für kritische Rohstoffe.
Die G7 rufen mit Blick auf den Ebola-Ausbruch in der DR Kongo und in Uganda zu einer koordinierten internationalen Reaktion auf. Schwerpunkte dabei sollen Impfstoffentwicklung, Diagnostik und Grenzkontrollen sein. Auch bei der Krebsbekämpfung vereinbarte man eine engere internationale Zusammenarbeit. Dabei solle es unter anderem um Krebsforschung, Datenaustausch, Früherkennung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Onkologie gehen.
Zuwanderer stehen vor dem Rathaus von Barcelona Schlange, um die Papiere für die spanische Einwanderungsamnestie zu erhalten und so einen legalen Status zu erlangen. - Foto: Emilio Morenatti/AP/dpa
In Kürze:
Rund 900.000Menschen haben eine Legalisierung ihres Aufenthalts in Spanien beantragt.
Die Regelung ermöglicht zunächst einen einjährigen legalen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsanspruch.
Die spanische Regierung will Schwarzarbeiteindämmen und zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen.
Opposition und EU-Kommission kritisieren mögliche Anreize für weitere unerlaubte Migration.
Bisher haben die zuständigen Behörden 360.000 Anträge genehmigt, seit der Beschluss Anfang April in Kraft getreten war. Bis zum 30. Juni haben unerlaubt in Spanien befindliche Einwanderer noch die Möglichkeit, von dieser Option Gebrauch zu machen. Ursprünglich hatte die Regierung in Madrid mit bis zu 500.000 Anträgen gerechnet.
Antragsteller müssen zum Ende des Vorjahres fünf Monate in Spanien gewesen sein
Die Amnestieregelung gewährt noch kein dauerhaftes Recht auf Aufenthalt oder Arbeit. Zunächst ist sie auf ein Jahr befristet. Allerdings räumt sie das sofortige Recht ein, „in jedem Sektor und in jedem Teil des Landes“ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Zudem ist die Legalisierung mit einem Zugang zur Sozialversicherung und zum Gesundheitssystem verbunden.
Die Regelung sieht zudem vor, dass die vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden können. Der legale Status soll es den Begünstigten auch ermöglichen, alle 180 Tage für bis zu 90 Tage im gesamten Schengenraum zu reisen.
Antragsberechtigt sind Angehörige von Drittstaaten, die sich vor dem 31. Dezember 2015 für mindestens fünf Monate ohne Unterbrechung in Spanien aufgehalten haben.
Keine Vorstrafen, keine Einstufung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Auch Asylbewerber, die vor Jahresende des Vorjahres ihren Antrag gestellt haben, dürfen eine Legalisierung beantragen. Aufgrund einer Sonderregelung kommen auch minderjährige Kinder von Antragstellern in den möglichen Genuss der Amnestieregelung, sofern diese sich in Spanien aufhalten.
Voraussetzung für ein Recht auf Inanspruchnahme der Legalisierung ist, dass der Antragsteller keine Vorstrafen aufweist. Zudem darf er nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft sein.
Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu unterbinden und legale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die Amnestie Unternehmen in Spanien einen umgehenden Zugang zu einem Arbeitskräftepotenzial von mehr als 500.000 Menschen erschließen. Außerdem soll die Regelung, die vor allem auf illegale Beschäftigung abzielt, die Sozialversicherungssysteme stärken.
Nicht die erste Amnestieregelung dieser Art
Während der Bearbeitungszeit gilt der Antrag vorläufig als genehmigt.
Es ist nicht die erste Legalisierungsoffensive dieser Art in Spanien. Seit Mitte der 1980er-Jahre sind laut „tagesschau“ mehr als 1 Million Menschen in den Genuss von Amnestiedekreten dieser Art gekommen. Zuletzt hatte es unter der konservativen Regierung von José María Aznar und unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero Verfahren dieser Art gegeben.
In der EU-Kommission ist man laut „Euronews“ mit der Regelung nicht glücklich. Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, befürchtet eine abträgliche Wirkung auf die restriktivere Einwanderungspolitik, die in Europa durch das GEAS durchgesetzt werden soll.
Allerdings ist Einwanderungsrecht und damit auch Fragen wie Legalisierung unerlaubter Zuwanderer souveränes Recht der Mitgliedstaaten. Die Befürchtung der Kommission und Mitgliedstaaten ist, dass die spanische Regelung dazu führen könnte, dass manche Menschen versuchen, sich ohne Erlaubnis in anderen EU-Ländern niederzulassen.
Überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in Spanien – auch mit Schwarzarbeit
Spaniens Wirtschaft hatte in den vergangenen Jahren ein im EU-Raum überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen gehabt. Allerdings hatte dies weniger mit einem Produktivitätswachstum, sondern mit der Beschäftigung von Einwanderern zu tun, die nicht immer in korrekt angemeldeter Form erfolgte. Dies plant Einwanderungs-Staatssekretärin Pilar Cancela, nun zu ändern.
Der konservative Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo spricht mit Blick auf das Legalisierungsdekret von einem „Skandal“. Santiago Abascal von der rechten Partei Vox erklärt, der sozialdemokratische Premier Pedro Sánchez wolle mit dieser Maßnahme „das spanische Volk ersetzen“.
Die frühere Gleichstellungsministerin von der linken Partei Podemos, Irene Montero, erwiderte darauf, sie hoffe in der Tat, „Rassisten und Faschisten durch arbeitende Menschen, gleich welcher Hautfarbe, ersetzen zu können“.
Andy Grote (SPD) ist diesmal Gastgeber der Innenministerkonferenz (IMK). (Archivfoto) - Foto: Christian Charisius/dpa
In Kürze:
Debatte über härtere Abschieberegeln und Schutzstatus
Pläne für Einschränkungen bei Bürgergeld und Kindergeld für EU-Bürger
Diskussion über Cannabis-Verbot im öffentlichen Raum und Krisenvorsorge
In Hamburg hat die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder begonnen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der inneren Sicherheit, der Migrationspolitik, der sozialen Sicherungssysteme sowie der zivilen Verteidigungsfähigkeit. Parallel dazu werden auch politische Spannungsfelder diskutiert, die sich aus möglichen Machtverschiebungen in den Ländern ergeben könnten.
Debatte um mögliche AfD-Regierungsbeteiligung
Ein Hintergrundthema der Gespräche ist die Frage, wie die Innenministerkonferenz reagieren würde, falls die AfD nach kommenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern einen Innenminister stellen sollte. Aus Länderkreisen heißt es, es werde dabei über mögliche Änderungen der Arbeitsweise der IMK nachgedacht, etwa über eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip oder Einschränkungen beim Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen.
Offiziell wird diese Debatte jedoch deutlich relativiert. Der hessische Innenminister Roman Poseck sagte dazu: „Die AfD ist nicht unser ‚weißer Elefant‘ im Raum.“ Damit wies er die Darstellung zurück, das Thema dominiere die Konferenz. Auch aus Bayern kommt Ablehnung gegenüber solchen Szenarien. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, er halte das Nachdenken über „Was-wäre-wenn“-Konstellationen für „völlig fehl am Platz“.
Der Hamburger Innensenator Andy Grote betonte als Vorsitzender der Konferenz, dass es dazu keine Beschlüsse gebe und die AfD nicht auf der offiziellen Tagesordnung stehe.
Schwerpunkt: Zivile Verteidigung und Krisenvorsorge
Ein zentrales Thema der dreitägigen Konferenz ist die Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Erstmals nimmt auch Verteidigungsminister Boris Pistorius an den Beratungen teil. Ziel ist es, das Land angesichts möglicher Krisen und hybrider Bedrohungen widerstandsfähiger zu machen.
Geplant ist ein sogenannter „Fahrplan Zivile Verteidigungsfähigkeit“, der Deutschland bis 2029 besser auf Krisen vorbereiten soll. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Schutz kritischer Infrastruktur sowie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Ausnahmelagen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat noch keine Entscheidung über Projektpartner für die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeugs getroffen.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Verschärfung der Migrations- und Abschiebepolitik
Besonders deutlich werden die politischen Differenzen beim Thema Migration. Hamburgs Innensenator Andy Grote drängt auf strengere Regeln bei der Rückführung straffälliger Geflüchteter. Nach seiner Auffassung müssten die bestehenden Hürden deutlich gesenkt werden.
Er sagte dazu: „Wir müssen bei der Rückführung von Straftätern die hohen rechtlichen Hürden bei Menschen mit Schutzstatus senken – und zwar unabhängig vom Herkunftsland.“ Zugleich warnte er davor, dass die Akzeptanz des Asylsystems leide, wenn schwer kriminelle Personen trotz Verurteilungen im Land bleiben könnten: „Wir können der Bevölkerung nicht vermitteln, dass Menschen, die hier zum Teil wiederholt schwere Straftaten begehen, trotzdem bleiben können.“
Grote sprach sich zudem für intensivere Rückführungen etwa nach Syrien und Afghanistan aus und stellte auch den Umgang mit ukrainischen Geflüchteten zur Diskussion. Dabei sagte er: „Ähnliches gilt übrigens auch für ukrainische Geflüchtete.“ Damit knüpft er den Schutzstatus stärker an das individuelle Verhalten der Betroffenen.
Diskussion über Sozialleistungen und Missbrauchskontrolle
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz betrifft mögliche Änderungen bei Sozialleistungen für EU-Bürger. Diskutiert wird unter anderem, den Zugang zum Bürgergeld zu erschweren sowie Kindergeldregelungen für im Ausland lebende Kinder zu überprüfen. Ziel sei es, Fehlanreize und möglichen Missbrauch stärker einzudämmen.
Zur Begründung wird aus einer Beschlussvorlage zitiert, dass Sozialleistungsbetrug erhebliche Folgen für das System habe. Dort heißt es: „Sozialleistungsbetrug bzw. -missbrauch gefährdet die öffentliche Akzeptanz sozialer Leistungen, untergräbt die Integrität und Funktionsfähigkeit der staatlichen Unterstützungsmechanismen und stellt bundesweit eine erhebliche Belastung für die Sozialsysteme und den Staatshaushalt dar.“ Der Einsatz digitaler Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz soll helfen, verdächtige Fälle schneller zu erkennen.
Auch die seit 2024 geltende Teillegalisierung von Cannabis steht erneut zur Diskussion. Nach den vorliegenden Vorschlägen soll sich die Innenministerkonferenz dafür aussprechen, den öffentlichen Konsum wieder zu verbieten. Außerdem wird geprüft, ob die Zahl der Anbauvereinigungen begrenzt werden sollte.
Begründet wird dies mit Problemen bei der Strafverfolgung und der Einschätzung, dass trotz Legalisierung weiterhin stabile illegale Marktstrukturen bestehen. Ziel sei es, die Kontrolle des Staates über den Markt wieder zu stärken.
Die Konferenz zeigt insgesamt eine deutliche Konzentration auf Sicherheits- und Ordnungspolitik. Während die Innenminister einerseits die staatliche Krisenfestigkeit verbessern wollen, rücken andererseits strengere Regeln in den Bereichen Migration, Sozialleistungen und Drogenpolitik in den Vordergrund. Die Debatten verdeutlichen damit eine politische Linie, die stärker auf Kontrolle, Begrenzung und Sicherheitsinteressen ausgerichtet ist. (afp/dts/dpa/red)
Die Schweizer stimmen am Sonntag, 14. Juni, ab, ob die Bevölkerung bis 2050 die 10-Millionen-Marke nicht überschreiten darf. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Eine Schweizer Initiative fordert eine maßvolle Zuwanderung.
Ziel ist der Erhalt von Lebensqualität und Wohlstand.
Seit 2002 ist die Bevölkerung um 1,7 Millionen gewachsen.
Die Regierung warnt vor möglichen Folgen.
Die Schweizer stimmen am Sonntag über eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab, die die Bevölkerung auf 10 Millionen Einwohner begrenzen will. In Umfragen liegen laut Agenturen die Gegner knapp vorn. Die Befürworter der Initiative behaupten, die Schweiz mit ihren 9,1 Millionen Einwohnern breche unter der Last der angeblichen „Massenimmigration“ zusammen. Die Regierung und die meisten anderen Parteien warnen hingegen vor katastrophalen Folgen einer Bevölkerungsobergrenze.
Fremd im eigenen Land
„Keine 10-Millionen-Schweiz!“ heißt die Volksinitiative der SVP, die sich gegen Migration und gegen eine Annäherung an die EU positioniert. Die Zuwanderung in die Schweiz sei „massiv zu hoch“, argumentieren die Initiatoren auf ihrer Internetseite. „Wohnungsnot, höhere Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllte Züge, steigende Kriminalität, ein Gesundheitswesen am Anschlag und sinkende Bildungsqualität“ seien die Folgen. Viele fühlten sich „fremd im eigenen Land“, daher „muss jetzt gehandelt werden“.
Deshalb wollen die Initiatoren eine „maßvolle, geregelte Zuwanderung, um unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand zu wahren“. Die Bevölkerung solle daher bis 2050 nicht über 10 Millionen steigen. Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Menschen in der Alpenrepublik, heißt es auf der Website der Regierung. Somit sei die Zahl seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 um rund 1,7 Millionen Bewohner gewachsen.
Die amtliche Statistik deutet darauf hin, dass bis 2055 rund 10,5 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Sollte die Bevölkerung vor 2050 die 9,5-Millionen-Marke überschreiten, soll die Regierung der Initiative zufolge einschreiten und vor allem weniger Flüchtlinge aufnehmen sowie den Familiennachzug begrenzen, heißt es auf Seite 7 eines Flyers. Falls die Bevölkerung vor 2050 dennoch auf über 10 Millionen wächst, soll die Schweiz ihr Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit nach zwei Jahren kündigen.
„Ausländerfeindlich“ und „kontraproduktiv“
Das ist für viele eine rote Linie, da es bedeuten würde, dass zwei 1999 und 2004 mit Brüssel unterzeichnete Vereinbarungen hinfällig würden, die der Schweiz einen weitreichenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. „Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Abkommen von Schengen und Dublin würde ebenfalls infrage gestellt, wodurch die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Asyl gefährdet wäre“, zitieren Agenturen die Regierung in Bern, die die Schweizer auffordert, am kommenden Sonntag mit Nein zu stimmen.
Die Grünen lehnen das Vorhaben als „ausländerfeindlich“ ab, die Sozialdemokraten sprechen von einer „Chaos-Initiative“, die Zentrumsparteien von einer „oberflächlichen Lösung“. „Ich kann nachvollziehen, dass manche das Ende der Personenfreizügigkeit als Wunderlösung betrachten. Aber die Aufkündigung aller Abkommen mit Europa erscheint mir völlig kontraproduktiv“, sagt Cyril Aellen, Vizepräsident der liberalen Freisinnigen Partei.
Zudem unterschätze die SVP „die sehr konkreten negativen Folgen eines Bevölkerungsrückgangs“, da Ausländer in der Schweiz auch das Sozialsystem mitfinanzierten. „Die Lebenshaltungskosten würden deutlich steigen“, behauptet Aellen.
Die deutschsprachigen Kantone der Schweiz befürworten Einwanderungsbeschränkungen im Allgemeinen eher, während der französischsprachige Westen den EU-Abkommen positiver gegenübersteht. Um angenommen zu werden, benötigt die Initiative sowohl mehr als 50 Prozent der Stimmen auf nationaler Ebene als auch die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone.
Bundesstellen begleiten Studie
Eine aktuelle Studie der Universität Genf kommt zu dem Ergebnis, dass der mit der Initiative anvisierte Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung negative wirtschaftliche Folgen hätte, da Schweizer Arbeitskräfte fehlen. Mehrere Bundesstellen haben die Studie „eng begleitet und verabschiedet“.
Demnach machten Ende 2024 Ausländer 27,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus. Rund 330.000 Deutsche leben in der Schweiz. Die meisten Ausländer in dem Land stammen aus Italien.
Manche Branchen sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. So machen sie im Gastgewerbe etwa 46 Prozent aus, auf dem Bau 34 Prozent, wobei Grenzgänger noch nicht mitgerechnet sind.
Die SVP sorgte bereits 2009 und 2021 mit Initiativen für Schlagzeilen, durch die Minarette und Burkas verboten wurden. 2014 stimmten die Schweizer zudem einer SVP-Initiative zu, die Quoten für Migranten, insbesondere für Europäer, wieder einführte. Bei der späteren Umsetzung verzichtete die Regierung jedoch auf eine vollständige Wiedereinführung solcher Quoten, weshalb die SVP ihr und dem Parlament vorwirft, den Volksentscheid nicht vollständig umgesetzt zu haben.
Mit einem neuen Beschluss geht das Parlament gegen gezielte Vaterschaftsanerkennungen für ausländische Kinder vor. (Archivbild) - Foto: Marius Burgelman/AP/dpa
Der Bundestag hat verschärfte Regelungen gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Damit soll verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen.
Verhindert werden soll mit dem Gesetz auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet oder gestärkt wird.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Kontrollinstrumente sollen deshalb verstärkt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt.
Dies wäre etwa der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Liegt die Genehmigung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.
Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings nicht erforderlich sein. Wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise dieser tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.
Die Ausländerbehörde soll dies aber prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
Eine Genehmigung kann nach den neuen Regelungen auch wieder entzogen werden. Dies wäre möglich, wenn die Zustimmung Folge von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung ist beziehungsweise auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht.
Zudem drohen bei falschen oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, künftig Strafen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun noch der Bundesrat. Möglich wäre das in der nächsten Sitzung am 10. Juli.(afp/red)