Worte können Waffen sein. Aber sie müssen keine sein. Es liegt auch an uns, ob wir sie unkritisch weiterreichen, oder ob wir lernen, ihre Wirkung zu erkennen. - Foto: Viktor Aheiev/iStock
In Kürze:
Manipulation funktioniert besonders gut dort, wo sie an ein echtes menschliches Bedürfnis anschließt.
Je stärker ein Feindbild emotionalisiert wird, desto weniger wird die Frage gestellt, ob die Darstellung überhaupt noch differenziert ist.
Ein einziges Wort kann einen Menschen zum Helden machen oder zum Feind erklären, doch rhetorische Waffen funktionieren nicht ohne den Empfänger.
Die Frage „Wer sagt eigentlich, dass es nur diese beiden Möglichkeiten gibt?“ gehört zu den wichtigsten Werkzeugen gegen Manipulation.
Sprache informiert nicht nur. Sprache lenkt Aufmerksamkeit, erzeugt Gefühle, schafft Wirklichkeiten und beeinflusst Entscheidungen. Ein einziges Wort kann einen Menschen zum Helden machen oder zum Feind erklären. Ein Begriff kann Angst auslösen, Empörung entfachen oder ein politisches Vorhaben plötzlich vernünftig und alternativlos erscheinen lassen.
Manipulation beginnt deshalb nicht erst dort, wo jemand bewusst lügt. Sie kann wesentlich subtiler funktionieren: durch die Auswahl bestimmter Begriffe, durch das Weglassen von Informationen, durch Wiederholungen, durch emotionale Bilder oder durch die geschickte Konstruktion eines vermeintlich eindeutigen Gegensatzes. Gerade in Politik und Medien wird Sprache dadurch zu einem Instrument der Macht.
Aus psychologischer Sicht ist das besonders interessant, weil Menschen Informationen nicht ausschließlich rational verarbeiten. Unser Denken ist eng mit Emotionen, Erfahrungen, sozialen Zugehörigkeiten und unbewussten Bewertungen verbunden. Wer die emotionale Bedeutung von Sprache versteht, kann nicht nur informieren – er kann Wahrnehmung steuern.
Die Illusion der neutralen Sprache
Wir glauben häufig, Worte würden lediglich Tatsachen beschreiben. Doch viele Begriffe enthalten bereits eine Bewertung. Ein Mensch kann beispielsweise als „Demonstrant“, „Aktivist“, „Störer“, „Rebell“ oder „Extremist“ bezeichnet werden. Formal kann es sich um dieselbe Person handeln. Psychologisch entsteht jedoch jeweils ein anderes Bild.
Ähnliches gilt für politische Entscheidungen. Eine Maßnahme kann als „Reform“, „Sparprogramm“, „Kürzung“, „Entlastung“ oder „notwendige Anpassung“ bezeichnet werden. Die Handlung selbst muss sich dadurch nicht verändern. Was sich verändert, ist der Deutungsrahmen.
In der Psychologie spricht man in diesem Zusammenhang häufig von Framing: Informationen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens präsentiert. Dieser Rahmen beeinflusst, welche Aspekte wir wahrnehmen – und welche Bedeutung wir ihnen geben. Der entscheidende Punkt lautet: Der Mensch bewertet nicht erst nach der Information. Die sprachliche Verpackung beeinflusst bereits, wie die Information überhaupt aufgenommen wird.
Worte lösen Gefühle aus
Politische Kommunikation richtet sich deshalb selten ausschließlich an den Verstand. Sie richtet sich an Bedürfnisse, Ängste und Hoffnungen. Wörter wie „Sicherheit“, „Freiheit“, „Heimat“, „Ordnung“, „Gerechtigkeit“ oder „Zukunft“ besitzen eine starke emotionale Aufladung. Jeder Mensch verbindet mit ihnen persönliche Erfahrungen und Vorstellungen. Dadurch können sie politische Botschaften emotional verankern, ohne dass die konkrete Aussage besonders präzise sein muss.
Noch stärker wirkt Sprache, wenn sie Bedrohung erzeugt:
„Wir müssen handeln, bevor es zu spät ist.“
„Unsere Sicherheit ist gefährdet.“
„Wenn wir jetzt nicht reagieren, droht uns …“
Solche Formulierungen erzeugen Zeitdruck. Psychologisch ist das bedeutsam: Unter wahrgenommenem Stress und hoher emotionaler Aktivierung sinkt häufig die Bereitschaft, Informationen differenziert zu prüfen. Menschen suchen dann eher nach Orientierung, Eindeutigkeit und einer schnellen Lösung. Auf diese Weise kann Angst zu einem politischen Beschleuniger werden.
Wer Angst erzeugt, muss anschließend nur noch eine Handlungsoption anbieten. Aus „Es gibt eine Gefahr“ wird „Deshalb müssen wir handeln“. Zwischen beiden Aussagen liegt jedoch ein entscheidender Schritt: die Frage, ob die vorgeschlagene Handlung tatsächlich die angemessene Antwort ist.
Der Feind als rhetorisches Werkzeug
Eine der ältesten Formen politischer Manipulation besteht darin, komplexe gesellschaftliche Probleme auf einen Gegner zu reduzieren.
„Die anderen sind schuld.“
„Die Eliten verstehen die Menschen nicht.“
„Die Ausländer nehmen uns etwas weg.“
„Die Medien belügen uns.“
„Die Politiker kümmern sich nur um sich selbst.“
Solche Aussagen können an reale Konflikte oder berechtigte Kritik anknüpfen. Manipulativ werden sie dort, wo aus einer komplexen Realität ein geschlossenes Feindbild konstruiert wird. Psychologisch hat diese Strategie eine enorme Wirkung. Komplexität ist anstrengend. Ein klar definierter Gegner dagegen reduziert Unsicherheit. Er gibt einem diffusen Problem ein Gesicht.
Das sogenannte Wir-gegen-sie-Denken gehört zu den stärksten Mechanismen menschlicher Gruppenpsychologie. Die eigene Gruppe wird positiv dargestellt, die Fremdgruppe negativ. Kritik an der eigenen Gruppe kann dabei als Verrat interpretiert werden, während jede Handlung der Gegenseite als Bestätigung des eigenen Weltbildes erscheint. So entsteht ein gefährlicher Kreislauf: Je stärker ein Feindbild emotionalisiert wird, desto weniger wird die Frage gestellt, ob die Darstellung überhaupt noch differenziert ist.
„Wir“ und „die“
Besonders wirkungsvoll ist das Pronomen „wir“: „Wir müssen zusammenhalten.“ „Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen.“ „Wir wissen, was die Menschen wollen.“
Doch wer genau ist dieses „Wir“? Eine Regierung? Eine Partei? Eine Nation? Eine gesellschaftliche Gruppe? Eine Redaktion? Eine Mehrheit? Oder lediglich diejenigen, die der Sprecher zu seiner eigenen politischen Gemeinschaft zählt?
Das Wort „wir“ erzeugt Zugehörigkeit. Es kann Vertrauen schaffen und Solidarität fördern. Es kann aber ebenso dazu dienen, Menschen rhetorisch in eine Gruppe einzuschließen, ohne dass sie dieser Einteilung ausdrücklich zugestimmt haben.
„Wir“ und „die“ erzeugen automatisch eine Trennung, egal ob die Betroffenen Personen zugestimmt haben, oder nicht.
Foto: hachiware
Dem gegenüber steht das „die“: „die Politiker, „die Medien“, „die Konzerne“, „die Migranten“, „die Aktivisten“, „die Eliten“.
Aus psychologischer Sicht ist diese Verallgemeinerung problematisch. Genau hier kann Sprache entmenschlichend wirken. Aus einzelnen Personen oder Ereignissen wird eine gesamte Gruppe. Individuelle Unterschiede verschwinden. Menschen werden nicht mehr als Einzelne wahrgenommen, sondern als Vertreter einer Kategorie.
Wiederholung erzeugt Vertrautheit
Eine weitere mächtige psychologische Wirkung ist die Wiederholung. Eine Behauptung muss nicht besonders gut belegt sein, um vertraut zu wirken. Wird sie immer wieder gehört, kann sie zunehmend bekannt erscheinen. Und Bekanntheit wird vom menschlichen Gehirn teilweise mit Vertrautheit und leichterer Verarbeitung verwechselt.
Das bedeutet nicht, dass Wiederholung automatisch eine Lüge in Wahrheit verwandelt. Aber sie kann beeinflussen, wie plausibel oder selbstverständlich eine Aussage empfunden wird.
Politische Kommunikation nutzt diesen Mechanismus seit Jahrzehnten: Slogans, Schlagworte und immer wiederkehrende Formulierungen prägen sich ein. Medien verstärken den Effekt, wenn bestimmte Begriffe über Tage oder Wochen immer wieder verwendet werden.
Die Frage lautet deshalb nicht nur: „Ist diese Aussage wahr?“ Eine zweite Frage muss lauten: „Wie oft habe ich diese Aussage bereits gehört – und verwechsle ich ihre Vertrautheit möglicherweise mit ihrer Beweisbarkeit?“
Framing beginnt schon bei der Überschrift
Medien haben eine besondere Macht, weil die überwiegende Mehrheit der Menschen politische Ereignisse nicht unmittelbar erlebt. Wir kennen Kriege, Krisen, Demonstrationen, politische Konflikte oder internationale Verhandlungen überwiegend durch mediale Vermittlung. Damit kommt Journalismus eine enorme Verantwortung zu, denn bereits eine Überschrift kann die Interpretation eines Ereignisses beeinflussen:
„Regierung reagiert auf Proteste.“
„Regierung kämpft gegen Protestbewegung.“
„Protestbewegung stellt Regierung unter Druck.“
Alle drei Formulierungen können dasselbe Ereignis beschreiben. Trotzdem entsteht jeweils eine andere Perspektive.
Auch die Auswahl von Bildern besitzt diese Macht. Ein Bild mit brennenden Mülltonnen erzeugt ein anderes emotionales Erleben als eine Aufnahme friedlich demonstrierender Menschen – selbst wenn beide Bilder von derselben Veranstaltung stammen.
Manipulation muss deshalb nicht bedeuten, dass Fakten erfunden werden. Es kann bereits genügen, bestimmte wahre Aspekte hervorzuheben und andere systematisch in den Hintergrund treten zu lassen.
Die Macht der Auslassung
Was nicht gesagt wird, kann psychologisch genauso wichtig sein wie das Gesagte. Ein Bericht kann formal korrekt sein und dennoch ein verzerrtes Gesamtbild vermitteln, wenn entscheidende Informationen fehlen.
Das Problem ist dabei nicht immer böser Wille. Journalistische Beiträge haben begrenzten Raum, begrenzte Zeit und müssen komplexe Sachverhalte verständlich darstellen. Auswahl ist unvermeidbar. Doch Auswahl bedeutet Macht. Wer entscheidet, welche Zahl genannt wird? Welche Experten zu Wort kommen? Welches Zitat an den Anfang gestellt wird? Welcher Hintergrund erwähnt wird? Welche Gegenposition überhaupt eine Plattform erhält?
Die entscheidende Grenze zwischen legitimer Vereinfachung und Manipulation liegt unter anderem in der Transparenz und im Umgang mit relevanten Gegeninformationen.
Die scheinbare Alternative
Eine besonders raffinierte rhetorische Technik besteht darin, nur zwei Möglichkeiten anzubieten, obwohl tatsächlich mehrere existieren.
„Entweder wir handeln jetzt – oder wir riskieren das Chaos.“
„Entweder du bist für unsere Maßnahmen – oder du unterstützt die anderen.“
„Entweder Sicherheit oder Freiheit.“
Solche Konstruktionen erzeugen einen künstlichen Entscheidungsraum. Die Zuhörer sollen glauben, es gebe nur A oder B. Psychologisch ist das attraktiv, weil es Komplexität reduziert. Gesellschaftliche Probleme sind jedoch selten binär. Zwischen vollständiger Zustimmung und vollständiger Ablehnung liegen zahlreiche Positionen.
Die rhetorische Frage sollte deshalb lauten: „Wer sagt eigentlich, dass es nur diese beiden Möglichkeiten gibt?“ Diese Frage gehört zu den wichtigsten Werkzeugen gegen Manipulation.
Etiketten statt Argumente
Ein weiterer Mechanismus besteht darin, den Gegner nicht zu widerlegen, sondern ihn sprachlich zu etikettieren. Ein Etikett kann berechtigt sein, wenn es präzise definiert und begründet wird. Problematisch wird es, wenn das Etikett selbst zum Ersatz für die Argumentation wird.
Wer sagt: „Diese Position ist falsch, weil sie populistisch ist“, hat zunächst wenig erklärt. Er hat eine Kategorie vergeben. Die eigentliche inhaltliche Auseinandersetzung müsste erst beginnen.
Wer Unordnung in Schubladen steckt, hat nur oberflächlich Ordnung, aber immer noch einen Berg ungewaschener Wäsche. Analog verhält es sich mit Menschen: Das Stecken in Schubladen sortiert, aber ersetzt nicht die inhaltliche Auseinandersetzung.
Foto: pcruciatti
Dasselbe gilt selbstverständlich für andere Etiketten, einschließlich „naiv“, „extremistisch“, „verschwörungsideologisch“, „realitätsfern“, „links“ und „rechts“. Manipulative Rhetorik ist daher kein exklusives Merkmal einer bestimmten Ideologie oder politischen Richtung.
Empörung als Geschäftsmodell
Auch Medien stehen unter einem starken psychologischen und ökonomischen Druck. Aufmerksamkeit ist eine knappe Ressource. Eine nüchterne Überschrift wie „Neue Studie liefert differenzierte Ergebnisse“ erzeugt häufig weniger Aufmerksamkeit als „Neue Studie enthüllt alarmierende Entwicklung“.
Empörung, Angst und Überraschung ziehen Aufmerksamkeit an. Das Problem entsteht, wenn die Logik der Aufmerksamkeit die Logik der Information verdrängt. Dann wird aus einer Nachricht ein emotionales Ereignis. Leserinnen und Leser reagieren, teilen, kommentieren und diskutieren. Die Reichweite steigt. Gleichzeitig kann die ursprüngliche Information hinter der emotionalen Inszenierung verschwinden.
In digitalen Medien wird dieser Effekt durch Algorithmen verstärkt, die Nutzerinteraktionen messen. Inhalte, die starke Reaktionen auslösen, können dadurch besonders sichtbar werden. Das führt zu einer paradoxen Situation: Je stärker ein Inhalt emotional polarisiert, desto erfolgreicher kann er kommunikativ sein. Nicht unbedingt, weil er wahrer ist. Sondern weil er Aufmerksamkeit erzeugt.
Die psychologische Schwachstelle: unser Bedürfnis nach Gewissheit
Menschen mögen klare Erklärungen. „Es ist kompliziert“ befriedigt unser Bedürfnis nach Orientierung deutlich weniger als „Der Grund ist …“.
Gerade in Krisenzeiten steigt das Bedürfnis nach Sicherheit. Wirtschaftliche Unsicherheit, Krieg, gesellschaftliche Veränderungen, Migration, Pandemien oder politische Umbrüche erzeugen Gefühle von Kontrollverlust. Wer in solchen Situationen eine einfache Erklärung liefert, kann psychologisch sehr überzeugend wirken:
Botschaften wie „Ich weiß, wer schuld ist“, „Ich weiß, was zu tun ist“ oder „Ich weiß, warum das passiert“ vermitteln nicht nur eine Meinung. Sie vermitteln psychologische Entlastung. Das macht Menschen nicht dumm oder leichtgläubig. Es macht sie menschlich – und manipulierbar. Denn Manipulation funktioniert besonders gut dort, wo sie an ein echtes menschliches Bedürfnis anschließt.
Rhetorische Waffen funktionieren nicht ohne den Empfänger
Ein wichtiger Punkt wird bei der Diskussion über Manipulation häufig übersehen. Sprache wirkt nicht automatisch. Ein Wort kann einen Menschen empören und einen anderen völlig kaltlassen. Ein politischer Slogan kann für den einen überzeugend, für den anderen lächerlich sein.
Wahlplakate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Unsere bisherigen Erfahrungen, Werte und Gruppenzugehörigkeiten beeinflussen, wie wir Botschaften interpretieren. Deshalb funktioniert politische Manipulation häufig nicht dadurch, dass Menschen gegen ihre Überzeugungen gedrängt werden. Viel häufiger bestätigt sie bereits vorhandene Überzeugungen.
Menschen neigen dazu, Informationen stärker zu beachten, die mit ihrem bisherigen Weltbild übereinstimmen. Widersprüchliche Informationen werden dagegen eher kritisch geprüft oder zurückgewiesen. Das bedeutet: Manipulation kommt nicht nur von außen. Sie kann durch unsere eigenen Denkgewohnheiten verstärkt werden.
Wenn Kritik zum Angriff erklärt wird
Eine besonders gefährliche Entwicklung entsteht, wenn (politische) Kommunikation Kritik nicht mehr als normalen Bestandteil einer Demokratie behandelt. Wer Kritik übt, kann rhetorisch zum „Feind“, „Verräter“, „Nestbeschmutzer“ oder „Handlanger“ der Gegenseite erklärt werden. Damit verändert sich die Diskussion grundlegend. Es geht nicht mehr darum, ob ein Argument richtig oder falsch ist. Es geht darum, ob die Person überhaupt das Recht besitzt, es auszusprechen.
Psychologisch führt dies zu Konformitätsdruck. Menschen beginnen, ihre Meinung nicht mehr danach zu beurteilen, was sie für richtig halten, sondern danach, welche soziale Reaktion sie erwarten. Die Folge kann eine sogenannte Schweigespirale sein: Wer glaubt, mit seiner Meinung allein zu sein, äußert sie weniger. Dadurch entsteht der Eindruck, die betreffende Meinung sei noch seltener, wodurch wiederum noch weniger Menschen sie äußern.
Eine demokratische Gesellschaft benötigt deshalb nicht nur freie Meinungsäußerung. Sie benötigt auch eine Kultur, in der Widerspruch ausgehalten werden kann.
Wie man sich gegen sprachliche Manipulation schützt
Der wichtigste Schutz gegen Manipulation besteht nicht darin, grundsätzlich misstrauisch zu werden. Dauerhaftes Misstrauen macht ebenso unfrei wie blinde Gutgläubigkeit. Entscheidend ist die Fähigkeit zur Prüfung. Man kann sich beispielsweise fünf Fragen stellen:
Was wird behauptet? Kann ich die konkrete Aussage in einem einzigen Satz formulieren?
Welche Gefühle soll ich gerade empfinden? Angst? Wut? Empörung? Stolz? Verachtung? Hoffnung?
Welche Informationen fehlen? Was müsste ich wissen, um das Thema tatsächlich beurteilen zu können?
Welche Alternativen werden nicht erwähnt? Gibt es tatsächlich nur zwei Möglichkeiten?
Würde ich dieselbe Aussage akzeptieren, wenn sie von der politischen Gegenseite käme?
Gerade die letzte Frage ist psychologisch außerordentlich wertvoll. Sie hilft, den eigenen Bestätigungsfehler zu erkennen.
Medienkompetenz bedeutet daher nicht, jede Nachricht für Propaganda zu halten. Das wäre lediglich die andere Seite derselben Manipulationsfalle. Wer grundsätzlich davon ausgeht, dass „die Medien“ lügen, ist ebenso leicht manipulierbar werden wie jemand, der jede veröffentlichte Information ungeprüft übernimmt.
Eine Nachricht kann Fakten enthalten und gleichzeitig eine bestimmte Perspektive vermitteln. Ein Kommentar darf eine Meinung vertreten, sollte aber als Meinung erkennbar sein. Eine politische Rede darf emotional sein, sollte aber nicht mit objektiver Wahrheit verwechselt werden. Mündigkeit bedeutet, zwischen Behauptung, Interpretation und Tatsache zu unterscheiden.
Die Verantwortung der Politik
Demokratische Öffentlichkeit funktioniert nicht dadurch, dass alle dasselbe denken. Sie funktioniert dadurch, dass unterschiedliche Behauptungen überprüfbar bleiben. Politische Sprache hat eine besondere Verantwortung, weil Politiker nicht nur Informationen vermitteln. Sie sprechen zu Millionen Menschen und beeinflussen gesellschaftliche Stimmung.
„Ich habe einen Traum…“ Bereits im Mai 1957, sechs Jahre vor seiner bekanntesten Rede, sprach Martin Luther King, Jr. (1929–1968) in Washington D.C. vor tausenden Menschen.
Foto: Hulton Archive/Getty Images
Es ist legitim, für die eigenen politischen Ziele zu werben. Es ist legitim, zu überzeugen, zu vereinfachen und Emotionen anzusprechen. Aber es gibt eine Grenze, an der politische Rhetorik beginnt, Menschen gezielt zu entwürdigen, Ängste bewusst zu instrumentalisieren oder komplexe Probleme auf Sündenböcke zu reduzieren.
Historisch betrachtet, beginnen gesellschaftliche Ausgrenzung und Entmenschlichung häufig nicht mit Gewalt, sondern mit Begriffen. Menschen werden zunächst sprachlich in Kategorien eingeteilt, anschließend moralisch abgewertet und schließlich als Problem dargestellt.
Deshalb ist es so wichtig, auf Sprache zu achten, bevor die Folgen sichtbar werden. Deshalb sollte diese Grenze nicht erst dann verteidigt werden, wenn die Sprache offen aggressiv geworden ist. Denn Worte bereiten Handlungen vor.
Die Verantwortung der Medien
Auch Medien tragen eine besondere Verantwortung. Sie müssen Aufmerksamkeit gewinnen, aber sie sollten Aufmerksamkeit nicht mit Alarmismus verwechseln. Sie müssen vereinfachen, ohne zu verfälschen. Sie müssen Positionen darstellen, ohne falsche Gleichgewichte zu erzeugen. Und sie müssen kritisch sein, ohne aus Kritik eine Vorverurteilung zu machen.
Besonders wichtig ist Transparenz:
Woher stammt eine Information?
Was ist gesichert?
Was ist Interpretation?
Was ist noch unklar?
Welche Gegenargumente existieren?
Ein guter Journalismus nimmt seinem Publikum nicht das Denken ab. Er liefert die Grundlage dafür, dass Menschen selbst denken können.
Fazit: Worte sind keine harmlosen Werkzeuge
Die Vorstellung, Worte seien lediglich Schall oder Schriftzeichen, unterschätzt ihre gesellschaftliche Wirkung. Worte können beruhigen oder eskalieren. Sie können Menschen verbinden oder gegeneinander aufbringen. Sie können Zweifel ermöglichen oder Gewissheiten erzeugen. Und sie können eine Diskussion eröffnen – oder sie beenden, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Deshalb ist rhetorische Manipulation nicht nur ein politisches Thema. Sie betrifft jeden Menschen, der Nachrichten konsumiert, soziale Medien nutzt, Gespräche führt oder politische Entscheidungen trifft.
Die vielleicht wichtigste Form der Gegenwehr besteht dabei in einem kleinen inneren Abstand: Wenn eine Aussage uns unmittelbar wütend macht, sollten wir nicht sofort reagieren. Wenn sie uns große Angst macht, sollten wir genauer prüfen. Wenn sie unsere eigene Meinung perfekt bestätigt, sollten wir besonders aufmerksam sein. Und wenn jemand behauptet, die Dinge seien ganz einfach, obwohl sie offensichtlich kompliziert sind, lohnt sich die Frage: Was soll ich glauben – und warum soll ich es gerade jetzt glauben?
Freiheit beginnt im eigenen Denken
Manipulation lässt sich nicht vollständig verhindern. Menschen werden immer versuchen, andere zu überzeugen, zu beeinflussen und für ihre Interessen zu gewinnen. Das gehört zur menschlichen Kommunikation. Eine freie Gesellschaft kann deshalb nicht manipulationsfrei sein. Sie muss jedoch widerstandsfähig gegen Manipulation sein.
Diese Widerstandsfähigkeit beginnt nicht erst bei Gesetzen oder Institutionen. Sie beginnt im einzelnen Menschen: in der Fähigkeit, eine starke emotionale Reaktion auszuhalten, bevor man handelt; in der Bereitschaft, die eigene Überzeugung zu hinterfragen; in der Fähigkeit, zwischen einem Argument und seiner Verpackung zu unterscheiden.
Wer politische Sprache verstehen will, sollte deshalb nicht nur fragen: „Was wird gesagt?“, sondern auch: „Wie wird es gesagt?“ „Welche Gefühle werden angesprochen?“ „Welche Wirklichkeit wird durch diese Worte konstruiert?“ Und schließlich: „Wem nützt es, wenn ich die Welt genau so sehe?“
Diese Fragen machen uns nicht immun gegen Manipulation. Aber sie schaffen etwas Entscheidendes: einen Moment zwischen Reiz und Reaktion. Und genau in diesem Moment liegt ein Stück Freiheit. Denn Worte können Waffen sein. Aber sie müssen keine sein.
Es liegt auch an uns, ob wir sie unkritisch weiterreichen, oder ob wir lernen, ihre Wirkung zu erkennen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Bundesregierung zu einer Fortsetzung des Reformkurses trotz aller Widerstände aufgerufen.
„Reformen sind immer ein Wagnis – aber wir gehen es ein um der Hoffnung willen, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen“, sagte Steinmeier am Samstag in seiner Rede beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen.
„Wo das Ziel stimmt, muss man Kurs halten“ – dies gelte „allen Untergangsszenarien zum Trotz“, betonte der Bundespräsident. „Ich sage also: Bleibt entschlossen, auch wenn uns der Wind ins Gesicht bläst – habt Mut zur Erneuerung!“
Deutschland durchlebe gegenwärtig eine „wirklich tiefgreifende Krise“, sagte Steinmeier. „Wir können neues Wachstum nicht gewinnen, wenn alles so bleibt wie es ist.“ Durch eine gründliche Erneuerung werde Deutschland aber sicherer und stärker.
Eine „wirkliche Trendwende“ könne es erst geben, „wenn die Sorge um die eigene Zukunft und die der Kinder geringer wird, wenn die Menschen das Leben wieder für bezahlbar halten, wenn der soziale Aufstieg für die, die sich anstrengen, offensteht“.
All dies werde „nur gelingen, wenn auch eine Trendwende in der Wirtschaft erreicht ist: Konkurrenzfähigkeit, Investitionen, Wachstum, Arbeit“, betonte Steinmeier.
Bilanz mit pessimistischen Tönen
Zudem wünscht sich der Bundespräsident für seine Nachfolge im höchsten Staatsamt eine Persönlichkeit mit Integrationskraft.
„In diesen Wochen sondieren die politischen Parteien und im Januar entscheidet die Bundesversammlung, wer das Amt des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik übernimmt“, sagte er.
„Es wird in den kommenden schwierigen Jahren anstrengend bleiben, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern und die Einheit unseres Landes zu wahren – anstrengender und fordernder als in der Vergangenheit“, betonte der Bundespräsident.
In seiner teils sehr persönlich gehaltenen Rede zog Steinmeier auch eine Bilanz seines politischen Lebens, in der er Pessimismus angesichts der aktuellen politischen Lage durchscheinen ließ und Aufgaben für seine Nachfolge benannte.
„Meine Erwartungen waren größer als das, was Realität geworden ist“, sagte er.
Sein Selbstverständnis als Bundespräsident sei gewesen, Brücken zu bauen „zwischen sozialen Gegensätzen, zwischen Kulturen, Religionen, Regionen, Lebenswelten und Mentalitäten“.
Seinem Nachfolger riet Steinmeier, weniger auf Internetplattformen zu setzen als auf direkte Kontakte zu den Bürgern: „Diesen Menschen möglichst oft direkt und ohne digitale Umwege zu begegnen, nicht nur Klicks auszutauschen, sondern sich die Hand zu reichen, den Mutigen und Hoffnungsvollen Aufmerksamkeit zu geben und sie zu bestärken – das ist die Anstrengung und Leidenschaft aller wert, die sich die Politik zur Aufgabe gemacht haben.“ (afp/red)
Blick in den Plenarsaal des Thüringer Landtags: Dort wurde am 30. September 2026 über die politischen und rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens beraten. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hörte Sachverständige zu den rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
Im Mittelpunkt standen unter anderem Artikel 21 Grundgesetz sowie die Frage, ob ein Teilverbot möglich wäre.
Die Anhörung zeigte: Ein Verbotsantrag wäre politisch folgenreich und müsste juristisch belastbarbegründet werden.
Im Thüringer Landtag ging es bei der mündlichen Anhörung des Justizausschusses am Mittwoch, 30. September, vor allem um die Frage, ob ein Antrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Immer wieder wurde daraus aber auch eine politische und historische Grundsatzdebatte: Wann muss ein Staat handeln? Wann überschreitet eine Partei die Grenze des demokratischen Wettbewerbs? Und wann wird ein Verbotsverfahren selbst zum Risiko für die Demokratie?
Anlass war ein Antrag der Thüringer Linksfraktion an die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Der Thüringer Landtag kann ein solches Verfahren nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt sind auf Bundesebene Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Justizausschuss hörte dazu mehrere Sachverständige – darunter Hans-Georg Maaßen, Ulrich Vosgerau und eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) –, sowie den Prominenten Hape Kerkeling an.
Der rechtliche Maßstab ist hoch. Nach dem Grundgesetz sind Parteien nur dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht.
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„Fakten, Fakten, Fakten“
Hans-Georg Maaßen setzte den Ton der Gegenposition. Der Jurist und frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erinnerte an seine Rolle im zweiten Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei NPD, das im Jahr 2017 endete. Wer über ein Parteiverbot rede, brauche eine Rechtsgrundlage, sagte Maaßen. Dafür borgte er sich das ehemalige Motto des „Focus“-Magazins: „Fakten, Fakten, Fakten.“
Seine zentrale Frage lautete: Gibt es bei der AfD eine „zweite Agenda“? Maaßen argumentierte, Programme und öffentliche Bekenntnisse der AfD enthielten Bezüge zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer ein Verbot anstrebe, müsse deshalb beweisen, dass diese Bekenntnisse nur Fassade seien. Einzelne Zitate oder Aussagen von Funktionären reichten aus seiner Sicht nicht aus, solange nicht erkennbar werde, dass sie den Kurs der Partei tatsächlich prägten.
Aus dem Ausschuss kam die Nachfrage, wie Maaßen Äußerungen führender AfD-Politiker bewerte. Innenminister Georg Maier (SPD) hielt ihm Aussagen von AfD-Chefin Alice Weidel und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier vor, in denen Gerichte und Verfassungsrichter scharf angegriffen wurden. Maaßen ordnete solche Aussagen überwiegend als politische Polemik ein. Kritik an Gerichten, auch harte, begründe für sich noch keine Ablehnung des Rechtsstaates.
Eine weitere Frage zielte auf frühere Mitglieder der NPD beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei Die Heimat in der AfD.
Der ehemalige Vorsitzende der WerteUnion antwortete, ein Wechsel einzelner Personen „infiziere“ nicht automatisch eine Partei. Entscheidend sei, ob solche Personen Einfluss auf die politische Ausrichtung hätten. Erst wenn Funktionäre mit steuernder Wirkung oder größere Gruppen den Kurs prägten, könne daraus eine relevante Zurechnung entstehen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt auf das Gesamtbild
Anders argumentierte die GFF. Ihre Vertreterin, die Juristin Valentina Chiofalo, stellte das Gutachten der Organisation vor. Die GFF hat nach eigenen Angaben mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Datenpunkte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Die AfD verstoße nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF wahrscheinlich Erfolg.
Chiofalo nannte zwei Argumentationslinien. Zum einen gehe es um angebliche Forderungen von AfD-Vertretern nach strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Legitime Strafanzeigen seien nicht das Problem, sondern der Ruf nach Haft, Anklagebank und politischer Abrechnung wegen demokratisch getroffener Entscheidungen.
In der Anhörung wurde gefragt, ob solche Forderungen nicht noch zum normalen Meinungskampf gehörten. Chiofalo zog die Grenze dort, wo politische Entscheidungen nachträglich kriminalisiert werden sollten. Schon das „Damoklesschwert“ künftiger Strafverfolgung könne parlamentarische Entscheidungen beeinflussen.
Zum anderen habe die GFF eine Verletzung der Menschenwürde durch die AfD belegt. Dabei gehe es nicht um einzelne Aussagen von Vertretern, sondern um ein politisches Konzept. Chiofalo sprach von einem angeblichen ethnisch-kulturellen Volksverständnis, von behaupteter rechtlicher Abwertung bestimmter Deutscher mit Einwanderungsgeschichte sowie von Forderungen gegen Muslime und Schutzsuchende.
Beim Thema Kopftuchverbot unterschied die Juristin zwischen Regelungen für staatliche Amtsträger und Forderungen, Privatpersonen mit islamischem Kopftuch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Das sei kein allgemeiner Laizismus, sondern ziele auf die Verdrängung des Islams aus dem öffentlichen Raum.
Kerkeling: Verbotsverfahren reicht nicht aus
Besonders sichtbar wurde der Unterschied zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive bei Hape Kerkeling. Der Unterhalter sagte gleich zu Beginn, er spreche „nicht als Experte für Verfassungsrecht“, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Kerkeling argumentierte nicht juristisch anhand von Paragrafen, sondern sprach vor allem aus der historischen Erfahrung heraus.
Er erinnerte daran, dass Thüringen ein besonderer Ort der deutschen Demokratie- und Diktaturgeschichte sei. 1930 wurde hier mit Wilhelm Frick der erste NSDAP-Innenminister eines deutschen Landes ernannt; das KZ Buchenwald liegt nur wenige Kilometer entfernt.
Kerkeling sagte, eine Demokratie könne sich selbst abschaffen, wenn genügend Menschen wegschauten. Sein Kernargument lautete: Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 verharmlose oder umdeute, verlasse den Boden des Grundgesetzes.
Aus dem Ausschuss wurde er gefragt, ob ein Verbot das Gedankengut verschwinden lasse. Kerkeling verneinte, dass ein Verbotsverfahren allein ausreiche. Demokratie müsse täglich verteidigt werden. Zugleich hielt er ein Verbotsverfahren für notwendig.
Auf die Sorge, ob ein gescheitertes Verfahren die AfD stärken könne, antwortete er, er habe „große Hoffnung“, dass Karlsruhe der Partei keinen „Persilschein“ ausstelle.
Eine weitere Frage zielte auf die AfD-Wähler. Was werde aus ihnen, wenn eine Partei verboten werde? Kerkeling unterschied zwischen Organisation und Anhängerschaft. Die Wähler seien nicht verschwunden, müssten aber politisch wieder erreicht werden. Demokratische Parteien müssten zuhören und Sorgen ernst nehmen. Sein Appell ging damit über das Verbotsverfahren hinaus: Ein juristischer Schritt könne politische Arbeit nicht ersetzen.
Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer, stellte sich entschieden gegen die Logik eines Verbotsantrags. Er hielt den Thüringer Antrag zwar nicht für verfassungswidrig, aber für rechtlich begrenzt wirksam. Thüringen könne das Verfahren nicht selbst einleiten; der Landtag könne seine Landesregierung auch nicht einfach im Bundesrat anweisen. In der Sache sah Vosgerau keine Erfolgsaussicht.
Besonders wandte er sich gegen die Vorstellung, man könne Karlsruhe erst einmal „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein unverbindliches Gutachten. Wer den Antrag stelle, müsse von der Verfassungsfeindlichkeit überzeugt sein. Vosgerau sagte: „Da kann man nicht sagen: Wir probieren das mal.“ Schon der Antrag greife tief in den politischen Wettbewerb ein.
Vosgerau stellte zudem die Möglichkeit eines Teilverbots infrage. Hintergrund ist Paragraf 46 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Danach kann das Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei“ beschränken.
Der Staatsrechtler bezweifelte, dass diese Regelung vom Grundgesetz gedeckt sei, weil Artikel 21 Grundgesetz nur von Parteien spreche, nicht ausdrücklich von Landesverbänden oder Teilorganisationen. Aus seiner Sicht könnte ein Antragsteller dadurch das Risiko eines Verfahrens senken: Scheitere ein Verbot der Gesamtpartei, könne ein Teilerfolg gegen einen Landesverband politisch dennoch als Erfolg erscheinen.
In der Befragung wurde Vosgerau außerdem auf die These angesprochen, die AfD delegitimiere staatliche Institutionen. Er unterschied zwischen Kritik und verfassungsfeindlicher Delegitimierung. Regierung und staatliche Stellen hart anzugreifen, sei Recht der Bürger und Pflicht der Opposition, sagte er. Gefährlich werde es erst, wenn eine Partei die Grundordnung selbst beseitigen wolle.
Auch beim Volksbegriff widersprach Vosgerau der Verbotsargumentation. Das NPD-Urteil von 2017 dürfe nicht so gelesen werden, als sei jeder ethnisch-kulturelle Bezug automatisch verfassungswidrig. Problematisch werde es aus seiner Sicht erst, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft ohne Einzelfallprüfung Rechte wie die Staatsangehörigkeit aberkannt werden sollten.
Schließlich verwies Vosgerau auf Artikel 146 Grundgesetz. Der Staatsrechtler argumentierte: Das Grundgesetz sehe selbst vor, dass es eines Tages durch eine neue Verfassung abgelöst werden könne. Artikel 146 sagt, dass das Grundgesetz an dem Tage sein Gültigkeit , an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“ sei.
Daraus leitete Vosgerau eine grundsätzliche Frage ab: Wenn das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt bleibe und über eine neue Verfassung nachdenken dürfe, wie könne dann politisches Handeln in Richtung einer neuen Verfassung als verfassungsfeindlich verfolgt werden? Er formulierte zugespitzt, das Grundgesetz erkläre gewissermaßen „die Revolution“ für legal.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 allerdings klargestellt, dass Artikel 146 während der Geltung des Grundgesetzes kein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung legitimiert.
Parteien dürften über eine neue Verfassung und andere Staatsmodelle sprechen. Ein planvolles Vorgehen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit bleibe jedoch verfassungsrechtlich relevant.
Das Bundesverfassungsgericht heißt es dazu:
„Auch wenn Art. 146 GG dem Verfassungsgeber die Möglichkeit einer völligen Neuschöpfung der Verfassung eröffnen sollte, wird dadurch für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes ein auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes aktives Handeln einer politischen Partei nicht legitimiert. Diese kann sich auf die Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG nur berufen, soweit ihr Handeln nicht gegen den unantastbaren Kernbestand einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist.“
Die Lehren aus dem NPD-Verfahren
Über der gesamten Anhörung stand das 2017er-NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, verbot die Partei aber letztlich nicht. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns möglich erscheinen ließen.
Ein Verbot verlange laut Gericht also mehr als verfassungsfeindliche Programmatik. Die Partei müsse über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele “nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“.
Genau hier sehen Befürworter eines Verfahrens den Unterschied zur AfD. Sie ist keine politisch bedeutungslose Kleinstpartei. Sie verfügt über Mandate, Fraktionen, Landesverbände, kommunale Verankerung und hohe Umfragewerte.
Aus Sicht der GFF spreche gerade dieses Potenzial dafür, die AfD am Karlsruher Maßstab anders zu bewerten als die NPD. Gegner halten dagegen, politische Stärke könne nicht den Nachweis verfassungswidriger Ziele ersetzen.
Weitere Sachverständige, die im Landtag am 30. September aussagten, waren die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer sowie die Rechtswissenschaftler Katrin Groh und Kyrill-Alexander Schwarz.
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Anhörung zu AfD-Verbot
Heute diskutiert der Thüringer Landtag über das Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Unter den Teilnehmern sind der Entertainer Hape Kerkeling und der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Befürworter sehen in der AfD eine Gefahr für die Demokratie. AfD-Politiker sprechen dagegen von einem Versuch, die Oppositionspartei auszuschalten, die in den aktuellen Sonntagsumfragen vorn liegt.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung verabschiedet. Zentrale Streitthemen wurden dabei in eine Kommission ausgelagert, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll. Ab Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent. Bei häuslicher Pflege sollen die zentralen Leistungen erhöht werden.
Die Versicherungsbranche hat für zahlreiche Automodelle neue Typklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt. Davon sind mehr als 12 Millionen Autofahrer betroffen. Rund 7,4 Millionen werden in eine höhere und rund 5,1 Millionen in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Als Faustregel gilt: Je teurer ein Auto und dessen Ersatzteile sind, desto höher fällt in der Regel die Kasko-Typklasse aus.
In Frankreich sind die Schülerproteste eskaliert. Laut Regierung wurden am Dienstag 440 Menschen festgenommen und 79 verletzt, darunter 48 Polizisten. Hunderte Gymnasien waren betroffen. Die Schüler fordern mehr Personal und bessere Lernbedingungen. Linke Politiker stellen sich hinter die Proteste.
An Bord eines Flugzeugs von Dubai nach Tel Aviv kam es zu einem gewaltsamen Zwischenfall im Cockpit zwischen Pilot und Copilot. Der Angreifer wurde überwältigt. Passagiere berichten von Panik und Schreien an Bord. Das Flugzeug sackte binnen einer Minute von einer Flughöhe von über 10.300 Metern auf unter 5.200 Meter ab. Nach einem Notruf landete es in Saudi-Arabien. Es gab keine weiteren Verletzten.
Der Thüringer Landtag in Erfurt: Im Justizausschuss läuft die Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Der Thüringer Landtag befasst sich in einer Anhörung mit einem Antrag der Linken zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
Ein Verbot könnten nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Befürworter und Skeptiker bewerten, ob ein Verfahren rechtlich tragfähig und politisch verantwortbar wäre.
Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch, 30. September, eine öffentliche mündliche Anhörung vor dem Justizausschuss zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren begonnen. Grundlage ist ein Antrag der Linken-Fraktion vom Mai 2025. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.
Eine Entscheidung über ein Parteiverbot fällt in Erfurt nicht. Die Anhörung der geladenen Experten soll den im Landtag vertretenen Parteien unter anderem Aufschluss darüber geben, wie aussichtsreich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.
Geladen waren mehrere Sachverständige und weitere zu befragende Personen, darunter Juristen, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens.
Die Anhörung war in drei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block wurden die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer gehört. Im zweiten Block folgten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh. Für den dritten Block waren der Unterhalter Hape Kerkeling, der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Rechtswissenschaftler Kyrill-Alexander Schwarz und der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vorgesehen.
Der Landesverband der AfD in Thüringen stellt seit der Wahl 2024 die größte Fraktion im Erfurter Landtag.
Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot
Der rechtliche Rahmen setzt der Landespolitik enge Grenzen. Ein Parteiverbotsverfahren gegen eine bundesweit organisierte Partei können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
Eine Landesregierung ist nur dann antragsberechtigt, wenn sich die Organisation einer Partei auf ihr eigenes Land beschränkt. Der Thüringer Antrag der Linksfraktion zielt deshalb nicht auf einen Alleingang des Landes. Er soll die Landesregierung politisch dazu bewegen, über den Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auf ein Verfahren hinzuwirken.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,“. Über diese Frage entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht hat diese Vorgaben in früheren Parteiverbotsverfahren präzisiert. Ein Verbot setzt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele voraus. Eine Partei muss auch aktiv darauf hinarbeiten, diese Ziele zu erreichen.
Im NPD-Urteil von 2017 verlangte Karlsruhe zudem konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg zumindest möglich erscheint. Die NPD wurde damals trotz verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht verboten, weil ihr nach Einschätzung des Gerichts die tatsächliche Durchsetzungskraft fehlte. Genau diese Frage der „Potentialität“ wäre auch bei einem möglichen AfD-Verfahren zentral.
AfD sieht Verfahren als aussichtslos
Der Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff von der AfD hält ein mögliches Verbotsverfahren für „völlig aussichtslos“. Im Interview mit Epoch Times begründete er dies mit juristischen und gesellschaftlichen Einwänden. Aus seiner Sicht beruhe die Debatte in Thüringen wesentlich auf den Einstufungen des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.
Genau dieses Fundament stellt Haseloff infrage. Er verwies auf den Untersuchungsausschuss zum Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD). Dort sei aus Sicht der AfD deutlich geworden, dass die Einstufung des Landesverbandes „völlig rechtswidrig“ erfolgt sei. Das gesamte Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren beruhen solle, sei deshalb „bröselig“.
Ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände sei nicht möglich. Für ein Verbot der Gesamtpartei gebe es zudem keine ausreichende Beweislast.
Deutlich zurückhaltender äußerte sich Ralph Hutschenreuther. Hutschenreuther ist Jurist und sitzt seit 2024 im Thüringer Landtag, eingezogen für das BSW. Inzwischen hat er zusammen mit anderen ehemaligen BSW-Abgeordneten die Fraktion Thüringen Gerecht gegründet.
Im Interview mit Epoch Times sagte Hutschenreuther die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ließen sich nicht abschließend bewerten. Auch die Anhörung könne kein „abschließendes Ergebnis“ liefern, weil dort nicht alle Beweise gesichtet und bewertet würden.
Es gehe zunächst um rechtliche Grundlagen, mögliche Antragswege und die Frage, wer antragsberechtigt sei. Auch ein Verbot rechtlich oder organisatorisch selbstständiger Teilstrukturen sei umstritten. Ein solches Teilverbot habe es nach seiner Kenntnis bislang nicht gegeben. Am Ende müsse darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
CDU sieht offene Fragen
Auch die CDU-Abgeordnete Marion Rosin betonte im Interview mit Epoch Times, dass Thüringen nicht selbst über ein Parteiverbot entscheide. Man stehe am „Anfang eines Prozesses“. Die CDU-Fraktion wolle sich zunächst durch die Anhörung informieren und anschließend bewerten, wie weiter damit umzugehen sei.
Rosin verwies auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, aber auch auf den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag.
Gleichzeitig betonte sie, die Verfassung sei das „höchste Gut“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sollten Parteien diese Grundlage nicht achten, könne ein Verbotsverfahren eine Lösung sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, müsse jedoch sorgfältig geklärt werden.
Was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte
Haseloff warnte, ein erfolgreiches Verbot würde vielen Bürgern die politische Alternative nehmen, die sie inzwischen wählten. Er bezweifelte, dass diese Wähler anschließend einfach zu anderen Parteien zurückkehren würden. Aus seiner Sicht werde ein Verbot zu einer „massiven Verdrossenheit“ führen.
Hutschenreuther sieht ebenfalls Gesprächsbedarf nach einem möglichen Verbot. Entscheidend sei die öffentliche Erklärung, dass nicht einzelne Wähler oder Meinungen verboten würden. Ein Parteiverbot treffe eine Organisation, nicht die politische Haltung jedes einzelnen Unterstützers.
Nach einem erfolgreichen Verfahren müsse der Bevölkerung deshalb erklärt werden, dass nicht Protest oder politische Unzufriedenheit verboten würden, sondern eine Organisation, die nach Karlsruher Bewertung gegen Grundwerte des Grundgesetzes verstößt. Gleichwohl räumte er ein, dass ein solches Verfahren das politische Klima komplizierter machen könne.
Rosin sagte, mögliche Spannungen seien selbstverständlich zu berücksichtigen. Gerade wegen der hohen Zustimmungswerte der AfD müsse die Politik sehr genau prüfen, ob der Zeitpunkt und der Weg richtig seien. Aufgrund der Wahlerfolge der AfD müsse geprüft werden, ob ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung weiter verstärken könne.
Entscheidung liegt nicht in Erfurt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, die AfD habe sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert und ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes lägen demnach vor.
Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander: politisch die Frage, wie ein Verbot auf Wähler und Gesellschaft wirken würde; verfassungsrechtlich die Frage, ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind.
Ein mögliches Verfahren läge am Ende nicht in Erfurt, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Der Thüringer Landtag kann mit der Anhörung Argumente sammeln und den Antrag der Linken-Fraktion weiter beraten. Ob daraus eine Initiative gegenüber Bundesregierung oder Bundesrat wird, bleibt offen.
Der chinesische Präsident Xi Jinping - Foto: L) und Kanadas Premierminister Mark Carney (R
In Kürze:
Peking befeuert Handelsstreit zwischen den USA und Kanada mit Spaltungsstrategien.
Die Schwächung Nordamerikas ist das Ziel chinesischer Bemühungen.
China sieht US-Handelspolitik zum Wohl der Vereinigten Staaten als Bedrohung an.
Propaganda und Desinformation sind am Werk.
Asien-Analyst für internationale Politik rät Kanada zur Vorsicht.
China nutze die Handelsspannungen zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten strategisch aus, um Zwietracht zwischen den beiden Ländern zu säen. Das Ziel des kommunistischen Staates sei die Spaltung Nordamerikas. Dies sagte ein Experte für Asien und chinesisch-amerikanische Beziehungen.
Laut Professor Stephen R. Nagy vom Institut für Politik und Internationale Studien der International Christian University in Tokio sei diese Idee nicht neu. Der in der kanadischen Provinz Alberta geborene Analyst verweist auf eine Einschätzung des kanadischen Geheimdienstes vom Juli 2021. Darin hieß es, dass China Kanada als „vorrangiges“ Ziel für ausländische Einmischung betrachte.
Kanada im Visier Pekings
Nun warnt Nagy, dass sich Ottawa in den kommenden Wochen auf eine gezielte Kampagne chinesischer „kognitiver Kriegsführung“ vorbereiten müsse. Diese ziele darauf ab, nationale Ängste im Zusammenhang mit dem gescheiterten Handelsabkommen zwischen den USA und Kanada auszunutzen.
Chinas Plan sei „einfach“, erklärte Nagy in einem Bericht für das Macdonald-Laurier Institute, einem in Ottawa ansässigen Thinktank.
Jede Schwächung Kanadas stelle aufgrund der geografischen, institutionellen und kulturellen Nähe der beiden Nationen eine direkte Bedrohung für Washington dar, so Nagy.
„Wenn Peking – Amerikas wichtigster Sicherheitsherausforderer – genügend Einfluss ausüben kann, um die kanadische Innen- und Außenpolitik mit der der USA aus dem Gleichklang zu bringen, macht es Nordamerika effektiv verwundbar“, schrieb er. „Diese Bedrohung ist nicht rein theoretischer Natur, und der Zeitpunkt ist entscheidend.“
Die Beziehungen zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten seien nach dem gescheiterten Handelsabkommen in einen Zustand erhöhter Verwundbarkeit geraten, und Peking tue alles in seiner Macht Stehende, um diesen Zustand aufrechtzuerhalten, so Nagy.
Eines der Hauptziele Pekings sei es, US-Präsident Donald Trumps Bestrebungen zu verhindern, die globale Produktion, Technologie und Lieferketten wieder in Nordamerika zu konzentrieren, sagte Nagy – und das bedeute, dass das Abkommen zwischen Kanada, den Vereinigten Staaten und Mexiko (CUSMA) nicht im besten Interesse des kommunistischen Regimes liege.
Nagy sagte jedoch, ein Abkommen liege sowohl im Interesse Kanadas als auch der Vereinigten Staaten, selbst wenn es Klauseln darüber enthalte, mit wem die Mitgliedsländer Handel treiben dürfen.
„Es ist völlig logisch, dass die USA versuchen würden, Kanada daran zu hindern, Freihandelsabkommen mit einem strategischen Konkurrenten zu unterzeichnen“, schrieb er. „Klauseln, ähnlich denen im [CUSMA], die den USA ein Veto gegen Handelsabkommen mit Nicht-Marktwirtschaften einräumen, spiegeln die notwendige geoökonomische Architektur der Moderne wider.“
Kanadischer Premierminister Mark Carney, Vorsitzender der Liberalen Partei Kanadas, erklärte am 22. August, einer der Gründe, warum er sich von dem von Washington vorgeschlagenen Handelsabkommen distanziert habe, sei, dass die US-Seite Kanadas internationale Handelsabkommen einschränken wolle.
Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer widersprach Carneys Darstellung und erklärte am 26. August in einem Interview mit CBC News, Washington wolle lediglich verhindern, dass beispielsweise ein Drittland Stahl nach Kanada zu Dumpingpreisen exportiere und diese Produkte dann in die Vereinigten Staaten weitergeleitet würden, falls Kanada einen Präferenzzollsatz genieße.
Chinas vier Spaltungsstrategien
Peking nutze die anhaltende Handelsblockade zwischen den beiden Ländern aus, um eine „Spaltpolitik“ zu betreiben, mit der Absicht, die nordamerikanische Einheit zu untergraben, sagte Nagy.
Im Allgemeinen gebe es vier Arten von Spaltungsstrategien, erklärte er.
Realignment (Umorientierung) sei der Prozess, ein Zielobjekt dazu zu verleiten, sich auf die Seite eines Gegners zu schlagen.
Dealignment (Entkopplung) ziele darauf ab, ein Zielobjekt in eine neutrale Haltung zu bewegen.
Disalignment (Auseinanderdriften) ziele darauf ab, die Einheit eines Bündnisses zu schwächen, ohne dessen vollständigen Zusammenbruch herbeizuführen.
Prealignment (Vorab-Ausrichtung) diene dazu, die Bildung einer Koalition gänzlich zu verhindern.
„Auch wenn diese Konzepte akademisch anmuten mögen, spielen sie in der kanadischen Politikgestaltung eine aktive Rolle“, sagte Nagy. „In Zeiten verschärfter Spannungen zwischen Kanada und den USA hat Peking Ottawa geschickt mit dem Versprechen einer ‚strategischen Partnerschaft‘ angelockt – eine Realignment-Taktik wie aus dem Lehrbuch.“
Geht Carney in Pekings Falle?
Kanadas Premier Carney verwendete den Begriff „strategische Partnerschaft“ während seines Besuchs in Peking im Januar und erklärte, dies verschaffe Kanada eine gute Position für die „neue Weltordnung“. Einige Tage später kritisierte Carney auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos indirekt die Politik Washingtons. Er ermutigte „Mittelmächte“ dazu, sich gegen „Großmächte“ zusammenzuschließen, womit er offenbar die Vereinigten Staaten und China meinte. Trump kritisierte Carney am nächsten Tag wegen dieser Rede und zog seine Einladung an ihn zurück, dem von ihm neu gegründeten „Board of Peace“ beizutreten.
Kanadas Premierminister Mark Carney hält am 20. Januar 2026 während der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos eine Rede. Tage zuvor war Carney zu einem Staatstreffen bei Xi Jinping in Peking.
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Nagy fügte hinzu, dass die Zurückhaltung Kanadas, diplomatische oder materielle Unterstützung für amerikanische Militäraktionen im Nahen Osten zu leisten – insbesondere in der Straße von Hormus –, ein klares Beispiel für Dealignment und Disalignment darstelle.
Nagy wies zudem auf Kanadas verzögerte Reaktion auf ausländische Einmischung sowie auf die niedrigen Verteidigungsausgaben hin. Diese Faktoren spielten Pekings Prealignment-Zielen in die Hände, indem sie die nationale Sicherheit Kanadas schwächen und das Land von seinem engsten Verbündeten entfremden.
„Indem Ottawa unsere militärischen und nachrichtendienstlichen Fähigkeiten vernachlässigt, versäumt es, ein glaubwürdiger Verteidigungspartner zu sein, und verhindert so die Entstehung einer stärkeren nordamerikanischen Sicherheitskoalition“, schrieb der Professor.
Propaganda und Desinformation
Laut Nagy sind Desinformation, Propaganda und auf die Diaspora ausgerichtete Narrative Chinas bevorzugte Mittel zur Umsetzung seiner Spaltungsstrategien. Diese stellen legitime Kritik an der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) als rassistische Diskriminierung dar, um die Loyalität der chinesischen Diaspora gegenüber Kanada zu schwächen.
Zu den weiteren Spaltungstaktiken der KPCh gehören die Darstellung Pekings als zuverlässige Handelsalternative zu den Vereinigten Staaten und die Verhinderung westlicher Absprachen in Bezug auf Zölle.
Ein Beispiel hierfür sei: Als Ottawa 2024 eine ähnliche Strategie wie Frankreich verfolgte, indem es Zölle auf chinesische Elektrofahrzeuge verhängte, reagierte Peking mit eigenen Zöllen auf kanadischen Raps und Schweinefleisch, so Nagy. Als Carney 2026 die Abgabe auf Elektrofahrzeuge zurücknahm, lockerte Peking daraufhin den Druck im Agrarbereich.
US-Präsident Donald Trump, Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum und Kanadas Premierminister Mark Carney bei der Verleihungszeremonie für das Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 zwischen Spanien und Argentinien im New York/New Jersey Stadium in East Rutherford am 19. Juli 2026.
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Empfehlungen
Laut Nagy will Peking, dass sich die Kanadier auf grenzüberschreitende Streitigkeiten und die „konfrontative Politik“ des Weißen Hauses konzentrieren, um von Kanadas tatsächlichen strategischen Kerninteressen abzulenken.
„Wenn wir den parteipolitischen Lärm beiseite lassen, ist die strukturelle Realität unbestreitbar“, sagte Nagy. „Kanadier und Amerikaner […] leben, arbeiten und regieren sich auf grundlegend ähnliche Weise. Unsere politischen Entscheidungen müssen diese Realität widerspiegeln, und wir dürfen uns nicht durch ausländische Einmischung vom Gegenteil überzeugen lassen.“
Nagy schlägt vor, dass Kanada und die Vereinigten Staaten ihre Rhetorik mäßigen und sich darauf konzentrieren sollten, Handelsstreitigkeiten hinter verschlossenen Türen beizulegen, um zu verhindern, dass Peking öffentliche Meinungsverschiedenheiten für Desinformation nutzt.
Er empfahl außerdem, dass Kanada im Falle eines zunehmenden amerikanischen Protektionismus eine Diversifizierung des Handels durch „Friend-Shoring“ mit Demokratien im indopazifischen Raum wie Japan und Südkorea anstreben sollte, anstatt sich China zuzuwenden.
Zu den weiteren von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen gehören eine bessere Finanzierung des kanadischen Militärs sowie eine stärkere Fokussierung auf die Verteidigung des eigenen Luftraums und der arktischen Gebiete, um ausländischen Einfluss zu verhindern.
Frank Brettschneider: Laut Studie kann in Deutschland nicht von Demokratie-Müdigkeit die Rede sein. (Symbolbild) - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Eine deutliche Mehrheit der Deutschen wünscht sich einer Studie zufolge einen „ernsthaften Dialog“ zwischen Politik und Bevölkerung, bevor wichtige politische Entscheidungen getroffen werden. Knapp zwei Drittel bevorzugen zwar eine repräsentative Demokratie, wie aus der am Donnerstag, den 10. September, von der Universität Hohenheim veröffentlichten Umfrage für den Demokratie-Monitor 2026 hervorgeht. Sie wollen aber trotzdem, dass gewählte Politiker die Bürger anhören und deren Empfehlungen beachten.
Etwa 30 Prozent der Befragten bevorzugten dagegen direkt-demokratische Entscheidungen, bei denen die Bürger selbst über wichtige politische Fragen abstimmen. Laut Umfrage plädieren dabei 14 bis 16 Prozent dafür, wichtige Entscheidungen direkt von der Bevölkerung treffen zu lassen.
Weitere 13 bis 17 Prozent wollen eine direkt-demokratische Variante, die um einen vorangehenden Dialog ergänzt wird. Nur fünf bis 14 Prozent wünschen eine repräsentative Demokratie ganz ohne vorherigen Dialog.
„Die Bürger wollen gar nicht unbedingt selbst entscheiden. Sie wollen aber transparent und verlässlich informiert werden und mitreden können“, ordnete Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim die Ergebnisse ein. Befragt wurden im August bundesweit 4059 Menschen durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa.
Unterschiede zwischen den Parteien
Über alle Parteien hinweg bevorzugten die Befragten laut Studie dabei eine repräsentative Demokratie mit Dialog-Elementen. Nur AfD-Anhänger zogen zu 60 Prozent direkt-demokratische Varianten vor. Je unzufriedener Menschen mit der Politik seien, desto eher sprächen sie sich für direkt-demokratische Varianten aus, erklärte Brettschneider.
Unzufriedenheit mit Beteiligungsmöglichkeiten
Bislang seien auf Bundesebene allerdings nur zehn Prozent der Befragten mit den Beteiligungsmöglichkeiten zufrieden. 56 Prozent waren dagegen unzufrieden und 34 Prozent geteilter Meinung. Auf Landesebene waren ebenfalls nur 15 Prozent zufrieden, auf kommunaler Ebene waren es 38 Prozent.
Trotz Interesses an mehr Dialogmöglichkeiten gaben nur 40 Prozent der Befragten an, sich aktiv daran beteiligen zu wollen. Weitere 40 Prozent wollten den Verlauf solcher Dialoge lediglich verfolgen, 20 Prozent hatten gar kein Interesse.
„Damit sich Menschen an Politik beteiligen, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein. Sie müssen wollen, sie müssen können und sie müssen gefragt werden“, erklärt Brettschneider. Auf Basis der Ergebnisse könne in Deutschland nicht von einer Demokratie-Müdigkeit die Rede sein.
Zudem gaben 39 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zehn Jahren an einem Beteiligungsverfahren teilgenommen zu haben, meist auf kommunaler Ebene.
Wahlen bleiben wichtigste Form der Beteiligung
Neben der dialogischen Bürgerbeteiligung sieht die Studie vor allem die Wahlteilnahme (72 Prozent) oder politische Äußerungen am Arbeitsplatz oder im Freundeskreis (69 Prozent) als wesentliche Formen politischen Engagements. 66 Prozent beteiligten sich zudem an Unterschriftensammlungen.
35 Prozent gaben an, in den vergangenen zehn Jahren an einer genehmigten Demonstration teilgenommen zu haben.
Etwa ein Viertel der Befragten bestätigte zudem, bereits einen Politiker in der eigenen Gemeinde kontaktiert zu haben. Jeweils 15 Prozent suchten das Gespräch zu Landtags- oder Bundestagsabgeordneten. (afp/red)
(L–R) Die Spitzenkandidatin des BSW für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Claudia Wittig, die Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Susan Sziborra-Seidlitz, die Spitzenkandidatin der FDP, Lydia Hueskens, der Spitzenkandidat der SPD, Armin Willingmann, die Spitzenkandidatin der Linken, Eva von Angern, der Spitzenkandidat der AfD, Ulrich Siegmund, sowie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze. - Foto: Ronny HARTMANN / AFP via Getty Images
Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.
Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund
Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.
Thema „Brandmauer“
Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“
Kitas und Kommunen
Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.
Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge
Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin
Zu wenig Inklusion?
Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“
Schulpflicht oder Hausunterricht?
Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.
Drohnenforschung an Unis
Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“
Leere Gasspeicher
Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“
AfD muss von Polizei geschützt werden
Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.
Migrant besorgt, AfD könne zur Diktatur führen
Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.
Jüngste Umfragewerte
Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
(L–R) Die Spitzenkandidatin des BSW für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Claudia Wittig, die Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Susan Sziborra-Seidlitz, die Spitzenkandidatin der FDP, Lydia Hueskens, der Spitzenkandidat der SPD, Armin Willingmann, die Spitzenkandidatin der Linken, Eva von Angern, der Spitzenkandidat der AfD, Ulrich Siegmund, sowie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze. - Foto: Ronny HARTMANN / AFP via Getty Images
Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.
Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund
Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.
Thema „Brandmauer“
Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“
Kitas und Kommunen
Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.
Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge
Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin
Zu wenig Inklusion?
Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“
Schulpflicht oder Hausunterricht?
Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.
Drohnenforschung an Unis
Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“
Leere Gasspeicher
Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“
AfD muss von Polizei geschützt werden
Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.
Syrer an AfD: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.
Jüngste Umfragewerte
Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
(L–R) Die Spitzenkandidatin des BSW für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Claudia Wittig, die Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Susan Sziborra-Seidlitz, die Spitzenkandidatin der FDP, Lydia Hueskens, der Spitzenkandidat der SPD, Armin Willingmann, die Spitzenkandidatin der Linken, Eva von Angern, der Spitzenkandidat der AfD, Ulrich Siegmund, sowie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze. - Foto: Ronny HARTMANN / AFP via Getty Images
Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.
Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund
Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.
Thema „Brandmauer“
Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“
Kitas und Kommunen
Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.
Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge
Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin
Zu wenig Inklusion?
Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“
Schulpflicht oder Hausunterricht?
Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.
Drohnenforschung an Unis
Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“
Leere Gasspeicher
Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“
AfD muss von Polizei geschützt werden
Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.
Syrer an AfD: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.
Jüngste Umfragewerte
Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
Julia Klöckner (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Zum 65. Jahr des Mauerbaus hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) vor Gefahren für die Demokratie gewarnt. „Gerade für junge Menschen, für die die DDR immer weiter in die Geschichte rückt, müssen wir diese Erinnerung wachhalten“, erklärte die CDU-Politikerin am Mittwoch.
Die „Freiheitsideen“, die 1989 zum Fall der Berliner Mauer führten, seien „in Gefahr – nicht durch Stacheldraht, sondern durch Gleichgültigkeit und Desinteresse.“
„Die Entscheidung für Freiheit und Demokratie muss jede Generation neu treffen“, mahnte Klöckner. „Es sind keine gegebenen Zustände. Dafür entscheidet man sich, für die Unfreiheit nicht.“
Die Bundestagspräsidentin rief dazu auf, die besonderen Erfahrungen der Ostdeutschen mit der deutschen Teilung und der darauf folgenden Vereinigung zu respektieren. „Für Ostdeutsche änderte sich mit der Einheit alles“, erklärte sie. „Manche Erfahrungen wirken bis heute nach. Wer sie verstehen will, muss bereit sein, zuzuhören.“
Der Mauerbau durch die damalige DDR-Führung sei „das Ergebnis eines Staates“ gewesen, „in dem ein totalitärer Herrschaftsanspruch größer wurde als die Menschen“. Die Mauer sei „zum Sinnbild der Unmenschlichkeit geworden, in dem der einzelne Mensch seinen Wert verloren hatte“.
Klöckner sprach vom „staatlichen Terror des SED-Regimes“, der nach dem Mauerbau „immer effizienter und menschenfeindlicher“ geworden sei. „Misstrauen wurde zur Staatsdoktrin – die Zersetzung politischer Gegner zum Herrschaftsinstrument.“
Mit dem Bau der Berliner Mauer war am 13. August 1961 begonnen worden. Das Bauwerk und weitere Sperranlagen entlang der innerdeutschen Grenze trennten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR 28 Jahre lang. Am 9. November 1989 fiel die Mauer, ein knappes Jahr später folgte die Wiedervereinigung. (afp/red)
Bleiben Wählerstimmen durch die Fünf-Prozent-Hürde ungehört? - Foto: Jens Schlueter/Getty Images
In Kürze:
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.
Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.
Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images
Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten
Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
BSW-Logo am 06.12.2025
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Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung
Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.
Entscheidung über Reform bleibt offen
Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
Die Bundesregierung stellt bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit – unter anderem für Neubauten, Umbauten und die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.
Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.
Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen
Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron begrüßt US-Außenminister Marco Rubio vor einem Treffen im Élysée-Palast. Mit dabei sind US-Sondergesandter Steve Witkoff (Mitte) und Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot. - Foto: Ludovic Marin/ AFP via Getty Images
In Kürze:
Die USA stellen bis zu fünf Millionen US-Dollar für ausgewählte europäische Organisationen bereit.
Gefördert werden Projekte zur Meinungsfreiheit, Migration, nationaler Souveränität und „Lawfare“.
Friedrich Merz kritisiert mögliche Einflussversuche auf europäische Politik und Wahlen.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will ausgewählte Organisationen in Europa mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen insgesamt fünf Millionen US-Dollar an Gruppen fließen, die sich mit Themen wie Meinungsfreiheit, nationaler Souveränität, Migration und Zensur befassen und damit Anliegen vertreten, die nach Ansicht Washingtons den gemeinsamen westlichen Werten entsprechen.
Das Außenministerium kündigte das Förderprogramm am 13. Juli an. Unterstützt werden sollen Organisationen, die sich mit „Herausforderungen in den Bereichen nationale Souveränität, Migration, Zensur und Lawfare (Rechtskriegführung) im Einklang mit unserer gemeinsamen politischen Philosophie, Rechtsordnung und dem westlichen Erbe“ beschäftigen.
Trump-Regierung nennt Förderschwerpunkte
US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance und weitere hochrangige US-Regierungsvertreter haben in den vergangenen Monaten wiederholt ihre Sorge über gesellschaftliche Entwicklungen in Europa geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen eine aus ihrer Sicht zu hohe Zuwanderung sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Fördergelder an zwei oder drei Organisationen vergeben werden. Der größte Empfänger könnte dabei bis zu drei Millionen US-Dollar erhalten.
In der Ankündigung verweist das Außenministerium auf eine Rede von Außenminister Marco Rubio auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort erklärte er, die transatlantischen Beziehungen müssten gestärkt werden, um „moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit“ gemeinsam zu bewältigen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Seit Jahrhunderten basiert die transatlantische Partnerschaft auf einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität. Europäische Regierungen entfernen sich jedoch zunehmend von diesen Grundlagen – durch übermäßige Eingriffe supranationaler Bürokratien und parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen konzentrieren, welche demokratischen Entscheidungen weniger rechenschaftspflichtig sind.“
US-Außenminister Marco Rubio hält am 14. Februar 2026 auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz in München eine Grundsatzrede.
Foto: Johannes Simon/Getty Images
Kritik an Europas Regulierung
In der Mitteilung erhebt das US-Außenministerium schwere Vorwürfe gegen europäische Regierungen und supranationale Institutionen. Diese würden staatliche Macht nutzen, um grundlegende Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung zu untergraben – etwa durch weit gefasste Gesetze gegen Hassrede und Regelungen für Online-Inhalte, die nach Ansicht Washingtons die Meinungsfreiheit einschränken und politische Beteiligung erschweren.
Zugleich greift die Erklärung die Kritik der Trump-Regierung am sogenannten „Lawfare“ auf. Darunter versteht sie die gezielte Nutzung von Rechtssystemen zu politischen Zwecken. Politisch motivierte Strafverfahren, sogenannte SLAPP-Klagen, Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung und behördliche Sanktionen gegen abweichende Meinungen würden demnach zunehmend eingesetzt, um Meinungsfreiheit und gesellschaftliches Engagement einzuschränken.
Nach Auffassung des Außenministeriums entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung: Einzelpersonen und Organisationen könnten aus Angst vor langwierigen oder kostspieligen Gerichtsverfahren davon abgehalten werden, ihre Ansichten öffentlich zu äußern – selbst dann, wenn Vorwürfe letztlich unbegründet seien.
Darüber hinaus behauptet das Außenministerium, Medienaufsichtsbehörden würden unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ eingesetzt, um Medien mit abweichenden Positionen zu untersuchen oder zu sanktionieren. Dies untergrabe nach Ansicht Washingtons den unabhängigen Journalismus und die demokratische Rechenschaftspflicht.
„Eine Auslöschung der Zivilisation“: Warnung vor Europas Entwicklung
In ihrer im vergangenen Jahr veröffentlichten nationalen Sicherheitsstrategie fordert die Trump-Regierung dazu auf, „Widerstand zu fördern“ gegen den politischen Kurs, den Europa nach ihrer Einschätzung derzeit einschlägt.
Das Strategiepapier warnt, Europa laufe aufgrund von Massenmigration, sinkenden Geburtenraten und dem Verlust nationaler Souveränität an der Europäischen Union Gefahr, eine „Auslöschung der Zivilisation“ zu erleben. Sollte dieser Kurs fortgesetzt werden, werde Europa in „20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein“, heißt es in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Dokument.
Weiter heißt es: „Es ist daher keineswegs offensichtlich, ob bestimmte europäische Länder künftig noch über ausreichend starke Volkswirtschaften und Streitkräfte verfügen werden, um verlässliche Verbündete zu bleiben.“
Zudem erklärt die Trump-Regierung: „Wir wollen, dass Europa europäisch bleibt, sein zivilisatorisches Selbstvertrauen zurückgewinnt und seinen gescheiterten Fokus auf regulatorische Überregulierung aufgibt.“
Kritik übt Washington auch an europäischen Regelungen für das Internet, darunter am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union und am britischen Online Safety Act. Nach Auffassung der US-Regierung schränken diese Vorschriften die Meinungsfreiheit ein – insbesondere bei Kritik an der Einwanderungspolitik – und belasten zugleich amerikanische Technologieunternehmen mit umfangreichen Auflagen.
Befürworter der Gesetze halten dagegen, dass sie notwendig seien, um Hassrede sowie Falsch- und Desinformation im Internet wirksam zu bekämpfen.
Merz warnt vor möglicher Einflussnahme
US-Präsident Trump und führende Mitglieder seiner Regierung haben sich wiederholt öffentlich für europäische Politiker und Parteien ausgesprochen, die ihre politischen Ansichten teilen. Genannt werden unter anderem der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sowie die Alternative für Deutschland (AfD).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 15. Juli die Sorge, die Trump-Regierung könnte sich in den deutschen Wahlkampf einmischen. Nach der Ankündigung des Förderprogramms erklärte er auf einer Pressekonferenz: „Wir unsererseits mischen uns nicht in amerikanische Wahlen ein. Umgekehrt möchte ich nicht, dass die amerikanische Regierung oder regierungsnahe Institutionen sich in deutsche Wahlen einmischen.“
Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach Angaben des US-Außenministeriums können sich Einzelpersonen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen um die Fördergelder bewerben. Politische Parteien sind von dem Programm ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, stellte die Initiative bereits während einer Europareise im Februar vor. Ziel sei es, „die Meinungsfreiheit in den westlichen Demokratien zu fördern – und genau das wird meine Vergabe von Fördermitteln unterstützen“.
Rogers betonte zudem, die US-Regierung setze sich „mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit“ ein. Ohne freie Meinungsäußerung gebe es keine Selbstverwaltung und keine demokratische Willensbildung, da unterschiedliche Standpunkte öffentlich vertreten werden müssten.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im ZDF-Sommerinterview, dass es in Deutschland eine Krise des Vertrauens in die Demokratie als Ganzes gebe. Die Koalition arbeite daran, aus dieser Krise herauszukommen. Woran sich diese Krise zeigt und welche Verantwortung für ihre Entstehung die Politik bzw. die Regierung selbst trägt, wollte Epoch Times in der Regierungspressekonferenz wissen.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026. - Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
In Kürze:
Neue Dokumente zu mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme auf US-Wahlen veröffentlicht.
Berichte nennen China, Cyberaktivitäten und den Zugriff auf Wählerdaten.
Untersuchungen zu Wahlregistrierungen und Sicherheitsfragen werden fortgesetzt.
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Mit der Freigabe bislang geheimer Dokumente hat US-Präsident Donald Trump eine neue Debatte über ausländische Einflussnahme auf US-Wahlen ausgelöst. Die am 16. Juli veröffentlichten Unterlagen befassen sich mit mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2020 und enthalten Berichte über chinesische Cyberaktivitäten, Wählerdaten sowie den Umgang amerikanischer Geheimdienste mit entsprechenden Erkenntnissen.
Die teilweise stark geschwärzten Dateien wurden auf einer neuen Plattform des Weißen Hauses zur Wahlintegrität veröffentlicht. Sie behandeln unter anderem die Beschaffung und Nutzung amerikanischer Wählerdaten durch China, mögliche Schwachstellen elektronischer Wahl- und Stimmzählungssysteme, Ermittlungen zu Wählerregistrierungen in Michigan sowie Fragen zu Nichtbürgern in staatlichen Wählerverzeichnissen.
Nach Angaben der veröffentlichten Geheimdienstunterlagen untersuchten Analysten mögliche Aktivitäten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), darunter das Sammeln umfangreicher persönlicher Daten amerikanischer Bürger, Cyberaktivitäten gegen US-Ziele und Versuche, die öffentliche Wahrnehmung politischer Themen zu beeinflussen.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Chinesische Cyberaktivitäten im Fokus
Ein neu freigegebener CIA-Vermerk aus dem Juli 2020, der Erkenntnisse des Federal Bureau of Investigation (FBI) und der National Security Agency (NSA) enthält, beschreibt mutmaßliche Aktivitäten chinesischer Cyberakteure gegen hochrangige US-Vertreter. Demnach standen persönliche E-Mail-Konten von Personen aus dem Umfeld des Präsidenten, der Exekutive, des Kongresses und der Bundesjustiz im Fokus möglicher Ausspähversuche.
Die Unterlagen legen zudem dar, dass mit der Kommunistischen Partei Chinas verbundene Cyberakteure umfangreiche wahlbezogene Informationen aus verschiedenen US-Quellen sammelten. Dazu gehörten Datenbanken, Meinungsforschungsunternehmen, politische Organisationen, Wahlkampagnen und gemeinnützige Einrichtungen.
Nach Angaben des Berichts wurden dabei Informationen von mehr als 204 Millionen Amerikanern erfasst. Ein erheblicher Teil dieser Daten stammte aus Informationen, die öffentlich zugänglich und zum Herunterladen verfügbar waren.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Berichte über Einfluss auf die US-Wahl
Ein separater Bericht des National Intelligence Council kommt zu dem Schluss, dass Peking seine Cyberaktivitäten im Zusammenhang mit den US-Wahlen 2020 ausgeweitet habe. Demnach führten mit China verbundene Akteure gezielte Eindringversuche gegen Unternehmen des privaten Sektors durch, um Informationen über US-Politikkandidaten, Wahlkampagnen, Spender und Wählerdaten zu sammeln.
Nach Einschätzung der Geheimdienstanalysten umfassten die chinesischen Einflussmaßnahmen verschiedene Instrumente – darunter öffentliche Botschaften, sich entwickelnde verdeckte Online-Aktivitäten, diplomatische Einflussnahme und den Einsatz wirtschaftlicher Druckmittel.
Gleichzeitig stellten die Analysten fest, dass die KPCh offenbar auf die Nutzung ihrer „aggressivsten Optionen“ zur direkten Beeinflussung oder Störung der Wahl verzichtete. Als mögliche Gründe nannten sie die Sorge vor politischen Gegenreaktionen sowie das Interesse Pekings, die bilateralen Beziehungen nach der Wahl zu stabilisieren.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA
Vorwürfe um gefälschte Führerscheine
Ein unbearbeiteter FBI-Geheimdienstbericht beschreibt die Aussagen einer Quelle, wonach die KPCh Zehntausende gefälschte US-Führerscheine hergestellt und in die Vereinigten Staaten gebracht haben soll. Der Quelle zufolge sollten die gefälschten Dokumente dazu dienen, chinesischen Studenten und Einwanderern mit Nähe zur KPCh eine Teilnahme an der US-Präsidentschaftswahl zu ermöglichen.
Weitere Dokumente aus dem veröffentlichten Berichtspaket zeigen Diskussionen innerhalb von Geheimdienstkreisen über den Umgang mit Berichten zu möglichen Wahlproblemen. Dabei ging es um die Frage, ob bestimmte Verbindungen und Zusammenhänge im Zusammenhang mit ausländischer Einflussnahme öffentlich stärker thematisiert oder zurückhaltender dargestellt werden sollten.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
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Kritik an Geheimdiensten
„Dies ist ein sehr gutes Beispiel – aber bei Weitem nicht das einzige – für ein Problem, auf das ich seit dem Sommer hingewiesen habe: dass die [Geheimdienstgemeinschaft] aus nicht sachlichen Gründen darauf verzichtet, Verbindungen zu Wahlen ausdrücklich zu benennen“, schrieb ein nicht namentlich genannter Geheimdienstmitarbeiter in einer E-Mail.
Die Nachricht entstand, nachdem Erkenntnisse bekannt geworden waren, wonach China an Aktivitäten zur Einflussnahme auf den US-Wahlprozess beteiligt gewesen sein soll. Der Verfasser kritisierte dabei den Umgang innerhalb der Geheimdienststrukturen mit entsprechenden Hinweisen und stellte die Frage, ob bestimmte Verbindungen zur Wahl bewusst weniger hervorgehoben wurden.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
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Gesellschaftliche Spannungen gezielt genutzt
Untersuchungen zufolge gab es Versuche, Einfluss auf die politische Debatte in den Vereinigten Staaten zu nehmen, indem gesellschaftliche Spannungen verstärkt und bestehende Konflikte innerhalb der Bevölkerung genutzt wurden. Dabei ging es unter anderem um Themen wie Einwanderung, soziale Ungleichheiten und regierungskritische Protestbewegungen.
Ein neu veröffentlichter Bericht des National Intelligence Council beschreibt Einschätzungen, wonach chinesische Akteure gesellschaftliche Spannungen in den Vereinigten Staaten, insbesondere im Zusammenhang mit Rassenkonflikten, als möglichen Einflussfaktor im Wahlkampf betrachtet hätten. Zudem wird der Verdacht genannt, dass Mitarbeiter eines regierungsnahen chinesischen Technologieunternehmens eine Kampagne unterstützt haben könnten, die darauf abzielte, verdeckt Proteste und Spannungen gegen die US-Regierung zu verstärken.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
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Einfluss über soziale Medien
Laut einem der veröffentlichten Dokumente wurden gezielte Maßnahmen eingesetzt, um bestimmte Botschaften und Themen in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Dabei sollen soziale Medienplattformen wie TikTok, Facebook, Twitter und YouTube sowie weitere Online-Kanäle genutzt worden sein, um öffentliche Diskussionen und Wahrnehmungen zu beeinflussen.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
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Weitere Staaten im Visier
Direkte Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas konnten den Angaben zufolge nicht eindeutig nachgewiesen werden. Geheimdienstanalysten kamen jedoch zu der Einschätzung, dass Teile des chinesischen Regimes zumindest von der beschriebenen Kampagne gewusst und diese geduldet haben könnten. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass einzelne staatliche Stellen die Aktivitäten unterstützt, angeordnet oder selbst durchgeführt haben.
Weitere Berichte befassen sich mit den Fähigkeiten ausländischer Akteure, die Sicherheit und Integrität von US-Wahlsystemen zu gefährden. Dabei werden unter anderem China, Iran, Nordkorea, Russland und Venezuela als Staaten genannt, deren Aktivitäten oder technische Möglichkeiten im Zusammenhang mit möglichen Einfluss- und Cyberoperationen untersucht wurden.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
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Trump fordert neue Ermittlungen
Vor der Veröffentlichung der Dokumente erklärte Donald Trump während einer landesweit ausgestrahlten Veranstaltung: „Jahrelang wurden die Amerikaner dreist über die Sicherheit unserer Wahlinfrastruktur belogen.“
Mit dieser Aussage kritisierte Trump den bisherigen Umgang mit der Sicherheit elektronischer Wahlsysteme und stellte die bisherigen Einschätzungen zur Widerstandsfähigkeit der US-Wahlinfrastruktur infrage.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
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Ermittlungen in Michigan
Zu den veröffentlichten Unterlagen gehören auch Dokumente über Ermittlungen zu Wählerregistrierungen im Bundesstaat Michigan. Darin enthalten sind FBI-Akten zu einer Razzia im Jahr 2020 in der Stadt Muskegon, die im Zusammenhang mit Vorwürfen mutmaßlich betrügerischer Wählerregistrierungen durchgeführt wurde.
Trump ordnete auf Grundlage der neu veröffentlichten Unterlagen weitere Untersuchungen auf Bundesebene an. Sollten sich strafrechtlich relevante Verstöße bestätigen, sollen die zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.
Ein weiterer Teil der freigegebenen Unterlagen betrifft die Überprüfung von Wählerverzeichnissen durch das US-Heimatschutzministerium. Demnach identifizierte die Behörde in den Wählerlisten kooperierender Bundesstaaten rund 278.000 Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie keine US-Staatsbürger sind.
Aus den Dokumenten geht außerdem hervor, dass Wahlbehörden in Kalifornien, Pennsylvania, New Jersey und Nevada über die Ergebnisse informiert wurden. Darin wird die mögliche Teilnahme von Nichtbürgern an Wahlen als „ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit“ bezeichnet und auf die Notwendigkeit entsprechender Prüfungen hingewiesen.
Mit der Veröffentlichung der Unterlagen rückt die Debatte über Wahlsicherheit, ausländische Einflussnahme und den Umgang der US-Geheimdienste mit entsprechenden Erkenntnissen erneut in den Fokus. Welche politischen oder rechtlichen Folgen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Minister Alois Rainer will das Heimatgefühl in allen Regionen stärken. - Foto: Sven Kaeuler/dpa
Wenn die Bäckerei oder eine Arztpraxis in der Nähe schließen, sorgt das bei vielen für Frust – teils auch ganz generell über die Politik und was das Vertrauen in ein funktionierendes Land angeht. Die Bundesregierung will Problemen vor Ort besser auf die Spur kommen und so auch das Heimatgefühl stärken.
„Unsere Heimat gehört denen, die sich um das Miteinander kümmern, nicht denen, die das Gegeneinander organisieren“, sagte Minister Alois Rainer bei der Vorstellung einer „Heimat-Agenda“ im brandenburgischen Chorin.
Das Agrarressort des CSU-Politikers ist in der schwarz-roten Regierung mit für Heimatpolitik zuständig, und das soll künftig auch noch klarer sichtbar werden. Rainer stellte dafür eine Agenda mit dem Titel „Miteinander ist es Heimat“ vor, die vor allem mehr Vor-Ort-Präsenz und Dialog verspricht.
„Wir gehen dorthin, wo man uns braucht, etablieren verbindliche Formate und gehen dann direkt in die Umsetzung“, sagte Rainer. Denn Heimat sei am stärksten, wenn Menschen konkret erleben, dass sie Dinge so gestalten können, wie sie es auch brauchen.
Regelmäßige Dialoge geplant
Kern der Agenda sollen regelmäßige „Heimat-Dialoge“ des Ministeriums gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Partnern sein. Ergänzend soll ein „Heimatreport“, eine repräsentative Umfrage, Ansichten und Handlungsfelder ermitteln.
Ein neuer „Bundespreis Heimat“ soll Menschen und Initiativen auszeichnen, die sich besonders für das Miteinander engagieren. Auch eine weitere Förderung der regionalen Wirtschaft steht mit im Blick.
Zusätzliches Geld stellte Rainer angesichts angespannter Haushalte nicht in Aussicht. Fördermittel sollten aber mehr in der Breite wirken, statt dass man etwas für jedes Projekt einzeln erkämpfen müsse. Und der Blick für Lösungen von Alltagsproblemen solle Querschnittsaufgabe der ganzen Regierung sein.
„Wir verteidigen das Miteinander“
Dabei wird deutlich, dass es in Zeiten der Krisen und Umbrüche auch um ein Signal für mehr Zusammenhalt und Zuversicht gehen soll. „Wir brauchen wieder gemeinsame Ziele, Wertschätzung und auch Optimismus“, sagte Rainer. Und formulierte als Versprechen: „Wir hören zu. Wir nehmen die Lebenswirklichkeit vor Ort sehr ernst. Wir stärken die Menschen, die anpacken. Wir verteidigen das Miteinander gegen alle, die nur spalten und schlechtreden wollen.“
Angesprochen auf hohe Stimmanteile gerade in ländlichen Regionen für die AfD, die teils auch auf das Motiv der Heimat setzt, meinte der CSU-Politiker, das sei „kein geschützter Begriff für die Bundesregierung“. Und betonte zugleich: „Ich habe mit Sicherheit keine Angst vor der AfD.“ Wichtig sei, die vielen Dinge nach vorne zu stellen, die positiv laufen. Da dürfe man sich nicht kirre machen lassen.
„Wunderbare Lernorte für Demokratie“
Vor der Vorlage seiner Agenda hatte Rainer ein paar Kilometer entfernt im 300-Einwohner-Ortsteil Serwest das Dorfgemeinschaftshaus besucht. In dem ehemaligen Schulgebäude wurde ihm eine Reihe von Aktivitäten vorgestellt – von einer Seniorengruppe und der freiwilligen Feuerwehr über Angebote für Yoga und Tischtennis bis zu einem Café.
Für das Obergeschoss, das noch saniert werden muss, werden Ideen gesammelt. Den Favoriten bekam der Minister auch zu hören: nämlich, dass dort eine Arztpraxis einziehen könnte.
Die Präsidentin des Deutschen Landfrauenverbands, Petra Bentkämper, die mit dabei war, stellte heraus, dass die Zahl freiwillig engagierter Menschen steige. Mit hoher Motivation, Verantwortung und oft auch notwendigem Pragmatismus gestalteten sie Zukunft in den Regionen.
„Und nebenbei sind unsere Vereine und Verbände ja auch wunderbare Lernorte für Demokratie.“ Es gehe aber nicht alles nur mit dem Ehrenamt. Bentkämper sagte, sie freue sich über eine gewisse neue Landlust. Aber immer noch verließen vor allem junge Frauen die ländlichen Räume – unter anderem auch aus dem Grund fehlender Bildungschancen.
Auch Städte solle in den Blick
Rainer präsentierte seine Agenda vor einem idyllischen Dorfteich im Grünen. Und in ländlichen Regionen leben laut Ministerium 57 Prozent der Menschen in Deutschland. Unter anderen mit vielen mittelständischen Firmen wird dort fast die Hälfte des Bruttosozialprodukts (47 Prozent) erwirtschaftet.
Nur ums Land gehen soll es aber nicht. „Wir werden natürlich genauso die urbanen Räume im Blick haben“, sagte Rainer. Wie für ihn sein Heimatort in Bayern ein Stück weit Heimat ist, seien es für viele etwa auch Berlin-Neukölln oder Berlin-Kreuzberg. (dpa/red)
Fast 100 Menschen aus verschiedenen ethnischen Gruppen protestieren am 1. Juli 2026 vor dem chinesischen Konsulat in Los Angeles gegen Chinas neues Gesetz zur ethnischen Einheit. Sie werfen der KPCh vor, damit Druck auf Kritiker im Ausland auszuüben und kulturelle Vielfalt einzuschränken. - Foto: Ma Shangen / The Epoch Times
In Kürze:
Chinas neues Gesetz stärkt laut Kritikern den Einfluss der KPCh auf ethnische Minderheiten und Kritiker weltweit.
Umstrittene Artikel könnten laut Gegnern auch Personen außerhalb Chinas betreffen.
Menschenrechtsorganisationen warnen vor Einschränkungen kultureller und politischer Freiheiten.
Chinas neues Gesetz zur ethnischen Einheit, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, sorgt international für wachsende Kritik. Abgeordnete, Menschenrechtsvertreter und Vertreter ethnischer Minderheiten warnen, dass das Gesetz Peking einen rechtlichen Rahmen geben könnte, um seinen politischen Einfluss auch außerhalb Chinas zu verstärken.
Das als „Gesetz zur Förderung von ethnischer Einheit und Fortschritt“ bekannte Regelwerk setzt die Vision von Xi Jinping, Führer der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), für eine „Gemeinschaft der chinesischen Nation“ in geltendes Recht um. Beobachter sehen darin jedoch weniger eine Förderung kultureller Vielfalt, sondern vielmehr den Versuch, politische und ideologische Einheit durchzusetzen. Sie befürchten, dass die weitreichenden Befugnisse der Kommunistischen Partei Chinas genutzt werden könnten, um gegen abweichende Meinungen vorzugehen.
Kritiker des Gesetzes, die mit der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times sprachen, warnen, dass die Folgen weit über Chinas Innenpolitik hinausreichen könnten. Ihrer Ansicht nach könnten mehrere Bestimmungen genutzt werden, um Druck auf Einzelpersonen und Organisationen im Ausland auszuüben, die Pekings Umgang mit ethnischen Minderheiten kritisieren oder sich für deren Rechte einsetzen.
Die Einführung des Gesetzes hat international deutliche Reaktionen ausgelöst. Dazu gehören eine parteiübergreifende Resolution im US-Repräsentantenhaus sowie Warnungen europäischer Politiker und Menschenrechtsorganisationen, die darin eine mögliche Bedrohung grundlegender Freiheiten innerhalb und außerhalb Chinas sehen.
Ausweitung von Pekings Einflussbereich
Während Peking das Gesetz als Maßnahme zur Förderung ethnischer Einheit und nationaler Geschlossenheit bezeichnet, sehen Gegner darin ein Instrument zur stärkeren Anpassung ethnischer Minderheiten an die Mehrheitsgesellschaft.
Besonders umstritten sind die Artikel 15 und 20. Artikel 15 schreibt die Förderung der standardisierten chinesischen Sprache in Wort und Schrift vor. Artikel 20 verpflichtet Familien dazu, Kinder zur Loyalität gegenüber der KPCh zu erziehen und untersagt Inhalte, die nach Ansicht der Behörden die ethnische Einheit gefährden könnten.
Artikel 62 stellt unter anderem die „Anstiftung“ oder „Unterstützung“ von Handlungen unter Strafe, die als schädlich für die ethnische Einheit eingestuft werden. Gegner der Regelung bemängeln, dass zentrale Begriffe unklar definiert seien und dadurch weit ausgelegt werden könnten.
Artikel 63 geht nach Ansicht von Kritikern noch weiter: Er ermöglicht es, auch ausländische Organisationen und Einzelpersonen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn Peking ihnen Aktivitäten im Zusammenhang mit „ethnischem Separatismus“ oder einer Gefährdung der ethnischen Einheit vorwirft. Da die Regelung keine eindeutige Begrenzung auf chinesische Staatsbürger oder das Staatsgebiet Chinas enthält, befürchten Beobachter darin einen Versuch, den rechtlichen Einfluss der KPCh über die Landesgrenzen hinaus auszudehnen.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das Konzept einer „Gemeinschaft der chinesischen Nation“, das Xi Jinping 2014 einführte und 2017 in die Parteiverfassung der KPCh aufgenommen wurde. Unter diesem Leitbild verfolgt Peking in Regionen wie Tibet, Xinjiang und der Inneren Mongolei eine Politik, die Kritiker als zunehmende sprachliche und kulturelle Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft bewerten.
Chinesische Dissidenten werfen der Führung in Peking vor, dadurch den Spielraum für Minderheitensprachen, religiöse Praktiken und eigenständige kulturelle Identitäten weiter einzuschränken. Das neue Gesetz fügt sich damit in einen größeren politischen Kurs unter Xi Jinping ein, der auf eine stärkere Kontrolle gesellschaftlicher und kultureller Bereiche abzielt.
Gesetz als Instrument politischer Kontrolle
Im vergangenen Jahrzehnt hat Peking eine Reihe von Gesetzen in den Bereichen nationale Sicherheit, Spionageabwehr, Cybersicherheit, Hongkong-Verwaltung und ausländische Sanktionen verabschiedet. Beobachter sehen darin eine Ausweitung der rechtlichen Befugnisse der Kommunistischen Partei Chinas und eine zunehmende Einschränkung des politischen Freiraums.
Das Gesetz zur ethnischen Einheit ist die jüngste Ergänzung dieses rechtlichen Rahmens. Besonders umstritten ist dabei die mögliche Anwendung über Chinas Staatsgrenzen hinaus.
Jiang Pinchao, ein in den USA lebender Herausgeber der „June 4th Poetry Collection“ (Gedichtsammlung zum 4. Juni) und Schriftsteller, dessen Werke von der Library of Congress (Kongressbibliothek) gesammelt wurden, sagte gegenüber der Epoch Times, dass es bei dem Gesetz weniger um die Verbindung der verschiedenen Volksgruppen Chinas gehe, sondern vielmehr um die Durchsetzung politischer Loyalität gegenüber der KPCh.
„Die KPCh akzeptiert nur eine einzige gemeinsame politische Identität“, sagte Jiang. „Es geht letztlich nicht um die Han-Chinesen oder eine andere ethnische Gruppe. Vielmehr geht es darum, eine Art ‚Partei-Identität‘ zu schaffen, bei der traditionelle Kulturen und historische Wurzeln durch Loyalität gegenüber der Partei ersetzt werden.“
Temtselt Shobshuud, Präsident der in Deutschland ansässigen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in der Inneren Mongolei, bezeichnete das Gesetz gegenüber der Epoch Times als „erzwungene Kontrolle und erzwungene Assimilation, verpackt in der Sprache des Rechts“.
Er verwies auf Entwicklungen in der Inneren Mongolei, wo die Kommunistische Partei Chinas in den vergangenen Jahren den Mandarin-Unterricht an Schulen deutlich ausgeweitet habe. Dies habe zu umfangreichen Protesten unter ethnischen Mongolen geführt. Die chinesischen Behörden reagierten darauf mit Verhaftungen und einer verstärkten Einschränkung kritischer Stimmen.
Eltern warten am 10. September 2020 vor einer Schule in Tongliao in der nördlichen chinesischen Region Innere Mongolei.
Foto: Noel Celis/AFP via Getty Images
Neue Phase der grenzüberschreitenden Repression
Nach Ansicht von Gegnern der Regelung liegt die größte Brisanz des neuen chinesischen Gesetzes zur ethnischen Einheit nicht in der Sprachpolitik oder der ideologischen Erziehung, sondern in den weitreichenden Befugnissen, die es den Behörden einräumen könnte. Aktivisten aus Tibet, Xinjiang, der Inneren Mongolei, Hongkong und der chinesischen Diaspora befürchten, dass das Gesetz als Grundlage für Überwachung, Einschüchterung, Druck auf Angehörige in China und Maßnahmen gegen Regierungskritiker im Ausland genutzt werden könnte.
Shobshuud erklärte, dass sich frühere Kontrollmaßnahmen der KPCh vor allem gegen Menschen innerhalb Chinas gerichtet hätten. Der Druck auf Kritiker im Ausland sei hingegen häufig verdeckt durch Überwachung, Drohungen oder Einflussversuche ausgeübt worden. Das neue Gesetz signalisiere laut Shobshuud jedoch eine offenere Ausweitung des politischen Anspruchs Pekings. Auch chinesische Gemeinschaften im Ausland und oppositionelle Stimmen außerhalb Chinas könnten dadurch stärker unter den Einfluss der Partei geraten.
„Das Gesetz nimmt etwas, das früher nur ein politisches Schlagwort war, und macht daraus ein rechtliches Instrument“, sagte er. „Viele Menschen sehen darin kein Gesetz zur Einheit, sondern ein Instrument der Unterdrückung.“
Joseph Shi, ein ehemaliger Stadtrat in Alberta, Kanada, und Demokratieaktivist, der nach den Protesten auf dem Tian’anmen-Platz 1989 in China inhaftiert war, sagte gegenüber der Epoch Times, das Gesetz solle offenbar auch Kritik aus dem Ausland an Pekings Umgang mit ethnischen Minderheiten und seiner Taiwan-Politik abschrecken. „Ein Ziel ist Einschüchterung“, sagte Shi. „Die Botschaft lautet, dass Menschen aufhören sollen, sich im Ausland zu äußern und die Gleichbehandlung von Minderheiten zu unterstützen.“
Shobshuud betonte, der Druck werde nicht nur ethnische Minderheiten treffen. „Nicht nur Tibeter, Uiguren und Mongolen werden diesen Druck spüren“, sagte er. „Auch chinesische und Hongkonger Demokratieaktivisten außerhalb Chinas werden zunehmend betroffen sein.“ Shi warnte davor, dass auch Bürger westlicher Staaten nicht automatisch geschützt seien. „Die KPCh hat bereits gezeigt, dass sie bereit ist, ausländische Staatsbürger festzuhalten, wenn sie glaubt, dass dies ihren politischen Interessen dient“, sagte er.
Als Beispiel nannte Shi die Inhaftierung der Kanadier Michael Kovrig und Michael Spavor im Jahr 2018 während eines diplomatischen Konflikts mit Peking. Er verwies außerdem auf indirekten Druck gegen Politiker und Aktivisten durch Familienangehörige und soziale Netzwerke. Kritiker Pekings in Kanada hätten demnach seit Langem die Sorge, dass Verwandte in Hongkong oder China wegen politischer Aktivitäten im Ausland unter Druck gesetzt werden könnten.
In Wahlbezirken mit großen chinesischsprachigen Gemeinschaften seien Politiker laut Shi zudem teilweise starkem Einfluss durch Gruppen ausgesetzt, die mit Peking verbunden seien – etwa durch Lobbyarbeit oder organisierte Gegenkampagnen bei Wahlen.
Bereitschaftspolizisten nehmen am 1. Juli 2020 in Hongkong einen Demonstranten fest, während sie eine Protestkundgebung gegen das neue Sicherheitsgesetz auflösen. Die Demonstration fand am 23. Jahrestag der Übergabe Hongkongs von Großbritannien an China statt.
Foto: Dale De La Rey/AFP via Getty Images
Einschüchterungskampagne
Shi, der in Kanada regelmäßig öffentlich die KPCh kritisiert, berichtete von einem Vorfall, den er als gezielten Einschüchterungsversuch bewertet. Seinen Angaben zufolge erhielt er einen Anruf von einem Mann, der sich als kanadischer Polizist ausgab und wegen einer angeblich gemeldeten Trunkenheitsfahrt (DUI) ermitteln wollte.
Der Anrufer kannte zahlreiche persönliche Details, darunter Shis Autokennzeichen, Fahrzeugmodell, Fahrzeugfarbe, seine ungefähre Heimroute und die Adresse seines Hauses. „Es klang wie ein echter Polizeibeamter“, sagte Shi. „Die Menge an Details machte den Anruf besonders beunruhigend.“
Nachdem Shi die örtliche Polizei kontaktiert hatte, wurde ihm nach eigenen Angaben bestätigt, dass keine DUI-Meldung vorlag und kein Beamter ihn angerufen hatte. Der Vorfall ereignete sich kurz nach seiner Rückkehr von einer öffentlichen Veranstaltung zu Hongkong am 1. Juli. Shi vermutet deshalb, dass der Anruf dazu diente, ihn einzuschüchtern und psychisch unter Druck zu setzen.
Shi berichtete außerdem von weiteren Vorfällen, die er als mögliche Versuche wertet, sein Geschäft unter Druck zu setzen. Diese Vorwürfe konnten von der Epoch Times nicht unabhängig überprüft werden. Shi räumte ein, dass er keinen direkten Beweis für einen Zusammenhang mit politischem Druck habe. Er erklärte jedoch, dass Zeitpunkt und Umstände aus seiner Sicht den Eindruck erweckten, eine Botschaft vermitteln zu sollen.
Das chinesische Konsulat in Toronto am 25. April 2023.
Foto: Andrew Chen/The Epoch Times
Internationale Kritik nimmt zu
Das neue Gesetz zur ethnischen Einheit der chinesischen Führung hat international deutliche Kritik von Abgeordneten und Menschenrechtsorganisationen ausgelöst.
In den USA forderten 14 Abgeordnete des Repräsentantenhauses am 30. Juni den Außenminister auf, die Gesetzgebung zu verurteilen. Sie warnten, dass das Gesetz Peking neue Möglichkeiten geben könnte, seine politische Ideologie über die Landesgrenzen hinaus durchzusetzen, gegen Menschen im Ausland – einschließlich in den USA – vorzugehen und die kulturellen sowie religiösen Rechte ethnischer Minderheiten in China weiter einzuschränken.
„Pekings Botschaft ist beunruhigend: Gebt euren Glauben auf, vergesst eure Sprache, gehorcht der Partei – oder ihr müsst mit Konsequenzen rechnen, sogar im Ausland“, sagte der republikanische Abgeordnete Chris Smith aus New Jersey gegenüber der Epoch Times. „Das ist keine Einheit. Das ist Unterdrückung – und es macht die Auslöschung kultureller und religiöser Identitäten zur offiziellen Politik.“
Auch Amnesty International äußerte Bedenken wegen der weit gefassten Formulierungen des Gesetzes.
Sarah Brooks, stellvertretende Regionaldirektorin der Organisation, erklärte, dass Menschen weltweit, die sich friedlich für die Rechte ethnischer Minderheiten in China einsetzen, möglicherweise beschuldigt werden könnten, die „ethnische Einheit“ zu untergraben.
„‚Einheit‘ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht ein friedliches Zusammenleben verschiedener Gemeinschaften, sondern politische und ideologische Anpassung an die Kommunistische Partei Chinas“, sagte Brooks. „Statt Vielfalt und Gleichheit zu schützen, verlangt das Gesetz Anpassung und Konformität.“
Der republikanische Abgeordnete Chris Smith aus New Jersey, Co-Vorsitzender der Congressional-Executive Commission on China, bei einer Anhörung auf dem Capitol Hill in Washington am 14. Mai 2026.
Foto: Madalina Kilroy/The Epoch Times
Gesetzgebung als Teil eines größeren Kontrollsystems
Shi sieht das neue Gesetz als Teil einer umfassenderen Veränderung in der Regierungsführung der KPCh, die sich nach Beginn des Handelskonflikts zwischen den USA und China im Jahr 2018 sowie nach den Demokratieprotesten in Hongkong 2019 verstärkt habe.
In dieser Zeit habe Peking die politische Konzepte von Xi Jinping zunehmend in Gesetze und nationale Sicherheitsmaßnahmen eingebunden. Dadurch seien rechtliche Instrumente geschaffen worden, mit denen ideologische Vorgaben durchgesetzt werden könnten, die zuvor hauptsächlich als Parteirichtlinien galten.
Jiang erklärte, viele dieser Gesetze verfolgten ein gemeinsames Ziel: Menschen durch Angst von Kritik abzuhalten. „Diese Gesetze wurden nicht geschaffen, um Bürger zu schützen“, sagte er. „Sie dienen dazu, die Partei zu schützen und Menschen zum Schweigen zu bringen.“
Er bezweifelte, dass ein chinesisches Inlandsgesetz rechtmäßig die Meinungsäußerungen und Überzeugungen von Menschen kontrollieren könne, die außerhalb Chinas leben. Den Versuch bezeichnete er als rechtlich fragwürdig und zugleich politisch aufschlussreich.
Für Beobachter wie Jiang liegt die Bedeutung des neuen Gesetzes daher weniger darin, ob Peking es weltweit tatsächlich durchsetzen kann. Entscheidend sei vielmehr die Botschaft dahinter: Die KPCh betrachte ethnische Identität, politische Loyalität und Äußerungen im Ausland zunehmend als Teil eines umfassenden Einflussbereichs der Partei.
Aktivisten rufen zu Widerstand und Wachsamkeit auf
Trotz ihrer Kritik an dem neuen Gesetz sind die befragten Aktivisten der Ansicht, dass seine unmittelbare Wirkung möglicherweise weniger rechtlicher als vielmehr psychologischer Natur sein könnte.
Jiang erklärte, Pekings Ziel bestehe darin, Kritik abzuschrecken, indem Unsicherheit darüber geschaffen werde, welche Folgen offener Widerstand gegen die Regierung haben könnte. „Das Wichtigste ist, sich nicht einschüchtern zu lassen“, sagte er. „Menschen im Ausland sollten weiterhin ihre Freiheiten nutzen. Wenn die KPCh versucht, diese Rechte außerhalb Chinas einzuschränken, sollten sie sich auf die rechtlichen Schutzmechanismen ihrer jeweiligen Länder verlassen.“
Shobshuud warnte, dass Schweigen Peking nur dazu ermutigen würde, seinen Einfluss weiter auszubauen. „Wenn Menschen glauben, die KPCh sei zu mächtig, um herausgefordert zu werden, und deshalb aufhören zu sprechen, dann ist genau das, was sie erreichen will“, sagte er. „Menschen in freien und demokratischen Gesellschaften haben die Möglichkeit und die Verantwortung, ihre Stimme zu erheben. Viele Menschen in China können ihre Meinung nicht frei äußern. Wir sollten dazu beitragen, dass ihre Stimmen gehört werden.“
Shobshuud, der seit mehr als 40 Jahren in der Menschenrechtsbewegung der südlichen Mongolei aktiv ist, bezeichnete den Einsatz für diese Rechte als eine Aufgabe, die über einzelne Generationen hinausgeht. „Ich bin seit 46 Jahren in dieser Bewegung aktiv“, sagte er. „Ich kann sie nicht einfach aufgeben, nur weil ich eingeschüchtert werde. Die Entscheidungen, die wir heute treffen, werden Teil des Vermächtnisses sein, das wir der nächsten Generation hinterlassen.“
Auch Shi betonte, dass öffentliche Aufmerksamkeit weiterhin eine wichtige Reaktion auf Pekings Einflussversuche sei. Er rief chinesische Gemeinschaften im Ausland dazu auf, weiterhin den Kontakt zu Politikern und der breiteren Gesellschaft zu suchen – insbesondere in westlichen Ländern, deren Regierungen sich zunehmend mit dem Thema grenzüberschreitender Repression durch Peking befassen.
Aus seiner Erfahrung in Kanada heraus empfahl Shi außerdem Unternehmen, ihre Abhängigkeit vom chinesischen Markt zu reduzieren. Wirtschaftlicher Einfluss sei zu einem wichtigen politischen Werkzeug Pekings geworden. „Unternehmen sollten vorausschauend planen“, sagte er. „Niemand sollte eine Geschäftsstrategie aufbauen, die vollständig vom Zugang zum chinesischen Markt abhängt, denn die KPCh kann ihre Politik jederzeit ändern.“
Eine Mehrheit der befragten Unternehmen nennt Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und gesellschaftliche Spaltung als Gefahren. - Foto: kasto80/iStock
Unternehmen in Deutschland befürchten einer Studie zufolge eine Schwächung der Demokratie. Eine große Mehrheit nennt Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und gesellschaftliche Spaltung als Gefahren, wie die Bertelsmann Stiftung am Montag mitteilte. Zudem werde wirtschaftliche Schwäche als Risiko für die Demokratie aufgefasst.
Der Studie zufolge, an der auch das Institut der deutschen Wirtschaft und die Universität St. Gallen beteiligt waren, wissen Betriebe, was sie an der Demokratie haben: „Die große Mehrheit der Unternehmen betrachtet Demokratie als zentrale Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens.“
Klare Standortvorteile in Deutschland seien etwa Rechtsstaatlichkeit, Planungssicherheit, unternehmerische Freiheit, Schutz vor Willkür und offene Diskurse.
30 Prozent sehen Betriebsklima durch gesellschaftliche Polarisierung belastet
Gesellschaftliche Risse machen sich den Angaben zufolge allerdings mehr und mehr auch in den Betrieben bemerkbar. Rund 30 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass die gesellschaftliche Polarisierung das Betriebsklima belastet. Auch reflektierten Unternehmen zunehmend, „ob politisches Engagement unter veränderten geopolitischen oder innenpolitischen Bedingungen riskanter wird“.
Rund 60 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie auch sich selbst in demokratischer Verantwortung sehen. Konkretes demokratisches Engagement bleibt dann aber meist nach innen gerichtet: „Besonders häufig sind demokratische Werte im Leitbild, Engagement über Verbände oder interne Kommunikation“, erklärte die Bertelsmann-Stiftung. „Öffentliche Positionierungen sind deutlich seltener und vor allem bei kleineren Unternehmen umstritten.“
Die Studienautoren befragten von Februar bis April Vertreter von 903 Unternehmen. Zudem wurden 25 Interviews mit Geschäftsleitern und -leiterinnen aus verschiedenen Branchen geführt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfängt am Montag Unternehmensvertreter zum Thema Engagement für Demokratie in Berlin. (afp/red)
AfD-Parteitag in der Messe Erfurt. - Foto: Katharina Kausche/dpa
In Kürze:
Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.
Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD
„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“
Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.
Gesetzliche Lage
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.
Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.
AfD und Russland
Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.
Pistorius für Geheimhaltung zuständig
Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.
Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.