In Kürze:
- Elektrifizierung: Die EU will den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46 Prozent verdoppeln.
- Strompreise: Brüssel will das Preisverhältnis von Strom zu Gas bis 2030 auf maximal 2,5:1 bei Haushalten und 2:1 bei der Industrie senken.
- Steuerhoheit: Deutschland unterstützt grundsätzlich günstigeren Strom, wehrt sich aber gegen eine mögliche Umgehung des EU-Steuerrechts durch Strommarktregeln.
Die EU will Industrie, Verkehr und die Energieversorgung von Gebäuden grundlegend elektrifizieren, um die Verwendung fossiler Energieträger zu verringern. Dazu hat sie am 17. Juli den sogenannten Electrification Action Plan (EAP) vorgestellt. Das Problem: Die Stromkosten in der EU sind extrem hoch, und vielfach tragen die Steuern dazu bei, dass Strom im Vergleich zu Erdgas noch teurer wird.
Um das zu erreichen, will Brüssel nun eine neue Vorgabe für das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen schaffen. So soll bis 2030 das Verhältnis von Strom- zu Gaspreisen inklusive der steuerlichen Belastung auf maximal 2,5 zu 1 bei Haushalten sinken. Bei der Industrie soll der Strom maximal doppelt so teuer wie Gas sein. Für Deutschland würde dies jedoch erhebliche Korrekturen voraussetzen – weshalb die Bundesregierung nun auf ihre Souveränität pocht.
EU will Elektrifizierung bis 2040 massiv beschleunigen
Dem EAP zufolge soll der Anteil der Elektrizität am europäischen Endenergieverbrauch bis 2046 auf 46 Prozent steigen. Derzeit liegt er lediglich bei etwa 23 Prozent. Im Rahmen des Energy-Union-Pakets im vierten Quartal 2026 soll dazu ein verbindlicherer Vorschlag vorliegen. Der EU-Kommission zufolge liegt das Einsparungspotenzial allein durch eine Verringerung der Importe fossiler Energieträger bei jährlich bis zu 260 Milliarden Euro.
EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte laut „Euronews“, seit Beginn des Irankrieges habe sich die Situation erheblich zugespitzt. So habe die EU allein in dessen ersten 48 Tagen mehr als 22 Milliarden Euro für Energieimporte bezahlt, ohne überhaupt neue Energielieferungen in Anspruch genommen zu haben.
In den hohen Strompreisen sieht die EU-Kommission einen der wesentlichen Gründe dafür, dass die Elektrifizierung in Europa nur langsam vorankommt. So ist die Kilowattstunde Strom teilweise drei- bis fünfmal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. In Deutschland ist es um mehr als das Dreifache. Dazu kommt eine Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde – verglichen mit einer Gassteuer von 0,55 Cent.
Hohe Strompreise bremsen den Umstieg auf Elektrizität
Wenn die dafür benötigte Energie aber deutlich höher besteuert wird als Gas, werden Wärmepumpen, Elektroautos und elektrische Prozesswärme weniger attraktiv. Deshalb will die EU erreichen, dass Strom perspektivisch nicht mehr höher belastet wird als Gas. Deutschland argwöhnt nun jedoch, dass Brüssel dies über neue Vorgaben erzwingen will.
Dass Strom günstiger besteuert werden sollte, stellt man in Berlin nicht grundsätzlich infrage. Allerdings geht es auch darum, auf welchem rechtlichen Wege die EU dazu Vorgaben machen darf. „Euronews“ zufolge hat das deutsche Finanzministerium ein Schreiben nach Brüssel geschickt. Darin wirft man der Kommission vor, faktisch über eine Regelung zum Strommarktdesign steuerrechtliche Vorgaben durchsetzen zu wollen.
Aus deutscher Sicht würde dies eine Umgehung bestehender Rechtsrahmen darstellen. Will die EU steuerrechtliche Fragen regeln, gelten besondere Regeln und insbesondere das Einstimmigkeitsprinzip. Für Vorgaben zur Strommarktgesetzgebung reichen hingegen Verfahren mit qualifizierter Mehrheit aus.
EU und Verbände fordern günstigeren Strom
Deshalb äußerte Bastian Fleig, Generaldirektor im Bundesfinanzministerium, erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Überlegungen aus Brüssel. Die geplante Regelung, so Fleig, „enthält substanzielle steuerbezogene Bestimmungen und greift unmittelbar in die nationale Steuer- und Haushaltssouveränität ein“.
Deutschland teile die Ziele von Transformation und Elektrifizierung. Allerdings seien die dazugehörigen steuerlichen Fragen im vorgesehenen Verfahren über die Energy Tax Directive (ETD) zu regeln. Sie seien kein Gegenstand der Rechtssetzung über die Strommarktregulierung. Die ETD habe bewusst Strom aus einer von der Kommission vorgeschlagenen Umwelt-Rangordnung der Energieträger herausgenommen. So wollte man den Mitgliedstaaten bewusst Spielräume für die Besteuerung von Strom eröffnen.
Die EU hingegen sieht hingegen eine steuerliche Bevorzugung von Strom als unerlässlich für ein Voranbringen der eigenen Elektrifizierungsstrategie. Auch Klimaschutzorganisationen wie das Climate Action Network Europe sehen dies ähnlich und fordern Deutschland auf, den Kommissionsvorschlag zur Reform der Energiebesteuerung zu unterstützen. Tom Lewis erklärte gegenüber „Euronews“:
„Heute zahlt ein deutscher Haushalt im Durchschnitt mehr als dreimal so viel für Strom pro Einheit wie für Gas. Das macht dringend benötigte Elektrifizierung, wie die Installation von Wärmepumpen, weniger attraktiv als umweltschädliche Gaskessel.”
Reiche grundsätzlich für niedrigere Stromsteuer
Auch der Europäische Wärmepumpenverband sieht Energiebesteuerung als wesentliche Faktoren für das ungünstige Preisverhältnis. Dazu kämen allerdings auch die Netzentgelte. Der Kommission zufolge machen Netzentgelte 27 Prozent der Stromrechnung privater Haushalte und 21 Prozent der Rechnungen von Unternehmen aus. Steuern und Abgaben beliefen sich auf 24 Prozent bei Haushalten und 16 Prozent bei Unternehmen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Anfang des Monats erklärt, sie rechne erst in den 2030er-Jahren mit sinkenden Strompreisen. Zu den aktuellen Erwägungen der EU hat sie noch keine explizite Position bezogen. In der Vergangenheit hatte sie sich grundsätzlich für eine Senkung der Stromsteuer ausgesprochen. Auch sie betont, dass die Energiekosten in Deutschland insgesamt zu hoch seien. Allerdings erklärte sie, eine Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, könne erst kommen, wenn „im Haushalt Spielräume dafür da sind“. Bislang erfolgte eine Senkung nur für die Industrie, das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.























