Die technische Einführung von KI ist oft einfacher als die kulturelle. Ein Zugang ist schnell gekauft – Vertrauen muss erarbeitet werden. - Foto: AndreyPopov/iStock
Technik verändert nicht nur Arbeit. Sie verändert Vertrauen. Sobald KI im Unternehmen genutzt wird, entstehen neue Fragen: Wer hat was geschrieben? Was wurde geprüft? Welche Daten wurden verwendet? Ist das noch meine Leistung? Kann ich mich auf das Ergebnis verlassen?
Wenn diese Fragen unbeantwortet bleiben, wächst Misstrauen. Nicht unbedingt laut. Eher leise: Menschen nutzen KI heimlich. Andere lehnen sie grundsätzlich ab. Führungskräfte wissen nicht, was passiert. Kunden merken vielleicht, dass Texte glatter, aber unpersönlicher werden. Und plötzlich ist KI nicht Entlastung, sondern ein neues Konfliktfeld.
Die technische Einführung ist oft einfacher als die kulturelle. Ein Zugang ist schnell gekauft. Vertrauen muss erarbeitet werden.
Ein Team berichtete, dass Mitarbeiter KI nutzten, aber niemand darüber sprach. Die einen fühlten sich schlauer, die anderen betrogen. Dann stellte die Führung eine einfache Regel auf: „Wir sprechen offen über KI-Nutzung, wenn sie für Ergebnis, Qualität oder Verantwortung relevant ist.“ Das nahm Druck heraus. Es ging nicht mehr um Erlaubnis oder Verbot, sondern um Professionalität.
Vertrauen braucht drei Klärungen:
Transparenz: Wann ist KI beteiligt und wann muss das sichtbar sein?
Verantwortung: Wer prüft und entscheidet am Ende?
Grenze: Welche Informationen bleiben grundsätzlich draußen?
Genug gearbeitet. Genug so getan, als sei Vertrauen ein weiches Thema, während neue Technik die Zusammenarbeit verändert.
Führungskräfte müssen dabei selbst Vorbild sein. Wer KI nutzt, sollte nicht so tun, als sei alles selbst entstanden. Wer KI ablehnt, sollte nicht aus Angst führen. Beides hilft nicht. Besser ist eine erwachsene Haltung: Wir prüfen Nutzen, Risiken und Wirkung gemeinsam.
Ein guter Teamdialog beginnt mit vier Fragen:
Wo hilft uns KI heute schon?
Wo macht sie Ergebnisse schlechter oder unzuverlässiger?
Was müssen wir prüfen, bevor wir etwas weitergeben?
Welche Nutzung fühlt sich für Kunden, Kollegen oder Bewerber nicht mehr stimmig an?
Diese Fragen sind nicht technikfeindlich. Sie sind führungsstark. Denn sie schützen Beziehung, Qualität und Ruf.
In einer Zeit, in der Texte, Bilder, Auswertungen und Vorschläge immer schneller entstehen, wird Vertrauen zur knappen Ressource. Menschen wollen wissen, ob sie sich auf eine Aussage verlassen können. Kunden wollen spüren, dass sie nicht nur durch automatisierte Routinen geschoben werden. Mitarbeiter wollen wissen, ob ihre Erfahrung noch zählt.
KI kann entlasten. Aber ohne Kultur kann sie Misstrauen beschleunigen. Genug gearbeitet. Welche KI-Regel würde bei Ihnen sofort mehr Vertrauen schaffen?
OpenAI fasste den Bau eines großen Rechenzentrums in Deutschland ins Auge - das Projekt scheiterte jedoch vorerst an Unsicherheiten rund um die Stromversorgung. (Archivbild) - Foto: Lionel BONAVENTURE / AFP via Getty Images
In Kürze:
OpenAI führte vertrauliche Gespräche mit der Bundesregierung über ein KI-Rechenzentrum in Deutschland.
Energieversorgung, Netzkapazitäten und regulatorische Fragen verhinderten bislang die Umsetzung.
Diskutiert wurde sogar die Versorgung mit französischem Kernenergiestrom.
Stattdessen treibt OpenAI nun Großprojekte wie „Stargate UAE“ in den Vereinigten Arabischen Emiraten voran.
Ein hochmodernes KI-Rechenzentrum – und Deutschland sollte der Standort sein. Am Ende scheiterte es jedoch – zumindest bis auf Weiteres – an zu vielen offenen Fragen.
OpenAI plante in Deutschland faktisch eine KI-Gigafabrik mit einer Leistung von rund einem Gigawatt. Das Projekt hätte Deutschland als Standort für Künstliche Intelligenz durch eine Milliardeninvestition mit erheblicher Rechenkapazität aufwerten können. Zudem hätte es zu den größten KI-Rechenzentren Europas gezählt und wäre Teil des internationalen Wettbewerbs um sogenannte KI-Gigafabriken gewesen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, soll es bereits kurz nach der Regierungsbildung vertrauliche Gespräche der Bundesregierung mit OpenAI und dessen CEO Sam Altman gegeben haben. Auf deutscher Seite haben dem Bericht zufolge die Regierungsspitzen Friedrich Merz und Lars Klingbeil sowie Digitalminister Karsten Wildberger an den Gesprächen teilgenommen.
OpenAI wollte zum Partner des öffentlichen Sektors und großer Unternehmen werden
Erst hätten OpenAI und das Bundesdigitalministerium Vorgespräche geführt. Im September 2025 sei Altman persönlich mit Merz und weiteren Regierungsmitgliedern zusammengetroffen. Damals stellte der US-Konzern gemeinsam mit SAP die Initiative „OpenAI for Germany“ vor. Diese sollte vor allem dem öffentlichen Sektor in Deutschland eine sichere Nutzung von KI ermöglichen – mit lokalen und EU-konformen Cloud-Lösungen aus Walldorf.
Deutschland galt OpenAI als Markt von großem Interesse. Gründe dafür waren die hohe Nachfrage, aber auch die Nähe zu großen Industrieanwendern und der öffentlichen Verwaltung. Der US-Konzern hätte nicht nur seine Produkte verkauft, sondern auch langfristig Infrastruktur in Europa verankert.
Mittlerweile gilt das Projekt als vorerst gescheitert. Eine der Fragen, auf die keine hinreichende Antwort gefunden werden konnte, war die Stromversorgung des Rechenzentrums. Dieses hätte voraussichtlich eine Leistung von mindestens einem Gigawatt benötigt – ein Wert, der für Einrichtungen dieser Größenordnung typisch ist. Eine solche Menge entspricht etwa dem Bedarf eines Großkraftwerks.
Gigawatt-Rechenzentrum stellte Energieversorgung vor Herausforderungen
Um einen dauerhaften und stabilen Betrieb zu gewährleisten, wären jedoch langfristig verfügbare, stabile und vergleichsweise günstige Strommengen erforderlich. Dies ist bereits für das Training der KI-Modelle unabdingbar. Schon heute übersteigt die Nachfrage nach Netzanschlüssen für Rechenzentren die kurzfristig verfügbaren Kapazitäten deutlich.
Der Ausbau der Stromnetze dauert jedoch häufig mehrere Jahre, wenn nicht sogar mehr als ein Jahrzehnt. Zudem gilt bei zusätzlichen Netzkapazitäten das sogenannte Windhundverfahren: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragstellung. Dies kann die Wartezeiten zusätzlich verlängern.
Neben dem Ausbaugrad der Netzinfrastruktur spielen auch die Stromkosten bei Standortentscheidungen dieser Art eine entscheidende Rolle. Sie können bei großen Rechenzentren bis zur Hälfte der Betriebskosten ausmachen. Die deutschen Energiekosten sind selbst im europäischen Vergleich hoch. Auch deshalb brachte OpenAI einen ungewöhnlichen Lösungsvorschlag ins Spiel.
Französischer Atomstrom als diskutierte Option
So wäre es eine Möglichkeit gewesen, das Rechenzentrum mit französischem Strom aus Kernkraftwerken zu betreiben. Dieser gilt als CO₂-arm und grundlastfähig. Frankreich wirbt seit Jahren um Investitionen in KI-Infrastruktur und verweist dabei auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung.
Deutschland strebt zudem an, Rechenzentren perspektivisch vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Deshalb hätte man auch Frankreich in die Gespräche über eine Lösung einbinden müssen. Allerdings hätte dies eine Reihe EU-rechtlicher Fragen aufgeworfen.
Ein deutsches KI-Rechenzentrum hätte damit in maßgeblicher Weise mit importiertem Atomstrom betrieben werden können. Gleichzeitig hält Deutschland am Atomausstieg fest und hat sich lange gegen eine Gleichbehandlung aller CO₂-armen Technologien im Rahmen der Taxonomie ausgesprochen.
EU-Recht wurde zur zusätzlichen Herausforderung
Darüber hinaus hätte diese Lösung den europäischen Strombinnenmarkt und die grenzüberschreitende Netzintegration berührt. Dies hätte den Gesamtrahmen zusätzlich verkompliziert. Nicht die Frage, ob ein KI-Projekt dieser Größenordnung stattfinden soll, wäre dabei in den Mittelpunkt der Debatte gerückt.
Vielmehr hätte sich diese auf mehrere Bereiche erstreckt – vom Strombinnenmarkt und Energiebeihilfen über das Beihilfenrecht für Infrastrukturförderung bis hin zum Datenschutz und grenzüberschreitenden Datenflüssen. Zu klären gewesen wären Details, die von Netzzugangsregeln und Kapazitätszuweisungen über mögliche Engpässe bis hin zur Systemkompatibilität mit den Energiezielen gereicht hätten.
Hätte der deutsche Staat für die Errichtung des Rechenzentrums besondere Vorteile, Zusagen, Absicherungen oder indirekte Standortsubventionen in Aussicht gestellt, wäre zudem das EU-Beihilferecht relevant geworden.
Ausbau des Länderprogramms von OpenAI geht dennoch weiter – etwa in Abu Dhabi
OpenAI könnte seine Initiative „OpenAI for Countries“ zunächst nicht mit einem Schwerpunkt in Europa weiterverfolgen. Stattdessen wurde mit „Stargate UAE“ bereits eine 1-Gigawatt-Anlage in Abu Dhabi angekündigt. Schon heute befindet sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Datenresidenz.
Die Emirate bieten OpenAI eine sehr schnelle Umsetzbarkeit. Hinzu kommen eine hohe Energieverfügbarkeit, eine klare politische Steuerung und ein Umfeld, das den Aufbau leistungsfähiger KI-Infrastruktur aktiv als Teil der Standortpolitik vorantreibt.
Wie können KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird? - Foto: iStock/Jacob Wackerhausen
„Wir müssen jetzt etwas mit KI machen.“ Dieser Satz ist 2026 in vielen Unternehmen angekommen. Er klingt modern, entschlossen und gefährlich unpräzise. Denn KI löst keine Unklarheit. KI verstärkt sie.
Wenn Prozesse unklar sind, erzeugt KI schneller Unklarheit. Wenn Verantwortung diffus ist, liefert KI schneller Texte, Analysen oder Vorschläge, für die am Ende niemand sauber einsteht. Wenn Führung nur hofft, durch Technik Zeit zu sparen, entsteht oft neue Arbeit: prüfen, korrigieren, erklären und beruhigen.
KI ist kein Ersatz für Führung. Sie ist ein Werkzeug. Und Werkzeuge sind nur so gut wie der Zweck, für den sie eingesetzt werden.
Ein Unternehmen startete mit einem großen KI-Workshop – viele Ideen, viel Begeisterung, aber wenig Umsetzung. Drei Monate später war kaum etwas geblieben. Danach begannen wir kleiner: Welche drei Routinen kosten viel Zeit, sind wiederkehrend und haben ein überschaubares Risiko? Heraus kamen Protokollentwürfe, Angebotsbausteine und erste Zusammenfassungen von Kundenanfragen.
Plötzlich wurde KI praktisch – nicht als Zukunftsversprechen, sondern als Entlastung im Alltag.
Drei Fragen gehören vor jedes KI-Projekt:
Welche konkrete Arbeit soll leichter werden?
Wer prüft das Ergebnis und trägt Verantwortung?
Was darf aus Datenschutz-, Vertrauens- oder Qualitätsgründen nicht in dieses Werkzeug?
Genug gearbeitet. KI darf nicht noch ein Thema werden, das zusätzlich auf die ohnehin übervollen Kalender fällt. Sie muss Arbeit vereinfachen, sonst ist sie nur digitale Dekoration.
Besonders wichtig ist der menschliche Faktor. Viele Mitarbeiter fragen sich nicht nur, wie KI funktioniert. Sie fragen sich: Wird meine Arbeit dadurch entwertet? Darf ich KI nutzen? Muss ich Angst haben, Fehler zu machen? Werde ich ersetzt oder entlastet?
Führung muss diese Fragen nicht mit Beschwichtigung überdecken. Sie muss sie klären. Ein guter Startsatz lautet: „Wir nutzen KI dort, wo sie Routine entlastet. Entscheidungen, Verantwortung und Beziehung bleiben menschlich.“
Danach sind Leitplanken nötig:
Keine vertraulichen Personaldaten in ungeklärte Systeme.
Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden geprüft.
KI-Ergebnisse sind Vorschläge, keine Entscheidungen.
Gute Nutzung wird geteilt, nicht versteckt.
So entsteht Vertrauen. Und Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen neue Werkzeuge nicht heimlich, ängstlich oder gar nicht nutzen.
Beim b-steps summit 2026 geht es nicht um Tool-Show. Es geht um die Frage, wie KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird.
Genug gearbeitet. Welche Routine könnten Sie mit KI entlasten, ohne Verantwortung aus der Hand zu geben?
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
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Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
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Wassersparen in München
Wegen Trockenheit, steigendem Wasserverbrauch und „strapazierten“ Ressourcen hat die Stadt München eine Allgemeinverfügung erlassen. Zwischen 9 und 19 Uhr ist die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Netz u. a. zur Poolbefüllung, Gartenbewässerung oder privaten Autowäsche verboten. Bußgelder reichen von 50 bis 50.000 Euro. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 1. August.
Bundeskanzler Friedrich Merz lässt bei der Sommerpressekonferenz persönliche Konsequenzen nach den Landtagswahlen im Herbst offen, falls die AfD stark abschneidet. Er zeigt sich zuversichtlich, AfD-Erfolge durch Reformpolitik verhindern zu können. Außerdem verteidigte Merz die hohe Neuverschuldung mit der Sicherheitslage und betonte Reformen in Rente, Pflege und Krankenkassen.
In Berlin hat die Regierung einige Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Beschlossen wurde beispielsweise die Digitalisierung von ärztlichen Überweisungen zu Fachärzten. Zudem gelten Lkw-Fahrverbote nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Und über die Pflicht zur Ortskenntnis für Taxis sollen künftig die Bundesländer entscheiden.
Wehrfähige ukrainische Männer sollen es schwerer haben, in der EU Schutz zu bekommen und zu arbeiten. Darauf einigten sich die EU-Innenminister in Brüssel. Zukünftig sollen sie einen Nachweis der Ukraine erbringen müssen, dass sie rechtmäßig ausgereist oder vom Wehrdienst befreit sind. Männer, die sich bereits in der EU aufhalten, sind davon nicht betroffen.
Das US-Repräsentantenhaus hat ein Gesetz verabschiedet, das die zweimal jährliche Zeitumstellung abschaffen und die Sommerzeit dauerhaft einführen soll. Der „Sunshine Protection Act“ muss nun den Senat passieren. Befürworter sprechen von mehr Alltagstauglichkeit, Kritiker warnen vor dunkleren Wintermorgen.
Friedrich Merz mit Ministern (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Laut einer neuen Umfrage des Instituts Ipsos hat sich die Sicht der Deutschen auf die Situation in fast allen zentralen Politikfeldern unter Schwarz-Rot eher verschlechtert als verbessert. Eine Ausnahme bildet die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr: Hier überwiegt der Eindruck des Fortschritts, so eines der Ergebnisse der Erhebung, die am Dienstag, den 14. Juli, veröffentlicht wird.
Bundeswehr mit bester Bewertung
Ein knappes Drittel der Deutschen (32 Prozent) nimmt demnach unter der aktuellen Bundesregierung eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wahr, 30 Prozent sehen eine Verschlechterung.
Weitere 32 Prozent der Befragten erkennen hier keine Veränderung. Damit ist die Verteidigungspolitik der Bereich mit der besten Bewertung.
Dennoch bleibt das Ergebnis deutlich hinter den Erwartungen vom Juni 2025, also kurz nach Amtsantritt der aktuellen Regierung, zurück: Der Anteil derjenigen, die Fortschritte sehen, liegt 21 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert.
Wirtschaft und Verkehr enttäuschen Erwartungen
Die größte Diskrepanz zwischen den Erwartungen zu Beginn der Legislaturperiode und der aktuellen Wahrnehmung zeigt sich beim Blick auf die Wirtschaft und die Verkehrs-infrastruktur. Nur 10 Prozent sagen in der neuen Ipsos-Umfrage, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wurde, 65 Prozent sehen keine Veränderung.
Damit liegt der Anteil derjenigen, die seit Beginn der Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wahrnehmen, 32 Prozentpunkte unter dem Erwartungswert vom Juni 2025.
Beim Ausbau und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erkennen 12 Prozent Fortschritte, die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) nimmt Rückschritte wahr. Die Lücke zu den anfänglichen Erwartungen beträgt somit 25 Prozentpunkte.
In den Bereichen innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sehen lediglich 15 Prozent der Bundesbürger Verbesserungen, 46 Prozent berichten von Verschlechterungen. Der Anteil positiver Bewertungen bleibt damit 22 Prozentpunkte hinter dem Wert vom Juni 2025 zurück.
Bei der Sicherung der Rente weicht die aktuelle Einschätzung am wenigsten von den Erwartungen aus dem Vorjahr ab: Der Anteil derer, die Fortschritte in der Rentenpolitik wahrnehmen, verfehlt die kurz nach der Regierungsbildung geäußerten Erwartungen lediglich um 9 Prozentpunkte.
Dennoch überwiegt auch in diesem Bereich die Skepsis deutlich: Nur 11 Prozent der Deutschen sprechen von Verbesserungen, rund zwei Drittel (65 Prozent) bewerten die Entwicklung unter Schwarz-Rot als rückläufig.
In Schlüsselbereichen des Wandels wie der Digitalisierung, dem Klimaschutz und dem Abbau der Bürokratie dominiert der Eindruck von Stillstand.
Bei der Digitalisierung geben 39 Prozent an, die Situation habe sich weder verbessert noch verschlechtert. 36 Prozent sehen vor allem Rückschritte, immerhin 19 Prozent nehmen Fortschritte wahr.
In Bezug auf den Klimaschutz sagen 40 Prozent, es habe sich nichts verändert. Nur 9 Prozent glauben, dass die Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt hat. Zugleich überwiegen negative Bewertungen: 46 Prozent der Deutschen sehen Rückschritte beim Klimaschutz.
Wohnungsbau mit schlechtester Bewertung
Im Bereich Bürokratieabbau halten 38 Prozent die Lage für unverändert, 49 Prozent für rückläufig; lediglich 12 Prozent für verbessert. Am negativsten fällt das Urteil bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus.
Nur 6 Prozent der Deutschen sehen in diesem Bereich Verbesserungen, eine klare Mehrheit von 69 Prozent nimmt unter der aktuellen Bundesregierung Verschlechterungen wahr – der negativste Wert unter allen abgefragten Politikfeldern.
Trotz der ohnehin niedrigen Erwartungshaltung aus dem Vorjahr liegt der Anteil derjenigen, die Fortschritte wahrnehmen, 13 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert vom Juni 2025.
Umfrage von Ipsos
Ipsos hatte nach eigenen Angaben eine quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 75 Jahren in Deutschland durchgeführt, gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde vom 3. bis 5. Juli 2026 durchgeführt. (dts/red)
Mit einem neuen strategischen Fahrplan will die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera die Digitalisierung des Energiesystems vorantreiben. - Foto: Johannes Neudecker/dpa
In Kürze:
Die EU will Europa bei Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien unabhängiger machen.
Gleichzeitig wächst der Strombedarf, vor allem durch neue Rechenzentren für KI-Anwendungen.
Um diese Entwicklung zu bewältigen, setzt Brüssel auf eine engere Verbindung von Energie- und Digitalpolitik.
Brüssel setzt bei der Energiewende zunehmend auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen diese dazu beitragen, Stromnetze effizienter zu steuern und die Energieinfrastruktur besser auszulasten. Dazu gehört, dass Brüssel plant, die Einführung intelligenter Stromzähler voranzutreiben. Dies soll Verbrauchern helfen, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und ihre Energiekosten zu senken.
Ein weiterer Schwerpunkt des „Strategischen Fahrplans für Digitalisierung und KI im Energiebereich“ ist die Einbindung von Rechenzentren in das Energiesystem, deren Strombedarf mit dem Ausbau sauberer Energiequellen und der Stabilität der Netze in Einklang gebracht werden soll.
Die Kommission sieht dabei keinen Gegensatz zwischen Digitalisierung und Energiewende. Im Gegenteil, aus ihrer Sicht können beide Entwicklungen voneinander profitieren. „Die Digitalisierung des Energiesystems ist die Chance Europas, mehr Vorteile aus denselben Infrastrukturen zu ziehen, die wir bereits haben, und die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken“, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei der Vorstellung der Pläne Anfang Juni.
Was auf den ersten Blick wie eine verbraucherfreundliche Maßnahme zur Senkung der Energiekosten erscheinen mag, ist zugleich Teil einer wesentlich größeren Herausforderung. Denn die EU steht vor einem rasanten Anstieg ihres Strombedarfs. Die Elektrifizierung von Verkehr, Industrie und Gebäuden treibt den Verbrauch ebenso nach oben wie der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für Künstliche Intelligenz. Die entscheidende Frage lautet daher: Reicht unsere Stromversorgung aus, um die digitalen Ambitionen der Europäischen Union zu tragen?
Diese Frage rückt zunehmend in den Mittelpunkt von Brüssels Technologiepolitik. Mit dem gerade erst vorgestellten „Paket zur technologischen Souveränität Europas“ hat die Europäische Kommission ihre bislang weitreichendste Initiative zur Stärkung der technologischen Eigenständigkeit der EU vorgelegt.
Ziel ist es, die EU unabhängiger von ausländischen Technologieanbietern zu machen und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kontinent im globalen Wettbewerb um Künstliche Intelligenz nicht weiter zurückfällt.
Europas Weg zur technologischen Souveränität
„Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Pakets. Europa verfüge über die wissenschaftliche Basis, die industrielle Substanz und den Binnenmarkt, um technologische Souveränität zu erreichen.
Die Diagnose der Kommission ist dabei kaum umstritten. Noch immer ist die EU bei vielen Schlüsseltechnologien auf außereuropäische Anbieter angewiesen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Cloud-Diensten, Hochleistungsrechnern und modernen Halbleitern.
Nach Angaben der Kommission fließen jedes Jahr rund 264 Milliarden Euro für digitale Produkte und Dienstleistungen an Anbieter außerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Rechenleistung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Im Zentrum des Pakets steht deshalb die „Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung“. Sie soll die Voraussetzungen dafür schaffen, die Rechenzentrumskapazitäten in der EU innerhalb der kommenden fünf bis sieben Jahre zu verdreifachen.
Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Investitionen erleichtert und neue KI-Gigafabriken aufgebaut werden. Parallel dazu soll die Chip-Verordnung die europäische Halbleiterindustrie stärken und insbesondere die Produktion jener Hochleistungschips fördern, die für moderne KI-Anwendungen benötigt werden.
Brüssels ambitioniertes Paket soll „Europa zu einem führenden KI-Kontinent […] machen“. Einen ähnlichen Aktionsplan hatte die Europäische Kommission auch im April des vergangenen Jahres vorgelegt. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte damals:
„Künstliche Intelligenz ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und technologisch souveräner zu machen. Der weltweite KI-Wettlauf ist noch lange nicht vorbei.“
Der unsichtbare Stromhunger der Künstlichen Intelligenz
Genau an diesem Punkt beginnt das Problem. Denn Künstliche Intelligenz benötigt nicht nur Kapital, Daten und Rechenleistung. Sie benötigt vor allem Strom – sehr viel Strom.
Während die öffentliche Debatte meist von Chatbots, digitalen Assistenten und immer leistungsfähigeren KI-Anwendungen geprägt wird, bleibt die Infrastruktur hinter diesen Diensten häufig unsichtbar. Tatsächlich entstehen die Antworten eines Sprachmodells nicht „in der Cloud“, sondern in riesigen Rechenzentren, die mit Tausenden Spezialprozessoren ausgestattet sind.
Dort werden KI-Modelle zunächst mit gewaltigen Datenmengen trainiert und anschließend rund um die Uhr betrieben. Jede Anfrage an einen Chatbot, jede automatische Bildanalyse und jede KI-gestützte Suche erfordern Rechenleistung. Die dafür eingesetzten Hochleistungschips verbrauchen große Mengen Strom und erzeugen erhebliche Abwärme. Deshalb benötigen die Anlagen nicht nur leistungsfähige Rechner, sondern auch aufwendige Kühltechnik, Stromversorgungssysteme und Datenspeicher. Mit der zunehmenden Verbreitung von KI wächst damit auch der Energiebedarf der dahinterstehenden Infrastruktur.
Rechenzentren sollen künftig enger mit dem Energiesystem verzahnt werden. Ihre Abwärme soll genutzt, ihre Netzanbindung besser koordiniert und ihre Stromversorgung stärker an erneuerbare Energien gekoppelt werden. Gleichzeitig sollen intelligente Stromnetze und intelligente Stromzähler helfen, Verbrauchsspitzen zu reduzieren.
Die Kommission plant, in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung intelligenter Stromzähler beschleunigen soll. Haushalte sollen mithilfe KI-gestützter Systeme ihren Verbrauch in Zeiten niedriger Nachfrage verlagern können. Offiziell geht es dabei um niedrigere Stromkosten und eine höhere Netzstabilität. Tatsächlich entsteht dadurch aber auch zusätzlicher Spielraum in einem Energiesystem, das künftig immer mehr Großverbraucher versorgen muss.
„Europa plant ehrgeizige digitale Infrastruktur, ohne sicherzustellen, dass das Stromsystem dies auch tragen kann.“
Die Zahlen sind bemerkenswert. Nach den Berechnungen des Instituts könnte der Stromverbrauch europäischer Rechenzentren bis 2030 von 80 auf bis zu 168 Terawattstunden steigen. Im oberen Bereich entspräche dies ungefähr dem gesamten Stromverbrauch Polens. Der Anteil der Rechenzentren am europäischen Strombedarf würde damit von rund 2 Prozent auf etwa 5 Prozent anwachsen.
Noch problematischer erscheint der Autorin die Tatsache, dass dieser zusätzliche Verbrauch in einer Zeit anfällt, in der auch andere Sektoren immer stärker elektrifiziert werden. Millionen Wärmepumpen sollen fossile Heizungen ersetzen. Der Bestand an Elektrofahrzeugen wächst kontinuierlich. Gleichzeitig steigt der Strombedarf in der Industrie. Die Annahme, der Verbrauch in den übrigen Wirtschaftsbereichen werde weitgehend konstant bleiben, erscheint daher wenig realistisch.
Das Kiel Institut warnt deshalb vor einer Versorgungslücke von bis zu 80 Terawattstunden bis zum Ende des Jahrzehnts. Diese Größenordnung entspricht ungefähr dem heutigen Nettostromverbrauch von Belgien oder Finnland. Sollte die Energieplanung diesen zusätzlichen Bedarf nicht berücksichtigen, drohe der Europäischen Union ein „gefährliches Trilemma“, bei dem sie zwischen Wirtschaftswachstum, Klimaneutralität und ihrer Wettbewerbsfähigkeit im globalen KI-Rennen abwägen müsste.
Zwischen Klimazielen und KI-Wettbewerb
Nach Einschätzung von Ciani könnte der zusätzliche Strombedarf der Rechenzentren nur durch nicht erneuerbare Energiequellen gedeckt werden, was die europäischen Dekarbonisierungsziele gefährden würde. Ebenso könnten steigende Strompreise Investitionen und wirtschaftliches Wachstum bremsen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Netzengpässe und regulatorische Beschränkungen den weiteren Ausbau von Rechenzentren erschweren und damit die Entwicklung der europäischen KI-Infrastruktur beeinträchtigen.
Gleichzeitig sieht das Institut die Europäische Union im internationalen Wettbewerb unter Druck. Während die Vereinigten Staaten und China ihre Anteile an der weltweiten Rechenzentrumskapazität bis 2030 voraussichtlich weiter ausbauen werden, könnte Europas Anteil nach den herangezogenen Prognosen von 22 Prozent im Jahr 2023 auf 12 Prozent im Jahr 2030 sinken. Aus Sicht der Autorin zeigt sich darin die Diskrepanz zwischen den ehrgeizigen europäischen KI-Zielen und einer Energieplanung, die den zusätzlichen Strombedarf bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Praxistest beginnt erst
Die Europäische Kommission teilt die Befürchtung eines Netzkollapses nicht. In ihrem strategischen Fahrplan geht sie zwar explizit von einem stark steigenden Strombedarf durch Rechenzentren aus, sieht in den digitalen Technologien jedoch das Werkzeug, diesen Mehrbedarf zu bewältigen.
Die Strategie der EU zielt nicht darauf ab, zusätzlich Energie zu erzeugen. Es geht vielmehr darum, den Strom im vorhandenen Netz besser zu verteilen. Helfen sollen dabei besser abgestimmte Stromnetze und digitale Steuerungen. Diese Ideen stehen bereits im EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems. Das Ziel ist einfach: Große Verbraucher nutzen Strom vor allem dann, wenn gerade viel davon da ist. So soll der zusätzliche Hunger nach Energie in das Netz passen, ohne dass die Leitungen überlasten.
Künstliche Intelligenz kann zwar Sätze liefern, aber noch lange keinen eigenen Gedanken ersetzten. - Foto: Markus Langemann, Михаил Руденко/iStock; Montage: Epoch Times
Die Empörungskurve schlägt wieder aus. Dieses zuverlässig zuckende Seismogramm unserer öffentlichen Nervosität. Steil. Erwartbar. Fast schon vorschriftsmäßig. Es geht um Medien, um Journalisten, um Texte, um künstliche Intelligenz – und also, wie immer, wenn ein Werkzeug sichtbar wird, das zuvor nur heimlich benutzt wurde, um Moral.
Stephan-Andreas Casdorff war mal Herausgeber und davor Chefredakteur des Berliner „Tagesspiegels“. Zuletzt war er dort freier Redakteur; ein Mann also, dem die Freiheit nicht nur beruflich zugestanden wurde, sondern der sie sich, wenn man den Berichten folgt, auch in einem Umfang nahm, welcher der Redaktion dann doch zu groß wurde. Er ließ Texte mit KI generieren. Das Blatt trennte sich von ihm. Nun ist er, publizistisch gesprochen, vogelfrei.
Ähnlich wie Claas Relotius, der sich die Freiheit nahm, Texte für den Spiegel – immerhin – noch selbst zu erfinden.
Die gewollte Täuschung
Nachdem das „ZDF heute journal“ mit einem Beitrag über die US-Einwanderungsbehörde ICE versuchte, ein ungekennzeichnetes, KI-generiertes Video als echt zu verkaufen, nimmt also indessen auch in der „gedruckten“ Welt die gewollte Täuschung Fahrt auf.
Mario Voigt ist Ministerpräsident in Thüringen. Nun soll er eine Neujahrsansprache, eine Trauerrede für einen Amtsvorgänger, Gastbeiträge für Mainstreammedien und sogar eine Rede zum Holocaust-Gedenktag vom Algorithmus denken lassen.
Karsten Wildberger, ehemaliger Geschäftsführer beim Mutterkonzern von MediaMarkt und Saturn, ist seit einem Jahr Bundesdigitalminister. Der erste Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung. Jüngst machte er Schlagzeilen, weil er wohl konsequenterweise seinem Amt folgend, die Reden im Bundestag, Gastbeiträge im Handelsblatt und in der FAS angeblich weitgehend von einer künstlichen Intelligenz hat erstellen lassen.
Nun, ich will mich nicht in die lange Reihe der Echauffierten eingliedern, was erwartbar wäre von einem Kolumnisten. Gestatten Sie mir also keine Empörung, sondern eine Einordnung.
Das Ansehen der Berufsgruppe der Journalisten rangiert nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2025 ohnehin weit abgeschlagen nach Müllmännern, Richtern und Technikern. Diese haben nach Meinung vieler mehr Bodenhaftung durch Wegräumen, Entscheiden oder Reparieren.
Der schreibende und funkende Nachwuchs werkelt ohnehin längst am Prekariatsrand, auch ein Grund, warum Sie im Hörfunk bei kleineren Sendern nicht mehr sicher sein dürfen, nur echte Stimmen zu hören. Eher auch den digitalen Klon, statt das Menschliche.
Echter als Erdbeerjoghurt?
Da stellt sich mir die Frage: Warum erwartet man ausgerechnet von jenem Berufszweig eine Echtheit, die man nicht mal von den Fabrikanten von Erdbeerjoghurt erwartet? Deren Aroma stammt zumeist auch aus dem Chemielabor. Und nur Hollywood-Solitäre wie Tom Cruise stunteten sich selbst, der Rest betrügt den Zuschauer mit einem Stuntdouble.
Auch Milli Vanilli haben nur so getan, als ob sie das könnten, was man glaubte zu hören. Ein Prinzip, das man aus der Politik schon lange kennt. Sie sprechen Reden, die andere für sie erdacht haben. Albrecht Müller, Mitherausgeber bei den „NachDenkSeiten“, machte es damals für den Wirtschaftsminister Karl Schiller. Dieter Bohlen, mehr Pop als Politik, ließ seinen Millionenseller „Nichts als die Wahrheit“ von Katja Kessler schreiben, einer Journalistin.
In der Republik der Auftragstexte ist Authentizität schon lange kein Zustand mehr, sondern eine Behauptung. Wenn also heute Texte von Journalisten nicht selbst verfasst werden, ist das nahezu erwartbar gewesen.
Das neue Informationsgold
Was bleibt, ist der Erkenntnisgewinn, dass künstliche Intelligenz zwar Sätze liefern kann, aber noch lange keinen eigenen Gedanken ersetzt. Ich bin überzeugt: Echte, also analoge humane Netzwerke werden das neue Informationsgold.
Menschen, die man mit eigenen Ohren und Augen sieht, wie sie ihre Gedanken formulieren, wie sie ihre Musik zu Gehör bringen. Mit allen imperfekten Zwischentönen, die das wahre Menschsein ausmachen.
Unmanipuliert, unoptimiert und nicht geglättet. Potenzielle Fehlbarkeit ist das künftige Prädikatsmerkmal. Handwerk hat gerade deshalb goldenen Boden, weil es uns künftig spüren lässt, dass wir uns von Humanoiden unterscheiden.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) auf der #Futurework26: Für ihn ist Künstliche Intelligenz eine „gesellschaftliche Überlebensfrage“. (Archivbild). - Foto: Sean Gallup/Getty Images
Berlin: Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft drängen auf ein deutlich höheres Tempo bei der Einführung Künstlicher Intelligenz (KI).
Nach Ansicht von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) handelt es sich bei der Technologie für Deutschland um eine „gesellschaftliche Überlebensfrage“.
Das Land brauche das Wachstum, das diese Technologie mit sich bringt, um den Umbau der Wirtschaft zu finanzieren und die eigene Souveränität zu sichern.
Das erklärte Wildberger laut Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf der Berliner Konferenz „#Futurework26“ zur Zukunft der Arbeit.
Um international den Anschluss nicht zu verlieren, sieht der Minister dringenden Handlungsbedarf bei der technologischen Basis. Deutschland müsse eine eigene Chipfertigung aufbauen, leistungsfähige Sprachmodelle entwickeln und KI-Anwendungen in die bestehende industrielle Stärke des Landes einbetten.
Fachkräftemangel zwingt zum Umdenken
Unterstützung erhielt Wildberger von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Dieser betonte, KI entwickle sich rasant zur „Grundvoraussetzung für Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“. Besonders in einer alternden Gesellschaft mit zunehmendem Fachkräftemangel hänge Wohlstand davon ab, wie produktiv neue Technologien genutzt werden.
Branchen wie der Maschinenbau, die Automobilindustrie, die Chemie und die Gesundheitswirtschaft verfügten über das nötige Datenwissen, das durch KI in zusätzliche Wertschöpfung umgemünzt werden müsse.
Kritik an europäischer Regulierungswut
Dulger mahnte zur Eile: „Wenn wir unseren Wohlstand und unsere industrielle Stärke sichern wollen, müssen wir hier Tempo machen.“ Während die USA und China massiv in die Technologie investierten, werde in Europa oft zuerst über Regulierung und Verbote diskutiert.
Nötig seien stattdessen mehr Mut zur Anwendung in den Betrieben, gezielte Investitionen in Technologie sowie Qualifikationsmaßnahmen für die Beschäftigten. Vor allem aber brauche es politische Rahmenbedingungen, die Innovationen erlauben, statt sie im Keim zu ersticken. (afp/red)
Siemens-Energy-Chef Christian Bruch. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Siemens-Energy-Chef Christian Bruch warnt davor, dass Deutschland beim Aufbau von Rechenzentren den Anschluss verpasst. „Wenn wir die Rechenzentren und die dazugehörige Wertschöpfung nicht ins Land holen, wird das Konsequenzen für unseren Wohlstand haben“, sagte Bruch. Siemens Energy baut keine Rechenzentren, ist aber ein Zulieferer der Branche.
In Maintal bei Frankfurt hatte der US-Konzern Edgeconnex vor kurzem den Plan gestoppt, ein Rechenzentrum zu errichten. Im Mittelpunkt der Kritik einer Bürgerinitiative stand das Vorhaben, ein Gaskraftwerk zu errichten, das den Strom für das Rechenzentrum erzeugen sollte. Über den Streit und den Stopp sagte Bruch in Hamburg: „Solche Dinge machen mich ehrlich gesagt ratlos.“
Bruch sagte, wer zu spät komme, den bestrafe das Leben. „Diese Gefahr sehe ich ganz konkret beim Thema Rechenzentren und KI.“ Der Konzernchef glaubt nach eigener Aussage, dass Europa im KI-Bereich eine Chance haben kann. „Dafür müssen wir aber auch bereit sein, die notwendige Infrastruktur wie Rechenzentren tatsächlich zu bauen.“
Internationaler Wettbewerb um Rechenzentren
Rechenzentren werden zunehmend gebraucht, um Daten zu speichern und KI-Anwendungen zu betreiben. Unter anderem wegen des wachsenden Energiebedarfs der Branche gibt es Kritik an dem Bau der Anlagen.
Im Wettbewerb um Rechenzentrumskapazität sind die USA führend vor China. Deutschland verfügt über eine Kapazität von knapp drei Gigawatt, von denen rund 500 Megawatt auf KI entfallen.
Künftig soll die Kapazität in der Bundesrepublik auf mindestens sechs Gigawatt ausgebaut werden, von denen mindestens zwei Gigawatt KI-Anwendungen vorbehalten sein sollen. (dpa/red)
KI-Nutzung am Arbeitsplatz - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Knapp 20 Prozent der Unternehmen, die bereits Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, halten es für leicht oder sehr leicht, Arbeitskräfte mit Fach- oder Hochschulabschluss durch weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen, die von KI unterstützt werden. Das ergab eine Erhebung des Münchner Ifo-Instituts.
Rund 15 Prozent dieser Unternehmen gaben demnach an, dass es ebenso leicht sei, erfahrene Arbeitskräfte durch unerfahrene, aber KI-nutzende Mitarbeiter zu ersetzen. „KI verändert die Arbeitswelt und kann in manchen Bereichen auch formale Qualifikationen und Erfahrungen teilweise ersetzen“, sagte Ifo-Forscherin Anna Ruffert.
Bisher setzen nach eigenen Angaben 54,5 Prozent der Unternehmen KI in ihren Geschäftsprozessen ein.
Besonders im Handel ist dieser Trend ausgeprägt, wo 28,6 Prozent der Unternehmen die Ersetzbarkeit von (Fach-)Hochschulabschlüssen durch KI als leicht oder sehr leicht einschätzen.
Bei den Dienstleistern liegt dieser Wert bei 19,7 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe bei 14,6 Prozent und im Bauhauptgewerbe bei 9,3 Prozent. Die Ergebnisse sind über alle Unternehmensgrößen hinweg nahezu identisch.
Berufserfahrung bleibt wichtiger Faktor
Bei der Berufserfahrung zeigt sich ein etwas schwächerer Effekt. Im Handel können 22,9 Prozent der Unternehmen Berufserfahrung leicht oder sehr leicht durch eine KI-unterstützte, unerfahrene Arbeitskraft ersetzen.
Bei den Dienstleistern beträgt dieser Wert 14,5 Prozent, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit 12,6 Prozent und dem Bauhauptgewerbe mit 7,7 Prozent. „Berufserfahrung ist für Unternehmen offenbar etwas schwerer durch KI zu kompensieren als formale Abschlüsse“, so Ruffert.
Hingegen schätzt immer noch mehr als die Hälfte der Unternehmen (55,4 Prozent), die KI einsetzen, es als schwer oder gar nicht möglich ein, eine Arbeitskraft mit (Fach-)Hochschulabschluss durch KI-unterstützte, weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.
Beim Austausch einer erfahrenen durch eine KI-nutzende, unerfahrene Arbeitskraft liegt dieser Anteil sogar bei 62,7 Prozent. (dts/red)
Judith Simon, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“ des Ethikrats, im Gespräch mit Epoch Times. - Foto: Epoch Times
Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.
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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Betroffenheit, Trauer, Zuversicht – Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt steht in der Kritik, weil mehrere seiner Reden und Gastbeiträge zu diesen Themen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein sollen.
Betroffen sei etwa eine Rede zum Holocaust-Gedenktag, eine Trauerrede und eine Neujahrsansprache, berichtete das Online-Portal „Frag den Staat“, das nach eigenen Angaben mehrere Beiträge von Voigt mit KI-Analyse-Werkzeugen durchkämmte.
Zudem ließen sich Zitate von Wissenschaftlern, die Voigt in einem Gastbeitrag verwendete, nicht verifizieren, schreibt „Frag den Staat“. Ein Medium hat bereits reagiert und einen Gastbeitrag aus dem Netz genommen.
Voigt steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck
Voigt selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Befürworter des Einsatzes von KI ist. „Ich motiviere alle Mitarbeiter unserer Verwaltung, im Jahr 2026 alle modernen Instrumente für ihre Arbeit zu nutzen.
Die KI ist längst Teil der modernen Kommunikation“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Wenn es einzelne Passagen gegeben habe, die mit Hilfe von KI erstellt worden seien, reiße er keinem dafür den Kopf ab.
Der 49-jährige Voigt führt in Thüringen seit gut eineinhalb Jahren eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD, die im Landtag aber keine Mehrheit hat und auf das Verhalten der Opposition angewiesen ist.
Politisch steht Voigt seit Monaten wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm nach einer Überprüfung seiner Dissertation den Doktortitel. Voigt wehrt sich dagegen mit einem Widerspruch und hat angekündigt, gegen die Entscheidung zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.
Voigts Regierungssprecherin teilte auf Anfrage mit, dass KI-Anwendungen in der Staatskanzlei „unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt“ werden. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat nach den Vorwürfen reagiert und nach eigenen Angaben einen Gastbeitrag von Voigt über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche aus dem Netz genommen und im Archiv gesperrt.
Die Zeitung verwies auf ihre Grundsätze im Umgang mit KI. „Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen“, schreibt die FAZ. Auf eine Anfrage an die Thüringer Staatskanzlei dazu seien nur „allgemeine Hinweise“ als Antwort gekommen. „Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht.“
Digitalminister würde Beiträge kennzeichnen
Thüringens Digitalminister Steffen Schütz nutzt nach eigenen Angaben KI ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Themenaufbereitung. „Reden oder Beiträge erstelle ich nicht mit KI. Würde ich aber kennzeichnen“, sagte der BSW-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
In der Staatskanzlei gebe es eine Dienstanweisung zur Nutzung generativer KI-Systeme. Sie enthalte „verbindliche Vorgaben“ zum Umgang mit Daten und zur Qualitätssicherung. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen.“
Mehrere Fragen ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet – beispielsweise, wie viele Redenschreiber für Mario Voigt arbeiten, ob alle Reden mit KI erstellt werden und wie hoch der KI-Anteil in diesen Reden einzuschätzen ist.
Auch ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet, ob die von „Frag den Staat“ hinterfragten Zitate der drei Wissenschaftler erfunden sind oder von KI erstellt wurden.
Die oppositionelle Thüringer Linke warf dem Regierungschef vor, beim Umgang mit KI gegen eine Muster-Dienstanweisung seines Digitalministeriums zu verstoßen.
Anders als dort festgehalten fehlten bei Voigts Reden und Zeitungstexten Hinweise auf den Gebrauch von KI. „Mit seinem Verhalten wird Mario Voigt zu einem Beispiel dafür, wie man KI nicht nutzt“, sagte die Landesvorsitzende Katja Maurer.
In der Muster-Dienstanweisung steht, dass auf die Verwendung von KI hinzuweisen sei, wenn beispielsweise Textbeiträge und Bausteine für Reden und Antworttexte generative KI genutzt „und das Ergebnis übernommen oder in relevanten Anteilen genutzt wird“.
Der Thüringer AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann, der wegen seines Umgangs mit KI für die Erstellung von Kleinen Anfragen im Parlament selbst schon für Aufsehen gesorgt hatte, kritisierte den Einsatz von KI für Voigts Reden.
Für ihn gehe es zu weit, wenn sich eine KI „für eine sehr emotionale Rede ein Zitat für den Politiker ausdenkt, mit dem dieser persönlich möglicherweise sogar beim Zuhörer in bestimmter planbarer Weise Emotionen hervorrufen will“, sagte er der dpa. „Die KI imitiert hier emotionale Inhalte, die niemals mit einem emotionalen Hintergrund entstanden sind“, so Mühlmann.
In Sachsen teilte ein Regierungssprecher mit, dass KI gelegentlich im Rahmen „von ersten groben Recherchen“ genutzt werde. „Für die eigentliche Erstellung von Reden und weiteren Texten wie Grußworten des Ministerpräsidenten wird dagegen keine KI verwendet.“ (dpa/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz am 09.06.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesregierung hat ausweichend auf Fragen nach einer möglichen KI-Nutzung in den Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert.
Auf die Frage, wie viel KI in den Reden des Bundeskanzlers stecke, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 10. Juni, der dts Nachrichtenagentur: „Die Worte des Bundeskanzlers sind die Worte des Bundeskanzlers.“
Auch auf Nachfrage, ob die Redenschreiber des Kanzlers künstliche Intelligenz einsetzen, antwortete Meyer ausweichend: „Wenn der Bundeskanzler etwas spricht, dann sind das die Worte des Bundeskanzlers und von niemand anderem.“
Hintergrund sind Berichte über den Einsatz von KI in den Reden und Texten von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Nach Recherchen des Portals „Frag den Staat“ soll Voigt in mehreren seiner Ansprachen auf von KI generierte Inhalte zurückgegriffen haben. (dts/red)
Internationale KI-Standardisierung: Das BSI vertrat Deutschland beim globalen Gipfel in Seoul. Viele Staaten setzen mittlerweile auf spezialisierte KI-Institute. (Symbolbild). - Foto: Cheng Chia Huang/Getty Images
Die Bundesregierung will Chancen und Risiken neuer KI-Modelle mit Hilfe eines neuen Gremiums künftig besser einschätzen können. Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dazu die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts, wie die Regierung mitteilte.
Das neue Institut für Künstliche Intelligenz, das noch keinen Namen hat, ist in der Anfangsphase als virtuelle Institution geplant, wobei Strukturen und Kompetenzen der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genutzt werden sollen.
In einem zweiten Schritt soll dann ein Standort gefunden werden. Wann das sein wird, steht aber noch nicht genau fest. Ein BSI-Sprecher sagt, mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung bei KI sei es den federführenden Ministerien – das sind das Bundesinnenministerium und das Digitalministerium – wichtig, hier zügig voranzukommen.
Zwei Aspekte von Sicherheit stehen im Fokus
In den Blick nehmen soll das Institut KI-Security, also den Schutz vor Angriffen und die Cybersicherheit, aber auch KI-Safety – hier geht es um sichere KI-Produkte, die keine gefährlichen Aktionen auslösen und zum Beispiel keinen Horrorfilm vorschlagen, wenn der Nutzer nach einem Kinderfilm fragt.
Das Institut soll die Kapazitäten zur Analyse der Fähigkeiten moderner KI-Modelle inklusive ihrer Risiken bündeln.
Das Institut soll sich ferner stärker mit vergleichbaren ausländischen Instituten austauschen und auf einheitliche Standards im Umgang mit KI mit internationalen Partnern hinwirken.
Zahlreiche Staaten verfügen bereits über solche Institute, in Deutschland nahm bisher das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie Aufgaben in diesem Bereich wahr.
Ein internationales Treffen zur Standardisierung von KI-Standards fand etwa im Dezember in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul statt, bei dem das BSI vertreten war.
Digitalminister Wildberger: „Experten auf Weltniveau“
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte am Rande eines EU-Treffens in Luxemburg an, das KI-Institut solle mit „Top-Expertise von Experten auf Weltniveau“ ausgestattet sein.
Wildberger fordert „Weltniveau“: Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Rande des EU-Treffens in Luxemburg zur Personalausstattung des neuen KI-Instituts. (Archivbild).
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Sie sollen neue Modelle wie etwa Claude Mythos demnach schnell testen, bewerten und die Bundesregierung sowie die Verwaltung dazu beraten. Ein Vorbild sei das britische KI-Sicherheitsinstitut.
Zuletzt sorgte die vom US-Unternehmen Anthropic entwickelte Software Mythos für Aufsehen, da sie in verschiedenen Programmen zum Teil über Jahrzehnte unentdeckt gebliebene Sicherheitslücken fand.
Die Bundesregierung erhielt zunächst keinen Zugang zu dem neuen Tool. Das BSI sei in Kontakt mit Anthropic, hieß es vom BSI auf Nachfrage.
Wie der BSI-Sprecher weiter mitteilte, soll die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland werden. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, wobei ein Teil der Regelungen ab dem 2. August 2026 verbindlich wird.
Kern der Verordnung ist eine Einteilung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – dazu zählen etwa Chat-GPT von Open AI oder Gemini von Google – in Risikoklassen, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.
Gesetze zur Versorgung in Krisenzeiten auf dem Prüfstand
Der Sicherheitsrat unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befasste sich ferner mit der sicherheitspolitischen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Beschlossen wurde zudem, Gesetze zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und kritischer Infrastruktur zu überprüfen und sie an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte den Nationalen Sicherheitsrat im vergangenen Jahr gegründet, um auf Krisen und Bedrohungen aller Art schnell und effektiv reagieren zu können.
Neben Mitgliedern der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden können auch Vertreter der Länder eingeladen werden. (dpa/red)
Das Ifo-Institut befragt im Rahmen seiner Konjunkturerhebungen monatlich mehrere tausend Unternehmen. (Archivbild) - Foto: Leonie Asendorpf/dpa
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz verbreitet sich in der deutschen Wirtschaft in schnellem Tempo.
Nach einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts nutzen mittlerweile 54,4 Prozent der Unternehmen KI-Software – vor einem Jahr lag der Anteil erst bei knapp 41 Prozent.
„Die Dynamik bei der Einführung ist hoch“, sagte Ifo-Umfrageleiter Klaus Wohlrabe.
Großunternehmen liegen vorn
Deutlich wird in der Umfrage aber auch, dass Konzerne schneller bei der KI-Einführung sind als der Mittelstand: Laut Ifo setzen mittlerweile mehr als zwei Drittel (67,2 Prozent) der Großunternehmen KI ein, aber nur gut 47 Prozent der mittleren und 51,2 Prozent der kleinen Firmen.
Besonders häufig genutzt wird KI demnach unter anderem in Verwaltung, Datenanalyse, Programmieren, Schriftverkehr und Informationssuche.
Viele Unternehmen verwenden KI darüber hinaus auch für Aufgaben in Planung, Controlling oder der Kommunikation mit den Kunden. „Besonders bei Routineaufgaben und der Verarbeitung großer Informationsmengen eröffnet KI neue Möglichkeiten“, sagte Wohlrabe.
Besonders weit verbreitet ist KI laut Ifo mittlerweile in der Industrie mit einem Anteil von 58,7 Prozent. Das Ifo-Institut befragt im Rahmen seiner Konjunkturerhebungen monatlich mehrere tausend Unternehmen. (dpa/red)
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Deutsche Rentenversicherung Bund in seinem aktuellen Bericht. - Foto: Andreas Rentz/Getty Images
In Kürze:
Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.
„Im Dschungel der Strategien verirrt“
Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.
Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
Der im Februar 2026 in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. (Archivbild) - Foto: Malin Wunderlich/dpa
Künstliche Intelligenz, Clouddienste und Online-Netzwerke: Die EU will raus aus der Abhängigkeit von US-Digitalkonzernen.
Die EU-Kommission stellte am Mittwoch, 3. Juni, ein Gesetzespaket vor, mit dem sie europäische Unternehmen fördern und die Daten öffentlicher Stellen vor dem Zugriff aus dem Ausland schützen will.
Ein Überblick über die Pläne:
Wo liegt das Problem?
Die EU verlässt sich bei zahlreichen Technologien auf Dienstleister aus den USA. Zwar nennt die Kommission die USA in ihren Vorschlägen nicht explizit, doch von keinem Staat außerhalb der EU ist die Abhängigkeit so groß.
Halbleiter – das Grundgerüst zahlreicher Technologien – stammen außerdem aus Taiwan und aus China. Im vergangenen Jahr kam es in Europa zu Engpässen, als der chinesische Mutterkonzern hinter dem Hersteller Nexperia im Streit mit der niederländischen Regierung die Produktion stoppte.
Clouddienste
Cloudserver speichern große Datenmengen, von Nachrichten aus Messenger-Apps bis hin zu Firmendaten. Ohne sie funktionieren viele digitale Dienste schlicht nicht.
Weltmarktführer für solche Clouds ist mit großem Abstand der Amazon-Dienst AWS, gefolgt von Microsoft. US-Anbieter dominieren nach Kommissionsangaben insgesamt 70 Prozent des europäischen Marktes.
Die EU-Kommission will Behörden und Regierungen dazu bewegen, auf europäische Anbieter umzusteigen – vor allem auf Open-Source-Programme, bei denen der Quellcode öffentlich verfügbar ist.
Sie schlägt zudem vor, dass öffentliche Stellen von Krankenhäusern über Rathäuser und Polizei bis zu Regierung und Militär nur Dienste nutzen dürfen, bei denen ihre Daten auf Servern in Europa bleiben.
Je nach Sicherheitsstufe sollen nach Vorstellung aus Brüssel zusätzliche Anforderungen gelten: Vorkehrungen gegen Kill Switches und europäische Eigentümer bis hin zur vollen Kontrolle über die Software durch einen EU-Anbieter.
Künstliche Intelligenz
Die führenden KI-Modelle heißen ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot – und gehören den US-Unternehmen OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft. Der US-Konzern Nvidia baut Chips für die KI-Entwicklung.
In Europa sind die Investitionen in Künstliche Intelligenz im Vergleich gering.
KI-Modelle sowie Clouddienste brauchen Rechenzentren, die große Datenmengen verarbeiten können. „Europa verfügt heute über ein Drittel der Kapazitäten in den USA, weit weniger als es sollte“, sagte ein EU-Beamter. „Wir müssen aufholen.“
Er schätzt die Nachfrage für das Jahr 2035 auf rund 60 Gigawatt, nach aktuellem Planungsstand könne die EU bis dahin aber nur 42 Gigawatt liefern.
Die Kommission will deshalb dafür sorgen, dass Genehmigungsverfahren schneller gehen und mehr Fördergelder fließen. Für öffentliche Stellen sollen außerdem ähnliche Regeln wie für Clouddienste gelten, sodass die Nachfrage nach europäischen Anbietern steigt.
Halbleiter
Die Chips sind die Grundlage für Computer, Künstliche Intelligenz und stecken in Autos sowie Smartphones. Mit ASML hat die EU in den Niederlanden zwar den Weltmarktführer für die Maschinen, die Halbleiter herstellen, will aber selbst mehr Chips produzieren.
Ein Zwischenziel von 20 Prozent der weltweiten Chipproduktion werde die EU jedoch verfehlen, räumte ein EU-Beamter ein.
Die Kommission will zudem künftig eingreifen können, falls es zu einem Mangel an Halbleitern kommt. Sie will dann eine Liste der Branchen aufstellen, die zuerst an die Chips kommen – sich also über bestehende Lieferverträge hinwegsetzen.
Außerdem will sie gemeinsame Chipeinkäufe der 27 Staaten koordinieren. (afp/red)
Digitalministerium. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die G7-Digitalminister haben am Freitag, 29. Mai, in Paris über den Schutz von Minderjährigen im Internet sowie über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) beraten.
Die Vorgespräche dazu seien sehr gut gewesen, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bei seinem Eintreffen. Seine französische Kollegin Anne Le Hénanff zeigte sich hoffnungsvoll, dass die Vertreter der sieben Industrieländer sich auf eine gemeinsame Position zu KI und zur Cybersicherheit einigen würden.
Uneinig über Umweltfolgen der KI
Es besteht jedoch wenig Aussicht auf eine gemeinsame Stellungnahme zu den Folgen der KI für die Umwelt, etwa den massiven Energie- und Kühlwasserverbrauch der Rechenzentren. Eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Auswirkungen der digitalen Technologien auf die Umwelt“ sei für Vertreter der USA nicht akzeptabel gewesen.
Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure erklärte dazu, dass es „wie immer bei den G7 Themen gibt, bei denen man sich einig ist, und andere, bei denen das nicht der Fall ist“. Es seien sich aber zumindest alle einig, dass die Ressourcen für KI „möglichst effizient“ eingesetzt werden sollten.
Vorbereitung auf G7-Gipfel
Die Beratungen der Digitalminister dienen als Vorbereitung für den G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Juni im französischen Evian.
Frankreich hatte im Januar den rotierenden Vorsitz der Gruppe der sieben großen Industrienationen übernommen. Dazu gehören die USA, Deutschland, Frankreich, Kanada, Großbritannien, Japan und Italien. (afp/red)
Nach EU-Recht muss bis Ende 2026 jeder EU-Mitgliedsstaat eine Wallet für digitale Ausweise bereitstellen. (Archivbild) - Foto: Monika Skolimowska/dpa
Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
Start für 2027 vorgesehen
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.
Digitale Ausweise und Nachweise
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)