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Migration: Frau stirbt bei versuchter Überfahrt in kleinem Boot nach Großbritannien

Bei der versuchten Überfahrt von Frankreich über den Ärmelkanal nach Großbritannien ist eine Migrantin ums Leben gekommen. Die Frau starb nach Angaben britischer und französischer Behörden sowie von Aktivisten, nachdem sie britische Gewässer erreicht hatte.
Das Boot, mit dem die Frau unterwegs war, habe während der Überfahrt keine Hilfe angefordert. Britische Behörden hätten es abgefangen und die bewusstlose Insassin gefunden.
Trotz medizinischer Hilfe sei die Frau gestorben, teilte ein britischer Regierungssprecher mit. Die britischen und französischen Behörden machten zunächst keine Angaben zur Identität der gestorbenen Migrantin.
„Diese jüngste Tragödie unterstreicht die schrecklichen Gefahren von Überfahrten mit kleinen Booten“, sagte der  britische Regierungssprecher. London arbeite „weiterhin unermüdlich mit den französischen Behörden und unseren Partnern in Übersee zusammen, um diese gefährlichen Überfahrten zu verhindern“.
Die französischen Behörden meldeten an diesem Wochenende mehrere versuchte Überfahrten über den Ärmelkanal. Grund dafür war demnach die ruhige Wetterlage.
Laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP, die auf offiziellen britischen und französischen Angaben beruht, kamen in der Region im vergangenen Jahr mindestens 29 Migranten auf See ums Leben. In diesem Jahr starben demnach bislang mindestens neun Menschen bei den Überfahrten.
Großbritannien hat seine Einwanderungs- und Asylpolitik unter Premierminister Keir Starmer erheblich verschärft. Im April vereinbarten Frankreich und Großbritannien eine Neuauflage ihres Abkommens zur Bekämpfung der irregulären Migration über den Ärmelkanal.
London hat Paris immer wieder vorgeworfen, zu wenig dagegen zu tun, dass Migranten von den französischen Küsten aus die gefährliche Überfahrt über den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien antreten.(afp/red)
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Grüne kritisieren „Trump-ähnliches Abschiebesystem“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, hat die geplante Einrichtung sogenannter „Return Hubs“ der Europäischen Union für Flüchtlinge scharf kritisiert. Innenminister Dobrindt sei die treibende Kraft dieser neuen Regelung und helfe dabei, die EU in Richtung eines Trump-ähnlichen Abschiebesystems zu führen, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe).

Forderung nach Integrationspolitik

Der Weltflüchtlingstag 2026 stehe im Schatten der Asylrechtsverschärfungen im Rahmen der GEAS-Reform. Diese Woche habe das Europäische Parlament mit den Stimmen von Christdemokraten, Rechten und Rechtsextremen die Inhaftierung von Familien mit Kindern in Lagern außerhalb europäischer Gerichtsbarkeit beschlossen, kritisierte die Migrationspolitikerin. Die Menschen würden auch in solche Staaten gebracht werden, zu denen sie keinerlei Verbindung haben.
Dieser harte Abschiebekurs spiele rechtsextremen Parteien in die Hände, sagte Polat. Statt die Grundrechte von Schutzbedürftigen weiter auszuhöhlen, brauche man verstärkte Integrationsmaßnahmen und echte Perspektiven für Menschen, die längst Teil der deutschen und europäischen Gesellschaft geworden seien, forderte die Migrationspolitikerin. (dts/red)
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Innenminister uneins über Zukunft von 500.000 Syrern in Deutschland

Die Innenminister der 16 Länder und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) konnten sich bei ihrer dreitägigen Sitzung in Hamburg nicht über den zukünftigen Umgang mit syrischen Flüchtlingen einigen. Das berichtet der „Focus“ unter Berufung auf Kreise der Innenministerkonferenz. Ein gemeinsamer Beschluss sei gescheitert, hieß es.
Ursprünglich hatten Hessen für die CDU-Länder und Niedersachsen für die SPD-Länder jeweils einen Antrag zur aufenthaltsrechtlichen Zukunft der Syrer in Deutschland eingebracht. Während der SPD-Antrag neben der Rückführung von Straftätern insbesondere auf Bleiberechtsperspektiven für syrische Flüchtlinge abzielte, war der CDU-Antrag deutlich weitgehender.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) forderte implizit für die über 500.000 Syrer mit derzeit nur vorübergehendem Schutz eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer vorzusehen.
„Unterschiedliche Meinungen sind im Umgang mit gut integrierten syrischen Flüchtlingen zutage getreten, die bislang kein dauerhaftes Bleiberecht haben“, sagte Poseck dem „Focus“. Aufenthaltstiteln, die über das geltende Recht hinausgehen, stehe er skeptisch gegenüber.
Sie könnten falsche Anreize schaffen, behauptete der CDU-Politiker. Der Schutz für die syrischen Kriegsflüchtlinge sei grundsätzlich auf Zeit und gerade nicht auf Einwanderung angelegt gewesen, so Poseck weiter.
Laut Poseck seien sich CDU- und SPD-Länder allerdings einig gewesen, dass perspektivisch auch wieder Abschiebungen nach Syrien möglich werden sollten, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, und darüber hinaus freiwillige Rückführungen auch mit moderaten finanziellen Mitteln gefördert werden sollten.
Laut „Focus“ habe sich auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gegen Bleibeperspektiven für Syrer ausgesprochen, die noch keinen langfristigen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Niedersachsens SPD-Innenministerin Daniela Behrens hingegen bedauerte, dass es nicht möglich war, mit allen unionsgeführten Ländern zu einer Verständigung über den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien zu gelangen. Sie bekräftigte ihre Forderung nach einem geregelten Verfahren für konsequente Rückführungen von Straftätern nach Syrien.
Andererseits müsse sich der Bundesinnenminister auch darum kümmern, dass den gut integrierten Menschen aus Syrien, die sich in Deutschland an die Regeln halten, die hier hart arbeiten und jeden Tag dazu beitragen, das Land am Laufen zu halten, eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnet werde, so die SPD-Politikerin.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer. Der Großteil von ihnen hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die alle drei Jahre verlängert werden muss.
Nach Ende des Bürgerkriegs in Syrien im Dezember 2024 fordert insbesondere die Union, diese Praxis zu beenden. „Ich sehe zumindest bei sunnitischen Männern aktuell grundsätzlich keine Gründe, ein rein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern“, sagte kürzlich der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem Nachrichtenmagazin. (dts/red)
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Länder beraten über Zukunft syrischer Flüchtlinge

Auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg wollen die Ressortchefs der 16 Länder über die Zukunft der syrischen Flüchtlinge in Deutschland beraten. Die Unions- und SPD-geführten Länder haben jeweils einen entsprechenden Antrag zu dem Thema eingereicht, wie das Magazin Focus berichtet.
Für die SPD-Länder, die sogenannten A-Länder, hat Niedersachsen einen Beschlussvorschlag eingereicht. In dem Papier, aus dem der Focus zitiert, heißt es: Viele Syrer seien „nachhaltig integriert, insbesondere durch Erwerbstätigkeit, schulische beziehungsweise berufliche Qualifizierung und gesellschaftliche Teilhabe.“
Die Mehrzahl der syrischen Arbeitnehmer sei in „systemrelevanten Berufen“ tätig, fast die Hälfte von ihnen als Fachkräfte. Für die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) leisteten Syrer damit einen aktiven Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund fordert der Antrag Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu auf, „die aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Personengruppe (…) so weiterzuentwickeln, dass Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive geschaffen werden.“
Konkret solle das Bundesinnenministerium bis zum Herbst „gesetzgeberische Lösungsmöglichkeiten für eine Bleiberechtsregelung“ vorlegen. Außerdem sollen bessere Bleibeperspektiven für aktuell geduldete und gut integrierte syrische Staatsbürger geschaffen werden.
Aktuell sind in Deutschland knapp 10.000 Syrer geduldet. Eine Duldung liegt vor, wenn zwar keine Asylgründe für einen Ausländer vorliegen, gleichzeitig aber eine Abschiebung auch nicht möglich ist, etwa aufgrund schwerer Krankheiten oder fehlender Papiere.
Für die CDU-geführten Länder, die sogenannten B-Länder, hat das hessische Innenministerium die aufenthaltsrechtliche Zukunft syrischer Staatsangehöriger auf die IMK-Tagesordnung gesetzt.
Darin verweist das Ministerium von Roman Poseck auf eine veränderte Entscheidungspraxis durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf): „Von 25.923 Anträgen im Jahr 2025 wurden nur 532 positiv beschieden“, erklärt das Ministerium in Wiesbaden.
Mittel- und langfristig rechnet das Innenministerium mit Widerrufsentscheidungen. Das würde bedeuten, dass die Asylbehörde Schutztitel von syrischen Staatsbürgern auflöst – und damit diese Personen zur Ausreise auffordert.
„Nach dem Ende des Bürgerkriegs gilt es, die Lage in Syrien neu zu bewerten“, sagte Innenminister Poseck dem Focus. „Meiner Meinung nach müssen wir perspektivisch wieder zu regelhaften Abschiebungen auch nach Syrien kommen.“ Die Gespräche des Bundesinnenministers mit der syrischen Regierung begrüßt er.
Wer ausreisepflichtig ist, müsse Deutschland wieder verlassen. „Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, denen ein lediglich vorübergehender Schutz vor einer Kriegssituation gewährt wurde“, sagte der CDU-Politiker. Das Asylsystem sei gerade kein Einwanderungssystem.
Der hessische Innenminister fordert damit indirekt mehrere hunderttausend Syrer zur Ausreise auf. Denn aktuell haben über 500.000 syrische Flüchtlinge einen befristeten humanitären Aufenthaltstitel – entweder auf Grundlage eines subsidiären Schutzstatus oder eines Schutztitels nach Genfer Flüchtlingskonvention.
Neben der Abschiebung von Straftätern fordert Poseck die Rückführung von „Personen aus Syrien, die nicht gut integriert sind und die seit längerem in den Sozialsystemen verharren“. Dadurch würde man auch den Sozialstaat entlasten, was ein Gebot der Gerechtigkeit sei.
„Denn die Kosten für Asylbewerberleistungen und Bürgergeld werden durch die arbeitende Bevölkerung erbracht.“ Poseck hält auch zusätzliche Anreize und Förderungen für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien für notwendig. Bislang erhalten syrische Flüchtlinge im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr.
Laut Informationen des Focus prüft das Bundesinnenministerium derzeit, die Rückkehrprogramme zu erweitern – darunter auch die Option von 8.000 Euro Rückkehrförderung.
Mit dem Sturz des langjährigen syrischen Diktators Baschar al-Assad ist der Bürgerkrieg in Syrien seit dem 8. Dezember 2024 beendet. Dennoch kehrten bislang nur wenige Syrer seitdem aus Deutschland zurück. Eine Umfrage des Magazins bei allen 16 Bundesländern ergab kürzlich, dass erst 10.009 Syrer ausgereist sind. In Deutschland leben indes über 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. (dts/red)
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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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CDU dringt auf harte GEAS-Kontrollen in der EU

Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.

Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig

Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert.
Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten. (dts/red)
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EU-Kommission: Irreguläre Migration hat sich halbiert

Nach Angaben der EU-Kommission ist die Zahl der irregulär eingereisten Menschen, die nach Europa kommen, um mehr als die Hälfte zurückgegangen.
„Die illegale Migration in die EU ist in den vergangenen zwei Jahren um 55 Prozent zurückgegangen. Auf manchen Routen, wie über den Westbalkan, sogar um 90 Prozent in drei Jahren“, sagte der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner der Funke-Mediengruppe.

Weniger Migranten auf der Griechenland-Route

„Ganz frisch haben wir registriert: In den ersten vier Monaten in diesem Jahr ist die illegale Migration von der Türkei auf die Ägäischen Inseln in Griechenland im Vergleich zu den ersten vier Monaten im vergangenen Jahr um 67 Prozent zurückgegangen“, sagte Brunner.
Gestiegen sei zudem die Zahl der Rückführungen abgelehnter Asylsuchender aus der EU in die Herkunftsländer – „von 21 auf knapp 30 Prozent im vergangenen Jahr. Das ist aber noch viel zu wenig“, hob Brunner hervor.
Am 12. Juni tritt das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Die Reform dient vor allem der Eindämmung illegaler Migration in die EU sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren.

Asylverfahren an den EU-Außengrenzen

Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden.
Migrationskommissar Brunner sagte: „Deutschland ist Vorreiter bei der Umsetzung der Reformen.“
Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher sehen die Gefahr, dass durch die neue Reform das Asylrecht ausgehöhlt werde und die Menschenrechte missachtet würden. (dts/red)
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EU-Kommissar verspricht „faire“ Bedingungen in Asylzentren

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat „faire Lebensbedingungen“ in den geplanten Asylzentren an der europäischen Außengrenze versprochen. Dazu gehörten der Zugang zu Bildung und ärztlicher Betreuung, sagte Brunner der Funke-Mediengruppe. Es müsse Menschen auch möglich sein, schon nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen.

EU verspricht faire Bedingungen in Asylzentren

Sowohl als Europäische Union als auch mithilfe von Organisationen wie den Uno-Agenturen IOM und UNHCR wolle die Kommission Sorge dafür tragen, dass die EU-Staaten in ihren Asyleinrichtungen „alle Mindeststandards“ europaweit einhielten, hob der EU-Kommissar hervor. Das Recht auf Asyl bleibe „bestehen“, daran gebe es „keinen Zweifel“, sagte Brunner.
Alle EU-Mitgliedstaaten würden sich an die Gesetze und Regeln halten. Und diese Regeln seien klar, etwa was den Zugang zu medizinischer Versorgung angehe. „Dass wir die Dauer der Asylverfahren für Menschen mit geringen Chancen auf Schutz in der EU reduzieren, ist auch zum Schutz der Asylsuchenden.“

Kritik an möglichen Folgen für Asylrechte

Das im Mai 2024 beschlossene und am 12. Juni in Kraft tretende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll vor allem der Eindämmung illegalisierter Migration in die Europäische Union sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren dienen. Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden.
Die Entscheidungen sollen innerhalb von zwölf Wochen getroffen werden. Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent sollen so möglichst schnell zurückgeführt werden. Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher sehen die Gefahr, dass durch die neue Reform das Asylrecht ausgehöhlt werde und die Menschenrechte missachtet würden. (dts/red)
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Über 10.000 Syrer aus Deutschland zurückgekehrt

Seit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien am 9. Dezember 2024 sind mindestens 10.009 Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Das geht aus einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ bei den 16 Bundesländern hervor.
Demnach reisten mit 2.761 Personen die meisten Syrer aus Bayern aus. Die wenigsten kehrten hingegen aus Hamburg in ihre Heimat zurück: 52. Bislang ging man von deutlich niedrigeren Gesamtzahlen aus. Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Februar 2026 waren im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 3.678 Syrer zurückgekehrt.
Im weltweiten Vergleich reisen allerdings nur wenige Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind seit Kriegsende insgesamt 1,63 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt – vorrangig aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.
Trotz der zunehmenden Ausreisen ist der deutsche Pass für viele Syrer beliebter als die freiwillige Heimkehr. In Nordrhein-Westfalen etwa ließen sich im vergangenen Jahr 18.567 Syrer einbürgern.
Im gleichen Zeitraum verließen NRW nur 837 syrische Flüchtlinge. In Bremen wurden 2025 1.224 Syrer eingebürgert, während 109 syrische Flüchtlinge im gleichen Zeitraum Deutschland wieder verließen. In den übrigen Bundesländern sieht die Sachlage ähnlich aus.
Syrer führen bereits seit Jahren die Einbürgerungsstatistik in Deutschland an. Von den 332.500 Ausländern, die sich 2025 einbürgern ließen, waren 20 Prozent (65.574 Personen) Syrer.
Die Bundesregierung will indes mehr Syrer zur freiwilligen Rückkehr bewegen. Laut „Focus“-Informationen prüft das Bundesinnenministerium derzeit offenbar eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro. Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise.
Viele Unionspolitiker befürworten stärkere Anreize. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte, die freiwillige Rückkehr sei für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung. Insofern sei es richtig, dass man über höhere Rückkehrförderungen nachdenke.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der syrische Bürgerkrieg beendet. Dessen Nachfolger, Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, besuchte Ende März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei stellte Merz die Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren in Aussicht. (dts/red)
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Österreich will Schutz für ukrainische Männer abschaffen

Österreich drängt darauf, bestimmten Gruppen von ukrainischen Kriegsflüchtlingen künftig nicht länger Schutz zu gewähren. Das berichtet die „Welt“.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte der Zeitung: „Einen automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer soll es ab März 2027 nicht mehr geben.“ Die Ukraine selbst benötige ihre männlichen Staatsbürger im wehrfähigen Alter.
Diese Maßnahme führe zu einer Entlastung für Österreich, so der Minister. Ein solcher Schritt helfe auch der Ukraine, da sie ihre eigenen Staatsbürger im Land brauche, um die Verteidigungsfähigkeit, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, zu erhalten.

Für zügige Änderung der Gesetze

Karner kündigte an, dass sich Österreich bei den Beratungen der EU-Innenminister am 4. Juni in Luxemburg für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen und ein „rasches Handeln“ fordern werde, damit die Betroffenen Rechtssicherheit hätten.
Hintergrund: Nach den Gesetzen der Ukraine dürfen Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren ihre Heimat nicht ohne Genehmigung verlassen. In der Ukraine sind männliche Personen zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig.
Seit August 2025 dürfen Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren aber laut ukrainischen Gesetzen ausreisen. Sie würden damit nicht unter die geplanten Neuregelungen in der EU fallen.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der EU derzeit nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie Aufnahme. Diese regelt, dass Antragsteller schnell einen Schutzstatus erhalten können, ohne zuvor eine individuelle Asylprüfung durchlaufen zu müssen. (dts/red)
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Ungarn nimmt keine illegalen Migranten auf: Magyar stellt sich gegen EU-Asylregeln

Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar kündigt Widerstand gegen die Migrationspolitik der Europäischen Union an.
Die EU verlangt von ihren Mitgliedsländern, an den Außengrenzen Asylverfahren für Migranten durchzuführen – auf die Frage, ob er diese Vorschrift des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS, die ab Mitte Juni gelten soll, auch anwenden wolle, kündigte Magyar in der FAZ an, „dass Ungarn keine illegalen Migranten übernehmen wird“.
Dafür aber werde sein Land helfen, „die Außengrenzen Europas zu schützen, sei es in Griechenland, sei es auf Malta, sei es in Italien“.

Eine Millionen Euro Straße pro Tag: „Das ist unverhältnismäßig“

Auch die geltende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ungarn schon seit der Regierungszeit des abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Million Euro pro Tag Strafe zahlen muss, weil es gegen geltende Regeln verstößt, sei „ungerecht und unverhältnismäßig“.
Magyar fügte hinzu: „Wir werden Gespräche führen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern eine Lösung finden, damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen.“
Zudem riet Magyar davon ab, rechtsextreme Parteien durch „Brandmauern“ auszugrenzen. „Ich mag solche Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem nicht“, stellte er fest. „Ich mag keine ideologischen Kämpfe.“
Er beobachte, „dass einige Länder im Umgang mit extremen Parteien Fehler machen“. Es sei „alleine in sich“ keine Lösung, Menschen und Parteien „hinter eine Brandmauer zu sperren“. Das mache diese Kräfte „nur noch stärker“.

Ukrainekrieg ist „Sicherheitsrisiko für ganz Europa“

Magyar äußerte sich auch zu der Frage, ob die Europäische Volkspartei EVP, zu der CDU und CSU ebenso gehören wie seine Partei Tisza, im Europaparlament mit der AfD zusammenarbeiten sollten. Er sagte, das sei zwar nicht an ihm, das zu entscheiden, aber es schade nie, sich der „Argumente des anderen anzunehmen“. Was man davon dann annehme, sei „eine andere Frage“.
Anders als Orbán kritisierte Magyar den Ukrainekrieg mit scharfen Worten und stellte fest, Russland sei „ein Sicherheitsrisiko für ganz Europa“.
Die Ukraine sei „das Opfer“ in diesem Krieg und habe „das Recht auf territoriale Integrität“. Er fügte aber hinzu, Ungarn werde trotzdem weiter Energieträger aus Russland beziehen. Ungarn sei „noch auf russisches Öl angewiesen, und das können wir nicht von heute auf morgen ändern“. (dts/red)
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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an

Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.

Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer

Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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Tote auf See, politischer Streit an Land: EU-Migrationspakt startet am 12. Juni


In Kürze:

  • Rekordzahl an Todesfällen auf der Mittelmeerroute 2026
  • Politischer Streit zwischen Abschreckung und legalen Zugangswegen
  • EU ringt um neuen Migrations- und Asylpakt

 
In Europa hat das Jahr 2026 neue, düstere Rekorde im Mittelmeerraum gebracht. Laut der Internationalen Organisation für Migration sind seit Januar über 1.200 Migranten auf See ums Leben gekommen oder werden vermisst.
Rund 1.000 dieser Todesfälle wurden im ersten Quartal verzeichnet. Es ist der tödlichste Jahresauftakt seit Beginn der Datenerfassung durch die Organisation im Jahr 2014. Zwischen Ende März und Anfang April sind fünf Schiffe mit Flüchtlingen gesunken, dabei starben in einer einzigen Woche mehr als 180 Menschen.
„Diese menschliche Tragödie“ sei völlig vermeidbar, sagt die französische Abgeordnete und Vizepräsidentin des Rassemblement National, Edwige Diaz, in einem Interview mit Epoch Times.
Diaz machte sozialistische Politik dafür verantwortlich. Dies förderte gefährliche Überfahrten – indem sie die Illusion nährte, dass in Europa bessere Chancen auf die Migranten warteten.
„In der Europäischen Union und insbesondere in Frankreich verschlechtern sich die Lebensbedingungen für die Staatsangehörigen, die Sozialsysteme sind überlastet. Unser wirtschaftlicher Niedergang führt zu einer Überlastung der sozialen Unterstützungssysteme. Wir haben nicht mehr die Mittel, eine Bevölkerung aufzunehmen, die weitgehend auf Kosten der Einheimischen lebt“, sagte sie.

Sozialisten: Legale Wege und Solidarität

Parteien mit sozialpolitischer Ausrichtung in Europa sind sich weitgehend einig, dass die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer vor allem durch den Ausbau legaler Zugangswege gesenkt werden soll, statt durch eine weitere Verschärfung der Grenzpolitik.
In Frankreich schlug die „Nouvelle Front Populaire“ (Volksfront; NFP) die Einrichtung einer staatlichen Rettungsagentur für See- und Landrettung vor und forderte die Anerkennung eines Status als „Klimaflüchtling“. Das NFP ist ein Bündnis von Parteien mit sozialistischen Programmen, das während der Parlamentswahlen 2024 gegründet wurde.
Dabei verwies die NFP auf eine Schätzung der Weltbank, wonach bis 2050 216 Millionen Menschen zur Migration gezwungen sein könnten. Sie forderte zudem die Ausweitung sozialer Hilfen für Migranten sowie die Legalisierung von Arbeitskräften ohne Papiere, die sich bereits auf französischem Staatsgebiet befinden.
In Deutschland legten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihren Wahlprogrammen für 2025 einen ähnlichen Ansatz vor. Beide Parteien lehnten Grenzschließungen und Zurückweisungen als unvereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht und den EU-Verpflichtungen ab.
Sie forderten stattdessen eine verbindliche EU-weite Verteilung von Asylanten, eine schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und erweiterte humanitäre Korridore. Die Grünen sprachen sich darüber hinaus dafür aus, Klimamigration in internationale Schutzrahmen einzubeziehen.

Konservative: Abschreckung, Grenzkontrollen und Abschiebung

Diaz äußert zum Vorschlag der staatlichen Rettungsagentur: „Das spielt den Schleusern in die Hände“. Ihre Partei spricht sich dafür aus, Migrantenboote, die versuchen, die europäischen Küsten zu erreichen, abzufangen. Sie sollten anschließend unter Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere an Bord in ihren Ausgangshafen zurückgeschickt werden.
Zum Status als Klimaflüchtling äußerte sie sich ebenso deutlich. „Das ist Wahnsinn. Linke sind gefährliche Ideologen. Frankreich kann nicht das Dreifache seiner Bevölkerung aufnehmen. Wo sollen diese Menschen leben?“, sagte sie.
Konservative und konservativ ausgerichtete Parteien haben sich in der Grundausrichtung weitgehend angenähert, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Maßnahmen und in den politischen Instrumenten.
Diaz fordert, potenziellen Migranten deutlich zu vermitteln, dass eine illegale Einreise keine spätere Legalisierung nach sich zieht, dass irregulär Eingereiste keinen Anspruch auf Sozialwohnungen oder Sozialleistungen haben und dass Rückführungsentscheidungen konsequent umgesetzt werden.
„Sagt ihnen: Es lohnt sich nicht“, erklärte sie gegenüber Epoch Times. Sie stellte die Abschreckung der – von ihr so bezeichneten – aktuellen Politik der De-facto-Integration für jeden gegenüber, der französischen Boden erreicht. „Genau diese Politik nährt die tödlichen menschlichen Tragödien auf See.“

Italien hält an Albanien-Modell fest

Sie verwies zudem auf mögliche sicherheitspolitische Auswirkungen massiver Migration. Laut dem jüngsten SPACE-I-Bericht des Europarats (Daten von 2025) beträgt der Anteil ausländischer Gefängnisinsassen rund 25 Prozent in Frankreich, 31 Prozent in Italien und etwa 33 Prozent in Spanien. In Deutschland lag dieser Anteil im Vorjahr bei 49 Prozent, in Österreich bei 53 Prozent.
In Deutschland drängt das Bündnis unter Bundeskanzler Friedrich Merz auf dauerhafte Grenzkontrollen, die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Drittstaaten sowie die Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
In Italien führte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Modell ein, das inzwischen europaweit Beachtung findet: das Italien-Albanien-Protokoll. Demnach werden auf See gerettete Migranten in von Italien betriebene Aufnahmezentren auf albanischem Staatsgebiet gebracht.
Italienische Gerichte blockierten das Vorhaben wiederholt, migrationsfreundliche Organisationen kritisierten es. Meloni hielt dennoch daran fest und verwies auf den EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, als rechtliche Grundlage. Dessen geplante Umsetzung würde es ermöglichen, das Projekt vollständig umzusetzen.
„Die Zentren werden genau so funktionieren, wie sie es von Anfang an hätten tun sollen“, sagte sie Ende 2025 auf einem Gipfeltreffen in Rom.
Während Melonis erstem vollen Regierungsjahr 2023 stieg die Zahl der Ankünfte deutlich auf 157.651, nach 105.131 im Vorjahr. 2024 sank sie auf 66.617 und blieb 2025 mit 66.316 nahezu unverändert.

Ein neuer EU-Pakt – und keine Seite ist zufrieden

Für Europas Konservative gehen selbst die Maßnahmen, die derzeit in Brüssel auf den Weg gebracht werden, nicht weit genug.
Die Europäischen Konservativen und Reformer, Patriots for Europe sowie Europe of Sovereign Nations, drei konservative Fraktionen im Europäischen Parlament, stimmten im März dieses Jahres für die EU-Einwanderungsreform.
Sie betonten jedoch, diese lediglich als Mindeststandard und nicht als Obergrenze zu verstehen. Die Reform sieht strengere Maßnahmen gegen Migranten vor, die sich einer Abschiebung widersetzen, darunter längere Haftzeiten und EU-weite Einreiseverbote im Schengen-Raum.
Sozialistische Parteien argumentieren hingegen, dass Abschreckung ohne zusätzliche legale Zugangswege Migranten lediglich auf gefährlichere Routen treibe. Konservative entgegnen, dass erweiterte legale Wege und garantierte Seenotrettung wiederum zusätzliche Anreize für Schleusernetzwerke schaffen könnten. Aus ihrer Sicht könne Abschreckung nur wirken, wenn Mitgliedstaaten nicht zur Aufnahme verpflichtet werden oder bei Ablehnung finanzielle Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Gegensätzliche Antworten

Der EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, stellt keine der beiden Seiten zufrieden.
Im Rahmen seines Solidaritätsmechanismus müssen die Mitgliedstaaten entweder 21.000 umgesiedelte Migranten aufnehmen oder 420 Millionen Euro in einen gemeinsamen Fonds einzahlen – 20.000 Euro pro abgewiesenen Migranten. Alternativ können sie Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, logistische oder materielle Hilfe leisten.
Für die Sozialisten stellen die beschleunigten Grenzverfahren und erweiterten Abschiebebefugnisse des Pakts eine Anpassung an innenpolitischen Druck dar.
Für die Konservativen hingegen sind die verpflichtenden finanziellen Beiträge faktisch eine Einschränkung nationaler Souveränität, ohne dass dadurch eine spürende abschreckende Wirkung auf Neuankömmlinge erzielt werde.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „1,200 Dead in the Mediterranean: Europe’s Open-Border Policies in the Dock“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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Tote auf See, politischer Streit an Land: EU-Migrationspaket startet am 12. Juni


In Kürze:

  • Rekordzahl an Todesfällen auf der Mittelmeerroute 2026
  • Politischer Streit zwischen Abschreckung und legalen Zugangswegen
  • EU ringt um neuen Migrations- und Asylpakt

 
In Europa hat das Jahr 2026 neue, traurige Rekorde im Mittelmeerraum gebracht. Laut der Internationalen Organisation für Migration sind seit Januar über 1.200 Flüchtlinge auf See ums Leben gekommen oder werden vermisst.
Rund 1.000 dieser Todesfälle wurden im ersten Quartal verzeichnet. Es ist der tödlichste Jahresauftakt seit Beginn der Datenerfassung durch die Organisation im Jahr 2014. Zwischen Ende März und Anfang April sind fünf Schiffe mit Flüchtlingen gesunken. Dabei starben in einer einzigen Woche mehr als 180 Menschen.
„Diese menschliche Tragödie“ sei völlig vermeidbar, sagt die französische Abgeordnete und Vizepräsidentin des Rassemblement National, Edwige Diaz, in einem Interview mit der französischen Epoch Times.
Diaz machte „sozialistische Politik“ dafür verantwortlich. Diese ermutige gefährliche Überfahrten – indem sie die Illusion nährte, dass in Europa bessere Chancen auf die Flüchtlinge warteten.
Diaz führt überlastete Sozialsysteme in Frankreich an. „Wir haben nicht mehr die Mittel, eine Bevölkerung aufzunehmen, die weitgehend auf Kosten der Einheimischen lebt“, sagte sie.

Sozialisten: Legale Wege und Solidarität

Parteien mit sozialpolitischer Ausrichtung in Europa sind sich weitgehend einig, dass die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer vor allem durch den Ausbau legaler Zugangswege gesenkt werden soll, statt durch eine weitere Verschärfung der Grenzpolitik.
In Frankreich schlug die „Nouvelle Front Populaire“ (Volksfront; NFP) die Einrichtung einer staatlichen Rettungsagentur für See- und Landrettung vor und forderte die Anerkennung eines Status als „Klimaflüchtling“. Die NFP ist ein Bündnis von Parteien mit sozialistischen Programmen, das während der Parlamentswahlen 2024 gegründet wurde.
Dabei verwies die NFP auf eine Schätzung der Weltbank, wonach bis 2050 216 Millionen Menschen zur Migration gezwungen sein könnten. Sie forderte zudem die Ausweitung staatlicher Hilfen für Flüchtlinge sowie die Legalisierung von Arbeitskräften, die unerlaubt eingereist sind und die sich bereits auf französischem Staatsgebiet befinden.
In Deutschland legten die Sozialdemokraten und die Grünen in ihren Wahlprogrammen für 2025 einen ähnlichen Ansatz vor. Beide Parteien lehnten Grenzschließungen und Zurückweisungen als unvereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht und den EU-Verpflichtungen ab.
Sie forderten stattdessen eine verbindliche EU-weite Verteilung von Asylanten, eine schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und erweiterte humanitäre Korridore. Die Grünen sprachen sich darüber hinaus dafür aus, Klimamigration in internationale Schutzrahmen einzubeziehen.

Konservative: Abschreckung, Grenzkontrollen und Abschiebung

Diaz äußert zum Vorschlag der staatlichen Rettungsagentur: „Das spielt den Schleusern in die Hände.“ Ihre Partei spricht sich dafür aus, Flüchtlingsboote, die versuchen, die europäischen Küsten zu erreichen, abzufangen. Sie sollten anschließend unter Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere an Bord in ihren Ausgangshafen zurückgeschickt werden.
Konservative und konservativ ausgerichtete Parteien haben sich in der Grundausrichtung weitgehend angenähert, unterscheiden sich jedoch im Umfang der Maßnahmen und in den politischen Instrumenten.
Diaz fordert, potenziellen Flüchtlingen deutlich zu vermitteln, dass eine illegale Einreise keine spätere Legalisierung nach sich zieht, dass unerlaubt Eingereiste keinen Anspruch auf Sozialwohnungen oder Sozialleistungen haben und dass Rückführungsentscheidungen konsequent umgesetzt werden.

Italien hält am Albanien-Modell fest

Sie verwies zudem auf mögliche sicherheitspolitische Auswirkungen massiver Migration. Laut dem jüngsten SPACE-I-Bericht des Europarats (Daten von 2025) beträgt der Anteil ausländischer Gefängnisinsassen rund 25 Prozent in Frankreich, 31 Prozent in Italien und etwa 33 Prozent in Spanien. In Deutschland lag dieser Anteil im Vorjahr bei 49 Prozent, in Österreich bei 53 Prozent.
In Deutschland drängt die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf dauerhafte Grenzkontrollen, die Bearbeitung von Asylanträgen in sicheren Drittstaaten sowie die Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
In Italien führte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Modell ein, das inzwischen europaweit Beachtung findet: das Italien-Albanien-Protokoll. Demnach werden auf See gerettete Flüchtlinge in von Italien betriebenen Aufnahmezentren auf albanischem Staatsgebiet gebracht.
Italienische Gerichte blockierten das Vorhaben wiederholt, Flüchtlings-NGOs kritisierten es. Meloni hielt dennoch daran fest und verwies auf das EU-Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft tritt, als rechtliche Grundlage. Dessen geplante Umsetzung würde es ermöglichen, das Projekt vollständig umzusetzen.
„Die Zentren werden genau so funktionieren, wie sie es von Anfang an hätten tun sollen“, sagte sie Ende 2025 auf einem Gipfeltreffen in Rom.
Während Melonis erstem vollen Regierungsjahr 2023 stieg die Zahl der Ankünfte deutlich auf 157.651, nach 105.131 im Vorjahr. 2024 sank sie auf 66.617 und blieb 2025 mit 66.316 nahezu unverändert.

Das neue EU-Paket – und keine Seite ist zufrieden

Für drei konservative Fraktionen im Europäischen Parlament gehen die Maßnahmen, die derzeit in Brüssel auf den Weg gebracht werden, nicht weit genug.
Die Europäischen Konservativen und Reformer, Patriots for Europe sowie Europe of Sovereign Nations stimmten im März dieses Jahres für die EU-Einwanderungsreform.
Sie betonten jedoch, diese lediglich als Mindeststandard und nicht als Obergrenze zu verstehen. Die Reform sieht strengere Maßnahmen gegen Flüchtlinge vor, die sich einer Abschiebung widersetzen, darunter längere Haftzeiten und EU-weite Einreiseverbote im Schengen-Raum.
Sozialistische Parteien argumentieren hingegen, dass Abschreckung ohne zusätzliche legale Zugangswege Flüchtlinge lediglich auf gefährlichere Routen treibe. Konservative entgegnen, dass erweiterte legale Wege und garantierte Seenotrettung wiederum zusätzliche Anreize für Schleusernetzwerke schaffen könnten. Aus ihrer Sicht könne Abschreckung nur wirken, wenn Mitgliedstaaten nicht zur Aufnahme verpflichtet werden oder bei Ablehnung finanzielle Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Gegensätzliche Antworten

Das EU-Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft treten wird, stellt keine der beiden Seiten zufrieden.
Im Rahmen seines Solidaritätsmechanismus müssen die Mitgliedstaaten entweder 21.000 umgesiedelte Flüchtlinge aufnehmen oder 420 Millionen Euro in einen gemeinsamen Fonds einzahlen – 20.000 Euro pro abgewiesenen Flüchtling. Alternativ können sie Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, logistische oder materielle Hilfe leisten.
Für die Sozialisten stellen die beschleunigten Grenzverfahren und erweiterten Abschiebebefugnisse des Pakts eine Anpassung an den innenpolitischen Druck dar.
Für die Konservativen hingegen sind die verpflichtenden finanziellen Beiträge faktisch eine Einschränkung nationaler Souveränität, ohne dass dadurch eine spürende abschreckende Wirkung auf Neuankömmlinge erzielt werde.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „1,200 Dead in the Mediterranean: Europe’s Open-Border Policies in the Dock“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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Grenzkontrollen: Wenige Zurückgewiesene stellen später Asylantrag

Nur ein kleiner Teil der an der Grenze zurückgewiesenen Ausländer stellt später einen Asylantrag in Deutschland. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor, über die die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Daten zu Asyl und Grenzschutz im Vergleich

Demnach werden monatlich relativ konstant meist zwischen 3.000 und 4.000 Personen zurückgewiesen. Ebenfalls relativ konstant stellen monatlich meist zwischen 300 und 400 Person einen Asylantrag in Deutschland, die in der Vergangenheit schon einmal zurückgewiesen worden waren.
„Zwischen dem 1. Mai 2025 und 30. April 2026 haben insgesamt 5.020 Personen einen Asylantrag gestellt, oder einen Schutzstatus erhalten, die zuvor bereits schon einmal – gegebenenfalls vor langer Zeit – an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
„Von diesen haben 845 Personen im genannten Zeitraum einen Schutzstatus erhalten, die zuvor bereits schon einmal – ggf. vor langer Zeit – an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden.“
Weiter antwortet die Bundesregierung, dass die Bundespolizei „im Zeitraum 1. Mai 2025 bis 31. März 2026 insgesamt 38.831 Personen zurückgewiesen“ habe.
Da diese Daten auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei beruhten, seien sie bisher nur bis März 2026 abbildbar und könnten sich aufgrund von Nacherfassungen noch geringfügig ändern.

Forderungen nach härterer Migrationspolitik

AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmeier, der die Anfrage gestellt hatte, sagte der „Welt“, dass seiner Ansicht nach Grenzkontrollen wichtig seien und bleiben müssten.
„Es darf aber nicht sein, dass Migranten, die an der Grenze abgewiesen werden, es einfach am nächsten Tag oder 200 Meter weiter nochmals versuchen und damit erfolgreich sind.
Wer aus triftigen Gründen zurückgewiesen wird, sollte nicht kurz darauf einreisen und Asyl beantragen dürfen“, forderte Münzenmeier. „Hier braucht es eine Sperrfrist.“
Münzenmeier pochte darauf, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern. Als Sofort-Maßnahme schlägt der AfD-Politiker vor, „den Sozialstaatmagneten abzudrehen.
Wenn Asylsuchende hier nur noch Bett, Brot und Seife bekommen, wird ihr Zustrom von ganz allein abnehmen.
Und das schafft dann auch Entlastung an der Grenze. Das alles zeigt: Für eine echte Migrationswende ist noch viel zu tun.“

Migrationsforscher kritisieren vereinfachtes Push-Pull-Modell

In der Migrationsforschung wird das Modell der Push- und Pull-Faktoren aus den 1960er Jahren heute kritisch gesehen, weil es die Komplexität von Migrationsprozessen stark vereinfacht.
Der vielfach angeführte „Pullfaktor Sozialstaat“ wird isoliert betrachtet nicht als ausschlaggebend bewertet.
Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft DPolG, Heiko Teggatz, sagt, dass die Grenzkontrollen wirkten.
Jeder, der durch die Bundespolizei bei der „unerlaubten Einreise“ festgestellt und gegebenenfalls zurückgewiesen werde, werde erkennungsdienstlich behandelt, sagte er der Zeitung. Es würden Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gefertigt.

Bundespolizei (Archivlbild).

Foto: MICHAELA STACHE/AFP via Getty Images

Es könne also nicht sein, dass viel mehr Zurückgewiesene später Asylanträge stellen, als in den BMI-Daten angegeben, weil vergangene Zurückweisungen nicht erfasst wurden.
„Unabhängig davon, ob die Person ein Schutzersuchen äußert oder nicht werden diese Daten gespeichert und auch im Ausländerzentralregister erfasst“, so Teggatz.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könne dann bei einer späteren erfolgreichen Einreise sehen, dass diese Person „bereits bei einer unerlaubten Einreise aus einem anderen EU-Staat aktenkundig wurde oder gar dorthin zurückgewiesen wurde.
Das erleichtert die Feststellung, welches europäische Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.“ (dts/red)
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Dobrindt will Kampf gegen Linksextremismus verstärken

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Kampf gegen Linksextremismus intensivieren. Dieses Phänomen trete in Deutschland wieder verstärkt auf, besonders in Form von Brandanschlägen gegen die Infrastruktur.
Der Anschlag in Berlin vom 3. Januar sei auch deswegen sehr bedrohlich gewesen, weil er durch das Inbrandsetzen einer einzigen Stromleitung mehr als 100.000 Menschen von Strom und Wärme abgeschnitten habe – und das mitten im Winter. Das sagte der Innenminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es sei kein Zufall, sondern geplantes Vorgehen gewesen. Es zeige die höhere Qualität und die gestiegene Bereitschaft in der linksextremistischen Szene, auch den Schaden der Bevölkerung aktiv in Kauf zu nehmen.
Der Verfassungsschutz sei gut ausgerüstet im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus. Doch der Kampf gegen den Linksextremismus sei in den vergangenen Jahren nicht im Fokus der Politik gewesen, kritisierte Dobrindt. Deswegen lege er jetzt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf.

Keine Antisemiten einbürgern

Dobrindt warnt davor, Menschen mit antisemitischer Einstellung einzubürgern. Es sei vollkommen inakzeptabel, dass es auf deutschen Straßen Israel-Hass und offen anti-jüdische Demonstrationen gebe, sagte der CSU-Politiker.
Ihm falle besonders auf, dass man es in den letzten Jahren mit einem eingewanderten Antisemitismus zu tun habe. Deswegen müsse es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus werde.
Der Einschätzung, Antisemitismus von Links sei inzwischen gefährlicher als rechter oder islamistischer Judenhass, wollte sich Dobrindt nicht anschließen.
Er mache keinen Unterschied zwischen rechtem, linkem oder islamistischem Antisemitismus, sagte er. Sein Kampf gelte jeglicher Form von Antisemitismus.

Software-Auswahl mit europäischem Blick

Dobrindt nannte zudem bei der Funke-Mediengruppe auch europäische Interessen bei der Auswahl einer Software zur Datenanalyse für die deutschen Sicherheitsbehörden.
„Welches Produkt am Schluss zum Einsatz kommt, ist aus heutiger Sicht offen“, sagte Dobrindt. „Allerdings haben wir ein großes Interesse daran, technologische Souveränität in Europa zu erreichen.“ Das sei Teil des Auswahlprozesses.
In Deutschland wird diskutiert, ob die hiesigen Behörden zur Analyse großer Datenmengen auch Software des US-Unternehmens Palantir einsetzen sollten.
Dobrindt sagte, er führe keine Debatte über einzelne Unternehmen oder deren Produkte. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Sicherheit durch moderne Datenanalysen geschaffen werde, die den Sicherheitsapparat entlasteten und zu schnelleren und besseren Ergebnissen führten, um gegen Bedrohungen vorzugehen.
Der Innenminister wollte Berichte nicht bestätigen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich gegen Palantir entschieden hat und künftig die Software ArgonOS der französischen Firma ChapsVision einsetzt.
„Es ist der Wesenskern der Nachrichtendienste, dass sie geheim arbeiten. Also kann ich dazu nichts sagen“, sagte Dobrindt. „Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir große Datenmengen automatisiert analysieren können. Dafür brauchen wir entsprechende Softwareprogramme und Künstliche Intelligenz“, fügte der CSU-Politiker hinzu. „Aber wir gehen dabei technologieoffen vor.“ (dts/red)
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Union befürwortet 8.000 Euro Rückkehrprämie für Syrer

Die Union steht höheren Rückkehrprämien für syrische Flüchtlinge offen gegenüber. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, prüft das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) derzeit eine Rückkehrförderung für Syrer in Höhe von 8.000 Euro.

Union: Freiwillige Rückkehr als beste Lösung

„Die freiwillige Rückkehr ist für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung“, sagte Günter Krings, Fraktionsvize der Union im Bundestag, dem Focus. „Insofern ist es richtig, dass wir über höhere Rückkehrförderungen nachdenken.“
Wer als Migrant von deutschen Sozialleistungen lebe, erhalte schon in wenigen Monaten des Aufenthalts in Deutschland einen namhaften vierstelligen Euro-Betrag. „Auch jede unterstützte freiwillige Rückkehr ist daher eine positive Nachricht für den Steuerzahler“, so der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Forderung nach deutlich mehr Abschiebungen

Der CDU-Politiker pochte darauf, „dass wir auch die Abschiebungen nach Syrien deutlich erhöhen.“ Neben den Rückführungen von Straftätern müsse die Bundesregierung auch „die schlecht Integrierten in den Blick nehmen: insbesondere die Syrer, die seit Jahren hier leben, ohne das eigene Leben zu finanzieren.“ Krings sah auch keine Gründe dafür, bei sunnitischen Männern ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Siegfried Lorek, Migrationsstaatsekretär in Baden-Württemberg, hielt Rückkehrberatungen und Rückkehrprämien für „wichtige Instrumente“. Diese seien günstiger als zwangsweise Rückführungen. „Deshalb stehen wir einer Weiterentwicklung dieser Instrumente grundsätzlich offen gegenüber“, sagte der CDU-Politiker dem Focus. Wie Krings drängte auch Lorek darauf, „dass regelmäßige Abschiebungsmöglichkeiten für Straftäter etabliert werden.“

Länderpolitiker sehen höhere Prämien positiv

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt ebenfalls großzügigere Rückkehrsummen für denkbar. „Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Ähnliche Töne schlug auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April dem Focus an: „Eine stärkere finanzielle Unterstützung ist notwendig – insbesondere für Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die ersten Monate nach ihrer Ankunft abzusichern.“

Skepsis bei der SPD und Forderung nach Gesamtstrategie

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich hingegen skeptisch: Ob eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro tatsächlich dazu führen wird, „dass deutlich mehr Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre von einem verheerenden Bürgerkrieg gezeichnete Heimat zurückkehren, halte ich für fraglich, aber auch nicht für vollkommen ausgeschlossen“, sagte sie dem Focus.
Vom Bundesinnenministerium forderte sie mit Blick auf die hier lebenden Syrer eine „konstruktive Gesamtstrategie“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht über die bislang schleppenden Abschiebungen nach Syrien. „Seit den ersten wenigen Einzelmaßnahmen zum Ende des vergangenen und dem Beginn dieses Jahres ist in dieser Frage bis heute nichts mehr passiert“, so Behrens.
Gleichzeitig forderte sie Bleibeperspektiven für gut integrierte Syrer. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni, aus der das Magazin Focus berichtet, forderte sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „für diese Personen Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive“ zu schaffen.

Aktuelle Praxis und geplante Pauschale

Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei den gegenwärtig geprüften 8.000 Euro soll es sich hingegen laut Focus-Bericht um einen Pauschalbetrag handeln. Das Bundesinnenministerium wollte die Pläne bis dato weder bestätigen noch dementieren. (dts/red)
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Bund gab 2025 knapp 25 Milliarden für Flucht und Migration aus

Der Bund hat im Jahr 2025 knapp 25 Milliarden Euro für Leistungen im Bereich Flucht und Migration ausgegeben. Das geht aus dem Flüchtlingskostenbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden soll und aus dem das Magazin Politico berichtet.
Die Kosten beliefen sich auf 24,8 Milliarden Euro. Sie fielen damit um 3,2 Milliarden Euro niedriger aus als noch 2024 und erreichten den niedrigsten Stand seit 2021 (21,7 Milliarden Euro).
Unter die Kosten fallen unter anderem die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Integrationskosten von Ländern und Kommunen sowie eine Pauschale pro Asylerstantrag, die von Bundesseite 7.500 Euro beträgt und über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt wird.
Für das Jahr 2025 betrug diese Abschlagszahlung 1,25 Milliarden Euro. Der Bericht geht davon aus, dass sich für 2025 ein Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern in Höhe von 250 Millionen Euro ergibt.
Im Bericht des BMF, der den Mittelabruf der Länder und die Weitergabe der Gelder an die Kommunen beschreibt, kritisierten die Länder, dass ihre Gesamtkosten im Bereich Flucht und Migration deutlich höher seien als die Umsatzsteuermittel, die ihnen auf Basis der Pauschale zur Verfügung stehen.
Bayern merkte in seinem Teilbericht an, dass die Leistungen des Freistaates an die Kommunen für Unterbringung, Versorgung und Integration die Entlastungsmittel des Bundes erheblich übersteigen.
Hamburg forderte, dass eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung sowie deren anschließende Dynamisierung dringend notwendig sei. Eine hohe Kostenbelastung stellt für viele Länder die Entlastung der Kommunen für Ausgaben bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern dar.
Wie der Bericht zeigt, hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 beispielsweise rund 667 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an die Kommunen gezahlt.
Nach einem Anstieg um rund 147 Millionen Euro in 2024 im Vergleich zum Vorjahr betrug der Mehrbedarf der Kommunen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 rund 320 Millionen Euro.
Mit einer schnellen Absenkung dieses enormen Mehrbedarfs sei aufgrund der anhaltend hohen Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht zu rechnen, hieß es in der Beschreibung aus NRW. (dts/red)