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4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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Gescheiterte UN-Wahl

Das Scheitern Deutschlands bei der Wahl im UN-Sicherheitsrat sorgt für Enttäuschung in Berlin. Außenminister Johann Wadephul spricht von einer herben Niederlage. Mehrere Politiker sehen darin eine Folge der deutschen Außenpolitik. Kanzler Friedrich Merz betont hingegen, das Ergebnis ändere nichts am Bekenntnis Deutschlands zur UNO. Man bleibe verlässlicher Partner.

Verstoß gegen EU-Asylrecht

Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland können gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auslöser war die Klage eines Afghanen. Ihm waren vor einer geplanten Abschiebung nach Rumänien Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gestrichen worden. Die Richter verweisen auf das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Brüchige Waffenruhe

Israel und der Libanon haben sich auf einen Fahrplan zur Umsetzung der bestehenden Waffenruhe verständigt. Das berichtet das US-Außenministerium. Vorgesehen sind unter anderem Sicherheitszonen unter Kontrolle der libanesischen Armee. Die Hisbollah lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

Resolution gegen Irankrieg

Das US-Repräsentantenhaus hat eine Resolution verabschiedet, die den militärischen Einsatz gegen den Iran begrenzen soll. US-Präsident Donald Trump soll damit verpflichtet werden, für weitere Kämpfe die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Der Senat und ein mögliches Veto des Präsidenten entscheiden über das weitere Vorgehen.

37 Jahre Tian’anmen

Taiwans Präsident Lai Ching-te wirft China vor, das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens bis heute nicht aufzuarbeiten. Peking unterdrückt jede Erinnerung an die blutige Niederschlagung der Demokratieproteste vom 4. Juni 1989. Die Zahl der Opfer ist bis heute unbekannt. Nun tauchten Tausende bislang verborgene Fotos der Protestbewegung auf, die jahrzehntelang in einer Metallbox verschlossen waren.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen


In Kürze:

  • EuGH begrenzt Leistungskürzungen: In Dublin-Fällen dürfen Asylsuchenden Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den persönlichen Bedarf nicht pauschal entzogen werden.
  • Existenzminimum weiter gefasst: Dazu gehören auch Kleidung, Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe.
  • Mögliche Wirkung auf GEAS: Das Urteil könnte auch Leistungskürzungen im neuen EU-Asylsystem Grenzen setzen.

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein potenziell weitreichendes Urteil zur angemessenen Versorgung von Asylsuchenden in Dublin-Fällen gefällt. Im Verfahren C-621/24 entschied der Gerichtshof, dass der deutsche Staat nicht berechtigt ist, Betroffenen pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf zu entziehen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausreisepflicht des Asylsuchenden bereits feststeht, weil ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist und eine Abschiebung dorthin angeordnet wurde. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 einen „angemessenen Standard“ bei der Versorgung von Schutzsuchenden verlangt. Dazu gehören nicht nur Unterkunft, Nahrung und Hygiene, sondern auch Kleidung und Geldleistungen für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe.

Bundessozialgericht bat EuGH um eine Vorabentscheidung

Das Bundessozialgericht hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Hintergrund waren Leistungskürzungen des Landkreises Schweinfurt gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan. Dabei handelte es sich um einen typischen Dublin-Fall: Der Kläger hatte zunächst in Rumänien und später auch in Deutschland Asyl beantragt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied erwartungsgemäß, dass Rumänien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Dies ergebe sich eindeutig aus den Dublin-Regeln der EU. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung dorthin an. Der zuständige Landkreis Schweinfurt kürzte daraufhin die Leistungen.
Der Betroffene erhielt nur noch Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit. Leistungen für Kleidung sowie Geld für den persönlichen Bedarf wurden ihm hingegen nicht gewährt. Dies entspricht dem sogenannten „Bett, Brot und Seife“-Ansatz, den die Bundesregierung für solche Fälle vorsieht, um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen.

Scheitern der Abschiebung und Gang vor den EuGH

Da Rumänien seit Beginn des Ukrainekriegs häufig die Übernahme von Dublin-Rückkehrern verweigert, scheiterte die Abschiebung. Der Asylsuchende zog daraufhin vor Gericht – und erzielte vor dem EuGH einen wichtigen Erfolg. Das Bundessozialgericht muss nun unter Berücksichtigung des Luxemburger Urteils über den Fall entscheiden.
Der Fall könnte jedoch über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung mehrere grundsätzliche Erwägungen angestellt, die darauf hindeuten, dass er auch in künftigen Fällen an dieser Linie festhalten wird.
Auffällig ist insbesondere, dass der Gerichtshof bei der Definition der Mindestansprüche von Schutzsuchenden teilweise sehr konkret wird. So zählt Kleidung nach seiner Auffassung zu den „elementarsten Bedürfnissen“. Darüber hinaus seien auch Geldleistungen erforderlich, um Betroffenen „zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen“.

EuGH präzisiert Mindeststandard für soziale und kulturelle Teilhabe

Der EuGH trifft zudem weitere Aussagen zu den „Gütern des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgütern des Haushalts“, die für die Deckung elementarer Bedürfnisse unverzichtbar seien. Genannt werden etwa Fahrkarten, Kommunikationsmittel und Körperpflegeprodukte. Die Leistungen müssten ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet er wohnt“, gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt der EuGH ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Insbesondere dürfe die bloße Existenz einer vollziehbaren Abschiebungsanordnung nicht dazu führen, dass Leistungen unter das europarechtlich garantierte Mindestniveau abgesenkt werden. Der Argumentation der Bundesregierung, wonach bei sogenannten Folgeanträgen weitergehende Einschränkungen zulässig seien als bei Erstanträgen, folgte der Gerichtshof nicht.
Der Gerichtshof stellt allerdings nicht infrage, dass Sanktionen gegen Asylbewerber grundsätzlich möglich sind. Kern seiner Begründung ist vielmehr der Inhalt der EU-Aufnahmerichtlinie. Danach dürfen Einschränkungen bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten. Den Mitgliedstaaten verbleiben damit weiterhin Spielräume, allerdings nur oberhalb dieser europarechtlichen Untergrenze.

Pro Asyl: scharfe Kritik an der Bundesregierung

Die Organisation Pro Asyl wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für die Bundesregierung. Ihre rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte, nun stehe fest, dass die Asylpolitik der Bundesregierung „europarechtswidrig und ein handfester Skandal“ sei. Das Urteil zeige: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife“ und erst recht vollständige Leistungsausschlüsse seien mit EU-Recht nicht vereinbar.
Das Urteil erging nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen oder auch leichter und länger in Abschiebehaft zu nehmen.
Das Urteil der Luxemburger Richter beruht auf Rechtsgrundlagen, die vor Inkrafttreten des GEAS galten. Der EuGH leitete die Mindeststandards für Asylbewerber jedoch unmittelbar aus europäischem Recht und der Menschenwürdegarantie ab. Das neue Asylsystem erleichtert zwar Leistungskürzungen für ausreisepflichtige oder in Dublin-Verfahren befindliche Asylsuchende, dennoch wird auch dort voraussichtlich das vom Gericht definierte Existenzminimum als Mindeststandard gewahrt bleiben müssen.
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Uigurischer Buchautor in Kuala Lumpur festgenommen – Einfluss aus Peking vermutet


In Kürze:

  • Festnahme und schnelle Abschiebung in Malaysia
  • Vorwurf chinesischer Einflussnahme auf Behörden
  • Einordnung als transnationale Repression

 
Als Abdulhakim Idris am 29. März in Kuala Lumpur, Malaysia, landete, freute er sich auf eine Buchvorstellung, Universitätsveranstaltungen und Treffen mit Studenten. Laut dem Wissenschaftler nahmen ihn jedoch malaysische Behörden bei der Einreisekontrolle beiseite, zogen seinen US-Pass ein, verhörten ihn etwa fünf Stunden lang, hielten ihn rund 21 Stunden fest und brachten ihn noch vor Sonnenaufgang aus dem Land.
Eine offizielle Begründung sei nicht genannt worden. Sein malaysischer Gastgeber habe ihm später mitgeteilt, die Anordnung sei direkt aus Peking gekommen.
Idris, US-Bürger und Geschäftsführer des in Washington ansässigen Center for Uyghur Studies, sagte, der Vorfall sei kein gewöhnliches Einwanderungsproblem gewesen, sondern ein klarer Fall chinesischer transnationaler Repression – also von Maßnahmen, die darauf abzielen, Kritiker außerhalb Chinas zum Schweigen zu bringen, zu überwachen oder zu bestrafen.
Er äußerte die Sorge, dass der Einfluss der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) inzwischen auch auf muslimische Mehrheitsländer wie Malaysia ausgeweitet werde – Länder, in denen viele denselben Glauben teilen, den Peking in Xinjiang unterdrückt.
„China hat nun erfolgreich ein Drittland genutzt, um einen US-Bürger festzuhalten und auszuweisen“, sagte Idris gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. „Wenn das Bestand hat, schafft es einen gefährlichen Präzedenzfall für jeden amerikanischen Aktivisten, Journalisten und Forscher im Ausland.“

Vorbereitung und Hintergrund der Reise

Idris war zuvor bereits in Malaysia gewesen. Seit 2022 engagiert er sich dort in der uigurischen Menschenrechtsarbeit, unter anderem durch persönliche Treffen mit Premierminister Anwar Ibrahim. Dieses Mal hatten seine malaysischen Partner ein zehntägiges Programm organisiert, bestehend aus Universitätsveranstaltungen und Treffen mit Studenten anlässlich der Veröffentlichung der malaiischen Ausgabe seines Buches „Menace: China’s Colonization of the Islamic World & Uyghur Genocide“ (zu Deutsch: „Bedrohung: Chinas Kolonisierung der islamischen Welt und der Völkermord an den Uiguren“), das bereits ins Türkische, Arabische und Indonesische übersetzt wurde.
Zwei Tage vor seiner Reise veröffentlichte das Center for Uyghur Studies zudem einen Bericht über die chinesische Einflussnahme in südostasiatischen Ländern, darunter Malaysia.

Festnahme am Flughafen

Der Wissenschaftler kam am besagten Tag um 7 Uhr morgens am Kuala Lumpur International Airport an. Ein Einwanderungsbeamter nahm seinen Pass an sich und führte ihn in ein Nebenbüro. Ein Mann, der sich als Beamter der Royal Malaysia Police vorstellte, teilte ihm mit, dass ihm die Einreise verweigert werde und er abgeschoben würde, berichtete Idris. Nach malaysischem Recht benötigen US-Bürger für Geschäfts- oder Tourismusaufenthalte von bis zu 90 Tagen allerdings kein Visum.
„Von dem Moment an, als ich bei der Einreisekontrolle beiseitegenommen wurde, hatte ich Angst um mein Leben“, sagte er. „Ich wurde von malaysischen Sicherheitskräften im Auftrag eines Staates [China] festgehalten, der bereits Menschen wie mich verschwinden lassen hat.“
Mehrere Männer in Zivil und mit dunkler Sonnenbrille betraten den Raum. „Sie stellten sich nicht vor, sagten kein Wort und beobachteten alles schweigend. Ich wusste nicht, wer sie waren oder für wen sie arbeiteten“, erklärte Idris weiter.

Haftbedingungen und Abschiebung

Nach einem rund fünfstündigen Verhör brachten die Beamten Idris in einen temporären Haftbereich. Dort befanden sich mehr als 30 Personen. Eine sichtbare Polizeibewachung habe es nicht gegeben, sagte er. Einige der dort Inhaftierten hätten Chinesisch gesprochen.
„Das hat mir große Angst gemacht, weil ich dachte, sie könnten mich angreifen“, sagte er. Er habe etwa 15 Stunden in einer Ecke des Raumes verbracht, allein mit dem Wissen, dass uigurische Aktivisten im Ausland in Fällen getötet wurden, die mit Peking in Verbindung gebracht werden.
„Sie warfen mich in eine sehr überfüllte, extrem unhygienische und schmutzige Zelle, in der viele Menschen festgehalten wurden“, sagte Idris. „Dieser einzelne kurze Tag fühlte sich an wie ein Jahrhundert. Mir gingen alle möglichen beunruhigenden Gedanken durch den Kopf. Ich dachte daran, dass die chinesische Regierung diese Situation ausnutzen könnte, um mir Schaden zuzufügen.“
Um 04:25 Uhr am 30. März wurde er an Bord eines Flugs der Turkish Airlines gebracht und über Istanbul in die USA ausgeflogen, wo ihm schließlich sein Pass zurückgegeben wurde. Nach rund 70 Stunden Haft und Reise kam Idris am Dulles International Airport bei Washington an.

Chinesischer Sicherheitschef zu Besuch

Idris ist überzeugt, dass der Zeitpunkt seiner Abschiebung kein Zufall gewesen sei. Drei Tage vor seiner Ankunft, am 26. März, hatte Chinas Minister für Staatssicherheit, Chen Yixin, den malaysischen Premierminister in Kuala Lumpur zu Gesprächen über die sicherheitspolitische Zusammenarbeit getroffen.
Während er festgehalten wurde, habe ihm sein Gastgeber mitgeteilt, dass Mitglieder der chinesischen Delegation weiterhin im Land seien und seine Abschiebung auf direkten Druck Pekings zurückzuführen sei. Idris vermutet zudem, dass einige Delegationsmitglieder möglicherweise sogar während seiner Festnahme im Einwanderungsbüro anwesend gewesen seien.
Die malaysische Regierung hat bislang keine öffentliche Erklärung zur Verweigerung der Einreise abgegeben. Die Epoch Times hat das Außenministerium um eine Stellungnahme gebeten.

Drei Jahrzehnte Aktivismus

Idris (57) stammt aus Hotan in der westchinesischen Region Xinjiang, die von Uiguren als Ostturkestan bezeichnet wird. Er studierte an der Al-Azhar-Universität in Ägypten und beantragte im Jahr 1990 Asyl in Deutschland. Damit gehörte er zu den ersten uigurischen Asylsuchenden.

Er war an der Gründung der East Turkistan Union in Europe, des World Uyghur Youth Congress sowie des World Uyghur Congress beteiligt. 2009 zog er in die Vereinigten Staaten und gründete 2017 gemeinsam mit seiner Frau Rushan Abbas die Organisation Campaign for Uyghurs.

Die Gründerin von Campaign for Uyghurs, Rushan Abbas, spricht während einer Veranstaltung zum Gedenken an das Tian’anmen-Massaker, das am 4. Juni 1989 in China stattfand, am Victims of Communism Memorial in Washington am 4. Juni 2025.

Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times

Transnationale Repression

Malaysia ist nicht das erste Land, in dem Idris nach eigenen Angaben mit dem Einfluss Pekings konfrontiert wurde.
Bei einer Reise nach Indonesien im Jahr 2024 teilten ihm Einwanderungsbeamte in Pontianak mit, dass er mit einem Touristenvisum keine öffentlichen Vorträge halten dürfe. Im Jahr 2025 wurde er am Flughafen Jakarta drei Stunden festgehalten und anschließend nach Intervention der USA wieder eingelassen.
In Malaysia blieb eine solche Intervention jedoch ohne Erfolg. Idris sagte, das US-Außenministerium und die US-Botschaft in Kuala Lumpur hätten seinen Fall an die malaysische Einwanderungsbehörde weitergeleitet, doch „Peking setzte sich durch“.
Der Fall fügt sich nach Ansicht von Beobachtern in ein größeres Muster ein. So deportierte Thailand im Februar 2025 auf Ersuchen Pekings 40 Uiguren nach China, was US-Sanktionen gegen beteiligte Beamte nach sich zog. Im April 2025 führte die malaysische Polizei kurz vor einem Staatsbesuch des chinesischen Staatschefs Xi Jinping eine Razzia gegen Falun-Gong-Praktizierende in Kuala Lumpur durch.

„Ich werde nicht in Angst leben“

Idris sagte, er sei nach seiner Rückkehr aus Malaysia stark traumatisiert gewesen und leide seitdem unter Schlafproblemen. Bei jeder Reise denke er nun an seine eigene Sicherheit. Dennoch habe sich seine Haltung nicht geändert. „Ich werde nicht in Angst leben“, sagte er. Er werde weiterhin im Europäischen Parlament, bei den Vereinten Nationen und in muslimischen Ländern auftreten.
Die KPCh führe, „einen systematischen Angriff auf Glauben, Identität und menschliche Würde“, so Idris. Die einzige Antwort sei, weiterhin öffentlich zu sprechen. „Jede Bedrohung, die ich erhalte, und jedes Opfer, das meine Familie bringen musste, stärkt nur meine Entschlossenheit“, sagte er.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Uyghur Scholar’s Book Tour Ends With Malaysian Airport Detention He Says Beijing Ordered“. (deutsche Bearbeitung: zk)