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Neue Zahlen zur Rente: 45 Jahre versichert – trotzdem Niedrigrente


In Kürze:

  • 23 Prozent der Männer und 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren lagen 2025 unter 1.446 Euro Nettorente.
  • Besonders bei Männern zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle.
  • Union und SPD suchen bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach Härtefall- und Übergangsregelungen.

 
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Alter trotzdem mit einer vergleichsweise niedrigen gesetzlichen Rente dastehen. Neue Zahlen aus einer Regierungsantwort zeigen, wie groß die Unterschiede sind: 2025 erhielten bundesweit 23 Prozent der Männer mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine Nettorente von weniger als 1.446 Euro im Monat. Bei den Frauen lag der Anteil sogar bei 52 Prozent.
Die Summe von 1.446 Euro entspricht der Armutsgefährdungsschwelle für das Jahr 2025. Besonders deutlich fällt der Unterschied zwischen Ost und West bei den Männern aus. Während in Baden-Württemberg rund 16 Prozent der langjährig Versicherten unter dieser Grenze lagen, waren es in den ostdeutschen Flächenländern zwischen 36 und 41 Prozent.
Die Zahlen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren streitet. Die sogenannte „Rente mit 63“ soll im Zuge der geplanten Rentenreform abgeschafft werden. Innerhalb der Koalition zeichnet sich inzwischen jedoch die Bereitschaft ab, die Reform durch Härtefall- und Übergangsregelungen abzufedern.

Neue Zahlen zur Niedrigrente

Die Zahlen gehen auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zurück. Gefragt wurde unter anderem danach, wie viele Menschen nach mindestens 45 Versicherungsjahren eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Nettorente beziehen.
Bei Männern zeigt sich ein deutliches regionales Gefälle. Deutschlandweit lag der Anteil unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bei 23 Prozent. In den ostdeutschen Flächenländern erreichte er dagegen Werte zwischen 36 und 41 Prozent. In Baden-Württemberg waren es rund 16 Prozent.
Bei den Frauen sind die Unterschiede zwischen den Regionen deutlich geringer. Bundesweit lagen 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren unterhalb der Schwelle von 1.446 Euro. In Sachsen-Anhalt waren es beispielsweise rund 54 Prozent.
Die Zahlen dürfen allerdings nicht mit der tatsächlichen Altersarmut gleichgesetzt werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine niedrige gesetzliche Rente allein nichts über das gesamte Alterseinkommen aussagt. Weitere Einkünfte, Vermögen oder das Einkommen eines Partners werden in der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Auch 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht zwangsläufig 45 Jahre durchgehende Beitragszahlungen aus einer Beschäftigung. Für die Wartezeit können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Zeiten berücksichtigt werden, etwa bestimmte Anrechnungs- oder Ersatzzeiten.

Deutscher Bundestag (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Koalition sucht Ausweg bei „Rente mit 63“

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Streit über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren an Bedeutung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält weiterhin am grundsätzlichen Ende der Regelung fest, spricht sich aber zugleich für soziale Abfederungen aus.
Eine Härtefallregelung sei bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ notwendig, sagte Frei. Auch über eine Übergangsregelung müsse gesprochen werden. Damit nähert sich die Union einer Forderung an, die zuvor vor allem aus der SPD gekommen war.
Die SPD hatte unter anderem vorgeschlagen, besonders belastende Tätigkeiten bei der vorzeitigen Rente stärker zu berücksichtigen. Als Beispiele gelten schwere körperliche Arbeit, Schichtarbeit oder Tätigkeiten unter gesundheitlich belastenden Bedingungen.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission sieht Härtefall- und Übergangsregelungen vor. Sie verweist insbesondere auf Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können, sowie auf Vertrauensschutz für Versicherte, die kurz vor dem Ruhestand stehen.

Streit innerhalb der Union

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente stößt nicht nur bei der SPD auf Widerstand. Auch mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben Änderungen gefordert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze, Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt haben auf die besondere Bedeutung der Regelung für Menschen mit langen Erwerbsbiografien hingewiesen.
Voigt hält die derzeitige Regelung zugleich nicht für optimal. Er argumentiert, dass die Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht immer zielgenau sei und es Mitnahmeeffekte gebe. Deshalb setzt er ebenfalls auf Übergangs- und Härtefallregelungen.
Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding warnt dagegen davor, die geplante Rentenreform durch Änderungen an einzelnen Bestandteilen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus seiner Sicht profitieren von der abschlagsfreien Frührente teilweise auch Menschen, die finanziell gut abgesichert sind.

Mehrheit gegen Abschaffung

Auch in der Bevölkerung ist die geplante Reform umstritten. Einer INSA-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ zufolge lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. 24 Prozent befürworten das Ende der Regelung, acht Prozent machten keine Angabe.
56 Prozent erklärten zudem, die Regelung selbst bereits genutzt zu haben oder sie künftig nutzen zu wollen. Für die Erhebung wurden am 6. und 7. August 2026 insgesamt 1.005 Personen befragt.
Gewerkschaften kritisieren die geplante Abschaffung ebenfalls. Sie argumentieren, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, nicht pauschal länger arbeiten sollten. Besonders bei körperlich belastenden Berufen sei ein früherer Renteneintritt für viele Beschäftigte von Bedeutung.

Niedrige Rente trotz langer Versicherungszeit

Die neuen Zahlen liefern zusätzlichen Stoff für die politische Debatte über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Eine lange Versicherungszeit allein garantiert keine hohe gesetzliche Rente – zugleich lässt sich aus einer niedrigen gesetzlichen Rente nicht automatisch auf Altersarmut schließen, weil weitere Einkommen und die finanzielle Situation des Haushalts unberücksichtigt bleiben.
Damit dürfte die Frage, unter welchen Bedingungen Versicherte künftig nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können, zu einem der umstrittensten Punkte der Rentenreform werden. (dpa/red)
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EU-Parlament bringt Übergangsregel zur Chatkontrolle zurück


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
  • Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
  • Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
  • Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.

 
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.

Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle

Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.

Datenschützer warnen vor Massenüberwachung

Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.

Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht

Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.