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EU plant Bargeldpflicht – Ausnahme für Automaten sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
  • Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
  • Verbände und Sozialorganisationen warnen vor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
  • Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.

 
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.

Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein

Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.

Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein

Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.

Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.

In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig

Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.
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WM: Clermont-Ferrand verhängt Ausgangssperre für Minderjährige


In Kürze:

  • Clermont-Ferrand verhängt zur FIFA-WM eine Ausgangssperre für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren.
  • Alkoholverkauf, Feuerwerkskörper und Lachgas werden stark eingeschränkt oder verboten.
  • Bei Risikospielen kann der öffentliche Nahverkehr im Stadtzentrum ausgesetzt werden.
  • Hintergrund sind Ausschreitungen nach dem Champions-League-Finale und weitere Krawalle Anfang Juni.

Im zentralfranzösischen Clermont-Ferrand wird es nach Ausschreitungen während der vergangenen Wochen Ausgangsbeschränkungen für junge Menschen geben. Diese sollen während der am Donnerstag, 11. Juni, beginnenden FIFA-Fußball-WM gelten – vorerst bis zu deren Ende am 19. Juli.
Wie die regionale Zeitung „La Montagne“ berichtet, wird außerdem während jener Spiele, die als Hochrisikobegegnungen eingeordnet werden, der ÖPNV-Verkehr im Stadtzentrum unterbrochen. Die in Absprache zwischen der Präfektin von Puy-de-Dôme, Anne Frackowiack-Jacobs, und Bürgermeister Julien Bony getroffene Regelung wurde am Montag verkündet.

Clermont-Ferrand will auch den Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol drosseln

Durch das Gemeindedekret tritt eine Ausgangssperre für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren in Kraft. Sie gilt im Zeitraum der FIFA-WM zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr morgens. Zuwiderhandeln wird mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet. Dazu kommt ein Verbot der Nutzung von Feuerwerken, Freiluftfeuern und Kochgeräten im öffentlichen Raum. Dadurch wird auch die Nutzung von Grillplätzen eingeschränkt.
Ebenfalls aufgrund eines Dekrets der Kommune Clermont-Ferrand selbst gilt in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens ein Verbot des Verkaufs von Alkohol zum Mitnehmen. Auch der Online-Verkauf ist in dieser Zeit untersagt – was sich vorwiegend auf lokale Lieferdienste bezieht. Grundsätzlich ist der Konsum von alkoholischen Getränken während der Fußball-Weltmeisterschaft im öffentlichen Raum untersagt.
Weitere Maßnahmen gelten aufgrund eines Dekrets der Präfektur. So ist im gesamten Département Puy-de-Dôme der Verkauf, Besitz und Transport von pyrotechnischen Geräten untersagt. Dieses Verbot gilt sogar bis 31. August. Ausnahmen gelten nur für beruflich bedingte Veranlassungen. Ebenfalls mit Ausnahme berufsbedingter Notwendigkeiten sind auch Verkauf, Besitz und Transport von Lachgas untersagt. Diese Regelung gilt sogar bis zum 15. September.

Frühe Sperrstunde für „Spätis“ in sensiblen Gebieten

Für das gesamte Département gelten auch einheitliche Regelungen mit Blick auf das Public Viewing. Die Übertragung auf Tribünen bleibt – vorbehaltlich der Genehmigung zum Betrieb einer solchen – erlaubt. Allerdings dürfen Fernseher und Großbildschirme nur auf die Sitzterrasse und nicht zur Straße oder einem öffentlichen Platz hin ausgerichtet sein.
So will man vermeiden, dass sich größere Menschenmengen außerhalb des Zielbereiches bilden. Deshalb dürfen Zuschauer auch keine Bürgersteige, Eingänge, Fluchtwege oder Straßen blockieren. Unzulässig ist auch die Verwendung zusätzlicher Lautsprecher oder Verstärker, die eine Tonwiedergabe über jene des Sendegeräts selbst erlauben.
Innenübertragungen etwa in Gaststätten bleiben zulässig, sofern die Vorschriften für öffentlich zugängliche Einrichtungen eingehalten werden. Auch hier müssen insbesondere die Bestimmungen über die Empfangskapazitäten und die Freiheit der Notausgänge gewahrt bleiben. Im Bahnhofsviertel (Gare) sowie im teilweise als „sensibles Gebiet“ geltenden Fontgiève gilt zudem eine Vorschrift, wonach die Spätgeschäfte um 22:00 Uhr schließen müssen.

Politische und emotionale Aufladung mehrerer Spiele aufgrund der Kolonialvergangenheit

Der zentrale Place de Jaude wird zudem nicht von Straßenbahnen und Bussen befahren, wenn sogenannte Hochrisikospiele stattfinden. Welche in dieser Weise eingeordnet werden, kann im Einzelnen noch kurzfristig durch Verordnung bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass jedenfalls Spiele der französischen Elf selbst und jene von Ländern dazugehören, mit denen Frankreich eine heikle Geschichte verbindet.
Dazu zählen vor allem nordafrikanische Länder wie Algerien, Marokko, Ägypten oder Tunesien – zumal es zahlenmäßig relevante Communitys mit familiären Wurzeln in diesen Ländern in Frankreich gibt. Möglicherweise könnten auch Spiele des Senegal oder der Elfenbeinküste für Konfliktpotenzial sorgen – allerdings kommt es jeweils auch auf die Turnierphase und das konkrete Ausmaß an emotionaler und politischer Aufladung an.
Bereits am 16. Juni wird es zu einem Aufeinandertreffen von Frankreich und dem Senegal in der Vorrundengruppe I kommen. Fällt der ÖPNV aufgrund der Einstufung einer Begegnung als Risikospiel, wird dies über angepasste Transportpläne im Voraus mitgeteilt. Diese Maßnahme soll es den Sicherheitskräften ermöglichen, Kontrollen der verfügten Ausgangsbeschränkungen durchzuführen.

Clermont-Ferrand als Schwerpunktgebiet von Krawallen nach CL-Finale

Die etwa 470.000 Einwohner zählende Stadt Clermont-Ferrand war einer der Schwerpunkte von Krawallen im Anschluss an das Champions-League-Finale am 30. Mai. Außerdem war es auch am 5. Juni zu Ausschreitungen gekommen, nachdem es dazu Aufrufe in sozialen Medien gegeben hatte.
Meist waren sehr junge Minderjährige in damit zusammenhängenden Straftaten involviert. Es kam zu einigen Gewalttaten und es wurden Feuerwerkskörper in Richtung Polizei abgefeuert. In der Nacht nach dem Champions-League-Finale wurden dabei sieben Polizeibeamte verletzt. Noch ist unbekannt, ob Städte wie Paris, Marseille oder Grenoble, die in der Vergangenheit ebenfalls Krawalle erlebten, ähnliche Maßnahmen erwägen.