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Betrüger machen Onlinehändlern das Leben schwer


In Kürze:

  • Fast jeder Onlinehändler ist bereits mit Betrug oder Betrugsversuchen konfrontiert worden.
  • Identitätsbezogene Delikte gehören zu den häufigsten Betrugsmaschen.
  • Onlinehändler sind daher zu umfangreicheren Kontrollen gezwungen.
  • Einen gewissen Schutz soll die starke Kundenauthentifizierung bieten.

 
Fast jeder Onlinehändler in Deutschland ist laut einer Umfrage bereits mit Betrug oder Betrugsversuchen konfrontiert worden. So haben 93 Prozent der befragten Unternehmen entsprechende Erfahrungen gemacht, teilen der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) und der Informationsdienstleister CRIF mit. An der Umfrage nahmen etwa 80 Onlineshops teil.

 Mehr als 90 Prozent der Händler betroffen

Damit bleibt der Anteil betroffener Händler weiter auf einem sehr hohen Niveau. Laut einer von CRIF im vergangenen Jahr initiierten Erhebung lag die Quote der betrogenen Händler bei 95 Prozent. An dieser Befragung nahmen seinerzeit etwa 50 Shops teil.
Ein Blick auf die Statistik: Die Schätzungen zur Zahl der Onlineshops hierzulande gehen weit auseinander. Laut der Datenbank Listflix, die eigenen Angaben zufolge die Zahlen täglich aktualisiert, waren es am Mittwoch, 23. September, 190.728 Shops. Die meisten, nämlich 39.346, gibt es in Nordrhein-Westfalen. Die höchste Dichte hat Hamburg mit 6.901 Shops, das entspricht 370,51 je 100.000 Einwohner.
Wesentlich mehr Shops, nämlich rund 325.400, nennt wiederum die Datenbank ShopRank. Die Zahlen stammen vom vergangenen Juni. Der große Unterschied bei der Zahl der Shops in den beiden Datenbanken erklärt sich durch die Methodik: Listflix und ShopRank greifen auf verschiedene Datenquellen zurück und erfassen Onlineshops nach unterschiedlichen Kriterien.

80,4 Milliarden Euro Umsatz

Dabei erzielten allein die 1.000 umsatzstärksten Händler 2024 zusammen einen Nettoumsatz in Höhe von 80,4 Milliarden Euro im Onlinegeschäft. Das entspricht einer preisbereinigten Wachstumsrate von 3 Prozent gegenüber 2023, schreibt das Handelsforschungsinstitut EHI Retail Institute.
Zurück zum eigentlichen Thema: Als häufigste Betrugsform nennen die Unternehmen laut bevh sogenannte identitätsbezogene Delikte, also Straftaten, bei denen die Identität einer Person missbraucht, gefälscht oder unrechtmäßig verwendet wird.
Weitere häufig genannte Muster beträfen den Bestell- und Retourenprozess. Sechs von zehn Unternehmen sehen sich demnach mit Fällen konfrontiert, in denen Kunden den Erhalt der Ware abstreiten. In 40 Prozent der Fälle spielten gestohlene Zahlungsdaten, etwa von Kreditkarten, eine Rolle.
Die Schäden fielen laut den Angaben teils erheblich aus. 45 Prozent der Händler bezifferten ihre jährlichen Verluste durch Betrügereien auf 10.000 bis 100.000 Euro. Bei etwa jedem Siebten (15 Prozent) sind es sogar mehr als 100.000 Euro.

„Hase-und-Igel-Spiel“

CRIF-Deutschland-Geschäftsführer Frank Schlein erklärte laut Mitteilung, der Kampf gegen Betrug entwickle sich zunehmend zu einem „Hase-und-Igel-Spiel“ zwischen Händlern und Betrügern. Neue Betrugsmaschen und Gegenmaßnahmen träfen in immer kürzeren Abständen aufeinander und Künstliche Intelligenz werde „die Komplexität des Phänomens und diesen Wettlauf noch weiter verschärfen“.
Diese Problematik und ihre Entwicklung haben für Kunden Konsequenzen. Der zunehmende Betrug zwingt Onlinehändler zu umfangreicheren Kontrollen. Für die Kunden kann das den Einkauf komplizierter machen. Die bereits erwähnte Befragung von CRIF und bevh zeigt, dass 75 Prozent der Händler schon Maßnahmen zur Betrugserkennung einsetzen. Gleichzeitig sehen 69 Prozent die Herausforderung darin, Präventionsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie sowohl dem Risiko als auch den Kunden gerecht werden.
Wie schwierig das ist, zeigt der jährlich erscheinende Fraud Report des niederländischen Finanztechnologieunternehmens Adyen, der sich mit Betrug und dessen Bekämpfung im digitalen Handel beschäftigt. Dem Versuch der Unternehmen, Betrug abzuwenden, fallen nämlich mitunter auch ehrliche Kunden zum Opfer. So blockieren laut Report statische Kontrollen bis zu 10 Prozent der potenziellen Käufer. Etwa 50 Prozent der Shops verzeichnen einen Zuwachs an diesen sogenannten False Declines, den fälschlich abgelehnten Transaktionen. Den Shops entsteht so ein zusätzlicher Umsatzverlust.
Das Dilemma ist offensichtlich. Kontrollieren die Unternehmen nicht streng genug, laufen sie Gefahr, Betrügern zum Opfer zu fallen. Sind sie zu rigoros, können sie falsche Entscheidungen treffen. Laut Report erwarten etwa 70 Prozent der Unternehmen, dass sich Betrug negativ auf ihren Umsatz auswirkt.

So können sich Händler vor Betrug schützen

Onlinehändler haben verschiedene Möglichkeiten, um sich vor Betrug zu schützen. Eine wichtige Rolle spielt die starke Kundenauthentifizierung. Dabei muss ein Kunde seine Identität bei bestimmten elektronischen Zahlungen mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen bestätigen. Die Europäische Union hat diese Vorgabe mit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingeführt. Bei Fernzahlungen müsse die Authentifizierung außerdem den konkreten Betrag und den Zahlungsempfänger eindeutig mit der Zahlung verbinden, heißt es in Artikel 97 dieser Richtlinie.
Daten der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zeigen, dass geringere Betrugsraten die Folge dieser Maßnahme sind. Für ihren gemeinsamen Bericht zum Zahlungsbetrug haben beide Institutionen Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum für die Jahre 2022 bis 2024 ausgewertet. Demnach weisen Zahlungen mit starker Kundenauthentifizierung im Allgemeinen niedrigere Betrugsraten auf als Zahlungen ohne eine zusätzliche Authentifizierung. Besonders deutlich zeige sich dieser Unterschied bei Kartenzahlungen, heißt es in dem im vergangenen Jahr erschienenen Bericht.

Austausch von Informationen als Mittel zur Prävention

Eine weitere Möglichkeit ist die Überwachung von Zahlungen. Händler und Zahlungsdienstleister können Transaktionen auf ungewöhnliche Muster prüfen. Als Kriterien nennt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde unter anderem die Höhe und Häufigkeit von Zahlungen sowie Abweichungen vom bisherigen Zahlungsverhalten eines Kunden. Bei Zahlungen, die sofort ausgeführt werden, empfiehlt die Behörde eine Prüfung in Echtzeit. Diese Maßnahmen beschreibt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde in ihrer Stellungnahme zu neuen Formen des Zahlungsbetrugs aus dem Jahr 2024.
Daneben empfiehlt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ein systematisches Management von Betrugsrisiken. Unternehmen sollen Informationen über Betrugsfälle erfassen und auswerten. Die Behörde nennt außerdem den Austausch von Informationen über Betrugsfälle als Möglichkeit, betrügerische Zahlungen besser zu erkennen und zu verhindern.
Die Sicherheitsmaßnahmen können allerdings nicht jede Form des Betrugs verhindern. Die Europäische Zentralbank und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde weisen darauf hin, dass Betrüger ihre Methoden verändern. Die starke Kundenauthentifizierung schützt demnach weiterhin vor bestimmten Betrugsformen. Gleichzeitig beobachten die beiden Institutionen eine Zunahme von Betrugsfällen, bei denen Kriminelle Kunden dazu bringen, eine Zahlung selbst zu autorisieren. Für das Jahr 2024 weisen Zentralbank und Bankenaufsichtsbehörde im Europäischen Wirtschaftsraum einen Zahlungsbetrug in Höhe von 4,2 Milliarden Euro aus.
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EU plant Bargeldpflicht – Ausnahme für Automaten sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
  • Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
  • Verbände und Sozialorganisationen warnen vor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
  • Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.

 
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.

Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein

Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.

Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein

Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.

Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.

In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig

Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.