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Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet sich von Microsoft

Mecklenburg-Vorpommern geht in der Digitalpolitik in die Offensive und setzt auf Eigenständigkeit. Wie das Finanz- und Digitalisierungsministerium bekannt gab, trennt sich das Land schrittweise von der Software großer Tech-Konzerne wie Microsoft.
Stattdessen wird eine landesweite Plattform auf Open-Source-Basis aufgebaut. Dabei gehe es nicht nur darum, die digitale Souveränität zu erlangen, sondern auch mittel- und langfristig Geld einzusparen, sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Nextcloud statt SharePoint: Der sanfte Umstieg

Im Zentrum der neuen Strategie steht die Einführung der in Deutschland entwickelten quelloffenen Online-Plattform Nextcloud, mit der man Dateien sicher speichern, teilen sowie gemeinsam in Teams chatten und Videokonferenzen abhalten kann, ohne die Kontrolle über die eigenen Daten an fremde Anbieter zu verlieren.
Der bisherige Umstieg von Microsoft SharePoint sei für die ersten 5.000 Beschäftigten bereits reibungs- und datenverlustfrei abgeschlossen worden, berichtet Marco Anschütz, der als Chief Information Officer (CIO) für IT und Digitalisierung im Bundesland verantwortlich ist.
Mittelfristig ist das Projekt viel größer angelegt: Über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – von den Ministerien bis hin zu den kommunalen Einrichtungen – sollen künftig mit dem System arbeiten. Betrieben wird die Software auf eigener Infrastruktur durch den landeseigenen IT-Dienstleister DVZ M-V GmbH.

Technologische Allianz im Norden

Mecklenburg-Vorpommern geht diesen Weg nicht allein. Bereits im Oktober 2025 schloss das Land eine Kooperationsvereinbarung mit Schleswig-Holstein, das bundesweit als Pionier beim Wechsel auf Open-Source-Software gilt. Zusammen bilden die beiden Bundesländer eine technologische Allianz im Norden.
Man stimme die Infrastrukturen aufeinander ab, um insbesondere die IT-Sicherheit zu erhöhen und gegenseitige Notfallszenarien abzusichern.
Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) versucht Mecklenburg-Vorpommern von vornherein eine Abhängigkeit von US-Techriesen wie Microsoft, OpenAI, Google oder Amazon zu vermeiden.
Bei der Entwicklung des Verwaltungs-Chatbots „Lea“ werde bewusst auf US-amerikanische Hyperscaler verzichtet. „Stattdessen wollen wir auf europäische Sprachmodelle wie Mistral aus Frankreich oder Tilde aus Lettland setzen“, sagt Anschütz.

Kein vollständiger Verzicht auf Microsoft

Der Verzicht auf Microsoft-Lösungen im Bereich Cloud und KI heißt allerdings nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern dem weltgrößten Softwarekonzern komplett den Rücken kehren wird.
Es sei nicht geplant, die in der Verwaltung eingesetzten Windows-PCs kurzfristig durch Rechner mit dem offenen Betriebssystem Linux zu ersetzen. Dies habe derzeit noch keine Priorität, betont Anschütz.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, begrüßte den Schritt. „Die Verwaltungen im Land verarbeiten viele – teilweise sehr sensible – personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger. Diese Daten gilt es, vor den Zugriffen von Dritten bestmöglich zu schützen“, sagte Schmidt. (dpa/red)
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Ministerium genehmigt MediaMarkt-Übernahme durch chinesischen Konzern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat grünes Licht gegeben für die Übernahme von Europas größtem Elektronik-Fachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen Konzern JD.com – allerdings nur unter Auflagen. Das teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Auflagen sollen demnach gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Kunden in Deutschland geschützt bleiben. Zudem räumten sie der Bundesregierung starke Überwachungs- und Kontrollrechte ein und ermöglichten ihr, die Genehmigung im Fall von Verstößen zu widerrufen, hieß es in einer Mitteilung. Im Investitionsprüfverfahren wurde untersucht, ob die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt.
JD.com teilte mit: „Wir begrüßen die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“ Das Unternehmen rechnet mit einer Gesamt-Freigabe in der zweiten Jahreshälfte.

EU-Kommission prüft Marktverzerrung

Besiegelt ist die Übernahme noch nicht. Die Europäische Kommission äußerte nach einer ersten Untersuchung „vorläufige Bedenken“ und prüft den Fall nun genauer. „Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Brüsseler Behörde Ende Mai mit.
Chinesische Subventionen könnten es JD.com ermöglicht haben, ein höheres Übernahmeangebot für Ceconomy, die MediaMarkt- und Saturn-Mutter, abzugeben. Dies könnte den Prozess verzerrt haben. Die Kommission will außerdem prüfen, ob die Übernahme den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren würde. Nach EU-Recht hat sie bis zum 2. Oktober Zeit für eine endgültige Entscheidung. Die Zustimmung der Kommission ist eine der Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel.

Behörden prüfen nach Kartellrecht und Sicherheit

JD.com hatte im vergangenen Sommer ein Übernahmeangebot abgegeben und sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert. Behörden in mehreren Ländern prüfen die Übernahme. Je nach nationalen Anforderungen wird die Transaktion kartellrechtlich geprüft. In anderen Ländern wird untersucht, ob der Einstieg eines ausländischen Investors sicherheits- oder ordnungspolitisch unbedenklich ist.
Frankreich, Italien und Deutschland haben bereits grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Spanien und Österreich stehen noch aus. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb bereits im vergangenen September freigegeben. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv sei.

Einer der größten Handelskonzerne weltweit

MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando viertgrößter Onlineshop in Deutschland. Das Handelsunternehmen Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group heute zählt, entstand 2017 als Abspaltung von Metro.
JD.com ist mit einem Jahresumsatz von knapp 159 Milliarden US-Dollar (2024) laut dem Forschungsinstitut EHI größter chinesischer Handelskonzern und zählt auch weltweit zu den zehn größten. Die Gruppe, die etwa 570.000 Beschäftigte hat, ist unter anderem auch in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. In Deutschland ist das Engagement bislang überschaubar. Im März dieses Jahres startete JD.com den Onlineshop Joybuy.
Ceconomy ist laut Geschäftsbericht mit mehr als 1.000 Märkten in elf europäischen Ländern aktiv, rund 400 davon hierzulande. Filialen der Kette Saturn gibt es nur noch in Deutschland. Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro. Weltweit beschäftigte der Konzern im Jahr 2024 rund 50.000 Menschen, davon knapp 20.000 in Deutschland.
Die erste Saturn-Filiale wurde 1961 in Köln eröffnet, der erste MediaMarkt 1979 in München. Die Einzelhandelskette übernahm den Wettbewerber Saturn 1990. Einige Jahre später besaß die Metro AG die Mehrheit an beiden Marken. (dpa/red)
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Labor: Manche Kleidung bei Shein mit Chemikalien belastet

Auf der Online-Plattform Shein verkaufte Kleidung ist zum Teil stark mit Chemikalien belastet – und reißt damit europäische Grenzwerte. Das geht aus Untersuchungen des Bremer Umweltinstituts im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor.
Die Testergebnisse liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. 7 von 18 getesteten Kleidungsstücken verstießen demnach gegen EU-Grenzwerte.

Shein will Produkte vorerst aus Sortiment nehmen

„Wir nehmen die von der DUH vorgebrachten Vorwürfe sehr ernst“, erklärte Shein auf dpa-Anfrage. Man prüfe den Sachverhalt nun. „Bis die Untersuchung abgeschlossen ist, nehmen wir die betroffenen Produkte, entsprechend unseren Produktsicherheitsrichtlinien weltweit aus dem Angebot. Gleichzeitig führen wir eine unsere gesamte Seite umspannende Prüfung vergleichbarer Produkte durch.“
Nicht nur Shein fällt bei Tests von Verbraucherschützern negativ auf. Das betrifft auch andere Online-Billigplattformen wie Temu. Die EU-Kommission brummte Temu zuletzt eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro auf, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken bei Ladegeräten und zu viel Chemikalien in Kinderspielzeug.
Temu kritisierte die Strafe in einem Statement als unproportional. Zudem beziehe sich die Entscheidung auf die Risikoabwägung von 2024 und spiegele nicht den aktuellen Stand der Systeme wider.
„Wir haben in letzter Zeit häufig Grenzwertüberschreitungen, auch gerade was die PFAS angeht“, sagt Ulrike Siemers, Co-Geschäftsführerin des Umweltinstituts. „Häufig auch bei Plattformen, wo man die Textilien und die Produkte eben auch online bestellen kann.“

„Bunter Cocktail an Chemikalien“

Bei den aktuellen Labor-Untersuchungen der Shein-Produkte wurden laut Labor teils erhebliche Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt. „Wir haben in den Produkten eine Vielzahl von verschiedenen Chemikalien gefunden, von den Schwermetallen über die Weichmacher, über einige PFAS“, so Siemers. „Das ist ein bunter Cocktail an Chemikalien, auch welche, die eben vielleicht nicht unbedingt reglementiert sind, aber trotzdem eben auch ein gesundheitsgefährdendes Potenzial aufweisen können.“
So wurde in einer getesteten Kinderjacke ein Grenzwert für eine Chemikalie aus der PFAS-Gruppe um mehr als das 1.100-Fache überschritten, in einer für Teenager angebotenen Jacke sogar um mehr als das 12.000-Fache. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffe werden eingesetzt, um unter anderem Kleidung wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen.

Massive Überschreitungen von Grenzwerten

Als sogenannte Ewigkeitschemikalien reichern sich PFAS in Mensch und Umwelt an. Manche PFAS können laut Umweltbundesamt Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt und Immunsystem haben, manche stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
In einem Paar Damen-Schnürstiefel wiederum wurde eine Konzentration von 179.000 Milligramm pro Kilogramm des Weichmachers DEHP gefunden. Erlaubt wären allenfalls Werte von unter 1.000 Milligramm. Die Stiefel enthalten also das 179-Fache des zugelassenen Wertes.

Was Phthalate auslösen können

Sogenannte Phthalate – dazu gehört DEHP – haben hormonähnliche Eigenschaften und können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Insgesamt verstießen von 18 untersuchten Produkten 7 gegen EU-Grenzwerte. Shein vertreibt sowohl eigene Produkte als auch Waren von anderen Anbietern. Alle getesteten Kleidungsstücke sind nach Angaben der DUH Shein-Produkte.
Shein betonte, Händler und Lieferanten seien verpflichtet, sich an interne Produktsicherheitsstandards sowie die jeweils geltenden Produktsicherheitsstandards zu halten. Zudem arbeite man mit international anerkannten Prüf- und Inspektionsunternehmen zusammen, darunter der TÜV Süd.

Umwelthilfe schickt Abmahnung an Shein

Die Deutsche Umwelthilfe hat Shein nun eine Abmahnung geschickt. „Das bedeutet erstens, dass wir eine Unterlassungserklärung einfordern, also diese ganzen gefährlichen Chemikalien und Produkte müssen vom Markt, und zwar weltweit“, sagt Viola Wohlgemuth, Textilexpertin von der DUH. Zudem werde man der EU-Kommission die Testergebnisse zur Verfügung stellen.
Hintergrund ist ein Verfahren, das die EU-Kommission im Februar gegen Shein einleitete. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.

EU-Untersuchung läuft

Für Aufsehen hatte der Verkauf kindlich aussehender Sexpuppen gesorgt, auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente konnte man auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Grundlage für das Verfahren der EU-Kommission ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Große Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten, die vor allem die Internetnutzer in der EU schützen sollen.
Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre. Gegen Shein laufen die Ermittlungen noch. Im nächsten Schritt würde die EU-Kommission vorläufige Ergebnisse präsentieren und erst danach – sollte Shein nicht einlenken und sich bessern – würde Brüssel eine Strafe verhängen.

Privatpersonen und Organisationen können auf Missstände hinweisen

Umweltaspekte stehen zwar nicht direkt im Fokus des DSA. Der Verkauf von Produkten, die nicht dem EU-Recht oder dem nationalen Recht eines Mitgliedslandes entsprechen, aber schon. Als illegal können also auch Produkte verstanden werden, die gegen Umweltvorschriften verstoßen.
Das Gesetz sieht dabei explizit auch vor, dass Privatpersonen oder zivilgesellschaftliche Organisationen die EU-Kommission auf Missstände hinweisen können. Die Bremer Laborergebnisse will die Umwelthilfe nun der EU-Kommission für ihr weiteres Vorgehen gegen Shein als eben ein solches Beweismittel an die Hand geben.

Verbraucherschützer haben immer wieder etwas zu bemängeln

Auch Stiftung Warentest stellte bei Tests von Spielzeug, Schmuck und elektronischen Geräten, die bei Temu und Shein verkauft wurden, fest, dass 110 von 162 Produkten EU-Standards nicht erfüllten. Oekotest fand bei Tests von über Shein verkaufter Kleidung bedenkliche Chemikalien. Die Arbeiterkammer Oberösterreich kam bei von Temu und Shein verkaufter Kleidung zu ähnlichen Ergebnissen.
Auch Tests, die die Verwaltung der südkoreanischen Hauptstadt Seoul in Auftrag gab, fanden fragwürdige Substanzen bei Produkten, die unter anderem über Temu und Shein vertrieben wurden. Zu all diesen Tests äußerte sich Shein in seiner Antwort an die dpa nicht.

Was Fachleute raten

Online-Shoppern rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu besonderer Vorsicht beim Einkaufen auf Online-Marktplätzen, auf denen vor allem chinesische Händler Produkte anbieten. Bei sicherheitsrelevanten Waren wie Spielzeug, Elektrogeräten und Kosmetika raten die Experten zum Kauf in der EU. Zudem solle man auf komplette Angaben zu Hersteller, Importeur und Sicherheitskennzeichen wie das CE-Zeichen achten. Bei extrem günstigen Angeboten könnten schlechte Qualität oder mangelnde Sicherheit dahinterstecken.
Die Umwelthilfe wünscht sich generell ein stärkeres Vorgehen gegen Fast Fashion, also gegen sehr günstige Mode mit extrem schnell wechselnden Kollektionen. Bei der anstehenden Reform des Textilgesetzes sollten Umweltkriterien eine Rolle spielen. Nach den bisher bekannten Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sollen sich Hersteller künftig an Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich aus Beiträgen der Hersteller finanzieren und um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern sollen.
„Wenn Unternehmen giftige, kurzlebige und schwer recycelbare Fast-Fashion-Produkte auf den Markt bringen, dann sollten diese drastisch höhere Beiträge zahlen müssen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und kreislauffähiger Textilien“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. (dpa/red)
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Social-Media-Verbot: Australien verdoppelt Geldstrafe für Verstöße der Konzerne

Gut sechs Monate nach der Einführung des weltweit ersten Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche will Australien Verstöße der Konzerne mit höheren Geldstrafen ahnden.
Wie die Regierung mitteilte, wird die Höchststrafe für systematische Verstöße auf 99 Millionen australische Dollar (59,9 Millionen Euro) verdoppelt. Die Internet-Aufsichtsbehörde soll zudem umfassendere Befugnisse erhalten.
Sie gehe möglichen Verstößen durch Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok und Youtube „aktiv“ nach, erklärte die Regierung.

Minderjährige umgehen die Sperren

Australien war mit seinem im Dezember in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften, auch in Deutschland wird über das Thema diskutiert.
Eine am Donnerstag im Fachmagazin „British Medical Journal“ veröffentlichte Studie kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das Verbot bisher kaum Auswirkungen auf das Nutzungsverhalten australischer Teenager hatte.
Minderjährige umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
„Es ist klar, dass die großen Tech-Konzerne nicht genug tun, um das Gesetz einzuhalten“, konstatierte nun Premierminister Anthony Albanese.
Es seien „immer noch zu viele Kinder“ in den Onlinenetzwerken aktiv. Mit der Neuregelung verdeutliche die Regierung, „wie ernst wir jede Nichteinhaltung durch die Social-Media-Unternehmen nehmen“.

Regierung will „nicht klein beigeben“

Kommunikationsministerin Anika Wells ergänzte, die Plattform-Betreiber hätten bisher „Tricks direkt aus dem Taktikhandbuch der Tech-Giganten“ angewendet und „nur das absolute Minimum“ getan.
Die Tech-Konzerne gehörten aber „zu den reichsten und mächtigsten Unternehmen der Welt, und wir meinen es ernst damit, sie zur Verantwortung zu ziehen“. Die Regierung werde „nicht klein beigeben“.
Die australische Aufsichtsbehörde kann die Unternehmen künftig zu Nachweisen darüber verpflichten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um zu verhindern, dass Unter-16-Jährige ein Konto eröffnen.
Zur Überprüfung der Angaben kann sie zudem Informationen und Unterlagen anfordern – von den Betreibern selbst, aber auch von Dritten wie den Anbietern für die Altersüberprüfung oder den App-Store-Betreibern. (afp/red)
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Trump droht mit Zöllen auf Einführung von Digitalsteuern in Europa

US-Präsident Donald Trump hat am Freitag erneut angekündigt, Zölle zu erheben, falls europäische Länder Digitalsteuern einführen.
Trump schrieb auf seiner persönlichen Plattform: „Jedes Land, das eine solche Steuer auf US-Unternehmen erhebt, wird unverzüglich mit einem Zoll von 100 Prozent auf alle in die Vereinigten Staaten gelieferten Waren belegt.“
Dieser Zoll habe Vorrang vor bestehenden oder künftigen Handelsabkommen mit dem betreffenden Land und trete sofort in Kraft, sobald die Steuer umgesetzt werde.
Österreich, Frankreich, Italien und Spanien erheben bereits unterschiedliche Formen von Digitalsteuern. Diese waren als Übergangslösung konzipiert, bis eine globale Einigung im Rahmen der OECD erzielt wird.
Die USA unterstützen diese Regelung derzeit nicht. Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich zuletzt offen für eine Digitalsteuer auf KI-Gewinne gezeigt.
Bereits am Vortag hatten die EU-Staaten die Umsetzung eines US-Zollabkommens gebilligt. Die EU hat jedoch klargestellt, dass sie ihre Zugeständnisse aussetzen werde, falls die USA erneut Zölle erhöhen.
Trump hatte bereits 2025 mit Zöllen gegen EU-Tech-Regulierungen gedroht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatten dies damals kritisiert.
Merz betonte, die Regulierung des digitalen Marktes und die Besteuerung von Unternehmen falle in die Souveränität der Europäischen Union.
„Wir werden es nicht hinnehmen, dass mit Repressalien gegen Europa vorgegangen wird“, sagte er. Man könne substantielle Fragen gerne diskutieren, die gesetzgeberische Souveränität Europas und der Mitgliedstaaten sei jedoch nicht verhandelbar.
Macron schloss sich dieser Position an. Die EU hat zuletzt in Digitalfragen Dialogbereitschaft gegenüber den USA signalisiert. Laut Berichten soll EU-Kommissionsvize Henna Virkkunen künftig für den Austausch mit Washington zu digitalen Themen zuständig sein.(dts/afp/red)
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Bafin prüft Zalando-Abschluss wegen möglicher Verstöße

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat bei Zalando eine Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Dax-Konzern gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn und Frankfurt mitteilte. An der Frankfurter Börse wurde die Zalando-Aktie zum Auftakt mit einem Minus von 5,9 Prozent gehandelt.
Die möglichen Verstöße stehen den Angaben zufolge im Kontext der About-You-Übernahme. Zalando habe im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Rahmen des Erwerbs der Modeplattform About You möglicherweise fehlerhaft unterlassen.
Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht habe, werde sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren, hieß es weiter. „Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.“

So reagierte Zalando

Zalando steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit der Bafin. Der Online-Modehändler teilte in einer Stellungnahme mit: „Nach Einschätzung der Zalando SE handelt es sich um einen rein formellen, aber materiell unwesentlichen Aspekt in den Anhangsangaben.“ Alle relevanten Informationen zum Erwerb der About-You-Anteile seien vollständig öffentlich zugänglich gewesen.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger befürwortete die eingeleitete Bafin-Prüfung. Die Übernahme von About You erfordere eine besondere Transparenz, teilte der Vorstand mit. (dpa/red)
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Forschungszentrum: KI kann Fluglotsen produktiver machen

Einem Forschungsvorhaben zufolge kann Künstliche Intelligenz (KI) Fluglotsen produktiver machen und Piloten unterstützen.
„In Simulationen zeigte sich, dass menschliche und digitale Fluglotsen ihre Aufgaben effizient aufteilen können“, teilte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit.
Das Forschungszentrum hatte das vierjährige Projekt angestoßen. Die Ergebnisse wurden in Hamburg vorgestellt.

KI ermöglicht Fluglotsen 25 Prozent mehr Verkehr

Unterstützt von KI-Systemen sei es Fluglotsen in Simulationen gelungen, ein bis zu 25 Prozent höheres Verkehrsaufkommen zu bewältigen als höchstens vorgesehen, heißt es.
Nach Bewertung des DLR ist das Ergebnis relevant, weil Verkehrszahlen zunehmen und Personalkapazitäten der Flugsicherung abnehmen. KI-Systeme könnten den Luftverkehr effizienter machen.
Die Forscher des DLR haben außer einem digitalen Fluglotsen ein Assistenzsystem für Piloten entwickelt, das ihnen bei der Auswahl alternativer Flugrouten und geeigneter Ausweichflughäfen helfen kann. (dpa/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Anthropic wirft chinesischem Konzern Kopier-Attacke vor

Die KI-Firma Anthropic wirft dem chinesischen Alibaba-Konzern einen großangelegten Versuch vor, widerrechtlich Fähigkeiten seiner Software mit Künstlicher Intelligenz abzugreifen.
Anthropic fordert deswegen vom US-Kongress Maßnahmen, die solche Attacken verhindern sollen, wie aus einem von der „Financial Times“ veröffentlichten Brief an amerikanische Senatoren hervorgeht. Alibaba äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Dem Brief zufolge interagierten mit Alibaba verbandelte Angreifer über nahezu 25.000 betrügerische Accounts von Ende April bis Anfang Juni fast 29 Millionen Mal mit Anthropics KI-Software Claude. Dabei hätten sie mehr über zentrale Aspekte wie etwa den Aufbau der Software und deren Logik beim Ausführen von Aufgaben erfahren wollen.

Umstrittene Methode

Dabei hätten die Angreifer zu einer unter dem Begriff „Destillation“ bekannten Methode gegriffen, bei der Entwickler neuer Software sie mit Künstlicher Intelligenz von einem bereits existierenden Modell anlernen lassen. Solche Zugriffe sind gemeinhin in Nutzungsbedingungen untersagt.
Tech-Milliardär Elon Musk räumte jüngst in einem Gerichtsverfahren ein, dass er mit dieser Technik seinen KI-Chatbot Grok von KI-Modellen des ChatGPT-Entwickler OpenAI lernen ließ. Anthropic gilt aktuell als der schärfste Rivale von OpenAI und warf chinesischen Unternehmen wiederholt vor, die Methode zu verwenden.

Härtere Gangart gefordert

In dem Brief forderte Anthropic vom Kongress unter anderem ein härteres Vorgehen gegen chinesische Unternehmen, die zur „Destillation“ greifen.
Auch sollten amerikanische KI-Firmen die Freiheit bekommen, einander vor solchen Attacken zu warnen. Zudem ruft Anthropic dazu auf, den Zugang chinesischer Player zu Technik wie KI-Chips weiter einzuschränken.
Damit bekräftigt die KI-Firma den Konfrontationskurs zum Chip-Schwergewicht Nvidia. Das Unternehmen wirbt bei der US-Regierung dafür, auch die Ausfuhr leistungsstärkerer KI-Systeme nach China zu erlauben.

Streit mit US-Regierung um neues KI-Modell

Anthropic steckt dabei selbst in einem Konflikt mit der US-Regierung. Diese zwang die Firma jüngst, deren Top-Software mit Künstlicher Intelligenz vorläufig vom Markt zu nehmen. Zur Begründung wurde dabei auf angebliche Schwachstellen verwiesen, über die Einschränkungen des KI-Programms mit dem Namen „Fable 5“ ausgehebelt werden könnten.
Bei dem Programm ist unter anderem die Fähigkeit zur Suche nach Sicherheitslücken in anderer Software blockiert.
Die Sorge ist, dass KI für Cyberattacken verwendet werden könnte. Anthropic konterte, die Probleme seien nicht schwerwiegend. Verhandlungen mit der US-Regierung zu der Sperre laufen noch. (dpa/red)
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Social-Media-Altersgrenze 13? Fachleute sehen bessere Hebel

Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen

Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Brief nach Berlin – So einfach geht der Kontakt zur Politik

Ein Bremer Tüftler möchte Bürgern helfen, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz schnell und einfach Politiker zu kontaktieren. Wer ein Anliegen hat, kann sich über das Portal „Brief nach Berlin“ einen Entwurf verfassen und die Kontaktdaten des zuständigen Abgeordneten heraussuchen lassen.
„Ich finde wirklich rührend, dass Leute sagen: Ich habe mich zum ersten Mal getraut, einen Brief zu schreiben“, sagt Entwickler Thomas Lorenz. Mehr als 800 Menschen aus ganz Deutschland ließen in den ersten Wochen ein Schreiben aufsetzen. Zuvor hatte der Podcast „Lage der Nation“ und mehrere Medien darüber berichtet.

Für die Mutter entwickelt

Die Idee kam dem 34-Jährigen im Februar im Gespräch mit seinen Eltern aus Duisburg. Seine Mutter habe sich über Müllberge und Randalierer geärgert. „Ich dachte: Ja, Mensch, dann schreib doch mal deinem Abgeordneten“, erinnert sich Lorenz.
Doch seine Mutter habe gezögert und Argumente vorgeschoben: Wer interessiert sich überhaupt für ihre Probleme? Wie soll sie einen solchen Brief formulieren? Und wann soll sie die Zeit dafür finden?
Lorenz schüttelt bei der Erinnerung daran den Kopf. „Das muss doch leichter gehen.“ Spontan tüftelte der Politikwissenschaftler mit Künstlicher Intelligenz und entwickelte einen Prototyp.
Seine Mutter testete das Portal – und verfasste ein Schreiben an einen Abgeordneten. „Das war schon richtig cool zu sehen, dass sie den Brief dann tatsächlich eingeworfen hat.“

Wie „Brief nach Berlin“ funktioniert

Das kostenlose Portal funktioniert am Handy, Tablet und Rechner. Nutzer können ihr Anliegen schriftlich oder per Sprachnachricht schildern. Ein Entwurf und die Kontaktdaten des zuständigen Politikers kommen nach ein paar Klicks per Mail. „Schreib’s am besten handschriftlich ab und personalisiere das so, dass es für dich passt“, rät der Entwickler.
Dem 34-Jährigen ist wichtig, dass die Briefe am Ende per Hand geschrieben und mit der Post versendet werden. „Ein handschriftlicher Brief fällt unter diesen ganzen Drucksachen noch mal ganz anders auf“, sagt Lorenz, der früher als Praktikant für zwei SPD-Bundestagsabgeordnete gearbeitet hat. „Dann sieht man: Okay, jemand hat sich wirklich Zeit und Mühe gegeben, das persönliche Anliegen zu adressieren.“

Welche Daten erfasst werden

Ein Account sei dafür nicht nötig, versichert Lorenz. „Mir ist es wichtig, dass es super datenschutzkonform ist.“ So speichert der 34-Jährige keine persönlichen Angaben und greift auf Künstliche Intelligenz aus Frankreich zurück.
Nur durch freiwilliges Feedback erhält er im Anschluss ein paar wenige Informationen – etwa dass sich momentan viele wegen der geplanten Gesundheitsreform an ihre Abgeordneten wenden. „Es macht auch Sinn, gerade akute Themen aufzugreifen, wo vielleicht noch so ein bisschen Entscheidungsspielraum ist.“
Mit „Brief nach Berlin“ verdient Lorenz kein Geld. Im Gegenteil: Er kommt für die laufenden Kosten auf und steckt viel freie Zeit in die Entwicklung des Portals. „Das ist mein Engagement gerade.“
Er hofft, dass Menschen sich auf diese Weise nicht mehr politisch ausgeliefert fühlen, sondern selbst aktiv werden und sich demokratisch einbringen. „Eine Garantie ist sowieso nicht dabei, dass sich danach die Welt ändert.“

Bald auch Post ans Rathaus und an die Landesregierung

Lorenz möchte das Tool noch perfektionieren. So sollen die Formulierungen der Künstlichen Intelligenz möglichst alltagsnah sein und das Textfeld für das eigene Anliegen direkt auf der Startseite erscheinen. Bis Ende Juni sollen auch Schreiben an die Landesregierungen und an die Kommunen möglich sein.
Künftig soll die Künstliche Intelligenz vorschlagen, welches Thema am besten bei welcher Ansprechperson aufgehoben ist. Etwa beim Abfall: „Es ist zwar gut, dass meine Mutter nach Berlin schreibt: Ey, Duisburg hat Probleme damit. Wir haben strukturelle Schwierigkeiten und das Ruhrgebiet generell ist vernachlässigt“, meint Lorenz. „Aber eigentlich wäre dieser Brief besser bei der Kommune aufgehoben.“
Der 34-Jährige möchte auch seine Kontakte ins Ausland nutzen und hofft, dass Entwickler aus anderen Ländern seine Idee aufgreifen. „Man kann den Code einsehen im Internet“, sagt Lorenz.
Doch das Angebot müsste noch für die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden. So eigne sich etwa die Künstliche Intelligenz aus Frankreich besonders für europäische Sprachen, für einen anderen Sprachraum gebe es möglicherweise eine bessere Lösung. (dpa/red)
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wirtschaft

Viel mehr Paketautomaten: Myflexbox will „maximale Verdichtung“ erreichen

Wer ein Paket empfängt oder aufgeben möchte, kann in Deutschland immer häufiger auf Automaten zurückgreifen. Marktführer DHL bietet bereits rund 18.000 solcher Stationen an und damit circa 3.000 mehr als Anfang 2025, wie die Firma in Bonn mitteilte. 2030 sollen es 30.000 sein.
Der österreichische Anbieter Myflexbox, der in seinen Automaten Sendungen von DPD, GLS, Fedex und UPS aufbewahrt, kommt inzwischen auf 1.416 Standorte in Deutschland und damit auf mehr als das Doppelte als vor einem Jahr (602).
Andere Anbieter bauen ihr Automatennetz ebenfalls aus. Allerdings werden die Stellflächen besonders in größeren Städten knapp.

„Out of Home“-Alternativen

Damit die Firmen die Pakete nicht mehr bis zur Haustür des Empfängers fahren müssen, bieten sie „Out of Home“-Alternativen an. Dabei geht es um Paketshops, in denen man die Sendungen auch abholen kann, und eben Automaten. Letztere haben den Vorteil, dass sie rund um die Uhr verfügbar sind.
„Die klassische Haustürzustellung ist historisch gesehen der teuerste und ineffizienteste Teil der Lieferkette“, sagt Myflexbox-Chef Jonathan Grothaus. Die Automaten senkten die Stopp-Kosten der Logistiker drastisch und es würden „Ehrenrunden“ eliminiert, wenn also Paketzusteller erfolglos an Haustüren klingelten.
DHL setzt im Wesentlichen auf eigene Automaten, also auf Packstationen und auf Poststationen, bei denen man auch Briefmarken kaufen und Briefe einwerfen kann. Außerdem hat DHL die Tochterfirma Deinfach, bei der auch andere Firmen ihre Pakete deponieren können und dafür Miete zahlen.

Myflexbox: Dahinter stehen britische Finanzinvestoren

Myflexbox ist anbieterunabhängig. Unter den Eigentümern ist keine Paketfirma, vielmehr gehört das Unternehmen britischen Finanzinvestoren. Es geht steil nach oben: Vor zwei Jahren gab es nur 244 Standorte in Deutschland, nun sind es fast sechsmal so viele. In Österreich hat Myflexbox rund 900 Automatenstandorte.
„Unser Ziel ist die maximale Verdichtung der Infrastruktur nicht nur in urbanen Ballungsräumen, sondern auch in kleineren Gemeinden ab circa 5.000 Einwohnern“, sagt Manager Grothaus.
„Wir wollen „Out of Home“-Zustellung deutlich näher an den Alltag der Menschen bringen: Also dorthin, wo sie ohnehin unterwegs sind.“ Als Beispiele nennt er Supermärkte, Wohnquartiere, Tankstellen, Bahnhöfe, Bürostandorte und Einkaufszentren. (dpa/red)
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Online-Shopping wird für Händler riskanter – Kriminelle rekrutieren Einkäufer

Der Online-Handel weltweit leidet unter einer wachsenden Zahl betrügerischer Kunden. Nach einer Analyse des US-Cybersicherheits-Dienstleisters LexisNexis Risk Solutions tragen dazu sowohl die Konjunkturflaute als auch die organisierte Kriminalität bei.
Internationale Banden werben demnach gezielt Menschen an, die beim Online-Shopping betrügen oder Kriminellen ihre Identität zur Verfügung stellen.
Das Unternehmen betreibt ein „Digital Identity Network“ zur Überprüfung von Online-Identitäten und -Einkäufen, Grundlage der Analyse waren demnach 116 Milliarden Transaktionen im vergangenen Jahr.

Organisierte Banden haben den Online-Handel entdeckt

Echte Kunden – im Gegensatz zu Tätern, die mit gestohlenen beziehungsweise gefälschten Identitäten arbeiten oder anderweitig betrügen – machten demnach 2025 weltweit 38,8 Prozent aller Betrugsfälle aus, knapp zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. In Europa liegt die Quote dieser sogenannten first party-Betrugsfälle nun bei knapp 52 Prozent.
„Einerseits treibt die Krise manche Leute dazu, nach Betrugsmöglichkeiten zu suchen“, sagt Jason Lane-Sellers, Cyberbetrugsexperte bei dem Unternehmen.
„Und es gibt Gruppen, die von Kriminellen gezielt angesprochen werden, etwa Menschen mit schlechter Bonität oder Studenten. Die Täter zahlen 50 Euro extra und weisen die Leute ein.“

Mancher ist unwissend beteiligt

Das trifft auch den deutschen Online-Handel. Ein Sprecher des E-Commerce-Verbands BEVH bestätigt die Einschätzung des britischen Cyber-Experten: „Tatsächlich ist es so, dass Studenten oder Rentner für die Betrugsmasche angeworben werden. Viele wissen gar nicht, dass sie Teil eines Betrugs werden sollen, sondern bekommen einfach ein Geldangebot, wenn sie ihre Daten zur Verfügung stellen.“
Betrug sei ein wachsendes und erhebliches Problem, sagt auch Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. „Der Online-Handel boomt und legt auch dieses Jahr weiter zu. Da gibt es einige, die sich vom Kuchen ein Stück abschneiden wollen, und nicht nur auf legale Weise.“
Eine gängige Masche: Auf Rechnung oder Kredit gelieferte Ware wird nicht bezahlt, beziehungsweise als nicht bestellt reklamiert. „Leute, die die neuesten Sportschuhe bestellen und anschließend behaupten, die Ware sei nie eingetroffen, oder sie hätten nie bestellt“, sagt Lane-Sellers.

Günstige Kreditangebote Anreiz für Kriminelle

Das trifft auch die Finanzbranche, die mit günstigen Kreditangeboten Kunden wirbt: „Es ist heute möglich, teure Mobiltelefone mit einem Zwei-Jahres-Kreditvertrag ohne Anzahlung zu bestellen“, sagt der Fachmann.
„Viele dieser Attacken treffen Finanzdienstleister. Die größten Auswirkungen sehen wir bei Dienstleistungen wie „Buy now pay later“ und Ein- oder Zwei-Jahres-Kreditverträgen.“
Zudem kommt es nach Lane-Sellers Worten häufig vor, dass unehrliche Käufer für angeblich nicht gelieferte Ware Rückzahlung ihres Geldes fordern. „Solange ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass ein Kunde vorsätzlich betrogen hat, ist es sehr schwierig, betrügerische Rückerstattungsansprüche anzufechten.“
Die Beweislast liegt beim Händler, wie auch Ohlmann vom Handelsverband Bayern sagt. Im Online-Betrug erschwindelte – oder auch in einem stationären Laden gestohlene – Ware landet dann häufig wieder im Netz.
„Geklaute Ware wird massenhaft online verscherbelt.“
Die Zunahme von Betrugsfällen durch echte Kunden bedeutet allerdings nicht, dass Identitätsdiebstahl oder die kriminelle Übernahme von Online-Accounts auf dem Rückzug wären. In dieser Hinsicht verlegen sich die Banden laut LexisNexis Risk Solutions mittlerweile wieder häufiger auf Attacken gegen Desktop-Computer.
Unternehmen könnten in Apps für Mobilgeräte mehr Signale und Daten auslesen, was potenziell bessere Sicherheitsprofile zur Betrugsdetektion ermögliche, sagt Lane-Sellers. „Während Kunden möglicherweise glauben, dass traditionelle Desktop-Rechner für höherwertige Transaktionen sicherer sind als ihre mobilen Geräte.“ (dpa/red)
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Mehrheit für Rechenzentren – aber Sorge vor Energiehunger

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland steht dem Ausbau von Rechenzentren positiv gegenüber – fordert aber nachhaltige Lösungen für den immensen Energiehunger der Anlagen. Das ist die zentrale Aussage einer repräsentativen Meinungsumfrage von YouGov im Auftrag der „Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen“. Die Allianz ist unter dem Dach des Internetverbands eco entstanden.
Die Digitalisierung, angetrieben durch Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz, lässt den Bedarf an Rechenkapazitäten in Deutschland in die Höhe schnellen. Der Branchenverband eco geht davon aus, dass die IT-Anschlussleistung deutscher Rechenzentren bis zum Jahr 2030 um mehr als 50 Prozent steigen wird. Und der Bedarf ist nach Berechnungen des Verbands noch viel höher: Die tatsächliche Nachfrage falle mindestens dreimal so hoch aus.
Gleichzeitig stößt der Bau neuer Datenzentren vor Ort immer wieder auf Widerstand. So wurde zuletzt in den hessischen Gemeinden Groß-Gerau und Maintal gegen den Bau neuer Rechenzentren und den damit verbundenen Energiebedarf protestiert.

Deutliche Mehrheit findet Ausbau von Rechenzentren wichtig

In der repräsentativen YouGov-Umfrage sagten nun 60 Prozent der Befragten, dass sie den weiteren Ausbau von Rechenzentren für wichtig oder sehr wichtig halten, um die digitale Leistungsfähigkeit und Souveränität Deutschlands zu stärken. Lediglich sieben Prozent erachten diesen Ausbau als unwichtig.
Selbst wenn der Bau eines Rechenzentrums in der eigenen Gegend stattfindet, überwiegt die Akzeptanz. Jeder Zweite (50 Prozent) befürwortet den Bau von Rechenzentren in der eigenen Region, während nur elf Prozent einen solchen Schritt ablehnen.
Volker Ludwig, Sprecher der Initiative sagte: „Die Umfrage zeigt, dass die Menschen in Deutschland verstanden haben, wie zentral Rechenzentren für digitale Leistungsfähigkeit, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, digitale Verwaltung, Online-Banking, Streaming und digitale Souveränität sind“. Wer eine leistungs- und wettbewerbsfähigere Wirtschaft wolle, brauche moderne Rechenzentren im eigenen Land. Andernfalls, so warnt die Allianz, drohe die Abwanderung von digitaler Wertschöpfung und Datenverarbeitung in andere Weltregionen, was neue technologische Abhängigkeiten schaffen würde.
Der im Februar in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Quantentechnologie schreitet rasch voran. (Archiv)

Der im Februar 2026 in Betrieb genommene Quantencomputer Euro-Q-Exa im Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Foto: Malin Wunderlich/dpa

Eurer Strombedarf wird kritisch gesehen

Trotz der grundsätzlichen Befürwortung der Infrastruktur treiben die Bürger konkrete Sorgen um. Ganz oben auf der Liste der Bedenken stehen ökologische Herausforderungen: 43 Prozent der Menschen betrachten den hohen Stromverbrauch kritisch, 31 Prozent fürchten eine Belastung der lokalen Stromnetze. Auch der Wasserverbrauch (29 Prozent) und der enorme Flächenbedarf (22 Prozent) werden als problematisch eingestuft.
Die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen der Branche. Die Initiative wurde 2018 unter dem Dach des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründet. (dpa/red)
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deutschland

Länder dringen auf schnellere Sperrung von Fake-Shops

Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen entschlossener gegen Fake-Shops im Internet vorgehen. Zudem setzen sie sich für ein rasches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten ein und für transparentere Preise an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, wie sie nach ihrer Verbraucherschutzminister-Konferenz in Potsdam mitteilten.

Aktionsplan gegen Fake-Shops gefordert

„Fake-Shops verursachen erhebliche finanzielle Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir müssen den Schutz vor betrügerischen Angeboten im Internet stärken“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Vorsitz der Konferenz innehat.
Sie und ihre Länderkollegen halten einen nationalen Aktionsplan zur leichteren Abschaltung solcher gefälschter Seiten für notwendig. Dabei sehen sie vor allem den Bund in der Verantwortung.
Fake-Shops müssten schneller vom Netz genommen werden, dafür brauche es effektivere Verfahren als bislang, sagte Mittelstädt. Der Bund solle prüfen, wie eine schnellere Abschaltung möglich ist. „Die Länder dürfen nicht allein gelassen werden“, so Mittelstädt.

Ministerin: Sperrung von Fake-Shops dauert zu lange

Bislang seien die Verfahren in Deutschland zur Sperrung betrügerischer Seiten zu langwierig und komplex. „Polizei, Justiz, Verbraucherschutz und Cybersicherheit – in Deutschland sind viele verschiedene Stellen zuständig.
Um eine effektive Bekämpfung von betrügerischen Webseiten zu beschleunigen, brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit“, sagte die brandenburgische Ministerin. Auch Verbraucherzentralen fordern, die Bekämpfung betrügerischer Shops solle bundeseinheitlich geregelt werden.
Ein Fake-Shop-Finder im Internet deckt laut Verbraucherzentrale jeden Monat rund 1.800 neue betrügerische Online-Shops auf.
Transparente Preise an E-Ladesäulen gefordert
Die Verbraucherminister kritisierten zudem, dass an Ladesäulen für E-Autos bislang keine Preistransparenz herrsche. Das Tanken eines E-Autos müsse so einfach sein wie das Tanken eines Pkw mit Verbrennermotor, sagte die Verbraucherschutzministerin des Saarlandes, Petra Berg (SPD).
„Das bedeutet, ich muss transparent und einfach erkennen können, was mich das Stromtanken nun kostet – und zwar nicht nur der Strom, sondern auch mögliche weitere Gebühren wie Blockier- oder Startzuschläge.“ Komplexe Tarifstrukturen erschwerten einen einfachen Preisvergleich erheblich.
Bund soll Verbot von E-Zigaretten rasch 
Zudem soll der Bund nach dem Willen der Länderminister ein rasches Verbot elektronischer Einweg-Zigaretten per Gesetz regeln. Die E-Zigaretten seien nicht nur umweltschädlich, sagte Mittelstädt. „Sie werden häufig auch falsch weggeworfen, sodass wir problematische Brände gerade in den entsprechenden Deponien haben.“
Sie führten aber vor allem dazu, dass Jugendlichen – durch Verpackungen, fruchtige Geschmacksrichtungen und eine starke Präsenz in den sozialen Medien – der Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtert werde. (dpa/red)
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Online-Falle: Wie Fake-Shops Tausende Kunden abzocken

Mit Fake-Shops im Internet nehmen Betrüger mitunter Millionen ein. Sie verkaufen online Waren, die sie nie verschicken – ob Handys, Sneaker oder Fahrräder. Angesichts der Fußball-WM warnen Verbraucherschützer vor betrügerischen Angeboten von Fanartikeln und Tickets. Die Verbraucherschutzminister der Länder befassen sich heute bei ihrer Konferenz in Potsdam mit dem Online-Handel und der Bekämpfung von Fake-Shops.
Fake-Shops seien zu einem gefährlichen Massenphänomen geworden, das Verbraucher immer wieder in die Falle locke und hohe finanzielle Schäden verursache, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Konferenz-Vorsitz innehat, der Deutschen Presse-Agentur.

Was ist ein Fake-Shop?

Laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind Fake-Shops täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen – teils Kopien real existierender Webseiten. Betreiber, die oft im Ausland sitzen, werben auch unrechtmäßig mit bekannten oder auch frei erfundenen Gütesiegeln.
Mit Künstlicher Intelligenz ist es laut Bundeskriminalamt zudem leichter geworden, einen echt wirkenden Internetauftritt für einen gefälschten Shop zu bauen.
Verbraucher sollten laut Polizei misstrauisch werden, wenn als Zahlungsart oft nur Vorkasse beziehungsweise eine Sofort-Überweisung übrig bleibt. Der Kauf auf Rechnung sei sicherer. Auch fehlende Impressums-Angaben seien ein Warnzeichen.

Wie häufig ist Betrug über Fake-Shops?

Jeder vierte Verbraucher (24 Prozent) in Deutschland ist schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden, wie eine Umfrage im Auftrag der Schufa unter 1.000 Erwachsenen im Februar 2025 ergab. Sechs von zehn Betrugsopfern (61 Prozent) erlitten nach eigenen Angaben einen finanziellen Schaden – etwa, weil ihnen keine oder minderwertige Ware geliefert wurde.
Bei den Verbraucherzentralen gingen 2025 zu Fake-Shops rund 10.000 Beschwerden ein, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das sei nur „die Spitze des Eisbergs“, sagte die Expertin für Online-Shopping beim Verband, Stefanie Grunert.
Allein Thüringen meldete im vergangenen Jahr einen Schaden von rund 600.000 Euro durch Fake-Shops.

Wie lässt sich der Betrug erkennen?

Verbraucherzentralen haben Checklisten erstellt, die helfen sollen, Fake-Shops anhand verschiedener Kriterien zu erkennen. Als Fake-Shop-Warnungen werden im Internet auch aktuelle Fälle aufgelistet.
Verbraucherzentralen raten dazu, über einen Fake-Shop-Finder vor einer Bestellung zu prüfen, ob ein Anbieter seriös ist (www.fakeshopfinder.de). Bei einem Betrug sollte man Beweise wie Bestellbestätigung und andere E-Mails sichern, Screenshots machen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Über die Bank sollte versucht werden, die Zahlung rückgängig zu machen.

Wo sehen Verbraucherzentralen Möglichkeiten?

Einen Fake-Shop aus dem Netz zu nehmen, scheint rechtlich und organisatorisch nicht einfach. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin kritisierte auch, dass die polizeilichen Zuständigkeiten und das Vorgehen in den Bundesländern unterschiedlich seien.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Online-Plattformen ihrer Verantwortung stärker nachkommen. Denn Verbraucher gelangten immer wieder über Plattformen und Suchmaschinen auf Fake-Shops, so Stefanie Grunert.
„Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind dazu verpflichtet, eigenständig systemische Risiken zu erkennen und zu mindern. Dies umfasst auch betrügerische Werbung.“

Was wollen die Minister erreichen?

Für den Verbraucherschutz zuständige Minister fordern wirksamere Maßnahmen gegen Fake-Shops. „Es reicht nicht, punktuell einzelne Anbieter zu sperren – wir brauchen eine umfassende, nationale Strategie zur Bekämpfung von Fake-Shops, die Bund und Länder gemeinsam umsetzen“, so Mittelstädt. „Für eine effektive Bekämpfung von Fake-Shops bedarf es einer strategischen Koordinierung durch den Bund.“
Ein wichtiger Baustein ist aus Ländersicht eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung von Internet-Domains. Auch die Möglichkeiten zur Sperrung betrügerischer Domains sollen verbessert werden, wie Hessens Verbraucherschutzminister Ingmar Jung (CDU) vor Beginn der Konferenz mitteilte.
Im Mai dieses Jahres ging die Polizei gegen einen mutmaßlich führenden Betreiber von gefälschten Online-Shops vor – nach jahrelangen Ermittlungen. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er wurde auf Mallorca gefasst. (dpa/red)
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Neue Pflicht im Onlinehandel: Der Button für den Widerruf

Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen.
Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.

Widerruf in zwei Stufen

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“ platziert sein.
Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.
Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Verbraucherzentrale: Mehr Komfort und Sicherheit

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht.
Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe.
Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufsbutton die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2.071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Kritik von den Verbänden

Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.
Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.
Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern.
„Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.
Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen.
„Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch. (dpa/red)
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Snapchat-Firma bringt Brillen mit Mini-Display auf den Markt

Die Macher der Foto- und Video-App Snapchat gehen unter die Vorreiter bei Brillen, die digitale Informationen einblenden können. Die Betreiberfirma Snap startete Vorbestellungen für das Gerät mit dem Namen Specs.
Die Brillen mit sogenannter „erweiterter Realität“ (Augmented Reality, AR) sollen voraussichtlich im Herbst in den USA, Großbritannien und Frankreich auf den Markt kommen. Den Preis setzte Snap auf 2.195 Dollar in den USA und 2.295 Euro in Frankreich an.
Der Chef des Snapchat-Betreibers Snap, Evan Spiegel, demonstrierte Vorläufer der heutigen Specs bereits in den vergangenen Jahren. (Archivbild)

Der Chef des Snapchat-Betreibers Snap, Evan Spiegel, demonstrierte Vorläufer der heutigen Specs bereits in den vergangenen Jahren. (Archivbild)

Foto: Andrej Sokolow/dpa

Die etwas klobig wirkenden Brillen sollen ins Blickfeld der Träger zum Beispiel Routen-Anweisungen und dazu eine Mini-Karte einblenden können. Beim Blick auf einen Automotor könnten sie auf Nachfrage etwa markieren, wo Kühlflüssigkeit reingehört.

Hologramme im Blickfeld

Die Daten werden als Hologramme in einen Teil des Blickfelds eingeblendet. Steuern kann man die Anzeige mit Fingerbewegungen, die die Kamera der Brille erkennt.
Die Batterie soll bis zu vier Stunden halten – und mit dem Nachladen in der Brillenhülle bis zu 20 Stunden. Es gibt Modelle in zwei Größen, von denen das leichtere 132 Gramm wiegt.
Auch Google stellte Prototypen solcher Brillen vor, die in den kommenden Monaten auf den Markt kommen sollen. Apple arbeitet Medienberichten zufolge ebenfalls schon lange an AR-Geräten. Der Facebook-Konzern Meta verkauft seit vergangenem Jahr ein Brillenmodell mit einem kleinen Display vor einem Auge. (dpa/red)
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US-Sperre für KI-Modelle alarmiert deutsche Sicherheitspolitiker

Berlin: Nach der überraschenden Entscheidung der US-Regierung, den Export neuester KI-Modelle des Anbieters Anthropic zu blockieren, wächst in Berlin die Sorge vor einer digitalen Erpressbarkeit.
Sicherheitspolitiker von Union, Grünen und SPD warnen fraktionsübergreifend vor den massiven Abhängigkeiten der europäischen Infrastruktur von Washingtons Gnaden.

Warnung vor digitaler Erpressbarkeit

Der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), sprach gegenüber dem Handelsblatt von einer schweren „sicherheitspolitischen Abhängigkeit“.
Es sei alarmierend, dass ein einziger Verwaltungsakt in den USA darüber entscheide, welche Werkzeuge europäischen Behörden und Unternehmen zur Verfügung stehen.
Beim Schutz kritischer Infrastrukturen dürfe sich Europa nicht in eine Lage manövrieren lassen, in der Partner „jederzeit den Stecker ziehen“ könnten, so Henrichmann.

Kritik an Washingtons Kurzsichtigkeit

Auch die Koalitionsparteien reagierten mit deutlicher Kritik auf das Vorgehen der USA. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Exportsperre „in höchstem Maße kurzsichtig“.
Der Schritt gefährde die globale IT-Sicherheit und werde das Vertrauen in US-Anbieter nachhaltig beschädigen.

Rufe nach Stärkung des BSI

Für den SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl zeigt der Fall, dass sich leistungsfähige KI-Modelle zu strategischen Waffen im Staatsbesitz entwickeln.
Als Konsequenz forderte Schätzl eine rasche Stärkung nationaler Institutionen:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie deutsche Forschungseinrichtungen müssten finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie Spitzen-KI eigenständig analysieren und Risiken ohne fremde Hilfe bewerten können. (dts/red)