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Klimavorgaben verpasst: EU geht gegen alle 27 Mitgliedstaaten vor


In Kürze:

  • Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
  • Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
  • Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.

 
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Alle EU-Staaten in Verzug

Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.

Zweimonatige Frist läuft

Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.

Richtlinie (EU) 2024/1275

Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Was die EU damit erreichen will

Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
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Australien verschärft Steuerpolitik bei Immobilieninvestoren und Kapitalgewinnen


In Kürze:

  • Negative Gearing ist ab Juli 2027 nur noch bei Neubauten möglich.
  • Kapitalgewinne aus Immobilien, Aktien und Kryptowährungen werden mit mindestens 30 Prozent besteuert.
  • Ermessens-Trusts unterliegen künftig ebenfalls einer Mindeststeuer von 30 Prozent.

 
Die australische Labour-Regierung unter Anthony Albanese hat im Bundeshaushalt 2026/27 weitreichende Änderungen bei der Besteuerung von Immobilieninvestitionen, Kapitalgewinnen und sogenannten Discretionary Trusts angekündigt.
Ziel der Reformen ist es nach Regierungsangaben, Wohnkosten zu senken, das Steuersystem zu reformieren und die Mietpreise langfristig zu entlasten.
Finanzminister Jim Chalmers erklärte am 13. Mai beim National Press Club in Canberra, die Modellrechnungen seines Ministeriums gingen nur von „geringen Auswirkungen“ auf die Mieten aus. „Die Immobilienpreise werden weiter steigen, allerdings langsamer – etwa 2 Prozent langsamer, was ungefähr 19.000 australischen Dollar (11.700 Euro) weniger an Wertzuwachs entspricht“, sagte Chalmers.
Parallel dazu verweist die Regierung auf geplante Investitionen in den Wohnungsbau, die das Angebot erhöhen und so zusätzlichen Druck vom Mietmarkt nehmen sollen.
Chalmers deutete außerdem an, dass der Rahmen darauf abzielt, künftige Steuersenkungen für Arbeitnehmer mit regulärem Gehalt zu finanzieren – im Gegensatz zu Personen mit passiven Einkünften aus Investitionen. „Mein Ziel bei der künftigen Steuerreform ist es, mehr Steuererleichterungen für Arbeitnehmer zu schaffen. Deshalb habe ich diese Struktur entwickelt.“
Im Kern sollen steuerliche Vorteile für Immobilieninvestoren und komplexe Trust-Strukturen reduziert werden. Dadurch erwartet die Regierung höhere Staatseinnahmen und zusätzliche Impulse für den Wohnungsbau. Die Mittel sollen später gezielt zur Entlastung von Lohnsteuerzahlern eingesetzt werden.

Was bedeutet Negative Gearing?

Eine Person kann die negative Verzinsung (Negative Gearing) nutzen, wenn die Kosten für die Immobilie höher sind als die Mieteinnahmen. Dies kann der Fall sein, wenn die Summe aus Hypothekenzahlungen, Instandhaltungskosten, Grundsteuer und Versicherungsbeiträgen die Mieteinnahmen übersteigt.
Anleger akzeptieren diese Verluste häufig in der Erwartung, dass die Immobilie im Laufe der Zeit an Wert gewinnt und so langfristige Kapitalgewinne erzielt, die die anfänglichen Verluste übersteigen.
Im Vorfeld dieses Haushaltsplans konnten Anleger zudem Verluste aus anderen steuerpflichtigen Einkünften wie Löhnen abziehen und so ihre Gesamtsteuerlast senken.
Die Regeln ändern sich nun, doch der umfassende Schutz für bestehende Anleger bleibt bestehen.

Negative Gearing wird eingeschränkt

Die Regierung schränkt die Verrechnung von Mietverlusten bei bestehenden Immobilien ein. Eigentümer, die derzeit Negative Gearing nutzen, können dies weiterhin tun. Allerdings soll die Regelung ab dem 1. Juli 2027 auf Neubauten beschränkt werden. Die Möglichkeit der negativen Verzinsung in anderen Anlageklassen, wie beispielsweise Aktien, bleibt bestehen.

Zu Neubauten zählen Häuser, die auf unbebauten Grundstücken errichtet werden, oder Sanierungsprojekte, bei denen mehr Wohnungen geschaffen als ersetzt werden.
Abriss- und Wiederaufbauprojekte oder Renovierungen, die die Gesamtzahl der Wohneinheiten nicht erhöhen, sind hingegen nicht begünstigt. Wer später ein neu errichtetes Gebäude vom ursprünglichen Eigentümer erwirbt, verliert die entsprechende Vergünstigung.
Gewerbeimmobilien, breit gestreute Trusts und Pensionsfonds, einschließlich selbstverwalteter Fonds, sind nicht betroffen.

Ein im Bau befindliches Haus am 20. Februar 2025 vor neu errichteten Häusern in einer Wohnsiedlung in Sydney, Australien.

Foto: David Gray/AFP via Getty Images

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer wird fällig, wenn eine Person ein Wirtschaftsgut verkauft und dabei einen Gewinn erzielt. Bislang konnten Privatpersonen, Trusts und Personengesellschaften ihre Kapitalertragsteuer um 50 Prozent reduzieren, wenn sie den jeweiligen Vermögenswert länger als zwölf Monate gehalten hatten.
Im Haushaltsplan wird dieser Rabatt durch ein neues System ersetzt.

Änderungen bei der Kapitalertragsteuer

Ab dem 1. Juli 2027 will die australische Regierung einen pauschalen Mindeststeuersatz von 30 Prozent auf Kapitalgewinne einführen. Betroffen wären zahlreiche Vermögenswerte, darunter Aktien, Kryptowährungen und Anlageimmobilien. Die endgültige Steuerhöhe soll zusätzlich an die Inflation angepasst werden.
Das selbst genutzte Eigenheim bleibt weiterhin von der Kapitalertragsteuer ausgenommen. Auch bestehende Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen sollen unverändert bestehen bleiben.
Empfänger von Einkommensbeihilfen, einschließlich Altersrenten- und Arbeitslosengeldempfängern, sind in dem Jahr, in dem sie Gewinne erzielen, von der Mindeststeuer befreit.

30-Prozent-Mindeststeuer auf diskretionäre Trusts

Der Haushalt zielt auch auf die „Einkommensaufteilung“ über diskretionäre Trusts ab, ein Rechtsinstrument, das häufig von Familien oder Geschäftsinhabern genutzt wird, um ihre Steuerlast zu senken.
Künftig sollen Treuhänder solcher Trusts einer Steuer von 30 Prozent unterliegen, bevor Gelder an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Diskretionäre Trusts sind eine Form von Treuhandkonstruktionen, die vor allem in Australien, Großbritannien und anderen Ländern mit Common-Law-Systemen verbreitet sind und häufig zur Vermögensverwaltung genutzt werden.
Begünstigte erhalten Gutschriften für Steuern, die bereits vom Treuhänder gezahlt wurden.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind feste Trusts, breit gestreute Trusts, Rentenfonds, spezielle Behinderten-Trusts, gemeinnützige Trusts und bestimmte Einkünfte wie Erträge aus der Primärproduktion.
Das Finanzministerium rechnet durch die Neuregelung mit zusätzlichen Einnahmen von rund 4,5 Milliarden Dollar (2,7 Milliarden Euro) über fünf Jahre.

Opposition spricht von gebrochenen Wahlversprechen

Der finanzpolitische Sprecher der Opposition, Tim Wilson, kritisierte den Haushaltsplan scharf. Dieser sei „voller gebrochener Versprechen, höherer Steuern, sinkender Lebensstandards und – erschreckenderweise – weniger Wohnungen“.
Auf sozialen Medien erklärte Wilson, besonders Mieter würden unter den neuen Maßnahmen leiden. Selbst die Haushaltsunterlagen würden einräumen, dass höhere Mieten drohten.
Außerdem werde es weniger Neubauten geben, während Wohneigentum für Menschen schwieriger erreichbar werde – insbesondere für sogenannte Rentvestors, die zur Miete wohnen und gleichzeitig eine Immobilie als Kapitalanlage besitzen, sowie für Erstkäufer.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Key Things to Know About Labor’s Overhaul to Negative Gearing, CGT“. (redaktionelle Bearbeitung il)