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CDC-Studie zu COVID-19-Impfung nach interner Ablehnung im JAMA veröffentlicht

Eine Studie mit Beteiligung von Wissenschaftlern der US-Gesundheitsbehörde CDC, die zuvor aus der hauseigenen Publikationsreihe der CDC ausgeschlossen wurde, ist nun im Journal of the American Medical Association (JAMA) veröffentlicht worden.
Die Forscher schätzen in der am 23. Juni erschienenen Studie, dass die COVID-19-Impfung zu 55 Prozent vor COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalten und zu 50 Prozent vor der Notwendigkeit von Notaufnahmen schützt.
„Erwachsene können ihr Risiko für schwere COVID-19-Verläufe senken, indem sie sich im Zeitraum 2025–2026 gegen COVID-19 impfen lassen“, schreiben die CDC-Epidemiologin Ruth Link-Gelles und ihre Mitautoren.

Stellungnahme des Ministeriums

Ein Sprecher des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, der übergeordneten Behörde der CDC, erklärte gegenüber der englischsprachigen Epoch Times in einer E-Mail:
„Die CDC schützt die öffentliche Gesundheit, indem sie genaue, transparente und vertrauenswürdige Informationen bereitstellt. Dies erfordert die Anwendung höchster Standards wissenschaftlicher Genauigkeit, insbesondere wenn Ergebnisse klinische Entscheidungen wie Impfungen beeinflussen können. Wir führen in allen Veröffentlichungen der CDC einen wissenschaftlichen Diskurs darüber, wie sich die Wirksamkeit von Impfstoffen am besten messen lässt.“

Ablehnung durch CDC-Direktor Bhattacharya

Dr. Jay Bhattacharya, der amtierende Direktor der CDC, lehnte es Anfang des Jahres ab, den Artikel im „Morbidity and Mortality Weekly Report“ – einer von der CDC herausgegebenen Quasi-Fachzeitschrift – zu veröffentlichen.
„Die Studie verwendet ein ‚Test-Negative-Design‘, das keine unverzerrte Schätzung der Wirksamkeit liefert (und es ist unmöglich zu sagen, in welche Richtung die Verzerrung gehen wird)“, sagte Bhattacharya damals.
Im Gegensatz zum sogenannten Goldstandard der randomisierten kontrollierten klinischen Studien wird beim Test-Negative-Design nicht nach dem Zufallsprinzip in Impf- und Kontrollgruppen eingeteilt. Stattdessen nutzt man Beobachtungsdaten von erkrankten Personen mit ähnlichen Symptomen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Notaufnahmen getestet wurden. Danach vergleicht man, ob sie geimpft oder ungeimpft sind und ob sie tatsächlich positiv oder negativ auf die entsprechende Krankheit (im Fall der Studie COVID-19) getestet wurden oder ob die Symptome von einer anderen Infektion stammen.

Aufbau der Beobachtungsstudie

Die Beobachtungsstudie untersuchte Personen, die in medizinische Einrichtungen des „Virtual SARS-CoV-2, Influenza, and Other Respiratory Viruses Network“ aufgenommen wurden – einer Kooperation zwischen der CDC, dem Datenunternehmen Westat und verschiedenen Gesundheitssystemen wie Kaiser Permanente.
Die Studie bezog Personen ein, die vom 3. September 2025 bis zum 31. Dezember 2025 Notaufnahmen, Notfallambulanzen oder Krankenhäuser des Netzwerks aufsuchten, und teilte sie in zwei Gruppen ein: Eine Gruppe bestand aus Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, die andere aus negativ getesteten.

„Test-Negative-Design“ und geschätzte Impfwirksamkeit

In der Studie zeigte sich, dass 4,5 Prozent der 85.725 Personen, die Ende 2025 Notaufnahmen oder Notfallambulanzen aufsuchten, positiv auf COVID-19 getestet wurden. Von diesen hatten 206 Personen (5 Prozent) Ende 2025 eine COVID-19-Impfung erhalten. Im Vergleich dazu hatten 12 Prozent der negativ getesteten Personen kürzlich eine COVID-19-Impfung erhalten.
Das bedeutet für die Berechnung, dass die COVID-19-Impfung einen Schutz von 50 Prozent vor Besuchen in Notaufnahmen und Notfallambulanzen im Zusammenhang mit COVID-19 bot.
Die Forscher wandten dieselbe Methode zur Schätzung der Wirksamkeit gegen COVID-19-bedingte Krankenhausaufenthalte an.
Da ein höherer Prozentsatz der negativ getesteten Personen eine Impfung erhalten hatte, bezifferten sie die Wirksamkeit gegen Krankenhausaufenthalte auf 55 Prozent.

Einschränkungen und Interessenkonflikte

Die Studie führt vier Einschränkungen an, darunter eine mögliche Fehlklassifizierung des Impfstatus der Patienten.
Mehrere Autoren gaben an, Fördermittel von COVID-19-Impfstoffherstellern wie Pfizer und Moderna erhalten zu haben. Die Studie wurde von der CDC und den Kaiser Foundation Hospitals finanziert.

Bewertung durch Expertin Natalie Dean

In einem begleitenden Leitartikel erklärte Natalie Dean, außerordentliche Professorin am Institut für Biostatistik und Bioinformatik der Rollins School of Public Health der Emory University, dass das „Test-Negative“-Design zwar Einschränkungen aufweise, aber dennoch genaue Schätzungen der Wirksamkeit liefern könne.
Grund dafür sei laut Dean, dass Patienten mit negativem COVID-19-Testergebnis „die zugrunde liegende Ausgangspopulation, aus der die COVID-19-Fälle hervorgingen, annähernd repräsentieren“. Dies ermögliche es den Forschern, die Impfstoffwirksamkeit zu schätzen, ohne einen vollständigen Nenner zu ermitteln.
Sie wies darauf hin, dass dieses Studiendesign seit Jahrzehnten zur Abschätzung der Wirksamkeit von Grippeimpfstoffen verwendet wird.
Dean gehörte zu den Befürwortern von „Test-Negative“-Studien, die sich während einer von Bhattacharya organisierten CDC-Veranstaltung zur Diskussion dieser Methode zu Wort meldeten.

Kritik von Martin Kulldorff

Martin Kulldorff, ein Berater des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, erklärte während der Veranstaltung, dass die Verwendung einer Kontrollgruppe für eine „Test-Negativ“-Studie zu COVID-19-Impfstoffen bei Personen, die mit einer Nicht-COVID-19-Infektion ins Krankenhaus kamen, nicht funktionieren würde.
„Es könnte sein, dass sie aus einer gebrechlicheren Bevölkerungsgruppe stammen“, sagte er. „Sie reagieren empfindlicher auf Infektionen, und das wissen sie auch; aus diesem Grund wird ihnen die Impfung besonders dringend empfohlen.“
Das hat nichts damit zu tun, ob der Impfstoff vor COVID schützt oder nicht. Es führt lediglich zu einer Verzerrung. Und diese Verzerrung kann in beide Richtungen gehen“, so die Einschätzung von Kulldorff.

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „COVID-19 Vaccine Study, Blocked From CDC Journal, Now Published“. (deutsche Bearbeitung: vm)
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FDA-Unterlagen veröffentlicht: Kinder tot nach COVID-Impfung


In Kürze:

  • Die FDA hat zum ersten Mal anerkannt, dass mRNA-COVID-19-Impfstoffe amerikanische Kinder getötet haben
  • Kurz nach der Einführung der Impfstoffe hat die Behörde Sicherheitswarnsignale festgestellt
  • die Öffentlichkeit wurde jedoch nicht informiert
  • Änderungen an den Beipackzetteln gab es trotz mehrfacher FDA-Anweisungen nicht

 
Der republikanische Senator Ron Johnson hat Unterlagen zu COVID-19-Impfstoffe öffentlich gemacht, die zeigen, dass Behörden von möglichen schweren Nebenwirkungen und Todesfällen frühzeitig Bescheid wussten.
Die COVID-19-Impfung hat wahrscheinlich oder möglicherweise zum Tod von zehn Kindern geführt. Dies meldeten im letzten Jahr Fachleute der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA). Später korrigierten sie diese Zahl auf sieben.
Den kürzlich veröffentlichten Unterlagen zufolge gab die FDA an, dass der Tod zweier Jungen im Alter von 13 und 7 Jahren infolge einer Herzmuskelentzündung wahrscheinlich auf eine COVID-19-Impfung zurückzuführen sei.

Myokarditis und Herzstillstand bei zwei Kindern

Der 13-Jährige wurde drei Tage nach einer COVID-19-Impfung tot aufgefunden. Der Todesfall wurde nach einer Autopsie im Rahmen einer Studie von Gerichtsmedizinern im Jahr 2022 gemeldet.
„Es bestand ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Tod und der Impfung, und die Autopsiebefunde zeigten eine Myokarditis unklarer Ursache als Todesursache.“ So schrieben FDA-Gutachter in ihrem Dokument, einem Sicherheitsmemorandum, das später durch Senator Ron Johnson veröffentlicht wurde.
Der 7-Jährige hatte keine Vorerkrankungen. Er entwickelte zwölf Tage nach der Injektion Fieber und andere Beschwerden und starb zwei Tage später an einem Herzstillstand.
„Dieser Fall wurde als wahrscheinlich im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung stehend eingestuft, da der Zeitraum von zwölf Tagen bis zum Auftreten der Symptome in das bekannte Risikofenster fällt“, so die Gutachter.

Gefahren waren nicht in der Fachinformation zu mRNA-Impfstoffen gelistet

Weiterhin sei die COVID-19-Impfung laut FDA möglicherweise für den Tod von vier Jungen (13, 15, 16, 16 Jahre alt) und zwei Mädchen (beide 13) verantwortlich.
Alle diese Todesfälle, die als wahrscheinlich oder möglich eingestuft wurden, traten nach der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech auf.
Weder Pfizer noch BioNTech reagierten bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf die Anfragen von The Epoch Times zu einer Stellungnahme.
Die Auswertung der gemeldeten Todesfälle im Meldesystem VAERS (Vaccine Adverse Event Reporting System) decke Gefahren auf, „die derzeit nicht in der Fachinformation für mRNA-COVID-19-Impfstoffe beschrieben“ seien. Das schrieb das Center for Biologics Evaluation and Research der FDA in einem auf den 5. Dezember 2025 datierten Dokument. Die Informationen wurden Ärzten zur Verfügung gestellt die Impfungen verabreichen.

Von 10 auf 7

Dr. Vinay Prasad, zu jenem Zeitpunkt Leiter des Zentrums, äußerte sich am 28. November 2025. Demnach standen mindestens zehn Todesfälle bei Kindern, die in VAERS gemeldet wurden, mit einer COVID-19-Impfung in Zusammenhang. Er sagte:
„Das ist eine tiefgreifende Enthüllung. Zum ersten Mal wird die US-amerikanische FDA anerkennen, dass COVID-19-Impfstoffe amerikanische Kinder getötet haben.“
Prasad geht davon aus, dass die Zahl der tatsächlich damit in Zusammenhang stehenden Todesfälle höher sei. Den Grund dafür sieht er darin, dass VAERS ein passives Meldesystem ist.
Laut den von Senator Johnson veröffentlichten E-Mails hatten FDA-Experten zehn Todesfälle als wahrscheinlich oder möglicherweise mit der COVID-19-Impfung in Verbindung stehend eingestuft. Die E-Mails zeigen, dass die FDA-Mitarbeiterin Meghna Alimchandani im November 2025 zweimal an Prasad schrieb und dabei die Zahl zehn nannte. In der Folge seien mehrere Todesfälle herabgestuft worden.
Einer der Todesfälle, der zuvor als „wahrscheinlich“ eingestuft worden war, galt nun als „unwahrscheinlich“. Ein nicht namentlich genannter Kinderkardiologe gab an, dass dieser Fall vermutlich durch eine genetisch bedingte Herzerkrankung verursacht worden sei.
Ein weiterer Fall wurde von „möglich“ auf „nachweisbar“ geändert, da COVID-19 und das Parvovirus „alternative Ursachen darstellten“, so Alimchandani.
„Dies war eine GIGANTISCHE Anstrengung von uns allen, eine sorgfältige und gründliche Überprüfung durchzuführen, während wir mit Medienberichten zu diesem Thema bombardiert wurden“, schrieb die FDA-Mitarbeiterin an Prasad. Etwaige Antworten von ihm wurden nicht veröffentlicht.
Alimchandani ist nicht im Mitarbeiterverzeichnis des US-Gesundheitsministeriums gelistet. Prasad und andere FDA-Mitarbeiter, die in der E-Mail in Kopie gesetzt waren, reagierten bis zum Redaktionsschluss nicht auf die Anfragen von The Epoch Times.

Keine Änderungen an den Beipackzetteln

Die FDA wies die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen mehrfach an, Warnhinweise, darunter auch Myokarditis, in ihre Beipackzettel hinzuzufügen.
Nach Fertigstellung des Berichts empfahl das Center for Biologics Evaluation and Research, eine mögliche Änderung der Impfstoffbeipackzettel. Dies sollte auf der Sitzung vom 11. Dezember 2025 diskutiert werden.
In einem Schreiben vom 16. Juni berichtete der republikanische Senator Ron Johnson, Vorsitzender des Ständigen Untersuchungsunterausschusses des Senats, an Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und den amtierenden Leiter der FDA, es sei unklar, ob die Sitzung stattgefunden habe. Er wollte wissen, ob die Empfehlung angenommen worden sei, und falls nicht, warum dies nicht geschehen sei.
Dr. Marty Makary, der ehemalige Leiter der FDA, hatte im Dezember des vergangenen Jahres erklärt, dass die FDA keine sicherheitsrelevante Warnung, einen sogenannten Black-Box-Warnhinweis, zu den COVID-19-Impfstoffen hinzufügen werde.
Die FDA und ihre übergeordnete Behörde, das Gesundheitsministerium, reagierten bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf Anfragen von The Epoch Times zu einer Stellungnahme.

FDA informierte die Öffentlichkeit nicht über Warnsignale

Zuvor hatte Senator Ron Johnson Unterlagen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die FDA kurz nach der Einführung der mRNA-COVID-19-Impfstoffe Sicherheitswarnsignale festgestellt hatte, die Öffentlichkeit jedoch nicht darüber informierte.
„Es ist schockierend, dass Senator Johnson sich so sehr anstrengen musste, um von der FDA wahrheitsgemäße Informationen über die Vertuschung von Sicherheitswarnsignalen bei den mRNA-COVID-Impfstoffen im Jahr 2021 sowie über das Versäumnis zu erhalten, im Jahr 2025 Änderungen an der Produktkennzeichnung vorzunehmen, nachdem zehn Todesfälle bei Kindern im Zusammenhang mit COVID-Impfungen festgestellt worden waren“, erklärte Barbara Loe Fisher, Präsidentin und Mitbegründerin des National Vaccine Information Center, in einer E-Mail an The Epoch Times.
„Hoffentlich wird Senator Johnson herausfinden, warum die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit weiterhin dadurch gefährdet werden, dass sowohl die Pharmaindustrie als auch Beamte der Bundesgesundheitsbehörden es versäumen, diese Branche wirksam zu regulieren.“
 
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „7 Deaths of Children Possibly or Probably From COVID-19 Vaccination: FDA“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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Geheime EU-Impfstoffverträge: EuGH-Generalanwaltschaft widerspricht EU-Kommission


In Kürze:

  • EuGH-Gutachter stellt sich gegen die EU-Kommission. Er empfiehlt, Urteile für mehr Transparenz bei Corona-Impfstoffverträgen zu bestätigen.
  • Kritik an geschwärzten Vertragsdetails. Namen von Verhandlern und Entschädigungsklauseln seien zu Unrecht zurückgehalten worden.
  • Brüssel droht eine weitere Niederlage. Das endgültige Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

 
Die milliardenschweren Corona-Impfstoffverträge der Europäischen Union beschäftigen erneut die europäische Justiz. Im Kern geht es um die Frage, wie transparent die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit Pharmaunternehmen während der Corona-Pandemie gehandelt hat und welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Privatpersonen werfen der Behörde seit Jahren vor, wichtige Details der Verträge zurückzuhalten. Nun hat die EU-Kommission in dem Verfahren einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten.
Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen, die Rechtsmittel der Kommission gegen frühere Gerichtsentscheidungen zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter des EuGH sind an diese Einschätzung zwar nicht gebunden, folgen den Schlussanträgen ihrer Generalanwälte jedoch häufig. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Damit droht der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit um Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften während der Corona-Pandemie.

Milliardenverträge während der Pandemie

Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, die die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit mehreren Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abgeschlossen hat. Die Europäische Union hatte damals einen zentralisierten Beschaffungsmechanismus eingerichtet, um allen Mitgliedstaaten einen möglichst schnellen und gerechten Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen. Mit den Verhandlungen wurde ein gemeinsames Team aus Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Mitgliedstaaten betraut.
Zu den Vertragspartnern gehörten unter anderem Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi-GSK und Novavax. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um verbindliche Bestellungen von mehr als einer Milliarde Impfstoffdosen zu ermöglichen.
Als die Verträge später veröffentlicht wurden, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. Betroffen waren insbesondere die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Verhandlungsteams sowie Vertragsklauseln über mögliche Entschädigungszahlungen an die Pharmaunternehmen. Die Kommission begründete dies mit dem Schutz personenbezogener Daten sowie mit den geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen.

Öffentliches Interesse an Transparenz

Dieser Argumentation folgt Generalanwalt Rantos jedoch nur eingeschränkt. In seinen Schlussanträgen verweist er auf das besondere öffentliche Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen über die Impfstoffverträge. Das Gericht der Europäischen Union habe zutreffend festgestellt, dass die Transparenz des Verhandlungsprozesses über COVID-19-Impfstoffabkommen ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Generalanwalts reichen anonymisierte Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer wirksam zu überprüfen. Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, wer an den Verhandlungen beteiligt war, um mögliche Interessenkonflikte bewerten zu können. Lediglich geschwärzte oder anonymisierte Dokumente würden diesem Anspruch nicht gerecht.
Auch bei den geschwärzten Entschädigungsklauseln stellt sich Rantos gegen die Position der Kommission. Diese habe nicht ausreichend belegt, dass eine Veröffentlichung der entsprechenden Vertragsbestandteile die geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde.
Der Generalanwalt argumentiert zudem, dass die betreffenden Klauseln nicht die Haftungsvoraussetzungen der Unternehmen gegenüber geschädigten Dritten regelten. Sie beträfen vielmehr ausschließlich mögliche Erstattungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und den Herstellern für den Fall einer festgestellten Haftung. Daher sei die Befürchtung wirtschaftlicher Nachteile durch eine Offenlegung nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Klagen gegen eingeschränkten Dokumentenzugang

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Klagen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Privatpersonen. Sie hatten bereits 2021 Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten verlangt. Nach eigenen Angaben wollten sie die Bedingungen der milliardenschweren Geschäfte nachvollziehen und überprüfen, ob das öffentliche Interesse ausreichend gewahrt worden sei.
Die EU-Kommission gewährte den Antragstellern jedoch nur einen Teilzugang zu den Unterlagen. Dagegen zogen die Kläger vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses entschied im Juli 2024 in wesentlichen Punkten zu ihren Gunsten und erklärte die Entscheidungen der Kommission teilweise für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war der gewährte Zugang nicht umfassend genug.
Die Kommission legte daraufhin Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwalt Rantos nun, diese Rechtsmittel zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Er kritisiert dabei, dass die Haltung der Kommission in beiden Streitpunkten keine ausreichende öffentliche Rechenschaftspflicht ermögliche.

Zweiter Transparenzstreit um Impfstoffgeschäfte

Für die EU-Kommission ist die aktuelle Empfehlung auch deshalb heikel, weil sie an einen weiteren Rechtsstreit über die Transparenz der Corona-Impfstoffbeschaffung anknüpft. Bereits im Mai 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission in einem Urteil für nichtig, den Zugang zu Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu verweigern. Die „New York Times“ und die Journalistin Matina Stevis hatten die Herausgabe der Nachrichten beantragt, die im Zusammenhang mit dem Impfstoffvertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen stehen sollen.

Die Kommission hatte erklärt, nicht im Besitz der angeforderten Nachrichten zu sein. Das Gericht befand jedoch, die Behörde habe keine plausible Erklärung dafür geliefert, weshalb die SMS nicht mehr verfügbar seien, und den Verbleib der Nachrichten nicht ausreichend aufgeklärt. Die Entscheidung galt als weiterer Rückschlag für die Kommission im Umgang mit Transparenzanfragen.

Mit den aktuellen Schlussanträgen von Generalanwalt Rantos gerät die Behörde nun erneut unter Druck. Kritiker werfen Brüssel seit Jahren vor, die milliardenschweren Impfstoffgeschäfte nicht ausreichend transparent dokumentiert zu haben. Die Kommission weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass während der Corona-Pandemie unter erheblichem Zeitdruck gehandelt werden musste.
Die EU-Kommission erklärte nach Veröffentlichung des Gutachtens, sie nehme die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis. Zum Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens wolle sie sich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern.
 
 
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10. Juni: Fahnen-Affäre im Bundestag | Forschung plant Stellenabbau | Gewaltwelle in Belfast

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Fahnen-Affäre im Bundestag

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely hat mit einigen Kollegen vom Balkon der Fraktion aus Demonstranten zugewunken. Einer von ihnen schwenkte dabei eine Deutschlandfahne. Daraufhin erschien die Bundestagspolizei zu einer Prüfung – wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung.

Forschung plant Stellenabbau

Die Fraunhofer-Gesellschaft prüft den Abbau von 1.200 Vollzeitstellen. Die Ursache liegt in rückläufigen Forschungsaufträgen, insbesondere finanziert aus Drittmitteln. Dadurch ergab sich ein Defizit in Höhe von 2 Prozent für das Jahr 2025. Insgesamt arbeiten bei Fraunhofer bis zu 32.000 Menschen.

Terminabsage für Merz

In einem Brief an Bundeskanzler Merz kritisiert Albert Bourla, der Vorstandschef des Pharmakonzerns Pfizer, die Pläne von Gesundheitsministerin Warken. Er zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen mit Merz im Herbst zurück. Zudem kündigte er an, die geplanten Investitionen in Deutschland zu überprüfen. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen.

Gewaltwelle in Belfast

Nach einem Messerangriff in Belfast kam es in mehreren Stadtteilen zu schweren Ausschreitungen. Hunderte maskierte Personen griffen Wohnhäuser, Geschäfte und Fahrzeuge an. Politiker sprechen von rassistisch motivierter Gewalt. Auslöser war die Tat eines sudanesischen Asylberechtigten, deren Hintergründe weiterhin ungeklärt sind. Das Opfer liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

Erneute Angriffe in Nahost

Die Spannungen zwischen Washington und Teheran gehen weiter. Nachdem ein US-Hubschrauber abgeschossen wurde, griff das US-Militär iranische Luftabwehrsysteme, Radaranlagen und Bodenkontrollstationen im Bereich der Straße von Hormus an. Der Iran reagierte mit Angriffen auf US-Stützpunkte in der Golfregion.
 
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Pfizer-Chef sagt Termin mit Merz ab und stellt Investitionen infrage

Der US-Pharmakonzern Pfizer sagt aus Ärger über Sparvorgaben der Bundesregierung ein Treffen mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) ab und stellt Investitionen in Deutschland auf den Prüfstand.
In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, kritisiert Vorstandschef Albert Bourla die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen zurück. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.
„Nach reiflicher Überlegung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich bei dieser Gelegenheit nicht teilnehmen kann“, heißt es in dem Schreiben an Merz mit Blick auf einen im Herbst geplanten „Invest in Germany Summit“ der Bundesregierung.
Die Sparpläne erschwerten langfristige Investitionen und gefährdeten die nötige Planungssicherheit. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen und betreibt einen wichtigen Standort in Freiburg.
Doch für globale Unternehmen seien Investitionsentscheidungen „von der Zuverlässigkeit, Transparenz und Beständigkeit des politischen Umfelds bestimmt“, schreibt Bourla. Nun würden die Bedingungen neu bewertet.
„Infolgedessen überprüfen wir unsere externen Verpflichtungen sowie den Zeitpunkt, den Umfang und die künftige Priorisierung bestimmter geplanter Investitionen in Deutschland.“

Härtere Sparvorgaben – Konzerne stoppen Investitionen

Gesundheitsministerin Warken will die Krankenkassen mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten und so steigende Beiträge verhindern.
Geplant sind auch schärfere Sparvorgaben für die Pharmabranche: So sollen die Herstellerrabatte, die Arzneikonzerne Krankenkassen gewähren müssen, deutlich steigen.
Die Pläne hatten großen Ärger in der Pharmabranche hervorgerufen. So teilte der US-Pharmakonzern Eli Lilly mit, dass er wegen der Sparpläne eine Investition von 2,5 Milliarden Dollar in einen neuen Standort im rheinland-pfälzischen Alzey halbieren will.
Und der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim will geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland stoppen – ebenfalls mit Verweis auf die Sparvorgaben.
Kritik kam von der Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gebe es ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, dem Milliardengewinne von Eli Lilly und Boehringer Ingelheim gegenüberstünden.
Dass diese Firmen nun versuchten, „sich mit einer an Nötigung grenzenden Androhung von Investitionskürzungen ihrem Beitrag zu den dringend benötigten Einsparungen in der GKV zu entziehen, ist absolut inakzeptabel“. (dpa/red)