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VW: Warum der Konzern sein Geschäftsmodell neu ordnet


In Kürze:

  • Volkswagen plant offenbar einen deutlich umfassenderen Konzernumbau als noch Ende 2024 vereinbart, mit möglichen weiteren Stellenstreichungen und Werksschließungen.
  • Schwache Quartalszahlen, sinkende Erträge in China und hoher Wettbewerbsdruck veranlassen den Vorstand, das Geschäftsmodell und die Konzernstrukturen grundlegend zu überdenken.
  • Der Aufsichtsrat entscheidet am 9. Juli über das neue „Zielbild 2030“, eine Richtungsentscheidung für die Zukunft des größten deutschen Automobilherstellers.

 
Es sollte im Dezember 2024 der Befreiungsschlag sein: Nach wochenlangen Verhandlungen zwischen Vorstand und Arbeitnehmervertretern einigten sich beide Seiten auf einen sozial verträglichen Personalabbau. 35.000 Stellen an den deutschen Standorten der Kernmarke sollten bis 2030 entfallen, betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen wurden ausgeschlossen. Das Unternehmen sprach damals von einem tragfähigen Kompromiss, der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gleichermaßen sichern sollte.
Heute, gut eineinhalb Jahre später, steht dieser mühsam errungene Kompromiss nun offenbar wieder auf der Kippe. Wie am Wochenende das „manager magazin“ berichtete, sollen bis zu 100.000 statt der bisher 50.000 Stellen konzernweit abgebaut werden. Weiter sollen die vier deutschen Werke in Hannover, Zwickau, Emden und Neckarsulm mittelfristig geschlossen werden. Das Magazin beruft sich hier auf Insider, sodass die Angaben nicht unabhängig zu überprüfen sind.
Die Pläne seien Teil des neuen Zielbilds 2030, das der Vorstand am vergangenen 24. Juni behandelt haben soll. Das letzte Wort dazu hätte der Aufsichtsrat, der am 9. Juli tagt.
Auf Anfrage des „Tagesspiegel“ wollte sich ein VW-Sprecher nicht zu dem Bericht äußern: „Die zugrunde liegenden Sachverhalte werden in den zuständigen Gremien besprochen und verabschiedet. Diesem Prozess werden wir nicht vorgreifen.“
Er bestätigte, dass der Konzernvorstand „in den vergangenen Monaten intensiv an einem Zukunftsplan für die Neuaufstellung des Unternehmens gearbeitet“ hat, so der Sprecher. Es gehe darum, das Unternehmen „insgesamt effizienter und schlanker aufzustellen sowie technologische Synergiepotenziale konsequent zu nutzen.“ Der gesamte Konzern müsse sich „tiefgreifend verändern“.
Der Konzern begründet seinen Anpassungsbedarf nicht mit vorübergehender Absatzschwäche oder kurzfristigen Konjunkturproblemen. Vielmehr wird das bisherige Geschäftsmodell selbst infrage gestellt.
Er soll bis Ende 2030 an der Spitze des Konzerns bleiben und den Sparkurs vorantreiben: VW-Chef Oliver Blume. (Archivbild)

Er soll bis Ende 2030 an der Spitze des Konzerns bleiben und den Sparkurs vorantreiben: VW-Chef Oliver Blume. (Archivbild)

Foto: Michael Kappeler/dpa

Die wirtschaftliche Ausgangslage

Dass der Konzern zu dieser Einschätzung gelangt, hatte sich in den vergangenen Quartalen angedeutet. Im Zwischenbericht für das erste Quartal 2026 weist Volkswagen einen Umsatz von 75,7 Milliarden Euro aus, 2 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das operative Ergebnis, also der Gewinn aus dem eigentlichen Geschäft vor Zinsen und Steuern, sank auf 2,5 Milliarden Euro.
Die operative Rendite, also der Anteil dieses Gewinns am Umsatz, fiel auf 3,3 Prozent. Noch stärker ging der Gewinn, also das Ergebnis nach Steuern, zurück. Lag er im Vorjahresquartal bei rund 2,2 Milliarden Euro, so schloss das erste Quartal in diesem Jahr mit einem Gewinn von rund 1,6 Milliarden ab. Das ist ein Gewinneinbruch von über 28 Prozent.
Finanzchef Arno Antlitz verwies zwar auf Fortschritte wie einen höheren Auftragseingang in Europa, um nahezu 1 Milliarde Euro gesunkene Gemeinkosten und einen Netto-Cashflow von 2 Milliarden Euro. Zugleich machte er deutlich, dass Volkswagen vor einem tiefgreifenden Umbau steht.
Die operative Marge liege mit 4,3 Prozent „weiterhin auf viel zu niedrigem Niveau“. Die bisherigen Sparmaßnahmen reichten angesichts neuer Zölle und des verschärften Wettbewerbs, insbesondere in China, nicht mehr aus. „Wir müssen unser Geschäftsmodell grundlegend verändern und strukturelle, nachhaltige Verbesserungen erzielen“, sagte Antlitz.
Dafür wolle Volkswagen die Kostenstruktur verbessern, die Komplexität im Konzern deutlich verringern sowie die Technologieentwicklung und Entscheidungsprozesse beschleunigen.
Konzernchef Oliver Blume betonte, Volkswagen habe sich trotz des schwierigen Umfelds behauptet. Kriege, geopolitische Spannungen, Handelsbarrieren und der verschärfte Wettbewerb sorgten zwar für erheblichen Gegenwind. Dennoch habe der Konzern Fortschritte erzielt.
Im Geschäft mit Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sei das operative Ergebnis um rund 43 Prozent gestiegen, zudem zeigten die Produktoffensive und die Kostensenkungen Wirkung. Künftig wolle Volkswagen Produkte, Technologien und Wertschöpfung stärker regional ausrichten und sich im globalen „Innovationswettlauf“ besser positionieren.
Solche Aussagen aus der VW-Vorstandsetage beschreiben die aktuelle Geschäftslage in Wolfsburg deutlich.
Dabei ist die Entwicklung keineswegs überraschend. Seit mehreren Jahren weist Volkswagen auf sinkende Margen bei der Kernmarke hin. Gleichzeitig steigen die Investitionen in Elektromobilität, Softwareentwicklung und Digitalisierung. Hinzu kommen geopolitische Belastungen wie der Wettbewerbsdruck aus China und US-Zölle. Während viele dieser Faktoren bereits 2024 bekannt waren, hat sich ihre Wirkung inzwischen verstärkt.
Autoproduktion in Wolfsburg. (Archivfoto)

Autoproduktion in Wolfsburg: Wegen hoher Nachfrage nach den hier gebauten Verbrenner setzt VW nun Sonderschichten an. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Warum das Zukunftspaket nicht mehr trägt

Insbesondere China verändert die Ausgangslage des Konzerns grundlegend. Jahrzehntelang war das Land die wichtigste Ertragsquelle von Volkswagen. Gemeinsam mit den chinesischen Joint-Venture-Partnern erzielte der Konzern dort hohe Gewinne, die schwächere Ergebnisse in anderen Regionen häufig ausgleichen konnten.
Dieses Modell trägt heute nur noch eingeschränkt. Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ unter Berufung auf die Daten der „China Passenger Car Association“ aus dem Januar berichtet, wurde Volkswagen 2025 auf dem chinesischen Markt von Geely überholt und fiel hinter BYD auf den dritten Platz zurück.
Der gemeinsame Marktanteil der beiden chinesischen Volkswagen-Joint-Ventures mit FAW und SAIC sank demnach von 12,2 auf 10,9 Prozent. Damit verliert der Wolfsburger Konzern im weltweit größten Automarkt weiter an Boden gegenüber chinesischen Herstellern.
Die Quartalszahlen und die Aussagen des Vorstands zeigen, dass sich der wirtschaftliche Anpassungsdruck gegenüber Ende 2024 deutlich erhöht hat. Aus Sicht des Managements reichen die damals vereinbarten Maßnahmen inzwischen offenbar nicht mehr aus. Die aktuelle Entwicklung ist jedoch nicht allein das Ergebnis der vergangenen anderthalb Jahre. Viele der Herausforderungen, auf die der Vorstand heute verweist, begleiten den Konzern seit Längerem.
Warum sieht der Vorstand nun offensichtlich die Notwendigkeit, das Ende 2024 vereinbarte Zukunftspaket bereits nach anderthalb Jahren erneut nachzuschärfen?
Ein Teil der Antwort liegt in der besonderen Struktur des Konzerns. Volkswagen vereint zehn Fahrzeugmarken, zahlreiche Entwicklungsstandorte und ein weltweites Produktionsnetz unter einem Dach. Diese Größe verschaffte dem Unternehmen über Jahrzehnte erhebliche sogenannte Skalenvorteile. Das bedeutet, dass ein Unternehmen pro Stück günstiger produzieren kann, je mehr es fertigt und verkauft.
Das hatte aber auch eine Kehrseite: Es entstanden komplexe Entscheidungsstrukturen, die schnelle Anpassungen erschweren. Genau hier setzt der Vorstand inzwischen an. Finanzvorstand Antlitz kündigte im Kontext der Quartalszahlen an, diese „Komplexität erheblich verringern“ zu wollen. Das bezieht er nach eigenen Aussagen auf „Produktportfolio und den Technologieplattformen“, sowie bei der „Anzahl der Einheiten und Entscheidungsebenen“. Darauf werde man sich in den kommenden Monaten konzentrieren, so der CFO.
Hinzu kommt die besondere Unternehmensverfassung. Das Land Niedersachsen verfügt aufgrund seiner 20-Prozent-Beteiligung und des Volkswagen-Gesetzes über weitreichende Mitspracherechte bei grundlegenden Entscheidungen. Gleichzeitig besitzt die Arbeitnehmerseite durch die paritätische Mitbestimmung erheblichen Einfluss im Aufsichtsrat. Dieses Modell hat Volkswagen über Jahrzehnte geprägt und größere Strukturentscheidungen regelmäßig zu einem Aushandlungsprozess zwischen Vorstand, Politik und Betriebsrat gemacht.
Während andere Hersteller tiefgreifende Restrukturierungen häufig allein unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden, müssen bei Volkswagen regelmäßig auch beschäftigungs- und standortpolitische Interessen berücksichtigt werden. Das machte den Konzern über viele Jahre stabil. Unter den Bedingungen eines sich beschleunigenden technologischen Wandels verlängert es jedoch Entscheidungsprozesse.

Das VW-Werk in Wolfsburg. (Archivbild)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das System Volkswagen

Entsprechend unterschiedlich fallen die Schlussfolgerungen aus. Der Vorstand verweist auf den verschärften internationalen Wettbewerb und sieht einen grundlegenden Umbau der Konzernstrukturen als Voraussetzung für eine dauerhaft höhere Wettbewerbsfähigkeit.
Das Land Niedersachsen sowie der Gesamtbetriebsrat halten dagegen, dass Wettbewerbsfähigkeit nicht allein über Personalabbau erreicht werden könne. Der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) hat sich inzwischen gegen die neuen etwaigen Sparpläne für das Unternehmen ausgesprochen. Und Betriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo hatte bereits nach der Einigung Ende 2024 erklärt:
„Es gibt viele andere Hebel, die das Unternehmen zu verantworten hat. Wir müssen wettbewerbsfähige Produkte haben, uns fehlen die Einstiegsmodelle in der Elektromobilität.“
Die aktuelle Debatte reicht deshalb über die Frage einzelner Werke oder Stellenzahlen hinaus. Sie berührt die Grundsatzfrage, ob das Organisationsmodell, das Volkswagen über Jahrzehnte erfolgreich gemacht hat, unter den veränderten Bedingungen des internationalen Automobilmarktes noch in seiner bisherigen Form tragfähig ist.

Die Antwort darauf wird nicht allein in Wolfsburg gesucht. Sollte der Vorstand seine Pläne tatsächlich in der berichteten Größenordnung vorlegen, beträfe das nicht nur den Konzern. Es ginge auch um Industriestandorte, Zuliefernetzwerke und die Rolle des Landes Niedersachsen als Anteilseigner. Gerade deshalb dürfte der Aufsichtsrat am 9. Juli nicht nur über ein weiteres Sparprogramm beraten, sondern über die Grenzen des bisherigen Volkswagen-Kompromisses.

Mehr als ein weiteres Sparprogramm

Bis dahin bleibt entscheidend, was belastbar ist und was nicht. Die Zahlen zu möglichen Stellenstreichungen und Werksschließungen beruhen bislang auf Medienberichten. Bestätigt sind dagegen die schwachen Quartalszahlen, die Aussagen des Vorstands und die Ankündigung, den Konzern grundlegend neu aufzustellen.
Ob daraus tatsächlich ein weiterer Stellenabbau oder tiefgreifende Strukturveränderungen folgen, wird sich erst nach der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. Juli zeigen. Schon heute ist jedoch erkennbar, dass Volkswagen vor einer Richtungsentscheidung steht, die weit über die Frage einzelner Werke oder Stellenzahlen hinausgeht.
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wirtschaft

„Der Mittelstand darf nicht warten, bis es zu spät ist“: Im Interview mit einem erfahrenen Unternehmensberater


In Kürze:

  • Unternehmensberater Dirk Schmidt sieht Handwerk und Mittelstand durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheit belastet.
  • Viele Unternehmer würden Krisen unterschätzen oder zu lange hoffen, dass sich die Lage von selbst verbessert, warnt Schmidt im Interview.
  • Sein Appell: Probleme früh erkennen, offen kommunizieren und rechtzeitig Unterstützung holen, bevor aus wirtschaftlichem Druck eine Existenzkrise wird. 

 
Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Mittelstand weiß Unternehmensberater Dirk Schmidt, wie schnell wirtschaftliche Krisen zur Belastungsprobe werden können. Sein Appell: Nicht abwarten, bis die Probleme außer Kontrolle geraten, sondern früh handeln, Hilfe annehmen und den Mut haben, neue Wege zu gehen.
Herr Schmidt, wie geht es dem Mittelstand aus Ihrer Sicht derzeit?
Die Lage ist momentan sehr ambivalent. Es gibt durchaus Branchen, die weiterhin stabil oder sogar wachstumsstark unterwegs sind, etwa Teile der Chemieindustrie oder Unternehmen, die im Bereich der Rüstungsindustrie tätig sind. Dort wird investiert, dort gibt es Aufträge und eine gewisse Planungssicherheit. Gleichzeitig sehen wir aber einen relativ harten Schnitt in den klassischen mittelständischen Bereichen, insbesondere in der Bauwirtschaft und im Handwerk.
Viele Betriebe halten sich aktuell mit Sanierungs- und Bestandsarbeiten über Wasser, aber der eigentliche wirtschaftliche Aufschwung, der normalerweise von einer starken Bauwirtschaft ausgeht, bleibt aus. Das merken inzwischen sehr viele Unternehmen deutlich. Die Unsicherheit ist groß, Investitionen werden verschoben und gerade kleinere Betriebe geraten dadurch zunehmend unter Druck.
Viele Unternehmer sprechen davon, gleichzeitig von mehreren Krisen getroffen zu werden. Wie ernst ist die Lage tatsächlich?
Die Lage ist schon ernst. Allein die Entwicklung bei den Zinsen sorgt derzeit für große Probleme. Wenn die Europäische Zentralbank die Zinsen weiter erhöht, wird die Kapitalbeschaffung für Mittelstand und Handwerk immer schwieriger. Gleichzeitig können viele Unternehmen diese steigenden Kosten gar nicht vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Trotzdem muss man auch ehrlich sagen: Nicht alle Probleme lassen sich allein auf politische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen schieben. Ein Teil der Verantwortung liegt auch bei den Unternehmen selbst. Wer heute glaubt, sein Unternehmen noch genauso führen zu können wie vor zwanzig oder dreißig Jahren, wird langfristig Schwierigkeiten bekommen. Die Welt hat sich verändert. Geschäftsmodelle müssen sich verändern. Kundenverhalten hat sich verändert. Geschwindigkeit und Wettbewerb haben sich verändert. Viele Unternehmer verlassen sich aber noch zu stark auf alte Routinen oder darauf, dass es „schon irgendwie wieder laufen wird“. Das reicht heute nicht mehr aus.
Was meinen Sie konkret damit?
Viele Unternehmen leiden aus meiner Sicht an einer gewissen Betriebsblindheit. Das ist gar kein Vorwurf, sondern oft schlicht eine Folge des enormen Tagesgeschäfts. Die Unternehmer sind permanent mit Bürokratie, Mitarbeitern, Kundenanforderungen und operativen Problemen beschäftigt. Dadurch fehlt häufig die Zeit, sich wirklich strategisch mit dem Unternehmen auseinanderzusetzen. Viele sitzen abends am Schreibtisch und stellen fest, dass sie den ganzen Tag gearbeitet haben, aber an den eigentlichen Zukunftsfragen ihres Unternehmens wieder nicht vorangekommen sind. Genau daraus entstehen langfristig Probleme.
Man arbeitet nur noch im Unternehmen, aber nicht mehr am Unternehmen. Und irgendwann merkt man dann plötzlich, dass sich der Markt verändert hat, die Kalkulation nicht mehr stimmt oder wichtige Mitarbeiter verloren gehen.
Mit welchen Problemen kommen Unternehmen aktuell am häufigsten zu Ihnen?
Ein großes Thema ist definitiv der Verlust von Fachpersonal. Ich hatte erst vor Kurzem ein Mandat, bei dem sich mehrere Abteilungsleiter gegen die neue Geschäftsführung gestellt haben. Innerhalb weniger Wochen haben rund 30 Mitarbeiter gekündigt. Das war natürlich ein massiver Einschnitt.
In solchen Situationen geht es zunächst darum, überhaupt wieder Stabilität herzustellen. Die Kunden verlieren Vertrauen, die Mitarbeiter werden unsicher und die Geschäftsführung steht unter enormem Druck. Genau dort muss man sehr schnell strukturiert handeln.
Daneben begegnen mir aber auch viele klassische Probleme: unzureichende Liquiditätsplanung, fehlende Kostenkontrolle oder Schwächen in der Vermarktung. Was mich immer wieder erstaunt: Viele kleinere Betriebe kennen ihre tatsächliche Kostenstruktur nicht mehr genau. Stundenlöhne werden kalkuliert, weil sie „schon immer so kalkuliert wurden“. Dabei arbeiten manche Unternehmen längst defizitär, ohne es überhaupt zu merken. Das bedeutet konkret: Mit jedem Auftrag verdienen sie faktisch kein Geld mehr, obwohl sie ausgelastet sind. Das ist natürlich brandgefährlich.
Welche Fehler machen Unternehmen in Krisenzeiten besonders häufig?
Der größte Fehler ist meistens, zu lange zu warten. Viele Unternehmer hoffen darauf, dass sich die Situation von selbst wieder verbessert. Sie hoffen auf neue Aufträge, auf bessere Zeiten oder darauf, dass die Stammkunden schon bleiben werden. Aber die Realität ist: Auch die Kunden stehen unter Druck. Auch sie investieren vorsichtiger. Deshalb reicht Hoffnung allein heute nicht mehr aus.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmer in Krisenzeiten in alte Muster zurückfallen. Sie versuchen, Lösungen anzuwenden, die früher funktioniert haben, die in einer schnellen und dynamischen Wirtschaftswelt aber nicht mehr greifen.
Außerdem fehlt oft die Kommunikation. Wenn ich heute mit Unternehmern Bankgespräche vorbereite und feststelle, dass sie kaum Kontakt zu ihrem Firmenkundenberater haben, dann ist das ein Problem. Banken, Mitarbeiter, Lieferanten und alle relevanten Partner müssen wissen, wohin sich das Unternehmen entwickeln will. Wer erst spricht, wenn die Krise bereits eskaliert ist, hat meistens wertvolle Zeit verloren.
Warum ist der externe Blick von Beratern aus Ihrer Sicht so wichtig?
Weil Unternehmer in schwierigen Situationen oft nicht mehr mit der nötigen Distanz auf ihr eigenes Unternehmen schauen können. Das ist vollkommen menschlich. Wenn Aufträge wegbrechen oder Liquidität verschwindet, entsteht schnell Unsicherheit oder sogar Panik.
Ein externer Berater kennt das Unternehmen zunächst nicht emotional. Er geht analytisch hinein, vergleicht Strukturen mit Branchenwerten und erkennt oft sehr schnell, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch entsteht wieder Klarheit.
Und häufig bringt allein diese Klarheit schon Ruhe zurück ins Unternehmen. Denn viele Unternehmer spüren zwar, dass etwas nicht stimmt, können die Ursachen aber nicht sauber einordnen.
Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem ein Unternehmen stabilisiert werden konnte?
Ja, beispielsweise bei einem Ingenieurbüro, bei dem innerhalb kürzester Zeit ein Großteil der Planungsabteilung gekündigt hatte. Die Kunden waren entsprechend verunsichert und die Geschäftsführung stand massiv unter Druck.
Wir haben zunächst die Situation analysiert und dann mit Interimskräften gearbeitet, um den Betrieb kurzfristig zu stabilisieren. Parallel dazu haben wir intensiv mit den Kunden gesprochen und Vertrauen zurückgewonnen.
Heute ist das Unternehmen wieder deutlich stabiler aufgestellt, stellt neue Ingenieure ein und arbeitet mit einer wesentlich klareren Kosten- und Personalstruktur.
Ein anderes Beispiel war ein Metallbaubetrieb, dessen Geschäftsführer krankheitsbedingt langfristig ausfiel. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt habe ich das Unternehmen zeitweise mitgeführt. Gleichzeitig lief bereits die Vorbereitung einer Übergabe an einen leitenden Mitarbeiter.
Dann kam zusätzlich noch der Ukrainekrieg hinzu, was die Situation weiter verschärfte. Trotzdem konnten wir das Unternehmen stabilisieren und die Übergabe erfolgreich begleiten. Heute existiert der Betrieb weiterhin und entwickelt sich wieder positiv.
Sie appellieren immer wieder daran, frühzeitig Hilfe zu suchen. Warum ist Ihnen das so wichtig?
Weil ich selbst aus dem Handwerk komme und die Belastungen des Tagesgeschäfts sehr gut kenne. Ich bin praktisch in diese Verantwortung hineingewachsen. Mein Vater hatte Anfang der Achtzigerjahre einen schweren Unfall, kurz bevor er sich selbstständig machen wollte. Dadurch musste ich sehr früh Verantwortung im Familienbetrieb übernehmen.
Später entstand daraus ein Unternehmen mit über dreißig Mitarbeitern. Deshalb weiß ich genau, wie schnell man im Alltag den Blick für strategische Entwicklungen verlieren kann.
Viele Probleme entstehen schleichend. Erst werden kleine Warnzeichen ignoriert, dann verschiebt man Entscheidungen und irgendwann wird aus einem lösbaren Problem eine echte Existenzkrise.
Deshalb ist es so wichtig, regelmäßig jemanden von außen auf das Unternehmen schauen zu lassen – nicht erst dann, wenn die Krise bereits voll da ist.
Welche Warnsignale nehmen Sie bei Unternehmern besonders ernst?
Wenn Probleme permanent relativiert werden. Oder wenn Unternehmer anfangen, ihre Situation deutlich besser darzustellen, als sie objektiv ist. Dann gehen bei mir sofort die Alarmglocken an.
Oft erkennt man die tatsächliche Lage übrigens gar nicht zuerst in Zahlen oder Bilanzen, sondern in Gesprächen – mit langjährigen Mitarbeitern oder auch mit Familienangehörigen. Dort merkt man schnell, ob Unsicherheit, Überforderung oder strukturelle Probleme vorhanden sind.
Was macht die aktuelle Situation psychologisch mit vielen Unternehmern?
Viele Unternehmer wirken momentan tatsächlich wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange. Sie verharren in einer Art Schockstarre und hoffen, dass sich die Lage von selbst wieder stabilisiert.
Aber genau dieses Abwarten ist gefährlich. Denn wirtschaftliche Probleme lösen sich selten von allein. Und wenn zu spät reagiert wird, geht es irgendwann nicht mehr nur um das Unternehmen, sondern oft auch um die private Existenz.
Viele Geschäftsführer haften heute faktisch persönlich. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall verlieren sie nicht nur den Betrieb, sondern auch ihr privates Vermögen oder ihre Immobilie. Und genau diese Konsequenzen werden häufig unterschätzt.
Welche Botschaft möchten Sie mittelständischen Unternehmen mitgeben?
Deutschland wird ohne einen starken Mittelstand keinen wirtschaftlichen Aufschwung erleben. Mittelstand und Handwerk sind das Fundament unserer Wirtschaft.
Deshalb ist es so wichtig, diese Unternehmen zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Aber das funktioniert nur, wenn Unternehmer bereit sind, Veränderungen zuzulassen und sich frühzeitig Unterstützung zu holen.
Wer Probleme rechtzeitig erkennt und handelt, hat fast immer deutlich bessere Chancen, sein Unternehmen erfolgreich durch schwierige Zeiten zu führen.
Das Interview führte Patrick Langendorf.
 
Dirk Schmidt ist Unternehmensberater in Gießen und Frankfurt am Main mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Handwerk und Mittelstand. Er begleitete zahlreiche Betriebe durch wirtschaftliche Krisen, Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen. Schmidt kennt die Herausforderungen mittelständischer Unternehmen nicht nur aus der Beratung, sondern auch aus eigener unternehmerischer Verantwortung im Familienbetrieb. Heute unterstützt er Firmen dabei, wirtschaftlich stabil und zukunftsfähig zu bleiben.
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Wirtschaftskrise: „Der Mittelstand darf nicht warten, bis es zu spät ist“


In Kürze:

  • Unternehmensberater Dirk Schmidt sieht Handwerk und Mittelstand durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheit belastet.
  • Viele Unternehmer würden Krisen unterschätzen oder zu lange hoffen, dass sich die Lage von selbst verbessert, warnt Schmidt im Interview.
  • Sein Appell: Probleme früh erkennen, offen kommunizieren und rechtzeitig Unterstützung holen, bevor aus wirtschaftlichem Druck eine Existenzkrise wird. 

 
Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Mittelstand weiß Unternehmensberater Dirk Schmidt, wie schnell wirtschaftliche Krisen zur Belastungsprobe werden können. Sein Appell: Nicht abwarten, bis die Probleme außer Kontrolle geraten, sondern früh handeln, Hilfe annehmen und den Mut haben, neue Wege zu gehen.
Herr Schmidt, wie geht es dem Mittelstand aus Ihrer Sicht derzeit?
Die Lage ist momentan sehr ambivalent. Es gibt durchaus Branchen, die weiterhin stabil oder sogar wachstumsstark unterwegs sind, etwa Teile der Chemieindustrie oder Unternehmen, die im Bereich der Rüstungsindustrie tätig sind. Dort wird investiert, dort gibt es Aufträge und eine gewisse Planungssicherheit. Gleichzeitig sehen wir aber einen relativ harten Schnitt in den klassischen mittelständischen Bereichen, insbesondere in der Bauwirtschaft und im Handwerk.
Viele Betriebe halten sich aktuell mit Sanierungs- und Bestandsarbeiten über Wasser, aber der eigentliche wirtschaftliche Aufschwung, der normalerweise von einer starken Bauwirtschaft ausgeht, bleibt aus. Das merken inzwischen sehr viele Unternehmen deutlich. Die Unsicherheit ist groß, Investitionen werden verschoben und gerade kleinere Betriebe geraten dadurch zunehmend unter Druck.
Viele Unternehmer sprechen davon, gleichzeitig von mehreren Krisen getroffen zu werden. Wie ernst ist die Lage tatsächlich?
Die Lage ist schon ernst. Allein die Entwicklung bei den Zinsen sorgt derzeit für große Probleme. Wenn die Europäische Zentralbank die Zinsen weiter erhöht, wird die Kapitalbeschaffung für Mittelstand und Handwerk immer schwieriger. Gleichzeitig können viele Unternehmen diese steigenden Kosten gar nicht vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Trotzdem muss man auch ehrlich sagen: Nicht alle Probleme lassen sich allein auf politische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen schieben. Ein Teil der Verantwortung liegt auch bei den Unternehmen selbst. Wer heute glaubt, sein Unternehmen noch genauso führen zu können wie vor zwanzig oder dreißig Jahren, wird langfristig Schwierigkeiten bekommen. Die Welt hat sich verändert. Geschäftsmodelle müssen sich verändern. Kundenverhalten hat sich verändert. Geschwindigkeit und Wettbewerb haben sich verändert. Viele Unternehmer verlassen sich aber noch zu stark auf alte Routinen oder darauf, dass es „schon irgendwie wieder laufen wird“. Das reicht heute nicht mehr aus.
Was meinen Sie konkret damit?
Viele Unternehmen leiden aus meiner Sicht an einer gewissen Betriebsblindheit. Das ist gar kein Vorwurf, sondern oft schlicht eine Folge des enormen Tagesgeschäfts. Die Unternehmer sind permanent mit Bürokratie, Mitarbeitern, Kundenanforderungen und operativen Problemen beschäftigt. Dadurch fehlt häufig die Zeit, sich wirklich strategisch mit dem Unternehmen auseinanderzusetzen. Viele sitzen abends am Schreibtisch und stellen fest, dass sie den ganzen Tag gearbeitet haben, aber an den eigentlichen Zukunftsfragen ihres Unternehmens wieder nicht vorangekommen sind. Genau daraus entstehen langfristig Probleme.
Man arbeitet nur noch im Unternehmen, aber nicht mehr am Unternehmen. Und irgendwann merkt man dann plötzlich, dass sich der Markt verändert hat, die Kalkulation nicht mehr stimmt oder wichtige Mitarbeiter verloren gehen.
Mit welchen Problemen kommen Unternehmen aktuell am häufigsten zu Ihnen?
Ein großes Thema ist definitiv der Verlust von Fachpersonal. Ich hatte erst vor Kurzem ein Mandat, bei dem sich mehrere Abteilungsleiter gegen die neue Geschäftsführung gestellt haben. Innerhalb weniger Wochen haben rund 30 Mitarbeiter gekündigt. Das war natürlich ein massiver Einschnitt.
In solchen Situationen geht es zunächst darum, überhaupt wieder Stabilität herzustellen. Die Kunden verlieren Vertrauen, die Mitarbeiter werden unsicher und die Geschäftsführung steht unter enormem Druck. Genau dort muss man sehr schnell strukturiert handeln.
Daneben begegnen mir aber auch viele klassische Probleme: unzureichende Liquiditätsplanung, fehlende Kostenkontrolle oder Schwächen in der Vermarktung. Was mich immer wieder erstaunt: Viele kleinere Betriebe kennen ihre tatsächliche Kostenstruktur nicht mehr genau. Stundenlöhne werden kalkuliert, weil sie „schon immer so kalkuliert wurden“. Dabei arbeiten manche Unternehmen längst defizitär, ohne es überhaupt zu merken. Das bedeutet konkret: Mit jedem Auftrag verdienen sie faktisch kein Geld mehr, obwohl sie ausgelastet sind. Das ist natürlich brandgefährlich.
Welche Fehler machen Unternehmen in Krisenzeiten besonders häufig?
Der größte Fehler ist meistens, zu lange zu warten. Viele Unternehmer hoffen darauf, dass sich die Situation von selbst wieder verbessert. Sie hoffen auf neue Aufträge, auf bessere Zeiten oder darauf, dass die Stammkunden schon bleiben werden. Aber die Realität ist: Auch die Kunden stehen unter Druck. Auch sie investieren vorsichtiger. Deshalb reicht Hoffnung allein heute nicht mehr aus.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmer in Krisenzeiten in alte Muster zurückfallen. Sie versuchen, Lösungen anzuwenden, die früher funktioniert haben, die in einer schnellen und dynamischen Wirtschaftswelt aber nicht mehr greifen.
Außerdem fehlt oft die Kommunikation. Wenn ich heute mit Unternehmern Bankgespräche vorbereite und feststelle, dass sie kaum Kontakt zu ihrem Firmenkundenberater haben, dann ist das ein Problem. Banken, Mitarbeiter, Lieferanten und alle relevanten Partner müssen wissen, wohin sich das Unternehmen entwickeln will. Wer erst spricht, wenn die Krise bereits eskaliert ist, hat meistens wertvolle Zeit verloren.
Warum ist der externe Blick von Beratern aus Ihrer Sicht so wichtig?
Weil Unternehmer in schwierigen Situationen oft nicht mehr mit der nötigen Distanz auf ihr eigenes Unternehmen schauen können. Das ist vollkommen menschlich. Wenn Aufträge wegbrechen oder Liquidität verschwindet, entsteht schnell Unsicherheit oder sogar Panik.
Ein externer Berater kennt das Unternehmen zunächst nicht emotional. Er geht analytisch hinein, vergleicht Strukturen mit Branchenwerten und erkennt oft sehr schnell, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch entsteht wieder Klarheit.
Und häufig bringt allein diese Klarheit schon Ruhe zurück ins Unternehmen. Denn viele Unternehmer spüren zwar, dass etwas nicht stimmt, können die Ursachen aber nicht sauber einordnen.
Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem ein Unternehmen stabilisiert werden konnte?
Ja, beispielsweise bei einem Ingenieurbüro, bei dem innerhalb kürzester Zeit ein Großteil der Planungsabteilung gekündigt hatte. Die Kunden waren entsprechend verunsichert und die Geschäftsführung stand massiv unter Druck.
Wir haben zunächst die Situation analysiert und dann mit Interimskräften gearbeitet, um den Betrieb kurzfristig zu stabilisieren. Parallel dazu haben wir intensiv mit den Kunden gesprochen und Vertrauen zurückgewonnen.
Heute ist das Unternehmen wieder deutlich stabiler aufgestellt, stellt neue Ingenieure ein und arbeitet mit einer wesentlich klareren Kosten- und Personalstruktur.
Ein anderes Beispiel war ein Metallbaubetrieb, dessen Geschäftsführer krankheitsbedingt langfristig ausfiel. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt habe ich das Unternehmen zeitweise mitgeführt. Gleichzeitig lief bereits die Vorbereitung einer Übergabe an einen leitenden Mitarbeiter.
Dann kam zusätzlich noch der Ukrainekrieg hinzu, was die Situation weiter verschärfte. Trotzdem konnten wir das Unternehmen stabilisieren und die Übergabe erfolgreich begleiten. Heute existiert der Betrieb weiterhin und entwickelt sich wieder positiv.
Sie appellieren immer wieder daran, frühzeitig Hilfe zu suchen. Warum ist Ihnen das so wichtig?
Weil ich selbst aus dem Handwerk komme und die Belastungen des Tagesgeschäfts sehr gut kenne. Ich bin praktisch in diese Verantwortung hineingewachsen. Mein Vater hatte Anfang der Achtzigerjahre einen schweren Unfall, kurz bevor er sich selbstständig machen wollte. Dadurch musste ich sehr früh Verantwortung im Familienbetrieb übernehmen.
Später entstand daraus ein Unternehmen mit über dreißig Mitarbeitern. Deshalb weiß ich genau, wie schnell man im Alltag den Blick für strategische Entwicklungen verlieren kann.
Viele Probleme entstehen schleichend. Erst werden kleine Warnzeichen ignoriert, dann verschiebt man Entscheidungen und irgendwann wird aus einem lösbaren Problem eine echte Existenzkrise.
Deshalb ist es so wichtig, regelmäßig jemanden von außen auf das Unternehmen schauen zu lassen – nicht erst dann, wenn die Krise bereits voll da ist.
Welche Warnsignale nehmen Sie bei Unternehmern besonders ernst?
Wenn Probleme permanent relativiert werden. Oder wenn Unternehmer anfangen, ihre Situation deutlich besser darzustellen, als sie objektiv ist. Dann gehen bei mir sofort die Alarmglocken an.
Oft erkennt man die tatsächliche Lage übrigens gar nicht zuerst in Zahlen oder Bilanzen, sondern in Gesprächen – mit langjährigen Mitarbeitern oder auch mit Familienangehörigen. Dort merkt man schnell, ob Unsicherheit, Überforderung oder strukturelle Probleme vorhanden sind.
Was macht die aktuelle Situation psychologisch mit vielen Unternehmern?
Viele Unternehmer wirken momentan tatsächlich wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange. Sie verharren in einer Art Schockstarre und hoffen, dass sich die Lage von selbst wieder stabilisiert.
Aber genau dieses Abwarten ist gefährlich. Denn wirtschaftliche Probleme lösen sich selten von allein. Und wenn zu spät reagiert wird, geht es irgendwann nicht mehr nur um das Unternehmen, sondern oft auch um die private Existenz.
Viele Geschäftsführer haften heute faktisch persönlich. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall verlieren sie nicht nur den Betrieb, sondern auch ihr privates Vermögen oder ihre Immobilie. Und genau diese Konsequenzen werden häufig unterschätzt.
Welche Botschaft möchten Sie mittelständischen Unternehmen mitgeben?
Deutschland wird ohne einen starken Mittelstand keinen wirtschaftlichen Aufschwung erleben. Mittelstand und Handwerk sind das Fundament unserer Wirtschaft.
Deshalb ist es so wichtig, diese Unternehmen zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Aber das funktioniert nur, wenn Unternehmer bereit sind, Veränderungen zuzulassen und sich frühzeitig Unterstützung zu holen.
Wer Probleme rechtzeitig erkennt und handelt, hat fast immer deutlich bessere Chancen, sein Unternehmen erfolgreich durch schwierige Zeiten zu führen.
Das Interview führte Patrick Langendorf.
 
Dirk Schmidt ist Unternehmensberater in Gießen und Frankfurt am Main mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Handwerk und Mittelstand. Er begleitete zahlreiche Betriebe durch wirtschaftliche Krisen, Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen. Schmidt kennt die Herausforderungen mittelständischer Unternehmen nicht nur aus der Beratung, sondern auch aus eigener unternehmerischer Verantwortung im Familienbetrieb. Heute unterstützt er Firmen dabei, wirtschaftlich stabil und zukunftsfähig zu bleiben.
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Damit reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung.

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„Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Bereits die Ampelregierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht vor.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.