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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Digital Natives gehen offline – Internetnutzung sinkt spürbar

Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.

Schluss mit Dauer-Online

Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“

Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben

Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.

Künstliche Intelligenz als neuer Magnet

Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
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Millionen-Vergleich: Social-Media-Riesen zahlen an US-Schulbezirk

Mehrere Social-Media-Unternehmen haben sich zu einer millionenschweren Zahlung an einen US-Schulbezirk bereiterklärt, um eine Klage wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit von Schülern aus der Welt zu schaffen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gerichtsunterlagen stimmten die Unternehmen zu, im Rahmen eines Vergleichs rund 27 Millionen Dollar (23 Millionen Euro) zu zahlen.
Die Vergleichssumme umfasst den Gerichtsunterlagen zufolge neun Millionen Dollar von der Facebook-Mutter Meta, jeweils acht Millionen Dollar von den Konzernen Snap und Bytedance, die die Onlinedienste Snapchat beziehungsweise Tiktok betreiben, sowie rund zwei Millionen Dollar von Google, das unter anderem den Dienst Youtube betreibt.
Google stellt demnach zudem Softwarelizenzen im Wert von 900.000 Dollar bereit. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.

Präzedenzfall für 1200 Klagen

Die Klage war vom Schulbezirk Breathitt County in Kentucky eingereicht und als Musterfall für mehr als 1200 ähnliche Klagen von Schulbezirken im ganzen Land ausgewählt worden. Der Bezirk hatte mehr als 60 Millionen Dollar gefordert, um ein 15-jähriges Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit zu finanzieren.
Mit dem Geld sollten die Kosten für die Bewältigung der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf die Schülerinnen und Schüler des Bezirks gedeckt werden, darunter etwa Schlafprobleme, seelische Belastungen und Konflikte.
Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte der Druck auf die Unternehmen wachsen, auch die übrigen Verfahren beizulegen. Zuletzt hatte es in den USA eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegen Tech-Konzerne gegeben.

Sucht und Missbrauchsschutz im Fokus

Im März hatte ein Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube in einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verurteilt.
Am Montag befanden die Geschworenen in einem Prozess gegen Meta im US-Bundesstaat New Mexico den Konzern für schuldig, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend vor Online-Belästigung, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel zu schützen.
Mehr als 30 US-Bundesstaaten haben Meta außerdem in einem separaten Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Onlinediensten verklagt, der Prozess könnte im August in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beginnen. (afp/red)
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YouTube kennzeichnet KI-generierte Inhalte künftig automatisch

Die zum US-Internetriesen Google gehörende Videoplattform YouTube will mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Inhalte künftig automatisch kennzeichnen.
„Wenn ein Videokünstler nicht angibt, ob er KI verwendet hat oder nicht, unsere Systeme jedoch einen erheblichen Einsatz fotorealistischer KI erkennen, werden wir nun automatisch eine Kennzeichnung anbringen“, erklärte das Unternehmen am Mittwoch, 27. Mai, in einem Blogbeitrag.
Bislang hatte sich YouTube bei der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vor allem auf die Angaben der Urheber gestützt.
Zugleich hatten sich viele Plattformen und Online-Netzwerke zuletzt mit einer massiven Zunahme von KI-generierten Inhalten konfrontiert gesehen, die sich aufgrund immer leistungsfähigerer KI-Tools immer schwerer von menschlichen Werken unterscheiden lassen.
Wie YouTube am Mittwoch weiter ausführte, sollen Nutzer im Falle einer falschen KI-Kennzeichnung aber die Möglichkeit erhalten, dies anzufechten. Außerdem solle die Kennzeichnung keinen Einfluss auf den Empfehlungsalgorithmus der Plattform haben, erklärte das Unternehmen. (afp/red)
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Mehrheit befürwortet Social-Media-Verbot für Kinder unter 14

Zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus.
Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt), die auf der Medienkonferenz re:publica in Berlin vorgestellt wurde.
Die Studie wirft ein Schlaglicht auf eine zunehmend emotional geführte gesellschaftliche Debatte. Spätestens seit Australien im Dezember 2025 ein entsprechendes Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft gesetzt hat, werden auch hierzulande und auf EU-Ebene Forderungen nach ähnlichen Einschränkungen lauter.
Doch während der Wunsch der Bürger nach Regulierung immens ist, warnte auf der re:publica die Wissenschaft vehement vor vorschnellen Maßnahmen.

Verbot nur für jüngere Kinder

Die Umfragedaten zeigen ein differenziertes Stimmungsbild: Die Zustimmung zu einem Verbot hängt massiv von der gesetzten Altersgrenze ab.
Während das Verbot für unter 14-Jährige auf breite Zustimmung stößt, nimmt die Befürwortung mit steigendem Alter deutlich ab. Für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen wendet sich das Blatt komplett: Hier sind mehr Menschen gegen ein Verbot als dafür.
Unsicher sind die Befragten allerdings, ob ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche überhaupt umgesetzt werden kann. 59 Prozent der Bevölkerung glauben schlichtweg nicht daran, dass ein gesetzliches Verbot die Nutzung durch Kinder tatsächlich verhindern kann.
Selbst unter den Befürwortern eines solchen Schritts ist mehr als die Hälfte (55 Prozent) skeptisch, was dessen Wirksamkeit angeht.

Widerspruch aus der Wissenschaft

In Berlin verwiesen die Forschende des bidt, des Center for Advanced Internet Studies (CAIS) und des Weizenbaum-Instituts darauf, dass die Einführung des Verbots in Australien, vor allem mit den Risiken für die mentale Gesundheit junger Menschen begründet worden sei.
Die Perspektiven Jugendlicher seien jedoch vor der Entscheidung kaum berücksichtigt worden.
„Pauschale Social-Media-Verbote ersetzen oft die Debatte über wirksame Plattformregulierung“, sagte Josephine B. Schmitt, wissenschaftliche Koordinatorin am CAIS.
„Sie suggerieren politische Handlungsfähigkeit, verschieben die Verantwortung aber auf junge Menschen, statt Plattformen konsequent zu regulieren.“
Soziale Medien seien für Jugendliche nicht nur Risikoräume, sondern auch Orte für Information, Austausch, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe, sagte Schmitt. „Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume.“

Plattformen in die Verantwortung nehmen

Der Psychologe und Wirtschaftsinformatiker Hannes-Vincent Krause forderte, in einem angstgetriebenen Diskurs nicht in „blinden Aktionismus“ zu verfallen. Ein Verbot sei wissenschaftlich weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Effektivität tragbar.
Statt pauschaler Plattformverbote brauche es eine klare Regulierung von problematischen Inhalten durch die Provider und eine angemessene Vermittlung von Medienkompetenz.
Für die Studie befragte Statista+ Research im Auftrag des bidt online 2.500 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, um Einstellungen der Bevölkerung zu einem Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche zu erfassen. Die dargestellten Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung der Bundesrepublik. (dpa/red)
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Özdemir hält Rückzug der Grünen von X für falsch

Der designierte baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) hält den Rückzug seiner Partei von X für falsch und will bei dem Internetdienst bleiben.
Gerade auf schwierigen Plattformen „dürfen wir das Feld nicht denen überlassen, die am lautesten schreien oder Desinformation verbreiten“, sagte er dem „Münchner Merkur“ laut Vorabmeldung vom Sonntag, 10. Mai.
Grüne, SPD und Linke hatten Anfang Mai erklärt, sich in einer untereinander abgestimmten Aktion vom Internetdienst X zurückzuziehen.
Betroffen sind demnach sowohl die offiziellen Accounts der Parteien und Fraktionen als auch die privaten Accounts führender Vertreter. Den Abgeordneten hatten die Fraktionen aber diese Entscheidung freigestellt.
„Ich kann die Entscheidung vieler gut nachvollziehen – X hat sich stark verändert und vieles dort ist problematisch“, sagte Özdemir der Zeitung.
„Aber ich halte es trotzdem für falsch, sich komplett zurückzuziehen.“ Außer ihm wollen demnach auch die Grünen-Politiker Omid Nouripour, Konstantin von Notz und Ricarda Lang auf X aktiv bleiben. (afp/red)
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KP China verhaftet Bürger wegen Videos von überfüllten Zügen


In Kürze:

  • Mehrere Personen wegen Videos über überfüllte Züge festgenommen
  • Behörden sprechen von Manipulation und Störung der öffentlichen Ordnung
  • Günstige Züge stark nachgefragt – Hinweis auf wirtschaftlichen Druck

 
Die chinesischen Behörden haben mehrere Bürger festgenommen, nachdem diese Videos von überfüllten Zügen der Economy-Klasse während des chinesischen Neujahrs in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Die Aufnahmen zeigten dicht gedrängte Reisende in alten, grünen Zügen – viele standen in den Gängen oder saßen auf dem Boden. In den sozialen Medien wurden die Bilder als Ausdruck wirtschaftlicher Belastungen gewertet.
Zum wichtigsten Feiertag des Landes, dem Mondneujahr am 17. Februar, kommt es traditionell zu massivem Reiseverkehr. Auch in diesem Jahr verbreiteten sich entsprechende Videos von Reisenden rasch im Netz und lösten breite Diskussionen aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die starke Nachfrage nach besonders günstigen Zugverbindungen ein Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage ist.

Behörden: Öffentliche Ordnung gestört

Chinesische Staatsmedien berichteten am 17. Februar, fünf Personen seien wegen der Veröffentlichung solcher Videos festgenommen und ihre Social-Media-Konten geschlossen worden. Die Polizei wirft ihnen vor, falsche Informationen verbreitet und die öffentliche Ordnung gestört zu haben. Konkret hätten sie angeblich ältere Aufnahmen zusammengeschnitten und Zeitstempel verändert.
Offiziell betont die kommunistische Führung des Landes, die wirtschaftliche Entwicklung verlaufe stabil und positiv. Kritische Darstellungen, die ein anderes Bild vermitteln könnten, stehen daher besonders im Fokus der Behörden.
Bereits Anfang Februar hatten große chinesische Medien über die wieder zunehmende Beliebtheit der „grünen Züge“ berichtet. Diese prägten in den 1980er- und 1990er-Jahren den Fernverkehr und gelten als deutlich langsamer und weniger komfortabel als moderne Hochgeschwindigkeitszüge.

Eine wirtschaftliche Entscheidung

Wie die digitale Zeitung „The Paper“ berichtete, wurden die günstigen grünen Züge während der diesjährigen Reisewelle zur ersten Wahl für Millionen Heimreisende. Viele Verbindungen waren kurz nach Verkaufsstart ausgebucht.
Im Vergleich zu Hochgeschwindigkeitszügen kosten Tickets für grüne Züge oft nur ein Viertel oder weniger. Besonders Menschen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen, Wanderarbeiter und Studenten greifen daher auf diese Option zurück. Das Nachrichtenportal „163.com“ meldete zudem, zahlreiche Nutzer hätten in sozialen Medien von finanziellen Schwierigkeiten berichtet.
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Passagiere steigen am 29. Januar 2009 am Hauptbahnhof in Shanghai in einen grünen Zug.

Foto: Philippe Lopez/AFP via Getty Images

Debatte über wirtschaftliche Signale

Dem Bericht zufolge greifen seit mehreren Jahren zunehmend mehr Reisende für ihre Heimfahrten auf die günstigen grünen Züge zurück. Als Kontrast wurden Bilder von vergleichsweise wenig ausgelasteten Hochgeschwindigkeitszügen verbreitet.

Zitiert wurde unter anderem ein Mann, der von Dongguan in der südchinesischen Provinz Guangdong in seine Heimatprovinz Shandong reisen wollte. Er sagte: „Die Fahrkarte für einen Hochgeschwindigkeitszug kostet 800 Yuan (98,20 Euro), aber der grüne Zug kostet nur 200 Yuan (24,55 Euro)?“
In sozialen Medien wurde die Entwicklung teils als Indikator für wirtschaftliche Probleme gewertet. Beiträge verwiesen darauf, dass Hochgeschwindigkeitszüge während des wirtschaftlichen Aufschwungs stark ausgelastet gewesen seien, während nun günstigere Verbindungen überfüllt wirkten. Andere Nutzer schrieben, angesichts sinkender Einkommen nähmen viele eine längere und unbequemere Reise in Kauf, um Kosten zu sparen.
Ein weiterer Kommentar lautete sinngemäß, die Entscheidung für die alten Züge sei weniger Ausdruck größerer Sparsamkeit als vielmehr Folge finanzieller Einschränkungen.

Verschärfte Kontrollen

Wang Jiamin, ein Jurist aus der Provinz Hebei, erklärte am 19. Februar gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass die Behörden in vergleichbaren Fällen bislang meist lediglich die veröffentlichten Inhalte gelöscht hätten. Eine unmittelbare Inhaftierung sei eher unüblich gewesen.
Nun werde für das Veröffentlichen von Videos über überfüllte grüne Züge Verwaltungshaft verhängt. Dies stelle eine deutlich strengere Maßnahme dar und zähle zu den schwereren Sanktionen im Bereich der öffentlichen Sicherheit, so Wang.
Zugleich verwies er darauf, dass laut Polizeidarstellung ältere Aufnahmen zusammengeschnitten worden seien. Das bloße Zusammenfügen vorhandenen Materials sei jedoch nicht zwangsläufig mit einer Fälschung gleichzusetzen. Juristisch beziehe sich die Verbreitung von Gerüchten in der Regel auf das Erfinden neuer Tatsachen, nicht allein auf eine veränderte zeitliche Einordnung. Zwischen „Zusammenfügen“ und „Fälschen“ müsse daher rechtlich klar unterschieden werden.

Konsequentes Durchgreifen zur Stabilisierung

Liu, ein Medienvertreter aus der Provinz Shaanxi, der aus Sicherheitsgründen nur mit seinem Nachnamen genannt werden möchte, erklärte gegenüber der Epoch Times, der Reiseansturm zum Mondneujahr stehe jedes Jahr unter besonderer Beobachtung. In dieser Phase reagierten die Behörden besonders sensibel auf Diskussionen im Internet. Bei größeren Menschenansammlungen bestehe die Sorge, dass sich öffentliche Debatten rasch verbreiten könnten. Häufig werde zunächst eingegriffen und erst anschließend über Inhalte gesprochen.
Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosigkeit und wachsender sozialer Spannungen wertet Liu die öffentliche Bekanntgabe der Festnahmen als mögliches Signal der Abschreckung.
Wenn Diskussionen als potenziell ordnungsrelevant eingestuft würden, befänden sich die Behörden in erhöhter Alarmbereitschaft. Er schilderte zudem verstärkte Kontrollen selbst bei Warteschlangen vor Geschäften im Vorfeld des Neujahrsfests – ein Vorgehen, das er in dieser Form bislang nicht beobachtet habe.
 
Der Artikel erschien zuerst auf theepochtimes.com unter dem Titel „CCP Arrests Citizens for Posting Videos of Crowded Budget Trains Amid Sluggish Economy“. (Übersetzung und deutsche Bearbeitung mf)