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Keyless-Autos: ADAC warnt vor Diebstahl durch Funkverlängerung


In Kürze

  • Der ADAC hat mehr als 850 Fahrzeuge auf die Sicherheit von Keyless-Systemen untersucht.
  • Bei fast der Hälfte ließ sich das Funksignal manipulieren.
  • UWB-Technik kann Relay-Angriffe erkennen und Fahrzeuge besser vor Diebstahl schützen.

 
Ein Keyless-System ist ein schlüsselloses Zugangssystem bei Autos. So muss der Zündschlüssel nicht mehr ins Schloss gesteckt werden. Erkennt das Auto den Schlüssel in der Nähe, kann man die Türen meist per Berührung öffnen und den Motor per Knopfdruck starten. Doch schlüssellos bedeutet nicht automatisch diebstahlsicher, wie der ADAC nun in einer erneuten Untersuchung nachweist.

Diebstahl mithilfe von Funkverlängerung

Eigenen Angaben zufolge prüft der Automobilclub bereits seit zehn Jahren das System immer wieder. Das Ergebnis nach mehr als 850 überprüften Fahrzeugen verschiedener Hersteller: Bei fast der Hälfte der getesteten Modelle ließ sich das Funksignal des Keyless-Schlüssels manipulieren. Der ADAC sieht daher weiteren Verbesserungsbedarf.
Diebe können Autos mit einem sogenannten Relay-Angriff knacken. Dabei fangen sie die Funkkommunikation zwischen Keyless-Schlüssel und Fahrzeug mit speziellen Geräten ab und verlängern sie. So erkennt das Auto den weit entfernten Schlüssel fälschlicherweise als in unmittelbarer Nähe – und öffnet die Türen.
Um die Sicherheit zu erhöhen, statten manche Hersteller die Keyless-Schlüssel mit einem Bewegungssensor aus. Wird der Schlüssel längere Zeit nicht bewegt, deaktiviert sich das Funksignal. Doch merkt der ADAC dazu an, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Diebstahl weiterhin möglich ist.
Einige Modelle lassen sich auch mit dem Smartphone öffnen, schließen und starten. Dafür dient das Handy sozusagen als digitaler Autoschlüssel, der je nach System entweder einfach mitgeführt oder an bestimmte Stellen gehalten werden muss. Ein zusätzlicher Schutz mittels Passwort erhöht laut ADAC die Sicherheit; unabhängige Untersuchungen zum tatsächlichen Nutzen dieser Absicherung fehlen bislang jedoch.

UWB-Technik schützt besser vor Diebstahl

Eine Möglichkeit, mit Keyless-Systemen ausgestattete Autos besser vor Diebstahl zu schützen, bietet dagegen die Ultra-Wide-Band-Technik (UWB). Dabei können Chips im Schlüssel und im Fahrzeug anhand der Laufzeit der Funksignale sehr genau bestimmen, wie weit der Schlüssel vom Auto entfernt ist. Die Technik erkennt eine künstliche Signalverlängerung, wie sie bei Relay-Angriffen zum Einsatz kommt, und verhindert, dass das Fahrzeug darauf reagiert. Der ADAC nennt Modelle verschiedener Hersteller, die mittlerweile auf diese Weise besser geschützt sind.
Eine Nachrüstung der Keyless-Systeme bieten die Hersteller laut ADAC bisher nicht an. Es gibt jedoch unabhängige Anbieter. Eine Nachrüstung ist allerdings teuer und zeitaufwendig. So muss der Autobesitzer mit mehr als 1.000 Euro für die Teile rechnen, hinzu kommt die Arbeitszeit.
Der ADAC hat auch Motorräder überprüft und kam dabei zu einem ähnlichen Ergebnis wie bei den Autos.
Der ADAC fordert daher, dass die Hersteller Keyless-Systeme mindestens so sicher machen wie herkömmliche Funkschlüssel. Idealerweise sollte ein unabhängiger Nachweis die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen belegen. Der Automobilclub verweist dabei auf das Common-Criteria-Verfahren, das international akzeptiert wird. Setzen Hersteller lediglich auf einen Bewegungssensor im Schlüssel, sollte dieser das Funksignal nach spätestens fünf Minuten ohne Bewegung abschalten.
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Drängen auf Reformen: Wirtschaftsverbände und Großkonzerne machen Druck

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen aufgefordert. „Schleunigst und ohne irgendwelche Abstriche“ müssten angekündigte oder im Koalitionsvertrag festgehaltene Reformvorhaben umgesetzt werden, heißt es in dem Schreiben von Verbänden und Unternehmen aus Bayern und Baden-Württemberg, aus dem die Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben) zitiert.
Wegen hoher Energiekosten und sich wandelnder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stünden Unternehmen in Deutschland unter „erheblichen Druck“, heißt es in dem Schreiben. „Gerade in dieser Lage entscheidet die konkrete Ausgestaltung sozial- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen darüber, ob Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, Arbeitsplätze halten und Investitionen an unseren Standorten tätigen können.“

Entlastung bei Sozialversicherung gefordert

Zu den Unterzeichnern gehören den Angaben zufolge unter anderem die Konzerne Audi, BMW, ZF, Mercedes-Benz, Porsche, Siemens und Eberspächer. Auch die Verbandsspitzen der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber sowie ihres baden-württembergischen Pendant Südwestmetall haben sich angeschlossen. Empfänger des Schreibens sind neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien.
In dem Brief wird unter anderem gefordert, die Beitragsbelastung in der Sozialversicherung nachhaltig zu reduzieren. Diese liege mit über 42 Prozent derzeit auf einem Höchststand. Es sei „inakzeptabel, dass die Beitragsbelastung für Teile der Wirtschaft und der Versicherten trotz stabiler Beitragssätze steigt, weil die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden“, kritisieren die Unterzeichner. (afp/red)
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Deutschlands Autoindustrie erreicht historischen Beschäftigungstiefstand

Zum Ende des 1. Halbjahres 2026 haben 42.300 weniger Beschäftigte in der Automobilindustrie als noch ein Jahr zuvor gearbeitet. Das entsprach einem Rückgang von 5,8 Prozent – so hoch wie in keiner anderen großen Industriebranche mit mehr als 200.000 Beschäftigten, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte.
Mit 691.500 hat die Zahl der Beschäftigten in der Automobilindustrie einen weiteren Tiefstand erreicht: Seit 2005 waren noch nie weniger Menschen in der Branche beschäftigt. Dennoch bleibt die Automobilindustrie gemessen an der Beschäftigtenzahl die zweitgrößte Industriebranche nach dem Maschinenbau mit 905.900 Beschäftigten zum Ende des 1. Halbjahres 2026.
Zum Vergleich: Im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt waren 5,29 Millionen Beschäftigte tätig. Dies entsprach einem Rückgang von 144.100 oder 2,7 Prozent binnen eines Jahres.

Autohersteller und Zulieferer bauen Stellen ab

Innerhalb der Automobilindustrie haben die Autohersteller sowie die Zulieferer von Teilen und Zubehör Stellen abgebaut. Bei den Zulieferern von Karosserien, Aufbauten und Anhängern nahm hingegen zum Ende des 1. Halbjahres 2026 die Zahl der Beschäftigten zu. Im Bereich der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren waren mit insgesamt 429.200 Beschäftigten zum Ende des 1. Halbjahres 6,1 Prozent weniger Personen beschäftigt als ein Jahr zuvor.
Im Zulieferbereich der Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen betrug der Beschäftigtenrückgang 7,6 Prozent auf zuletzt 219.500. In der kleineren Zulieferbranche der Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern stieg die Zahl der Beschäftigten um 10,0 Prozent auf 42.800.
Weitere Zulieferer außerhalb der Automobilindustrie, wie zum Beispiel in der Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen, wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt.
Die europäische Automobilindustrie dürfte zu den großen Profiteuren des Abkommens zählen. (Archivbild)

Die europäische Automobilindustrie. (Archivbild)

Foto: Jörg Sarbach/dpa

Auch andere Branchen verlieren Jobs

Nicht nur in der Automobilindustrie wurden Stellen abgebaut, auch in anderen großen Industriebranchen ging die Zahl der Beschäftigten zuletzt zurück. In der Herstellung von Metallerzeugnissen sank sie binnen eines Jahres um 3,8 Prozent auf 471.700 zum Ende des 1. Halbjahres 2026. In der Metallerzeugung und -bearbeitung ging die Beschäftigtenzahl im selben Zeitraum um 3,7 Prozent zurück auf 207.200. Höher als im Durchschnitt fiel der Beschäftigtenrückgang auch in der chemischen Industrie (-3,6 Prozent auf 312.000) sowie in der Herstellung von elektrischer Ausrüstung (-3,4 Prozent auf 374.500) aus.
Die Zahl der Beschäftigten im Maschinenbau sank binnen eines Jahres um 2,7 Prozent und damit so stark wie in der gesamten Industrie: Hier waren Ende des 1. Halbjahres 2026 rund 905.900 Personen beschäftigt. In der Kunststoffindustrie (-2,2 Prozent auf 311.800), in der Nahrungsmittelindustrie (-1,3 Prozent auf 503.400) sowie in der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (-1,0 Prozent auf 307.100) war der Beschäftigtenrückgang unterdurchschnittlich, so das Statistikamt. (dts/red)
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„25 Gigabyte pro Stunde“: Autos sammeln Daten – ohne echte Kontrolle durch die Autofahrer

Autofahrer ahnen oft nicht, welche riesigen Datenmengen ihr vernetztes Auto in Echtzeit übermittelt.

„Ein modernes Auto verfügt über die Rechenleistung von 20 PCs, umfasst etwa 100 Millionen Z…

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Sammlung von Daten: Was Ihr Auto ohne Ihr Wissen auswertet


In Kürze:

  • Moderne Autos sammeln inzwischen durch Sensoren, Kameras, Mikrofone und GPS riesige Datenmengen.
  • Mehrere Unternehmen haben sich bereits auf die Erfassung und sogar den Weiterverkauf der Daten spezialisiert.
  • Datenschutzbehörden warnen vor möglicherweise unkorrektem Gebrauch personenbezogener Daten.

 
Autofahrer sind sich oft gar nicht über die riesige Datenmenge bewusst, die in ihrem Auto in Echtzeit übermittelt wird. Die Daten speisen ein unscheinbares Ökosystem, in dem Automobilhersteller, spezialisierte Start-ups und Versicherer um eine Ressource konkurrieren, die mittlerweile strategische Bedeutung erlangt hat.
Vom Bremsverhalten über die Standortbestimmung bis hin zu den täglichen Fahrten und bestimmten Nutzungsgewohnheiten des mit dem Auto verbundenen Smartphones zeichnen diese Daten ein äußerst präzises Bild des Fahrers. Dies geht so weit, dass nach Ansicht einiger Experten das moderne Auto manchmal mehr über seinen Besitzer weiß als dessen eigenes Mobiltelefon.

Massive Datenerfassung im Fahrzeuginneren

Laut Studien, auf die sich mehrere Akteure der Branche berufen, kann ein vernetztes Fahrzeug rund 25 GB Daten pro Betriebsstunde erzeugen. Diese allgemeine, nicht auf bestimmte Modelle bezogene Zahl wird immer wieder von verschiedenen Quellen genannt. Je nach Modell kann die Datenmenge niedriger oder höher sein. Auch eine aktuelle Untersuchung der französischen Tageszeitung „Le Parisien“ nennt diese Größenordnung.
Darin ist die Rede von „einem kolossalen Datenvolumen, das in Echtzeit ohne Ihr Wissen übertragen wird“. Gleichzeitig werde nur ein Bruchteil dieser Informationen tatsächlich genutzt, während der Rest in riesige Datenbanken fließe.
Die Daten sammeln Sensoren, Kameras, GPS, Mikrofone und die Navigationssoftware. Diese Einheiten erfassen Geschwindigkeit, Beschleunigungen, Bremsvorgänge, Lenkwinkel, Temperaturen, aber auch besuchte Orte oder Fahrgewohnheiten.
Die Fahrzeughersteller sind nach wie vor die Hauptinhaber dieser Datenströme. Sie speichern die Informationen auf ihren eigenen Servern, oft außerhalb der direkten Reichweite des Nutzers. Dies geschieht trotz der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der spezifischen europäischen Richtlinien für vernetzte Fahrzeuge.

Start-ups und Versicherer auf der Suche nach neuen Daten

Rund um diese Ressource hat sich ein boomender Markt entwickelt. Start-ups haben sich auf die Erfassung, Aggregation und den Weiterverkauf von Fahrzeugdaten spezialisiert, insbesondere für die Bedürfnisse von Flottenmanagern, Mobilitätsanbietern oder Versicherungsgesellschaften.
In Frankreich bieten Start-ups wie Linkbycar an, Fahrzeuge verschiedener Marken zu vernetzen und deren Daten zu analysieren, um Dienstleistungen anzubieten, die von der vorausschauenden Wartung bis zur Optimierung von Versicherungsverträgen reichen. Auch in Deutschland gibt es solche Unternehmen wie CARUSO Dataplace oder autoaid.
Die Versicherer sehen in diesen Informationen ein leistungsstarkes Instrument zur Risikomodellierung. Frankreichs Versichererverband „France Assureurs“ betont, dass der Zugriff auf Fahrdaten es ermöglicht, Angebote individuell anzupassen, Betrug zu bekämpfen und die Schadenabwicklung zu verbessern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der ausdrücklichen Einwilligung und der Anonymisierung.

Zwischen Sicherheitsversprechen und wirtschaftlichen Herausforderungen

Die Automobilhersteller begründen die Erfassung eines Teils dieser Daten mit Sicherheits- und Komfortanforderungen. Ihren Argumenten zufolge ermöglicht die detaillierte Analyse des Fahrverhaltens, bestimmte Pannen vorherzusehen, Fahrerassistenzsysteme zu verbessern oder Software-Updates einzuspielen, die darauf abzielen, das Unfallrisiko zu verringern.
Diese Informationen dienen auch der Entwicklung neuer kostenpflichtiger Dienste, sei es in Form von vernetzten Abonnements, integrierten Versicherungsangeboten oder Optionen zur individuellen Gestaltung des Fahrerlebnisses. Einige Konzerne haben bereits eigene Versicherungsprodukte auf den Markt gebracht, die zumindest teilweise auf den vom Fahrzeug erfassten Fahrdaten basieren.
Der Hersteller wird dabei zu einem unverzichtbaren Vermittler zwischen dem Fahrer und anderen Akteuren, die an diesen Daten interessiert sind, seien es Versicherer, Autovermieter oder Mobilitätsunternehmen. Das erhöht den strategischen Wert dieser Informationen für die Automobilindustrie noch weiter.

Wachsame Datenschutzbehörden

Angesichts dieser Entwicklung warnen die Datenschutzbehörden immer wieder eindringlich. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) weist in seinen Leitlinien darauf hin, dass alle Fahrzeuginformationen, die direkt oder indirekt einem Fahrer oder Beifahrer zugeordnet werden können – insbesondere Standortdaten –, als personenbezogene Daten gelten.
Diese Leitlinien heben mehrere Grundsätze hervor. Dazu gehören die Beschränkung der Datenerhebung auf das Notwendige, klare rechtliche Voraussetzungen für die Weitergabe an Dritte, eine begrenzte Aufbewahrungsdauer sowie die Verschlüsselung der lokal oder in der Cloud gespeicherten Daten. Sie betonen zudem, dass der Nutzer einfachen Zugriff auf seine Informationen haben und sein Widerspruchs- oder Löschungsrecht ausüben können muss.
Für die Behörden steht viel auf dem Spiel: Es gilt zu verhindern, dass diese Daten, die kontinuierlich von Millionen von Fahrzeugen erzeugt werden, zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung von Bewegungen und Verhaltensweisen werden, ohne dass der betroffene Autofahrer eine echte Kontrolle darüber hat.

Kampf um die Datenkontrolle

Zwischen dem Versprechen einer sichereren Mobilität und der Befürchtung einer verstärkten Überwachung sind Fahrzeugdaten zu einem ständigen Verhandlungsthema geworden. Hersteller, Start-ups und Versicherer verweisen auf die potenziellen Vorteile in Bezug auf Verkehrssicherheit, innovative Dienste und eine differenziertere Preisgestaltung. Die Regulierungsbehörden versuchen hingegen, Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre festzulegen.
Da in den kommenden Jahren nahezu alle Neufahrzeuge vernetzt sein werden, bleibt die zentrale Frage: Wer entscheidet über die Nutzung dieser riesigen Datenmengen, die pro Fahrstunde generiert werden? Und zu wessen Gunsten?
Für Autofahrer ist das nicht nur eine technische Frage. Es geht um die Kontrolle über die eigenen Daten sowie um die Transparenz der Akteure, die diese Daten verwerten. Zudem stellt sich die Frage, ob man in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, welche Dienste es wert sind, dafür eine stärkere Einbeziehung des eigenen Alltags in die Algorithmen in Kauf zu nehmen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf epochtimes.fr unter dem Titel „Voiture connectée : jusqu’à 25 Go de données générées par trajet, exploitées à votre insu“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung mf)
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Studie: Abhängigkeit von EU-E-Autoindustrie von asiatischen Batterien steigt

Deutsche und europäische Autohersteller sind beim Thema Batterien für E-Autos massiv abhängig von Importen aus Asien. Einer am Montag veröffentlichten Studie des Beratungsunternehmens Deloitte zufolge nimmt diese Abhängigkeit zudem weiter zu. Die Batterie ist der wichtigste Einzelbestandteil von E-Autos, weshalb den Unternehmen ohne eigene Batterieproduktion Milliarden entgehen.
„Europas Abhängigkeit insbesondere von chinesischen Batterieproduzenten steigt deutlich auf hohem Niveau“, erklärte Deloitte. Im vergangenen Jahr wurden demnach 77 Prozent der in Europa verbauten Batteriezellen für E-Autos in Asien hergestellt. 2024 waren es noch 70 Prozent.

98 Prozent der europäischen Produktionskapazitäten von Asien kontrolliert

Auf Europa entfallen derzeit nur 13 Prozent der Batteriezellenproduktion – und 98 Prozent der europäischen Produktionskapazitäten werden von asiatischen Unternehmen kontrolliert, wie Deloitte ausführt. 2024 waren es noch 97 Prozent.
Zugleich ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Batterien weiter steigen wird. Deloitte geht von knapp 28 Millionen in Europa zu produzierenden E-Autos bis 2030 aus – mit dem entsprechenden Bedarf an Batterien. „Den hiesigen Batterieunternehmen entgehen über die kommenden vier Jahre Gewinne in Höhe von 10,5 Milliarden Euro, wenn sie diese nicht selbst herstellen.“
„Batterien bestimmen Reichweite, Leistung und Preis eines Elektroautos“, erklärte Harald Proff, Leiter im Automobilbereich bei Deloitte. „Wenn europäische Hersteller hier nicht wettbewerbsfähig sind, werden die Absätze künftig noch stärker unter Druck geraten.“ Branche und Politik müssten hier „gemeinsam gegensteuern“.
Die Experten gehen davon aus, dass es noch nicht zu spät ist: „Die Batterieproduktion ist eine langfristige Wette, die die europäischen Unternehmen noch gewinnen können“, erklärte Proff. Es werde an neuen Technologien geforscht, „doch die Probleme liegen bei der Finanzierung und der Industrialisierung“. Investitionen und Fördermittel müssten daher nicht nur die Entwicklungsphase, sondern auch die ersten kapitalintensiven Betriebsjahre abdecken. (afp/red)
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Mercedes: Konzerngewinn steigt auf rund 1,09 Milliarden Euro

Der Autobauer Mercedes-Benz hat im zweiten Quartal deutlich weniger Autos verkauft und im Autogeschäft 26 Prozent weniger Gewinn erzielt als im Vorjahr. Der Absatz ging um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück, wie der Stuttgarter Konzern am Dienstag mitteilte. Demnach konnten Steigerungen bei den Verkaufszahlen in Europa um vier und in den USA um zehn Prozent einen Einbruch in China um 30 Prozent nicht ausgleichen.
Belastet wurde das Ergebnis zusätzlich durch eine Sonderabschreibung in China in Höhe von 704 Millionen Euro. Mercedes-Benz betonte jedoch, dass der chinesische Markt weiterhin eine hohe strategische Bedeutung für den Konzern habe.
Trotz der schwächeren Entwicklung im Autogeschäft stieg der Konzerngewinn erstmals seit 2023 wieder gegenüber dem Vorjahr. Er erhöhte sich von 957 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro und damit um 13,5 Prozent. Das operative Ergebnis (Ebit) legte um 21,5 Prozent auf rund 1,55 Milliarden Euro zu. Gestützt wurde das Ergebnis vor allem durch Sparmaßnahmen, Effizienzsteigerungen sowie das starke Van-Geschäft und die Finanzdienstleistungssparte.
Zum höheren Konzerngewinn trugen außerdem ein Sonderertrag aus dem geplanten Verkauf der Leasingtochter Athlon.

Prognose gesenkt – E-Auto- und Van-Geschäft legen zu

Die Prognose für das Gesamtjahr passte Mercedes-Benz nach unten an und erwartet nun einen Gesamtabsatz leicht unter Vorjahresniveau. Auch beim Konzernumsatz rechnet das Unternehmen nun mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im zweiten Quartal sank der Umsatz um 3,3 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro, knapp 23 Milliarden davon entfielen auf das Autogeschäft.
Zugleich erhöhte das Unternehmen die Erwartung an den Anteil von E-Autos am Gesamtabsatz von 23 auf 25 Prozent. Im zweiten Quartal verkaufte Mercedes den Angaben nach 52.852 Elektroautos – 51 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wachstumstreiber war vor allem Europa, wo der Absatz um 87 Prozent zulegte.
Auch im Bereich Kleinlaster liefen die Geschäfte gut. Der Absatz erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf rund 94.000 Fahrzeuge. Der Umsatz stieg um gut fünf Prozent, das operative Ergebnis verbesserte sich um knapp drei Prozent. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum positiven Konzernergebnis leistete die Finanzdienstleistungssparte, deren operativer Gewinn um 70 Prozent zulegte.

Halbjahresbilanz bleibt rückläufig

Die Halbjahresbilanz fällt allerdings weiterhin schwächer aus als im Vorjahr. Der Konzerngewinn sank in den ersten sechs Monaten um 6,3 Prozent auf rund 2,52 Milliarden Euro. Der Umsatz ging um 4,1 Prozent zurück, das operative Ergebnis verringerte sich um 3,1 Prozent.
Mercedes-Benz hatte bereits 2025 einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Der Konzerngewinn halbierte sich damals von 10,4 auf 5,3 Milliarden Euro. Als Reaktion verschärfte der Autobauer im Juni 2026 sein Sparprogramm. (afp/red)
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Mercedes: Höherer Gewinn mit sinkenden Verkaufszahlen

Der Autobauer Mercedes-Benz hat im zweiten Quartal deutlich weniger Autos verkauft und im Autogeschäft 26 Prozent weniger Gewinn erzielt als im Vorjahr. Der Absatz ging um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück, wie der Stuttgarter Konzern am Dienstag mitteilte. Demnach konnten Steigerungen bei den Verkaufszahlen in Europa um vier und in den USA um zehn Prozent einen Einbruch in China um 30 Prozent nicht ausgleichen.
Belastet wurde das Ergebnis zusätzlich durch eine Sonderabschreibung in China in Höhe von 704 Millionen Euro. Mercedes-Benz betonte jedoch, dass der chinesische Markt weiterhin eine hohe strategische Bedeutung für den Konzern habe.
Trotz der schwächeren Entwicklung im Autogeschäft stieg der Konzerngewinn erstmals seit 2023 wieder gegenüber dem Vorjahr. Er erhöhte sich von 957 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro und damit um 13,5 Prozent. Das operative Ergebnis (Ebit) legte um 21,5 Prozent auf rund 1,55 Milliarden Euro zu. Gestützt wurde das Ergebnis vor allem durch Sparmaßnahmen, Effizienzsteigerungen sowie das starke Van-Geschäft und die Finanzdienstleistungssparte.
Zum höheren Konzerngewinn trugen außerdem ein Sonderertrag aus dem geplanten Verkauf der Leasingtochter Athlon.

Prognose gesenkt – E-Auto- und Van-Geschäft legen zu

Die Prognose für das Gesamtjahr passte Mercedes-Benz nach unten an und erwartet nun einen Gesamtabsatz leicht unter Vorjahresniveau. Auch beim Konzernumsatz rechnet das Unternehmen nun mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im zweiten Quartal sank der Umsatz um 3,3 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro, knapp 23 Milliarden davon entfielen auf das Autogeschäft.
Zugleich erhöhte das Unternehmen die Erwartung an den Anteil von E-Autos am Gesamtabsatz von 23 auf 25 Prozent. Im zweiten Quartal verkaufte Mercedes den Angaben nach 52.852 Elektroautos – 51 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wachstumstreiber war vor allem Europa, wo der Absatz um 87 Prozent zulegte.
Auch im Bereich Kleinlaster liefen die Geschäfte gut. Der Absatz erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf rund 94.000 Fahrzeuge. Der Umsatz stieg um gut fünf Prozent, das operative Ergebnis verbesserte sich um knapp drei Prozent. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum positiven Konzernergebnis leistete die Finanzdienstleistungssparte, deren operativer Gewinn um 70 Prozent zulegte.

Halbjahresbilanz bleibt rückläufig

Die Halbjahresbilanz fällt allerdings weiterhin schwächer aus als im Vorjahr. Der Konzerngewinn sank in den ersten sechs Monaten um 6,3 Prozent auf rund 2,52 Milliarden Euro. Der Umsatz ging um 4,1 Prozent zurück, das operative Ergebnis verringerte sich um 3,1 Prozent.
Mercedes-Benz hatte bereits 2025 einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Der Konzerngewinn halbierte sich damals von 10,4 auf 5,3 Milliarden Euro. Als Reaktion verschärfte der Autobauer im Juni 2026 sein Sparprogramm. (afp/red)
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Mercedes: Höherer Gewinn mit sinkenden Verkaufszahlen

Der Autobauer Mercedes-Benz hat im zweiten Quartal deutlich weniger Autos verkauft und im Autogeschäft 26 Prozent weniger Gewinn erzielt als im Vorjahr. Der Absatz ging um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück, wie der Stuttgarter Konzern am Dienstag mitteilte. Demnach konnten Steigerungen bei den Verkaufszahlen in Europa um vier und in den USA um zehn Prozent einen Einbruch in China um 30 Prozent nicht ausgleichen.
Belastet wurde das Ergebnis zusätzlich durch eine Sonderabschreibung in China in Höhe von 704 Millionen Euro. Mercedes-Benz betonte jedoch, dass der chinesische Markt weiterhin eine hohe strategische Bedeutung für den Konzern habe.
Trotz der schwächeren Entwicklung im Autogeschäft stieg der Konzerngewinn erstmals seit 2023 wieder gegenüber dem Vorjahr. Er erhöhte sich von 957 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro und damit um 13,5 Prozent. Das operative Ergebnis (Ebit) legte um 21,5 Prozent auf rund 1,55 Milliarden Euro zu. Gestützt wurde das Ergebnis vor allem durch Sparmaßnahmen, Effizienzsteigerungen sowie das starke Van-Geschäft und die Finanzdienstleistungssparte.
Zum höheren Konzerngewinn trugen außerdem ein Sonderertrag aus dem geplanten Verkauf der Leasingtochter Athlon.

Prognose gesenkt – E-Auto- und Van-Geschäft legen zu

Die Prognose für das Gesamtjahr passte Mercedes-Benz nach unten an und erwartet nun einen Gesamtabsatz leicht unter Vorjahresniveau. Auch beim Konzernumsatz rechnet das Unternehmen nun mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im zweiten Quartal sank der Umsatz um 3,3 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro, knapp 23 Milliarden davon entfielen auf das Autogeschäft.
Zugleich erhöhte das Unternehmen die Erwartung an den Anteil von E-Autos am Gesamtabsatz von 23 auf 25 Prozent. Im zweiten Quartal verkaufte Mercedes den Angaben nach 52.852 Elektroautos – 51 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wachstumstreiber war vor allem Europa, wo der Absatz um 87 Prozent zulegte.
Auch im Bereich Kleinlaster liefen die Geschäfte gut. Der Absatz erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf rund 94.000 Fahrzeuge. Der Umsatz stieg um gut fünf Prozent, das operative Ergebnis verbesserte sich um knapp drei Prozent. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum positiven Konzernergebnis leistete die Finanzdienstleistungssparte, deren operativer Gewinn um 70 Prozent zulegte.

Halbjahresbilanz bleibt rückläufig

Die Halbjahresbilanz fällt allerdings weiterhin schwächer aus als im Vorjahr. Der Konzerngewinn sank in den ersten sechs Monaten um 6,3 Prozent auf rund 2,52 Milliarden Euro. Der Umsatz ging um 4,1 Prozent zurück, das operative Ergebnis verringerte sich um 3,1 Prozent.
Mercedes-Benz hatte bereits 2025 einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Der Konzerngewinn halbierte sich damals von 10,4 auf 5,3 Milliarden Euro. Als Reaktion verschärfte der Autobauer im Juni 2026 sein Sparprogramm. (afp/red)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Wie der Traum der deutschen Autohersteller in China platzt

In Kürze:

  • Die deutschen Luxusautomarken Mercedes-Benz, BMW, Audi und Porsche melden jeweils einen zweistelligen Prozentrückgang in der ersten Hälfte des Jahres 2026
  • In China spielt die Politik eine wichtigere Rolle für die Wirtschaftserfolge als der Markt
  • EU und Deutschland ist immer vorsichtiger geworden bei dem Handeln mit China

 
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, lieferte Mercedes-Benz im ersten Halbjahr weltweit rund 837.000 Fahrzeuge aus. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
China war der Hauptgrund für das schlechte Gesamtergebnis. Dort erfuhr der Konzern einen Einbruch von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr, nachdem nur 210.200 Fahrzeuge auf dem chinesischen Markt verkauft worden waren. Der Rückgang im zweiten Quartal fiel besonders deutlich aus.
Im Vergleich dazu erlebte der schwäbische Autobauer auf den europäischen und US-amerikanischen Märkten ein Wachstum von 5 Prozent beziehungsweise 15 Prozent. Dieses reichte jedoch nicht aus, um die Einbußen in China auszugleichen.
Bei BMW sah es ähnlich aus. Laut eigenen Zahlen lieferte der Konzern in der ersten Jahreshälfte 2026 weltweit rund 1 Million Fahrzeuge aus. Dies entspricht einem Rückgang von über 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in China sogar von rund 20 Prozent. Im zweiten Quartal brachen die Auslieferungen dort sogar um rund 30 Prozent ein.
Bis Juni stiegen die Verkaufszahlen von BMW in den USA und Europa hingegen um rund 4 Prozent beziehungsweise 5 Prozent an.
Auch Audi verkaufte im zweiten Quartal erneut weniger Autos. Die Auslieferungen der VW-Tochter sanken um 8,2 Prozent auf 367.139 Fahrzeuge, wie das Unternehmen mitteilte. Vor allem in China und den USA läuft es schlecht. Audi setzt damit seinen Abwärtstrend beim Absatz fort.
Immerhin weisen die Auftragseingänge in Westeuropa nach oben: Sie lagen 7 Prozent über dem Vorjahreszeitraum und setzen damit ihren Wachstumskurs fort.
Der Absatz in China hingegen ging im ersten Halbjahr um mehr als ein Viertel zurück.
„Das Marktumfeld in China ist weiterhin anspruchsvoll und hoch wettbewerbsintensiv“, heißt es vom Ingolstädter Autobauer. „Seit Jahresbeginn haben Faktoren wie die Änderungen in der Förder- und Steuerpolitik, steigende Kraftstoffpreise und der anhaltende Preiswettbewerb die Nachfrage im Gesamtmarkt belastet.“
Auch Porsche meldete einen Rückgang der Auslieferungen in China, und zwar um 32 Prozent auf 14.501 Fahrzeuge im ersten Halbjahr 2026, während das Unternehmen weltweit einen Rückgang um 16 Prozent verzeichnete.

Deutsche Luxusautos in China: vom Statussymbol zur Sparmaßnahme

Der deutliche Rückgang der Verkäufe deutscher Autos in China resultiert laut Davy J. Wong, einem in den USA ansässigen unabhängigen politischen Ökonomen, aus dem kombinierten Druck von „Verzerrungen durch die Politisierung der Industrie“ und einem „makroökonomischen Stillstand“. Dabei identifizierte er die wirtschaftliche Verschlechterung Chinas als grundlegenden Auslöser.
„Es ist ein direktes Anzeichen für das Platzen von Vermögensblasen in der wohlhabenden Klasse Chinas“, sagte er gegenüber Epoch Times.
Deutsche Luxusautos waren in China früher ein Statussymbol, sagte er. „Als die Wirtschaft schwächelte und die Vermögenswerte schrumpften, kürzte die Mittelschicht als Erstes den Konsum unnötiger Dinge wie Luxusautos“, so Wong.
Sun Kuo-hsiang, Wirtschaftsprofessor an der Nanhua University in Taiwan, sagte gegenüber Epoch Times, der chinesische Markt habe sich von Verbrennungsmotoren, mechanischer Verarbeitungsqualität und Markenprestige hin zu Elektrofahrzeugen, intelligenten Cockpits, Software, Fahrerassistenzsystemen und extrem kurzen Produktzyklen verlagert.
Sun fügte hinzu, dass erschwingliche chinesische E-Autos und Plug-in-Hybride zunehmend Verbraucher anziehen, die sich zuvor vielleicht für Modelle von Volkswagen, BMW oder Mercedes-Benz entschieden hätten.
Deutsche Autohersteller konkurrieren demnach nicht nur mit „billigen chinesischen Autos“, sondern auch mit Fahrzeugen, die mehr digitale Funktionen zu niedrigeren Preisen bieten.
„Chinas schwache Wirtschaft und der stärkere Fokus der Verbraucher auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben diese Entwicklung noch beschleunigt“, sagte er.

Kein normaler Marktwettbewerb – Pekings politisches Risiko

Laut Wong ist die rasante Expansion der chinesischen Sektoren für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge keinesfalls das Ergebnis eines normalen Wettbewerbs. Vielmehr handele es sich um „ein politisches Wagnis, das durch eine verzerrte Steuerpolitik und staatliche Eingriffe angeheizt wird“.
Dabei nutze das chinesische Regime die niedrigen Markteintrittsbarrieren in diesem Bereich aus, um durch „technologischen Betrug“ und auf Kosten der Sicherheit einen „Überholvorgang in der Kurve“ zu erreichen.
Die „Würgegriffe“ des chinesischen Regimes auf importierte Autos bestehen laut Wong darin, dass die „drei Hauptsteuern“ – Zölle, Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer –, die von der regierenden KPCh auf importierte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erhoben werden, „extrem hart“ sind und die Gewinnmargen der Importautohersteller direkt schmälern.
Die chinesischen Behörden haben zudem strenge Beschränkungen für die Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in den großen Städten eingeführt, bieten aber Subventionen für inländische Elektrofahrzeuge an.

Handelskonflikte zwischen EU und China

Als Reaktion auf die massiven Subventionen des chinesischen Regimes für die Elektroautoindustrie führte die Europäische Union Ende 2024 zusätzlich zu den bereits bestehenden 10 Prozent weitere Zölle von bis zu 35 Prozent auf aus China importierte Elektrofahrzeuge ein.
Die von der EU verhängten Antidumpingzölle auf chinesische E-Autos lösten gezielte Vergeltungsmaßnahmen aus Peking aus, darunter Antidumpinguntersuchungen gegen europäische Fahrzeuge mit großem Verbrennungsmotor und Schweinefleisch.
Dies sei ein direkter Schlag für Deutschlands Kerninteressen, insbesondere für die hubraumstarken Luxusfahrzeuge von Marken wie Mercedes-Benz und BMW, sagte Wong.
„Um Handelsbarrieren zu umgehen, haben deutsche Unternehmen wie Volkswagen und BMW jedoch nicht ihr Kapital abgezogen, sondern ihre Investitionen und Joint Ventures in China verstärkt“, sagte er.
Daher hat sich der Charakter des deutsch-chinesischen Handels verändert. Er hat sich von dem Modell, bei dem „Deutschland komplette Fahrzeuge nach China exportiert“, zu einem Modell entwickelt, bei dem „deutsches Kapital geschlossene Lieferketten innerhalb Chinas aufbaut“.
„Dieses Modell hat zwar den chinesischen Markt gesichert, generiert aber weder Arbeitsplätze noch Exporterlöse für Deutschland selbst, was zu einer weiteren Aushöhlung der deutschen Binnenwirtschaft führt.“

Risikoreduzierung statt Entkopplung

China ist nach wie vor einer der größten Handelspartner Deutschlands, und es sind dort rund 5.000 deutsche Unternehmen tätig.
Bei seinem Besuch in China im Februar 2026 forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine vertiefte strategische Zusammenarbeit, äußerte jedoch gleichzeitig Bedenken hinsichtlich chinesischer Überkapazitäten, des ungleichen Marktzugangs, der Subventionen und der Abhängigkeit von Lieferketten.
Laut Sun seien die Beziehungen zwischen Berlin und Peking zwar weiterhin funktionsfähig, das politische und wirtschaftliche Vertrauen sei jedoch deutlich schwächer als in der Merkel-Ära.
Sollten sich die chinesischen Subventionen, Exportbeschränkungen oder die Unterstützung für Russland verstärken, könnte Deutschland künftig stärkere Handelsschutzmaßnahmen ergreifen. Eine umfassende wirtschaftliche Entkopplung bleibe laut Sun aber unwahrscheinlich.
„Das Ziel besteht darin, die Abhängigkeit von kritischen Mineralien, Halbleitern, Batterien, Telekommunikation, Häfen und strategischer Infrastruktur zu verringern, während gleichzeitig der Handel mit Automobilen, Maschinen, Chemikalien und anderen Wirtschaftszweigen aufrechterhalten wird“, sagte er.
Deutschland fühle sich hin- und hergerissen, so Wong. Einerseits nähere es sich politisch „widerwillig wieder an die Vereinigten Staaten an“, andererseits versuche es wirtschaftlich „schmerzhaft, Risiken zu minimieren“.
„Politisch folgt Berlin der Linie Washingtons und Brüssels in ihrer scharfen Kritik an der KPCh in Fragen wie dem Südchinesischen Meer und der Taiwanstraße“, sagte er.
„Wirtschaftlich gesehen, lässt es traditionelle Branchenriesen wie die Automobil- und Chemieindustrie im chinesischen Markt auf sich allein gestellt agieren, schränkt aber die Zusammenarbeit mit China bei wichtigen Zukunftstechnologien wie Halbleitern und KI stark ein.“
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Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne

„Der Umgang des Vorstands mit der Belegschaft ist an Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten“, erklärte die Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo am Donnerstag Abend mit. Es sei „unverantwortlich, die Belegschaft im Unklaren zu lassen und so in den Urlaub zu schicken“.
Komme der Konzernchef der Aufforderung nicht nach, werde es nach der Sommerpause „VW-weit und zeitgleich außerordentliche Betriebsversammlungen“ geben, „um die Vorstände dort ans Mikrophon zu zitieren“, erklärte der Betriebsrat. Cavallo betonte, dass es keine Werksschließungen geben dürfe und Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis und sozialverträglich ablaufen dürfe.
Der Konzernvorstand teilte am Abend nach der Aufsichtsratssitzung mit, die „strategische Neuausrichtung“ des Unternehmens werde fortgesetzt. Die Modellpalette werde auf die „attraktivsten Marktsegmente konzentriert“ und schrittweise um bis zu 50 Prozent „gestrafft“. Die Angebotskomplexität – zum Beispiel die Anzahl möglicher Ausstattungsoptionen – werde um bis zu 75 Prozent reduziert. Die Produktionskapazitäten würden auf neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr angepasst. Angaben zu Stellenstreichungen und Werksschließungen machte der Konzern nicht.
Medienberichten zufolge sollen bei Volkswagen bis zu 100.000 der rund 657.000 Arbeitsplätze weltweit gestrichen werden. Zudem erwägt Konzernchef Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen und Teile der Komponentenfertigung aus der bestehenden Konzernstruktur der Volkswagen AG herauszubrechen und in eigenständige Gesellschaften zu überführen, um die besonderen Mitbestimmungsrechte und die Sperrminorität des Landes Niedersachsen zu unterlaufen, die im VW-Gesetz verankert sind. (afp/red)
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85.000 E-Auto-Neuzulassungen im Juni dank Kaufprämie

Die staatliche Kaufprämie und auch die hohen Spritpreise haben einen neuen E-Auto-Boom ausgelöst. Im Juni wurden knapp 85.000 reine Elektroautos neu zugelassen, ein Plus von rund 78 Prozent im Vorjahresvergleich, wie das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) am Freitag mitteilte. Ihr Marktanteil betrug damit 28,4 Prozent.
Das sei der dritthöchste je gemessene Wert, erklärte das Beratungsunternehmen EY. Einschließlich der Plugin-Hybride lag der Marktanteil von Neuwagen mit Stecker bei rund 39 Prozent. „Fast vier von zehn Neuwagen fahren also ganz oder teilweise elektrisch.“
Auch insgesamt legten die Autoneuzulassungen im Juni stark zu: um fast 16 Prozent im Vorjahresvergleich auf knapp 297.000 Pkw. Das liege aber auch daran, dass der Juni in diesem Jahr zwei Arbeitstage mehr hatte, erklärte EY.
Die Neuzulassungen von Autos mit Benzinmotor schrumpften um 17 Prozent, die von Diesel-Pkw um rund fünf Prozent. Benziner hatten damit im Juni einen Marktanteil von 20,5 Prozent bei den Neuwagen, Diesel von rund elf Prozent.

Kaufprämie sorgt für Schub

Das Marktwachstum bei den E-Autos sei „in erster Linie steuerfinanziert“, betonte EY-Experte Constantin Gall. Das Budget für die staatliche Kaufprämie sei aber begrenzt, „angesichts knapper öffentlicher Kassen“ sei eine Verlängerung unwahrscheinlich. „Und wenn es keine staatliche Unterstützung mehr gibt, wird der E-Auto-Markt einbrechen, wie wir es schon früher erlebt haben.“
Die staatliche E-Auto-Förderung kann seit dem 19. Mai beantragt werden, gilt aber rückwirkend für seit dem 1. Januar zugelassene Autos. Die Förderung richtet sich vor allem an Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen und kann je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen 1500 bis 6000 Euro betragen. Bis 2029 stehen dafür drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erklärte, bislang seien knapp 73.000 Anträge registriert worden. Fast die Hälfte der Anträge stamme laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro.
Die Händler zeigten sich deutlich optimistischer: „Die Dynamik im Automobilhandel hat spürbar zugenommen. Die anfängliche Zurückhaltung vieler Kundinnen und Kunden gegenüber Elektromobilität ist einer wachsenden Offenheit und konkreten Kaufbereitschaft gewichen“, erklärte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Die Elektromobilität sei im Markt angekommen und entwickle sich zunehmend zu einem tragenden Segment des Neuwagengeschäfts.

Chinesische Hersteller holen auf

Deutsche E-Auto-Hersteller sind im Preissegment unterhalb von 25.000 Euro nicht vertreten, dort bieten laut EY vor allem chinesische Anbieter „vollwertige Elektrofahrzeuge“ an. Der Absatz chinesischer Autobauer wie BYD oder Leapmotor stieg im Juni demnach um 68 Prozent, der Absatz deutscher Autobauer um 15 Prozent.
Der Marktanteil der chinesischen Anbieter ist aber mit 7,2 Prozent im Juni immer noch recht klein. Der Absatz von Tesla vervierfachte sich im vergangenen Monat sogar – mit 7768 Autos lag der Marktanteil bei 2,6 Prozent. (afp/red)
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Bericht: VW will Partnerschaft für autonomes Fahren mit Bosch beenden

Der Volkswagen-Konzern will nach Informationen der „Bild“-Zeitung seine Partnerschaft für autonomes Fahren mit dem Zulieferer Bosch beenden. Die Zeitung berichtete am Sonntag unter Berufung auf „voneinander unabhängige Quellen“, dieser Schritt sei Teil des Konzernumbaus, der das Überleben des deutschen Autobauers sichern soll.
Die Allianz mit Bosch habe nach interner Einschätzung nicht den erwarteten Entwicklungsstand erreicht, berichtete die Zeitung weiter. „Interne Fachbereiche“ hielten die Technik aktuell nicht für wettbewerbsfähig. Insbesondere beim autonomen Fahren ohne Hände am Lenkrad auch in der Stadt (Level 2++) sehe Volkswagen eine erhebliche Lücke zur Konkurrenz.

Trotz Investitionen von 1,5 Milliarden Euro

Bosch und die VW-Software-Tochter CARIAD sollten ursprünglich gemeinsam den Baukasten für Fahrerassistenz und automatisiertes Fahren entwickeln. Die Allianz galt als Antwort auf die Konkurrenz durch den US-Autobauer Tesla und aus China. Die Reißleine würde jetzt gezogen, obwohl bereits 1,5 Milliarden Euro investiert worden seien, berichtete „Bild“ weiter.
Demnach will Volkswagen die Hardware und Software künftiger Systeme zukaufen und weiterenwickeln statt sie mit Bosch selbst aufzubauen.
Nach Informationen des „Manager Magazin“ soll der Konzernumbau bei Volkswagen mit einem noch stärkeren Stellenabbau als bisher geplant und Werkschließungen in Deutschland einhergehen. Unter Verweis auf Insider berichtete das Magazin von weltweit bis zu 100.000 geplanten Stellenstreichungen.
Der Konzern bestätigte die Zahlen am vergangenen Freitag nicht, sprach aber von „tiefgreifenden“ Veränderungen, die bevorstünden. (afp/red)
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Bericht: VW plant bis zu 100.000 Stellenstreichungen

Der Autokonzern Volkswagen will einem Medienbericht zufolge bis zu 100.000 Stellen streichen. In Deutschland sollen vier Werke geschlossen werden, wie das „Manager Magazin“ am Freitag unter Verweis auf Insider berichtete. Zudem plant VW-Chef Oliver Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen in ein neues Unternehmen auszugliedern.

Vier deutsche Werke betroffen

Dem Bericht zufolge ist der Jobabbau weltweit geplant. In Deutschland wären Werke in Hannover, Zwickau, Emden sowie das Audi-Werk in Neckarsulm betroffen. Der Konzern verspricht sich davon Milliarden-Einsparungen.
VW hatte 2025 einen Einbruch des Nettogewinns um fast die Hälfte verzeichnet und hatte deshalb in diesem Frühjahr bereits Stellenstreichungen bis 2030 im Umfang von 50.000 angekündigt.
Ende 2024 hatte der Konzern mit den Gewerkschaften einen Stellenabbau in Deutschland um 35.000 bis 2030 vereinbart, vor allem bei der Kernmarke VW.
Die Arbeitnehmervertreter des Autoherstellers kündigten angesichts des Medienberichts unmittelbar Widerstand an.
„Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen“, erklärten die IG-Metall-Chefin Christiane Benner, die VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo, und der Tarifverhandlungsführer der IG Metall bei VW, Thorsten Gröger, gemeinsam. „Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern.“ (afp/red)
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Digitale Dienste im Auto: Was viele Käufer über versteckte Folgekosten nicht wissen


In Kürze:

  • Viele digitale Autofunktionen sind nur befristet kostenlos und werden später kostenpflichtig.
  • Besonders Käufer junger Gebrauchtwagen sollten auf auslaufende Abonnements und Folgekosten achten.
  • Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Kosten, Datennutzung und Herstellerabhängigkeiten.

 
Fernzugriff per Smartphone, intelligente Ladeplanung für Elektroautos und Sprachassistenten mit Künstlicher Intelligenz. Moderne Fahrzeuge sind heute digitaler und stärker vernetzt als je zuvor. Die Hersteller bewerben diese Funktionen als Komfortgewinn und wichtigen Bestandteil des Fahrerlebnisses.
So preist etwa der Autohersteller BMW auf seiner Website die hauseigenen digitalen Lösungen wie folgt an:
„BMW ConnectedDrive bietet ein nahtloses Fahrerlebnis, indem es verschiedene digitale Dienste integriert. Diese vereinfachen das Fahrzeugmanagement und erhöhen den Komfort.“
Bei Mercedes-Benz klingt es so:
„Bringen Sie mehr Komfort und Leichtigkeit in Ihr Leben.“
Und VW bewirbt auf seiner Website die Software der ID.-Modelle wie folgt:
„Sie verbindet Navigation, Komfort, Sicherheit und digitale Extras zu einem intelligenten Fahrerlebnis, das Ihren Alltag leichter macht.“
Was viele Käufer allerdings nicht wissen: Zahlreiche dieser Dienste sind nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos verfügbar. Danach werden sie kostenpflichtig.
Damit etabliert sich in der Automobilbranche ein Geschäftsmodell, das Verbraucher bislang vorrangig aus der rein digitalen Welt kennen. Funktionen werden nicht mehr ausschließlich mit dem Kauf des Produkts erworben, sondern über laufende Abonnements finanziert. Für Autofahrer kann dies zusätzliche Kosten verursachen, die beim Kauf eines Fahrzeugs häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Auto wird zum digitalen Dienstleister

Noch vor wenigen Jahren beschränkten sich die digitalen Fähigkeiten eines Fahrzeugs weitgehend auf ein fest installiertes Navigationssystem oder eine Bluetooth-Verbindung zum Smartphone. Inzwischen sind viele Fahrzeuge dauerhaft mit dem Internet verbunden.
Über sogenannte Konnektivitätsdienste können Fahrer ihr Fahrzeug per App orten, Türen entriegeln, den Ladezustand eines Elektroautos überwachen oder die Klimaanlage aus der Ferne aktivieren. Navigationssysteme rufen aktuelle Verkehrsdaten ab, berechnen dynamisch neue Routen und schlagen bei Elektrofahrzeugen passende Ladestopps vor. Software-Updates werden teilweise direkt über das Mobilfunknetz eingespielt.
Für die Hersteller eröffnen digitale Dienste zusätzliche Einnahmequellen. Laut einer Studie des IBM Institute for Business Value erwarten Automobilunternehmen, dass bis 2035 mehr als die Hälfte ihrer Umsätze aus wiederkehrenden digitalen und softwarebasierten Diensten stammen wird.

Kostenlose Nutzung oft zeitlich begrenzt

Für Käufer entsteht dadurch eine neue Kostenkategorie. Viele Funktionen stehen zunächst kostenlos zur Verfügung, oftmals über die Dauer eines Leasingvertrags oder während der ersten Jahre nach dem Kauf. Anschließend werden für die erweiterten Dienste oft Gebühren fällig.
Die Laufzeiten und der Funktionsumfang unterscheiden sich zwischen den Herstellern teils erheblich. Während einige Anbieter bestimmte Dienste über viele Jahre kostenlos bereitstellen, begrenzen andere die Gratisphase auf wenige Monate.
Beispiele aus einer Herstellerbefragung des ADAC zeigen die Unterschiede:
  • BMW bietet „BMW Digital Premium“ zunächst drei Monate lang kostenlos an, anschließend werden 9,98 Euro pro Monat berechnet.
  • Audi verlangt nach drei kostenlosen Jahren je nach Paket zwischen 12,90 und 15,90 Euro monatlich.
  • Volkswagen stellt „VW Connect Plus“ für zwei Jahre kostenlos bereit. Danach fallen modellabhängige Gebühren an.
  • Škoda berechnet nach drei Jahren für „Škoda Connect“ 70 Euro pro Jahr.
  • Mercedes-Benz verlangt für digitale Dienste bis zu 329 Euro jährlich.
  • Tesla berechnet für seine „Premium-Konnektivität“ 9,99 Euro im Monat.
Daneben existieren Hersteller, die deutlich längere kostenlose Nutzungszeiträume anbieten. Kia gewährt derzeit sieben Jahre kostenlosen Zugang zu seinem Konnektivitätssystem. Andere Hersteller veröffentlichen die Preise für die Zeit nach Ablauf der Gratisphase erst kurz vor Vertragsende.

Mangelnde Transparenz erschwert den Vergleich

Genau hier sieht der ADAC eines der größten Probleme. Für Verbraucher ist oft nur schwer nachvollziehbar, welche Leistungen in welchem Paket enthalten sind, wie lange diese kostenlos verfügbar bleiben und welche Kosten anschließend entstehen.
Zudem unterscheiden sich die Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch beim Leistungsumfang. Während manche Hersteller Navigation, Fernzugriff und Onlinedienste in einem Paket bündeln, verteilen andere diese Funktionen auf mehrere Abonnements. Ein direkter Vergleich zwischen den Marken ist deshalb kaum möglich. Selbst Händler können häufig nicht verbindlich beantworten, welche Kosten nach mehreren Jahren entstehen werden.
Für Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei der Kaufentscheidung. Während Kraftstoffverbrauch, Versicherungskosten oder Wartungsintervalle regelmäßig berücksichtigt werden, bleiben digitale Folgekosten häufig unberücksichtigt.

Junge Gebrauchtwagen als besondere Herausforderung

Besonders relevant wird das Thema bei jungen Gebrauchtwagen. Viele kostenlose Nutzungszeiträume digitaler Dienste laufen nach zwei, drei oder vier Jahren aus, also häufig in einem Zeitraum, in dem Fahrzeuge erstmals den Besitzer wechseln.
Im schlimmsten Fall verliert der neue Besitzer wenige Monate nach dem Kauf den Zugriff auf Funktionen, die bei der Besichtigung des Fahrzeugs noch verfügbar waren. Dazu können Navigationsdienste, Fernzugriff per Smartphone oder spezielle Onlinefunktionen gehören.
Der ADAC rät deshalb dazu, beim Gebrauchtwagenkauf den Status der digitalen Dienste zu prüfen. Käufer sollten sich zeigen lassen, welche Abonnements aktiv sind, wann diese enden und welche Kosten anschließend entstehen. Idealerweise werden diese Informationen im Kaufvertrag dokumentiert.

Drittanbieter-Apps als Alternative

Wer auf Herstellerabonnements für digitale Dienste verzichten möchte, findet zunehmend Alternativen. Nahezu alle aktuellen Fahrzeuge unterstützen Android Auto oder Apple CarPlay. Dadurch lassen sich Smartphone-Anwendungen direkt auf dem Fahrzeugbildschirm nutzen.
Für die Navigation bieten Dienste wie Google Maps oder Apple Karten bereits einen großen Teil der Funktionen, die auch herstellereigene Systeme bereitstellen.
Speziell für Elektrofahrzeuge haben sich darüber hinaus Anwendungen wie ABRP (A Better Route Planner), Pump oder Cariqa etabliert. Sie bieten teilweise sogar umfangreichere Funktionen als die Systeme der Fahrzeughersteller. Allerdings arbeiten auch viele dieser Anwendungen mit kostenpflichtigen Premiummodellen.

Daten als zweite Währung

Neben den Kosten verweisen Verbraucherschützer auf einen weiteren Aspekt der zunehmenden Fahrzeugvernetzung: die Erfassung und Verarbeitung großer Datenmengen. Mit der Vernetzung würden „immer mehr Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Trendbericht zum „Auto der Zukunft“.
Dazu zählen sowohl technische Fahrzeugdaten als auch Informationen über Fahrverhalten, Fahrzeugstandorte und die Fahrzeugumgebung. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von „Datensammlern auf vier Rädern“.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wächst damit auch die Zahl der Akteure, die Interesse an diesen Daten haben. Fahrzeughersteller nutzen sie unter anderem für Wartung, Fehlerdiagnosen und die Weiterentwicklung ihrer Fahrzeuge. Weiterhin können Fahrzeugdaten auch für Marketingzwecke eingesetzt werden, um Kunden besser zu verstehen und neue Dienstleistungen anzubieten.
Gleichzeitig sind Fahrzeugdaten auch für andere Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse. Anbieter von Navigations-, Such- oder App-Diensten greifen auf entsprechende Informationen zurück, um ihre Angebote bereitzustellen. Versicherer wiederum nutzen Fahrzeug- und Fahrdaten bereits heute für sogenannte Telematik-Tarife, bei denen das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einfließt.
Die Verbraucherzentrale verweist zudem darauf, dass sich auch Werbeunternehmen sowie staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden für bestimmte Fahrzeugdaten interessieren könnten.

Forderungen an die Autohersteller

Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Gefahr, dass Verbraucher bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge nicht ausreichend nachvollziehen können, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Betroffene über Zweck, Empfänger und Umfang der Datenerhebung „transparent und in allgemein verständlicher Form“ informiert werden müssten. Zugleich müsse eine Einwilligung auf einer „freien Entscheidung der betroffenen Verbraucher beruhen“, damit Nutzer tatsächlich entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Der ADAC fordert von den Herstellern mehr Transparenz und einfachere Tarifstrukturen bei Konnektivitätsdiensten. Preise und Leistungsumfänge müssten öffentlich zugänglich sein und dürften nicht erst nach Registrierung oder Eingabe der Fahrgestellnummer sichtbar werden.
Zudem spricht sich der Automobilklub dafür aus, sicherheitsrelevante Basisdienste dauerhaft kostenlos bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Software- und Sicherheitsupdates, die für den sicheren Betrieb eines Fahrzeugs notwendig sind.
Ferner sollten digitale Dienste beim Fahrzeugverkauf übertragbar sein, um Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu vermeiden.

Die Gefahr der digitalen Abhängigkeit

Als weiteres Risiko nennt die Verbraucherzentrale sogenannte Lock-in-Effekte. Gemeint sind Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Plattformen, die einen Wechsel erschweren könnten. Die Verbraucherschützer verweisen etwa auf Situationen, in denen fahrzeuginterne Systeme nur mit bestimmten Betriebssystemen oder Diensten kompatibel sind. Verbraucher würden dadurch stärker an einen Anbieter gebunden.
Als Gegenmittel nennt die Verbraucherzentrale die „Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität“. Daten und Anwendungen sollten möglichst nicht hersteller- oder plattformgebunden sein, sondern auf andere Systeme übertragbar bleiben.
Nur so sei ein effizienter Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Herstellern und Anbietern möglich. Gleichzeitig werfen die Autoren die Frage auf, welche Lösungen Hersteller anbieten werden, um die weitere Nutzung von Diensten sowie den Datenschutz auch dann sicherzustellen, wenn Anbieter ihre Angebote einstellen oder vom Markt verschwinden.
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ADAC rechnet wegen Ferienbeginn in drei Bundesländern mit Reisewelle und Staus

Wegen des Ferienbeginns in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland rechnet der ADAC am kommenden Wochenende mit einer ersten großen Sommerreisewelle. Auf vielen Autobahnen sei mit deutlich mehr Verkehr und längeren Staus zu rechnen, teilte der Automobilclub in München am Montag mit. Zusätzlich beginnen auch in mehreren europäischen Nachbarländern die Sommerferien, etwa in Teilen der Schweiz, in Polen und Dänemark.
Zu den besonders belasteten Staustrecken gehören die klassischen Reiserouten in Richtung Süden sowie die Strecken zur Nord- und Ostsee. Bereits ab Freitagmittag sei dort mit starkem Reiseverkehr zu rechnen. Am Samstag komme zusätzlicher Ausflugsverkehr in die Naherholungsgebiete hinzu, während am Samstag- und Sonntagabend verstärkt Rückreisewellen einsetzen dürften.
Auf Mitglieder des ADAC kommen zum Jahreswechsel höhere Beiträge zu. (Symbolbild)

Der ADAC. (Symbolbild)

Foto: Martin Schutt/dpa

Baustellen und Auslandverkehr

Belastungen ergeben sich laut ADAC auch durch bundesweit mehr als tausend Autobahnbaustellen. Dort sei vermehrt mit stockendem Verkehr und Staus zu rechnen.
Auch auf den wichtigen Urlaubsrouten im Ausland sei Geduld gefragt. Besonders gefährdet sind demnach unter anderem die Problemstrecken Tauern-, Fernpass-, Inntal-, Brenner- und Gotthardroute.
In Norwegen, Schweden und Finnland laufen die Sommerferien zudem bereits. Dies erhöhe den Reiseverkehr auf den internationalen Urlaubsrouten zusätzlich. (afp/red)
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EU-Beschluss: Strengere Recycling-Vorgaben für die Autoindustrie

EU beschließt Gesetz für leichtere AutoreparaturenAutos sollen in der Europäischen Union künftig leichter in ihre Einzelteile zerlegt und so repariert oder recycelt werden.
Das Europaparlament beschloss am Donnerstag, den 18. Juni, in Straßburg, dass Autobauer ihre Fahrzeuge künftig so bauen müssen, dass einzelne Teile leichter ausgebaut und ersetzt werden können.

Strengere Schrottauflagen und Recycling-Quoten

Das Gesetz verschärft außerdem die Auflagen für die Entsorgung von Schrottautos. Es sieht einen Mindestanteil für recyceltes Plastik in Neuwagen vor, der in den kommenden Jahren schrittweise auf bis zu ein Viertel steigen soll.
Die Regelung gilt auch für Lastwagen, Motorräder und Spezialfahrzeuge und soll die europäische Recycling-Industrie ankurbeln. Zudem prüft die EU-Kommission, ob sie in Zukunft ähnliche Vorgaben für Stahl, Aluminium und andere Rohstoffe macht.

Verbot von Schrottauto-Exporten

Das Gesetz legt Kriterien fest, wann ein Auto Schrott ist und nicht mehr als Gebrauchtwagen weiterverkauft werden darf. Der Export solcher Schrottautos ist verboten, damit sie nicht illegal außerhalb der EU entsorgt werden.

Kosten der Demontage und Kartellstrafen

Für die Demontage müssen schon jetzt die Hersteller zahlen, dieses Prinzip bleibt gleich. In der Vergangenheit hielten sich zahlreiche Autobauer nicht an diese Regelung und sprachen untereinander ab, den Demontagebetrieben nichts zu zahlen.
Im vergangenen Jahr verhängte die EU-Kommission deshalb eine Kartellstrafe gegen 15 Hersteller.

Letzter Schritt zur Umsetzung

Der Rat der 27 EU-Länder muss den Parlamentsbeschluss vom Donnerstag noch absegnen, dies gilt aber als Formalie. (afp/red)
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Verbrenner-Aus: Sieben EU-Länder wollen „ehrgeizigen Kurs“ bei E-Autos halten

Vor dem Hintergrund deutscher Forderungen zu weiteren Lockerungen beim Verbrenner-Aus haben sieben EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, einen „ehrgeizigen Kurs“ zugunsten von Elektroautos beizubehalten.
Eine „Beeinträchtigung der Integrität und der Vorhersehbarkeit“ des CO2-Reduktionsgesetzes im Automobilsektor wäre ein „strategischer Fehler“, erklärten Frankreich, Spanien, Portugal, die Niederlande, Luxemburg und Schweden in einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.
Die aktuelle Energiekrise zeige „ganz deutlich, dass die Verringerung der europäischen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen eine absolute Notwendigkeit ist“, betonten die Unterzeichnerländer unter Verweis auf die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs.
Spielräume für Hersteller bei den CO₂-Zielen müssten „streng begrenzt“ bleiben, um den „bereits laufenden industriellen Wandel“ zur Elektrifizierung nicht zu verlangsamen, heißt es in dem Schreiben.
Auf Druck Deutschlands hatte die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, auf das Verkaufsverbot für neue Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verzichten, um der Industrie mehr Flexibilität zu verschaffen. Stattdessen müssen die Hersteller ihre CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 90 Prozent senken und die verbleibenden zehn Prozent Emissionen ausgleichen.
Sollten Deutschland oder auch Italien über den Vorschlag der Kommission hinausgehen wollen, könnten die sieben Unterzeichnerstaaten eine Sperrminorität im Rat der EU-Länder bilden. „Wir sind genug, um den Text zu verzögern“ oder gar „zu blockieren“, warnte das Büro der französischen Umweltministerin Monique Barbut, von der die Initiative für das Schreiben ausgeht.
(afp/red)