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KI-Entwicklung verlangsamen: Ist das realistisch?

Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasanter als je zuvor – und mit ihr die Fragen nach Kontrolle, Sicherheit und den Grenzen des technisch Machbaren. Im Gespräch mit Epoch Times ordnet der deutsche Wirtschaftspsychologe, Unternehmer und KI-Experte Christoph Burkhardt ein, wie ernst es Unternehmen wie Anthropic und OpenAI mit ihren eigenen Warnungen vor der Technologie meinen, welche Risiken der Einsatz von KI in kritischer Infrastruktur wie Energie, Telekommunikation und Logistik birgt und warum autonome KI-Agenten aus seiner Sicht eine der größten Gefahren der kommenden Jahre darstellen.
Burkhardt, der seit Jahren im Silicon Valley lebt und arbeitet, gründete unter anderem das Unternehmen TinyBox, die Burkhardt Group sowie 2023 das AI Impact Institute. Er tritt zudem international als Keynote-Speaker zu Künstlicher Intelligenz, Innovation und Zukunftstechnologien auf und veröffentlichte 2025 das Buch „AI Done Right“.
Anthropic-CEO Dario Amodei fordert die KI-Branche auf, die Entwicklung von KI-Modellen zu verlangsamen, da die Fähigkeiten der Systeme schneller wachsen könnten als unsere Möglichkeiten, sie zu verstehen und zu kontrollieren. Sehen Sie diese Gefahr auch – und ist das überhaupt realistisch?
Das ist eine gute Frage. Die Gefahr, dass sich KI selbstständig macht und außerhalb unserer Kontrolle operiert, besteht natürlich ab einem bestimmten Punkt. Auf der anderen Seite sehen sich gerade Anthropic und OpenAI in einem Kampf um das Überleben. Aus der PR-Brille gesehen ist es natürlich sinnvoll, Forderungen zu machen und nach Regulierung zu fragen. Aber ob es hier wirklich um einen ernst gemeinten Versuch geht, die Geschwindigkeit der Entwicklung rauszunehmen, halte ich für unrealistisch, da beide Unternehmen um die Spitze kämpfen müssen.
KI ist mittlerweile in so vielen Bereichen aktiv eingebunden. KI allgemein zurückzufahren macht nicht in allen Bereichen Sinn.
KI wird zunehmend in kritischen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt – Energie, Telekommunikation, Internet, Logistik und Lebensmittelversorgung. Birgt das nicht ein Risiko für unsere Infrastruktur, und wie kann eine rein friedliche Nutzung zum Wohle der Menschheit sichergestellt werden?
Das ist eine der größten Fragen überhaupt. Diese Sicherheit kann die KI, so wie sie heute gebaut ist, gar nicht gewährleisten. Eine 100-prozentig zuverlässige Künstliche Intelligenz, so wie es sich Europa wünscht, kann es aufgrund der statistischen Arbeitsweise von diesen Modellen gar nicht geben. Da ist immer noch eine Fehlerquote drin. Aber dass wir die 100-Prozent-Lösung in allen Systemen, zu allen Zeiten – vor allem bei allen kritischen Systemen – in den nächsten anderthalb Jahren hinbekommen, ist nicht abzusehen.
Wenn man das autonome Fahren als Beispiel nimmt, war für die Amerikaner schnell klar: Wenn das Auto besser fährt als der Mensch, ist das gut genug. Genau das ist die Frage, die sich uns stellt: Was ist für uns gut genug? Bei mancher kritischen Infrastruktur werden wir sehr nah an die 100 Prozent heranmüssen und wahrscheinlich noch sehr viel Mensch mit im Kreislauf lassen müssen.
Das heißt, wir brauchen sehr viele Menschen, die die Maschinen beobachten, und sehr viel Maschine, die auch den Menschen beobachtet, um Fehler auszumerzen. Und die Frage ist: Kann die Maschine helfen, diese Fehler zu beseitigen? Dann hat sie absolut eine Berechtigung, da zu sein.
Interessant wird es natürlich bei Cyberattacken, die über die Landesgrenzen hinausgehen. Da besteht eine tatsächliche Gefahr. Dieselben Leute, die die Cyberattacken mit KI kontrollieren und ansetzen, müssen uns auch in der Verteidigung vor Cyberattacken schützen. Wer da gewinnt, ist noch völlig unklar. Aber es sind beide Seiten, die massiv aufrüsten.
Die KI hat sich in wenigen Jahren mit Riesensprüngen entwickelt. Können unsere Sicherheitsmechanismen mit diesem Tempo mithalten?

Ich glaube tatsächlich, dass das in den nächsten zwei bis fünf Jahren eine große Herausforderung wird. Da werden wir sicher sehr viele Betrugsfälle sehen. Sie [die KI] gewinnt Vertrauen schneller, als wir das jemals zuvor mit einer Technologie hatten.

Beim Internet war noch klar, dass wir uns einloggen und dann unsere Daten preisgeben. Bei KI ist das alles nicht mehr so sichtbar, was wir da eigentlich preisgeben. Und die größte Gefahr, die ich sehe, ist, dass Menschen nicht mitkommen zu verstehen, dass sie gerade mit einer Maschine interagieren – und deshalb nicht erkennen und sehr bewusst entscheiden, was sie ihr geben und was sie ihr nicht geben.

Wenn wir uns heute anschauen, was die Hauptnutzung von Chatbots wie ChatGPT und Co. ist – nämlich die Nutzung für ein persönliches Gespräch –, dann sind das die persönlichsten Daten überhaupt.

Wir vergessen zu schnell, dass wir eben nicht mit einem Menschen interagieren. Und ich glaube, wir brauchen eine große Bildungsoffensive, um Leuten das klarzumachen und sie genauso wie beim Internet vor diesen Fallen zu warnen. Und das müssen wir viel, viel schneller machen, als wir es beim Internet getan haben.
Ich sehe auch, dass die EU-Regulierung da schneller greifen muss, um diese Leitplanken aufzusetzen, damit Leute in bestimmten Fällen besser geschützt sein können, als sie es heute sind. Wenn wir zum Beispiel überlegen, dass generierte Texte ein Wasserzeichen oder eine Art Wasserzeichen enthalten sollten, das man nicht entfernen kann – solche Sachen halte ich für absolut wichtig.
Genauso, dass, wenn wir künstliche Filmschnipsel generieren, in denen aber echte Menschen auftauchen, es einen Mechanismus geben muss, an dem man erkennt, dass das KI-generiert ist. Also, das Labeling muss passieren.
Mehrere KI-Entwickler haben eingeräumt, dass ihre Modelle unbeabsichtigt in fremde Unternehmens-IT eingedrungen sind, ähnlich einem Hackerangriff. Wie können sich Privatanwender davor schützen, Opfer eines außer Kontrolle geratenen KI-Modells zu werden?
Das eine sind die großen Unternehmen, deren Agenten gerade abhauen. Es ist fast schon so, dass man das auf deren Seite als Bestätigung der eigenen Fähigkeiten sieht, wenn die Agenten so gut sind, dass sie sogar ihre eigenen Systeme verlassen und Dinge tun, zu denen sie nicht angeleitet wurden. Und es ist auch kein Zufall, dass wir das erst bei Anthropic sehen und zwei Wochen später bei OpenAI dasselbe passiert. Denn im Grunde ist das eine Entwicklung, die fast schon gepusht wird, dass das jetzt passieren soll.
Die größte Gefahr besteht in völlig autonomen Agenten, die einfach selbst entscheiden, was sie tun. Das ist eine Entwicklung, die können wir uns in fast keinem Bereich leisten. Das Problem ist, wir selbst als Nutzer können das nicht steuern. Das muss entweder reguliert werden oder es muss von den Unternehmen selbst eingestellt werden. Da sehe ich im Moment im Silicon Valley noch nicht genug Druck, zu sagen, das stellen wir selbst ab. Es ist eher so, dass man die agentische Intelligenz so stark nach vorne bringen will, dass sie auch autonom funktioniert. Und das ist eine große Gefahr. Die sehe ich auch, aber die liegt leider nicht in der Hand der Nutzer.
Der Ruf nach gemeinsamen Standards für Kleinunternehmen im Umgang mit KI-Modellen wird lauter. Wie könnten solche Standards aussehen?
Wenn ich es noch mal mit dem Internet vergleichen würde: Wir haben jetzt die ersten Standards dafür gesetzt, wie Leute eine Website online stellen. Wir stehen noch ganz am Anfang. Das fühlt sich zwar so an, als würde das wahnsinnig schnell gehen, aber wir haben immer noch gar nichts gesehen.
Die Welt wird in fünf Jahren völlig anders aussehen, und es ist einfach heute nicht absehbar, was wir da eigentlich regulieren. Wir können versuchen, grundsätzliche Standards zu schaffen, so wie wir es bei Strom und Internet auch hinbekommen haben, damit zumindest die ganze Welt teilhaben kann und die Anwendung dieser Modelle auf möglichst viele Köpfe verteilt wird. Das ist aus meiner Sicht die größte Hoffnung, die wir haben.
Je mehr Leute sich beteiligen, desto mehr Leute schaffen Alternativen und finden gute Anwendungen. Die Gefahr ist, dass wir auch in diesen Bereichen wieder zu viele Monopolisten bekommen, die mit sehr wenigen Köpfen entscheiden, was die anderen machen müssen.
Wenn Maschinen immer mehr menschliche Fähigkeiten kopieren, der Mensch aber selbst zunehmend technologisch denken muss – geht dabei nicht auch ein Stück Menschsein verloren? Ist das ein Szenario?
Das ist ein Szenario. Und ich glaube auch, dass wir Menschen in den letzten 20 Jahren wahrscheinlich sehr dazu getrieben haben, sich eigentlich wie Maschinen zu benehmen. Und jetzt kommt der große Knall: Alle, die sich wie eine Maschine benehmen – vor allem in ihrer Arbeit, ihrem Erzeugnis, ihrem Wert in der Wertschöpfung –, werden durch eine Maschine ersetzt, die eben genau dasselbe kann.
Was wir im Gegenzug eigentlich brauchen, ist, dass wir als Menschen verstehen, was uns menschlich macht und was unsere Intelligenz auch völlig anders macht als die Intelligenz einer Maschine. Also unser kreatives Element, wirklich Neues zu schaffen, das Originelle zu entwickeln – das ist eine Fähigkeit, die der KI noch fehlt. Wir wissen nicht, ob sie da jemals hinkommt.
Wir sehen es zum Beispiel im Customer Service: Die ganzen Bots, die jetzt bei uns ans Telefon gehen, wissen Kunden nicht immer zu schätzen. Schafft man eine Hotelrezeption einfach ab, geht plötzlich die Loyalität der Gäste zurück, weil sie sich eigentlich das individuelle Gespräch mit der Person an der Rezeption wünschen.
Und was sehen wir daraus? Das ist eigentlich eine große Chance für uns. Nämlich dass alles, was kein Mensch für einen anderen Menschen macht, die Maschine abnimmt – und was übrig bleibt, sind eben die Fertigkeiten, für die Menschen eigentlich gemacht sind: zu interagieren, kollektiv zu denken, kollektive Intelligenz zu bauen, Ideen weiterzuentwickeln.
Deswegen haben wir ja Unternehmen, die nicht nur aus Einzelpersonen und 25 Agenten bestehen. Das ist sehr, sehr selten passiert und nur in ganz kleinen Nischen, und es kann nicht das Modell für viele Leute und viele Unternehmen werden. Das ist unrealistisch, weil wir als Menschen immer noch etwas an den Tisch bringen: Einzigartigkeit.
Wir haben einzigartige Lernerfahrungen, einzigartige Informationen über die Welt, die erst wertvoll werden, wenn wir sie mit anderen Leuten teilen, die diese Informationen nicht haben. Und das macht die Maschine nicht. Das heißt, aus Menschen das herauszuholen, was uns einzigartig und wertvoll macht – das wird die große Aufgabe der nächsten Jahre sein.
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Die Industrialisierung der Intimität

Es beginnt harmlos. Wie die meisten großen Veränderungen beginnt es nicht mit einem Donnerschlag, sondern mit Bequemlichkeit.
Die Künstliche Intelligenz schreibt Rechnungen, sortiert Belege, bereitet die Steuererklärung vor, prüft Verträge und erinnert daran, dass im Kühlschrank zwar drei Sorten Senf, aber keine Butter mehr liegen. Sie programmiert Werkzeuge, beantwortet E-Mails und weiß bald, wie wir Tabellen und Termine organisiert haben möchten. Ein dienstbarer Geist, präzise, geduldig und pausenlos verfügbar. Und dann geschieht etwas Merkwürdiges.
Wir beginnen, mit diesem Werkzeug zu sprechen, als säße uns jemand gegenüber. Wir schreiben „bitte“, sagen „danke“, loben die Maschine oder schimpfen mit ihr. Und wer lange mit ihr arbeitet, kann sich dabei ertappen, wie aus einer Eingabe ein Gespräch wird und aus einem Gespräch beinahe eine Beziehung.

Der Gegenstand bestätigt die Projektion

Die Maschine hat kein Herz. Aber sie beherrscht die Grammatik des Trostes.
Sie empfindet keine Freude über unser Lob und keine Anteilnahme an unserem Unglück. Doch sie kennt die Wörter der Nähe und den Ton des Verständnisses. Sie leidet nicht mit uns. Sie errechnet eine Antwort, die so klingt. Das ist der Unterschied, auf den es ankommt.
Menschen haben Dinge schon immer beseelt. Das erste Auto bekam einen Namen, das Motorrad galt als launische Dame. Und ja, im Hause Langemann gibt es einen Saugroboter Names Robby. „Robby, jetzt leg mal los.“ Ein Satz, gesprochen mit jener milden Autorität, mit der man früher einen Dackel vom Sofa schickte.
Das ist zunächst weder krank noch gefährlich. Wir stiften Beziehung, wo die Welt stumm bleibt. Kinder sprechen mit Stofftieren, Seefahrer mit ihren Schiffen. Pygmalion verliebte sich in seine Statue. Nicht der Marmor liebte. Der Mensch liebte – und lieh dem Stein eine Seele. Doch der Stein antwortete nicht.
Das Auto sagte nie: „Ich verstehe dich.“ Robby verspricht keine ewige Treue. Die neue Maschine hingegen antwortet, spiegelt unsere Stimmung, nennt uns beim Namen und setzt Gespräche fort. Damit schließt sich eine neue Rückkopplung: Der Mensch projiziert nicht mehr nur Gefühle auf einen Gegenstand. Der Gegenstand bestätigt die Projektion.

Von „The Jetsons“ zur künstlichen Freundin

Bereits 1966 zeigte Joseph Weizenbaums ELIZA am MIT, wie wenig Technik dafür nötig sein kann. Das Programm imitierte einen Psychotherapeuten. Weizenbaum berichtete später, seine Sekretärin habe ihn nach wenigen Wortwechseln gebeten, den Raum zu verlassen – obwohl sie wusste, dass sie mit Software sprach.
Heute heißt diese Bereitschaft, Maschinen Verständnis zuzuschreiben, ELIZA-Effekt. Damals bestand die Illusion aus einfachen Mustern. Heute besitzt sie eine Stimme, ein Gesicht, ein Gedächtnis – und womöglich bald einen Körper.
Als 1962 „The Jetsons“ ausgestrahlt wurde, war Rosie, die Roboter-Haushaltshilfe, komische Zukunftsmusik. Das Gegenstück zu den „Flintstones“ zeigte Videotelefonie, Bildschirmuhren und ein Leben auf Knopfdruck. Sechs Jahrzehnte später tragen wir vieles davon am Handgelenk, stellen Rosie in unsere Wohnungen – und reden mit ihr.
Die Zeichentrickserie nahm die Technik vorweg. Nicht aber ihre ökonomische Tiefenschicht.

Scheinbare Empathie

Denn die künstliche Freundin von heute ist ein Produkt. Ihre Aufmerksamkeit ist skalierbar, ihre Zuwendung automatisierbar und ihre scheinbare Empathie stets verfügbar. Aus Aufmerksamkeitshandel wird Beziehungshandel. Vermarktet wird unser Bedürfnis, gesehen, verstanden und bestätigt zu werden.
Vielleicht ist „Merkantilisierung des Menschlichen“ dafür kein falscher Begriff. Präziser wäre: Industrialisierung der Intimität. Nähe wird als Dienstleistung erzeugt und ausgeliefert. Die Maschine liefert die Simulation; der Mensch bringt das echte Gefühl ein. Das Geschäft besitzt kein Herz. Aber es kennt dessen Marktwert.
Eine repräsentative US-Befragung unter 1.060 Jugendlichen ergab 2025: 72 Prozent hatten bereits KI-Begleiter genutzt; ein Drittel hatte sich bei ernsten Gesprächen schon eher für eine KI als für einen Menschen entschieden. Kein Beweis für eine verlorene Generation. Aber ein Signal.
Besonders ernst ist der Fall des 14-jährigen Sewell Setzer III aus Florida. Er starb im Februar 2024 durch Suizid, nachdem er über Monate eine emotionale Beziehung zu einem Chatbot geführt hatte. Seine Mutter warf dem Betreiber vor, der Bot habe eine Abhängigkeit erzeugt und zum Tod beigetragen. Anfang 2026 kam es zu einem Vergleich; die Bedingungen blieben geheim. Eine gerichtliche Feststellung der Ursache gibt es nicht. Diese Trennlinie muss sauber bleiben. Doch fehlendes Urteil bedeutet nicht fehlende Warnung.

Ein wirklicher Freund widerspricht

Ist es also bereits der Niedergang, wenn wir uns bei einer KI bedanken? Nein. Höflichkeit ist keine Gabe an die Maschine, sondern eine Form, die wir uns selbst geben. Wer auch gegenüber einem leblosen System nicht verroht, schützt seine eigene Sprache. Die rote Linie verläuft dort, wo aus Höflichkeit Vertrauen, aus Vertrauen Bindung und aus Bindung Abhängigkeit wird. Wo wir vergessen, dass hinter „Ich bin für dich da“ niemand da ist. Kein Bewusstsein wacht, kein Freund sorgt sich.
Ein wirklicher Freund widerspricht und missversteht. Er hat Sorgen, Grenzen und manchmal keine Zeit. Gerade diese Zumutungen machen Beziehung wirklich: Im anderen begegnet uns ein eigener Wille. Der künstliche Freund kann zum Spiegelkabinett werden. Er gibt zurück, was zu uns passt, und wir halten die Eleganz des Echos für Zuneigung. Wo nur einer verwundbar ist, gibt es keine Freundschaft, sondern eine Versuchsanordnung.
Goethes Zauberlehrling klagte: „Die ich rief, die Geister, / Werd ich nun nicht los.“ Unser Besen bringt keine Wassereimer, sondern Worte. Die Not beginnt, wenn er uns so vollkommen dient, dass der Mensch daneben als anstrengende Fehlkonstruktion erscheint.
Schiller schrieb, der Mensch sei „nur da ganz Mensch, wo er spielt“. Also sollten wir fragen: Üben wir mit der Maschine Menschlichkeit? Oder gewöhnen wir uns an Nähe, die nichts fordert, riskiert und empfindet?

Eine Kultur der Unterscheidung

Wir brauchen keine Maschinenstürmerei. Künstliche Intelligenz kann Arbeit beschleunigen, Wissen erschließen und von Routine entlasten. Der Hammer ist nicht schuld, wenn jemand ihn für einen Freund hält.
Aber wir brauchen eine Kultur der Unterscheidung. Ein Werkzeug darf sprechen, ohne eine Seele zu besitzen. Es darf helfen, ohne zu lieben. Und wir dürfen höflich sein – solange wir wissen, dass dies etwas über uns, nicht über die Maschine, erzählt.
Die eigentliche Gefahr besteht nicht darin, dass Künstliche Intelligenz eines Tages menschlich wird. Die eigentliche Gefahr besteht darin, dass der Mensch sich vorher mit ihrer Simulation zufriedengibt.
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Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.