Categories
ausland gesellschaft ticker

US-Justizministerium: Bundesstaaten müssen illegale Einwanderer melden


In Kürze:

  • Die US-Bundesstaaten müssen unerlaubt im Land lebende Personen an das Heimatschutzministerium melden.
  • Bei Missachtung droht den Bundesstaaten der Entzug von Milliarden Fördergeldern aus Sozialprogrammen.
  • Die Neuregelung ersetzt eine Rechtsauffassung aus dem Jahr 1998.

 
Die US-amerikanischen Bundesstaaten müssen den US-Bundesbehörden ihnen bekannte unerlaubt eingewanderte Personen melden, wenn diese bestimmte staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das teilte das US-Justizministerium am Mittwoch, 2. September, mit.
Das Ministerium hebt damit eine Rechtsauffassung aus dem Jahr 1998 auf.
Es stellt klar: Nach einem Sozialreformgesetz von 1996 sind alle Behörden der Bundesstaaten verpflichtet, Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus an das Heimatschutzministerium (DHS) zu melden.

Finanzielle Konsequenzen bei Missachtung

Verweigern die Bundesstaaten die Meldung, riskieren sie den Verlust von Geldern aus den Sozialprogrammen TANF und SSI. Das geht aus einer Stellungnahme des Ministeriums vom 1. September hervor.
„Der Kongress hat diese Verpflichtung eindeutig formuliert“, sagte T. Elliot Gaiser, stellvertretender Justizminister in der Rechtsabteilung des Ministeriums. „Wenn sich ein Bundesstaat dafür entscheidet, an TANF teilzunehmen, akzeptiert er damit auch die Verpflichtung, sich unerlaubt in den USA aufhaltende Personen zu melden.“
Bundesstaaten, die DHS nicht über Personen informieren, die keinen legalen Status haben, aber versuchen, Sozialleistungen zu beantragen, förderten damit unerlaubte Einwanderung und entzogen US-Bürgern Steuergelder, sagte Gaiser in einer Stellungnahme.

Neuinterpretation eines Gesetzes aus dem Jahr 1996

Die alte Auslegung des 1996-Gesetztes, des „Personal Responsibility and Work Opportunity Reconciliation Act“, stammte noch aus der Clinton-Ära und wurde nun aufgehoben. Bisher galt die Meldepflicht gegenüber den Einwanderungsbehörden nur für diejenigen staatlichen Stellen, die auch die Sozialprogramme verwalteten.
„Wir gelangten zu dieser Auffassung, indem wir die Definition des Begriffs ‚Bundesstaat‘ im Gesetz von 1996 außer Acht ließen und dem Begriff innerhalb derselben gesetzlichen Bestimmung unterschiedliche Bedeutungen gaben“, gab die Rechtsabteilung in ihrer neuen Stellungnahme bekannt.
Nach Angaben des Justizministeriums nehmen alle 50 Bundesstaaten, der District of Columbia und mehrere US-Territorien an den TANF- und SSI-Programmen teil.
Mittel allein für das TANF-Programm belaufen sich auf mehr als 16,4 Milliarden US-Dollar (14,10 Milliarden Euro). Es dient dazu, Familien mit Kindern aus einkommensschwachen Verhältnissen zu unterstützen.
SSI gewährt Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, die über kein oder nur ein geringes Einkommen bzw. Vermögen verfügen, monatliche Zahlungen.

Durchsetzung von Bundesrecht

Joshua Craddock, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung und Verfasser der neuen Rechtsauffassung, sagte, diese führe keine neuen Pflichten für die Bundesstaaten ein.
Sie stelle lediglich die ursprüngliche Bedeutung des Gesetzes von 1996 wieder her, das alle staatlichen Behörden bei der Weitergabe von Informationen über ihnen bekannte unerlaubt eingewanderte Personen an DHS an Bundesrecht binde.
„Bundesstaaten, die TANF-Mittel erhalten, müssen sich an Bundesrecht halten. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich des Verlusts von Programmmitteln“, sagte Craddock in der Stellungnahme.
Das DOJ stellte klar, dass die neue Rechtsauffassung nur für die Zukunft gelte. Die Bundesstaaten müssten nicht mit rückwirkenden Strafen rechnen. Auch bereits bestehende Vereinbarungen über Sozialhilfemittel blieben unverändert, da sie auf Basis der alten Auslegung von 1998 geschlossen wurden.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „States Must Report Illegal Immigrants to Feds or Risk Losing Federal Welfare Funding: DOJ“ (redaktionelle Bearbeitung: vm)
Categories
ausland

Spanien erhält 900.000 Anträge auf Legalisierung von Zuwanderern


In Kürze:

  • Rund 900.000 Menschen haben eine Legalisierung ihres Aufenthalts in Spanien beantragt.
  • Die Regelung ermöglicht zunächst einen einjährigen legalen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsanspruch.
  • Die spanische Regierung will Schwarzarbeit eindämmen und zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen.
  • Opposition und EU-Kommission kritisieren mögliche Anreize für weitere unerlaubte Migration.

 
Die Amnestieregelung der Regierung für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien hat zu knapp doppelt so vielen Anträgen geführt wie ursprünglich angenommen. Wie das Migrationsministerium gegenüber der spanischen Zeitung „El País“ bestätigte, sind etwa 900.000 Anträge auf Legalisierung des Aufenthaltsstatus eingegangen.
Bisher haben die zuständigen Behörden 360.000 Anträge genehmigt, seit der Beschluss Anfang April in Kraft getreten war. Bis zum 30. Juni haben unerlaubt in Spanien befindliche Einwanderer noch die Möglichkeit, von dieser Option Gebrauch zu machen. Ursprünglich hatte die Regierung in Madrid mit bis zu 500.000 Anträgen gerechnet.

Antragsteller müssen zum Ende des Vorjahres fünf Monate in Spanien gewesen sein

Die Amnestieregelung gewährt noch kein dauerhaftes Recht auf Aufenthalt oder Arbeit. Zunächst ist sie auf ein Jahr befristet. Allerdings räumt sie das sofortige Recht ein, „in jedem Sektor und in jedem Teil des Landes“ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Zudem ist die Legalisierung mit einem Zugang zur Sozialversicherung und zum Gesundheitssystem verbunden.
Die Regelung sieht zudem vor, dass die vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden können. Der legale Status soll es den Begünstigten auch ermöglichen, alle 180 Tage für bis zu 90 Tage im gesamten Schengenraum zu reisen.
Antragsberechtigt sind Angehörige von Drittstaaten, die sich vor dem 31. Dezember 2015 für mindestens fünf Monate ohne Unterbrechung  in Spanien aufgehalten haben.

Keine Vorstrafen, keine Einstufung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Auch Asylbewerber, die vor Jahresende des Vorjahres ihren Antrag gestellt haben, dürfen eine Legalisierung beantragen. Aufgrund einer Sonderregelung kommen auch minderjährige Kinder von Antragstellern in den möglichen Genuss der Amnestieregelung, sofern diese sich in Spanien aufhalten.
Voraussetzung für ein Recht auf Inanspruchnahme der Legalisierung ist, dass der Antragsteller keine Vorstrafen aufweist. Zudem darf er nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft sein.
Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu unterbinden und legale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die Amnestie Unternehmen in Spanien einen umgehenden Zugang zu einem Arbeitskräftepotenzial von mehr als 500.000 Menschen erschließen. Außerdem soll die Regelung, die vor allem auf illegale Beschäftigung abzielt, die Sozialversicherungssysteme stärken.

Nicht die erste Amnestieregelung dieser Art

Während der Bearbeitungszeit gilt der Antrag vorläufig als genehmigt.
Es ist nicht die erste Legalisierungsoffensive dieser Art in Spanien. Seit Mitte der 1980er-Jahre sind laut „tagesschau“ mehr als 1 Million Menschen in den Genuss von Amnestiedekreten dieser Art gekommen. Zuletzt hatte es unter der konservativen Regierung von José María Aznar und unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero Verfahren dieser Art gegeben.
In der EU-Kommission ist man laut „Euronews“ mit der Regelung nicht glücklich. Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, befürchtet eine abträgliche Wirkung auf die restriktivere Einwanderungspolitik, die in Europa durch das GEAS durchgesetzt werden soll.
Allerdings ist Einwanderungsrecht und damit auch Fragen wie Legalisierung unerlaubter Zuwanderer souveränes Recht der Mitgliedstaaten. Die Befürchtung der Kommission und Mitgliedstaaten ist, dass die spanische Regelung dazu führen könnte, dass manche Menschen versuchen, sich ohne Erlaubnis in anderen EU-Ländern niederzulassen.

Überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in Spanien – auch mit Schwarzarbeit

Spaniens Wirtschaft hatte in den vergangenen Jahren ein im EU-Raum überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen gehabt. Allerdings hatte dies weniger mit einem Produktivitätswachstum, sondern mit der Beschäftigung von Einwanderern zu tun, die nicht immer in korrekt angemeldeter Form erfolgte. Dies plant Einwanderungs-Staatssekretärin Pilar Cancela, nun zu ändern.
Der konservative Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo spricht mit Blick auf das Legalisierungsdekret von einem „Skandal“. Santiago Abascal von der rechten Partei Vox erklärt, der sozialdemokratische Premier Pedro Sánchez wolle mit dieser Maßnahme „das spanische Volk ersetzen“.
Die frühere Gleichstellungsministerin von der linken Partei Podemos, Irene Montero, erwiderte darauf, sie hoffe in der Tat, „Rassisten und Faschisten durch arbeitende Menschen, gleich welcher Hautfarbe, ersetzen zu können“.