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EU plant Bargeldpflicht – Ausnahme für Automaten sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
  • Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
  • Verbände und Sozialorganisationen warnen vor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
  • Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.

 
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.

Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein

Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.

Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein

Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.

Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.

In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig

Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.
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EZB erhöht Leitzins erstmals seit September 2023

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitzins erstmals seit September 2023 erhöht. Das teilte die Notenbank am Donnerstag, 11. Juni nach ihrer Ratssitzung in Frankfurt mit.
Dementsprechend liegen der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 25 Basispunkte erhöht bei 2,25 Prozent, 2,40 Prozent beziehungsweise 2,65 Prozent.

Zinsanhebung trotz geopolitischer Risiken

Der EZB-Rat sei „fest entschlossen, seine Geldpolitik so auszurichten, dass sich die Inflation auf mittlere Frist beim Zielwert von zwei Prozent stabilisiert“, hieß es zur Begründung.
Durch den Krieg im Nahen Osten entstehe Druck auf die Inflation. Der Beschluss zur Zinsanhebung sei „robust gegenüber einer Bandbreite von Szenarien, die aufzeigen, wie sich der Schock entwickeln und auf die mittelfristigen Aussichten für den Euroraum auswirken könnte“, erklärte die Notenbank.
Die Aussichten seien nach wie vor von Unsicherheit geprägt, und es bestünden Aufwärtsrisiken für die Inflation sowie Abwärtsrisiken für das Wirtschaftswachstum.
„Die Gesamtfolgen des Krieges für Inflation und Wachstum in der mittleren Frist werden von der Intensität und der Dauer des Energiepreisschocks sowie vom Ausmaß seiner indirekten Auswirkungen und Zweitrundeneffekte abhängen“, so die Notenbanker.
„Diese Unsicherheit zeigt sich auch in der großen Bandbreite an Inflations- und Wachstumsergebnissen in den aktualisierten illustrativen Szenarien, die von Fachleuten des Eurosystems zusammengestellt wurden.“

Das Basisszenario der EZB-Fachleute

Im Basisszenario der neuen Projektionen gehen die Fachleute des Eurosystems davon aus, dass die durchschnittliche Gesamtinflation 2026 bei 3,0 Prozent, 2027 bei 2,3 Prozent und 2028 bei 2,0 Prozent liegen werde. Bei der Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel erwarten sie im Basisszenario durchschnittlich 2,5 Prozent für 2026 und 2027 sowie 2,2 Prozent für 2028.
Die Fachleute haben also ihre Basisprojektion für die Inflation in den Jahren 2026 und 2027 gegenüber März nach oben revidiert. Grund hierfür ist ein höherer Pfad für Energiepreise, der sich den Erwartungen nach in gewissem Maße auf die Teuerung bei Nahrungsmitteln, Waren und Dienstleistungen niederschlagen werde, hieß es.
Die Fachleute erwarten im Basisszenario ein Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 0,8 Prozent für 2026, 1,2 Prozent für 2027 und 1,5 Prozent für 2028.

Flexibilität in der Zinspolitik

Dies entspricht für 2026 und 2027 einer Abwärtsrevision, in der sich die stärkeren Auswirkungen des Krieges auf die Rohstoffmärkte, die Realeinkommen und das Vertrauen widerspiegeln.
Mit dem heutigen Beschluss sei man weiterhin gut positioniert, um die durch den Krieg verursachte Unsicherheit zu bewältigen, erklärte die Zentralbank. Der EZB-Rat werde die Lage genau beobachten und bei der Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses einen datengestützten Ansatz verfolgen und von Sitzung zu Sitzung entscheiden.
So sollen die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten und der damit verbundenen Risiken, vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, sowie der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Man lege sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest. (dts/red)