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Klimavorgaben verpasst: EU geht gegen alle 27 Mitgliedstaaten vor


In Kürze:

  • Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
  • Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
  • Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.

 
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Alle EU-Staaten in Verzug

Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.

Zweimonatige Frist läuft

Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.

Richtlinie (EU) 2024/1275

Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Was die EU damit erreichen will

Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
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Mannheim: Klimaziel für 2030 aktuell nicht realisierbar


In Kürze:

  • Die Stadt Mannheim verfehlt ihr ambitioniertes Klimaziel für 2030 voraussichtlich.
  • Der Grund sind vor allem unzureichende EU-Finanzmittel.
  • Bisherige Klimamaßnahmen konnten das Ziel erst etwa zur Hälfte realisieren.

 
Nach aktuellem Stand wird Mannheim das für 2030 gesetzte Klimaziel verfehlen. Laut dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 sollte die baden-württembergische Stadt bis in vier Jahren ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 80 Prozent reduzieren.

Fehlende EU-Gelder

Erst kürzlich erklärte Prof. Dr. Diana Pretzell, Erste Bürgermeisterin der Universitätsstadt, warum das ambitionierte Vorhaben vor Herausforderungen steht. In einer Pressemitteilung sagte sie:
„Die EU-Mission-Städte wollen und sollen mutig und innovativ testen, wie wir smart klimaneutral werden können. Voraussetzung war von Anfang an, dass es von der EU und den nationalen und regionalen Regierungen eine angemessene Unterstützung gibt.“
Mannheim ist eine von 100 EU-Städten, die als experimentelle und innovative Vorreiter dienen sollen, damit alle Städte in der EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen können. Zudem beteiligen sich zwölf weitere Städte in Ländern, die an die EU angrenzen, an dem Vorhaben.
Um die 112 EU-Mission-Städte bei der Erreichung ihres Klimaziels für 2030 wirkungsvoll zu unterstützen, wären rund 650 Milliarden Euro nötig. Das entspricht also rund 58 Milliarden pro teilnehmender Stadt. Nach Angaben der Stadt Mannheim hat die Europäische Union bislang jedoch keine Mittel in dieser Größenordnung bereitgestellt.

Ziel etwa zur Hälfte erreicht

In den vergangenen Jahren haben die verantwortlichen Akteure von Mannheim bereits mehrere Klimamaßnahmen erfolgreich umgesetzt. So kann der kommunale Energieversorger, die MVV Energie AG, aktuell fast 50 Prozent des Fernwärmebedarfs aus CO₂-armen Quellen bereitstellen. Dafür sorgt die Energiegewinnung aus thermischer Abfallbehandlung, ein Biomasseheizkraftwerk und eine erste Flusswärmepumpe.
Eine zweite Flusswärmepumpe soll im Herbst 2028 in Betrieb gehen und Wärme für bis zu 40.000 weitere Haushalte bereitstellen. Dafür investiert die MVV insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Die Anstrengungen haben laut einer aktuellen Evaluation bereits Wirkung erzielt. Laut den aktuellen Daten aus dem Berichtsjahr 2023 konnte die Stadt ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent reduzieren. Darüber informierte die Stadtverwaltung den Gemeinderat am 9. Juni 2026 im Ausschuss für Umwelt und Technik. Damit hat Mannheim bereits knapp die Hälfte seines Klimaziels erreicht.
„Unsere Klimaschutzmaßnahmen wirken“, sagte Oberbürgermeister Christian Specht. „Mannheim hat beim Klimaschutz bereits große Fortschritte gemacht. Gleichzeitig werden die nächsten Schritte schwieriger, weil die einfach umzusetzenden Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind. Umso wichtiger ist es, noch gezielter dort zu investieren, wo wir mit jedem Euro möglichst viel CO₂ einsparen können.“
Specht erklärte: „Insbesondere über ihre Beteiligungsgesellschaften investiert die Stadt Mannheim seit Jahren und trotz der aktuell angespannten Finanzlage auch weiterhin intensiv in Projekte, die einen großen Hebel für den Klimaschutz darstellen.“

Industrie als größter Emittent – Politik reagiert auf Klimazielverfehlung

Wie in vielen anderen Städten verursacht auch in Mannheim die Industrie die meisten Treibhausgasemissionen. Ihr Anteil liegt hier bei rund 43 Prozent. Zweitgrößter Emittent ist der Verkehrssektor mit 28 Prozent, auf private Haushalte entfallen 21 Prozent.
Auf die Entwicklung haben bereits manche Lokalpolitiker reagiert. Nina Wellenreuther, klimapolitische Sprecherin der Grünen, betonte vor allem die Fortschritte trotz der zu erwartenden Zielverfehlung.
Sie teilte mit: „Dass es [das Klimaziel] jetzt verfehlt wird, ist natürlich bitter, heißt aber nicht, dass wir jetzt aufhören. Wir haben nur bestimmte Rahmenbedingungen in der Hand. Trotzdem lohnt sich jede Investition in Klimaschutz. […] Jetzt heißt es dranzubleiben.“
Für den AfD-Politiker Rüdiger Ernst kommt diese Entwicklung offenbar nicht überraschend. „Das Ziel war sowieso utopisch“, sagte er. Er äußerte Kritik am ambitionierten Klimaziel.