Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. - Foto: Kenzo TRIBOUILLARD/AFP via Getty Images
In Kürze:
Das Berufungsgericht in Paris bestätigtedenSchuldspruch gegen Marine Le Pen, reduzierte jedoch Haftstrafe und Dauer des Kandidaturverbots.
Das verkürzte Verbot könnte Le Pen eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl2027 ermöglichen.
Der RN verfügt mit Parteichef Jordan Bardella weiterhin über einen aussichtsreichen Ersatzkandidaten.
Aktuelle Umfragen sehen den RN unabhängig von der Personalfrage in einer starkenAusgangsposition.
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Die langjährige Vorsitzende des rechtsgerichteten Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, hält trotz ihrer Verurteilung wegen der Veruntreuung von EU-Geldern an ihrer Präsidentschaftskandidatur für 2027 fest. Nach dem Urteil des Berufungsgerichts, das eine Freiheitsstrafe mit elektronischer Fußfessel vorsieht, erklärte Le Pen, sie werde ihren Weg bis zum Ende fortsetzen. Durch den Gang vor das höchste Berufungsgericht bleibt die Vollstreckung der Strafe zunächst ausgesetzt.
Le Pen kündigte an, ohne Fußfessel in den Wahlkampf zu ziehen. In aktuellen Umfragen liegt sie mit rund einem Drittel der Stimmen in der ersten Runde vorn und hätte damit gute Chancen auf den Einzug in die Stichwahl.
Sollte das Urteil in letzter Instanz bestätigt werden, könnte Le Pen allerdings wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl gezwungen sein, die Kandidatur an ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella zu übergeben. Dieser gilt inzwischen als populärer als seine Mentorin und steht als möglicher Ersatzkandidat bereit. Bis zur Wahl im April und Mai 2027 bleibt die politische Zukunft des RN damit eng mit der juristischen Auseinandersetzung um Le Pen verbunden.
Urteil ermöglicht Le Pen neue Kandidatur
Die Entscheidung des Berufungsgerichts eröffnet Le Pen nun die Möglichkeit, erneut bei der französischen Präsidentschaftswahlen anzutreten. Das Gericht in Paris hielt am Dienstag, 7. Juli, die Verurteilung durch die erste Instanz wegen des Missbrauchs von EU-Mitteln aufrecht, reduzierte jedoch die Dauer der Haftstrafe und des Entzugs des passiven Wahlrechts.
Die Haftstrafe für Le Pen wurde auf drei Jahre gekürzt. Zwei Jahre bleiben zur Bewährung ausgesetzt, das dritte Jahr ist mittels elektronischer Fußfessel zu verbüßen. Die Dauer der Unwählbarkeit reduzierte das Gericht auf 15 Monate – mit der Folge, dass sich die 2012, 2017 und 2022 gescheiterte Präsidentschaftskandidatin erneut um das höchste Amt Frankreichs bewerben kann.
Vorwürfe gegen Le Pen im Kern aufrechterhalten
Im März 2025 hatte ein Pariser Gericht Le Pen zu einer Haftstrafe von vier Jahren für die Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments zur Bezahlung der Mitarbeiter ihrer Partei verurteilt.
Von diesen seien zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen, zwei weitere setzte das Gericht damals zur Bewährung aus. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Verbot für Le Pen, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben.
Sie persönlich wurde auch mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt. Die Partei muss zudem 2 Millionen Euro bezahlen – 1 Million Euro ist dabei ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sprach die Partei und Le Pen als der Anklage zufolge Organisatorin der Veruntreuung schuldig.
Le Pen und der RN sollen ein Komplott geschaffen haben, mittels dessen sie mehr als 4 Millionen Euro an Geldmitteln des EU-Parlaments entgegen dem Verwendungszweck gebraucht hätten. Gedacht waren die Gelder zur Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament und für Zwecke, die mit dessen Tätigkeit in Verbindung stehen. Neben Le Pen selbst verurteilte das Gericht acht frühere EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Mitarbeiter.
Für Le Pen ist das Urteil eine Niederlage, auch wenn es für sie schlimmer hätte kommen können.
Foto: Aurelien Morissard/AP/dpa
RN hat bisher 1 Million Euro zurückbezahlt
Marine Le Pen und ihr Umfeld haben dem Gericht zufolge die Gelder stattdessen für die Finanzierung der Parteiarbeit verwendet. Bei den Assistententätigkeiten habe es sich um Scheinbeschäftigungen gehandelt. Das System soll in der Zeit von 2004 bis 2016 bestanden haben. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF hatte die Ermittlungen aufgenommen und diese später der französischen Justiz übertragen.
Eine Anzeige hatte der damalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) erstattet. Eine Anklage erhob die Staatsanwaltschaft in Paris erst Ende 2023. Es soll insgesamt 46 zum Schein eingegangene Assistentenverträge gegeben haben. Eine Million Euro hatte der RN im Vorfeld des Prozesses in Paris bereits zurückbezahlt.
Marine Le Pen hatte damals „Schludrigkeit“ hinsichtlich des damaligen Abrechnungssystems eingeräumt. Allerdings gab sie auch zu bedenken, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch kaum schriftlich festgelegte Regeln oder exakte Jobbeschreibungen für Assistenten von EU-Abgeordneten gegeben habe. Es habe „stets eine flexible Auslegung“ der Regeln gegeben. Es habe einen gemeinsamen Pool für die Bezahlung der Assistenten gegeben, den man gemeinsam genutzt habe.
Mehrere Mitarbeiter kaum in Brüssel oder Straßburg angetroffen
Die Anklage hatte unter anderem Stempelkarten und die Intensität des SMS- sowie E-Mailverkehrs über Dienstgeräte als Beweismittel herangezogen. Diese hätten zutage gefördert, dass einige Assistenten nicht mehr als eineinhalb Tage in Brüssel oder Straßburg gewesen seien. Der ehemalige Abgeordnete Louis Aliot soll mit seinem „Assistenten“ überhaupt lediglich eine SMS und keine einzige E-Mail ausgetauscht haben.
Schulz legte bei seiner Anzeige ein Organigramm aus den Reihen der Partei vor. Auch dieses habe einige Funktionsträger und Mitarbeiter in Positionen ausgewiesen, die mit einer Assistententätigkeit im EU-Parlament nur bedingt vereinbar gewesen seien.
Im Jahr 2014 hatte zudem der damalige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just geschrieben, der damalige Front National habe sich auf nationaler Ebene in einer erheblichen finanziellen Notlage befunden. Diese habe man nur überwinden können, weil man „dank des EU-Parlaments erhebliche Einsparungen“ habe machen können.
Kritik am Ersturteil aus anderen Parteien: Wähler sollen über Amtswürdigkeit entscheiden
Im RN selbst, aber auch in anderen Parteien war in Anbetracht der erstinstanzlichen Verurteilung Kritik an der Entscheidung laut geworden, Le Pen für unwählbar zu erklären.
Zudem hatte das Gericht diese Sanktion mit sofortiger Wirkung angeordnet. Sowohl der damalige Premierminister François Bayrou als auch der damalige Justizminister Gérald Darmanin erklärten, die Justiz dürfe sich nicht herausnehmen, zu entscheiden, wer sich den Bürgern zur Wahl stelle. Auch der Abgeordnete Éric Coquerel protestierte. Der Politiker der linken Partei La France Insoumise betonte, er sei „nicht damit einverstanden, dass wir Dinge vor Gericht entscheiden, die an der Wahlurne entschieden werden müssen“.
Im Jahr 2024 waren zwei Mitglieder von Modem, der früheren Partei von Präsident Emmanuel Macron, wegen ähnlicher Vorwürfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bayrou stand ebenfalls im Verdacht, von einem „betrügerischen System“ dieser Art gewusst zu haben. Allerdings sei der Nachweis nicht gelungen.
Bardella ist der politische Ziehsohn von Le Pen. (Archivbild)
Foto: Thomas Padilla/AP/dpa
Bardella in Umfragen beliebter als Le Pen
Ob ein Kandidaturverbot für Marine Le Pen den Machtambitionen des RN geschadet hätte, ist unterdessen ungewiss. Die Partei hat sich spätestens seit der erstinstanzlichen Verurteilung einen Plan B für den Fall einer Aufrechterhaltung desselben zurechtgelegt.
Seit 2021 ist der erst 30-jährige Jordan Bardella Vorsitzender des RN, für den er auch im EU-Parlament sitzt. Bardella ist dort Fraktionsvorsitzender der „Patrioten für Europa“, der drittgrößten Fraktion im EU-Parlament. Für die Präsidentenwahlen im nächsten Jahr gilt er auch als möglicher Kandidat.
Die Beliebtheitswerte Bardellas übersteigen mittlerweile jene von Marine Le Pen. In der jüngsten Ipsos-Umfrage für die „Tribune Dimanche“ äußerten sich 21 Prozent der befragten Franzosen als „sehr zufrieden“ mit seiner politischen Arbeit und 16 als „eher zufrieden“. Immerhin 12 Prozent stehen ihm indifferent gegenüber. Le Pen ist mit 35 Prozent, die eher oder sehr zufrieden sind, auf Platz 2 des Politikerrankings – noch vor ihrer Nichte Marion Maréchal, die auf 24 Prozent Zufriedenheit kommt.
Deutlicher Vorsprung – aber auch hohe Antipathiewerte
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht direkt wieder antreten. Aus seinem Lager wollen die beiden Ex-Premierminister Édouard Philippe und Gabriel Attal antreten.
Mit 23 beziehungsweise 21 Prozent sind Philippe und Ex-Premier Attal die bestplatzierten Politiker der Mitte im Ranking. Philippe hat seine Kandidatur für 2027 angekündigt. Der beliebteste Politiker der Linken – Raphaël Glucksmann – liegt mit jeweils 17 Prozent deutlich dahinter.
Allerdings sind ihre Antipathiewerte deutlich geringer als jene der RN-Politiker. Sowohl über Bardella als auch über Le Pen äußern sich jeweils 48 Prozent „sehr unzufrieden“ oder „unzufrieden“. Diese könnten ein Mobilisierungspotenzial für einen möglichen Gegenkandidaten in einer Stichwahl darstellen.
Derzeit sehen alle Umfragen einen klaren Vorsprung für Bardella in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl. Dabei bewegen sich seine Werte zwischen 35 und 37 Prozent. Als aussichtsreichster Gegenkandidat in einer Stichwahl gilt Philippe, der mit um die 14 Prozent gehandelt wird.
Als nächstbester und stärkster Kandidat der Linken gilt Jean-Luc Mélenchon von La France Insoumise, der stabil bei etwa 13 Prozent liegt. Allerdings wären das deutlich weniger als die fast 22 Prozent, die Mélenchon bei der Präsidentenwahl 2022 eingefahren hatte.
Zudem ist Mélenchon mit 58 Prozent „sehr unzufrieden“ und 11 Prozent „eher unzufrieden“ votierenden Befragten der unbeliebteste Politiker des Landes – noch vor dem Ultrarechten Éric Zemmour mit einem Unzufriedenheitswert von 67 Prozent.
Linke Kandidaten gelten wegen Zersplitterung als chancenlos
Die Linke hatte sich bei den Parlamentswahlen 2024 durch eine strategische Bündnispolitik eine eigene relative Mehrheit in der Großen Nationalversammlung gesichert. Gleichzeitig hatte sie einen Durchmarsch des RN gestoppt, der nach der ersten Runde noch einen deutlichen Vorsprung zu verzeichnen hatte.
Bei den Präsidentschaftswahlen dürfte die Linke hingegen chancenlos bleiben, weil voraussichtlich jede Formation ihren eigenen Kandidaten aufstellen wird.
Die wesentlichsten inhaltlichen Unterschiede zwischen Le Pen und Bardella liegen in der Wirtschaftspolitik, wo Bardella deutlich marktwirtschaftlicher ausgerichtet ist. Überdies galt er zumindest zu Beginn des Ukrainekrieges als Unterstützer Kiews – eine Position, die er in jüngster Zeit jedoch deutlich abgeschwächt hat.
Zuletzt hatte Bardella sich offen für eine Debatte über eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gezeigt. Dies hatte innerhalb des RN allerdings für Irritationen gesorgt.
Marine Le Pen plant, sich um 20 Uhr zur Frage der Kandidatur zu äußern.
Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. - Foto: Kenzo TRIBOUILLARD/AFP via Getty Images
In Kürze:
Das Berufungsgericht in Paris bestätigtedenSchuldspruch gegen Marine Le Pen, reduzierte jedoch Haftstrafe und Dauer des Kandidaturverbots.
Das verkürzte Verbot könnte Le Pen eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl2027 ermöglichen.
Der RN verfügt mit Parteichef Jordan Bardella weiterhin über einen aussichtsreichen Ersatzkandidaten.
Aktuelle Umfragen sehen den RN unabhängig von der Personalfrage in einer starkenAusgangsposition.
Die langjährige Vorsitzende des rechtsgerichteten Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wird möglicherweise ein weiteres Mal bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich kandidieren können. Das Berufungsgericht in Paris hielt am Dienstag, 7. Juli, die Verurteilung durch das Erstgericht bezüglich des Missbrauchs von EU-Mitteln aufrecht. Allerdings reduzierte es die Dauer der Haftstrafe und des Entzugs des passiven Wahlrechts.
Das Gericht kürzte die Haftstrafe für Le Pen auf drei Jahre. Zwei davon bleiben zur Bewährung ausgesetzt, das dritte ist mittels elektronischer Fußfessel zu verbüßen. Die Dauer der Unwählbarkeit wurde auf 15 Monate reduziert – mit der Folge, dass sich die 2012, 2017 und 2022 gescheiterte Präsidentschaftskandidatin im nächsten Jahr erneut um das höchste Amt Frankreichs bewerben könnte.
Allerdings würde ein Wahlkampf durch die Fußfessel logistisch erheblich erschwert. Zudem hatte Le Pen zuvor ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Sie hat die Absicht, sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage zu äußern.
Die Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro hielt das Gericht aufrecht.
Vorwürfe gegen Le Pen im Kern aufrechterhalten
Im März 2025 hatte ein Pariser Gericht Le Pen zu einer Haftstrafe von vier Jahren für die Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments zur Bezahlung der Mitarbeiter ihrer Partei verurteilt.
Von diesen seien zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen, zwei weitere setzte das Gericht zur Bewährung aus. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Verbot für Le Pen, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben.
Sie persönlich wurde auch mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt. Die Partei muss zudem 2 Millionen Euro bezahlen – 1 Million dabei ist dabei ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sprach die Partei und Le Pen als der Anklage zufolge Organisatorin der Veruntreuung schuldig.
Le Pen und der RN sollen ein Komplott geschaffen haben, mittels dessen sie mehr als 4 Millionen Euro an Geldmitteln des EU-Parlaments entgegen dem Verwendungszweck gebraucht hätten. Gedacht waren die Gelder zur Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament und für Zwecke, die mit dessen Tätigkeit in Verbindung stehen. Neben Le Pen selbst verurteilte das Gericht acht frühere EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Mitarbeiter.
Für Le Pen ist das Urteil eine Niederlage, auch wenn es für sie schlimmer hätte kommen können.
Foto: Aurelien Morissard/AP/dpa
RN hat bisher 1 Million Euro zurückbezahlt
Marine Le Pen und ihr Umfeld haben dem Gericht zufolge die Gelder stattdessen für die Finanzierung der Parteiarbeit verwendet. Bei den Assistententätigkeiten habe es sich um Scheinbeschäftigungen gehandelt. Das System soll in der Zeit von 2004 bis 2016 bestanden haben. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF hatte die Ermittlungen aufgenommen und diese später der französischen Justiz übertragen.
Eine Anzeige hatte der damalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) erstattet. Eine Anklage erhob die Staatsanwaltschaft in Paris erst Ende 2023. Es soll insgesamt 46 zum Schein eingegangene Assistentenverträge gegeben haben. Eine Million Euro hatte der RN im Vorfeld des Prozesses in Paris bereits zurückbezahlt.
Marine Le Pen hatte damals „Schludrigkeit“ hinsichtlich des damaligen Abrechnungssystems eingeräumt. Allerdings gab sie auch zu bedenken, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch kaum schriftlich festgelegte Regeln oder exakte Jobbeschreibungen für Assistenten von EU-Abgeordneten gegeben habe. Es habe „stets eine flexible Auslegung“ der Regeln gegeben. Es habe einen gemeinsamen Pool für die Bezahlung der Assistenten gegeben, den man gemeinsam genutzt habe.
Mehrere Mitarbeiter kaum in Brüssel oder Straßburg angetroffen
Die Anklage hatte unter anderem Stempelkarten und die Intensität des SMS- sowie E-Mailverkehrs über Dienstgeräte als Beweismittel herangezogen. Diese hätten zutage gefördert, dass einige Assistenten nicht mehr als eineinhalb Tage in Brüssel oder Straßburg gewesen seien. Der ehemalige Abgeordnete Louis Aliot soll mit seinem „Assistenten“ überhaupt lediglich eine SMS und keine einzige E-Mail ausgetauscht haben.
Schulz legte bei seiner Anzeige ein Organigramm aus den Reihen der Partei vor. Auch dieses habe einige Funktionsträger und Mitarbeiter in Positionen ausgewiesen, die mit einer Assistententätigkeit im EU-Parlament nur bedingt vereinbar gewesen seien.
Im Jahr 2014 hatte zudem der damalige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just geschrieben, der damalige Front National habe sich auf nationaler Ebene in einer erheblichen finanziellen Notlage befunden. Diese habe man nur überwinden können, weil man „dank des EU-Parlaments erhebliche Einsparungen“ machen konnte.
Kritik am Ersturteil aus anderen Parteien: Wähler sollen über Amtswürdigkeit entscheiden
Im RN selbst, aber auch in anderen Parteien war in Anbetracht der erstinstanzlichen Verurteilung Kritik an der Entscheidung laut geworden, Le Pen für unwählbar zu erklären.
Zudem hatte das Gericht diese Sanktion mit sofortiger Wirkung angeordnet. Sowohl der damalige Premierminister François Bayrou als auch der damalige Justizminister Gérald Darmanin erklärten, die Justiz dürfe sich nicht herausnehmen, zu entscheiden, wer sich den Bürgern zur Wahl stelle. Auch der Abgeordnete Éric Coquerel protestierte. Der Politiker der linken Partei La France Insoumise betonte, er sei „nicht damit einverstanden, dass wir Dinge vor Gericht entscheiden, die an der Wahlurne entschieden werden müssen“.
Im Jahr 2024 waren zwei Mitglieder von Modem, der früheren Partei von Präsident Emmanuel Macron, wegen ähnlicher Vorwürfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bayrou stand ebenfalls im Verdacht, von einem „betrügerischen System“ dieser Art gewusst zu haben. Allerdings sei der Nachweis nicht gelungen.
Bardella ist der politische Ziehsohn von Le Pen. (Archivbild)
Foto: Thomas Padilla/AP/dpa
Bardella in Umfragen beliebter als Le Pen
Ob ein Kandidaturverbot für Marine Le Pen den Machtambitionen des RN geschadet hätte, ist unterdessen ungewiss. Die Partei hat sich spätestens seit der erstinstanzlichen Verurteilung einen Plan B für den Fall einer Aufrechterhaltung desselben zurechtgelegt.
Seit 2021 ist der erst 30-jährige Jordan Bardella Vorsitzender des RN, für den er auch im EU-Parlament sitzt. Bardella ist dort Fraktionsvorsitzender der „Patrioten für Europa“, der drittgrößten Fraktion im EU-Parlament. Für die Präsidentenwahlen im nächsten Jahr gilt er auch als möglicher Kandidat.
Die Beliebtheitswerte Bardellas übersteigen mittlerweile jene von Marine Le Pen. In der jüngsten Ipsos-Umfrage für die „Tribune Dimanche“ äußerten sich 21 Prozent der befragten Franzosen als „sehr zufrieden“ mit seiner politischen Arbeit und 16 als „eher zufrieden“. Immerhin 12 Prozent stehen ihm indifferent gegenüber. Le Pen ist mit 35 Prozent, die eher oder sehr zufrieden sind, auf Platz 2 des Politikerrankings – noch vor ihrer Nichte Marion Maréchal, die auf 24 Prozent Zufriedenheit kommt.
Deutlicher Vorsprung – aber auch hohe Antipathiewerte
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht direkt wieder antreten. Aus seinem Lager wollen die beiden Ex-Premierminister Edouard Philippe und Gabriel Attal antreten.
Mit 23 beziehungsweise 21 Prozent sind Philippe und Ex-Premier Attal die bestplatzierten Politiker der Mitte im Ranking. Philippe hat seine Kandidatur für 2027 angekündigt. Der beliebteste Politiker der Linken – Raphaël Glucksmann – liegt mit jeweils 17 Prozent deutlich dahinter.
Allerdings sind ihre Antipathiewerte deutlich geringer als jene der RN-Politiker. Sowohl über Bardella als auch über Le Pen äußern sich jeweils 48 Prozent „sehr unzufrieden“ oder „unzufrieden“. Diese könnten ein Mobilisierungspotenzial für einen möglichen Gegenkandidaten in einer Stichwahl darstellen.
Derzeit sehen alle Umfragen einen klaren Vorsprung für Bardella in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl. Dabei bewegen sich seine Werte zwischen 35 und 37 Prozent. Als aussichtsreichster Gegenkandidat in einer Stichwahl gilt Philippe, der mit um die 14 Prozent gehandelt wird.
Als nächstbester und stärkster Kandidat der Linken gilt Jean-Luc Mélenchon von La France Insoumise, der stabil bei etwa 13 Prozent liegt. Allerdings wären das deutlich weniger als die fast 22 Prozent, die Mélenchon bei der Präsidentenwahl 2022 eingefahren hatte.
Zudem ist Mélenchon mit 58 Prozent „sehr unzufrieden“ und 11 Prozent „eher unzufrieden“ votierenden Befragten der unbeliebteste Politiker des Landes – noch vor dem Ultrarechten Éric Zemmour mit einem Unzufriedenheitswert von 67 Prozent.
Linke Kandidaten gelten wegen Zersplitterung als chancenlos
Die Linke hatte sich bei den Parlamentswahlen 2024 durch eine strategische Bündnispolitik eine eigene relative Mehrheit in der Großen Nationalversammlung gesichert. Gleichzeitig hatte sie einen Durchmarsch des RN gestoppt, der nach der ersten Runde noch einen deutlichen Vorsprung zu verzeichnen hatte.
Bei den Präsidentschaftswahlen dürfte die Linke hingegen chancenlos bleiben, weil voraussichtlich jede Formation ihren eigenen Kandidaten aufstellen wird.
Die wesentlichsten inhaltlichen Unterschiede zwischen Le Pen und Bardella liegen in der Wirtschaftspolitik, wo Bardella deutlich marktwirtschaftlicher ausgerichtet ist. Darüber hinaus galt er zumindest zu Beginn des Ukrainekrieges als Unterstützer Kiews – eine Position, die er in jüngster Zeit jedoch deutlich abgeschwächt hat.
Zuletzt hatte Bardella sich offen für eine Debatte über eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gezeigt. Dies hatte innerhalb des RN allerdings für Irritationen gesorgt.
Marine Le Pen plant, sich um 20 Uhr zur Frage der Kandidatur zu äußern.
Grünes Licht vom EU-Parlament für „Return Hubs“ außerhalb Europas. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.
EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
Grünes Licht vom EU-Parlament für „Return Hubs“ außerhalb Europas. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.
Ungewöhnliche Szenen im EU-Parlament nach Abstimmung über härtere Abschieberegeln pic.twitter.com/aEhMWLXQt7
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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten
Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen
Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
Ein 14-jähriger Junge betrachtet am 24. Oktober 2025 auf einem Smartphone die Instagram-App. Die EU-Kommission will Kinder und Jugendliche mit einer Neuregelung vor übermäßigem Konsum schützen. Doch es hagelt Kritik. - Foto: David Gray/AFP via Getty Images
In Kürze:
Die EU-Kommission beabsichtigt, unter 16-Jährigen die Nutzung sozialer Medien zu verbieten.
Dafür plant sie eine EU-App mit Altersüberprüfung.
Einige EU-Abgeordnete äußern Kritik an dem Vorhaben.
Sie befürchten die Einschränkungen für die NutzungvonVPNs und sogar die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur.
In den vergangenen Monaten haben Politiker in Deutschland und der EU verstärkt auf digitale Reformen zum Schutz der Sicherheit von Kindern gedrängt. Gleichzeitig befürchten Kritiker, dass die Vorschläge die Bürgerrechte gefährden könnten.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört eine Altersüberprüfung, um Minderjährigen unter 16 Jahren die Nutzung sozialer Medien zu verbieten. Um Umgehungen dieser Altersüberprüfung zu verhindern, haben einige vorgeschlagen, die Nutzung von virtuellen nicht öffentlichen Netzwerken (VPNs) einzuschränken.
Die Europäische Union hat bestritten, ein Interesse am Verbot von VPNs zu haben. Einige Politiker stehen ihnen jedoch skeptisch gegenüber. Erst im Mai erklärte die EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen, dass VPNs nicht als Schlupfloch dienen dürfen.
Zum Schutz von Jugendlichen?
Der Vorschlag geht auf eine Abstimmung des EU-Parlaments vom November 2025 zurück, bei der ein Bericht über Onlinegefahren für Kinder angenommen und dabei das Alter von 16 Jahren als Standardgrenze gefordert wurde. Unterhalb dieser Grenze sollten Minderjährige ohne elterliche Zustimmung keinen Zugang zu sozialen Plattformen erhalten.
Die Abstimmung war nicht bindend, lieferte jedoch klare politische Forderungen an die Kommission in Brüssel für neue Gesetze. Mit der Abstimmung wollen die Abgeordneten auf die Krise der psychischen Gesundheit von Jugendlichen reagieren. Diese habe die süchtig machende Gestaltung der Plattformen verursacht.
Als Durchsetzungsinstrument dient der Digital Services Act, das umfassende EU-Gesetz für digitale Inhalte und Plattformen. Es ermächtigt Brüssel, Unternehmen bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes zu belegen.
Um die Überprüfung zu gewährleisten, ist die EU-Kommission kurz davor, eine eigene App zur Altersüberprüfung freizugeben, die in der digitalen ID-Wallet der EU verankert sein soll. Bei der EUID-Wallet handelt es sich um eine Art digitale Brieftasche. Diese soll es den Bürgern ermöglichen, Ausweise, Zeugnisse und andere Nachweise in einem einzigen, staatlich anerkannten System zu speichern.
Ein 14-jähriger Junge bedient am 24. Oktober 2025 ein Smartphone. Laut einer EU-Studie nutzen 25 Prozent der Minderjährigen ihr Smartphone auf „problematische“ oder „dysfunktionale“ Weise, was auf ein suchtähnliches Verhalten hinweist.
Foto: David Gray/AFP via Getty Images
Sucht durch soziale Medien
Befürworter dieser Maßnahme argumentieren, dass der Status quo unhaltbar sei. Die dänische Sozialdemokratin Christel Schaldemose, die Berichterstatterin des Parlaments, erklärte ihren Kollegen gegenüber, dass Plattformen „nicht für Kinder gemacht sind“.
Die Befürworter wiesen darauf hin, dass suchterzeugende Funktionen wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen und Belohnungen für kontinuierliche Nutzung bewusste technische Entscheidungen seien, die die sich entwickelnden Gehirne von Kindern ausnutzen.
Unter Berufung auf den Bericht, den ein Ausschuss des EU-Parlaments in Auftrag gegeben hatte, stellte die Entschließung fest, dass jedes vierte Kind und jeder vierte Jugendliche sein Smartphone „auf ‚problematische‘ oder ‚dysfunktionale‘ Weise“ nutzt, was auf ein „suchtähnliches Verhalten“ hinweist.
Der Plan zur Einführung dieser Altersüberprüfungen stößt auch innerhalb des Parlaments selbst auf heftigen Widerstand. Eine Kritikerin ist Barbara Bonte, eine belgische Europaabgeordnete der Fraktion Patrioten für Europa. Sie argumentierte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass Entscheidungen über den Zugang von Kindern in die Zuständigkeit deren Familien und der nationalen Regierungen fallen und nicht nach Brüssel gehören.
Datenschützer warnen zudem, dass das eigentliche Problem nicht die Altersbegrenzung selbst, sondern der Überprüfungsmechanismus sei. Da Plattformen dann das Alter jedes Nutzers bestätigen müssten, könnten Erwachsene laut Kritikern letztlich dazu verpflichtet werden, einen digitalen Ausweis vorzuweisen, um soziale Medien überhaupt nutzen zu können.
Eine Koalition aus 438 Sicherheits- und Datenschutzforschern hat groß angelegte Altersüberprüfungsvorschriften als „gefährlich und gesellschaftlich inakzeptabel“ bezeichnet, solange ihre Folgen nicht klar absehbar sind.
Die Digitalrechtskoalition European Digital Rights argumentierte zudem, dass solche Überprüfungen in die Privatsphäre eingreifen. Sie schließen demnach mehr Gruppen als nur Kinder aus und könnten zudem leicht umgangen werden.
Ebenso bleibt die Wirksamkeit der EU-App zur Altersüberprüfung fraglich. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sie im April 2026 vorgestellt, um die Durchsetzung von Social-Media-Verboten für Minderjährige zu unterstützen. Doch schon bald wurde die App durch ihr eigenes Open-Source-Konzept untergraben.
Innerhalb weniger Stunden meldeten Forscher, die den Programmiercode prüften, schwerwiegende Mängel. Der Sicherheitsberater Paul Moore behauptete im April auf 𝕏, er habe die App in etwa 2 Minuten geknackt. Zudem seien sensible Daten ungeschützt gespeichert worden.
Brüssel reagierte auf die Sicherheitsbedenken mit der Erklärung, es handele sich um eine unfertige Demoversion und der Fehler sei bereits behoben worden. Die Forscher gaben jedoch an, die aktuellste veröffentlichte Version getestet zu haben.
Die EU-Kommission plant, Jugendlichen unter 16 Jahren künftig den Zugang zu sozialen Plattformen zu verwehren.
Foto: Michael Kappeler/dpa
VPNs im Fadenkreuz
Nutzer können durch VPNs ihren Standort verschleiern und nationale Altersbeschränkungen mit wenigen Klicks umgehen. Daher sind diese Werkzeuge auch in der EU und in Großbritannien ins Fadenkreuz der Regulierungsbehörden geraten.
Das deutlichste Signal kam vergangenen Monat aus einem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments. Dieser warnte, dass VPNs zunehmend zur Umgehung der Altersüberprüfung genutzt werden, und bezeichnete diesen Trend als „eine Lücke in der Gesetzgebung, die geschlossen werden muss“.
Hochrangige EU-Beamte haben das Thema aufgegriffen. Bei einer Pressekonferenz am 29. April zur Vorstellung der neuen EU-App zur Altersüberprüfung sagte Digitalkommissarin Virkkunen, das System „sollte nicht umgangen werden“, als sie auf eine Frage zur Nutzung von VPNs einging.
Andere Regierungen von EU-Mitgliedsländern schlagen ähnliche Töne an. Die französische Digitalministerin Anne Le Hénanff sagte Anfang des Jahres, dass VPNs „als Nächstes für mich anstehen“. Derzeit bereitet sich Frankreich darauf vor, Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien zu verbieten.
Die Befürworter argumentierten, dass VPNs die Identität der Nutzer verschleiern und sie so vor der Rechenschaftspflicht für rechtswidriges Verhalten schützen. Nach heftigen öffentlichen Protesten wurde das Verbot aus dem französischen Gesetz gestrichen.
In dem Bestreben, Minderjährige im Internet zu schützen, untermauert Brüssel seine Argumente mit Forschungsergebnissen von jenseits des Ärmelkanals.
Als die Altersüberprüfungen des britischen „Online Safety Act“, eines Gesetzes, das Kinder im Internet schützen soll, Mitte Juli 2025 in Kraft traten, „waren Berichten zufolge die Hälfte der Top 10 der kostenlosen Apps in den App-Download-Charts der britischen App-Stores VPN-Dienste“, stellte der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments fest. Er fügte hinzu, dass „ein App-Entwickler einen Anstieg der Downloads um 1.800 Prozent im ersten Monat nach Inkrafttreten der Gesetzgebung meldete“.
Für die Regulierungsbehörden zeigen solche Daten, dass sich VPNs von Datenschutzwerkzeugen zu Hindernissen gewandelt haben. Oder anders ausgedrückt: VPNs werden aus Sicht der Behörden nicht mehr primär als legitimes Werkzeug für die Wahrung der Privatsphäre gesehen, sondern als technisches Hindernis für die Durchsetzung von Kinderschutzgesetzen.
Gegner der Kontrollmaßnahmen argumentieren jedoch, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Kinder die Altersüberprüfungen umgehen. Ebenso seien primär Erwachsene für den Anstieg der VPN-Downloads verantwortlich.
Der Anbieter Proton VPN verzeichnete unmittelbar nach Inkrafttreten der Altersüberprüfungsvorschriften einen Anstieg der täglichen Neuanmeldungen im Vereinigten Königreich um 1.800 Prozent. Der Dienst führte dieses Verhalten auf Erwachsene zurück, die „besorgt sind über die Auswirkungen, die allgemeine Gesetze zur Altersüberprüfung auf den Datenschutz haben werden“.
Internet Matters, eine führende britische NGO, die sich für die Onlinesicherheit von Kindern einsetzt, berichtete, dass es „keine Beweise dafür gibt, dass Kinder auf Virtual Private Networks (VPNs) zurückgreifen, um neue Altersüberprüfungen zu umgehen, die verhindern sollen, dass unter 18-Jährige auf Pornografie und andere schädliche Inhalte zugreifen“. Die Organisation veröffentlichte diese Ergebnisse einer Untersuchung, die fünf Monate nach Inkrafttreten des britischen Online Safety Act durchgeführt wurde.
Datenschützer und Gruppen für digitale Rechte warnen zudem, dass eine Überwachung oder Einschränkung von VPNs Europa in Richtung einer Art von Internetkontrolle treiben würde, wie sie mit China und Russland assoziiert wird.
Sie verbinden die VPN-Debatte mit der umfassenderen Agenda des „Digital Services Act“ und dem umstrittenen Vorschlag der Chatkontrolle, offiziell die Verordnung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Laut Kritikern könnte dieser Vorschlag eine Überwachungsinfrastruktur schaffen und verschlüsselte Kommunikation schwächen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte, die unabhängige Datenschutzbehörde der EU, hat gewarnt, dass dieser Vorschlag „zur Grundlage für eine de facto allgemeine und wahllose Überprüfung der Inhalte praktisch aller Arten elektronischer Kommunikation aller Nutzer in der EU werden könnte“.
Widerstand kam auch aus Teilen der Linken. Die Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz im EU-Parlament hat Brüssel vorgeworfen, unter „falschen Vorwänden“ das Recht auf Privatsphäre „schwächen“ zu wollen. „Ihre privaten Nachrichten sollten privat bleiben“, erklärte die Fraktion.
Guillaume Bigot, Abgeordneter der Partei Rassemblement National in der französischen Nationalversammlung, sagte der Epoch Times: „Es gibt andere Lösungen als die Einführung einer universellen digitalen Identität und den Kampf gegen VPNs. Wir könnten zum Beispiel automatisierte Kindersicherungen einführen“, sagte er.
„Anstatt Betriebssysteme zu zwingen, diese einfache Anpassung vorzunehmen, zieht es die EU vor, alle zu überwachen, auch wenn dies bedeutet, sich durch das Verbot von VPNs Nordkorea anzunähern“, fügte er hinzu.
Auch einige Pro-EU-Stimmen sprachen sich gegen Einschränkungen für VPNs aus. „Einfach NEIN! […] Ein Verbot von VPNs unter dem Deckmantel der Kinderrechte ist inakzeptabel“, schrieb Svenja Hahn auf 𝕏. Sie ist eine deutsche FDP-Abgeordnete der Fraktion Renew Europe.
Angesichts des Aufruhrs hat die EU-Kommission nun versucht, die Erwartungen zu dämpfen. Virkkunens Büro erklärte, es gebe „absolut kein hartes Durchgreifen gegen VPNs“. Ein Sprecher sagte, die EU bleibe einem freien und offenen Internet verpflichtet, während sie gleichzeitig den Kinderschutz stärke.
Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
Erika Steinbach (AfD), die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, wartet auf die Entscheidung des Bundesinnenministeriums über die erstmalige Auszahlung von Fördergeld. (Archivfoto) - Foto: Uli Deck/dpa
In Kürze:
Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
„Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.
„Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend
Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen
Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.
Es geht um gut 25 Millionen Euro
Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
„Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
„Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.
Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.
BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen
Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.
EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf
Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.