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Berechnung: Betrieb von Gasheizung kommt Vermieter künftig teuer zu stehen

Das Heizen mit Gas wird wegen der Bestimmungen des neuen Heizungsgesetzes laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos für Vermieter künftig teuer.
Vermieter müssen demnach für eine mittelmäßig gedämmte 80-Quadratmeter-Wohnung ab 2029 jährliche Kosten in Höhe von 330 Euro tragen, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Montag berichtete. Das wären demnach 27 Prozent der Gesamtkosten.
Ab 2035 lägen die Kosten laut Berechnung bei 547 Euro im Jahr, der Höhepunkt wäre 2045 bei Kosten von 761 Euro im Jahr erreicht, fuhr der „Spiegel“ fort. In einem sehr ungünstigen Szenario betrügen die Kosten sogar etwa 1194 Euro im Jahr, und in ungedämmten Wohnungen käme es zu noch deutlich höheren Summen.
Grund  ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, laut dem sich Vermieter beim Einbau einer fossilen Heizung an den Heizkosten der Mieter beteiligen müssen.
Ab 2028 sollen Vermieter hälftig an den Netzentgelten und den CO2-Kosten beteiligt werden, ab 2029 sollen sie auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe tragen. Es gibt eine Härtefallklausel für Vermieter günstiger und alter Wohnungen – sie werden nur an den CO2-Kosten beteiligt.
Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte, „unter diesen Voraussetzungen wird sich für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen“.
Die Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund, Corinna Kodim, sagte dem „Spiegel“, Immobilieneigentümer, die technisch oder wirtschaftlich keine Alternative hätten, würden dann alte Gasheizungen möglichst lange weiterbetreiben, um einen Wechsel hinauszuzögern. Eine Wärmepumpe sei nicht für jedes Gebäude geeignet, betonte sie.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die schwarz-rote Koalition das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzt. Damit bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.(afp/red)
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Mehr Rechte für Verbraucher, weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August


In Kürze:

  • Recht auf Reparatur verlängert Gewährleistungsfrist.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt zunächst nur für Erstklässler.
  • Baubranche reformiert Ausbildungsberufe.

 
Der August hält einige Änderungen bereit. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Nachfolgend eine Übersicht.

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Anspruch auf eine Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten auch nach Ablauf dieser Frist kostenlose oder preislich angemessene Reparaturen ermöglichen. Das gilt etwa für Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese zudem um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Dies gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Familien können damit eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucher erkennen können sollen, ob sie mit KI-generierten Inhalten oder Systemen interagieren – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, die die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bislang 20 Prozent auf nun 16 Prozent. Auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Weniger Verpackungsmüll

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz passt deutsches Recht an die neue EU-Verpackungsverordnung an. Es soll Verpackungen reduzieren, das Recycling verbessern und nachhaltigere Lösungen fördern und tritt am 12. August in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem weniger Abfall, bessere Kennzeichnungen und mehr Vorgaben für umweltfreundliche Verpackungen.

Verlängerung der Gewährleistung bei Autos

Ab dem 1. August tritt zudem die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht in der Autobranche in Kraft. Behebt eine Werkstatt einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Das gilt auch für Autos, die bei einem Händler gekauft wurden. Ziel der neuen Regelung ist es, Reparaturen gegenüber einem Austausch attraktiver zu machen.

Reformen für Ausbildungsberufe in der Baubranche

Neue Ausbildungsordnungen gelten mit dem Beginn des kommenden Monats für 19 Berufe in der Baubranche. Die Reform modernisiert die Ausbildung und passt sie an Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz an. Zudem wird für 16 Berufe mit jeweils dreijähriger Ausbildungsdauer eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei wird die bisherige Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, dessen Ergebnis in die Endnote einfließt. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit folgt dann der zweite Prüfungsteil. Die neuen Regeln gelten für alle Ausbildungsverträge, die am 1. August 2026 beginnen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Fritz Vahrenholt: Die selbstverschuldete Gasmangellage


In Kürze:

  • Die deutschen Gasspeicher sind so leer wie selten zu dieser Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich eine Gasmangellage im kommenden Winter ab.
  • Weltpolitische Krisen erschweren die Wiederbefüllung und gefährden das Geschäftsmodell der Speicherbetreiber.
  • Deutschland bezieht selbst kein Gas aus Russland, erhält aber dennoch über Umwege russisches Gas. Diese Importe fallen ab Januar 2027 weg.
  • Einheimisches Gas könnte Deutschland für Jahrzehnte versorgen, die Förderung bleibt jedoch verboten.
  • Zugleich setzt die Methanverordnung der EU die Versorgungssicherheit unter Druck.
  • Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht unter derart „verrückten“ Bedingungen.

 
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom 30-jährigen Mittel der Satellitenmessungen ist damit im Vergleich zu Mai gesunken (+0,53 Grad Celsius), liegt aber höher als im April (+0,39 Grad Celsius).
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.

Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.

Die US-amerikanische Ozeanbehörde NOAA hat die für den Pazifik erwarteten El Niño-Konditionen inzwischen bestätigt und rechnet damit, dass diese bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. El Niño ist eine natürliche, zyklische Erwärmung des tropischen Pazifiks, die sich alle drei bis fünf Jahre ereignet und in der Regel mit einem globalen Temperaturausschlag von 0,2 Grad Celsius verbunden ist.
Davon scheinbar unberührt, beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 weiterhin 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.

Die Befüllung der deutschen Gasspeicher bis zur Heizsaison wird schwierig

Der Füllstand der deutschen Gasspeicher beträgt zurzeit lediglich 44 Prozent. Dies liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, denn die Füllstände lagen früher zu diesem Zeitpunkt bei 60 Prozent. Die Befüllung im Jahr 2026 startete zum einen von einem sehr niedrigen Niveau von rund 20 Prozent. Zum anderen zögern die Gasspeicherbetreiber, Gas einzukaufen, da die Gaspreise seit der Hormus-Krise hoch sind.
Das Geschäftsmodell der Betreiber bestand darin, preiswertes Gas im Sommer einzukaufen und zu einem in der Regel höheren Preis im Winter zu verkaufen. Jetzt droht sogar das Gegenteil. Sollte es zu einer Entspannung am Persischen Golf kommen, werden die Gaspreise im Winter niedriger als im Sommer liegen, sodass den Betreibern Verluste drohen.
Der Verband der Speicherbetreiber INES gab daher im Juli bekannt, dass bis zur Heizsaison technisch nur noch ein Niveau von 76 Prozent erreicht werden kann. Die Betreiber stellen fest:
„Die derzeitigen Preisentwicklungen setzen kaum Anreize zur Einspeicherung von Gas und gefährden damit die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter.“

Gasmangellage schon heute absehbar?

Bei einem kalten Winter prognostiziert der Verband schon heute eine Gasmangellage von bis zu 2 Terawattstunden pro Tag im Februar/März 2027. Es fehlten dann bis zu 40 Prozent des in Deutschland täglich benötigten Erdgases. In diesem Fall droht die Abschaltung des Gases für die Industrie, die etwa 2 Terawattstunden Gas pro Tag verbraucht.
Der INES-Geschäftsführer Heinermann sieht bei einem außergewöhnlich kalten Winter die Risiken erheblich steigen: „Deshalb müssen bereits heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen.“
Die tägliche Einspeisung in die Speicher beläuft sich zurzeit auf 0,2 Prozentpunkte. Bei diesem Tempo würde bis zum 1. November – noch etwas über 100 Tage – noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Füllstand von 70 Prozent erreicht. Die Bundesnetzagentur erklärt dennoch, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet.

Deutschland bezieht immer noch relevante Mengen Gas aus Russland

Über die viel gepriesenen deutschen LNG-Terminals bezieht Deutschland etwa 10 bis 13 Prozent seines Erdgases. Etwa 40 Prozent kommen aus Norwegen. Weitere 40 Prozent kommen aus den Niederlanden und Belgien. Dort wird es als LNG angelandet und durch Pipelines nach Deutschland transportiert.

Tägliche Gasimporte Deutschlands nach Ländern. Der Direktimport aus Russland (grau) wurde 2022 eingestellt. Parallel dazu ist die Gesamtimportmenge (orange) erheblich gesunken. LNG (rosa) ist seither die viertwichtigste Bezugsquelle – ein Teil dessen stammt über Umwege dennoch aus Russland.

Foto: Bundesnetzagentur

Es wird jedoch kaum diskutiert, dass Belgien über Zeebrügge vier Zehntel seines LNG-Imports aus Russland bezieht, ebenso die Niederlande mit 13 Prozent seines Imports. Insofern erhalten wir indirekt immer noch erhebliche Mengen – rechnerisch ergeben sich rund 10 Prozent – unseres Gases aus Russland.
Frankreich importiert seinerseits ein Drittel des LNGs aus Russland. Dieser Import soll nach den Plänen der EU ab 1. Januar 2027 beendet werden. Das wird sich dann tendenziell in höheren Preisen niederschlagen.

Monatliche LNG-Importe aus Russland ausgewählter Länder in Milliarden Kubikmetern. Seit Januar 2021 hat sich das Gesamtvolumen erhöht, sowohl in Summe für Belgien, die Niederlande und Frankreich als auch für Europa insgesamt.

Foto: IEEFA

Gas-Notfallreserve ab 1. Januar 2027 geplant …

Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine strategische Erdgasreserve, um auf Gasversorgungskrisen besser vorbereitet zu sein. Die Gasreserve soll 24 Terawattstunden umfassen, etwa 10 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität. Die Kosten für den Gaseinkauf und die Einspeicherung sollen etwa 1,5 Milliarden Euro betragen, die über einen Aufschlag auf die Gaspreise für den Verbraucher finanziert werden sollen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Maßnahme ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Energiepolitik der letzten vier Bundesregierungen die Krisenanfälligkeit der Gasversorgung massiv erhöht hat. Denn aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und des notwendigen Backups für Wind- und Solarenergie werden in den nächsten Jahren zahlreiche Gaskraftwerke zu bauen sein.
Die Bundesnetzagentur hat erklärt, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nur gewährleistet werden kann, „wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22.400 MW bis 35.500 MW errichtet werden“. 35.500 Megawatt Gaskraftwerke verbrauchen etwa 15 Milliarden Kubikmeter zusätzliches Gas. Zum Vergleich: Der Jahresverbrauch Deutschlands lag 2025 bei 85 Milliarden Kubikmetern Gas.

… aber Fracking bleibt verboten

Erschwerend kommt hinzu, dass die früheren Regierungsparteien es für richtig hielten, die Erdgasförderung durch Fracking in Deutschland zu verbieten. Ministerin Reiche kann sich eine Lockerung des Fracking-Verbots vorstellen.
Der Kanzler geht jedoch auf Distanz. Auch sein Finanzminister hat sich – wie die SPD insgesamt – gegen Fracking ausgesprochen. Der Wahlkreis von Lars Klingbeil (Heidekreis) liegt in einem Gebiet vielversprechender Schiefergasvorkommen.
Nun bekommt die Ministerin starke Unterstützung durch ein von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Prof. Hans-Joachim Kümpel. Er kommt zu dem Ergebnis, dass
  • die Technik der Förderung des Schiefergases aus mehr als 1.000 Meter Tiefe eine Gefährdung des Grundwassers (bis zu 100 Meter Tiefe) ausschließt,
  • das Erdbebenrisiko beim Fracking um ein Vielfaches niedriger ist als bei der herkömmlichen Erdgasförderung,
  • Deutschland eine förderbare Gesamtmenge von 1.000 Milliarden Kubikmetern aufweist, was einer Förderdauer von 50 Jahren bei einer jährlichen Fördermenge von 20 Milliarden Kubikmetern entspricht,
  • deutlich kostengünstiger wäre als der heutige Weltmarktpreis.
Das Gutachten kann man hier kostenlos herunterladen.

Verschärft ein Erdgaslieferstopp wegen der EU-Methanverordnung die Gasmangellage?

Die EU hat eine Verordnung erlassen, wonach ab 1. Januar 2027 der Methanausstoß bei der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport von Rohöl und Erdgas aus Klimaschutzgründen zu reduzieren ist. Und das soll nicht nur in Europa gelten, sondern für Importeure, die nachweisen sollen, dass in den außereuropäischen Förderländern diese neuen, erheblich strengeren EU-Standards erfüllt sind.
Während Importeure wie SEFE, Uniper und Shell davor warnen, dass „ein erheblicher Teil der weltweiten Gasversorgung de facto nicht konform sein wird“ und es zu erheblichen Lieferengpässen kommen könnte, will die EU ihre Verordnung mit horrenden Strafzahlungen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes durchsetzen.
Am 24. Juni haben die USA, Katar, Nigeria und Algerien in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission Änderungen der Importregeln verlangt, andernfalls werde Europa massive Versorgungsrisiken mitten im Januar 2027 eingehen. Immerhin sind 43 Prozent des Erdgasverbrauchs in Europa betroffen. Der US-Energieminister Chris Wright nannte die Regeln „crazy“ – verrückt. Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Ministerin Reiche hat sich richtigerweise bei der EU für ein Aussetzen der Verordnung ausgesprochen. Ihr SPD-Kollege, Umweltminister Schneider, hat sich im Namen der Bundesregierung für die Beibehaltung der EU-Verordnung ausgesprochen und hat seine Ministerkollegin für ihre Initiative öffentlich gerügt.
Wenn wir im Januar 2027 Versorgungsprobleme bekommen werden, wissen wir, bei wem wir uns zu bedanken haben.
Dieser Artikel erschien im Original auf klimanachrichten.de unter dem Titel „Fritz Vahrenholt: Die selbstverschuldete Gasmangellage“. (redaktionelle Bearbeitung: ts/Epoch Times)
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Erste deutsche Großstädte planen Stilllegung des Gasnetzes


In Kürze:

  • Mehrere Großstädte haben ihre überarbeitete Kommunale Wärmeplanung zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele vorgelegt.
  • Fast jede fünfte Stadt plant die Stilllegung ihrer Gasnetze bis spätestens 2045.
  • Mannheim und Stuttgart wollen diesen Schritt schon bis 2035 umsetzen.
  • Mehrere Akteure befürchten Versorgungsengpässe beim Erdgas.

 
Bis Dienstag, 30. Juni 2026, müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese ist verpflichtend für alle deutschen Kommunen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches Anfang 2024 in Kraft trat. Kleinere Städte haben allerdings zwei Jahre länger Zeit.
Die ersten der insgesamt 80 deutschen Großstädte haben ihre Pläne bereits vorgelegt. Langfristig planen gleich mehrere die Stilllegung ihrer Gasnetze. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie macht nach Angaben des Bundes mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Das liegt daran, dass rund 80 Prozent der Wärmenachfrage momentan durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt werden.

Mannheim und Stuttgart wollen 2035 den Gashahn zudrehen

Die mit Abstand erste Stadt, die ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, ist Mannheim. Bereits im November 2024 hatte der Energieversorger MVV mitgeteilt, dass er die Abschaltung des städtischen Gasnetzes bis 2035 anstrebt. MVV wollte dabei den „Umstieg von fossiler Energie auf eine CO₂-freie Wärmeerzeugung“ vorantreiben.
In den vergangenen Jahren hat die baden-württembergische Stadt jedoch Ersatz für die fossilen Heizsysteme auf den Weg gebracht. Laut ihrer Kommunalen Wärmeplanung nutzt sie besonders Technologien wie Flusswärmepumpen, Tiefengeothermie und Fernwärme. Ebenso empfiehlt die Stadt dezentrale Wärmepumpen als künftige Heizoption. Alternative Biogase oder Wasserstoff für eine klimaneutrale Gasheizung in Haushalten seien nicht sinnvoll, auch weil sie „keinesfalls bezahlbar“ seien.
Großstädte

In manchen deutschen Städten sind die Gasleitungen oberirdisch.

Foto: DragonFly/iStock

Bereits vor vier Jahren hat sich die Mannheimer Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, schon bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nach ihrer neuesten Einschätzung ist dies aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht mehr möglich. Die Stadt hat ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erst um rund 40 Prozent reduziert.
Laut Oberbürgermeister Christian Specht habe Mannheim bereits die einfach umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte seien nun schwieriger.
Neben Mannheim will auch die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart schon bis 2035 auf ihr Gasnetz verzichten. Fünf Jahre mehr Zeit zur Umstellung haben die Bürger der Städte Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen. Dort soll 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern strömen.

Essen plant Umstellung auf Wasserstoff

Bereits am 25. März 2026 hat auch die nordrhein-westfälische Stadt Essen ihre Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Strategie heißt auch hier: weg von fossilen Brennstoffen hin zu saubereren Heizoptionen.
Dazu hat die Stadt für ihre Bürger eine Onlinekartenanwendung bereitgestellt. Diese zeigt an, welche Wärmeoptionen in den jeweiligen Stadtgebieten langfristig möglich sein sollen. Sie zeigt somit, wo zentrale Lösungen wie Wärmenetze ausgebaut werden könnten und wo dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen geeigneter scheinen. Solche Karten existieren ebenfalls bereits für manche andere Städte.
Das Fernwärmenetz soll sich vor allem in der Stadtmitte und im Norden weiter ausdehnen. Bis 2045 bleibe die Heizungswahl frei. Ab dann sollen die fossilen Heizanlagen komplett verschwunden sein.
Die Essener Stadtverwaltung überlegt als bislang einzige deutsche Stadt, ob sie ihr Gasnetz teilweise noch für Wasserstoff nutzen möchte. „Wasserstoff kann künftig für einzelne Anwendungsfälle eine Rolle in der Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet spielen, jedoch nicht flächendeckend“, heißt es. „Wasserstoff kommt vor allem dort infrage, wo andere klimafreundliche Lösungen nur schwer umsetzbar sind, zum Beispiel in der Industrie oder in ausgewählten Quartieren.“
Allerdings erfordert dies zunächst entsprechende Prüfungen, „ob eine Umstellung bestehender Gasnetze auf Wasserstoff technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Nach aktuellem Stand dürften künftig nur rund 17 Prozent des bestehenden städtischen Gasnetzes für Wasserstoff infrage kommen.

Die Bundesregierung will bestehende Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht aus dem Bestand entfernen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wo das „Gas-Aus“ bis 2045 geplant ist

Einen Plan zur Stilllegung der Gasnetze verfolgen 19 Prozent der bundesweiten Städte. Unter den größeren Städten wollen Hamburg, München und Regensburg ihr Gasversorgungsnetz stilllegen. Auch in den Städten Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Köln, Bremen und Hannover sind weitgehende Gasstilllegungen bis 2045 anvisiert.
Ob das tatsächlich gelingt und überall in der Praxis gut umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten. Ebenso sind in den kommenden Jahren Anpassungen bei den Vorhaben der einzelnen Städte nicht ausgeschlossen.

Drohen Versorgungsengpässe beim Gas?

Die Entscheidung vieler Kommunen, ihre Gasnetze in den kommenden Jahren zurückzubauen und teils bis spätestens 2045 oder früher komplett stillzulegen, zwingt Millionen Menschen in der Bundesrepublik zur Umstellung ihrer Heizung. Aktuell befindet sich noch in etwa der Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung, in etwa einem Viertel heizen die Bewohner mit Öl.
Im Zuge der Wärmewende ist vorgesehen, dass in den kommenden Jahren immer mehr Immobilienbesitzer auf ein alternatives Heizsystem, idealerweise auf eine Wärmepumpe, umsteigen. Mit immer weniger Verbrauchern am Gasnetz verflüchtigt sich auch dessen Bedarf. Doch dieser baldige Rückbau bringt Herausforderungen mit sich.
„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern“, teilte Ingbert Liebing mit. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Zudem drohe eine immer größere Kostenlawine für die Gaskunden, die als Letzte vom Gas auf ein anderes System umsteigen. Aktuell teilen sich noch mehrere Millionen Menschen die Kosten für die Gasnetze über die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte.
Je weniger Teilnehmer die Gasnetze haben, desto mehr müsse der Einzelne dafür bezahlen, ganz nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde. Die Lösung könnte eine staatlich regulierte und bezahlbare Obergrenze sein.

Was Verbraucher tun können

Wer als Hauseigentümer noch ein fossiles Heizsystem besitzt, sollte sich frühzeitig über die Kommunale Wärmeplanung seiner Stadt oder Gemeinde informieren. Viele Städte bieten auf ihren Websites ausführliche Informationen dazu an. Über grundlegende und dringende Änderungen benachrichtigen die Städte ihre Bürger meist zusätzlich, jedoch nicht immer persönlich.
Ebenso haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Wärmeplanung abzugeben. Je früher dies geschieht, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einfluss. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der lokalen Stadtverwaltung.
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Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt

Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Vorgeschrieben wurde von der vorherigen Ampel-Koalition, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Es wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss.

Klimaziele auch so erreicht

Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sich Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.

Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen

Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.

Industrie: Klarheit statt Abwarten

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
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Heizungsgesetz: Umweltschützer sehen Tiefpunkt der Klimapolitik – Verbände: Es gibt endlich Klarheit

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt

Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“

Klimaziele werden auch so erreicht

Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sic Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen beteiligt. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.

Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen

Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.

Industrie: Klarheit statt Abwarten

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.