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Italien führt Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen ein


In Kürze:

  • Wer sich an das Verschleierungsverbot an italienischen Schulen nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
  • Die Begrenzung für ausländische Schüler in Klassen gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Auch in anderen europäischen Ländern gelten Verbote und Einschränkungen.
  • In mehreren Bundesländern gelten Verbote, in manchen gibt es aber kein gesetzliches Verbot.

 
Die italienische Regierung hat ein Verschleierungsverbot an Schulen des Landes beschlossen. Ein entsprechendes Dekret hat der Ministerrat unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Donnerstag, 24. September, verabschiedet. Das berichtet das italienische Politikportal „Pagella Politica“, das nach eigenen Angaben Einsicht in das noch nicht offiziell veröffentlichte Dekret hat. Das Dekret muss nun noch vom Parlament innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden.

Der bisherige Bildungsweg ist entscheidend

Demnach ist eine Teilnahme an schulischen oder außerschulischen Veranstaltungen mit verhülltem Gesicht verboten. Das Dekret nennt keine konkreten Kleidungsstücke wie Burka oder Niqab. Es betont jedoch, dass Personen, die an schulischen Aktivitäten teilnehmen, zu erkennen sein müssen. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 200 und 1.000 Euro geahndet. Bei Minderjährigen wird die Geldbuße gegen die Eltern verhängt.
Des Weiteren führt die Regierung eine 30-Prozent-Grenze ein, um den Anteil ausländischer Schüler, die erst kürzlich in das italienische Schulsystem aufgenommen wurden, innerhalb der Klassen zu begrenzen. Vorgesehen ist auch eine mögliche Umverteilung der Schüler auf benachbarte Schulen, wenn diese Grenze nicht eingehalten werden kann. Ausländische Eltern können bei Bedarf an kostenlosen Italienischkursen teilnehmen.
Das Dekret sieht allerdings keine pauschale Begrenzung auf 30 Prozent ausländische Schüler pro Klasse vor. Die Grenze gilt vielmehr nur für bestimmte Schüler anderer Nationalitäten. Entscheidend sind dabei Kriterien wie die Geburt in Italien und der bisherige Bildungsweg. In der Grundschule werden etwa Kinder nicht berücksichtigt, die in Italien geboren wurden oder mindestens zwei Jahre eine italienische Vorschule besucht haben. In der Sekundarstufe gilt die Grenze für Schüler, die nicht mindestens drei Jahre italienische Schulen besucht haben.

In Portugal drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld

Italien hat bereits seit 1975 Vorschriften gegen die Verdeckung des Gesichts. Der italienische Staatsrat entschied allerdings 2008, dass eine religiös begründete Vollverschleierung unter Umständen einen „berechtigten Grund“ darstellen kann. Das neue Schulverbot könnte deshalb rechtlich relevant werden.
Verbote der Gesichtsverhüllung gelten auch in anderen europäischen Ländern. In Portugal ist ein entsprechendes Gesetz Mitte August in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld. Ausnahmen gelten wie in Italien unter anderem aus gesundheitlichen Gründen.
Bereits 2011 trat in Frankreich das im Jahr zuvor beschlossene Verbot der Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum in Kraft. Es umfasst auch Vollverschleierungen wie Burka und Niqab.
2023 rückten zwei Kleidungsstücke in den Mittelpunkt einer Debatte über religiöse Symbole an öffentlichen Schulen. Konkret handelt es sich um die Abaya, ein langes, den Körper weitgehend bedeckendes Gewand, das Frauen tragen, sowie den Qamis, ein ebenfalls langes Kleidungsstück für Männer. Der damalige Bildungsminister Gabriel Attal untersagte das Tragen von Abayas und Qamis an öffentlichen Schulen. Seiner Auffassung nach könne es eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen. Der französische Staatsrat (Conseil d’État) lehnte am 7. September 2023 einen Eilantrag gegen die Regelung ab und sah in ihr keine offensichtlich rechtswidrige Verletzung grundlegender Rechte.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Auch in Österreich gelten landesweit entsprechende Verbote. In Dänemark gilt seit 2018 ein im Strafgesetzbuch verankertes Verbot für den öffentlichen Raum. In den Niederlanden trat 2019 ein auf bestimmte Bereiche beschränktes Verbot in Kraft. Es gilt unter anderem in Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2021 ist das Tragen gesichtsverhüllender Kleidung in der Öffentlichkeit auch in der Schweiz untersagt.
In Deutschland gibt es kein bundesweites Verbot der Gesichtsverhüllung an Schulen, da das Schulwesen in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. In mehreren Bundesländern ist die Verhüllung des Gesichts im Unterricht oder bei Schulveranstaltungen jedoch untersagt. Dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gelten ebenfalls entsprechende Regelungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es dagegen kein ausdrückliches gesetzliches Verbot. Die Verhüllung des Gesichts kann dort jedoch wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Kommunikation unzulässig sein.
In den ostdeutschen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit kein gesetzlich geregeltes Verbot für Schüler.
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Niedrigere Spritpreise, Alkoholverbot an Bahnhöfen: Das ändert sich im Oktober


In Kürze:

  • Führungszeugnisse können ab Oktober auch digital beantragt werden.
  • Hecken dürfen wieder geschnitten werden.
  • EU untersagt Verwendung mancher Ewigkeitschemikalien.
  • Mehr Geld für Dachdecker und Gerüstbauer.

 
Im Oktober kommt das Alkoholverbot an Bahnhöfen, Kraftstoff soll wieder billiger werden, außerdem endet die Sommerzeit. Nachfolgend ein Blick auf die Neuerungen im kommenden Monat.

Tanken soll wieder billiger werden

Nach monatelangem Frust an der Zapfsäule gibt es für Autofahrer einen Lichtblick: Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich laut Regierung eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat brachten dies unmittelbar vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Bis Mitte Oktober soll an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholverbot eingeführt werden. Die Deutsche Bahn hatte im September mit der Anpassung der Hausordnungen in einigen Bahnhöfen begonnen. Inzwischen ist der Konsum von Alkohol etwa am Berliner Hauptbahnhof sowie an den Bahnhöfen in Kiel und Braunschweig verboten. Ausgenommen von dem Verbot bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen bleibt erlaubt. Die Einhaltung sollen DB-Sicherheitskräfte und Bundespolizei überwachen. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbote.

Elektronische Speicherung von Vollmachten und Verfügungen

Ab dem 1. Oktober können auf Wunsch der Vollmachtgeber elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Bislang können für registrierte Vorsorgeverfügungen nur wesentliche Angaben im Register eingetragen werden. Die Vorsorgedokumente selbst sind jedoch nicht einsehbar. Künftig kann etwa ein Arzt eine Patientenverfügung sofort elektronisch abrufen und entsprechend handeln. Die Registrierung im ZVR ist nach Angaben der Bundesnotarkammer kostenlos.

Elektronischer Immobilienhandel

Auch der Kauf und Verkauf von Immobilien wird digitaler. Künftig sollen Notare, Gerichte und Behörden die erforderlichen Dokumente und Daten vollständig elektronisch austauschen können. Papierunterlagen und Postwege sollen dadurch weitgehend entfallen. Die entsprechenden Regelungen beschloss der Bundestag in diesem Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Austausch bundesweit Pflicht.

EU-Verbot von Ewigkeitschemikalien

Seit Oktober 2024 gilt eine EU-Verordnung, die schrittweise den Einsatz bestimmter per- und polyfluorierter Alkylverbindungen (PFAS) einschränkt. Diese Stoffe sind biologisch nicht abbaubar und werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. Ab dem 10. Oktober wird die Verwendung bestimmter Stoffe in Textilien, Leder- und Schuhwaren, in Papierverpackungen für Lebensmittel wie Pizzakartons sowie in verschiedenen Kosmetika verboten.

Zeitumstellung

Ende Oktober wird die Uhr umgestellt. Die Winterzeit beginnt in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, um 3.00 Uhr morgens werden die Uhren dann um eine Stunde zurückgedreht. Diese Nacht ist also eine Stunde länger. Im Anschluss an die Zeitumstellung wird es morgens früher hell, während die Sonne am Nachmittag früher untergeht.

Heckenschnitt-Verbot endet

Am 30. September läuft die im Bundesnaturschutzgesetz geregelte jährliche Schonzeit für Hecken und andere Gehölze aus. Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken demnach wieder zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. März des kommenden Jahres gilt dann wieder die Schonzeit, die dem Artenschutz dienen soll.

Microsoft stellt Support für bestimmte Produkte ein

Für zahlreiche Microsoft-Produkte und -Dienste endet im Oktober der Support. Ein wichtiger Termin für Nutzer ist der 13. Oktober: An diesem Tag endet unter anderem der Support für Office 2021 sowie für Windows 11 Home und Pro in der Version 24H2. Daneben stellt Microsoft den Support für eine Reihe von Unternehmensprodukten, Entwicklerwerkzeugen und Azure-Diensten ein. Danach gibt es für diese Produkte keine Sicherheitsupdates und keinen technischen Support mehr.

Digitales Führungszeugnis

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann es ab dem 1. Oktober auch digital beantragen und elektronisch ausstellen lassen. Es kann aber auch weiterhin persönlich bei einer Meldebehörde beantragt und in Papierform ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen 13 Euro. Kostenlos ist es, wenn es für die Ausübung eines Ehrenamts benötigt wird.

Mehr Lohn für Dachdecker und Gerüstbauer

Laut einer Tarifeinigung der IG BAU mit den Arbeitgeberverbänden aus dem Jahr 2024 steigen die Tariflöhne für Dachdecker im Oktober dieses Jahres um 3,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütung steigt um 50 Euro für Auszubildende im ersten und zweiten Lehrjahr und um 60 Euro im dritten Lehrjahr. Auch die Ecklöhne für Gerüstbauer steigen einer Einigung aus dem vergangenen Jahr zufolge um 4,4 Prozent.

Zwangsvollstreckung digitaler

Ab Oktober wird auch die Zwangsvollstreckung digitaler. So sollen künftig Gerichte, Gerichtsvollzieher, Anwälte, Behörden und Banken Dokumente in deutlich größerem Umfang elektronisch austauschen. Unter anderem müssen Kreditinstitute einen sicheren digitalen Übermittlungsweg für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bereitstellen. Der Bundestag hatte im März eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Die Neuregelung soll Papier einsparen und die beteiligten Stellen dazu anhalten, stärker digital zusammenzuarbeiten.

Heizperiode beginnt

Sie ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, doch in vielen Mietverhältnissen gilt der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode. In dieser Zeit muss der Vermieter grundsätzlich dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizbar ist. Das gilt auch bei niedrigen Temperaturen außerhalb dieses Zeitraums.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Social-Media-Verbot: EU will Zugang von Kindern zu sozialen Medien beschränken

Die EU-Kommission will den Zugang von Kindern zu Social-Media-Plattformen einschränken, ein Vorschlag dazu soll nach dem Sommer vorgelegt werden.
„Unsere Kinder brauchen Zeit in der realen Welt. Zeit zum Spielen, Zeit, um Freundschaften zu schließen, Zeit, um Fehler zu machen. Zeit, um ihre eigene Identität und Persönlichkeit zu entwickeln, bevor stattdessen ein Algorithmus sie prägt“, sa…
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Von Rosi bis Layla: Die Stadt Erlangen will ein Dutzend Lieder auf Bergkirchweihfest nicht hören


In Kürze:

  • „Skandal im Sperrbezirk“ nach 45 Jahren erneut auf dem Index.
  • Ballermann-Star Mickie Krause steht gleich mit vier Songs auf der Liste.
  • Gleichstellungsstelle will ein sicheres Feiern ermöglichen.

 
Als das Lied „Skandal im Sperrbezirk” der bayerischen Rock-’n’-Roll-Band Spider Murphy Gang auf den Markt kam, waren nicht alle Radiosender begeistert. Ob des Gebrauchs des Wortes „Nutten“ in dem Song, in dem es um die Rosi ging, die man unter 32168 erreichen konnte, setzten ihn vor allem Sender im Heimat-Bundesland der „Gang“ auf den Index.
Dem Lied brachte das mehr Popularität und der Band den größten Erfolg in ihrer nunmehr fast 50-jährigen Geschichte. Mindestens 750.000 Mal ging die Platte ab 1981 über die Verkaufstheken. Im Februar 1982 erklomm sie Platz eins der deutschen Charts.

Kein Spielverbot, vielmehr ein Appell

Später beruhigte sich der Aufruhr ums Lied – bis es nun erneut auf dem Index landet, und zwar beim Bergkirchweihfest (21. Mai bis 1. Juni) in Erlangen. Dieses Mal ist es die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Réka Lörincz, die den Bann über Rosi verhängt. Diese befindet sich in guter Gesellschaft mit den Interpreten von elf weiteren Liedern. Gleich mehrfach trifft es etwa den Party-Schlagersänger Mickie Krause, dessen Hits „Geh mal Bier holen“ und „Zehn nackte Friseusen“ auf der Sperrliste landeten. Ebenso sollen die Wirte den Sommerhit des Jahres 2022, „Layla“, nicht spielen.
Lörincz hat sich die Lieder, die schließlich auf ihrer Liste landeten, gemeinsam mit Kollegin Nora Hahn-Hobeck angehört, die wie sie Gleichstellungsbeauftragte ist. Das sei nicht besonders angenehm gewesen, sagen beide. Sie betonten aber auch, dass es sich nicht um ein Spielverbot, sondern vielmehr um einen Appell handele. „Uns geht es nicht um Verbote oder einen Kulturkampf.“ Man wolle ein sicheres Feiern ermöglichen und einen Rahmen schaffen, in dem sich jede Besucherin und jeder Besucher wohlfühle. „Es darf nicht sein, dass Frauen überlegen müssen, wo sie hingehen können und wo nicht“, sagt Lörincz.
Gegenüber den „Nürnberger Nachrichten“ kommentierte ein verständnisloser „Spider Murphy Gang“-Manager Jürgen Thürnau das Vorgehen mit den Worten: „So einen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gehört. Als wir in der DDR gespielt haben, da mussten wir jedenfalls keine Setliste vorlegen“.
Réka Lörincz begründet den Bann für das älteste Bierfest mit einer Beschwerde aus dem vergangenen Jahr. Eine Frau habe sich über sexistische Songs beklagt und sei Opfer von Übergriffen und Belästigungen geworden. Man wolle mit der Liste „gemeinsam eine respektvolle Atmosphäre und sicheres Feiern“ gewährleisten, heißt es in einer Begründung der Gleichstellungsstelle. Ziel sei es, dass man „gemeinsam“ dafür sorgt, „dass sich alle Gäste und Mitarbeiter auf dem Berg wohl und sicher fühlen“.

Wirtssprecher zeigt Verständnis

Auf der Liste, die unter anderem den Wirten übermittelt wurde, stehen nun zwölf Lieder, die die Gleichstellungsstelle als frauenfeindlich oder sexistisch einstuft. Die Empfänger der Aufstellung werden daher gebeten, diese Titel nicht zu spielen. Das Schreiben zitiert Textstellen und erläutert knapp, warum die Gleichstellungsstelle die Inhalte problematisch bewertet.
Unter den genannten Beispielen finden sich unter anderem Titel wie „Nein heißt ja“ des Schlagersängers G. G. Anderson. Die Erläuterungen kritisieren, dass die Textzeilen ein „Nein“ als Zustimmung darstellen und damit Grenzüberschreitungen verharmlosen.
Till Stürmer, Sprecher der Vereinigung der Bergwirte und Betreiber des Altstädter Schießhauses sowie des Birkner Kellers, zeigt Verständnis. Gleichzeitig mahnt aber Zurückhaltung bei der praktischen Umsetzung an. „Ich bin absolut der Meinung, dass man diskriminierende Lieder möglichst nicht spielen sollte“, sagt der Gastronom. Er verweist auf die besondere Situation während der Bergkirchweih.
So strömten alljährlich Tausende Besucher mit sehr unterschiedlichen Erwartungen auf den Berg. „Es gibt Menschen, die sich an so etwas stören – und andere, die genau diese Lieder hören wollen. Beides muss man zur Kenntnis nehmen“, so Stürmer. Zugleich relativiert er: „Ich glaube nicht, dass jemand wegbleibt, nur weil ein bestimmtes Lied nicht gespielt wird.“
Auf der Liste stehen folgende Lieder: „Olé, wir fahr‘n in den Puff nach Barcelona“; „Zehn nackte Friseusen“; „Geh mal Bier holen“ (alle Mickie Krause); „Donaulied“ (verschiedene Interpreten, unter anderem Mickie Krause); „Skandal im Sperrbezirk“ (Spider Murphy Gang); „Nein heißt ja“ (G. G. Anderson); „Baby Bell“ (Breitner); „Joana (du geile Sau)“ (Peter Wackel); „Layla“ (DJ Robin und Schürze); „Deine Freundin“ (SDP); „20 Zentimeter“ (Mirja Boes); „Die Glöcknerin von Dingolfing“ (Dorfrocker).
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Peking verweigert Kooperation: Eskalation zwischen EU und China bei Untersuchung der staatlichen Subventionen


In Kürze:

  • Die Europäische Kommission kritisiert staatliche Subventionierung chinesischer Unternehmen.
  • Peking untersagt chinesischen Unternehmen, bei Untersuchungen mit der Europäischen Kommission zu kooperieren.
  • Nuctech stattet weltweit Flughäfen mit Sicherheitssystemen aus.
  • Peking bezeichnet die europäische Verordnung zum Subventionsverbot als Diskriminierung.

 
China hat inländischen Unternehmen untersagt, mit der Antisubventionsuntersuchung der Europäischen Union gegen Nuctech zu kooperieren. Bei Nuctech handelt es sich um einen bedeutenden chinesischen Hersteller von Flughafensicherheitstechnik.

China untersagt Kooperation mit EU-Untersuchung zu Nuctech

Wie aus einer Online-Erklärung vom 15. Mai hervorgeht, teilte das chinesische Justizministerium mit, gemeinsam mit dem Handelsministerium und weiteren Behörden festgestellt zu haben, dass die grenzüberschreitende Untersuchung der EU im Fall Nuctech eine „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ darstelle und gegen chinesische Vorschriften verstoße.
Keine juristische oder natürliche Person dürfe den Maßnahmen der EU Folge leisten oder diese unterstützen, erklärte das Ministerium. Die Anordnung gelte ab sofort.
Dieser Schritt markiert die erste Anwendung einer im April in Kraft getretenen neuen Verordnung. Sie soll inländische Unternehmen vor ausländischen Maßnahmen schützen, die von den Behörden als „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ eingestuft werden.
Nuctech ist ein staatliches Unternehmen und stellt weltweit Sicherheitsausrüstung – darunter Röntgenscanner, Sprengstoffdetektoren und Wärmebildkameras – sowie entsprechende Dienstleistungen für Flughäfen, Häfen und Grenzzollstellen bereit.
Angesichts der raschen Expansion des chinesischen Anbieters in Europa und anderen Auslandsmärkten haben sich die Bedenken hinsichtlich seiner Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verstärkt. Zu den Gründern des Unternehmens zählt Hu Haifeng, Sohn von Hu Jintao, der von 2002 bis 2012 Parteichef der KPCh war.

EU-Untersuchung zu Nuctech und Streit über Subventionsregeln

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission eine „eingehende“ Untersuchung gegen Nuctech auf Grundlage der Verordnung über ausländische Subventionen ein. Die Kommission erklärte, es gebe Hinweise darauf, dass mehrere von Peking ergriffene Maßnahmen zugunsten des staatlichen Unternehmens als ausländische Subventionen einzustufen sein könnten. Dazu zählen Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen sowie bevorzugte Finanzierungsvereinbarungen.
Europäische Regulierungsbehörden äußerten die Sorge, dass staatliche Subventionen aus Peking dem chinesischen Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber europäischen Wettbewerbern verschaffen könnten.
„Systeme zur Bedrohungserkennung – einschließlich der an Häfen und Flughäfen eingesetzten Sicherheits- und Inspektionsscanner – spielen eine wesentliche Rolle dabei, sicherzustellen, dass Europa offen und zugleich sicher bleibt“, erklärte Teresa Ribera, die Kartellrechtschefin der Europäischen Kommission, im Dezember 2025. „Daher streben wir gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für solche Systeme an, um faire Chancen für Wettbewerber sowie für Kunden wie Grenzschutzbehörden zu gewährleisten.“
In einer Stellungnahme kritisierte das chinesische Handelsministerium, dass europäische Regulierungsbehörden übermäßig viele Informationen von chinesischen Unternehmen anforderten. Zudem warf es ihnen vor, im Nuctech-Fall die Kooperation chinesischer Banken zu verlangen. Die Maßnahmen hätten „erhebliche negative Auswirkungen“ auf den normalen Geschäftsbetrieb sowie die Investitionstätigkeit zahlreicher chinesischer Unternehmen und Banken. Darüber hinaus bekräftigte das Ministerium, dass es die EU-Verordnung über ausländische Subventionen ablehne.

Peking klagt vor dem Gerichtshof in Luxemburg

Seit Inkrafttreten der Verordnung über ausländische Subventionen der EU hat sich Brüssel wiederholt darauf berufen, um gegen chinesische Unternehmen zu ermitteln. Ein Sprecher des chinesischen Justizministeriums verurteilte dies in einer Stellungnahme vom 15. Mai als diskriminierend.
Unternehmen, die gegen die Verordnung der Europäischen Kommission über ausländische Subventionen verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes.
Im April 2024 führte die Kommission unangekündigte Inspektionen in den Einrichtungen von Nuctech in Polen und den Niederlanden durch. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.
In Europa bestehen Bedenken, dass Kontrollsysteme sensible personenbezogene Daten erfassen könnten. Kritiker verweisen dabei auf das chinesische Gesetz zur nationalen Sicherheit und befürchten, dass solche Daten dem kommunistischen Regime zugänglich werden könnten. Bereits 2021 blockierte Litauen einen Vertrag mit einer Nuctech-Tochtergesellschaft über die Lieferung von Sicherheitsausrüstung für den Flughafen des Landes. In den Vereinigten Staaten setzte das US-Handelsministerium Nuctech im Jahr 2020 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit auf seine Handelssperrliste.
Die kanadische Regierung stornierte im selben Jahr einen Vertrag mit Nuctech über 6,8 Millionen US-Dollar zur Lieferung von Sicherheitsausrüstung für 170 diplomatische Vertretungen weltweit, nachdem öffentliche Proteste aufgekommen waren.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China Tells Companies Not to Comply With EU’s Probe Into Nuctech“ (deutsche Bearbeitung: os)