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Reiche rechnet mit sinkenden Strompreisen erst ab den 2030er Jahren

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche rechnet mittelfristig mit sinkenden Strompreisen in Deutschland. „Spürbare Entlastungen werden wir erst in den 2030er Jahren sehen“, sagte die CDU-Politikerin dpa.
Sie wies außerdem Kritik zurück, mit ihren Reformplänen werde die Energiewende ausgebremst. „Die Energiewende wird nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit für die Bürger, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld zusammenkommen.“

Mehr Markt, weniger Förderung

Das Kabinett hatte eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein Netzpaket auf den Weg gebracht. Reiche sagte, die Energiewende solle kosteneffizienter werden, weil steigende Energiepreise den Wirtschaftsstandort Deutschland belasteten.
Dazu kämen Belastungen im Haushalt. „Heute gibt der Bund für die EEG-Förderung 17 Milliarden Euro aus. Tendenz steigend“, sagte Reiche.
Ohne Reformen würde die Belastung im Bundeshaushalt weiter wachsen. „Wir tragen bis heute die Folgen sehr weit zurückliegender Förderentscheidungen. Die teuerste EEG-Novelle war aus meiner Sicht jene aus dem Jahr 2014. Ihre Förderzusagen wirken über 20 Jahre nach – diese Last tragen wir bis heute.“
Genau deshalb werde das EEG jetzt neu aufgestellt. „Mein Ziel ist mehr Markt und weniger Dauerförderung.“
Der EEG-„Förderberg“ baue sich erst über viele Jahre ab, sagte Reiche. „Entscheidend ist, ihn nicht wieder so stark anwachsen zu lassen und neue Förderzusagen so auszugestalten, dass das EEG 2027 kosteneffizienter ist.“
Geplant ist zum Beispiel, dass ab 2027 neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen.

Netzpaket: Vergütung für ungenutzten Strom

„Bislang gilt bei den Erneuerbaren ein Grundsatz, den es in keinem anderen Markt gibt: Auch Strom, der produziert, aber wegen Netzengpässen nicht genutzt werden kann, wird vergütet“, sagte die Ministerin. „Für abgeschalteten Strom gibt es also dieselbe Vergütung wie für tatsächlich genutzten Strom. Von diesem Prinzip lösen wir uns jetzt Schritt für Schritt.“
Dies mache die Energiewende bezahlbarer, wettbewerbsfähiger und damit auch langfristig akzeptanzfähiger.
Die Netzentgelte als wesentlicher Kostenblock hätten sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Treiber der Strompreise entwickelt, sagte Reiche.
„Warum? Weil der Ausbau der erneuerbaren Energien und der gesetzliche Anspruch auf einen Netzanschluss – unabhängig davon, wo Anlagen entstehen – vielfach einen Netzausbau erforderlich gemacht haben, der überhaupt nicht zeitgerecht zu realisieren war.“
Das sei nicht effizient und führe zu erheblichen Mehrkosten für die Stromverbraucher, sagte die Ministerin. „Genau hier setzen wir an. Künftig steuern wir den Ausbau insbesondere von Windenergie, aber auch von Freiflächen-Photovoltaik, stärker dorthin, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind oder das Netz den zusätzlichen Strom aufnehmen kann.“
So sollen unnötiger Netzausbau vermieden, Kosten gesenkt und das Gesamtsystem effizienter gemacht werden.

„Mittelfristig“ sinkende Preise

Auf die Frage, ob sie von sinkenden Strompreisen auch für den Verbraucher ausgehe, antwortete Reiche: „Mittelfristig, aber nicht kurzfristig.“ Die Ministerin sagte, die alten EEG-Förderzusagen würden gelten.
Außerdem sei bisher das Netz auf eine Anschlusskapazität von 100 Prozent ausgelegt gewesen. Diese wird aber laut Ministerium selten erreicht. Mit dem Netzpaket soll das geändert werden, so dass Netzausbaukosten sinken sollen. Das braucht aber Zeit.
Ein wichtiger Hebel sei der Gaspreis, so die Ministerin. „Je günstiger unsere Gasimporteure Gas einkaufen können, desto niedriger sind auch die Kosten der Stromerzeugung. Deshalb ist es so wichtig, Gas langfristig, diversifiziert und zu verlässlichen Konditionen preisgünstig zu beschaffen. So können wir Preisschwankungen besser abfedern und verhindern, dass sie unmittelbar bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen.“
Industrieverbände hatten die geplante Neuausrichtung der Energiepolitik begrüßt. So sagte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie: „Es ging viel zu lange nur um ungezügeltes Wachstum der Erneuerbaren.“
Hohe Systemkosten hätten dem Standort Deutschland die nahezu höchsten Stromkosten unter den Industrieländern beschert. Dies sei ein erheblicher Nachteil im Wettbewerb.

Ministerin zu Kritik an Plänen

Die Grünen, Verbände der erneuerbaren Energien sowie Umweltverbände werfen Reiche vor, die Energiewende auszubremsen. So kritisierte der Bundesverband Erneuerbare Energie, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien seien auf Grundlage der Pläne faktisch nicht zu erreichen. Der Bundesverband Windenergie warnte von einem Ausbaustopp.
„Ich nehme die Kritik aus der Branche ernst“, sagte Reiche. Gleichzeitig biete das Gesetz so viele Investitionsmöglichkeiten und ein so verlässliches Investitionsumfeld, dass viele Kritikpunkte nicht nachvollziehbar seien.
„Die Windbranche weiß, dass sie mit der Novelle sogar 12 Gigawatt mehr ausbauen kann als ursprünglich geplant“, sagte Reiche. „Gleichzeitig geben wir klare Signale, wo dieser Ausbau stattfinden soll – nämlich dort, wo ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind.“
Das sei bei mehr als 90 Prozent der deutschen Umspannanlagen der Fall, auch in Windvorranggebieten: „Es gibt ausreichend gute Standorte und Projekte.“ (dpa/red)
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Merz betont Gründungsboom in Deutschland – doch Firmenpleiten nehmen weiter zu

In Kürze:

  • 12.900 Firmenpleiten im ersten Halbjahr 2026.
  • Viele Startups geben innerhalb der ersten beiden Jahre wieder auf.
  • Die Softwarebranche wächst weiterhin am stärksten.
  • Institut fürchtet Versorgungsengpässe durch Niedrigwasser auf Flüssen.

Bundeskanzler Friedrich Merz sieht mit Blick auf die Wirtschaft eine ermutigende Entwicklung. So hätten sich zwischen Januar und Juni 2026 mehr als 3.000 neue Firmen gegründet, sagte er in seiner Regierungserklärung im Juli. Er berief sich dabei auf die aktuellen Zahlen des Startup-Verbands. Das seien fast so viele wie im gesamten Vorjahr. Positiv wertete Merz auch die Voraussage des Statistischen Bundesamtes, dass für die Monate Mai und Juni einen „deutlich höheren Produktionsanstieg“ erwartet.

KI ein Treiber bei Startups

Laut destatis zeigte sich im Mai kurzfristig eine leichte Belebung bei der Produktion. Gegenüber dem Vormonat stieg die Produktion um 0,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai 2025 gab es allerdings keine Veränderung. Die Entwicklung hätte vor allem Zuwächse in der Automobilindustrie beeinflusst, die bei 3,6 Prozent Plus gegenüber dem Vormonat lagen. Auch im Baugewerbe war mit 0,9  Prozent eine Zunahme zu registrieren.
Der Startup-Verband nennt in seinem Bericht vom 7. Juli 2026 exakt 3.053 Neugründungen zwischen Januar und Juni. Dies seien 52 Prozent mehr als im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres und mehr Gründungen als in den zwölf Monaten des Jahres 2024.
Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Verena Pausder nannte die Entwicklung eine in Deutschland noch nie dagewesenen Gründungsdynamik. „KI senkt die Hürden fürs Gründen deutlich und immer mehr Menschen nutzen diese Chance. Damit aus dem Gründungsboom auch ein Wachstumsboom wird, muss die Politik jetzt beim Thema Kapital liefern – sonst entstehen die Ideen hier und die Champions woanders.“
Dem Bericht des Verbandes zufolge haben 1.038 der 3.53 Neugründungen einen „klaren KI-Bezug“. Die weiterhin stärkste Branche sei der Softwaresektor mit 844 Neugründungen. Die Bereiche Medizin (244) und Lebensmittel (181) zählen laut Bericht zu den gründungsstärksten.
Um Existenzgründungen zu fördern, hat das Bundeskabinett am 22. Juli 2026 eine „Startup- und Scaleup-Strategie“ beschlossen. Die Strategie verfolgt laut Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drei Ziele: Gründungen zu erleichtern, das Wachstum junger Unternehmen zu beschleunigen und Innovationen in Deutschland zu halten.

Viele Startups geben nach kurzer Zeit wieder auf

So ermutigend wie Merz die Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland sieht, ist sie allerdings nicht. Das zeigen die Zahlen aus einer Analyse der Creditreform Wirtschaftsforschung. Demnach ist die Zahl der Firmenpleiten im ersten Halbjahr 2026 deutlich gestiegen. 12.900 Insolvenzen bedeuten den höchsten Stand seit 2013. Besonders betroffen sind der Studie zufolge junge Unternehmen.
So stieg die Zahl der Insolvenzen von Firmen, die höchstens zwei Jahre am Markt waren, um 25,3 Prozent. Bei drei bis vier Jahre alten Unternehmen registrierte Creditreform mit 11,1 Prozent einen zweistelligen Anstieg. Dies erkläre sich mit einer zunehmenden „Gründungsdynamik“, erläutert Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung.
„Nach jahrelangem Rückgang werden nun wieder mehr Unternehmen gegründet. Viele Menschen suchen ihr Heil in der Selbstständigkeit, weil die Spannungen am Arbeitsmarkt signifikant zunehmen. Mehr Gründungen heißt aber auch, dass mehr scheitern. Das schwierige Umfeld verzeiht keine Fehlkalkulationen.“

Niedrigwasser wirkt sich negativ auf Wachstum aus

Insgesamt setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft im zweiten Quartal fort, jedoch mit geringerem Tempo. Nach einem Plus von 0,4 Prozent im ersten Quartal legte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal nur noch um 0,2 Prozent zu, vermeldet destatis.
Eine positive Entwicklung des ohnehin schon schwachen BIP könnte nach Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) durch das Niedrigwasser in deutschen Flüssen in diesem Jahr zunichtemachen. Ein „längerer Ausfall der Schiffbarkeit auf dem Rhein könnte das ganz klitzekleine Pflänzchen Wachstum, das wir haben, komplett ersticken“, sagte IW-Ökonom Thilo Schäfer der „Bild“-Zeitung. Demnach könnte das Wachstum um 0,4 Punkte niedriger ausfallen als bisher erwartet.
„Das hatten wir schon einmal 2018“, so Schäfer weiter. Damals sei etwa 0,4 Prozent des Wirtschaftswachstums betroffen gewesen. „Das ist eine Größenordnung, wo wir uns im Moment überhaupt, wenn es gut läuft, befinden.“
Das Niedrigwasser im Rhein hatte aufgrund von Hitze und Trockenheit am Wochenende in Köln, Bonn und weiteren Orten neue Tiefststände erreicht. Bei Niedrigwasser können deutlich weniger Waren transportiert werden, die Produktion in zahlreichen Branchen muss daher gedrosselt werden.
„Für die Wirtschaft bedeutet das echte Lieferengpässe, denn die Schiffe können schon seit einiger Zeit nur noch mit geringerer Beladung den Rhein runterfahren“, sagte Schäfer der Zeitung. In Köln finde beispielsweise gar keine Schifffahrt mehr statt. „Das heißt, dass wichtige Waren für die Chemie, die Stahlindustrie, für Raffinerien nicht mehr an ihrem Bestimmungsort ankommen.“ Auch andere Flüsse seien derzeit von Niedrigwasser betroffen.
(Mit Texten der Agenturen)
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Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
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Bundesnetzagentur richtet geheimen Notfallplan Strom ein


In Kürze:

  • Die „Sicherheitsplattform Strom“ der Bundesnetzagentur dient dem Krisenmanagement bei einer Strommangellage.
  • Betroffen sind Großkunden mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden.
  • Möglich sind verpflichtende Drosselungen für Tage oder Wochen.

 
Mit der Energiewende hat sich insbesondere in den Wintermonaten die sogenannte Dunkelflaute etabliert. Sie sorgt für Strommangel im deutschen Netz, wenn aufgrund von wenig Wind und Sonnenlicht unsere Hauptenergiequellen Windkraft und Photovoltaik kaum Strom bereitstellen.
Um künftig besser auf Engpässe im Stromsystem reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur nun im Hintergrund die „Sicherheitsplattform Strom“ aufgebaut. Aus dem Bereich der Gasversorgung sind bereits die „Sicherheitsplattform Gas“ sowie der „Notfallplan Gas“ bekannt.

Noch nicht öffentlich kommuniziert

Mit dieser zentralen Kommandostruktur plant die Energiebehörde, künftig bei Bedarf den Stromverbrauch speziell von energieintensiven Unternehmen zu drosseln. Das geht aus Unterlagen einer Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur vom 3. Juni 2026 hervor, die dem Portal „Apollo News“ vorliegen. Die Bundesnetzagentur bestätigte dies auf Nachfrage anderer Medien.
Die Sicherheitsplattform Strom ist bisher nicht auf der Website der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Behörde auffindbar. Auch anderweitig hat sie diese Pläne bisher nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert. Dabei sollen diese schon seit rund zwei Jahren bestehen.
Die Bundesnetzagentur habe die Geheimhaltung auf der Informationsveranstaltung damit begründet, „Verunsicherungen“ in der Bevölkerung aufgrund der sensiblen Thematik vermeiden zu wollen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Das Konzept der Sicherheitsplattform Strom soll ähnlich ablaufen wie das der Sicherheitsplattform Gas. Demnach erfasse die Energiebehörde bei einer absehbaren Strommangellage die aktuellen Verbrauchsdaten und mögliche Einsparpotenziale von zuvor registrierten Großverbrauchern in Industrie und Gewerbe erfassen.
Betroffen sind bundesweit alle Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden. Konkret betrifft das alle energieintensiven Unternehmen, aber auch mittelgroße Industriebetriebe oder größere Gewerbebetriebe.
Im nächsten Schritt komme es zu einem Abgleich zwischen absehbarem Stromangebot und -nachfrage. Entsprechend der Differenz würde die Behörde den Unternehmen eine temporäre Verbrauchsgrenze vorschreiben. Dadurch beabsichtige sie, eine größere krisenhafte Situation wie einen Blackout, also einen unkontrollierten flächendeckenden Stromausfall, zu vermeiden.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies womöglich eine Drosselung der Produktion. Fällt die freigegebene Strommenge unter den Mindeststrombedarf des Betriebs, kann dies auch schon zum kompletten Stillstand führen.
Sollte ein Betrieb der Anweisung der Behörde nicht Folge leisten, kann die Bundesnetzagentur diesen Betrieb durch den lokalen Netzbetreiber vom Netz trennen lassen.

Wochenlange Strommangellage?

Im Stromsystem müssen sich Stromverbrauch und -erzeugung in jeder Sekunde die Waage halten, damit die Netzfrequenz konstant bei möglichst 50 Hertz (Hz) bleibt. Wenn die Stromerzeugung geringer ist als der Verbrauch, sinkt die Frequenz. Bereits bei einer Frequenz von 49,8 Hz müssen die Netzbetreiber Leistungsreserve, also Kraftwerke, die nur im Notfall zum Einsatz kommen, aktivieren.
Sinkt die Frequenz weiter auf 49 Hz, helfen nur noch Lastabwürfe, das sind die sogenannten Brownouts – kontrollierte Abschaltungen ganzer Regionen.
Eine auf der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentationsfolie der Bundesnetzagentur soll dabei aufzeigen, wie lange eine mögliche Strommangellage andauern könnte. Die Rede sei hier von einer Dauer von „mehreren Tagen bis Wochen“.

Fehlen uns die Kraftwerke?

Dem Energieexperten Stefan Spiegelsperger fiel ein massiver Abbau der flexiblen Kraftwerksleistung in Deutschland über die vergangenen Jahre auf. Am 26. Juni dieses Jahres lag die gesamte installierte Leistung ohne Windkraft, Solar, Pump- und Stromspeicher bei 89,8 Gigawatt (GW), einschließlich Netzreserve. Laut seiner Kraftwerksliste waren es im Jahr 2016 noch 22,8 GW mehr.
„Nur zum Vergleich: Alle Haushalte verbrauchen nur 18 bis 20 Gigawatt. Das heißt, wir haben Kraftwerke abgeschaltet, die alle Haushalte sicher mit Strom versorgen könnten“, sagte er auf seinem YouTube-Kanal. Die Abschaltungen beinhalten auch die der letzten Kernkraftwerke sowie vieler Kohlekraftwerke, um den bis spätestens 2038 angestrebten Kohleausstieg umzusetzen.
Noch ist diese Kraftwerksleistung aber ausreichend. In der Spitze hat die Bundesrepublik in diesem Jahr am 3. Februar mit 83,2 GW am meisten verbraucht. An diesem Tag stand zudem viel Windkraft zur Verfügung.
Mit weiterer Stilllegung grundlastfähiger Kohlekraftwerke und möglicherweise steigendem Strombedarf durch die Elektrifizierung unserer Gesellschaft, immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Rechenzentren wird jedoch ein Engpass nicht unwahrscheinlicher.
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Förder-Aus für kleine PV-Anlagen – Reiche: Schluss mit „rundum sorglos“

Das Bundeskabinett hat die Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschlossen.
Vorgesehen sind unter anderem der schrittweise Wegfall der staatlichen Förderung kleiner Solaranlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Beschränkungen für den Bau neuer Windkraftanlagen in Gebieten mit überlasteten Netzen. „Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket“, sagte Reiche dazu.
Die „Überförderung“ von Technologien, die sich bereits selbst tragen, müsse beendet werden. Den bisherigen Ausbau der erneuerbaren Energien bezeichnete die Ministerin als „Erfolgsgeschichte“, die bislang jedoch „nicht kosteneffizient ist“. Bei der Solarenergie etwa werde der Fokus nun auf große PV-Flächenanlagen gelegt.

Keine feste Einspeisevergütung für alle PV-Anlagen

Reiche sagte auch: „Wir beenden, dass Anlagen gefördert werden, die so hohe Renditen erzielen, dass sie ohnehin installiert würden.“ Die Reform solle für mehr Kosteneffizienz sorgen.
In beiden Gesetzen geht es im Wesentlichen darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig stärker den Marktregeln zu unterwerfen.:
  • Die feste Einspeisevergütung soll für alle Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden.
  • Der eingespeiste Strom muss stattdessen zu Marktbedingungen verkauft werden.
  • Boni für die Förderung von PV-Anlagen sollen vereinheitlicht, die Einspeiseleistung kleinerer und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden.
  • Die Ausschreibungsmengen für den Zeitraum 2027 bis 2030 sollen für Biogasanlagen leicht angehoben werden.
  • Kleine Anlagen erhalten durch einen Flexibilitätsbonus die Möglichkeit, steuerbar zur Systemverantwortung beizutragen.
  • Wie für das Bundes-Klimaschutzprogramm vereinbart, soll es eine Windkraft-Sonderausschreibung geben
Das „Netzpaket“ sieht vor, dass Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen nicht mehr vollständig entschädigt werden, wenn sie wegen Engpässen keinen Strom einspeisen können.
Das Risiko für die Investoren wird auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten. In bestimmten „Hot-Spot-Regionen“ sollen die Entschädigungszahlen vollständig entfallen.
„Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet die Themen Synchronisierung, Netzanschluss und Systemverantwortung zu einem sinnvollen Ganzen“, erklärte die Wirtschaftsministerin.
„Wir adressieren damit die Herausforderungen der Gegenwart und stellen gleichzeitig die Weichen für die Zukunft.“
Reiche forderte die Abgeordneten auf, dabei „die Kosten nicht aus dem Blick zu verlieren und das politisch Wünschenswerte mit dem Kern der Novelle zu verbinden, nämlich den Ausbau der erneuerbaren Energien kosten- und systemeffizient auszugestalten“.

Industrie begrüßt das Vorhaben

Die deutsche Industrie hat die Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßt.
„Mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket setzt die Bundesregierung wichtige und lange überfällige Impulse für ein effizientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem“, sagte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI).
Beim EEG begrüßt der BDI den Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen. Lösch sieht „die richtigen Anreize, um die Kosten des Gesamtsystems zu senken und erneuerbare Energien systemdienlicher einzusetzen“.
„Auch das Netzpaket weist in die richtige Richtung“, erklärte er weiter. „Es schafft Anreize, neue Anlagen verstärkt dort anzuschließen, wo die Netze zusätzliche Einspeisung aufnehmen können.“
Die Deutsche Industrie und Handelskammer begrüßte „mehr Verbindlichkeit und damit Tempo bei Netzanschlüssen“.

Verbände befürchten langsameren Ausbau bei Solar und Wind

Das Netzpaket „gefährdet Investitionen und bremst den Ausbau digitaler und klimafreundlicher Infrastruktur“, befindet hingegen der Digitalverband Bitkom.
Die EEG-Novelle sieht Bitkom-Chef Bernhard Rohleder ebenfalls kritisch: Die stärkere Marktintegration kleiner Photovoltaikanlagen sei grundsätzlich richtig.
„Verpflichtend darf sie aber erst werden, wenn praxistaugliche digitale Prozesse, die notwendige Steuerbarkeit und wirtschaftliche Vermarktungsangebote verfügbar sind.“
Die Maschinenbauer kritisierten die Gesetze scharf. „Sie schaffen nicht die Planungssicherheit und Investitionsbedingungen, die für den weiteren Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Biogas dringend benötigt werden“, erklärte Gerd Krieger vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau. Das Parlament müsse „umfassend“ nachbessern.
Der Bundesverband Solarwirtschaft sprach von „fatalen Signalen für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort Deutschland“. Statt Änderungen am Gesetz fordert der Verband Bundestag und Bundesrat auf, die Gesetze „zu kippen“.
Umwelt- und Klimaschützer befürchten, dass die Gesetze den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland spürbar ausbremsen. Wind- und Solarbranche teilen diese Kritik.
Verbände fürchten nun, dass die Reform der Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren verlangsamen könnte, obwohl der Ausbau von Solar- als auch von Windenergie bisher hinter den gesetzlichen Zielen hinterher hinkt. Noch langsamer läuft der Netzausbau, der aktuell mit dem Ausbau der Erneuerbaren nicht Schritt halten kann.
Kritik kam unter anderem auch von der Deutschen Umwelthilfe. (afp/dts/red)
 
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Fachmann sieht wenig Erfolgschancen für EU-Elektrifizierungsplan


In Kürze:

  • Mit dem EU-Elektrifizierungsplan plant die EU-Kommission, den Verstromungsanteil zu erhöhen.
  • Der Diplom-Ingenieur Frank Hennig sieht hingegen „völlig verschiedene“ Bedingungen in den einzelnen Staaten.
  • Unternehmen in der EU erleiden seiner Aussage zufolge durch den Plan wettbewerbliche Nachteile gegenüber globalen Mitbewerbern.
  • Um ausreichend flexibel verfügbaren Strom zu produzieren, müsse Deutschland in erster Linie die Gaskraft weiter ausbauen.

 
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie den Stromanteil am gesamten Endenergieverbrauch in der Europäischen Union deutlich erhöhen will. Mitte Juli hat sie genauere Details zu ihrem Plan vorgestellt, um „Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen“.
Was es mit diesem Plan genau auf sich hat und was das konkret für die Menschen in Europa und Deutschland bedeutet, schildert Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, im Interview mit Epoch Times.
Herr Hennig, welche Maßnahmen plant die Europäische Union umzusetzen, um die Elektrifizierung voranzubringen? Haben Sie genauere Informationen dazu?
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission gibt einen Überblick über diese Elektrifizierung, ausführlicher wird das Arbeitsdokument eines „Elektrifizierungsaktionsplans“. Zunächst geht es um öffentliche Konsultationen mit Interessengruppen, dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, dem EU-Parlament und anderen. Es gibt also noch keine konkret beschlossenen Vorgaben, bisher nur aufgeschriebene Ziele der Kommission. Später sollen Richtlinien geändert und neue Gesetzesinitiativen umgesetzt werden.
Das Ziel ist, im Sinne des Green Deal eine EU-weite Beschleunigung der Elektrifizierung durchzuführen. Das soll natürlich auf Grundlage emissionsfreier oder -armer Stromproduktion geschehen.

Eine Umsetzungsvariante des Elektrifizierungsplans der EU-Kommission: Ladesäulen für E-Autos für mehr Elektromobilität, gespeist von als sauber geltenden Kraftwerken.

Foto: chirawan/iStock

Einige Zahlen wie ein Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 und eine Einsparung von fossilen Importen im Wert von jährlich 260 Milliarden Euro scheinen kaum von seriösen Berechnungen gedeckt zu sein, eher von Studien am grünen Tisch bereitgestellt.
In Deutschland wird dieses Ziel schon seit Jahren unter der Überschrift „Sektorenkopplung“ verfolgt. Das Vorhaben ist also nicht grundsätzlich neu – abgesehen von den angeführten Zielzahlen.
Inwiefern halten Sie eine Steigerung des Verstromungsanteils von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren für realistisch?
Das ist kaum möglich. Elektrifizierung ist mehr als nur eine Erhöhung der Stromproduktion. Im Gegensatz zu den Sektoren Wärme und Verkehr müssen im Stromsystem Angebot und Verbrauch sekundengenau übereinstimmen. Das bedeutet, die Netze auf allen Spannungsebenen stark auszubauen, die Zahl grenzüberschreitender Leitungen (Interkonnektoren) zu vervielfachen und riesige Kapazitäten an Stromspeichern zu installieren.
Die Bedingungen sind zudem in den einzelnen EU-Ländern völlig verschieden. Schweden und Frankreich könnten dieses Ziel aufgrund ihres günstigen Energiemixes erreichen. Schweden mit seinen 10,5 Millionen Einwohnern und wenig Schwerindustrie hat sich die Dekarbonisierung im Energiebereich bis 2045 vorgenommen, und das ist realistisch. Die Erneuerung des Kernkraftwerksparks und das gute Aufkommen an Wasserkraft, Biomasse und Wind bieten gute Ansätze zum Ausbau der Elektrifizierung.
Kohlelastige Länder wie Polen, Tschechien oder Griechenland werden ein solches Ziel kaum erreichen können, solange der Einstieg bzw. der Ausbau der Kernenergie dort bislang nicht wirkt und weil die verfügbaren Naturenergien eher überschaubar sind.
Kann die Nutzung der fossilen Energieträger erfolgreich reduziert werden?
Der Rückgang fossiler Energieträger hängt von den verfügbaren Alternativen ab. Prinzipiell können durch den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren die Emissionen gesenkt werden, regelbare und gesicherte Stromproduktion bleibt aber notwendig. Kommt diese aus emissionsarmer Produktion wie Kernkraft, Wasser und Biomasse, ist die Elektrifizierung im Sinne der EU-Kommission möglich.
Eine zeitliche Entkopplung von Stromproduktion und –verbrauch, um die volatile Einspeisung natürlicher Zufallsenergie vermehrt zu nutzen, würde jedoch Speicherkapazitäten in nicht finanzierbaren Größenordnungen erfordern. Batteriespeicher helfen zwar beim Ausgleich des Tagesganges, aber nicht über längere Fristen.
Dringender wären intersaisonale Speicher, worauf die grüne Wasserstoffstrategie abhebt. Grüner Wasserstoff ist gegebenenfalls für die stoffliche Nutzung wirtschaftlich, nicht aber im Bereich der Stromspeicherung. Die zahlreichen Verfahrensschritte senken den Gesamtwirkungsgrad einer Stromspeicherung auf unter 25 Prozent ab, sodass man weniger von Stromspeicherung als von Stromverschwendung sprechen muss.
Der Ansatz, grünen Wasserstoff via Ammoniak aus den Sonnenländern der Welt in großen Mengen zu importieren, schafft neue Abhängigkeiten von Staaten, die teils politisch nicht stabil und nicht unabhängig sind und in denen die Menschenrechtslage nicht unseren Vorstellungen entspricht. Schon das Lieferkettengesetz könnte hier einen Import verhindern. Zudem würde die EU-Methanverordnung auch auf Wasserstoff als Treibhausgas angewendet werden müssen, was die Importbedingungen ebenfalls verschlechtert.
Die gegenwärtige Lieferkrise und die Preisentwicklung bei Öl und Gas durch die Kriege in der Ukraine und im Iran zeigen die Folgen solcher Abhängigkeiten deutlich auf. Die EU wäre gut beraten, ihre eigene Basis verfügbarer Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle zu erhalten und nicht zu schleifen. Moderne Technologien in fossilen Kraftwerken führen zu weniger Emissionen, und der Wechsel von alten zu neuen Kraftwerken würde helfen, Emissionen zu senken.
Auch die CCS-Technologie für Kohlenstoffabscheidung, vom IPCC der UN empfohlen, würde bei den hohen CO2-Zertifikatepreisen wirtschaftlich darstellbar sein. Die Mehrzahl der EU-Staaten baut die Kernkraft aus oder steigt neu ein, dies wirkt aber erst mittelfristig ab den 2030er-Jahren.
Was bedeutet der EU-Plan für die Unternehmen in der EU und vor allem für die in Deutschland? Manche beklagen die teils ohnehin schon strengen Klimaauflagen.
Zu den zu erwartenden Kosten äußert sich die EU nicht, abgesehen von den Einsparungen durch vermiedene Brennstoffimporte. Im Industriebereich ist eine Streckung der Kürzung von kostenlosen Zuteilungen an Emissionszertifikaten in der Diskussion, was aber das Problem nur verschiebt. Durch die Verknappung und Verteuerung der Zertifikate wird der wettbewerbliche Nachteil gegenüber globalen Mitbewerbern immer größer, was die Abwanderung vor allem der energieintensiven Industrie aus der EU begünstigt.
Demgegenüber steht kein messbarer Erfolg hinsichtlich der Klimaentwicklung. Verantwortbare Politik bräuchte ein Monitoring, das die Kosten der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung des Anteils fossiler Energieträger mit dem erreichten Ergebnis, nämlich der Verhinderung eines Temperaturanstiegs, ins Verhältnis setzt.
Die EU-Vorgaben müssen in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Bisher legte Deutschland freiwillig eine Schippe drauf und verschärfte die Vorgaben wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach Aussage des Bundeskanzlers soll das künftig nicht mehr der Fall sein.
Die EU-Vorgaben zur Elektrifizierung bedeuten vor allem weitere Bürokratie und Berichtspflichten, die ja bei uns nach dem sogenannten Reformpaket der Bundesregierung zurückgedrängt werden sollten. Die Marktbedingungen für Unternehmen in Deutschland werden weiterhin schwieriger, was die Standortverlagerung eher beschleunigen wird.
Andere Länder gehen mit EU-Vorgaben eher mediterran um. Die Verrechnung von Emissionszertifikaten wird von den nationalen Behörden kontrolliert. Verstöße müssen durch nationale Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden. Ob das überall umgesetzt wird, wenn beispielsweise staatliche Energieunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, darf bezweifelt werden. In Abwandlung könnte man sagen: Die EU ist groß, Brüssel ist weit.
Welche Auswirkungen sind im deutschen Stromnetz mit der geplanten Elektrifizierung zu erwarten?
Die Windkraft in Deutschland wurde übrigens von 1991 bis heute und ab heute für neu in Betrieb gehende Anlagen für weitere 20 Jahre subventioniert. Daran wird deutlich, dass sie nicht marktfähig ist.
Heute müssen auch die noch zu bauenden Ersatzkraftwerke wie auch bereits vorhandene Reservekraftwerke und „besondere technische Betriebsmittel“ sowie sogenannte Netzbooster (Großbatterien an Netzengstellen) subventioniert werden.
Im Jahr 2026 werden zudem die Netzentgelte staatlich gestützt und es gibt einen subventionierten Industriestrompreis. Würde man die staatlichen Unterstützungsgelder unserem Stromsystem entziehen, würde es zusammenbrechen.

Auflistung der staatlichen Zuschüsse 2026 für das deutsche Stromsystem.

Foto: Frank Hennig

Die Elektrifizierung in Deutschland unter Bedingungen des Atom- und Kohleausstiegs bewirkt, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit neue Gaskraftwerke in großer Zahl gebaut werden müssen.
Im Wärmesektor sollen Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Der Strom für diese kommt im Winter, also in Zeiten geringen Solarstrom-Aufkommens, dann auch aus Gaskraftwerken, was sicher nicht im Sinne der EU-Kommission ist.
Die EU will mit dem Plan auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Potenziale stärken. Wie kann sie dies schaffen?
Der Ansatz der EU-Kommission, die Gemeinschaft wie einen Zentralstaat zu führen, war bisher nicht erfolgreich und wird es auch künftig nicht sein. Solange der „Green Deal“ und die globale „Klimarettung“ das höchste Ziel sind und der technisch-technologische Fortschritt nicht dem freien Markt überlassen wird, sondern Überzeugungen von Beamten und Kommissaren, wird die EU im globalen Wettbewerb wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Die Dekarbonisierung mithilfe der Elektrifizierung des Energiesystems bedeutet einen Umbau, keine Erweiterung, keine höhere Qualität. Es gab vorher ein funktionierendes System, ein solches soll es auch nach der Dekarbonisierung geben.
Das führt zu hohen Kosten, insbesondere für den kleinteiligen Ausbau der wetterabhängigen Erneuerbaren, den Netzausbau auf allen Spannungsebenen, nötige Stromspeicher und die hohen Systemkosten für die Integration zufällig erzeugten Stroms.
Haben andere Industrieländer oder Staatenbündnisse außerhalb der EU ähnlich ambitionierte Klimapläne? 
Eine Elektrifizierung als Folge von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie einem steigenden Anteil von Wärmepumpen und E-Mobilen findet fast überall statt. Jedoch ist das meist Marktakteuren überlassen, die auch die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten anwenden.
In der EU und Deutschland gibt es zunehmend ein unions- bzw. staatswirtschaftliches System, das vor allem mit den Instrumenten Verbot und Subvention arbeitet. Im Energiesystem gibt es nur noch wenige marktgetriebene Investitionen, meistens erfolgen sie subventionsgetrieben.
 Sehen Sie eine effizientere Lösung für eine schnelle Dekarbonisierung in der EU?
Aus mir nicht erklärlichem Grund soll die Dekarbonisierung möglichst schnell erfolgen. Dadurch steigen die Kosten enorm. Seit es Energieversorgung im heutigen Sinn gibt, wurden die Systeme permanent umgebaut und weiterentwickelt. Das europäische Stromnetz im heutigen Zustand ist über etwa 120 Jahre gewachsen.
Der Neubau einer 110-Kilovolt-Ebene – das sind noch nicht die großen Stromautobahnen – dauert heute etwa acht bis zwölf Jahre. Für den Bau neuer Windkraftanlagen oder großer PV-Freiflächenanlagen werden drei bis fünf Jahre benötigt. Der Netzausbau wird den Rückstand nie aufholen können, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität hat.
Es leidet jedoch die Netzstabilität, und die Kosten wachsen exponentiell an. Eine Dekarbonisierung im Sinne eines Zurückdrängens fossiler Brennstoffe wird es weltweit geben. Dazu werden alle Energiequellen genutzt werden, auch Kernkraft und saubere Kohle. Trotz des starken Zubaus an Erneuerbaren fangen diese nicht den Anstieg des globalen Energiebedarfs ab.
Die Entscheider in Politik und Wirtschaft stehen unter Druck von Ideologie und der entsprechenden Lobby. Es fehlt der Mut zu kräftigen sachgerechten Entscheidungen, die aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung nötig wären.
 Was bedeutet der EU-Plan konkret für die Menschen?
Der Weg zu immer teurer werdender Energie wird weiter beschritten. International wirken Krisen und Kriege, die Folgen des Green Deals betreffen aber nur die EU-Länder. Preiswerte Energie ist aber Voraussetzung für gutes Wirtschaften, für Wohlstand und ein gutes Lebensniveau.
Leider sehe ich bei der gegenwärtigen Organisationsform der EU mit den Ambitionen in Brüssel und einer devot folgenden Bundesregierung in Berlin kein Licht am Horizont.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Maurice Forgeng.
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Womit Stromkunden 2027 bei den Netzentgelten rechnen müssen

Stromkunden müssen im kommenden Jahr mit einer geringeren Entlastung bei den Netzentgelten rechnen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises. Ein Zuschuss der Bundesregierung zu den Übertragungsnetzkosten soll 2027 geringer ausfallen als in diesem Jahr.
Nach dem Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist im kommenden Jahr ein Zuschuss von rund 5,5 Milliarden geplant – nach 6,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Das wäre eine Kürzung um fast 15 Prozent.
Für Verbraucher bedeute dies, dass die Entlastung bei den Netzentgelten 2027 wegen des geringeren Volumens etwas schwächer ausfallen dürfte als 2026, heißt es vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. „Wie sich die Strompreise im Einzelfall entwickeln, kann erst beurteilt werden, wenn die konkreten Netzentgelte berechnet wurden und die übrigen Preisbestandteile feststehen.“
Die Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. Um den Kern-Bundeshaushalt zu entlasten, soll es im KTF Kürzungen geben.

Vergleichsportal: Anstieg zu erwarten

Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 habe die durchschnittlichen Niederspannungsnetzentgelte für Haushalte um rund 1,7 Cent pro Kilowattstunde netto sinken lassen, so das Vergleichsportal Verivox.
Falle beim Zuschuss eine Milliarde Euro weg, sei ein Anstieg von etwa 0,25 Cent netto pro Kilowattstunde zu erwarten. Das entspreche einem Anstieg der durchschnittlichen Stromnetzgebühren für Haushalte von rund 3 Prozent. Die durchschnittlichen Strompreise für Haushalte würden dadurch voraussichtlich um rund 1 Prozent ansteigen.
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) zahle dann rund 12 Euro mehr, Paare mit einem Jahresverbrauch von 2.800 kWh würden um rund 8 Euro mehr belastet, bei einem Single-Haushalt mit 1.500 kWh seien es rund 5 Euro mehr.
„Je nach Wohnort kann die Erhöhung der Netzentgelte deutlich stärker, aber auch gar nicht ins Gewicht fallen“, sagte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.
„Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Mehrbelastung an als in Netzgebieten, in denen eine geringere Stromerzeugung anfällt.“

Netzentgelte steigen seit Jahren

Netzentgelte sind Gebühren, die Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze erheben. Sie fließen vor allem in den Betrieb, die Wartung und den Netzausbau. Die Entgelte sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, vor allem wegen der hohen Kosten für den Netzausbau.
Im Zuge der Energiewende sind tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in den Süden gelangt.
Wie stark sich der staatliche Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten auf Haushalte, Gewerbe und Industrie konkret auswirke, lasse sich derzeit nicht pauschal beziffern, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Er reduziere zunächst die Netzentgelte der Übertragungsnetze. Dies wirke sich positiv auf die direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Industriekunden sowie auf die nachgelagerten Verteilnetze aus. Die Verteilnetzbetreiber geben laut dem Verband die Kostensenkung über entsprechend geringere Netzentgelte weiter. Das ist regional unterschiedlich.
Für die Höhe der Netzentgelte seien auch die Entwicklung der Kapitalkosten für den Netzausbau und der Kosten für das Engpassmanagement relevante Faktoren.

34 Cent Steuern, Abgaben, Umlagen

Mehr als die Stromnetzentgelte machten für den Endverbraucher Steuern, Abgaben und Umlagen aus, mit einem Anteil von im Durchschnitt 34 Prozent am Strompreis.
„Für eine direkt preissenkende Wirkung sollte die Stromsteuer für alle, und somit auch Haushaltskunden, auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde (derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde) gesenkt werden. So kämen die Erleichterungen unmittelbar und auf gleichem Niveau bei allen Verbrauchern an.“ Forderungen nach einer Senkung der Stromsteuer für alle gibt es seit längerem.
Eine Sprecherin des Übertragungsnetzbetreibers Tennet sagte, es wäre für die Stromkunden „zuträglich“, wenn die Zuschüsse für Netznetzentgelte längerfristig zugesagt werden.
Zu den Auswirkungen auf die Netzentgelte könne derzeit keine Prognose abgeben werden, da ihre Höhe von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werde. Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 sollten am 1. Oktober veröffentlicht werden.

Kritik aus der Industrie

„Gerade erst wurde der explosionsartige Anstieg der Netzentgelte wieder rückgängig gemacht und das Niveau des Jahres 2023 wiederhergestellt“, sagte Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl.
„Die geplanten Einschnitte würden diese Erleichterung erneut infrage stellen. Allein für die Stahlindustrie drohen dadurch zusätzliche Netzkosten von rund 50 Millionen Euro pro Jahr – ein Anstieg um rund 20 Prozent.“
Der Haushaltszuschuss von 6,5 Milliarden Euro müsse nicht nur vollständig erhalten, sondern auch für die Folgejahre verlässlich verstetigt werden. Weiter hieß es vom Verband, die „Netzentgeltexplosion“ der letzten Jahre habe die Branche in vollem Maße getroffen.
Um energieintensive Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung unter anderem einen staatlich subventionierten, niedrigeren Industriestrompreis beschlossen. (dpa/red)
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Investitionsstopp? Chemie im Osten hadert mit dem Standort

Ob Düngemittel, Kunststoffe oder chemische Grundstoffe für zahlreiche Industrieprodukte: Die Chemieindustrie liefert Produkte für viele Bereiche des Alltags.
Nach einer aktuellen Mitgliederumfrage des Verbands der Chemischen Industrie will jedes zweite ostdeutsche Unternehmen seine Investitionen in Deutschland 2026 und 2027 zurückfahren. Mehr als jedes dritte plant, Investitionen ganz oder teilweise ins Ausland zu verlagern.
An der bundesweiten Umfrage beteiligten sich den Angaben zufolge rund 250 Chemie- und Pharmaunternehmen. Der Verband vertritt insgesamt etwa 2.000 Unternehmen.

Kritik an Bundesregierung und EU

Für die regionale Auswertung wurden die Antworten von gut 20 ostdeutschen Teilnehmern gesondert betrachtet. Welche Unternehmen Investitionen kürzen oder verlagern wollen, teilte der Verband nicht mit. Die Befragung fand vor wenigen Wochen statt.
Auch die Wirtschaftspolitik bewerten viele ostdeutsche Teilnehmer kritisch. 65 Prozent geben der Bundesregierung die Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“, bei der EU-Kommission sind es 75 Prozent.
„Deutschland kann sich im internationalen Wettbewerb dauerhaft hohe Standortkosten nicht leisten“, sagt Schmidt-Kesseler. Politik müsse Investitionen ermöglichen statt behindern.

Krise trifft die Branche unterschiedlich

Die Ergebnisse passen zu Entwicklungen, die sich in Teilen der ostdeutschen Chemieindustrie bereits seit längerem abzeichnen.
Der Düngemittelhersteller SKW Piesteritz warnt etwa, dass die besonders energieintensive Düngemittelproduktion in Deutschland wegen hoher Energiepreise an Wettbewerbsfähigkeit verliert.
Auch in Leuna bleibt die Lage angespannt: Die als Auffanggesellschaft für die insolventen Domo-Werke gegründete Polyamid GmbH kämpft nach ihrer eigenen Insolvenz weiter um eine langfristige Zukunft des Standorts.
Nicht alle Teile der Branche sind jedoch gleichermaßen von der Krise betroffen. Vergleichsweise robust zeigt sich die Pharmasparte. So kündigte der Pharmakonzern Merz jüngst an, mehr als 100 Millionen Euro in seinen Standort Dessau-Roßlau zu investieren und dort rund 150 zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Hohe Kosten bremsen Investitionen

Die unterschiedlichen Beispiele spiegeln die Lage der Branche wider. Während einzelne Unternehmen investieren, sehen viele Betriebe hohe Hürden. Als größtes Investitionshemmnis nennen die Unternehmen in der Umfrage die hohen Kosten in Deutschland.
Neun von zehn bewerten sie als eher oder stark negativen Einfluss, drei Viertel sehen auch die Energie- und Klimapolitik kritisch. Nur jedes zehnte Unternehmen möchte seine Investitionen im Inland ausweiten.
„Unsere Unternehmen verlieren nicht den Mut zu investieren – sie verlieren das Vertrauen in die Standortbedingungen“, sagt Nora Schmidt-Kesseler, Hauptgeschäftsführerin des Chemieverbandes Nordost. Um Investitionen in Deutschland zu halten, seien verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und wettbewerbsfähige Energiepreise notwendig.

Bürokratie belastet, Erwartungen bleiben verhalten

Laut Umfrage empfinden 85 Prozent der Unternehmen Bürokratie und Regulierung als schwere oder sehr schwere Belastung. Sieben von zehn sehen darin zugleich das größte Innovationshemmnis.
Jeweils 60 Prozent nennen hohe Rohstoffkosten sowie Steuern und Abgaben, 55 Prozent die Genehmigungspraxis und 50 Prozent die Energiekosten.
Entsprechend bleiben auch die Geschäftserwartungen verhalten. Die Hälfte rechnet mit sinkenden Erträgen, nur jedes fünfte Unternehmen mit einer Verbesserung. Bei den Umsätzen erwarten jeweils 45 Prozent einen Anstieg oder einen Rückgang.
Ein ähnlich schwieriges Bild zeigt sich auch bundesweit. Nach Angaben des Verbandes lag die Produktion der chemisch-pharmazeutischen Industrie im ersten Halbjahr drei Prozent unter dem Vorjahreswert. Die Investitionen gingen bereits das dritte Jahr in Folge zurück. (dpa/red)
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Warum Varta vor der Zerschlagung steht

Kaum eine Batteriemarke ist so bekannt wie Varta. Ob in Fernbedienungen, Taschenlampen oder Spielzeug – die blau-gelben Batterien aus dem schwäbischen Ellwangen liegen seit Jahrzehnten in Millionen Haushalten weltweit. Nun könnte ausgerechnet dieses Traditionsunternehmen zerschlagen werden.
Wichtige Geldgeber wollen das Geschäft mit den bekannten Haushaltsbatterien aus dem Konzern herauslösen, wie sie in einer Mitteilung schrieben. Der Grund: die angespannte Finanzlage des Unternehmens. Die übrigen zwei Unternehmensbereiche könnten dadurch in die Insolvenz rutschen.

Absturz nach dem Apple-Rückzug?

Das Unternehmen beschäftigt eigenen Angaben nach rund 3.260 Menschen, viele davon in Ellwangen. Zuletzt im Jahr 2024 veröffentlichte Zahlen zeigen, dass Varta damals bei einem Umsatz von mehr als 790 Millionen Euro rund 64,5 Millionen Euro Verlust machte.
Neben den bekannten Haushaltsbatterien produziert das Unternehmen Mikrobatterien, etwa für Hörgeräte, sowie Energiespeicher für Privathaushalte und Industrie.
Ein Werk mit rund 350 Mitarbeitern im bayerischen Nördlingen soll noch im Herbst geschlossen werden. Apple war als wichtigster Kunde für den Standort abgesprungen, wie im Mai bekannt wurde.
Neue Großkunden fehlten. Varta stellt dort noch bis November Knopfbatterien für die kabellosen Kopfhörer des US-Konzerns her – die sollen künftig aber wohl aus Asien kommen.
Es ist nicht die erste Krise für den deutschen Batteriehersteller: Schon 2024 musste sich das Unternehmen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nach dem Restrukturierungsgesetz (StaRUG) neu aufstellen.
Alte Aktionäre verloren dabei ihr Investment, Gläubiger verzichteten auf einen Teil ihrer Forderungen. Das Verfahren sollte eine Insolvenz verhindern. Varta erklärte es im April des vergangenen Jahres für abgeschlossen.

Zukunftstechnologie – aber kein Geld

Eigentlich hat Varta nach Einschätzung von Branchenkennern weiterhin Potenzial. Das Unternehmen arbeitet unter anderem an Natrium-Ionen-Batterien, die als Zukunftstechnologie gelten. Daraus könnten große und nachhaltigere Energiespeicher in Europa entwickelt werden.
Doch genau diese Zukunft kostet Geld. Nach Angaben der Gläubiger benötigt Varta kurzfristig einen Finanzbedarf im mittleren zweistelligen Millionenbereich, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen hohe Investitionen für die kommenden Jahre.
Die wichtigsten Geldgeber – darunter die Deutsche Bank sowie die Finanzinvestoren RBC BlueBay, Blantyre und Whitebox – sehen deshalb inzwischen keine tragfähige Gesamtlösung mehr. Sie wollen stattdessen das Geschäft mit Haushaltsbatterien herauslösen und dafür eine neue Eigentümerstruktur schaffen.
„Trotz intensiver Gespräche mit allen Stakeholdern ist von keiner Seite eine Zusage zur Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel eingegangen“, erklärte ein Sprecher der Gruppe.
Nach Medienberichten legte der Schweizer Investor Allswiss ein Angebot vor. Die finanzierenden Gläubiger sprechen dagegen lediglich von einer Interessenbekundung. Nach ihrer Darstellung fehlen bis heute wesentliche Informationen, um den Vorschlag bewerten zu können.
„Wer die vollständige Rückzahlung nach eigenen Worten begrüßen würde und zugleich jedes Gespräch darüber ablehnt, will nicht verkaufen, sondern verwerten – auf Kosten des Unternehmens, seiner Beschäftigten und der übrigen Gläubiger“, sagte Allswiss-Gründer Pino Sergio der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

IG Metall: „Das ist eine riesige Katastrophe“

„Das ist eine riesige Katastrophe“, sagte Fabian Fink, Zweiter Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Aalen und Schwäbisch Gmünd, mit Blick auf die drohende Zerschlagung. Die Nachricht habe ihn schlagartig erreicht.
„Arbeitsplätze und Existenzen stehen auf dem Spiel – auch die vieler Familien.“
Fink forderte vom Unternehmen schnell Transparenz und Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen. Die Beschäftigten müssten so rasch wie möglich erfahren, wie es für sie weitergehe.

Standortnachteile für Batteriegeschäft in Europa

Auch Sicht des Varta-Investors Michael Tojner war der Schritt der Gläubiger „leider“ voraussehbar. „Mit dem Wegfall des großen US-Kunden Apple war klar, dass die Varta in ihrer bestehenden Form nicht weitergeführt werden kann und einen weiteren Sanierungsschritt braucht“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.
Hohe Energiepreise, hohe Lohnkosten und andere Standortnachteile machten die Entwicklung des Batteriegeschäftes in Europa im Vergleich zu Asien zu einer großen Herausforderung.
Er wolle versuchen, die verbleibenden Unternehmensteile in Nischenmärkten neu zu positionieren. „Das wird jedoch mit einem weiteren Sanierungsverfahren und harten Einschnitten verbunden sein“, erklärt das Aufsichtsratsmitglied. Ziel sei es, das Batterie-Know-how in Europa zu erhalten. (dpa/red)
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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Ende der Silizium-Ära? Perowskit als nächste Solar-Revolution


In Kürze:

  • Geschichtete Perowskitsolarzellen versprechen leichtere, kompaktere und günstigere Solarzellen.
  • Durch die Schichtung mehrerer Zellen übereinander steigt der Wirkungsgrad um 50 bis 100 Prozent gegenüber einfachen Siliziumzellen.
  • Großer Nachteil sind Stabilität und Haltbarkeit des Materials, woran noch geforscht wird.
  • Eine erste Auslieferung der neuartigen Solarmodule hat ein deutsches Solarunternehmen bereits getätigt.

 
Der Solar-Boom setzt sich sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern weiter fort. Silizium ist hierbei das dominierende Material, das das Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandeln kann.
Doch das Element könnte schon bald Konkurrenz bekommen und sogar abgelöst werden. Denn bei der Suche nach immer höheren Wirkungsgraden stehen Forscher mit Perowskitsolarzellen vor einer der vielversprechendsten Effizienzsteigerungen in der Photovoltaik.

Was ist Perowskit?

Perowskit ist ein natürliches Mineral. Chemisch gesehen handelt es sich um ein Calcium-Titan-Oxid beziehungsweise Calciumtitanat. Dieses Mineral selbst hat nichts mit Photovoltaik zu tun.
Seine Kristallgitterstruktur dient jedoch als Vorbild für das künstlich hergestellte Material, das letztlich für Perowskitsolarzellen zum Einsatz kommt. Die Forscher verwenden dafür Stoffe wie Blei, Zinn, Methylammonium, Caesium sowie Chlor, Brom oder Jod. Diese können in Kombination mit der Kristallgitterstruktur Sonnenlicht besonders effektiv in Strom umwandeln.
Im Gegensatz zum Halbleitermaterial Silizium ist die Herstellung von Perowskitsolarzellen deutlich einfacher.Silizium muss bei Temperaturen von rund 1.400 Grad Celsius geschlozen werden. Anschließend entstehen bei der Weiterverarbeitung in aufwendigen Schritten die bekannten Solarwafer, die gut 150 Mikrometer (µm) dick sind.
Für die Verarbeitung von Perowskit sind hingegen weniger als 200 Grad Celsius erforderlich. Zudem ist die aufgetragene Perowskitschicht nur rund 0,5 µm dick. Das birgt das Potenzial, bei der Herstellung viel Energie und Material einsparen zu können.

Fortschritt beim Wirkungsgrad

Heutige gängige Solarmodule erreichen je nach Herstellungsart einen Wirkungsgrad von 10 bis 22 Prozent erreichen – nur selten liegt dieser darüber. Die theoretische Obergrenze des Wirkungsgrads von Silizium liegt bei 29,3 Prozent.
Eine Möglichkeit, diesen Wert zu erhöhen, ist der Einsatz von sogenannten Mehrschichtsolarzellen. Dabei legen die Entwickler zwei oder mehr Schichten unterschiedlicher Wafer übereinander, die verschiedene Bereiche des Lichtspektrums in Strom umwandeln können.

Grafische Darstellung des Aufbaus einer Einzelsolarzelle und einer Tandemsolarzelle sowie deren Lichtspektrennutzung.

Foto: Epoch Times; erstellt nach UCL NEWS und gemeinfrei

Erst im Frühling dieses Jahres haben Schweizer Forscher auf diese Art eine neue Solarzelle entwickelt, die eine hohe Effizienz und skalierbare Fertigung kombiniert. Der Zellaufbau ist dreiteilig. Die untere Zelle besteht aus Silizium. Darauf sind als mittlere und obere Zellschicht dünne Perowskitfilme aufgetragen.
Die beiden oberen Perowskitschichten, nutzen sie das kurzwellige Licht, also eher die Blau- und Grünanteile. Das Silizium hingegen verwendet eher die langwelligen roten Lichtanteile.

Fast die Hälfte des Sonnenlichts in Strom umgewandelt

Die neue Zelle erreicht laut dem entsprechenden Papier beim Wissenschaftsportal „Nature“ einen zertifizierten Wirkungsgrad von 30,02 Prozent. Damit übertrifft es den früheren Rekordwert für jene Anordnung von 27,1 Prozent. Zugleich besteht noch Luft nach oben. Theoretisch wäre mit solchen Zellen ein Wirkungsgrad von bis zu 40 Prozent möglich.
Der bisherige Wirkungsgradweltrekord liegt sogar bei 47,6 Prozent – aufgestellt von Forschern des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE.
Im Mai 2022 haben sie diese hohe Effizienz unter optimierten Bedingung im Labor mit einer Vierfachsolarzelle, über 600-facher Konzentration des Sonnenlichtes und einer neuen Antireflexbeschichtung erreichen können. Dennoch ist der Wert beachtenswert. Das bedeutet, dass diese Zellen 1.000 Watt Lichtleistung in 476 Watt elektrische Leistung umwandeln können.

Dank verbesserter Antireflexionsschichten erzielten Forscher des Fraunhofer ISE den bisher höchsten Wirkungsgrad einer Solarzelle in Höhe von 47,6 Prozent.

Einen ähnlich hohen Wirkungsgrad mit 46 Prozent erreichte das Fraunhofer-Institut bereits im Jahr 2014. Auch hier verwendeten die Forscher Mehrfachsolarzellen, jedoch ohne Perowskitstruktur. Es handelte sich um eine Vierfachsolarzelle, wobei jede Teilzelle exakt ein Viertel der Lichtphotonen im Wellenlängenbereich zwischen 200 und 1750 nm in elektrische Energie umwandelte. Der damalige Rekordwert wurde bei einer rund 500-fachen Konzentration erzielt.
Darüber hinaus schafften die Forscher in den vergangenen Jahren weitere Rekordwirkungsgrade unter der 40-Prozent-Marke. So etwa 2021 mit einer Dreischichtsolarzelle mit einer Effizienz von 35,9 Prozent, allerdings ebenfalls ausschließlich auf Siliziumbasis.

Noch niedrigere Preise möglich

Auch bei der Kostenfrage soll Perowskit gegenüber Silizium einen Vorteil haben. Bei herkömmlichen Standard-Siliziummodulen kostet das Watt an Nennleistung (Wp) 0,13 bis 0,22 Euro.
Aktuell sind Tandemzellen noch 10 bis 30 Prozent teurer pro Wp. Allerdings ist praktisch jede neue Technologie vom Übergang von der Entwicklungs- zur Marktphase vergleichsweise teuer.
Durch einfachere Herstellung und günstigen Materialaufwand dürften sie aber auf lange Sicht die Siliziummodule im Preis deutlich unterbieten. Das sollte spätestens mit der Serienproduktion und weiteren technischen Fortschritten erfolgen. Die Stromgestehungskosten können dadurch nochmals günstiger werden.

Herausforderung Haltbarkeit

Doch bei den Perowskitmodulen gibt es noch technische Probleme zu lösen, besonders was Materialstabiliät und Haltbarkeit angeht. Als Schwachstellen sind hier verschiedene Wettereinflüsse wie Feuchtigkeit, Oxidation – sprich die Reaktion mit Sauerstoff –, UV-Strahlung und Hitze zu nennen.
Der Grund für das Stabilitätsproblem liegt in der Atomstruktur des Perowskitkristalls. Der organisch-anorganische Aufbau, der diesem Material seine starken elektronischen Eigenschaften verleiht, ist auch die Erklärung seiner Zerbrechlichkeit.
So hat das ursprüngliche Material – Methylammonium-Blei-Iodid – eine entscheidende Schwäche: Das Methylammonium-Kation ist flüchtig und entweicht dem Kristallgitter bei höheren Temperaturen. Das führt zu einem schnellen Leistungsrückgang.
Ein weiterer Nachteil ist der giftige Bleigehalt. Aus diesem Grund suchen Forscher bereits nach ungiftigen Alternativen. Bisher am weitesten fortgeschritten ist diesbezüglich die Zinnhalogenid-Perowskit-Familie. Ebenso konnten Forscher die Schichtung verbessern.
Mit den bisher erreichten Verbesserungen und weiteren Optimierungen strebt das deutsche Solarunternehmen Oxford PV eine 25-jährige Betriebsgarantie für seine Tandemmodule an. Dies entspricht der heute üblichen Lebensdauer von Siliziummodulen.

Wann können wir sie kaufen?

Perowskit-Silizium-Tandemsolarzellen haben bereits den Sprung vom Labor auf den Markt geschafft – zumindest in einem ersten Schritt. Im September 2024 hat Oxford PV die ersten Tandemsolarmodule mit einem Wirkungsgrad von 24,5 Prozent an US-Versorgerkunden ausgeliefert.
Weitere Großproduktionen und Auslieferungen stehen noch aus. Bisher haben sich nur rund ein Dutzend Marktakteure mit der neuartigen Perowskittechnologie beschäftigt. Neben dem Versand von Oxford PV gibt es vereinzelte Produktionen, Forschungen und Partnerschaften. Erste Pilotlinien laufen.
Somit befindet sich der Marktanteil von Perowskitsolarmodulen noch bei nahezu 0 Prozent. Bis 2031 soll dieser allerdings schon auf rund 31 Prozent anwachsen. Im vergangenen Jahr dominierten Solarmodule mit monokristallinem Silizium mit einem Marktanteil von 86,1 Prozent. Der Rest entfällt vor allem auf Module auf Basis von polykristallinem Silizium.

Vorteile und Nachteile von Perowskitsolarzellen im Vergleich zu Siliziumsolarzellen

Vorteile:
    • Leichtere und kompaktere Module, somit bessere Integrationsmöglichkeiten in Gebäuden und Fahrzeugen denkbar.
    • Materialbedingt hat Perowskit einen niedrigeren Wirkungsgrad als Silizium. Dank der Schichtung können Perowskitmehrfachzellen aber eine höhere Gesamteffizienz erzielen.
    • Hohes Lichtabsorptionsvermögen. Die Zellen reflektieren weniger Sonnenlicht, sodass ein höherer Anteil des Lichts zur Umwandlung in Strom zur Verfügung steht.
    • Einsparung von Energie und Material, dadurch günstigere Herstellung absehbar.
Nachteile:
    • Erste Materialien waren empfindlich gegen Feuchtigkeit, Sauerstoff, UV-Strahlung und Hitze. Hier ist weitere Entwicklungsarbeit nötig.
    • Effizienzverlust von bis zu 10 Prozent in den ersten Monaten.
    • Giftige und umweltschädliche Bestandteile wie Blei erfordern mehr Forschung hinsichtlich alternativer Elemente und bleifreier Varianten.
    • Bisher kaum auf dem regulären Markt vorhanden, in der Raumfahrt aber bereits etabliert.
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Windspiele: Antike Herkunft und spirituelle Bedeutung

Jedes Jahr werden in Amerika etwa 4,5 Millionen Windspiele verkauft, um Hinterhöfe und Gartenanlagen zu verschönern. Der weltweite Absatz im privaten Bereich liegt bei jährlich etwa 12 Millionen Stück. Diese beruhigende klangliche Außendekoration ist mittlerweile in Vorstädten weit verbreitet.
Ihre  Geschichte reicht jedoch bis in die Antike zurück und ist in spirituellen Praktiken verwurzelt. Vor Tausenden von Jahren dienten frühe Versionen von Windspielen einem heiligen Zweck, bevor sie zu einem festen Bestandteil in Gärten auf der ganzen Welt wurden.

In Harmonie mit der Natur leben

Windspiele entstanden im alten China um 3000 v. Chr. Diese frühen Ausführungen bestanden aus natürlichen Materialien wie Muschelschalen und Bambus und und fanden sowohl im privaten als auch im öffentlichen spirituellen Umfeld Verwendung.
Bekannt als fengling (风铃, „Windglocke“) waren Windspiele ein wesentlicher Bestandteil der traditionellen chinesischen Lehre des Feng Shui, die darauf abzielt, die energetische Harmonie zwischen Mensch und Umgebung positiv zu gestalten.
Von Tempeln und Pagoden bis hin zu Privathäusern wurden Windspiele aufgehängt, um negative Energie abzuwehren und wohlwollende Energie einzuladen. Dadurch sollte ein Gefühl von Ausgeglichenheit und Vitalität geschaffen werden.
Gärten waren ein fester Bestandteil der altchinesischen Kultur, und Windspiele sollten negative Energien abwehren. (Nurchabib/Shutterstock)

Gärten waren ein fester Bestandteil der altchinesischen Kultur, und Windspiele sollten negative Energien abwehren.

Foto: Segoro Adem/iStock

Gärten waren ein integraler Bestandteil der antiken chinesischen Kultur und Windspiele halfen dabei, innerhalb dieser zutiefst persönlichen, heiligen Räume eine friedvolle Umgebung zu schaffen.
„Chinesische Gärten wurden als Orte des Friedens und der Kontemplation entworfen“, erklärt Fox Brae, ein Unternehmen, das sich auf handgefertigte Windspiele spezialisiert hat. „Und die beruhigenden Klänge von Windspielen halfen dabei, ein Gefühl von Ruhe und Gelassenheit zu erzeugen.“

Dachsparrenaufsatz in Form eines Drachenkopfes, der ein Windspiel mit Swastika-Ornament hält, 10. Jahrhundert, frühe Goryeo-Dynastie in Korea.

Foto: Metropolitan Museum of Art, New York City, CC0

Die Verwendung von Windspielen verbreitete sich in ganz Asien und sie waren zunehmend auch in anderen Ländern wie Indien und Japan gefragt. Mit zunehmender Beliebtheit der Windspiele fanden die Menschen immer mehr Wege, sie in den Alltag einzubeziehen. Ein Zweck war dabei eher praktischer als spiritueller Natur: die Schädlingsbekämpfung.
In vielen Ländern Asiens gab es landwirtschaftlich geprägte Gemeinschaften. Die Bauern erkannten, dass die melodiösen Klänge der Windspiele zwar auf Menschen beruhigend wirkten, bei Tieren die Wirkung jedoch anders sein konnte. So setzten sie Windspiele ein, um Vögel und andere Kleintiere abzuschrecken, die die Ernte schädigten.
Im 1. Jahrhundert nach Christus begannen die Römer damit, ihre eigenen Varianten von Windspielen zu bauen und fanden eine neuartige Verwendung für diese praktische Dekoration.

Ein sozialer Zweck

Die Römer bezeichneten ihre Windspiele als „tintinnabula“, ein lateinischer Begriff für kleine, klangvolle Glocken. Ihre Windspiele bestanden größtenteils aus Bronze. Für spezifische Teile wurden auch andere Metalle wie Eisen verwendet.
Man fand sie überall in der Stadt in verschiedenen Innenhöfen hängend und die Bürger nutzten sie auch zu Hause, wenn sie Besuch erwarteten. So hingen die Glocken vor den Schlafzimmerfenstern und in ihren Gärten. Eine Schnur, die windgeschützt vor der Haustür angebracht war, diente zur Befestigung. Das war sozusagen die römische Version einer Türklingel.
Eine illustrierte Folioausgabe aus der Wormser Bibel (1025–1075 n. Chr.) zeigt zwei Musiker mit mittelalterlichen Musikinstrumenten. Der Musiker links spielt Glockenspiel, der andere bläst ein Horn und hält ein Zink mit einem geschnitzten Tierkopf. Foto: unbekannter Künstler, Deutschland, 11. Jahrhundert n. Chr. Chr. (Lebenszeit: 11.-12. Jahrhundert n. Chr.), gemeinfrei

Eine illustrierte Folioausgabe aus der Wormser Bibel (1025–1075 n. Chr.) zeigt zwei Musiker mit mittelalterlichen Musikinstrumenten. Der Musiker links spielt Glockenspiel, der andere bläst ein Horn und hält ein Kornett mit einem geschnitzten Tierkopf.

Windspiele sind technisch gesehen ein perkussives Musikinstrument, bekannt als Idiophon, eine Kategorie von Instrumenten, die Klänge aufgrund der Schwingungen ihres eigenen Materials erzeugen, anstatt durch Saiten oder andere herkömmliche Methoden.
Die heutigen Windspiele bestehen aus verschiedenen Materialien: Metallen wie Aluminium und Kupfer, Holz und Bambus oder empfindlicheren Materialien wie Glas. Moderne Modelle verfügen oft über fünf oder sechs lange Röhren, überdacht von einer Kuppel, an der die Röhren aufgehängt sind.
Zusammengehalten wird alles meist durch langlebige Nylonschnüre. Der „Anschläger“ oder „Klöppel“ ist eine zentrale Röhre, die vom Windfänger oder „Segel“ bewegt wird. Der Windfänger hängt unterhalb des Klöppels, wird vom Wind erfasst und in Bewegung versetzt. Sobald der Klöppel vom Windfänger aktiviert wird, bewegt er sich gegen die anderen Röhren. Die so erzeugte sanfte Melodie erinnert an das Rauschen des Windes.
Windspiele sind aus der modernen Kultur nicht mehr wegzudenken und finden vielfältige Verwendung. Sie begleiten nach wie vor persönliche spirituelle Praktiken des Alltags, wie beispielsweise die Meditation, und tragen dazu bei, Tiere fernzuhalten.
Handgefertigte Windspiele weisen oft aufwendige Designs auf und werden gern verschenkt oder zum Gedenken an geliebte Menschen aufgehängt. Oft sind diese speziell entworfenen Windspiele auf eine bestimmte Tonart, wie A-Dur oder E-Dur, gestimmt und klingen zusammen harmonisch, wann immer sie auch ertönen. So werden Windspiele auch in der Klangtherapie eingesetzt, um eine heilungsfördernde Atmosphäre zu schaffen.

Schönheit und Musik zur Besinnung

Angesichts ihrer spirituellen und facettenreichen Vergangenheit fällt es schwer, Windspiele lediglich als Dekoration zu betrachten. Auch wenn sie heute eher weltlich als sakral verwendet werden, erfüllen Windspiele nach wie vor einen wichtigen Zweck im häuslichen Bereich: Sie verleihen einem geschätzten Ort der Gemeinschaft und Besinnung – dem Garten – Schönheit und Musik.
Einst wurden Windspiele genutzt, um Energien auszugleichen und Schädlinge abzuwehren, doch auch heute noch kommt ihrer Aufgabe eine Bedeutung zu. Ihr Klang ist mehr, als nur eine angenehme Überraschung an einem luftigen Sommertag: Windspiele sind eine erschwingliche und melodische Art, Atmosphäre zu kreieren. Sie gehören zu jenen Feinheiten, die dazu beitragen, ein Haus in ein Zuhause zu verwandeln.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Ancient Roots of Wind Chimes and Their Spiritual Meaning“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Weniger Zuschüsse für Heizungstausch – neue Regeln gelten

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Neue Regeln für die Förderung

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

KfW: Bestehende Zusagen gelten

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
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Merz: Deutschland setzt auf mehr Gas aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus dem Kaukasusstaat Aserbaidschan beziehen. „Seitdem wir vor viereinhalb Jahren die Gaslieferungen aus Russland gestoppt haben, suchen wir natürlich nach neuen Bezugsquellen – und hier spielt Aserbaidschan eine wichtige Rolle“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem Treffen mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am Dienstag in Berlin.
Aserbaidschan sei eines der wenigen Länder in der Region, das mehr Energie produziere als es selbst verbrauche, sagte Merz.
„Insofern ist Aserbaidschan für uns ein interessantes Partnerland, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.
“ Dies betreffe insbesondere den Süden Deutschlands, weil die Infrastruktur bis dorthin bereits ausgebaut sei oder ausgebaut werden könne.

Auch Wasserstoff als Teil der Zusammenarbeit

Grundsätzlich sollen die Energieimporte aus Aserbaidschan diversifiziert werden und auch Wasserstoff umfassen, betonte der Bundeskanzler.
Deutschland und Aserbaidschan bekräftigten in einer am Dienstag unterzeichneten Erklärung ihren Wunsch nach einer vertieften Partnerschaft.

Merz würdigt Friedensvertrag mit Armenien

Merz beglückwünschte Alijew zu dem Friedensvertrag, den Aserbaidschan und Armenien 2025 in Anwesenheit von US-Präsident Donald Trump geschlossen hatten.
„Dieser historische Vertrag eröffnet die Chance, einen Jahrzehnte währenden Konflikt zu überwinden“, sagte der Kanzler. Eine größere Stabilität in der Region ermögliche auch eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Alijew war am Vormittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfangen worden. Steinmeier hatte 2005 als erstes deutsches Staatsoberhaupt den Kaukasusstaat besucht.

Treffen mit russischen Vertretern sorgt für Aufmerksamkeit

Alijew bestätigte Medienberichte, nach denen sich kürzlich deutsche Politiker in Baku mit russischen Vertretern getroffen haben.
Dabei handle es sich um den früheren Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD) und Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU). Auf russischer Seite habe der russische Ex-Regierungschef Viktor Subkow teilgenommen. Die sogenannte „Baku-Connection“ trifft sich nach Medienberichten regelmäßig seit 2024.

Aserbaidschan zwischen Energiepartner und Kritik

Aserbaidschan bezieht einen Großteil seiner Staatseinnahmen aus dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, auch in die EU. Das Land streitet mit dem benachbarten Armenien seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion um die Region Bergkarabach.
Baku hatte das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, völkerrechtlich aber zu Aserbaidschan gehörende Gebiet im September 2023 in einer Militäroffensive komplett unter seine Kontrolle gebracht.
2025 verständigten sich beide Länder zwar auf ein Ende der bewaffneten Konfrontationen, ihr Verhältnis bleibt aber angespannt. Aserbaidschan steht zudem in der Kritik wegen seines Umgangs mit Oppositionellen und kritischen Journalisten. (afp/red)
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Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.

Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“

„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.

Widerspruch gegen ersten Entwurf

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.

Weniger Abregelungen

Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“.
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.

Katherina Reiche (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Mehr Biomasse

Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. (dpa/red)
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USA und Iran liefern sich schwerste Angriffe seit Wiederaufflammen des Kriegs

Die USA und der Iran haben sich am Freitag die bislang schwersten gegenseitigen Angriffe seit dem Wiederaufflammen des Kriegs geliefert.
Nach Angaben iranischer Staatsmedien wurden bei den US-Angriffen im Iran acht Menschen getötet und 20 verletzt, bei iranischen Angriffen in der autonomen Kurdenregion im Irak starben laut einer iranisch-kurdischen Exil-Oppositionsgruppe neun ihrer Mitglieder.
Teheran griff zudem Ziele in Kuwait, Bahrain und Katar an. Die iranischen Revolutionsgarden kündigten an, ihre Angriffe fortzusetzen, bis die USA ihre Attacken an der Südküste des Iran und in der Straße von Hormus beendeten.
Die USA griffen die Islamische Republik in der Nacht zum Freitag am sechsten Tag in Folge an. Das US-Regionalkommando Centcom schrieb von Angriffen auf „dutzende iranische militärische Ziele“, darunter Küstenüberwachungs- und Luftabwehrstellungen sowie Logistik- und Marineanlagen.
Iranische Staatsmedien berichteten von Angriffen auf Brücken, einen Bahnhof, einen Hafen, einen Flughafen und Telekommunikationseinrichtungen sowie von Schäden am Stromnetz im Süden.
Das iranische Energieministerium rief die Bevölkerung infolge der Schäden an der Energieinfrastruktur zum Stromsparen auf. Seit Wiederaufnahme der Kämpfe wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 400 verletzt.
Der Kommandeur der Luftwaffe der Revolutionsgarden, Madschid Musawi, erklärte, „effektive und gezielte Angriffe aus dem ganzen Iran gegen den Feind“ würden fortgesetzt, „bis an der südlichen Küste und der Straße von Hormus wieder Ruhe eingekehrt ist“.
In Kuwait wurden nach Behördenangaben Militäreinrichtungen und ein Kraftwerk mit angeschlossener Meerwasserentsalzungsanlage getroffen. Der Angriff löste einen Brand aus und beeinträchtigte mehrere Produktionseinheiten. Mehrere Soldaten wurden bei Drohnenangriffen auf Militärlager und Stützpunkte verletzt.
Das Golfemirat Katar erklärte, einen Raketenangriff abgewehrt zu haben. In der Hauptstadt Doha waren Explosionen zu hören, ein Kind wurde durch herabstürzende Trümmerteile verletzt. Die iranischen Revolutionsgarden erklärten, US-Radarsysteme und Militärflugzeuge angegriffen zu haben, um „den Aggressor zu bestrafen“.
In Bahrain meldete das Militär, es habe „mehrere iranische Luftangriffe abgewehrt“. Iranischen Staatsmedien zufolge galten die Angriffe US-Hubschraubern und -Flugzeugen auf einem Luftwaffenstützpunkt. Jordanien schoss nach eigenen Angaben drei iranische Raketen ab.
In der autonomen Kurdenregion im Irak wurden laut der Exil-Oppositionsgruppe Komala neun ihrer Mitglieder getötet. Die US-geführte Koalition gegen die Dschihadistenmiliz IS fing nach kurdischen Angaben acht Drohnen über der Regionalhauptstadt Erbil ab. Die Regionalregierung sprach von einer „eklatanten Verletzung der irakischen Souveränität“.
Die Revolutionsgarden meldeten zudem Angriffe auf zwei US-Radaranlagen im Oman und den Stützpunkt Al-Tanf in Syrien. Aus syrischen Militärkreisen wurde ein Angriff auf Al-Tanf dementiert. Vor der Küste des Oman wurde ein Tanker nach Angaben der britischen Behörde UKMTO von einem „unbekannten Geschoss“ getroffen und leicht beschädigt.
Die USA hatten in den vergangenen Tagen erneut eine Blockade gegen iranische Häfen verhängt. Der Iran beansprucht die Kontrolle über die Straße von Hormus, durch die vor dem Krieg etwa ein Fünftel des weltweiten Öl- und Flüssiggastransports verlief. Der Schiffsverkehr ging zurück.
China und Pakistan riefen beide Seiten zur Einstellung der Kämpfe und zur Wiederaufnahme der Verhandlungen auf. Das Weiße Haus erklärte, US-Präsident Donald Trump bleibe offen für Diplomatie und Washington stehe weiter mit Teheran in Kontakt. Die Bundesregierung forderte Iran „dringend“ zum Ende der Angriffe auf.
Der Krieg begann am 28. Februar mit Angriffen Israels und der USA auf den Iran. Teheran reagierte mit Angriffen auf Israel und US-Ziele sowie der faktischen Schließung der Straße von Hormus.
Seit Anfang April galt eine brüchige Waffenruhe. Mitte Juni unterzeichneten beide Seiten eine Absichtserklärung, die binnen 60 Tagen zu einem Friedensabkommen führen sollte; seit dem 7. Juli eskalieren die Kämpfe erneut.
Nach Einschätzung des Iran-Experten Hamidresa Asisi von der Stiftung Wissenschaft und Politik zielen die USA diesmal offenbar darauf, Irans Kontrolle über die Straße von Hormus zu schwächen und letztlich zu beenden.
Der Nahost-Experte David Khalfa von der Jean-Jaurès-Stiftung warnte, die Meerenge werde für beide Seiten zur Falle. Die Eskalationslogik entgleite ihnen zunehmend und berge das Risiko einer breiteren regionalen Konfrontation.(afp/red)
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EU-Emissionshandel: Industrie soll mehr Zeit für CO₂-Ausstoß erhalten

Die europäische Industrie soll mehr und länger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen dürfen als bisher geplant. Die EU-Kommission schlug am Freitag vor, den europäischen Emissionshandel (ETS) anzupassen und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten langsamer zu senken.
Brüssel reagiert damit auf Druck aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten, die Kosten für kriselnde Branchen senken wollen.

Langsamerer CO2-Abbau

Die EU deckelt mit dem ETS die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bestimmte Sektoren insgesamt ausstoßen dürfen. Darunter fallen etwa die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Chemieindustrie, Strom- und Wärmeproduzenten sowie Düngemittelhersteller.
Die Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen, deren Gesamtzahl jedes Jahr sinkt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Bislang sollte die Zahl der Zertifikate bis Ende 2039 auf Null sinken.
Die Kommission will sie nun langsamer reduzieren, sodass der Emissionshandel in den 2040er-Jahren weitergeht. Es könnte bis 2046 oder 2048 dauern, bis die betroffenen Industrien ihre CO2-Emissionen vollständig ausgleichen, sagte eine EU-Beamtin in Brüssel.

Kostenlose Zertifikate verlängert

Einige Unternehmen erhalten kostenlose Zertifikate, damit ihnen im internationalen Wettbewerb kein Nachteil durch die ETS-Kosten entsteht. Diese kostenlosen Zertifikate gehen an diejenigen Firmen, die pro Tonne des fertigen Produkts am wenigsten CO2 ausstoßen.
Eigentlich sollten 2034 die letzten kostenlosen Zertifikate ausgegeben werden, diese Frist will die Kommission auf Ende 2037 verlängern.
In Zukunft sollen die kostenlosen Zertifikate aber für viele Unternehmen an Investitionen in die Abkehr von Öl und Gas geknüpft werden. Damit können alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder die Elektrifizierung gefördert werden.
Die Kommission gab am Freitag außerdem als Ziel aus, bis 2040 fast die Hälfte des Energiebedarfs in der EU elektrisch zu decken – bisher ist es weniger als ein Viertel.

Änderungen für Flugverkehr

Brüssel schlug außerdem Änderungen für den Flugverkehr vor. Bisher sind nur innereuropäische Flüge vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU greifen, den Vorschlägen vom Freitag zufolge aber nur bis zu einer gewissen Entfernung.
Drehkreuze wie Istanbul oder Abu Dhabi wären betroffen, Langstreckenflüge in die USA oder nach China aber nicht.

Mögliche Streitpunkte

Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Rat der 27 EU-Länder und im Europaparlament. Zu den Streitpunkten dürfte gehören, was mit den milliardenschweren Einnahmen aus dem Emissionshandel passiert.
Die Kommission will, dass mindestens die Hälfte des Geldes zweckgebunden in Investitionen in der Industrie fließt, nicht mehr in den allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten.
Trotz der Reform soll der Emissionshandel das Kernstück der europäischen Klimapolitik bleiben. Die EU habe bewiesen, dass ein CO2-Preis funktioniere, erklärte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra.
„Europas Wettbewerbsfähigkeit wird auf sauberen Energien aufgebaut sein, nicht auf fossilen Brennstoffen“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre auszustoßen, wie von natürlichen Senken wie etwa Wäldern und technischen Speichern aufgefangen werden kann.
Kohlendioxid ist dabei das wichtigste Treibhausgas. Für ein Zwischenziel 2030 ist die EU Forschern zufolge auf einem guten Weg, danach wird es aber schwieriger. (afp/red)
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Finnlands Endlager soll ab Ende 2026 in Betrieb gehen


In Kürze:

  • Das finnische Endlager „Onkalo“ soll etwa zum kommenden Jahreswechsel in Betrieb gehen.
  • Dort können weltweit erstmals hoch radioaktive Abfälle eingelagert werden – für mindestens 100.000 Jahre.
  • Die radioaktiven Brennelemente sind vierfach abgeschirmt. Drei Abschirmungen wurden bereits erfolgreich getestet, die vierte Schicht steckt im umgebenden Gestein.
  • Deutschland befindet sich nach wie vor auf der Standortsuche. Ein Ergebnis wird 2027 erwartet.

 
Wohin auf Dauer mit dem Atommüll? Diese Frage müssen sich alle Länder stellen, die aktuell Kernreaktoren betreiben oder in der Vergangenheit betrieben haben.
Der Antwort am nächsten ist Finnland. Dort soll schon Ende 2026 oder Anfang 2027 das weltweit erste tiefengeologische Endlager für hoch radioaktiven Atommüll in Betrieb gehen. Deutschland ist hingegen noch weit entfernt vom Betrieb eines solchen Endlagers.

Onkalo – die „Höhle“ unter Finnland

Das finnische Endlager trägt den Namen „Onkalo“, was auf Deutsch „Höhle“ bedeutet. Es befindet sich auf der Halbinsel Olkiluoto an der Südwestküste des Landes, wo sich auch die gleichnamigen Kernreaktoren Olkiluoto 1, 2 und 3 befinden.
Zumindest der Eingang von Onkalo ist an der Oberfläche zu erkennen. Der überwiegende Teil des Bauwerks befindet sich jedoch unter der Erdoberfläche – in rund 1,8 Milliarden Jahre altem Grundgestein.
Zunächst führen ein spiralförmiger Zugangstunnel sowie vier vertikale Schächte mehrere Hundert Meter in die Tiefe. Zu den Schächten gehören ein Personenschacht, zwei Lüftungsschächte und ein Schacht für die Uranbehälter. Insgesamt kommt das Tunnelsystem auf eine Länge von rund 50 Kilometern.
Endlager

Grafische Darstellung des Endlagers Onkalo unter der Erdoberfläche. Das Bild links oben soll den heutigen Status quo darstellen, links unten den Zustand in einigen Tausend Jahren und rechts den Zustand in 100.000 Jahren.

Foto: Posiva

Das eigentliche Endlager befindet sich in einer Tiefe von 400 bis 430 Metern. Dort will Po­si­va Oy, das finnische Entsorgungsunternehmen und Betreiber der Anlage, künftig bis zu 6.500 Tonnen Uran in Spezialbehältern verwahren.
Die besondere Herausforderung ist die Anforderung an die Langlebigkeit dieses Bauwerks. Es muss nicht nur über Jahrhunderte, sondern über viele Jahrtausende hinweg gewährleistet sein, dass keinerlei radioaktive Strahlung an die Oberfläche gelangt und die abgebrannten Brennelemente für mindestens 100.000 Jahre keine Bedrohung für Mensch und Natur darstellen.
Endlager

Am 18. Mai 2026 waren ein Arbeiter und ein Besucher im Untergrund des Onkalo-Endlagers in Eurajoki im Südwesten Finnlands unterwegs, das voraussichtlich das weltweit erste Endlager für radioaktive abgebrannte Brennelemente sein wird. Das geologische Endlager für abgebrannte Brennelemente steht kurz vor der Inbetriebnahme.

Foto: Alessandro Rampazzo/AFP via Getty Images

Vier Schutzschichten für 100.000 Jahre

Für die Endlagerung der Brennstäbe hat sich Posiva für die sogenannte KBS-3V-Methode entschieden. Hintergrund dieses in Schweden entwickelten Konzepts ist, dass gleich mehrere Schutzschichten das Uran umschließen. „KBS“ steht für das schwedische Wort „Kärnbränslesäkerhet“ und bedeutet „Sicherheit von Kernbrennstoffen“. Die „3“ bezeichnet die Version und der Buchstabe „V“ die vertikale Platzierung der Kanister.
Zunächst werden die radioaktiven Brennstäbe in einen Behälter aus Gusseisen gelegt. Dieser ist äußerst stabil und soll auf Dauer möglichen äußeren Einflüssen standhalten. Anschließend kommt jeder Gusseisenbehälter in einen 12 Tonnen schweren Behälter aus Kupfer mit einer Wandstärke von 5 Zentimetern. Kupfer gilt als äußerst korrosionsbeständig.
Posiva will diese Kupferbehälter schließlich in das Endlager in rund 430 Metern Tiefe bringen. Dort kommen sie in ein rund 8 Meter tiefes, vertikales Loch mit einem Durchmesser von rund 1,75 Metern. In den Zwischenraum wird anschließend Bentonit gefüllt, das die dritte Schutzschicht darstellt. Die vierte und letzte Schicht ist das umgebende Gestein, konkret: kristalliner Gneis. Dies soll über ein Jahrhunderttausend eine effektive Abschirmung gewährleisten.
Endlager

Das Uran wird zunächst in Gusseisen- und Kupferbehälter gepackt und tief unter der Erdoberfläche in einem Tunnelsystem in Bohrlöcher gelegt.

Foto: Posiva Oy; Montage: Epoch Times

So soll abgebranntes Uran sicher verstaut werden

Aktuell befinden sich abgebrannte Brennstäbe aus Kernreaktoren noch in Abklingbecken und Zwischenlagern, wo sich ihre Radioaktivität bereits deutlich reduziert. In Onkalo werden die abgebrannten Brennstäbe zunächst in der oberirdischen Verkapselungsanlage in die Gusseisen- und Kupferbehälter eingepackt.
Anschließend gelangen die Kupferbehälter über den vertikalen Aufzugsschacht in die Tiefe. Dort nimmt ein ferngesteuertes Transportfahrzeug die Kapsel entgegen und bringt sie zum unterirdischen Behälterlager.
Die Bohrlöcher für die Endlagerung der Behälter in den unterirdischen Stollen bereiten speziell dafür gebaute Bohrmaschinen vor. Anschließend kommen die Bentonit-Lehmblöcke in das Endlagerloch. Bentonit verhindert, dass Wasser in die Nähe des Behälters gelangt, und schützt ihn so vor Gesteinsbewegungen.
Ein ferngesteuertes Transportfahrzeug bringt den Behälter vom Behälterlager zum Endlagertunnel und setzt den Behälter mit einer Genauigkeit von nur wenigen Millimetern in das Endlagerloch ein. Sobald der Behälter in Position ist, wird der obere Teil des Lochs ebenfalls mit Bentonit-Pufferblöcken verfüllt, sodass der Behälter komplett davon umgeben ist. Sind alle Bohrlöcher befüllt, wird auch der Stollen mit körnigem Bentonit-Ton aufgefüllt und versiegelt.

Erfolgreicher Test für die Einlagerung

In der ersten Junihälfte 2026 testete Po­si­va erstmalig die Einlagerung eines Behälters in ein Loch mit Bentonit-Puffer. Dieser Behälter enthielt noch keine Brennelemente.
Der technische Leiter von Posiva, Juha Riihimäki, teilte mit, dass die Installation auf Anhieb erfolgreich verlief. Er bezeichnete diesen Test als einen wichtigen Schritt für den Start des Endlagerungsvorgangs. Der eigentliche Installationsprozess sei ein Schlüsselelement für die langfristige Sicherheit der Endlagerung. Laut Riihimäki erfülle dieser Erfolg auch die regulatorischen Anforderungen.
Um die Verfahrenslizenz zu erhalten, muss Posiva laut Riihimäki nachweisen können, „dass die Installation des Endlagerungsbehälters sicher und nach Plänen erfolgen kann“. Das ist mit dem erfolgreichen Test geschehen.

Beim erfolgreichen Test für den Vollbetrieb hat Posiva einen leeren Behälter für Brennstäbe in einem Senkloch platziert.

Foto: Posiva

Nach Angaben des Unternehmens sind für die kommenden Wochen einige abschließende, oberirdische Tests am Transportfahrzeug geplant. In der zweiten Jahreshälfte sollen schließlich tief im Inneren des Olkiluoto-Grundgesteins Inbetriebnahmetests stattfinden.
Das finnische Endlager verschlang Schätzungen zufolge bisher rund 1 Milliarde Euro. Rechnet man noch den jahrzehntelangen Betrieb mit den geplanten Einlagerungen hinzu, erhöhen sich die Gesamtkosten auf rund 5 Milliarden Euro.

Wie ist die Lage in Deutschland?

Deutschland ist hingegen noch weit entfernt von der Inbetriebnahme eines eigenen Endlagers für hoch radioaktiven Atommüll. Seit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2017 sucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stattdessen weiterhin aus einer Vielzahl von Teilgebieten einen geeigneten Standort. Nach dem Ausschlussverfahren soll sie geeignete Standortregionen ausfindig machen. Der Vorschlag der BGE ist Ende 2027 zu erwarten.
Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss hierzulande strenge Mindestanforderungen erfüllen. Die Tiefe muss mindestens 300 Meter betragen. Ebenso muss das Grundgestein bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Infrage kommen nur Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein. Eine Voraussetzung ist eine geringe Gebirgsdurchlässigkeit, also wie viel Wasser oder andere Flüssigkeiten das Gestein durchlässt.
Bisher gibt es in der Bundesrepublik noch keinen favorisierten Standort für ein künftiges Endlager für hoch radioaktiven Atommüll. Doch die BGE hat bereits viele Regionen als ungeeignet eingestuft. Stand November 2025 haben aber bereits manche Regionen die Prüfung „weitestgehend bestanden“. Auf der Karte sind diese türkis markiert. Sie befinden sich im baden-württembergischen Schwarzwald, in Ostbayern sowie östlich von Heidelberg.
In Deutschland existieren aktuell damit lediglich 16 Zwischenlager für radioaktive Abfälle. In speziellen, oberirdischen Lagergebäuden stehen momentan auch die hoch radioaktiven Brennelemente in insgesamt 1.750 Castorbehältern.
Dabei wird zwischen zentralen und dezentralen Zwischenlagern unterschieden. Dezentrale Zwischenlager befinden sich an Standorten von Kernkraftwerken. Davon gibt es hierzulande zwölf. Die Zwischenlager wie Gorleben und Ahaus gelten als zentral. Zudem gibt es die Zwischenlager Jülich und Lubmin. Sie befinden sich in der Nähe einer ehemaligen kerntechnischen Anlage.
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Kabinett beschließt Finanzplanung für Klima- und Transformationsfonds

Das Kabinett hat die Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Dieser soll insbesondere die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft finanzieren.
Der Regierungsentwurf sieht schrittweise sinkende Einnahmen und Ausgaben bis 2030 vor.
Angesichts von Sparzwängen sei es gelungen, im Einvernehmen mit den Ressorts die Programmausgaben anzupassen und auf klare Prioritäten auszurichten, hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Das schaffe auch Spielraum für die notwendige Entlastung des Bundeshaushalts.

Finanziert vor allem aus CO2-Zertifikaten

Der Klima- und Transformationsfonds war unter der Ampel-Regierung aus dem Energie- und Klimafonds hervorgegangen – ein Sondervermögen des Bundes, das 2010 per Gesetz eingerichtet wurde.
Der KTF soll über den Bundeshaushalt hinaus Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende ermöglichen. Dazu zählt etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die energetischen Gebäudesanierung oder der Ausbau der Elektromobilität.
Finanziert wird der KTF vorwiegend durch Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels sowie seit 2025 auch durch Zuschüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Ausgaben von je rund 40 Milliarden Euro vorgesehen

Laut dem Regierungsentwurf sind im KTF in den Jahren 2027 bis 2029 Ausgaben von jeweils gut 40 Milliarden Euro vorgesehen.
Die größten Posten sind dabei der Klimaschutz im Gebäudebereich (13 Milliarden Euro im Jahr 2027) und Entlastungen bei den Energiekosten (13,3 Milliarden Euro im Jahr 2027). In diesen Bereichen sollen die Ausgaben bis 2030 auf gut zehn Milliarden beziehungsweise 11,6 Milliarden Euro sinken.
Die Einnahmen des Fonds sollen nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung von 38,9 Milliarden im Jahr 2027 sukzessive auf 32,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 sinken.

Gelder für den normalen Haushalt?

Zuletzt hatte es heftige Kritik von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegeben, aus dem KTF kommendes Jahr 2,7 Milliarden Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Dies wird im Finanzministerium als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gesehen. Allein für 2027 musste eine Lücke von 34 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geschlossen werden.
Als weitere Einsparungen im KTF nennt das Ministerium eine höhere Effizienz bei der Mittelvergabe, eine schrittweise Reduzierung der Förderung in bestimmten Bereichen, etwa bei Wärmepumpen, sowie den Abbau bei der Förderung von Kleinstprogrammen.
Der KTF-Wirtschaftsplan soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.  (afp/red)
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)