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Erster Brownout: Netzbetreiber schaltet Strom für Tausende ab


In Kürze:

  • Am Sonntag kam es in den Niederlanden zu einem Brownout.
  • Der Netzbetreiber trennte erstmalig absichtlich eine Region mit tausenden Haushalten vom Netz.
  • Die Ursache war offenbar ein Mangel in der Stromerzeugung.
  • Auch in Deutschland müssen die Bürger stets mit einem Stromausfall rechnen.

 
Licht, E-Herd und Waschmaschine: Alles, was Strom benötigt, funktionierte am Sonntagvormittag, den 5. Juli, bei rund 18.000 niederländischen Haushalten zeitweise nicht mehr. Betroffen waren Einwohner in und um Tilburg, eine Stadt im Süden des Nachbarlandes.
Der Grund war eine absichtliche Abschaltung des lokalen Netzbetreibers Enexis. Damit wollte er eine Überlastung des Stromnetzes in diesem Gebiet verhindern, wie das niederländische Nachrichtenmedium „De Telegraaf“ berichtet.
Solch eine kontrollierte Abschaltung durch den lokalen Netzbetreiber nennt man auch Brownout. Zu dieser letzten Maßnahme greift ein Netzbetreiber, um einen Blackout, also einen großflächigen, unkontrollierten Stromausfall zu verhindern.

Die dunkelblauen Gebiete sind die Netzzonen des Netzbetreibers Enexis. Wegen besonders hohem Stromverbrauch sah sich der Versorger gezwungen, am Vormittag des 5. Juli 2026 tausenden Haushalten den Strom abzustellen.

Foto: Deutsch niederländische Handelskammer; Montage: mf/Epoch Times

Erstmalig passiert

Eine Sprecherin von Enexis teilte mit, dass es in ihrem Netzgebiet „noch nie zuvor vorgekommen“ sei, dass sie den Haushalten aus diesem Grund den Strom abstellen mussten.
„Eine Überlastung kann zu größeren und lang anhaltenden Stromausfällen führen. Daher schaltet man lieber einen Teil ab, um zu verhindern, dass diese Überlastung zu Schäden [an der Netzinfrastruktur] führt“, erklärte sie. Ihrer Aussage nach hätten die letzten Stromkunden gut eine halbe Stunde nach der Maßnahme wieder Strom gehabt.
Die niederländischen Netzbetreiber kämpfen ohnehin mit einem Strommangel. Das bedeutet, das Land an der Nordsee produziert selbst nicht ausreichend Strom, um den Bedarf zu decken. Selbst mit Stromimporten wird es gelegentlich knapp. Deswegen trat ab 1. Juli schon ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher in Kraft.

Öffentliche Stromdaten für die Niederlande vom 29. Juni bis 5. Juni 2026.

Beim Blick auf die reine inländische Stromerzeugung ohne Stromhandel fällt jedoch auf, dass am Sonntag eine Kraftwerksart komplett weggefallen ist: die Kohlekraft. Auch die Verstromung von Erdgas war am Wochenende deutlich geringer als in der ersten Wochenhälfte.

Öffentliche Stromdaten für die Niederlande vom 29. Juni bis 5. Juni 2026.

Andererseits hatte Deutschland am Sonntagmittag einen Stromüberschuss durch eine Hellbrise, also viel Strom durch Solar und Windkraft. Zur Zeit des Brownout in den Niederlanden betrug Deutschlands Stromüberschuss rund 18 Gigawatt (GW) – mehr als genug, um die Lücke in den Niederlanden zu füllen. Obwohl auch knapp 2 GW in das Nachbarland flossen, reichte dies offenbar doch nicht. Denn gleichzeitig flossen rund 0,6 GW von Südniederlande nach Belgien.

Plötzlicher Lastanstieg

Die Entscheidung, den Brownout einzuleiten, traf Enexis, weil der Stromverbrauch in der Region Tilburg plötzlich noch höher war als erwartet, so die Sprecherin. Wie es zu diesem Lastanstieg kam, ist bislang unklar. Die Untersuchungen laufen dazu. Doch das Energieunternehmen gibt Entwarnung. Laut der Sprecherin „gibt es keinen Grund anzunehmen, dass sich dies einfach so wiederholen wird“.
Normalerweise kommt es eher im Winter zu einem hohen Verbrauch, wenn die Menschen heizen oder mittags oder abends kochen. Im Sommer belasten vielmehr die teils hohen Ströme von Solar- und Windkraftanlagen die teils dürftig ausgebauten Netze. Tatsächlich befinden sich direkt in oder bei Tilburg mehrere Solar- und Windparks.
Neben Tilburg gingen am Sonntag auch in den umliegenden Gemeinden Gilze, Goirle und Hilvarenbeek die Lichter aus. Auf den Straßen fielen die Ampeln aus, mancherorts saßen Bewohner in den betroffenen Gebieten in Aufzügen fest.

Brownout auch in Deutschland möglich?

Die Region, in welcher der Brownout stattfand, war nur rund 80 Kilometer von der Grenze zu Deutschland entfernt. Somit stellt sich die Frage, wie wahrscheinlich eine solche Abschaltung hierzulande ist.
Erst kürzlich sagte der Energieexperte Stefan Spiegelsperger im Interview, dass „wir uns daran gewöhnen müssen, dass in Zukunft öfter mal der Strom für mehrere Stunden weg ist“. Dabei wies er darauf hin, dass Stromausfälle hier keine Seltenheit sind. „Wir haben ohnehin 170.000 Stromausfälle pro Jahr in Deutschland“, erklärte er. „Ungefähr 100.000 davon sind geplant, 70.000 ungeplant.“
Spiegelsperger empfiehlt, sich auf solche Szenarien vorzubereiten. Das gehe schon mit einer Powerbank oder einem kleinen Notstromaggregat, um wichtige Geräte wie den Kühlschrank noch eine Weile versorgen zu können. Ebenso rät er zur Lagerung einiger Lebensmittel- und Trinkvorräte.
 
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EnBW fordert Bundesregierung auf: Niedrigeres Ausbauziel für Offshore-Windräder

Die Bundesregierung will mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 errichten lassen. Derzeit sind knapp zehn Gigawatt installiert. Doch die Situation der Branche habe sich „dramatisch verschlechtert“. „Windturbinen, Logistik, Kabel – alles ist teurer geworden. Im Fünf-Jahres-Vergleich liegt die Kostensteigerung bei 30 bis 40 Prozent, über 15 Jahre bei mehr als 50 Prozent“, so Stamatelopoulos, Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers EnBW. Deshalb schlägt er vor: „Lasst uns erst einmal 55 Gigawatt bauen, und dann sehen wir weiter.“
EnBW betreibt bislang mit Baltic I, Baltic II, Hohe See und Albatros vier Parks. Im Spätsommer soll zudem He Dreiht mit rund 960 Megawatt hinzukommen. 55 der 64 Turbinen seien bereits installiert und etwa 30 davon in Betrieb.
Den Kurs von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigt Stamatelopoulos grundsätzlich. „Die Bundesregierung geht Dinge an, die seit langer Zeit geregelt werden müssen. Die Energiewende ist ein Langzeitprojekt, und das, was vor 20 Jahren richtig war, muss nicht unbedingt jetzt auch noch richtig sein.“ Jedoch verkaufe Reiche ihre Politik „mitunter kommunikativ schlecht“.
Zudem hält er den geplanten Redispatchvorbehalt für falsch. Er schlägt stattdessen vor, dass die Betreiber von Wind- und Solarparks jeweils für fünf Jahre auf je 200 Stunden Entschädigung verzichten, wenn in einem Jahr fünf bis zehn Prozent des erzeugten Stroms abgeregelt werden müssen. Anders als bei Reiches Vorschlag könne „die Bank dieses Risiko der Erlösminderung konkret abschätzen“, sodass der Bau leichter zu finanzieren werde. (dts/red)
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Positive Signale: Opec+ will mehr Öl in den Markt pumpen

Die sieben wichtigsten Mitgliedstaaten der Opec+ wollen ihre Ölförderquote abermals anheben. Saudi-Arabien, Russland und fünf weitere Länder beschlossen am Sonntag angesichts positiver Signale für die Schifffahrt in der Straße von Hormus, ab August „die Produktion um 188.000 Barrel pro Tag anzupassen“, teilte die Organisation erdölexportierender Länder und ihrer Partner (Opec+) mit. Schon vor einem Monat war die Förderquote um die gleiche Menge für den Juli angehoben worden.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt. Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt. Die Sperrung durch Teheran ließ die Öl- und Spritpreise weltweit in die Höhe schießen. Mitte Juni schlossen die beiden Länder ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges, das auch eine Öffnung der Meerenge vorsah.

Mehr Schiffe passieren die Straße von Hormus

Seit der Unterzeichnung des Abkommens nimmt die Schifffahrt in der Region wieder zu und der Ölpreis nähert sich wieder dem Niveau von vor dem Iran-Krieg.
Analyst Giovanni Staunovo von der Schweizer Bank UBS sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Ölförderung liege im Augenblick aber wahrscheinlich „noch immer unter den Zielen von Opec+“.
Laut Ole Hansen von der Saxo Bank braucht es Zeit, bis die gedrosselte Erdöl-Förderung wieder voll hochgefahren ist. Sollte sich der Schiffsverkehr weiter stabilisieren, werde sich im Juli wahrscheinlich eine Verbesserung bei der Produktion zeigen und im August eine Beschleunigung, sagt er AFP. Laut dem Analysten Jorge León von Rystad Energy erwarten für das kommende Jahr „alle einen Überschuss“.
Der Kerngruppe der Opec+ gehören Saudi-Arabien, Russland, Irak, Kuwait, Kasachstan, Algerien und der Oman an. Der tägliche globale Bedarf an Öl liegt bei rund 100 Millionen Barrel. Die Gruppe will am 2. August über ihre weitere Förderpolitik beraten.
(afp/dpa/red)
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Frankreich und Großbritannien planen neue Sicherheitsinitiative in der Straße von Hormus

Nach der iranischen Ablehnung einer internationalen Marinemission in der Straße von Hormus wollen Frankreich und Großbritannien mit dem Oman eine sichere Schifffahrt durch die Meerenge gewährleisten. „Das Sultanat Oman hat sich bereit erklärt, mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit der Schifffahrt in seinen Hoheitsgewässern zu gewährleisten“, teilten Paris und London in einer gemeinsamen Erklärung am Abend mit.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprach von einer „positiven Entwicklung“ nach „konstruktiven Gesprächen“ mit dem Sultan von Oman am Montag dieser Woche, weshalb Frankreich die Präsenz seiner Marine in der Region anpasse. Der Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ kehre in seinen Heimathafen in Toulon zurück, während die französischen Minenräumkräfte und ihre Eskorte weiterhin vor Ort bereitständen, um gemeinsam mit Partnern einzugreifen. Bereits nach dem Treffen mit dem Sultan hatte Macron von einer gemeinsamen Minenräumung mit dem Oman und internationalen Partnern in der Straße von Hormus gesprochen.

Iran will Kontrolle über Meerenge behalten

Wie schon am Montag hat der Iran die britisch-französische Initiative entschieden zurückgewiesen und vor jeglichen ausländischen Machtdemonstrationen gewarnt. „Die Straße von Hormus ist kein Aufmarschgebiet für militärische Machtdemonstrationen nichtregionaler Mächte“, schrieb Vizeaußenminister Kasem Gharibabadi auf der Plattform X. Die Sicherheit der Meerenge liege ausschließlich bei den beiden Anrainerstaaten Iran und Oman. Teheran fungiere als „verantwortungsvoller Garant‘ für die Sicherheit der Wasserstraße und warne eindringlich vor den Folgen solchen „Abenteurertums““, so der Vizeminister.
Während die Machthaber in Teheran die Durchfahrt durch die Straße von Hormus kontrollieren und dafür Gebühren erheben wollen, geht es den USA und weiteren Ländern um eine uneingeschränkte und gebührenfreie Durchfahrt. Irans Revolutionsgarden warnten, dass Durchfahrten nur auf von Teheran festgelegten Routen sicher seien. Ein Handelsschiff, das die Straße von Hormus unter Nutzung der Küstenverkehrszone vor Oman durchfuhr, wurde kürzlich angegriffen. Der neue französisch-britische Vorstoß unter Einbeziehung des Oman würde eine Absicherung dieser Küstenverkehrszone bedeuten.

Internationale Marinemission nicht vom Tisch

Eine Abkehr von der ursprünglich geplanten internationalen Marinemission, deren Umsetzung bislang nicht absehbar ist, sollen die gemeinsamen Planungen mit dem Oman nicht sein. „Frankreich und das Vereinigte Königreich sind ebenfalls bereit, eine umfassendere multinationale Militärmission zur Unterstützung der Freiheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus zu entsenden“, hieß es in der Erklärung weiter. (dpa/red)
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Nord-Stream-Anschläge: Erste Anklage erhoben

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine Immunität

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)
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Zoff um Methanregel: EU-Länder warnen vor Risiko


In Kürze:

  • Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
  • Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
  • Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
  • Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.

 
Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.
Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:
„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“

Was bedeutet die EU-Methanverordnung?

In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.
Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.
Die Regelung verlangt hauptsächlich, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.
So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.

Warum will die EU den Methanausstoß reduzieren?

Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.
„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.

Kritik auch von außerhalb der EU?

Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.
Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.
EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.

Was sind die Schritte?

Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.
Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.
Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.
Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass sogenannte MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.
Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitäts-Grenzwert. Dieser soll von der EU-Kommission noch festgelegt werden.

Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?

Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.
Neben diesen und anderen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.
Die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar, warnte der Verband. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.
„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.
Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“

Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?

Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.
Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.

Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?

Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Als positiv werden die Auswirkungen von der EU-Kommission selbst sowie von der US-amerikanischen nichtstaatlichen Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewertet. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.
Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Das habe zur Folge, dass von 2028 bis 2032 ein Überangebot entsteht. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.
Doch es gibt auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, dem 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“
(Mit Material von AFP und theepochtimes.com)
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Tankrabatt läuft heute aus

Nach zwei Monaten läuft der sogenannte Tankrabatt heute aus. Der Preis für Benzin und Diesel dürfte dadurch morgen deutlich steigen.
Denn für Sprit, der am 1. Juli das Tanklager oder die Raffinerie verlässt, gilt dann wieder die alte, höhere Steuer. Inklusive Mehrwertsteuer macht das 16,7 Cent pro Liter aus.
Der Tankstellenverband bft erwartet, dass sich das an den Zapfsäulen erst morgen Mittag bemerkbar macht. Denn die Preise dürfen nur um 12:00 Uhr mittags angehoben werden, nicht um Mitternacht, wenn der Steuerrabatt endet.
Er war eingeführt worden, nachdem die Ölpreise infolge des Iran-Kriegs stark angestiegen waren. Autofahrer sollten entlastet werden.
Den Bund kostete der Tankrabatt rund 1,6 Milliarden Euro – das war eine Schätzung des Finanzministeriums. Wie viel die Steuerentlastung am Ende wirklich gekostet hat, wird erst in mehreren Monaten klar sein, heißt es von dort. (dpa/red)
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Exportkrise am Golf: Wie Länder die Straße von Hormus umgehen wollen

In der Golfregion träumen einige von einer Zukunft, in der die Straße von Hormus beim Exportgeschäft weniger wichtig ist. Rund vier Monate dauert die weitgehende Blockade nun schon – und selbst nach dem Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran weiß niemand, wann der Krieg enden und der Seeweg wieder normal befahrbar sein könnte. Mit den jüngsten Angriffen beider Seiten ist die Lage wieder eskaliert.
Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Kuwait und der Irak suchen dringend nach Alternativen. Es geht vor allem um neue Pipelines, aber auch um den Landweg auf Straßen und Schienen, damit Öl oder auch Containerwaren auf einer anderen Route ans Ziel kommen. Saudi-Arabien denkt auch darüber nach, seine Lagerkapazitäten für Öl weltweit zu erhöhen.
Der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus läuft weiter nur verhalten. (Archivbild)

Der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus läuft nur verhalten. (Archivbild)

Foto: -/The Visible Earth/NASA/dpa

Warum gibt es nicht längst andere Exportwege?

Die gibt es teils, aber Pipelines über Land sind teuer, über Ländergrenzen hinweg politisch oft schwierig umsetzbar und geplagt von Verzögerungen. Das Problem einer möglichen Blockade ist aber bekannt.
Der Iran hat schon vor mehr als 40 Jahren damit gedroht, die Straße von Hormus faktisch zu schließen, damals im Krieg mit dem benachbarten Irak. Schon lang forderten Energieexperten deshalb, dass die Golfstaaten andere Wege finden müssten für ihre Exporte.
Nun – mit laufenden Verlusten in Milliardenhöhe – ist der Druck nochmals gestiegen. Die niederländische Denkfabrik HCSS spricht vom „größten und komplexesten Energie-Schock der Geschichte“. Ein Viertel des weltweiten Erdöltransports zur See läuft über die Straße von Hormus. Ein Teil davon kann über bestehende Pipelines in Saudi-Arabien, den Emiraten und dem Irak umgeleitet werden – der Rest ist weitgehend blockiert.
Dies sind einige der Ideen für alternative Strecken:

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

  • Das Land ist mit Saudi-Arabien zwar einer der wenigen Staaten, die zumindest einen Teil des Rohöls auch über Pipelines befördern können. Um die Kapazität noch zu erhöhen, wird aber der Bau einer weiteren West-Ost-Pipeline an den Golf von Oman beschleunigt – mit dem Ziel, diese schon kommendes Jahr in Betrieb zu nehmen. Das Land will seine Förderkapazität über diese Strecke von 1,8 auf 3,6 Millionen Barrel pro Tag verdoppeln.
  • Als Idee ist sogar eine „Straße der Einheit“ im Gespräch – ein künstlicher maritimer Korridor quer durch die Emirate, vom Persischen Golf zum Oman. Ein Architekturbüro aus Dubai hat den Vorschlag in ersten Entwürfen vorgestellt und träumt im Begleittext von „größerer Kontrolle, Kontinuität und Widerstandsfähigkeit in Handelsnetzen“. Viel mehr als futuristische Designs dürfte aus diesen Plänen allerdings nicht werden.

KUWAIT

  • Der kleine Staat liegt eingezwängt im Nordwesten des Persischen Golfs und ist beim Export strikt auf den Seeweg angewiesen. Angedacht ist nun, Kuwaits Öl über die emiratischen und saudischen Pipelines an den Weltmarkt zu bringen, wie Nawaf Al Sabah, Vorsitzender von Kuwaits staatlichem Ölkonzern, zuletzt in Washington sagte. Beide Länder nutzen diese Pipelines seit Kriegsbeginn bereits in höchstmöglichem Maß.
  • Auch ein Anschluss Kuwaits an die eigentlich stillgelegte „Tapline“ wird diskutiert. Diese Trans-Arabische Pipeline pumpte ab 1950 Öl aus dem Osten Saudi-Arabiens über Jordanien und Syrien bis zum Libanon ans Mittelmeer für europäische Abnehmer. Dann machten immer größer werdende Tanker und die Wiederöffnung des Suezkanals den Seeweg lukrativer. 1990 wurde der Betrieb eingestellt. Kuwait steht bei dem Thema enorm unter Druck – das Land hatte laut der Website Tankertrackers.com im April erstmals seit 1991 überhaupt kein Öl mehr exportiert.

IRAK

  • Das Land machte schon im Krieg mit dem Iran in den 1980er Jahren bittere Erfahrungen damit, wie der Ölexport zur See kriegsbedingt zum Erliegen kommen kann. Als wichtigste Alternative diente hier eine Pipeline über die Kurdenregion und die Türkei zum Mittelmeer. Trotz politischen Streits wurden die Exporte hier wieder aufgenommen und liegen aktuell bei etwa 220.000 Barrel (je 159 Liter) täglich. Die irakische Regierung will diese Menge, wenn möglich, verdreifachen.
  • Eine weitere Pipeline führt aus dem Irak ebenfalls über die Türkei, aber vorbei an den kurdisch kontrollierten Gebieten. Nach einer Testphase sollen hier weitere 300.000 Barrel täglich für den Export gepumpt werden.
  • Weil der Irak stark abhängig ist vom Ölgeschäft – die Exporte machen in normalen Zeiten mehr als 90 Prozent der staatlichen Einnahmen aus – wird Öl neuerdings auch mit Tanklastern über Syrien ans Mittelmeer gebracht. Dafür starten täglich Hunderte Tankwagen auf der Route, die teurer und logistisch umständlicher ist als der Seeweg – und auch gefährlich mit Blick auf mögliche Anschläge und Überfälle auf Fahrer.

Was passiert mit anderen Gütern unabhängig vom Öl?

Auch hier gibt es Versuche, die Straße vor Hormus zu umgehen. Die Reederei MSC kündigte im Mai neue Routen an, die teils mit Lastwagen quer durch Saudi-Arabiens Wüste bedient werden, um „die herausfordernde Lage im Nahen Osten“ zu bewältigen. Auch die dänische Großreederei Maersk informiert Kunden seit Wochen über neue „Landbrücken“, um Lieferungen etwa aus und nach Saudi-Arabien, Bahrain und Katar möglich zu machen.
Mit Zügen wollen die Türkei und Saudi-Arabien unterdessen gemeinsam eine Zugstrecke über Jordanien und Syrien wiederbeleben, deren Anfänge bis ins Osmanische Reich zurückgehen. Dahinter stehen zwar auch geopolitische Ambitionen – und es ist unklar, wann der Betrieb starten kann und wer das Projekt überhaupt finanziert.
Dennoch werde der Handel im „multimodalen Verkehr“ – also mit verschiedenen Verkehrsmitteln – wegen der sinkenden Verlässlichkeit von Seewegen in der Region „neu geschrieben“, sagt Kyle Henderson, der den globalen Containerverkehr beobachtet, dem Fachmagazin „FDI Intelligence“. Transfers von Gütern in Saudi-Arabien, dem Oman und der Türkei vom See- auf den Landweg würden zu „entscheidenden Verbindungen im weltweiten Containerfluss“ und das auf eine Weise, „die es so vorher noch nie gab“. (dpa/red)
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Umweltminister Schneider kritisiert Reiches Netzpaket

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht wichtige energiepolitische Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kritisch. „Ich will keine Brüche im Markt“, sagte Schneider dem „Handelsblatt“ mit Blick auf die von Reiche vorgeschlagene weitgehende Abschaffung der Förderung privater Solaranlagen. Er bekräftigte zudem seine Kritik am sogenannten Netzpaket.
Reiches Pläne im Solarbereich würden „auch den vielen Handwerkern schaden, die die Solaranlagen installieren“, sagte Schneider. „Über Effizienz und Kostensenkungen können wir gerne reden, aber am Ende muss der Betrieb der Anlagen wirtschaftlich bleiben.“ Viele Menschen, die sich für eine Photovoltaik-Dach-Anlage entschieden, seien nicht besonders risikoaffin. „Ohne die Zusage einer garantierten Vergütung machen sie nicht mit“, sagte der Minister.

Reiches Netzpaket

Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Demnach soll die garantierte Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen wegfallen. Zudem will Reiche wegen der Überlastung der Netze in manchen Gegenden den Ausbau der Erneuerbaren einschränken – das sogenannte Netzpaket.
Das Schneider dies kritisch sieht, hatte er bereits wiederholt deutlich gemacht. „Der schleppende Netzausbau darf kein Vorwand werden, um den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen“, sagte nun dem „Handelsblatt“. Vor allem müssten die Netze schneller ausgebaut werden.
Im Detail sollen die Verteilnetzbetreiber laut Reiches Netzpaket Netzgebiete künftig als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können, wenn diese in der Vergangenheit überlastet waren. Neue Anlagen hätten dann keinen Anspruch mehr, zu den bisherigen Konditionen ans Netz angeschlossen zu werden. Insbesondere würde eine Kompensationszahlung an die Anlagenbetreiber wegfallen, die sonst fällig wird, wenn wegen Überlastung des Netzes die Anlage abgeriegelt wird. (afp/red)
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Verivox: Gaskosten für viele Haushalte könnten 2026 sinken

Die gestiegenen Großhandelspreise wegen der angespannten Lage im Nahen Osten haben sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox bislang kaum auf die Gasrechnungen der Haushalte in Deutschland ausgewirkt.
Komme es nicht zu Preiserhöhungen, könnten Millionen Gaskunden im laufenden Jahr sogar mit sinkenden Kosten im Vergleich zum Vorjahr rechnen, heißt es in einer der dpa vorab vorliegenden Analyse.
So würden in der Grundversorgung für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bei derzeitigen Preisen die jährlichen Durchschnittskosten von 2.802 Euro im Jahr 2025 auf 2.687 Euro im laufenden Jahr sinken, also um 4,1 Prozent. Davon würden rund 3,7 Millionen Haushalte profitieren, so Verivox.

Neukunden-Gaspreise seit Jahresbeginn um 10,5 Prozent gestiegen

Wer sein Gas vom regionalen Versorger über einen Sondertarif erhält, kann laut der Analyse ebenfalls mit einer Preissenkung rechnen, Preisstabilität vorausgesetzt.
Dort könnten die durchschnittlichen Jahreskosten für den günstigsten lokalen Sondertarif um 3 Prozent sinken, von 2.292 Euro auf 2.223 Euro. Dies gelte für rund 7,5 Millionen Haushalte.
Auch der Energiewirtschaftsverband BDEW sieht bislang keine Auswirkungen der Krise in derzeit laufenden Tarifen, bei denen es zum Jahresbeginn Änderungen gab oder ein zeitlich fixierter Festpreis vorliegt.
Für Neukunden sei der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden allerdings angestiegen – seit Jahresbeginn um 10,5 Prozent auf rund 12,3 Cent je Kilowattstunde.

Energieversorger kaufen meistens langfristig ein

Die Großhandelspreise waren im Zuge des Irankriegs von rund 30 Euro auf bis zu 66 Euro je Megawattstunde gestiegen. Freitag lagen sie bei rund 41 Euro.
Steigende oder fallende Preise an den Großhandelsmärkten wirken sich laut BDEW nicht unmittelbar auf bestehende Haushaltsverträge aus, da Energieversorger ihre Beschaffung in der Regel langfristig planen und absichern.
„Die jüngsten Preissteigerungen am Großhandelsmarkt infolge des Nahost-Konflikts sind bislang bei vielen Haushalten noch nicht angekommen“, erklärte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.
„Die meisten Versorger beschaffen das Gas für ihre Bestandskunden langfristig und können so kurzfristige Preisschwankungen abfedern.“ Es sei aber durchaus möglich, dass einzelne Versorger bis Jahresende noch Preisanpassungen vornähmen.

Bundesnetzagentur empfiehlt regelmäßige Tarifchecks

Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass das Preisniveau der örtlichen Versorger oft deutlich über dem der überregionalen Anbieter liegt.
Koste eine Kilowattstunde Gas beim örtlichen Versorger aktuell im günstigsten Sondertarif 11,4 Cent, koste der günstigste Laufzeittarif bei einem überregionalen Versorger derzeit im Schnitt 9,3 Cent.
Verbraucherzentralen und Bundesnetzagentur empfehlen, regelmäßig Tarifwechsel zu prüfen. „Je mehr Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels nutzen, desto stärker kommt es insgesamt zu Wettbewerb im Markt“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. (dpa/red)
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Bericht: Lufthansa erwägt Grounding von bis zu 40 Maschinen

Die Lufthansa bereitet sich wegen der sich zuspitzenden Treibstofflage offenbar auf das Grounding von bis zu 40 Flugzeugen vor. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf interne Äußerungen von Konzernchef Carsten Spohr.
Bei einer Mitarbeiterveranstaltung am Freitag sagte Spohr demnach, binnen 72 Stunden sei aus dem teuren Kerosin ein Verfügbarkeitsproblem geworden.
An immer mehr Flughäfen drohe der Treibstoff knapp zu werden. Erste Airports in Asien verweigerten bereits zusätzliche Flüge, um ihre Reserven für den laufenden Flugplan zu schonen.
Der Vorstand habe am Freitagmorgen zwei Krisenpakete in Auftrag gegeben, hieß es. Paket eins kürzt das Sitzplatzangebot um 2,5 Prozent – rund 20 Maschinen. Vorsorglich werde ein zweites Paket über fünf Prozent vorbereitet, welches etwa 40 Flugzeugen entsprechen würde.
Treffen würde es zuerst die ältesten Spritschlucker wie den Airbus A340 und die Boeing 747-400. Entschieden sei das Grounding noch nicht, hieß es. Mögliche Streichungen würden frühestens im dritten Quartal greifen, womöglich erst im Winter.
Obwohl die Fluglinie rund 80 Prozent des Treibstoffs zu Festpreisen abgesichert hat, beziffert Spohr die kriegsbedingte Mehrbelastung laut „Spiegel“ auf etwa 1,5 Milliarden Euro.
Das für dieses Jahr geplante Wachstum von vier Prozent sei wahrscheinlich nicht mehr zu halten, hieß es weiter. (dts/red)
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Bosch-Chef Stefan Hartung geht vorzeitig

Überraschender Chefwechsel bei Bosch: Stefan Hartung tritt ab. Der 60-Jährige lege zum 30. Juni auf eigenen Wunsch sein Mandat als Vorsitzender der Geschäftsführung nieder, teilte der Technologiekonzern in Gerlingen bei Stuttgart mit.
Hartung wolle sich künftig neuen gesellschaftlichen und unternehmerischen Aufgaben außerhalb der Bosch-Gruppe widmen. Sein Nachfolger soll der bisherige Vize-Chef Christian Fischer werden.
Der Wechsel geschieht demnach in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der obersten Ebene bei Bosch. „Die Gesellschafter und der Aufsichtsrat bedauern die Entscheidung von Stefan Hartung und danken ihm ausdrücklich für seine großen Verdienste bei der umsichtigen Führung des Unternehmens in einer außergewöhnlich anspruchsvollen Phase“, teilte Aufsichtsratschef Stefan Asenkerschbaumer mit. Hartung habe die kraftvolle Weiterentwicklung von Bosch gezielt fortgesetzt.
„Wir respektieren die persönliche Entscheidung von Stefan Hartung und wünschen ihm viel Erfolg für seine Zukunft“, wird Asenkerschbaumer weiter zitiert. Der Manager ist zugleich geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG, dem Machtzentrum des Konzerns. Sie hält mehrheitlich die Stimmrechte an dem weltgrößten Autozulieferer.

Vertrag war erst verlängert worden

Bosch hatte den Vertrag von Hartung erst im vergangenen Herbst verlängert. Details wurden damals nicht genannt. Aber dem Vernehmen nach wurde eine Laufzeit bis 2031 vereinbart. Der gebürtige Dortmunder und frühere McKinsey-Manager hat seine Bosch-Karriere 2004 bei der Hausgeräte-Tochter BSH begonnen. Seit 2013 war Hartung Teil der Geschäftsführung.
Den Chefposten des Stiftungskonzerns übernahm er Anfang 2022. Mit dem vorzeitigen Weggang beendet der promovierte Maschinenbauer als siebter Chef nach Gründer Robert Bosch seine Tätigkeit in dem Unternehmen, das neben Autoteilen, Halbleitern, Hausgeräten und Elektrowerkzeugen auch Industrie- und Gebäudetechnik herstellt.
Der neue Bosch-Chef Fischer verantwortete zuletzt die Konsumgütersparte – und war so etwas wie der Chefstratege der Gruppe. Die berufliche Karriere des 58-Jährigen startete einst bei den Schwaben als Trainee.
Über Stationen bei der Unternehmensberatung Roland Berger, Walter Bau, Smartrac und wieder Roland Berger kam der promovierte Wirtschaftswissenschaftler 2018 zurück zu Bosch – direkt in die Geschäftsführung. Die Stellvertreter-Position teilen sich demnach in Zukunft zwei Manager: Finanzgeschäftsführer Markus Forscher und der Chef der Zuliefersparte, Markus Heyn.

Bosch steckt in der Krise

Die schwierige Wirtschaftslage hat im vergangenen Jahr mit voller Wucht bei Bosch durchgeschlagen. Der weltweit größte Autozulieferer leidet nicht nur in seinem Kernbereich – wo ihm unter anderem der schleppende Wandel zur E-Mobilität zusetzt – sondern auch in fast allen anderen Geschäftsfeldern.
So halten sich zum Beispiel viele Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der aktuellen Wirtschaftslage beim Kauf von Geräten wie Kühlschränken, Backöfen, Waschmaschinen, Elektrowerkzeugen und Gartengeräten zurück.
Nach eigenen Angaben ist Bosch in vielen Bereichen mittlerweile nicht mehr wettbewerbsfähig. Um das Ruder herumzureißen, wird kräftig an Personal und Strukturen gespart.
Allein in der Zuliefersparte Zulieferbereich will der Konzern in den kommenden Jahren bis zu 22.000 Stellen streichen. Abbaupläne gibt es aber auch in anderen Bereichen – unter anderem bei der Hausgerätetochter BSH und der Sparte für Elektrowerkzeuge.
Die Kosten für den beispiellosen Stellenabbau haben – neben den US-Zöllen und Steuereffekten – auch die Geschäftszahlen der Schwaben schwer belastet. Insgesamt schlugen die Programme mit 2,7 Milliarden Euro zu Buche, vor allem in Form von Rückstellungen.
Im vergangenen Jahr musste Bosch daher erstmals seit 2009 einen Nachsteuerverlust in Höhe von 363 Millionen Euro verbuchen. Bereits in Vorjahr hatte sich der Gewinn halbiert. Der Umsatz stieg 2025 nur leicht auf 91 Milliarden Euro. Damit lag das Unternehmen auch deutlich hinter den eigenen Erwartungen.

Wird 2026 für Bosch besser?

Für das laufende Jahr rechnete Bosch zuletzt – trotz der schwierigen Lage der Weltwirtschaft – mit etwas besseren Geschäften. Im ersten Quartal lag der Umsatz demnach etwa auf Vorjahresniveau.
Für das Gesamtjahr peilte das Management ein Umsatzwachstum von zwei bis fünf Prozent an. Davon soll auch wieder mehr Gewinn übrig bleiben. (dpa/red)
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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gesellschaft

Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands

Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).

Razzia in Berlin und Frankfurt

Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
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EU will Vorschriften bei Darstellung von Energielabel lockern

Die EU plant die Vorschriften für die Darstellung von Energielabeln bei elektronischen Geräten und Reifen zu lockern. So könnten bei bestimmten Produkten künftig elektronische Regaletiketten für Angaben über die Energieeffizienz ausreichen. Das schlägt die EU-Kommission vor.
Bisher war dies nicht zulässig. Allgemein will die EU digitale Darstellungen besser nutzen und Veränderungen an den Labeln künftig vereinfachen.

Im Handel zwischen Unternehmen reicht ein QR-Code

Etwa bei Heiz-, Kühl und Küchengeräten, die direkt von einem Installateur oder Küchenhändler und nicht im Geschäft gekauft werden, soll das Energielabel als Bestandteil des Vertragsangebots angezeigt werden.
Bei Produkten, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt und nicht in Geschäften verkauft werden, soll künftig ein QR-Code ein gedrucktes Etikett ersetzen können.
Für Reifen schlägt die Kommission vor, dass beim Verkauf eines Neuwagens die vorgeschriebene Anzeige des Energielabels für Reifen wegfällt.
Zudem schweben der Kommission Ergänzungen zu den derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten einige neuere Labels, darunter jene für Smartphones, auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefern.

A bis G, grün bis rot

Nach Angaben der Kommission würden sich durch die Änderungen Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich für Unternehmen ergeben. Der Vorschlag ändere jedoch nichts am Hauptzweck des Labels, nämlich den Verbrauchern „klare, vergleichbare Informationen zu geben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können“, erklärte die Kommission.
Das EU-Energielabel zeigt die Energieeffizienz anhand der Buchstaben A bis G sowie die farbliche Abstufung von Grün bis Rot an.
Die Europaabgeordnete Andrea Wechsler (CDU), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Entscheidend seien „weniger Doppelmeldungen, mehr digitale Optionen und klare Regeln für Mittelstand, Hersteller, Handel und Marktüberwachung“, erklärte sie. (afp/red)
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deutschland

Kabinett hat Gesetz zur Energieeffizienz beschlossen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr

Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)
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Kabinett will Gesetz zur Energieeffizienz beschließen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Unmittelbar vor dem geplanten Beschluss eines Gesetzes zur Energieeffizienz durch das Bundeskabinett hat der Wirtschaftsrat der CDU vor den Folgen des darin enthaltenen „Energiedeckels“ für die deutschen Unternehmen gewarnt.
Das in dem Gesetzentwurf genannte Energie-Einsparziel „wäre nur mit einer Schrumpfung der deutschen Wirtschaft zu erreichen“, sagte Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Dies könne „gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation niemand ernsthaft wollen“.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.

EU-Vorgaben als Maß

Das Bundeskabinett plant, in seiner Sitzung am Mittwoch ein Gesetz zur Energieeffizienz zu beschließen, das durch Abschwächung bisheriger Vorschriften die Wirtschaft entlasten soll.
Der Gesetzentwurf führt laut des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes für Unternehmen und den Staat auf das Maß zurück, das EU-Vorgaben fordern.
Unternehmen würden hierdurch erheblich von Bürokratiekosten entlastet, argumentiert das CDU-geführte Ministerium. (afp/red)
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Oman und Iran planen neue Regeln für Straße von Hormus

Der Oman und der Iran wollen über eine Neuordnung der Verwaltung der strategisch wichtigen Straße von Hormus beraten. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll Vorschläge zu Dienstleistungen für die Schifffahrt und den damit verbundenen Kosten erarbeiten. Das teilten beide Staaten am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Betonung von Souveränität und internationalen Standards

Darin betonen beide Länder ihre Souveränität und Hoheitsrechte über die Meerenge. Eine mögliche Neuregelung solle im Einklang mit internationalen Standards stehen. Die Erklärung wurde nach einem Besuch des iranischen Außenministers Abbas Araghtschi in der omanischen Hauptstadt Maskat veröffentlicht. Dort traf er unter anderem Sultan Haitham bin Tarik.

Bedeutung der Meerenge und bisherige Verwaltung

Die Hauptschifffahrtsrouten durch die Straße von Hormus verlaufen überwiegend durch omanische Hoheitsgewässer, teilweise aber auch durch iranisches Territorium. Bislang wird das Durchfahrtssystem vom Oman verwaltet. Dazu gehören unter anderem die Überwachung des Schiffsverkehrs sowie die Organisation möglicher Such- und Rettungsmaßnahmen.

Arbeitsgruppe prüft künftige Verwaltung der Meerenge

Die Arbeitsgruppe soll nun prüfen, wie die Verwaltung der Meerenge künftig ausgestaltet werden kann. Dabei sollen auch Fragen möglicher Dienstleistungen und deren Kosten behandelt werden.
Mit Beginn der Angriffe der USA und Israels auf den Iran Ende Februar war die für den Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Meerenge nach iranischen Angaben faktisch gesperrt worden. Dies führte weltweit zu einem deutlichen Anstieg der Energiepreise.

Diskussion über mögliche Durchfahrtsgebühren

Im Zuge der Verhandlungen mit den USA hatte Teheran wiederholt die Einführung von Gebühren für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus ins Gespräch gebracht. Die Einnahmen sollten nach iranischen Angaben zur Finanzierung von Kriegsschäden verwendet werden.
Die in der vergangenen Woche erzielte Rahmenvereinbarung zwischen Teheran und Washington sieht hingegen eine kostenlose Wiederöffnung der Meerenge vor. (afp/red)
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Unions-Gutachten hält Heizungsgesetz für verfassungskonform

Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge verfassungsgemäß.
In dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde mit dem Gesetz „nicht strukturell unterlaufen“. Verfasser ist der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender.
Pielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.
Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben. (dts/red)
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Dieselpreis unter Vorkriegswert gefallen

Wer am Wochenende Diesel getankt hat, kam dabei wahrscheinlich billiger weg als vor Ausbruch des Iran-Kriegs. Der bundesweite Tagesdurchschnittspreis am Freitag, Samstag und Sonntag lag für den Kraftstoff knapp unterhalb des Wertes vom 27. Februar, wie aus Daten des ADAC hervorgeht.
Der billigste Tag war dabei der Freitag mit 1,733 Euro pro Liter Diesel, das waren 1,3 Cent weniger als am letzten Tag vor dem Krieg. Am Sonntag waren es immerhin noch 0,8 Cent bei einem Literpreis von 1,738 Euro.
Superbenzin der Sorte E10 schlug am Sonntag mit 1,822 Euro pro Liter zu Buche. Das waren 4,4 Cent mehr als vor Kriegsbeginn. Auch hier war der Freitag noch eine Kleinigkeit billiger. Auf dem Höhepunkt rund um Ostern war Diesel zwischenzeitlich mehr als 70 Cent pro Liter teurer als vor Kriegsbeginn, Benzin mehr als 40 Cent.
Der soll doch in den Tank! Ein Tropfen Benzin an einer Zapfsäule auf dem Weg nach unten.

Der soll doch in den Tank! Ein Tropfen Benzin an einer Zapfsäule auf dem Weg nach unten.

Foto: Alain Jocard/AFP/dpa

Am Montag sinken die Preise weiter

Am Montag sanken die Preise zunächst weiter. Um 10.45 Uhr waren Diesel und E10 um 0,6 Cent billiger als zum selben Zeitpunkt am Sonntag. Diesel lag dabei im bundesweiten Durchschnitt sogar knapp unter 1,70 Euro pro Liter. 10.45 Uhr gehört seit Einführung der 12-Uhr-Regel allerdings zu den billigsten Tankzeitpunkten des Tages.
Die Entspannung geht vor allem darauf zurück, dass Öl deutlich günstiger ist als noch Anfang Juni. Hintergrund sind erste Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran für ein Abkommen zur Beilegung des Kriegs. Die Blockade der Straße von Hormus hatte den Ölpreis im März zeitweise über 120 Dollar je Barrel getrieben.
Zudem spielt auch der Tankrabatt eine wichtige Rolle. Er senkt die Steuern pro Liter um 16,7 Cent. Ohne ihn wären Benzin und Diesel deutlich teurer als vor Kriegsbeginn. Immerhin deuten die aktuellen Preise aber darauf hin, dass Diesel und E10 auch ohne den Rabatt, der am Monatsende ausläuft, unter 2 Euro pro Liter bleiben könnten. (dpa/red)