Alexander Dobrindt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Befürchtungen einer unkontrollierten Massenüberwachung durch die Reform der deutschen Nachrichtendienste zurückgewiesen. „Unbescholtene Bürger“ hätten durch die Ausweitung der Befugnisse der Dienste „gar nichts“ zu befürchten, sagte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
„Wir reden hier über Terrorismus, wir reden hier über Staatsterror fremder Mächte“, sagte er. Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten deshalb anpassen.
Das Kabinett hatte am Vormittag ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste“, sagte Dobrindt. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Denn sie erhielten erstmals seit ihrer Gründung „operative Befugnisse“. Mit der Reform, „revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, betonte der Minister.
Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betonte, mit der Reform sei es dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren. Der Dienst könne zudem Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen.
Bei der Aufklärung bekomme der BND gleichzeitig „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Daten dürften zudem künftig länger gespeichert werden. Bei Inhaltsdaten gelte dies künftig für sechs Monate, für sogenannte Metadaten zum Datenverkehr seien es zwölf Monate.
Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“, sagte er. Notwendig seien auch die Befugnisse für „aktive Schutzmaßnahmen“, um Tatmittel oder sensible Informationen „zu verfälschen, zu beeinträchtigen, unschädlich zu machen“. Gleichzeitig sei die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse „zwingend notwendig in einer Zeit der Datenflut“.(afp/red)
Noch überträgt der Mobilfunk allein Daten. Mit dem für 2030 geplanten Standard 6G soll jede Antenne und jedes Gerät zugleich zum Sensor werden, der seine Umgebung vermisst und erfasst. - Foto: metamorworks/iStock
In Kürze:
Um das Jahr 2030 soll die Mobilfunkgeneration 6G starten. Vorbereitung und Forschung laufen weltweit.
Der neue Standard soll das Funknetz zugleich zum „Radar“ machen. Potenziell wird damit jedes funkfähige Gerät ein aktives Ortungsgerät.
Die deutsche Datenschutzkonferenz vergleicht die Eingriffstiefe mit einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung.
Erfasst würde auch, wer kein Gerät bei sich trägt. Eine wirksame Einwilligung halten die Behörden für ausgeschlossen.
Es ist eine der stilleren Weichenstellungen dieser Dekade: In den Gremien, in denen der Mobilfunkstandard der sechsten Generation geformt wird, entscheidet sich gerade, ob das Funknetz der Zukunft nebenbei zum flächendeckenden Sensorapparat wird. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz, hat dazu am 17. Juni 2026 ein Positionspapier beschlossen. Der Ton darin ist für ein behördliches Dokument ungewöhnlich deutlich.
Es geht um Integrated Sensing and Communication, kurz ISAC. Die Idee: Dieselben Funkwellen, die heute Telefonate und Daten übertragen, sollen künftig zugleich als Radar dienen.
Wie ISAC funktioniert
Radar ist ein altes Prinzip: Funkwellen treffen auf Objekte, werden zurückgeworfen, und aus dem Muster der Echos lässt sich rekonstruieren, was – oder wer – im Raum steht und sich wie bewegt. Bislang erforderte das eigene Geräte. Dasselbe Prinzip nutzen Fledermäuse und Delfine.
Aus winzigen Unterschieden im reflektierten Schall kann eine Fledermaus ermitteln, wo sich ein Hindernis befindet. Radar, ISAC und WLAN-Sensing funktionieren auf ähnliche Art und Weise. Die Unterschiede liegen in Detailtiefe, Durchdringung und von welchen Geräten die Funkwellen ausgehen, aufgefangen und ausgewertet werden.
Neu an ISAC ist, dass diese Fähigkeit in die alltägliche Funkinfrastruktur einwandern soll – in die Basisstationen der Netzbetreiber und, so die Planung, in jedes angebundene Endgerät. Das Positionspapier formuliert es nüchtern: Künftig werde potenziell jedes funkfähige Gerät auch als Radarsensor fungieren, was einen flächendeckenden Einsatz zur Folge habe.
Wozu die Technik gedacht ist
Entwickelt wird ISAC nicht als Überwachungswerkzeug und das Positionspapier führt die Anwendungsfelder selbst auf. Im Verkehr soll die präzise Ortung dem autonomen Fahren, der Robotik und der Drohnensteuerung dienen – auch als Ergänzung zu optischen Sensoren, die bei schlechtem Wetter an Grenzen stoßen. Genannt werden ferner die Sicherung von Bahnübergängen, die Steuerung von Großveranstaltungen zur Vermeidung gefährlicher Menschenmengen und die Sturzerkennung in der Pflege.
Der Reiz liegt darin, dass all dies ohne zusätzliche Sensor-Hardware auskäme. Stefan Köpsell, Datenschutzexperte am Barkhausen-Institut in Dresden, nennt das Potenzial „enorm – von der intelligenten Mobilität bis zur industriellen Automatisierung“. Das Ziel sei, diese Vorteile zu nutzen, ohne neue Risiken für Datenschutz und Privatsphäre zu schaffen.
Was sich darüber hinaus erkennen lässt
Genau hier setzen die Aufsichtsbehörden an: Was ein Radarsensor erfasst, lässt sich nicht auf den vorgesehenen Zweck begrenzen. Sie verweisen auf den Forschungsstand – Radardaten ließen sich mit maschinellem Lernen so auswerten, dass sich Personen am Gangbild unterscheiden und Gesten, Geschlecht und Gesichtsmerkmale ableiten lassen, bis hin zu Analysen von Atmung und Herzschlag. Damit fällt ISAC nach Lesart der Behörde unter die besonders schützenswerten Daten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung.
Eine Präzisierung, die in der aufgeregteren Berichterstattung verloren geht: Die Messung von Vitalwerten wie Puls und Atmung ordnet das Papier vor allem dem verwandten WLAN-Sensing zu. Gemeint ist dasselbe Prinzip im heimischen Funknetz: Ein WLAN-Router sendet permanent Signale, die von Gegenständen und Personen zurückgeworfen werden. Wenn sich jemand im Raum bewegt oder auch nur atmet, verändert das minimal die Art, wie diese Signale reflektiert werden. Aus diesen Schwankungen lässt sich der Brustkorb beim Heben und Senken erkennen – ohne Kamera, ohne am Körper getragenen Sensor.
Für 6G selbst bleiben die Behörden vorsichtiger – es sei noch nicht abschließend abzuschätzen, was damit flächendeckend erreichbar würde. Dass Radar- sowie Mobilfunkwellen Wände durchdringen, gehört allerdings zur Physik des Verfahrens; deshalb könnte, so das Papier, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berührt sein.
Das eigentliche Problem: Niemand kann zustimmen
Der wunde Punkt ist nicht die Technik, sondern ihre Rechtsgrundlage. Eine flächendeckende Funksensorik erfasst jeden, der sich im Erfassungsbereich aufhält – ob mit oder ohne Handy in der Tasche. Das Papier nennt diese Menschen „Bystander“: Unbeteiligte, die nicht einmal ein Gerät bei sich tragen müssen, um vermessen zu werden.
Damit bricht das Fundament weg, auf dem der europäische Datenschutz ruht. Die Einwilligung nach Artikel 6 der DSGVO erweise sich bei flächendeckender Sensorik als ungeeignet, heißt es; schon die Erreichbarkeit aller Betroffenen sei mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Man kann Millionen Passanten nicht um Erlaubnis fragen, bevor das Netz sie erfasst.
Bleiben schwerwiegendere Rechtfertigungen: das öffentliche Interesse, für das der Gesetzgeber erst Grundlagen schaffen müsste, oder das „berechtigte Interesse“ privater Betreiber. Letzteres betrachtet die Behörde skeptisch – es werde in der Praxis nicht selten überdehnt und einseitig zulasten der Betroffenen ausgelegt. Wo Artikel 9 greift, genügt es ohnehin nicht mehr.
Die Konferenz zieht selbst einen Vergleich: ISAC ähnele in der Eingriffstiefe einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung, die zusätzlich auch nicht sichtbare Bereiche erfassen könne. Der Unterschied zur klassischen Überwachung liegt in der Unauffälligkeit – ein WLAN-Router wird, anders als eine Kamera, von den wenigsten mit Überwachung assoziiert.
Warum jetzt – und warum in Europa?
Der Zeitdruck erklärt die Schärfe des Papiers. Ein verabschiedeter Standard lässt sich kaum nachträglich entschärfen. 6G soll um 2030 in Betrieb gehen; was heute nicht als Schutzmechanismus in die Norm geschrieben wird, fehlt später im ganzen Netz.
Die Debatte ist dabei längst europäisch. Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI), Mitbegründer des globalen Normungsprojekts 3GPP, veröffentlichte im Februar 2026 einen Bericht zu Sicherheit und Privatheit von ISAC. Er benennt 19 Kernprobleme, davon 15 im Bereich Sicherheit und Datenschutz. Sie umfassen unter anderem unbefugtes Sensing, den Umgang mit Rohdaten und die KI-gestützte Auswertung.
In den USA treibt die industriegetragene Next G Alliance um Konzerne wie Nokia, Ericsson und Qualcomm die Sensorik-Entwicklung voran; ISAC gilt dort als grundlegende Fähigkeit von 6G, diskutiert werden Verkehrssicherheit, Umweltbeobachtung und Notfalleinsätze.
China wiederum hat 6G zur nationalen Priorität erklärt, baut sein Vorläufernetz 5G-Advanced bereits über Hunderte Städte aus und sammelt damit Messdaten, die den globalen Standard mitprägen.
Beide Seiten arbeiten an derselben Technik – und in beiden steht der Wettlauf um technologische Führung im Vordergrund, nicht die Frage der Einwilligung von Unbeteiligten, die das deutsche Papier ins Zentrum rückt. Der Start ist überall um 2030 vorgesehen. Europa ist damit weniger technischer Vorreiter als die Region, die am lautesten fragt, wer die Sensorik am Ende wieder abschalten kann.
Ein technischer Gegenentwurf aus Dresden
Dass Datenschutz und Technik keine Gegensätze sein müssen, will man am Barkhausen-Institut zeigen. Dort sollen Schutzmechanismen nicht nachträglich angeflanscht, sondern in die Architektur der Netze eingezogen werden.
Zwei Bausteine sind bereits entstanden: ein Schalter, der die Sensorfunktion des eigenen Smartphones abschaltet, während es weiter kommuniziert – und eine prototypische App, die anzeigt, ob am Standort gerade eine Erfassung läuft. Der Schalter verhindert, dass das eigene Gerät zum Sensor wird. Vor fremden Antennen schützt er ebenso wenig wie die App.
Das Institut setzt deshalb eine Ebene höher an und entwickelt Vorgaben für den Bau künftiger Mobilfunknetze: nur die nötigen Daten verarbeiten, Zugriff allein für berechtigte Stellen. Wirksam wird das erst, wenn es in der Norm steht. Ihre Konzepte tragen die Dresdner daher auch in die europäischen Normungsgremien.
Es ist ein Wettlauf. Deutschland hat die 6G-Forschung seit 2021 mit bis zu 700 Millionen Euro vorangetrieben. Ob am Ende ein Werkzeug der Fürsorge steht – Sturzerkennung in der Pflege, Rettung auf Bahngleisen – oder eine Infrastruktur, vor deren Eingriffstiefe die Datenschutzbehörden heute warnen, entscheidet sich nicht auf dem Markt. Es entscheidet sich in den Sitzungssälen der Normungsgremien. Und dort tickt die Uhr.
Am 3. April liefen die aktuellen Regeln zur sogenannten Chatkontrolle aus. Nun stehen sie vor einer erneuten Verlängerung. (Symbolbild) - Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn
In Kürze:
Das EU-Parlament hat per Dringlichkeitsverfahren die Grundlage für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Chatkontrolle geschaffen.
Tech-Konzerne können weiterhin freiwillig private Nachrichten automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen und Grooming überprüfen.
Datenschützer warnen vor anlassloser Überwachung, Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Fehlalarmen durch KI.
Eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle bleibt wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Rat und Kommission blockiert.
Auf Initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) hat das EU-Parlament den Weg für eine erneute Verlängerung der im April ausgelaufenen Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Dienstag, 7. Juli, für einen Dringlichkeitsantrag. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte diesen auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt.
Damit kann das Parlament noch vor der Sommerpause am Donnerstag über eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen. Findet diese eine Mehrheit, würde es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft wieder erlaubt, freiwillig und ohne konkreten Verdacht ihre Dienste nach Material zu durchsuchen, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnte.
Bedenken verhinderten eine dauerhafte EU-Verordnung zur Chatkontrolle
Eines konkreten Verdachts bedarf es dabei nicht. Die Anbieter hatten bislang automatisiert private Nachrichten, E-Mails oder Messenger-Dienste nach entsprechendem Material gescannt. Einerseits gelten diese Maßnahmen als potenziell hilfreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch und bei der Identifizierung von Tätern.
Andererseits gibt es Bedenken bei Datenschutzbehörden, Bürgerrechtsorganisationen und IT-Experten. Sie warnen davor, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation und eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger Grundrechte verletzen könnten. Außerdem seien die eingesetzten KI-Systeme nicht unfehlbar und könnten durch Fehlalarme Unschuldige in heikle Lagen bringen. Im Kern würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dadurch geschwächt oder durchbrochen.
Eine dauerhafte Verordnung auf EU-Ebene, die Kinderschutz und den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in Einklang bringen könnte, ist noch nicht in Sicht. Im Mai 2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser hätte Anbieter von Kommunikationsdiensten oder sozialen Medien grundsätzlich zur Prüfung von Kommunikation und Dateien auf Missbrauchsmaterial und Grooming verpflichtet. Daher rührt auch die Bezeichnung „Chatkontrolle“.
Datenschützer warnen vor Massenüberwachung
Dieses Vorhaben stieß auf erhebliche Bedenken – unter anderem auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Generell lagen die Positionen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Auch Rat und Parlament konnten keine Einigung über den Verordnungsentwurf erzielen.
Da sich der Streit um Themen wie Verschlüsselung, Verhältnismäßigkeit oder anlasslose Massenüberwachung nicht beilegen ließ, einigte man sich auf eine Übergangslösung. Diese trat 2021/22 in Kraft. Sie erlaubte den Diensten die freiwillige Kontrolle in Form automatisierten Scans nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming. Meta & Co. mussten nicht befürchten, sich damit Ärger auf der Grundlage der ePrivacy-Richtlinie einzuhandeln.
Die Übergangsregelung war befristet, sie wurde mehrfach verlängert. Im April 2026 lief sie jedoch aus, ohne dass sich EU-Staaten und Parlament auf eine Anschlussregelung einigen konnten. Im März stimmte das EU-Parlament mit 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung der Übergangsregel.
Dauerhafte Lösung über Chatkontrolle weiterhin nicht in Sicht
Kurz vor der Sommerpause übten mehrere EU-Kommissare Druck auf das Parlamentspräsidium aus. Sie befürchteten Rückschläge im Kampf gegen Kindesmissbrauch, falls große Tech-Konzerne ihre freiwilligen Kontrollen nicht fortsetzen könnten. Trotz des Appells mehrerer Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola eine erneute Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung.
Da sich die angestrebte Regelung bereits in der zweiten Lesung befindet, könnte sie nur mit einer absoluten Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten abgelehnt werden. Da im März bereits keine ausreichende Mehrheit gegen eine Verlängerung zustande kam und am letzten Tag vor der Sommerpause zahlreiche Abgeordnete möglicherweise nicht mehr anwesend sein werden, gilt eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung als wahrscheinlich. Ein Scheitern der Abstimmung am Dienstag hätte hingegen eine Weiterleitung des Entwurfs an den zuständigen Innenausschuss zur Folge gehabt. Eine dauerhafte EU-Verordnung zum Kinderschutz ist damit jedoch weiterhin nicht näher gerückt.