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Spanien erhält 900.000 Anträge auf Legalisierung von Zuwanderern


In Kürze:

  • Rund 900.000 Menschen haben eine Legalisierung ihres Aufenthalts in Spanien beantragt.
  • Die Regelung ermöglicht zunächst einen einjährigen legalen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsanspruch.
  • Die spanische Regierung will Schwarzarbeit eindämmen und zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen.
  • Opposition und EU-Kommission kritisieren mögliche Anreize für weitere unerlaubte Migration.

 
Die Amnestieregelung der Regierung für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien hat zu knapp doppelt so vielen Anträgen geführt wie ursprünglich angenommen. Wie das Migrationsministerium gegenüber der spanischen Zeitung „El País“ bestätigte, sind etwa 900.000 Anträge auf Legalisierung des Aufenthaltsstatus eingegangen.
Bisher haben die zuständigen Behörden 360.000 Anträge genehmigt, seit der Beschluss Anfang April in Kraft getreten war. Bis zum 30. Juni haben unerlaubt in Spanien befindliche Einwanderer noch die Möglichkeit, von dieser Option Gebrauch zu machen. Ursprünglich hatte die Regierung in Madrid mit bis zu 500.000 Anträgen gerechnet.

Antragsteller müssen zum Ende des Vorjahres fünf Monate in Spanien gewesen sein

Die Amnestieregelung gewährt noch kein dauerhaftes Recht auf Aufenthalt oder Arbeit. Zunächst ist sie auf ein Jahr befristet. Allerdings räumt sie das sofortige Recht ein, „in jedem Sektor und in jedem Teil des Landes“ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Zudem ist die Legalisierung mit einem Zugang zur Sozialversicherung und zum Gesundheitssystem verbunden.
Die Regelung sieht zudem vor, dass die vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden können. Der legale Status soll es den Begünstigten auch ermöglichen, alle 180 Tage für bis zu 90 Tage im gesamten Schengenraum zu reisen.
Antragsberechtigt sind Angehörige von Drittstaaten, die sich vor dem 31. Dezember 2015 für mindestens fünf Monate ohne Unterbrechung  in Spanien aufgehalten haben.

Keine Vorstrafen, keine Einstufung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Auch Asylbewerber, die vor Jahresende des Vorjahres ihren Antrag gestellt haben, dürfen eine Legalisierung beantragen. Aufgrund einer Sonderregelung kommen auch minderjährige Kinder von Antragstellern in den möglichen Genuss der Amnestieregelung, sofern diese sich in Spanien aufhalten.
Voraussetzung für ein Recht auf Inanspruchnahme der Legalisierung ist, dass der Antragsteller keine Vorstrafen aufweist. Zudem darf er nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft sein.
Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu unterbinden und legale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die Amnestie Unternehmen in Spanien einen umgehenden Zugang zu einem Arbeitskräftepotenzial von mehr als 500.000 Menschen erschließen. Außerdem soll die Regelung, die vor allem auf illegale Beschäftigung abzielt, die Sozialversicherungssysteme stärken.

Nicht die erste Amnestieregelung dieser Art

Während der Bearbeitungszeit gilt der Antrag vorläufig als genehmigt.
Es ist nicht die erste Legalisierungsoffensive dieser Art in Spanien. Seit Mitte der 1980er-Jahre sind laut „tagesschau“ mehr als 1 Million Menschen in den Genuss von Amnestiedekreten dieser Art gekommen. Zuletzt hatte es unter der konservativen Regierung von José María Aznar und unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero Verfahren dieser Art gegeben.
In der EU-Kommission ist man laut „Euronews“ mit der Regelung nicht glücklich. Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, befürchtet eine abträgliche Wirkung auf die restriktivere Einwanderungspolitik, die in Europa durch das GEAS durchgesetzt werden soll.
Allerdings ist Einwanderungsrecht und damit auch Fragen wie Legalisierung unerlaubter Zuwanderer souveränes Recht der Mitgliedstaaten. Die Befürchtung der Kommission und Mitgliedstaaten ist, dass die spanische Regelung dazu führen könnte, dass manche Menschen versuchen, sich ohne Erlaubnis in anderen EU-Ländern niederzulassen.

Überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in Spanien – auch mit Schwarzarbeit

Spaniens Wirtschaft hatte in den vergangenen Jahren ein im EU-Raum überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen gehabt. Allerdings hatte dies weniger mit einem Produktivitätswachstum, sondern mit der Beschäftigung von Einwanderern zu tun, die nicht immer in korrekt angemeldeter Form erfolgte. Dies plant Einwanderungs-Staatssekretärin Pilar Cancela, nun zu ändern.
Der konservative Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo spricht mit Blick auf das Legalisierungsdekret von einem „Skandal“. Santiago Abascal von der rechten Partei Vox erklärt, der sozialdemokratische Premier Pedro Sánchez wolle mit dieser Maßnahme „das spanische Volk ersetzen“.
Die frühere Gleichstellungsministerin von der linken Partei Podemos, Irene Montero, erwiderte darauf, sie hoffe in der Tat, „Rassisten und Faschisten durch arbeitende Menschen, gleich welcher Hautfarbe, ersetzen zu können“.
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deutschland

Warken will Sozialbeiträge langfristig senken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Niedrigere Beiträge im Blick

„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.

Mehr Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
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gesellschaft

Versichertenjahre deutscher Rentner erreichen Rekordwert

Die Bürger in Deutschland sammeln immer mehr Versichertenjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2025 kamen Versicherte zu Beginn ihrer Altersrente im Schnitt auf 39,7 Jahre, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 2005 waren es dagegen nur 32,3 Jahre gewesen.
Hintergrund des Anstiegs sind die Veränderungen am deutschen Arbeitsmarkt seit der Jahrtausendwende: Insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen, ebenso die Arbeitsmarktbeteiligung Älterer.
Frauen in den alten Bundesländern verzeichneten einen besonders starken Anstieg ihrer Versicherungsjahre. Hier nahm die Anzahl zwischen 2005 und 2025 von durchschnittlichen 22,4 auf 36,9 Jahre zu. Bei Frauen in den neuen Bundesländern stieg die Anzahl von 41,1 auf 43,1 Jahre.

Auch Rentenzahlungen legen zu

Gestiegen ist zudem auch die Höhe der Rentenzahlungen. So kamen Neu-Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren vor zehn Jahren noch auf durchschnittlich 1.217 Euro. Inzwischen sind es im Schnitt 1.717 Euro. Das ist ein Anstieg um 41 Prozent.
Zum Vergleich: Die Nominallöhne sind im gleichen Zeitraum nur um 35 Prozent gewachsen. Die Inflation wiederum lag summiert bei rund 29 Prozent. (dts/red)
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deutschland

Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
  • Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
  • Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.

 
Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.

Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente

Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“

Koalition hält an Rentenempfehlung fest

Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.

Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein

Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.

Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“

Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.

Kritik kommt vom Beamtenbund

Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.
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deutschland

So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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deutschland politik

Merz beim DGB-Kongress ausgebuht – Streit um Rentenreformen


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
  • Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
  • DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.

 
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.

Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten

Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.

Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche

Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.

Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“

Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“

Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag

Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.

Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“

Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“