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Zoff um Methanregel: EU-Länder warnen vor Risiko


In Kürze:

  • Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
  • Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
  • Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
  • Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.

 
Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.
Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:
„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“

Was bedeutet die EU-Methanverordnung?

In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.
Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.
Die Regelung verlangt hauptsächlich, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.
So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.

Warum will die EU den Methanausstoß reduzieren?

Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.
„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.

Kritik auch von außerhalb der EU?

Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.
Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.
EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.

Was sind die Schritte?

Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.
Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.
Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.
Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass sogenannte MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.
Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitäts-Grenzwert. Dieser soll von der EU-Kommission noch festgelegt werden.

Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?

Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.
Neben diesen und anderen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.
Die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar, warnte der Verband. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.
„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.
Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“

Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?

Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.
Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.

Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?

Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Als positiv werden die Auswirkungen von der EU-Kommission selbst sowie von der US-amerikanischen nichtstaatlichen Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewertet. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.
Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Das habe zur Folge, dass von 2028 bis 2032 ein Überangebot entsteht. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.
Doch es gibt auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, dem 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“
(Mit Material von AFP und theepochtimes.com)
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Schweizer Gletscher-Forscher rechnet mit „sehr starkem Eisverlust“

In den Alpen sei in diesem Jahr mit einem „sehr starken Eisverlust“ zu rechnen, sagte der Schweizer Gletscherforscher Matthias Huss.
Voraussichtlich schon am 29. Juni seien die winterlichen Schneereserven der Gletscher in diesem Jahr aufgebraucht – danach verlieren sie beim Schmelzen an Masse. Der sogenannte Gletscherschwundtag war bisher nur ein einziges Mal, im Jahr 2022, schon so früh im Jahr eingetreten.

Es gab weniger Schnee im Winter

Huss, der den Schweizer Gletschermessdienst Glamos leitet, führt dies auf die aktuellen Temperaturen, die vom Mai und auch auf den erneut schneearmen Winter zurück.
„Wir beobachten enorme Abtragungs- und Schmelzraten von Eis und Schnee im gesamten Alpenraum“, sagte Huss. Die Schmelze setze etwa drei Monate früher ein als für die Gletscher gesund wäre.

Der Glaziologe und Leiter des Netzwerks „Glacier Monitoring in Switzerland“ (GLAMOS), Matthias Huss am 28. September 2025 neben dem Rhonegletscher oberhalb von Gletsch in den Schweizer Alpen.

Foto: Elodie Le Maou/AFP via Getty Images

„Ich komme gerade vom Rhone-Gletscher zurück“, sagte Huss. Seit dem letzten Besuch vor zehn Tagen „haben wir auf der Gletscherzunge eine Schmelze von etwa einem Meter in der Vertikalen festgestellt, also einen Meter Eisverlust in nur zehn Tagen“. Das sei „sehr beeindruckend zu sehen und ausschließlich die Folge der Hitzewelle“.
Eine einzige Welle hoher Temperaturen sei für die Gletscher normalerweise noch kein großes Problem, hob Huss hervor. „Das Problem ist eher, wenn wir sehr hohe Temperaturen haben, die sehr lange anhalten“, sagte er.
„Es ist also eine Kombination aus Intensität und Dauer. Je mehr Tage mit sehr hohen Temperaturen es gibt, egal ob 35 oder 40 Grad, desto schlechter ist das für die Gletscher.“

Saharastaub wirkt sich auch aus

Zum Zustand der Gletscher habe in diesem Jahr eine „Kombination unglücklicher Umstände“ beigetragen, neben geringen Schneefällen im Winter etwa auch Saharastaub im März. Huss sieht dabei eine Ähnlichkeit zum Jahr 2022. Damals war die Abschmelzrate sehr hoch.
In diesem Jahr habe auf den Gletschern ein Viertel weniger Schnee gelegen als in den Jahren 2010 bis 2020, erklärte Huss. Zudem sei schon der Mai sehr warm gewesen, so dass die Schneedecke früher abgetaut sei und die Gletscheroberfläche freigelegt habe.
Schon vor der jährlichen Bestandsaufnahme im September rechnet Huss daher mit einem starken Eisverlust. „In der Schweiz haben wir 1.200 Gletscher erfasst, die in den vergangenen 50 Jahren verschwunden sind. Heute haben wir nur noch etwa 1.300“, sagte Huss. „Wenn sich die Erwärmung wie in den vergangenen Jahrzehnten fortsetzt, werden bis 2100 nur noch kleine Eisreste übrig sein.“ (afp/red)
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Neuer Hitzerekord in Deutschland: 41,3 Grad in Saarbrücken

Bisher lag der Hitzerekord in Deutschland bei 41,2 Grad – gemessen 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl in Nordrhein-Westfalen. In Großbritannien wurde den dritten Tag in Folge der Hitzerekord für Juni geknackt. In ganz Europa sorgt die Hitze für Probleme bis hin zu Todesfällen.
Erst kurz vor dem Allzeit-Hitzerekord hatte der Deutsche Wetterdienst mit 40,9 Grad einen neuen Juni-Hitzerekord gemeldet. Dieser war ebenfalls in Saarbrücken gemessen worden. Auch an zahlreichen weiteren Wetterstationen wurden am Freitag Temperaturen über 40 Grad gemessen. Der DWD betonte allerdings, dass es sich um vorläufige Messungen handele.
In Deutschland gilt flächendeckend eine Warnung vor Hitze – und die Hitzewelle dürfte noch bis Anfang kommender Woche dauern. Am Samstag werden zudem vom westlichen Mittelgebirgsraum über Nordrhein-Westfalen bis nach Niedersachsen einzelne kräftige Gewitter, auch Unwetter, erwartet, in der Nacht zu Sonntag dann im Nordwesten und Norden einzelne Gewitter mit Unwetterpotenzial. Am Sonntag soll bei anhaltender Hitze die Unwetterneigung mit Starkregen, Hagel und Sturmböen allgemein zunehmen.
Angesichts der extremen Hitze strichen mehrere deutsche Städte Veranstaltungen. In Leipzig sagte die Oper eine für Samstag geplante Premiere ab. Die Stadt Köln sagte das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest ab. Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab – wegen Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen, hieß es. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant.

Hitzewelle in Europa

Unter der aktuellen Hitzewelle leiden weite Teile Europas. In Großbritannien wurden in Wattisham im Südosten Englands am Freitag 36,9 Grad gemessen – laut der Wetterbehörde Met Office wurde damit den dritten Tag in Folge ein neuer Hitzerekord für Juni verzeichnet. Mehrere Sehenswürdigkeiten in London wurden wegen der Hitze geschlossen, unter anderem die Tower Bridge. Hunderte Schulen blieben am Freitag ganz oder teilweise geschlossen.
Auch in Ländern wie Spanien, Frankreich und Italien ächzen die Menschen unter außergewöhnlich hohen Temperaturen. Die französische Regierung befürchtet zahlreiche Hitzetote. „Wir sind besorgt über landesweite Todesfälle zu Hause“, erklärte das Gesundheitsministerium. Ein in Marseille in einem geparkten Auto entdecktes Kleinkind starb am Freitag an den Folgen eines Hitzschlags. In Spanien starben bereits mehr als 200 Menschen wegen der extremen Temperaturen.
Die Pariser Gay Pride, die am Samstagnachmittag stattfinden sollte, wurde wegen der Hitze und der angespannten Lage in Frankreichs Krankenhäusern verschoben. In den Niederlanden wurde ein mehrtägiges Techno-Festival abgebrochen. In Belgien mussten zwei liegengebliebene Eurostar-Züge evakuiert werden, darunter ein Zug von Köln nach Paris mit 400 Reisenden an Bord. (afp/red)
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Wird es wärmer als je zuvor? Extremhitze lähmt Deutschland

Schwitzen am Tage – und wenig Abkühlung in der Nacht. Die hartnäckige Hitzewelle soll zum Wochenende ihren Höhepunkt erreichen, es könnte so heiß werden wie nie zuvor. Die Extremtemperaturen bergen Gefahren und wirbeln so manche Pläne durcheinander. Ein Überblick über die Lage in Deutschland und darüber hinaus.

Wie heiß es werden könnte

Für Sonntag sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis zu 42 Grad vorher – damit könnte der Allzeit-Temperaturrekord gebrochen werden. Die bislang höchste jemals in Deutschland gemessene Temperatur lag bei 41,2 Grad Celsius – am 25. Juli 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl.
Die Gefahrenkarte zeigt am Sonntag für ganz Deutschland Gefahr für schwere Gewitter. Auch am Samstag sieht der DWD einzelne Hitzegewitter kommen, besonders in der Westhälfte. Die Höchstwerte am Samstag liegen zwischen 36 und 41 Grad, nur an der See bleibt es etwas kühler.

Wer besonders gefährdet ist

Besonders gefährlich ist Hitze für Ältere, Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu gehören oft auch Patienten in Krankenhäusern. Und diese sind nur sehr mangelhaft auf die Temperaturen eingestellt, die mittlerweile in Deutschland vorkommen.
„Die meisten Intensivstationen in Deutschland sind mittlerweile klimatisiert, aber dann hört es auch schon fast auf. Nur ein Drittel der Häuser haben klimatisierte Patientenzimmer“, sagte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, im ZDF-„Morgenmagazin“. Klare Vorgaben gebe es nur für Operationsbereiche oder die Radiologie, weil die Geräte schlicht die Hitze nicht aushielten.
Für Patienten sei die Hitze sehr belastend und auch eine Gefahr. So heilten etwa Wunden schlechter bei hohen Temperaturen. „Man muss eben realistisch sagen, in solchen Hitzewellen sterben Menschen häufiger. Das ist statistisch eindeutig so, und zwar auch im Krankenhaus“, sagte Johna.
Als Faustregeln für den Schutz vor Hitzegefahren gilt laut Experten: direkte Sonne meiden, viel trinken und keine zu hohe körperliche Belastung in den wärmsten Stunden des Tages.

Wie auch die Infrastruktur ächzt

Auch auf den Straßen und Schienen des Landes herrscht Ausnahmezustand: Auf mehreren Autobahnen mussten Strecken gesperrt werden. Beton dehne sich bei Wärme aus, hieß es von der Autobahn GmbH.
Normalerweise werde das bei der Bauweise berücksichtigt. Auf älteren Fahrbahnen könne es jedoch passieren, dass der Beton sich nicht ausreichend ausdehnen könne. Dann baut sich Spannung auf und entlädt sich nach oben.
Die Folge: Die Fahrbahn wölbt sich oder bricht auf. Auf der A2 mussten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg in dieser Woche zwei Abschnitte wegen Hitzeschäden gesperrt werden. Auch auf der A93 in Bayern wurde ein solcher Hitzeschaden gemeldet.
Die Bahn bietet an, gebuchte Fernverkehrsfahrten für die Tage bis zum 30. Juni kostenfrei zu stornieren – eine sogenannte erstmalige Hitze-Sonderkulanz. „Allen, die in dieser extremen Wetterlage auf ihre Fahrt verzichten können, legen wir die Sonderregelung zur Stornierung nahe“, hieß es von der Bahn.
Weichen sowie Leit- und Sicherheitstechnik können bei den hohen Temperaturen und stundenlanger direkter Sonneneinstrahlung Schaden nehmen. Das kann zu weiteren Problemen auf dem ohnehin stark störanfälligen Netz der Bahn führen.

Etliche Veranstaltungen am Wochenende abgesagt

Angesichts der extremen Hitze in Deutschland haben mehrere Städte geplante große Veranstaltungen abgesagt. Die Stadt Köln teilte am Freitag mit, das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest müsse abgesagt werden. Eigentlich war ein mehrstündiges Programm inklusive Bühnenauftritte und Bewegungsparcours geplant.
Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab, das Konzert wäre eine Premiere geworden. Die Tickets für das Konzert behalten demnach aber ihre Gültigkeit, es werde ein neuer Termin geprüft. Die Stadt begründete die Verschiebung mit Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad für den Sonntag.
In Leipzig sagte die dortige Oper den Premierentermin des musikalischen Märchens „Pit und Paula – frisch versalzen“ am Samstag ab. „Der Auftritt des Kinder- und Jugendchores wäre nicht zu verantworten“, hieß es von der Oper. Die hessische Stadt Hanau sagte sämtliche städtische Veranstaltungen für das gesamte Wochenende ab. Oberbürgermeister Claus Kaminsky rief auch dazu auf, alle nicht-städtischen Veranstaltungen im Freien abzusagen.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant. (dpa/afp/red)
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Gewerkschaften fordern „Abkühlpausen“ bei Hitze – Vorbild Fußball-WM

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert angesichts der aktuellen Hitzewelle in Westeuropa „Abkühlpausen“ für Arbeitnehmer – nach Vorbild der Trinkpausen bei der Fußball-WM in den USA.
„Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Arbeit an den Klimawandel angepasst werden kann“, sagte EGB-Generalsekretärin Esther Lynch am Donnerstag. Bauarbeiter, Obstpflücker oder Busfahrer bräuchten jedoch deutlich länger als drei Minuten, um sich zu erholen.

Hintergrund aus der WM

Die bei der WM eingeführten Abkühlpausen hätten die Gefahren extremer Hitze für Beschäftigte ins Bewusstsein gerückt, betonte Lynch. Die Fifa schreibt bei dieser WM dreiminütige Trinkpausen zur Mitte jeder Halbzeit vor, um die Gesundheit der Spieler zu schützen.

Steigende Risiken durch Hitze

Nach Angaben des EGB ist die Zahl hitzebedingter Todesfälle am Arbeitsplatz in der EU in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen. Das Risiko erhöht sich demnach um bis zu sieben Prozent bei Temperaturen über 30 Grad und um bis zu 15 Prozent ab 38 Grad.

Forderung an die EU-Kommission

Die Dachorganisation, die 45 Millionen Beschäftigte aus 94 Gewerkschaften in 42 Ländern vertritt, fordert die Europäische Kommission auf, ein „Recht auf Pausen ohne Lohnverlust“ bei hohen Temperaturen einzuführen.

Aktuelle Hitzewelle in Westeuropa

Westeuropa leidet derzeit unter einer außergewöhnlichen Hitzewelle. Besonders betroffen sind Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Belgien. Auch in Deutschland galten am Mittwoch vielerorts amtliche Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. (dpa/afp/red)
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Gentechnik in der EU: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel entfällt

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU hat ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik gelockert.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament erneut darüber ab und zu.
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU lockert deutlich die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) und führt dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen ein.
In di ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten kann Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel müssen keinen Hinweis mehr tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
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Europa vor dem größten Gentechnik-Umbau seit Jahren – Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik lockern.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament darüber ab.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU will die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich lockern und dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen einführen.
In der ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurück verfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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ausland

Verbrenner-Aus: Sieben EU-Länder wollen „ehrgeizigen Kurs“ bei E-Autos halten

Vor dem Hintergrund deutscher Forderungen zu weiteren Lockerungen beim Verbrenner-Aus haben sieben EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, einen „ehrgeizigen Kurs“ zugunsten von Elektroautos beizubehalten.
Eine „Beeinträchtigung der Integrität und der Vorhersehbarkeit“ des CO2-Reduktionsgesetzes im Automobilsektor wäre ein „strategischer Fehler“, erklärten Frankreich, Spanien, Portugal, die Niederlande, Luxemburg und Schweden in einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.
Die aktuelle Energiekrise zeige „ganz deutlich, dass die Verringerung der europäischen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen eine absolute Notwendigkeit ist“, betonten die Unterzeichnerländer unter Verweis auf die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs.
Spielräume für Hersteller bei den CO₂-Zielen müssten „streng begrenzt“ bleiben, um den „bereits laufenden industriellen Wandel“ zur Elektrifizierung nicht zu verlangsamen, heißt es in dem Schreiben.
Auf Druck Deutschlands hatte die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, auf das Verkaufsverbot für neue Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verzichten, um der Industrie mehr Flexibilität zu verschaffen. Stattdessen müssen die Hersteller ihre CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 90 Prozent senken und die verbleibenden zehn Prozent Emissionen ausgleichen.
Sollten Deutschland oder auch Italien über den Vorschlag der Kommission hinausgehen wollen, könnten die sieben Unterzeichnerstaaten eine Sperrminorität im Rat der EU-Länder bilden. „Wir sind genug, um den Text zu verzögern“ oder gar „zu blockieren“, warnte das Büro der französischen Umweltministerin Monique Barbut, von der die Initiative für das Schreiben ausgeht.
(afp/red)
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gesellschaft wissen

Forscher prüfen Ausrottung gefährlicher Mückenarten

Die tödlichsten Tiere der Welt sind nicht Löwen oder Giftschlangen, sondern Mücken. Sie saugen Blut und übertragen Krankheiten. Manche Arten sind so gefährlich, dass Wissenschaftler ernsthaft über ihre Ausrottung diskutieren. Laut der Forschungsplattform „Our World in Data“ sterben jährlich rund 760.000 Menschen an den Folgen eines Mückenstichs.
Mücken übertragen rund 17 Prozent aller Infektionskrankheiten, darunter Malaria, Zika, Dengue- und Gelbfieber. Längere und wärmere Sommer könnten die Gefahr durch Mücken vergrößern. Wie kann sich die Menschheit wehren? Ist es möglich, krankheitsübertragende Mücken auszurotten? Und welche Folgen hätte das für die Umwelt?

Wie gefährlich sind Mücken wirklich?

Tatsächlich müssten nicht alle Mücken vernichtet werden. Von rund 3.500 bekannten Arten stechen nur etwa 100 den Menschen. Und lediglich fünf Arten seien für rund 95 Prozent aller Infektionen verantwortlich, sagt die Biologin Hilary Ranson von der Liverpool School of Tropical Medicine.
Sie hält deren Ausrottung angesichts der verheerenden Folgen der übertragenen Krankheiten für „vertretbar“. Das hätte vermutlich keine gravierenden Auswirkungen auf das Ökosystem, argumentiert die Wissenschaftlerin. Andere, genetisch ähnliche und weniger gefährliche Arten würden ihre ökologische Rolle voraussichtlich rasch übernehmen.
Der Insektenforscher Dan Peach von der University of Georgia teilt diese Einschätzung grundsätzlich, mahnt jedoch zu Vorsicht. Über die ökologische Funktion vieler Mückenarten sei bislang zu wenig bekannt. Mücken transportieren Nährstoffe aus Gewässern in andere Lebensräume und dienen unter anderem Fischen und Insekten als Nahrung. Teilweise bestäuben sie auch Pflanzen.
Natürlich müsse es eine ethische Debatte über das Auslöschen von Arten geben, sagt Biologin Ranson. Sie verweist aber darauf, dass der Mensch bereits jetzt unbeabsichtigt eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten verdrängt oder vernichtet hat.

Feldversuch von Gates gestoppt

Wie könnte die Ausrottung in der Praxis funktionieren? Zu den Ansätzen zählt die sogenannte Gene-Drive-Technologie. Dabei werden Tiere genetisch so verändert, dass bestimmte Eigenschaften an nahezu alle Nachkommen weitergegeben werden.
Forscher konnten Weibchen der Malariamücke Anopheles gambiae auf diese Weise unfruchtbar machen. Im Labor verschwand eine Population dadurch innerhalb weniger Generationen.
Das von der Gates-Stiftung finanzierte Projekt „Target Malaria“ plant bis zum Jahr 2030 erste Feldversuche in einem Malariagebiet. In Burkina Faso stoppte die Militärregierung im Jahr 2025 nach Kritik der Zivilgesellschaft einen Test mit gentechnisch veränderten Mücken.

Wolbachia-Bakterie reduziert Denguefieber

Eine weitere vielversprechende Strategie setzt auf das Bakterium Wolbachia. Werden Ägyptische Tigermücken damit infiziert, können sie Krankheiten wie Denguefieber deutlich schlechter übertragen.
Damit stellt sich die Frage, ob die Mücken überhaupt getötet werden müssen. Eine im Jahr 2025 veröffentlichte Studie zeigte, dass die Freisetzung von mit Wolbachia infizierten Mücken in der brasilianischen Stadt Niterói die Anzahl der Dengue-Fälle um 89 Prozent senkte.
Mehr als 16 Millionen Menschen in 15 Ländern seien inzwischen durch diese Methode geschützt worden – „ohne negative Folgen“, sagt Scott O’Neill, Gründer des World Mosquito Program.

Gentechnik gegen Malaria

Parallel arbeitet das Projekt „Transmission Zero“ daran, mithilfe von Gene-Drive-Technologie Anopheles gambiae so zu verändern, dass die Tiere keine Malaria mehr übertragen können. Forschungsergebnisse, die Ende vergangenen Jahres im Fachjournal „Nature“ veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass dieses Ziel näher rückt.
Ein Feldversuch dazu soll im Jahr 2030 beginnen. Der Fall Burkina Faso habe jedoch gezeigt, dass solche Projekte politische Unterstützung und gesellschaftliche Akzeptanz benötigen, sagt Studienautor Dickson Wilson Lwetoijera vom Gesundheitsinstitut Ifakara in Tansania.
Statt allein auf technologische „Wunderlösungen“ zu setzen, die meist von der Gates-Stiftung finanziert werden, plädiert Biologin Ranson für einen umfassenderen Ansatz im Kampf gegen durch Mücken übertragene Krankheiten. Dazu gehörten ein besserer Zugang zu medizinischer Versorgung und Impfstoffen. Das wird durch Kürzungen bei der internationalen Hilfe schwieriger. (afp/red)
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deutschland

Proteste gegen den Bau von Gaskraftwerken

Tausende Menschen haben am Samstag in Hamm gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und den Bau neuer Gaskraftwerke protestiert. Rund 2.000 von ihnen formten laut Organisatoren in der Nähe des Gaskraftwerks Gersteinwerk ein Windrad und stellten demnach einen Weltrekord auf.
Greenpeace sprach von insgesamt 5.000 Teilnehmern an den Kundgebungen unter dem Motto „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“, die Polizei von 2.700.

Polizei: „Überwiegend friedlich“

Eine Polizei-Sprecherin sagte, die Proteste seien „überwiegend friedlich“ verlaufen. Die Polizei hatte im Vorfeld Kräfte aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammengezogen.
Zu den Protestaktionen hatten die Organisationen Greenpeace, Campact, Fridays for Future und BUND aufgerufen. Anlass waren die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), neue Gaskraftwerke zu bauen.
Die Organisatoren forderten einen sofortigen Kurswechsel in der aktuellen Energiepolitik, „weg von fossilem Gas und hin zu einer konsequenten, sozial gerechten Energiewende“, wie Greenpeace mitteilte.
Nach Ansicht des Bündnisses setzt Reiche „falsche energiepolitische Prioritäten“. Statt den Ausbau erneuerbarer Energien entschlossen voranzutreiben, würden zentrale Fortschritte der Energiewende ausgebremst und Milliardenbeträge in klimaschädliche fossile Infrastruktur investiert.

„Klimacamp“ in Hamm

Seit mehreren Tagen gibt es in Hamm auch ein „Klimacamp“, das noch bis zum 2. Juni im Lippepark stattfindet.
Die Organisation Ende Gelände berichtete am Samstagmorgen, ein Teil der Protestteilnehmer werde von der Polizei festgehalten und warf dieser vor, repressiv gegen friedlichen Protest vorzugehen.
An weiteren Orten in Nordrhein-Westfalen kam es am Freitag zu Blockaden. Rund 200 Aktivisten drangen auf das Gelände des Kraftwerks Scholven in Gelsenkirchen ein. (afp/red)
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gesellschaft

Ab in die Balkonschule: Gärtnern auf engstem Raum

„Hier sind noch ein paar Quadratzentimeter frei“, freut sich Elke Schmude und setzt Kapuzinerkresse in ein Vertikalbeet. Auf sieben Etagen wachsen dort bereits unter anderem Asiasalate, Schnittlauch, Erdbeeren und Kornblumen. „Man muss sich einfach mal trauen, wenn es nicht wächst, dann eben nicht“, sagt die Berlinerin.
Ein Kurs im Balkongärtnern von Birgit Schattling ist in vollem Gange. Seit Jahren vermittelt sie Balkonbesitzern im deutschsprachigen Raum in Online-Kursen und -Kongressen, wie sich auch kleinste Flächen bepflanzen lassen.
Mit der Balkonschule in Berlin hat sie ihr Angebot nun um einen physischen Ort ergänzt. „Hier kann man fühlen, sehen, kosten“, sagt Schattling.
Auch die Anzucht - hier von Mangold - wird in der Schule von Birgit Schattling geübt.

Auch die Anzucht – hier von Mangold – wird in der Schule von Birgit Schattling geübt.

Foto: Anja Sokolow/dpa /dpa

Hände in die Erde stecken statt vor dem Bildschirm sitzen

Auf dem Gelände der Atelier Gardens, einem historischen Film- und Fernsehcampus, wird das ganze Jahr über gemeinsam gesät, pikiert, gepflanzt und geerntet. Die Teilnehmer schätzen vor allem den direkten Austausch.
„Das ist viel besser als ein Online-Kurs, hier kann ich die Hände in die Erde stecken und muss nicht im dunklen Kämmerlein vor dem Bildschirm sitzen“, sagt Bettina Schäfer.
Mitgärtnerin Bärbel Schäfer hat der Kurs wieder zu neuem Schwung verholfen. Neben einem Balkon hat sie auch einen Garten. Doch zuletzt fehlte der Antrieb. „Ich wollte mich schon gar nicht mehr damit beschäftigen“, sagt die Rentnerin. Doch das gemeinsame Gärtnern in der Balkonschule habe ihr wieder neue Motivation gebracht.
Vertikalbeete bieten viel Platz auf kleinem Raum.

Vertikalbeete bieten viel Platz auf kleinem Raum.

Foto: Anja Sokolow/dpa-Zentralbild/dpa

Obstbäume? Alles geht, außer Walnüsse

In der Balkonschule wächst und gedeiht vieles: Johannisbeeren, Glockenblumen, Kletterrosen und selbst Aprikosen. „Man lernt hier, dass man auch Sträucher gut auf Balkonen pflanzen kann“, sagt Elke Schmude. Auch Obstbäume seien möglich, nur keine Walnüsse, ergänzt Schattling.
Genutzt wird jeder Zentimeter: Neben klassischen Töpfen dienen auch eine Sauciere oder ein Wäschekorb als Pflanzgefäße. Besonders stolz ist Schattling auf die sogenannte Klimaterrasse, eine Kombination aus Vertikalbeeten und begrünter Pergola. Klettererbsen, Feuerbohnen, Kiwis, Passionsblumen und Wein spenden Schatten und liefern Erträge.
„Das ist die Lösung für überhitzte Terrassen und Balkone. Ab Mai bleiben Südlagen oft ungenutzt – Menschen ziehen sich hinter Jalousien in den Innenraum zurück“, sagt Schattling, die auf dem Gelände auch einzelne Workshops, Teamnachmittage und Vorträge anbietet.

Ein Boom aus Corona-Zeit

Das Gärtnern auf Balkonen habe in der Corona-Zeit einen Boom erlebt, weil alle Zuhause gewesen seien, sagt eine andere Balkon-Gärtnerin, die Journalistin, Podcasterin und Autorin Melanie Öhlenbach aus Bremen. Seit 2020 hat sie fünf Bücher zum Thema veröffentlicht, zuletzt „Klimahelden auf dem Balkon“.
„Inzwischen beschäftigen sich auch viele Menschen mit der Frage, wo die Lebensmittel überhaupt herkommen und wie sie produziert wurden“, so Öhlenbach. Der Wunsch nach Selbstversorgung spiele zunehmend eine Rolle und auch die Preise seien ein Grund, selbst zu gärtnern.
Auch Öhlenbach gibt Kurse. „Wissen und Fertigkeiten gehen verloren, wenn man sie nicht mit anderen teilt und weitergibt“, betont sie. Es sei noch einmal etwas anderes, das unmittelbar, zusammen, vor Ort, also ohne Bildschirm und Smartphone, zu tun.
„Es braucht daher Orte, wo solche Begegnungen möglich sind – sei es selbst organisiert in der Nachbarschaft, im Kleingartenverein, an den Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen generell, in urbanen Stadtgartenprojekten oder eben der Balkonschule“, meint die Bremerin, die neben ihrem Balkon mittlerweile auch einen Garten bewirtschaftet.
Töpfe können auch bepflanzt werden.

Töpfe können auch bepflanzt werden.

Foto: Anja Sokolow/dpa

120 Pflanzen auf neun Quadratmetern

Schattling treibt das Balkongärtnern auf die Spitze: Auf neun Quadratmetern wachsen bei ihr 120 Pflanzen, darunter Sträucher und Obstbäume. Zudem nutzt sie fünf Fensterbretter und schafft Lebensräume für Insekten, Vögel und Eichhörnchen. „Ich bin mitten in Berlin und erlebe die Natur hautnah“, sagt die Buchautorin und Bloggerin.
Stadtgrün-Referentin Janna Einöder vom Naturschutzbund hat Schattling mal als „Balkon-Ultra“ bezeichnet. Aus ihrer Sicht seien die von ihr bepflanzten Balkone ökologisch wertvoll. „Doch nicht jeder muss eine Birgit Schattling sein“, sagt Einöder.
Man könne das Balkongärtnern auch im kleineren Maßstab betreiben, zum Beispiel mit Küchenkräutern. „Wenn viele kleine Flächen genutzt werden, ergibt das ein Mosaik in der ganzen Stadt“, so die Expertin. Und das komme zahlreichen Arten zugute, zum Beispiel Wildbienen, die einen Flugradius von nur wenigen Hundert Metern hätten.

„Geranien gehen gar nicht“

Das Potenzial sei aus Naturschutzsicht noch längst nicht ausgenutzt. Viele Balkone würden leider mit Pflanzen wie Petunien oder Geranien begrünt, die für Insekten nicht nützlich und oft auch noch mit Pestiziden belastet seien. Mehrjährige Stauden oder auch Wildblumen seien viel geeigneter, erklärte Einöder.
Der Nabu hat Pflanzlisten veröffentlicht. Passend zur jeweiligen Ausrichtung eines Balkons werden passende Arten empfohlen. „Geranien gehen gar nicht“, findet auch Schattling. Immerhin gebe es aber Bemühungen, ursprünglichere Varianten zu züchten, die auch attraktiver für Insekten seien. (dpa/red)
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deutschland

Senkung der Luftverkehrsteuer: Günstigere Preise für Flugtickets bleiben ungewiss

Vor der Entscheidung im Bundestag am Donnerstagabend über die Senkung der Luftverkehrsteuer ist zunächst unklar geblieben, ob dies zu günstigeren Ticketpreisen führen wird. Unions-Fraktionsvize Sepp Müller äußerte sich mit Blick auf steigende andere Kosten skeptisch zu einer möglichen Preissenkung. Der CDU-Wirtschaftsrat forderte die vollständige Abschaffung der Steuer.
Die Luftverkehrsteuer beträgt seit 2024 15,53 Euro für sogenannte Kurzstreckenflüge in europäische Länder (einschließlich Türkei, Russland und Grönland) sowie nach Marokko oder Algerien. 39,34 Euro werden für Flüge in Länder des Nahen Ostens, nach Zentralasien oder weitere nordafrikanische Länder fällig. Für Flüge in alle übrigen Länder wird eine Steuer von 70,83 Euro erhoben.
Durch die Neuregelung sollen die Steuersätze jeweils wieder auf den vorher geltenden Wert sinken. Dies sind für die drei Distanzklassen 13,03 Euro, 33,01 Euro oder 59,43 Euro. Die Bundesregierung rechnet durch die Neuregelung mit Mindereinnahmen für den Staatshaushalt von 330 Millionen Euro.

Müller dämpft Hoffnungen auf billigere Flugtickets

Müller sagte den Sendern RTL und ntv zu der Frage, ob wegen der von Union und SPD auf den Weg gebrachten Steuersenkung mit günstigeren Preisen für Flugtickets zu rechnen sei: „Das kommt darauf an, ob die Luftverkehrsunternehmen die Senkung der Luftverkehrsteuer weitergeben.“
Er verwies dabei auf den aktuellen Anstieg der Kerosinpreise, was eine Preissenkung unwahrscheinlicher macht.
Müller sieht in der Steuersenkung vorrangig ein Instrument, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Das Ziel sei, Deutschland „für den Luftverkehr wieder attraktiv zu machen“, betonte der CDU-Politiker.
Er wies darauf hin, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Abflüge und Landungen in mehreren deutschen Städten wie Berlin, Köln und Leipzig/Halle geringer geworden sei. Dies liege auch daran, dass der Luftverkehrsstandort „in den letzten Jahren sehr teuer geworden“ sei.
Zu Einwänden, die Steuersenkung schade dem Klimaschutz, sagte der CDU-Politiker, wenn Starts und Landungen in Deutschland weniger attraktiv seien, würden die Flugzeuge eben anderswo landen, zum Beispiel in Prag.

Hessens Ministerpräsident Rhein begrüßt Senkung

Positiv zu der Steuersenkung äußerte sich auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). „Damit ist ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der deutschen Luftfahrt getan“, erklärte er in Wiesbaden.
„Die niedrigere Luftverkehrsteuer verbessert Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Luftverkehr und stärkt das Drehkreuz Frankfurt mit Deutschlands größtem Flughafen.“
Rhein forderte, jetzt müssten „möglichst schnell weitere Entlastungen für Airlines und Passagiere folgen“.
Der CDU-Wirtschaftsrat forderte eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrssteuer. Deren Absenkung „greift zu kurz, um die Wettbewerbsnachteile zu beseitigen“, sagte der Generalsekretär des parteinahen Wirtschaftsverbands, Wolfgang Steiger, der Funke-Mediengruppe.
„Vielmehr wäre eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer angezeigt, verbunden mit einer Senkung der Flughafenentgelte und Gebühren.“

Scharfe Kritik von Grünen und Linken

Gegen die Steuersenkung wenden sich Grüne und Linkspartei. Sie wiesen in den Ausschussberatungen darauf hin, dass der Flugverkehr in Deutschland ohnehin jährlich mit zwölf Milliarden Euro vom Staat subventioniert werde.
Die Steuersenkung sei auch deswegen unverständlich, weil zugleich der Preis für das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr teurer werde. Auch Umweltverbände haben die Absenkung kritisiert, weil diese das Erreichen der Klimaziele erschwere. (afp/red)
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gesellschaft

OECD: Mehr als 130 Milliarden Dollar für Klimaschutz 2024

Reiche Länder haben 2024 zum dritten Mal in Folge mehr als 130 Milliarden Dollar zum Klimaschutz in ärmeren Ländern beigetragen.
Dabei schrumpfte der öffentliche Anteil um 2,6 Prozent, wie aus einem Bericht der OECD hervorgeht. Zahlen zum Jahr 2025 sollen erst 2027 veröffentlicht werden.

Staatliche und private Mittel

Rund 136,7 Milliarden US-Dollar stellten die reicheren Länder 2024 den ärmsten Länder zur Verfügung, um in saubere Energien zu investieren und sich auf die Folgen von Klimaveränderungen einzustellen.
2023 waren es 132,8 Milliarden Dollar, 2022 lag der Betrag bei 115,9 Milliarden Dollar. Dies war das erste Jahr, in dem das 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen festgelegte Ziel der 100 Milliarden Dollar erreicht wurde.
Enthalten sind bilaterale und multilaterale Beiträge, etwa von der Weltbank, aus dem öffentlichen oder privaten Bereich. Die öffentliche Klimafinanzierung schrumpfte 2024 um 2,6 Prozent auf 101,6 Milliarden Dollar. Dies wurde durch einen Anstieg der Beiträge aus dem Privatsektor um 33 Prozent auf 30,5 Milliarden Dollar ausgeglichen.

Hoher Anteil von Krediten

2024 waren rund zwei Drittel der Finanzierung Kredite. Empfängerländer kritisieren den hohen Anteil an Krediten, da diese die Schuldenlast erhöhen.
„Die Länder, die am wenigsten für die Klimakrise verantwortlich sind, müssen Schulden aufnehmen, um sie zu überleben“, sagte Mohamed Adow, Direktor des in Nairobi ansässigen Klima-Thinktanks Power Shift Africa. „Das ist ein Skandal“, fügte er hinzu.
Klimafinanzierung ist bei den UN‑Klimakonferenzen ein Reizthema. Entwicklungsländer prangern häufig den schleppenden Fortschritt der Industriestaaten bei der Einhaltung ihrer Zusagen an.
Die wohlhabenderen Länder hatten sich auf dem UN‑Klimagipfel COP29 in Aserbaidschan 2024 darauf geeinigt, zwischen 2026 und 2035 jährlich 300 Milliarden Dollar bereitzustellen. Nach Ansicht vieler Entwicklungsländer ist dies jedoch nicht ausreichen.
Zudem setzten sie ein weniger konkretes Ziel, jährlich 1,3 Billionen Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. (afp/red)
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Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
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ausland

Dutzende Staaten beraten in Japan über Schutz der Antarktis

Eine internationale Konferenz zum Schutz der Antarktis hat am Dienstag (12. Mai) in Hiroshima begonnen. Vertreter von rund 50 Staaten beraten in den kommenden anderthalb Wochen unter anderem über einen besseren Schutz von Kaiserpinguinen und den wachsenden Tourismus am Südpol.
Die Region und die dort lebenden Tiere leiden zunehmend unter dem Klimawandel, zugleich spielt die Antarktis eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Erdklimas.

Antarktisschutz erfordert internationale Zusammenarbeit

„Die Gespräche, die hier in Hiroshima stattfinden, sind in einer Zeit, in der die Antarktis zunehmend von globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel betroffen ist, von besonderer Bedeutung“, sagte der Exekutivsekretär des Sekretariats des Antarktisvertrags, Francisco Berguno, vor Journalisten.
„Der Kontinent spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung des Erdklimas und der Ozeane, und sein Schutz erfordert langfristiges Denken, umsichtiges Management und internationales Vertrauen.“
Berguno betonte, die in Hiroshima getroffenen Entscheidungen trügen dazu bei „sicherzustellen, dass die menschliche Tätigkeit in der Antarktis weiterhin sorgfältig geregelt, umweltverträglich und von der Wissenschaft geleitet wird“.
Bei den angestrebten Maßnahmen zum Schutz der Kaiserpinguine zeigten sich Experten aber wenig zuversichtlich, dass in Japan Entscheidungen fallen. Vor allem Russland und China blockieren diese.
Die Zahl der Tiere ist deutlich zurückgegangen, weil die durch Treibhausgasemissionen verursachte Erwärmung zu einem frühzeitigen Rückgang des Meereises führt, auf dem sie leben, jagen und sich fortpflanzen.
„Diese Ikonen des Eises könnten bis zum Ende dieses Jahrhunderts durchaus den gefährlichen Abhang in Richtung Ausrottung hinabrutschen, wenn wir nicht jetzt handeln“, mahnte der Chefberater der Umweltschutzorganisation WWF für die Pole und Ozeane, Rod Downie, einen Schutz der Kaiserpinguine an.

Tourismus in der Antarktis nimmt stark zu

Ebenfalls weit oben auf der Tagesordnung in Hiroshima steht der starke Anstieg der Touristenzahlen: In der Saison 2024/2025 besuchten fast 120.000 Menschen die Antarktis.
Die Delegierten sollen über mögliche Beschränkungen von Gebieten oder Aktivitäten sowie über mögliche Quoten nachdenken. Fachleute warnen, dass die bestehenden Regelwerke der zunehmenden Vielfalt touristischer Aktivitäten in der Region nicht Rechnung tragen.
Vom Kajakfahren und Heißluftballonfahren bis hin zum Motorradfahren wird mittlerweile alles angeboten.
„Wie der Tourismus in der Antarktis reguliert und gesteuert werden soll, ist zu einem Schlüsselthema geworden“, betonte Hideki Uyama vom japanischen Außenministerium, der den Vorsitz der Tagung inne hat. (afp/red)
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gesellschaft

Studie: Klimasorgen hoch – Umweltängste in den 1980er-Jahren größer

Die Bundesbürger machen sich wegen des Klimawandels deutlich mehr Sorgen als noch vor 16 Jahren – sie liegen aber unter dem Niveau der Ängste vor Umweltschäden in den 1980er-Jahren.
Das zeigt eine Auswertung von Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) durch das DIW Berlin, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorlag.
Dabei zeigen jüngere Jahrgänge sich grundsätzlich deutlich besorgter über die Auswirkungen des Klimawandels als ältere.
Seit 2009 wird im Rahmen des SOEP abgefragt, ob und in welchem Ausmaß Menschen sich mit Blick auf die Zukunft Sorgen wegen des Klimawandels machen. Das Jahr 2009 hat das DIW-Team als Referenzjahr zugrunde gelegt und Standardabweichungen dazu berechnet.
Eine Standardabweichung von 0,1 Punkt kann dabei laut DIW als kleine Verschiebung gelten, 0,5 bedeutet eine große Verschiebung.
Seit 2013 gibt es dabei laut DIW-Auswertung einen grundsätzlichen Aufwärtstrend: 2022 lag die Abweichung bei den Klimasorgen mehr als 0,4 Punkte über dem Referenzwert, 2023 knapp darunter.
Fast parallel verläuft die Kurve zu Sorgen über den Zustand der Umwelt. Diese Frage wird seit dem Start des SOEP 1984 gestellt.

Jüngere Generation besonders besorgt

Jüngere Jahrgänge zeigten sich grundsätzlich deutlich besorgter über die Auswirkungen des Klimawandels als ältere. Gleichzeitig wächst über alle Generationen hinweg das Bewusstsein.
„Das Grundniveau der Sorgen ist in den vergangenen Jahren deutlich höher als zu Beginn der Datenreihe zu Klimasorgen. Und die Sorgen wachsen mit dem Alter“, sagte Franziska Holz, stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt und Mitautorin der Untersuchung.
Heute 70-Jährige würden sich im Schnitt mehr Sorgen über das Klima machen als zu dem Zeitpunkt, als sie 60 waren. „Und sie sorgen sich mehr, als 70-Jährige vor zehn Jahren das getan haben.“

Frühere Umweltängste noch höher

Während Klimasorgen in den vergangenen Jahren gewachsen sind, haben Umweltängste in der Vergangenheit eine noch deutlich größere Rolle gespielt.
1987, im Jahr nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, lagen die Umweltsorgen bei 0,65 Punkten Abweichung, zwei Jahre später sogar noch weiter oben.
„Themen wie Luftverschmutzung und saurer Regen spielten damals eine viel größere Rolle“, sagte Holz. „Und dann kam Tschernobyl, und in den Daten sehen wir danach einen starken Anstieg der Besorgnis bei den Menschen.“
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Daten bis 2023. Das SOEP ist eine sozialwissenschaftliche Langzeitstudie, für die jedes Jahr Menschen in 20.000 Haushalten in Deutschland zu unterschiedlichen Themen befragt werden. (afp/red)