Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.
Grundgesetz für Hitzeschutz ändern
Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“
CDU/CSU: Offene Fragen klären
Die Unionsfraktion im Bundestag sieht erheblichen Klärungsbedarf. „Ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann erst ein konkreter Vorschlag zeigen“, erklärte der für Umwelt und Klimaschutz zuständige Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Mack forderte die SPD auf, offene Fragen zu klären und ihren Vorschlag zu präzisieren: Eine Verfassungsänderung müsse einen „Mehrwert“ bringen, sonst sei sie nicht sinnvoll.
Mack formulierte mehrere offene Fragen seiner Fraktion: So müssten die finanziellen Folgen geklärt werden, die mit einer Grundgesetzänderung verbunden wären. Geklärt werden müsste zudem, worin der Vorteil einer solchen Änderung gegenüber den bestehenden Förderungen bestünde, und wie die Zuständigkeiten geregelt würden.
„Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte vor wenigen Tagen gefordert, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die SPD-Bundesminister griffen dies in ihrem Aktionsplan zum Hitzeschutz auf.
Unioinsfraktionsvize Mack wies auf das aufwändige Verfahren dafür hin. „Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister nicht im Alleingang auf den Weg bringen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
„Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst mit den Ländern beraten werden – über die Umweltministerkonferenz und anschließend in der Ministerpräsidentenkonferenz.“ Erst dann komme der Bund im weiteren Verfahren ins Spiel. Eine Grundgesetzänderung könne „nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen“.
Weiter erklärte Mack: „Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.“ In der Frage der Grundgesetzänderung sei für die Union maßgeblich, „dass die Mittel am Ende tatsächlich und möglichst unbürokratisch bei den Kommunen und den Menschen ankommen“.
SPD: GG-Änderung Voraussetzung für Beteiligung des Bundes
Dem hielten die Minister der SPD entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.
Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert
Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden.
FDP-Chef Kubicki: Klima im GG unnötig
FDP-Chef Wolfgang Kubicki hält das SPD-Vorhaben, die Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern, für unnötig.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits als Staatsziel im Grundgesetz verankert, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“. Der SPD gehe es vor allem darum, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe festzuschreiben, damit der Bund Aufgaben der Länder mitfinanzieren könne.
Der Vorschlag sei im Kern „der übliche SPD-Schuldenpopulismus“, sagte Kubicki. Dabei wäre beispielsweise eine „spürbare Aufklärungskampagne“ zur Verhütung von Waldbränden schon für die halbe Million Euro zu haben. (afp/dts/red)